1918 / 1 p. 12 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 02 Jan 1918 18:00:01 GMT) scan diff

Ole Austellung der PVoslauweisung hat zu erfolgen in

ehr (hom Absender ju entrichten)

Bemerkungen! M 35 g anf tem Mschrttt . m 9 Posto mr etsung lui sig.

Tarif für eingeschriebene Briefsendungen mit Nachnahme. . . . Griefe, Vestkarten, Druck sachen, Geschäftspapiere, Warenproben. ) 6 An gemeines. Der Betrag der Nachnahme ist auf der Aufschriftseite der Sendung in der bei dem

Benennung ver Länder

Bestimmungsland (Spalte Meistbetrag einer Nachnahme) angegebenen Währung in Buchstaben (lateinische Schrift) und Zahlen anzugeben. Das Umrechnungsberhäl nis ist wie bei Postauftraͤgen siehe Abteilung F. Post- aufträge zur Tinziehung von Geldbeträgen. Ferner müssen Name und

inschrift des Absenders in latetni

cher

.

Meistbetrag

2 **

einer Nachnahme

Bestimmungtzland

Ginschreib⸗

Bemerkungen Bestimmungsland

gebühr

Schrift auf der Vorder oder Ruckseite deutlich niedergeschrieben setn. Im Pereink verkehr wird der ein gezogene Betrag nach Abzug der tarlfmäßigen Postanmwelsungs gebühr und der Cinziebungsgebübr von 10 Yf. dem Absender durch Vostanweisung übermittelt. Herzegowina, Oesterrelch und Ungarn siehe Spalte Bemerkungen.

Wegen der Ausnahme im Verkehr mit Bosnien⸗

2

Tarif

Einschrelb⸗ gebůhr

Meistbetrag einer Nachnahme

Bemerkungen Porto

Deutschland (Neichgpostgeb. Bayern und e n, * 800 Mark

(Nachnahmen auch auf getoößu⸗ lichen Briefsendungen nah,

Wird nur hei eingeschrieb. Nachtiahrne⸗ au send. erhob.)

20 Pf. Zu Deutschland:

Briefe und Post—⸗

PRiederlarbe

Zu Oesterreich:

Der Nachnahmeyer⸗ kehr nach der Bukowina,

80 Guld. *)

karten mit Nachnahme unfrankiert zu⸗

lässig. Zugleich mit an,

nach Galizien, Dalma⸗ tien und dem Küsten⸗

720 Kron.) lande ist bis auf weiteres

dem Porto wird 10Pf.

Belgien (nur nach den bel den Vost⸗ austalten zu erfragenden Orten im ,, ,., z Belgien, 8 m Das die am Briefverkehr teilnehmen) . ar ö

, Porto für die

betreffenden

Sendungen.

Dänemark mit Farzer und Jeland (nicht auch Grönland)...

720 Kron.)

800 Mark

Luxemburg..

. 2

Vorzeigegebühr er hoben. Uebermittlung des eingezogenen Be⸗

Oesterreich nebst Liechtenstein.

Beschränkungen unter⸗ worfen. Nähere Aus.

1000 Kron. kunft erteilen die Post⸗

trags erfolgt gegen die ee n, t⸗ anweisungsgedühr.

Polen (Generalgouvernem. Warschau)

nganstalten. Zugleich mit Vas dem Porto wird 10.

S800 Mark Porto fur die Vorzeigegebühr er⸗

Zu Bosnien⸗ Serzegowina: Zugleich mit dem

Schweben 8 , .

ö. . . es eingezogenen e⸗ betreffenden e i i. ö die gewöhnliche Post⸗ Sendungen anwelfungsgebůuhr.

J720 Kron.“

Porto wird 10 Pf. Vorzeigegebühr er⸗ hoben. Uebermittlung

Schweiz. 9290

Zu Polen u. Ungarn:

6 1000 Fr.) n, n,

des eingezogenen Be⸗ trags erfolgt gegen die gewöhnliche ot anweisungsgebũ

Türkei (nur bestimmie Orte).

Porto wird 10 Pf. Vor⸗ eigegebühr erhoben.

2oodo Piaster ebermittlung des ein=

nnn,

ezogenen Betrages er⸗ r gegen die gewöhn liche Postanweisungs⸗

1000 Kron. gebühr.

9 n den Verkehr mit Dunemarkt, den Niederlanden, Nomvegen, Schweden und der Schweiz ist der Melstbetrag der Nachnahme vorlbergehend auf 100 66 oder den Gegenwert von 100 festgeletzt worden.

