e
daß die Fattermittel rur zur Vi blütterung in nerbalb ihres Beniks verwendet werden dürfen. § 15
Mischfurter darf, außer jum Verbrauch in der eigenen Wirt. schaft, nur mit Genet miurg der Reichefuttermitieistelle oder darch die Landesfuttermiitelsiellen hergenellt werden.
§ 16
Dle Vorsckiiften dieser Verrednurg gelten nicht für die Heerer verwaltungen, die Marmeverwaltung und die Zennal. Einkaufsgesell⸗ schaft m. b. H.
Sie bezieben sich nickt auf die vom Kriegsaussichasse für Ersatz⸗ futter, G. m. b. D. oder in stin m Auftrag berge nellien Era fatier⸗ mittel. Diese sind jedech durch die Bezagsbereiniaung oder die vom Reich kanzler besmmten Stellen nach den Vorschriften dieser Ver—⸗ o:dnung zu verteilen. .
Die Voischritien dieser Verordnung kejieben sich nicht auf Futtermutel, die der Verordnung, beneffend die Einsubr von Furter⸗ mitteln, Hilseßeffen und Kuns düngtr, vom 28. Janugr 1916 (Resche—⸗ Gesetzbl. S. 67) untern hen und nach dem 25. Januar 1916 aus dem Aut land eingefübrt sind. —⸗
Werden Funermittel, die nach Abs. 1 und 3 den Vorschriften dieser Vererdnung nicht unterliegen, von der Keingsvereinigung über— nommen, so finden die Vorschüflen der 5 11 bis 15 Anwendung.
517 Die Landesier tralbebörden erlessen die Bestimmungen zur A(k— fübrung dieser Verordnung. Sie benim en, wer als juständ ge Be— börde und als Kommunalverband im Sinne ditser Verordnung anzu— sehen ist. 5 18
Mit Gefängnig bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bls
zu fünszehntausend Mark wird bestiäft, . 1. wer dem S 2 zuwider Funermittel in anderer Weise als
durch die Sezugeveretr igung absetzt;
2. wer die imm nach § 3 obliegenden Anzeigen nicht in der gesstzten Frtn er steller oder wer wissen lich unvolls. ändige
oder unrichttge Anzaben mecht; . . wer der ihm nach 55 oottegenden Verpflichtung nicht nach⸗
kommt; wer der Vi flicktung zur Aufßewohrung, rflaglichen Be— , und zur Versicherung (36 Ab. 3) zuwider⸗ ande lt; 5. wer den nach 5 2 Abs. 2 Nr. 2, § 17 erlassenen Bestim⸗ mungen zuw de ban elt; 6. 96 dem § 15 zuwider Mischsfutter ohne Genehmigung psAtellt.
In den Fällen der Nummern 1, 2, 3, 6 können neben der Strafe die Gegenstände, auf te sich die sirefrare Hen lung benebt, em gezogen werben, ohne Uterschied, ob sie dem Täler gehören oder nicht.
819
Soweit in dieser Verordnung die Bezussoertinigung genannt ist, treten bei Ausputz und Schw mmgerfste an die Stelle der Bezuge—⸗ ve einigung die von der R ich uttermittelntlle bestimmten Stellen.
Die Uoischint é der 8§ 10, 11“ finden auf Auspaß, und Schwimmg rste keine Anwendung.
29 ; Der Relchfkarzler kann Ausnahmen von den Vorsckriften dieser Verordnung zulassen. 9
Dlese Veromnnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Hteiche kanzler besimmt den Zeüpunki des Außcikrafittetent.
/ — — —
Bekanntmachung, betreffend Aufhebung der §S8§ 3, 4 der Bekannt— machung, betreffend Ausfühunasbestimmungen zu der Verordnung über den Verkehr mit Schwefel vom 27. Oftober 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1196).
Vom 14. Januar 1918.
Auf Grund des § 2 der Verordnung über den Verkehr mit Schwefel vom 27 Ottober 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1195) wird besnmmt:
Die Vorschriften der 85 3 4 der Bekanntmachung, be⸗ treffend Aus führungshestimmun gen zu der Verordnung über den Verkehr mit Schwefel vom 27. Oktober 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1196) treten mit dem Tage der Verkündung dieser Be⸗ kanntmachung außer Kraft.
Berlin, den 14. Januar 1918.
Der Reichskanzler. In Vertretung: Freiherr von Stein.
Bekanntmachung,
betreffend Liquidation französischer Unternehmungen.
112) Auf Grund der Verordnung, betreffend Liquidation französischer Unternehmungen, vom 14. März 1917 (Reichs⸗ Gesezbl. S. 227) hahe ich die Liquidation der französischen Beteiligung an der Firma M J Emden Söhne, Hamburg, angeordnet (L quidator: Rechtsanwalt Dr. Alfred Cohn in Hamburg, Neuerwall 75).
Berlin, den 14. Januar 1918.
Der Reichskanzler (Reichswirtschaftsamt). Im Auftrage: von Jon quièêres.
— —
Bekanntmachung, betreffend Liquidation britischer Unternehmungen.
269) Auf Grund der Verordnung, betreffend Liquidation britischer Unternehmungen, vom 31. Juli 1916 (Reichs⸗Ges(tzbl. S. 871) habe ich die Liguldat ion über das im Kieeise Rummelsburg (Reg. Hez Köslin) belegene, der englischen Staatsangehösigen Muriel Smallwood⸗Arnim gehörige Gut Wilhelmsthal angeordnet (Liquidator: Oberförster Wilhelm Henke in Rohr).
