IL I) .Die Herfteller dürfen die Gekinde leihweise überlafsen g⸗gen ein Pfand ia folgender Dob für 11 Hermge tor ne.
e 1 DO e Sofern die Herfsteller f? diese der Berecknang des gelegt werden. 2) Die Febmde si gutem Zastande mit Böden, Deckeln, Rrifen und Stäben fr
ne * 17
das för das Gebinde binter Abzug eirer
abzie b⸗n. 3) Die LTeibaebũbr Monat den behördlichen Verteilungestellen (1, 2) zur Last.
3
22 Sur Tieftrurgen an Heer und Marine gelten die von der Kiiegk⸗
gesellschaft den Heistellern mitgetetlten Sonderbestimmungen. 1
Die Bek nuntwachung der Krlegaarsellschaft, betreffend den Abfatz von Saue kiact, vom 3. März 1917 (Reichzanzelger Nr. 55 vom
5. Mär,) wird aufgeboben.
9. Diese Rekanntmackung tritt mit dem Tage ihrer Viöffentlichung
im Reik san eiger n Krart. Berlin, den 31. Dezember 1917. Kriegsgesellschaft für Sauerkraut m. b. H. Markfeldt.
Bekanntmachung
Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwang weise Verwaltung und die Liguidation des Ver⸗ mögens landesflüchtiger Personen, vom 12. Juli 1917 RGBl. S. 603) ist für die folgenden Unternehmungen die wangsverwaltung angeordnet worden.
666 Lißste.
Vermögens massen: Das ce amt⸗ im Inlande befindliche Var⸗ mölsen der dorch Eriaß vom 7 September 1916 J. A. 14 253 ausg berg⸗rten Ende sflüch igen Lasard, Joset, geboren 8. Juli 1860 ju Winmgen, Keuimann, und iner Ehefrau, K äroline geb. Cart, geboren 8. Mä 1871 za Meagdort, beide zuletzt in Peet (3vange verwatter Bür ermeiner Dr. Foret in Mer).
Straßburg, den 10. Januar 1918.
Ministerium für Elsaß⸗-Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 25 November 1914 RGSlI. S. 487) und vom 10. Februar 1916 (RGBl. S 89) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.
667. Liste.
Nachlaß masse: Die , der am 5. Februar 1917 vernorbenen Witwe Tier Allbet v, Marte geb Watier, in Kesten⸗ holi, 2) des am 30. Zult 1917 verstorbenen Heinrich Watier in Ch mbey (3vangeveiwalter: Rechtsanwalt Cramer in Schleitsia et).
Straßburg, den 11. Januar 1918.
Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dit tmar.
Bekanntmachung.
Der Beschluß der Deputation vom 9. August 1917, durch den der Firma Tümler C Deyke, Hamburg, Hohe Bleichen 32, und ihrem Inhaber Heinrich Menjel der Handel mit Nahrungsmitteln und allen anderen Gegenständen des täg- lichen Bedarfs auf Grund der Bundeeratzperordnung zur Fern— baltung ur zuverlässiger Personen vom Handel vom 25. September 1915 untersagt worden ist, wird aufgehoben.
Hamburg, den 12. Januar 1918.
Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Strandes.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 6 bes Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter
Nr. 6208 eine Bekanntmachung zur Abänderung der Aus⸗ führung sbestimmungen zur Verordnung über den Verkehr mit Seife, Seifenpuloer und anderen fetthaltigen Waschmitteln vom 21. Juni 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 546), vom 10. Ja⸗ nuar 1918.
Berlin W. 9, den 14. Januar 1918.
