1918 / 6 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 08 Jan 1918 18:00:01 GMT) scan diff

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Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruhi: den Staatssekretär des Innern, Wirklichen Geheimen Rat Walllraf zum Staatsminister und Mitgllede des Staats— ministeriums zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Oberlandes gerichtsrat, Geheimen Justizrat Happ in

Cöln zum Senatspräsidenten bei dem Oberlandesgericht daselbst,

den Amtsrichter Dr. Martin aus Cassel zum Kammer⸗ gerichtsrat, ö

den Landgerichtsrat Wicher in Limburg a. L. zum Ober⸗ landesgerichtsrat in Posen,

den Landgerichtsrat Dr Droysen in Naumburg a. S. zum Oberlandesgerichtsrat daselbst,

den Landgerichtsrat Dr. Schwedler in M⸗Gladbach und den Landgerichtsrat Dr. Schleipen aus Bonn zu Ober⸗ landesgerichtsräten in Düsseldorf,

den Direktor des Strafgefängnisses in Plötzensee, Ge⸗ helmen Justizrat Dr. Hiekmann zum Landgerichtadirekior bei dem Landgericht III in Berlin,

den Landgerichtsrat Sattig in Görlitz zum Landgerichts⸗ direktor in Beuthen O. S.,

den Gerichtsassessor Centurier in Köslin zum Landrichter in Köslin,

den Gerichtsassessor Dr. Lübbe in Bad Oldesloe zum Landrichter in Kiel

den Gerichtsassessor Dr. von Harenne in Saarbrücken zum ö fg ere

en Gerichtsassessor Dr. Hesse in Limburg (Lahn) zum Amtsrichter in Bartenstein, de 66 . ö. Gerichtsassessor Thomas in Cöln zum Amtsrichter in Lyck,

den Gerichtsassessor Adrian aus Danzig zum Amtsrichter in Marienwerder,

den Gerichisassessor Sperber aus Schwetz (Weichseh zum Amtsrichter in Neuenburg J. Westpr., den Gerichtsassessor Dr. Golm in Berlin zum Amts⸗ richter in Charlottenburg,

den Gerichtsassesor Hackbarth aus Treptow a. Rega zum Amtsrichter in Fürstenberg a. O..

den Gerichtsossessor Frost vom Amtsgericht Berlin-Mitte zum Amtsrichter in Naugard,

den Gerichtsassessor Dr. Dietrich von Oertzen aus Treptow a. Toll. zum Amtgrichter in Schivelbein,

den Gerichtsassessor Klingen der aus Laasphe zum Amtsrichter in Tempelburg,

den Gerichtsassessor Münch aus Lissa zum Amtsrichter in Wreschen,

den Gerichtsassessor Burkert aus Breslau zum Amts⸗ richter in Tremessen,

den Gerichtsassessor Dr. Frege in Sagan zum Amts⸗ richter in Sprottau,

den Gerichtsassessor Gühmann aus Breslau zum Amts⸗ richter in Falkenberg O. S.,

den Gerichtsassessor Erwin König aus Glatz zum Amts⸗ richter m Namelau,

den Gerichtsass.ssor Philipp Lang in Berlin-Schöneberg zum Amtsrichter in Wittenberg,

den Gerichteassessor Ernst Jessen aus Flensburg zum Amtgarichter in Hadersleben,

den Gerichtsossessor Dr. Delitzsch vom Amtsgericht Berlin⸗Mitte zum Amtsrichter in Langenschwalbach, den Gerichtsassessor Kanzow in Cassel zum Staatsanwalt in Danzig,

den Gerichtsassessor Dr. Paul Kunze aus Lissa i. P. zum Staate anwalt in Stettin,

den Gerichte assessor Franz Hagemann in Bielefeld zum Staatsanwalt in Bielefeld,

den Gerxichtsassessor Dr. Wiechmann in Altona zum Staattzanwalt in Cöln,

den Gerichtsoss'ssor Otto Bodenburg in Halberstadt zum Staatsanwalt in Duisburg und

den Gerichtsassessor Dr. Karl Nagel in Beuthen (Oberschl.) zum Staatsanwalt in Tüsseldorf zu ernennen.

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Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Rechtsanwalt. Amtsgerichtsrat a. D. Hoheisel in

Ilfeld zu ermächtigen, fortan den Titel Justizrat statt des Titels Amtsgerichtsrat a. D. zu führen.

Finanzministerium. Die Rentmeisterstelle bei der Königlichen Kreiskasse

in Hu sum, Regierungsbezirk Schleswig, ist zum 1. Februar d. J. zu besetzen.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Dem Kellerverwalter Weiß in Eberbach im Gemeinde⸗ bezirk Hattenheim, Regierungsbezirk Wiesbaden, ist der Titel Königlicher Oberverwalter verliehen worden.

Evangelischer Oberkirchenrat. Zum Pfarrer der deutschen evangelischen Gemeinde in Beirnt (Snyien) ist der Felddivision pfarrer Detwig von Oertzen berufen worden.

