1918 / 22 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 26 Jan 1918 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung, betreffend Liquidation französischer Unternehmungen.

Auf Grund der Bekanntmachung, betreffend Liquidation französischer Unternehmungen, vom 14. März 1917 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 227) habe ich die Liquidation nachstehender Unternehmungen angeordnet:

121) der offenen Handelsgesellschaft J. B. Spetz & Co., Spinnerei und Weberei in Isenbeim 1. Gif. (Uquidatér: Notar Goller in Ensis heim),

128) der Bagumwollspinnerei und Weberei Raphael Dreyfus C& Co. A. G. in Mulhausen i. E. (Liquidator: Notat Großmann in Mülhausen 1. G.).

Berlin, den 25. Januar 1918.

Der Reichskanzler (Reichswirtschaftsamt. Im Auftrage: von Jon quisres.

Bekanntmachung, betreffend Liguidation französischer Unternehmungen.

Auf Grund der Bekanntmachungen, betreffend Liquidation französischer Unternehmungen, vom 14. März 1917 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 227) und betreffend zwangsweise Verwaltung und Liquidation des inländischen Vermögens landesflüchtiger Per⸗ sonen vom 12. Juli 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 606) habe ich die Liquidation der Beteiligungen von Angehörigen feindlicher Staaten und ausgebürgerter Personen an folgenden Unter—⸗ nehmungen angeordnet:

122) der Baumwollspinnerei Dreyfuß⸗Lantz C Co. A.-G. in n ; G. (Liquidator: Bankdirektor Dr. Kuhlmann in Mül—

ausen j. EG.),

123) der Fllztuchfabrlk Dollfus C Noack G. m. b. H. in Mül⸗ . ?. 5 (Liquidator: Bankdtrettor Dr. Kuhlmann in Mül⸗

ausen i. G.),

124) der Spinneret Gebweiler L. G. in Gebweiler i. E ( qui- . 5 Goller in Ensisheim und Buchhändler Boltze in

ebwenler),

125) der Splnnerel Gast G. m. b. H. in Isenhelm i. E. (1qui- dator Notar Goller in Ensts beim),

126) der Feinspinnerei A. S. in Schlettstadt (Liquidator: Rechte anwalt Cramer in Schlettstapt), .

127) der Kommanditgesellschaft auf Aktien Dietsch C Co., Weberer und Färberel in eberau i. C. (2iquidator: Rechtsanwalt Cramer in Schlettnwadt 1. G.).

Berlin, den 25. Januar 1918.

Der Reichskanzler (Reichswirtschaftsamh. Im Auftrage: von Jonquisres.

Bei der heute öffentlich bewirklen Auslosung . Gruppen der auslosbaren 4½oprozentigen chatz⸗ anweisungen des Deutschen Reichs von 19176. Krieg s⸗ anleihe), die am 1. Juli 1918 zur Rückzahlung gelangen sollen, sind die

Gruppen 134, 287, 449, 749

gezogen worden.

Die Besitzer der zu diesen Gruppen gehörigen Schatz⸗ anweisungen werden aufgefordert, die am 1. Juli 1918 ö Einlösungsbeträge dieser Schatzanweisungen mit 110 6 ür je 100 S6 Nennwert gegen Quittung und Rückgabe der Schuldurkunden und der nach dem Zeitpunkte der Rückzahlung fällig werdenden Zinsscheine Nr. 3 bis 20 bei der Königlich Preußischen Staatsschuldentilgunge kasse in Berlin W. 8, Taubenstraße 29, zu erheben. Diese Kasse ist werktäglich von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags geöffnet.

Die Einlösung geschieht außerhalb Berlins auch bei sämt— lichen Reichs bankhauptstellen und Reichsbankstellen. Die Wert⸗ papiere können diesen Stellen schon vom 1. Juni 1918 ab ein— gereicht werden, die sie der Staatsschulden-Tilgungekasse zur Prüfung vorzulegen und nach der Feststellung die Auszahlung vom 1. Juli 1918 ab zu bewirken haben.

Der Einlösungsbetrag kann bei den Vermittlungsstellen außerhalb Berlins nur dann mit Sicherheit am älligkeitstage abgehoben werden, wenn die Schatzanweisung der Vermittlungs⸗ stelle wenigstens 1 Woche vorher eingereicht wird.

Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapital zurückbehalten. Mit dem Ablaufe des 30. Juni 1918 hört die Verzinsung der aus gelosten Schatz— anweisungen auf.

Vordrucke zu den Quittungen werden von sämtlichen Ein— lösungsstellen unentgeltlich verabfolgt.

Berlin, den 24 Januar 1918. Reichsschuldenverwaltung.

Bekanntmachung.

Die am 9 Februar 1917 für die Firma Deutsche Spe⸗ bitionsgesellschaft m. b. H. in Hamburg angeordnete Liqui⸗ dation ist beendet.

Hamburg, den 25. Januar 1918.

