1918 / 46 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 22 Feb 1918 18:00:01 GMT) scan diff

b) 3 fach geklebte Paptersäcke aus 90 gramm igem Papier. (ie 1000 Stück.) Format: o Ro e,, 6 R lo gn J

Format: 45 N S4 em 45 2 90 em 45 X 95 em 50 X 95 em 50 X 100 em

o) 4 fach geklebte Papiersäcke Papier. (ie 1000 Stück) Format: . Format: . 45 X 84 em 660, 50 ) 100 em 45 X 989 em 00, 60 K 1g6 em 10 de d amm 5 1 7 X S6 em .. . 700 60 XR 110 em.. 1144, X g5 ci 81h. 70 XK 115 em . . 1403, —. d) 2 fach geklehte Papiersäcke aus 110grammigem Paper. (ie 1000 Stck.) Format: 46 Format: 6 45 MN 94 em 562.50 . 540, —.

Die Preise umfassen die Kosten der Beförderung blz zur Bahn— statlon des Empfängers.

aus 75 grammigem

Sh 5, 3 1005,

Aus führungsbestimmung IX der Reichs-Sackstelle.

Auf Grund der S8 9 und 23 der Bekanntmachung des Bundesrats über Säcke vom 27. Juli 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. S834) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. De— ern 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1116) wird folgendes be— timmt:

1.

Dir Anfertigung von Paptergewebesäcken aus dem der Reiche⸗Sackstelle zur Verfügung stehenden Papiergars kontingent erfolgt nur in folgenden Sorten:

1. Olst., G müse., Kartoffel⸗ Zwiebel⸗ und Lebensmittelsäcke:

Hessiant. Bindung, Einz ellusg 24 30 24 fädig, auf 10 em im Quadiat, aus 24er Garn; 2. für Schnitzel. und Grobklelesäce: Hesstans- Bindung, Einstellung 24er Garn;

3. für Tlete⸗, Futtermlttelsäcke und Säcke für gröberes Salz:

Hessiang Bin ung, Ein iellung 45 0 52 fadig, aus 24 er Garn;

4. für FKartoffelflockensäck, und Saͤcke für miötlereg Salz:

Seistang⸗Htn dung, Em stellung So c 52 fädia, aus 2,4 er Garn;

5. für Zackerk, Graupen⸗, Giteß., Mehl, Hülfenfrüchte, Ge—⸗ treide, Gruͤtze, und ähnliche Lebensmstteisacke sowie Säcke für felnes Salz

a) Köper⸗Bindung:.... Einssellung 80 0 60 fädig,

3 oder 4 schastig, aus 2.7 er Garn; Einftellung 88 XC ß fädig, aus 2,4 er Gain.

Zulässig sind Veränderungen in der Garnnummer in Verblndung mit der Einstellung, soweit das theorttlsche Gewicht hierdurch nicht berinträcktigt wird. Veränderungen in der Einstellung hinsichtlich Kette und Schaß sind bet gleicher Qäadratfabenzahl gleichfalls zu— laͤssig. In beiden Fällen darf die Abweichung bis zu oo betragen.

2.

Der Bedarf an Paplergewebesaͤcken, soweit er nicht aus den eigenen Beständen gedecké werden kann, ist bis zum 15. des letzten Monats tines jeden Kolendervterteljahres für das folgende Kal⸗nder. viert liahr bei der Relcht. Sackmelle, G schäfteahteilung, Berlin W. 35, Lützowst aße 89 90, auf dem vorgeschrteb nen Formblatt anzumelden.

Die Reiche ⸗Sackstelle prüst, ob dte Bedarssanmeldung begrändet ist und der Bedarf gedeckt werden kann.

42 0 52 fädig, aus

b) Tarpaulinge⸗Gindung:. ..

S3.

Die Deckung des Bedarfs erfolgt durch die zugelassenen Händler. Als Händler können nur Firmen zugelassen werden, die bereltg vor ( 1. Januar 1918 mit Papiergewebe säcken ge verbsmäßig gehandelt aben.

Bel Bedarfs anmeldungen über 10000 Stück können die Ver— braucher den Wunsch autsprechen, die Säcke unmittelbar von einem Weber zu benehen. Wäesche auf Lief⸗rung durch einen bestimmten Weber werden nach Moglichkeit berücksichtigt.

§ 4.

Die Reschz.Sackstelle stellt zum Erwerb der Säcke von den Händlern Bzugsscheine aus. Der Bezugsschein berecktigt den V'er— braucht zum Eiwerb der Säcke von den zugelassenen Händlern. Er ist nicht übertragbar und verliert seine Gältigkeit nach Ablauf der Frist, für die er ausgestellt ist.

Tie Händler durfen die Säcke nur gegen Aushändigung det Bezugsscheines abgeben. Sle haben bis zum 15. des letzten Monats eineät jenen Kalenderplerteljahres die Bezugsscheine bei der Reichs. Sackstelle unter Mitteilung der Verkaufepreise einzureichen und gleich einig unter Angabe ihres Bestandes an KFewebe und Säcken den voraugsichtlichen Bedarf für das folgende Kalender pierteljahr an— zumelden.

. Verstößt der Händler gegen diese Vorschriften oder fordert er übermäßige Prehlse, so kann er vom Bezug von Säcken ganz oder teil⸗ weise ausgeschlossen werden.

