die Seibstãnsigkeii der Handelékammern. Ich wäre der lerte, as ö e, ,, nenn ich einen antern Aucrren abe. der dad wir auf em
ege der Freiwilligkeit nicht weiter temnruen, als wir jetzt schon sind, dat die Ersabrunz bewiesen. Ich glaube auch, daß es sich nicht urn einen Eingriff in die Selbständigkeit, sondern um die Schaffung einer gefunden Grundlage fär die Selbjtändigkeit der Handels tammern handelt. Daß dabei Interessengegenjätze zu äberwinden sind und übern unden werden müssen, ist unvermeidlich. Vom Standpunkt der Negierung aus, vom Standpunkte meines Amtes aus babe ich an ich wirtlich kein Interesse, in einer so heiklen Frage mir dis— tretionäre Besugnisse zu erbitten, wenn ich ihrer entraten kan. Ich habe mir deshalb auch die Frage vorgelegt: gibt es eine Möglichkeit, diese Abgrenzung zweckgem ß in einein objektiven Sinne herbeizu⸗ saähren, otzne daß ein gewisses Ermessen der Reglerung in letz er vinie entscheidet? Ich habe keinen Weg gefunden. Ju diesem Zweck besoꝛdere Körperschaften aus den Kreifen der Beteiligten zusammen— zuletzen, würde nicht zum Ziele führen. Man würde da die Inter⸗ essenten selber zusammenschließen, um die unter ibnen verschiedenen Interessen schließlich dech durch Majorität ju entscheiden und Austrag zu bringen. Wir würden da vor der Gefahr steben, daß sich Juleressensengruppen vereinigen, die die Minorifät überwältigen. Mean hat wohl auch gesagt, dann soll dech der Minister gleich einen
n vorlegen, wie er sich das künftige Netz der Handelskar mern denkt. Wenn es mir möglich wäre, täte ich r gern. Die Sache liegt aber so: ich kann natürlich heute mit Hilfe meiner Herren Mit— arbeiter vom grünen Tisch arns Ihnen einen Plan cutwerfen, wie das künftige Handels kammernetz ungefäbr ausschen nürde. Befriedigend Arbeit aber kann auch hier uur nach eingehender Verhandlung mit allen Juteressenten geleisiet werden, kann nur geleistet werden, wenn der Wille der Interesser ten, sich gůtlich untereinander zu verständig n, auf aäußerste angefrannt ist; und diese äußerfte Anipannung des Interessentenwillent sur Verständigung untereinander ist nicht zu erreichen, wenn nicht im Hintergrunde die Macht des Mini den Knoten
durchzuhauen und seinerseits zu entiche
211* 31
L 9 6.
legen müssen: lann man nech andere Direktiven für dea Minister geben, als hier in dem Gesttze vor⸗ gefehen ist: Jusanunenfassung nach der wirtschaftlichen Zusammen—⸗ géhörigkeit und unter Beꝛüqsichtigung steuerlichen Leistungs-— big keit? Ich wüßte keine. Die Höhe des Gewerbesteuer⸗ solls kann nicht allein für die Frage cutscheidend sein, wieweit nan kleinere Handelskammern noch nicht, denn in dieser Beziehung sind
hält oder die Verhältnisse in den ver— schiedenen Teilen der Menarchie sehr 9 *
Ich habe mir nun auch die Frage der
1
für lebensfähig
verschieden. In einem dünn bepällerten, mit schwacher Judusttie und nicht sehr starkem Großhandel ausgestatteten Bezirke muß man auch schon bei einem nierrigeren Gewerbestenersoll eine selbständige Handelt ammer zulassen, weil nian unnst Gesahr läuft, den Bezirk zu groß zu machen, so daß die Mit⸗ glieder der Handelskammer ohne große Weiterungen und Unkosten den Sitz und die Sitzungen der Handelskammer nicht erreichen können. Anders in dicht bexölkerten Bezirken mit starler Industrie. Hier wird die Zabl, die füt das Gewerbesteutrsoll als erforderlich anzuseben ist, köher gegriffen werden können * J Am all zirk als J
