Unter dem Vorsitz des Staatssekrelärs des riegsernah⸗
ini J ĩ besprochenen Gebiete näher zu treten, fügte aber hinzu, er rungsamts, Staatsministers von Waldom fand vorgestern
wünsche zu wissen, in welcher Weise die Auswahl dieser Ver⸗ treter getroffen werden sollte, wenn russischerseits die in die sen Gebieten bestehenden Vertretungs körper nicht als berechtigt angesehen würden, im Namen der von ihnen vertretenen Nationen zu sprechen. J Herr Trotz ki beantragte hierauf, mit NRücksicht auf diese letzten in der Nachmittagssißung vom 11. Januar abgegebenen außerordentlich wichtigen Erklärungen der Vertreter der Mittel⸗ mächte die Sitzung zu vertagen, um es der russischen Abord⸗ nung zu ermöglichen, eine Beratung abzuhalten und sich mit ihrer Regierung ins Benehmen zu setzen.
In der Sitzung vom 12. Januar faßte der Staais⸗
13. Januar.
Bestzern zum April 1918 mit kündigt. die baren Kapitalbeträge Rückgabe der Obligationen ber der in Jerlin W 8, Taubenstraße 29 werktäglich von 9 Uhr Vorminag? geöffnet. J Die Einlõsung kassen sowie in Fror bei den Bankhäusern m Braunschweig, Mendelssohn u. Co. Handels gesellschaft i
erkannt habe, obgleich ihre Entstehung nicht nach den von ihr letzt vertretenen Grundsätzen erfolgt sei. Demgegenüber hielt Herr Trotzki an dem von ihm vertretenen Standpunkte fest und bemerkte zu dem vom deutschen Staatssekretär ins Treffen geführten Beispielen folgendes:
Was Finnland betziffi, so war es nicht besetzt ven fremden Truppen. Der Wille deg finnländischen Volkes hat sich in einer Art und Weise geäußert, die als demokratisch bezeichnet werden kann und muß, und von unserer Seite konnte nicht die leiseste Einwendung dagegen erboben werden, daß der geäußerte Wille bes finnländischen Volkez auch tatsächllch in die Proritz um— geletzt wird. Was die Ukraine anbetrifft, so ist dort der Projeß einer derartigen demokratlschen Seldstbestimmung noch nicht durchgeführt; da aber die Ukralne anderersetlg nicht be setzt ist von ausländischen Truppen, und wer auch der Ansicht
prinzen und hörten den Generalstabsvortrag. Gestern nahmen Ihre Majestäten Kaiser und die Kaiserin an dem ! 22 d. M gebilt euisch-österreichi n lgunge kass . 3 3 , teil. Sräter eine Besprechung zwischen Vertretern der zustandigen Zivil Die nn lische * nr m 364 e . hörten Seine Majestät der Kaiser den Vortrag des Reichs. und Militärbehörden und der Industrie über die Frage der . Fragen hielt am 11 und 12. d. M drei kanzlers Grafen von Hertling und den des General⸗ Bekämpftung des Schleichhandels der industriellen ale * ab, die folgenden Verlauf nahmen feldmarschals von Hindenburg. ö k 3 ed fr , ui g rn karzen einleitenden Erörterung über formale ö ; H d ffs Tel üro“ mittei er Ansicht des St Nach ⸗ chf *** 5 den Regierungshaupt⸗ Wolffs Telggraphenbärg. m die bisher . w ,,, 56 — ekreiärs nneingeschräntt bei, daß die bisherige eri eines n, 9 bei der Kreista nd ferner . r Betriebe zu einem Zusammenbruch unf Ste j sta ̃ . z Oppenheimer u. Sohn in großen Teiles der Betriebe zu s Sine Kommisst n erer des Kriegszustandes zwischen den kriegführenden ö Ernährungswirischaft führen müsse. Eine Kom mission, beste hend eendigung die e e. n, ne. aus Vertretern der Behörden und der Indunrie, soll die Grund— Teilen are fr en, T . 2 ,., * vom 1. Mär, 1918 ab diesen Stellen eingereicht werden, die säßze aufstellen, nach denen an Stelle der Sonderversorgung ar , 2 Teile entschlofsen seien, „fortan in Feleden sie der Staate schulden⸗Tilaungekasse zur Prüfung vorzulegen gutz dem Schleichhandel, eins Belieferung der industriellen zern ag oh lie en tz? 3
schulde ung dem. 6 5 6. aft zu leben!“. Herr Troßki fand, daß dies und nach der Feststellung die Auszahlung vom 17 April 1918 Arbeiterschaft auf gesetzlichem Wege zu treten hat, damit deren mn wenn hig fei, die nicht den hn, . ,
Staatsministerium trat heute zu
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll— Steuerwesen und für Justizwesen sowie der Ausschuß für
ab zu bewirken haben. Der
werden. Mit dem Ablaufe des 31. Verzinsung der gekündigten Obligationen auf.
Gleich eitig werden die früher ausgelosten, noch rück— ständigen Obligationen wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß deren Verzinsung mit dem 31 März des Jahres ihrer Verlosung aufgehört hat und jeder Anspruch aus ihnen erlischt, wenn sie 10 Jahre lang alljährlich einmal öffentlich a spätestens binnen Jahres⸗ letzten öffentlichen Aufrufe zur Einlösung vor—
aufgerufen und dessenungeachtet nicht frist nach dem gelegt sein werden.
