1918 / 17 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 21 Jan 1918 18:00:01 GMT) scan diff

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Bekanntmachung,

betreffend Aenderung der Verordnung über die Sicherstellung von Kriegsbedarf in der Fassung vom 26. April 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 375).

Vom 17. Januar 1918.

Der Bundesrat hat auf Grund des 83 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß— nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1 Die Verordnung über die Sich istellung von Kriegsbedarf in der fe, dom 26. April 1917 (Reiche Gesetzbl. S. 375) wird dahin geändert: Ju § 2 wird hinter Abs. 1 folgende Vorschrift eingestellt: Bei der Festsetzwaug des U bernahmeprei es von G genständen, für die zur Zeit der Enleignung Höchspreise bestanden, dürfen diese Höchsipreise nicht überschristen werden. Im § 4 Ab. 3 erhält der Schlaßsatz folgende Fassung: Die Enmscheidung erfolgt endgültig durch daz Reichsschledsgericht für Krie amhischaft. § 7 fallt fort. Artikel I Die Verordnung tiitt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Sie findet auch auf die Gegenstände Anwendung, die vor ibrem Igkrasttreten enteignet worden sind, sofern die höhere Verwaltungs—⸗ behörde den Uebernahmeprets noch nicht festgesetzt hat.

Berlin, den 17. Januar 1918.

Der Reichskanzler. In Vertretung: Freiherr von Stein.

elan nht ing chung über wirtschaftliche Vergeltungsmaßnahmen gegen Brasilien.

Vom 10. Januar 1918.

Auf Grund des 57 Abs. 2 der Verordnung, betreffend Zahlungsverbot gegen England, vom 30. September 1914 Reichs⸗Gesetzbl. S. 421), des 8 4 Abs. 2 der Verordnung über die Anmeldung des im Inland befindlichen Vermögens von Angehörigen feindlicher Staaten vom 7. Oktober 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 633) und des § 6 der Verordnung, be⸗ treffend Verträge mit feindlichen Staatsangehörigen, vom 16. Dezember 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1396) wird folgendes bestimmt:

Artikel 1

Die Vorschriften der Verordnung, betreffend Zahlungsverbot gegen England, vom 30. September 1914 werden auch auf Brasilien für anwendbar erklärt.

Die Anwendung unterliegt folgenden Einschraͤnkungen:

1) Für die Foge, ob die Stundung gegen den Erwerber wirkt oder nicht (5 2 Abf. 2 der Verordnung), kommt es obne Rücksicht auf den Weohnsitz oder Sitz dis Erwerbers nur darauf an, ob der Erwerb nach dem 26. Oktober 1917 oder vorher staitgefunden hat.

2) Soweit in der Verordnung vom 30. September 1914 auf den Zeitpunkt ihres Inkrafttretens verwiesen wird, tritt der Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bekanntmachung an die Stelle.

Artikel 2

Die Vorschriften der Verordnung über die Anmeldung des im Inland b findlichen Vermögens von Angehörigen feindlicher Staaten vom 7. Ottober 1915 finden insoweit, als sie sich auf die Be⸗ schraͤnkung der Verfügung über das inländische Vermögen und dag Verbot der Abführung des Eigentums felndlicher Staatzangehöriger beiiehen (85 5 bis 11, 5 13 der Verordnung), auf das Vermögen brasilianischer Staateangehöriger A wendung.

Artikel 3

Die Voischriflen der 1, 2 der Veronrpnung, betreffend Ver⸗ träge mit fein lichen Staaigangehörigen, vom 16. Dezember 1916 werden auf Brasilien ausgedehnt.

Artikel 4

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

Berlin, den 10. Januar 1918.

Der Reichskanzler. In Vertretung: Freiherr von Stein.

—— ——

Bekanntmachung,

betreffend Liquidation französischer Unternehmungen.

113) Auf Grund der Bekanntmachung, betreffend Liquidation französischer Unternehmungen, vom 14 März 1917 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 227) habe ich die Liquidation des der Société frangaise d'Exploitation des produits Lianosoff. Paris, gehörenden Geschäftsanteils an der Mineralöl Lager⸗-Gesellschaft m. b. H in Neuhof-Wilhelmsburg angeordnet (Liquidator: Kaufmann Otto W. Möller, Hamburg, Alstertor 2).

Berlin, den 15 Januar 1918.

Der Reichskanzler (Reichswirtschaftsamt). Im Auftrage: von Jonquièéres.

Bekanntmachung, betreffend Liquidation britischer Unternehmungen.