§5.

Zur Deckung des Bedarfs der Händler und des Bedarfs der Verbraucher über 10 000 Stück, sofern die Verbraucher die Säcke un? mittelhar vom Weber beziehen wollen, stellt die Reich⸗Sackstelle Be⸗ zugsjulassungen aus. Die Hezugszulassung berechtigt zum Bejug von Säcken bon den vom Kriegeministerlum, Krie 3. Rohftoff⸗Abtellung, als Höchstleistunge betrltb anerkannten Webern. Die Bezugejulassungen für Händler können auch auf dle Lieferung von Paptergewebe aus— gestellt werden.

Vie Bezugezulasfung ist nicht ühertragbar und verliert ihre Gültigkeit nach Ablauf der Fiist, für die sie autgestellt ist.

. Die Weber dürfen Verträge auf Lieferung von Paplergewebe—⸗ säcken und Papiergz webe, die aus dem Papieraarnfontingent der Reicht Sackstelle hergestellt werden, nur gegen Aushändigung der Äbschnmitte der Bezugszulassargen abschlietzen. Vetzter⸗ geben dem als Höchst⸗ leiftungobetrteb ane kannten Weber Anwarischaft auf Erteilung einer Papterqarnfreigabe seltens des Krirgsminthertumg, Kriege-⸗Rohftoff—= Abteilung, aus dem Konttngint der Reichz-Sackstelle.

86.

Die Weher haben die Abschnitte der Bezuggiulafsungen dem Krleggausschuß für Textil⸗Eisatzstoffe, Berlin W. 8, Unter den Anden 34, mit Antrag auf Freigahe der Garne auf dem von diesem vor— geschrlebenen Formblatt unter Angabe der Kontiugentsnummer K 100 etnzurelchen. Das Spinnen der Garne und die Anfertigung der Paptergewebe dürfen erst nach der vom Kriege ministertum, Kriege⸗ Roystoff⸗Abtellung, ertellten Erlaubnis erfolgen.

.

Die Hersteller von Paylergewebesscken baben für jeden aus dem Paplergarnkontiggent der Reiche⸗Sacstelle hergestelten und abge—⸗ eeferien Sack eine Vergütung von o/o des Verkaufe prelses an die Reichg, Sackstelle abjasührtn. Am 1 und 15. eines j⸗ den Monais ist J auf dem vorszeschriehenen Formblatt Rechnung zu legen. ;

§5 8. Die Reicht Sadstelle lst beugt, im Falle elnes sachlichen Be—

dürfnifset Aufnahmen von den Vorschriften der 55 1— 5 zuzulassen. l

§ 9. Diese Aut führungsbeftimmung tritt mit dem Tage der Verkün— dung in Kraft.

Berlin, den 16. Februar 1918. Die Reichs⸗Sackstelle. Pedell.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung und die Liquidation des in⸗ ländischen Vermögens Landesflüchtiger, vom 12. Juli 1917 (RGBl. S. 603) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

7 02. Liste.

Gesamtvermögeu: Das gesamte im Inland befindliche Vermögen der durch Erlaß vom 18. April 1916 ausgebürgerten Landes flüchtigen Grünewald, Ludwig, geboren 29. März 1873 zu Straß⸗ burg, Architekt, und Ehefrau, Lisa geb. Ottmann, geboren 9. August 1878, zuletzt in Straßburg (3Zwangeverwalter: Exzellenz Mandel, Unterstaatssekretär a. W. iͤn Siraßburg). Durch die Zwangs verwaltung nicht berührt wädb der Grundbesitz der Landeg⸗ flüchtigen, für welchen die Anordnung der Liquidation be⸗ antragt ist.

Straßburg, den 11. Februar 1918.

Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J U Ditmar.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und vom 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

7 03. Liste.

Nachlaßmassen: Die Nachlaßmasse des am 19. März 1903 ver⸗ storbenen Marchal, Ludwig Guslav, in Waldersbach und dessen am 10. Juni 1917 verstorbenen Witwe, Chrtstine Eugente geb. Rochel, daselbst (Zwangsberwalter: Gerichts vollzieher Michel in Schirmeickh. Durch die Zwangsverwaltung nicht be⸗ rührt wird der zu den Nachlaßmassen gehörende Grundbesitz, für welchen die Anordnung der Lquidation beantragt wird.

Straßburg, den 11 Februar 1918.

Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. M.

H elnn s betreffend Liquidation französischer Unternehmungen.

Mit Zustimmung des Herrn Generalgouverneurs in Belgien habe ich gemäß den Verordnungen über die Liquidation feindlicher Unternehmungen vom 29. August 1916 und vom 15. April 1917 (Gesetz und Verordnungsblatt für die okku⸗

pierten Gebiete Belgiens Nr. 253 vom 13. September 1916 und Nr. 335 vom 19 April 1917) die Liquidation der dem Franzosen Louis Montupest in Paris gehörigen Fabrik Ocres de Francorchamps in Francorchamps bei Stavelot angeordnet. Zum Liquidator ist Herr Dr. Lepsius in Brüssel, Militärschule, ernannt worden.

Nähere Auskunft erteilt der Liquidator. Brüssel, den 18. Februar 1918.