Aus der Kündigung: April 12908 zu 300 46: Nr. 10446, April 1913 zu 1500 S: Nr. 2554, April 1914 zu 1500 S: Nr. 26 April 1915 zu 3000 S: Nr. 4
1590, zu 300 6: Nr. 3795,
S738, 87 39, April 1916 zu 3000 S: Nr. 449, zu 1500 6: Nr. 2364, 2370, 2581, 2582, 300 S6: Nr. 4350, 5242, 10445, 10507, 3000 S6: Nr. 175, 642. 1500 6: Nr. 1733, 2022, 203, 300 S6: Nr. 3822, 5230, 5897, 5913, 5951, 6674, 7870, 7888, 7981, 8125. 8127 bis 8129, 8131, 8132, Si40, S993, 8998, 899g, 9591, 9621, 6227. 9821, 9827, 10045 106062, 10086, 10 402, 10 4038, 10 465. Vordrucke zu den Quittungen werden von sämtlichen Ein— lösungsstellen unentgeltlich verabfolgt.
Berlin, den 7. Januar 1918. Hauptverwaltung der Staatsschulden.
zum 1. zum JI. zum 1. zum 1.
April 1917
Bekanntmachung.
Von den zuständigen Kirchen- und Staatsbehörden wird bie Errichtung einer selbnändigen, patronatsfreien, evangelischen Kirchengemeinde Berlin-Heerstraße be— absichtizt Demgemäß haben wir nach Anhöruna der kirch— lichen Gemeindekörperschaften der Epiph mien-Kirchen gemeinde zu Charlottenburg mit der Königlichen Regierung in Potsdam folgende Festsetzungen in Aus sicht genommen:
1. Die EGvangelischen des Gutsterirke Berlin. Heeistreße und bes
Forst utsbezuks Grunewald welches be⸗ grenzt wird:
nordwestlich durch eine Linie vom Treffpunkt des Gestells o der Svandauer Forst mit der Mutell nie der Hav lchauss e, diele ent⸗ lang bis zum Treff zunkt mit der Döberitzer H erstrate, dann deren Miit- trie in önucher Rchtung entlang bis zum Treffpunkt mit der Sir ße 4 der Kolonie Heeritraße, deren Misteilmie entiang bis zum Tffpunkt wit ker Staße 1, dann derer Mit llinie entlang bis zum Treffpunkt mit rer Fortsetz ing der Havelchasssee und von dort in . ch Richtung bis zart Grenze des Gaͤitbeziittß Ber. ia⸗- Hect— raße;
nördlich und nordöstlich durch die Grenze des Guttzbezirkg Berlin— Heermeß', dann von dem Pantt, wo im Jagen 79 de Sũdarenze de- Galsb-nrks mit seiner Grenie gegen Coarioitenburg zufammen— trifft, diese Charlottenburger GHrenit entlang bis zur Mittellinie dis Königt wege, von dort in sudwestlicher Richlung durch die Mitte der neben dem Königsweg laufenden Automobilstraße bis zum Schnitt— punkt mit dem Gestell o;
südwestlich durch das Sestell o bis zum Ausgangepunkt, werden zu einer Kirchengemeinde Berlin, Heerstraß , Diözese Friedrlchs= werder Il, vereinigt.
in den jenigen Gebiet,
3 Dle Kirchengemeinde Berlin-H erstraße wird mit der Epiphanien— gemeinde in Charlottenburg pfa ramllich verbunden. Indem wir diesen Parochialregelungsplan zur öffentlichen Kenntüis bringen,
bis 2 Uhr Nachmittags, in dem Zimmer Nr. 55 unseres
März 1918 hört die
1575,
6402,
281, ssb,
. . ; ; Einlösungsbetrag kann bei den Vermütlungsstellen außerhalb Berlins nur dann mit Sicherheit am Fälligkeitstage abgehoben werden, wenn die Wertpapiere der Verminlungsnelle wenigstens eine Woche vorher eingereicht
Zoll⸗ und Steuerwesen hielten heute Sitzungen.
General Ludendorff sind, wie meldet, vorgestern hier eingetroffen.
worden seien.
eine Gegenüberstellung der
genommen werden, portugiesisches Gebiet eingedrungenen Restes dieser Truppen. Wie durch „Wolffs Telegraphenbüro“ mitgeteilt wird, ist die Gegenüberstellung durchaus irreführend und falsch, die Ver⸗ dächtigung, dem Reichstag seien falsche Angaben gemacht worden, eine haltlose Verleumdung. Bei Beginn des Krieges bestand die Schutztruppe für Deutsch⸗-Ostafrika aus 216 Europäern und 2340 Farbigen, die Polizeitruppe aus 45 Europäern und 2140 Farbigen. Stärke und Zweck der Truppen war unseren Gegnern genau bekannt. Nach Kriegsausbruch wurde der Friedens stand der bewaffneten Macht des Schutzgebiets ergänzt durch die in der Kolonie ansässigen deutschen Wehrpflichtigen und die Be⸗ satzung der in den Häfen liegenden vandelsschiffe. Nach der letzten zur Verfügung stehenden Statistik betrua die Zahl der in Dst⸗ afrika befindlichen erwach senen Deutschen 2400 Köpfe. Einschließlich der 210 Köpfe starken Besatzungen der Handelsschiffe fann die Zahl der wehrfähigen Deutschen also nicht mehr als 2500 Fööpfe betragen haben. Eine weitere Verstärkung er— fuhr die Truppe durch die Einstellung von Farbigen, deren Anzahl jedoch durch die Möglichkeit der Bewaffnung be— grenzt wird. Tatsächlich flanden nach Meldung des Kom⸗ mandeurs am 1. Februar 1915 1697 Europäer und 6250 Askaris und am 2. April 1915 2000 Europäer, 7500 Aekaris und 2000 Hilfskrieger unter Waffen. Inwieweit die Truppe durch die gemachte Beute an Waffen und Munition und die ihr auf zwei Hilfsschiffen zugeführten W effen ihren Mannschaftsbestand ergänzt hat, ist wegen der Unterbrechung der Verbindung nicht bekannt geworden. Jedoch kann dieses Mehr kaum 5000 Mann an Farbigen betragen haben. Der Anzahl der Europäer sind dann von Mitte 1915 ab noch die Besatzungen des Kreuzers „Königsberg“ mit 322 und des Ver— messungsschiffs „Möwe“ mit 192 Köpfen sowie die aus Mozam⸗ bique nach Deutsch Ostafrika entkommenen 105 Europäer hinzuzu⸗ rechnen. Die Gesamtstä ke der Schutztruppe kann daher in Anbetracht des zu ihrer Ausrüstung und Bewaffnung vorhandenen Materials allerhöchstens 30909 Europäer und eiwa 13 000 Mann reguläre farbige Mannschaften betragen haben. Wenn die vom Funk⸗ spruch Lyon verbreitete Mitteilung, daß der in portugistsches ebiet eingedrungene Rest der Schutztruppe ungefähr 1709 Deutsche und gõ06 Farbige betrage, tatsächlich richtig ist, so ist das für uns eine recht angenehme Ueberraschung und Be— weis, daß die bisher von feindlicher Seite verbreiteten Nach⸗ richten über die Verlußse der deutschen Truppen in Ostafrika, vor allem an Gefangenen falsch waren.