Der Präses der Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Strandes.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26 Nonember 1914 (RGBl. S. 487) und vom 10. Februar 1916 (RGöHl. S. S9) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

669. Eiste.

Nachlaßmassen, Gesamtvenmögen und besondere Ver mögentzwerte: J. Die Nachlaßmasse beg am 25. Juni 1915 in Nan ev veistorbenen Marie Batbara Fianz Alfred Collinet; II. das gesamte im Inlande befindlich Vermögen der französischen Staatzange hörigen Witwe Marie Barbara Franz Alfred Collinet, Marte Claudine Lutse geb. Bomvard, in Nanch; III. die Lvpothetenforderung von 46 000 ½ für Rstkauspreig⸗ forderung nebst 40s0 Zinien der frarnzs sischen Staat gange⸗ köricen: a. Taufflieb, Marie Leo, Arzte hefrau Marie Grnest ne Martalene geb. Collinet in Giromagny; b. Collinet, Franz Marie Luzian, Oberffabsarit in Clermont. Fe rand; . Riß, Em l Achill, Lig ningtor, Ghefrau, Fran zig ka Marie geb. Collinet, in Nan cv, belastend das Haus Fabert⸗ stzaße 4 in Met (3wangsberwalter: Rechtganwall Hoppe in Metz). Von der Zwangsverwaltung über die Nachlaßmasse auß⸗ genommen bleibt der Hausbesitz des Erblassers in Metz, für

vom 8. Oktober 1917 III A V 5II2 angeordnet ist, sowie der Landbefstz im Kreise Metz-Land, für den die Anordnung der Liquidation beantragt wird.

Straßburg, den 14. Januar 1918.

Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abtellung des Innern. J. A.: Dittmar.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangsweise Verwaltung . er Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und vom 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

670. Liste.

Nachlaßmassen: Die Nachlaßmasse der am 19. Oktober 1917 verstorbenen Rentnerin Witwe Wilhelm Carré, Marie Elisabeth geb. Philippot (Zwange verwalter: Gerichtsvollzieher Reuter in Metz). Von der Zwangsverwaltung ausgencmmen bleibt der zur Nachlaßmasse gehörende Grundbesitz.

Straßburg, den 14. Januar 1918.

Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Ditt mar.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und vom 19. Fe⸗ bruar 1916 (RGBl. S. 89) ist für die folgenden Unter⸗ nehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

671. Liste.

Nachlaßmassen: Die Nachlaßmasse der am 8. November 1917 in Straßburg verstorbenen Wittwe des Kaufmanns Jakob Levy, Henriette geb. Cerf, zuletzt in Colmar wohbndaft (3Zwangsver⸗ walter: Bürgermeisser Geh. Justizrat Diefenbach in Colman).

Straßburg, den 14. Januar 1918. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die wen sweise Verwaltung und die Liquidation des inlänbischen Vermögens Landesflüchtiger, vom 12. Juli 1917 RGBl. S. 603) ist für die folgende Unternehmung die wangsverwaltung angeordnet worden.

672. Liste.

Vermögensmassen: Vas gesamte im Inlande befindliche Ver⸗ mögen der durch Erlaß vom 13. Dezember 1916 ausgebürgerten Land sflücktigen Dr. Thomas, Robert, geboren 15. Dezember 1867 zu Siuttgart, prakt. Arjt, und Ehefrau, Lina geb. Duffoit, geboren 25. Mat 1867, beide zuletzt in Straßburg (Zwangg—⸗ verwalter: Extellenz Mandel, Uaterstaatssekretär a. B. in Straß⸗ burg). Von der Zwangsverwaltung nicht berübrt wird dier Grundbesitz der Landesflüchtigen, für welchen die Anordnung der Liquidatton beantragt werden wird.

Straßburg, den 14. Januar 1918.

Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung und die Liquidation des in— ländischen Vermögens Landesflüchtiger, vom 12. Juli 1917 (RGBl. S. 603) ist für die folgende Unternehmung die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

673. Liste.

Vermögensmassen: Das gesamte im Inlande befindliche Ver mögen der durch Erlaß vom J. Junt 1916 ausgebürgerten Landes flücht'gen Magdalena Rohmer, in Religion Schwester Marie. Cesarine, geboren. 17. Mal 1888 zu Bolsenheim, Harmbernge Schwester, zuletzt in k (Zwanasverwalter: Exiellenz Mandel, Uaterstaaissekretär a. D. in Straßdurg) . Von der Zwangtperwaltung nicht berührt wird der Grundbesitz der Vandesflüchtigen, für welche die Anordnung der Liquidation beim Herrn Reichskanzler beantragt wird.

Straßburg, den 14. Januar 1918.

Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.

Bekanntmachung.