Lz. Briefe und Kästchen mit Wertangabe.

Algemelnes. Die Wertbrlefe und Wertküstchen nach dem Auslande sind zur⸗ zeit nur bei den Postäm tern (nicht Postagenturen usw.)) einzullesern und müssen offen vorgelegt und unter Ueberwachung der Beamten verschloffen und versiegelt werden. Briefliche Mitteilungen in Sendungen nach bem Auslande, sowenlt ste überhaunt zugelassen sind, müssen in deutscher Sprache abgefaßt sein. Die Wertbriefe (aus⸗ genommen in Deutschland und im Vertehr mit Bosnien⸗Herzegowina, Dänemark Oeferreich mit Liechtenfiein, Ungarn) bürfen nur Wertpaptere (Schuldverschreibungen, Papiergeld, Zinescheine usw) enthalten. Zahlungsmittel, die auf ausländische Währung lauten, und Zahlungsmittel, die auf deutsche Reichs währung lauten, dürfen nach dem Ausland nicht in dem selben Bertbrief oder Käftchen versanzt werden. Als Zahlungsmittel gelten außer Geldsorten, Papiergeld, Banknoten und dergleichen auch Anweisungen, Schecke und Wechsel Briese und Kästchen mit Wertangabe nach dem Ausland, die Zahlnngs⸗ mittel in ausländischer Währung im Gesamtwerte von mehr als 500 c enthalten, werden nur angenommen, wenn der Nachweis geführt wird, daß diese bei einer Devisen⸗ stelle erworben sind, oder wenn eine Erklärung der Reichsbank zur Absenbung vorgelegt wird. Die als Devisenstellen bestimmten Banken und Firmen und die bei Fesistellung des Gesamtwertes anzuwendenden Umrechnungsturse find bei den Postanstalten zu erfragen. Briefe und Kästchen mit Wertangabe nach dem Ausland (ahne Luxemburg), die auf

—— 2 2

Benennung der Länder

dentsche Reichswährung lautende Zahlungsmittel enthalten, werden nur angenommen, wenn eine Einwilligungserklärung ver Reichsbank vorgelegt wird. Ohne Einwilligung der Neichsbank ist nur gestattet, an dieselbe im Ausland ansässige Person oder Firma innerhalb eines Kalendertags auf deutsche Reichswährung lautende Zahlungs⸗ mittel bis 1000 „S, innerhalb eines Kalendermonats jedoch nicht mehr als insgesamt 8000 M, zu versenden Wertbriefe nach dem Ausland mit Wertpapieren, aus denen ein im Ausland ansässiger Schuldner haftet, oder durch die eme Betelligung an einem im Ausland ansässigen Unternehmen verbrieft ist, einschl. der Zeugnisse über die Beteiligung an ausländischen ALttiengesellschaften, dürsen nur von der Reichsbank oder einer im Inland ansässigen Person oder Firma, die gewerbsmäßig Vankiergeschäfle betreibt, abgesandt werden. In der Turkei ift die Einfuhr von Bertpapieren (mit Ausnahme der in den verbündeten Ländern ausgestellten) sowie von fremdem Papiergeld (mit Ausnahme von deutschem, österreichischem, ungarischem und bulgarischem) bis auf weiteres verboten. Wertkästchen dürfen Schmucsachen oder kostbare Gegenstände enthalten; dagegen dürfen Briefe oder die Eigenschaft einer Korre⸗ spondenz besttzende Angaben, im Umlaufe besindliche Münzen, Banknoten oder auf den Inhaber lautende Wertpapiere, Urkunden, Geschäftspapiere und Gegenstände, deren Ein⸗