270) Auf Grund der Verordnung, betreffend Liquidation britischer Unternehmungen, vom 31 Juli 1916 (Reichs⸗Ges=tzbl. S. 871) habe ich die Liquidation der britischen Firma Bechmann K Ullmann, Kommission und Export, in Fürth 33 angeordnet (Liquidator: Justizrat Wertheimer in

ürth).

Berlin, den 15. Januar 1918.

Der Reichskanzler (Reichswirtschafts amt). Im Auftrage: von Jonquiéares.

Bekanntmachung,

betreffend Liquidation britischer und franzöͤsischer Unternehmungen.

Auf Grund der Verordnung, betreffend Liquidation britischer Unternehmungen, vom 31. Juli 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 8731) und französischer Unternehmungen, vom 14 März 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 227) habe ich die Liquidation folgender Unternehmungen usw. angeordnet:

271) Der britischen Beteiligung an der Reederei A. Fahren⸗ heim in Rostock (Liquidator: Justizrat Dr. Schütz in Rostoch,

272) der britischen und französischen Beteiligung an der Reederei Friedrich Fischer in Rostock (Liquidator: wie oben). Berlin, den 15. Januar 1918. Der Reichskanzler (Reichswirtschaftsamt). Im Auftrage: von Jonquièêres.

Bekanntmachung.

Auf Grund des 5 10 des Gesetzes vom 1. Juni 1898, betreffend die elektrischen Maßeinheiten, wird die Prüf⸗ befugnis des Elektrischen Prüfamts 4 in Nürnberg folgendermaßen erweitert:

für Gleichstrom bis 1000 V. . bis 600 A. bis

Charlottenburg, den 4. Januar 1918. ;

Der Präsident der Physikalisch⸗Technischen Reichsanstalt. EC. Warburg.

für Wechsel und Drehstrom bis 24 000 V. 400 A.

Bekanntmachung über zwangsweise Verwaltung französischer Unternehmungen.

Auf Grund der Bekanntmachungen des Reichskanzlers vom 26 November 1914 (RGBl. S 487) und vom 19. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist für den Leibrentenanspruch, der den französischen Staatsangehörigen Hyppolite Deroy und Made— leine Gilbert, genannt Allais, in Paris auf Grund testamen⸗ tarischer Verfügung des Dr. Albert Fitz vom 25. Juli 1884 in der Höhe von jährlich 2000 S6 gegen Elisabeth und Helene Fitz in Fotst und Ida Gießen in Deidesheim zusteht, sowie für die zur Sicherung dieser Forderung auf dem Anwesen Hs. Nr. 22 in Dürkheim eingetragene Sicherungs hypothek im Betrage von 10 000 6 nebst 500 MS für Nebenbeträge die zwangsweise Verwaltung angeordnet worden (Verwalter: Bankprokurist

Karl Schäfenacker in Mannheim). München, 11. Januar 1918.

Königliches Staatsministerium des Innern. J. A.: Knözinger, Königlicher Staatsrat.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwang sweise Verwaltung und die Liquidation des inländischen Vermögens landesflüchtiger Personen, vom 12. Juli 1917 (RGGBl. S. 603) ist für die folgenden Unternehmen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

668. Liste.

Vermögensmassen: Das gesamte im Inlande hesindliche Ver⸗ mögen nachstebender Lander flüchtigen: 1) Mever, Eugen, geboren 7. Januar 1853 zu Reichenweier, Bankoirektor, und Ehefrau, Julte geb. Sattler, geboren am 22. Juni 1856, zuletzt in Straß⸗ burg, ausgebürgert durch Eilaß vom 7. Junt 1916 (Verwalter: Notariatésekretär Laurent in Reichenweter). 2) Meyer, Julius, Witwe, Klarissa geh. Zündel, geboren 21. November 1849 zu Meskau, zuletzt in Mülhausen, ausgebürgert duich Erlaß vom 21. März 1917 (Verwalter: Bürgermeisterstellvertreter Zoepffel in Mülhausen). 3) Schultz, Josef, geboren 24. November 1866 zu Brunstatt, Wirt, zuletzt in Mülbausen, ausgebürgert durch Frlaß vom 7. September 1916 CRherwalter: derselde)., 4) Stambach, Georg heofil, geboren 12 April 1867 zu Ingols⸗ heim, Apothefer, und Ehefrau, Anna Marte geb. Nitscholm, geborer 30. Jull 1870, nebst Lochter Marte Salomea Blanfa, geboren 16. Juli 1900, und Sohn Georg Peter, geboren 30. März 1907, zulert in Golmar, ausgebürgert durch Erlaß vom 13. Dezember 1816. (Veiwalter: Bürgermeister Geheimer Justinat Diefen⸗ hach in Colmar). 5) Kuentzmayn, Paul, geboren 23. Januar 1874 zu Türkheim, Hafner, jul'tzt in Türkheim, ausgeburgert durch Erlaß vom 17. Januar 1917 (Verwalter: Amtegerichte— sekretär Nabe in Ingersheim). 6) Heimburger, Josef Ludwig Franz, geboren 17. Mal 1885 zu Fessenheim, Landwirt, zuletzt in Herlis beim, ausgebürgert durch Eilgß vom 30. Septem ber 1916 (Verwalter: derselbe)- Der Grundbesitz der Landes, flüchtigen, dessen Liquidation in Aussicht genommen ift, bleib durch die Zwanga verwaltung unberührt.

