Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundes ratgzverordnung vom 23 Sevtember 19108, betreff nd die Fern halt ng ur zuderlämsiger Personen vom Handel, haben wir dem Zuckerwarenfabritanten Meibodtos Tanaskowitsch, Annenstraße 2 dierselost, den Oandel mit Lebensmitteln aller Art wegen Uazuverlässigkeit in bejzug auf diesen Handelsbetrieb un ter sagt.
Bernburg, den 11. Dejember 1917.
Die Polizeiverwaltung. Leinveber.
Bekanntmachung.
Dem Hilmar Hesse in Möbrenbach, Inhaber der Firma Thüringer Dünge⸗ und Viebnährmittel⸗Industrie, ist der Betrieb des Handels mit Düngemitteln und Futter⸗ mitteln untersagt worden.
Gehren (Thüringen), 12. Dezember 1917.
Der Fürstlich⸗Schwarjburglsche Landrat. Wagner.
Bekanntmachung.
Dem Kaufmann Carl Willprecht, Sam burg, Große
Alle⸗ 41, wird auf Grund der Bundesraisverordnung über die Gern=
b ltung unzuverlässi er Personen vom Handel vom 23. September
1915 der Handel mit Nahrungsmitteln und sonnigen
Gegen ständen des täglichen Bedarfs untersagt. Damburg, den 12. Dezember 1917.
Die Deputation fur Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Justut Strandes.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Alleranädigst geruht:
den Präsidenten der Oberzolldirettion in Königsberg i. Pr. Geheimen Finanzrat Iffland zum Geheimen Oberfinanzrat zu ernennen.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs ist die Wahl des bisherigen Landschaftsdeputierten von Horcke auf Neuendorf a zum Direktor des Anklamer Landschaftsbezirks der Pommerschen Landschaft für die vor— geschriebene sechsjährige Amtsdauer durch das Staatsmini⸗ sterium bestätigt worden.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Staats ministerium die der Stadt Neukölln unterm 9. Illi 1914 erteilte Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den In— 2 bis zum Betrage von 31 500 000 Mark für erloschen erklärt.
Finanzministerium.
Der Regierungsiat von Auerswald aus Recklinghausen ist zun Vorsitzenden der Eintommensteueroeranlagunaskom-⸗ missionen und ver Steuerausschüsse der Gewerbesteuerkiossen III und 1V für die Kreise Ratibor Stadt und Land und Rybnik in Ratibor ernannt worden.
GSekanntmachunng.
Dem Kaufmann Alex Caspagrius und dessen Gbefrau in Buer t. W., Poch rmiße 1, ist vom heutigen Tage an dir Handel mit pausbaltungsgegenständen wieder gestaitet worden. — Die Bekanntmachungstosten tragen die Betioffenen.
Buer i. W., den 13 Der mber 1917.
Die Polineiverwaltung. Dr. Russell.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung zur Fernbaltung un zuverlässige Personen vom Handel vom 23. September 1910 (R Bi. S. 603) babe ich der Schankwtitseh f au M ta Friedmann, geb. Mußfeld, in Berlin, Jerusalrmernr. 28, durch V ifügung vom beuiigen Tage den Handel mit Gegen= ständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlaäͤsst ten in bezug auf diesen Handelsbetrieb un ter sagt.
Berlin⸗Schönebe g, den 12. Dezember 1917.
Der Polize ipräsident zu Kerlin. Krleyzwucheramt. J. V.: Macha ius.
Bekanntmachung.
Auf G und der Bekanntmachung zur Fernbaltung unzuverlässiger Person en vam Handel vom 235 September 19515 (RGBlI. S. 603) bare ich dem Schankwitt Franz Plausteiner, Berlin, Urbansir. Gl, purch Veifügung vom beuttgen Tige den Handel mit Gegen stän den des täglichen Bedarfs wegen Unuverlässigkeit in bezug auf dirsn Handelsbetrieb untersagt.
Berlin⸗Schöneberg, den 13. Dezember 1917.
Der Pali eip äsident zu Beilin. Kriegswucheramt. J. V.: Machattutz.
Sekanntmachung.
Auf Yrund der Bekanntmachung zur Fernbaltung unzuverlässiager Personen vom Handel vom 23. September 19185 (RG Bl. S. 503) babe ich der Oekonomin des Filmklube E. V. in Berlin, Fridrichstraße 217, wohnhaft in Herlin⸗Weißen see, Parkstroße 109, durch Verfugung vom heutigen Tage den Oandei mit Gegen⸗ stäuden des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter sagt.
Berlin Schöneberg, den 14. Dezember 1917. Der Polizeipräsident zu Berlin.
Kriegswucheramt. J. V.: Machatiut.
GSekanntm achung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernbaltung unzuversässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBI. S 665) habe ich dem Fabrikbesitzer Fritz Krause in Neukölln, Hadj— bergersir. 76, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzu— verlässiakeit in bezug auf-diesen Handelebetrib untersagt. Berltin⸗Schöneherg, den 15 Dezember 1917.
Der Polizeipräsident zu Be lin. Kriegs wucheramt. J. V.: Machattugz.
————
OYstsee östlich des 15. Langengrades Ost von Greenwich und in den
gen zwischen den organisierter Verkehr der stattet:
der Waffenstillstandskommissionen Giffer VI und deren Vertreter. Sie alle müssen dazu Ausweise von mando bezw. Korpskomitee besitzen.