Am 9. Januar hat die englische Großfunkenstation Pold hu folgende Nachricht verbreitet: ö if t Ginge andere absche 1iche Gewallat deutscher U. Boote, dle wiederum die Unzuverlässigk-it deunscher amtlicher Garanisen darlegt, ereignete sich eiwa um Mitternacht am Freitag, den 4. Januar, 6 des britisch, Lajareti sch if . Rewa, von Gibraltar beim wärts fabrer d, mir Verwundeten an Bord ohne Warnung torpediert ud im Br stol. Kana! e senkt wurde. All- Veiwundet?n warden ger-ttet, doch merten 3 Laskaren vermißt. Rewa' jübrte alle Lichtr und die durch die Dagger Kondentton geforderten Abzeichen. Die A miralität teili amtlich ꝛnit, dat das Schiff nickt in der sogenannten Sperrzone war und gewesen it, die in der Bekanntmachung der deutschen Re⸗ sierung vom 29. Januar 1917 beielchnet wurde.
Da in dieser Mitteilung eine amtliche Erklärung der britischen Admiralität enthalten ist, wird laut Meldung des
̃ fordern wir die Beteiligten auf, etwaige Einwendungen dagegen bis zum 15 Februar 1918 einschließlich an einem Wochentage, in der Zeit von 10 Unr Vormittags
—
Dienstgebäudes, Lindenstraße 14 hierselbst, bei dem Herrn
Konsinorialbürodiätar Sann oder dessen geeignetem Ausweis schriftlich zu erklären.
Berlin, den 9. Januar 1918.
Königliches Konsistorium der Provinz Brandenburg. Abteilung Berlin. D. Steinhausen.
(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage) ene, e,, , n, , e , , . e e e , , , er , , , . Aichtamtsliches.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 14. Januar 1918 Seine Majestät der Kaiser und König empfingen
einzureichen oder mündlich
Stelloertreter unter
.
vorgestern morgen, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit den Kron-
Wolff chen Telegraphenbüros“ von amtlicher deutscher Stelle hierzu erklärt, daß das Lazarettschiff, wie i zwischen festgestellt worden ist, nicht von einem deutschen U⸗Boot torpediert worden ist. Vie mehr besteht hohe Wahrscheinlichkeit, daß es auf eine vor kurzem im Bristol-Kanal von uns gelegte Minen— sperre gelaufen ist. Daß die deutsche Regierung keinerlei Gewähr für die Sicherheit der Schiffahrt gegen Minen inner⸗ halb der Sperrçebiete übernommen hat, dürfte hinlänglich bekannt sein. Der Charakter der englischen Ausstreuungen kennzeichnet sich hiernach von selbst.
Der Fürst Isenburg-Birstein, Chef der Militär— verwaltung Litauens, Oberstleutnant à Ja suite der Armee, ist, wie die „Korrespondenz B“ erfährt, auf seinen Antrag seiner Stellung enthoben worden. Der Oberbefehlshaber Ost, Seine Königliche Hoheit, Generalfeldmarschall Prinz Leoyold von Bayern hat ihm die Genehmigung seines Wunsches in nachstehendem Telegramm mitgeteilt:
Gute Danchla acht enthede ich, vorbebaltlich der erbetenen Aller⸗ böchsten Entschetdurg über weitere Verm endung, mit dem heutigen Tag von de; Siellun als Chf der Militarverwaltuag Sia eng. Ich he auer lebbaft Ihr Scheiden aus dem Dilenft der großen Sache der Gure Durchlaucht jeßt drei Jahre aufovfernd und erfolgreich und unter Ginsatz Ihrer ganzen Persönlichkeit gedient baben. Mein Rämster Dank und. meine vollste Anerkennung. begleitet Cure e ,, . fe, , . 14 (lee, Landez, dessen Ver— Taltung im deutschen Geist zu führen, i n,, zu führten, allieit Ihr vornehmfleg
Der Generalfeldmarschall von Hindenburg und der „Wolffs Telegraphenbüro“
In feindlichen Funksprüchen wird der Versuch unter⸗ nommen, die Stärke der deutschen Truppen in Ost-⸗ afrika als erheblich größer hinzustellen, als es der Fall war, und behauptet, daß von der deutschen Regierung dem Reichs⸗ tag im Haushalt 1914 wissentlich falsche Angaben gemacht Diese Behauptung soll bewiesen werden durch angeblich amtlichen deutschen Mitteilungen über die Stärke der Truppen in Ostafrika, der Verluste im Kriege, die mit der Hälfte des Bestandes an⸗ und der Stärke des vor kurzem in
Leistungs fähigkeit nicht gefährdet wird. Allseitig war man sich darin einig, daß die Bereitstellung der zur gesetzlichen Be— lieferung notwendigen Lebensmittel die sofortige Unterdrückung des Schleichhandels zur Voraussetzung hat.
