1917 / 308 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 31 Dec 1917 18:00:01 GMT) scan diff

L. Zeitungen, die im Jahre 1915 eine Fläche bis 200 Qua rafmeter eindenon men batten, erfahren ene C asctä kung von 11 vom Hundert ĩ ven 201 dis 230 Quadrameter em ger ommen hatten, eif⸗bren ine en chiäntung von 138 vom Huandert von 251 bis 3900 Qaora m ter lingenommen batten, er'ab en eite G nich änkung von 18 vom Hundert don 30l bis 350 Qu-draimerer eingenommen batten, erf⸗b en gie Ei räufung von 225 vom Hundert von 351 b 400 Quapratäaseter ein er ommen hatien, ersah en etne Cin cöränkung von 27 vom Hundert von 401 bis 500 Quadratmeter eindenommen halten, erfahren eine Ei ch 'äntung von 30 vom Hundert von bol bis 600 Quadrammeter eingenommen hatten, erfah en eine Sinichtänkung don 31 vom Hundert don 601 b 790 Quadratmeter eingenommen hatten, erfabr n eine Emich äwtung von 32 vom Hundert ven 701 biz 800 Quadraimeter einge nommen harten, erfab en eine Crichiänk ng von 33 vom Hundert von 80l bis 9900 Qug raimtter eingenommen hatten, erfahren eine El sichtã kung von 35 vom Hundert von göl bis 1190 Qꝰedrztuieter eingenommen haiten, erfahrrn ine Ein ch ä. kung von 37 vom Hun dert von 1101 bis 1250 Q arratimeter eing⸗ nommen hatten, eifabr n eine G nig ränkung von 38 vom Hunteit von 1251 bis 1400 Quadiammetem eingenommen hatten, erf bren eine Cn ichtäutung von 39 vom Hundert von 1401 bie 1600 Q) adrenmeter eln enommen hatten, erfahren ine E nsaiänkung don 42 vom Hundert 16. ür 1600 Quadratmeter eingenommen hatten, erfabren eine Eischtänkung von 144.8 vom Hundert Die Quaz rameter fl iche wind errechnet durch Feststellung der Pavier se te ngröße und der Gejamtzahl der Seiten (Umfang), die die Zeitung im Jahre 1915 athabt kat e Zeitung r, deren Quadiatmetenfläche sich im Jahre 1915 gegen— über dem Jahre 1913 V ningert hat, eibalten, wenn rie Minderung 1. his zu 300 Quadratmeter beträgt, 4 von Handert . 2 von 301 bis 450 Quadratmeter be. über diejenige Merge träat, 5 vom H neret bmaus, zu deren Bezug 3. von 451 bis 500 Quadratmeter be, F sie geuäß 3 ff r 1 be—⸗ tiaͤgt, S vom Oundert rechtigi sind. 4. über 500 Quadraimtter betiägt, 7 vom Hunden

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bolibaliigen

nen Zeltraum von diei Monat'n.

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den Diuck der Zritung im Jahre 1915

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Dꝛuckpapler, errechnet für e

.

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der von ihnen für verbrauchten Mer

Zeitungen, deren Quzdigtmete fläche sich im Jahre 1915 gegen⸗ über dem Jahre 1913 w nn. hat, erhalten, wenn die 1 mehrung

1. his ju 50 Quadratmeter beträgt,

d vom Huntemrt 2. von 51 bis 75 Quarratmeter be=

1 ä t, 6 D 1äg cm Hum reit unter derjenigen Meng⸗,

zu deren Bezug sie gemä Ziffer 1, berechtigt ct

3. von 76 bis 160 Quadratmeter be⸗ . nä. t, S vom Hun gert, 4. von 101 bis 125 Quadratmeter benägt, 10 vem Hundert 5. über 125 Quadrat eter beta, 123 vom Handeit

2. Verl ger und Drucker solcher auf maschinenalattem, holj= balti en Derckpapter gedruckten Zeitungen, , in y. Woche nicht na ebr als secks Bogen zu e vter Seiten unsassen, unter⸗ liegen, sowtit sie vor dem 20. Jarl 1917 erschlenen sind, keiner Ein⸗ schranku g im Verbrauckt von Drucdpapter dir den unten Art; sie dürtn doch in der 3 i vom J. Janua! 1918 bis zum 31. Marz 1918 nicht mehr maschinenelattse, hollbaltiges Truckpapier b zleben, . dreifachen Menge des Verbrauch im Mona: Desember 1917

1 .

Dte Verleger dieser Zeitungen haben der Krleggwirtschaftssiell für das deuisch⸗ Za unge e wer be auf ihre Kosten ein Pfl e, jeder Ausgat, durch die Pon regelm ß g bessel geldfret zu übenweisen.

Die Ke st mmangen mach 3ffer? Abs. J und 2 fiaden reine An. wendung auf Ber leger und Drücker, . deren Verlag arch Z itungen eischeinen, die den Vorsch ijten der Ziffer 1 unterliegen.