Kurze Angaben Über Inhalt und Zwech ber Sendung mlssen, soweit sie Überhaupt zulchsstg sind, in deutscher Sprache abgefaßt sein. Wertangabe in der Aufschrift in Buchstaben und Zahlen in der Markwährung auszudrücken. Ausschabungen oder Aenderungen, selbst wenn anerkannt, nicht gestattet. Verlangt Absender Bescheinigung Über Zustellung der Wertsendung an den Empfänger, so hat er auf die Sendung „gegen Rücschein“ (avis de r5ception) zu schreiben. Gebühr dafilr 20 Pf. Hei Wertbriefen muß zwischen den einzelnen, zur Frankierung verwendeten Freimarken ein Zwischenraum gelassen werden, auch dürfen die Freimarken vie Kanten dez umschlags nicht bevecken. Wert sendungen, deren Aufschrift aus Anfangsbuchstaben besteht oder mit einem Stifte geschrieben ist, sind nicht zultsstz Werthriefe unterliegen (ausgenommen in Deutschland und im Verkehr mit Luxemburg) keiner Gewichtsbeschränkung, für Wert kästchen ist das Meistgewicht auf 1 Kg feitgesetzt. Patetkarten sind bei Wertkästchen nicht erforderlich.! Ueber die Vorschriften hinsichteich der Beschaffenheit der Versiegelung re. der WBerttästchen und der Zahl der beizufügenden Zollinhaltserklärungen erteilen die Postämter Auskunft. Im Vertehr mit einer Anzahl von Ländern ist bei Wertläsichen bie Zahlung der Zollbeträge durch den Absender gestattet. Hierkber erteilen die Postanstalten Aus kunst. 1 ö

Meisthetrag

. ,,

t 3 ebũhr für Wertangabe 6 Wert mit den 5 240 66 Pf. 66

Bemerkungen KE Eilbestellung zulässig. N Nachnahme zulässig. L— Einführung ausländischer Lotterielose

1) Deutschland (Reichs postgebiet, Bayern und Württemberg)

2) Belgien (nur Wertkästchen nach Antwerpen zulässig). 3) Bosuien⸗Sßerzegowming⸗ w 4 Bulgarien . h) Däremarll .. .

6) Luxemburg.

7) Niederlande

8) Norwegen 1 ö

9) Oesterreich mit Liechtenstein. 5:

(Der Geldbriefnerkehr nach der Vnkoming, nach Galizien,

Dalmatien, Kärnten und dem Füstenland ist bis auf weirerts BVeschräntungen unterworfen. Geldhriefe nach Triest und nach einer Anzahl Orte in Dalmatien, im Kijstenlaude und in Tirol därien zurzeit keine schriftlichen Mitteilungen enthulten. Nähere Aus⸗ kunft erteilen die Postanstalten.)

10 Schweben. 11) Schtveiz ... 15) Türke;

13) Ungarn..

Allgemeines. Zu n, n nach dem Auslande koꝛnmt ein befon deres Formußar (in deutscher und französischer Sprache) in Anwendung. Auszufüllen ist es mit arabischen Ziffern und

mit lateinifchen Schriftzeichen ohne. Durchstreichungen oder Aenderungen. Auf⸗ oder Einkiehungen irgendwelcher Art därfen auf Abschnitten von Postanwe ssungen nach dem nichlfeindlichen Aus⸗ land (einschl der mit Deutschland verbündeten vänder) und nach den besetzten feindlichen Gebieten bis auf weiteres nicht angebracht

Sf. P.. bis 75 Kilometer 25 3, über 75 Kilo⸗ meter 50 , ohne Unterschied des Gewichts unzulãssig

nur als Pakete

unbeschraͤnkt ö iulässig

23

20 000 0 unbeschrãnkt S000 4 unbeschrunkt S000 606 20 000 4

unbeschrãnkt unbeschränkt

8 8 20 8 8

8 12 Brlefe, 616 lter

1 1411

wie für Einschrebbrief

gleichen

Gewichts

unbeschrankt

unbeschränkt 00 4 2

unbeschrankt ?

C. Postanweis ungen.

a. die gewöhnliche Postanweisungsgebühr und erforderlichenfalls die Gebühr für den Auszahlungsschein, b. die Gebähr für das Telegramm. Wegen der Vorausbezahlung von Eilbestellgeld für telegtaphische Postanweisungen nach Orten ohne Postanstalt erteilen die Postanstalten Auskunft. Bri den in fremder Währung aus zustellen den werden die Haupt⸗

—— r

werden. Für telegraphische Postanweisungen ist zu entrichten:

rn meg einer Vost⸗

Benennung der Länder anweisung

vom Absender zu entrichten)

Die Ant stessung der ] hat zu erfolgen in

Gebühr

5 für je zo es, mindestens 10

1) Meistgewicht der Wertbriese 250 g. Unfrankierte Briefe zulässig mit 10 98 Zuschlag. Für 3 gegen Rãckschein Frankierungszwang. Eilbestellgebühr im Falle der Vorausbezahlung bel Ueber bringung eines Briefez mit Wertangabe bis 80g 6 einschließlich oder von Ablieferungsscheinen über , nach Postorten 25 g. nach Orten ohne Postanstalt 60 3. N bis S090 S. (Vorzelge⸗ gebühr 10 8 wird zugleich mit dem Porto erhober).