5 J. s 36s Aalnzlise her.
rwenigsten würde ich enipsehlen, die politischen Be⸗ orm für die Abgrenzung der Dandelẽtammerbezirte Unsere Regierungsbezirke zind lanz anderen Erwägungen geschaffen, stammen aus einer ganz anderen Heit, wie die augenblickliche Industrie- und Handelslage ist. Wir haben wirischaftlich zusammengehörige Bezirke, die über niehrere Regierungs⸗ bezirk binweggehen, und wir baben Regierungsbezirke, die notwendig in verschiedene Handelskammerbezirke aufgeteilt werden müssen. Eiwa ein solcher Satz: es ist für jeden Neg'erungsbezirt mindestens eine HVandelskammer zu errichten, würde nichts bedeuten. Das ist fast eine Selbstverständlichteit, und doch ist es salsch. Ich brauche bloß an die Hohen zolleruschen Lande zu erinnern, die einer Regierungsbezirk für fich bilden und doch keine Handelckammer für sich haben können und auch nicht haben wollen. Ich daif auch noch himpeisen auf den Vor— gang bei den Handelskammern und bei den Landwirischaftskammeimn. Die Gewerbeordnung hat in § 103 die Errichtung der Handwerks⸗ kammern und die Abgrenzung ihrer Bezirke lediglich in das Ermessen der fegiernng gestellt. Aehnlich ist es bei den Landwirtschaftz⸗ kammern. Sie werden durch Königliche Verordnung festgesetzt. Es heistt wohl in dem Gesetz, daß sie in der Regel das Gebiet iner Provinz umfassen sollen, aber es ist auch zugelassen, daß im Bedarfsfalle mehrere für eine Provinz errichtet werden. Also auch hier trilt ein Ermessen der Regierung ein.
* 1 ö
aus
Ich möchte nun noch kurz sagen, wie ich mir, wenn diese Be— stimmung Gesetz wird, das xraktische Vorgehen denk'. Geben Sie, wie ich wenigstens für die ersten Jahre nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes es für unumgänglich nötig halte, dem Minister die Befugnis, die Handelskannnerbezrte neu zu regeln, jo wird es die Aufgabe der Regierung sein, sich von Prodinz zu Provinz durch mündliche Ver⸗ handlungen mit allen Beteiligten ins Benehmen zu sotzen, die Inter⸗ essen, auch wo sie zwischen den benachbarten Kammern verschieden sind, zur Aussprache zu bringen und in allererster Linie elne Verständigung auf. gůt lichem Wege herbeizuführen und nur, wenn das nicht möglich ist, von Regierungsscite einzugreifen. Ich glaube, daß auf diesem Wege schließlich eine Ordnung, die von einer allgemeinen Verstän. digung nicht weit entfernt ist, zu erzielen sein wird.
Ein zweiter Punkt von Wichtigkeit, in welchem dieses Gesetz nereß bringt, ist die Einführung besonderer Wahlgruppen für Industrie, Großhandel und Kleinhandel. Zunächst die Abrenzung einer Wahlgruppe für die Industrie von der des Handelt. Obwohl, wie die Zusammenstellung, welche dem Entwurf beigefügt ist, ergibt, insuesamt die Industrie in den Handelskammern eine erheblich größere Zahl von Vertretern besitzt als der Handel, hat sich doch in verschiedenen Kreisen von seisen der Industrie die Klage geltend ge⸗ macht und die Meinung behauptet, als sei die Industrie nicht durchaus zu ihrem Nechte 1 en, und seien industriell wichtige Bezirke bei der Vertretung hinter den Handel zurückgesetzt worden. Ich lasse es dahingestellt, ob die Klage Grund hat. Jedenfalls ist es ein unerwünschter daß auch ein so wichtiger wirtschaft⸗
licher Zweig wie unsere Industrie nur dicf Meinung haben kann. Deshalb sucht der Entwurf diesen Klagen und ähnlichen Klagen auch seitens des Kleinhandels dadurch die Spitze abzubiegen, daß er in der Handelsfammer durch die Satzung der Indnstrie, dem Großhandel und dem Kleinhandel eine bestimmte, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung
ust and 3ustand,
kdreü einzelnen Zu cige zuweist, rorerscitz, jcher in ei Vertreter hinein zuwäblen.