Auf Grund. der Verordnung, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung und die Liquidation des in— ländischen Vermögens landesflüchtiger Personen, vom 12. Juli 1917 (RGBl. S. 603) ist für die folgende Unternehmung die Zwangsverwaltung angeordnet worden

974. Liste.

Gesamtvermögen; Das gesamte im Inlande befindliche Ver— mögen der darch Erlaß vom 7. Juli 1916 ausgebürgerten Landes-

flüchligen Witwe May, Karl August, Cäcili? Valerie Eugenje

geb. Meyer, geboren 8. September 1555 zu Straßburg, Rentnerin, zulttzt, in Straßburg (3wangsverwalter: Grzellenz Mandel, Unterstaatz sekrefär a. D. in Straßburg) Von der Zwanggzher⸗ waltung nicht berührt wird der Grundbesitz der Lande flüchtigen, ö den die Anordnung der Liquidation beim Herrn Reichs tan; ler eantragt werden wird.

Straßburg, den 14. Januar 1918.

Ministerium für Elsaß Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.

Bekanntmachung. Gemäß der Bekanntmachung des Stellvertreters beg Reiche

lanzleis zur Fernhaltung unzuversässiger Personen vom Handel vom 25. September 1915 (GBl. S. 603) wurde wohnhasten Warenagent Wilhelm Groz, Neue Weinsteige 5, der Handel mir Gegenständen des täglichen Bedarfs sowie des Kriegsbedarfs untersagt.

dem in Stuttgart

Stuttgart, den 23. Januar 1918.

Königliche Stadtdirektion. J. A.: Dr. Schwam mberger, Amtmann.

welchen dle Liquidation durch Erlaß des Herrn Reichskanzlers

Bekanntmachung.

Dem Gastwirt und Fleischermeister Adolf Seugltn in Ovenneberg habe ich auf Grund der Vuntegratgdxerordnung 23. September 1915 (Reichs. Gesetzblait Seite 603) den Dann mit Lebensmitteln und sonstigen Geg en ständen 9) täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit bis auf weit ! untersagt. et

Meiningen, den 16. Januar 1918.

Der Herzogliche Landrat. Freiherr don Erffa.

Königreich Preußen.

Seine Maßestät der König haben Allergnädigft geruht:

den Superintendenturverweser, ersten Pfarrer M in Elbing zum Superintendenten zu ernennen. allette

Finanzministerium. Die Rentmeisterstelle bei der Königlichen Kreiskasse zu

Cöln Il, Regierungsbezirk Cöln, ist zum 1. März d. J besetzen.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts- angelegenheiten. Der ordentliche Professor Dr. Beyerle in Göttingen ist

in gleicher Eigenschaft in die juristische Fakultät der Universitãt in Bonn versetzt worden.

Den Privatdozenten in der philosophischen Fakultät Universität in Göttingen Dr. Ranke und Pi ir, 1 das Prädikat Professor beigelegt worden.

Ministerium des Innern.

Der Kreisassistenzarzt, Sanitätsrat Dr. Brieger aut Kosel ist zum Kreisarzt in Landeshut i. Schl. ernannt worden.

Das 96, . mit den Kontrollnummern Ad, 260 und 261, geschrieben; „Zweihundertneunundvierzzig, zweihundertfünfzig und zweihunderteinundfünfzig“, aus ben! Sächsischen Serumwerk in Dresden ist wegen Abschwãächung zur Einziehung bestimmt.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Anordnung über das Schlachten von Ziegenmutter- und Schafläm mern.

Auf Grund des 5 4 der Bekanntmachung des Stell— vertreters des Reichskanzlers über ein Schlachtverbot für

Gesetzbl. S. Si5) wird hierdurch folgendes bestimmꝛi:

3. § 1. Die Schlachtung aller Schaflämmer und Slegenmutterlammer, die in diesem Jahre geboren sind oder geboren werden, wird bis auf welteres verboten.

53 .

Das Verbot findet keine Anwendung auf Schlachtungen, dle er folgen, weil zu befürchten ist, daß das Tier an einer Erkrankung ver⸗ enden werde, oder weil es infolge eines Unglücksfalls fofort getötet werden muß. Solche Schlachtungen sind innerhalb 24 Siunden nach der Schlachtung der sür den Schlachtungsort zuständigen Srtz⸗= polizeibehörde anzuzeigen.

lichen Gründen vom Landrat, in Stadbtkreifen bon der Drtspolhei⸗ behörde zugelassen werden.

§ 4. Zu widerhandlungen gegen diese Anordnung werden nn § 5

der eingangs erwähnten Bekanntmachung mit Geldstrase b

8 ju 1500 16 oder mit Gesängnis bis zu drei Monaten bestraft.

85. Die Anordnung tritt mit vem Tage ihrer Bekanntmachung im Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft.

Berlin, den 20. Januar 1918.

Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. von Eisenhart⸗Rothe.

Evangelischer Oberkirchenrat.

Dem Superintendenten Malletke in Elbing ist das Ephoralamt der Diszese Elbing übertragen worden.

Bekanntmachung.

Dem Schlächtermeister Karl Michna, Berlin, Wrangel sttaße 76, habe ich die K te de raufnahme dez ihm durch Ver. fügung vom 23. Fehruar 1917 untersagten Handels mit Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs gestattet.

