1918 / 2 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 03 Jan 1918 18:00:01 GMT) scan diff

3. FE. Paketsendungen. . . z 1. Batete ohne angegebenen Wert und Natete un Wertangabe nach Orten Lnnerhatb d Deuischen Mela sr st- zsletrn sowmle dad waere war Trenker, . Ac Tas Barto beträgt für Pakete auf Entfernungen (in Porto nicht aber der Portozuschlag und die Versicherungk gebühr) um Verpackung eine besondere Behandlung während der Postbefösderung geographischen Mellen): die Hälfte erhoht. Als Sperrgut gelten alle Pakete, die g., in irgend erfordern. big zum Gewichte] bis 1 10 - 20 20 - 50 5σ-» 1001900 - 150 ber 150 einer Ausdehnung 11 m überschreiten oder B. in einer Ausdehnung Die Paketsendungen sind tunlichst frei zu machen. . von einschließlich Zone 1 Zone 2 Zone 3 Zone 4 Zong 3 Zone 6 1 m, in einer anderen 1a m überschreiten und dabei weniger als 10 Rg B. Für Pakete mit Wertangabe wird erhoben; 1) das füt 75 pf. 50 Pf. bo pf. do pf. So pf. 50 pf wiegen oder e. sich ihrer Beschaffenheit nach nicht bequem mit anderen . . ohne Wertangahe zu entrichtende Porto (siehe unte A), kg Gegenständen verladen laffen, daher bei der Verladung einen ünver⸗ 9 Versicherungzgebühr fe 5 9 fũr f 300 65 Pf. 10 Pf. 20 Pf. 30 Pf. 40 Pf. S0 Pf hälinismäßig greßen Raum in Anspruch nehmen, oder die uberhaupt oder einen Teil von J00 4, mindesteng jedoch 10 Pf., ohne ÜUnterschied : eine befonders sorgsame i e, nm erfordern, z. B. Körbe mit der 2 J . ; Hierzu treten als Reichsabgabe folgende Zuschlüge: eer 6. Die Einschrelbung bei Privatpaketen ist bis auf weiteres 1. für Pakete bis 5 Kg

Pflanzen und Gesträuchen, Käfige, oder mit lebenden Tieren,

leere Zigarrenkisten in großen Bunden, g e ben, oder Kartons ausgeschlossen. 3 auf Entfernungen innerhalb der Zone 1 5 Pf., Pb) auf alle weiteren Entfernungen .

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Deutscher Neichsanzeiger

j ; in Holigestellen, Möbel, Korbgeflechte (Blumentische, Kinderwagen uw.) H. Für Nachnahme gkete (X. zulässi bis doo c) wird außer Spinnräder, Fahrräder und dergleichen, 4 in ihren Gesamtabmessungen dem Porto erhoben: h 167. Vorzeigegebühr, 2) im Falle der Ein⸗ (Söhe, Breite und Länge) 1,5 m überschreiten und dabei 5 oder löfung die Postanweisungsgebühr fuͤr Uebersendung des eingezogenen weniger wiegen. Jedoch gelten Pakete bis 1065 em Länge, deren Breite Nachnahmebetrags. * * . und Dicke zufammengenommen nicht mehr als 40 em beträgt, nur z. Dringende Pakete mu ssen freigemacht sein. BSeson⸗ dere Gebühr außer Porto und wn Eilbestellgelde 1 4. a

dann als Sperrgut, wenn sie lebende Tiere enthalten. Pakete mit . .

lebenden Hummern, Austern, Muscheln, Krebsen u. dꝗl. Schaltieren F. Die Versendung mehrerer Pakete mit eiuer Paketkarte ist bis e ter n 6 tattet. ;

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fowie mit lebenden Blutegeln sind nur dann als sperrig zu taxieren, a, nne, * . G. Es emp in die Pakete obenauf ein Doppel der Auf⸗

II. für Pakete über 5 Kg a) auf Entfernungen innerhalb der Zone 1 19. P) auf alle weiteren Entfernungen... 20 Für micht freigem achte Pakete bis 8 kg einschließlich wird ein Portozuschlag von 10 ö. erhoben. Portopflichtige Dienst⸗ sendungen unterliegen diesem Zuschlag nicht. wenn der Inbalt auf der Paketkarte oder auf der Sendung elbst als Für die als Sperrgut zu behandelnden Pakete wird das lebende Tiere angegeben ist, oder die Sendungen nach der Art ihrer schrift zu legen. n. Freigemachte Pakete im Gewichte bis 8 bz. 8 KE (⸗Postpaketer) nach dem Auslande.