Straßburg, den 12. Januar 1918.

Ministerium für Elsaß⸗-Lothringen. Abteilung des Innern. J. AU.; Bidet

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Landrat Valentiner aus Burgdorf zum Geheimen Regierungsrat und vortragenden Rat beim Staatsministerium zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Regierungsrat Dr. Bormann in Mansfeld zum Landrat zu ernennen und dem Schichtmeister Friedrich Müller in Obernkirchen den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.

——

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs ist die Wahl des Direktors Dr. Swet an der Krupp⸗Oberrealschule in Essen zum Direktor des Real⸗ aymnasiums in Essen-Altenessen durch das Staatsministerium bestätigt worden.

Dem Reichsmilitärfiskus, vertreten durch die In⸗ tendantur des 7. Armeekorps in Münster (Westf ) dem die Genehmigung zum Bau und Betriebe einer Privatanschluß- bahn von dem nördlichen Endpunkt des westlich der Staats⸗ bahnstrecke Uerdingen =- Oppum sich hinziehenden Ausläufers der Kleinbahn der Stadt Crefeld (Hafenkleinbahn) nach der Militä fliegerstation Crefeld ertellt worden ist, wird auf seinen Antrag das Enteignungsrecht, zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des für diese Anlage in Änspruch zu nehmenden Grundeigentums hiermit verliehen.

Berlin, den 17. Januar 1918.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs.

Das Staatsministerium. don Breitenbach.

Ministerium des Königlichen Hauses.

Dem Kaufmann Will Knaut, Inhaber der Tapeten, großhandlung Franz Liech und Heider in Berlin und

dem Kaufmann Ernst Fuhrmann, Inhaber der Flrma Emil Halbarth in Berlin ist das Prädikat eines Königlichen Hoflieferanten, 2 l .

dem Bezirksschornsteinfegermeister Julius Lorenz in Berlin das Prädikat eines Königlichen Hofschornsteinfegermeisterz ver⸗ liehen worden.

Ministerium des Innern.

Dem Landrate Dr. Bormann ist das Landratsamt im Mansfelder Gebirgskreise übertragen worden.

Ju stizministerium.

Dem Landgerichtsrat, Geheimen Justizrat Schnitzler t Cöln und dem Amtsgerichtsrat, Geheimen Justizrat Seibert in nn, ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Nuhe

ehalt, eh dem Notar, Justizrat Kükenthal in Wittstock die nach⸗ gesuchte Entlassung aus dem Amte erteilt.

Der Rechtsanwalt, Justizrat Siebert ist in der Liste der Rechtsanwälte bei dem Landgericht in Lyck gelöscht. Mit der Löschung ist zugleich sein Amt als Notar erloschen.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangz⸗ weise Verwaltung amerikanischer Unternehmungen, vom 13. Dezember 1917 (RGBl. S. 1105) in Verbindung mit den Verordnungen vom 25 November 1814 (RGBl. S. 487) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers über die Remmington Schreibmaschinen⸗ gesellschaft m. b. H. in Berlin, Friedrichstraße 83. die Zwangz⸗ verwaltung angeordnet (Verwalter: Herr Friedrich Kraufe in Dresden⸗Altstadt, Vogelerstraße 9.

Berlin, den 15. Januar 1918.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: von Flotow.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Dem Amtmann Haeberle vom Hauptgestüt Graditz ist der Charakter als Königlicher Oberamtmann beigelegt worden.

Bekanntmachung

über den Handel mit Schweinen und die Abgabe— pflicht bei Hausschlachtungen.

In Abänderung unserer Bekanntmachung vom W. No⸗ vember 1917 wird hiermit für den Bezirk der Provinz Branden⸗ burg und den Stadibezirk Berlin folgendes angeordnet:

5 1. Sämtllche in unserer Bekannimachung vom 28. November 1917 enthaltenen besonderen Bestimmungen für Ferkel und Ferkelfleisch verden hiermit aufgehoben. Ferkel unterliegen denselben Be⸗

Schweine.