Der Chef der Abteilung für Handel und Gewerbe bei dem Generalgouverneur in Belgien. J. V. Rohner,

Bekanntmachung. Der Beschluß der Teputation vom 9. August 1917, durch den

dem (öeschäftesührer Richard Rinne, Hamburg, der Handel mit Nahrungsmitteln auf Grund der Bundegsratsberbrdnung zur Fernhaltung ur zuverlässiger Personen vom Handel vom 25. Sep⸗ tember 1915 untersagt worden ist, wird aufgehoben.

Hamburg, den 19. Februar 1918.

Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Dr. Stahmer.

Sekanntmachung. Wir bringen zur öffentlichen Kenntnie, daß durch Verfügungen

vom 16. Februar 1918 1) dem Kaufmann Leo Groß, Jahaber der Firma s. Joachim atrhal, Leipzig, Windmühlenweg 22, 2) dem Glektrotechniker Kurt Hölke, Inhaber der Firma Ph. S mann Nachf., Leipzig, Braustr. 2711,

chuch⸗ nann 3) Heinrich Guido Rötz sch, Inhaber einer Repargiurwerkflätte für Mosoren und

elekirische Lichtanlagen, Leipzig Sch leu ßig, Seumesir. 79, 4 dem

El kirotechniker Richard Arno Pilz, Inbaber der Firma

Flektrische Licht, und Kraft-Indu strie Leipzig, Arno Pilz, Leipzig. Plagwitzer Str. 13 1, der Handel mt Gegen⸗ ständen des Kriegsbevarfs, zeugmaschtnen und Maschtnentetlen, zu 2, 3 und T inz— besondere mit elektrischen Motoren, auf Grund des § 1 der

zu 1 insbesondere mit Werk⸗

Bundesrateberordnung vom 23. September 1915 wegen Unzu ver ässig⸗

keit untersagt worden ist.

Leipng, am 16. Februar 191838. . Der Rat der Stadt Leipzig. Roth.

Bekanntmachung. Dem Kaufmann Karl Dietsche in Karleruhe wurde mit

rechtekräfliger Versügung Großherioglicken Wejtrkgzamts Pol izel⸗ direktion vim 21. Januar 1918 auf Grund der Bundetzratg— derordnung vom 23. September 1915 die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel betr, der Handel mit Butter, Käse und Eiern unter sagt.

Karltzruhe, den 16. Februar 1913. Großheriogliches Beirkfzamt Poltzeldireklion.

Weitzel.

Bekanntmachung. Dem Jahaher des Kolonialwaren und Vrogengeschäftz Hugo

Schule Nachf. Bremen, Obernssraße 10, Kaufmann Geo Wilelm Gustavp Verges, wohnhaft Sremen, Isarstraße 28, 1j gemäß der Verordnung des Bundesrats vom 23. Scpiember 1915 der Handel mit Lebens, und Futtermttteln untersagt unter Auferlegung der Kosten dieseg Verfahreng.

Bremen, den 20 Februar 1918. Die Polizeidirekllon, Abtellung J. Stee ng ta fe.

J Die von heute ah zur Ausgabe gelangende Nummer 8

des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter Nr. 6248 eine Bekanntmachung über Erleichterung d Erlasses berufsgenossenschaftiicher Unfall verhütungs vorschtif vom 19 Februar 1918. en, Berlin W. 9, den 21. Februar 1918

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Militäroberpfarrer beim Generalgouvernement in Belgien und Feldoberpfarrer des Westheeres Dr. Midden! dorf zum Dompropst bei der Metropolitankirche in Eoöln und

den in die Oberpfarrstelle in Finsterwalde berufenen Pfarrer Werdin, bisher in Gutengermendorf, zum Super⸗ intendenten zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Landgerichtsrat Thor west in Posen zum Landgerichtz⸗ direktor in Ostrowo,

den früheren Amtsrichter Dr. Mentzel bei dem Amts— gericht Berlin-Mitte und die Gerichtsassessoren Dr. Max Hartsch und Dr. Kurt Ehrlich bei dem Amtsgericht Berlin- Mitte, Dr. Dingel in Landsberg a. W., Braune in Neu— ruppin, Dr. Ponfick in Freiburg i. Schl, Brocke in Zell (Moseh, Hoehl in Kirchen (Sieg), Sprave in Gladbeck (Westf), Dr. Antonius Imhäuser in Haspe, Dr. Hütten— hain in Herford, Wilhelm Becker in Steele, Karl Berg— mann in Paderborn und Heinrich Kunze in Osterburg zu Amtsrichtern sowie

den Gerichtsassessor Szelinski zum Staatsanwalt in Meseritz zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

die Wahl des ordentlichen Professors Dr. Auhagen zum Rektor der Landwirtschaftlichen Hochschule für die Amtszeit vom 1. April 1918 bis ebendahin 1920 zu bestätigen.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts angelegenheiten.

Königliche Akademie der Künste.

Die in der Genossenschaft der ordentlichen Mitglieder der Königlichen Akademie der Künste, Sektion für die bildenden Künste, erfolgte Wahl des Bildhauers, Professors August Kraus in Berlin⸗Grunewald, des Architekten Hermann Janfen in Berlin, des Malers, Professors Dr. Hans Thoma in Karlsruhe, des Architekten, Professors Josef Schmitz in Nürn— berg und des Graphikers Olaf Gulbransson in München zu ordentlichen Mitgliedern der Königlichen Akademie der Künste ist vom Herrn Minister der geistlichen und Unterrichts angelegen— heiten bestätigt worden. .