Berlin den 14 Januar 1918.
Der Reichskanzler (Reichswirtschafts amt. Im Auftrage: von Jonquisres.
Königreich Preus en.
Seine Masestäl der König haben Allergnädigst geruht: dem vortragenden Rat im Ministerium der geistlichen und Unterrichts angelegenheiten, Geheimen Oberregierungsrat Dr. Reinhardt den Charakler als Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat mit dem Range eines Rates erster Klasse zu verleihen.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Staate müssterium infolge der von der Stadtoerordnetenversammlung in Gräfrath getroffenen
Wahlen den Kaufmann Emil Rauh und den Kaufmann Ernst Schmidt dafelbst als unbesoldete Beigeordnete der Stadt
Gräfrath auf fernere sechs Jahre bestaͤtigt.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Die auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung britischer Unternehmungen, vom 22. Dezember 1914 Reichs⸗Gesetzbl. S. 556) und vom 106. Fbruar 1916 (Reichs-Gesetzöl. S. S9) am 12. und 19. Oktober v. J. angeordneten Zwangsverwaltungen der Forderungen der London and Liverpool Bank of Commerce Lid. London und London and Hanseatic Bank Ltd. London an die Blei- und Silberhütte Braubach, Aktiengesellschaft Frank⸗ furt a. M. sind auf gehoben.
Berlin, den 11. Januar 1918.
Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: von Flotow.
Die am 7. Februar 1917 über das in Deutschland be find— liche Vermögen der Firma G. F Smith Son, Nieder⸗ lassung Berlin, angeordnete Zwangsverwaltung ist auf⸗ gehoben.
Berlin, den 11. Januar 1918.
Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: von Flotow.
Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung amerikanischer Unternehmungen, vom 13 Dezember 1917 (RGA S. 1105) in Verbindung mit den Verordnungen vom 25 November 1914 (RGGBl. S 487) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. S9) ist nach Zu— stimmung des Herrn Reichskanzlers über die Firma Waiter A. Wood Company m b. H. in Berlin, Elisabethufer 5 / 6, die Zwangsverwaltung angeordnet (Verwalter: Herr Handels⸗ richter Martin Loose in Charlottenburg, Syvelstraße 66).
Berlin, den 11. Januar 1918. .
Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A: von Floto w.
Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs⸗ veise Verwaltung amerikanischer Unternehmungen, oom 13. Dezember 1917 (RGBl. S. 1105) mit Verbindung der Verordrungen vom 26 November 1914 (RGGöBl. S. 487) und 10. Febiuar 1916 (RGBl. S. 89) ist nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers über die Otis Auszugswerke G m. b. H in Berlin SW. , Königgrätzer Straße N, die Zwangs—⸗ verwaltung angeordnet Verwalter: Kommerzienrat Richard Dyhrenfurth in Berlin, Oberwallstraße 20a).
Hertin, den 11. Januar 1918.
Der Minister für Haadel und Gewerbe. J. A.: von Flotow.
Ju st izminister i um. Dem Amtsgerichtsrat, Geheimen Justizrat Richter in Berlin-Schöneberg ist die nachgesuchte Tienstentlassung mit Ruhegehalt erteilt.
Beftfanntm achung.
Gemäß 846 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (GS. S. 152) wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der im laufenden Steuer jahre zu den Kommunal⸗ abgaben einschätzbare Reinertrag aus dem Betriebsjahre 1916 der Halberstadt-Blankenburger Eisenbahn bezüglich ihrer preußischen Strecken auf 51 359.35 „S festgestellt worden in.
Magdeburg, den 13 Januar 1918.
Der Königliche Eisenbahnkommissar. Sommer.
GSekanntmachung.
Gemäß 5 1 Abs. 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats vom 23. September 1915 (RGBlI. S. 693) über die Fernbaltung unzu- perläsnger Personen vom Vandel bab ich dem Metzgermeister Leo Bebren, geboren am 11. April 1867 in Key nberg, bier, Hertog⸗ sraße 2, wobnhaff, die Ausübung des Handels mit Gegen. stäuden des täglichen Hedarfs und des Kriegebedarfs füt das gesamte Reichegebtet untersagt.
Düsseldorf, den 11. Januar 19183.
Die Polizetverwaltung. Der Oberbürgermeistet. J. V.: Dr. Lehr.
— — —
GSekanntmachung.
Der Firma Chraplewski in Meyenburg habe ich den ö mit ö , ,. . unmittelbare etetligung an emem solchen wegen Unzuverlässigkett in be diesen Handelsbetrieb untersagt. ö . 2 . Kyritz, den 10. Januar 1918. Der Landrat. Dr. von Winterfeld.
Aichtamtliches.
Deutsches Reich. Breußen. Berlin, 17. Januar 1918.
Der Bundes rat versammelte sich heute zu einer Voll— sitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsfe für Handel und Verkehr, für Justizwesen, für das Landheer und die Festungen und für das Seewesen, dle vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Justizwesen, der Ausschuß für Handel und Verkehr, die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und für Juniz— wesen, die vereinigten Ausschüsse für Rechnungswesen und fur Handel Und Verkehr sowie der Aueschuß für Justizwesen Sitzungen .