Eine Besprechung mit Vertretern der Arbeiterschaft über die gleiche Angelegenheit wird in der nächsten Woche im Kriegsernährungsamt stattfinden.
Friedens verhandlungen in Brest⸗Litowsk. 12. Januar.
Zu Beginn der heutigen Vollsitzung gab der Vorsitzende Graf Czernin, folgende Erklärung ab:
In der Vollstzung am 10. d. Mts. hat der Herr Staatz. sekretaͤr der uttamnischen Volkgrepablik den Abordnungen der vier derbündeten Mächte die Note des Generalsekretariats der ukrainischen Volksrepubltt vom 11.24. Dejember 1817, Rammer 726, übergeden. Die se Note enthieit unter Punkt 7 die Ertlarung, daß die durch das Generalsekretartat vernretene ufralnische Volterepubiit in rölter, rechtlichen Angelegenheiten selbständig auftritt und daß sie gleich den äbtigen Mächten an allen Freie dengderhandlungen, Beratangen und Kongressen teilzunehmen wünsche. In Erwiderung hierauf beehre ich mich im Namen der Abordnungen der vier verbündeten Mächte nach— stehendes jzu erklären: ‚Wir ertennen die uktatnische Abordnung alg selbftäm dige Aborznung und als bevollmächtigte Vertretung der selt= ständigen uktatniscen Voltsrepubltk an. Die formelle Anerkennung der ukrainischen Volksrepublit als selbnändiger Stagt durch die vier verbändeten Mächte bleibt dem Friedens vertrage vorbehalten.“
Herr Trotzki, der sich hierauf das Wort erbat, führte folgendes aus:
„Im Zusammenhange mlt der soeben in der Eiklärung der Abordnungen kes Bierbundes behandelten grage erachte ich eg für notwendig, zum Zwecke der Insormatisn uns behurg Besesttgung möglicher Mißd rhänonisse folgende Ertlän ung abiugeben: Dielen gen Streitfälle, die sich zwischen der russischen Regierung und dem gen eral- setretatiat ergeben haben und deren tatjächliche Seiten mehr oder weniger allen Anwesenden bekannt sind, hatten und haben keinen , n n,. mit der Frage der Selbstbestimmung des ukralnischen Volkes.
Sie sind durch die Wider sprüche zwischen der Polit k der Sowletz der Volk tommifsäre und tes General setretariat enn aden, WiCer, vrüche, die idren Autzeruck e halten sowohl auf dem Gediete der Ukrama wie auch a ßerhalb ihrer Grenzen. Was nun die fattisch vor sich gehende Selbnhestinmung der Utraina in Genalt einer Volksrepublit ancetrifft, so kann dieler Vorgang teintn Raum für Konfl tte jwischen den beiden Bruderrepub! ken geben. In Anbetracht dessen, daß es in der Utratna F ige Be⸗ satzungötruppen gibt, dag das polüische Leben dort ftei vei— läuft, daß es dort weder mittelalterliche Standes organe gibt, die daz Land repräsentteren wollen, noch von oben auf Grund der Pöacht= stellung ernannte Schenmmtfsterien, die innerbalb der Grenzen bandeln, die ihnen von oben eingeräumt werden, in Betracht nebend, daß auf dem Gebtet der Utraina überall freigewäblte Sewjetz der Arbeltern, Soldaten⸗ und Gauernabgeor dneten er iftterer, und daß bei der Wahl aller Organe der Selbstverwaltung der Grunosatz des allgemeinen, gleichen, direkten und gebeimen Wahl⸗ recht; angewandt wird, gibt es und kann es keinen Zweisel geben, daß der Prosseßz der Selbstbeslimmung der Utralga in den gtographischen Grenzen und in den staatlichen Formen, die dem Willen des ukraintschen Staates entsprechen, feine Vollendung finden wird. In Anbetracht de Veorftehenden und in Uebereinftimmung wit der in der Sitzung dom 19. Januar ebgegebenen G-flärung fieht die ruffiiche Abordnung keinerlei Pindernifse für eine felbtändige Teil, nabme der Arordnung des Generalsekretariats an den Filedeng. verhand lungen.
Der ukrainische Staatssekretär, Holubwytsch erklärte hierauf, die Deklaration der vier verbündeten Mächte zur Kenntnis zu nehmen. Auf Grund derselben werde seine ÄAb— ordnung an den Friedensverhandlungen teilnehmen.
General Hoffmann, der hierauf das Wort ergriff, be⸗ merkte, er habe aus der Antwort des Vorsitzenden der Peterg⸗ burger Abordnung auf semen Einspruch ersehen, daß Herr Trotzki nicht verstanden habe, warum die von ihm beanstandeten Funksprüche und Veröffentlichungen gegen den Geist des Waffen⸗ stillstandes verstoßen. Am Kopf des Waffenstillstandgvertrages ständen die Worte Zur Herbeiführung eines dauerhaften Friedens“. Die russische Werbetätigkeit verstoße hiergegen, weil sie nicht einen dauerhaften Frieden anstrebe, sondern Revolution und Bürgerkrieg in unsere Länder tragen möchte.
In seiner Antwort verwies der Vorsitzende der russi⸗ schen Abordnun g darauf, daß die gesamte deutsche Presse in Rußland zugelossen sei, und zwar auch jene, welche den Ansichten der russischen reaktionären Kreise entspreche und die dem Standpunkte der Regierung der Volkskommissare zuwider⸗ laufe. Es herrsche also vollkommene Gleichheit in dieser Sache,
die mit dem Waffenstillstands ertrage nichts zu tun habe.
