1918 / 47 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 23 Feb 1918 18:00:01 GMT) scan diff

Ferm zu antirertett. Aker, tneine Herren, mianckt Ert Auëfütrun gen des Herrn Abgeordneten Dr. Derifeld zwingen mich schen jetzt an einer Erwiderung.

Er hat zunächst dem 5 des Belagerungszesetzes eine etwas seltsame Auslegung gegeben. Er hat erklärt nicht gerade in diesem Jusammenhang, aber bei einer anderen Gelegenbeit —: auf die Meinung der Juristen konmt es ja nicht an. Ich glaube aber doch, daß man diese Frage mit juristischen Augen prüfen muß. Der Herr Abgeordnete Herzfelo war der Meinung, da die Worte „wird bei Grllärung des Belagerungszustandes für erforderlich erachtet, dle Artikel so und so der Verfassungsurkunde außer Kraft zu setzzenꝰ be— deuteten, daz entweder diese Außerkraftseßnig sämtlicher Artikel der Verfassungenrkunde gleichzeitig bei Erklärung des Belagerungs⸗ zustandes erfolgen müjsse oder überbaut nicht mebr statthaft sei. Gine derartige Auslegung ist mnrichlig. Es wäre ja auch eine ganz merkwürdige Bestimmung des Belagerungsgesetzes, wenn es nur erlaubte, sämtliche schweren Folgen des Belagerungezustandes direkt mit einmal auszusprechen, und es nicht zuließe, schrittweise vorzugehen und nur diejenigen Verfassungebestimmungen außer Kraft zu fetzen, die sich im Augenblick nicht aufrecht erhalten lassen.

Meine Herren, der Hert Abgeordnete ist dann auf die Vogänge eingegangen, die mit der Verhaftung und Verurteilung des Herrn Abgeordneten Dittmann zusammenhängen. Ich will nach dem Utteil Hurz doch folgende Tatsachen feststellen. Der Streit ist bekanntlich am 28. Januar aufgeflannunt. Am 29. Vormittags erging eine Ver= ordnung des Oberkommandos der Marken des Inhalts, daß die Streikleitung augelöst und jede Bildung einer nenen Streikleitung nntetsagt werde. Dieses Verbot war auch auf den Abgeordneten Dittmann gemürzt; denn er war bekanntlich Mitglied des Aktions« ausschusses.

Dem Herrn Abgeordneten Dittmann ist rech den Feftstellungen des Urteils diese Bekanntmachung und dieses Verbot des Oberkommandos am Vermitiag des 31. Jannar zugegangen. Un— mittelbar darauf begab sich der Herr Abgeordnete Dittmann, wie es in dem Urteile heißt, in den Treptower Part, wo sich eine größere Volksmenge angesammelt hatte, und hat da an die versammielte Menge eine Ansprache gerichtet. Diese Menge wurde von den über— wachenden Polizeibeamten zum ALuseinandergehen aufgefordert, während der Herr Abgeordnete Dittmann sprach. Herr Dittmann sprach weiter. Ob er die Aufforderung gehört hat ober nicht, steht dahin. Jedenfalls wurde noch wäbrend seiner Ansprache, da die Ver— fammlung sich nicht auflöste, ein Polizeibeamter beaufiragt, den Ab— gtotdneten Dittmann festzunebmen. Der Polizeibeamte begab sich zu Herrn Dittmann und hörte immer nach den Feststellungen des Ni leils —, unmittelbar neben Herrn Dittmann stehend, die von Dittmann an diese Menge gerichtete Aufforderung, durch— zuhhlten und den Sireik bochzuhalten. Herr Dittmann sollte dann ahgeführt werden. Er hat sich nach den Fest⸗ stellungen des Urteils widersetzt. Er selbst kehauptet, das sei noch nicht feine Absicht gewesen, er habe nur cinen Schirm ge— jucht, den er augenblicklich nicht habe finden können. .

Nun, meine Herren, das Urteil hat festgeflellt, daß sich der

Serr Abg. Dittmann vergangen babe einmal gegen die Bestimmung des Oberkommandos, die unter der Herrichaft des Belagerungsgesetzes rechtsgültig Herrn Dittmann verbot, sich weiter an der Streikleitung zu beteiligen. Es hat weiter fesigestellt, daß sich Herr Dittmann strasbar gemacht habe wegen Widerstandsleistung gegen die Staats— gewalt; in der Aufforderung, durchzuhallen und den Streik hochzu— dalten, hat das Gericht den Versuch des Landesverratz erblickt und auch deshalb den Herrn Dittmann berurteilt. k

Meine Herren, dies das Urteil. 3 ;

Nun bat der Herr Abg. Dr. Herzfeld juristische Ausführungen daran geknüpft, daß nach Artikel zl der Reichsverfassung der Reichz⸗ tag berechtigt sei, die Freilassung des Hern Abg. Dittmann zu ver— langen. Auch diese Rechtsaus führungen, meine Herren, sind irrtümlich. Der erste Absatz des Artikel 31 lautet: . ‚!

Ohne Genehmigung des Reichstags lann kein Mitglied des selben während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe be— drehten Handlung zur Untersrchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Aussbung der Tat oder im Laufe des darauf jolgenden Tages ergriffen wird. . .

Meine Herren, diese letzte Ausnakmebestimmung traf zu. Herr Dütmann durfte verhaftet werden. Der dritte Absatz lautet:

Auf Verlangen des Reichs iags wird jedes Strafverfahren gegen ein Mitglied desselben und jede Untersuchung oder Zivilhaft für die Dauer der Sitzungsperiode aufgehoben.

Nun, meine Herren, besteht seit langer Zeit, seit geraumen Jahren Uebereinstimmung in der Wissenschaft und in der Praxis des Reichstags, daß unter diesem „Strafverfahren“ nicht mitzuperstehen ist die Vollstreckung eines rechte kräftigen Urteil. Ich bin in der Lage, Ihnen eine ganze Reihe von Beschlüssen des Reichstages zu nennen, wenn es erforderlich sein sollte. Sie decken sich mit der Stellungnahme der Wissenschaft, die in einer Reihe von Kommentaren die Ansicht vertritt: in dem Moment, in dem die Rechtskraft ein= getreten ist, sindet der Artikel 31 der Verfassung keine Anwendung mehr, sodaß, meine Herren, auch der Herr Reichskanzler nicht in der Lage wäre, hier der Vollstreckung des Urteils in den Arm zu fallen.