2) U; N bis 800 „S.. Rückscheine nicht zulässig.

3) Gesamtgebühr mindestens 60 J. N bis 1000 Kronen. boten. K nach Postorten.

) L verboten. Schriftliche Mitteilungen in Wertbriefen sind verboten.

o) E nur nach Postorten; N big 720 Krenen; L verboten. 6) Meistgewicht 2569 g; E; N bis 800 ÆK; J. verboten.

3 B; M öis 486 Gulden.

8) R nach bestimmten Orten; N big 720 Kronen.

9) Gesamtgebühr mindestens 60 J. E; N bis 1000 Kronen. L verboten.

. K nach allen Postorten mit Bestellgeld; N bis 720 Kronen.

115 E; N his 1000 Franken.

12) Nur nach bestimmten Orten. Schriftliche Mitteilungen in Werk- bꝛriefen sind verboten. Wegen des vorübergehenden Einfuhr⸗ berbots von Wertpapleren und fremdem Papiergeld siehe unter Allgemeines“).

13) Gesamtgebühr mindestens 60 . F, nach Budapest ist die Eilbestellung bis auf weiteres ausgeschlossen. N his 1600 Kronen.

L ver⸗

, t ener tungen ] Schriftliche M ng a

L verboten. Schriftliche Mitteilungen in Wertbriefen sind verboten.

liche Mltteilungen auf dem Abschnitt der Postammeisung sind im allgemeinen zulässig; die Ausnahmen sind in den Bemerkungen em Schlusse angegeben. Jeder, der 00 und darüber auf gewöhn iche oder felegraphische Postanweisungen nach dem Auslande dusdqenommen naok Lutoembar, einzahlt, hat bei der Postanstalt Inhalt und Zweck des Geschäfts, für das die Zahlung dient, anzugeben und durch Nachweise zu belegen. Werden diese mn aben verweigert, so wird die Annahme der Postanweisung abgelehnt.

2 —— ——

uf dem Abschnitt. T Telegraphische Postanweisung zulässig.

ö enen mn afin

1) Deutschland (Reichspostgebiet, Bavern,

Wanttemher)9)9 00 4

2) Belgien.. S00 tz

3) Bosnier⸗Herzegowinn .

4) Bulgarien ⸗. m . 500 Leva

5) Dänemark mit Island und Fard er 720 Kronen

bis H M: 10 *; über H -= 100M: 20 3; über 100-200 ½: 30 ; über 200 bis 4090 A6: 40 3; über 300 - 600 16: 50 3; über 600 M: 60 .

20 J für je 40 . 1000 Kronen 20 8 für je 40 .

20 8 für je 40 4.

10 9 für je 20 4A; mindestens 20 8.

1) Mark und Pfennig.

) Mark und Pfennig.

bet den Postanstalten zu erfragen).

bei den Postanstalten zu erfragen).

bei den Postanstalten zu erfragen).

3) Kronen und Heller (Umrechnungsberhältnis 4) Teva und Stolinkli (Umrechnung verhältnis

5) Kronen u. Oere (Umrechnungsverhältnie

1) H (Tarif s. unter A.) T, auch nach dem Orts⸗ und Land⸗ bentelb ene des Aufgabepostorts. . .

2) Zulãssig nach allen Orten des Generalgouvernements in Belgien. Wegen der Postanweisungen nach dem ibn gen Etappengebiet erteilen die Postanstalten Auskunft. M nicht zulässig.

3) N nur nach Postorten. Eilbeftellzebühr (25 Pf.) vom Absender im voraus zu entrichten. PT nur nach Postorten.

H T3. M nicht zulässig. Zur Auszahlung wird neben klingender Münze auch Papiergeld verwandt.

5) R im Ortebestellbenrk, jedoch nicht 13 Island und Faröer. T, jedoch telegraphische Beförderung nur nach bestimmten Orten, von da Weiterbeförderung durch Briespost. P nach den Faröer nur nach bestimmten Orten.

