e, m, e..
k
aufgehoben.
83 -.
Zuwiderbandlungen gegen diese Verordnung werden mit Gefängnis bis zu drei Jabren und mit Geldstrafe bis zu füänsztgtausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft, sofern nicht nach anderen Strafgesetzen eine höhere Strafe verwirkt ist. Wegen der Zawiden⸗ 2 4 ein . auch dann verfolgt werden, wenn er sie m Ausland begangen hat.
Der Versuch ist strasbatr. ;
8
Der Reichskanzler kann Ausëndhmen von den Verboten dieser Verordnung zulassen.
8 5 .
Dle Verordnung, betreffend Veräußezung von Binnensch ffen an Nichmeichsangeb orige, vom 26. Jun 1816 ( eichs⸗-Sesetzbl. S. 587) wird aufgehoben. 9
8 -
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Reichskanzler bestlmmt, wann und in welchem Umfang sie außer Kraft tritt.
Berlin, den 17. Januar 1918.
Der Reichskanzler. In Vertretung: Freiherr von Stein.
Bekanntmachung,
betreffend Veräußerung von Aktien oder sonstigen Geschäftsanteilen deutscher See- und Binnen— schiffahrtsgesellschaften ins Ausland.
Vom 20. Januar 1918.
Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Moß— nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
581 .
Rechtegeschäfte, durch welche Aktien oder sorstige Geschäftganteile deutscher Sr. oper Binwenschiffabitsgesellichaften ganz oder tellweise von einem Deutschen oder von einer Gesellschaft mit in ländi chem Sitze an Ausländer übetragen oder Verpflichtungen zu solchen Ueber— tragungen begründet werden sollen, si⸗ d verboten.
Das gleiche gil für Rechtegeschärte, durch welche Aktien oder Geschäftsanteile der bezeichneten Art, die einem DVeutschen oder einer Geselljchaft mit inlänoischen Sltze gehören, für Rechnung von Aug ländern erworben werden sollen.
Dem iechtsgeschästlichen Erwerbe steht im Sinne der Vor— schriften der Abs. 1,2 ein Erwerb in Wege der Zwangsvollstreckang gleich. Dem Erweibe durch Ausländer oper für Rechnung von ÄAutzU ländern steht ein Erwerb durch solche Deutsche oder für Rechnung solcher Deutschen gleich, die ihren Wohnsitz oder dauernden Auf⸗— enthalt nicht tin Deuischen Reiche haben; dasselbe gilt von einem Erwerbe durch solche Gesellschaften oder für Rechnung solcher Gesell⸗ schasten, die ihren Sitz im Ausland haben oder deren Kapital zum größeren Teil Ausländern zusteht.
5 2
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden mit Ge— fängntis bis ju drei Jah en und mit Gelostrare bie zu fünfugtausend Ma f oder mit einer ieser Strafen hestraft, sosern nicht nach anderen Srrafgesctzen eine böbe re Strafe veiwirft ist. Wegen der Z wider bandlung kann ein De tscher auch dann verfolgt werden, wenn er sie im Ausland begangen hat.
Der Versuch ist strasbar.
Der Reiche kamler kann Ausnahmen von den Verboten des §1 zulassen. ;
8 4 Die Verordnung, betreffend Veräußerung von Aktien oder sonstigen Geschäftsanteilen deutscher Sceescheffahrtsges llichaften ins Aue land, vom 23. Dezember 1916 (Reichs Gesetzbl. S. 1429) wird
§55 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verfündung in Kraft. Der Reichskan ler bessimmt, wann und in welchem Umsang sie außer Kraft tritt. Berlin, den 20. Januar 1918.
Der Reichskanzler. Graf von Hertling.
— ——
Ver ordnung über die Ablieferung von Heu und Stroh.
Vom 20. Januar 1918.
Auf Grund der Verordnung kö zur ö 22 Mai 1916 (Reichs⸗ Sicherung der Volksernährung vom 18 August Igi7 Reichs:
Gesetzbl. S. 401) ö S. 3 wird bestimmt:
51
Außer den gemäß 5 1 der Verordnung üker den Verkehr mit Heu aus der Eint-. 1917 vom 12. Juli 1917 (Reichs⸗GHesetzbl. S. 599) auftubrtngenden 1 200 000 Tonnen Weesen⸗ und Fleeben und außer den gemäh §S 1 ber Berordnung über den Verkehr mit Stroh und Häcksel vom 2. Auqust 1917 (R iche-Gestzbl. S. 685) aufzu⸗ bringen den 1500 000 Tonnen Stroh sind für das Heer weitere 400 000 To mn Wiesen, und Kleehen und weitere 150 000 Tonnen Stroh nch M ßaabe der Verordnungen vom 12. Jult 1917 und 2. August 1917 sorort sicherzustellen und zu den im Abs. 2 genannten Zeitpunkten é bzuliefern.
Es müssen geliefert sein: ̃ bis zum 28 Februar 1918 200 000 Tonnen Heu und 30000 Tonnen Stro n i ig ght, . F
30. April 1918 50000 , .
, 1918 50000 lbs, .
30. Zuni 1918 — ö, .
§ 2 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkandung in Kiaft. Berlin, den 20. Januar 1918.
Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts. von Waldow.
Bekanntmachung,
betreffend Liquidation französischer Unternehmungen.