General Hoff mann erwiderte hierauf, daß sein Einspruch sich nicht gegen die russische Presse gerichtet habe, sondern gegen offizielle Regierungskundgebungen und offizielle Werbe⸗ tätigkeit, die mit der Unterschrift des Oberkommandierenden Kiylenko versehen sel. Der Oberbefehlshaber Ost und der Slagts sekretär des Aeußern betrieben keine solche Werbe= tätigkeit. Herr Trotzki erwiderte hierauf, daß die Bedingungen des Waffenstillstands vertrages keine Beschränkung für eußerung der Meinung der Bürger der ruffischen Republik oder ihrer regierenden oder leitenden Kreise enthielten oder ent⸗ halten könnten. Stagissekretär Dr. von Kuhlmann stelle zu den Bemer fungen des Vorsttzenden der rufft schen Abordr ung fest, daß die Nichteinmischung in die russi⸗ schen Verhältnisse ein feststehender Grundsaßz der deutschen gierang sei, der aber natürlich volle Gegenseitigkeit er⸗ kische. Herr Trotz ki entgegnete, die Parteien, bie ber rufsischen Regierung angehören, würden es als einen Schritt vorwärt anerkennen, wenn die deutsche Regierung sich frei und offen herzig über ihre Ansichten bezüglich der inneren Verhältnisse
*
aus sprãche, insofern sie dies für notwendig erachten würde. Hierauf wurde die Sitzung geschlossen.
me dekorative hem deutschen
lche in Zukunft zwischen dem russischen und Volke, bezw. den Völkern Oesterreich⸗NUengarns hestehen würden, Er hoffe, daß ganz andere Dinge die Be— schungen zwischen den Völkern beeinflussen würden. Nach mer Erörterung über diesen Punkt wurde beschlossen, auf In Gegenstand in einem späteren Zeitpunkt nochmals zurück— en. n. weiteren Verlaufe der Besprechung wurde festgestellt, daß Eindernehmen darüber herrsche, dte Räumung der von den heiden krülegführenden Parteien besetz ten Gebiete grundsätzlich uf die Grundlage der vollen Gegenseitigteit zu stellen, derart, sz die Räumung des besetzten ruffischen Gebiets an die sumung der von Rußland besetzten Gebiete Oesterreich⸗ 1garns, der Türkei und Persiens zu knüpfen sei. In nem späteren Stadium der Verhandlungen wurde ersien aus diesem Zusammenhange gestrichen, da es ‚cht kriegführender Teil sei Herr Trotzki schlug vor, m Schlusse den Satz einzuschalten: Nußland verpflichtet „in, möglicht schneller. Jeit sine? Truppen. Käug In Gebieten des besetzten neutralen Persiens herauszuführen“, nd fügte hinzu, daß er keinen anderen Grund zu dieser ge⸗ lanten Aenderung habe als den Wunsch, das schrelende Un⸗ echt zu betonen, das von der früheren russischen Regierung egenüber einem neutralen Lande begangen morden sei. Hierzu smerkte der Staatssekretär Dr. von Kühlm ann, er begrüße sese Ecklärung um so mehr, als guf Selle der Jentralmächte ir das alte Kulturvolk der Perser die allerlebhaftesten Eympathien bestünden und sie nichts mehr wünschten, als daß ne Perser in Zukunft frei von Unterdrückung ihre nationale sultur pflegen kännten. — .
Es kam sodann die Frage zur Besprechung, in welchem
zeitpunkte die Räumung der besetzten Gebiete zu erfolgen haben werde. Der deutsche Vorschlag ging dahin, die Räumung n den Zeitpunkt zu knüpfen, in welchem nach Friedensschluß ußland seine Streitkräfte demobilisiert haben werde. Die säumung der besetzten Gebiete an die erfolgte Demobi⸗ ssierung der russischen Streitkräfte zu binden, sei deshalb twendig, weil die Gefahr vorliege, daß Rußland, bepar g seine Streitkräfte demobilisiert habe, infolge Verände⸗ ngen in seinem Regierungszsystem und seinen Absichten ederzeit in der Lage wäre, wieder Offensivoperationen durch⸗ ssfühten. Herr Trotzki sprach demgegenüber den Wunsch wu, die Räumung der besetzten Gebiete parallel mit dem Ver⸗ sufe der beiderseitigen Demobilisierung durchzuführen, worüber ähere Vereinbarungen zu treffen wären. einem Hinweise beg Etaatssekretärs von Kühlmann darauf, daß nach dem ssichen Vorschlage die Räumung der besetzten Gebiete sich iz zum Abschlusse des allgemeinen Friedens hinausziehen sise, wurde die n n über diesen Punkt abgebrochen.
Es gelangte nun die Frage zur Erörterung, auf welche Teilt der besetzten Gebiete sich die Räumung zu erftrecken habe. hierzu führte der Staatssekretär von Kühl mann aus:
Wie aus der Defininon der Räumung hervorgeht, erstreckt sie ch nur auf diejenlgen besetzten Gebiet, die noch Teile des Staa is zeblets derfenlgen Macht sind, mlt der der Friede geschlofsen wirt. Huf solche Geblete, die bei Gintriit deg Frledeng niht mehr Terle Hdieses Staategebteteg bilden, erftreckt sie sich nicht. Es würde allo
eine Untersichung etnzutreten sesn, ob und weiche Tetle des kemaligen ruistschen Gebt'tß bei, Eintritt des Frieden? noch ls zum russischen Gebiet gehörig betrachtet werden können. Die russische Regierung hat, enisprechend ihrin Grundsätzen, är alle in Mußland lebende Völker ohne Ausnahme ein bis zu threr Pölligen Absonderung gehenden Selbftbestimmungtrecht verkündet. Wir behaupten, baß in Äutzübung diesen Selbftbestimmungtnechtes 1a inem Trile der von ung besetzten Gediete die zur Vertretung der hetieffenden Völker de facto i , Körperschaften ihr Selbstbestlmmunggrecht im Sinne der Absonder ang von Rußland Derart ausgeübt haben, daß nach unserer Aufiassung diese Gebiete beute nicht mehr als jzum russischen Reiche in seinem ehemaligen Um— sange gehörig betrachtet werden können.