2 bis 3 (. Verkehrsstellen in der
Verkehr ist nur bei Tage von ul
hörige jeder Partei ohne Waffen ger eich , .
förderung übergeben werden. des täglichen Gebrauchs an den Verkehrsftellen ist erlaubt.
Die näheren Bestimmungen visionen oder höheren Dienststellen zu vereinbaren.
Landes, die jenseits der Demarkatzonslinie des anderen Landes be heimatet sind,
werden. Hierzu rechnen auch die Angehörigen polnischer Truppenteile. einbarungen 1 bis 4 — die Demarkationskinie der Ge enpartei über⸗ schreiten, werden festgehalten und digung des Waffenstillstandes zurückgegeben.
durch strengen Befehl und eingehende Belehrung a
. und die Folgen von Ueberschteitungen hinzu⸗ weisen.
Meer und auf die Ostsee östlich des dertranschlie ßenden Parteien.
GS ekanntmachun ag.
Nr. 26, ist heute auf Grund der Bundezratsoe ordrung, betr. F
mit Gegenständen des täglichen Hedarfs,
worden. Bochum, den 14. Dezember 1917. Der Könlgliche Pollzeiprästdent. Ger ste in.
GSekanntmachung.
zuverlaͤssiger Peisonen vom Handel habe ich
verboten. Dässel dorf, den 12. Dezember 1917. Die Polijeioerwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Te hi.
(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)
Nichtamtliches.
Dentsches Reich. Preuß en. Berlin, 18. Dezember 1917.
Zwischen den bevollmächtigten Vertretern der Obersten Heeresleitungen Deutschlands, Oesterreich⸗Ungarns, Bul⸗ gariens und der Türkei einerseits, Rußlands andererseits ist, wie amtlicherseits durch „Wolffs Telegraphenbüro“ mitgeteilt wird, zur Herbeiführung, eines dauerhaften, . alle Teile ehrenvollen Friedens folgender Waffenstikllstand ab— geschlossen .
Der Waffenstillstand beginnt am 17. Dezember 1917, 12 Uhr Mittags (4. Dezember 1917, 14 Uhr russ. Zeit) und dauert bis H. Januar 1918, 12 Uhr Mittags (1. Januar 1918, 14 Uhr russ. Zeit. Die vertragschließenden Parteien sind berechtigt, den Waffenstilistand am 21. Tage mit Jtägiger Frist zu kündigen; erfolgt dies nicht, so dauert der Waffenstillstand automatisch weiler, bis eine der Parteien ihn mit 7 tägiger Frist kündigt. n
Der Waffenstillstand erstreckt sich auf alle Land. und Luftstreit—⸗ kräfte der genannten Mächte auf der Landfront zwischen dem Schwarzen Meer und der Ostsee. Auf den russisch-türkischen Kriegsschauplätzen in Asien tritt der Waffenstillstand gleichzeitig ein. Die Vertragschließenden verpflichten sich, während des Waffen— stillstandes die Anzahl der an den genannten Fronten und auf den Inseln des Moonsundes befindlichen Truppenverbände — auch hin. sichtlich ihrer Gliederung und ihres Etats — nicht zu verstärken und An diesen Fronten keins Umgruppierungen zur Vorbereitung einer Offensive vorzunehmen. Ferner verpflichten sich die Vertragschließenden, bis zum 14. Ja⸗ nuar 1915 (1. Januar 1918 russ. Zeitz von der Front zwischen dem Schwarzen Meer und der Ostsee keine operativen Truppenverschie⸗ bungen durchzuführen, es sei denn, daß die Verschiebungen im Au gen ö Unterzeichnung des Waffenstillstandsvertrages schon einge— eitet sind. Enhlich verpflichten sich die Vertragschließenden, in den Häfen der Häfen des Schwarzen Meeres während der Dauer des Waffenstill= standes keine Truppen gusammenzuziehen. III. Als Demarkationslinien an der europäischen Front gelten die beiderseitigen vordersten Hindernisse der eigenen Stellungen. Diese Linen dürfen nur unter den Bedingungen der Ziffer JV überschrstten werden. ⸗ Dort, wo keine geschlossenen Stellungen bestehen, gilt beiderseits Als Demarkationslinie die Gerade zwischen den vordersten besetzten Punkten. Der Zpischenraum zwischen den beiden Linlen gilt als neutral. Ebenso sind schiffbare Flüsse, die die beiderseitigen Stellungen trennen, neutral und unbefahrbar, es sei denn, daß es sich um ver⸗ einbarte Handeleschiffahrt handelt. In den Abtchnitten, wo die Stel. lungen weit auseinander liegen, sind alsbald durch die Waffenftill.= standskommission Giffer Vll) Demarkationslinien festzulegen und kenntlich zu machen. . Auf den russisch-türkischen Kriegsschauplätzen in Asien sind die Demarkationslinien sowie der Verkehr über dieselben (3iffer 1V)
nach Vereinbarung der beiderseitigen Höchstkommandierenden zu be⸗ stimmen. IV.