Allgemeines. Den Paketen dürfen zurzeit allzemein Briefe langen und, falls dies abgelehnt wird, die Annahme des Palets verweigern. Devisenstelle erworben sind, oder wenn eine Erklärung der Reichsbank oder briefliche Mitteilungen nicht beigefügt werden; auch durfen Zu jedem Paket müssen vom Absender besondere Begieit⸗ zur Absendung vorgelegt wird. Die als Devisenstellen bestimmten sie außer einer Rechnung (Faltung) leine anderen Geschäfts— papiere ( Batetkarten, Zollinhaltserklärungen usw. aus gestellt werden. Banken und Firmen und die bei Feststellung des Gesamtwertes anzu⸗ papiere enthalten. Wegen der in Fallen dringendsten Bedürfnisses Auf oder Einklebungen irgendwelcher Art dürfen auf den Ab⸗ wendenden Umrechnungskurse sind bei den Postanstalten zu erfragen. zugelassenen Ausnahmen erteilen die Bostanstalten Auskunft. sschnitten der Pakettarten bis auf weiteres nicht angebracht Pakeie mit Wertangahe nach dem Ausland (ohne Luxemburg), die auf ; r Paketkarte sind Zollinhaltserklärungen für das Ausland sowle werden. Das Verbot gilt, auch für den Verkehr nach den mit veutsche Reichs währung lautende Zahlungsmittel enthalten, ein für die Warenverkehrsstatistik bestimmtes Doppel auf grünem Papier Dentschland verbündeten Ländern und nach den besetzten feindlichen werden nur angenommen, wenn eine Ginwilligungs erklärung der in deutscher Sprache beizufügen. In der unten angegebenen Zahl Gebieten. 54 ; Reichtbank vorgelegt wird. Ohne Einwilligung der Reichsbank ist M 2 der erforderlichen Inhaltserklärungen ist das Doppel mit inbegriffen. Die Vorausbezahlung des Portos bildet die Regel. Pakete nach nur gestattet, an dieselbe im Ausland ansässige Person oder Firma a EG. 9

Außerdem sst zurzeit noch ein zweites Doppel der Inhalts. Luxemburg (aut schl. der Pakete mit Nachnahme und der dringenden Pakete) innerhalb eines Kalendertags auf deutsche Reichtwährung lautende * ,, auf grünem Papier beizufügen. (Für Pakete nach Lurem können jedoch auch nicht freigemacht abgesandt werden. Für Nachnahmen Zahlungsmittel bis 1000 , innerhalb eines Falendermonats jedoch

Inhalt des amtlichen Teiles: Dentsches Reich.

1 sind künftig zwei grüne JZollinhaltserklärungen erforderlich.) Die . in Mark Üünd Pf. anzt geben) mit nachstehenden Ausnahmen be⸗ nicht mehr als insgesamt 3000 6, zu persenden. Wertpakete nach dem Ordensverlelhungen ꝛe. Seine Masestät der Kalser haben Allergnäbigst geruht: betreffend Liquidation britischer Unternehmungen.

Ueberschrift der beiden grünen Inhaltserklärungen muß in: ondere Gebühr von 1 Pf. für je 16. mindesteng 20 Pf.; Postanweisungs⸗ Ausland mit Wertpapieren, aus denen ein im Ausland ansãssiger „Ausfuhrerklärung gebühren werden nicht abgezogen. Für Nachnahmen nach Bosnien⸗Herze. Schuldner haftet oder durch die eine Beteiligung an einem im ö. Dent ches gte hben Postbaurat Rahm in Berlin zum baulechnischen Auf Grund der Verordnung, betreffend Liguidatign in. Hilfsarbeiter im Reichspostamt, britischer Unternehmungen, vom 31. Juli 1916 (Reiche⸗Gesetzbl.