Hierauf erklärte Herr Trotzki:
Wir balten unsere Erklärung im vollen Umfange aufrecht, daß ie Bölkerschaften, die dag russtische Gebiet bevölkern, ohne cußtren Kinfluß Las Recht der Selbfibeftltumung haben, und zwar bis zur Loztrennung von Rußland. Wr köunen doch bie Anwendung bteses Grundlatzes nicht ander anerkennen, als gegenüber den Lölkern llkst und nicht ttwa grgen über gewissen prihflegierten Teilen der⸗ leben. Wir müffen bie Auffaffung de Herrn Vorsißer den der deutschen Abordnung ablehnen, die dahin ging, daß sich ber Wille in den besetzten Gebieten durch tatfächlich bevollmächtigte Orqane ge—
Kußert babe, denn diese tatfächlich bevollmächtigten Dragne konnten
ch nicht berufen auf dle von ung verkündeien Grundsätze.
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Wichtige als die D Auffaffa
Organ sanson p r n Vo für die Entsteh
Hierb spiele Fin der denischerf
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Völker zum Ausdruck hrächten.
schließen, der auf den Landtagen vertreten sei.
66 daß die Räumung des utrainnschen Gebietg durch die rusfischen rupyen keinerlei Schwierigkeiten bereiten kann, zumal dies eine rein techntsche und nicht eine politische . ist, so sehrn wir keinerlei Hindernisse dagegen, daß die Selbftbestimmung des ufrainisches Volkes auf dem Wege der Anerkennung der unabhängigen ußttainischen Republik erfolgt.
Das Ergebnis der beiderseitigen Ausführungen über diesen Punkt wurde vom Staatssekretär von Kühlmann folgender— maßen zusammengefaßt:
Herr Trotzkt dai vorgeschlagen: Errlchtung von Vertretunge— lörpern, denen dle be , ine und bie Festsetzung desjenigen Ver⸗ fabrens übertragen werden soll, unter dem von ung elnstweilen rein theoreitsch zugestankene Volksabsiimmungen oder Volkgtundge bungen auf breiterer Grundlage erfolgen sollen, während wir auf dem Stand⸗ punkte stehen und stehen bleiben müssen, daß mangels anderer Ver⸗ tretungskörper die vorhandenen und historisch gewordenen Vertretungs— körper präsumptlv der Ausdruck des Volkgwilleng find, hesonderg in der einen vitalen Frage des Willens der Nation, eine Nation zu sein.
In der hieran sich anschließenden Besprechung über den Charakter und die Bedeutung der in den hesetzten Gebieten kö Volks vertretungsorgane wiesen der Staats ekretär von Kühlmann und der Minister des Aeußern Graf Czernin darauf hin, daß nach ihren Eindrücken bei der russischen Abordnung während der im Dezember ge⸗ pflogenen Verhandlungen die Neigung vorhanden gewesen sei, die in den besetzten Gebieten bestehenden Volksvertretungen als de facto-Vertretungen anzuerkennen und zu präsumieren, daß ihre Beschlüsse als solche den Willen der betreffenden Man habe sich damals dahin verstanden, daß in einer solchen vorläufigen Lösung der Frage, welches der Wunsch der betreffenden Völker hinsicht⸗ lich ihrer staatlichen Zugehörigkeit sei, ein großer Schritt zum gemeinsamen Ziele gemacht werden könnte. Herr Joffe, welcher die damaligen Besprechungen führte, erwiderte hierauf, er habe stets die Notwendigkeit betont, die Volke⸗ abstimmung in Abwesenheit der Besatzungstruppen durch⸗ zuführen, doch wolle er nicht in Abrede stellen. daß er ge⸗ sprächsweise erklärt habe, die in einzelnen Teilen Ruß⸗ lands bestehenden Organe könnten für die Begründung der Notwendigkeit einer Volksabstimmung allerdings eine gewisse Rolle spielen. Anschließend hieran bemerkte Herr Trotzki, daß die Willensäußerungen solcher Landtage allerdings große politische Bedeutung besäßen. Er wolle den Teil der Be⸗ völkerung eines Landes von der Willensäußerung nicht aus⸗
Zusammenfassend stellte der Staatssekretär von Kühl⸗ mann fest, daß sich aus den Ausführungen Herrn Trotzkis zu ergeben scheine, er wäre bereit, die in den besetzten Gebieten vorhandenen Organe der Volksvertretung als vorläufige Organe anzuerkennen, wenn diese Landteile nicht militärisch besetzt wären, und er würde diesen dann auch die Befugnis . das von ihm geforderte Referendum durchzuführen.
Herr Trotzki erklärte hierauf, daß Aeußerungen von Landtagen, Stadtvertretungen und dergleichen als Aeußerungen des Willens eines bestimmten, elnflußreichen Teiles der Be⸗ völkerung aufgefaßt werden könnten, die aber nur Grund zur Annahme bildeten, daß das betreffende Volk mit seiner siaat⸗ lichen Stellung unzufrieden sei. Hieraus ergebe sich die Schluß⸗ folgerung, daß ein Referendum eingeholt werden müsse, wozu aber die Schaffung eines Organs Vorbedingung sei, das die freie Abstimmung der Bevölkerung verbürgen könne.
