1917 / 302 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 21 Dec 1917 18:00:01 GMT) scan diff

3. an diejenige Amtliche Verteilungsstelle, welche unter Berück⸗ sichtigung der . , der meldepflichtigen Brennstoffe zuständig ist gehe § 6). ezieht der Meldepflichtige Brennstoffe aus den Ge⸗ bieten mehrerer Aim tlicker Verteilungsstellen, so sind an alle diese Amtlichen Verteilungsstellen Meldekarten einzusenden.

4. an den Lieferer des Meldepflichtigen. Bestellt der Melde⸗ pflichtige bei mehreren Lieferern, so ist an jeden Lieferer eine be⸗ sondere Meldekarte zu richten. Bezieht er von einem Lieferer Brenn⸗ stoffe aus mehreren Herkunftsgebieten, so hat er diesem Lieferer soviel Karten einzureichen, wie Herkunftsgebiete in Frage kommen. Für die von einem im Auslande wohnenden Lieferer unmittelbar bezogenen böhmischen Kohlen sind die Meldekarten nicht an den ausländischen Lieferer, sondern (soweit es sich um nicht im Königreich Bayern ge⸗ legene Betriebe handelt) an den Kohlenausgleich Dresden (siehe f 6, Ziffer 7) zu senden, und zwar mit der Aufschrift: „Auslands ohle“. Für Betriebe, die im Königreich Bayern liegen, sind diese Meldekarten an die Amtliche Verteikungsstelle München (8 6, *) zu

§ 6. Amtliche Verteilungs stellen.

Amtliche Verteilungsstellen sind: .

1. Für Steinkohle“) aus Ober- und Niederschlesien; Amtliche Verteilungsstelle für schlesische Steinkohle in Berlin W. 8, Unter den Linden 32.

2. Für Ruhrkohle ); .

Das Rheinisch⸗Westfälische Kohlen⸗Syndikat in Essen.

3. Für Steinkohle“) aus dem Aachener Revier: Amtliche Verteilungsstelle für die Steinkohlengruben des Aachener Reviers in Kohlscheid (Bez. Aachen).

4. Für die Steinkohle“) aus dem Saarrevier, Lothringen und

der bayerischen prag ö Amtliche Verteilungsstelle für das Saarrevier in Saar⸗ brücken 2 (Königliche Bergwerksdirektion).

5. Für die Braunkohle 4) aus dem Gebiet rechts der Elbe: Amtliche Verteilungsstelle für die Braunkohlenwerke rechts

6 der Elbe in Berlin NW. 7, Reichstagsufer 10.

s. Für die mitteldeutsche Braunkohle 4) (links der Elbe) mit Ausnahme der unter 7 genannten: .

Amtliche Verteilungsstelle für den mitteldeutschen Braun⸗ kohlenbergbau in Halle a. S., Landwehrstr. 2.

7. Für Braunkohle 4) aus dem Königreich Sachsen, links der Elbe und dem Herzogtum Sachsen⸗-Altenburg ö. für böhmische nach Deutschland (außer Bayern) eingeführte Ko le und für sächsische Steinkohle“):

Kohlenausgleich Dresden, Linienkommandantur E, Dresden.

.. Für rheinische Braunkohle ), Braunkohle ) der Grube Gustav bei Dettingen und Braunkohle aus dem Dillgebiet, dem Westerwald und dem Großherzogtum Hessen.

Amtliche Verteilungsstelle für den rheinischen Braunkohlen⸗ bergbau in Cöln, Unter Sachsenhausen hsꝗ.

9. Für Stein⸗ “) und Braunkohle f) aus dem . rechtsrheinischen Bayern (ohne Grube Gustar bei Dettingen) und für böhmische, nach Bayern eingeführte Kohle“):

Amtliche Verteilungsstelle für den Kohlenbergbau im rechtsrheinischen Bayern, München, Ludwigstr. 16. IO. Für Steinkohle“) des Deisters und seiner Umgebung (Obern⸗ kirchen, Barsinghausen, Ibbenbüren usw.: Amel iche Verteilungsestelle für die Steinkohlengruben des Deisters und seiner Umgebung Barsinghausen a. Deister. §S 7. Art der Meldung.

. 1. Die Meldungen, die mit deutlicher Namensunterschrift (Firmenunterschrift) des Meldepflichtigen wersehen sein müssen, dürfen nur auf amtlichen, h Januar bestimmten Meldekarten mit braunem Druck erstattet werden, die jeder Meldepflichtige bei der zuständigen Orts- oder Bezirksstelle, beim Fehlen einer solchen bei der zuständigen Kriegswirtschaftsstelle, wenn auch diese fehlt, bei der zuständigen Kriegsamtstelle gegen eine Gebühr von (0, 15 1 für vier zusammen—⸗ hängende Karten beziehen kann. Auch die etwa noch weiter erforder⸗ lichen Meldekarten (siehe 5 5, Ls und 1, z 5, UL und § 9* sind dort einzeln für 9.03 ½ das Stück erhältlich.