15 Schweiz.... .

eines Kontos ist nicht beschränkt. Der Postsch

6) Luxemburg 7) Niederlande

8) Norwegen

) Oesterreich mit Liechtenstein. Der Post⸗ anweisungẽ verkehr nach der Bukowina, nach Galizien, Delmatien und dem Küsten⸗ lande ist bis auf weiteres Veschrüntnngen unterworfen. Nähere Auskunft erteilen die Postanstalten . . Volen a) Generalgouvernement Warschau.

b) k. u. k. Generalgoupernement Lublin. 1000 Kronen

1) Rußland (nach allen Orlen im Post⸗ ebiet des Oberbefehlshabers Ost, einschl. ouvernement Riga). Wegen der Post⸗ anweisungen nach den Generalgouverne⸗ ments Warschau und Lublin s. unter 10)

800 720 Kronen

1000 Frank. oder Rapyven ooo Piaster

14 Türkei.... .

15) Ungarn.. 1000 tronen

Beitritt zum Postscheckverkehr. jedermann zugelassen. Anmeldungen zum Beitritt nehmen die Post⸗ anstalten und Postscheckämter entgegen. Auf dem Konto muß eine Stammeinlage von 25 gehalten werden. Die Höhe des Guthabens nes eckkunde erhält über alle Eingänge und Aufträge, die tagsüber auf seinein Postscheckkonto gebucht worden sind, am naͤchsten Morgen einen Kontoauszug, der auch die Höhe des Guthabens angibt.

Ginzahlungen. Dem Postscheckkonto werden gutgeschrieben

a) die durch Zahlkarte eingezahlten Beträge, b) Post⸗ und Zahlungsanweisungen und die Beträge, die durch Postauftrag oder Nachnahme eingezogen worden sind, e) die von einem anderen Postscheckkonto üherwiesenen Beträge . i n. Zahlkarten bis 3000 S werden auf Antrag ler en f übermittelt. 7

Zu b. Der Pestscheckkunde kann bei seiner Bestellpostanstalt be⸗ antragen, daß die für ihn eingehenden Post⸗ und Zahlungsanweisungen seinem Pojtscheckkonto gutgeschrieben werden. Die Postanstaltz fertigt über den Gesamtbetrag der für den Postscheckkunden gleichzeitig vor— liegenden Post- und Zahlungzanweisungen täglich eine Zahltarte und stellt die Abschnitte der Post⸗ und Zahlungsanweisungen dem Post⸗ scheckkunden gebührenfrei zu.

Die . irn ag oder Nachnahme eingezogenen Beträge werden dem Postscheckkonto des Absenders oder eines Dritten mit

ahlkarte überwiesen, wenn der Absender eine ausgefüllte Zahltarte gefügt hat. Fur diesen Verkehr sind Postaufträge, Nachnahme⸗

um Postscheckverkehr wird

bis 100 M: 20 3; ũber 100 - 200 4: 50 ; uber 2060 -- 409 ½: 40 3 über O0 (B00 : 60 3; über bo ιυ: 0. 8. 2

. .

20 8 für je 40 4K.

bis 5 Æ: 10 83; über 5 100 4A: 20 8; über 160-200 M: 30 3; über 200 - 200 S: 40 3; über 4606 bis 600 M1: 50 5; über 600 1: 60. 3.

20 8 für je 40 .

bls 5 A: 10 ; über 5 100 M0: 20 ; über jd bis 2 M: 30 3; na lber go. - 4b M,, so ; ber bis 600 : bo 3; über 600 M: 60 3.

20 3 für je 40 4A.

20 für je 0 4A.

20 9 für je 0 .

20 8 für je 40 M.

6) Mark und Pfennig.

7) Gusden und Cents (Umrechnungsver⸗ hältnis bei den Postanstalten zu er⸗

gen). 8) Kronen u. Oere n, , bei den Postanstalten zu erfragen).

9) Kronen und Heller (Umrechnungsverhält⸗ nis bei den Postanstalten zu erfragen).

10a) Mark u. Pfennig. Auf Postamvpeisungen nach Orten ohne Postanstalt ist der Post⸗ ort anzugeben, von dem der Betrag ab⸗ geholt werden soll. In der Aufschrift muß stets der Name des Kreises an⸗ gegeben werden.

10) Kronen und Heller. (Umrechnungs⸗ . bei den Postanstalten zu er⸗ ragen.

11) Mark u. Pfennig. Auf ,

Orten ohne Postanstalt ist der Postort anzugeben, von dem der Be

trag abgeholt werden soll.

12) Kronen und Dere , bei den Postanstalten zu erfra .

