1918 / 30 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 04 Feb 1918 18:00:01 GMT) scan diff

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und Dr. Hegemann bei dem Amtsgericht und dem Land gericht in Cöln, Knebel in Zehlendorf bei dem Amtsgericht in Berlin⸗Lichterfelde, Dr. Heinemann bei dem Amtsgericht in Remscheid und Dr. Spancken bei dem Amtsgericht in Iserlohn. Mit der Löschung des Rechtsanwalts Knebel in der Rechtsanwalsliste ist zugleich sein Amt als Notar erloschen. In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Amtsrichter a. D. Peters bei dem Amtsgericht in Mühlberg, die Rechtsanwälte: Dr. Bernhardt aus Fürstenwalde bei dem Landgericht Lin Herlin, Dr. Engelmann in Wetzlar auch bei dem Landgericht in Limburg, Westhoff in Dortmund auch bei dem Landgericht daselbst, Sympher vom Landgericht JL in Berlin bei dem Amtsgericht in Berlin⸗Pankow, die Gerichtsassessoren: Dr. Mittwoch bei dem Landgericht J in Berlin, Harry Wolff bei dem Landgericht in Oppeln, Gerner bei dem Amtegericht in Sulzbach, die früheren Gerichtsassessoren: Dr. Gerson bei dem Oberlandesgericht in Düsseldorf, Ebbecke bei dem Landgericht Lin Berlin, Dr. Hausen bei dem Land⸗ gericht L in Berlin, Dr. Stemmler bei dem Landgericht III in Berlin und Dr. Lamy bei dem Landgericht in Hannover.

Aichtamkliches.

Dent sches Reich.

Preußen. Berlin. 4. Februar 1918.

Die Ausschüsse des Bundesrats für Rechnungswesen, für das Landheer und die Festungen, für das Seewesen, für Zoll- und Steuerwesen, für Handel und Verkehr, für Eisen⸗ bahnen Post und Telegraphen und für Justizwesen hielten heute Sitzungen.

Das Königliche Staats ministerium trat heute zu einer Sitzung zusammen.

Die Abgeordneten Ebert, Haase, Ledebour und Scheidemann sind vorgestern vormitta! wie „Wolffs Tele— araphnbüro“ mittei t, vom Reichskanzler Dr. Grafen von He tling zu einer Besprechung empfangen worden, an der auch dessen Stelloertreter von Payer, der Staatsminister, Staatssekretär dis J nein Wallraf und ber Minister des Janern Dr. Drews teilnahmen. Die Abgeordneten unterbreiteten dem Kanzler den Wunsch, bei den Mlitär⸗ behörden darauf hinzuwirken, doß Ve trauensmännern der streikenden Albeitergruppen erlaubt werden möchte, in einer geschlosse en Versammlung über die durch den Streit geschaffene Lage zu beraten. Der Reiche kanzler stellte sich demgegenüber auf den Stand⸗ punkt, die Regierung das Zustandekommen einer Versammlung, deren Beschlüsse darauf hinauslaufen könnten, esetzwidrige Handlungen gutzuheißen oder gar für ihre Fortsetzung einzutreten, nicht befürworten könne. Auch wenn die Versammlung zu dem Ergebnis sühren sollte, daß die Streikenden aufs neue den Antrag stellten, mit der Re— gierung zu verhandeln, würde sie de Lage nur weiter ver— schärfen, da die Regierung auf einen so chen Antrag nur ab⸗ lehnend antworten könnte. Solange deshalb keine Gewähr dafür vorliege, daß die Besprechung lediglich dahm wirken werde, den Streik zu beenden und alle allgemein polifsischen Wünsche der Arbeiter künftig auf dem gesetzmäßigen Wege über die Volke oertreter an die Regierung gelangen zu lassen, . diese den Vorschlag der Abgeordneten nicht in Erwägung ziehen.

Zur Teilnahme an einer Beratung über politische und wirtschaftliche Fragen aus dem gemeinsamen

Interessengebiete BHeutschlands und Oesterreich⸗ Ungaris werden wie „Wolffs Telegraphenbüro“ erfährt heute der Staate sekrei von Kühl'mann, der österreichisch⸗ unrgrische Mirister des Aeußenn Graf Czernin und der General Ludendorff hier eintreffen Auch der deutsche Bot- schafter in Wien Graf Wedel wird zu der Besprechung in Berlin erwartet.

Der finnische Geschäftsträger Staatsrat von Gripen⸗ berg in Stocknolm hat dem dorsigen Kaiserlichen Ge⸗ sandten, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, am 28. Ja⸗ nuar folgenden Einspruch der finnischen Regierung gegen die russische Regierung übermittelt:

Mine Re iernung hat mich veaustragt, der Kaiserlich Deutschen Regierung folg ndes mitzuteilen:

Die Regierung Raßlan es hat zwar die Selhständigkeit Finnlands offi tell anerkannt, ader trotzdem bat das Weglenden der rufsischen Tiuppen aus Finnland noch nicht begonnen. Im Gegentell unter— bält die russische Regierung in Finnland immer noch zahlreiche Trupp nabtetlu gen, die nicht nur ein Hindernis für das Aufr'cht⸗ erhalten der Ordnung und ter Sich rheit des Landes bilden, sondern auch dazu beitragen, daß rie unruhigsten Elemente der Bevölkerung, Mode, Brandstiftungen und andere Schandtaten ver⸗ üben. Bemerkengwert ist dabei, daß an dlesen Verbrechen nicht nur einzelne irregeführte Truppenabteilungen teilnehmen, sondern auch, daß die in Finnland weilenden Vertreter der russischen Re⸗ gierung direkt zur Verschlimmerang der für ein selbständig⸗s Land unerträglichen Sachlage mitwirken durch Verteilung von Waffen und Munition, dem ussischen Staale gehörend, an die an den U ruben teilnehmenden Volksmassen und durch Verhiaterung

der Bildung einer den Befehlen der finnländischen Rezierung ge⸗

horchenden Ordnunge macht. Ter Kommissar für Kriegsangelegen⸗ beiten der russtichen Regierung hat auch dem in Wiborg stalionterten Milisär Gef hl gegepen, die in die Start zwecks Auf⸗ techterhalten der Ordnung etage führten Schutztruppen zu entwaffnen, und mit ibren Waffen die Arbeiter, die in diesen Tagen die blutigen Massenunruhen in der g nannten Staht begonnen haben, zu bewaff nen. Schließ ich tst seiters des Matrosenkom nes in Helsinafors der Regierung münd ich mitgetelt worden, daß das dortige russische Militär für daz Duich üh en (iner sozialen Revolu ion in Finnland inieressiert und ju diesem Zwecke bereit in, die revolutionären Banden gegen die bürgerliche Geseischaft und die Schutz truppen der finnlär dischen Reaterung mit ben affneter Macht zu unterstütz n.