Kaiserliches Postzeitungs amt. Krüer.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Alleranädigst geruht:
dem Regierungsrat der Generalkommission Weidner in Merseburg im aleichnamigen Kreise, dem Regierungsrat Dr. Fechner in Stettin, dem Direktor der Preußischen Zentral-Bode kredit Aktiengesellschaft, Regie ungtzrat a. D. Dr. Schwantz in Berlin, dem orbent ichen Priofessor an der Land— wirtschaftlichen Hochschule Hegemann in Berlin, dem ordent— lichen Professor an der Landwirtschaftlichen Hochschule, Ge⸗ heimen Baurat Krüger in Berlin und dem ordentlichen Pro⸗ fssor an der Landwirtschaftlichen Akademie Müller in Bonn⸗ Poppelsdorf den Charakier als Geheimer Reagierunasrat,
dem Departementstier arzt a. D., Veterinärrat Hinrich sen in Minden den Charakter als Geheimer Veterinärrat,
dem Bürovorsteher beim Oberlandeskulturgericht, Rech⸗ nungsrat Meißner in Berlin den Charakter als Geheimer Rechnungerat,
dem Vorsteher der Landkultursielle der Landwirtschafts⸗ kammer für dle Provinz Schleswig Holstein, Dr. Tancrsé in Ritzeherg, Kreis Bordesholm, und dem Rentmeißster, Leiter der von Ritterschen Gutsverwaltung, Oekonomierat Ott in Rüdes—⸗ heim, Rheingaukreis, den Titel Landesökonomierat,
ö . ser E ohere Ua koften baber, durfen
vollsiandigen tfrei Station des HerftellQert
n Teihaebühr von 10
far jeden Monat. Fallg die Fässer in wangelhaftem Zastande jurücka e liefert werden, dürfen die Oerfteller anker der Leihgebuhr einen der Weriminderung entsprechenden Betrag
für die Gebinde fällt mindestens fär einen
dem Direktor des Schlacht⸗ und Viehhoses Dr. Bützler in Cöln-⸗Ehrenfeld und dem Gestütinspekior Schwerdtfeger beim Hauptgestüt Graditz, Kreis Torgau, den Charakter als Veterinãrrat,
dem Gutsbesitzer Veschke in Groß Nossen, Kreis Münster⸗ berg i Schles., dem Vorfitzenden der Kornhaus⸗Genossenschaft, Rittergulepächter Franke in Wallhausen an der Helme, Kreis Sangerhausen, und dem Wwmterschuldirektor Kuhnert in Vreetz, Kreis Plön, den Titel Oekonomierat,
dem Hauptaestütrendanten Schütter in Friedrich⸗Wilhelm⸗ Gestüt dei Neustadt a. Dosse, Kreis Ruppin, und dem Haupt— gestütrendanten Megow in Graditz, Kreis Torgau, den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Provinziallandtag der Provinz Ostpreußen zum 5. März d J. nach der Stadt Königsberg, . .
den Provinziallandtag der Provinz Westpreußen zum 5. März d. J nach der Stadt Danzig,
den Provinziallandtag der Provinz Brandenburg zum 24. Februar d. J. nach der Sigdt Berlin,
den Provinziallandtag der Provinz Pommern zum 13. März d. J. nach der Stadt Stettin,
den Provinziallandtag der Provinz Sachsen zum 5. Mai d. J. nach der Stadt Merseburg,
den Provinziallandtag der Provinz Schleswig—⸗ Holstein zum 17. März d. J. nach der Siadt Kiel,
den Provinziallandtag der Provinz Hannover zum 6. Mätz d. J. nach der Stadt Hannover,
den Provinziallandtag der Provinz Westfalen zum 17. März d. I nach der Stadt Münster,
den Provinziallandtag der Proosinz Hessen-Nassau zum 1. Mai d. J. nach der Stadt Cassel,
den Kommunallandtag des Regierungsbezirks Cassel zum 29. April d. J. nach der Stadt Cassel,
den Kommunallandtag des Regierungsbezirks Wies⸗ baden zum 6. Mai d. J. nach der Stadt Wie baden,
den Provinziallandtag der Rheinprovinz 17. März d. J. nach der Stadt Düsseldorf und
den Kommunallandtag der Hohenzollernschen Lande zum 2. April d. J. nach der Stadt Sigmaringen zu berufen.
Zualeich haben Seine Majestät den Königlichen Regie⸗ rungsyräsidenten Dr. von Meist er in Wiesbaoen zum Stell- vertreter des Oberpräsidenten der Peovinz Hessen⸗Nassau in seiner Eigenschaft als Königlicher Kommissar für den Kommunal⸗ landtag des Regierungsbezirks Wiesbaden zu ernennen geruht.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs ist die Wahl des Königlichen Staateministers a. D. von Arnim⸗Criewen auf Criewen bei Schwedt a. O. zum Hauptritterschafte direktor bei dem Kur⸗ und Neumärkischen Ritterschaftlichen. Kreditinstitut für den ver fassungsmäßigen k Zeitraum durch das Staatsministerium bestätigt worden.
zum
tinisterium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.
Der Dr. Dr.-Ing. Adolf Haeuser in Höchst a. M. ist auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner 6 des Königs zum ordentlichen Ehrenmitgliede des Instituts für experimentelle Therapie in Frankfurt a M. ernannt worden. Gleichzeitig haben Seine Majestät der König ihm den Charakter als Geheimer Regierungsrat zu verleihen geruht.
Ju stizministeri um.
Der Rechtsanwalt Erich Granaß in Berlin ist zum Notar für den Bezirk des Kammergerichts mit Anweisung seines Amtssitzes in demjenigen Teile der Stadt Berlin, der zum Bezirke des Amtsgerichts Berlin⸗Schöneberg gehört, er— nannt worden.
GSekanntmachung.
Das gegen den Gemüsehändler Otto Gabriel, Chatlotten⸗ burg, Karfürstendamm 196, erlassene Verbot des Handels mit Gegenständen deg täglichen Bedarfs babe ich auf Grynd § 2 Abs. 2 der Belanntmachung vom 23. Scptember 1915 (RéGGl. S. 603) durch Verfügung vom heutigen Tage wieder aufgehoben.
Berlin-Schöneberg, den 11. Januor 1918.