Bekanntmachung.

Dem Markscheider Heinrich Böttcher ist von uns unterm 24. Dezember 1917 die Berechtiaung zur selb⸗ ständigen Ausführung von Markscheiderarbeiten innerhalb des preußischen Staatsgebiets erteilt worden. Der⸗ selbe hat seinen Wohnsitz in Witten (Ruhr) genommen.

Dortmund, den 5. Januar 1918.

Königliches Oberbergamt. Liebrecht.

Bekanntmachung.

Die Firma Bierbraueret Gebr. Balchem, Cöln, Severin. straße 15 und Karthäuserwaäll 18, wlid auf Gruad des § 2 Abs. 2

der Bundesratgherordnung zur Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 RGGBl. S. dier Wtederaufnabme des durch Beschluß vom 20. September 1917

untersogten Handels mit Bier aller Art gestattet. Cöln, den 22. Deiember 1917. Der Oberburgermelster. J. V.: Dr. Best.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässtger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBlI. S. 603) bab ich dem Schmtiel Zackermann und seiner Ehefrau, Den ry Zuckermann, geb. Schönborn, in Berlin C. 54, Joachim straße 11a, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gez en sin den des täglichen Bedarfs und des Kriegs⸗ bedarfs wegen Unzuverlässigtett in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersaat.

Berlin⸗Schöneberg, den 23. Dezember 1917.

Der Poltzeipräsident zu Berlin. Krlegswucheramt. J. V.: Machatiustz.

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Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernbaltung unjuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RSBl. S. 608)

habe ich dem Schaakwirt Arthur Ferke, Inbaber des Wein⸗

restaurantß Zum schwarzen Ferkel in Berlin, Dorotheen⸗ straße 31, und seiner Ehefrau, Katharina geh. Jaberg, beide wohnhast in Charlottenburg, Lelbnzgstraße S6, durch Verfügung dom beutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bejug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Berlin⸗Schöneberg, den 3. Januar 1918. Der Poltzeipräsident zu Berlln. Krieggwucheramt. J. V.: Machatings.

GBSekanntmachung.

Auf Grund der Bundesralgberordnung vom 23. September 1915 zur Fernhaltung unjuverlässtger Personen vom Handel (RSGl. S. 603) und der Ausführungsbestimmungen zu dieser Verrrdnung vom 27. September 1915 habe ich der Frau Elisabeth Körggen, wohnbaft in Riem ke, Johannesstraße 1, die Ausübung deg Handels mit Lebensmittein und sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unjuverlässigkeit un tersagt. Die durch das Verfahren entstandtnen baten Aaslagen, inzbesondere die Belanntmachunggkosten, fallen der Betroffenen zur Last.

Bochum, den 4. Januar 1918. Der Landrat. Gerste in.

Bekanntmachung.

Dem Hausterer Kar! Zensen in Crefeld, Markistraße 102, habe ich auf Grund der Bundesrats verordnung zur Fernhaltung un⸗ zuverlässiger Personen vom Handel vom 25. September 1915 den Handel mit Nabrungs⸗ und Futtermitteln wegen Unzu⸗ verlässigteit un tersagt. Die Kosten des Verfahren treffen den Hausirrer Karl Zensen.

Crefeld, den 31. Dejember 1917.

Dle Poltzeiperwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Printzen.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundetzratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung vnjuverlässiger Personen vom Handel (RG Gl. S. 603), haben wir der Ehefrau des Eduard Ger des, hier, Münherstraße Nr. 87, den Handel mit Lebensmitteln aller Art sowie sonnigen Gegenständen des täglichen Lebenshedarfs wegen Unzuverlässigk⸗it in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Die Kosten der amtlichen Be⸗ kanntmachung dleser Veifügung im Reichzanzeiger und im amtlichen Kreishlatt sind von der Betroffenen zu tragen.

Dortmund, den 3. Januar 1918.

Lebengmittelpolizeiamt. J. A.: Schwarz.

Bekanntmachung.

Durch Bescheld vom 6. November 1917 babe ich dem Kauf⸗ mann Hans Brandt, hter, Schäferstraße Nr. 39, den . mit Leben.? und Futte tmittein cller rt und He gen— ständen des täglichen Bedarfs sowie die Vermittler⸗ tätigkeit hierfür untersagt.

Gssen, den 3. Januar 1918.

le Gtädtische Poltzeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. Z. V.: Rath

Bekanntmachung.