Da das Veifahsen der russischen Regierung eine schwere Kränkung Finnlands als slbständiger Staat hedeutet, legt die Regierung Ftnnlande hiermit ihren bestimmten Einsp uch gegen die genannten Maßgahmen der räassischen Reglerung ein un hrinat diesen zur Kennintg aller derjenigen Mächte, welche bie Selb ändigken Fie nlands anerkannt haben.

Gerehmigen Ste, Herr Baron, die eineute Versicherung meiner aug gezeichneten Hochachtung.

gez. von Gtipenberg.

Die hiefigen Bevollmächtigten der finnischen Re⸗ gierung lassen dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ folgende Erklärung zukommen:

Herr Trogtt hat in der letzten Sitzung der Friedengabordnung erllaͤrt, daß die gegenwä tige stanische Regierung geßürzt und ersetzt sei durch eine Arbeiter- und Bauernregterung und daß er keinerlei Hindernifse dasür sehe, daß Abgeordnete die ser Regierung an den Frieden verhandlungen in Brest⸗Litowek teilnehmen.

Dem gegenüber ertlären wir, daß die Reglerung Finnlands keineswegg geßürnt ist, daß sich vielmehr nur im Süden Finnlandtz eine soztalistijche Regierung, unterßützt von russischen holschewistischen Truppen, vorübergehrnd der Macht in einem kleinen Teile des Landes ohne gesetzliche Berechtigung, lediglich gestützt auf brutale Gewalt, bemächtigt bat, sowie daß in dieser Negierung keine Bauern sind, die ö. dem bolschewitischen Umtriebe durchgehend feindlich gegen⸗ überstehen. Landtage eingesetzt ist, har die Hauptftadt verlassen müssen, ihre Be= vollmaächtigten beberrschen aber den größten Teil des Lande, das sich in den Händen der Ordnungsgewalt befindet.

Wit sind von der rechtwäßtigen finnischen Reglerung mit auto—⸗ ritatlver schriftlicher Vollmacht versehen, an den Beratungen in Brest⸗ Lltowek als Vertreter Flunlandt teiljunebmen; wenn irgendeine finnischn Abordnung berechtigt ist, an den Friedens⸗ verhandlungen teilzun⸗-hmen, so fönnen nur wir, bezw. die päter vom Landtage gewählte größere Abordnung, der auch wir zugehören, als Bevollmächtigte des finnischen Volkes in Betracht kommen.

Berlin, den 2. Februar 1918. gez. Staatsrat Hjaltz. gez. Professor Grich.

Die Friedensverhandlungen in Brest⸗Litowsk. 2. Februar.

Gestern nachmittag fand unter Teilnahme saämtlicher Ab⸗ ordnungen einschließlich der inzwischen in Brest⸗Litomst wieder eingetroffenen Abordnung der ukiginischen Rada eine Voll⸗ sitzung statt, die zum Zweck hatte, die Stellungnahme der beteiligten Regierungen zu der u krainischen Zentral⸗ rada enz gültig zu klären. Zu Beginn der Sitzung teilte der Von sihende, bulgarischer Militärbevollmächtigter Oberst Gantsch ew mit, daß in der Zusammensetzung der bulgarischen Abordnung insofern eine Aenderung eingetreten sei, als an die Stelle des bisherigen Porsitzenden der Abordnung, des Just i ministers Popow, von j'tzt ab der bulgarische Ministerpräsident Rados lawow trete. 3 Sewrjuk, der hierauf das Wort ergriff, gab bekannt, daß anstatt des bisherigen Vorsitzenden der Abordnung der ukrainischen Rada, Herrn Holubowitsch, er sel her den Vorsitz übernehme, und ging dann zur Tages⸗ ordnung über.

Emiettend wie Herr Sewisok auf das in der Vollsitzung am 10. Januar 1918 pertesene Unwersal III der ukraznischen Zennal⸗ ada vom J. Ni vember 4. St. bin, womit die ukraintsche Volls⸗ republik verkündet und derten intemnattonale 6 bestimmt wo den set. Die interngtionale Siellung der ukranisch n Volks. rip blik sei damalt sewohl durch den Ri der Volks ommissare als auch duich die Vertreier der vter verbündeten Mechte anerkannt worden. Die Anerkennung der Ukaine als unobhängiger Staat durch die Rrgterung der Volkekommissare gehe aus den Giklärungen Hern Crotzkis in den Sitzung⸗n am 10 und 14. Jar uar d. J. her— vor. Auf voie Fitage des Staam sekreiärs von Kuhlmann, ob der Vorsitzende der iussischen Aborbnung die uf amthsche A ordnung als einen Teil der russischen Atordnung ansebe oder ob die utrainmche Avordnung altz Veinsetung eines felbfändigen Staateg anzus ben wäse, habe Herr Trotzki damalg geanswort t: Da die ufrainsche Abordnung hier als vou stäadig selbstä die Abordnung aufgetceten ist, und da wir vorgeschlagen baben, bie Teilnahme an den Ve hand⸗ langen anzuerkennen, obne irg nd welche Beschrankungen laut werden zu lassen, da ferner von keiner Seite vorgesch lagen wurde, die ukrainische , , zu einem Teije der russischen Abordnung zu machen, so scheint mir, daß sich diese Frage von selbn erleoiet.! Im Snne bieser Gik rungen set denn ouch während dis gan sen Ganges der Ver⸗ handlungen bis jur letzten Unt rhrischung die ukramtsche Abore nung von allen Beratung parteien sieis als die Abord ung einen unabbängigen Staates an, es hben worden. Nach der Unterbrechung habe nunmehr Heir Trotztt versuchl, unter Be ugnahme auf irgend ein ibm zu— gekommenes Telegramm, wonach angeblich dte Mebrheit der Ki wer Garn son sich Legen die uk a nische Zentralrada e hohen hätte, die Stehung und Rechte der ukramtschen Aborkuung zu leugun, wohri er sich bis aut das bis dahin nie erwäbnte Vorban denseimn des Exekultpaugschusse in Charkow berufen kabe. i, ukratn ische Ab⸗ or nung halte s für notwendig, feststellen, daß die von Herin Troßki in dteser Sitz eng gehaltene Rete in vollstä digem Wier⸗ spruche zu ellen seinen früheren Erklärangen stehe, weshalb sie ge⸗ zwungen set, folgende Erklärung abzugeben:

„Wir siud durchauz einer Ansicht mit Herrn Trotzki, daß in dem staatlichen Lehen der Ukraine Veränderungen voige kommen sind, die aher ganz anderer Natur sind als die, auf welche Herr Trotzkt hinwtez. Das Wesen dieser Veränderungen steht im Zu— sammenhänge mit dem IV. Unioersal der ukrainischen Zentralrada vom 24. Januar. In diesem heißt es: Von nun ab bildet die ukrainische Voltzrepabllk einen selbständigen, von niemand ab⸗ hängigen, freien und souverainen Staat des ukratnischen Voltes.“