116) Auf Grund der Bekanntmachung, betreffend Liquidation französischer Unternehmungen, vom 14 März 1917 (Reichs⸗ Gesetzbl S. 227) habe ich die Liquidation des im Inland befindlichen Vermögens der französischen Firma Grande Distillerie E. Cusenier fils ains, Société anonyme in Paitis, inebesondere der in Mülhausen im Elsaß unter der Firma E. Cusenier & Cie. betriebenen Zweigniederlassung (Spirituosen⸗ fabrik) angeordnet. (Liquidator: Justiziat Hochgesand in Mülhausen.)
Berlin, den 18 Januar 1918.
Der Reichskanzler (Reichswirtschaftsamtz.
Im Auftrage: von Jonguiéres.
Bekanntmachung,
betreffend Liquidation französischer Unternehmungen.
Auf Grund der Bekanntmachung, betreffend Liquidation französischer Unternehmungen, vom 14. März 1917 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 227) habe ich die Liquidation folgender Unternehmungen usw. angeordnet: . .
1I7) des in Baden⸗Baden, Bertholdstraße 10 (Fremden heim National), belegenen, der franjösischen Staatsangebörtgen Witwe k Isrome gehörigen Grundstäcks (Liquidator: Stadtrat Jung in Baden);
8 4) des Wirbel der franiösischen Staat? ange börigen Berta Schönfeldt und Paul Halbron, beide in Paris, an der Badischen Bank, A. G. in Mannheknn (Liquidator: Rechtsanwalt Dr. J. Loeb
in Mannheim); 1197) 83. auf den Namen des Antolne M. — Godefrov, des
Alfred M. R. Gorefroy und des Mautrtce Godefroy, sämtlich in Besangon, eingetragenen Akiienhesitzes an der Badischen Antlin⸗ und Soda. wabrik in Ludwigzhafen (Liquidator: Rechte auwalt Dr. J. Loeb in Mannheim). Berlin, den 19. Januar 1918. Der Reichskanzler (Reichswirtschaftsamt). Im Auftrage: von Jonquisres.
GSekanunutmachung,
betreffend Abänderung der Bestim mungen über die Anmeldung von Erfindungen.
Auf Grund des 5 20 Absatz 2 des Patentgesetzes vom 7. April 1891 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 79) werden die Be⸗ stimmungen über die Anmeldung von Erfindungen vom 22. November 1898 zu 8 42 und B. wie folgt abgeändert:
Bis auf weiteres braucht bis zum Beschluß über die Be⸗ kanntmachung der Anmeldung die Hauptzeichnung nur dann vorgelegt zu werden, wenn das Patentamt es fordert. Handelt es sich um einen Gegenstand einfacherer Art, so genügt für die Nebenzeichnung zunächst eine ohne Einhaliung der Regeln des kechnischen Zeichnens gefertigte Darstellung (Hand— stizze). .
Berlin, den 22. Januar 1918.
Kaiserliches Patentamt. Ro bolski.
Bekanntmachung.
Die am 21. August 1917 für die Beteiligung des britischen Staatsangehörigen Otto Peters in Hamburg an der offenen Handelsgesellschaft Christian Risch, Hamburg, an⸗ geordnete Liquidation ist beendet.
Hamburg, den 21. Januar 1918.
Der Piäses der Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Strandes.
GSekanntmachung.
Der Milchhärdlerin Emma Lambein in ODéölzig ist auf Grund der Bekanntmachung des Reich- kanmlers vom 23. September 1915 zur Feinbalt ng unzuverlässiger Personen vom Handel in Ver bindung mit Iiffer 1 der Ausführungsverordnung des Königlich sächsischen Mlnisteriums betz Innern bierzu vom 9. Ottober 19165 der pandel mit Milch und Butter für dauernd untet sagt worden.
Leipzig, am 11. Januar 1918.
Die Königliche Amtséhauptmannschaft. von Finck.
Bekanntmachung.
Der Milchhändlerin Margarete Tuma in Dreiskau ist auf G und der Bekanntmachung des Reichakanzlers vom 23. September 1915 zur Feinhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel in Ver⸗ bindung mit Zffer 1 der Ausführunge v'rordnung des Königlichen Ministerlums des Innern hierzu vom 9. Oktober 1915 der Handel mit Milch auf die Dauer von 6 Wochen untersagt worden. Leipiig, am 11. Januar 1918.
Dle Königliche Amts hauptmannschaft. von Finck.
GBSekanntmachung.
Dem Muchhändler Friedrich Ernst Sperling in Pauns— dorf, Paulinenstraße 17, ist auf Grund der Bekanntmachung des eich kanzlerz vom 23. Septemher 1915 zur Fernhaltung unsuver⸗ lässiger Personen vom Handel in Verhindung mit Ziffer 1 der Aus⸗ führungsverordnung des Königlichen Mininersums des Innem bierju vom 9. Otiober 1915 der Handel mit Milch auf die Dauer von 2 Monaten untersagt worden.
Leipzig, am 17. Januar 19183.
Dle Königliche Amtshauptmannschaft. von Finck.
Bekanntmachung.
Den Milchhändlerinnen Emilie verw. Schmidt und Lina verehel. Schtller in Lindenaun dorf ist auf Grund der Be⸗ kanntmachung des Reichskanzlers vom 23. September 1915 zur Fern haltung unzuverlässiger Personen vom Handel in Verblndung mit Ilffer 1 der Ausführungsverordnung des Könihlichen Ministeriums des Innern hierzu vom g. Oktober 1915 der Handel mit Milch für 3 Monate untersagt worden.