2 3 r Herstellung von Druckwerken (Rücker, Sammelwerke Gin werke, Jugendschtif ea ufa), M it län, Zebischriften un? sonnigen p tod. sch eischeigen den Dr ckschrift n dürfen deren Verleger und Drucker ig da Zi— dom 1. Jnuar 1918 bts zum 31. März 1918 55 oom Hunde r erjenigen Menge Lrucksapier be zeben und prbrn chen, di err chrei aut einen Zeitraum von drei Monaten im Jahre ig 6 ju deren Herstellung veiwen det worden ist.

A Bei Feststtzung der Menge nach Ziffer 1 b . Handene Bestände angerechnet. KJ 6 3 werden vor

. Falls Verleger urd Drücker von Dꝛuckwerken (Bü Sam delwe te, Gin zelwerk⸗, Jugen e ichti tin usw.), 5 . schriten und sensitgen periodife eisch nenden Dꝛuckschriflen dos ihnen nach Z ffer 3 iuned nde Hejut srecht in der Zeit vom 1. Januar 1918 bis zam 31. März 1918 nicht oder nicht voll nändt, aue nutzen, erhöbt sich bei Fess tzung ein 8 Beiugsrechte far die Zeit nach dem 1. April 1918 irses B zungrecht um die im ersten Vteite lahr 1915 nicht he⸗ . . 66 i . diesen An spruch bis zum 10. April 1918

ei der Kriegswirisch fiestelle für das deursche Ze 6ge e Berlin geitend mach n. kJ

8 2 Mit Gefäraonis bis zu sehs Monaten oder wit f zeh n, . ö benrajt: . wer dem 8 1 zuwider Druckbavier der im § 1 hezeichneten 6. ö . n n . oder , 9 . ken on der Kriegswirtschaftestelle für das deuts t . für das deutsche Zeitungsgewerbe wer Piuckpapter der im § 1 bezeichneten Art ohne Genehml— gung der Krieg⸗wirischafis elle für das deutsche Zeitungsgewerbe ö a ale ö oder 2 ven der Kies wirtschafisstelle r das deutsche Zeitungegeweibe an die Lieferun ü Bedingungen zuwiderhandelt. k

53 Die Bestimmungen treten amn J. Januar 1918 in Kraft. Berlin, den 28. Dezember 1917.

Der Reichskanzler. In Vertretung: Freiherr von Stein.

Bekanntmachung,

betreffend weitere Aenderung der Aus führungs⸗ bestimmungen vom 10 Oktober 1916 zu der Ver— ordnung über Rohtabak.

Vom 27. Dezember 1917.

Auf Grund des 5 3 Abs. 2, 8 13 der Verorbnung über Rohtabak vom 10. Okiober 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. Erg r t , . fan 6j

ie Ausführungsbestimmungen vom 10. Oktober 19198 (Reichs⸗Gesetzbl S. 1149) in der Fassung der Bekanntmachungen vom 21. Nodoemher 1916 (Reichs Gesetzbl. S. 12887, vom 15. Dezember 1916 (Reichs- Gesetzbl. S. 1389), vom 30 De— zember 1916 Meichs⸗Gesetzbl. 1917 S 1), vom 17. Januar n n, ., S. ö 20. März 1917 (Reichs⸗

esetzbl. S. 2 und vom 13. April 1917 (Reichs⸗ l. S. 5) werden wie folgt geändert:

Im 8 3 hinter Abs. 6 ist folgender Absatz einzufügen: Die Uebertragung von Bedarfsanteilen ist nur auf An⸗ trag der Jentrale mit Genehmigung der Auslandsgesellschaft unter Zustimmung des Reichskommissars zulässig. Berlin, den 27. Dezember 1917. Der Reichskanzler. In Vertretung: Freiherr von Stein.

Bekanntmachung,

betreffend Ergänzung der Aus führungsbestimmungen vom 24. Ofiober 1917 zu der Verordnung über Zigarettentab ak.

Vom 27. Dezember 1917.

Auf Grund des 8 2 Abs. 2. 5 5 der Verordnung über Ziaarettentabak vom 26. Oktober 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 945) bestimme ich:

I. Die Ausführungsbestimmungen vom 24. Oktober 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 965) zu der Verordnung über Zigaretten⸗ tabak werden durch folgende ö ergänzt:

Vom 1. Februar 1918 ab darf, kei der Verarbeitung von Zigarettenrobtabak eine Höchstmenrge nicht überschtitten weden, die fur den Kalendermonat ekem Sichstel Ter in Tei, Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1917 jum einnachen strlegtgufschlage berstellboren Ziaarestenmenge entspricht. Hierbei ist als Durchschnittsge wicht für 1000 Siück Zigaretten anzunehmen:

a. für Getriebe, die in den ersten 8 Monaten des Sabres 1917

zur Heistellung von 1000 Stück Zigaretten duichschnittlich S50 g oder mehr Tabak verwendet haben, 850 g; b. für Betriebe, die in ber bezeichneten Zeit un Durchschnitt wentger als 850 g Tabak auf 1000 Stück Zigaretten ver⸗ arbeitet haben, dieses Gewicht.