Auch das Ferkelfleisch ist fleischmarkenpflichtig.

§ 2. An Stelle von Nr. IL und 111 der Bekanntmachung vom 28. Na⸗ vember 1917 tritt folgende Bestimmung: Für saͤmtliche Schweine über 15 kg Lebendgewlcht, auch wenn sie zur Mast beftimmt siagd, gelten folgende Höchstpreise: Bis zu 70 kg B 5 M6 60, —, ,,,, MJ für 50 kg Lebendgewicht ausschließlich Provlsion, Fracht und Swpeser. Dlese Höchstyreise betragen in den Krelsen Luckau, Kalau, Cottbus (Siadt. und Landkreis), Sorau, Forft N. V. (Stadtkreis) und Sprem⸗ derg AM 61, bezw. S 71, bezw. M 76, für 50 kg Lebend

gewicht.

Für Ferkel (bis 15 kg Lebendgewicht) wird ein Stallböchftvrelz don 110. für 50 kg Lebendgewicht ausschließlich Prodision, Fracht und Spesen festgesetzt.

Die Strafbestimmungen der tr. VI der Bekanntmachung vom 28. Novembkr 1917 gelten auch für die in dieser Verordnung ge⸗ troffenen Abänderungen.

§ 4. Diese Bekanntmachung tritt mit dem heutigen Tage in Kraft. Berlin, den 19. Januar 1918.

Königlich preußische Provinzialfleischstelle. Der Vorsitzende. Gosling . Regierungsrat.

BSekanntm achung.

Dem Händler August Held in Bochum, Kanalstr. 23, t auf Grund der Bundesrate verordnung vom 23. September 1916, betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel Bl.

603 der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Lebensmitteln aller Art sowie die Vermittlertätigke it hierfür wegen Unzuveilaäͤssigkeit un ter sagt worden.

Bochum, den 18. Januar 1918.

Die Stadtpolizelverwaltung. J. A.: Wolf.

Bekanntmachung.

Dem Fleischermeister Matthäus Zagrabski in Eulm ser Kreig Thorn, Westvreußen, ist auf Grund der Verordnung Bundesratg vom 23. September 1915, betreffend die gan bal) unzuverlässiger Personen vom Handel (RGjᷓ Bl. Nr. 129 Selte oo5) und. die bierju ergangenen Ausfübrungsbestimmungtn vom 27. Sch. tember, öl (bäh gt. Seite zös egg, Las und des Kreleblatk, Seite 293.94 von 1916) der Handel mit Gegenständen de tägltchen Bedarf, intzbesondere mit Fleisch und Fleisch⸗ waren, von sogleich untersagt worden.

Culmsee, den 16. Januar 1918.

Die Polizelverwaltung. Hartwich.

Sekanntmachung. Semäß 5 1 Abs. J und 2 der Verordnung des Bundegratg dom

25. Sptember 1915 (KGBl. S. 503) über die Fernbaltung unst, perlässiger Personen vom Handel ö ich der Ehefrau des Wi],

ed belm Baver, geboren am 29. har 868 in Schiidesche, Kreit Bielefeld, hier, Graf ⸗Adolsstraße 8a nr. die Aug übung jeden

stimmungen (mit Ausnahme von § 2 dieser Bekanntmachung) wie

dels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs und Kriegt bedarf, insbesondere mit Papierwaren, sowie ahrung zen un d Genußmittel für das gesamte Reichs. Ei u nker fagt. Düsseldorf, den 165. Januar 1918. Ple polzeiverwaltung. Der Oberbürgermeister.

J. V.: Dr. Lehr

Sekanntmachung.

Gemäß 8 1 Abf. J und ? der Veyorznung des Bundegrats vom 3 September 19165 (RG Bl. S. 603) über die Fernhaltung unzu— fg Personen vom Handel abe ich dem Kaufmann Otto * geboren am 29. Junt 1884 in Bielefeld, hier, Oststr. 165, ft, die Augübung jeden Handels mit Hegenständen glichen Bedarfs und des Kriegs bedarfs, insbe— sondere mit Nahrung und Genußmttteln, für das gesamte heichtgebiet untersagt. Vüffeldorf, den 16. Januar 19138.

Die Pollieiperwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Lehr.

Bekanntmachung.

uf Grund der Bundegratederordnung vom 23. September 1916 m Fernhallung unzuperlässiger Personen, von Handel habe ich dem Ehe bmachermeister Eduard Becker in Gevelsberg, Mittel- sraße Nr. 34, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit eder und Schuhwaren wegen Unzuperlässigkeit in bezug auf desen Handelsbetrieb un ter sagt.

