1917 / 306 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 28 Dec 1917 18:00:01 GMT) scan diff

schränkungen unterwerfen sowie Forstelgentü i gentümern und sonssigen Forff⸗ nutzunas berechtigten die Ver flichtung auferlegen, gegen Vergütung , m 6 1 abzugeben und den Erwerksberechttg' en d. s aubholzbestande und das Eriichten von! i ihnen zu gestatten. ,

2 8 2 ö. ö 8 ö , ,, . zuwiderhandelt, wird n 8 zu dret Monaten oder mit dit afe fün jehahundert Malk bentrajt. z K 53 Dese Verord ung tritt mit dem Tage der Veikändung in Kraft. Berlin, den 27. Dezember 1917.

Der Staatssektetär des Kriegsernährungsamts. von Waldo w.

GBSekanntmachung.

Der Möäblenkesttz'rin Wilhelmine verw. Utlmann in Got vers grün Sa. ist auf Grund von 81 der Betar nimachung pom 23 September 1915 über die Ferntaltung umuverlässih er DPer⸗ sonen vom vandel der Handel mit Mehl und Getreide untersagt worden.

Zwickau, den 17. Dezember 1917.

Die Königliche Amtshauptmannschaft. Amtshauptmann Dr. Jani.

Bekanntmachung.

Dem Bäckerm isser Paul Ewald Psller in Nie derplani Stennerit. ate 18, ist auf Grund von § Ü der ö ö 23. September 1915 zur Fer haltung unzuverlä siger Per sonen vom Vandel der Handel mit Backwaren aller Art untersagt wor den.

Zwickau, den 17. Dezember 1917.

Die Königliche Amts haupimannschast. Amtthauptmann Dr. Jan.

——

GSekanntmachung.

Dem Müblenbesitzer Einst Fickert in Oberbaßla in Sachser ist auf Grund von S1 der Bekanntmachung vom ä M . tember 1915 über die Fernba tung unzuver'ässiger Perloren vom a . der Handel mit Mehl und Geireide unterfagt Z vickau, den 18. Dezember 1917.

Die Könlgliche Amtzhaupimannschaft. Amtshauptmann Dr. Jani.

Bekanntmachung.

Dem Metzger Lorenz Morgen in Imm enstaad ist we Unzuvensässi⸗akein der Handel mit Fleisch und ir g e e, im Gebt. t des Deutschen Reichs mit soortiger Wi kung auf die Dauer von sechs Monaten, das ist bis zum 15. Junt 1918, un ter, sagt worden.

Neberlingen, den 15. Dejember 1917.

Gioßherzogliches Bezirlzamt. Levinger.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 218 und 219 des Reichs⸗Gesetzblatts enthalten

Nummer 218 unter

Nr. 6l86 eine Bekanntmachuna über die Wiederherstellung von Lebens- und Krankenoersicherungen, vom 20. Dezember 1917 und u ter

Ne. 6187 eine Verordnuna zur Abänderung der Verordnung über den Verkehr mit Gerrei e, Hülsenfrüchten, Buchweizen und Hirse aus der Ernte 1917 zu Saatzwecken, vom 22. De— zember 1917,

Nummer 219 unter

Nr. Gl88 eine Verordnung über die G winnung von Laubheu und Fuuerreisig, vom 27. Dezember 1917.

Berlin W 9, den 27. Dezember 1917. Kaiserliches Posizeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Obenlandesgerichtsrat Dr Hassenpflug in Marien— werder zum Präsidenten des Landgerichts in Tilsit zu er⸗ nennen hae. * den Senatspräsidenten Witte in Hamm und Eschner in Breslau den Cuéaratier als Geheimer Obeijustigzrat mit dem Range der Räte zweiter Kaasse, dem Amts erichtsrat Zeige vom Amtsgericht in Char⸗ . ö. ,, ö. an . Justizrat, im Direkior des Untersuchungedefängnisses in Berlin Göbel den Raug der Räte vin rter Kosse, ö. den Amisanwälten Wilhelm Schmitz in Elberfeld und , in Cöln den Chaiakier als Amisanwauschafts— n dem Geheimen Registrator Schitkowsky im Justiz— ministerium den Charakter als Rechuungsrat zu ene ö