. . ein Meldepflichtiger Betriebe an verschiedenen Orten, so müssen für jeden Betrieb die Meldungen gesondert erfolgen.

3. Die Meldekarten enthalten eine Einteilung nach Verbraucher⸗ gruppen. Jeder Meldepflichtige hat die für ihn in Frage kommende Verhrauchergruppe durch Durchkreuzen kenntlich zu machen. Falls ein Meldepflichtiger nach der Art seines gewerblichen Betriebes zu mehreren Verbrauchergruppen gehört, ist maßgebend, zu welcher Ver—= brauchergruppe der wesentlichste Teil seines Betriebes gehört. Ist ihm vom Reichskohlenkommissar eine Verbrauchergruppe, angewiesen worden, so hat er diese zu durchkreuzen. Es ist unzulässig, mehrere Verbrauchergruppen zu durchkreuzen.

§8. Meldung im Falle der Annahmeverweigerung der Mer etar fen durch Lieferer.

Wenn ein Meldepflichtiger keinen Lieferer zur Annahme seiner Meldekarte bereit findet, so hat er neben der für den Reichskommissar für die Kohlewverteilung in Berlin bestimmten Meldekarte auch die für den Lieferer bestimmte Meldekarte dem Reichskommissar für die Kohlenverteilung in Berlin einzusenden, und zwar mit einem be— sonderen Begleitschreiben, in dem anzugeben ist, aus welchem Grunde die Meldekarte nicht an einen Lieferer weitgegeben wurde, und welcher Lieferer vorgeschlagen wird.

§ 9. Weitergabe der Meldungen durch die Lieferer.

1. Jeder Lieferer, dem eine Meldekarte zugegangen ist, hat sie ohne Verzug seinem eigenen Lieferer weiterzugeben, bis sie zu dem „Hauptlieferer“ gelangt. Hauptlieferer ist das liefernde Werk Geche, Koksanstalt, Brikettfabrik) oder, wenn es einem Dritten (Verkaufs— kartell oder Handel sfirma) den Alleinpertrieb seiner Produktion über⸗ lassen hat, dieser Dritte.

2. Falls ein Lieferer (Händler) die in einer Meldekarte aufge⸗ führten Brennstoffe von mehreren Vyrlieferern bezieht, so gibt er nicht die urschriftliche Meldekarte weiter, sondern vertellt deren Inhalt auf soviel neue Meldekarten, wie Vorlieferer in Frage kommen. Die neuen Meldekarten hat er an die einzelnen Vorlieferer weiterzugeben. Die Mengen der neuen aufgeteilten Meldekarten dürfen zusammen nicht mehr ergeben, als die der urschriftlichen Karte. Jede neue Meldekarte hat;

a) die auf diese Karte entfallende Menge,

b) die auf die anderen Karten verteilten Restmengen der ur— schriftlichen Karte mit Nennung der Lieferer und der von jedem bezogenen Einzelmengen und Sorten zu enthalten. Die neuen Meldekarten sind mit dem Vermerk „Aufgeteilt“ und dem Namen der aufteilenden Firma zu versehen. Die urschriftliche Karte ist bis zum 1. April 1918 sorgfältig auf⸗ zubewahren.

3. Jeder Lieferer (Hämnbler, der von einem im Auslande wohnenden Lieferer böhmische Kohlen bezieht, hat die betteffenden

9 Auch Steinkohlenbriketts, Schlammkohle und Koks. k) Auch Braunkohlenbriketts, Naßyreßsteine und Grudekols.

Meldekarten nicht an den ausländischen Lieferer, sondern, falls es sich um Meldekarten handelt, die von im Königreich Bayern gelegenen Betrieben herrühren, an die Amtliche Verteilungsstelle München (8 6), andernfalls an den Kohlenausgleich Dresden (8 67 zu senden. Bie Karten für solche ausländischen Lieferungen sind mit der Auf⸗ schrift ‚Auslandskohle“ zu versehen.

§ 10. Unzulässigkeit von Doppel meldungen.

Meldungen derselben Bedarfsmenge bei mehreren Lieferern sind verboten.