5§5 8 Die Gesellschaft darf für die Zuteilung von Tabak an die Her steller Gebühren bis zur Höhe von 3 vom Hundert des Rechnunge—⸗ wertg eiheben. EE. Diese Bestimmungen treten mit dem 1. Februar 1918

in aft. Berlin, den 27. Dezember 1917. Der Reichskanzler. In Vertretung: Freiherr von Stein.

Bekanntmachung,

betreffend die Postprotestaufträge mit Wechseln und Schecken, die in Elsaß⸗Lothringen zahlbar sind.

Vom 29. Dezember 1917.

Auf Grund des 8 50 des Gesetzes über das Postwesen vom 28. Oktober 1871 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 347) und des 8 3 Abs. 2 des Gesetzes, betreffend die Erleichterung des Wechsel⸗ protestes, vom 30. Mai 1908 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 321) sowie auf Grund der Bekanntmachung des Bundesrats vom 20. De⸗ zember 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1114), betreffend die Fristen des Wechsel⸗ und Schecktechts für Elsaß⸗Lothringen, wlid im Anscluß an die Bekanntmachung vom 4. Ottober 1917, be⸗ treffend die Postprotestaufträge mit Wechseln und Schecken, die in Elsaß Lothringen zahlhar sind (Reichs⸗Gesetzbl. S. 890) folgende Verordnung erlassen:

A. Protestaufträgde mit Kechseln, die in Elsaß Lotbr ingen jahlbar sind, werden erst an folgeaden Tagen nochmaltz zur Zahlung vorgezeigt: .

a. wenn der Zablungätag dez Wochsels in der Zeit vom

30. Jalt 1914 dis I svließ ich 29. Mal 1918 eingetreten ist, s , . 1918; ö wenn der Zahlurgstag des Wechsels nach dem 28. 1918 einmitt, . . h . am zweiten Werktage nach dem Zablunet tage.

Solange die Verlärg rung ter aristen des Wechsel⸗ und Scheck rechtw nach der Voischiifl des vorbergeben den Setz s belebt, kann ker Auftraggeber verlangen, daß ein divon trofftner W chfl mt dem Poßp otenanftrage schon am jweiten Werftage nach dein Zah⸗ lunge age des Wechlels nochmals zur Zahlung von gezeigt Und, wenn auch diese Vorzeizung ober der Versuch dazu erfol, los leibt, prottstiert werde Dieseß Lerrlar gen ist durch den Vermerk Ohne die verlängerte Protestfrist? auf der Rück— leite des Ponpfotentauftrags auszudrücken. Auch kann die Post damlt betraat we den, für solche Wechsel neben ker Wechsel⸗ summe auch die für die verlängerte Fri vom Tage der ersten Vor— zgung dis Wecksels an fall gen Weas lt sen einziehen und im Nchtiablunge falle zeswegen P otest zu erheben. Wird hiervon Ge— brauch gemacht, so ist in den Liordiuck zum Postprotestauftrage hinter „Betrag des beigefügten W echiels' ein, ut agen nebst Verzugszinsen von 6 vo vom Tage der ersten Vorzeigung, nämlich vom ab.. Der Zeitpunkt von dem an die Zinsen zu berechnen sind, ist nicht anzugeben, wenn die Post die erste Vorsetgung des Gechselz pewirst. Hat der Auftraggeber die Einziehung de Zinsen verlangt, so wird der Wecksel nur gegen Belahlung der Wechsesfumme und der Znsen ausge bändigt, bet N chtioblung auch nur der Zinsen aber wegen deg nicht gejahlten Benrags Protest mang ls Zahlung erhoben. B Als Zablungstag gilt der Fällt. keitztag des Weg sels oder, wenn die ser ein Sonn- oder Feiertag ist, der nächste We kiag. Fällt der Schlaßtag der Frst zur Vorzrigung des Wechsels auf einen Sonn oder Friertag, so wird der Wechsel am nächnen Werltage zur Zihlung vorgzeit. Die Postverwaltung be bält sich vor, die' Vor— zetgung der Wechsel, deren Protestfrist am 31. Mal 1918 (àbs. A) abläust, auf im hrere vorhergehende Tage zu verteilen. Diese Verordnung t itt sofort in Frast.

Berlin, den 29. Dezember 1917.

Der Reichskanzler. In Vertretung: Rüdlin.

Bekanntmachung

über die Ausgabe von Schuldverschreib un 3 der Bayerischen Handelsbank in München 6 den Inhaber.

Der Bayerischen Handelsbank in München wurde die Genehmigung erteilt, innerhalb der gesetzlichen und satzungs mäßigen Umlaufsgrenze nachstehende, auf den Inhaber lautende, in Stücke zu 5000, 2060, 1000, S500, und . eingeteilte Schuldyerschreibungen in den Verkehr zu a. 4400 000; 6 4 prozensige unverlosbare, vom Aus⸗ stellungstage an innerhalb 76 Jahren seitens der Bank mit zweimonatiaer Frist kündbare, jedoch vor Ablauf von 10 Jahren vom Ausgabetäge an nicht rückzahlbare Hypothekenpfandbriefe; b 5 600 000, S6 4 prozentige verlosbare, vom Aus? siellungstage an innerhalb 60 Jahren seitens ber Bank mit zweimonatiger Frist kündbare Hypothekenpfandbriefe.