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Kammer gerichte räten: Salina, von Kunowski und Dr. Fürth in Berlin, den Oberlandesgerichtsraten: Methner in Bieslau, Bothe in Celle, Dr. Mer kens, Dr. Cronenberg, Dr. Graven in Cöln, Dr. Colm in Düssel⸗ dorf und Scheller in Marie werder, den Landgenichte⸗ direktoren: Schaltenbrand in Trier, Scharmer in Altona und Meyer in Verden, den Eisten Staate anwälten: Grund⸗ mann in Guben und von Drygalski in Naumburg a. S., den Landgerlchtzräen: Hernhardi⸗Grisson,. Thienel, Dr. Otto Müller, Dr Henckel, Esche, Mende, Vogel, Zimbal, Gerhard, Langerhans und Kühl in Berlin, Schwanebeck und Zechlin in Neuruppin, Bater in Hirsch— beig, Wuthcke in Schweidnitz, Ulke in Glatz, Nölde ke und Dr ter Meulen in Osnabrück Dempwolff in Aurich, Hinselmann in Hilses heim, Pieper, Dr. Clemens, Baerts und Dr. Hecker in Cöln. Goeih in Koblenz, Wollseiffen in Cresld, Dr. Follenius in Wirs— baden, Reerink in Munster, Wertheim und Rohn in Magdeburg, Henning in Torgau und Un ban in Köolin;

den Amiegen chtstäten; Fetiback, P ofessor Dr. Heil⸗ fron, Dr. Glepprer, Schäfer und Dr. Reur ann bei dem Amtsger cht Berlin⸗Mute, Wohl in Bertin⸗Schöneberg, Semler und Ger ber in Berlin-Tempelhof. Hirsch sesld und

und Zeckwer in Charlottenburg, Dr. Ster zel in Cottbus, Hibfch und Defoy in Potsdam, Dr. Keller in Frankfurt a O., Claus in Angermünde, Albrecht und Bauer in Sagan, Maiß in Reichenbach ü Schl., Keil in Jauer, Kunze in Lauban, Dr. Stock in Schönau, Bücking in Cassel, Dr. Schem ann und Roßbach in Herefeld, Engelen in Osnabrück, Freiherr von Wittgenstein in Hameln, Bohm in Hannover, Dr. Wel len kamp in Osterholz, von Dassel in Uelzen, Dr. Küppers, Kornweibel, Oetelshofen, Rosellen und Fuchs in Cäln, Jung in Siegburg, Wenzel in Königswinter, Gescher in Traben-Trarbach, Riek elen in Siegburg, Heinrichs in Grumbach, Dr. Herx in Neuntirchen, Schmitz in Bonn, Franßen in Heinsberg, von Mittelstaedt in Kreuznach, Fritsch und Rath in Düsseldorf, Weiling in Tanten, Juris in Odenkirchen, Rückert und Westhoff in Frankfurt a. M, Baldus in Montabaur, Schwarze in Dort⸗ mund, Quinte und Effing in Dorsten, Bangen in Lüding⸗ hausen, Dr. Leh mann in Buer, Engelhardt und Dr. Bozi in Bielefelds. Meyer in Höxter, Ostkirchen in Halle i. W., Vogel in Bad Oeyahausen Claußen in Wandsbek Arendt in Insterburg, Habedanck in Königsberg i. Pr, Eichstaedt in Marienwerder, Kopisch in Pr. Stargard, Becker und Reinicke in Mansfeld. Prderit und Dr. Krause in Erfurt, Meerwein in Sömmerda, Hecht in Suhl, Dr. Reiß in Staßfurt, Lange in Dt. Krone und Heintz in Stettin;

den Staatsanwaltschaftsäten: Alsleben in Halle a. S. und Merschberger in Berlin, dem Landgerichtsdirektor a. D. Kanzow in Berlin-Wilmersdoif, dem Amts gerichtsrat a. D Dr. Liepmann in Charlottenburg, den Rechtsanwälten und Notaren, Justizräten: Hoem ann in Guben, De. Edwin Katz, Irmler und Dr. Oberneck in Berlin, Meyer in Goldberg, Willers in Breslau, Hennig in Königsberg i. Pr., Motty in Grätz, Dr. Weydem ann in Erfurt, Kossinna in Norohausen, Dr. Keil in Halle a. S., Schulte in Wesel, Raht in Limburg, Dr. Alberti in Wies⸗ hapen, Meyer in Heide, Lütkens in Aliona, Pantzlaff in Stettin und Keruth in Danzig, den Rechtsanwälten, Justiz- räten: Dr. Seber in Trier, Dr. Schmidt⸗Polex in Frank⸗ füt a. M, Dr. Heilberg und Dr. Bitta in Breslau sowie dem Rechtsanwalt, Geheimen und Oberkriegsgerichtsrat a. D. Henschen in Osnabrück den Charakter als Geheimer Justiz— rat zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Charakter als Justizrat zu verleihen:

I. im Kammergerichisbezirk: den Rechtsanwälten und Nota en Dr. Auerbach iu Berlin Schöneberg und Müller in Neuruppin sowie den Rechtsanwälten Dr. Oskar Meyer, Dr. Arthur Flatau, Di, Friedrich Gebser, Adolf Wentzel, Ernst Siein feld, Dr. Alexander Leander, Dr. Sztolny, Fritz Trapp, Guttmann, Dr. Leo Davidsohn, Robert Schellwien, Arthur Prager, Hermann Lasker, Leopold Unger, Dr. Georg Sieg mann, Dr. Alexander Indig in Berlin und Brandt in Berlin⸗Lichterfelde;