(zum Zwege der deutschen Zollabfertigung) gowina, dem Generalgoubernement Warschau, Desterreich mit Liechten tein Ausland anfässigen Unternehmen verbrieft ist, einschl. der Zeugnisse eändert werden. Die Waren sind in handelsüblicher Weise so genau zu und Ungarn werden nur 10 Pf. Vorzeigegebühr erhoben; Uebermittlung des über die . an ausländischen Aktiengesellschaften, durfen ezeichnen, daß beurteilt werden kann, ob sie unter die Ausfuhr verbote eingezogenen Betrags erfolgt gegen die gewöhnliche Postanwelfungsgebühr. nur von der Reichsbank oder einer im Inland ansässigen Person oder fallen. In der Spalte „Bemerkungen / hat der Absender zu erklären: Zahlungsmittel, die auf ausländische Währung lauten, und Jahlungs⸗ Firma, die gewerbsmäßig Bankiergeschäfte betreibt, abgesandt die Oberpoftinspektoren Wölker in Leipfig, Leonhard y S. 871) habe ich die Liquidat ion für folgende Firmen usw. Enthält außer der Faktura keine e Mitteilungen. mittel, die auf dentsche Reichswährung lauten, dürfen nach dem Aus- werden. eber bestehende Beschränkungen hęzüglich Ausdehnung in Darmstadt und Buek in Liegnitz zu Posträtea sowie angeordnet: ö Die Aus fuhrerkläruugen sind vom AÄbfender selbst. bei juristischen land nicht in demselben Wertpalete verfandt werden. Als Zahlungs⸗ und Umfang der Postpakete!“ nach einzelnen Ländern erteilen die ben Postbauinspertor Baurat Bertram in Danzig zum 261) den britischen Aktienbeßitz an den Mlle n'schen Portland. Personen von dem gesetzmiäßigen Vertreter bei Handelsfirmen von dem mittel gekten außer Geldsorten, Papiergeld, Banknoten und dergleichen, Postanstalten Auskunst; ebenso über o ffrachtsticke, nach dem Autz⸗ Postbaurat ernennen ; zig Zement. Fabriken A. G. Fam burg ( gaidator: Wechsel. und Fond Inhaber oder einein der ins Handelsregister eingetragenen Bevoll⸗ auch Anweisungen, Schecke und Wechsel. Pakete mit Wertangabe nach lande Cpaketsendungen, welche den Bedingungen. für Postpatete zu ö makler Ludwig Tillmann Domburg nn, . 21) mächtigten) durch Namensunterschrift verantwortlich zu voll⸗ dem Ausland, die Zahlungsmittel in ausländischer Währung nicht entsprechen) und im Verkehr mit welchen Ländern die ahlung 252 den Gejct aftzon esi bes Grglan ders Jalius grle länder ziehen; ein etwa vorhandener Firmen tempel ist beizudrücken, Die Post⸗ im Gesamtwerte von mehr als 500 M enthalten, werden nur an- der Zollbeträge durch den Absender im Ve ehr mit einigen Ländern Londen, an her Werendandele⸗Gesellschaft m. b. H. Sar buri anstalten können über die Pers önlichkeit des Auflie ferers einen Ausweis ver⸗ genommen, wenn der Nachweis geführt wird, daß diese bei einer auch nachträglich) gestattet ist. ; ö Aorlf Schultz, t. Fa. A. Bundles X Go, Dam - ; urg, Neue wo ; 263) die Kommanditheteiligung der britischen Firma The Anglo Mapletons Nut Food Co. Lth. in Carston, Liverpool, an der Com-

: ꝛ— 3 ö dem Mitgllede der Physikalisch⸗Technischen Reichs anstalt . . . —— a, betreffend die Ausgabe der Nummer 1 des Reichs⸗ Hefe Dr. Liehenthal den Charakter als Geheimer . e mer kungen manditg sellschaft Nur Werke, R itz C Go. b LViqul⸗ . ch? ufer i mk a ö Ger, de, n 95

eseßblatis. . . 5 f. . Reglerungsrat zu verleihen. . HVV Berta abe ißt N . iulãssig. gh . . d ö Zahl Sprache S Eilbestellung zulã sig. ,,, Stand egerhöhun gen * Dem Postrai Wöller ist eine Postratstelle in Frankfurt Ibn Ter, G ic df ente e; Gra ldädere, Win. J. Ktosnat., London, an der American Expreß⸗Company, Ges. m. b. S., Hamburg (Liquldator: Ka sserlicher Konsul D. van der Briele, Hamburg.

; in), den Postraten Leonhardy und Buek find Postrat⸗ ; ; = , = engiisc. Bekanntmachung, betreffend die *. 13 ,,, , . , wege gehe n. se . ö. gerung . Mltglleds des stellen in Berlin übertragen worden. . gestellt, ob er bie eine oder die andere Sprache anwenden w. per mia ach be d . Fim . Neuer wall 68 I,), ö ö . . e m , , , n ene, s N bis hn ge. Schriftliche Mitteilungen auf den Patetlacten sind unzulässg, einer Zwangsverwaltung. betreffend Liquidation franz f isch er ei, ei ö ö J Konsul . ber Ia n n, 8 . . NReuermwg I), Ausbebungen von Handelgverboten. Unternehmung en. ,,

Staatsanzeiger.

z 8 ** F . ö Ver Gejngapreia heträgt vierteljährlich 6 20 Af. * 6

Alle Rostanstaiten nehmen Gestellung au; sür Berlin außer ,,

Kr . ven Auzeigenpreis ein Teuerunnszuschlag von SO v. H. erhoben.

nuch die Adnigliche Geschaftzsieue S. 6, Wilhelnistr. 2. . Ein elne gieren. kehren 25 p z die Königliche Geschäftsftelle des Neichs⸗ und Staatsangeigers

Verlin Sw 148, Wilhelmstrake Nr. 38. s

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? ö ——— uzeigenpreis für ven Raum einer 5 gesnastenen Einhbeitszeile 0 Bf., einer 3 gespalt. Einteitézelle 80 Vf. Außerdem wird anf

tz 1918.

Bekanntmachung,

Grnemnmmngen ꝛc.

Gelanntmachungen, betreffend ble Zwangsverwaltung fran⸗ zösischer bew. brilischer Unternehmungen.

Bekanntmachungen, betreffend die Zwangsverwaltung und Liqul⸗ dation des Vermögens Landes flüchtiger und betreffend dle

8 ! i, . ö Seine Masestät der Kaiser haben Allergnädigfst geruht:

Be stimmungsland bis zum

Gewichte von

d *

I Belgien (nur nach bestimmten Orten im Gebiet des General⸗ gouvernements in Belgien)

2) Bosnien⸗Herzegowina ö über Oesterreichttt. . . b) über Oesterreich und Ungam n. Bulgarien .