Kriegzwucheramt. J. V.: Machating.
Bekanntmachung.
Meine Anordnung vom 13. Mail 1917, wodurch der Ehefrau Heinrich Adams, Maria geb. Krie ner, in Lan ft roy der andel mit ebeng- und Futtermüuteln sowie Manufaktur und Kurjwaren bis auf weiteres untersagt wurde, habe ich heute wieder auf gehoben.
Doꝛtmund, den 8. Januar 1918.
Der Landrat. J. V.: Dr. Burchard.
— —
Bekanntmachung.
Auf Grund des 5 1 der Bekanntmachung des Bunbesratg vom 23. September 1915 jur Fernh ltung unzuverlässi er Personer vom Hindel wird dem Fleischemeister Eduard Treptau in Allen⸗ kein, der Handel mit Vieh j ghcher Att (Rindvleb, Schweine, Schaf) und der Verkauf von Fletsch und Fleischwaren IgliTer Art wegen Uajuverlä sigkelt bis auf welteres vom 14. Januar 1918 ab untersagt.
Allenstein, den 8. Januar 1913.
Die Stodtvollieiv⸗ rwaltung. G. Zülch.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernbaltung unzuverlässteer Personen vom Handel vom 253. September 1915 (RGB. S. 6605 babe ich dem Irgenzrur Hermann Haase in Berlin, Gott— schedstraße 2, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfg wegen Unzu— verlässiakeit in bezug auf diesen Dandeltbetrieb untersagi. Berlin⸗Schöncherg, den 5. Januar 1918. Der Polizeivräsidnt zu Berlin. Kriegswucheramt. J. B.: Machatiu t.
Bekanntmacung.
Auf Srund der Bundes ratzverordnung vom 25. Scpiember 1315 betreffend Feinbaltung vnjuverlassi er Personen vom Hardel RS Bl. S. 603, in Berbindung wit Ziffer 1 der Aut süttun, g. bestimmungen des Hande lmamtninters vom 27. Striember 1815 babe lch dem Kaufmwayn Sto Sonnenhrodt in Berlin-Friedenan, Rngfir. 12, durch Verfügung vom heut gen Tage den Handel mii Gegenstãnden des täglichen GSedar is, ine hesondete mit Seife und Seifenerfaßt, joewie jede mineldare oder unmittelbar Feteiligung an ciaem solchen Dandel wegen Unzuverlässtakeit fit die Dauer ves Rꝛicges untersagt. Gine Uedertreiung dieseß Verbots ist strafbar.
Berlin, den 11. Januar 1918.
Der Landrat des Kreists Teltow. von Achenbach.
GSekanntmachung.
Auf Grund der Bunde ratsgverordnung vom 23. Sptember 18916, betreffend Fernhaltung unzuverlässtzer Personen vom Handel (RG. S. 603), in Verbindung mit Ziffer 1 der Ausführungtzbestimmungen des Handelsministersß vom 27. September 18918 habe ich der Vieb. bär dlerin Auguste Dietloff in Zofsen, Siubenraucht raße 16, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegen? fänden des täglichen Bedarfs und des Kriegsbedarft, insbesondere mit Vieh sowie jede mittelbare oder unmittelbare Be tetligung an einem solchen Dandel wegen Unjuverlässigkelt fär die Dauer des Krieges untersagt. Eine Uebertretung dleseg Verbotz ift ftrafbar.
Berlin, den 12. Januar 1918.
Der Landrat des Kreises Teltow. von Achenbach.
Sekanntmachun g.
Der Gbefran Josef Behler, Ling geb. Kükm ann, in Lgätgendorn mund, Oetpelerstraße 56, habe ich auf rund der a n,, vom 23. September 1915 (RMGBI. S. 603) den Handel mit Lebensmitteln und sorstigen &Gegenst Anden des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit bis auf weiteres unter sagt.
Dortmund, den 8 Januar 1918.
Der Landrat. J. V.: Dr. Burchard.
Bekanntmachung.
Der Ghefrau Leineweber, Marie geb. Koppelmann, in Merklinde, Kampstraße 4, habe ich auf Grund der Bundetratt verordnung vom 23. Scptember 1918 (R Bi. S. 603) den Handel mit Lebentmitteln wegen Unzuvetlässigteit bis auf weiteres untersagt.
Dortmund, den 8. Januar 1918.
Der Landtat. J. V.: Dr. Burchard.
Sekanntmachung.
Der Ehefrau des Bäckermeisters Kauermann, Gmma geb. Löchter, in Lütgendortmund, Limbeckerftraße 63, babe * auf Grund der Bundesratsperordnung vom 23. Septe uber 191 (RGBl. S 603) den Handel mit Brot und Backwaren wegen Uazuverlassigkeit bis auf weiteres unter sagt.
Dortmund, den 8. Januar 1918.
Der Landrat. J. V.: Dr. Burchard.
Sekanntmachun ag.