II. im Oberlandesgerichtobe nk Breslau: den Rechts⸗ anwält'n und Rotaren Mertin in Oels und Brock in Friei⸗ burg i Schl sowie den Rechtsanwälten Hennig und Dr. Steinitz in Breslau und Eageling in Beuthen O. S; III. im Doerlandesgenichtsbezik Cassel: den Rechts—⸗ anwätten und Notaren Lietzmann in Schmalkalden und Eckhardt in Witzenhausen n dem Rechtsanwalt Bork .

im Oberlandesgerichtsbezirk Celle: dem Rechtsanwalt und Notar Nölke in Hannoner sowie den ö Dr. Borchers und Tolle in Celle, Bödeker in Osnabrück und . 6 Hannover;

m erlandesgerichte bezirk Cöln: dem Rechtsanwalt und Notar Dr. Vonhoff in Traben-Trarhach, ö. Rechts⸗ anwälten Klein, Dr. Jörißen und Dr. Sonanini in Aachen, Auaust in Sag vrücken, Brink, Dei. Auerbach 7 Lennartz, se. . Dr. Adenduer und

rammen in Cön und Eugen Müller in K i dem Noiar Michalke in Sulzbach; , M im Obe llandesge ichtsbezi'k Düsseldorf; dem Rechts⸗ anwalt und Notar Fabry in Sterkrade, den Rechtsanwälten Lands und Or. Graf in Elberfeld und Dr Kaufmann in Celeld sowie den Notaren Neugebauer in Barmen, Keßler in Jüchen und Goldberg in Rheindahlen;

VII. im Obeilandesgerichtsbezirk F arkfurt a. NM: dem . unt ff f gf Machol in Königstein sowie den Rechtsanwalten isselstein in Frankfu M.

,,

III. im Overlandesgerichtsbezirk Hamm: den Rechts anwälten und Notaren Steffen in Minden, Wiesmann in Recklinghausen und Hennecke in Essen sowie den Nechts⸗ anwalten Semler in Belefeld und Schultz in Hagen; 1X. im Qberlandesgerichtsbezirk Kiel: den Rechtganwälten und Notaren Ipsen in Schleswig, Haußmann in Itzehoe Raben in Hadensleben und Wittmaack in Neumünster sowie dem Nechte anwalt Christensen in Hadersleben;

ö ö ö Marienwerder: dem —⸗ alt ur otar Dr. Wan now in

en . daselbst; . . m erlandes gerichisbezirk Naumburg a. den Rechte anwälten und Notaren . ö 3. Dr. Pfau in Ziesar, Hen mann in Schönebeck, Dr. Kar⸗ . in i ., und Hesse in Eisleben sowie den

echtsanwalten Guttmann in

dere. ; Magdeburg und Peters in

XII. im Oberlandesgerichtsbezirk Polen: dem anwalt und Rotar Stenschke in ö . Rechtsanwalt von Wierzbicki in Bromberg.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Maj

* 2. 2 a des Königs hat das ,, der 3 Stadwwerorsnetenversammlung in Jauer getroffenen Wahl den

Justizrat, Rechte anwalt und Notar Kunde h selbst besoldeten Beigeordneten der S 9 l din, , Stadt Jauer für eine fernere infolge der von der Stadtverordr etenve i . a Wahl den Rentner 3 , ah di, . eigeordneten der Stadt Rheydt auf fernere sechs nfolge der von der Stadtoerordne ten ver somml Rheydt getroffenen Wahl den Fabrikbesitzer nn n daselbst als unbesoldeten Beigeordnesen der Stadt Rheydt für

Hartwig bei dem Amtsgericht Berlin-Wedding, Richter

die gesetzliche Amtsdauer von sechs Jahren und

infolge der von der Stadtverordnetenver

Barmen getroffenen Wahl den Direktor der k. Aktiengesellschaft Hagemeyer daselbst als unhesoldeie mn geordneten der Stadt Barmen für die gesetzliche Amtsd . von sechs Jahren bestätigt. auer

Dem Deutschen Reich (Neichsmarineverwaltung! wi auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 r mn S. 221) hieidurch das Recht verliehen, das in dem .. liegenden Plan grün umzogene Gelände zur Exrichtung zff 4. licher Anlagen bei Seddin im Kreise Stolp, giegietu hci st⸗ Köslin, nötigenfalls im Wege der Enteignung zu er wer

Berlin, den 23. Dezember 1917.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Sei ö . des 5 Malen Das Staatsministerium. von Breitenbach.

Ministerium der geistlichen und Unt angelegenheiten. err ichta⸗

Der bisherige Seminarlehrer Paul Tarnow ö berg ist zum Kreisschulinspeltor in Dar kehmen und

der bisherige Rektor Peter Spur tzem aus Saarbrücken zum Kreisschulinspektor in Prüm ernannt worden.