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung britischer Unternehmungen, vom 22. Dezember 1914 (RGBl. S. 556) und 16. Februar 1916 h . S. 89) habe ich nach Zustimmung des Herrn Reichs⸗ anzlers über die Internationale Preßluft⸗ und Elektrizität G. m. b. H. in Berlin, Weinmeisterstraße 14 die Zwangs⸗ verwaltung angeordnet (Verwalter: Herr Kursmakler Otto Knatz in Berlin⸗Grunewald, Douglasstraße 37).

Berlin, den 18. Februar 1918.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Neuhaus.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs— weise Verwaltung amerikanischer Unternehmungen, vom 13. Dezember 1917 (RGözl. S. 1105) in Verbindung mit den Verordnungen vom 26. November 1914 (RGöGBl. S 487) und 10. Februar 1916 (GBl. S. 89) habe ich nach

ustimmung des Herrn Reichskanzlers über die Firma Fabrik tandard, Büroeinrichtungsgesellschaft m. b. H, in Berlin N. 65, Müllerstr. 151, die Zwangsverwaltung an— geordnet (Verwalter: Herr Friedrich Krause in Dres den⸗Alt⸗ stadt, Vogelerstr. 9). Berlin, den 18. Februar 1918.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Neuhaus.

Evangelischer Oberkirchenrat.

Dem Superintendenten Werdin in Finsterwalde ist das Ephoralamt der Diözese Dobrilugk übertragen worden.

Bel nnt machung

Des Königs Majestät haben durch Allerhöchsten Erlaß vom 7. Januar d. J. zu genehmigen geruht, daß der Pre— vinziallandtag der Provinz Westfalen zum 15. März d. J. nach der Stadt Münster berufen werde.

Die Eröffnung des Landtages findet an diesem Tage nach einem um gi , Uhr Vormittags in der Erlöserkirche und

im Dome stattfindenden Gottes dienste um 1 Uhr Nachmittags

im Landeshause zu Münster statt. Münster, den 22. Februar 1918. Der Königliche Landtagskommissar. Oherpräsident der Provinz Westfalen. K. Prinz von Ratibor und Corvey.

Sekanunutmachung.

Dem Kaufmann Hugo Petersen sowie dessen Ebe frau ö geb. Egrom, wohnhaft in Kiel, Fleethörn 57, wird hiermit su Grun der Bekanntmachung zur Feinhbaltung unzuwverlässige Person en vom Handel vom 23. Scptember 1515 wegen Unzuverlässtgteit hf Handel mit Gegen ständen des tägkichen Bedarfs, tus,

.

esondere Leben und Futtermitte kn, üntersagt mit, d Maßgabe, daß di, selken ihr Geschäfiglokal mit kem 25. .. M. in schließen und die Kosten des VersahrenJz ju tragen haben.

Klel, den 165. Februar 1918.

Städtische Polijelbehörde. Dr. Pauly.

Bekanntmachung.

em Kaufmann Josef Eickmann sowie dessen Ehefrau 6 geb. Rickert, in Bottrop, Osterselderstraße 16. ehnhoft, inn auf, Gfund. der. Bun des ratgzverordn ung? vom 3. Septemtzer 1915 (GDI. Seste 603) und der Aug. iu geon wel sung vom 27. September 1919 der Handel mit esl hen Gegenständen detz täglichen Bedar s, also auch r Weiß Tuch. und Wollwaren aller Art, wegen Unzu⸗ palässigkelt in bejug auf die len Handelsbetrieb un ter sag't worden. Gchwann hat dle durch dag Verfahren verunsachten baren Auslagen, nubesondere die Gebühren für dle im FS 1 der obengenannten Ver⸗ dnung vorgeschrir bene öffentliche Bekanntmachung, zu er ftalten.

Recklinghausen, den 16. Februar 1918. Der Landrat. Bürgers.

Bekanntmachung.

Auf Srund der Bundegratsverordnung zur Fernhaltung unzu— herlässiger Personen vom Handel vom 23 September 1910 (Reichs. Hhiesetzbpl. S. 603) ist der Ehefrau des Hugo Gries in Rem. scheid. Kölner Straße 3, der Handel mit Lebensmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs unter Auf— erlegung der Kosten der Veroffentlichung un tersagt worden.

Remscheid, den 18. Februar 1918.

Der Oberbürgermelster. J. V.: Gertenb ach.

GSekanntm achung.

Dem Händler Friedrich Groß in Solingen, Weverstraße 3, wude unterm benttgen Tage gemäß 5 1 der Bundesrats ver ordnung pom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) jeder westere Hande

nit Lebensmitteln und anderen Geégenständen des täg

lichen und des Kriege bedarfs unter sagt, well durch die

widerbol ten Bestrafungen, ine besondere wegen Preizwucher, seine

Urzuverlässtckeit in hrjug auf den Handelabetrieb dar etan ist. Die Kosten der Veröffentlichung werden dem Groß auferleg.

Solingen, den 16. Februar 1918. Die Polteiverwaltung. Der Oberbürgermesster: Dicke.