Durch Bescheld vom 14. November 1917 habe ich dem Händler

Wilbelm Kühnel, hier, Kleine Niederstraße Nr. 3, den Handel mit Lebens, und Futtermitteln aller Ait und Gegenständen des täglichen Bedarfs sowie die Vermittlertätigkeit hier⸗ für un tersagt. Essen, den 3. Januar 1918. Die Städtische Polijeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Rath.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundegrats verordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, wird den Eheleuten Milchhändler Friedrich Tbemann von bier, Weidenstr. 53, der Handel mit Gegenständen des täg⸗ lichen Hedarfs, insbelondere mit Mich, untersagt, weil nach den (efroffenen Feststelungen bezw. nach der chemischen Unt rsuchung die Gheleute Themann Mich feilgehalten haben, welche durch Wasser⸗ beimischung grob verfälscht war. Ferner besteht der begründete Ver⸗ dacht, daß ert zegen den bestehenden Vorschriften Milch verbuttent worden ist. Die Unzuverläfst kelt in bezug auf den Handelsbetrieb ist dadurch dargetan Die Kossen dieser Bekanntmachung tragen die Eheleute Themann als Gesamtschulduer.

Gelsenkirchen, den 4. Januar 1918. Der Oberbürgermelsser. J. V.: von Wedelstaedt.

Bekanntmachung.

Dem Höker Georg Peldzzus in Heydekrug babe ich auf Grund der Bekanntmachung des Bundesrats zur Fernhaltung un⸗ zuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Septemher 1915 (Reichg⸗ Gesetzbl. S. 603). den Hökereibetrieb einschließlich des Milchbandels mit sofortiger Wirkung wegen Unzuperlässigkeit für daz gesamte Reichzgebiet unter sag t. Die Kosten dieser Bekannt- machung hat Peldszus zu tragen.

Heydekrug, den 29. Dezember 1917.

Der Landrat. Fuhrmann.

Bekanntmachung.

Auf Grund des 8 1 der Verordnung des Bundegrats zur Fern⸗ baltung unzuverlässiger Personen vom Handel habe ich der Ebefrau des Emil Gilson, ÄAlwine geb. Brügelmann, geboren am 25. November 1866 in Bredeney, wohnhaft in Ratingen, Bechemer= straße 16, mit Auęnabme dez unter siädtijcher Kontrolle statifindenden Fleischverkaufs jede Ausübung des Handels mit Nahrungs⸗ und Genußmitteln sowje jede mittelbare oöer unmittelbare Be- teiltaung an einem solchen Handel für den Umfang des Deutschen Reichs untersagt.

Ratingen, den 3. Januar 1918.

Die Polizeiperwaltung. Der Bürgermelster. Jan fen.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundegratsverordnung vom 23. September 19815 zur Fernhaltung unzuperlässiger Peisonen vom Handel (RSBlI. S. 605 babe ich der Handelzfcau Anna Görlich in Sarne den Handel mit Nahrung, und Futtermitteln aller Art sowie rohen Naturerzeugnissen und sonstigen Gegen- ständen des tägtichen Bedarfs wegen Unzuverlaͤssigkeit untersagt.

Rawltsch, den 3. Januar 1918.

Der Landrat. von Guenther.

GSekanntmachung.

Auf Grund der , , zur Fernhaltung unzu⸗

verlässiger Personen vom Handel von 23. September 1915 (Reichg⸗

Gesetzblatt S. 603) ist der Ehefrau des Garl Sieper in

Rem scheid, Honebergerstraße 49, der Handel mit Lebeng⸗

mitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs unter

Auferlegung der Kosien der Veröffentlichung un ter sagt worden. Remscheld, den 3. Januar 1918.

Der Oberbürgermelster. J. V.: Gertenbach.

Nichtamtliches.

Deu tsches Reich.

Preußen. Berlin, 8. Januar 1918.

Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin be⸗ suchten, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, gestern morgen anläßlich des Todestages weiland Ihrer Majeslät der Kaiserin Augusta das Mausoleum in Charlottenburg. Seine Majestät der Kaiser empfingen den Hofkammerpräsidenten, Wirklichen Geheimen Oberregierungsrat Keil zur Meldung und hörten die Vorträge des Chefs des Zivilkabinetts, des Vertreters des Auswärtigen Amts, Leganlongrats von Grünau, und den Generalstabsvortrag. Anläßlich des Geburtstags Seiner Majestät des Königs von Bayern waren zur Frühstück⸗ tafel geladen der bayerische Gesandie Dr. Graf von Lerchenfeld⸗ Koefering, der bayerische Militärbevollmächtigte General der Infanterie von Köppel, der Reichskanzler Dr. Graf von 9 ling und der Minister des Königlichen Hauses Graf A. zu Eulenburg. Vorgestern nachmittag hatten Seine Majestät eine etwa einstündige Unterredung mit dem Reichs⸗ kanzler im Reichskanzlerhause.

Gestern früh sind die drei Mitglieder des polnischen Regentschaftsrais, Erzbischof Dr. von Kakowsky, Metropolit von Warschau, Fürst Zdzislaw Lubomirski und Herr Josef von Ostrows ki, mit den Herren der Be⸗ gleitung, wie „W. T. B.“ meldet, hier eingetroffen. Auf dem Bahnhof hatten sich zur Begrüßung im Namen Seiner Majestät des Kaisers und Königs der Oberst⸗ kommandierende in den Marken und Gouverneur von Berlin, Generaloberst von Kessel eingefunden, außerdem der dem Regentschaftsrat beigegebene Oberregierungsrat Graf Lerchenfeld, Kaiserlicher Regierungskommissar beim Provisori⸗ schen Staatsrat im Königreich Polen, und der Botschaftsrat Prinz Hatzfeld vom Auswäriigen Amt. Am Nachmittag wollten die herren dem Reichskanzler einen Besuch abstatten, der zum Abend zu ihren Ehren eine Reihe politischer Persön⸗ lichkeiten zu sich geladen hatte.