Hierzu müßse er bemerken, daß die Reglerung der ukrainischen Volksrepublik bestrebt gewesen sei, einen Bund aller Republiken zu schaffen, die auf dem Hebiete det früheren russischen Ka nerreichs ent⸗ standen seien, und eine gemeinsame föderaitve Regterung in Rußland zu hilden, da aber bis zur Erlassung des vierten Untiverjals trotz aller Versuche der ut alnischen Regterungen ein derartiges gemelnsameg föreratlves Organ nicht zustandegekommen sei, und da aus der augenblicklichen Lage hervorgebe, daß ein solches auch nicht zustand kommen könne, so hahe die ukrasnische Zentralrada die Bildung einer föseratven Regierung fallen lassen müssen und habe durch das IV. Untversal die Ukraine zum ganz selbständigen und von niemandem abbängigen Staat proklamiert. Die ukraintsche Rada hake in dem⸗ selben Untversal erklärt, daß sie mit allen angrenzenden Staaten in Frieden und Freundschaft leben wolle, datz aber kein einziger von ihnen sich in das Lehen der selbständigen ukräinischen Republik einmischen bürfe, folglich habe das 1V. Untversal in klarer Weise sowohl die internatsonale rechtliche Stellung der ukrainischen Volksrepublik als auch ihre Politik gegenüber Ibren Nachbarn besiimmt. Was die von Herrn Teoßzfl angefürrten G ünde anbelange, so ent« bh ten diese jeder Bedeutung. Die Berufurg darauf, daß in der uk ainischen Volkstepublik der Gxekutivaugschuß in Charkow die Interessen der arbeitenden Klassen besser vertrete, sei leicht zu wiher⸗ legen; sie betreffe aber dag Gebiet der inneren Benehungey, welche nicht der internationalen Kontrolle unterläuen. Noch weniger über⸗ ztugend sei die Berufung Herrn Trotzlla darauf, daß die ukrainische Abordnung keine Berichtigung habe, weil sie nicht vom Exekätip⸗ ausschufse in Charkow anerkannt sei; nach diesem Argument müßte in eister Linie die russische Ayordnung ihre Voll⸗ machten niederlegen, da in ihr weder Vertreter der Moldau, noch der Krimtartaren, noch der Donkosaken, noch der kautasischen Volks 16 cme, noch Sthirien vertreten selen, die ehenfalle nicht die Regierung deg Rates der Volkekom missare anerkennen. In einer so hohen Versaramlung, wle es die Krtepenetagung sef, scheine das von Herrn Trotzft angewendere Mefttel, die staatlichen Rechte der ukrat⸗ nischen Z ntralrada auf Grund traend eines Telegrammt aus St. Veters⸗ burg zu bestreiten, offenbar unzuläfsig. Meit durchauß gleichem Rechte konne sich die ukrainische Abordnung auf einen Funkspruch berufen, der in der jweiten Hälfte os Januqch n. St. meldete, daß sich einge Vegimenter in St. Petersburg jur Verteidtgung der Konstiiulere nden

Die rechtmäßige Regierung, die auf legalem Wege vom“

j Versammlung gegen die Reglerung der Volks kommlssare erboben und

Daß tert auf ven Strdden Kämpfe mit ungünstigem Ausgange für a . . NRegierun . bätten. Dem Belsplele dis Dertn Tror ki folgend, zahn; dle ukrainnche Abordnung auf Grund Niesez Telegramme verlangen, daß die Aborrnung des Rateg der Volke tommissare nicht mehr anerkannt werde, waß sie jedoch nicht Jae, da sie daz als eine russische Frage ansebe. Um nun neuerlichen falschen Auslegungen von krgend welcher Seite vorzubeugen und sür bie Zukunft Grtlärungen der russischen Aherdnung ju vermelden, die unte? einander (im Widersprrch heben, schlage die ukrainische Ab⸗ orbnung vor, die ukrainische R publik als einen durchaus selbst⸗ ständigen und von niemand abhängigen Stagt an iner nnen und damit endgültig sowohl deren internationale Stellung alt auch die Berechtigung der Abordnung feftzustellen.

ierauf gab auf Aufforderung des Herrn Trotzki der der russischen Abordnung angehörige Vertreter des utrainischen Exekulivausschusses Herr Mjedwjedjew eine Erklärung ab, in der er aus führte; . In Brest-Lisowsk babe bis jetzt im Namen der ufrainischen Bolkzrepublik nur die Bbordnung ber Kiewer Rada gesprochen. Dle uUtrainifchen Sowjeig seren bier nicht vertreten gewestn. Ver ukcaioische Gxekartbhausschuß habe von Anfang an die Ktewer Rada nicht für berechligt geßalten, im Namen des ukratlnischen Volkes ju syrechen. Die Kiewer Abordnung hätte hinter dem Rücken des uktainlschen Volke Verhandlungen geführt, gebeim in vier Wänden abgesondert von der rusfischen Abordnung, bie Funde hlervon habe die Srundfrsten ber Gewast der Kiewer Rada erschüttert. Das uktainische Volk wolle allerdings schnellen Frleben, aber es wolle diesen jusammen mit der ganzen russischen föderarwen Republik. Was die ttzigen Frieden perhandlungen betrtffe, so st⸗be der Exekutivaus sch ß der ukrarnischen FRepuplst ganz auf nen Grundfäßzen des demokranschen Friedens, die durch die russische Revolutlon propagiert und von den ułtatnischen Sowjets bestätigi worden selen: Frieden ohne Annerlonen und Ent⸗ schäbignngen, der den Völkern bas Recht der Selhstbesrimmung sichere. Wat die b-setzten Gebiete betreffe, so teile der Grekungausschuß gan den Standpunkt, den bie russiche Ahordnung hier vertreten babe, und Ctläe, daß daß ukrainische Volk irgendwelche Ueberelnkommen und Verträm mit der Kiewer Rada nicht anerkennen werde und daß dieselden nicht zum Leben n würden, wenn ste micht durch die Abordnung der föderaitven russischen Republik anerkannt und gutge heißen worden seien.