Den Lehrern an der Königlichen Kunstschule in Berlin Architekten Max Arnold und Maler m,. Morawe dem. Augenarzt, Obe stabsarzt d. Dr. A. Fick, em Fun stĩ. gelehrten Dr. phil. Valentin Scherer in Bei lin Wil mergborf und dem Schrifisteller Or. Hermann Cardauns in Bonn sst das Prädikat Professor beigelegt worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Bekanntmachung,

betreffend 3Zwangssyndikat für den Braunk ö ; bergbau östlich der Elbe. ö

. Auf Grund des Art. III der Verordnung über die Er⸗ richtung von Vertriebsgesellschaften für den Stein oblen- und Braunkohlenbe gbau vom 13. Juli 1915 in der Bekanntmachung vom 30. Auaust 1915 (RGBl. S. auf Grund der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 30 August 915 ( Deutscher , und Königlich Preußischer Staatsanzeiger Nr. 208 vom 3. September 1915) wird den Ve sitzern der Braunkohlenbergwerle, die in den Oberbergamtsbeslir len Halle a. Saale und Bree lau östlich der Elbe gelegen sind, für die Bildung einer Vereinigung durch Vertrag zu den im Art. J der Verordnung bezeichneten Zwecken (Regelung der Förderung sowie des Absgtzes der von den Gesellschaftein erzeugten Roh⸗ braunkohlen, Naßpreßsteine und Briketts) eine Frist bis zum 28. Februar 1918 einschließlich gesetzt.

Berlin, den . Dezember 1917.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. V.: nhoff.

Bekanntmachung.

Das steuerpflichtige Reineinkommen der meiner Aussicht unterstellten Privateisenbahnen ist nach 8 46 des Kommunal- abgabengesetzes vom 14. Jull 1893 für das Betriebsjahr 1916, wie fen ie gf worden: bei der ignitzer Eisenbahn auf 213 750 4A 2. bei der ö . Eisenbahn auf 39 370

' 29 750

bit der Ruppiner Etsenbahn auf . 316 60h

beit der Löwenberg Lindow.

Rheinsberger Eisenbahn auf .. 69 825

bei der Eil enbahn Altona Kalten⸗ 3 kirchen —Neumün ner... 118 sgo . ..

us dem Betriebe der Kreis Oldenburger Eisenbahn (Nebeneisenbahn), der Kreisbahn Eckernförde Kappeln ieh eisendahn) und der Elmshorn⸗Barmnedt⸗Oldesloer Eisenbahn ist ein kommunalabgabepflichtiger Reinertrag im Jahre 1916 nicht erzielt worden. Altona, den 19. Dezember 1917.

Der Königliche Eisenbahnkommissar. J. V.: Mispel.

Sekanntmachun a.

Das gegen die Gemusebändlerin Frau Klara Wegen gr, geb. Schlicht, Berlin N. 28, Gran seersirs ße 4, eulaffene Emin 'r des , Gegenständen deg taglichen Bedarsß habe ich wieder

Berlin⸗Schöneberg, den 21. Dejember 1917. Kriegzwucheiamt. J. V.: Machatiu .

Bekanntmachung.

Dem Hasswirt, Qs kgr Bu sch, früberen Geschäftgfübrer ge Kefesn e irrichtec in Herlin, Ferne, ir sch die . . ihm durch Verfugung vom 18. =. i.

1 1 an e ' ö. z en ber err m nt, Beilin Schöneberg, den 24. Dejember 1917.

Der Politzespräsident zu Berltn. Krieggwucheramt. J. V.: Machatiug.

Bekanntmachung.

Dot unterm 4. November 1915 gegen die Firma G run bugnn u, Liet sch erlassene V . ich heute i,, zum Handel mit Fischen bo

Geestemũnde, 22. Dezember 1917.

Bekanntmachung. ze ben Ebe⸗

Meine Verfügung vom 6. d. Mig., durch welche leuten Meermann d zan 4 untersagt wa ren in rr re lg dich itte el mit Mil

dörde, den 2. Dez nber 1917. Der Erste Bürgermelster. Schmidt.

Fassung der 36 ff.) und

betreffend die Feinballung unzuverlässiger Personnn vom Handel

GSekanntmachung.

Auf Geund der Verordnung des Bandegratg vom 23. September glb, betreffend die Fernhaliung unzuherlässiger Personen vom Handel KG BI. S. 603), habe ich dem Gastwirt Wilhelm Panthel in lachen, Aureltusstraße Nr. 3, durch Verfügung vom heutigen Tage nie Verabfolgung von warmen und kalten Speisen in Has⸗ Speije. und Schanktwirtschaften, insbesondere in senem gesamten Schank. vnd Gastwörtschaftsbetrieke in den Häusern ute ius straße Nr. 1 und 3, wegen Unzuverlässigkeit alz Speisewirt ij auf welteres unter sagt.