13) Fr. und Ct. ö bei den Postanstalten zu erfragen).

14 Piaster u. Para (Umrechnungsverhältut⸗ bei den Postanstalten zu erfragen).

15) Kronen und Heller (Umrechnungsverhält⸗ nis bei den Postanstalten zu erfragen).

HP. Vostscheckverkehr.

aketkarten und Nachnahmekarten mit anhängender Zahlkarte sowie laue Nachnahme⸗Zahlkarten eingeführt.

Auszahlungen. Der 2 kann über . Guthaben, nf. es die Stammeinlage uͤbersteigt, jederzeit in beliebigen Beträgen verfügen

a) dur . auf ein anderes Postscheckkonto, h) durch Postscheck. .

Die Ueberweisungshefte werden ihm kostenfrei geliefert; das Scheckheft mit 50 Blättern kostet 50 Pf. Ueber die durch Ueber⸗ weisung oder Scheck gegebenen Aufträge erteilen die Postscheckämter auf Wunsch Einlieferungsbescheinigungen, aus denen Name und Wohn⸗ ort des Empfängers ersichtlich sind.

Zu a. Der Sen ib einer Ueberweisung ist nicht begrenzt. Aufträge ö. mehrere Empfänger können in einer Ueberweisung (Sammelüberweisung) zusammengefaßt werden. Auf Antrag des Ausstellers einer U'berweisung wird der Gutschriftempfänger schriftlich gegen eine Gebühr von 20 Pf. oder telegraphisch gegen die Telegramm⸗ gebühr benachrichtigt. Ueberweisungen bis 3000 4 werden auf Antrag telegraphisch übermittelt. .

Zu p. Der Höchstbetrag eines Postschecks ist 20 909 4MÆ6. Der Postscheckkunde kann mit einem Scheck Auftrag zu Zahlungen an mehrere Empfänger erteilen (Sammelscheck?f. Der Betrag eines Scheds, in dem kein Empfänger angegeben ist (Kassenscheck, wird durch die Kasse des Postscheckamts bar ausgezahlt. Ist im Scheck der Empfänger genannt, so wird die Postanstalt vom Postscheckamt durch

6) E; LT. 7) E; T nach bestimmten Orten.

5) Nur nach bestimmten Orten. T; Postanwelsungen nach einen Postorten werden auf telegraphischem Wege nur bi zum nächsten er, Postort und von da mit der Post nach dem Bestimmungsort efoͤrdert.

9) Eʒ; Eilbestellgebühr (25

f.) vom Absender im voraug zu ent⸗ richten. T. M nach einer Anzahl

rie im Küstenland nicht zulässig.

10a) Auszahlung in der Landeswährung. M nicht zulässig. T.

die Emp /inqer, die ron. Hingang ciner telegraphischen Hogt-

anireisung hbenachrielitiqt ierden, Rathen die er ere, von der ten.

Post abe holen, niihere, Aust erteilen die Hostangta 109) Auszahlung in der Kronenwährung. M nicht zulässig.

11) Auszahlung in der Landeswährung nach dem Verhältnlsse von 1 Rubel 72 M. M nicht zulässig.

12) E nach allen Postorten mit Bestelldienst. T nach best. Orten. 13) E; T.

14) Nur nach bestimmten Orten. Zur Auszahlung wird, neben ö Münze auch Papiergeld verwandt. T nur nach bestimmten en.

15) E, nach Budapest ist die ,, , . auf welteres aug⸗ geschlofsen; Eilbestellgebähr (50 Pf.) vom Absender im voraus zu entrichten. P. M nicht zulässig.

zahlen. Zahlungsanwelsungen nebst ben Helobeträgen werben im Orts. bestellbezlcke bis 3000 66, im Landbestellbezirte bis Soo „M ins Haus bestellt. Bei höheren Beträgen wird kem de, ,, nur die Zahlungsanweijung gusgehändigt; den Betrag hat er bei der Post⸗ anstalt abzuholen. Der Betrag eines Schecks kann dem Sr , durch besonderen Boten zugestellt werden (Eilbeste lung). 6 keträge bis 3000 4 können dem Empfänger telegraphisch übermittelt werden. Schecke für Empfänger im Auslande werden durch Poft⸗ anweisung oder Wertbrief erledigt.