Gevelsberg, den 12. Januar 1918.

Die Polijelverwaltung. Leinberger.

Bekanntmachung.

Wegen dargetaner Un uber aͤsstgteit im Handelsbetriebe ist der Fiat Gertrud Hartmann in Rosdzin, nn, , 1, der handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs und bes Kriegsbedarfs untersaat worden.

Kattowitz, den 10. Januar 1918.

Der Polijeipräsident. Schwendy.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bun degratßperordnung vom 23. Septemher 1915, bett. Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, und Ler zutführungsbestimmung des Herrn Ministerß für Handel und Ge— werbe vom 27. September 1915 wird ber Witwe Aung Kreutz, ch. Bredow, fowie deren Tochter Erna Kreutz in. Reckling; sausen Süd, Bochumerstraße Nr. 130, rohnhast, der Handel nit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Lebenz⸗ und Futtermitteln, wegen Unzuperlässigkeit unter⸗ sagt. Die durch die öffentliche Bekanntmachung dteser Anordnung enttsehenden Kosten haben die Witwe Kreutz und deren Tochter Erna tut zu erstatten.

Recklinghausen, den 7. Januar 1918.

Die Ortspolizelbehörde. J. V.: Dr. Baur. K /

Aichtamtliches.

Preußen. Berlin, 21. Januar 1918.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten,

pe, Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, gestern den General⸗ absvortrag.

Laut Meldung der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ purde der bayerische Staatsminister a. D. Graf von Pode⸗ viltz vorgestern vormittag von dem Reichskanzler Dr. Grafen von Hertling empfangen und hatte mit ihm eine Besprechung lber seine Aufgaben in Brest⸗-Litowsk.

Das Stellvertretende Generalkommando IX. Armee⸗ lorps Altona hat unter dem 12. Januar eine Anordnung, betreffend Zureifegenehmigung nach Orten nahe der dänischen? Grenze, erlassen. Wie „Wolffs Telegraphen⸗ büro“ meldet, ist danach eine besondere Zureisegenehmigung erforderlich für Reisen in das Gebiet, das begrenzt wird im Nor den von der Landesgrenze nach Dänemark, im Süden von folgendem Straßenzug: Reisby -Haved Wodder Gonz⸗ agger = Hoirup II Arnum Thiset Graiumby Gramm Frammgaard = Brendtrup Rödding Grönnebek Jels Drenwait Mölby Sommerstedt - Kastwraa —Simmerstedt = Hierndrup Seggelund Bois kom Fjelstrup Knud = Knud⸗ Igl. unter Einschluß der Gemarkungen der an dem Straßen⸗ juge befindlichen Ortschaften.

Die Zureisegenehmigung ist vor Antritt der Reise von der Militärpolizeistelle Flensburg einzuholen. Nichtbefolgung bieser Anordnung stellt die Erreichung des Reiseziels in Frage und führt zu Bestrafungen auf Grund des Belagerungsgesetzes.

Die russische Zeitung „Wetsch Tschas“ meldet, daß deutsche in este Trapezunt Transporthampfer mit uussischn Truppen versenkten. Die Meldung ist, wie „Wolffs Telegraphenbüro⸗ mitteilt, eine böswillige Erfindung, die h 6 Zwecke verbreitet wird, die Friedensvmerhandlungen

ören.

Die Frledensvorhandlungen in Brest⸗Litowsk. 18. Januar.

„Die wegen eines leichten Unmohlseins deg Ministers Grafen min auf zwei Tage unterbrochenen Besprechungen der kam misston zur Regelung der politischen und terri— ill en Fragen wurden heute Vormittags und Nachmittags ottgesetzö. In der bei der letzten Sitzung angeschnittenen . betreffend die Rückkehr? ber aus den besetzten . eten während des Krieges Aus gewanderten, päederholte der Stagtgsekretär von Kuhlmann daß die ö ttelmächte grundsätzlich mit dem Gedanken der Rückwanderung merstznden seien, und baß die praktische Durchführung dieser paept lierung am besten der Kommissisn zu übertragen märe— . sich mit dem Augztausch der Zwilgefangenen beschäftigt. hlif ehe Knfrage des Staal selretsrs von Käihlmann, ob se, än ussischen Regierung. möglich sein werde, den in Betracht

mmenden Emigranten Nachweise darüber zu verschaffen, daß

sie vor der Abwanderung in den fraglichen Gebieten gelebt; haben, erwiderte Herr Trotzki, daß diese Flüchtlinge und Evakuierten derzeit in Rußland in Lands mannschaften zusammen⸗ gefaßt seien, deren Zentralorgane zweifellos die Möglichkeit be— säßen, diesen Nachweis zu liefern.