München, den 22. Dezember 1917.

Königliches Staatgministerium des Innern. J. A.: Ministerialdireklor Vött.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwang. weise Verwaltung französischer Unternehmungen vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) ist für die folgend? Unternehmung die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

650. Liste.

Städtischer Grundbesitz. Kreis Chrteau⸗Salint. Gemeinde Duß. Wohnhaus Kirchvlatz 5 der Clausener Georg Ehefrau Magdal 6 Yee en fg in Versailles (Verwalter: Gerichte inn Michel in Duß). Straßburg, den 24. Dezember 1917.

ri ür Elsaß⸗Lothringen. A des nern , ,, e s ne, mem.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangsweise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und vom 10. Februar 1916 (RGGl. S. 89) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

651. Lifte.

Nachlaßmassen: Die Nachloßmasse des am 25. Jull 1916 ver⸗ sio benin Karl Begucourt, Elgeniümer in Ornach (3wangsher. walter: Gerichtsvollzteher Reuier in Metz).

Straßburg, den 24. Dezember 1917.

Ministerium für ,, Abteilung des Innern. J. A.: Bickell.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung und die Liquidation des Ver⸗ mögens landesflüchtiger Personen vom 12. Juli 1917 RGBl. S. 609), ist für die folgende Unternehmung die wangsverwaltung angeordnet worden.

G52. Liste.

Vermögensmassen: Das gesamte im Inlande befindliche Ver. mögen deg duch Erlaß vom 19. Mat 1916 ausgebürgerten Landesflüchtigen Bisch, Karl Paul Marie, , . 2. Juli 1883 zu Schlettstadt, Gastwirt, zulitzt in Schlettstadt (3wangs. verwalter. Rechtsbelstand Eckel in Schleitstadn).

Straßburg, den 24. Dezember 1917.

Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Bickell.

* Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Kurator der Universität Greifswald, Geheimen Re⸗ gierungsrat Bosse den Charakter als Geheimer Oberregierunge⸗ rat mit dem Range der Räte zweiter Klasse,

dem ordentlichen Professor in der juristischen Fakultät der Universität in Marburg, Dr. Leonhard den Charakter als Geheimer Justizrat,

dem Konsistorialrat D. Dr. Deche nt in Frankfurt a. M. den Charakter als Geheimer Konsistorialrat,

den Provinzialschultäten Dr. Bruhn in Berlin, Dr. Gerstenberg in Posen, Dr. Schmidt in Magbeburg und Dr. Prinzhorn in Berlin, den Regierungs⸗ und Schulräͤlen“ Dr. Lohrer in Köslin, Sterntopf in Cassel, Buth in Stettin, Mühlhan in Breslau, Dr. Nemitz in Bromberg, Albrecht in Magdeburg, Reimann in Posen, Dr. Wulff in Trier, von Vultejus in Danzig, Cremer in Frank— furt a. O., Molter in Bromberg und Bohnstedt in Stettin, den ordentlichen Professoren in der Rechts- und Staatswissen⸗ schaftlichen Fakultät der Universität Halle⸗Witienberg Dr. Waentig und Dr. Wiedenfeld, dem ordentlichen Professor in der Rechts⸗ und Staats wissenschaftlichen Fakultät der Uni— versität in Kiel Dr. Harms, dem ordentlichen Professor in der Philosophischen Fakultät der Universität in Marburg Dr. T roeltsch, dem außerordentlichen Professor in der Philo⸗ sophischen Fakuliät der Universität in Königsberg Dr. Ba ck⸗ haus und den Abteilunge vorstehern des Königlichen Geo⸗ dätischen Instituts hei Potsdam, Piofessor Dr. Kühnen und i, ner. Dr. Galle, den Charakter als Geheimer Regie⸗ ungsrat, dem Klostergutspächter und Majoratsbesitzer, Oekonomlerat von Bake in Neudorf bei Wronke, Kreis Samter, den Titel Landesökonomierat, dem Direktor der Provinzlaltaubstummenanstalt in Aachen Kockelmann, dem Direktor der Provinzialblindenanstalt in Neuwied Froneberg, den Kreisschulinspektoren Bachmann in Kreuznach, Gerber in Osterode, Görlich in Gr. Strehlitz, Schröder in Adelnau, Weißenst ein in Koschmin, Wil ken⸗ höner in Lennep und Zirfas in Trier den Charakter als Schulrat mit dem Range der Räte vlerter Klasse sowie dem Pächter des Klosterguis Roßleben, Oberamtmann

d in Roßleben den Charakter als Ämtarat zu ver⸗

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Abteilungsvorsteher bei dem Material ae n r in Berlin⸗Dahlem, Professor Dr. Holöde aus Vnlaß seines Uebertritts in den Ruhestand den Eharalter altz Geheimer Regierungsrat zu verleihen. . .