Leipsig, am 17. Januar 1918.
Die Königliche Amts hauptmannschaft. von Finck.
Königreich Preußen.
Seine Maßestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Brüdern Oskar Wilhelm Erdmann Eduard Hans von Koscielski, Rittmeister der Landwehr kavallerie a. D. zurzeit bei einer Trainersatzobteilung, und Friedrich Wilhelm Erdmann Kurt von Kosecielski, Generalleutnant z. D. zu Schadewalde im Kreise Lauban, sowie ihrer Schwesler Johanna Elisabeth Amalie Erdmuthe von Koscielski in Breslau, ferner ihren Vettern Oskar Antonius Victor von Kosciels ki Hauptmann und Kommandeur einer Maschinen⸗ gewehrscharsfschützenabteilung, und Edgar Antonio Arthur von Kosciels ki, Schriftsteller und Rittmeister der Landwehr— kavallerie in Charlottenburg, unter gnadenweiser Bestätigung des bisher geführten Adels und Wappens, den adeligen Namen Koscielski von Ponoschau zu verleihen.
— ——
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den en n. und Baurat Anger, Mitglied des König⸗ lichen Eisenbahnzentralamts in Berlin, zum Geheimen Baurät und vortragenden Rat im Ministerium der öffentlichen Arbeiten zu ernennen sowie ö dem vortragenden Rat im. Ministerium für Landwirtschaft Domänen und Forsten, Landforstmeister Dr. Fre herrn . dem Bussche den Nang der Räte zweiter Klasse zu verleihen
Das durch die Allerhöchsten Erlasse vom 5. Juli und 3. November 1915 dem Elektrizitäts verband Neumark Zweckperband in Zielenzig, Kreis Oststernberg, auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. XI bis zum 31. Dezember 1917 verliehene Recht, das zu den Anlagen für die Leitung und Verteilung des elektrischen Stromes innerhalb der Kreise Lands berg Land), Oststernberg Weststernberg, Krossen, Lebus, Soldin, Friedeberg i. N. unh Guben (Land) Regierungsbezirk Frankfurt a. O. in Anspruch zu nehmende Grundeigentum nötigenfalls im Wege der Ent eignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten, wird hiermit bis zum 31. Dezember 1920 verlängert. Auf staatliche Grund⸗ stücke und staatliche Rechte an fremden Grundstücken findet dies Recht keine Anwendung.
Berlin, den 16. Januar 1918.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs.
Das Staatsministerium.
von Breitenbach. Sydow. von Eisenhart-Rothe.
Drews.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 25 November 1914 (RGBl. S. 487) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist nach Zustimmung des Herrn Reicht kanzlers über das in Deutschland befindliche Vermögen des französischen Staalsangehörigen Gabriel Hochet in Reims, int⸗ besondere über seine bei der Koblenzer Bank hinterlegten Ver⸗ mögens werte, die Zwangsverwaltung angeordnet (Verwalter: Kaufmann Adolf Fuchs in Koblenz).
Berlin, den 19. Januar 1918. Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: von Flotow.
Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwang sweise Verwaltung amerikanischer Unternehmungen, vom 13. Dezember 1917 (RGBl. S. 1105) in Verbindung mit den Verordnungen vom 26 November 1914 (RGBl. S 487) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) habe ich nach Zustimmung des . Reiche kanzlers über die Westinghouse Elekirizitäts⸗ Gesellschaft m. b. H. in Berlin, Schiffbauerdamm 27, die Zwangsverwaltung angeordnet (Verwalter: Herr Dandelsrichter Wilhelm Reschke in Charlottenburg, Kaiser⸗ damm 105).
Berlin, den 19. Januar 1918.
Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: von Flotow.
Bekanntmachung.
Des Königs Majestät haben durch Allerhöchsten Erlaß vom 7. Januar d. J. den 46. Provinziallandtag der Provinz Brandenburg zum 24. Februar d. J. nach der Stadt Berlin zu berufen geruht.
Infolgedessen sind die Mitglieder des Provinziallandtags eingeladen worden, sich an diesem Tage, Mittags 12 Uhr, im Landeshause zu Berlin, Matthälkirchstraße 20/21, zur Er— öffnungssitzung zu versammeln.
Den Herren Abgeordneten wird Gelegenheit geboten sein, vorher gemeinsam an dem Vormittags 10 Uhr beginnenden Sonntagsgottesdienste im Berliner Dom teilzunehmen.
Potsdam, den 19. Januar 1918.
Der Oberpräsident der Provinz Brandenburg. von Loebell, Staatsminister.
Sekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernbaltung urzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (GBI. S. 608) babe ich der Frau Franziska Riclisch, geb. Schneider, in Berlin⸗Wilmersdorf, Hohenzollerndamm 6, durch Verfügung vom heutigen Tage den Han del mit Gegenständen des täg⸗ lichen Bedarfs wegen Unzuverlässigleit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unt ersagt.
Berltn⸗Schöneberg, den 19. Januar 1918.
Der Polizeipräsident zu Berlin. Kriegswucheramt. J. V.: Machatius.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesrats verordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RG Bl. S. 603), baben wir der Brothändlerin St efante Lasockl in Dortmunds, Lessingstrahe Rr. 52, den Handel mit Lebengmitteln aller Ait wegen Unzuberläsigkeit in bezug auf diesen Vandelsbetrieb unter sagt. — Vie Kosten der amtlichen Bekannt- machung dieser Verfügung im Reichganzeiger und im amtlichen Krelgblatt sind von der Betroffenen zu tragen.