Dänemark mit Grönland. 1, d orwegen über Dänemark oder Schweden

Oesterreich mit Liechtenstein?ꝰ) , Polen (Generalgoupernements Warschau und Lublin). Gchme den Schweiz . 1 2. 14 6 1 2 12 1 1 1 1 L . 1 1 . 8 Türkei / Bis au / weiteres eingestellt). ; .

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J a , ; 237 800 in au ,, Nur nach Dänemart elbst: dringende Pakete zulässig; na 6 en. ö s) Für den ee, J. Bone) nur 165 Bf. N unbegrenzt; N bis go „; 5 , te und Cin , zulässig. Cinschreibgebühr 20 Bf. Han dels verbote. 83) Auf Grund der Bekanntmachung. betreffend Liquidatlon Otto Y. ters in mm burg' an der offenen Dan dels ge c ischasi 3 frangösischer Unternehmungen, vom 14 März 1917 (Reichs⸗Ge⸗ ü setzbl. S M7) habe ich die Liguidation der Firma „Johann e e e eri e. d 3 ö Maria Faring zur Stadt Turin“ in Cöln angeordnet fte rreichischen In feln Nach . (Liquidator: Frof for Schmalenbach in Cöln).

. j . ; 18d uh 2 x . x kJ 14 , . . 3. 9 JJ Amtliches. Berlin, den WB. Dezember 1917. ĩ

. e, Der Relchs kanzler (Reichs wirischafts amt). ) Der Paketverkehr nach der Bukowina, nach Dalmatien, dem Küstenlande, Galizien und nach Tirol ist bis auf weiteres Be⸗ . haben : ö scrint oe unterworfen, . die i Auskunft 2. . ö. t ; nn Males at der König Abhergnadigst geruht: Im Auftrage: von Jon quieres.

Rijch, amt urg Tsquioator: FRaufwann Willbald Müller, Damburg. Könngstr. 21).

Berlin, den 28. Dezember 1917.

Der Reichskanzler (Reichswirtschafts amt. Im Auftrage: von Jon qui res.

Sekanntm achung.

90 O0 S O O ee, O, O ee, O.

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; ̃ 9) W unbegrenzt; 2 * Für Pakete nach Urxremburg sind zwei grüne Jollinhaltserklärungen (siehe Vorbemerkungen: Allgemeines) erforderlich. Nit Veste ll hienst. bem Kammergerichts rat, Geheimen Justizrat Schultze in f Der Paketverkehr ist bis auf weiteres Beschraͤnkungen unterworfen. Nähere Auskunft erteilen die Postanstalten. ;

G. Telegraume.

1) Die Länge eines Tazworts in offener Sprache ist auf 15 Buchstaben oder auf 6 gissehn, festgesetzt. Mindestbetrag für ein gewöhnliches Telegramm: im Stadtverkehr 40 Hi., im sibrigen Inlands verkehr und nach Luxemburg und Desterpeich 60 Pf, nach Gosnien⸗ Hertegowing und Ungarn 70 Pf, nach Polen und Rußland 1 NM. 60 Pf., nach dem übrigen Auslande 50 Pf. Durch h nicht teilbare Pfennigbeträge der Telegrammgebühr sind auf solche zu erhöhen. Die Worttaren gelten für ven billigsten oder für den gebräuchlichsten Weg, für andere Wege sind sie bei den Telegraphenanstalten zu erfragen.

Y Interpunttionszeichen, Bindestriche und Apostrophe werden im inneren beutschen Verkehr, einzein angewandt, kostenfrei mitbefördert. Im Au slands⸗ verkehr werden sie nur auf Verlangen des Absenders mittelegraphiert und dann auch taxiert. Punkte, Kommas, Doppelpunkte, Bindestriche und Bruchstriche, zur Bildung von Zahlen benutzt, gelten als je eine Ziffer.

6) Für dring ende Telegramme wird die dreisache Gebühr eines gewöhnlichen Telegrammz, die Reichsabgabe jedoch nur einfach erhoben.

neber die Seschränkungen im Telegrammoerkehr mit dem nicht⸗— feindlichen Ausland geben die bei den Berkehrsanstalten ausge⸗ hängten Bezanntmachungen Austunft.

4) Im Verkehr innerhalb Deut schlands, sowie nach Bosnien⸗Herzegowlna, Oefterreich und Ungarn wird für das vorauszubezahlende Antworts⸗ telegramm —RP-— die Gebühr eines gewöhnlichen Telegramms von 19 Wörtern berechnet. Wird eine dringende Antwort verlangt, so ist Eb D- zu setzen. Soll die Hebühr für eine Antwort von mehr als 10 Wörtern vorausbezahlt werden, so ist vieg besonders anzugeben, z. V. LP 20— oder = Pb 2*G-. Im Verkehr mit dem übrigen Ausland ist die Sahl der für das Ant worttelegramm voraus⸗ bezahlten Wörter in jedem Fall anzugeben z. V. RPG oder = REPDI0- .