Nun hat der Herr Abg. Dr. Herzseldt von der Not des Krieges gesprochen. Ja, unter der Not und dem Ernst des Krieges leiden wir alle; davon ist wohl niemand ausgenommen. Wenn gesagt worden ist, daß die Not des Krieges besonders auf den Schuliern der Armen lastet, so gebe ich das zu; aber es sind auch andere Stände als die Arbeiter, die nicht minder darunter leiden, der ganze Mittelstand (Sehr richtig!“, hesonders auch das große Beamtenheer mit den für die jetzige Teuerung geringen Gehältern, die Reich und Staat gewähren können.

Der Herr Abg. Herzfeldt hat weilere Angriffe gegen die Polizei gerichtet und hat von dein unschuldig geflossenen Blut gesprochen. Meine Herren, das Blut, das unschuldig geflofsen ist, war in den Adern des Polizeibeamten. (Sehr richtig! rechts. Es ist festgestellt, daß der Schuß, der den Pelizeibcamien niedeistreckte, der erste Schuß war, der aus der Volksmenge gefallen ist. (Lebhafte Zrrischenrufe bei den U. S. Glocke des Präsidenten.!

Wenn es dann weiter in Berlin zu Unrußen gekommen ist, wenn besonders Jugendliche und halbwüchssge Jungen und Mädchen selbit an Angestellten der Straßenbahn sich vergriffen, die unter den ichwierigsten Umständen den Verkehr aufrechterhalten und wahrhaftig

ben Maffen dienen, die auf sic anger iesen sind fiehr richtig! Zurufe von den Sozialdemokraten), wenn es da zu Zusammenstöoßen und zu den Folgen kam, die mit folchen Unruhen immer verknüpft sind, dann tragen diejenigen die Schuld, die die Sffentliche Ordnung stören, nicht aber diejenigen, die zur Aufrechterbaltung der öffentlichen Ordnung berufen sind. Für die Erfüllung ibrer Pflicht verdient die Poltzei unsere Anertennung und unseren Dant. (Bravo! . Und nun noch eins, meine Herren! Wenn wir aus den Sorgen des Krieges heraueloemmen wellen und es ist unser aller Wunsch, zu einem ehrendollen Frieden zu gelangen müssen wir das richtige Mittel dazu wäblen. Der Streik ist ein falsches Mittel. (Sebr richtig! Zuruf bei den Sozialdeꝛnokraten. Dadurch wird das Ausland nur ermurigt, den Krieg fortzusetzen, und es wird nur Zwie— tracht in unsern Reihen dadurch gesät. Wir haben ein anderes Mittel: das Mittel heißt einig bleiben und den Weg gehen, den wir in diesen Tagen anzutreten bereit sind. Wir verhandeln nachher über einen Frieden, der uns wenigstens einen Teil des Krieges beendet und uns und unsere Nabhrungsverhältnisse verbefserit. Wir wollen diesen Frieden schaffen. Damit sorgen wir auch besser für den allgemeinen Frieden, als durch Debatten, wie sie eben bier hervorgerufen worden sind. (Lebhaftes Bravo.) Adbg. Ebert. Soz.): Ich hätte gewünscht, daß der Staatesekretär sich von einer politischen Erörterung ferngehalten hatte., Wenn man die Frage aufwirft, ob es ,, in den Streil zu treten oder nicht, dann tritt man damit in die ganz Materie hinein. Ich bin der Ansicht, daß der Streik hervorgerufen worden ist durch eine unhalt⸗ dare Politik der Reichszsgierung, die sich nicht bemüht, in der Frichenzfrage für Klarheit zu sorgen, die Klagen über den Belage⸗ rungszustand zu berücsichtigen und die Not in den Ernährungsfragen zu lindern. Bedenkt man zum Schluß, wie die Verhanz lungen im Abgeordnetenbause kurz vor dem Streik so prevokatorisch geführt oorden sind, dann Lersteht man die (inpörung der Arbeiter. Die Regierung het also keinen Grund, den Arbcitern Moral zu prchigen. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten) Tie vorliegende Frage darf allerdings riner grümd ichen und nacht rücklichen Besprechung. Von. den. Kriegsgerichten ist in den letzten Tagen ein förm— liches Wüten ausgegangen, das die schärfste Kritik herausfordert. Gegen das gare. Verfahren gegen den Awbgeomdneten Dittmann und gegen das Urteil müssen wir den allerschärfsten Proieft ein⸗ legen. Ueber die Frage Ler Anwendbarkeit des 5 31 hat im Hause niJmals eine ein beizlich., Uevercinstinmung geherricht, Das Jent: uin stellle sich in Jahre 7c im Fall Majunke auf den Siandpunkt, daß der 8. 31 auch auf den Strafvoll zus anwendbar ist. Die Innnunität ist kin. Persöntiches Privileg, sendzrn eine Szcherstellung der Rechie der Wähler,. Es soll daderch verhindert werden, daß der Reichstag nicbt vollzählig ift. Die Parteizugehörigkeit eires Mitgliet e: muß dare volistind g außer acht gelassen werden. Die vornehmste k des Parlaments, ist der Schutz ber Minderheiten. Dir könmwen uns bei Anwendung des Artikels 31 nicht der Luffassung nsc ließen, deß mit dem Urteil das Strafderfahten zu Ende sei. Nach meiner Meinung gehört auch key Strafvollzug zum Strafverfahren. Bei der Untersuckungs haft kann der 5 31 Platz reifen. Dies sollte doch bei dem Straswoll zug, kei dem weder Ver schleierung noch e , ,, in Frage kommt, erst recht mög⸗ lich sein. Der Verfassungausschu des Reichstags hat sich ja schon in diesem Sinne ausgesprocken. Der Reichstag hat die Pflicht hier völlige Klarheit zu schaffen. Wir werden für den Antag Albrecht und Genossen eintreten. . .