Im wejteren Verlauf der Besprechungen behauptete Herr Trotzki, daß zwischen den Erklärungen der Zentralmächte vom 25. Dezember und der Formulierung der Punkte 1 und 2 vom 27. Dezember ein Widerspruch bestehe, der aus den Kommen⸗ taren der deutschen . übrigens deutlich hervorgehe. Der Staatssekretär von Kühlmann erklärte demgegenüber, daß beide Urkunden Ausflüsse desselben Geistes und derselben Politik seien, wie sie der Reichskanzler in seiner programma⸗ tischen Rede im Reichstage angekündigt hahe. Diese Rede habe im Grunde bereits die Deklaration der Verbündeten vom 25. De⸗ zember enthalten und ebenso auch den Hinweis gebracht, daß die deuische Politik ihre Beziehungen zu Polen, Litauen und Kurland unter Berücksichtigung des Selbsibestimmunggrechts der Völker zu pflegen beabsichtige. Des weiteren stellte sich der Staatssekretär von Kühlmaun auf den Standpunkt, baß die nach Absonderung strebenden Telle Rußlands nach Abgabe der Willengerklärungen der schon bestehenden Organe jetzt schon berechtigt seien, Verabredungen zu treffen, die sie für ihre Zukunft für gut und nützlich hielten, Sollten sich in diesen Ver⸗ abredungen Verfügungen hinsichtlich der Vornahme von Grenzberichtigungen finden, so sei es nicht einleuchtend, warum diese Gebiete in diesen Fragen nicht ebenso frei sein sollten zu tun, was ihnen beliebt, wie in anderen. Herr Trotz ki
llaubte in dieser Auffassung eine Untergrahung des Grund⸗ atzes der Selbstbestimmung erblicken zu . und warf die mage auf, warum denn die Organe der fraglichen Völker⸗ schaften dann nicht zu den Verhandlungen in Brest⸗Litowsk eingeladen worden seien, wenn sie sogar das Recht haben sollten, über Gebietsteile zu verfügen. An eine solche Teilnahme der Vertreter dieser Völker an den Verhandlungen werde aber natürlich nicht gedacht, weil eben diese Nationen nicht als Subjekte, sondern als Objekte der Verhandlungen betrachtet ürden.
1 In Erwiderung auf diese Bemerkungen führte der Staats⸗
ekretcr von Kühl mann aus: — Der Herr Vorredner hat sich darüber beklagt, daß wir hier noch leine Verlreter der besprochenen Nationen bei ben Verhandlungen haben. Wenn er damit zum Ausdruck bringen wollte, daß auch nach selner Ansicht diese Volksindividualitäten nunmehr geschaffen sind und dag Recht der Selbstbenimmung ihrer augwäriidgen Benebungen aut⸗ üben können, so bin ich meinersens bei tückhaltloser Anerkennung dieser Voraues̃itzung von seiten der russischen Abordnung gern bereit, den Gedanken zu erörtern, ob und in welcher Form eine Beteiligung von Vertretern der fraglichen Nationen an unseren Besprechungen sich ermöglichen ließe.
Der Minister Graf Czernin äußerte gleichfalls seine Be⸗
sekretär von Kühlmann das Ergebnis der vorhergegangenen Beratungen zusammen und bemerkte abschließend
Wir haben der Anschauung Ausdruck gegeben, daß die an der Westgrenje des ebemaligen russischen Reiches wohnenden Völker⸗ schalten berelß in einer für uns maßgebenden Weise den Willen, selbständig zu seln, kandgegeben baben. Auf eine vom Herm Vor⸗ sitzenden der russischen Abordnung gegebene Anregung hin haben wir auch den Gedanken für vollkommen distunierbar erklärt, ob und unter welchen Bedingungen dlese neuen Staaten an den Frieden goerhand⸗ lungen beteiligt werden tönnten. Wir sind aber durch die russische Abordnung noch nicht darüber aufgeklärt worden, od ihrer Ansicht nach diese Staaten als selbständige Rechtapersönlich keiten bereltKz besthen, mithin, ob sie, um elnen von der russischen Av— ordnutig gebrauchten Ausdryck zu wiederholen, als Subj kte an der Eiörterung sich bereits betelligen können, oder ob sie bis auf weiteres uur alg Objekte der Staatskunst betrachtet werten sollen. Ich wäre dankbar, wenn von Seite der russischen Ahordnung diese Frage in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise beantwortet werden könnte.“ Ohne auf die zur Erörterung fliehende Frage einzugehen, bat hierauf Herr Trotzki, dem Abgeordneten Kameneff das Wort zu erteilen. Herr Kamene ff führte aus:
Vie rufsische Abordnung sei zu der Ueberzengung grlangt, daß es zur Vermeidung jedeg Mißperständnifses notwendig wäre, die hig= bertge A bett meihobe gewiffsen Aenderungen zu unterzeben. Sie schlage vor, daß heide Seiten in einer schristlichen Zusammen fassung ihr? während der Erörterung entwickelte Auffassung dar⸗ legten. . In Ausführung dieses Vorschlages stellte die russische Abordnung fest, sie sei nicht in der Lage, als Ausdruck des Volkswillens der besetzten Gebiete, die Erklärungen anzu⸗ erkennen, die von dieser ober jener sozialen Grußpe oder Einrichtung gemacht worden seien, insoweit diese Erklärungen unter dem Regime der fremden Besetzung erfolgten und von Organen ausgingen, deren Rechte nicht von der Volkswahl herrühren, und die überhaupt ihr Leben in dem Rahmen fristen, der den Plänen der militärischen Besatzunas⸗ behörden nicht widerspricht. Die Abordnung stellte fest, daß während der Besetzung nirgends, weder in Polen noch in Litauen noch in Kurland, irgendwelche demokratisch gewählten Organe weder gebildet werden konnten, noch existjeren, die
mit irgendwelchem Rechte darauf Anspruch erheben könnten,
als Ausdruck des Willens breiter Kreise der Bevölkerung zu gelten. Was das Wesen der Erklärung üher das Streben zur vollen staatlichen Unabhängigkeit anbetreffe, so etkläre die russische Abordnung: . .