Anknüpfend hieran führte Herr Trotzki aus: Es uf in keiner Wejse zu hesttetten, daß er bier seinerzest erklärt habe, rer iwsschen der Kiewer Nada und der Petersburger Regterung Hestehende Sirelt könnte keinen Einfluß da auf augzuben, daß er die Ukca ne als unahhär gigen Staat aneikenne. Die Aneikennung ber Selbständiekeit oder Unabbängigketi eines Staates könne aber nicht wit der Anerkennung dir ser oder jener Rraierung vermengt werden. 7 dem Mugen blick, als die Fra e der Anerkennung ber Abordnung der iewer Rada hien praktisch geworden sei, habe der P oieß der Selbubestinm⸗ mung der Ukraine bel veltem noch ulcht enggültige Formen angenommen gehab, was darin seinen beffen Ausdruck gesunden hahe, daß die Ver⸗ freter des Vlerbundes eine sofortige Anerkennung ber Unabhänglgkelt der Ukraine abgelehnt und ihre endgültige Stellungnahme zu 27 Frage für den Frieden verrrag vorbebalten bälten. In gelchem Maße die internationale rechtliche Stellung der Utraine noch im Werden be riffen sei, ginge daraus he vor, daß man heute aus dem Munde des 3 sitz ncen der ukralnischen Abordnung eine außerordentlich wichtige runbfätzliche Aenderung des Stankpunkteg der Kiewer Rada in der . der internationalen rechtlichen Stellung der Ukraine erfahren habe. Die Kiewer Rada lehne eine Beielligung an der föderativen rufsischen Republik ab, und dieg erfolge jetz, nachdem auf dem dritten Kongreß der Sowsetz unter Teilnahme von Vertretern des ukrainischen Volkeg der russtiche Saat als f6oeratswhe Rep blik gnerkannt worden set. Unter den taten aus feinen Tlotzkis Aęußerungen, auf die sich der Vo'sitzende der Kiewer Rada berufe, fehle ein Jitar, welches von enticheldender Bedeutung für die Lösung dieser Frage fei. Gr, Trotz li, habe damals, ohne einen Einspruch feitens der Abordnung der Kiewer Rada hervorzurufen, darauf bingtwiesen, daß gerade in⸗ ole der vorläufig noch ungeklärten Lage in der Ukraine, int besondete bezü, lich ibrer Grenzen, in allen strittigen Fragen eine vorbergebende Ct igung der beiden hier vertretenen Abordnungen notwendig sei. Diese Eik ä ung habe auch eine negative Seste, d. h, des Ein vern hmen wischen der Kiewer Nada und den Mittel. mächlen, das wegen der noch nicht erfolgten Abgrenzung möischen die beiden Staaten einen Widerspruch von seiten der russischen Ab. ordnung hervorrufe, verliere dadurch seine Kiaft und werde pon selbst hinfällig. Inneren Vorgängen tn der Ukraine käme natürlich keinerlei entscheib⸗ nde jursftische Gnischeidung zu, dies werde anerkannt. Aber gerade infolge des Fehlens elner jursstischen , aller hier ü teressteren den Fragen müßten alle kiese Widersprüche von ihrer materleslen Selte b trachiet werben. Nur dam habe er auf die Ntach= richten über die stämpfe züischen den beiden Organisattonen, die in der Uktalne um die Macht ringen, hingewtlesen. Die Mittel mächte Fätten cin Interesse daran, ihr Verhältnigt zur traine in materteller Hinsicht präsisteren ju fönnen, damit sie nicht fikbe Größen für tatsächliche ansehen. erade deshalb balte er es für notwendig, daraur hinzuweisen, daß in manchen Krelsen bie separatistischen Tendenzen im heutigen revolutionären Rußland überschätzt würden. In den Raudgebieten dez früheren russichen Reiches seien gerade jetzt diejenlgen Klassen, Gruppen und Schichten die Träger der separalistischen Gedanken, welche unter dem alten Regimne in hartnäckigsser Welse für den Zentralismus einge⸗ treten seien. In diesem Sepaiatizmus sei keine lang andauernde eschichtliche Tendenz zu erblicken. G6 sei nur eine vorübergehende * digungswaffe in der 6 derjenigen Grupyen, die vor der repoluronä en Macht in Rußland für sich selbst Be ürchmungen he ten. Je mehr sich die Macht der Sowjets im ganzen Lande festige, desto m hr verlegten die bestzenden Klassen ihre separatistischen Ten der zen auf die Randgeblete. Wenn dlese Gruppen im jetzigen Rußland siegen würden, daun würden sie sofort wieder zu Trägern der Zentralisation werden. Vie Vertreter der Mittelmächte lönnten hier natürlich nicht die Rolle eines Schiedsrichters über die jetzigen Verhältnifse in Rußland und in der Ukraine übernehmen. Er bleibt im Namen seiner Regterung nach wie vor auf dem Standpunkte stehen, den er von Anfang an formuliert habe. Solange die Ab ordnung der Kiewer Rada ihre Vollmachten beibebalte, erbebe er keinen Ginspruch gegen deren selbständige Teilnahme an den Ver bandlungen. Cr müsse aber jetzt, wo auch Vertreter des ukratnischen Ex katlvausschufses in den Berband der russischen Abordnung ein getreten eien, mit doppeltem Nachdruck wiederholen, daß nur der⸗ artige Abkommen mit der Klewer Rara die Anerkennung finden e,, die auch von selten der russischen Abordnung anerkannt würden.

Hierauf erbat das Mitglied der ukrainischen Abordnung, Herr Lubinsjky, das Wort zu nachstehenden Darlegungen:

Nach den Gitlätungen, die der Vorsitzende des Crartower Gxekutldausschusses, Herr Mijedwiedzew, und der Vorsitzende der russischen Abordnung, Herr Trotzki, abgegeben haben, halte ich es für notwendig, folgendes auszuführen. Die Mit lteder der ukrainischen Fri den gabordnung haben stets auf dem grundsäͤtz lichen Stan panktt g⸗stan den, daß die in Brest versammelten Vertreter derjenigen Staaten, die einen Fitedensschluß anstreben, sich nicht über innere Angelegen⸗ helten ihrer Gegner guszusprechen haben, und daß innere Kämpfe und Vorgänge innerhalb der Staaten Ie lnes falle während der o fi ellen Verhandlungen zur Kenntnis der Gegenpartet zu bringen wär n. Wir hätten mehrfach die Gelegenbeit gebabt, mit entschiedenem Einspruch aufzutreten gegeu 8 , . ves Herrn Trotzki, ber die Be—⸗ ziehungen zwischen den einzelnen Böikern des früheren Rußland und

den auf seinem Gebiete entsiandenen neuen Reichen wiederholt falsch

dargellellt hat. Aber infolge des obea angeführten Standpuntteg haben wir darauf verzschtet, diese Frage öffentlich anzuschnelßen. Da wir nicht den Wunsch hatten, durch unsere Aeußerungen die Autorität der

aibhn Abordnung berabzusetzen, da aber jetzt durch dag IV. Uni- ersal der Zentralrada die vollständige Unabhängigkeit unserer Re— jublik verkündet worden it und da unsere Repuplik auch von be— keundeten und anderen Mächten anerkannt worden ist, hören diese Fragen auf, innere Fragen sür ung zu seln, und unsere verant⸗ wortungebolle Mission gegenüber unserem Volke nötigt uns jetzt, mit entschtedenem Gasptuch gegen falsche Behauptungen aufzutreten, dte in unserer Abwesenhelt von Hern Trotzt;i gemacht worden no. Trotzdein wir nach wle vor unsere vorhin erwähnten grund— ätzlicken Standpunkte wahren, können wir eg uns jtzt doch nicht dersagen, unsere Ansichlen über die inneren Verhälinisse Räaßlands aaczusprechen, nicht nur um uns zu rechtfertigen gegenüber den hier Uawesenden, sondern auch gegenüber der öffentlichen Meinung der bier vertretenen Völker, Jeren Ansichten ung nicht weniger wertvoll ad, als Derrn Trotzti. Im Jahre 1917 hat Rußland, dieses Land, as von so vielen verschiedenen Völkern bewehnt wird, die ihre ver schiedenen Aufgaben haben und in den verschiegenen blstorischen Be⸗ dingungen qufgewachsen sind, die auch jetzt noc anhaltende Revo⸗ zutlon erlebt, welche sich in dem Fahrwasser der nattonalen und fozialen Grrungenschaften bewegte. An dem Steuerrade dleser Re— publik baben im Laufe dieses Jahres veischledene Regterun gen gestanden. Das Jahr hat begonnen unter dem Szepter eineß Kaiserg und es ndigte, nach m es die Stadien einer kadettischen und einer sonal⸗ kadettischen Regterung durchlaufen batte, gendu mitt den selben Schleßereien auf den Straßen Petereburgs und mit den eifrigen orbereltungen der bolschewistischen Regiezung zur Vertrelbung der