Dortmund, den 19. Januar 1918.
Lebengmittelpoliztiamt. Tschackert.
Bekanntmachung.
Auf, Grund des § 1 der Bekanntmachung zur Fernhalturg unzuherlässiger Personen vom Handel , September 1916 R iche gesetzblatt 1315 Nr. L289, Seite oz und der hierzu erqangenen preußischen Aus übrungsbestimmungen vom 27. September 16ld und bem z. änanst igis (Hin ster aie tat der Haneesz. nd Geert; beiwaltung 1815 Nr. 20 Seit, 215; 1915 Rr. 21 Seite 381 ö. dem Fleischermeister Pau! Scholß 'in Liegnitz, Wilhelmstraße der Gewerbebetrieb big auf weiteres untersagt worden.
Liegnitz, den 19. Januar 1918.
Die Polizeliverwaltung. Charbonnker.
Aichtamtliches.
Deutsches Reich.
Prensßen. Berlin, 23. Januar 1918.
zu militärischem Vortrag bei Seiner Majestät dem gaiser und König find, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ het., der Generalfeldmgrschall von Hindenburg, und der . e Generalquartiermeister General Ludendorff heute früh
jier eingetroffen.
2 1
Am 22. Dezember v. J. verstarb in Riga der zuletzt dem ortigen Kalserlichen Gouvernement als Beamter in Handels⸗ ugelegenheiten zugeteilt gewesene Großkaufmann C. Dris haus. er in langjähriger Wirksamkeit um das Gemeinwohl, der „ndt Riga und um die dortige reichsdeutsche Kolonie hoch= verdiente Verstorbene hat auch dem Deutschen Reich dadurch, uß er wiederholt während der Abwesenheit des Berufskonsuls im Verweser des Kaiserlich Deutschen Konsulats berufen war, usprießliche Dienste geleistet. In dieser Eigenschaft hat er mmentlich bel Ausbruch des Weltkrieges die schwierige Auf— sabe der Auflösfung des Konsulats mit Umsicht und Hingabe löst. Das Auswärtige Amt wird dem durch treffliche Eigen— Haften des Geistes wie des Herzens gleich ausgezeichneten sanne ein dankbares Gedenken bewahren.
—
Die Bundesratsverordnung vom 13. November 1917, be⸗ neffnd weitere Bestimmungen zur Ausführung des 57 des Gesetzes über den vaterländischen Hilfs— sienst (GBl. S. 1040), ist, wie durch „Wolffs Telegraphen— hiro“ mitgeteilt wird, vielfach mißverstanden worden. Die Ferorduung verfolgt den Zweck, die Nachweisungen der hilftz⸗ dienstpflichtigen Personen zu nervollständigen. Nach der Bundes—⸗ att verordnung vom 1. März 1917 (RGBI. S. 202), die denselben Hegenstand betraf, hatten sich nur die nicht mehr landsturmpflich⸗ sgen Personen zu melden, und auch von diesen war eine größere Inzahl ausgenommen. Die Erfahrung hatte nun gelehrt, daß diese Jusnahmebesftimmungen häufig falsch verstanden worden waren, ndem die Meldepflicht mit der Hilfsdienstpflicht selbst verwechselt nurde, und daß infolgedessen zahlreiche Meldepflichtigen sich zu Unrecht nicht gemeldet hatten. Um nun den Einberufungtz— pueschüssen, denen bisher nur ein sehr lückenhaftes Material zu Gebote stand, einen möglichst zuverlässigen Ueberblick über die zahl der in ihrem Bezirk aufhältlichen Hilfsdienstpflichtigen zu geben, erschien die Anordnung einer abermaligen Meldung, wie se durch die erwähnte Verordnung vom 13. November 1917 nsolgt ist, erforderlich. Hierin, asso in einer nochmaligen Registrie⸗ ung der Hilfsdienstpflichtigen, erschöpft sich die Bedeutung der lerordnung. Eine sachliche Veränderung der Hilfsdienstpflicht, näbesondere eine Erweiterung der im Hilfsdienstgesetz aus— sesprochenen Pflichten, konnte durch die Bundesratsverord—⸗ ng nicht beabsichtigt sein. Es kann also keine Rede davon än, daß diejenigen Personen, die sich auf Grund der herordnung zu melden haben, nunmehr alsbald damit ihnen müßten, zu einer anderen Beschaͤftigung als ihrer lherigen herangezogen zu werden; vielmehr kann grund— ch jeder, der bereits im Hilfsdienst steht, seine bisherige dhäfiigung beibehalten. Es bleibt insbesondere dabei, ß nach der bekannten Bestimmung des § 2 Abs. 2 des Hiifsdier stgesetzes solche Personen, welche vor dem 1. August solß in einem land⸗ oder forstwirtschaftlichen Betriebe ilig waren, überhaupt nicht zu einer anderweitigen Hilfsdienst⸗ hschäftigung herangezogen werden dürfen, und daß auch im brigen Land⸗ und Forstwirte aus ihrer bisherigen Beschäfti⸗ zung nur herausgenommen werden dürfen, wenn sich der Be⸗ lieb als übersetzt herausstellen sollte, was ja bei ber Lage der and⸗ und Forstwirischaft nur ganz ausnahmsweise der Fall ein wird. Diese Grundsätze galten bereits für die frühere Neldepcrordnung vom 1. März 1917; durch die neue Ver⸗ ordnung wird an ihnen nichts geändert.