GSekanntmachung.

Auf Grund der SF 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats vom 23. Septem ber 1915 zur Fern haltung unzuvtrlässiger Personen bom Handel (RGBlI. S. 603) und der Aue fübrungs ben tmwungen Uu dieser Verordnung vom 27. September 1915 wird den Gheleuten Konlitor Hermann van der Ven, wohnhaft in Sterkrade, eumühlstraße 66, der Handel mit Lebensmitteln, insbesondere Nehl un? Baqcwaren, für dag Geblet des Drutschen Reichs untersagt. Dle durch das Verfahren entstandenen baren Autz, lagen, insbesondere auch die Koslen der Bekanntmachung, fallen den Betroffenen zur Last.

Sterkrade, den 30. Januar 1918.

Der Bürgermelster. J. V.: Der Belgeordnete: Dr. Heuser.

Sekanntmachung.

Auf Grund der §§ 1 und 2 der Verordnung des Bundetzrats bm 25 Seytemher 1915 zur Fernhaltung unzuperlässiger Per sonen dom Handel (Reichs ⸗Gesetzbl. S. 603) und der Ausfuhrungs⸗ hestimmmungen zu dieser Verordnung vom 27. September 1915 wird der Ehefrau des Wilhelm Brögmann, wohnhaft in Sterk rade, Hüttenstraße 1, der Handel mit Lebensmitteln und Hegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Mehl, süt ka: Gebiet des Deutschen Reichs unt ersagt. Die durch das Verfahren entstandenen haren Auslagen, irsbesondere auch die Kosten dir Bekanntmachung, fallen der Betroffenen zur Last.

Sterkrade, den 31. Januar 1918.

Der Bürgeimeister. J. V.: Der Beigeordnete: Dr. Heuser.

Bekanntmachung.

Auf Grund der 88 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats hom 23. September 1915 zur Fernhaltung umuperlässiger Personen vom Ha del (RGBl. S. 603) und der Aue führungabestimmungen ju dieser Berordnung vom 27. September 1915 wird der Ehefrau des Heinrich Quernheim, wohnhaft in Sterkrade, Markt- straße 19, der Handel mit Lebensmitte! n und Gegen ständen des täglichen Bedarfs, ingbesondere auch Mehl, für das Gebiet deß Deutschen Reichs untersagt. Die durch das Verfahren ent⸗ standenen baren Auslagen, intbesondere auch die Kosten der Bekannt— machung, fallen der Betroffenen zur Last.

Sterkrade, den 12. Februar 1918.

Der Bürgermelster. J. V.: Der Beigeordnete: Dr. Heuser.

Nichtamtliches.

Denutsches Reich.

Preußen. Berlin, 22. Februar 1918.

Der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes. Dr. von hlmann hat sich, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, gestern abend über Wien nach Bu kare st begeben.

In der heuie unter dem Vorsitz des Stellvertreters des Reichskanzlers, Wirklichen Geheimen Rats von Payer ab— gehaltenen Vollsitzung des Bundesrats gelangten sur Annahme der Entwurf einer Verordnung zur Abänderung der Verordnung über die Sicherung der Acker⸗ und Garten⸗ bestellung sowie Vorlagen, betreffend Festsetzung des Zigaretten⸗ lontingents für die Zeit vom 1. Januar bis 30 Juni 1918 r gbr Zulaffung verschiedener Blätterarten als Tabak—

atz stoffe.

Re Noch kurz vor der Abreise der deutschen Mitglieder der ers urger Kommissionen haben diese, wie „Wolffs llegraphenbäro“ meldet, mit den russischen Vertretern unter dem Vorbehalt der Genehmigung ihrer Regierungen eine ereinbarung über die Heimbeförderung der beider⸗ teitigen Zivilange hörigen unterzeichnet. Aus den Be⸗ limmungen dieser Vereinbarung ist hervorzuheben, daß ent⸗ prechend dem bekanntlich nicht ratifizierten Kopenhagener Prototoll die von den russischen Truppen nach Rußland irtgeführten Ostpreußen ohne Rücksicht auf Alter und Ge⸗ hlecht in die Heimat befördert werden sollen. Von den lbrtigen in Rußland zurückgehaltenen deutschen Zivil⸗ pelscnen sind zunächst die Frauen und Mädchen, die männ⸗ ichen Perfonen! unter 15 und über 45 Jahren, die dienst= untauglichen Männer innerhalb dieser Altersgrenze sowie Aerzte und Geistlichen jedes Alters heimzubeförtern;

die entsprechenben

land stammenden Russen, die noch in Deutschland zurück— gehalten waren, sollen nach Rußland befördert werden. Die Heimbeförderung soll, sowelt nicht auf Antrag Einzelreisen gestattet werden, in Transporten erfolgen, die möglichst bald in Verbindung mit der Heimschaffung der dienstuntauglichen Kriegsgefangenen durchzuführen find; bei der Abfertigung sind tunlichst Frauen un) jugendliche Personen unter 16 Jahren sowie Kranke, im übrigen die Ostpreußen zuerst, zu berücksichtigen. Wegen der Heimbeförderung der diensttauglichen männlichen Zivilpersonen im Alter zwischen 15 und 45 Jahren wurde eine besondere Vereinbarung vorbehalten.