§ 11. Wirkung unterlassener Meldung. Ein Meldepflichtiger, der seiner Meldepflicht nicht oder nicht fristgerecht genügt, oder falsche oder unvollständige Angaben. macht, hat neben der Bestrafung gemäß § 14 zu gewärtigen, daß ihn der Reichskommissar für die Kohlenverteilung oder die Amt iche Ver⸗ teilungsstelle von der Belieferung ausschließt.

§ 12. Anfragen und Anträge.

Anfragen und Anträge, die diese Bekanntmachung betreffen, sind an den Reichskommissar für die Kohlemverteilung, Berlin, zu richten. S 13. Verwendung von gewerhlichen Kohlen für andere Zwecke.

Es ist verboten, Brennstoffe, die nach . dieser Bekannt⸗ machung bezogen sind, ohne Genehmigung des eichskommissars für die Kohlenverteilung einem anderen als dem aus der Meldekarte ersichtlichen Zwecke zuzuführen.

§ 14. Strafen.

Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden nach der ein— gangs erwähnten Bestimmung des § 7 der Bekanntmachung vom 28. Februar 1917 mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geld— strafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft.

Neben der Strafe kann auf Einziehung der Brennstoffe erkannt werden, auf die sich die Zuwiderhandlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht.

§ 15. In kraftreten. Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 1918 in Kraft.

Berlin, 20. Dezember 1917.

Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung. Stutz.

Bekanntmachung 9. über Höchstpreise für Zement.

Auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnung vom 25. Januar 1917 (RGBl. S. 74) wird bestimmt:

Die durch die Bekanntmachung des Reichskommissars für Zement vom 1. Oktober 1917 (vergl. „Deutscher Reichsanzeiger und Königlich Preußischer Staatsanzeiger“ Nr. 234 vom 2 Ok⸗ tober 1917) für die Zeit vom 1. Oktober bis 31 Dezember 1917 festgesetzten Kriegsteuerungszulagen für Zementlieferungen bleiben auch für die Zeit vom 1. Januar bis 31. März 1818 bestehen.

Berlin 8W. 48, den 20. Dezember 1917.

Der Reichs kommissar für Zement. Germelmann.

——

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 2 der Verordnunig über die Ver⸗ arbeitung von Obst vom 6. a n 1916 (R. G. B. S. 911) und der sie abändernden Ver6rdnung vom 24. Augnst 1917 (RGB. S 729) wird mit Genehmigung des Bevollmächtigten des Reichskanzlers der Handel mit Obst- und Rha⸗ barberwein, mit Ausnahme von Heidelbeerwein des Jahrgangs 1917, nach Maßgabe der nachstehenden Be⸗ stimmungen freigegeben: ;

1

Für rein herben und für gesüßten Apfelwein des Jahr— ganges 1917 werden folgende Höchstpreise festgesetzt: J. Beim Verkauf durch den Heisteller an den Handel: 1. in Fassern oder offenen Gefäßen von 10 1 Inhalt und dark ßer fat 1 1 6 G65 2. in offenen Gefäßen unter 10 1 Inhalt nd im Jusschae ze . 160 3. in Flaschen zu mindestens 0,71 Inhalt (Flaiche ist jrachtf⸗ei zurückzugeben, ante nfalls zum Einstandspreis zu ver— gil, II. Beim Verkauf durch den Hersteller an den belm Weiterven kauf im Groß, und Zwischenhandel: l. in Fäfsein und offenen Gefäßen von 101 Inhalt und ah,, . 2. in offenen Gefäßen unter 101 Irhbalt für 1 1 „1.25 6. in Fla chen zu mindestens O71 Inhalt (Flasche ist frachtfrei zurückgeben, andernfalls zum Einstandepreit zu ver⸗ ö kJ fn n , , III. Bei der Abgabe an den Verbraucher durch den Groß Zwischen, und Kleinhandel: c 4 9. 1. in Fässern und offenen Gefäßen von 10 1 Inhalt und darnhr̃r̃r̃rᷣ r „in offenen Gefäßen unter 101 Inhalt für 1 1 ö in Flaschen zu mindestens 0,7 1 Inbalt (Flasche ist frachtfrei zurückugeben, andernfalls jum Einstandepreis ju ! 3 d , . ür rein herben und gesüßten Birnenwetn des Jahrgang 1917 ermäßigen sich sämtliche Preise um 16 8, für j dib rang. don Apfel⸗ und Birnenwein aller Art des Jahrgangs 19517 tritt eine Ermäßigung obiger Pieise um 5 M ein.

§ 2.