Zur Entwicklung und Befestigung der freundschaftlichen Beziehun
Völkern der vertragschließenden Parteien wird ein Truppen unter folgenden Bedingungen ge⸗ 1. Der Verkehr ist erlaubt für? arlamentäre, für die Mitglieder mindestens einem Korps⸗Kom⸗ 2. In jedem Abschnitt einer russischen Division kann an etwa
3 Stellen organisierter Verkehr stattfinden.
Hierzu sind im Einvernehmen der sich gegenüberstehenden Divi⸗
Verkehrsstell neutralen Zone zwischen den Demar— ationslinien einzurichten und durch weiße Flaggen zu bezeichnen. Der
Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang
An. den Verkehrsstellen dürfen sich gleichzeitig höchstens 2.5 Ange—⸗ t rtei Waffen aufhalten. Der Austausch von
ten und Zeitungen ist gestatzzt. Offene Briefe können zur Be— Der Verkauf und Austausch von Waren
3 Die Beerdigung Gefallener in der neutralen Zone ist erlaubt. sind jedesmal durch die beiderseitigen Di—
4. Ueber die Rückkehr entlassener Heeresangehöriger des einen
kann erst bei den Friedensverhandlungen entschieden
5. Alle Personen, die — entgegen Ren vorstehenden Ver⸗
erst bei Friedensschluß oder Kün—
Die vertragschließenden Parteien verpflichten sich, ihre Truppen uf Einhalten der
V. folgendes festgelegt: erstreckt sich auf das ganze Schwarze 15. Langengradeg Ost von Green,
* auf alle dort befindlichen Tar. ind Luftstreitkrafts der
Für den Seekrieg wird 1. Der Waffenstillstand
und zw
den rüssischen Küstengewässern
Für die Frage des Waffenstillstandes im Weißen Meer und in
Dem Wirt Friedrich Waß muth in Bochum, Alleestraße ern⸗ baltung unzuverlä si er Personen vom Hantel, vom 23. September 19517 — R vBl. S. 605 — der Handel sowie das Gewerbe inshesondere Nahrungs- und Futtermitteln aller Art, un tersagt und zu— gleich der Gast⸗ und Schankwirtschaftsbetrieb geschlossen
Gemäß § 1 Abs. 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats vom 23. Seytember 1915 (RG Bl. S. 603) über die Fernhaltung un. dem Friedrich Elsenbruch, geboren am 27. Oktober 1872 in Wick ah, Kreis Grevenbroich, hier, Brunnenstr. 46, wobnhaft, den Handel min Nahrungs- und Genußmitteln für dat gesamte Reichsgebiei
deutschen und zussrschen Seelriegsleitung in gegenseitz —ͤ vernehmen eine besondere Vereinbarung getroffen werden. 4 En Angriffe zuf Handels und Kröegeschiffe in en genannten Gen gn sollen nach Möglichkeit schon jetzt unterhleiben. fem In jene besondere Vereinbarung sollen auch BVestimmungen senommen werden, um nach Möglichkeit zu verhindern, daß & a. kräfte der verttagschließenden Parteien sich auf anderen Y. iir. bekämpfen. eeren 2. Angriffe von See aus und aus der Luft auf Häfen und Küß der anderen vertragschließenden Partei weren auf allen cin beiderseits unterbleiben. Auch ist das Anlaufen Fer von e, Partei besetzten Häfen und Küsten durch die Seestreitkrä e urn anderen Partei verboten. . ö 3. Das Nleberfliegen der Häfen unz Küsten der anderen derte schließenden Partei sowie der Demarkationslinien ist aus 666 keeren untersagt. ö ö 4. Die a,, ,, 1. 68 a) im Schwarzen Meer: von Ainka — Leuchtturm (S orgsmündung = Kap Jeros (Trapezunth, . b) In der Ostsee: von ogekuel⸗Westküste Worms = e aer Spenska Hoegarne. R Die nähere Festsetzung der Linie zwischen Worms und Bogoꝛeꝛ wird der Waffenstillstandskommission der Ostsee Giffer Vj 3 ö. . tragen mit der Maßgabe, aß den russischen Seesfreitkräften Fe f. Wetter- und. Eisverhältnissen eine freie Fahrt nach der Aal anf gewährleistet ist, Die russischen Seestreitkräfte werden die 3 harlon linen nicht ach Sitzen, die Seestreittraft er Venn het. Mächte nicht nach Norden überschreiten. n Die russische Regierung übernimmt die Gewähr Dafür, daß Ser, stweitktäfte kes Entente, die, sich bei. Beginn des Waffeüst it ; nördlich der Demarkationslinien befinden oder späler dort nne 3 ebenso verhalten, wie die russischen Seestreitkrafte & 5. Der Handel und die Handelsschiffahrt in den in iffer 1 1. jatz 1 bezeichneten Seegebieten sind frei. Die Festlegung gi Bestim⸗ mungen für den Handel sewie die Pekanntgg te der gefahrrosen Vege für die Handelsschiffe wird den Waffenstillstandskommissio nen dez Schwarzen Meeres und der Ostsee Ziffer Vlf, 1 und 7 übertragen 5. Dig Certrzgschlickenden Partelen verpflichten fich, nährent etz Waffenstillstandes im Scwarzen Meer und in der Ostfsee feine Ven bereitungen zu Angriffsoperationen zur See gegeneinander dotzu⸗ nehmen. ö. .
Um Unruhr und Zwischenfälle an der Front zu vermeiden, dütfen lichungen mit Infanteriewirkung nicht näher alt 3 Kilometer, n!, Artilleriewirkung nicht näher als 15 Kilometer hinter den. Fronten vorgenommen werden.