Da dieser Punkt hiermit befriedigend erledigt war, ging die Kommission zur Besprechung der Frage über, in welcher Weise die Abstimmung über die staatliche Zutunft derjenigen besetzten Gebiete erfolgen sollte, denen Rußland das Selbstbestimmungsrecht einräumt. Deutscherseils wurde darauf hingewiesen, daß das von der russischen Abordnung hierfür beantragte Referendum dem Entwicklungszustande der Bevölkerung dieser Gebiete nicht entspreche, und daß es richtiger wäre, die in den fraglichen Gebieten bestehenden Vertretungs— körper durch Wahlen auf breiter Grundlage derart zu ergänzen und zu erweitern, daß sie tatsächlich als Vertreinng der gesamten. Bevölkerung angesehen werden könnten. Demgegenüber bemerkte Herr Trotzki, daß die russische Abordnung an ihrem Antrage festhalte, daß nur ein Referendum über die staatliche Zukunft dieser Länder entscheiden solle. In einer Erwiderung hierauf wies der Staatssekretäc erneut auf das Bestreben der Mittelmächte hin, den breiten Schichten der Bevölkerung dieser Gebiete einen immer zu⸗ nehmenden Einfluß auf die Politik einzuräumen. Das, was unbedingt gewahrt werden müsse, sei die Aufrechterhaltung der Ordnung innerhalb der Uebergangszeit. Das, was verhindert werden müsse, sei die Ausbreitung der Revolution auf diese schon vom Kriege genug heimgesuchten Gegenden. Die weitere Erörterung dieser Frage wurde darauf vertagt und zur Be— sprechung des Umfanges der unter Artikel I des deutsch⸗ önerreichisch⸗ ungarischen Entwurfs fallenden Gebiete über⸗ gegangen.

Auf Einladung det Vorsitzenden legte hierauf General Hoffmann eine Karte vor, welche die betreffenden Einzeich⸗ nungen für das Gebiet zwischen der Ostsee und Brest⸗-Litowsk enthielt. Auf die Bemerkung, daß die südlich von Brest⸗ Litowsk liegenden Gebieten in dieser Karte nicht berück— sichtigt seien, da hierüber Verhandlungen mit der ukrainischen Abordnung schwebten, sah sich Herr Trotzky zu folgender Gegener klärung veranlaßt:

Wie ich schon zweimal bemerkte, und zwar bei Gelegenheit der Anerkennung der ukralnischen Abort nung, ist der Prozeß der Selbst⸗ bestimmung der Utrainer noch nicht sywest gediehen, daß die Frage der Abgrenzung jzwischen uns und der neuen Republik bereits als duichgeführt angesehen werden könnte. Ich habe schon damalß be— merkt, daß dies keine Schwierigteiten in den Verhandlungen ergeben wird, da nach unseren Gruadsätzen die Grenzen bestimmt werden durch den Willen der breiten Massen der Bevölkerungen, die daran interessiert sind. In jedem Ginzelfalle würde es einer Ginigung zwischen uns und der ukralnischen Abordnung bedürfen. Dies bezieht sich natürlich auch im vollen Umsange auf die Gebiete südlich von Brest⸗Luowek.“

Im Zusammenhange hiermit brachte der Vorsitzende der österreichischungarischen Abordnung Graf Czernin das Thema der durch zie österreichisch⸗ungarischen Truppen besetzten Gebiete zur Sprache und ersuchte den Vorsitzenden der russischen Abordnung um eine Aufklärung darüber, ob die hierauf be⸗ züglichen Verhandlungen mit der Petersburger Regierung oder, wie dies die ukrainische Abordnung wünsche, nur mit dieser allein zu führen seien. Auch hierauf erwiderte Herr Trotzki, daß der ukrainischen Abordnung eine einseitige und selbständige Behandlung dieser Frage nicht zugestanden werden könne, worauf Graf Czernin sich die weitere Besprechung dieser Frage bis nach der binnen kurzer Zeit zu erwartenden Klärung der Kompetenzfrage zwischen der russischen und ukrainischen Ab⸗ ordnung vorbehielt.

Im Laufe der Besprechung vom Vormittag ersuchte der Staatssekretär von Kühlm ann um eine Aufklärung über das Verhältnis des Kaukasus zur St. Petersburger Re— gierung. Hierauf gab Herr Trotzki nachstehende Auskunft;

Die Kankasußarmee steht in vollem Umfange unter dem Befehl von Vorgesetzten, die dem Rate der Volkälommifsare unbedingt e geben sind. Das wurde vor etwa zwei Wochen bestätigt auf dem allgetneinen Kongreß der Abgeordneten der taukasischen Front.“

Eine weitere Frage des Staatssekretärs halte die Aalandsinseln zum Gegenstande.