. Grund der Bundetratg verordnung vom 23. September 19165, beir ffend die Fernhaltung unzuverlässiger Der lonen dom Handel (RGB. S. 603), baben wir der Gemüsthändlexin Eheftan Johanna Politzti in Dertmund, Läovoldstraße Nr. 39, und dem Händier Ernft Sebaßian in Dortmund, Frautnraße Nr. 18, den Handel mit Lebent und Futtermitteln aller Art sowie mit sonsttaen Gegenständen des täglichen Lehensbebarfs wegen Unzuperläsigkeit in bejug auf diesen Handelt betrieb un ter sagt. — Die Koften der amtlichen Bekanntmachung dieser Verfügung im Relchsanzeiger und im amtlichen Krelzblatt sind von den Betroffenen zu tragen. Dortmund, den 11. Januar 1918.
Tebensmittelpollseiamt. Tschadert.
Aichtamtliches.
Dentsches Reich.
Preußen. Berlin, 15. Januar 1918
Seine Majestät der Kaiser und König empfingen, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, gestern vormittag Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit den Kron— prinzen, den Reichskanzler Grafen von Fertling und den Generalfeldmarschall von Hindenburg. Ferner hörten Seine Majestät den Generalstabsvortrag des Generalfeldmarschalls von Hindenburg und den Vortrag des Unterstaats sekretärs im Auswärtigen Amt Dr. Freiherrn von dem Busssche⸗ Haddenhausen.
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Hanbel und Verkehr, für das Seewesen und für Juntizwesen, die ver⸗ einigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Justizwesen
sowle der Aueschuß für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen.
Neu eingegangene Nachrichten und Eingeständnisse eng lischer und französifcker Offizlere bestätigen laut Meldung des Wolffschen Telegraphenbüros“ wiederum, daß bel den eng lisch⸗ fran zösischen Munitionstrangporten das Rote Kreuz mißbraucht wird, und daß zahlreiche Munitions lager binter der feindlichen Front zum Schutz gegen Fliegerangriffe als Lazarette gekennzeichnet sind.
Es ist eine Bekanntmachung, betreffend Besch lagnahme und Bestandserhebung 34 , . anderen künstlichen Mauerstein en, Dachziegeln aller Art und Drainageröhren aus Ton, erschlenen, die am 25. Januar 1918 in Kraft tritt. Nach dieser Bekanntmachung werden sämtliche vorhandenen und neuerzeugten Mengen von ,,, und anderen künstlichen Mauersteinen und Da
ziegeln aller Art (insbesondere gebtannfe Tonsteine, Kalksand. steine, Schwemmfieine, Schlackensteine, n, ,,. wesche als Vor⸗ oder Hlatermauersteine, ribrandsteine, Klin er Verblender, poröse Steine, Decken, und Lochstelne, FJormstemne,
Dachziegel Verwendung finden können, sowie Drainage⸗
rung der Arbeiter⸗ und Soldatenräte vorgehen.
Ton beschlagnahmt, sofern sie sich im 15 3 Nersonen oder Betrieben befinden, dle derartige ge enstände erzeugen oder mit ihnen handeln. Nach der Be⸗ hh hme find Verfügungen über die Gegenstände nur noch sig, sofern sie durch einen Freigabeschein mit dem Stempel & Kriegs amts, Bautenprüfstelle, gestattet sind oder eine nung mäßige Aus fuhr bewilligung bes Reichs kommissars für und Cnfuhrbewillgung vorliegt. . nue ghne besonde e Keneh migung bleibt jedoch trotz der Beschlagnahme der Verkauf und Verbrauch von Mauerstein⸗ much sowie von Formsteinen bis zu 500 Stück, von Dachziegeln 8 zu 10900 Stück, von Drainageröhren bis zu 500 Stück und er hen übrigen Gegenstnden bis zu sh Stück in einem salendermonat für eine Baustelle gestattet.
Der Vorrat in den obenbezeichneten Gegenständen ist uußerdem von den Personen oder Betrieben, die sie erzeugen der mit ihnen handeln, alle 2 Monate an die Kriegsamtstelle melden, in deren Bereich die Gegenstände sich befinden. Die erste Meldung ist über den bei Beginn des 1. Februar gls vorhandenen Bestand bis zum 10. Februar 158 zu er⸗ aten. Vorgedruckte Meldebogen sind von der en ahn sriegsamtstelle anzufordern. Auch eine De e dr chft rung ist ers die zu meldenden Gegenstände vorgeschrieben.
Der Wortlaut der Bekanntmachung ist bei den Landrats⸗ intern, Bürgermeisterämtern und Polizeibehörden einzusehen.