Seine Majestät der Kön ig haben Allergnädigst geruht:

dem Archivar Dr. Coewe in Breslau den Charakter als

Archivrat mit dem perfönlichen Rang als Rat vierter Klasse zu verleihen. .

1

Staats minister iͤum.

Der Archivassistent Dr. Hermann Meyer ist bei dem J,, Staatsarchiv in orden.

Ministerium des Königlichen Hauses.

Den. Königlichen Haus fideikommißamtspächtern

Ma

Schallehn in Liebenow und 5937 65 . ä cr r 18 ch in

uck lis olzow ist

sowie dem nt en ,.

Berlin als Archivar angestellt

der Charakter als Königlicher Oberamtmann beigelegl worden.

Dem Verlagsbuchhändler Karl Siwinna, Inhaber der Firma G. Siwinna“ und des „Phönixverlages“ in Kattowitz, it das Prädikat eines Königlichen Hoflieferanten verliehen

worden.

Ministerium der geistlichen und Unterrichtes angelegenheiten.

Den Prinatdozenten in der theologischen Fakultät der Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität in Berlin Lic. Fabricius, Lic. Freiherrn von Soden und Lic. Lüttge, dem Direktor des städtischen Kunst⸗ und Gewerbemuseums in Dortmund H̃aum sowmie dem Geschichtsmaler Wilhelm Pape in Berlin ist der Titel Professor verliehen worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Dem Kanzlisten Müller beim Landesgewerbeamt in Berlin ist der Titel Kanzleisekretär verliehen worden.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwang s⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmunaen, vom 26 Nevember 1914 (RGBöl. S. 487) und 10. Februar 1916 (RGBl. S 89) ist nach Zustimmung des Herrn Reichtz⸗ kanzlers für den in Deutschland befindlichen Nachlaß des verstorbenen französischen Staatsangehörigen Bankdirektors Louis Constant Barret, zuletzt in Berlin, Klopstockstraße 57, wohnhaft gewesen, die Zwangsverwaltung angeordnet Verwalter: Kommerzienrat Richard Dyrenfurth in Berlin, Alsenstraße 7).

Berlin, den 22. Dezember 1917.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Neuhaus.

NM iniste rium des Innern.

GBetanntmachung.

Ich ordne an, daß die durch Bundesratsbeschluß fest⸗ gesetzie Deutsche Arzneitaxe 1918 mit dem 1. Januar 1918 für das Königreich Preußen in Kraft tritt. Zugleich be⸗ flimme ich, daß die Apotheker berechtigt sind, bei jeder auf ärztliche Verordnung abgegebenen Arznei einen Deurungszuschlag von 20 Pfennig zu dem Arzneipreis zu erheben, daß jedoch von diesem Zuschlag ausgenommen bleiben fabrikmäßig her— gestellte Zubereitungen, die nur in fertiger Aufmachung (Ori⸗ ine fee nn in den Handel kommen und nach Ziffer 21 Abs. 1 der allgemeinen Besnimmungen der Arzneitaxe berechnet werden, sowie die nach den geltenden Bestimmungen auch außerhalb der Apotheken verkäuflichen Arzneimittel, soweit sie unvermischt und ungeteilt abgegeben werden.

Die amtliche Ausgabe der Arzneitaxe erscheint im Ver⸗ lage der Weidmannschen Buchhandlung in Berlin 8W. 68, Zimmerstraße 94; sie ist im Buchhandel zum Ladenpreise von 1 S6 80 3 für ein Stück in Pappband zu beziehen.

Ueberschreitungen der Taxe unterliegen der Bestrafung nach 5 148 Abs. 1 Ziffer 8 der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich (Fassung vom 26. Juli 19600 Reichs⸗ Gesetzbl. S. rl ff.). .

Berlin, den 28. Dezember 1917.

Der Minister des Innern. Drews.

Das Diphtherie⸗-Heilserum mit den Kontrollnum mern 589 und 590, geschrieben: fünfhundertneunundachtzig und fünf⸗ hundertneunzig, aus dem Serumlaboratorium Ruete⸗ Enoch in Hamburg ist wegen Abschwächung zur Einziehung bestimmt.

Die Diphthe rie-Hellsera mit den Kontrollnummern:

1765 bis 1798 einschließlich, geschrieben: eintausendsieben⸗ hundertfünfundsechzig bis eintausendsiebenhundertachtundneunzig einschließlich, aus den Höchster Farbwerken,

346 und 347, geschrieben: dreihundertsechsundvierzig und dreihundertsiebenundvierzig, aus der Merckschen Fabrik in Darmstadt,

436 bis 46 einschließlich, geschrieben: vierhundertsechsund⸗ dreißig bis vierhundertsechsundvierzig einschließlich, aus dem Serumlaboratorium Ruete⸗Enoch in Hamburg,

255 und 266, geschrieben: zweihundertfünfundfünfzig und r, aus der Fabrik vormals E. Schering in Berlin,

148 bis 153 einschließlich, geschrleben: einhundertachtund⸗ vierzia bis einhundertdreiundfünfzig einschließlich, aus dem Sächsischen Serumwerk in Dreeden, ;,

5 bis 15 einschließlich, geschrieben: fünf bis fünfzehn ein⸗ schließlich, aus den Behringwerken in Marburg sind, soweit sie nicht berelts früher wegen Abschwächung ꝛc. eingezogen sind, vom J. Januar 1918 ab wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer zur Einziehung bestimmt.