Der Landminenkrieg wird vollständig eingestelt.
Luftstreitkräfte und Fesselballone müssen fich außerhalb einer . breiten Luftzone hinter der eigenen Demarkationgl nie Ma ten. ;
„Arbeiten an den Stellungen hinter den vordersten Drahthinder nissen sind erlaubt, jedoch nicht solche, die der Vorbereitung bon h, griffen dienen können. 9n ;
Mit Beginn des Waffenstillstandes treten die nachstehenden Waffenstillftandskommisstonen! (Vertreter jedes an dem betreffen Ren Frontstück beteiligten Staates) zusammen, denen alle militärsstzen Fragen für die Ausführung der Waffenstiliftandsbestim mungen in den betreffenden Bereichen zuzuführen find:
1. Niga für die Sstsee,
z. Tüngkurg für die Front von der Ostsee bis zur Disna, Hrest Litowsk für dig Front von der Disna bis um Pripet, Berditschew für die . vom Pripet bis zum Dnjestt. Kolos var für die Front om Dnjestr bis zum i renn „ Focfans? “ I Meer, Grenzbestimmung zwischen beiden Kom.
„ missionen 5 und 8 im gegenfeitigen Einvernehmen.
Odessa für das Schwarze Meer.
Diesen Kommissionen werden unmittelbare und unkontrollierte en re r nnn. in die Heimatländer ihrer Mitglieder zur Ver. ügung gestellt. Die Leitungen werden im eigenen Lande bis zur
fitte zwischen den Demarkationslinien von den betreffenden Heeres · leitungen gebaut. Auch auf den russisch⸗türkischen Kriegsschauplätzen in Asien werden derartige Kommissionen eingerichtet nach Vereln⸗ barung der beiderseitigen Höchstkommandierenden.
VIII. Der Vertrag über Waffenruhe vom 5. Dezember (22. November 1917 und alle bisher für K . abgeschlossenen Verein⸗ harungen über Waffenruhe ober Waffenftillstand werden durch diesen Waffenstillstandsvertrag außer Kraft gefetzt. 2 IX. Die vertragschließenden Parteien werden im unmittelbaren An
schluß an die Unterzeichnung dieses Waffenstillstandeberklages in Friedensverhandlungen eintrelen. senst in 9e
1
Ausgehend von dem Grundsatze der Freiheit, Unabhängigleit und territorialen Unversehrtheit des neutralen persischen Reiches sind die türkische und die russische Oberste Heeresleitung bereit, ihre Truppen aus Persien zurückzuziehen. Sie werden alsbald mit der Fersischen Regierung in Verbindung treten, um die Einzelheiten der Räumung und die zur Sicherstellung jenes Grundsatzes sonst noch erforderlichen Maßnahmen zu regeln.
XI.
Ire vertragschließende Partzi erhält eine Ausfertigung dieser Vereinbarung in deutscher und ruffischer Sprache, die von den beboll= mächtigten Vertretern unterzeichnet ist. Brest⸗Litowsk, den 15. Dezember 1917. (2. Dezember 1917 russischen Stils) gez.: Unterschriften. Zu satz zum Waffen stillstands vertrag: Zur Ergänzung und zum weiteren Ausbau des Abkommens übet den Waffenstillftand sind die vertragschließenden Parteien überein gekommen, schnellstens die Regelung? des Austaufckes von Ziwil, gefangenen unz dienstun tauglichen Kriegsgefangenen unmittelbar durch die Front in Angriff zu nehmen. Hierbei soll die Frage der Heim. schaffung der im Laufe des Krieges zurückgehaltenen Frauen und Kinder unter 14 Jahren in erster Linie berückfichtigt werden, Die vertragschließenden Parteien werden fofort für tunlichste Verbesserung der Lage der Feiderseitigen Kriegsgefangenen Sorge tragen. Dies soll eine der vornehmften Aufgaben der beteiligten ö, sein. 2 Um die Friedensverhandlungen zu fördern und die der Zivil satipn. durch den Krieg geschlagenen Wunden so schnell wie möglich zu heilen, sollen Maßnahmen zur Wiederherstellung der kulturellen und wirtschaftlichen BeziehungLen zwischen den vertragschlie ßenden Parteien getroffen werden. Diesem Zweck soll unter anderem dienen: Die Neterauftehme zes oft. und Handelchberießt der Hen, sand von Bücheyn und Zeitungen und dergleichen innerhalb der ducch den Waffenstillstand gezogenen Grenzen. ; 9 Zur Negelung der Ginzihe ten wird eine gemischte Konmission pon Vertretern sämtlicher Beteiligten demnächst in Petersburg zu sammentreffen. ö . Brest-Litowsk, den 15. Mezember 1917. 5 . Grundsätzlich genehmigt uh unter Vorbehalt der endgültigen ! Formulierung unterzeichnet: 9 gez.: Unterschriften.
Aus des zrais . Sandal und Coelche hlelt heute ,,,, .