Gebühren. Die Gebühren betragen 1) für Einzahlungen mit Zahlkarte bis 20 4 5 Pf., darüber hinaus 10 Pf. 3 * Ueberweisungen in jeden Betrage 3 Pf., 3) bei Auszahlungen durch Scheck 6 Pf. für die ersten 100 und 1 Pf. mehr für je weitere 106 4. Die Gebühren zu 1 werden zu Lasten des Empfängers, die 8 zu 2 und 3 zu Lasten des Austraggebers vem Konto ab⸗ ebucht. gerne Lie Briefe an die Postsche ämter kosten bei Verwendung beson derer von der Postverwaltung vorgeschriebener Briefumschläge auch im Fern⸗ verkehr nur 716 Pf . ueberweisungsvyerkehr mit dem Auslande. Nach Oesterreich, Ungarn, der Schweiz, Luxemburg und Belgien können Beträge über⸗ k werden. Die Gebühr beträgt 20 Pf. für die ersten 400 Æ und

Zahlungöanweisung beauftragt, den Betrag an den Empfänger zu

b Pf. für je weitere 100 .

K. Postaufträge zur Einziehung von Geldbeträgen.

Allgemeines. Postauftrůge sind un Vereinkherkehr bis zu 1000 Franken oder dem entsprechenden Betrage der Landeswährung des Bestimmungslandes zugelassen, Lauten die ,,, Wert⸗ 1 auf eine abweichende Währung, insbesondere die Währung es Aufgabelandes, so hat der Auftraggeber den einzuziehenden Be⸗ trag in der für die einniehende Verwaltung maßgebenden Währung 1. den . hinzuzufügen und im Postauftragsformulgr anzu⸗ geben. Bie Umrechnung ist hierbei, um Unterschiede gegenüber den von den fremden Postanstalten mittels wi, . abzuführen den Beträgen zu vermeiden, nach demselben erhältnisse zu bewirken, welches von den fremden Postanstalten bei der Umwandlung der ein⸗ gezogenen Beträge in die Währung des Ursprungslandes der Post⸗ auftrãge rn . innegehalten wird. Die ses Umwandlungs verhält, nis ist, soweit es nicht nachstehend in der Syalte „Meistbetrag' angegeben ist, bei den Postanftalten zu erfragen.

Das Postauftragsformular (für den Verkehr nach fremden Ländern ein solches mit Vordruck in. deutscher und französischer Sprache) besteht aus 2 Teilen Verzeichnis der Wertpapiere und A ,, Beide Teile sind dem Vordruck entsprechend

2 —— ———

. , der Lander

Meistbetr elnes Postauftrags

auszufüllen bei Postaufträgen nach Belgien ist nur der L. Teil auszufüllen und mit den Anlagen (Rechnung, Quittung, Wechsel usw.) in verschlossenem Umschlag unter Einschreibung an die Postanstalt abzusenden, in deren Bestellkreiz der Schuldner wohnt. Der ven der Postanstalt eingezogene Betrag wird abzüglich der . anweisungsgebühr und der Einziehungsgebühr (siehe folgenden Absatz) dem Absender des Postauftrags mittels Postanweisung übersandt. e se ohne Anlagen sowie solche mit Briefen als Anlagen sind unzulãässig. .

Im Vereinsverkehr darf eine und' dieselbe Sendung mehrere Wertpapiere enthalten, welche von einer und derselben Postanstalt bei mehreren Zahlung spftichtigen zugunsten eines und desselben Absenders einzuziehen sind. Eine und dieselbe Sendung darf indes einzuziehende Wertpapiere für höchstens 5 verschiedene Zahlungs⸗ pflichtige enthalten. Von dem Betrag eines jeden eingelösten Wertzpapiers wird im Vereinsberkehr eine Einziehungs⸗ gebühr Lurch die beauftragte Postverwaltung erhoben.

Den Absender ist gestattet, eine zweite Person zu bezeichnen, an

welche der Postauftrag im Falle der Nichteinlösung weiterzugeben ist.

Benennung der Länder

. Meistbetrag eines Postauftrags

s J

Zinsscheine und Diyldendenscheine sind im Ver⸗ lehre mit einigen Ländern zugelassen, solche Zins usw. Scheine jedoch, auf welche nur bei Vorlegung der Obligatien usw. selbst Zahlung . wird, sind vom Postauftragsverkehr allgemein ausgeschlossen.