Das Königliche Staatsministerium trat
? ö hen einer Sitzung zusammen. jeute zu
Der Regentschaftsrat des Königreichs Polen! nach Abschluß feines Hesuches in Berlin an Seine Mainz den Kaiser und König und an den Reichs kanzler Sr. ent von Hertling laut Meldung des „Wolffschen Teleztay) n büros“ folgende Telegramme gerichtet: SrUphen⸗
An Seine Kaiserliche und Königliche Majestät den Veuischen Kalser, Berlin. ; Beim Ueberschreiten der Rachsgrenze ist es uns ein Bedäarff Euerer Majestät sür den gnädigen Empfang und die ahr it, schaft in Gucrer Mejestät Haupt, und Residenzstadt unsern 1 empfundenen Dank auszasprechen. wan Dr. von Ka kowski, Erzbischof,
Fürst Lubomirs ki. Jessef von Ost rowski.
An Seine Griellenz den Deutschen Reicht kanzler, Bemlin.
Guer Exzellenz ols obeiftem Vertrtttt der keut chen Reaienn üßersende ich beim Uebenreten der Reicht gienze der ö J bink lich sten Dank für den uns erwüsenen woblmwe llenden g sifrenn. sichen Cmpfarg Ich gebe der Uꝑmbeticugu g Ausdruc, kes mb stattg fundene Meir ungsapgtausch auf die Festigung der guten R ziehungen und des beider feltigen Vertrauen einen eifolgreichen G. flaß ausüben wirz. ucharzye wzk.
Hierauf sind folgende Antworten eingetroffen: An den Regentschafts at des Königreichs Polen, Wien, Hofburg.
Den Her en des Regentschaftzrates sage ich aufrichtigen Dan! für das bet Ueberschrennung der Grenze des Deuischen Neicheg an. mich gerichtete freundliche Telegramm. Möge Ihr erster Besuch la der deatschen Reichs baupifsabt einen weiteren Baustein zur dauernden Festigung der freundschaftlichen engen Bezlehungin zwischen Deutschland und Polen bilden.
Wilhelm J. R.
Seiner Exzellenz dem Mintfterpräsidenten PVerrn von Kucharzewtki, g Warschau.
Gurer Exiellenz sage ich für dos mir beim Ueherschreften der Reichs grenze ubersandte freundliche Telzgramm me nen gufrichtigfsen Dank. Auch ich boffe, daß der Besuch des Polnischen Regen sschär . ratet und Eurer Exzellenz in Beilin zur Festigung der guten Be. zit hungen und des beiderfeitigen Vertraueng erfolgreich beitragen wird. Reiche kanzler Graf Hertling.
—
In der Fachpresse, namentlich des Handwerks, wird in neuerer Zit eine Aeußerung des früheren Staatssekretärs dez Reichswirtschaftsamtes Dr. Schwander verbreitet, wonach „zur Beseitigung der in verschiedenen an das Kriegsamt und an das Reichswirischaftaamt gerichteten Eingaben geäußerten Seunruhigungen über eine etwaige Zusammenlegung von Betrieben“ nach Benehmen mit dem Kriegsamt mil— geteilt wird, daß eine solche Zusammenlegung weder von der Reiche leitung noch vom Kriegsamt beabsichtigt sel. Wie durch „Wolffs Telegraphenbüro“ mitgeteilt wird, ist eine Aeuße—⸗ rung dieses Inhalts nicht abgegeben worden.
Es handelt sich vielmehr offenbar um die versiümmelle Wiedergabe eines seinerzeit an den, Verein Deutscher Zeitungg⸗ verleger“ und einige andere Organe des Druckgewerbes ge richteten Schreibens. Dieses betraf lediglich die Frage einer Zusammenlegung von Zeitungsbetrieben. In der Wiedergabe der Fachpresse sind aus dem bezeichneten Schreiben diejenigen Stellen herausgelaͤssen worden, aus denen sich die Beschränkung der Mitteilung auf Zeitungsbetriebe ergibt. Auf
diese Weise ist der Eindruck erwecki worden als sei eine grund.
sätzliche Entscheidung getroffen worden, von Zufammenlegungen überhaupt abzusehen. ; Wenn auch bet allen Zusammenlegungen auf dle be— sonderen Berhält isse des betreffenden Induftriezweiges wei gehende Rücksicht genommen und gewiffenhaft abgewogen werden wird, ob die mit der Zusammenlegung erzielten Vorteile nicht durch die gleichzeitig entstehenden wirtschaftlichen Nachteile aufgehoben werden, ist eine Zusage, daß überhaupt keine Stillegungen mehr erfolgen werden, bei der Lage der Wutschaft un möglich.
Soweit die kriegswirtschaftlichen Verhältnisse notwendig erscheinen lassen sollten, weltere Zusammenlegungen durchsu— führen, wird das Reichswirtschaftsamt, wie einer kürz lichen Mitteilung des Staatssekretärs an den Deutschen Hand— werks⸗ und Gewerbekammertag in Hannover zu entnehmen ist, auf eine enge Fühlungnahme mit den berufenen Ver— tretern der in Betracht kommenden Wirtschaftsgruppen be— sonderen Wert legen.