Ahg. Dr. Müller⸗Meiningen (Fortschr. Volksp.): Ich will

zer allgemeinen Debatte über den Streik nicht vorgreifen, i mch aber dock wranlaßt, neiens meiner Freunde einigen Ausführungen des Abgeordneten Cbert enteegenzutreten. Ich grimiere Fzran, daß die Gewerkschaften, insbesondere auch die freien Gewerk⸗ baften, eSenso wie die politischen Parteien, auch die sozialdemokratische Par:ei, über instimment Festgestclit baden, daß sie von der Streik= agitatiom vollftändig überrascht worden seien, und daß dieser Streik kervorgerufen sei durch anendme und unberantwortliche Elemente. Sehr richtig) Auch das Korrespendenzblatt der freien Gewerk schaften hat dies ausdrücklich festgestellt. Angesichts dieser Tatfache ind die heuzigen Erklärungen das Abgeordneten Chert nickt recht ver⸗ ständlich. Caner Behaup nung des Abgeordneten Herzfeld möchte ich mit aller Schärfe entgegentreten. Er hat den Pareien, die gegen den

Au trag jirt, den Verwurf gemacht, sis beabficktigen eine tenden=

ziösfe Ansschließung eines mißliebigen Abgeordneten. Namens meiner Freunde muß ich gegen diejen Vorwurf aufs aller= schärfste Verwahrung einlegen. Sustimmung bei der Volks partei (s handelt sich hiey lsdiglich um. die objektive Fest st'lung einer Rechtsitage, und da stehen meine Freunde auf dem Standpunkt, daß der Artikel 31, 3 in keiner Weise aus ken Fall Ditt- mann zutrifft. Hier handelt es sich weder um Untersuchungshaft, noch m ein laufendes Verfahren, sondern um ein Verfahren, das durch ein rechtskräftiges Urteil abgeschlossen ist. Daher ist dem Reichstag gar keine andere Entscheidung möglich als die Ablehnung des Antrags Albrecht und Genossen. .

Staatssekretẽr des Reichsjustizamts Dr. von Krause: Der Herr Abg. Herzfeld hai mit einer Handbewegung die

Juristen etwas bei Seite geschoben. Ich glaube allerdings, daß in diesem Falle die Juristen garnicht das letzte Wort für sich in An— spruch nehnien wollen. Doch nehme ich an, daß auch der Laie die Auslegung, die der Herr Abg. Herzfeld dem Art. 31 Abs. 3 gegeben bat, kaum wird billigen können. Gestatten Sie mir als Jurist nur,

wie man zu sagen pflegt, das thema probandum noch mit einem Wort festzustellen.

Der Antrag wünscht, daß der Reichstag die Haftentlassung des

Abg. Dittmann verlange. Ein solches Verlangen kann der Reichttag nur stellen, wenn er ein Recht dazu hat, und ein Recht dazu hat er lediglich darüber ist allseitiges Cinverständnis aus Art. 31 der Reichsverfassung, und jwar im speziellen aus Att. 31 Abs. 3.

Nun hat bereitt der Herr Siaatssekretär des Innern darauf

hingewiesen, daß der Reichstag in ganz übereinstimmender Praxis niemals den Standpunkt vertreten hat, daß die Strafhaft unter den Art. 5 Abs. 3 fällt. Es sind nicht nur Fälle aus dein Jahre 182775, die der Herr Abg. Ebert envähnt hat, sondern es gibt auch Fälle aus den Jahren 1874.75, und ebenso aus 1892,93 einen Vor— gang bezüglich des Abg. von Münch. Daß das Haus und die ver— schiedenen Parteien sich auf diesen Standpunkt gestellt haben und auch die Herren Sozialdemokraten, geht aus dem hervor, was der Herr Abg. Ebert gesagt hat, indem er sich darauf bezog, daß neuerdings in dem Verfassungsausschuß der Beschluß gefaßt worden sei, daß jede Strafhaft auf Verlangen des Reichztags aufgehoben werden könne ein Antrag, der natürlich zur Voraussetzung hat, daß nach dem bestehenden Recht ein solches Verlangen bei Strafhaft nicht gerecht⸗ fertigt ist. Es haben auch die Herren Sozialdemokraten in den Jahren 1609 und 1912 Anträge gestellt. Der eine Amrag lautet:

Auf Verlangen des Reichstags muß jedes Strafverfahren gegen ein

Mitglied desselben und jede Untersuchungg⸗, Straf. und Ziwilbaft auf die Dauer der Sitzungsperiode aufgehoben werden.“ Da wird die Strafhaft ausdrücklich aufgenommen, doch eben in dem Bewutsein daß das bestehende Recht nicht gestattet, im Falle einer Strafhaft die Freilassung zu verlangen. Das ist die Sachlage, wie sie higher auf

zefaßt worben ist und über die meines (örachtfenz hen scheiden ift. 3 V Ich gebe daher nicht auf die Ausführungen des Herifeld ein, die anf eine Kritik des Verfahrens des Staalia ee des Gerichts, der Regierung usw. hinausliesen, und möchte ; eine hervorbeben: Wenn der Herr Staaltäsekretär dez 2 . ö. züglich der Ursachen und der Berechtigung des Strelktz . fübrungen gemacht hat, so ist das nur geschehen in ö auf die Ausführungen des Herrn Abg. Dr. Her feld ö, richtig! rechts., der große und schwere Angriffe ge ö Regierung gerichtet hatte, worauf natürlich vom . ö 4 tisch eine Abwehr erfolgen durste. Sonst verkennt der Herr J. sekretär des Innern mit mir durchaus nicht, daß, gleichdiel wie eee. zu dein Verfahren, wie man zu dem Utteil, wie man zu dem e steht die Frage, die hier zu entscheiden ist, lediglich eine Rechtz . ist, die sich aus Art. zJ Abl. 3 beantwortet. icltae Und nun noch ein Wort im Anschluß an dasz, waz der Abg. Dr. Müller (Meiningen) eben gesagt hat. Da uerer bee gr Es kommt hier gar nicht auf die Juzisten an, sondern jeder git ö. . den Abs. 3 zu lesen versteht, muß meines Erachtens zu bean se Urteil konunen, wenn nicht sein Blick politisch getrübt ist oder ö eiwas anderes in den Artikel hineinlegen will, als was darin e näͤmlich was in den Worten des Herin Abg. Dr. Herzfeld zum Auz. dtuck gekommen ist: der Reichstag ist sonperän, er kann beschlies en und demgemäß verlangen. Nein, meine Herren, in diesem Sinne in der Reichstag nicht souperän, sondern er kann das Verlangen nur au. sprechen, wenn er ein Necht dazu bat, und ein Recht bat er nut, wenn die Verfassung ihm das Recht gewährt. Wir kommen also dazu, doñ alles andere Beiwerk ist und daß lediglich Artikel 31 Abf. 3 daten ist, worauf der Beschluß des Reichstags zu fußzen hat. h Nun zur Auslegung selbst. Ich kenne keinen irgendwie maß, gebenden Schriftsteller, kein Parlament, keine sonstigen Stellen, bon Bedeutung, die eine andere Auslegung bisher vertrelen haben. T.