Von der ursprünglich in Aussicht genommenen Absicht, die Handelskammern selbst in Abteilungen für Industrie, fär Großhandel und Klelnhandel zu zerlegen, ist auf den einmütigen Wunsch aller Handelskammern abgeseben worden. Ich glaube auch nicht, daß das praktisch notwendig ist; dasselbe wird erteicht durch die Be— stimmung zu 8 34 des Gesetzes, wonach, ein Beschluß der Kammer gegen die Stimmen der Mehrheit der pon einer Wabl— armure gewäbllen Mitglieder gefaßt wird, diese Mehrheit beanspruchen kann, daß ihre abweichende Stellung in der Niederschrift vermerlt und bei Mitteilung des. Beschlusses an öffentliche Bebärden oder Kömperschaften dargelegt und begründet wird. Dadurch ist also, was man gemeiniglich das Recht det. Separatvotums nennt, gesichert. Es ist auch elner überstinmten Minderheit die Möglichkeit, ihre Meinung an der maßgebenden Stelle zur Geltung zu biingen, gewäbrt worden,. und es ist das ver— inieden, wogegen sich hauptsächlich der Handelstag richtete, daß die Ka:nnier, von vornhereln in verschiedene Teile zerlegt, der Einbeitlich⸗ keit der Beratung beraubt würde.
Ganz besendere Fürsorge hat bei dieser Ordnung die Negierung dem Kleinhandel entgegengebracht, in der Absicht, den Wünschen, welche seit Jahren bei der Beratung des Haushal: 8 der Handels und Gewerbepermwaltung im Jateresse des Kleinhandels vorgebracht waren, nach Mäglichkeit zu entsprechen, weil fie eben ailch unsererseits als im wesemlichen berechtigt erachtet werden.
Unter Kleinhandel ist hier nicht zu verstehen keglicher Verkauf unmittelbar an den Verbraucher, sondern ron diesem Detailhandel, won diesem unmittelbaren Verkauf an den Verbraucher nur der Teil, der sich durch kleinere Geschättkunternchniungen vollzieht. Deshalb beziehen sich alle diese Bestimmungen zugunsten des Kleinkandels — vorhe⸗ haltlich ärtlicher, durck Satzung unter ministerieller zzenehmigung frstgelegter Abweichungen — nur auf diejenigen Detailkaufleuie, die der dritten und vierten (ewerbésteuerklasse aunehären. Das hat faktisch die Bedeutung, daß die Waren häufser, die ja an sich auch Kleinhandel in dem volkewirtschaf nicken Sinne betreiben, hier nicht mit den kleineren Detaillisten zujammengespannt sind, aus dem ein— fachen Grunde, weilt sie eben verschiedene Jateressen vertreten und von den kleinen Detaillisten ein besonderer Jusemmenschluß, losgelöst von ihnen, gewünscht wird. Also die Warenbäuser gehören im Sinne dieses Gesetzes zum Großhandel. ö
Tür diese Klelnhandelsgruppe ist nun aber nicht nur ein he⸗ sonderes Wahlrecht, das ihnen eine bestiniunte Jahl von Vertretern in der Handelt kammer zusichert, vorzesehen, sondern es ist außerdem noch ebligatorisch die Einsetzung don Kleinhandelsausschüssen vorgeschrieben, und zwar von Kleinhandelsausschässen, von denen ich glaube sagen zu können, daß sie den Wünschen des Kleinhandels entsprechen.
Es ist in bezug auf diese Kleinhandelsausschüsse vorgeschrieben, daß sie zu bilden sind ans den, dem Kleinhandel angehörenden Mit⸗ gliedern der Kammer und in mindestens aleicher Zahl aus Vertretern,
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die aus mittelbaren oder uninittelbaren Wahlen der Kleinhandel⸗ treibenden oder ihrer wirtschaftlichen Verbände hervorgehen, also hier obne Rücksicht darauf, ob das eingetragene Kaufleute und in sofern Handels kammerwahlberechtigte sind oder nicht. Auch diesen Klein- handelsautschüssen lommt das Recht des Separat vomms uu, wie ich es vorhin skizziert babe.