Das Kriegsernährungsamt teilt durch Wolffs Telegraphen⸗ bäro amtlich mit, daß die von einer Nachrichten stelle verbreitete Mitteilung, das Kriegsernährungsamt habe einer Neu⸗ zestaltung des Ernährungssystems zugestimmt, welches um Ziele hat, die bie herige Tätig keit der Kommunalverbände nd Behörden durch eine genossenschaftliche Organisation der krjeuger zu ersetzen, nicht den Tatsachen entspricht. Richtig ist lur, daß eine von verschiedenen landwirtschaftlichen Körper⸗ Faften eingereichte Denkschrift, die diesen Plan verfolgt, Gegenstand von noch fortdauernden Besprechungen im Kriegs⸗ mährungs amt ist. Weder der Vorstand noch der Beirat des rieg sernührungg amtes haben sich mit dem Plan beschäftigt. Van einer erfolgten Enischließung des Staatssekretärs kann somit keine Rede sein.
Von den amtlichen preußischen Dienstalters listen der Generale und Stabsoffiziere erscheint soeben bei EC. S. Mittler C Sohn in Berlin' eine neue Ausgabe, die pbeite während des Krieges. Ihr wird in den nächsien Tagen m gleichen Verlage die „Dienstaltersliste sämtlicher aktiven disiziere der Königlich Prenßischen Armee und des XIII. Virtt. Armeekorps für 1918“ folgen.
Oesterreich⸗· Ungarn. J er Kaiser empfing gestern nachmiltag den Nuntius Erz⸗
9 Ichof Va lfre di Bonzo und den Minister des Aeußeren
tafen Czernin in besonderen Audienzen. neren Im österxeichischen Abgeordnetenhgause beant- hatte der Ministerpräsident Dr. von Seidler vorgestern . Interpellatlonen der deutschen und der tschechischen Abge⸗ neten, betreffend die das Selbstbestimmungsrecht fordernde ager Entschließun g. Er führte laut Bericht des sffschen. Telegraphenbür os aus; Jah ähiend die Giklärung der Tschtchen vom 30. Mal vorigen aer einen Chgrakter trug, der mit den dynohtschen und patrioti— kn Grnndbegt iffen der Desterrelcher noch in Girtiang zu bringen nntfe licht mch in der Prager Gnischließung verceblich auch nur einen Se rylen Anklang an die tynastiscke, gesamssaatliche Zugehörigkeit. nan kalt sich gewisseimaßen auf Len inter nationalen. Stand= nultnennd ist bereit, jum? mindesten am Frikdenssckluß die inter, un lee Forderung anjunehmen, Um bie Anerkennung der aut kel, testen Mn erlangen. llnsere Feinde önnen auß ihr Pie sanntftungs berauslesen, in der Berfesgung Fer gegen den u⸗ enhang unseres Siaatewest n gerichleien Grundsaͤtze nicht zu
erlahmen. Die Entschließung verlangt das Selbstbestimmungerecht, um entgegen dem gleichwerngen Recht deg deutschen Volks ben Sudetenlaͤndern unter Auflösung des bisherigen Staatsperbandeg volle Unadhängigkett und Soureränität zu sichern, ses es bei Vester= reich odet nicht. Vie Entschließung läßt eine Auffaffung in geradejn flaatg seindlickem Sinne zu, Ter bon jedem Dester⸗ reicher mit Ennüslung zurückgewiefen und von jeder ster⸗ reich schen Regierung mit ellen ihr ju Gebote stebenden Mitteln bekämpft werden müßte. (2. bbaft«r Berfall und Hände klatschen lints, Zwischenrufe kei den Tschechen. Pafür bürgt die fe ste Verankerung detz Staalsgedanteng in den breitesten Schichten der treu zu Kaiser und Reich stehrnden Bevälk,rung, dafür bürgt — der Mtnssterpräsihent frellt dies mit ausdrücklicher Ermächtigung fest
— der Wille des höchsten Fattorg im Scale, der die F glerungen
ins Amt beruft. Elne derartige Politik wäre nicht nur verwerflich, sie wäre auch unbegreiflich, denn sie würde ein Spiel spielen, das die ganze Welt schon als verloren ansieht. Wir erstreben einen ehrenvollen Frieden, der ung und unserten jreuen Ver— bündeten für alle Zeit den sicheren Bestand verbürgt. Wir erstreben diesen Frieden im Geiß der Gerechtigkeit und Versöhnlichkeit, aber auch mit jener Einigkeit und Festigkeit, die den Geantrn die Aus sichtglosigkeit itKrer Vergewalfigungsabsicht'en vor Augen führen wird. Trotz derlti Quertreitereien wird sich Otsterreid z unzerstörbare Lehengtraft gegen seine äußeren Feinde ünwtderftehlsch durchsttztn. (Lebhafter Beifall) Die Regterung ist wett entfernt, das ganze Vo)k dessen hobe Begabung und Tüchtigkeit sich in der Geschichte oft bewährten, für defsen Treu zu Kalser und Staat sie bie größte Hochachtung empfinder und dessen nation alkusture len Be— strebungLen sie mit wärmsten Sympathien gegenüberneht, mit den letzten Absichten jener Ertschließung einverstanden zu balten. Sie erwartet zupetsichtlich, daß es in seinem edlen, gesunden Kern nicht angesteckt wird von den giftigen Keimen einer fo selbfim 5rderischen Polttik, und wünscht, daß die Anhänger jener Tendenzen nach vor— übergehender Veritrung den Weg zu dem Bekenntnig zu Ot sterreich zurũckfinden.