Herr von Kühlmann fühite pabei aus, kaß die Aalandsfrage für Beuischland als einen der Mitunrerzeichner bet alten Vertrages bedeutsam sel. Zurächst sei die Vorfrage zu lösen, ob dag Aalande⸗ problem nach wie vor von der St. Pet-rgburger Regierung behandelt werde, ober ob die jetzt von mehreren Mächten anerkannte föänische Mepuolit internattong! als jur Vertretung der die Aalandsinseln be⸗ treffenden Fragen berechtigt ju betrachten sei. Nachdem Herr Trotz ki erklärt hatte, daß die Proklamterung der staatlichen Unahbängigkelt Finn⸗ lands bisher keinerlei Veränderung in der Frage der Aalanssinseln her⸗ vorgerufen habe, wies Staatssekretär von Kühlmann darauf hö, daß aug dem Aalandsvernage, Fessen Unterschriften aus einer rein histortschen Konstellation, nämlich der des Krimkeieges, zu erklären fein, fr Deutschland individuelle Rechte erwüchsen, deren Anerkennug im Friedenzvertrage eine deutsche Forderung darstellen würde. Ruß⸗ land würde durch elne solche Anerkennung nicht aufgeben, waß es vor dem Kriege besessen hätte, wenn man nicht etwa behaupten wolle, raß die vertragswigrige Befestiqung ber Inseln wäbrend des Fri⸗getz und er durch die heutige Regierung aufgedeckte Versuch des zarisnischen Regimes, die vertragswidrige Befestigung zu einem dauernden Fecht zu erheben, irgend ein neues Recht in dieser Frage geschaffen hätte. Im übrigen sei eg im Interesse der Aufrechterhaltung der Harmontè unter den der Ostsee anwohnenden Bölkern ein deutschtr Wunsch, daß bei Erneuerung der betreffenden Vertragsbeftimmeng-n die Anm ohner der Ostsee, mi besondere dasz durch seine geographische Lage an der Sache in herperragendem Maße interessierte Schweden, zur Mitberatung und Mütuagterzeichnung herangezogen werden. Schweden sei zwar bei den gegeüwärtigen Beratungen nicht vertreten, er babe aber Grund zu der Annahme, daß die Wünsche des schwedi⸗ schen Volkes sich in dieser Richtung bewegten. Herr Trotz ki behielt sich eine Antwort auf diese Anregungen für später vor.

Am Schlusse der Nachmittagssitzung erklärte Herr Trotzki, daß er aus innerpolitischen Gründen gezwungen sei, sich für die Dauer von etwa einer Woche nach Petersburg zu begeben. Da übrigens die Kommissionsverhandlungen zur vollen Durch⸗ beratung des Verhandlungsgegenstandes in seinen Einzelheiten geführt hätten, schlage er vor, die Bexatungen der poli⸗ tischen Kommission bis zum 29. d. Mts. zu ver⸗ tagen. Mit seiner Abreise gehe die Führung der russischen Abordnung auf Herrn Joffe über. Seitens der Mittelmächte nahm man diese e . zur Kenntnis und gah der Hoff— nung Ausdruck, daß nach der Rückkehr Herrn Trotzkis eine volle Einigung zu erzielen sein werde.

19. Januar.

Die ö,, Wirtschaftsz⸗ kommissionen hielten heute mit der russischen und der

ukrainischen Wirtschaftskommission Besprechungen ab,

die befriedigend verliefen. Die vertraulichen politischen Be⸗

ratungen mit der ukrainischen Abordnung wurden fortgesetzt.

20. Januar.

Die hisherigen Verhandlungen, zwischen den Abordnungen der Mittelmächte einerseils und der der ukrainischen Volksrepublik andererseits geführt worden sind, haben das Ergebnis gezeitigt, daß über die Grund⸗ lagen eines abzuschließenden Friedens vertrgges Einigung erzielt worden ist, der Kriegszustand soll als beendet erklärt und der Entschluß der P r berräftigt werden, fortan in Friede und Freundschaft mitemander zu leben, die an der Front einander gegenüberstehenden Truppen sollen mit Friedensschluß zurückgezogen werden, alle Beteiligten sind darüber einig, daß der Friedengvertrag für die sofortige Auf⸗ nahme eines geregelten, wirtschaftlichen und rechtlichen Verkehrs treffen haben wird h diplomatische und

mit den nt en Ste ; Fühlung zu treten, ein Teil der bevollmächtigten Ver⸗ treter sieht sich veranlaßt, diesen Stellen persönlich über den Gang der Verhandlungen Bericht zu erstatten und deren Zu⸗ stimmung zu dem Vereinbarten einzuholen.