Der
des nördlichen Eismeeres wird von der
ie Regierungen Deutschlands, Oesterreich- Ungarns, ir in Türkei werden, wie Wolffs Telegraphen⸗ Bulg mitteilt, bereite in den nächsten Tagen in Frieden s⸗ bar an un gen mit Rußland eintreten. Die AÄbreise der ern Bevollmächtigten erfolgt demnächst. Unverbindliche den kiprechimgen über die Friedengbedingungen zwischen den . n Brest⸗LZitomsk anwesenden Vertretern der beieiligten er ngen find bereits im Gange.
eichskanzler Dr. Graf von Hertling hat die
. ,,, des Reichstages zu einer Be⸗ ö chung für Donnerstag. den 20. . M., eingeladen. Es d' vom Ergebnis dieser Besprechung abhängen, ob und wann 9 Haushaltgausschuß des Reichstages demnächst zusammen⸗
neten wird.
u der vom Kriegsamt im Januar 1917 herausgegebenen zusammenstellung von Gesetzen, Bekanntmachungen und Ver⸗ sigungen, betreffend Krie gsrohstoffe, nebst deren Nach- lägen, Ausführungsbestimmungen und Erläuterungen ist das zH. Er gänzungs blatt nach dem Stande vom 1 November 1917 eischienen. Dieses E gänzungeblatt wind auf Anforderung kostenlos durch die Stellen abgegeben, durch welche die Zusammenstellung Nr. Bst. 1000, 1. 17 KRA. be— ogen worden ist. Mit dem . E gänzungsblatt werden die
öchträge zu der Zusammenstellung Nr, Bst. 1000.1, 17 KR. vom J. Januar 1917 abgesch ossen. Eine neue Zusammen⸗ stellung, deren Erscheinen in den Mitteilungen des Kriegsamts und in der Presse bekanntgegeben wird, wird nach dem Stande vom J. Januar 1918 herausgegeben.
—
Bayern.
Der Ministerpräsident von Dandl gab in der Reichs⸗ rats lammer bei Beratung des Etats des Aeußern eine längere program matische Erklärung ab, die sich in ihren Grundgedanken mit .. bereus . in der Abgeordneten⸗
er abgegebenen Erklärungen deckt. ö. düege defence, und polttische Lage äußerte der Mintne präsident laut Bericht des . Wo ffschen Telegraphenbiüros 1. a.. Bte seuher auf miltärhschem und politischem Gebiet einge⸗ truenen Citiznifse waren nur geetgnef, die in der Abgeordneten⸗ lammer damals autgesprochene zuversichtliche B urteilung unserer gage nicht allein zu bestäutgen, sondern noch wesentlich zu verstärken. Der deuische Gegenstoß bei Cambrai hat bewiesen, deß der deatschen Bestftont üben ihren bewunderungg u digen Lein ungen in der Ab⸗ wehr der G ist und die Kraft zur Offensive nicht verloren gingen. zn It lien machen die verbündeten Trur pen weltere Fortschrut „ guz dem Osten aber, dem großen russischen Reich, ist in ⸗˖ jwischen senteng der dortigen Feqgieiung dr Raf nach Ver⸗ handlungen über Waff nstilstand und Filtden ranger; Die gte lerungen der Mitteln ächte entzogen sich diesem Ange bor nicht. Erfreultherwelse wurde vorgestern schon ein Waffen sulstand ve einb rt, woran sich nunmehr Friedengverhandlungen amsch ien. Daß die Je handiungen big zu einem alücklichen End · erge niz noch viele Echwteri keien und Gegenwm kungen zu, übei⸗ vl den baben werden, wer nid es verkennen? Das elnmal so ein⸗ druck roll brkundeie Frieden ghepürmnmis und Ftiedenssehnen des russischen Polt z tann aber un mönlich ohne nachhaltige Folgen bleiden. An zeis fegt die Sache bi un seren großen Gegnern im Westen. Wo si tort die Stimme der Pernunft iugunsten der Ver här digung vernehmen läßt, erfolgt seinens der Negferung'— ninner 'sofort der entschi / denstte Cinspruch und das schä fste betenntnis dz Krieggwillens. In der Betonung des Kriegt⸗ nd Niederkämpfungtwillens wette if⸗rt mit den Regierung männern he W st nächte der Praͤsident Wilson, der frühere P ediger des ri'dens obne Sieger und Bristegte. Wag seine letzte oischaft be⸗ . kenn ichnei, ift der Verfuch, Unfrieden zwischen uns und unseren Bundesgenoffen zu stisten. Da tiifft sichs gut, daß Graf Clernin füngnbin in den Delegationen selne AÄuffafsung des BDundegderhältnisses mit dem Deutschen Reich verkündele. Uns sagt diese bündig Hestätigung der unbedingten Gundegneue ja nichis true, n. r wissen, wie unerschütterlich fest die Bündniste eue der Nitteimãachte berankert ift. Aber als schlagende Antwort auf die Vergifiungöoersuche Wilsons sind die Woite des Grafen Czern'n bon erfreul chsier Bedeutung, und wir wiffen ibm dafür aufrichtigen Dank. Worauf sich 61 ö. Heisengzwünsche unserer raßin Gegner in der Welt vor allim richten, daz in dag Streben nach einer Schwächung der inneren W iderstands· krast Deuischlan da, felbhit dag Rechnen mit einer Zerklüftung und inneren Umwällungen im Deutschen Reich. Die Ertenninis di Han ptzicles unserer Feinde bedeutet zugleirb, daß mon bel ung alles nicht kur wollen, fondern a ch jun muß, um. gesae dlese Heffnungen der Frinde endaül ig ju v reiteln. Halten wir alle Regierungen und alle palamentarischen Körperscharten und das gane große deuische Volt jusammen in sjäblerner Ausdauer und Heschlossen heit, im J rück rär gen deßen, waß an politischen M lnungöverschied e nheiten ünseie Ka asteniwicklung nach außen irgendwie schwächen warde, dann lann es an einem çluckl chen Kue gang des gewalligen Rin gens für ung nicht er len. ö