Dle deutsche Regierung hat ihre Genehmigung zu der Vereinbarung ausgesprochen, die Genehmigungserklaͤrung der rusnschen Regierung steht noch aus. Indessen war bei der Ab reise der deutschen Kommission bereils mit dem Abtransport der deutschen Zivilpersonen aus Petersburg nach den Grund⸗ sähen der neuen Vereinbarung begonnen worden. Die Weiter— führung des Abtransportes wild naturgemäß von der Ent⸗ wicklung der Dinge in Rußland abhängen.

Dem Vernehmen nach sollen hier und da, insbesondere in ländlichen Bezirken, immer noch gewissenlose Leute dem lichtscheuen Gewerbe obliegen, weniger erfahrenen Besitzern ihre Kriegsanleihen durch allerlei Zuflüsterungen weit unter Preis herauszulocken, um sie alsdann ihrerseits zu einem höheren Preise wieder zu verkaufen. Vor solchen Aufkäufern kann nicht eindringlich genug gewarnt werden! Wenn ein wirkliches wirtschaftliches Bedürfnis vorliegt, von der gezeichneten Anleihe Stücke zu verkaufen, wende man sich an eine bekannte Bank, Sparkasse, Genossenschaft oder auch an die Reichsbankanstalten, die bekanntlich Anleihestücke bis zu 1000 16 zum Auszgabekurs von 98 vH abzüglich der üblichen, geringen Verkaufsgebühr unmittelbar vom Zeichner jederzeit ankaufen.

Echaumburg⸗Lipye.

Seine Hochfürstliche Durchlaucht der Fürst Adolf

vollendet morgen sein 35. Lebensjahr.

Desterreich⸗ ungarn.

Das österreichische Abgeordnetenhaus begann vor⸗ gestern die erste Lesung des Haushaltsvoranschlages.

Laut Bericht det „Wolffschen Telegraphenbüros“ gab der Abg. Gößtz namens des Polenklubg eine Giklaͤrung ab, worta gegen die Ab— tretung Cholms an die ukrasnische Republik und gegen die Nicht— zulassung der polnischen Abgeordneten zau den Brest-Litowtker Ver— handlungen Einspruch erhoben wird. Der Polenklub wünsche der jungen ukrainlschen Revublik eine große Zukunft und boffe, raß die zwischen der ukrainischen Vollsrepublik und dem polnischen Staate an den Grenjen sich ergebenden nationalen Streitfiag'n ohne Be— teiligung Dritter im geqeanseitigen Einverständnitz von Kolk zu Volk ausgeglichen werden. Die Verstümmelung des polnsschen Landes br— deute elnen Trlumph detz deutschen Jmperlaltzmus und eine Verhöh— nung des Selbstbestimmunggrechts des polniscen Volles. Ueher das zu Polen gebörende Land hahe nur der polnische Staat ein Recht zu verfügen. Der ukralnische Abgeordnete Lewyckvj begrüßie die An— erkennung des Selbstbestimmungarechtz der Ukraine durch ken Kriedensschluß mit der ukrainischen Republick sowie die heutige Ei⸗ klärung det Oßmanns bes Polenklubg, daß Polen mit dem utrainsschin Staate in ein sr undschaftliches Verhälinis treren welle. Die Ukrainer müßten jedech gegen die Auffassung der Polen ( nfpruch erheben, daß der Fitede auf Kosten des polm ischen Voltes und des polnischen Gebtetß von Cholm geschlossen worden sel, auf welch' letzteres Gebiet die Polen ein Recht hätten. Per Redner verlangte schließlich, daß zur Wahrung rer Entwicklungsfreihelt der Ukrainer in der ö5serreichtsch-ungar schen Monarchie die ukrainischen Gebiete Galiziens als Reicheland organsstert werden. Der tschechtsche Abg. Winter kritisierte den Brest-Litowster Vertrag und eklärte, die Grenistreitigkeiten zwischen en Ukrasnern uad den Polen hätten einvernehmlich zwischen heiden Völkern gelöst werden müssen. Er erhebe gegen den Einmarsch deutscher Truppen in Rußland GEinspruch, der nur kezwecke, die revolutionäre Hewegung in Rußland ju bekriegen. Et vertrete neuer⸗ lich die Forderung nach Betziehung von Vertretern der Völker zu den Frieden verhandlungen. Während seiner Rede apestrophlerse der tschechische Soßsaldemoktat Soukop den auf der Galerie befindlichen ukralnischen Abg. Sevrjuk durch beleidigende Zwischenrufe, worauf die ukrainischen Abgg. Trylow sti und Singaliewiez in scharser Weise erwideiten. Der Vizep äsihent Tusar erteilte dem Abg. Soukup einen Ordnunggtuf und sprech das St⸗ dauern aut, daß ein Vertreter des befreundeten Sigateg belehdigt worden sesi. (Beifall und Zwlschemufe.) Der Abg. Waldner gab namens des Verbandetz der deutsch⸗nationalen Partei eine Erklärung ab, worin er den Friedennschluß mit ver Ukraine billigte und be— dauerte, daß die Polen uneingedenk des für die Befreiung und Wieder herstellung des Königreichs Polen von den Mittelmächsen gemeinsam vergossenen Blutes ihre vationalen Sondaninteressen den höchsten Inter essen des Staates nicht unterordnen. Die Deutschen befürchten, daß diese Holtung der Polen auch einen Riß in das für die abschließnde Auegestaltung des polnischen Köaigramz notwendige Ein⸗ vernednen aller Beteiligten tun werde. Ver Friedens⸗ schluß mit der Ukraine wäre das Werk deß bier führenden österreichisch⸗ ungarischen Ministers und nicht eine reichsdeutsche Inspiration. Die ganzen Verhandlungen von Brest ⸗Litowsk. fein von dem gleichberechtigten En— fluß der Vertretet beider Mittelmäkte getragen. „Wir halten a6 für unftre Pflicht, die tatkräftige, burchschlagnde Arbelt der Politik des Grafen Cjernin besonperz anzuerkengen und ihm unser Verranen ju erneuern. Der Redner sprach schiteßlich der ukräinischen Volkt— republit warme Wünsche für die Zukunft aus. Der Abg. Daszinski (volnischer Sozialdemokrat) erklärte, daß durch die Brest Lito u s ker Verhandlungen das Vertrauen der Polen getötet worden set. Künftighin werde zwischen Ukrainern und den Polen ein Elsaß-Lothringen beftehen, an welchem beide Staaten Jahrzehnte merklich bluten werden. Aanstatt daß Oesterreich Polen und die Uklane unter selnen Schutz genommen und den Aue— tausch der sich gegenseitig ergänzen ben Volkskräfte angebahnt hätte, habe es die ganze Führung Lem Veutschen Reich abgetreten. Es liege Größe in der deytschen Politit, wenn die deutschen Diplomaten der österreichtichen Diplomatle dag Heft aus den Händen enswunden hätten. Der Re dutr jwelselt nicht, daß die Ueberschüsse aut der Ukraine ngch Veutschland wandern werden, und wandte sich unter lebhafter Zustimmung der Polen und stürmischem Wherspruch links in heftigtn Ausdrücken gegen das diesbezügliche Vorgehen der Deutschen in Rumänien und Polen, wobei er vom Präsidenten mit der Bemerkung zur Ordnung gerufen wurde, er könne es nicht zugeben, daß die Regterung des verbündeien Deutschen Reichs hier beschimpft we de. Der Abg. De Adler (deutscher Sozial- demokraiJ veiwietz auf den vom Staatssekretär von Kühlmann im Veuischen Reichztage zur Verlesung gebrachten Funkspruch der groß⸗ tussischen Regierung und gab dem Wunsche Ausdruck, daß die demsche Regierung auch jetzt ihre früheren Bedingungen nicht als derfallen erklären und sich ju keinen weiteren krirgerischen Operatlonen in das Innere Rußlands begeben werde. Selne Partei fordere die Regierung