spricht schon in hohem Grade für die Richtigkeit der Auslegung. . man die de letze ferenda, für ein späteres Gesetz, die Strafhaft ausninunt darauf ist der Abg. Ebert eingegangen ist eine Frage für sich. Ich kann mir sehr gut denken, daß man Strafhatt und Untersuchungshaft verschieden beurteilt, daß ein Mann, der eist unter den Verdacht stebt, noch nicht so behandelt werden soll, wie einer, der bereits bestraft ist. Aber das ist eine Frage, die jetzt nich auszutragen ist und die genauer und von Grund aus geprüft werben muß, wenn etwa der Antrag gestellt wird, daß auch bei einer Straf— haft der Reichstag berechtigt sein soll, die Aufhebung zu verlangen. Nun zur Auslegung selbst noch ein kurzes Wort. Wenn di Auslegung richtig wäre, die die beiden ersten Herren Rebner versiucht haben, daß unter Strafverfahren auch die Haft zu verstehen ist, dann wären neben den Worten „auf Verlangen des Reichstags wird jebez Strafverfahren aufgehoben? die weiteren Worte wird jede Unter. suchungshaft aufgehoben“ ganz überflüssig; denn wenn in dem Slraf— verfahren sowohl die Untersuchungshaft wie die Strafhaft enihalten ist, braucht der Gesetzgeber nicht besonders zu sagen: auch dle Unter= suchungähaft wird aufgehoben. Also daß neben dem Sirafverfahren noch die Aufhebung der Untersuchungshaft für zulässig erklärt ist, be⸗

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Verrn Abe. 2

weist klipp und klar und meines Erachtens ich stimme mit dem

Herrn Abg. Dr. Mäller (Meiningen) voll überein unn iderlenlich daß in dem Stra iverfabren die Haft nicht inbegriffen ist, weder die Unter⸗ suchungshaft noch die Strafhaft. Und wenn der Gesetzgeber sagt, die

Untersuchungsbaft kann aufgehoben werden und das Verlangen auf Aufhebung gestellt werden, dann geht daraus ebenfo deutlich hervor, daß die Aufhebung der Strafhaft nicht verlangt werden kann. Ich spreche hier nicht sowohl als Jurist, ich spreche als Laie, der den Saz so liest, wie er zum Ausdruck gekommen ist, und hier kann man von elnem anderen Geist des Gesegzes, auf den der Hert Abg. Ebert hingewiesen hat, nicht sprechen, denn auch der Geist des Gesetzes lann nur inQ sowelt zur Anwendung kommen und in Anspruch genommen werden, als er irgendwie mit dem Wortlaut das ist der Ausdruck dez Geistes vereinbar ist. 1

Ich kann nur nochmals sagen, daß der Antrag meines Crachten mit dem Recht nicht vereinbar ist, daß der Reichstag nicht berechligt ist, ein selches Verlangen zu stellen, und daß, wenn er es siellen würde, der Herr Reichskanzler nicht berechtigt wäre, dem Verlangen stattzugeben.

Abg. Gröber (Gentr): Es herdelt sich hier um zr Fragen einmal darum, ob der Reichszag berechtigt itt duf. Grund des Artitels 31. 3 der Reichsverfassung daz Verlangen auf Entlassung eines Abgeordneten aus der Sirzibest zu stellen, und dann, ob er dieses Verlangen im vorliegen⸗ den Falle stellen will. So selbstverftändlich, wie der Stactsselte an die Sache darstell ie, ist es meines Erachtens nicht, daß die Sit iat aus dem Wirkungsbertich des Artikels 31, 3 ausgeschlosen ist. Win der Staatssekretär als Beweis für seine Ansicht anführte, daß jbbt erst bean: ragt sei, die Autdehnung des Artikels auf die Strafh aft ein⸗ zuführen, so ist damit durchaus nicht gesagt, daß vor Annahme diele ntrags die Strafhaft Teinesfalls in , des Strafverfahrens einbezsgen werden, konnte. Man fann Cbenso ut segen, vorher Kar He- Fioge strittig, und nun soll sie durch den Antrag 3* Verfassungsausschusses ganz klargestellt werden. Das nellte ih vorher feststellen, um nun auf den besondoren * einzugeben der hier zur Entscheidung steht. Bei den Vorgängen, . zur Verhaftung des Abgeordneten Dlitmann. geführt., haben, Handelt es sich doch nicht um irgend eine kleine barmlos: Tar. sache, sondern um eine Tat, die größe Gefahren für unser, Gan land Heraufbeschmreren Fat. Sehr ricktigh Gs wunzert mich 3 ber Abgechbnete Cert nichts weiter fagen konnte, ais daß an, schärfsten Protest gegen das Verfahren des Kriegzgerigts ei nʒu e g abe. Wenn es sich um Taten handelt, die große Gefahren fur 9 Vaterland heraufbeschworen haben, dann liegt aller, Aulaß von, enn, Faz Verhglten Fes Abgzokdnelen Bittmann ken schäften Pretst 5 zulegen. Lebhafte Zustimmung.) Tatsäͤchlich weren die zi teig. fahren für Deutschland damit verbunden; denn wenn die . 3 der Munition für unfer tapferes Heer unterbunden wird. so Mn ö. nicht imstande, unser Land erfolgreich zu verteidigen. Daß dieß ein schweres Verbrechen vorliegt, wird doch niemand leugnen. en aber zu fagen, der Verurteil ke soll aus der Haft enthssen wer,, zu können. wir ung nicht en fschlie ßen. Wenn Fer- An geklatzt ane. schweren Handlung schusdig befunden worden ist. nn sti cy bie Gerechtigkeit fhren Sau nehnzen und Tas Ürtzil ö werden. Wir haben jedenfalls kein Interesse, einen solchen fi n in, imfere. Mitte zu zitieren. Deshalb lehnt Lie Zentrumcftakten j. mütig den Antrag dor lingbhängigen Seztaldemekra: en ab. . kat Abg. Dr. von Bel re Der Vorzet ne Krill arch das RBergehen des Abgeorknerrn. Dittmann. sir, deine unterzogen. Ter Reichstag hat für die Urteils darüker die aktenmäßige Darstllung bor der. Staatssekretär des Innern gegeben hat, und n , tatsächlicher Anführungen, die bej der Begründung des hen