Der Justizminister hat unterm 9. Januar 1918 eine allgemeine Verfügung, betreffend Belehrung von Kriegs— beschädigten und Kriegerwitwen, die eine zu erwartend— Kapitalabfindung zum Erwerb oder zur Entschuldung von Grundbesitz verwenden wollen, erlassen. Wie der Kriegs minister mitgeteilt hat, haben Kriegebeschädiate und Kriegerwitwen, die auf Grund des Gesetzes vom 3 Juli 1916 an Stelle von Kriegsversorgung Fapitalabfindung bear tragt haben, in zahl= reichen Fällen, schon bevor über den Antrag endgültig durch das Kriegsministerium entschieden war, in Erwartung einer Genehmigung des Antrags bindende Verträge über den Erwerb oder die wirtschaftliche Stärkung eigenen Grundbesitzes ab aeschlossen Sie haben dann, wenn ihnen später die Kapitalabfindung versagt werden mußte, durch den vorzeitigen Abschluß des Vertrags Vermögensnachteile erlitten. Den Amtsgerichten und den Notaren wird es deshalb durch die genannte Verfügung zur Pflicht gemacht, falls sie um die Beurkundung eines solchen Vertrags angegangen werden, die Kriegsbeschäbsgten und Kriegerwitwen darüber zu belehren, daß es sich zur Vermeidung von Schädigungen und nh e , g, für fie empfiehlt, ent. weder mit dem Abschlusse des Vertrags überhaupt noch zu warten, bis die Kgpitalabfindung vom Kriegsministerinm end— gültig genehmigt ist, oder aber wenigstens in dem Vertrage dessen Wirksamkeit von der Bedingung einer fünftigen Ge— nehmigung der Kapitalabfindung abhängig zu machen.
Der heutigen Nummer d. Bl. liegt das „Sachver— zeichnis zum Deutschen Reichsanzeiger und König— lich Preußischen Staatsanzeiger“ vom 1. Juli bis Ende Dezember 1917 bei.
aern. Die „Bayerische Staatezeitung“ meldet, daß nach Ver—= abredung mit der Reichelestung an den Frieden zger aud⸗ lungen mit Rußland auch ein bayerischer Vertreter
ehmen wird, der als Mitglied der bestehenden Abordnung es Deutschen Reiches durch, den Reichskanzler seine In⸗ „ruktlonen erhalten wird. Als bayerischer Vertreter ist mit Henehmigung Seiner Masestät des Königs der Staatsminister Ir Graf von Podewils bestimmt worden, der demnächst nach Berlin abreisen wird, um sich nach einer Besprechung im luswärtigen Amt an den Verhandlungsert zu begeben.
Der Entsendung des Grafen von Podewils nach Brest⸗ Litowsk liegt, wie die „Norddentsche Allgemeine Zeitung“ hört, ine Verelnharung zugrunde, die im Anschluß an die Versailler lichereinkunft vom 23. November 1550 zwischen Preußen und Jae rn getroffen und von preußischer Seite am 14. Februar 671 ratifizleit worden isi. Sie geht dahin, daß bei Friedens⸗ yerträgen, die nach einem Bim des kriege geschlossen werden, stets auch ein Bevollmächtigter Seiner Majestät des Königs von Bayern zugezogen werden soll, der sich an den Ver— handlungen beteiligt und durch das Bundeskanzleramt also urch den deutschen Reichskanzler — seine Instruktion erhält.
seiln
Oesterreich⸗Ungarn.
In einer außerordentlichen Sitzung des Generalkon vents der evangelischen Kirche augsburgischer Konfession in Ungarn wurde gegen den Gesetzentmunf, betreffend die Auto⸗ nomie der katholischen Kirche, Stellung genommen. Wie Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, wurde erklärt, daß die als llnzgleich für bie den Katholiken gewährte Autonomie gedachte staalliche Dotierung gemäß dem kürzlich eingebrachten Gesetz— entwurfe keineswegs die berechtigten Ansprüche der protestantischen Kirchen befriedige, weil diese Unterstützungen mit den Einkünften der saatlichen Stiftungen, welche die katholische Kirche genieße, in keinem richtigen Verhältnisse stünden. Viele Nedner verlangten Säkularisation des katholischen Kirchengutes, weil nur so Gleich heit und Friede unter den Konfessionen in Ungarn dauernd hergestellt werden könnten.
— Graf Stefan Tisza ertlärte gestern im Klub der Rationalen Arbeitspartei gegenüber den Besprechungen, die einige Blätter an seine vor einigen Tagen über die militä— rischen Reformen gemachten Bemerkungen geknüpft hatten, er habe mit seinen Aeußerungen weder eine Kritik am Vorgehen der gegenwärtigen Regierung in der Frage der militärischen Aenderungen üben, noch der Regierung Schwierigkeiten be reiten, sondern der Auffassung Ausdruck geben wollen, daß alle Hestrehungen, die den König nerhindern wollten, im Rahmen seiner Rechte als verfassungsmäßiger ungarischer Herrscher dle eltn Wünsche der Nation, betreffend die Armee, zu erfüllen, auf den ungeteilten und entschlossenen Widerstand der ganzen ungarischen Nation stoßen würden.
Rußland.
Nach einer Meldung der „Petersburger Telegraphen— agentur“ ist auf Lenin ein Revolveratten tat verübt worden. As er vorgestern eine Abteilung der sozialistischen Roten Garde, die zur Front abging, hegleitet hate und im Auta— mobil zurückkehrte, wurden auf dieses vier Revolverschüsse oh ne Erfolg abgefeuert.