Für rein herben und für gesüßten oder süß vergorenen Apfel. oder Birnenwein früherer Jahrgänge, die nicht n, , 9 . prozent Alkohol enthalten, ble ben, auch wenn die letzteren ge süßt siad, dle in zer Betanntmachung vom 3. April 1917 festaes tzten YDretse juzüglich 10 Pfg. Zuschlag bestehen, ebenso für ausländssche Apfel und Hirnenwerne früherer Jahrgänge und Arten, sowelt uicht die Reichsstelle sür Gemüse und Obst, BVerwaltungzabtellung gr e gens § 7 der angezogenen Verordnung Aut nabm en zu-

'r.

Die Preise für autländische Apfel, und Birnen weine des Jahr= ganget 1917 bestimmt die Reiche sttlle für Gemü Ver⸗ waltunggabteilung Berlin. t e ,,

für 1 Fl. . 1,05 Verbraucher und

8 3.

Süß vergorene Apfes⸗ und Birnenweine aller Jahrgänge, bie 3 Vosumenprozente oder mehr Alkohrl enthalten, une. n . sie gefüßt sind, von Herstzllern und, Ländlern nur init Genehmigung der Keri. sgesellichaft fär Weinobst E nkauf und ertellung, G6. m. b. O. Herltn, abꝛes tzt werden. Derpelltr und Händler, die sich im Hesitz solcher Obstwelne hefiadeg, haben ihre gesamten Bessände daran hei der Kriege ge sellschaft für Weinobst⸗ Ginfauf und Verteilung, G. m. b. H, Berlin SW. 68, Kochstr. 6 III, big zum 28. Pezember

d§. Jahres anzumelden.

§8 4. Für die folgenden Beeren weine und sür Rhaba des Jabraanges 1917 werden nachstehende Höchstvreise elde eln

Jodannigteerw. Stachelbeerm. rembeerw.

Rhabarberw.

I. Beim Verkauf darch den Hersteller an den Handel:

1. in Fäffern oder offenen Ge fäßen von 10 1 Inhalt und darüber, für 11 2. in offenen Gefäßen unter 101 Inhalt und im Ausschauck. für 11

3. in Flascken zu mindesteng o 7 1 Janhalt (6Flasch⸗ ist frachtfrei zurückzugeben, andernfalls zum Gin stande pre s zu vergüten). für I Fl. II. Beim Verk uf durch den Her⸗ steller an den Veibaucher und ben Weiterverkauf im Groß⸗ und Zwischen⸗ handel:

J. in Fässern und offenen Ge fäßen von 10] Inhalt und darüber, fär 11 2. in offenen Gefäßen unter 1,

3. in Flaschen zu mindestent O7 1 Jr halt (Hiasche ist frachtfiei zuruckzug ben, andernfalls jum Gir⸗ standspress zu vergüten). füt 1 Fl.

II. Bet der Äbgabe an den Vei⸗ braucher durch den Groß ⸗, Zwischen⸗ und Kleinhand 1.

1. in Fassern und offenen Ge⸗ fäßen von 10 1 Inhalt und darüber

2. in offenen Gefäßen unter 10 1 ll

3. im Aus schan k..

4. in Flaschen zu mindestenz o,7 1 Inhalt (zlasche ist frachtfrei zärück“lugeden, andernsalls zum Ein⸗ standeprel zu vergüten) .. für 181.

X Erdbeerw.

* 2 * 28 8 J

. 0 =

1,05

1,10 1,30

2,10

2.15 766

1,30 2,50

§5 6. ; 8 Beerenweine und Rharbarterwelne aller früberen Jahrgänge sowle ausländische Beerenweine und Rhaharherweln früherer Jahr. gänge und Arten, sowen nicht die Reichestelle für Gemüse und bf, Perwalt ungsahteilung Berlin, für diese letzteien gemäß 8 7 der He⸗ kanntmachung vom 3. April i917 Ausnabmen julassen wird, dürfen nur zu Prelsen abgesetzt werden, die unter den än § 4 festgesetzten Höchstpreisen liegen. Die Pieise fär gugländischen Beeren und Rhabarbe⸗ wein des Jahrganges i917 bestimmt die Reichsstelle fät Gemüse und Obsf, Verwaltungeahteilung Gerlin.

S 6. Beim Verkauf in kleineren als 0,7 1 fassenden Flaschen (vergl. 1 urd 4 müfsen die Peeise entsprechend ermäßigt werden. Bel Abgabe in tleinen Mengen in Flaschen oder offen darf der Prei auf 5 3 nach oben abgerundet werden.

§ 7.

Sämtliche Prelse gelten für Hersleller ab Bahn⸗ oder Schiffe⸗ siatlon des Peisiellungsortes, für Händler ab Bahn oder Schiffe station des Händlerg, bet Lieferung am Oerstellunatzort oder am Dite dez Händlers für Hersteller und Händler frei Haus des Käufert, soweit dich dem Ortsgebrauch entspricht. Der Flaschenpreis gilt ohne Flasche und obne Verpackung, diese dürfen nur in Köbe der Selbst. kosten in Rechnung gestellt weiden. Sonnige Zäschläge ngend welcher Art dürfen nicht erhoben werden.