Klassen der aus dem unbesetzten Ruß⸗ M auf, allet auf ba peinlichste zu vermelden, wat alt Ginmischung in

die Angelegenbeiten der ker Räaßlauds betrachtet werden kor nte, und warne intbesondere vor einem Eingrrifen in den Sirtit inn Großrußland und der Utralne. Bezüglich des Voranschla-s erklär der Renner, daß die Sozialdemokratie selbs verßändl ch nicht gakür sfiimmen könne. Sie könne eg nicht tun, weil sie keine Last batze, polittsch oder moralisch irgend eine Inte Verantwortung süc diestn Krieg zu übernehmen. (Belfall bet den deutschen Sotia! demokt aten.) .

Die Mittelpartei und die Verfassungspartei des österreichischen Herrenhauses haben ohiger Quelle zufolge einen Beschluß gefaßt, worin sie erklären, der polnische Wider⸗ stand gegen die allgemeine Politik des Stäates sei nicht zu verantworten und umso ungerechtfertigter, als nach hen trig Erklärungen des Ministerpräsidenten der Zwischenfall von Cholm einer ausgleichenden Lösung zugeführt werden soll. Sie er warten, daß die in Galizien und im polnischen Okkupations⸗

uch en 5fI3rt⸗

gestrigen

gebiet herrschende Erregung über den Friedensvertrag mit der

ukrginischen Regierung schwinden werde. Sie sprechen ihre Zustimmung zu der bisherigen Haltung des Minisiers des Aeußern autz, versichern ihn ihres vollen Vertrauens und ihrer Unterstützung und hoffen, daß sein bisher so gedeihliches Wirken auch in Zukunft von Erfolg begleitet sein werde.

Großbritannien und Irland.

Nach einer Reutermeldung hat das Auswärtige an den Grafen Ladislaus Sobanski, als den Vertreter polnischen Nationalkommitees in London ein Schreiben richtet, in dem ihm der Staatssekretär Balfour mitteilt, die englische Regierung ihren Agenten in Kiew ausg tragen habe, die Erklärung abzugeben, daß sie den kürzlich ge⸗ schlossenen Frieden zwischen der Ukraine und den Mittelmächten nicht anerkennen und keinen einzigen Frieden anerkennen werde, an dem Polen interessiert sei, wenn dieses Land nicht vorher befragt worden wäre.

Im Unterhaus wurde mitgeteilt, daß die Sommer⸗ zeit am 24. März beginnen und am 29. September enden solle.

Frankreich.