Unter den Ausschüssen, die gewählt werden können, sind in den Gesetzeßvorschlägen auch noch die An gtsielltenausschůsse erwähnt, und mar ist nur vorgeschrieben, daß Angestelltenausschůsse eingesetzt werden können. Das erscheint vielleicht ein Selbstverständlichkeit. Es ist aber zweifelhaft geworden, meines Grachtens mit Untecht, ob in den Rahmen der Aufgaben der Handelskammern auch die Einsetzung von Angestell tenausschüssen fällt. Natürlich entsteht die Frage, weshalb die Angestelltenaueschüsse nicht obligatorlsch gemacht worden sind. Die Antwort ist die: die Frage obligatorischer Angestelltenausschüsse wird in Reiche behandelt; sie fällt in den Rahmen der Fragen, die durch das Arbeittammergeset angeschnitten sind. Bei der Regelung des Arbeitz kammergeseßzes im Neiche wird man auch auf die Frage kommen, wieweit man Angestelltentammern == man nennt sie ja auch Kaufmannskammern — also besondere Kammern, welche die Arbeitgeber und Angestellten in Handel und Industrie umfassen, einzurichten hat. Dem kann durch die Landesgesetzgebung nicht vorgegriffen werden. Immerhin bleibt die Möglichkeit offen, und die möchte ich nicht versperren, daß, wenn wir bei den Handelskannnern Aunestelltenausschüsse, wenn auch auf freiwilliger Basis, haben, sie später unter der Voraussetzung, daß sie gewissen reichsrechtlich aufzustellenden Normen entsprechen, jusam men mit Mitgliedern der Handelskammer die Angestelltenkammern für Handel und Indusirie in dem reichsrechtlichen Sinne bilden eder er— setzen.
. Was den Geschästskreis der Handelskammern betrifft, so habe ich mir natürlich die Frage auch vorlegen müssen, ob es mẽglich wäre, den Aufgabenkreis, der jetzt den Handelskammern gezogen ist noch zu erweitern. Gg liegt ja die Frage nahe, ob man die Fůhrung 3s Handelsregisters inen übertragen soll. G6 hat sich aber ergeben 6 das unzweckimäßig sein würde, daß die Führung des Handels egisters bei den Gerichten für das rechtfuchende Publilum gerade aus den Handelskreisen einfacher und handlicher ist, als wenn sie den Handelskammern übertragen würde, daß die Legitimation der ein— netragenen Kaufleute zum Grundbuch und zu anderen Zwecken rascher n führen ist, wenn beide Bücher bei derselben Stelle geführt werden. Infolgedessen ist davon abgesehen worden. Ausdrücklich hervorzuheben ist, daß dem Wunsche der Handelt kanunern ent sprechend die Handelt. lammern — es ist der Zusatz zu 38 — in allen wichtigen zu ihren Geschäftskreisen gehörenden ? ngelegenheiten befragt, insbesondere auch zur Begutachtung von Gesetzenhrürfen, spweit es nach Lage der Sache möglich ist, vor deren gesetz geberischen Behandlung he rangezogen werden sollen.