Aachen, den 21. Dejember 1917.

Der Königliche Polheipräsident.

Sekanntmachung.

Dem Bäckermeister Wilhelm Herbeck, hier, Schwar bach⸗ straße S0, wohnbaft, ist auf Grund der Verorpnung des Bundegratg pom 23. Stptember 1915, betreffend die Fernhaltung unzuperlässiger hersonen vom Handel, jede Herstellung von Backwaren fo⸗ pie der Handel mit Nahrungtz - und Genußmitteln und nit sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs untersagt worden. Die Kosten der Veroffentlichung dieses Verbots bat Herbeck zu tragen.

Barmen, den 22. Dejember 1917.

Die Pollzeivwerwaltung. J. V.: Köhler.

von Ham macher.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundegsratsverordnung vom 23. Sept / mber 1915, betreffend Fernhalturg umjuberlässiger Personen vom Handel (RGB. S. 663), habe ich dem hlerselbst, Könizgrätzer Straße 31, wobndafien Friedrich Meck durch Verfügung vom heutign Tage den Handel nit Metallen und sonstigen Gegenständen des Kriegs-; bedarf wegen Unzuverlässigkelt in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter sagt.

Berlin, den 27. Dezember 1917.

Der Poltzeipräsfident. J. V.: von Rönne.

Bekanntmachung.

Der Kleinbändlerkn Frau Ww. Hasse in Poppen brägge habe ich auf Grund der Hundegrafgverordnung vom 23. September 1916 in, , z Seite 603) den Handel mit Zucker wegen Unzuderlaͤsstakeit big auf weiteres un tersagt.

Bordegbolm, den 13. Dezember 1917.

Der Vorsitzende des Kreizausschusses. von Heintze, Landrat.

GSekanntmachung.

Der Händlerin Witwe Klara Fliß, geb. Schmücktna, in Lütgendortmund, Wuhelmstrake 23, habe ich auf Grund ker Bundegratgzverordnung vom 23. September 19165 (RGBl. S. 603) den Handel mit Lebensmitteln und on stigen Gegen stän den des täglichen Bedarfs wegen Unmuverlaͤssigkeit bis auf weiteres unter sag t.

Dortmund, den 18. Dejember 1917.

Der Landrat. J. V.: Dr. Burchard.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundetratsverordnung vom 23. September 1915, petreffend die RFernhaltung unzuverlässtzer Personen vom Handel RG GI. S. 603), haben wir der Firma Heinrich Fley in dortmund, Schillingstraße Nr. 16, durch Verfügung vom beutigen Tage die Herstellung und den Handel mit Seife und sonstigen Waschmitte ln wegen Unzuverlässigkeit in bejug auf hiesen Handelebetrieb untersagt. Die Kosten der amtlichen Be⸗ fanntmachung Dleser Verfügung im Reichsanzeiger und im amtlichen Krelsblatt sind von der Betroffenen zu tragen.

Dortmund, den 20. Dezemher 1917.

Lebengmittelpolelamt. J. A.: Schwarz.

GSekanntmachun a. Guß Grund der Bunbegrafs verordnung vam 23. September 1915,

(RG Bl. S. tos), haben wir der Geschäfttzinhaberin Fräulein Mar⸗ arete Molitor in Dortmund, Betenstraße Nr. 15, duich Ver⸗ . vom heutigen Tage den Handel mit Lebensmitteln und fonstigen Gegenständen des räglichen Lebens bedarss wegen Unzuberlässigkeit in beiug auf dir sen Handelsbetried unter sagt. Pie KRosten der amilichen Bekanntmachung dieser Ver⸗ sügung im Reichtzanzeiger und im amtlichen Krel'blatt sind von der Betroffenen zu tragen. Doꝛtmund, den 20. Dezember 1917.

debensmittel · Polijelamt. J. A.: Schwarz.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundezratgverordnung zur Fernbaltung uninder⸗ lässiaer Perfonen hom Handel vom 23. Septeinber 1916 (26 BI. S. 03) habe ich dem Landwirt Karl OGläßner, dem Handelgmann Heinrich Stein, der Frau Luise Wallstein, geb. Glägn er, und dem Handelgsmann Georg Zink, alle in Falten a, Werra wohnhaft, ten Handel mit Gegenständen des täa lichen Hedarsftz, ingbesondere mit Nahrung. und Futtermitteln aller Art, sowie mit rohen Naturerieugnissen untersagt.

Muühlhausen 4. Th., den 23. Deiember 1917. Der Königliche Landrat. Dr. Klemm.

Bekanntmachung.