Berlin⸗Schöneberg, den 23. Januar 1918.

Ver Polijeipräsident zu Berlin. Krieggwucheramt. J. V.: Macha tius.

Sekanntm achung.

Das Verbot der Polijeiverwaltung vom 23. August 1916, nach

welchem dem Lederhändler Aug ust 8e r erf in Erfurt,

Friebrich⸗ Wilhelmsplatz 4, auf Grund der Reichstanzlerbekannimachung

pom 23. September 1515 der Handel ef. und eren mit Feder

jeder Art fowie die Beteiligung an solchem Handel dritter Persgnen

untersagt worden war, wird mit dem 1. Februar d. J. aufgẽ hoben. Erfurt, den 22. Januar 1918.

Die Polizeiberwaltung. Schmidt.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung jur Fernbaltung umuperlässiget Personen vom Handel vom 6 e nn. 1915 . S. 39. bab ich dem ztaufmann Mar Föhn, Ber iin, Viichewnferaße c, durch 86 vom heuttgen Tage den Hande] * . stün den des täglichen Bedarfs wegen Unzuverläffigkelt in ben auf diesen Handelzbeirieb un terfagt.

Berlin ·˖ Schöneberg, den 21. Januar 1918.

Der Polizelpräsident zu Berlin. Kriegs wucheramt. t V. ö achat iu z.

(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.]

trächtige Kühe und Sauen vom 26. August 1915 (Reich

1 Ausnahmen von diesem Verbot können aus diingenden wirtschaft⸗

Aichtamtliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 26. Januar 1918.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten sern, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, den General⸗ w orirag, empfingen eine Abordnung der Balten im Bei⸗ ö. des Staatssekreiärs des Auswärtigen Amtes Dr. von I lmann und nahmen die Meldung des Generalleutnants neherrn von Richthofen, Stellvertretenden Kommandierenden ral des Gardekorps, entgegen.

Ueber den bisherigen Gang der Verhandlungen der n St. Peters burg auf Grund der Zusatzbestimmung zum htester Waffenstillstandsvertrag tagenden Kom mission vird von Wolffs Telegraphenbüro“ nachstehendes berichtet:

Nach Änkanft der deutschen und österreichisch⸗ungarischen Ab— nönüng hat die Petersburger Ftommsssion am 1,ů d. M. ihre Eitzungen begonnen und, verstärkt durch nachträglich eingetrofftue silzarssche und türkische Abgtortnete, die Verhandlungen in zwei literkommissionen, ener für Gefangenenftagen und elner für pirischastliche Fragen, fortgeführt. Die Gefangenenkom nission hat sich mit der Heimbeförderung der Zivil. hersonen und der invaliden Kriegsgefangenen sowie mit der Be— lndlung der jurückbleibenden Kriegsgefangenen heschäftigt. Da— uben bildet einen wesentlichen Verhandlung punkt die wichtige huage der Transportmittel unz⸗-Wege für den Auttausch der Ge. sugenen. In dieser Frage ist von rusßscher Selle bereitwilligft änlgegenkommen ugesichert worden. Ytach Lage der gegenwärtigen Pethältnisse in Rußland kann indessen noch nicht mit Bestimmthelt smauf gerechnet werden, daß sich die für den Austausch wünschenz— werte Car wel une regelmäßiger größerer Transporte auf dem Land= hege schon bald wird verwirklichen laffen. In der Frage des In= pakiden au stau schesß ist auf der Grundlage der früheren Verein harungen und des nicht zur Rat fikation gelangten Kopenhagener hrotololls im wesentlitchen Ginvernehmen erztelt worden. st es binsichtlich des Austausches der Zipilpersonen bisher zw einer Verständigung über den Krels der Aussutauschenden noch zicht gekommen. Immerhin ist schon im beschränkten Umfange mit der Hilmbeförderung begonnen worden,

Meinunggverschtedenheiten grundsätzlicher Art sind ferner hei den Heralungen über die Behandlung der Kriegsgefangenen auf— setreten. Es hängt zum Teil, damit zusammen, daß Lie russische lbordnung mehr auf bie Gewährung politischer und sozlaler Vorteile sir die Kriegsgefangenen Wert legt, als auf die Hebung der matertellen kage. Den übrigen Ahordnungen kommt eg dagegen mit Rücksicht Nerauf, daß sich die Mehrzahl der Kriegsgefangenen in Rußland in scwerer Notlage befinden, hauptsächlich auf deren Besettigung an. zach dieser Richtung werben von den Abordnungen der Verbünbeten al im Bereiche der Möglichkeit liegenden Schritte unternommen.