Natürlich ist es eine Sollvorschrift, und der Zusatz seweit es nach Lage Sache möglich ist“ ist nicht zu entbehren; denn es gibt eine Reihe von Gesetzen — ich erinnere nur an gewisse Steuer⸗ gesetze — die nicht lange vorher veröffentlicht werden dürfen, ehe sie eingebracht werden. Aber es sollte hierdurch der ernstliche Wille der Regierung ausgedrückt werden, den Handels kammern sobald als möglich hei gesetzgeberischen und anderen allgemein wirtschaftlichen Maßnahmen Gelegenheil zur Kußerung zu bieten. . Weiter ist durch 8 3849 den Handelskannnern ausdrücklich die Berechtigung zugesprochen, auf dem Gebiete der Dandels. und
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entsprechende Zahl von Sitzen sichert und nun den Angehörigen der
Gewerbestatistikf Umfragen zu veranstalten. Wenn die Handels,
lam mern fich über die mwirtschaftliche age Tes Nestrka wirklich vy. ständiz unterrichtet harten wollen, so mnüfsen sie auch Erhebungen reranstalten können. Allerdings ist diese Vorschrift, die ein Recht der Handelskammern sestlegt, nicht ergänzt durch eine andere etwa unter Strafzwang gestellte Vorschrift, welche die Gexwerbetreibenden bedroht, wenn sie die verlangte Auskunft nicht erteilen. Vei dem Ent- wurf von 1866 war etwas Ähnliches versucht worden; es ist aber auf den stärksten Widerspruch in diesem hohen Hause gesteßen, weil sich nicht die Grenze finden ließ zwischen der Aus kunst verpflichtung einerseits und den berechtigten Interessen deß Gewerbetreibenden andererseits, seine Geschättsgeheimnisse zu wahren. Es bleibt aso dabei. daß die Handelskammern berechtigt sind, Erhebungen zu ver— anstalten, und daß eine, ich möchte sagen, moralische Verpflichtung der Gewerbebetrelbenden, darauf einzugehen, insoweit besteht, als nicht berechtigte Jnteressen, über die sie in letzter Linie selbst entscheiden müssen, entgegenstehen.
Neu ist in dem Entwurf eine Reihe von Bestiminungen, welche die rechtliche Stellung der Handelskammerbeamten zu regein bestimmt sind. In dem bisherigen Gesetz waren die Handels kammerbe amen etwas nebensächlich, um nicht zu sagen, despektierlich behandelt worden, indem sie nur in dem Abschnitt 8 23, Kostenaufwand, beiläufig er⸗ wäbnt waren. Es heißt da: .
Die Handelskammer ninint die von ihr für erforderlich erachleten Aibeitkräfte an, setzt die Vergütung für die selben fest und beschafft die nötigen Räumlichkeiten. Ergänzt war diese Bestimmung noch durch Tie Staatsvraris inscweit, als anerkannt war, daß die Handelskammerbeanmten zu den mittelbaren Staalsbeamnten gehören. Das hatte aber für die Beaniten selber zu⸗ näͤchst die nicht unbedingt erfreuliche Wirkung, daß sie unter die Disziplinargesetzgebung des Staats geftellt waren. Diese neben- sächtiche Bebandlung der Hantelskammerangestellten entspricht nicht mehr der Bedeutung, die sie, inbesondere die höheren Beamten, de Syndici, in unserem wirtschaftz ichen Leben und bei den Handelskammern einnehmen. Es sind Männer von weitgehender nationalöonomischr Bildung, großer Erfahrung, die auch durch ihre Perfönlichkeit bei vielen Handelslammern einen, fast kann man sagen, maßgebenden Einfluß aut= üben. Es schien eine Pflicht, dem Wunsche dieser Kreise nach gesetz licher Regelung ihrer Stellung zu entsprechen, und so ist hier de Enhvurf mit einer Reihe von Bestimmungen ausgestatlet. die im wesentlichen dabin zielen, die Stellung der Beamten der Handels kammern der Stellung der Gemeindebcamten gleichzugestalten, so daß die höheren Beamten der Handelskammern in bezug auf die Dauer ihrer Anstellung, auf das Ruhegehalt und auf die Hinterbliebenenversorgung den böheren Gemeindebeamten gleichgestellt werden. Dagegen haben wit uns einer Vorschrift über das