wal en sink⸗ Auf Eirund dieses Marertels kann man

Hog. Fend 23 än mes in Ausführungen

e, lam Handel einberstanden. Hoffentlich würd dies Abgeortye ten n meine Freun

voll reckt gehen. e trübendes,

des Artikel 31 nca Einfluß au echter rechts kraft

wiegelt worden (Stürmischer Widerspruch bei den

Abgeordneten

den Verbandlungen

Laszewsk Artikel. 31

WVerfassung gibt Möglichkeit nirag. Jedes,. Ürteil schließt mit den Worten: agte wir? zu den Kosten Tes Ve sirdb auch die Kosten Lie Strafpbllstreckung zu dem Verfahren. kommen koömpe bent, das Gesetz zu inte wretieren.

ken Antrag, nicht weil es sich um Dittmann hantelt, sondern um

Der Ange⸗ rfahrens verurteilt, und darunter ehen, ebenso gehört Der Reichstag ist voll= Wir stimmen für

des Straspollzugs zu Lerst

en die Stimmen der beiden der Polen abgelehnt. Frieden s⸗

darauf wird der Antrag ge ldemokratischen Parteien un Es folgt die zweite Beratung des F vertrages mit der Ukraine und des Zusahvertrages

r Abg. Prinz zu Schoenaich-⸗Caro⸗ Ausschusses und Regierung noch

erichterstatte Pr: lath berichtet über die Verhandlungen des

hebt zunächst hervor, daß nach der Meinung der äte in der Ukraine vorhanden sind. Es kommt nur en zi treffen, üm diese Vorräte her— bereit erklärt, im Verfügung roße Vorräte an i dort vor⸗

große Vorr barauf an, die Maßnahmen r beischaffen zu können. Die Ukraine hat sich gegenseitigen Warenaustausch diese Vo ju stellen. Es sollen auch unzweifelhaft noch g Flachs; Leder, Salzen, handen sein, für diese sol gebildet wenden. Auch bie

rräte zur

Textilartikeln und Seifen dort len zunächst Ermittlungskommissionen Fragen der Entschädigun er in der Ukraine und der Wahrung r sind ausführlich erörtert worden. Die gegen zwei Stimmen angenommen und werden ihrer verfassungsmäßigen Genehmi⸗ gung empfohlen. ;

Art. 1— 3 des Friedensvertrage

g der deut⸗ schen Ansiedler in der Inter⸗ ssen der RNückwanderer sin ; Verträge wurden schließlich mit alle

5 ergeben keine Erörte⸗

lichen Beziehungen Be⸗

Zu Art. 7, der über die wirtschaft Ben m Zusatz vertrag zur

stimmungen trifft, und zusammen mit eine ellt wird, bemerkt

Verhandlung gest h 9 k

de Hoffnung in Deutschland, Von anderer Seite wurde erheblichen en könne, und hrheit dürfte nen die bezüglichen Erklärungen um so mehr, als weifelhaft ger arles Erport⸗ aotischen Ju=

frleden genannt und damit weitgebe

Bulgarien und der Türkei wachgertufen. ertrag angesprochen, aren Vorräten nicht gerechnet werd chwierig sei.

als Papierd Menge von venfügl - lem die Transportfrage sehr s in der Mitte liegen. ukrainischen Delegi se natürlichen. Wrauss geben sind,

land für Ge ; stände des Verkehrswesens ir daß in den Häfen des Schwarzen M Fätzen Vorräte aus mehreren Ernten no Dressa liegen ja die V und Tworog werden sol i für unfere Heeres und Vollsernährung z die Regierung hat die allerdringendste bieten, diese Vorräte heranzuschaffen. r werden auch Flachs, Lexer,

Gegend Jekaterinoslaw som Die Bestimmung Durchführung bureaufratischen Regelung, örtliche Verwaltungsstellen feit Hreten sollen, wäh Handel zugelassen ist.

edenfalls verdie eren doch einigen Glauben, etzungen für diese Angabe. unz hren ist die Ukraine ei d Futtermittel, und gerade die ch Rußland machen es leeres und in gewissen ch vorhanden sind. klar, aber in Nikolajew

issen Stapel⸗

erhältnisse erwas un che Vorräte noch borhon n. Das ha ; ste Wichtigkeit und Verpflichtung, alles gußzu⸗ Außer Getreide Seisen usw.

und Futter⸗ nilich in der noch vorhanden sein. vertrages über die Gindruck einer recht Kommissionen, und endlich eine Zentralste dings. für gewisse Waren Das Wichtigste und. Sicherung der Vorräte, unt, dazu. ist. lem muß dafür gesorgt en und verderben,.

macht werden und bie Don

ie Montanprodukte des Vertrages und be Warenaustausches mache

auch der freie sosorlige Fest⸗ allein der freie werben, daß die

st boch die

nicht verschwin den obalz wie möglich zugänglich ge ep Weg über das Schwarze M spielen, wenn wir erst, wie zu ho einkommen setroffen haben. Für aber der Gisenbahnverkehr in raschen Vordringen unserer? krainern, sind wir weg uns nach der andelsprobiforium zussischen Handels vertr

Dabei wird auch au eine große Rolle Rumänien ein U dsten Bedürfn ster Linie in Betracht.

ihrer Vereinigung rechtigt, daß dicier, lo offenstehen wird. Bestimmungen von 1903 aufbaut, dami

u der Hoff 1kraine ba

t ist der deut

ses Propisoium bald i . 2 1 * ö. . . K. 1 Ternitivum chbaelcff. Wr Cegrüßen diesen Frieden al- di

2 . * 2 ; 3 9 ö . 36 Frucht der vnrergleikliken Haren aten unserer Armer, der Friedens

7

e ro; * 54 9 i i 3 *** . Hereitschakt und der Friedenchelitik der „RKercksregirurg und der

* 1 1 * ö. * ' . 65 seitiges Vertrauen fruchtbringend gestalten. Es ist zu hoffen, doß das freundschaftliche Verhälmis zur Ukraine zum Segen derer Länder weiter ausgebaut wird. (Beifall.)