In Besprechung der Ausstandsbewegung der letzten Tage erklärte der Ministerpräsident:
Der Streik babe zwar keinen ausschreitenden Charakter an sich getragen, hätte aber dech kedentlicke Fermen anrehmen können. Die bekan nie Vereinbarung mit der Arbeit schaft dürfe nicht als Ergebnis des Klassinkam pfes aufgefaßt werden. Wa bie Regierung im Ruge habe, sei ausschließlich Lie Walreng der slaatlichen und gesellschaftlichen Intertfsin. Hier gebe es feinen Sieger und keinen Besieglen. In diesem Sinne fei zu Gunsten aller Bevölkerungeschichten vorgegangen, ihnen allen geretche die baldige Wiederherstellung der normalen Berhält— nifse zum Vorteil. Allen bürgerlichen Klaffen, die ihre Pflichten zum Vaterland so unerschütterlich treu gewahrt hätten, sei dadurch die Gewähr geboten, auch weiterhin im staatscrbaltenden Wuken nicht aelähmt zu werden. Andererselt habe die Regierung keine Bedenten getragen, hesonders auf dem Gebiet des Gemeindewahlrechig zwar nur in eir er grundsäßlichen, aber aufrlchtigen und ernsten Form die ver— fo ssun gt mäßige Einleitung der von ihr seit langem eiwogenen Aenderungen zuzusagen, welche den hrelten Massen des Volkes grundsätzlich nicht verweigert werden könnten. Die Durchführung werde so geschehen, daß der nationale Besitzstand gewahrt werde (Lärm und Iwischeniufe bet den Tschecken) und dle birechtigten Ansprüche aller Volkateile im Rahmen des Möglichen ihre Befriebigung siaden. Der Mixister— präsident schloß mit einem Qufruf, die pelitischen Meinungsvei— scierenhelten hinter dem gen einsemen Gedanten zurücktreten zu lassen. Das Vaterland sei in Gefahr; man möge über die gegen wärtige Regierung denken, wie wan welle, niemand werde ihr das Zeugnitz versagen löꝛrnen, daß sie bestrebt sei, alle zu vereinigen, die in Hbezug auf die dynaftische und staatliche Treue guten Willens selen. (Beifall. Dit Aufaben der Regierung seten tausendmal schwieriger als man in der Orffentlickkeit vielsach glauke und diesenfgen glauben mechen wolle, die auf die Regierung in dieser Lage Partherpfeile ab— schösstr. Die Regierung vermöge ihre sckwierige Aufgabe nur zu erfüllen, wern sie in einer siarken Volkt vertretung siarlen Rückhalt finde. (Lebbafter Beifall und Hände klatschen.)
— Die deutsch⸗böhmische Vereinigung hat dem „K. SK. Telegrophen⸗Korrespondenzbüro“ zufolge beschlossen, im Abgeordnetenhause eine Erklärung abzugeben, worin gegen die Bestrebungen der Tschechen entschieden Stellung ge— nommen und die Errichtung einer selbständigen
rovinz Deutschböhmen mit allen Eigenschaften, techten und Einrichtungen emes Kronlondes im Rahmen des Kaisertums Oesterreich und ohne irgendwelche Abhängigkeit von tschechischen Teilen Böhmens gefordert wird. Die Deutsch⸗ böhmen werden den Landtag des Königreichs Böhmen nie⸗ mals anerkennen und keinesfalls dulden. Sie verlangen für die Provinz Deutschböhmens eine eigene Landesvertretung, aufgebaut auf dem allgemeinen, gleichen, unmittelbaren Wahl⸗ recht, Abgrenzung und Vereinigung der deutschen Gebiete Böhmens und für dieses Gebiet alle einem Kronlande zu⸗ fommenden Zentralstellen, Anstalten und Einrichtungen. Ferner Zurückziehung aller tschechischen Staats beamten und Diener aus Deutschböähmen sowie ausschließliche Geltung der deutschen Sprache in Amt und Schule daselbst.
Die deutsch- nationalen Parteien des Abge⸗ ordnetenhauses haben beschlossen, sich zu einem Verbande zusammenzuschließen, der den Namen führt: Verband der deutsch⸗ nationalen Parteien im österreichijchen Abgeordnetenhause. Der neue Verband zählt 94 Mit—⸗ glieder. Die Leitung liegt einem fünfundzwanziggliedrigen Ausschusse ob. Zum Obmann wurde der Abgeordnete Waldner, zu Ohmannstellvertretern Wolf und Sylvester gewählt. Mit Ausnahme der Abgeordneten Heilinger und Redlich ge⸗ hören alle Abgeordneten des früheren Nationalverbandes dem neuen Verbande an. .