8] Für vie Vergleichung eines Telegramms TC wird ein Viertel der Gebühr ohne vie Reichsabgabe für ein gewöhnliches Telegramm von gleicher Wortzahl erhoben.

6 Für telegraphische Empfangs anzeige —PFC-— ift die Gebühr gleich der

önnen,

Angabe FK enthält, 20 oder 40 Pf.

durch Cilboten XF ohne Rücksicht auf die Entfernung mit 49 Pf.

eines gewöhnlichem Telegramms von 5 Wörtern für benselben Ort und denselben Weg; für vringende tele graphische Empfangsanzeige —FCb-— erhöht sich diese debühr auf bas Dreifache. Für brtefliche Empfang Ss anzeige Ob- sind im Verkehr mit dem Auslande 29 Pf. im voraus zu entrichten. Für briefliche Empfangs⸗ anzeigen des inneren beutschen Verkehrs wird eine besondere Gebühr nicht erhoben.

7) Bei ver Aufgabe eines auf Verlangen des Absenders nachzu⸗ sendenden Telegramms —FS-— ist nur die auf die erste Beförderungsstrecke entfallende Gebühr zu entrichten; die Nachsendungs gebühren werden vom Empftnger erhoben = Telegrcmme, die auf Berlangen ves Empfängers nachgesandt werden, sind mit Rachgesandt von“ (Resxpdis de) zu bezeichnen. Der ÄUntragsteller ist zur Nach- zahlung ver Gebühren verpflichtet, wenn sie am BVestimnmungaorte nicht eingezogen wer den

S Telegramme mit der Bezeichnung telegraphenlagerny · ·TR- oder postlagernd! G f= sind zultssig. Die mit dem Vermerke Tages (Jour) versehenen Telegramme werden nicht während ver Nacht (in Deutschland nicht von 10 Uhr Abends bis 6 Uhr Morgens) bestellt; eine Verpflichtung, die während der Nacht aufgenommenen Telegramme sofort zu bestellen, bestehr nur insoweit, als ste den Vermert „Nachts“ Nuit) tragen oder vie Ankunftsanstalt zu erkennen vermag, baß sie wirklich bringlicher Natur sind. Telegramme, die von der Bestimmungztelegraphenanstalt als eingeschriebene Briefe zur Post gegeben werben sollen, sind mit vem Vermerke =P ER— oder, sofern es sich zugleich um poftlagernde Telegramme handelt, mit dem Bermerke GPR- ju versehen; für die Finschreibung hat der Absender innerhalb Deutschlands W Pf. zu entrichten. gramme, vie burch vie Post nach einem anderen ale dem telegraphischen Bestjimmungs⸗

Für Tele⸗

lande weiterzubefördern smd, beträgt dle vom Absender vorauszubejahlende Gebühr, je nachdem die Avresse vie Angabe „Post“ (Weitersendung als gewöhnlicher Brief) oder die

9 Innerhalb Deutschlands kann die Vergütung für Weiter beforde rung ; für jedes Tele⸗ gramm vurch ven Absender vorausbezahlt werden. Dieselbe Geblhr hat der

Wortt ae .

10) WM unbegrenzt; N bis 899 „; E.

11 Nur nach best. Orten; W bis 409 e; X bis 400 MÆ. Schriftliche Mitteilungen auß den Paterkarten Rind unzulässig. Vis auf weiteres darf ein Absender täglich höchstens 0 Pakete einliefern. ;

12) W . N vi Soo S. Dringende Patte nicht zulässtz. Schriftliche Mitteilungen unzulässig.

Absenber eines Telegramm mit bezahlter Antwort für bie Eilbestellung des Antworls⸗ telegramms vorauszubezahlen Kn Wirp der Eilbotenlohn sowohl für das Ur⸗ sprüngstelegramm als auch für vas Antwortstelegramm porauß t, so hat der Ver⸗= mer Bi. r zu jatnten, Hat der Abfender nicht, vorausbezahlt, werden die wirklich erwachsenden Auslagen vom Empfänger ober, falls dieser nicht zu er⸗ mitteln ist oder die Zahlung verweigert, nachträglich vom Absender eingezogen. Die Kosten für vie öeiterbesörderung der Telegramme durch Eilboten im Auslande hat in der Regel der Empfänger zu tragen. Solche Telegramme find mit dem Vermert „FExpreg- zu versehen. Kennt der Absender die Höhe des Botenlohnes und will er ihn vorausbezahlen, so lautet der Vermerk XFX, wobei die erhobene Gebühr 6 in Franken (ju 8ö6 Pf.) ausgedrückt wird. der Betrag des Hotenlohnes dem Ab lender nicht bekannt und i5ill er ihn trotznsem vorausbezahlen, so hat er außer einem für den Botenlohn zu hinterlegenden Betrag entweder für die telegraphische Meldung Les BVotenlohnes L— die Gebühr für ein Telegramm von 5 Wörtern für venselben Ort und venfelben Weg, oder für die briefliche Meldung XPF 2 Pf zu zahlen Bei Telegrammen nach solchen Ländern, welche die Beförderungslosten einheitlich festgesetzt und helanntgegeben haben (vergleiche den Tarih, werden diese Kosten unbedingt vom Rösender erhoben. In viesem Falle erhält vas Telegramm vor der Avbresse den Vermert XI -. ; . t ; ; 10 Das zu vero ielfältigenve Telegramm TH- wirb, alle Adressen in die Wortzahl eingerechnet, als ein enz Telegramm taxiert. Neben der Wortgebühr werden für sede einzelne Vervielfältigung für je 100 Frter oder einen Teil davon 40 Pf. erhoben Für dringende Telegramme erhöht sich vieser Betrag auf 80 Pf. 19 Die Dermerke =, = s, =rcC-=, Tages usw. zählen als i Wort und sind vor der Avresse niederzuschreiben. 12 Eine Guittung ber entrichtete Gebühren wird gegen Zahlung von 10 Pf. ertellt. 18) Für jedes Telegramm, vas einem Telegramm be steller oder Lanvbrief⸗ träger zur Beförderung an die Telegraphenanstalt mitgegeben wird, werden 10 Pf. erhoben. 26 *. ; r 2 ; . .