6 ea

Reichstagsmehrheit. Der Handelsvecrkehr kann sich nur durch gegen⸗

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Abg. List⸗ Eßlingen ul. Der findet. unsere neingeschränkte Justimmung. wünschen gewesen Probisorium auf längere 3e zölegen. Notzrendig ist eine intensive Untersuchung der Ukraine na Vorräten. Zu ikrer Zuführung ist eine gute Ausgestaltung kes Transportwesens nötig. Die Donau ist in ihrer Leistungsfähigkeit begrenzt. Auf ihr können monatlich nur 370 009 Tonnen befördert werden. Wir sind deshalb auf den Eisenbahnoer— fehr sehr angewiesen. Voraussetzung dafür ist, daß uns die nötigen Gisendahaweaßen zur Verfügung stehen. Wir freuen uns, daß hier zum ersten Male auch der freie Handel an der Erfassung der Vorräte beteiligt werden sell. Seine Erfahrungen können wär nicht misen. Ich freue mich, daß im Sitzungsprotokoll ausdrück= lich für gewisse Waren Zollfreiheit vorgesehen worden ist.

Abg. Graf Carmer (kons ): Auch wir hoffen, daß das Provisorium bald durch ein Definitivum abgelöst wird. Mit der Betätigung des freien Handels sind wir durchaus einverstanden. Bei Erfassung der Vorräte wird der freie Handel wesentlich bessere Refultate erzielen als die Kommissien. Es ist ganz klar, daß die Preise, welche für die Erzeugnisse der Ukraine bezahlt werden müssen, erheblich höher sejn werden, als die bei uns festgesetzten Höchstpteise. Um hier eine Verteuerung des Brotes bei uns zu vermeiden, wäre es erwünscht, wenn das Reich den Unterschied zwischen dem heimiscen und dem Einkaufspreis übernimmt. Das Hleiche muß für die Futtermittel gelten. Trotzdem ich hoffe, daß in der Ukraine immerhin noch nennenswerte Vorräte vorhanden sind, möchte ich doch vor allzu großen Hoffnungen warnen. Ein großer Teil der Vorräte ist nach Nordrußland ausgeführt worden, und die Golschewiki versuchen mit allen Mitteln, der noch vorhandenen Vor— räte habhaft zu werden. Auch haben wir die vorhandenen Vorräte mit unseren Bundesgenossen zu teilen.

Artikel? und der Rest des Friedensvertrages werden dar—⸗

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re 2 Es wär 2 1.

auf ohne weitere Erörterung genehmigt.

Zu Artikel 12 des Zusatzvertrages bemerkt Ab. Mayer Kaufbeuren?! Die. Ukraine beab⸗ sichtigt, den größeren und mittleren Grundbesitz ent⸗ schädigungolos zu erpropriieren. Darunter. würden auch die Reichsdeutschen zu leiden haben, die dort Land besitzen. Das wider. spricht dem internationalen Recht, und es ist erfreulich, daß die dent⸗ schen Delegierten dagegen Widerspruch erhoben haben. Wenn es zu der Expropriation kommt, dann wird hoffentlich die deutsche Re⸗ gierung Mittel und Wege finden, um die Rechte der Reichs— deutschen wahrzunehmen. Schwieriger liegt die Frage bei den denlschen Kolonisten. Hier handelt es sich um 40 000 Men— schen, die zwar Ukrainer sind, sich aber doch die deutsche Eigenart durchge rettet haben. Diese wären dann auf die Straße gesetzt und zur Auswanderung gezwungen, ohne daß sie entschäbigt werben. Hier stehen uns Handhaben wie bei deutschen Reichtzangehörigen nicht zur Verfügung. Hier handelt es sich aber um eine Ehrenpflicht des Deut⸗ schen Reiches. Wenn heute unserẽ Armeen die Paziftzierung der Ukraine durchführen und dadurch erst, die Existenz der Ukraine ermöglichen,

dann, glaube ich, wird es unserer Reichsregierung auch möglich sein,

auf die ukrainische Regierung dahin einzuwirken, diese Ukrainer deutscher Abstammun 3 zu behandeln, als wären es deutsche Reichsangehörige. (Beifall. ;

Abg. Colsbhern (Deutsche Fraktion): Auch ich halte

es für dringez woiwendig, daß die. InteresseOn der

dtuiscken Einwohner der Ukraine bei einer ,, . Grund

und. Bod ens gewahrt werben, Unsere Regierung sollte, dafür, sorgen daß in diesen Fällen eine wirklich angeme sse ne Entschädigung gewehrt. wird. Das mützte auch für die vielen Kolonisten gelten, die deutschen Stammez sind, aber nicht mehr die deutsche Staatsangehörigkeit be— sitzen. Der Zusaßvertrag enthält keine Sichetung in dieser Be⸗ nn,, . k 4

Direktor in. Auswärtigen. Amt. Dr. Kriege: Der Artikel F des „Zusatzvertrages spricht nicht etwas wie inan nach den Ausführungen der Vorredner annehmen sollte im allge⸗ meinen von Enteignungen oder dergleichen, sondern er spricht von der Verpflichtung der Ukrainischen Volksrepublik, Vermögenswerte, die