RKonstituterenden Verfammlung, welche auf den einzig annehmbaren

tundlagen eiaberufen war. Nur in einer elniigen Heziehung sind lle diefe verschiedenen Regterungen durchaus solldarisch geblieben: Fn ihren kaplaliftifchen Bestrebungen und in ihrem gierigen Wunsche, ie neu entstehenden Völker zu erdrosseln und alles unter ihre hächtige Hand zu bekommen. Die bolschewistische Regierung entfeint sch, in Uebereinftimmung mit den Ideen ihrer Parteien, entfchieden on den föderattoen Jocalen, welche die Führer der nichiherrschenden Lölker beseelen. Aber in Andenken an ihte Vorgänger auf den hronen, welche nicht nur durch die gemeinsamen Anstrengungen er sozjialen, sondein auch der nationalen Revolution gestärnt boden sind, hat dte Regterung der Bolschewitt den Geund— atz des Selbsibestimmungrechtz der Völter nur zu dem Zwecke herkandet, um desto entschtehener diesen Grundsatz in seiner praßf—⸗ sschen Vurchfübrung zu bekämpfen. Die lauten Erklärungen der Bolschewiki üder die vollkommene Freihett der Völker Rußlandg sind ur grobe demagogische Mittel. Die Regierung der Bolschewikt, die

e Konstituterende Versammlung ausrinandergejagt hat und sich nur

uf die Basonette der Soldner der Roten Garde srützt, wird sich nie ju entschließen, in Rußland selbst dre, doch gerechten Grundsätze es Sel stbestimmun görechts durchzuführen; denn sie weiß sehr wohl, nicht nur die zahlreichen Republiken, bie Ukraine, das Don— ebtet, der Kaukasug und andere, sie nicht als ihre Reglerung an⸗ kennen weiden, sondern daß auch das russische Volk selbst ior eses Recht versagen witd. Nur auß Furcht vor der Entwicklung 1 nationalen Revolution hahen die Bolschewiki mit der ihnen sngeborenen Demaghohie, fowohl in Rußland selbst wie hier auf der rledenstagung ben Gränpsaz des Selbnbestimmungtrechiz aufgestellt. ur Gekämpfang der Durchführung dieses Grundsatzes in die Praxis hmen sie ihre Zuflucht nicht nur zu den Söldnerscharen der Roien Harde, sondern sie schreiten noch zu schlimmeren und unzuperläfsigeren Muteln: ste unterdrücken die Zeitungen, jagen politische Versamm⸗ ngen guteinander, verhaften und erschteßen Poltttker und greifen Hlleßlich dazu, durch vollständ ig falsche und tendenziöse Schilderungen die Autorität der Regierung der einen oder ver nderen jungen Republi zu untergraben. Bekannte So ialiften nd alte Rebolnttonäte werden von ihnen beschuldigt, als wären ste Bourgeoltz und Gegenrevolutlonärt. Die Regierung der Bolschewikt er, art den Heiligen Krieg der Republik, indem sie die Vertretbung der Hourgeolstegterungen verlangt, mit deren angeblich die sozialiftische stegierung der Bolsch wilt selbst über die Beendigung deg bruder⸗ notdenden Kriegeg keine Verhandlungen pile will. So führt die Kegterung der Bolschrwili anstatt des Gjrundsatzes des Selbft⸗ simmungtrechts den (Grundsatz der Anarchie und der Zerrüttung ich, da sie wesß, daß es leichter ist zu zerftören, alg neu w schaffen, und sie hält sich an dag alte französtiche Sprich⸗ ort: Verleumde, vꝛrleumd⸗ es wird schon etwas haften leiben. Der Kampf der Petertburger Regierung gegen die deglerung der uktatnischen Repabli und shꝛe offensichtige naufrichtigkett bei der Anerkennung der Herechtfgung unserer Anorb— ung hat schon früher bei ung nicht unbegründeien Verdacht bervor⸗ msen; wir waren überzeugt, daß Herr Trotzki sehr bald versuchen ürde, sich von den durchauß klaren und umweideutigen Worten letz, sogen, it welchen er unsere Abordnung alg bevollmächtigte Ver⸗ etung unserer Republik anerkannt hatte. Unsere Erwartungen haben ch bewahrbeltet. Am Tagc, an dem wir nach Kiew abrelsten, unsere endgültige Instruktion einzuholen, ist auf Aufforderung nnd unter aütiger Mäwirkung der Bolschewitt über Petersburg und Dünaburg eine neue Abordnung hier ei getroffen, die das Ziel hatte, sere Autorität in den Augen der arbeitenden Massen Gurovasg zu ntergrahen. Um dle Richte und den Charakter dirser Abordnung nauer zu begründen und zu umschrelben, müssen wir näher auf biesen hunkt eingehen.

Daß durch gemelnsame Ideale und gemelnsame nationale Be= rehungen geeinte ukratnssche Volk, daz zu rhigen und geordneten ormen ves staatlichen Lebens neigt, hat sich vom ersten Augenblick n mit Eifer der schon lange erwarteten Meöglichkelt des staatlichen lifbaues gewidmet. Die ukrainischen Arbe ter, Solhaten und auern haben es unter dem Schutze der aus ihren Reihen hervor- kgangenen ukralnischen Intelligenz nicht nur verstanden, sich selbst E organisieren, sondern fie haben auch noch alle Berölkerungegruppen cht ukrain scher Herknft, die auf ukraineschem Boden leben, mit rangezogei. All Ergebnis dieser Arkeit, die durch die langjährigen zemühungen der ukamischen Politiker vorb reitet war und al odukt der ukraintschen revoluttonären Schaffenekraft ist die tainische Rada entstander, die sich aus den Vertretern der uktaint⸗ en Soldaten, Bauern und Arbeiter zusammensetzt. Die ukraintsche ada hat durch ihre Untve sale dem ukrainisch⸗n Volk seinen Weg wiesen. Die ukratnische Rada, die schon im Juni p. J. die ersse tainische Regierung, dag Genera ssekretariat, gewählt hat, hat damlt ke erste Regterung in Ruflland gebildet, de gusschlt⸗ßlich aus Sozia⸗ sten jusammengefetzt ist. So hat dag ukraintsche Voll Schritt r Schritt durch eigene Aibeit seinen eigenen Staat ga⸗ affen und tur Elnmischung in unsere inneren Veibältnisse at die Petertzburger Regierung keinerlei Vergnlassurg und inerlei Grund. In Wirklichkeit liegen die Dinge so, daß ach dem Gebiet der Ukraine und nach den daran auschl le ßenden