r Frag? der Neuortentt- rung sagte der Ministerpräsident u. . 5 Standpunkt zu die er Frage bab; ich schon wir derholt dargelegt: Festbalten an den benährten Grundsätzen unserer Staaits⸗ verfasssng, ale chzeitig aber auch Mitarbeit an dem du ch de 3e. verbältniffe gebotenen Ausbau der ssaatl chen Cinrs chungen. So ö. ch umstürzenden Neuerungen entgegen ete, so möchte ich n wähtend des Krüge je e Retiligung an dem Autbau des Staatt⸗ wesengz aus geschloffen niss n. Ich glaube im ch bier in Uebereinstimmun g mit der Aufsafsung der Kan mer der Reicht 1äte zu befinden, die . J auch zu einer Umgestaltung der Kammer bereit erklärt hat. 9 hir fär daz engeie' Paieriand allt, gilt auch für das Reich . r werden Schritte auf der abschü sizen Bahn nicht machen 9 n,. allem darür sorgen, daß der bunt egsaatliche Ch rakter des Re 3 auft chte halten wird. Ich steh da auf dem gleichen . ⸗ wie mein Amte vorgänger: An rem föderativen Chart er des . l; darf nicht gerühteit werden. aß auch in der innern Polit . Reiches die' abich sige Babn nicht betreten wild, bat Gra! Dermling fünft mit oller Enischiedenbeit mit den Worten bekundet, daß . Grundzügen der Re cht verf. ssung nichtg g ändert werden lann un ö. 3 Zur Frieden g re folution eiklärte der Ministerpraäsident: Wenn das Deutsch Reich nach all den Erfolgen, die seine beer frrungen hohen, vom Frse nen spricht und die Hand jum Fr . kiettt, so gibt es d mut fickerlich ein Z ichen der Schm äche. . er 's wl nicht den Frieden um jeden Pre 5. Wir sind mit ben er⸗ bündeten einig . daß unsere Gegner nicht nur die n , . ung. sandenn auch die Folgen zu tragen haben, daß sie durch . hart⸗ päckges Festhaitem an dem Per nichlungzwillen die Grundlagen zer.
von Machenschaften des Botschafters Barrore sei. Er (Cle⸗
Verhandlungen führen werden. Bon elner Preltzgabe von Interefsen ] der bayrischen Landwittschaft kann keine Rede fein. DVle Stactt⸗ regi rung wud die Interessen der bayrischen Lardwirtschaft wahrer. Die Besnebungen, der Landwirtschaft den Zoblschutz ju entzieben, werden auf emschie denen Widerstand der gesamten bayrischen Staaltz⸗ regierung stoßen.
De sterreich⸗ Ungarn. . Vlättermeldungen zufolge soll sich der Minister des Aeußern Graf Czernin demnächst zu den Friedensvverhandlungen nach Brest⸗Litowsk begeben. Aus diesem Grunde dürste die für morgen geplante Sitzung des Ausschusses für Aeußeres der österreichischen Delegation auf einen späteren Zeitpunkt ver⸗ schoben werden. .
Großbritannien und Irland.
Im Unterhause kündigte der Staate sekretär des Innein Cabe die Einbringung eines Gesetzentwurfs über die Naturalisationsze gnisse und die Wirkung der Ent⸗ näturalisierung an und führte nach einer Reutermeldung aus, die Frage der Nairalisation sei eine Reichsangelegenheit geworden und die Regierungen der Dominions seien be⸗ fragt worden hinsichtlich der Vorschläge der Regierung. Er hoffe, den Gesetzentwurf noch vor Schluß der Tagung ein⸗
zubringen. . . Frankreich.
Bei der Vernehmung durch den Untersuchungsausschuß der Kammer in der Caillaux⸗Angelegenheit erhob der Mi— nister präsident Clem en ceau der Pariser Presse zufolge energisch Einspruch gegen die Angaben Caillaux', wonach dieser das Opfer
menceau) siütze sich bei seinen Angaben auf diplomatische Schriftstücke und könne nicht zulassen, daß man einem Bot— schafter der Republik irrtümliche Berichte an die Regierung
unterschiebe. Mußlaud.
Nach einer Meldung der „Petersburger Telegrapen⸗ agentur“ haben verschie dene Botschafter den Sichtoermerk für die Passe der diplomatischen Kuriere des Volkskommissars für Auswärtige Angelegenheiten verweigert, was sie damit be⸗ gründeten, daß die Regierung der Arbeiter- und Sol— datenräte nicht als Regierung anerkannt sei. Das Kom⸗ missariat der Auswärtigen Angelegenheiten erklärte darauf die Frage der Anerkennung der Regierung sei eine bloße Forma⸗ lltät. Die Regierung der Arbeiter⸗ und Soldatenräte lege wenig Gewicht auf diese Einzelheit der diplomatischen Gepflogen⸗ heiten. Ein Beweis dafür, daß die Botschafter die Macht der Regierung der Arbeiter und Soldatenräte anerkannt hätten, liege darin, daß sie sich an sie wendeten, wenn sie einen Paß für ihre eigenen Kuriere brauchten. In Anbetracht dieses unzulässigen Zustandes gab der Volkskommissar für die Aus⸗ wärtigen Angelegenheiten den Befehl, den Vertretern dieser Botschaften, die es als ihre Aufgabe betrachteten, der Negie⸗ rung der Arbeiter⸗ und Soldatenräte bürokiatische Schwierig- keiten zu bereiten, keine Genehmigungen zu erteilen oder irgend welche Erleichterungen zu gewähren.