Die Wirtschaftskommisslon hat sich zunächst auf die Ver⸗ handlung über die Wiederherstellung der Verkehrsmittel ind ⸗wege zwischen den veitragschlie ßenden Ländern beschränkt, da fach russischer Ansicht die Lage der Verhaltatsse die Wiederanknüpfung dr Handels beziehungen noch nicht zuläßt. Teils in Vollsitzungen, telß in Unterausschuͤssen ist über das Wiederingangbringen des Post⸗, Telegtaphen. und Gisenbahnverkehls eingebend verhandelt worden. Pothehaltlich der Zustimmung der beiderseitigen Regterungen ist nun⸗ zeht ein grundsützliches Eiuvernehmen über die möglichst baldige biederaufnahme eines direkten Post-, Telegraphen« ud Eisenbahnverkehrs durch vie Front erzielt worden. herbei wurden dle technischen Möglichkelten und die sich aus der kltäͤrisch-politischen Lage alg notwendig ergebenden Eiuschränkungen onder berücksichtigt. Durch Einsetzung von Fachkommissionen an n Uebergangspunkten soll die Aus fuhrnag der beschlossenen Maß⸗ ahmen nnd die nach Bedarf in Ausfsicht genommene Ausdebnung er Verkehrs einrichtungen sichergestellt werden. Auf dem Gebtete der Dhost ist Einigung darüber erzielt, daß der Brief⸗ und Poswwerkehr durch die Front im allgemeinen zuzulassen sei. Diese Abmachung bedeutet zugleich eine wesentliche Besserung der Lage der Gefangenen, die nun auf einen schnelleren Empfang ihrer Post werden rechnen därfen, als bisher. Die Beförderung von YVrucksachen unterliegt noch ewissen Einschränkungen. Vie Verbandlungen über die Wöederein« . des Postanweisunggsverkehrs sind noch nicht abge⸗ schloffen, versprechen aber auch ein günstiges Ergebnis. Einverständnts st darüber er, elt, daß Pripattelegramme, zu denen auch Ptefsetele— lamme zu rechnen sind, wieder allgemein befördert werden dürfen. slr den Eisenbabnverkehr kommt es darauf an, den im Kelege abgerissenen Anschluß der betderseitigen Bahnlinlen wieder herjustellen. Die grundsäßllche Zustimmnung jur Vornahme der er= order lichen Vorarbelten wurde üussischerseüz gegeben. Gine beider⸗ seltige Cinigung über die Punkte, an denen die Wiederherstellungs⸗ ubelten begonnen werden sollen, konnte indessen nech nicht erfolgen, ba die Berichte der an die Front enisandten russischen Komm ission noch nicht vorliegen. Daz Zustandekommen fester Ab aiachungen lber die Wiederaufnahme eines ordnunge mäßigen Betriebes auf Ver— bindungslinten, von denen die Schnelligkeit der Heimbesörderung der kriegt und Ziptlgefangenen und die, Wiederaufnahme des regel— i fen ,, , n., abhängt, wird hoffentlich nicht alllulange auf warten lassen.

Die Zenfurfrage, die für die noch im Kröiege befindlichen zentralmächte eine besondere Bedeutung hat, ist beiderseits als eine innere Angelegenbeit der vertragschließenden Staaten anerkannt vorden. Der bisherige Gang der Verhandlungen der Wittschafts⸗ Ummission läßt hoffen, daß eine det. Jutereffen beider Partesen Rechnung tragende. Verenbarung über die lu Behngablung. ge— lommenen Materialien zustande kommen wird und daß auch deren Leherleitung in bie Praxts trotz mancher nicht zu verkennender Schwierigkeiten dann ohne großen Jeitperlust vonstatten gehen wird.

Die Bekleidung deutscher Kriegsgefangener in Feindes land. In letzter Zeit gelangen häufig Gesuche um Jeschaffung und Uebersendüng von Bekleidung für deutsche

riegsgefangene an die Behörden. Von amtlicher Seite wird nun darauf hingewiesen, daß nach den völkerrechtlichen Verein⸗ barungen der Staat zur Bekleidung der Gefangenen verpflichtet ein dessen Gewalt sich diese befinden. Da unsere Feinde hieser Verpflichtung vielfach nicht nachkommen, hat die deutsche eres verwaltung, soweit es ihr unter den gegebenen Verhältnissen mäglich ist Maßnahmen zur gutzreichenden Versorgung der Ge⸗ ungenen mit Kleidung getroffen. Die in Rußland befindlichen sate erhalten, wie schon seit zwei Jahren, westerhin in großem mfange Uniformen, Unterwäsche und Stiefel in Sammel⸗ sndin gen, die durch Vertreter des Schwedischen Roten Kreuzes n Ort und Stelle verteilt werden. In besonders begründeten usnahmefällen veranlassen die örtlichen Vereine des Roten feuzes auch die Absendung von Einzelsendungen aus Be— finden, die has Rote Kreuz zu diesem Zwecke von der Heeres⸗ verwaltung erhalien hat. ie Versorgung der in Frankreich und England kriegs— i ungenen Leute geschieht gleichfalls durch Sammelsendungen, . das Role Kren) (Kriegsgefangenenfürsorge) in Stuttgart . Beständen ber Heeres verwaltung eg, Aussagen ein⸗ andfreier Zeugen, z. B. verschiedener Austauschgefangener nd Internierter, haben bewiesen, daß die in den französischen