— Der Ministerpräsident Dr. Wekerle empfing eine Ar— beiterabord nung, die eine Denkschrift mit den Beschlüssen der Arbeiterversammlungen überreichte. Wie das „Ungarische Telegraphen⸗Korrespondenzbüro“ meldet, drückten die Arbeiter der Denkschrift zufolge den Wunsch aus, daß die auswärtige Vertretung der Monarchie einen annexionslosen, auf dem Selbstbestimmungsrecht der Völker beruhenden Frieden ehebaldigst
abschließe, daß der dem Abgeordnetenhause unterbreitete Wahl⸗ rechtgzentwurf ohne Verzug verhandelt wei de, und daß, falls die Tiszapartei die Erledigung verhindern sollte, das Haus aufgelöst
werde. Sodann wünschen die Arbeiter eine gerechte und billige Ver⸗ teilung der Lebensmittel und Bedarfgartikel an die Arbeiter. Der Ministerpräsident verwies bezüglich des Friedensschlusses auf die bekannte Erklärung des Grafen Czernin und fügte hinzu, daß die ungarische Regierung die Friedenspolitik mit voller Kraft unterstütze. Der Ministerpräsident bemerkte jedoch, daß Ereig⸗ nisse wie der Streik die Friedensverhandlungen ernstlich gefährden. Falls die Arbeiter ein Zustandekommen det Friedens wünschten, müßten die entstan denen Vetrieb flörun gen sofort ein gestellt werden. Bezüglich des Wahlrechts wiederholte der Ministerpräsident die Versicherung, daß die Regierung mit dem Wahlrecht stehe und falle. Sie werde alles tun, um das Zustandekommen des Gesetzes zu beschleunigen. Falls für das Wahlgesetz keine Mehrheit im jetzigen Abgeordnetenhaus erlangt werden könne, werde die Regierung an die Wähler appellieren. Was die Lebensmittelfrage betreffe, so sei die Regierung zu energischen Maßnahmen entschlossen, um der durch den Krieg bewirkten schwierigen Verhältnisse Herr zu werden und eine genügende
Versorgung mit Lebensmitteln durchzuführen. „Die Regierung“, so schloß der Ministerpräsident, „gibt die Erklärung unter keinerlei Druck von außen ab, sondern um Mißverständnisse zu zerstreuen, die mannigfach zu Betriebseinstellungen geführt hahen. Die Regierung erwartet, daß die Arbeiter nunmehr zur Arbeit zurückkehren.“ Der Führer der Arbeiter⸗ abordnung nahm die Antwort des Minifterpräsidenten zur Kenntnis, dantte und drückte die Hoffnung aus, daß die Arbeit nun in sämtlichen Betrieben aufgenommen werden wurde. Am Montag fruͤh wurde in jenen Werkstätten, wo der Betrieb unterbrochen gewesen war, die Arbeit wieder aufgenommen.
. Der ungarische Volksernährungsminister Graf Johann Hadik hat seine Entlassung gegeben, die der König ange⸗ nommen hat.
Großbritannien und Irland.
Dem „Reuterschen Büro“ zufolge meldet die „Times“, daß die Verhandlungen, die seit einiger Zeit zwischen Ver— tretern der niederländischen Regierung und der ver⸗ bün deten Regierungen über die Ueber assung nieder ländischen Schiffsraums an die Verbündeten und die Anfuhr von Lebensmitteln und anderen Bedarfsartikeln nach Holland geführt werden, zu einem befriedigenden Abschluß gebracht worden seien. ,
— Amtlich wird mitgeteilt, daß Sir Edward Carson als. Mitglied des Kriegstabinetts zurückgetreten ist. In einem Brief an den Premserminister stellt Carson klar, daß sein Rücktritt lediglich durch Erwägungen in Verbindung mit dem irischen Konvent veranlaßt sei, und sagt dem „Reuterschen Büro zufolge:
Es ist ersichtlich, baß, was das Ergebnis des Konvents sein möge, dessen Entschlie fungen zu tiner Lage führen könnten, die eine Regie⸗ rungsentscheidung üßer schwer witgente Angelegenheiten der Politik in Jiland verlangt. Nach sorglichßer Erwägung bin ich sicher, daß etz von Boꝛtell für datz Kriegskahmttt sein wird, dlese Dolitik ohne meine Gegenwart zu erörtern, wenn sch die kervortagende Rolle, die ich früher im Hemerultstieit gesrielt habe, und die Veipflichtungen, zie ich argenüber meintn Frtunden in Ulster eingegangen bin, in Betracht ziehe Ich wünsche auch vollkommen ungebunden zu sein, mir meln Urtell über die neue Lage, vie sich ergeben könnte, zu hilden, indem ich dabei sowobl die hohe Pflicht, die auf uns ahen ruht, bei der Führung des Krieges mijszubelsen, und meine persönlichen Verpflichturgen cls Führer der untonifsischen Ulster— partei in Rechnorg ziehe. Ich bin daher ju dem Entschluß ge— sommen, meine Stellung im Kriegskabinett aufzugeben. Bei dieser Beschlunfassung wurde ich lediglich durch die erwähnten Erwägungen beeinflußt. Ich münsche es klar zu mechen, daß, seit ich in die Regie⸗ rung ein getreten bin, es niemals eta Angelegenheit der Polütk, weder berüglich der Kriegführung noch der Prinztpien und Ziele, für die wit kämpfen, gegeben hat, in der ich mich im Widherspruch mit Ihnen oder meinen anderen Kollegen im Kriegskab nett befunden babe.
In seiner in die freundschaftlichsten Ausdrücke gekleideten Antwort spricht Lloyd George, indem er das Rücktrütsgesuch annimmt, sein tiefes Bedauern darüber aus und sagt:
Ich bin gezwongen, zuzugeben, doß unter den gögenwättigen Umständen der von Ihnen eingeschlagene Weg ein Geboi der Klugheit ist. Ich weiß, daß Sie nicht aus Parteigestünung handeln, denn seit rer Krieg begann, baben Ste immer den Sieg Ihres Landeß über die Vorurteile ober den Vorteil der Partei gestenlt.“ .