infolge des Krieges liquidiert oder sonst abhanben gekemmen sind, den

ursprünglichen Eigentümern zurückzugeben. Das gilt selbst für den Fall, wenn ein Grundstück durch den Liquidator veräußert worden ist. Äbsatz 2 fügt hinzu, daß diese Verpflichtung dann nicht eintritt, wenn die Grundstücke und Vermögenswerte durch eine allgemeine, Verftzat— lichung betroffen worden sind. Artikel- 3 sagt aber ausdrücklich, daß in diesem Falle eine angemessene Entschädigung gewährt werden solh— Die Frage, wie es bei künftigen Enteignungen zu halten ist, davon hat der ganze Friedensvertrag nichts gesagt, denn das ist 1; eine Frage, die mit dem Kriege an sech nichts zu tun hat, Wir haben aber bei dieser Gelegenheit den Ukrainern sehr deutlich zu verstehen gegeben, daß wir nicht nur bei den im Vertrag angeführten Fällen eins an— gemessene Entschädigung verlangen werden. erben daß selbstverständ⸗ lich eine allgemeine Enteignung nach allgemeinen öl kerrechtlichen Grundsätzen nur bei angemessener Entschädigung statifinden kann. Abg. Graf Carmer (kon): Wir müssen unter⸗ sckeiden zwischen den Schäden, die den Deutschen in. der Ukraine durch den Kriegszustand widerfahren sind, für die ist im Vertrage eine Entschädigung sestgesetzz- Anders liegt es ber bei den Schäken, die entstehen können durch die Verstaatlichung pon Grund und Boden. Die deutsche Regierung fordert, daß auch diese Schäden nach allgemeinen pölkerrechtlichen Grundsäßen unter allen Umständen in anßemessener Weise ausgeglichen werden sollen. Das . aber vorläufig nur ein frommer Wunsch, er ist von ber UÜkrälne überhaupt noch nicht beantwortet, geschweige denn durch feste Zuficherungen bewilligt worden. Deshalb möchte ich wünschen, daß wir eine angemessene volle Entschädigung für die Teutschen in der Ükraine im Falle einer solchen Verstaat ichung ausdrücklich ver= jangen. Außer den deutschen Staatsangehörigen sind aber noch rund 0h Kelonisten in der Ukraine, die nicht deutscher Nationalität. wohl aber deutschen Ursprungs sind. Denen zu helfen wird wohl nicht

möglich sein, wenn . nicht zurückwandern. Auch hier sollte

alles getan werden, um bei erfolgter Rückwanderung ine gęvisse Ent⸗ schädigung zu ermöglichen. Shhließlich haben in der Ukraine, vor allem? im Eholmer Land, dessen Grenzen ja noch strittig find, piele Pofsen größeren Grundbesitz, die im Königreich Polen gan e ß find. Es wäre ' zu prüfen, ob nicht auch diese, Polen, die ig nich Staatsangehörige der Ukraine sind, zu entschädigen wären, wenn ihr Grundbesitz in der Ukraine verstaatlicht wird. 364 ;

Abg. Gol shon bleibt dabei, daß durch Artikel 12 des Buße vertrages Klarheit über die Tragweite des Artikels 12 noch nicht geschaffen ist. .

Abg. Dr. Haas GFortschr. Volkep.): Nach dem ersten Absatz des Artikels“ 17 soll (Entschẽdigung eintreten, wenn Besißreq te dem Ve⸗ rechtigten durch Zwang entzogen, worden sind. Diese Bestimmung soll nach dem zweiten Absatz keine. Anwendung finden, wenn nach, dem Kriege eine allgemeine Sozialisierung erfolgt. Dann wird es. Sache des einzelnen Staates sein, die Rechte seiner Staatsangehötigen zu schützen. Mit dem Friedensvertrag hat das nichts zu tun. Wir sind auf Grund der eben gehörten Erklärung überzeugt, daß dis Rechte deutscher Staatsan gehöriger entsprechend werden geschützt werden.

Zu Artikel 13 Entschädigung. für gi or kommt Abg. Wald stein ö Volksp.) auf die, Frage der

En fschad gung von. HRequisitionen zurück. Diese sei im

Artikel ) des Friedensvertrages. derneint. Zur Beru bing gemisser Gläubiger, die davon betroffen werden würden, weist Redner

kommer wollen. . 83s z * 5 1 ö * ; . zun Heile gereichen möge und wünschen weiter, daß unser Vaterland

auf eine im Haduptausschuß kErüker ahgedebene Erllrung hin, wonach Tas Reich auf alle Fälle Fafür sorgen werde, da ir zu ihrem, elde kommen,. Es handle sich um beutsche Firmen, die chnediecs tion schwer gescherigt sind.

Abg. Dr. Haas: Der Artikel 13 sollte in einer Beziehrng ergänzt werden. Schen im Frieden waren Die deulschen Gerichle gegen Aus änder sehr entgegenkemmen?; schen im Frieden war das nicht überall im Ausland denso, sondern häufig fande

öder seine Autführung einen sprüche eine unparteii scheide

Direktor im gen Dr. Kriege: In der Tet wird, wenn die geplante Vereinbarung zustande kommt, die B

zestimmung getroffen werden, wonach diese Schäden durch esondere Kemmissionen entschieden werden, die un⸗ parteiisch zusammengesetzt werden aus Vertretern der vertraz schließenden Teile mit neutralen Dbmännern, welche das Oberhaupt eines unzweifelhaft neutralen Staates bestimmt.

Artikel 18 und 19 des Zusatzvertrages handeln von der Fürsorge für Räckwanderer.

Abg Freihert von Rechenberg Gente): Wir reuen uns sehr, daß es gelungen ist, wenigstens diese Ja⸗ zestandniste im In teresse der deutschn Kolonisten in der Ukraine zu

ichen, Leider ist unsere Freube nicht ungetrübt, denn eine Ent⸗ schädigung für das, was ihnen die frühere Regierung genommen hat, ist nicht zu erreichen gewesen. Sie sind bloß wagen ihrer Abstam⸗ mung zum Teil grausam von Haus und Hof vertrichen, zum Teil nach Sibirien verschleppt worden. Wie den deutschen Staalsangehörigen. müssen auch den Polen in der Ukraine dieselben Rechte gesichert werden; ein Unterschied des Glaubens darf nicht gemacht werden.

Auch der Zusatzvertrag wird in seinen einzelnen Teilen genehmigt. Darauf tritt das Haus sofort in die dritte Lesung der beiden Verträge ein. In der allgemeinen Erörterung erklärt

Abg. Scheide mann (Soz.): Seine Fraktien werde, trotz⸗ dem die Bedenken gegen das Jehle einer festen Aw greazung, zwischen der Ukraine und Polen nicht völlig be⸗ seitigt seien, für die Veriräge stimmen in der Gewißheit, deß je er Friedensabschluß den Willen aller Völter zum allgemeinen Frieden stärken, die Positien der Kriegstreiber in allen Ländern dagegen mehr und mehr erschüttern müsse. Sie spreche die Erwartung aus, daß diesem Vertrage bald weitere folgen, so daß dem Völker⸗ morden ein Ende gemacht und wirkliche Kulturarbeit im Iniereise des dauernden Friedens zum Nutzen aller Völker beginnen ward. (Beifall.)