— Das „Ukrginische Informationsbüro“ in Stockholm tilt mit, daß der Rat der Nation in Kiew die Nachricht er— Ulten hat, daß ein außerordentlicher Kongreß der Muselmanen Urkestans in Uebereinsttimmung mit der mehrere Millionen schlenden Bevölkerung Turkestang in bezug auf dat Selbst⸗ histimmungsrecht und gemäß den Grundsätzen der großen ussischen ec tic am 23. Dezember 1917 das Gehiet von Turkestan als selbständige Repulik im Bündnis nit der föderativen russischen Republik erklärt hat. Einstweilen wurde ein Nationalrat gewählt, in dem ein Drittel der Sitze der nichtmuselmanischen Bevölkerung Turkestans zu⸗ erkannt wurde. Der Beginn der Sitzung des Nationalrats wurde anf den 5. Januar festgesetzt. Der Kongreß hat auch eine Vorläusige Regierung Turkestans gewählt. Die Konsti⸗ luierende Versammlung, die demnächst einberufen wird, soll die endgüllige Form der Autonomie bestimmen.
Schweden.
Der König hat gestern den Reichstag mit einer Thron— rede eröffnet, in der er die Bemühungen um die Aufrecht— erhaltung der Neutralität sowie für die Uebergangswirischaft nach dem Kriege und sür das Zusammenmirken der skandi⸗ navischen Staaten besprach, das selbständig gewordene Finnland begrüße und die Hoffnung auf gedeihliche Lösung der Alande— Frage aussprach. Der König kündigte ferner an, daß seine Re⸗ gierung Fragen der auswärtigen Politik mit einem Sonder— zusschusse des Reichstages zusammen bearbeiten werde, und daß die Rüstungen zor e lich ) herabgesetzt werden könnten. 9j . Thronrede heißt es, dem „Svenska Telegramhyran“ folge: nie durch den Krieg verursachte Vermindernng der Weltpre⸗ dültlen und besonders die gegenseit gen Absperrmaßnahmen, die von len einen und den anderen Kriegführenden oetroffen wurden, haben unseie Einfuhr und unseren Händel mit dem Ausland außerordent⸗ de ershert. Es wurden glle Anfttengungeng gemächt, um tse Sckwierigkeiten zu überwinden. Gewisse beschränkte Handelsabkommen sind getroffen und geschaͤftliche Be⸗ Le bungen angeknüpft worden, um den schwedischen Uebersee— U unter Bedingungen, die sich mit unserer Unab- ääigkeit und Neut alität verelnbaren laffen, wleder zu ermöglichen. Ihen alls aber müssen wir in er lter Lin e guf un ert eigenen Hisst—, i. rechnen. ie Throntede hebt dann berbor, daß die schwedische a sonsung im laufenden Jahre sehr schwach sei, und wendet sich an a3 gesamte Volk mit der felerlichen Ermahnung, dte Organe des . in jbier Arbeit für cine gertchte Verteilung und gegen e unerlaubte Bereicherung an den Lehensmitteln zu unter- fäßen, , Die, Rede Fündißt die Absicht an, infos. der kel enden Prelzsteigerung eine Auftbesserung der Lebent⸗ 6 re, der k eintreten n . .
ein esetzentwurf vorgelegt werden üÜhe ige Wahlrecht (. Frauen, 1 lber das gleiche Wabl⸗ ö 5 BDemeindeangeiegen besten für alle, die Gemendesteuner zahlen. ö Auftäählung einiger jn Aussscht gengmmöenen Aenderungen per ae hgi bug erwähnt die Thronzede die Maßaahmen zur Begünsit der Kelönisatton Rorriandg, zum Ausbau deg staailichen Ellen Teltphonnetzeß und zur Augbeutung der dem Staat g= ki slrsäle, . Der Haus hglsspian ist teilmeise ach fenen kam bsäen ausgestellt worden. Alle durch den Krieg notwendig ge⸗ n , Ausgaben sind gedickt durch Stantaeintänfte, die entweder egen hblag gesetzt ober bereins eingegangen find. Eine Ergärjungẽ⸗ e lie gel nin . K 6 e ö. e,, netwendig werden, abe niedrige Elnkommen we adon nuigen tun werden. . ;
ol ders Ktagtshanzhalt fir 1918 balanciert, obiger Hne!l he, mit 60 es jo0 Kronen mit dem Zuschlag lür 1918
ib0 85? 2090 Kronen gegenüber dem Gesamthaushalt des laufenden Jahres mit 675 002 300 Kronen. Das Landesverteidigungs⸗ budget weist Ausgaben in Höhe von 101 253 9909 Kronen gegen S8 018 000 Kronen dieses Jahres auf. Diese Vermehrung ist jedoch nicht auf Ausgaben für neue Zwecke, sondern nur auf eine genauere Berechnung und die allgemeine Verteuerung zurückzuführen. Bei den Marineausgaben mit 142729 306 Kronen ergibt sich gegen 1918 eine Herabminderung von A Millionen Kronen.
Dchweiz.
Bedauern der französischen Regierung über den Zwischenfall ausgedrückt, der purch den Bom benabwurf auf Kallnach
verursacht worden ist. Gleichzeitig hat er mitgetellt, ine 1 des, n * sach e . Gleichzeii h mitgeteilt daß eine möachten Vorsckla es, fär di Bornahme der entscheidenden Ai stim⸗
strenge, zur Zeit noch nicht abgeschlossene Untersuchung ange⸗ ordnet worden ist
anzösische Regierung hat sich bereit erklärt, den gesamten, durch das Bombardement entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Bundesrat hat, obiger Quelle zufolge, den schweizerischen Konsul in Abo heauftragt, der Regierung in Helsingfors zur Kenntnis zu bringen, daß er die Unab—⸗ hängigkeit und Souveränität des finnischen Volkes anerkenne und bereit sei, mit dessen Regierung in freunzschaft liche Beziehungen zu treten.