Nach 85 2, 3 und 5 der Fernsprech gebührenordnung hom 3 1899 (Reichsgesetzblatt S. 711) erhöht sich om 1. April 1918 ab die jährliche , für Unschlüsse an die Ortsfernsprechnetze in Adlershof von
h auf 140 M, in Oberschöneweide von 1560 auf 160 K, die shrliche Grundgebühr an das Ortsfernsprechnetz in Ober⸗
zneweide von 60 auf 75 46. Die an die vorgenannten Fernsprechnetze angeschlossenen Teilnehmer sind, soweit sie von hitler Erhöhung betroffen werden, bis zum 1. März berechtigt, hre Anschlüsse zum 1. April 1918 zu kündigen.
Der Geburtstag Seiner Majestät des Kaisers ind Könias wird von der Königlichen Landwirtschaft— schen Hochschule in Berlin am 26. Janugr d. J., Nach⸗ nitiage 5 Uhr, im Hörsaal 10 der Hochschule festlich begangen berden. Die Festrede über das Thema „Grundlagen und lufgaben des kulturtechnischen Wasserbaues.; wird, der Re⸗ ierungs⸗ und Geheime Baurat Piofessor Krüger halten.
Desterreich⸗ Ungarn.
Vorgestern erschien eine finnische Abordnung, be⸗ schend aus den Bevollmächtigten der finnischen Regierung laatsrat und n,, Senator Edvard Hielt, Universitäts⸗ scfessor Rafael Erich und Direktor Samuli Sario, im Miniterlum deg Aeußern und wurde in Vertretung des Miisters vom zweiten Si ktionschef, Freiherrn von Flatow, myangen. Auf Grund der Ermächtigung durch den Kaiser md im Auftrage des Ministers des Aeußern nahm Freiherr Hon Flatow, wie „Wolffs n, ,. meldet, von der durch die Vertreter der finnischen Regierung überbrachten Mit⸗ selmg der Unabhaͤngtgkert Fiunlands Kenntnis und sprach, dem brsuchen der Abordnung willfahrend, namens der österreichisch⸗ mngarischen Monarchie die Anerkennung der selbständigen Fepublik Finnland aus.
Gleichzeltlg mit der finnischen Abordnung traf in Wien ich der Professor der Universität Helsingfors Dr. Keikki haasonen ein, um im Auftrage der finnischen Regierung eine in die stammverwandte ungarische Nation gerichtete Begrüßungs⸗ Hhepesche zu überbringen. Paasonen wurde am 13. Januar in
Dertietung des Ministers des Aeußern vom zweiten Seltions⸗ chef Freiherrn von Flotow empfangen, der die Adresse zur . an die ungarische Regierung dankend entgegen⸗ nahm.
— Vom Kriegspressequartier wird gemeldet, daß der ehe⸗ malige montenegrinische Kriegsminister und General Radomir Vesobic fich mit seinem Änhange, unter dem fich auch der zewesene montenegrinische Justizminister Miloslav Rajcevie hefndet, beim Bezirks kommando Andrijevica gestellt und da—⸗ selbst die Waffen abgeliefert hat. Die Genannten werden, da e sich innerhalb der festgesetzten Frist den st. u. Kʒ Behörden gestelll haben, des anläßlich des Allerhöchsten Geburtsfestes er⸗ lasenen Gnadenaktes tellhaftig. ;
Großbritannien und Irland.
Das ri hat laut Meldung des „Reuterschen Bros“ das Gesetz, beireffend den Mannschafts best and (menpowerbill, einstimmig angenommeu.
Frankreich. Einer Meldung ber „Agence Havas“ zufolge ist Caillaux gestern morgen verhaftet und unverzüglich in das Gefängnis ür Kranke übergeführt worden.
Nusland.
Der Vollzugsausschuß Arbeiter⸗ Soldatenrats hat' der „Petersburger Telegraphenagentur“ sufolge einen Erlaß veröffentlicht, der den Räten der Bauern, Aibelter und Soldaten das Recht verleiht, Neuwahlen fest= susetzen oder die Wahlen derjenigen Abgeordneten zur Ver⸗ sassunggebenden Verfammlung ungilltig zu erklären, die nicht le Interessen der Arbeiter- und Bauernmassen vertreten.