Heute mittag wurden die Mitglieder des Regentschafts⸗ rates, der Ministerpräsident von Kucharzewski und die anderen Herren der polnischen Abordnung sowie die Herren der Begleitung von Seiner Majestät dem Kaiser und König in Gegenwart des Reichskanzlers Dr. Grafen von Hertling und des stellvertretenden Staatssekretärs des Auswärtigen Amts Freiherrn von dem Busche haddenhausen empfangen. Die Einführung der polnischen Abordnung ge⸗ schah durch den Oberhof⸗ und Hausmarschall und den Ein führer des diplomatischen Korps. Bei dem Empfang xichtete Fürst Lubomirski namens des Regenischaftsrats folgende An⸗ sprache an Seine Majestät den Kaiser:

Kalserliche und Königliche Majestät!

Wir sind glückl ch darüber, daß es ung vergönnt ist, Guerer Kaiserlichen Majenät heute persönlich unsere tiefste Verehrung aussprechen ju dür ten und unsere tief empfundene Dankbarkeit für bie Akte auszudrück n, die unserem Vuerlande das staatliche Leben in Gestast einer unabbäungigen polnischen Mtonarchie wiedergegeben haben. Unverbrüchlich vertrauen wir darauf, daß Eure Maßsestät, angesichtz der gioßen ihrer Lösung harrenden Aufga en dag begonnene Werk geschichtlicher Gerechtigkeit in Gemeinschaft mit dem er⸗ lauchten Verbündeten ., vollenden werden und dem ent⸗ stehenden Staat durch Schaffung der für seinen dauernden Auf⸗ schwung erforderlich n Lebenszbedingungen Allerhöchstihire mächtige Hilfe angedeihen lassen werden. Wir sind auch sest davon überzeugt, daß nach Festiegung und Verwirklichung der dem volntschen Staat zustehenden Rechte wir Polen gemeinsam mtt der deutschen Nation die großen Ziele verfolgen werden, die as Wohl der Mensch⸗ heit und den allgemeinen Frieben verbürgen. Wir wissen, . . . . . i g ng . 6

atunft m rem tiefen un affenden eist übersebend, dem deutschen Volk ein Führer auf dem Wege sein wenden, de fen

Ziel das friedliche und segengzreiche Zusammenwirken aller Völker ist.

In dem wiedererstandenen Vaterlande werden wir die Bekenner dieser Grundsätze sein. In der eibabenen Person Euerer Kaiserlichen Maßjestät erblicken wir aber und begrüßen wir den Vorkämpfer und den Hort derjenigen Grund sätze, weiche die Welt beherrschen und

. . der menschlichen Volkegemeinschaften Glück und Segen tingen sollen.

Seine Majestät der Kaiser und König antworteten

hierauf: Hochwürdige und erlauchte Herren dez Regentschaftgrais!

Es gereicht Mir zur aufrichtigen Freude, Sie als die be⸗

tufenen Veitreier des polnischen Staatz in Meiner Haupt⸗ und

Residenzstadt begrüßen zu können. Mit lebhafter Genugtuung entnebme Ich aug 6 daß Sle in den von Melnem hohen ö 2 und Mir holliogenen Akten bie Grfüllung Deg langgehegten Wunscheg des volnischen Volreg auf Wiedererrichtung eines seibfiandigen König reichs Polen erblicken, und daß Sie glauben, Ihrein Vaterland am beten ju dtenen, wenn Sie in Gememnschaft mit dem Deutschen Reich und der Qefterreichtsch Ungarlschen Monarchie die Ziele verfolgen, die das Wobl der Menschheit und dag frlediiche Zu⸗ sammen wirken 3 Völter verbürgen. Gegenüber den Vernn⸗ glümnpfungen ber Feinde empfinde Ich es mit Bank, daz Sie Meinem nnabläfslgen Demühen, in einer dald dreißtglährigen Re lerunggzeit in ortämpfer und Schirmer dieser Grundsätze zu seln, 1lefeg Verstcndn is entgegenbringen. Möge es Ihnen, hochwürhige und erlauchte Herren, dergßbuni sein, in eisolgreicher Ärdeit dem pointschen Staate die Grundlagen zu geben, die seine friedliche Weiterentwicklung , ,, e . , . de w 2 der Kultur ge⸗ w ö einer un einer Regierung vollen

können Ele Flerben berst herr fn Tegierung .