Dagegen

und englischen Lagern befindlichen Unterstützungsausschüsse damit alle wirklichen Bedürfnifse zu bestreiten vermögen. ci in französischen und englischen Stammlagern oder auf Arbeits kommandos befindlichen Gefangenen haben sich da⸗ her mit etwaigen Gesuchen steis an den (aus Mit⸗ gefangenen zusammengesetzten) Unterstützungsausschuß ihres Lagers zu wenden; Gesuche an deuische Behörden oder Vereine sind in diesen Fällen zwecklos. Eine Ausnahme gilt nur für die Lazarettkranken und Gefangene, die noch keinem dager angehören und unter der Adresse des „Bureau qe Kenseignements“ in Paris oder des „Prisonèrs of War Information Burean in London zu erreichen sind. Diesen chick das Rote Kreuz Kriegsgefangenenfürsorge) in Stuttgart, Neuer Schloßplatz 1, auf Antrag die notwendigen Stücke. Die Gesuche müssen die genaue Adresse (Vorname, Zuname, Dienstgrad, Gefangenennummer, Gefangenenkompagnie), Be⸗ zeichnung des Truppenteils (Regiment, Kompagnie) und die Maße enthalten.

Die stellvertretenden Generalkommandos, stellvertretenden Korpsintendanturen und Ersatztruppenteile sind für die Ab⸗ gabe von Uniformen und Wäsche an Kriegsgefangene in keinem Falle zuständig; eine vor kurzem in verschiedenen Blättern erschienene Notiz abweichenden Inhalts beruhte auf einem Irrtum. Auch die dort irrtümlich genannte Prisoners of War Relief Agency“ in London hat mit der Uniform— versorgung nichts zu tun.

Im Reichswirtschafts amt haben, wie „Wolffs Tele⸗ graphenbüro“ meldet, in den letzten Tagen Verhandlungen mit Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Entschädigung der infolge Kohlenmangels feiernden Arheiter und Arbeiterinnen kriegswichtiger Betriebe der Rüstungs⸗ und Ernährungsindustrie stattgefunden. Die Verhandlungen haben zu einer vollen Uebereinstimmung wegen der dabei zu beobachtenden Grundsätze geführt. Der Bundetzrat wird nunmehr über den Erlaß von Bestimmungen, insbesondere über eine Beteiligung mit Mitteln des Reichs Beschluß fassen.

Kriegsnachrichten. Berlin, 25. Januar, Abends. (W. T. B.) Von den Kriegsschauplätzen nichts Neues.

Großes Hauptquartier, 26. Januar. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.

An der flandrischen Front zwischen dem Blankaart⸗ See und der Lys, bei Lens und beiderseits der Scarpe von Mittag an Artillerie kampf. Unsere Infanterie brachte von Erkundungen bei Lens, Eroisilles und Epehy Ge⸗ fangene zurück.

Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.

In einzelnen Abschnitten am Oise⸗Aisne⸗Kanal, in der Champagne und auf beiden Ufern der Maas lebte die Feuertätigkeit auf.

Westfälische Stoßtruppen holten nach kurzer vorhereitender Feuerwirkung aus den französischen Gräben im Walde von yscourt 24 Gefangene und 1 Maschinengewehr. Ebenso hatte ein kühner Handstreich gegen die feindlichen Linien am Courires⸗Walde vollen Erfolg.

In den letzten vier Tagen wurden im Luftkampf und von der Erde aus 25 feindliche Flugzeuge abgeschossen. Unsere Flieger führten erfolgreiche Angriffe gegen die französische Nordküste durch. Gute Wirkung wurde in Dünkirchen, Calais und Boulogne beobachtet. Leutnant Roeth brachte gestern innerhalb weniger Minuten drei französische Fesselballone brennend zum Absturz.

Italienische Front.

Auf der Hochfläche von Asiago und zu beiden Seiten der Brenta kam es zu lebhaften Artilleriekämpfen. Von den anderen Kriegsschauplätzen nichts Neues.

Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

ODesterreichisch⸗ungarischer Bericht.

Wien, 25. Januar. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldei: Keine besonderen Ereignisse. Der Chef des Generalstabes.

Bulgarischer Bericht. So fia, 24. Januar. (W. T. B.) Bulgarischer Bericht

vom 23. Januar.

Mazedonische Front: Zwischen dem Oh rida—⸗ und dem Pregpa⸗See, nördlich von Bitolia, im Cernahogen und im Süden des Dobropolje steigerte sich die Feuer⸗ tätigkeit zeitweilig. Bei Altschah Mahle und westlich des Wardar für uns günstige Erkundungsunternehmungen. An verschiedenen Stellen der Front zwischen Wardar und Dojran⸗ See heftiges Artilleriefeuer. Im Strumatale lebhafte Feuertãätigkeit.

Dobrudscha⸗Front. Waffenruhe.