§ 8. . Die Hersteller haben die Verpflichtung, zu niedrigeren als den angeführten Preisen abzugeben, wenn der Gestehungspreis sich an Hand der Eintäufe der Rohware niedrigerer st lt, die Händler des gleichen, wenn seilens der Herfteller niebrtgere Preise zur Berechnun gelangten.

§ 9. . .

Die Landesstellen für Gemüse und Obst dürfen im Ginver. ständnigz mit der Reichsnelle für Gemüse und Obst, Verwaltungt⸗ abteliung niedrigere, fur den Augschank jedoch höhere Preise lest⸗˖ segen. Fusbesondere liegt es den Landeestellen ob, niedrigere Pieise ür landezublich gewässerte Apfel, und Biinenweine festzusetzen.

(/

§ 10.

neber die Freigabe dez Handels mit Deidelbeerwein des

Jahrganges 1917 und die Fesisetzung der Pieise dafür werden be⸗

sondere Bestimm ungen ergeben. Bis dahmm ist der Absaß von Peldels; bererwein dis Jahrganges 1917 veiboten.

511.

Obstweine des Jahrganges 1917, die aus bei der Kriegsgesell⸗ schaft für Weinobst Ginkauf und ⸗ertellung, G. m. b. H., Her in, bisher nicht angemeldeten Betrieben sowie aus nicht gewerblichen Betrieben herrühren, dürsen nach wie vor nicht abgesetzt werden. Im übrigen wird die Bekannimachung vom 1. August 1917 aufgehoben.

. 5 12.

Zuwiderhandlungen werden gemäß 8 9 der Verordnung über dle Verchi beitung von Sbst vom 5. August 1916 (GBl. S. gli) und der ,, Verordnung dom 71. August 1917 (RG GI. S. 729)

estraft.

§13. Diese Bestlmmungen treten am Tage ihier Bekanntgabe im Reichz anzeiger in Kraft.

Berlin, den 10. Dezember 1917.

Kriegsgesellschaft für Weinobst⸗Einkauf und Verteilung, G. m. b. H. Härtel.

Die Ministerien der Finanzen und des Innern haben zu der von der Stadtgemeinde Meißen beschlossenen Aus gabe von Schuldscheinen in Abschnitten von 1090 , 60 S6 und Jo 6, die auf den Inhaber lauten und seitens

der letzteren unkündbar sind, behufs Aufnahme einer mit 5 vom Hundert jährlich nn,, Anleihe von

O00 M6, nach Maßgabe der vorgelegten Hauptschuldverschrelbung und des Tilqungtzplanes . §z T5 des Bürgerlichen Geset⸗ buchs erforderliche Genehmigung erteilt. garen Die Anleihe ist zum Ankaufe des gesamten Bern ffn der Meißner Straßenbahn -⸗Aktiengesellschaft im Wege des Um— tauschs bestimmt.

Dresden, den 1. Dezember 1917.

Die Ministerien der . und des Innern. von Sey demitz. Graf Vitzthum oon Eckstaebt

Königreich Pren ßen.

geine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Geheimen Justizrat und vortragenden Rat im Justiz⸗ misterlum Hum bert in Berlin zum Geheimen Qberiuizrat, 1 bie Landrichter Bom be, Fir fign Dr. Metz ner und Courtois bei dem Landgericht I in Berlin, Sus zezuns ki, Summ et und Axster bei dem Landgericht II in Herlin, Fowinkel, Richter und Snethlage bei dem Landgericht III Berlin, Siebert in, Cottbus, Schroeter in Frank un g. O, Reimann in Landsberg a. W., Dr. Lücken und Rehmet in Beuthen O. S, Busse und Szyja in Breslau, trajews ki in Gleiwitz, Fab ric ius und Dr. Warten berger jn Glogau, Dr. Schreiner und Dr. Tzschaschel in Oels, Haafem ann und von Schrader in. Aurich, Jacoby, Friedrichs, Dr, Erdmann und Simeon in Hannover, Föhmann und Roloff in Lüneburg, Röpke in Osnabrück, ling in Stade, Dr. du Bois in Verden, Dr. Schultz

1

Dr.

z

Bielef

in Rotenburg i. Medinaen, Küh Dr.