Der Ausschuß des Bundegrats . . heute eine e , . für Justizwesen hielt

Zu den in der Presse fortdauernden Erörterungen über die angebliche Unvollständigkeit der deutschen ö. über den Verlauf der Verhandlungen in Brest⸗-Lüowsk vom 28. Dezem ber (die Sitzung fand tatsächlich am 27. De⸗ ember Abends statt) erfährt die „Norddeutsche Allgemeine

ei ö n 3 folgendes: q er don der St. Petersburger Telegraphenagentur‘ gemeldete Widerspruch der russischen . ' . Bee tom nicht efelgt. Das . Wolffsche Telegrapbenbüron hat den Wortlaut ber Ecklätungen in Brest⸗Litowsk ohne jede Ginschränkung wiedergegeben. Im Anschluß an die dort veröffentlichte Antwort des Herrn Joffe auf die deutschen e ler, hat dec deutsche Vertreter nur noch ausdrücklich festgeftellt, ber den leßien von Herrn Joffe , , , . er ö e nverständnis zwischen den Abordnungen bestehe. Hlerauf ist russischerseits nichts mehr geänßert worden. ö .

Durch „Wolffs Telegraphenbüro“ wird folgende Er⸗ gänzung der Sperrgebieiserklärung vom 51. Januar . , 9

m bie feindlichen Stützpunkte auf den Cap Verdeschen Inseln und den Stützpunkt Datar mit dem anschlie fenden ö , . 32 1918 ab ein neues Sperrgeblet mit folgendem Grenz- erlauf erklart: ;

Von 21 Valmaß Leuchtturm nach 199 0 N 29 30 W

nach 1719 0 N 20 30 W

nach 20 30 N 2650 30 W auf dem Grellenparallel 290 39 N in bstlicher Richtung bis zum Schnittvunkt dieseg Parallels mit der Sirandlinle der

westaftikanischen Kũste. .

Mit dem gleichen Datum wird das Sperrgebiet um die Azoren nach Qsten bls über die unseren Gegnern als Stützpunkt dienende . Madeira ausgedehnt, so daß dieses Gebiet folgende neue Grenze

Von 4144 0 N 279 45 W nach 410 6. R 340 9. R 440 30 N 370 MW 370 0 N 370 W 300 0 N 20 W 300 0 NR 170 0 W 345 0 N 120 W 360 45 NR . 4 nach dem Anfangspunkt zurück.

eutrale Schiffe, die zur Zeit der Veröffentlichung dieser Er⸗ llärung in Häfen innerhalb des oben angeführten Sperrgebiets liegen, können dieses Gebiet noch das Sperrgebiet angeordnete militärische Verfahren Anwendung findet, wenn sie bis 18. Januar 1818 auslaufen und den kürzesten Weg in freies Geblet nehmen. Für neutrale Schiffe, die in das neu erklärte Sperrgeblet geraten, ohne daß sie von seiner Erklärung Kenntnis haben oder haben erhalten können,

sind ausreichende Schonfristen festgesetzt. Es wird dringend geraten, die neutralen Schiffahrt zu

warnen und umzuleiten.

Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, wird an der Ostfront folgender, wahrscheinlich von der rumänischen Re⸗ gierung rr ih er Funk spruch verbreitet:

An alle. Offizlere und Soldaten, die in die amerfkanische Armee einzutreten wünschen, haben sich an die amerikanische Milltärmission in Jafsy zu wenden. Dle erste Bedingung ist strenge Disgiplin und unbedingter Gehorsam. Für die Soldaten ist eine Empfehlung threr Offtjtere notwendig. Den Voꝛjug haben diejenigen, die berelt sind, dauernd in Dienst zu bleiben.

Durch bie Bekanntmachung vom 3. Januar 1918, be⸗ treffend Aus- und Durchfuhrverbot für Waren des 19. Abschnitts des Zolltarifs in dieser Nummer bes

Reichgzanzeigers sind dem Aus« und Durchfuhrverbote neu

unterstellt: Sohlen aus Horn.

Holzabsätzze und Glasbläsertische won des Statistischen Warenverzeichnisses.

aus Nr. 614, aus Nr. 628 d, aus Nr. 630 h

Die im De ember 1916 festgesetzten Höchstpreise für 3 fer eb tg, ch stp f

Zündhölzer enhsprachen, wie „ö. T. B“ inittellt, nicht mehr den inzwischen erheblich gestiegenen Derstellungs losten. Der Reichskanzler hat daher die Herftellerhöchstpreise um je 50 M ür die ganze Kiste oder die entsprechende Packung (um 2B (6 el Verpackung in Schachteln ober Koffern, zu je 300 Stück und die Zuschläge für imprägnierte bunte und . ö. sölßer urn je 35 M6 erhöht. Enisprechend sind die Klein= bandelshöchstpreie für das Pack zu 10 Schachtein um je 5 8 heraufgeseßt. Fir eine Schachtel Sicherheilghölzer oder überall entzündbare Hölger beträgt der Höchstpreis jetzt 5 3 (früher hin pe c in age ggh. ri * . 66

unte oder flache er . er für eine Schachtel 6 3). ö

Bayern.