Softa, 23. Januar. (W. T. B.) Die Bulgartsche Telegraphen⸗ agentur . aus Babadag, einer Stadt in der nördllchen Dobrudscha, folgende Bevesch' vom 25. Januar: Die russisch⸗ru mänischen Beziehungen sind äußerst gespaunt. Nach kurzen Gefechten zwischen kleineren u ffff hen und rumänischen Einhelten haben Kämpfe auch zwischen großen Trupenabteilungen begonnen. Zur gegenwärtigen Stunde ist die Welt . eines neuen Küiieges zwischen den Verbündeten. Infolge des Versuchs der Rumänen, sich der Wagen mit Munition und des Wagenparks der Truppen des 4. Slbtrischen Korps, beßtehend aus der 9. und 19. russi⸗ lden Diviston, zu bemächtigen, witd selt drei Tagen südwestlich Galatz jzwischen den Flülssen Gere th und Pruth mit der größten EGrbltterung eine Schlacht geschlagen. Beide Parteien kämpfen mit Kanonen und Monitoren. Vie rumänischen Tiuppen erhalten große Verstärkungen. Um nicht in die Hände der Rumänen zu fallen, baben die Soldaten einer russischen Brioade diesselts der durch den Waffenstillstandspertrag festgesetzten Demarkatlonelinie Zuflucht gesucht,

0 1 r * = wma ö! Dr. * 06 me sowie wo sie ihre Waffen, Geschütze, Maschlnengewehre und Gewebre son ihren Train und ihr Verpflegunggmaterial abliererten. Der 9 des russischen Korps setzt die Schlacht in Erwartung von Unter= stützungen fort.

Türkischer Bericht.

Konstantinopel, 23. Januar. (W. T. B.) bericht. .

An den Dardanellen lebhafte Fliegertätigkeit. Unsere Flieger griffen den Flughäsen auf Imbros an. Gute Wirkung inmitten des Flugplatzes wurde beobachtet. ö

An den anderen Fronten keine besonderen Ereignisse.

Nach Durchführung der bereits gemeldeten Operation und dem Passieren der eigenen Minensperre ist S. M. S. „Japus Selim“ bei Nagara aus bisher noch nicht aufgeklärte Ursache leicht festgelommen. Nach seinem bald zu erwartenden Frei⸗ werden ist das Schiff voll verwendungsfähig.

Tagesz⸗

Der Krieg zur See.

Berlin, 23. Januar. (W. B. T.) Unter der bewährten Führung des Kapitänleutnants Viebeg erzielte eins unserer Unterseebote kürzlich glänzende Erfolge gegen den Transportverkehr in dem besonders stark bewachten öst⸗ lichen Teil des Aermelkanals. 7 Dampfer mit insgesamt 28009 Bä-⸗R. T. wurden innerhalb kurzer Zeit in mit großer Kühnheit durchgeführten Angriffen vernichtet. 4 Dampfer, darunter ein Tankdampfer von etwa 5000 t, wurden aus Geleitzügen, die durch Zerstörer, U⸗Bootsjäger und Fischdampfer stark gesichert waren, heraus⸗ geschossen, davon zwei aus demselben Geleitzug. Unter den übrigen Schiffen befand sich ein größerer Dampfer vom Ein⸗ heltstyp anscheinend nach Le Havre bestimmt.

Der Chef des Admiralstabes der Marine.

Die Bewaffaung von Handelzschlffen, die der obige Bericht er⸗ wähnt, zählt zu den völkerrechtzwidrigen Maßnahmen der englischen Seekriegsführung. Wenn nur vler ver versenkien Dampfer be- waffnet waren, fo deutet dieß mehr auf Geschützmangel bei unseren Feinden hin, als auf rechtliche Bedenken, welche der britischen Regterung in dieser Frage eiwa hindernd im Wege stehen. Vom deutschen Standpunkt muß jedoch immer wieder hervor⸗ gehoben werden, daß die Bewaffnung von Handels schiffen, auch wenn sie in England bereits im Jabte 1913 beschloffen wurde und angeblich ju Zwecken der Abwehr vorgenommen wind, einen Versto gegen die internattonalen Bestimmungen darstellt; tatsaͤchlich ist längst bewiesen, daß die bewaffneten Handelsschiffe nußt etwa irgend eine seekriegs rechtliche Maßnahme der deutschen U Boote abzuwarten, sondern diese ohne weiteres anzugrelfen haben. Das Völkerrecht kannte, bis zu Heginn dieses Krieges nur riedliche Handel sschiffe, die sich jeder militärischen Hand lung zu enthalten hatten und dafür den Schutz der unbewaffneten Angehörtgen kriegführender Staaten genofsen, und andererseits Kriegsschifft, zu welch' letzteren auch, die, ozdnungz— mäßig ausgerüsteten Hilfstreuzer gehöpen. Führt ein Handels⸗ schtff Geschütze, so verliert etz seinen unmllitärischen Charatter. In der von Wilson als Friegsztei aufgeworfenen und vom Reichzskantler vorgestern erwähnten Frage der Frelheit der Schiffahrt wird die Unzulässigkeit der Bewaffnung von Handelschiffen spaͤter eine wichtige Rolle zu fpielen haben. W. T. B.)