Die Tetanus Sera mit den Kontrollnummern:

374 bis 384 einschließlich, geschrieben: dreihundertoierund⸗ siebzig bis drelhundertoierundachhrig einschließlich,

386 bis 457 einschließlich, geschrieben; dreihundertsechs⸗ undachtzig bis vierhunderlundsieben einschließlich, aus den Höchster Farbwerken, ferner mit den Kentrollnummern:

122 bis 135 einschließlich, geschrieben; einhundertzwelund⸗ zwanzig bis einhundertfünfunddreißig einschließlich, und

137, geschrieben: einhundertsiebenunddreißig, Behringwerlen in Marburg sind wegen Ablaufs der staat⸗ kee Gewährdauer vom J. Januar 1918 ab zur Einziehung

estimmt.

J ;

(Forisetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

gAicliautliges.

. Deu tsches Reich. ren en. Berlin, 81. Desember 1917.

Der Staatsset etär des Angwärtigen Amts Dr. von ä. ann ele, „Wolffs Telggraphenbürg⸗ meldet, wor

tern von Brest⸗Litowst abgerelft, die übrigen Mitglieder

Die Rücklehr erfolgt voraussichtlich am 3. Januar Abends, da

trennen; die Abschnitte sind von dem Lieferer aufjubewahren und für

aus den

am 4. Januar die Verhandlungen

wieder aufgenommen werden sollen.

Die auf Grund des Zusatzes zum Waffenstillstands vertrag zwischen den Mittelmächten und Rußland nach St. Petersburg entsandte deutsch-österreichische Kommission ist nach einem Telegramm aus St. Petersburg vorgestern vormittag dort eingetroffen.

Der Bundesratsausschuß für auswärtige An— gelegenheiten tritt der „Korrespondenz Hoffmann“ zufolge am 2. Januar zusammen.

Der hiesige Königlich schwedische bevollmächtigte Minister in besonderer Mission Freiherr von Essen ist nach Berlin zurückgekehrt und hat bie Leltung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Die Frage, wie die deutschen Forderungen an das feind⸗ liche Ausland geschützt werden sollen, hat, wie „Wolffs Tele⸗ graphenbüro“ muteilt, nunmehr dadurch ihre Regelung ge⸗ funden, daß auf Anregung der Reichs leitung von den be⸗ deutenden Kötperschaften des Handels und der Industrie ein Deutscher Gläubigerschutzuerein für das feindliche Aus land ins Leben gerufen worden ist.

Der Zweck des Vereins besteht vor allem darin, seine Mitglieder bei der Einziehung ihrer Auslandsforderungen auf das tatkräftigste zu unterstützen. In dieser Hinsicht kommen insbesondere die sachverständige Beratung und Bearbeitung von Rechttzangelegenheiten, die Erstattung von Rechts gutachten, Bei⸗ stand in Prozeß- und Zwangsvollstreckungsangelegenheiten und Zusammenführung der Gläubiger desselben Schuldners zur Erzielung eines gemeinsamen Vorgehens in Betracht. Ferner ist in Aussicht genommen, die Beleihung der Forderungen zu vermitteln sowie der Reichsleitung mit sachverständigen Vor⸗ schlägen für den Gläubigerschutz bei den Friedens verhandlungen zur Hand zu gehen.

Nach der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ vom 18. d. M. hat die Reichsleitung die Förderung der Bestrebungen des Vereins versprochen und den deutschen Gläubigern, die Außenstände im feindlichen Ausland haben, den Erwerb ver Mitgliedschaft des Vereins dringend empfohlen. Die Ge⸗ chäftsstelle des Vereins befindet sich Berlin W. 15 (Kaiser⸗ Allee 205).