Der Bundesrat hat den bisherigen Chef der Abteilung für Vertretung ausländischer Interessen beim politischen Departement, de Pury, zum außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister der Schweizerischen Eidgenossen— schaft in Guenos Aires ernannt. Der neue Gesandte wird seinen Posten Ende Februar antreten.
Der KRundetsrat hat ferner beschlossen, die gesamte Er⸗ zeugung, Einfuhr, Verteilung und Verwertung der Speiseöle unter die Aufsicht des Volkswirtschafte departements zu stellen, unter Errichtung einer Eidgenössischen Fettzentrale. Dlese hat in den nächsten Monaten die Rationlerung von Fett durchjuführen, bei der vorläufig für den Monat und Kopf der Wohnbevölkerung 500 Gramm Fett 2090 Gramm Butter) zur Verteilung kommen werden.
Amerika.
Auf Ersuchen des amerikanischen Kriegs departements brachte
laut Meldung des „Reuterschen Büros“ der Vorsitzende des
lichen Personen, die seit dem 5. Juni 1917 das 21. Lebens⸗ jahr erreicht hätten. Die Maßnahme ist dazu beßimmt, die
Forderungen des Oberstmarschalls Generals Crowder zun Aus⸗ , , m, e . a m. fährung zu bringen, solange der Krieg dauert, sährlich ' 60 600 bie nüilllär'scken Scher gen borze tl u schräcket;
Mann in die Armee einzustellen.
lands und Fran gah der „Agence Havas“ zufelge bekannt, daß sich Italien diesem Abkommen angeschlossen habe, ferner daß Frankreich und England sich verpflichtet hätten, vor dem 1. November 1918
zweieinhalb Millionen Tonnen Getreide und andere Lebensmittel zu kaufen. Der Präfident fügte hinzu, daß die Vereinigten Staaten zugeslimmt haben, die Ausfuhr der für Argentinien
notwendiger Kohlen zu gestatten. Ein Gesetzentwurf verlangt vom Parlament die Ecmächtigung zur Eröffnung eines Kredits von zweihundert Millionen Piaster an die Regierungen Frankreichs und Englands Die Nationalbank soll die notwendigen Fonds zur Verfügung stellen. Der Kaufpreis für die Lebensmittel
ist auf 125 bis 15 Piaster für die Tonne für Brotgetreide
und 7 Piaster für Hafer, 15 Piaster für Flachs fesigesetzt. Die französische und die englische Regierung werden bei den argentinischen Gesandtschaften in Paris und London Wert— beträge in gleicher Höhe dieses Kredits hinterlegen.
Die Friedensverhandlungen in Brest-Litowst.
16. Januar.
Am 15. d. M. haben zwei weitere Sitzungen der deutsch-österreichisch-ungarisch-russischen Kommis⸗ sionen zur Regelung der territorialen und politischen Fragen stattgefunden, in denen der getroffenen Verein barung entsprechend in die geschäftsmäßige Besprechung der vier zur Erörterung vorgeschlagenen Punkte unter vorläufiger Zurück- stellung von Punkt 1, betreffend das Gebiet, eingetreten wurde.
Der . der russischen Abordnung regte zur ächst, auf die früher bereits besprochene Frage der Zuzt-bung von Vertxttern der besetzten Gebiete zu rückgreifend, an, selche Vertreter nunmehr an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen, damit sie Gelegenbett hätten, ihre russischerselts berittenen Rechte bezw. ihr Anrecht auf die Ver—= teetung threr Völker vor der ganzen Welt nachweisen zu önnen.
Staattz sekretär bon Kühlmann gab erneut selner Bereitwillig⸗ keit Ausdruck, solche Vertreter heranzuziehen, dies sedoch unter der schon früher festgelegten Vo aussetzung, daß das Exsicheinen die ser Vertreter in Brest-Litowtk auch von der russtschen Abordnung dabim aufgefaßt werde, daß die Staatwerdung dieser Gebiete durch die Zu lossang ihrer Abgeordnezen auch russischersestz wenigstens präsumptiw anerkannt werde. Daß ohne eire solche präsurptipt Anerkennung dte Zulaffung von Vertretern der betreffendin Völker Fegriffsmäßig sich don selbs ausschließe, bedürfe elgentlich keiner naäbrren Ausführung. Ent. weder die Herren kämen nach Brest⸗Litowsk alg Sprecher und Vertreter ihrer Völker, und dann müsse jwischen den verhandelnden Part ten Uebereinstimmung darüber bestehen, daß die se Volkepersönlichkeiten wenlgstens präsumptiv entstanden selen, oder aber sie kämen als ö und hätten dann bei diesen Besprechungen nichts zu suchen. Herr Trotzki erklärte sich außer Stande, auf die vom Vor⸗ redner als notwendig bezeichnete , ,,, einzugehen, da er nicht anerkeynen könne, daß dlese Vermeer den Willen der gesamten Be— völkerung jener Länder zum Ausdruck zu bringen geeignet seien. Va⸗ mlt entsolle von selbst die wesentliche Vorkedtngung des seinerzelt ge⸗ machten Vorschlags.