= Im QAberhause wünschte Lord Lamington Aus⸗ kunft über den Stand und die Aussichten der südpersischen Landgendarmerie und über den gegenwärtigen Siand des englisch-russischen Abkommens von 19077 Laut Bericht des Reulerschen Büros antwortete Carl Curzon: Ich glaube, daß einige untichtige Auffassungen bestehen, hinsicht⸗ lich des Charakterg und des Dienstes der südpersisscken Land getz darmerse, die unter dem Befehl von Sir Perch Sykes steht. Einige Jahre lang bestand in den südlichen Teilen Persiens eine Polhei⸗ Eder Gendarmertetruppe, deren Hauptaufgabe es war, dle Ordnurg aufrecht ju erhalten und die hauptfachlichst eu Vandele straßen zu Fewachen biz zum Kriege und „auch nach Kriegtzbeginn. Dlest Gendarmerle wurde von schwedischen Offizieren befehligt. Mit ihrem Austritt im Jahre 1916 wurde die Truppe elbst aufgelöst und damlt erbob die Ugorduung wieder ihr Haupt. Die peisische Regierung erkannte wohl die Nomwendtakest, eine neue Truppe zu schaffen, um die Gen darmerte zu ersetzen, sie wat indessen nicht fähig, diese Aufgabe zu lösen. Sie nahm daher dag Aner— bieten der Regierung Seiner Mojestͤt, eine Anjahl kritischer Offitiere für diesen Zweck zur Verfügung zu flellen, in aller Form an. Gin großer Teil der ehe mallgtn Gendarmerte wuide wieder angeworben und die Ttuppe verstärkt. Ihr Hauptquartier wurde in Schtras eingerichtet, und der Erfolg trat bald in der Wiederherstellung der örtlichen Sicherbeit urd dem Wtederaufleben des Handelg zutage. Aber die Truppe blieb, was sie von Anhegtrn war, und was sie, wle ich hoffe, mmer sein wird, vämlich eie dienst= eifrigste persische Streitmacht. Von den deutschfreundlichen Elementen, deren Ränke wir so genau kennen, sind Veisnche gemacht worden, diefe Truppe als einen Tell der britischen oder indischen Armee hinzustellen mit dem Zwecke der militärischen Besetzung dieses Landes; ratürlich gibt es nichts verartiges in Persten, und der erste, der unier dem Ver⸗ schwinden dieser Truppe leiden würde, wäre Persien selbst. Diese Tatsache ist der versischen Regierung von dem brisischen Gesandten in Teheran bestän dig vorgestellt won den, und trotz stark interessierte falscher Daistellung wird sie von den persischen Siacts männern allgemein anerkannt. Eine noch sicherere Bürgschaft für die Aufrichtigkeit der brttischen Absichen ist durch unseie Bereiwilliakeit geliefert worden, mit dem peisiichen Kabinett, zu dem wir freundliche Benin hungen unterhalten, die Zukunst der südpasischen Gendarmerie nach dem Kriege erörtern. Wir wünschen, daß Persien während des Krieges Mhtral bleibt und seine vollständige Unabhängigkeit bedält. Nach dem Kriege sollte es nicht schwierig sein, eine vösung der Frage ju finden, welche drei Bedingungen erfüllen wird: die Befriedigung des ersischen Notionalgefühls, Vorkedrur gen für die Sicherheit der Straßen und Schutz der gesetzmäßigen Interessen des Handelg. Ohne das Besteben einer solchen Truppe würde die Autorltät der veisischen Regferung gefährdet fein. Vas einzige Ziel
der britischen Regiczung ist, sie zu einem wär kungs vollen Bestandtril der mllitaͤrischen Mittel bes Landes zu machey. Seiner Majeflät Regierung hat nech Beiatung mit unsertm Gesardten in Teheran dieser Angelegenheit sebr ernstlicke und wohlwollende Erwägungen
gewidmet.
Alz Antwort auf Lamingtons Anfrage über den englisch⸗russischen Vertrag vom Jahre 1807 sagte Curzon: Dieser Verniag bezweckt nicht, die Unversehrtheit und Unahbängigkeit Persiens zu verletzen, sondern der largbtstebenden Nebenbuhlerschast der beiden an grenzenden Großmächte in Peisien ein Ende zu bereiten. Ob dieser Vertrag nun gut oder schlecht war, er hat sicher⸗ lich, was seinen Hauptzrot c anlangt, nicht versagt. Nichts destoweniger gab es viele, die keine Gelegenheit ungenützt ließen, der persischen Regterung vorzustellen, daß, was im wesentiichen ein Akt von Selbsilosigkeit war, insgeheim von feindlichen Abichten ein gegeben und gegen die territoriale Unverletzlichkeit sowie die politische Unabhängigkeit deß persischen Reichs gerichtet war. Diese An nabme enibehrt jeder Grundloge, und sch wünsche sie bei dieser Gelegenheit auf das Entschiedenfte zurüchuwelsen und zu be— streiten. Run bat die weiiete große Veränderung der Lage, die durch die färzlichen Ereignisse in Rußland berbeigefübrt wurde, Seiner Majestat Regierung die willkommene Gelegenheit gegeben, ihte Auftichtigkelt in dieser Sache zu bewelsen. Mangel