fronten schon unter dem jarischen Regime vorzugswelse Soldaten shtukrainischer Abstammung bingeschickt wurden, und es ist während er Revoluskon nicht gelungen, die Uteaine von diesen zugejogenen nd ibr flemden Glementen ju befreien. Während die ukrainischen Soldaten von allen Krlegtschauplätzen und von allen Fronten ihre 1bgeordneten guf die Frontkongreffe nach Kiew schickten und sich alle m die ukrainische Milttäcrada scharten, die einen Teil der Kiewer uad Zentralrada bildet, haben die nichtuk ainischen Soldaten in etnigen ötädren der Ukraine ihre Soldatenräte gegründer, die keingzlei Gin; ß haben auf dasz Lehen der um sie lichen den. Gebiete. Pazchma erdings nehmen an diesen Sowjetg auch Vertreter der hetreff enden

Btädte tei. In dem io, sich unter diesem oder jenem Vor⸗

ande in das innere Lebeh der Ukraine einzumisch⸗n, haben die etersburger Bolschewikl angefangen, von der ufrainischen RKegterung

verlangen, daß die ganze Regterungsgewalt in der Kkraine gerade esen Soldatenrkten übergeken wer de, ohne jede Berücksichtigung der on den ö guf der Friedengtagung aufgestellten Forde⸗ 2 . fremde uppen dug besetzten Gebteten fortzuführen 9 Tan i tri s konnte die uktahnische Regierung dtese Forberung

Den zweslten ie Ginmischung in dag innere Leben unserer epublit bildete die orderung der St. Petersburger Bolschewlki,

und seines Staats anerkennen,

Neuwahlen der Zentralrada ju veranftalten. Indem ich beiseite lasse, doß eine defartige Forderung eine offenbare Verletzung des Selbst⸗ bestimmungzrecha it, ist biese Forderung auch begwegen un durch. führbar, weil die Vorschriften über die Vertretung in der Nada jeden Augenblick den Wählern das Recht geben, shren Vertreter in der Rada abzubernfen und ihn durch einen anderen zu ersetzen. Die Wahlen zur konsiltnierenden Versammlung ganz Rußlands, die Inde November vorigen Zahres statifanden, führten auf dem ganzen Geblete der Ukraine zu einem glärzenden Slege der ukraintschen Zentralrada und zum Stege der darin organk— sierten Parteien, indem von den ukramtschen Kandidaten über⸗ 75 Projent gewählt worden sind, während die anderen Partien, die in der Zentralrada vertreten sind, etwa 15 Prozent, dite Bolschewikl ogar weniger als 10 Prozent erzielt haben. Zum Beitspiel sind im Gouvernement Kiew auf Grund unserer Wählertiften 20 von unseren Kandidaten von 22 vorgeschlagenen gewählt worden, im Gouberne⸗ ment Pozollen von 19 Kandidaten 18, in Wolhynien von 10 Kandl⸗ daten 9, in Poltawa von 1714 usw. Ich nehme an, daß das genügt. Maß sind die Massen, auf welche sich die ukrainssche Zentralrada stützt und in deren Namen wir hierber gekommen sind, um hier zu Prichen. Jetzt hat die St. Petersburger Reglerung heschlossen, zum letzten Mittel zu greisen. Sie hat am 2. Dezember in Kiew unmer dem schweigenden Eiaverständnis der Zentralrada den ukrainischen Kongreß der Bauern und Soldaten einberufen. Auf dem Kongreß trafen über 2000 Abgeordnete ein, und entgegen den Hoffnungen der Einberufer begannen sie ibte Sitzungen mit lauten Huldigungen für die Kiewer Zentralrada und deren Vorsitzenden, Herrn Prosessor Gruszeweki, und haben der Zentralrada mit überwältigender Mehrheit ihr volles Vertrauen anggesprochen. Nach diefen Vorgängen ist eine kleine Gruppe von Bolschewikt, etwa 80 Mann, von diesem Kongreß ent⸗ flohen, ist nach Charkow überstedelt und bat sich als neue Regierung der ukrainischen Volksrepublik erklärt. Die Volks kommissare haben dorthin unorgantsterte Banden der Roten Garde entsandt, um die

evölkerung des Gouvernements Charkow auszuplündern und die harkower Regierung vor den Bewobnern des Gouvernements Charkom ju schüßen. So ist die Charkower Regierung ent fanden, und das sind die Kräfte, auf die sie sich stützi! Es ist kein Zweifel darüber ruöglich, daß sie nicht nur nicht berufen ist, die ukrainische Rryublit zu vertreter, sondern daß sie kaum als Vertreiung der Staßt Ctzarkow angesehen werden kann. Auf die anderen Be⸗ merkangen de Herrn Trotzki, die wörtlich oder nur zwischen den Zellen erfolgt sind, halte ich es nicht für nötig, zu antworten. Unsete Zukunft, unsere Geschichte, unsere Nachkommen und die breiten Masfen des arbeitenden Volkes, die auf beben Seiten der Fröatlinie stehen, werden selber darüber entschelden, woer von ung Recht hat und wer die Schuld bat, wer Sozialist ift und wer Gegenievolutionär, wer schafft und wer das Geschaffene zerstört.

SBlerauf gab der Vorsitzende der österreichisch⸗ungarischen Abordnung Graf Czernin im Namen der Abordnungen fol⸗ gende Erklärung ab:

Im Namen ber Abordnungen der vler verbündeten Mächte beehre ich mich, ju der abgegebenen Erklärung der ukralnischen Abordnung folgendes ausjuführen: Wie bekannt, hat der Vorsitzende der ukcaintschen Abordnung, Siaatssekcetaͤr Holubowytsch, in der Vollsttzung dom 109. Januar 1918 erklärt, die ukrainische Voltsrepubllk nehme, fußnd auf dem 3. Uniwversal der ukrainfs en Zen traltada vom 7.20. Ne⸗ vember 1917 ihre internationale Grxist-nz wieder auf und trete im vollen Umfange der ihr auf diesem Gebiete zukommenden Rechte in snternattonale Beztehungen ein'. Mit Räcksicht hierauf halte es die Reglerung der ukraintschen Volkarepublik fur richtig, „auf den jetz gen Frledenszperhandlungen eine selbsändige Stellung einzunehmen“. Hierauf habe ich in der Vollsttzung vom 12. Januar 1918 namens der vier verbündeten Mächte folgende Erklärung ab⸗ nigeben: Wir erkennen die ukreintsche Abordnung als selvb— siändige Abordnung und als bevollmächtigte Vertretung der selbständigen ukrainischen Volker publik an. Im Hinblick auf dle veränderte Stellung, welche der Voarsitzende der russtschen Abordnung in der Vollsitzung om 30. Januar in dieser Frage eingenommen hat, wonach nur solche Abkommen mit der Ukraine anerkannt und attiviert werden könnten, welche durch die Regierung der föderativen R-pubiik Rußland formell bestätigt seien, gehen die Azordnungen der vier ver= hündeten Mächte angesichts deg eben dargelegten Standpunttes der Abordnung det Kiewer Volkemtnisterrat es folgende Erklärung ab:

Wir haben keinen Anlaß, die in der Vollsitzung vom 12. Ja⸗ nuar 1918 ersolgte Anerkennung der utrainischen Abordnung als einer selbkändigen Abordnung und als einer bevollmächtigten Ver⸗ tretung der ufrainischen Volkzrepublik zurücksunehmen oder einzu⸗ schränken. Wir sehen ung vielmehr weiter veranlaßt, die ukialnische Volksrepublik schon jetzt als unabhängigen, frelen, souveränen Staat anzuerkennen, der in der Lage ist, selbländig inte rnationale Ab⸗ machungen ju treffen.“

Herr Trotzki bemerkte kurz, er habe seine bisherige Auf— fassung über die utrainische Staatlichkeit nicht geändert und müsse darauf hinweisen, daß es den vier verbündeten Mächten schwer fallen werde, die geographischen Grenzen der von ihnen soehben anerkannten Republik anzugeben. Bei Friedensverhand⸗ lungen seien aber die Grenzen eines Staates keine gleich⸗ gültige Frage.

Sodann wurde die Sitzung geschlossen.

3. Februar.

Heute vormiltag hielt die deutsch⸗österreichisch⸗ungarisch⸗ russische Kommission zur Regelung der . und territorialen Fragen eine weitere Sitzung ab. Die Besprechungen begannen mit einer Aeußerung des Staatssekretärs Dr. von Kühlmann zu der Frage der Einladung bezw. Zulassung von Ver—⸗ tretern der westlichen Randstaaten zu den Verhand⸗ lungen in Brest-Litowsk. Herr von Kühlmann erklärte, daß der frühere Standpunkt der Mittelmächte in dieser An⸗ gelegenheit vollkommen unverändert geblieben sei.

Herr Trotz li führte demgegenüber aus:

Vie Frage der Zuztebung einer Abordnung der polni- schen Reglerung als der Regierung eines selbständigen Staates zu den hlesigen Verhandlungen sei aufgetaucht, als die russische Ab. ordnung elfe Gegenstand gestreift babe, um das ö. darauf zu lenken, daß die deutsche und die öfferrelchisch⸗ ungarische Abordnung zwar die Selbständigkeit des volnischen Staates anerkennten, die Deranziehun g einer Vertretung Polens zu den Verhandlungen j doch nicht ne, g hätten. Daraufhin habe die Gegenpartei aller⸗ dings erklärt, daß sie diese Frage einer wohlwollenden Prüfung unterztehen würde. Hierauf fuhr Herr Trotzkl fort: ‚Wir unserer⸗ seitg erkennen die Selbständigkeit und Unabhängigkeit des volnischen Staatg im vollen Umfange an, aber wir können nicht die Augen vor der Tarsache verschlteßen, daß diese Selbständigkeit nur eine scheln⸗ hare ist, solange Polen unter dem Regime der Besetzung Fiebt. Gerade deswegen, well wir die Selbständigkeit des polnischen Volke können wir, ohne die Selbnändigkeit des polnischen . anzutasten, doch nicht diejenigen Vertreter, die durch den Willen der besetzenden Behörden eingesetzt worden sind, als die Vertreter des polnischen Volkes ansehen .. Als bevoll⸗ mächtigt zur Teilnahme an diesen Verhandlungen könnte er nur eine Vertretung Polenz ansehen, welche sich auf die breiten Maßsen stützen würde. Er möchte darauf aufmerksam machen, daß die russische Ab⸗ orbnung, wenn sie die Reglerung det Herrn Kucharczewski nlcht als die bevollmächtigte Regierung des poluischen Volkes ar sehe, damit durchaus nich sage, 7) fe die Unabhaänglgkeit des polnischen Staates und deß polnischen Volkes nicht anerkenne.

In Erwiderung hierauf wles der Staatssekretär von Kühl mann zuerst auf die Aeußerungen hin, die die Vertreter ber Mittelmächte bei den Kommissionssitzungen am 11. und

15. Januar zu dieser Frage abgegeben haben, und bemerkle anknüpfend hieran:

Er wisse nicht, warum der Vorsttz'nde der russischen Abordnung von den westlichen Randpöllern heute die Polen ausgesondert babe. Die Angelegenheiten der Polen, Litauer und Karländer selen bister zusammèn erörtert worden, er glaube aber, einen gewißsen Fort⸗ schritt darin erkennen zu können, daß Herr Trotzki die Selbftändigkeit des polnischen Staateß im vollen Umfange anerkannt habe. Wenn der Vorsitzende der russtschen Aborbnung auch für die andeien west⸗ lichen Raudvö, ker Rußlands die Selbstaͤndigkeit aner ten nen wollte, so würden die Verhandlungen hiermit einen erheblichen Schritt votwärtz⸗ kommen.

In Beantwortung einer vorher gefallenen Bemerkung Herrn Trotzliz, daß die Regierungen der Mutelmächte die neue finntsche Regierung noch nicht anerkannt hätten, erilärte Herr von Kühlmann, er 9 über die Vorgänge noch nicht genügend unterrichtet, doch seten ihm von zuverlässiger finnlscher Seite zahlreiche Klagen darüber zu⸗ gekommen, daß die russijche Armer dort in die inneren Kämpfe ein⸗ gegriffen habe und daß die mehrfach geäußerten Wünsche auf Zuräck⸗ zlebung der raͤssischen Truppen vom finnischen Gebiet von der russischen Regierung nicht in befriedigender Weise beantwortet worden seien. Die Stellungnahme zu den duich die Greignisse 1 ,,,. geschaffenen Zustãnden müsse daher durchaus vorbehalten

eihen.

Der Minister des Aeußern Graf Czernin wies darauf hin, daß Herr Trotzki eine ganz richtige Unterscheidung zwischen Staaten und deren Regierungen gemacht habe. Herr Trotzki erkenne nun die Selbständigteit des polnischen Staats an, wolle jedoch das Recht der dort bestehenden Regierung, diesen Staat zu vertreten, nicht anerkennen.