z Anläßlich des Geburtstages Seiner Majestät des önigs Lußwöig fand geflern vormiftag, wie „Wolffs Tele-

rh büro meldet, in Anwesenheit des Monarchen ein feler= ches Pontifikalgmt im Bom stati. AÄnschließend erfolgte eine

Aufstellung ber Truppen des Standortes Munchen im Hofgarten

verlassen, ohne daß daz für

und auf dem Marstallplatze. Im Hofgarten schritt Seine Majestät der König, rl von den . und der Generalität, die ganze . der Truppen ab, wobei er jede einzelne Ab⸗ teilung besonders begrüßte. Vor der Allerheiligen Hofkirche richtete der König an die um ihn versammelten Offiziere eine Ansprache, in der er seiner Freude Ausdruck gab, die Truppen des Standgrtes in Parade gesehen zu haben. Der König erkannte die Tapferkeit der bayerlschen Truppen an, die wie Löwen gekämpft hätten. Ueberall 6 sie, wie die anderen deutschen Heere, Sieger geblieben. Trotzdem hätte sich die Zahl der Feinde immer vermehrt. Möge ez gelingen, auch den letzen, den Amerikaner, zu be⸗ siegen. Wir müßten kämpfen, bis die Feinde unsere Bedin⸗ gungen annehmen. Es seien ja unerhörte . die sie an uns stellten. Kein Fuß breit deutschen Bodens dürfe abge— eben werden. Ja, wir müßten unsere Grenzen zu sichern . Der König gab schließlich der Erwartung Ausdruck, daß das bayerische Heer wie bisher seine Pflicht ausgezeichnet tum werde. Nach der Parade empfing Seine Majestät der König in der Residenz sämtliche Mitglieder des Königlichen Hauseg zur Gratulation. Später fand bei den Maßjestäten große Familienhoftafel statt, bei der Seine Königliche Hoheit . Karl einen Trinkspruch auf seinen hohen Vater aus⸗ rachte.

Seine Majestät der König hat, wie die „Bayerische

Staatszeitung“ mitteilt, anläßlich seines Geburttztages zu⸗

unsten von Kriegsteilnehmern zwei allgemeine nadenerweise ergehen lassen.

Durch den einen Gnadenerweis sind die Allerhöchsten Ent⸗ schließungen vom 7. Januar 1916 und 7. Januar 1917 über die Niederschlagung von Sirafverfahren auf diejenigen Kriegeteilnenmer ersireckt worden, die seit dem 7. Januar 1917 zu den Fahnen einberufen worden find. Es wurde zugunsten von Kriegtzteilnehmern allgemein die Niederschlagung von Strafverfahren verfügt, soweit sie vor dem 7. Januar 1918 und vor der Einberufung zu den Fahnen begangene Ueber⸗ tretungen oder Vergehen mit Ausnahme derjenigen des Verrats militärischer Geheimnisse oder Verbrechen im Sinne der S8 2453, 244, 264 StG B., bei denen der Täter zur Zeit der Tat 7 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, zum Gegenstande

aben.

Weiter hat Seine Mojestät der König den Gnadenerweis über den Erlaß von Strafen vom 7. Januar 1917 eben⸗ falls auf diejenigen Kriegsteilnehmer ausgedehnt, die seit dem 7. Januar 1917 zu den Fahnen einberufen worden sind. Es sind ihnen alle Strafen, welche gegen sie wegen der vor der Einberufung zu den Fahnen begangenen Straftaten rechts⸗ kräftig erkannt worden sind, einschließlich . und der rückständigen Kosten aus Gnade erlassen worden, sofern die einzelne Strafe oder ihr noch nicht vollstreckter Teil in Verweis, Geldstrafe, Haft, r e balt bis zu einem Jahre oder Ge⸗ fängnis bis zu einem Jahre besteht.

Aus genommen von der allgemeinen Niederschlagung und dem allgemeinen Straferlaß sind Vergehen gegen § 6 des Höchstpreisgesetz'es, gegen 8 5 der Bekanntmachung gegen übermäßige Preissteigerung und gegen 8 11 der Verordnung über den Handel mit Lebents⸗ und Futtermitteln und zur Be⸗ kämpfung des Kettenhandels. Soweit bei diesen Vergehen eine Niederschlagung des Strafverfahrens oder ein Erlaß der Strafe aus besonderen Gründen angezeigt ist, sind Einzel⸗ vorschläge angeordnet worden.

Auch anderen Verurteilten wurde die Königliche Gnade i Begnadigte, die sich in Haft befanden, wurden alsbald

n Freiheit gesetzt.

. Oesterreich⸗ Ungarn.