Abg. Fischbeck (Fortschr. Volksp.): Auch wir werden dem Friebensdertrage zustimmen. Auch wir hoffen, daß nach dem no:= trendigen Probisorium der Kriegswirtschaft und des Uedergange= stadiums bald der Handel wieder in seine Rechte ireten möge. Wir fühlen uns verpflichtet, den Männern unseren Dank auszusprechrn, die an Justandekommen dieses Werkes beteiligt sind. Sie i zum̃ Teil schen unterwegs, um das in Brest-Litawsk begonnene Friedens⸗

werk fortzusetzen. Wonn sich die Möglichkeit ergibt, mit Rumänien

zu einem Abjchluß zu kommen, so geschieht es nur weil unsere Unterhändler aus dem Chaos von Brest-Litowsk diesen Fricdensperiraʒ mit nech Haufe bringen kennten. Wenn die Herren Trotzki und Lenin jetzt einlenken, so Keschieht r. weil sie aus dem cnergischen Qegteisen unserer Vbersten Heeresleitung erkennen müssen, daß Deltschtand, noch immer nicht mit sich spaßen läßt,. Auch die Geschehnisse der. letzten Tage haben dazu Heigetrtagen,

Poraus men ersteht, daß unser Volk sich durch innere er=

keächung nicht zur russischken Shnmacht verurteilen lassen ill, Tie se Verhandlung zeigen, daß wir Fern zu sinem Friedensschlus Wir Hoffen, daß ber Vertrag der jungen Reprölik

sich bald dazu beglückwünscken kann, auch auf anderen Grenzen die Segnungen eines ehrenbollen und gerechten Friedens aufzurichten. Beifall.) .

Abg. Stychel (Peleh: Die polnische Nation erzittert in diesem Moment von oben bis unten von Schmerz und Entrüstung.,. Unser zerrissenes Vaterland lann auf das. Mit fühlen Und Ain lterleben, nicht verzichten. Di durch. die Teilung Polens geschlagene Wunde muß solange offen bleiben, bis das Unrecht aus der Welt geschafft ist. Gine Aera der Gerechtigkeit und der ehrlichen Verständigung wird nicht eintreten, solange des ein“ seitige egeistische Interesse die Macht in der Hand hat. Nach den Greignissen von Wrest-⸗Litowsk ist es klar, daß unser Mißtrauen ge—⸗ rechtfertigt war. Die antipolnische Staatsräson war immer diefelbe, nur ihr Tempo und ihr Spannung grab ist je nach der vage und den verschiedenen Personen derschieden. Man hat nirgends etwas geren, um die Polen zufriedenzustellen. Sie wurden immer als Bürgzt zweiter Klasse behandelt, troßdem sie schwerere Pflichten als andere zu erfüllen hatten. Alle Versprechungen ihnen gegenüber wurden nicht gehalten. Moßgebend für die Abwicklung dieses Ver⸗ trages war das Staatsinteresse. Man sagt, den Polen gechieht unrecht, aber höhere Interessen zwingen dezu. Hier wäre das höchste Interesse, die Wahrung der Wahrheit, der Gleichbeit und des Rechts zu wählen. Die Polen hatten im deutschen und österreichischen Heere eine schwere Däenstpflicht zu erfüllen, indem sie gezrungen waren, ihre eigenen polnischen Brllfer im russischen Heere zu be ln en. Die Polen sollien noch über ie gesetzliche Dienstpflicht hizaus eine freiwillige Armee stellen. Sie sollten die Rolle Hon Gladiatoren übernehmen. Weiter kann man die Brutalktät nicht treiben. (Vizepräsident Dr. Paasche bittet den Redner wiederholt, zur Sache zu sprechen) Bie Polen behandelt man als Handelsobjekt. Nur in zwei Kreisen von den zehn Kreisen des Fholmer Landes findet sich eine schwache ukrainische Mäinorität. Wo sind die Kaiserlichen Manifeste und die damaligen Versprecham zen geblieben? Wenn da die Polen internaxkonale Garantien verlangen, dann nennt man es Hochberrat— Der ganze Friedensvertrag ist diktiert von dem Bestreben divide et impera! Die ganze Welt lechz: nach Versöhnungsfrieden. Pier aber soll der Friede mit der Ukraüunm zum Verfeindungsfrieden werden. Das friedliche Zusammenleben zwischen Ukrainern und Polen sell verhindert werden. Herr. Bar meister von der Vaterlandepartei hat ja öffentlich diesen Friedens schluß dezhalb begrüßt, weil er. Neibungsflächen zwischen Polen und der Ükraine schafft. (Hört! Hört! b. d. Polen.) In einem Armee— befehl des Oberbefshlshabers des Ostens heißt es, daß durch zurwzr⸗ lässige Ukrainer ukrainische Prepagand at getzißben werden oll. Es erschlenen auch segenannte ukrainische Legionäre aus Galizien, die den Leuten sagten, sie sollten sich zur Ukraine bekennen, dann würden sie fostenlos Schulen bekommen und das Land würde unter das Vel verteilt werden. Die Herren und die Geistlichen würden ab— geschafft. (Hört! Hört! b. S. Polen,) Aus den Gefangenenlagern *rausgesuchle Ukrainer wurden für die Prrpaganda besonders vor⸗ gebildet und mußten einen Kursus dafür durchmachen. Die Männe Tes zrrissenen polniscken Vaterlenzes sind einig in Schmerz und Entrüstung und legen feierlich vor Gott, vor der Geschichte und vor Ter zibilisierten ö. gegen den neuen Gewaltgkt, gesgen die neue r Polens den heftihsten Protest ein. e ee , b. d. Polch.)

Abg. Graf Westary (kons): Meine Freunde uns ich begrüßen den Frieden pertrag mit ungetrübter Befriedigung. Daͤese Befriedigung lassen wir uns auch nicht stören 1xrch die Beschwerden der Herren Polen. Die , , . sind in einer Weise vorgetragen werden, die die Uebertreibungen, die man aus dem Munde der Polen schon gewöhnt ist, weit hinter sich lassen. (Sehr richtig) Kein Mensch bat daran gedacht, die Keistungen der pol⸗ nischen Soldaten im deutschen und verbündeten Heere herabzusetzen. Ueber etwas onde res wurde gesprochen, und das müssen wir aufrecht ere