Nach einer Meldung der „Agence Havas“ hat der General Cadorna Versailles verlassen, nachdem er seine Funktionen dem General Giardino übertragen hatte, der seine Stelle im Obersten Kriegsrat der Verbündeten einnimmt.

Der Sozia list entag hat, Lyoner Blättern zufolge, die Mitglieder der Mehrheit Thomas, Renaudel, Cachin und

Ru land.

Einem Amsterdamer Blatt zufolge erfährt die „Times“ aus St. Petersburg, daß einige Großsürsten und Groß⸗ fürstinnen eine Eingabe an die Regierung der Bolschewiki sandten, in der sie eisuchten, der Familie des früheren Zaren zu erlauben, Toholsk zu verlassen und nach Frankreich ader England zu gehen. Sie erklären, daß alle Gerüchte über ihre Teilnahme an den Verschwörungen zur Wiederherstellung der Mongrchie unrichtig seien, und verzichten auf alle Rechte auf den Thron.

Wie bereits gemeldet, haben die Vertreter der mit Rußland verbündeten Staaten und der neutralen Staaten gegen die Ungültigkeitserklärung der russischen Staats⸗ schul den entschieden Einspruch erhoben. Vieser Einspruch hat, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, wegen, seines Inhalts und seines Tones bei der russischen Bevölkerung Empörung hervorgerufen. Die russische Regierung erklärt, der Emspruch sei vollständig gleichgültig. Um ein einmal erlassenes Dekret ungültig zu machen, bedürfte es anderer Maßnahmen. Auch die Forderung der Mächte, den ihren Untertanen durch die Ungültigkeitserklärung entstandenen Schaden zu ersetzen, schrecke die Regierung ebensowenig wie Drohungen.

Die Lage in Estland und Lipland verschlimmert sich nach Erzählungen von Flüchtlingen täglich. In Stadt und Kreis Werro sind über 100 Deutsche, in Fellin etwa 140 und in Pernau etwa 24 verhaftet worden. In den lettischen Kreisen haben Verhaftungen bis jetzn noch nicht stattgefunden. Der bekannte Aufruf zur Beseitigung aller deutschen Männer über 17, aller deutschen Frauen üher 20 Jahre wurde auch in Dorpat verbreitet. Bei Dorpat ist es zu einem Zusommen⸗ stoß zwischen Deutschen und Roter Garde gekommen, von welcher 5 Mann getötet wurden.

Schweden.

Der finnische Gesandte Gripenberg hat einer Presse— meldung zufolge vorgestern an die schwedische Regierung die Bitte gerichtet, Schweden möge in Finnland eingreifen.

Der Minlsterpräsident Eden beantwortete vorgestern in der Zweiten Kammer eine Interpellation des linkssozialistischen Reichstagsmitglieds Wennerström über die Stellung der Regierung zur Interventionsfrage in Finnland sowie der Durchfuhr und Ausfuhr von Waffen. Laut. Be— richt des „Svenska Telegrambyran“ erklärte der Minister⸗ präsident:

Die Regierung hege keinerlei Absicht, eine kbewaffaete Inter⸗ ventien zu unternehmen, fallt das Recht und die Inter ssen Schwedens nicht Kränkungen ausgejetzt selen, die damn nötigten. Die an gewissen Siellen in Schweden geroünschte Intervention erwecke starken Wide; stand in rüiten Lagern detz schwedischen Volkes und würde eine fianische Staatzordnung, die ibren Gifolg schwedischen Waffen vr— dankte, unter dem Teise deg finnischen Voll s sehr ve haßt machrr, gegen welcheg diese Waffen gericht waren. Die schwet ische Fiegie⸗ rung habe nicht die Absicht, dag bestebende Verhot gegen die Durch- und Ausfuhr von Waffen aufzubeben oe er zu ändern. In dirser Hinsicht selen keine Genthmigungen für Richnung Finalandtz gegeben worden. Die Regierung könne die Bildung von bewaffneten Keips auf schwedischem Boden nicht gestallen, aber Privatleute hätsen dle Er— laubnis erhalten, als Freiwillige in finnische Diensie einzutreten, den—= selben Grundsätzen gemäß, die in anderen gleichartigen Fällen an— gewandt worden seien. Die Auslieferung von Waffen und Munltion aus den Vorräten Schwedens habe die Regierung nicht genatten können. Die Durchfubr von Waffen und Munition über Schweden brauche nicht stattzufinden, da tie Zufuhr auf dem Seewege von anderen Ländern möglsch sei. Die Regleruyg hege nickt die Atsicht, geltende Verbote gegen die Vurchfuhr aufzuheken oder zu verändern, und Lizenjen für die finntsche Regierung seten nicht vor— gekommen. Hlerüber entstebende Fragen würden von der Regierung geprüft werden gemäß den vorher angedeuteten Grundsätzen, nämlich der Absicht Schweden, sich nicht in den Bürgerkrieg Fin land hineinziehen zu lassen, ebenso wie der Pflicht, bie eigenen Intere ssen Schwedens aufrecht zu erhalten. Der Miristerpräsident teilie kanach mit, daß Schweben bet einer Anzahl der europässchen Mächte die Initiative genommen habe ju einem diplo—⸗ matischen Schrstt in Petersburg, betreffend die Räumung