den Handels kanmerbeamten zu bes willigende Gehalt enthalten, wie es wohl angeregt war, weil sich da so sehr verschieden gestaltet und nach der versonlichen Bedeutun der Anzustellenden, nach der Bedeutung ihrer Aufgaben, nach den der Handelskammern selbst zur Verfügung stehenden Mitteln richtet un ich mir gesfagt habe, daß eben birr bei der ersten Anstellung dech schließlich die freie Uebereinkuntt zwischen der Handelslammer und ihren Angestellten das Entscheidende sein muß, aher auch aus reicht, um tüchtigen Beamten eine genügende Entlohnung zu sicherr Diese ganze Regelung belastet natürlich die Handelskammern mi Gewissen Ausgaben, aber sie wird möglich, wenn wir eben grohe leistunge fähige Hendelskammerbezirle haben; dann können dlese Laste getragen werden, bei Zwerghandelskammetbezirken würde das nicht der Fall sein. ̃ Endlich babe ich noch mit wenigen Worten auf einige llebergangb⸗ bestimmungen zurückzukommen, die sich am Schlusse des Gesetz⸗ entwurfs befinden. Sie bezieben sich besonders auf die Auflösung der bestehenden kaufmännischen Korporationen. Wir haben deren nur noch eine beschränkte Zahl. Kaufmännische Korporationen bestehen außer in Berlin noch in Stettin, Danzig, Memel und Tilsit. Die fauf⸗ männische Korporation in Königsberg hat sich vor kurzem in eine Dandelukammer umgewandelt, und die in Tilsit ist n Begriff es zu tun. Die beiden kaufmännischen Korporationen in Stettin und Danzig werden nach dem, was ich höre, auch den Schritt zur Handels⸗ kammer tun. Es bleibt also nur noch die in Berlin übrig. die einzige, die schon jeßt neben einer Vandelskammer besteht. Das Gesetz sieht vor, daß die kaufmännischen Korporationen fortan, weil sie in der Struktur dieses Gesetzes, daß auf Freiwilligkeit des Beitritts beruhende Handelskammer nicht mehr kennt, keinen Raum haben, ihter öffentlich nechtlichen Befugnisse enttleidet werden und als vrtvatrechtliche Vereinigungen zur Wahrung ihrer iuristischen Persön= lichkeit bestehen blieben; weiterhin ist die Möglichkeit vorgesthen — und sie bezieht sich gerade auf die Berliner FKorroration — daß gem isse öffentlich rechtliche Funktionen, die in der Errichtung und Unterhaltung von besonderen Anstalten zur Förderung von Handel und Gewerbe ihren Grund haben, ihnen belassen werden können Wich. Gesebeerorschläge sind füt Herlin bereits dadurch praltisch i Wirlsamkeit getreten, daß zwischen der Handelskammer in Berlin und der Korporation der Kaufmannschaft hier en Uebereinkommen uustandegekommen ist — dem ich auch zustimme —, wonach sämtliche offentlich rechtlichen Befugnisse, die die Korporatien der Kaufmann⸗ . n. noch . auf die dandelslanmmer übertragen werder mit unahme der Aufsichtsbefugnisse, die die Korporation der Kauf⸗ mannschaft hier in bezug auf die von ihr eingerichteten kaufmännischen Fachschulen und auf die Handelsheochschule ausübt; diese Befugnifse sollen — Tamit bin ich einverstanden — hestehen bleiben, und in— losern behalt die kaufmännische Korporation bier auch noch öffentlich , 6. freut die Tösung, nicht nur, weil . en en nee, ie nr, . . . un kaufmünnische Leben in Berlin hech⸗ sien Einrichtung das Bestehen auch noch in der Zukunft ge— sichert ist. . . * Auf die Einzelvorschristen des Entwurfs werde ich hier nicht . ia 1. die Vennnissionsberaiung. Naum genug . ö. . . nur . daß der Grundsatz dieser ö ö . . . . Gar: delslamimern den weitesten 9 ; , enn ich damit schließe, taß ich auf die gün tige nahme, die dieser Entwurf in den Kreisen des Handelstages gefunden ö den Baum ö,, 3 t . , , . e ö 6 e. Ausãsten einzelner . . n. i . . . e werten zu lassen, 6 recht kaftige. Reine , , . damit er Früchte trägt zum Resien des deutscher
Wirtschafts lebens. Bravo!