chweiger in Labiau, in Neuenburg, Anspach in Graudenz, burg, Leßmann in Lautenburg i. Westyr., Danzig, Tr. Probst in Aschersleben, Wolf in Oschersts leben, von Kie tze ll in Genthin, Ho ppst ock in Bigmark, Sorgen frey in Wolmirstedt, Knigge in Halberstadt, Kluge in Schkeuzitz, Thiele in Elsterwerba, Hicke in Prettin, Schütze in Wefer⸗ lingen, Dr. Contzen in Kalbe a. S.,, Tromp und Vezin in Salzwedel, Dr. Beinert in Wernigerode, Er dmen ger in Stolberg a. H., Krebs in Aken, Dr. Tolrd und gortzing in Hohensatza, Behnisch in Grätz, Lang ner in Wronke, Dr. Krüger in Schroda, Laessig in Krotoschin, Mengertz in Ramisch, Merget in Schilbberg, Lu edtke in Labischin, Uthem ann in Schloppe, Dr , in Posen, Dr. Weber in Samter, Dr. Perlberg in Wolgast, Dr. Bartelt in Bergen a. R., König in Kolberg, Kuhse in Greifenhagen, Reichmann in Stettin und Dr. Braun in Grimmen zu Amtzgerichtgräten, die Staatgauwälte Bogatsch und von Elausewsitz bei der Oberstaatganwaltschaft des Kammergerichts, Wolff bei der Amtganwaltschaft Berlin Mitte, Gebert in Cottbus, Hecker in Landsberg' a. W., Tr ost in n Th in Rruruppin, Born ln Gleiwitz, Scholz in Hppeln. Spaß bel der Staatganwalischaft des Landgerichts in gen, ühn in lachen, Pooth, und. Kreipe bei der Staattanwaltschaft ! des Landgerichts in Cöln, Dr. Fudichar int Duisburg, Vr. Was kg tt und. Dr. Sturm in Elberfeld, Lem les bel der Oherstaats—⸗ muwaltschaft in Frankfurt a. M., Kelle bei der Slcatganmaltschaft deg Landgerichis in Frankfurt g, 7 Fefter und Gilker in Fortmund, lar in Cssen. De hen n Mänster, Herter in Altang. Be gr ich bei der Hberstaats,

Schulte in Bromberg, Dr. Matz bei der Staatsanwaltschaft des Landgerichts in Posen, Polenz in Schneidemühl, Dr. Strahler in Greifswald, Mehner und Tiede bei der Staatsanwaltschaft des Landgerichts in Stettin zu Staats⸗ anwaltschaftsräten zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

die Reagierungsräte Höpker in Schmiegel und Dr. Mosle in Koschmin zu Landräten und

den bisherigen Kreistierarzt, Veterinärrat Bischoff zum Regierungs⸗ und Veterinärrat zu ernennen sowie

den expedierenden Sekretären und Kalkulatoren beim „Reichs- und Staatsanzeiger“ Paul Meyer und Zunder den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.

Finanzministerium. Die Rentmeisterstelle bei der Königlichen Kreiskasse in Ottweiler, Regierungsbezirk Trier, ist zum 1. Februar n. J. zu besetzen.

Ministerium des Innern.

Dem Landrat Höpker ist das Landratsamt im Kreise

Schmiegel und ö ih Landrat Dr. Mosle das Landratsamt im Kreise

Koschmin übertragen worden.

Ministe rium für Landwirtschaft, Do mänen und Forsten.

Dem Regierungs- und Veterinärrat Bischoff ist die Stelle des Regierungs⸗ und Veterinärrats bei der Königlichen Regierung in Oppeln übertragen worden.

Bekanntmachung.

Gemäß g 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1393 (Gesetzsammlung Seite 152) wird hiermit zur öffentlichen Kennt⸗ nis gebracht, daß der im laufenden Steuerjahre zu den Kom⸗ munalabgaben einschätzbare Reinertrag aus dem Betriebs jahre 1916/17 bei der Neuhaldensleber Eisenbahn auf 52 875 M festgestellt worden ist.

Magdeburg, den 19. Dezember 1917.

Der Königliche Eisenbahnkommissar. Sommer.

Bekanntmachung.

Gemäß § 1 Abs. 1 und 2 der Verordnung deg Bundesrats vom 23. September 1915 (RGBl. S. 6906) über die Fernhaltung unzu= verlässiger Personen vom Handel, babe ich dem Alebhaändler Peter Stulver, geboren am 9. August 1872 in Nord⸗Woolde in Hollard, hler, Kölnerstraße z32 wohnhaft, die Ausübung des Hande s mit NRahbrungs- und Genußmitteln jsüͤr das gesamie Reichs gebiet ver boten.