CGuronalsaer Wer scheislenb reich, ftr,

ft Guropãischer Vorschrifteubereich: Veuischlanddðdꝛ·ꝛ· ·· / · / / 5 J NRNormegen: gewöhnliche Telegramme. . u der B 6 ö . p ge; 83 Pressetelegramme . Zu der Worttare wird au genommen bei gen pre Oesterreich mit Liechtenstein (äber Verkehrsbeschrän. felegrammen eine Reichsabgahe von 2 Pf. von ungen erteilen bie Telegraph enen falten Nuhkunfth

. y,, en hnliche Telegramme. erhoben. Bei Berechnung der Reiche ghgg er pressetelegrammee ..

gebende, die Mindestgebühr von 19 f. übersteigende ; Beträge sind, wenn sie auf 2 und 6 endigen, nach Polen, Gebiet des Generalgouvernements unten, wenn sie auf 4 und 8 endigen, nach oben auf Warschau (nur nach Alexandrow, Bend;in, Brze⸗ die nächste durch 5H teilbare Zahl abzurunden. liny, Ciechanow, Ciechyeinek, Czenstochau, Garwolin, Belgien (nnr nach Brüssel, Lüttich und Verviers und Gomhin, Gostynin, Grajemwo, Grodzisk, Grojec, deren Vor⸗ und Nachbarorten fowie nach Antwerpen, Kalisch, Kolno, Kolo, Koönin, Kutno, Lenczpea, Liyno Halle [Relgien), Hasielt, Hup, Löwen, Mecheln, Lodz, Lomza, Lowicz, Lukow, Makow, Mazowieck, Ramur, Tienen, Sint⸗Truiden. Tongern und Welken⸗ Minsk Mazowiecki, Mlawa, Nasielzk, Ostrolenka, raedt. Nur offene deutsche Sprache zulässig) . Sstrow . Gouy. Lomza), Ozorkew, Pabianice, Peisern Bosnien⸗Herzegomina (über Verkehrsbeschränkungen (Pysdry), Plock, lonst. Przamnygz, Pultus k, erteilen die Telegraphenanstalten Auskunft). Radzymin. Rawa, Rozan Rypin, Siedlee, Sieradz, , Sierpe. Skierniewice, Slupca, Syochacz ew, Soko⸗ Dünemark (für XP- v. Abs. 75 Pf.): gewöhnliche Tel. low, Sosnowice, Sxzezuczyn, Tluszez, Tymaszow Presfetelegrammecc . Kr. Brzeziny), Turek, War chu, Wengrow, Wielun, Griechenland (Verkehr bis auf weiteres eingestellt). Wloclawer, Wyszkow, Wygzogrod, Zambrowo, Luxemburg (nur offene deutsche Sprache zulässi? Zawiercie, Zduneta Wola, K (Nur Riederlandel für XP- v. Abs. 8 Pf.) gewöhnliche Tel. 19 offene deutsche Sprache zula n, ,. Presse lelegtamme ö Zu der Worttaxe wird eine Reichsabgabe von

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.

' . . . * . = . P e 3 ; 1 ̃ . J ; z 2 3 . . . J ) Ginschließlich der Reichgabgabe, vie 2 Pf. von jedem Wort, minbestenz 10 Pf. von jedem Telegramm beträgt. Wegen der Abrundung der Reichsabgabe s. unter Deutschland, wegen der Abrundung der

Telegrammgebühr J. unter 1) der Vorbemertungen.