Duesse Der zweite Kongreß der Bauern hat, obiger . zufolge, eine besondere Verordnung für die unverzügliche ngültigteitserklärung der Mandate aller Mitglieder der Ver⸗ affunggebenden Versammlung festgesetzt, die hen ri . e den . geordneten zum Kongreß guggehändigte Verfügung enthält unter anderem den folgenden Paragraphen: In allen Goupernementg, wo die gewählten Abgeordneten zum
des und
regten Fler der Partes der Sollalrevoluttonzre oder einer anderen
ate fle en en Partei gebören, die gegen die Regterung der Arbetter= 1 oldatenr ae erben, n en. r mr zun ũckgerufen er . und im Falle einer Weigerung, sich ju unterwerfen, sollen s dem Griaß äber die Itenwahlen solche anceordnet werden. schl Der Kongreß der zweiten Armee hat schon bhe— bf e Awksentiew, Gotz, Lichatscher und Koleroff, sämtlich i i hende Sozlalrevoluttondre, dle von dieser Armee ge⸗ kihllwaen fun, zurtctinznsen, Uh ihe Tat häsfe nnen elen Goudetnementg gefaßt. Das Büro des Hauptvollzugs⸗
Staden, nördlich Lens
ausschusses hilf allen Kongressen der Gomnernements, allen örtlichen und allen Armeelongressen vor, diese Frage auf die Tagegzordnung zu setzen und einen Antrag anzunehmen, der die , . oder Neuwahl der Abgeordneten der Rechten estsetz. Das Büro hält diese Maßnahme für das geeignetste Mittel, um die politischen Parteien zu bekämpfen, die sich der Verfassunggebenden Versammlung als Waffe gegen die Re⸗ gierung der Räte der Bauern, Arbeiter und Soldaten bedienen möchten. Alle darüber angenommenen Anträge und Ent⸗ schließungen müssen dem Büro des Hauptvollzugsausschusses der Sowjets der Arbeiter, Baue und Soldaten übermittelt
werden. Griechenland.
Nach einer Havasmeldung ist der Verpflegungsminisier Empiricos zurückgetreten. Derselben Quelle zufolge scheint es sich zu bestängen, daß der Kriegsminister, General Danglis zum Generalissimus ernannt werden wird. Weniselos soll die Leitung des Kriegsministeriums wieder übernehmen und ein Unterstaatssekretartat des Krieges schaffen, um sich von der Verwaltungsarbeit zu entlasten.
Amerika.
Nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ rühmte der Staatssekretär Lan sing dieser Tage bei einem Mahl der Advokatenvereinigung in New York in einer Rede die verbün⸗ deten Nationen und erklärte, seine Hauptbotschaft an alle sei: „Wir gehen vorwärts in diesem Krieg, wir müssen um der Menschheit willen fiegen und wir werden siegen.“
Kriegoͤnachrichten.
Berlin, 14. Januar, Abends. (W. T. B.) Von den Kriegsschauplätzen nichs Neues.
Bei stellenwelse lebhafter Artillerietätigkeit und regem e, trotz des schlechten Wetters hielt die feindliche Er⸗ undungstätigkeit an den einzelnen Abschnitten der Westfront auch am 13. Januar an. So wurden an der Bahn Boesinghe — owe nördlich Reims, hier nach etwa einstündiger, feindlicher ftarler Feuervorbereitung, feindliche Er⸗ kundungsvorstöße abgemiesen. Auch in der Champagne vor⸗ e . feindliche Patrouillen wurben im Handaranatenkampf zurückgeschlagen. Dagegen holten unsere Patrouillen nördlich ber Straße Lille =—-Armentières 9 Engländer aus den 6 lichen Gräben, brachten nördlich La Vaquerie einen englischen Offizier ein, bargen bei Villers — Guislain trotz heftiger feind⸗ licher Gegenwirkung ein englisches . und nahmen bei Juvincourt mehrere Franzosen gefangen.
Großes Hauptquartier, 15. Januar. (B. T. B.)
We stlich er Kriegs schauplatz. Keine hesonderen Erelgnisse. An verschledenen Stellen der Front Artilleriekampf.
DOestlicher Krieg sschauplaß. Nichts Neues.
Mazedonische Front. Die Lage ist unverändert.
Italienische Front.
Starke Angriffe, die der Italiener gegen die österreichisch ; un garischen Stellungen am Monte Asolone und Monte Pertieca führte, sind unter schweren Ver⸗ lusten gescheitert. Die tagsüber in den Anariffsabschnitten anhaltenden Feuerkämpfe dehnten sich zeitweilig nach Westen über die Brenta, nach Ssten bis zur Piape aus. Auch längs der unteren Piave und in Verbindung mit italienischen Vorstößen im Piave⸗Delta war die Artillerietätigkeit vielfach gesteigert. Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.
Bulgarischer Bericht.
Sofia, 12. Januar. (W. T. B.) Amtlicher Heeresbericht. Maze donische Front: Auf beiden Seiten des Prespa⸗ sees, im Cernabogen und im Vardartale war das Feuer . lebhafter. Südwestlich des Dojransees und im Tale ber unteren Struma wurden mehrere feindliche Er⸗ kundungsabteilungen vertrieben. n der Moglenagegend und füdlich der Belasica Planina lebhafte Tätigkeit in der Luft. i een cha- ahht. Waffenstillstand.
Sofia, 14. Januar. (WB. T. B.) Amtlicher Tages⸗ t
bericht.
Mazedonische Front: Im oberen Skumbi⸗Tale zerstreuten wir durch Feuer eine starke feindliche Erkundungs⸗ abteilung. Zu beiden Seiten des Ohrida⸗Sees, in der
Moglena⸗Gegend und sübwestlich von Doj ran Artillerie=
fätigkeit, etwas lebhafter zwischen Vardar un d Do 7. . ö .. In der
Unsere Posten vertrieben eine englische Infanterieabte sich unseren Schützengräben zu nähern versuchte. Gegend von Bitolig und längs des Vardar und der Struma
lebhafte Fliegertätigkeit. ; ö . Waffenstillstand.