Düsseldorf, den 17. Dejemher 1917. Die Polt, eiveiwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Lehr.

1

Aichtamtliches.

Dentsches Reich.

Preus en. B erlin, 21. Dezember 1917.

In der am 20. Dezember 1917 unter dem Vgrsitz des Staalosekretärs des Reichsschatzamts, Staatsmmistersz Grafen von Roedern abgehaltenen Vollsitzung des Bundesrats wurden folgende Vorlagen angenommen: 1) der Entwurf der deutschen Arzneitaxe 1918, 2 der Entwurf einer Bekanntmachung, betreffend Abänderung der Bekanntmachung über Säcke vom 277. Juli 1916, 3) der Entwurf einer Bekanntmachung über die Wiederherstellung von Lebens- und Krankenversicherungen, 4) der Entwurf einer Bekanntmachung über die Geltendmachung von Ansprüchen von ¶eiseher die im Ausland ihren Wohnsitz haben, 5) der Entwurf einer Bekanntmachung, betreffend die Fristen des Wechsel⸗ und Scheckrechts für Elsaß⸗Lothringen, 6) der Entwurf einer Verordnung, betreffend Ergänzung der Bekanntmachung vom 19. Mai 1917, über die gewerbliche Verarbeilung von Reichs münzen usw,. 7 die Vorlage über Ausprägung von Denkmünzen aus Anlaß der Goldenen Hochzeit Ihrer. Majestäten des Königs, und der Königin von Bayern, 8) die Vorlage über Ausprägung von Venkmünzen aus Aniaß der Reformationsfeier im Jahre 1917, 9 die Vorlage über die Gewährung von Reichs mitteln zur Unnterstitzung der minderbemittelten Bevölkerung zwecks Be⸗

schaffung von Kohlen.

Das Königliche Staats ministerium trat heute zu einer Sitzung zusammen.

Der Reichskanzler Dr. Graf von Hertling empfing, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, gestern nachmittag Ver⸗

Reichstagsparteien zu einer vertraulichen

amtlicher treter sämtlich Beginn der Friedens⸗

Aussprache über die durch den ( , . mit Rußland geschaffene politische Lage. Der Reichtkanzler teilte mit, daß Seine Majestät der Kaiser ihm das Mandat zum Abschluß der Friedengverhandlungen erteilt und daß er den Staatefekretär von Kühlmann als Unterhändler bestellt habe. Der Staatssetreiär des Auswärtigen Amts gab einen Ueberblick über den geplanten Gang der zukünftigen Verhandlungen und . die Gesichtspunkte dar, von denen die Regierung sich dabel leiten lassen wird. Nach eingehender Aussprache wurde die Zustimmung aller anwesenden Abgeord⸗ neten zu den in den Ausführungen des Staatssekretãrs dar⸗ gelegten allgemeinen Richtlinien festgestellt. Man einigte sich erner dahin, daß die nächste Sitzung des Hauptausschusses des eichstags am 5. Januar statifinden soll.

rühen Morgen lebhafte Feuertätigkeit r ö. war r . Dixmuide und Zandodoorde stark. Nachtsüber ließ sie nicht nach. Eine eigene Patrouille drang zstlich Nieuport in dle feindliche Stellung ein und kehrte mit Keute zurück reich mit Bomben belegt. festgestellt.

Kriegsnachrichten. Berlin, 20. Dezember, Abends. (WB. T. B.) Mehrfache italienische Angriffe gegen den Monte

Aso lone und die westlich und östlich anschließenden neu ge⸗ wonnenen Stellungen scheiter ten.

Von den anderen Kriegsschauplätzen nichts Neues.

, eigerte sich am 19. Dezember die am 2 gen e mf. ernenl gegen Abend

Nachts wurden Calais und Dün kirchen erfolg⸗ Brände und Explosionen wurden

Im Artois beiderseits der Lys zunehmende feindliche Artillerietätigkeit, stärkeres Minenfeuer in der Gegend von Lens. Zwischen der Straße Arras Cambrai und Gonnęlien schlug zeitweise erhöhte feindliche Arüillerietätigkeit tief ins Hintergelände. An verschiedenen Stellen wurden Gefangene eingehracht, während eine feindliche Abteilung westlich Marcoing im Handgranatenkampf abgewiesen wurde.

In Italien sind innerhalb der letzten acht Tage zwischen Brenia ünd Piave 270 Offiziere und 8150 Mann gefangen eingebracht.

Großes Hauptquartier, 21. Dezember. (B. T. B.]

Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. = In Flandern blieb bei dichtem Nebel die Artillerie⸗ tätigkeit meist gering. Nördlich von der Straße Ypern = Men in trat am Nachmittage erhebliche Feuersteigerung ein. In erfolgreichem Erkundungsgefecht südlich von Hollebeke wurde eine Anzahl Engländer gefangen.