15 10

73 5

15

2 Pf. von jedem Wort, mindestens 10 Pf. von jedem Telegramm erhoben.

Rußland, Postgebiet des Oberbefehlsshabers st ir. nach Augustow, Baugk, Big lowies, Bialysiok, Bielsk, Brzostowiea Wielka, Dombrowo, Goldingen, Grodno, Hasenpoth, Janom, Kalwarig,

Kuyszyn. Komno, Libau, Lida, Kunno, Hearsampof, Mitau, Olita, Poniewieß, Riga, Rossienie, Ruff Krot⸗ fingen, Schaulen, Sejny, Siemiatycze, Skaudwile, Sotolka Siwalt. Swigl oss Talssen, Tels ze. Tuckum, Wilkowischkt, Wilna, Windau, n,, , ;

von ;

Ju der Worttaxe wird eine Reichkabgabe hon: ; oben.

sedem Wort, mind. 10 Pf. von jedem Telegr. er Schweden: gewöhnliche Telegramme. Pressetelegramme . Schweiz;. Spitzbergen. . Türkei, europätsche und asiatische, sowie Medina 1 ö. ö ö . 6 Ungarn (ber ehrgbelchränkungen erteilen die ö , . gewöhnliche Tel. Press w

kowysk. Nur offene deutsche Syrae . ĩ

etelegramme.. 6

Denen der Fensglicden Secksffeficf. des Deutschen Reichtanmeigerg und Kal. Preuß. / ; Berlin sy a3, Wllhehnstt. 32.

1

Berlin den Roten Adlerorden dritter Kiasse mit der Schleife, dem Obersekretär beim Landgericht in Frankfurt a. M. Rechnungsrat Denker und dem i, , ,. Rechnungsrat Thalwitzer in Berlin den Roten Adlerorden vlerler Klasse, dem Bausekretär a. D. Rosensten gel in Magdeburg den Königlichen Kronenorden vierter Klasse, dem Lehrer a. D. Kronenherger in Grlesen, Kreis Ole gto. den Adler der Inhaber des stöniglichen Hauordens von Hohenzollern, . dem Hegemeister a. D. Dieterich in Forsthaus Neuhäuser Kreis Fischhaufen, das er e, in egi ö dem blsherigen , ,,. Gol tze in Brandenburg, S avel, das Verdienstkrenz in Silber, . dem Kriminalwachtmeister Lange in Berlin⸗Stralau das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, dem Domziniaiambeiter Neumann in Rosenau, Landkrels Eiegnitz, das Allg · meine Ehrenzeichen sowie

dem Fütterer Maaser in Stuthenen, Krels Helligenbeil,

dag Algemelne Ehrenzeichen in Bronze zu verleihen.

Geine Majestät der König haben Allergnãdigst geruht:

dem r, , . und Direktor der Un iversitäs bibliothek r. Andersson und dem Konsul des Reichs, Groß⸗

in Uysala

laufmann, BVankdireltor Jen ßen in Drontheim den Roten

Adlerpr den zwelter Klasse,

i Seiler Klagenfurt, dem Professor der Siaats⸗ e

und dem

bisherigen Legailontzsekreiüär bei der Königlich

schwedischen Gefanbischaft in Berlin Freiherin Kotkull den

Rot en Adlerorden dritter Klafse,

den K. und K. öͤsterreichisch⸗ ungarischen Gardeoberleutnants

Timon in der Leibgar dein anterle fompagnie und Graf Mens⸗ orff⸗Poully in der Lell gardereitereskadron, dem Zweiten bliothekar an der Könlglichen Bibliolhek in Stockboim Dr.

agerquist unb dem praktischen Arzt Dr. de Vos in Rotter⸗

dam den Roten Adlerorden vierter Klasse,

dem bit n Botschaftarat bei der Königlich spanischen . ku fen ne anbecho den Königlichen Kronenorden zweiter Klasse mit dem Stern, dem hit herigen Marineattachs bel der argentinischen Ge⸗ sendischaft in Berlin, Fregattenkapitän Celery und bem Reichs- biblioshekar, Direkior der Königlichen Bibliothek in Stockkolm Dr. Colin den Königlichen Kronenorden zweiter Kuasse sowie dem Kaiserlich iürkischen Marineoberlngenieur Ibrahim Suleiman, dem bisherigen Konsul des Reichs,

Wittrup in ens hörigen 3 92 .

Klaßfe zu verleihen.

. .

bem K K. tft h en Oberfsorstrrat und Landes forst mn nschaften an der Universität in Innsbruck Dr. Gerloff

Bekanntmachung,

betreffend Liguidation französischer Unternehmungen.

95) Auf Grund der Verordnung, betreffend Liquidation französischer Unternehmungen, vom 14. März 1917 (Neichs⸗ Gesetzbl. S. 2M), have ich Firma Bernhard Frares. Filiale Berlin, Lelpzigersir. 765, an⸗ Keordnet (Liquidator: Kursmaklerstellvertreter Carl Lassen in Charlotienburg, Mom msenstr. 38).

Berlin, den 28. Dezember 1917.

Der Reichskanzler (Reichs wirtschafls amt). Im Auftrage: von Jon quieres.

Bekanntmachung,

betreffend Liquidation französischer Unter— nehmungen.