Türkischer Bericht. ;
Konftantinopel, 11 Januar. (W. T. B.) (Verspäte eingetroffen Amtlicher Tagesbericht.
Palästina front; Abgesehen von Patrouillengeplẽnkel und dem üblichen Artilleriefeuer lebhafte Fliegertätgkeit.
Sonst keine besonderen Ereignisse.
Konstantin opel, 12. Januar. (W. T. B.) ( Verspätet eingetroffen) Amtlicher Tagesbericht.
Palästinafront: Im Küstenabschnitt etwas lebhafteres Geschützfeuer, sonst nur geringe Gefechtstätigkeit An den anderen Fronten keine Ereignisse.
Konstantinopel, 13. Januar. (W. T. B.) Amtlicher
Tagesbericht. ö An keiner Front besondere Greignisse.
Der Krieg zur See.
Berlin, 14. Jamar. (W. T. B.) Eines unserer Unterseeboote hat unter schneidiger Führung des Oberleutnants ur See Lohs letzthin im Aermeltang! 3 Dampfer u nd 3 Fỹcherfahrzeuge mit rund 21000 RT. verientt, eine Leisinng, die um so anerkennen gwerter ist, als die Erfolge pon einem kleinen U⸗Boot und in einem Seegeblet egzielt wurden, in dem die seiudliche Gegenwirkung besonders start in. Alle Dampfer, mit Ausnahme eines, waren bewaffnet und tief⸗ beladen; es konnten namentlich festgestellt werden der englische bewaffnete Dampfer „Jolanthe“ (808! t) sowie der bhe⸗ waffnete englische Tanldampfer „Arca“ (1850 t), der in geschickt durchgeführtem Angriff aus einem siart gesicherten Tankdampfergeleitzug heraus geschossen wurde. Die versenkten Fischerdampfer waren englischer Nationalität und führten die Namen „Gratitude“ (B. M. 25), „Varna“ (B. M. 43)
und B. M. 201. Der Chef des Admiralstahes der Marine.
Parlamentarische Nachrichten.
Bei der Ersatzwahl eines Mitglieds des Hauses der Abgeordneten, die am 14. d. M. in dem Stadt⸗ und Land⸗ kreise Koblenz und dem Kreise St. Goar infolge des Ab⸗ lebens des bisherigen Abgeordneten Wellstein entry) statt⸗ fand, entfielen nach einer Meldung des „W. T. B.“ sämtliche 417 abgegebenen Stimmen auf den Verbande direltor Dr. Te wes⸗Essen (JFentr.). Ein Gegenkandidat war nicht aufgestellt.
Statistik und Volkswirtschaft. Zur Arbeiterbewegung. Nach einer von W. T. B.“ wiedergegebenen Havasmeldung aut Bogota brachen in Garthagena, Garranguilla und Santa⸗
marta umfangrelch? Ausstände aus. Die Regierung ver hängte über die Bepärtements an der atläantischen Küste den Be—
lagerung szustand. Literatur.
— Hermann Kur: Das Glück in der Sas gasse. Roman. [Quelle und Meyer, Lempzig, geb. H etz) Gin Buch, in dem das Leben einer Kaufmaunng familie vom kletan Ansang bis zur biübenden Wohlhabendeit in einem frischen, man möchte sagen: „ver anügt⸗ n- Sill geschildert wid, und das eine gemütliche, behagliche Silmmung beim Leser erweckt, weil es Tiefen vermeldet, ohne ober⸗ siäch ich ju sein, und weil alle Klippen, wie ste auch in jedem eht⸗ baren Menschenleben voc kommen, glcklich umschifft werden und alles ju einem guten, verständigen Ende kommt, .
— Karl! Gjellerup: Der goldene Zweig. Dichtung und Nohrllenk an aus der Zelt des Kaiserz Tih rius. (zelle und M yer, L pyüig. 4,90 A, geb. 5 1A. Seltsam fu sselnd und wiederum absteßend tritt uz ig biesem Werk, das den dies jãhrigen Nobelprels erhielt, die Gestalt des Kaisertz Tiberius entgegen. den Priestern der Diana, den Hütern des goldnen Zweiges im beillgen gen der allen vlächtlingen Asplrecht bietet, verkörpern sich alle after Rom. Nur einen Ehrlichen findet Tiberius bort unter ihnen und erntuert mit ibm eme alte Fteundschast. Siegmund, der Germ ine, vergreist sich aber an dem Herrscher, um feine Geliebte den Armen des T ber lug zu ent⸗ reißen, und büßt mit Thusnelda diese Tat wit einrin Tor, zen Tiberkus fich als Gnade naeschenk tür ihn erdachte. och im St ben noch erschesnt er als die siegbafte ach, die Rom stürzen wird. Vie Sprache des Buches ift voin hw und getragen. Man sndet sich zunächft nicht leicht in diese ferne, fremde Welt, doch waächst das Jutereffe beim Auftreten des Gera anen und steigert sich bei dem Ronflitt, den seine Tat und sein Wesen im Herzen des unberechenbaren Tiberius hervorruft. .