Der Kohlenverband Groß Berlin veröffentlicht unter dem 31. d. Mts. folgende Bekanntmachung über Kohlen⸗ verkäufe und Lieferungen an Händler: Auf Grund der Bekanntmachung ves zheichskommissars für die Kohlenverteilung vom 19. Juli 19517 in Veibindung mit der An⸗ otrbnung der Landegzentialbehörden über die Errichtung des Koblen⸗ deibandeg Groß Beilin am 21. August 1917 wird für das Geoiet des Kohlenverbandes Groß Berlin, nämlich die Stadikreise Ber lw, Charlottenburg, Neukölln, Berlin⸗Lichtenberg, Berlin⸗Schöneberg, Berlin⸗Wil mersdorf sowie die Landtreise Teltow und Niederbarnim, folgendes bistimmt: . § 1. Kohlenhändler im Sinne dieser Bekanntmachung ist jeder, der im Bereiche des Kohlenverbandes Groß Beilin gewerbsmäßig mit Fohlen handelt. Kohlen im Sinne dieser Bekanntmachung sind: Steintoblen jeder Art, Braunkohlen j'der Art, Briketts jeder Ait, Koks jeder Art sowie Anthrazit und Schmiede kohlen. 2. § 2. Kohlen dürfen an Kohlenbaändler nar gegen entsprechende Asschnitte der Händler⸗Kohlenkarte verkauft und geliefert werden.ä Ausgenommen hiervon sind: a) Ganze Waggonladungen, die mit der Eisenbahn von der Er⸗ zeugungestelle ohne Umladung unmittelbar an den Häadler oder jeinen Beaustragten zur Ablieferung gelangen, b) Schiff gladungen und die jur Beladung bon Schiffen erforder⸗ lichen Lieferungen nach den Umschlagstartonen. Die unter a und b bezeichneten Lieferungen brauchen bis auf weiteres durch Händlerkarten nicht belegt zu wer den. Eisenbahn = seitige Umladung in Kleinbahnwaggong oder Schiffe ist nicht als eine Umladung im Sinne dieser Bekanntmachung anzuse hen. . 3 3. Bei der kartenpflichtigen Abgabe von Koblen an Händler hat der Lieferer eine der abgegebenen Pienge entsprechende Zahl von Abschnitten von der Händler-Kohlenkarte vor der Lieferung abzu—⸗

jeden Monat bis jum 15. des darauf folgenden Monat derj: nigen Gemeinde spesen, bzw. portofrei zu übergeben, in der der Lieferer semen Sitz hat. Die Gemeinden werben dagegen dem Lieferer jeweilig eine auf die Zentnersumme der Abschnitte lautende Qulttung ausstellen, die vom Lieferer aufzubewahren ist.

§ 4. Händler ⸗Kohlenkarten sind bei der Kohlenstelle Groß Berlin, Berlin W. 9, Linkstr. 2, gegen Vorlegung der Händler⸗= Stammkarte und gegen Quittung in Empfang zu nehmen. Jere nn, n ,. lautet über 200 Zentner, eingeteilt in 40 Ad— ch

nitte zu je 5 Zentner. ö i Auggabe der Händler⸗Kkohlenkarten erfolgt am

4. Januar für Händler mit dem Buchstaben 9 bis 3 5. 0. 7 1 9 1 9 . . 8. 2 9 2 9. . 19 „. 8, 10. 1 n 2 . . T bis L. § 5. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Be⸗ kannimachung werden mit Gefängnis big zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis ju 10 009 Maik oder mit einer dieser Strafen be⸗ straft. Auch kann auf Cinniehung der Brennstoff' eikannt perden, auf die sich die . bezieht, ohne Unterschled, ob sie dem Täter gehören oder nicht. . Diese Betanntmachung irltt mit dem Tage ihrer Ver⸗

öffentlichung in Kraft.

griegsnachrichten.

Berlin, 29. Dezember, Abends. (W. T. B) Von den Kriegsschauplätzen nichts Neues.

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uf der gesamten Westfront war in den letzten Tagen die lien e a. Patrouillentätigkeit trotz des schlechten Wetters rege. Vor allem in Flandern ver uchten englische Abteilungen, sich über die gefrorenen Schlammwellen des Trichterfeldes gegen die deutschen Stellungen vorzuarbeiten. Sie wurden jedoch Überall an der Straße Nieuport. Lombartz nde cbenso wie bei Poellapelle abgemsesen. Nordöstlich Soissons holten deutsche Patrouillen französische Gefangene aus deren eigenen Gräben heraus. ö der Maas blieb es nach dem ,. deutschen Vorstoß vom 26. bei schlechter Sicht und hettigem Schneetreiben ruhig. Die Flieger ließen fich in

Fronten von

unternahmen deutsche Bombengeschwader einen Vorstoß gegen Nancy und belegten die; ndustriewerke Pompey Maisons erfolgreich mit Bomben.

und Neuobes⸗

An der ätalienischen Front versuchten die Italiener

wieder einmal zwischen Brenta und Piave sich der bedrohlichen Umklammerung durch die Verbündeten mutels eines Gesen⸗ angriffs gegen die Höhen östlich des Monte Tomba zu er⸗= wehren. Hier sind die Deutschen und Oesterreich⸗Ingarn am weitesten vorgedrungen und von dem langgestreckten Tomba⸗ rücken aus sehen ihre Artilleriebeobachter bereits italienische Ebene. Der Angriff blieb jedoch trotz des starken vorbereitenden Feuers ergebnislos. 6. sich mit Hilfe der eroberten italienischen Stellungen auf dem Tombarücken derart festgesetzt, daß weder die schweren Kaliber, die von der Ebene , wirkten, noch die Gebirgsgeschütze, die die Italiener zu flankierender Wirkung auf den Monte geschafft haben, ihre Stellungen erschüttern konnten. Italiener aus

teihenweise im Maschinengẽwehrfeuer zusammen.

in die

Die Verbündeten haben

Pallone Als die

ihren Stützpunkten vorstürmten, brachen sie

Großes Hauptquartier, 30. Dezember. (W. T. B.