Alle Abordnungen sind darüber einig, daß die hierdurch notwendig werdende Aussetzung der Verhandlungen so kurz als möglich bemessen sein soll. Sie haben sich daher zugesagt, sofort nach Brest-Litowsk zurückzukehren und sind entschlossen, sodann im Rahmen der ihnen erteilten Ermächtigungen den Friedensvertrag abzuschließen und zu unterzeichnen,

Hiermit ist es zum ersten Male in diesem, die Welt erschütternden Kriege gelungen, die Grundlagen zur Herstellung des Friedenszustandes zu finden. (W. T. B.)

Kriegsnachrichten. Berlin, 19. Januar, Abends. (W. T. B.)

Lebhafte Artillerietätigkeit im Jperer Bogen. Von den anderen Fronten nichts Neues.

Großes Hauptquartier, 20. Januar. (W. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplatz.

Ostende wurde von See her beschossen. Heftige Artillerie⸗ kämpfe dauerten im Stellungsbogen nordöstlich von Ypern bis spät in die Nacht hinein an. . .

Zu beiden Seiten der Lys am La Basséöek anal sowie zwischen Lens und St. Quentin hat die Gefechtstätigkeit zu⸗ genommen. Mit besonderer Stärke lag englisches Feuer tags⸗ über auf unseren Stellungen südlich von der Scarpe,.

Die französische Artillerie war nur in wenigen Abschnitten lebhaft. Feuersteigerung trat zeitweilig im Maas gebiet sowie nördlich und südlich vom Rhein Marne-Kanal ein.

Oestlicher Kriegsschauplatz. Nichts Neues.

An der ,, Mazedonischen

Italienischen Front ist die Lage unverändert.

Der Erste Generalquartlermeister. Ludendorff.

Berlin, 20. Januar, Abends. (W. T. B.) Von den Kriegsschauplätzen nichls Neues.

An der Westfront hat sich die Artillerietätigkeit an vielen Stellen erheblich gegen die Vortage gesteigert. Am 19. Januar nahm sie in Sonderheit an der englischen West⸗ front zu, wo sie mit starken Feuerüderfällen schwerer Kaliber bis in die späten Nachtstunden andauerte und teilweise bis tief in das Hintergelände schlug. Mit besonderer Planmäßigkeit lag das Feuer auf unseren Stellungen im Ypernbogen, beiderseits der Lys, am La Basséekanal sowie zwischen Lens und St. Quentin. Reger Flugbetrieb hielt bis zum Abend an diesen Fronten an. Dünkirchen wurde von uns mit beobachtetem guten Erfolge mit Bomben belegt. Feindliche Patrouillen, die durch das ver⸗ schlammte Gelände und das wassergefüllte Trichterfeld mühsam sich unserer Stellung zu nähern versuchten, wurden durch unser Feuer zurückgetrieben. . ;

Nordöstlich Soissons brach nach kurzem Feuer eine starke feindliche Abteilung gegen unsere Posten vor und mußte auch hier mit blutigen Köpfen in ihre Ausgangsstellung zurück⸗ flüchten. Auch beiderseits der Maas nahm bei guter Sicht das Feuer zu, besonders in Gegend nördlich Samogneux.

und

Großes Hauptquartier, 21. Januar. (W. T. G.) Westlicher Kriegsschauplagt. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. Nordöstlich und östlich von Ypern sowie an der Front von Lens bis Gpeh y hielt gesteigerte Artillerietätigkeit an. Südlich von Vendhuille blieben bei Abwehr eines eng⸗ lischen Vorstoßes Gefangene in unserer Hand.

Heeresgruppe Deutscher Kronprinz. In den einzelnen Abschnitten in der Champagne und zu beiden Seiten der Maas Kampftätigkeit der Artillerien. Nordwestlich von Reims und in den Argonnen hatten kleinere Unternehmungen unserer Erkundungsabteilungen Erfolg.

In den beiden letzten Tagen wurden 11 feindliche Flugzeuge und 1 Fesselballon abgeschossen.

Oestlicher Kriegsschauplatz.

Nichts Neues.

Mazedonische Front.

Zwischen Vardar und Dojran⸗See lebte das Artillerie⸗ feuer zeitweilig auf. In der Struma-Ebene kam es mehr⸗ . . Vorfeldtämpfen, die für die Bulgaren erfolgreich verliefen.