Der Postauftragsbrief ist mit der Aufschrift 6 e en, nach. . ..... .. . (Name der Postanstalt), im

Zerkehr mit Ländern, in denen die deutsche Sprache wenig bekannt ist mit der Aufschrift REecommands, Valsurs à rocouvrer Bureau de poste à . (Name der Postanstalt) zu , Vereinsverkehr außerdem mit der Angabe des Namens ꝛc. des Absen

Schriftliche Mitteilungen auf dem Formulare, welche sich nicht auf den Postauftrag selbst . unzulässig. Der Absender eines Postauftrags kann die ganze Sendung oder einzelng in ihr ent- haltene Wertpapiere zurückziehen sowie irrtümliche Angaben auf dem Auftragsformulare berichtigen lassen, solange die Wertpapiere weder eingelöft noch zurück- oder nachgesandt worden sind. Postauftrage müässen frankiert werden. Die Gebühr ist dieselbe mie für einen Giuschreibbrief von gleichem Gewicht. Für die Rücksendung unausführbarer Postaufträge kommt eine Gebühr nicht zur Erhebung.

gieren, eines Postauftrags

Benennung der Länder

I) Deutschland .....

2) Belgien (nur nach Orten im Gebiet des Generalgouverne⸗ menis in Belgien, die am . verkehr mit Deutschland teil⸗ nehmen) 2 2 26

3) Bosnien Herzegowina..

ch Dänemart mit Farber u. Is laud (nicht a. Grönland)

Semerkungen.

1 Wechsesproteste sowie Zins⸗ und Dividendenschelne usw. zulässig. Gebilhr 385 f. ohne * ed . . MNeistgewicht ö i, , . durch Post bis S800 c . Gebühr bei fn bis Soo M einschlleßlich 1 46, bei Wechseln über dos MS 1 4 zo Pf, dazu für Rücksendung des protestierten Wechsels nebst Protest=

wo

S00 1000 Kronen

720 Kronen)

urkunde 535 Pf. (im Orts⸗ und Nachbarortsverkehr 28 Pf..

2) Wechselprote owie ginsscheine usw. zulcsstg. Metzrere Quittungen usw. zu⸗ 16 a If . 2 n m ., Einziehung von be eckt

ii ö ah ungspflichtigen besrtmmt sein.

S00 S 480 k 720 Kronen?

5) Luxcmntra... ..... 6) Rtevderlande ...... 7) RWormegen ...... 8) Oesterr. mit Liechtenstein. Der Pastaustragsverkehr nach der Buktomina ist eingestellt und nach Galizien, Dalmatien und dem Küstenland bis auf weiteres Be⸗ schrün kungen unterworfen. Nähere An gtunt erteilen dĩe Kostanstalten

3) gins⸗ und Dividendenscheine usw. zulässig. .

4) BZintz⸗ und Dividendenscheine usw. zulässig; fremde Lotterielvse, Prämien ⸗Schuld⸗ verschreibungen und andere Schuldverschreibungen derselben Art mit den zugehörigen din inn ausgeschlossen !

6) Wechselproteste werden vermittelt. Zing⸗ und Diptdendenscheine, abgelaufene Wertpapiere zulässtg. .

7) Rur nach bestimmten Orten.

3 ins- und Dividendenscheine usw. zuläfsig

1000 Kronen

8 echselproteste werden verminelt. Hint und Dlvidendenscheine, abgelaufene Wertpaptere zu lüssta. h

720 Kronen ) 1000 Franken oder Rappen) 1000 Kronen.

9) Schweden 2 2 2 2 2 * 10) Schwelz 9 9 2 2 11) ungaru ..

2 2 2 2 222

1) Zottertelose und andere auf KLorteriesplel Bezügliche Paplere e sen. Postauftrage mit Vermerken „Zum Protest oder Sofort zum Protest zuläsf oft aufträge init Vermerken „Zur Schuldbetreibung? werden an vonder Be⸗ treibungsämter weitergegeben. Protestvermerke und der Vermerk Zur Schuld- detrelßung“ sind auf die zu protestierenden usw. Anlagen zu seßen. Jing und Dividendenscheine usw. sind zulässig. 1) Bei Aufträgen nach Ungarn sind Namen mit lateintschen Buchstäben zu schreiben. Zind⸗ und Divldendenschetne usw. zuläjflg. .

) Für den Verkehr mit Dänemark, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und der Schweiz ist der Meistbetrag der Postaufträge vorübergehend auf 100 M. oder den Gegenwert von Lo) M. festgesetzt worden,