Rotterdam, 26. Januar. (B. T. B.) Maasbode! meldet, daß der spanische Segler „Carmen“ (351 Brutto⸗ tonnen) gesunken sei.

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Kunst und Wissenschaft.

Im Tijfiansaale des Kalser-Friedrich⸗Museumz sind die wichtigsten Erwerbungen, die seit Kriegsbeginn in die Gemalde⸗ galerte gelangten, jzu einer Ausstellung verzinigt, Obengz steht der Bedeutung und dem Werte nach als beherrschender Mittelpunkt Tiziang großes Gemälde ‚Die Venus mit dem Orgelspieler“, ein Bild, das vor etwa 5 Jahren in dem österreichlschen Kunsthandel auf⸗ tauchte und bis dahin völlig unbekannt geblieben war. Damit ist eine Lücke der Galerie aufs beste ausgefüllt worden, denn der Gemäldetry der großen venezlanischen Venusdarstellungen war bisher im Berliner Mustum nicht vertreten. Zugleich rundete, das Bild unseren nicht alliu umfangreichen und, wenig vielseitigen Besitz an Werken des großen Ventzianert aufs glücklichste ab. Die herrliche Schöpfung träfrt deutlich bie Merkmale der genialen, freien und übeilegenen Malwelse des reifen Känstlert. Nuf einem Ruhebett Liegt die üppige Gestalt der Göttin, die mit einem Hünbchen spielt, während ihr Amor etwas ing Ohr raunt. Links sitzt ein vornehm gekleideter Kavalier an der Orgel, Er wendet sich mit jähem Ru der Frauengestalt zu; seine ausdruckebollen Züge verraten innere Spannung und veihaltene Leidenschaft. In einer bewundernswert leicht und frei hingesetzten Gebirgalandschaft mit tiefblauen Gipfeln und schwermütigem grauen Himmel klingt die gesamte Komposnton schön guß. In jwei verwandten Exemplaren, die im Madrider Prado aufbewahrt werden und wohl nur jum Teil om Meister selbst ausgeführt sind, ist das gleiche Thema in äbnlicher Weise behandelt worden, Angesichts des neuen Berlimer Eremplars, das üherall die Spuren tiflanischer Handschrift“ aufweist, muß man eingestehen, daß diese Fassung hier die endgültige, die gehaltvollste ist und den Meister selbst am Werte zeigt. Es spricht sebr für die anderen Erwerbungen, die wle der Tizian zumeist mit Unterstützung von Freunden des Mufeumtz als Geschenk oder als Vermächtuiß in den Besitz der Galerie gelangten, daß ste neben diesem Hauptwerk nicht verblafsen. Zunächst müssen da die Erwerbungen aus der Versteigerung von Kaufmann genannt werden; die frühe, um 1360 entstandene böhmische „Kreuzigung Christi“, Hans von Kulmbachs im Jahre 1520 entstandenes Portzät eines 29 jährigen anne und die um 1440 geschaffene, dem Meister von Flömalle nahestehende nie derländische Madonna auf dem Rasen?. Der breite, machtvolle Schwung der weitaus ladenden Gewan dfglten verlelbt dem lieblichen Motiv eine Größe und Würde, die das Bild vor anderen zarteren und in der Stimmung behaglicheren Muttergottegdarstellungen aus zelchnet. Die Erwerbung deg frühen böhmischen Werkes ist , insofern von hoher Bedeutung, als Tafelbilder aus den An sängen der deutschen Malertt kaum noch im Handel vorkommen. In diesem Falle kommt voch der glückliche Umstand hinzu, daß von demselben ‚Metster von Hohenfurt des Kalser⸗Friedrich⸗Museum he⸗ reits die große, weihevolle Glatzer⸗Madonna besttzt, zu derem feier⸗ lichen Prunk und verhaltenem Ernst die Kreuzigung mit der Leiden. chaft der Gestaltung und dem Glanz der sarken Farben ein er⸗ gänzendes Gegenstück bildet. Aus der r, ,,, Professor Ludwig Knaug (f) stammt eine entzückende stehende nackte ‚Lukretia“ vor schwarzem Grunde vom älteren Lucas Cranach. Die Art, wie die fein und gefühlvoll geschwungenen Umrißlinien sich kokett von der Schwärze bes Grundes abheben, wie zierlich und tänzelnd die schlanke

rauengestalt dasteht, zeugt bei aller Naivität zugleich von

öchstem künstlerischen Rasfinement. Diesem verhältnismäßig späten Werke gesellt sich noch ein ausgezeichnetes, ehrliches und charaktervolles Maännerbildnis aus des e, , n,, bester Frühnn tt zu.

Bei früherer Gelegenbeit kam von dem kölnischen Meister um 1500, der das Hochaltarbild in Aachen schuf, eine farben