Auf Grund der Bekanntmachung, betreffend Liquidation französischer Unternehmungen, vom 14 März 1917 ber, Gesetzbi. S. 227) habe ich die Liquidation für die nach⸗ stehend aufgeführten Grundstücke angeordnet:

g6) das in der Gemelnde Uebe herrn, Krelg Saqhlouls, gelegene, den fran zöfischen State angedsrtgen Qui ker, Edgard Adolf Armand, Witwe, geborene Schiir ker, Marzella Dufour, geborene de Humveit, Narintofftcser Ludwig de Humpert, verehelichte Felt de Virille, ge borene de Humbert, gehörte Walbrgrundnück (ciguitator: gaiserlicher Dberfärster Tschaen in Buser xorf in Lothringen)

57) bas in der Start Saerleult gelegene Heuggrundstück des franßflichen Staatgange örigen Juliutz Liebauld (2iquldator: Lehrer M. Meyer in Sag louis),

ös) den in den Gemelnden Relmebach und Nunkirchen, Kreltg Mernig, und Außen, Kreis Sagrlouis, gelegenen, den franzoͤsischen Staats angehdrigen Golombel, Heintich, Wimme, geborene Marie Furnot, und Maitr⸗, Alfred, Chefrar, geboren Adele Purnof, ge⸗ r Geigweilerof (Liquidator: Kieigautsschußsekretär Klein in

erzig).

Berlin, den 28. Dezember 1917.

Der Reichskanzler (Reichs wirtschafts amt). Im Auftrage: von Jonquisres.

Bekanntmachung,

betreffend Liguidatton französischer Unternehmungen.

99) Auf Grund der Bekanntmachung, betreffend Liquibation französischer Unternehmungen, vom 14 März 1817 Reich⸗⸗ Gesetzbl. S. 227) hahe ich bie Liguldafson des inländischen Vermögens der französischen Fi ma Veuve Perus u. Cie. in Lille, ingbesondere ihrer Zweigniederlassung in Mannheim,

aufmann angeordnet (Liquidator: Direktor Alois Schmitz in Mann⸗ dem argentinischen Staats ange⸗ . rey, Beamten der Gesellschaft ür den Bau von

Eisenbahnen in der Türkei, den Königlichen Kronenorden vierter

heim). Berlin, den 28. Dezember 1917. Der Reichskanzler (Relchswirtschaflsamt.

Im Auftrage: von Jon quisres. .

die Liquidation der fran zösischen

Auf Grund der Verordnung, betreffend bie zwang gweise Verwaltung und die Liquidation des Vermögeng Landesfiüchtiger, vom 12 Juli 1917 (GBl. S. 606) ist für die folgende Unternehmung die Zwangaverwaltung am⸗ geordnet worden. ö

653 Liste. .

Vermögentmassen: Dag gesamte im Jolande befindliche Ver. mögen des durch Geiaß vom 18. April 1816 1. 65626 au- gebü ger ten Lam det flüchtigen Jeharn Baptist Spieg, geboren 15. Februar 1860 in Schietthtadt, Kaufmann, früher in ear, stadt (J vangenerwalter: Rechts deistand Gckel in Schlettr: adn).

Straßburg, den 24. Dezember 1917. V Ministertum für Elsa , ö des Innern .A. :— ell. . .

Sekanntm achun g.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangg⸗ weise Verwaltung und die Liquidation des Ver⸗ mögens landes flüchtiger Per sonen, vom 12 Juli 1917 . S. 603), ist für die folgende Unternehmung die

wangsverwaltung angeordnet worden.

686 Liste.

Vermbgensmassen:; Das gesamte im Inlande befindliche Ber. mögen des durch Erlaß vem 5. September 1917 aufgebürgerten Lander flüchtigen Kahn, Aieraazer, geboren 3. Apr 1844 in Kolbe heim, Getrel debänbler, juletzt in Kolbe he m. (3angb ber. walter: Roar Justt, rat Dr. Gruber in Obersckäsfolt heim.) Von der Zwangtderwaltung nicht brrübrt wird der Hrundbefih res Landerflaͤcktigen, für welchen die Anordnung der Liquidation beim Perrn Reicht kaniler beantragt wird.

Straßburg, den 24 Dezember 1917. . Minlsterlum für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Bickell. .

Betlanntmachung.

Auf Grunb der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise n, , französischer Unternehmungen, vom 26. November 1514 (RGBl. S. 437] und vom 10. Fe bruar 1916 (RGBl S. 89) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden. ̃

G57. Liste.

Kreis Straßburg⸗ Stadt. Sesondere Vermögen werte; Dle Geschäftgantelle der fran - z5sischen Siaatzangehörigen; 1) Artzner, Georg, in Le e 3 Burckart, Arnette, Ghefiau, geb. Artzner ig Roubalx, 3 Schützen berger, Re bert, Bankdirektor in Schiltigbelm, lun. 1ät in Holsalnden, 4) Schütz nderger, Friedrich, in Per is. Au leu aun der G. m. b. D. Rlaresswerke zur Dumienm üble in Straß. burg (Zwang berwalter: Recktzanwall Ste mhardt in S

Straßburg, den 24. Dezember 1917. Minlsterium für Elsaß⸗Lothringen. Abtei des Imern. 9 ö A.: Bickell. 9

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