— Agnes G. Ruhl: Giner, der die Treue hielt. Roman g4uz dem sechzehnten Jahrhu dert. (Gebrüder Paetel, Berlin. 3 „, gebd. do M, Martins Plarkwart wird in des Framtg. fane kloster Sankt Johann berufen, um dem genußsüchtigen Rben der Pönche ju feuern. Er gerät in schweren inneren und äußeren Zwie. spalt init der Kirche und der Menschheit bis in den Tod. Gg ist ein reicheß, wenn auch wohl noch junges Talent, daz sich in dlesem Buch offenhart. Troß mancher nicht völlig überzeugenden pycht lb gischen Wandlungen in den Cbarakteren bringt es eine Fülle an Stoff und HYedanklichem, interesfante Verwicklungen und lebendige Schllöe tungen
Land⸗ und Forstwirtschaft.
Die Anstedlung von Kriegsbeschädigten in der Land— wirtschaft in Bavern.
In der Ansieblungsfrage haben in Bayern Besire bungen agtat⸗ polltijcher Natur, durch Förderung der ländlichen Klein siedlung der in bedrohlicher Welfe zunehmenden Landflucht zu steuern, erstmalig mit ber Jtobelle vom 21. Mär 1808 ju dem Gesetzt vom 21. April 1884, betreffend die Landeskulturrentenanftelt, Grjüllung gefunden. Durch diese war die Landes kultarrentengnstalt ermächtigt worden, auch zur Ansiedlung landwertschaftlicher Arbelter Darleben zu ge, währen, jedoch nur an volitiscke Gem inden. Da die Gemeinden au) finanziellen Gründen aber keln Anteresse am Zuzug wi tschantlich schwacher PVersonen haben, blieb, die Neuerung nat urgemãß obne größere Wirkung. In Landtagtan trägen und ⸗beschlüssen der Jahre 1511 und 1915 wurde deshalb vie i erhoben, die Ansiedlung von ILindwirtschaftlichen Arbertern, Diensiboien, insbesondere auch von Arbeiter famslten unter Aujhebung der Hafstang der Gemeinten als Zwischenglied durch Gewährung von Darlehen an gemeinnützige Ver⸗ einigungen und an Grundbesitzer direkt, tunlichft an zweiter Hypo⸗ thekenstelle zu erleichtern. .
Biez waren in Bavern die Anfätzh ju einer Förderung des Ansiedlung? weseng, als sich init der Annahme des Kapftalabfindungt.⸗ gesetzes im Reiche für die Einelstaaten die Notwendigkelt ergab, duich ben Besonderhelten des Landetz ang paß e Maßnahmen die praktische Burchführung des Ansiedlungsgedankens zu pflaen und auch für die Beschaffung bes A siedlungsaelob darfz, der über die im Gluzelsall erreichbare zkapttasabfi dung hinausgeht, Sorge zu tragen. Der von der baveriichen Regierung demgemäß in AÄbänderung eineg weitergehenden Antrageg eingebrachte Gesetzentwurf über die Ausiedlung von Kriegzbefchäbtgten in der Landwirtschaft fand einstimmige Annahme ln der Kammer der Abgeordneten und der Kammer der Reichsräte und erlangte mit dem 19. Juli 1916 Gesetz-ekraft. Vieses Befetz fügt. dem Wirk naskreis der Landeskultur enter ⸗ anstalt als ncueg Glied die Gewährung don Darleben an Kriege— beschadigte zur Ansiedlung in lan dwirtschafilichen Setrteben oder zur Stärkung landwirnischaftlichen ö. an. Für diese Darleben besteht leine Haftung der Gemeinden. Allerdings ist die Beleibungsgrenie pon 9g bezw. 100 vy auf 75 vp herangesetzt und ein solches Tarlehn im allgemeinen auf Kletnb triehe iin Höchtzumfenge bon h Sektaren beschränkt. Die Lander kulturrentenanfsalt beschaff! die Mirtel durch Ausgabe von Schuldverschrelbungen (Landegkulturren en chm).
Dag Anstedlungsdarlehn ist in erster Linie alg Ergänzun gemittel
edacht und alg Rachhopothek sicherjustellen. Es wird durch eine 6e ben jablbare . Kulturrenfe! verzinst und getilgt und ist für die Änstalt unkündbar. Der Staat ersetzt der Landetzkulturrentzen.˖ anfstalt alle etwa entstebenden Verluste an Kapltal und Zinsen. Den Kätzverfust trägt der Staat, indem er den Darlehnsnehmern auf