1) Au der Tatsacht der Zugehörkgkeit der besetzten Dehiete zum Bereich des frührren russischen zcalserreichs zieht die russts he Regierung keine Schlüffe, die irg⸗ndwelche naatzrechtlich· Verpflichtung der Be⸗ völkerung diefer Gebiete im Verbältnis zur russischen Kepnbht auf⸗ erltgen würden. Die alten Grenzen des früheren rufsischen Kaiser= reichs, die Grenzen, die durch Gewalttaten und Verbrechen gigen die Völker gebildet wurden, insbesondene gegen das polnische, Volt, sind zusammen mit dem Zaritzmug verschwunden. Die neuen Grenzen des brürerlichen Bundes der Böller der rufftschen Republik und der Völker, bie außerhalb ihres Rahmens bleiben woller, mnüssen ge⸗ bildet werden durch einen freien Entichluß der entsprechenden. Völker.
2) Deswegen besteht für dte russische Regterung die Grundausgabe der jetzt geführten Verhandlung nicht dartn, ia irgenzwelcher Weise das weitere jwangsweise Perbleiden der gegann ten Jebis n in dem Rahmen des russischen Reichs zu verteidigen, sondern in dex Si b erung der wirklichen Freiheit der Selbslbeftimmung der inneren Stagte⸗ einrichtung und lnrernattonglen Lage der genannten Söebtzte,. Nur dann wird sich die rufstsche Repubirk gestchert fühlen dor hen Hinein⸗ zerren in irgendwelche territoriale Streirtgkeiten und Konflikte wenn sir überjeugt sein wird, daß die Linie, die sie von ibren Nachbarn irennt, gebildet ist durch den freien Willen der Völker selbft und nicht durch die Gewalt von oben, die nur für kurze Zeit diesen Willen unterdrücken könnte. ⸗ *
3) Die so versiandene Aufgabe setzt voraus die vorhergehende Verftändigung Deatfsckland, und Desterre ch Ungarns von der einen, Rußlands von der anderen Seite über vier Hauptpunkte: in bezug auf den Unfang des Gebiess, dessen Bevölterung berufen ein wird, das Selbftbestimmungsrecht auszuüben; in Bezug auf die all= gemeinen polttischen Voraussetzungen, bei welchen die Loöͤsung der Frage von den ftagtlichen Geschicken der entsprechenden Gebiete und Nationen vollzogen weiden soll; in bezug auf das Uehergangeregitae, as bls zum Moment der endgältigen staallicken Konftituierung dieser Gebiete beflehen soll; in bezug auf die Art und Form, in der dte Bevölkerung dieser (hebtete ihren Willen kundzugeben haben wird. Die Gesamtheit der Antworten auf diese F agen bilden die Para—⸗ graphen des Frieder sbertrazes, die den Paragraph 2 deg deuischen Vorschlags vom 28. Dezember 1817 ersetzen Jou,n. Die russische Adordnung schlägt ihrerse ts folgende Lösung dieser Fragen vor:
ad 1) Das Gebiet: Vas Selbstbestimmungstrecht uebt den Natioren und nicht ihren Teilen ju, die besetzt worden sind, wie eg der 52 des deutichen Vertrags vom 25. Dezember vorstebt. dementsprechend gibt die russisch Regierung aus elgener Jaitiative das Recht der aliichzeitlgen Selbstbesttiamung auch den Tetlen der genannten Nationen, die außerbalb der Besetzungszone leben, Rußland berpflichtet sich, dieie Geblete weder direkt noch äedirett zur Annahme diefer oder der anderen Staatsform zu nötigen, ihre Seibständigkeit durch keine Zoll- oder Miltiärkendentionen zu beengen, die vor der endgültigen Konstitulerung dieser Gebiete auf Grund des Selbst⸗ bestimmunggrechts dieser Nationen geschlossen würden.
Die Rrglerungen Deunschlands und Ocesterreich Ungarn bestätigen shrerselts bestimmt das Fehlen irgendwelcher Ansprüche sowohl auf die Einverleibung der Gebiete des fräheren russischen Kaiserreichs, die jetzt von den Heeren Deutschlands oder Desterreich Ungarns besetzt worden sind, in daz Geblet Deutschlandn und Ocesterreichs-⸗ Ungarns, wie auf die sogenannlen Grenzberichtizungen auf Kosten diefer Gebiete. Gleichzeitig verpflichten sie sich, diese Gebiete nicht, weder direkt noch indirekt, zur Annahme dlseser oder jener Staatsform zu nötigen, ihre Unabhängigkeit nicht durch irgendwelche Zoll oder Milttärkonventionen zu beengen, die geschlossen würden vor der endgültigen Konstituierung dieser Gebiete auf Grund des polltischen Selbstbestimmungsrechts der sie bevölkernden Nationen. Dle Lösung der Frage über die Geschicke der sich selbst bestimmen gen Gebiete muß unter der Bedingung der vollem volitischen Fretheit und des Fehlens jedes äußeren Druckes statrfinden, deshalb soll die Ab= silimmung nach Rücknahme der fremden Heere und Rackkebr der Flücht⸗ iinge und der vom Anfang des Krieges evakuierten Bevölkerung statt⸗ stnuden. Der Zeitpunkt der Zurücktchung der Heere wird durch eine besondere Kommlsston besttmmt, entfyrechend der Lage der Transport- mittel, der Ernährung und anderer Fragen, die im Zusammenhang mit den Bedingungen des noch nicht btendigten Weltkriegs stehen.
reitwilligkeit, der Frage der Heranziehung von Vertretern der
Der Schutz der Stdnung und Rechte der im Prozeß der Selbst⸗