Mit Befriedigung selle er fest, daß Herr Trotzki mit seinen beutlgen Erklärungen wenigsteng die Exissenz und die Selbfändtgkeit des polnischen Staates anerkannt habe, womit tine Annäherung der beiderseitigen Standpunkte angebahnt zu sein scheine. Dagegen ber⸗ möge er nicht zuzugeben, daß die Frage, ob die gegenwärtige volnische Regierung den polnischen Staat zu weit eten berechtigt sei, dem Schledsspruch einer dritten Regierung unterliege. —ͤ

Zur finnländischen Frage bemerkte sodann Herr Trotzki:

Vie Peterzburger Regierung habe die Unahhängigkeit Finn⸗ lands während des Kriegeäz anerkannt, so doß sich damals noch Truppenteile, die am Kri⸗ge teilnahmen, auf fiänländischem Boden hrfanden. Alg der sinnische Staat sich mit der Bitte um An⸗ erkennung der Selbftändigkeit Finnlaudz nach Petersburg gewandt habe, habe dieser selbst den Gedanken geäußert, daß die Truppen spätesteng nach Abschluß dez Keieges zurückgezogen würden, falls es nicht aug milttarischer Rücksichten möglich wäre, sie schon früher zurückzunieben. Zur Herbeifuhrung einetz Einvernehmens hzerüher sei eine Kommisston gebildet worden. Als nun in Finaland die Revo⸗ lution der Ardeltermaffen begann, hab: sich die finnische Sortaldemo= kratie an die russischen Truppen mit dem Wunsche ge wendet, daß fe ditse nicht in die Kämpfe einmiscken möchte. Ein eiesem Wunsche entsprechendes Teiegramm sei ven ihr selbst an die finnische dtegie⸗ rung gesandt worden. Eg sei nicht auegeschloss'n, daß zwischen Ab- teilungen der russischen Truppen und Teilen der finntschen Bürger⸗ asmee Zusammenstbtze startgesunden hätten, doch leugne er, daß diefe Zusammenstöße irgend welchen Ginfluß auf den Gang der inneren Kämpfe in Finnland hätten haben können.

Watz die Hezanjie hung volnischer Vertreter betreffe, so werde an die russische Abordnung wieder die Frage gerichtet, ob die Unabhängigkeit Polens anerkenne oder nicht. Gs sei klar, daß diese Frage eine Zweideutigkest enthalte. Er erkenne in vollem Um⸗ fange und unbefchränkt dag Recht dez polnischen Volkes on, selb-= ständig und unabbäungig zu extflieren, aber er wolle nicht zi Augen davor verschlleßen, daß dieser polnische Staat jet von fremden Truppen besetzt ei, und daß die sogenannte polnische Regierung sich nur innerhalb der Grenjen bewegen dürft, die ibr Jon oben her gesteckt würden. Sei der volnische Staat ein Staat, so müsse er geographische renzen haben. Sen dag polnische Fösigreich ein Kbntgreich, so müsse es einen König haben. Wenn der Staat weder Grenzen nech etüen König babe, dann sei er kein Staat und kein Königreich. Man habe es hier mit noch nicht endgültig gefalteten Verhältnissen zu tun. Auf die Bemerkungen des Herrn Vorsigenden der österrelchtich⸗ ungarlschen Abordnung habe er ju erwidern, daß selne Regierung durchauß nicht als Schiedsrichter in die ser Frage auftreten wolle. Sie schlage nur einen Weg für die Nachprüfung der Berechtigung der polnischen Regterung vor. .

In Erwiderung hierauf bewerkte der Minister des Neußern Graf Czernin: .

Gr möchte darauf aufmerksam machen. daß die Abordnungen der verbandelnden Mächte nicht bierher gekommen seien, um emen geistigen Ringkampf augzuf chten, sondern um u versuchen, oh und inwieweit eg möglich set, ju einer Verftändlgung ju gelangen. Für den Vertreter eine fremden Staateßz sei es sch ver, festmnstellen, inwiewest in einem anderen Staate die dort bestehende Regierung zu Recht bestehe. Die Fortsetzung der Erörteinng über diese Frage sei seiner Ansicht nach unfruchtbar. Der vpolnlsche Staat set in Entwicklung begiiffen und sein Ent⸗ wicklungsprozeß Jei noch nicht abgeschlossen, deshalb babe Polen, wie Herr Trotzki ganz richtig bemerkt habe, auch noch keine feststehenden Grenzen, aber auch vie russische Republik, die noch in der Ent⸗ wicklung begriffen i, ha be noch keine feststehen den Grenien, wes indessen bie Mächte des Vierbur des nicht hindere, mit der gegen⸗ wärtigen russischen Reglerung zu verhanreln, obne sich auf eine Prü⸗ fung ihrer Legitimität einzulassen. Wenn Herr Trotzki gegen die Mäche der Vierbundes den Vorwurf zu erheben scheine, daß sie die neue finnlsche Regterung nicht anerkennten, so müsse er feststellen, daß ihm ven der Absicht einer Nichtanertennung nichts bekannt set. Daß die Machte des Viecdundes übrtgens auch bereit seien, wit Re⸗= gerungen zu verbandeln, die sie für ziemlich 1adikal halten, gehe aus der Tat ache der Hresler Verhandlungen jur Genüge hervor.

Der Staatssekretär Dr. von Kühlmann fügte hinzu:

Die zweite Erklärung des Herrn Vorsitzenden der russischen Ab⸗ orbnung habe betätigt, daß es schwer sei, ohne den Wortlaut so weitreichender Erklärungen vor sich zu kaben, sich ein sicheres Urteil über das Gesagte zu bilden. Da ein Widerspruch in den Eiklärungen eines so geschulten Dialektikers, wie es der Herr Trotzki set, ausae⸗ schlofsen erscheine, so liege offenbar ein Mißverständnis von selner Seite vor. Aus der eisten Erklärung Hern Trotzkis habe er den Eindruck gewonnen, als hätte der Redner da—⸗ mit rückhaltlos und in vollem Umfange die Selbständigkeit des polnischen Staates anerkannt, nun babe aber Sr Trotzki in einer zwelten Erklärung ausgeführt, daß Polen mangels fester Grenzen und mangels eines Könlgg weder ein Staat noch ein König—⸗ reich sek. Es seti allerdings schwüierig, die Selbständigkeit eines Staate anzuerkennen, der gar kein Staat sei. Er müsse doch darauf binwelsen, daß man sich vollständig in die Wolken verliere, wenn man die Grundlagen einer gesunden juristischen Kon struktion verlafse.

Am Schluß machte Staatssekretär von Kühlmann Mit⸗ teilung davon, daß er durch unabweishare Pflichten gezwungen sei, auf kurze Zeit zu verreisen; die Zeit, die infolge seiner Ab⸗ wesenheit für die Sitzungen der politischen Kommission ver⸗ loren gehe, würde durch Verhandlungen von Macht zu Macht zwischen anderen in Brest vertretenen verbündeten Ab⸗ ordnungen und der ruffischen Abordnung sowie durch Ar⸗ beiten der Rechts- und Handels smmission aug⸗

zufüllen sein. Die Sitzung wurde hierauf geschlossen. (W. T. B.)