Der Geschäftssührerin Ehefrau Aler Rosen baum, hier, zie d Cel en 23, ist durch Verfüqung der städtlschen Poluei⸗ verwaltung vom * 21. Dejember 1917 der Handel mit Schuh- waren jeglicher Act wegen Unzuverlässtgkeit in being auf diesen ee, unter Aufeilegung der Kosten des Verfahrens unter

gt worden. ;

Oberhausen, den 21. Dezember 1917. ; Der Oberbürgermeifter. J. V.: Dr. Nei k ect.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung des Bundegrats hom 25. Sey. tember 1915, betreffend Fernbaltung unzuverlassiger Personen vom hand. 1 (Rö BI. S. 503), in Verbsndung mit Siffer ĩ der Austäh. tungEbrfüimmängen deg Herrn Mirifters für Sandel und Geweibe bom 27. September 151i (S MBl. S. 246) babe ich dun ch Verfügung pom heusigen Tage der Schankwirtin Marianna Mager, ge⸗ borenen Kowalhka, und der Fran Magdalsna Stele ge⸗ kboren en RKager, aus Pofen, Hreglaner Straße 26 50, den

andei mit eben mitte in, inöbesonder. die Abgabe, bon peisen und Getränken ün Gast- und Schankwirischaften, wegen Unzuperlassig ick in beyug auf diesen Handelnberriev un tersagt.

Posen, den 21. Deiember 1917. Der Polizelpräsident. von dem Knes e be ck.

Sekanntmachung.

Dem Ack-er August Klaas ln Bach, Gemeinde Rot hach a, Sieg, Inhaber der Firma August Klaas daselbst, und dem Geschäfte führer dieser Fimo, Kaufmann WilUhelm Krämer in Rosbach d. Steg, babe ich auf Srund der Bekanntmachung des Reichekanzlerst vom 25. September 18915 (REęBl. S. Fernhaltung unzuverläfsiger Personen vom Handel durch Verfügung vom heutigen Tage jeglichen Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, inebesondere Lebens, und Futter. mitteln, wegen Unzuverlässigkeit un tersagt. Waldbröl, den 20. Dezember 1917.

Der Landrat. Gerdes.

603) zur

Bekanntmachung.

Dem. Viehhändler Hermann Salomon in Waldbzöl und dem Viebbändler Heinrich Schmidt in 3iegenhar dt, Gemeinde Wal bröl, babe ich auf Grund der Bekannnnachang des Reichskanzlers vom 23. September 1915 (RGBI. S. 603) zur Fernbaltung unzur verlässiger Personen vom Handel durch Verfügung vom heutigen Tage j alihen Handel mit Zucht⸗ Nutz, und Schlacht vieh regen Unzuverlässigkeit unter sagt. Den Genannten ist seltens der

Provinztalfteischstelle für vie Rheinprovinz in Cöln die Auswelg⸗ ka te entzogen.

Waldbröl, den 20. Dejember 1917. Der Landrat. Gerdes.

Bekanntmachung.

Dem Händler L. Frist von hier, Friedrichstraße Nr, 10, ist die Ausübung des Handels mit allen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit un tersagt worden. Er bat die Kosten der Veröffentlichung zu tragen. Wittenberge, den 15. Dezember 1917.

Die Polizelverwaltung. Schneider.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 30 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter

Nr 11617 einen Erlaß des Staats ministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungeverfohrens bei der Vergrößerung der der Kursächsischen Braunkohlen Gas⸗ und Kraft⸗-Gesellschaft m b. H. in Berlin gehörigen Fabrik in Lützkendorf bei Merseburg, vom 26. November 1917. Berlin W. 9, den 28. Dezember 1917.

Königliches Gesetzsammlungsamt. Krüer.

Aichtamtliches.

Deutsches Neich.

WBreußen. Berlin, 28. Dezember 1917.

Der türkische Thronfolger Prinz Wahid eddin⸗ Effendi ist, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, hier ein⸗ gelroffen und hat im Hotel Adlon Wohnung genommen.

Dle Heeresverwallung macht durch „Wolffs Telegraphen⸗ büro“ darauf aufmerksam, daß im Jahre 1918 Pferde nur in ganz beschränktem Umfange für kurze Zeit ausgeliehen werden können. Die leihweise Ueberlassung wird nur in dringenden Noifällen eifolgen und muß von dem Nachweis abhängig ge⸗ macht werden, daß der Gesuchsteller nicht in der Lage ist, Pferde im freien Handel oder von der Landwirtschafts kammer zu erwerben. Bei dieser Sachlage werden sich die Landwirte nicht darauf verlassen können, daß ihnen zur nächsten Frühjahrs⸗ bestellung Militärpferde geliehen werden, und sie werden gut tun, sich beizeiten mit Zugtieren zu versehen. Die Heeresver⸗ waltung wird ihnen hierbei insofern entgegen kommen, als sie die Möglichkeit zum Ankauf von Pferden bei den Landmirt⸗ schafts kammern steigern wird. Diesen werden schon in aller⸗ nächster Zeit zahlreiche, arbeitsverwendungsfähige Pferde zur Abgabe an die Landwirtschaft und industriellen Betriebe zur Verfügung gestellt werden.