Im Anschluß an, diese Grörterung stellte der Staatzssekretär von Kühlmann fest, daß die abweichenden Ansichten der Her— bandelnden Parteien tiber die Frage, welche Bedeutung den Be— schlüssen der in den n. Gedteten hestehenden Periretungekörper 6. sich auch durch elngthende Erörterung auf einer mittleren
inte nicht hätten vereinigen lassen, in dem er i g. daß dieser Umstand an sich nicht notwendigerweise zum Scheitern der Ver handlungen führen müsse, da ja die verbuͤndeten Abordnungen sich von Anfang an auf den Standpunkt 66 hätten, eine bestotigende Volke kundgehb an n , ,, in Augsicht zu nehmen. 2 ä, aber dit Vebltngungen Kleset Rote futndgebun auf krelter Grundlage Uchernsustttunsung zu erzielen, so wüärke die Meinnnggberschledenhell
; Desgleichen hat auch der französische Bot⸗ chafter in Bern beim Bundespräsidenten vorgesprochnn. Die
(inbegriffen 100 bis
ange
darüber, ob kiese Vollskandeekung alg konstttußcrend oder kon—
stimier⸗nd anzusehen fei, seiner Anficht nach ein Scheitern der Ver
handlungen mit seinen weitreich nben Folgen nicht zu techtsertgen
vermögen.
Indem Herr Trotzki zugab, daß die Fottsetzung der Erörte⸗ rung auf dem bisher behanzetin Gebist wenighens im augenblick lichen Stadium der Perhane lungen jweckios erscheine, erklärte er, daß,
wenn die seinr Anficht nack eiferserlichen Vorausetzungen für die
Volkeatstmmung gewährl istet seien, es fät ie praknische Lösung der
Frage in der Tat gleichgültig lei, welches Organ von dieser oꝛer jentt Regie rung in irgend einem vorherge henden Jitpunkt prasumptio . ö . . anertannt worden set.
Der französische Minister des Auswärtigen Pichon hat ̃ laut Meldung der „Schweizerischen Depeschen⸗Agentur“ dem schweizerischen Geschäftsträger in Paris das lebhafte
Folgiich komme es dem Wesen nach in der Hauptsache darauf an, die U abhängizteit und Freiheit der Willeng dußerurg des kereßerden Voikeietlg zu gewährleisten, und zur Sicherung der Ber eatung diefer Willen gäukßer ung sek es nötig, daß sie nicht nur inen konftimierenden, sondern einen konstitu eienden Charakter erhalt..
Bet der Gröcterung des vem Sraatsselretär von Kählmann ge—
mungen in den besetzten Gbieten den Zeitraum jwischen dem At⸗ schluß deg Fri deng mit Roßland und spätesteng einem Jahr nach dem allgem. tnen Friedensschlüß anzusetzen, schnitt Herr Troßti so— fort die Rä4umungsfrag⸗ an. Er jührte aut, daß teise genügen den Gründe vorlägen, die Schicksale der fraglichen Gebiete init dem Verlaufe und weiteren Gang des Krieges zu verktpfen. Freilich wäre durch die Wi der herstellung der fetedlichen Vertehrs zwiscken den beiden Parteten die Fortsetzung detz Krieats auf den anderen Fronten nicht ausgtschless n. Er set aber der Arsiczt, ohne vorläufig einen ke⸗
ft mmten Termia nennen ju wollen, daß die Fegge der Rrar lung der
Geichicke der jetzt besttzsen Gebiete in Zusammenhang gebracht werden müsse mit dem Friedens schluß an der Ostfrost.
Stgatssekr tär von Kübhlmann wies demgeger üer zunäcst darauf hm, eg liege schon ein großes Enteegenkommen darin, doß die Vrrbärb, ten sich bereit erklart bätten, die unter den Aititel 1 ker deutsch österrrichi chungarischen Formulierung fallend n Rebiete bereils nach Abjchluß der russischen Dem obilisirrung obne Räcsicht auf den Fortgang des Weltkitegetz zu zäcmen. Ein welttres Entgegenkommen seltens der Verbündeten in diesem letzteren Punkte halte er nicht für autgeschloffey, fag man in den an tten Punkten zu einer Ueberein⸗
stinimung gelange. Da jedoch de Möglichkeit eder Wahrlcheinlichkeit
er es Wieder ausflammens di Kambfes an der Tstfront hei Bortzauer dez Kriegs an a deren Fronten jedenfalls. erheblich größr fei, als nach Abschluß res allgemeinen Fiiedert, so müsse er es als ausge⸗ schlossen bezeichnen, är die Räammung der in Artikel I des dentsch önerreichijch ' ungarn ischen Entwurfs angeführten Gebiete einen 3:it⸗ punkt ins Auge zu fassen, der nicht mit Abschluß des allaemeinen Friedenz recht. Welfere Sicherunden als in Aitikel J vorgesthen, könnten selteng der Verbündeten, folange der allgemelge Krieg dauere, umnsglich aufgegehen werden.
Herr Trotzki entgegnete, daß er in der Regelung der Exisienz der fraglichen Völker gemäß ibtem Willen die beste Sicherung geren
Militärausschusses des Senats Chamberlain ein Gesetz im ein Wärercufleben deß Krieges an der Ostfront erblicken wärde.
Senat ein auf militärische Registrierung aller männ-
Ftaatgsetretär von Köhlmann stellte fest, daß zwischen den Parteien Uebertiastimmung berrsche in dem Wuansche, möglichst Fald
den rurch den Keieg geschaffenen Zuständen ein Ende zu bereiten,
wiederholte aber, voß etz aus den dargelegnsen Gründen uninnlich sei,
Nach einer Reylik des Vorsitzenden der russischen Ab⸗
Im argentinischen Kongreß verlas der Präsident teh n,, , , n mn,
eine Botschaft l, des mit den Gesandten Eng- reichs getroffenen Abkommens und
Die Nachmittagssitzung wurde um 5 Uhr durch den Sigatssekretär von Kühlmann mit folgenden Ausführungen eröffnet:
Meine Herren!