— Der allgemeine Eisenbahndienst kommt in Gang. Die Verwaltung der Eisenbahnen und Verkehrswege meldet, daß in den letzten Tagen hinreichende Zufuhren von Lebene⸗ muteln und Brennstoffen für St. Peierszhurg Moskau und alle volkreichen Orte der Gegenden Nordrußlands sowie für die Süd⸗ und Nordfront eingetroffen sind. Für die Ver sorgung St. Petersburgs sind täglich 40 Waggons Getreide nötig. Am 1. Dezember sind 38 Waggons eingetroffen.
Italien. . ern hat die vierte Geheim sitzung der Kammer fe h he . der nur 2650 Abgeordnete teilnahmen. Für gestern war eine weitere Geheimsitzung angesetzt, wie die Piesse hofft, die letzte. Es wird bestimmt auf Beendigung der öffent⸗ lichen Sitzungen vor Weihnachten gerechnet.
Rriegõnachrichten. Berlin, 17. Dezember, Abends. (W. T. B.) Von den Kriegsschauplätzen nichts Neues.
In der Flandernfront am 16. Dezemher nur an ver⸗ . wee! und nur zeitweise lebhaftere Attillerietätigkeit. Im Artois steigerte sich das feindliche Feuer vorüber⸗ gehend zu größerer Stärke in Gegend nördlich Lille, bei und nördlich Lens. An der Bahn Douai—=Arras wurde eine starke feindl iche Abteilung unter erheblichen Verlusten abgewiesen. Auf unsere Stellungen zwischen Straße Arges. Cambrai und Bullecourt lag heftiges feindliches Axtillexie= seuer, während der Gegner auf unsere Gräben südöstlich Hioeuores hrftige Feueruͤberfälle richtete. Auch der Abschnitt Gonnelieun Villers Guislain erhielt starken Beschuß. ;. In Gegend südlich Quentin hielt bis zur Dunkelhei starkes Artillerie⸗ und Minenfeuer schwerer Kaliber an. Westlich Itancourt drangen eigene Sturmtrupps bis zum zweiten feind⸗ sichen Graben vor und sprengten dort feindliche Minendepots Munitionslager. ö. n m ö. ons wurden in Gegend eingebracht. J ö k richtete der Feind tagsüber lebhaftes Artillerie; und Minenfeuer gegen unsere Stellungen an der ⸗de⸗Mesnil . . ⸗ ,. tal ien haben österreichisch⸗ ungarische Truppen wiederum bei erfolgreichen Unternehmungen südlich vom Col Cayrtle mehrere 160 Gefangene eingebracht, während italienische Vor⸗ stöße gegen K . . . Secca weren Feindverlusten abgewiesen ; 1 erlitt eine englische Kompagnie durch
bulgarische Abwehr schwere Verluste.
von Corbeny
— m November verloren unsere Gegner durch die Tal . Kampfmittel auf allen Fronten im ganzen 205 Flugzeuge und 22 Ballone. Wir haben demgegen— uber 60 Flugzeuge und 2 Ballone (ingebüßt. Davon sind 33 Flugzeuge jenseits der Linien verblieben, während die anderen 37 über unserem Gebiet verloren gingen. Auf die Westfront allein entfallen von den W außer. Gefecht gesetzten feindlichen Flugzeugen: 167, von den S9 deuischen: 44. An der ene n n, haben wir 26 feindliche Flugzeuge abgeschossen
ibn haber, ‚— riete⸗ gujgcbaui werden konntz. Der ee den . s , wn ein er, w. sein, er muß , . aneria T u n vie ch elt Lor ahnlichen Eischütterungen sichern, wie sie der Wei krieg gebracht hat.
Der Minister des Innern von Brettreich führte . Fage der Schu tzjölis' namens der Regierung u a. fo ö aus: . e Neuget . der handelt polltischen
te euge nta Ie ge fr reren fer n mne. 1 Gharalier. Co läßt sih nicht Kberss hen, ju weichem Grgebnis die
der feindlichen Verluste folgendermoßen zusammen: 130 Ilug⸗ e r, n, im . 38 durch Flugabwehr kanonen, durch Infanterie abgeschossen 13 landeten unfreiwillig hinter unseren Linien. Von diesen Flugzeugen sind ö in unserem Besitz, 120 jenseits unserer Linien erkennbar abgestützt.
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Großes Hauptquartier, 18. Dezember. (B. T. Z. Westlicher Kriegsscha atz Bei Sturm und Schneetreiben blieb die Artill̃e mäßig. In Flandern und westlich von Cal Abend geringe Feuersteigerung einn. . ö. Erkundungsahteilungen brachten an ber englischzn Front. nordwestlich von Pinon, auf mn fe ,, dend. südöstlich von Thann eine Anzahl Engländer und Fran—⸗
zosen ein. ; Oestlicher Krieg sschauplaßt. Nichts Neues. Mazedonische Front ; Im Cerna⸗-Bogen und zwischen Vardar und Dojran⸗ See lebte das Feuer zeitweilig auf.