Westlicher Kriegs schauplast. Im Ypern-Bogen, südlich von der Scarpe und auf

dem östlichen Maasufer war die Artiller ietätigkeit zeitweilig

gesteigert. Front und in den Argonnen.

Kleinere Erkundungsgefechte an der en glischen Oestlicher Kriegs schauplatz. Nichts Neues.

Mazedonische Front. Nordwesllich von Monastir und am Doiran⸗See lebte

das Feuer vorübergehend auf.

Italienische Front. Am Tom ba-Rücken und im Piave⸗AUbschnitt belder— seits von Pedderobba entwickelten sich am Nachmittag heftige Artillerie⸗ und Minenwerfer kämpfe. Der Erste Generaiquartiermeister. Lud endorff.

Berlin, 30. Dezember Abends. (W. T. B.)

Zwischen Marcoing und La Vacquerie nahmen unsere Truppen in örtlichem Vorstoß die vordersten eng⸗ lischen Gräben und machten einige hundert Gefangene. Tagsüber heftiger Feuerkampf am Monte Tom ba.

An der Westfront kam es am 29. qußer dem üblichen Artilleriefeuer zu Handgranatenlämpfen von Graben zu Graben. Auch die Patrouillentätigkeit ruhte nicht. In der Nacht vom 28. zum 29. stießen im Ypernabschnitt eine englische und deutsche Patrouille zusammen. In dem ungewissen Licht der Winternacht kam es zu einem kurzen erbitterten Kampfe. Der weiße Rauch der krepierenden Handgranaten hüllte die Kämpfenden ein; unter den schweren Körpern der mit⸗ einander Ringenden brach die dünne Eisdecke über den Schlammtrichtern. Die größere Tüchtigkeit der Deutschen im Nahkampf gab trotz zahlenmäßiger Ueberlegenheit der Engländer den Ausschlag. Während auf beiden Seiten die dem Gefechtslärm lebendig wurden, Maschinen⸗ gewehre knatten ten und Leuchtsignale aufstiegen, flohen die überlebenden Engländer in ihre Gräben zurück, während es der deutschen Patrouslle gelang, mehrere Gefangene in die

eigenen Stellungen zurückzubringen. . . Auch an 3. ita ien ichen Front nimmt der Artillerie=

kampf immer mehr westliche Formen an. Wir Hat Dicht be⸗

mehr in Truümmerstätten, und ein weiter reicher, blühender i geht automatisch und unaufhaltsam dem Schicksal

völliger Vernichtung entgegen. .

Großes Hauptquartier, 31. Dezember. (W. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplatz. Heeres gruppe Kronprinz Rupprecht.

Unter starkem Feuerschutz stießen englische Abteilungen nördlich von der Bahn Boefinghe Staden vor. Uansere Trichterbesatzung warf sie zurück und machte einige Gefangene. Bei Becelaere steigerte der Feind tagsüber sein Artillerie⸗

ir eftige Minenkämpfe bei Hulluch und Lens. Südlich von fe dur wurde ein feindlicher Vorstoß im Nahkampf

abgewiesen. ;

J ö. sorgfältig vorbereiteten Angriff setzten sich Stur m⸗ truppen hannoverscher, oldenburgischer und braun⸗ schweigischer Verbände südlich von Mar coing in. den Besitz der vorderen englischen Gräben. Rheinische

nglischen Stellung. In mehrfachen verlustreichen Gegenstoößen ,. der Feind ö Gelände teilweise zurückgewinnen. An Gefangenen wurden 10 Offiziere und 365 Mann eingebracht.

Heeresgruppe Deutscher Kronprinz. U Auf dem westlichen Maasufer und beiderseits von Ornes erhöhte Ariillerietätigkeit.

Heeres gruppe Herzog . . n Erkundungsgefechten auf den Magshöhen wurden k Franzosen gefangen. Auf dem Westufer der Mosel war das Feuer gesteigert.

Destlicher Krieg sschauplatz. Nichts Neues.

Mazedonische Front. Lebhafte Arlillerietätigkeit zwischen Vardar und Dojran⸗

36 Italienische Front.

Heftige Artillerie und Minenkämpfe dauerten tagsũber an dem Tom ba⸗Rücken an. Am Nachmittage griff franzö⸗ sische Infanterie an und drang in Teile der Tomba⸗

ein. K Der Erste Generalquartlermeister. Sud endorff.

st

ö 2 ke deutschen Delegation teils vorgestern, teils gestern. * 21

ihrer Tätigkeit durch das schlechte Wetter nicht hindern. So

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8. 8

8 Varnrn. 2

hölterten Orischaften an der Piave verwandeln sich mehr ind

Bataillone fluürmten nördlich von La Vacquerig Teile der

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