Heeresgruppe Herzog Albrecht.

Bei Hirzbach südlich von Altkixrch fielen bei gelungenem Vorstoß in die französischen Linien 31 Gefangene in unsere

8 Oestlicher Krlegsschauplat. Nichts Neues.

Mazedonische Front. Keine größeren Kampfhandlungen.

Italienische Front. .

Siebenmal stürmten italienische Kräfte gegen die von den österreichisch⸗ ungarischen Truppen in den letzten Tagen er⸗ kämpften Höhen westlich vom Monte Asolone, dreimal gegen den? Monte Pertica an. Alle Angriffe scheiterten unter schweren Verlusten. . Gleichen Mißerfolg hatte ein feindlicher Angriff am Monte Solarolo. . Lebhaftes Feuer hielt während der Nacht und am frühen Morgen in den Kampfabschnitten an. Der Erste Generalquartiermeister.

Ludendorff.

Oeßsterreich isch⸗ungarischer Bericht. Wien, 20. Dezember. (B. T. B.) Amtlich wird gemeldet: . Oestlicher Kriegs schaup lay.

Waffenstillstand.

Italienischer Krieg sschauplatz.

Infolge günstiger Sichtverhäitnisse war die Artillerie⸗ lätigieit beiderseits rege. Feindliche Angriffe gegen unsere neuen Stellungen auf dem Monte Pertica wurden abge⸗ wiesen. Die Zahl der von den Truppen des Generals der Infanterie Alfred Krauß in den Kämpfen östlich der Brenta seit 11. d. M. eingebrachten Gefangenen beträgt bisher

sere, darunter 7 Stabsoffiziere, und 8150 Mann. . Der ö des Generalstabes.

Der Krieg zur See.

Berlin, 20. Dezember. (W. T. B.) Wiederum wurden durch unsere U-Boote im Bristol⸗Kanal, im Aermel⸗ Kanal und in der Nordsee vier Dampfer, ein Segler und drei englische Fischerfahrzeuge ver⸗ nichtet, darunter ein bewaffneter englischer tiesbeladener Dampfer sowie der bewaffnete französische Schoner „Le Pier re“, der mit Kohlen von Cardiff nach St. Malo unter⸗ wegs war. Bei zwei der versenkten enalischen Fischerfahrzeugen konnten die Namen festgestellt werden: „Courage“ und „Gazelle“ Einem nach dem Bristol-Kanal einlaufenden Frachtdampfer wurden mehrere Arüillerierreffer beigebracht.

Der Chef des Admiralstabes der Marine.

Berlin, 20. Dezember. (W. T. B.) Kürzlich wurde im Golf von Biscaya aus einem Geleitzug ein ho00 Tonnen großer, tiefbeladener, graugemalter Fracht⸗ hampfer herausgeschossen. Darauf entstand in dem Geleitzug ein wildes Durcheinander, und die Dampfer er⸗ öffneten auf das Sehrohr ein aufgeregtes Feuer, ohne aber einen Treffer zu erzielen. Der durch den Torpedo in der Mitte getroffene Dampfer füllte sich schnell mit Wasser und kenterte nach vier Minuten. Dabei riß er die in Lee (die dem Winde abgekehrte Seite des Schiffes) liegenden Rettungz⸗ boote mit in die Tiefe, ein neuer Beweis dafür,& daß viele Verluste von Menschenleben bei Schiffs versenkungen auf die eigene Ungeschicklichkeit der Besatzungen zurückzuführen sind, weil sie sich nicht schnell genug mit ihren Booten von dem sinkenden Schiff entfernen.

Madrid, 15. Dezember. (W. T. B.) CQerspätet ein⸗ getroffen) Blättermeldungen zufolge haben Unterseebgote in den letzten Tagen in der Nähe von Gison die russische Fregatte Tasmanig“ (1600 Tonnen) mit Stahl, Tabak und Holz von New Orleans nach Bordeaux unterwegs, und den französischen Dampfer „Tabborire“, ver⸗ senkt. Ferner wurden versenkt: In der Nähe von Alicante der norwegische Dampfer „Crathorne“ (2609 Tonnen), der nordame rikanische, her deutsche Dampfer Owasco“ (10 000 Tonnen) mit Gasolin und Kriegs materi⸗

alischaft in Marienwerder, Frischbi er in Danzig, Hardt

n J bel der Staaiganwaltfchaft bez Landgerlchig in Naumburg a. S. ]

beladen, der bewaffnete englische Dampfer „Minorea'