Großbritannien und Irland.

Auf einer Tagung des Landwirtschaftlichen Kriegs⸗ aus schusses am 21. Dezember xichtete der Premierminister Lloyd George, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, eine eindringliche Mahnung an die Landwirte, in den hevor— stehenden hundert Tagen alles daran zu setzen, die Heim⸗ produktion zu erhöhen. Es gelte unter anderem zwei Millionen Morgen in Ackerland umzuwandeln, die drei Millionen Menschen sättigen würden. Durch Vergrößerung der Heimproduktion werde bedeutender Frachtraum für Kriegszwecke, frei werden. „Niemand, so sagte der Premierminister, „beabsichtigt, Sie Ihr Geschäft. zu (ehren. Wir behaupten nicht, daß es das Rationellste ist, Weideland unter Kultur zu nehmen. Aber wir sagen, daß jetzt eine kritische Stunde ist. Es ist eine ernste Stunde für das Land und das einzige, was uns retten kann, ist das, was uns Schiffe für den Krieg, für Kriegsmaterial und Soldaten spart. Es giht zwei Wege, nämlich Schiffsraum bauen oder Schiffsraum sparen. Der zweite ist der der Landwirte.“

Frankreich. .

Die Kammer hat am Schluß der Interpellatiens⸗= besprechung uber die Politit der Regierung hinsichtlich Rußlands der „Agence Havas“ zufolge einstimmig mit 384 Stimmen eine Tagesordnung angenommen, welche die Regierungserklärung billigt.

. Nußland. Der amerikanische Gesandte in St. Petersburg hat, der „Times“ zufolge, mitgeteilt, daß die englische Regierung die snternierten russischen Staatsangebörigen Tschit scherin und Petrow freilafsen wird. Es wird ihnen Gelegenheit egeben werden, mit dem nächsten Schiff der Admiralität nach en lend zurückzukehren. Die englische Regierung erkennt Tschitscherin also nicht als tussischen Botschafter an.

Der Volkskommissar für auswärtige Angelegenheiten

ausländischer Truppen verlangt hätten, nach der „Petersburger

Telegraphenagentur“ folgendes Telegramm gesandt:

In Beantwortung Shrer Meldung, batehle ich die sofortige Ver⸗ haftung j⸗ des Verwalkungebramten, oer zu dem amtllchen Vorschlag

der ausländischen Vertreter beigetragen oder beizutragen gewünscht hat, unter Amffaͤnden ausländische Truppen in die Stadt zu entsenden. Die Verantwortlichteit fr gute Ordnung in Cbarhin fällt auf Sie.

Grstatten Sie mir über die Ausführung des Befehls Berickt. Der Rat der Volkszkommissare hat obiger Quelle zufolge

in einem Erlaß die Arbeitsbedingungen der Eisenbahn⸗

angestellten geregelt. Ganz Rußland wird in zehn Bezirke und die Eisenbahnangenellten werden in 14 Arbeiterklassen ein⸗ geteilt. verschiedenen Bezirken abgestuft.

Die Bezahlung wird je nach der Teuerung in den Die niedrigste Bezahlung er⸗ hält die erste Arbeiterklasse in Sibirien mit 155 Rubel monatlich. Die höchste Bezahlung von 510 Rubel erhält die 14. Klasse in St. Pefertzburg. Für körperliche Arbeit sind acht Stunden täglich, für geistige Arbeit sechs Stunden täglich festgesetzt. Ueber Moskau ist zur Bekämpfung der Gegen⸗ revolutionäre der Belagerungszustand verhängt worden. Die Truppen Kaledins sind bei Bijelgord ge⸗ schlagen worden. Italien.

Anläßlich der Fahnenweihe für das Bonomelliwerk in

Mailand hielt der Finanzminister Meda eine Rede, in der er laut Meldung der „Agenzia Stefani“ u. a. ausführte:

; und die nussische Revolution durch ihren Ginflsß5 auf den Gang des Krieges nicht sehr großen feind⸗ lichen Etreitkräften erlaubt hätten, sich gegen andere Kampf⸗ fronten zu verschiben, so hätte diese Weibnacht eine Friedens welhnacht sein können. Nach 33 Kriegsjahren warten wir noch auf den dauerhaften Frieden, der Italien stinen Platz geben sollte, um sich der Gefahr zu entziehen, im Wirhel der G schichte zu verschwinden. Italien mußte 1915 auf die Seite der den Atlanti⸗ schen Ozean und das Mittelmeer hebertschenden Mächte treten, da es 1914 nicht mit den Mittelmächten ging und es unmöglich war, taß Stallen bei rer Unterdrückunz Belgie nz und dem Angriff auf Frankreich miihalf und so die Politik der Habsburgtr auf dem Balkan und in der Adria unterstützte. Italien mußte begreifen, daß in diesem entfesselten Kampfe die wichttasten Grundlagen auf dem Splele ftauden, deren Unterdrückung selbst die Grundlagen er⸗ schüttert haben würde, auf denen die ltalienische Freiheit berubt, nämlich den Grundsatz der Nationalitäten und den der natürlichen Grenzen. Italten könne für die Vertetdigung seiner Gren ien kein Zu— trauen zu diplomatischen Verträgen haben, wenn einer der Unterzeichner verkündete, er sei nicht verpflichtet, einen Vertrag, der vom König voa Peeußen unferzeichnet sei, zu achten. Selbit wenn Italien hätte neutral bleiben fönnen, was unmöglich gewefen wäre, wären seine wirtschaftlichen Schwierigkeiten größer gewesen, als die duich den Krieg enistandenen. Mera schloß mit dem Hinweis, daß es nur tinen Wig gebe, um zu leben und sich einem ehrlosen Ende zu ent— ziehen. Dieser Weg liege in der Solidarität und der Zusammen— arbeit mit den Verbündtter. Wenn Italien das Joch der öster—⸗ reichtschungarischen Hartnäckigkeit abgeschüttelt habe, so werde es den

Frleden erreichen. Schweiz.

Nach einer Meldung der „Schweizerischen Depeschenagentur“ hat de Bundesrat zum Gesandten in Berlin in interimistischer Mission den Obersten Mercier, Ständerat von Glarus, er⸗ nannt, der sein Amt kurz nach Neujahr antrilt.

„Wenn Rußland

Bulgarien.

Der Nationalkongreß in Babadag hat seine Tagung geschloffen, nachdem einstimmig eine Entschließung angenommen worden war, in der, der „Bulgarischen Telegraphenagentur“ zufolge, die Vereinigung der ganzen Dobrudscha bis zur Donaumündung mit Bulgarien verlangt und erklärt wird, daß die Bevölkerung der Dobrudscha eine Wiederkehr der rumänischen Herrschaft diesseits der Donau nicht dulden und selbst mit bewaffneter Hand gegen jeden Angriff auf ihre Rechte und ihre Freiheit fämpfen wird. Die bulgarische Regierung und das bulgarische Volt werden gebeten, die gerechte Sache der Dobrudscha zu unterstützen und zu verteidigen. An alle Völker und alle Vertreter der Staaten, die berufen sind, den Frieden unter den Kriegführenden wieder herzustellen, wird die Bitte gerichtet, den dringenden Forde⸗ rungen der Bevölkerung der Dobrudscha ein geneigtes Ohr zu leihen und ihre Enischlüsse bezüglich des künftigen politischen Schicksals dieses Gebieis den Forderungen anzupassen. Ein Ausschuß wurde damit beauftragt, unverzüglich eine Denkschrift im Sinne dieser Forderungen auszuarbeiten und den Regie⸗ rungen der kriegführenden und der neutralen Staaten zu

überreichen. Umeriłka.

Nach einer Reutermeldung teilte der Präsident Wilson mit, daß er am 23. Dezember Mittaas die Leitung aller Eifenbahnen in den Vereinigten Staaten übernehme. Zum Generaldirektor der Eisenhahnen ist Me Adoo ernannt worden.

In der Kommission des amerikanischen Senats, die die Arbeiten des Shipping Board überwacht, erklärte das Mit⸗ glied der Kommission Do nald, daß über die Charterung neutraler Schiffe an Stelle der für den Kriegedienst ver⸗ wendeten amerikanischen Schiffe verhandelt werde. Wenn die Neutralen den verbündeten Regierungen Entgegenkommen zeigen wollten, so werde man die Angelegenheit freundschaft⸗ lich regeln, andernfalls würden energische Maßregeln getroffen. Wenn die Niederlande Vorräte aus Amerika wünschten, müßten sie den Vereinigten Staaten erst Schiffe zur Ver⸗ fügung stellen.

Die Friedens verhandlungen in Brest⸗Litowsk.

Die Beratungen der Delegationen der Verbündeten mit den Vertretern Rußlands über die Spezialfragen wurden auch im Laufe des gestrigen Tages fortgesetzt. Wie „Wolffs Tele⸗ graphenbüro“ mitteilt, sind diese Beratungen inzwischen so weit gefördert worden, daß eine kurze Unterbrechung der Verhand⸗ lungen in Aussicht genommen werden kann, um den Delega⸗ tionen, von denen einzelne mit ihren heimischen Behörden Füh⸗ lung zu nehmen haben, hierzu Gelegenheit zu bieten.

Kriegõnachrichten. Berlin, 27. Dezember, Abends. (W. T. B.) Von den Kriegsschauplätzen nichts Neues.

Trotzti hat an den Hauptmann Lutzky in Charbin auf

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dessen Meldung, daß die örtlichen Behörden das Eingreifen