Italienische Front. . Zwischen Brenta und Piane vielfach lebhafte Ltiller ie⸗ fätigfeit. Oestlich vom Monte Solavolo wurden Teile der feindlichen Stellung genommen. Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.
1431331 ti igkeit
11 trat am
Oesterreichisch⸗ un agarischer Bericht Wien, 17. Dezember. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldei:
Destlicher Kriegsschauplatz. Waffenstillstand.
Italienischer Kriegsschauplatz.
Zwischen Brenta und Piave wurden suͤdlich des Col Caprile neuerlich 400 Gefangene eingebracht. Weiter ösilich scheiterten feindliche Angriffe. An der Pigoe Art lle rie lãmpfe. Hauptmann Brumowski errang seinen 27. Luftsieg.
Der Chef des Generaistabes.
Bulgarischer Bericht.
Sofia, 17. Dezember. (W. T. B.) Generalstabsbericht.
Mazedonische Front: Auf. der J scherwena Stena und ad in von Do ö Zeit zu Zeit zie mich lebhafte Artillerietätigkeit, an anderen Stellen der Front mäßiges Geschützfeuer. In der Ebene von Serres haben unsere Arf⸗ flärunge abteilungen mehrere Abteilungen englischer Infanierie und Kavallerie vertrieben. Dobrudscha⸗Front: Ruhe.
Türkischer Bericht.
Konstantinopel, 16. Dezember. Heeresbericht vom 16. Dezember.
Palästina⸗Front. Oestlich Beit Anrul Fuka hoben wir einen feindlichen Posten auf und hrachten einige Gefangene ein. Oestlich Jerusa lem nahmen wir eine vom Feind besetzte Höhe Ein erneuter Angriff gegen unseren linken lügel wurde abgeschlagen. 3 Maschinengewehre blieben in unserer Hand.
Das bei Antalia am 13. Dezember veisenkte Schiff war der bewaffnete französische 1200 Tonnen⸗Dampfer „Pars“. Außer diesm Schiff wurde am gleichen Tage ein mit Maschinengewehren bewaffnetes feindliches Motorboot versenkt.
. Die bevollmächtigten Vertreter der Obersten Heeres⸗
leltungen der Türkei, Deutichlands, Oesterreich Ungarng und
Kulgariens einerseiltt und die Bevollmächtigten der russischen
Obersten Heeresleitung andererseitß haben am 15. Dezember
1917 in Brest-Litowek den Waffenstillstandsnertrag
unterzeichnet. Der Waffenstillstand beginnt am 17 Dezember
Mitiags und gilt bis zum 14. Januar 19183 für die Dauer
von 28 Tagen. Er umfaßt alle Streitkräfte der Verbün⸗
deten und der Russen von der Ostsee bis zum Schwarzen Meere und dle Streitkräfte auf dem Schwarzen Meere und
an den osmanischen Fronten in Asien. Falls er, nicht mir
siebentägiger Frist vor seinem Ablauf gekündigt wi d. dauert
er auch vom 14. Januar 1918 automatisch fort. Die Friedens⸗ verhandlungen beginnen unmittelhar nach Unterzeichnung des
Waffenstillstandes. Der Verkehr der Handelsschif: auf, dem
Schwarzen Meere ist frei. Eine Sonderkommission ist be⸗ auftragt, die nötigen Entscheidungen betreffs, einer Be⸗ grenzungslinie für die Seestreitkräfte und fär die Festietzung ungefährlicher Routen für den Verkehr von Handelsschiffen zu treffen.
Konstantinopel, 17. Dezember. (W. T. B. Amtlicher Tagesbericht.
ö. e m din a Front Im Küstenabschnitt mittelstar kes Artilleriefeuer. Weiter östlich wurde der Versuch des Geg ers gegen unsere Stellungen in Linie El Kudhs. Ibhst vor⸗ zugehen abgewiesen. Ebenso scheiterten die fei idlichen An⸗ griffe gegen die Et Tire- Stellung. Hiertei hatte der eind durch flankierendes Artilleriefeuer schwere Verluste. Der hh von Jerusalem hatte ein von uns ausgeführtes Truppenunternehmen gute Erfolge. Sonst keine wichtigen Er⸗ eignisse.
Der Krieg zur See.
Berlin, 17. Dezember. (W. T. B.) Eines unserer Unter seeboote, ,, Kapitanleutnart Rose, hat am 5. Dezember im Aermelkanal den amerikanischen Zerstörer „Jacob Jones“ vernichtet und dabei zwei Matrosen gefangen genommen. Das Boot hat dann den Handels verkehr mit gutem Eifolg bei stärkster feindlicher Gegenwirkung angegriffen und dabei insgesamt acht Dampfer mit über 22000 Br. R. T. versentt Allein vler größere Dampfer sind ihm aus stark gesicherten Geleit . zum Opfer gefallen, darm ter der is gr Dam) er
West lands“ (3112 . mit Kohle von deitj siach Nantes und der englische Dampfer „Nyanza (46563 Tonnen). Ein einzeln fahrender bewaffneter Dampfer
und 10 eigene eingebüßt. Im einzelnen setzt sich die Summe 2
wurde aus siarker Bewachung herausgeschossen. Gegen den