Wir baben heute morgen die Bespröchung des Zeitraumes zu Ende geführt und mit Bedauern feststellen mässen, daß auf der Gegenseite, troß dem die von uns angesühslten Gründe voh kommen darchschlagender Natut waren, keine Geneigtkeit benarden hat, auf unsere Darlegungen in ügend welcher Welse etüzeg-ben. Wir wollen übergeben jam zwellen jur Erörterung ste henden Dunkie, der sich beneht auf rte allgemeinen politischen Voraussetzungen, unter welchen rte Ausübung des Selbffberinmungsrechtes erfolgen soll. Die Haupifrage bei der Beantwortung dieses Tragknfon plexis wird die sein, inwiefer die Freibeit der Bbstimmung bezw. der Wahl zu der ausschlaggebenden Versammlung durch die Gegenwart ven Trrppen in den beireffenden Gebeten beetmrächtigt wird. Die verbündeten Abordnungen sind von der volltemmen auwnjichtigen Ifsicht geletet, für die Abstimmung bezw. Wabl das höchstmögliche Moß von absoluter pelitischer reiheit ber- zastelles, welchetz mit den Umstanden verträglich ist. Tieg ift, wie sich auß der Natur der Sache ergibt, zum großen Tell mit eine militärlsche Frog. Der Rahmen, inerhalb dessen die Erörterung über die Frage laufen ann, ift durch mil tärische Neiwendigkeiten gezogen, über welche binaug wir nicht geben können. Tie belden Gesichts punkte, innerbalb deren beraten werden kann, sind fol⸗ gende: Eine gewisse Zahl bewaffneter und dignplinierter Stiest⸗ Härte ist zur Aufrechterbalturg der öffentlichen Ordnung notwenig. Ein Teil jetzt militärrsch organisierter Kräfte it notwendig, um den öokonomischen Benrteb des Landes in Gang zu halten. Es wird von unseter Seite in indender Form die Jusoge gegeben werden, daß diese organisier ten Kräfte in dem Gebiete, um das es sich handelt, in keiner Weise sich polnisch betätigen und keinen volitischen Bruck aug üben dürfen. Aus dieser Anschauung heraus vertreten wir un bedingt die Thest, daß die Gegenwart dieser Kräfte der Freibeit der Ab- flimmung in keiner Weise abträglick sein kenn und deshalb ibr Vor⸗ handensein die Ausübung einer vollkommen freien Abstin mung keineg⸗ wegs beeinträchtigt.
Der Vorsitzende der russischen Abordnung wandie sich junächst wieder der Frage der Räimung er besetzten Gebiete zu. Gegenüber einer besbalb an ion gerichteten Bltte des Staate stkretärt von Küblmann, doch jum Thema ju sprecher, namentlich zu der Frage, unter welchen Bedingungnn eine Abstimmung statlsinden könne, die nach der belderseitigen Ansicht als eine gällige und nicht durch millsätischen Druck beeinflaßte Willen kündgebung anzuleben fet, erkläre Herr Trotzki, er müste sich ert über die Räumungs—⸗ frage völlige Klenheit vꝛrschaffen, die er bis jetzt noch nicht habe. Staatesekretär von Kühlmann entgegnete, er babe unter dem Gindrucke gestanden, deiß duich die Gr— zrterung vom Morgen die Frage des Zeitpunkis genügend geklärt schien, wenn das nicht der Fall sei, so habe er nichls dagegen, wenn der Herr Vorsitzende der russischen Abordnung das Thema weiter erörtere. Er könne keine Gewähr dafür übernehmen, daß innerhalb des Zeitraums, der für die Abstimmung praktisch in Frage komme, millitärische Erwägungen eine vrllkom mene Hdiäumurg des Gebiets möglich erscheinen lassen würden. Es sei für jeden klar, daß selbst bei Ginzichtung einer nattonalen Gent armeris, zu der die Verbündeten durchaus bereit srien, der Siherbeltsdtenft in diesen welten und unsicheten Gebieten innerhalb der Zeitspanne, in der die Abstimmung herbeigeführt werden müsse, nicht so ve lltommen zu regeln lei, daß auf milttärtiche Sicherung der Ordnung ganz ver— zichtet werden könnte. Das Minimasprogramm der Verbündelen set
in sargsältiger Berücksichtigung der militärkschen Notwendigkeiten auf—
gestellt, und ju seiner Einhaltung ben. Erbrterung im tinjelnen
eien die Verbündeten kereit. Es werde sich darum handeln, ob nach
Ansicht des Herrn Vorsitzenden der russsschen Abordnung innerhalb des von den Verbündeten dargelegten Rabmens eine Abstimmung oder Wahl unmöglich sei, d. h. ob bei der Gegenwart dieser bereitg definierten geringen organißter ten Kräfse die Aöftimmung oder Wahl. fee eng, . srei von milstärischem Druck betrachtet werden könne oder nicht.
eir Trotzki erklärte, er könnte jetzt nicht diese Frage in einer Gestajt . bie für dte Verhandlungen 63 prakttsch kolitischer Ber eutang sein wirke, ud es sei einleuchtend, daß b— Klarftellung aller übrigen hierher gehörigen Fragen neben derjenigen