Vorgestern fand in Prag Wiener Blättern zufolge die angekündigte Versammlung aller tschechischen Reichs⸗ rats⸗ und Landtagsabgeordneten aus Böhmen, Mähren und Schlesien statt, an der auch die begnadigten Abgeordneten Kramarcz, Rasin, Choc, Vojng und Burzival teilnahmen. Nach einer längeren Ansprache des Vorsitzenden Stanek wurde die vorgeschlagene Entschlleßung einstimmig angenommen. Im ersten Teile der Entschließung, deren Wortlaut noch nicht veröffentlicht ist, wird die staatsrechtliche Kundgebung vom 30. Mai 1917 wiederholt, im zweiten Teil der Mißstimmung über die Ausführungen des Grafen Czernin in Brest⸗Litomsk bezüglich des Selbstbestimmungsrechtes der Nationen Ausdruck verliehen.

Großbritannien und Irland.

Zu der Rede des Premierministers Lord George am Sonnabend sagte Lord Lansdowne in einer Unterredung, er habe nur eine kurze Zusammenfassung der Rede gesehen und möchte deshalb von ihrer Besprechung Abstand nehmen, bis er den vollen Wortlaut gelesen habe. Er bemerkte aber dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge:

Der Premiermsnister habe in den bestimmtesten Wendungen den Grundsatz bekräftigt, daß England niemals nach großer Macht ge⸗ strebt habe, sondern viesmehr danach, sich von den Hoffnungen und Plänen militärischer Herrschaft abjuwenden. Er stimme mit der Ansicht des Premterministeis überein, daß ein gerechter dauerhafter Frieden nur auf die drel vom Premierminister dargelegten Be⸗ dingungen gegründet sein könne. Die Annahme dieser . burch uff land würde in sich schließen, daß der alte Geist mili⸗ tärischer Herrschaft ausgesptelt habe. Eine solche Annahme würde an sich ein Zugeständnis der Niederlage sein.

Der frühere französische Munitionsminister Albert Thom as, der gegenwärtig zu Beratungen mit Lloyd George und anderen Ministern sowie Arbeiterführern in London weilt, erklärte nach dem „Algemeen Handelsblad“ in einer Unter⸗ redung mit einem Vertreter des „Daily Chronicle“:

Die französischen Arbetterklassen seien nicht pazifistisch, sondern entschlossen, die Niederlage und die Vernschtung des preußtschen Milttarigmuß herbeizuführen. Die Ansichten der französischen sozla⸗ ltstischen Partei seien dieselben wie am Anfang des Kriegeg. Die Partel lege ein großes Gewicht auf den Völkerdund. Clemenceau sei war keln Gegner des Völkerbundes, berrachte ihn aber als etwag zu i Liegendeg, während die Arbeiter sicine Vemwirklichung für not⸗ wendig erachteten. Thomas fuhr git Wir sind n der Ideen Willons und siimmen in den meisten Puntten mit der Giklärung der britischen Arbeiterpartei überesn, glauben aber, daß deten Ideen über die Regelung der tropischen Kolonien Afrikas nicht ohne weltereg durchführbar sind und ein genauereg Studtum erfordern. Thomaz erklärte sich ferner dagegen, daß Kolonken mit ngitonalen Ueber- lleferungen unter brltischer, französtscher oder belgischer Flagge etner kün silichen , . einetäz sogenannten Völkerbundes unterstellt würden. Im Gegensatz zu den Bolschewitt, die den sofortigen Frleden wollten, perlangien die franjösischen Arbeiter einen gerechten Fileden. Sle wuͤnschten den Krieg nicht durch einen Wirtschastsktieg

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zu verlängern. Wenn aber Deutschland den Bedingungen eines Dauerfrtedeng nicht zustimmen und die Rechte anderer Nationen nicht achten würbe, so sel eine Handelgsperre unautzhlelblich. DVeutschland hahe wie alle anderen Natlonen nur dann das Recht auf kommerzielle und industrielle Freiheit, wean eln loyales Meiglied des Völker⸗

bundeg werde. Nnsßlaud.

Der Volkskommissar Trotzki hat, dem Reuterschen Büro“ zufolge, die Abhebung aller in der Russischen Bank niedergelegten Gelder der fremden diplomatischen Ver⸗ tretungen verboten, da Anleihen sowie Gelder der alten Regierung, die in ausländischen Banken untergebracht sind, den Volke kommissaren vorenthalten werden. .

Die „Petershurger Telegraphen⸗Agentur“ teilt einen Erlaß des Volkskommissas Trotzti mit, durch den der Bürger Karpinsky vorläufig zum Bevollmächtigten des Kommissariateäs für Auswärtige Angelegenheiten in Genf und der Bürger Litoino ff vorläufig zum Bevollmächtigten la London ernannt sind und alle Beamten der Gesandschaft bezw. Botschaft und der Militärmisfion, alle Verwaltungs⸗ beamten der Russischen Republik, die sich gegenwärtig in der Schweiz bezw. in London in dienstlichen Geschäften aufhalten, aufgefordert werden, auf das erste Verlangen der Bevoll⸗ mächtigten diesen die laufenden Geschäfte zu übergeben und Schriftstücke sowie der Verwaltung des Schatzes der Russischen Republik zur Verfügung gestellte Geldsummen guszuhändigen. Jeder Widerstand gegen die Befehle der Bevollmächtigten in dem angegebenen Sinne ist einem Staatsverbrechen gleich⸗ bebeutend.

Die in Odessa eröffnete Tagung ber Arbeiter- und Soldatenräte der rumänischen Front hat obiger Quelle zufolge nachstehende Entschließung angenommen:

Vie Verfammlung der Vertreter her gesamten rumänlschen Front erkennt nicht das Caüptquartier Tscherbatschews an und stellt fen, daß die ukrainischen Kommissare, die die Gewalt in Händen hahen, von Rumänen unterstützt weiden, die den russischen revolutionären Truppen feindlich gesinnt sind. Die Versammlung bält eine solche Lage für die Revolution fär gefährlich. Die Versammlung befiehlt allen Heeregausschäßen, bis zur Grareifung anderer Maßnahmen die Gewalt zu übernehmen und die rumäntsche Front von den Gegen. rtvoluttondren zu säubern, bie die revolutionäre rumänische Front der der hen.

Als Einspruch gegen diese Entschließung sind 80 Ukrainer abgereist, die zur Rada halten, 220 sind Bolschewiki oder Revolutionäre der Linken. Die Enischließung wu de mit 800 gegen 240 Stimmen angenommen. Die Armeen an der rumänischen Front sind mit ihrem ersten Ausschuß vollkommen auf seiten der Sowjets.

Eyanien.

Nach einer Meldung der „Agence Havas“ erklärte der Ministerpräsident Garcia Prieto, die Regierung betrachte den dem Känig am 3. Januar vorgelegten Erlaß über die Auf⸗ lösung der Kammer als nicht unterzeichnet. Das Kabinelt beabsichtige, dem Herrscher einen neuen Erlaß zur Genehmigung zu unterbreiten, um ihm dadurch zu ermöglichen, die Frage aufmerksam bis zum Schlusse zu prüfen. ;

Schweden.

Laut dem Schiffsregister des schwedischen Kommerz⸗ lollegiums hat die schwedische Handelsflotte während des Jahres 1917 ins gesamt 86 Schiffe, nämlich 45 Da mpfer, 7 Motorfahrzeuge und 35 n r verloren. Davon sind S0 einem Unglück zum Opfer gefallen oder durch Kriegs maßnahmen zerstärt worden.

Norwegen.

Das Handelsministerium tellt laut Meldung der „National⸗ tidende“ mit, daß die norwegische Handelsflotte 1917 durch Versenkungen oder Minenexpiosionen 434 Schiffe mit ins gesamt 627 000 Tonnen verloren hat.

Kriegsnachrichten.

Berlin, 7. Januar, Abends. (W. T. B.) Die erhöhte Feuertätigkeit im Stellungsbogen nordöstlich von Ypern dauert an. . . Von den anderen Kriegeschauplätzen nichts Neues.

Nach eingetretenem Tauwetter haben an zahlreichen Ab⸗ schnitten der Westfront lebhafte Artilleriekämpfe eingesetzt, die teilweise bis zum späten Abend und nachtsüber in plan⸗ mäßiger Stärke anhlelten. Auch die Fliegertätigkeit blieb fast überall trotz schlechten Wetters rege. Zahlreiche feindliche Er⸗ kundungsabteilungen mußten, ohne ihren Auftrag erfüllen zu können, in unserem Feuer zurückflüchten und erlitten schwere

Verluste. e . Auch in Maze do nien lebte im Cernabogen, im Moglena⸗

geblet urd zwischen Vardar und Doiransee das feindliche Artllleriefeuer zeitweilig auf. Ein feindliches Flugzeug warf wieder einmal 25 Kilometer nördlich Monastir auf ein bul⸗ garisches Feldlazarett bei Murgas, das durch Genfer Flagge und ein großes weithin sichtbares Rotes Kreuz auf dem Erd⸗ boden deutlich bezeichnet war, Bomben ab. 10 Lazarettinsassen wurden durch die neue völkerrechtswidrige Handlung unserer Feinde getötet bezw. verwundet.

Großes Hauptquartier, 8. Januar. (B. T. B.) Westlicher Krieg sschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.

Einzelne Abschnitte in Flandern und südwestlich von Cambrai lagen zeitweilig unter heftigem . In der Abenddämmerung griffen englische Kompagnien östlich von Bulle court an, sie wurden abgewiesen.

Heeresgruppe Herzog Albrecht. m Sundgau entwickelte sich am Abend lebhafter Artilleriekampf, der nach ruhiger Nacht heute früh wieder

auflebte. Destlicher Krieg sschauplatz. Nichts Neues.

Mazedonische Front.

Zwischen dem Ohrida⸗ und Prespa⸗See, im Cerna⸗ Bogen so vie zwischen Vardar und Dojran⸗See war die Artillerietätigkeit rege. Deutsche Jäger brachten von einem Erkundungsvorstoß in die feindlichen, bisher von Russen ver⸗ a n Gräben westlich vom Prespa⸗See eine Anzahl Fran⸗ zosen eln.