8
Ter das Gesetz gemacht ist, prägt sich in Begründung kätte in manchen Punkten ausführlicker sein sollen. Es Angabe, wieviele Handelskammern eingezogen werden
Abg. Hammer (kor. J): Cine tretungen mußte kommen. Alle Vollrs. müssen nach einem Rel Minister zu danken, daß er die se eingebracht hat. Die an . siebt riegende Konsequenzen. Es ist richtig, baß jegzt Handelstammern“ errichtet werden r
Neuordnung wirtschaftliche hinst ehen.
9 2. Vorlage n
zuktion ist schon über die der Landwirischaft hinausgegangen.
Antrag wegen weiteren Ausbaues der Kleinkande urch die Vorlage gewissermaßen erledigt. Wichtig
läge, daß die Jateressen einer Minderheitsgrußpe' in der talumer gegenüber der Mehrheit geschützt werden, daß die darf. Daß
heitsgruppe ein besonderes Gutachten erftatten Handelskammern bei der Vorbereitung ven Gesetzent fregt werden sollen, ist dankbar zu begrüßen. Die? Handelskammern sollen beseitigt werden, tl
sollen zusammengelegt werden; das ist zu billigen, abe ilch, Naß, je größer cin Handelska:nmerbezirk est, destol sicht über manche Dinge verloren geht, z. B. über die G
I EFne s XInimo- J 2 119h* sg walls For &st * verhäl tnisse. Immerhin bestehen setze so viele kleine Handelstammern, die
o wenig Einnahumen haben, daß sie nicht ehr leistungs kalb ist dem Grundgedanken der Aufhebung felcher
stimnitin. Welche Kaminern zusammenzulegen sind, darüber sollen sich
rich der. Meinung des- Ministe is die, Interessen ten v er bie einzelnen Berhältnisse nicht übersehben könne:
doch, daß der Minister darüber bestimmmen sollle. Ich
lleberwelsung der, Vorlage in meines Antrages an
*
glieder zu rerstärkende Handels- und Gewerbekommmisston. (Beirall. — o ö 1. M ö. 9e . . Abg. Min ist es fraglich, ob der
** * 3 7 4 Sr., Hager (Zentr):
86. VT. ö 63
ĩ angebracht ist, eine
allerdings in
änder der Zusammenrsetzung
* Handelskammern würden die die Präsentatien zum Herrenhause sein, und Handeltkanmmnern würde dazu nicht nötig sein.
in der Begrü
eht
ö gewissem inderung
sehlt z. B. eine . müsscn. Nachdem die Regierung aber die Vorlage müssen wir sie gründlich prüfen und werden in Hoffentlich auch zu einer Verständigung kommen. Es daß manche Bestimmungen der Vorlage eine Verbe
Die Beseitigung der kleinen Kammern mag richtig sein, aber zu mit den Bezirkzeingesessenen.
große Kammern verlieren die Fühlung Mindestens sollte der Minister üsennmenleßung von Handelskammern könnts ctwa für die nächsten zwei oder drei Ja von der Zustimmung des Ministers abhängig machen, für dig Mindestgröße der
ö. X.
vel o; . ** 2 4
bälleicht ein (Gewerbestener 63
seinen Eir nicht
1 w
Einteilung in Wahlg zel und den Kleinhandel
Zahl von Betrieben. Die
6 J 5 (.
Inbustrie, für den Großhand
soll pon. 300 O) 6 obe müsse
werden, deshalb E die. Bestimmung, eine Kammer von der ildung eines tutbind en kanm gestrichen auch Ausschüsse für die erfreulich. ̃ ü werden, so sollte man die Handelskammern auf eine
8 6
las? stellen und Dm 3. an die verstärkie Handels- und Gewerbekommisston
daß
. ö Ra . a die
Angestell ten
az. Ich wünsche, daß aus der Kommission eine Vorlage herauskommt,
efriedigung und unserr
welche den Betoz ligten zur
zum. Segen ge reichen möge. Beifall.) . 3 ⸗ * 6. ⸗ Meine Freunde
Abg. Hir sch⸗Essen (nl): Vorlage im allgemeinen sympathisch gegenüber. orr Verlage ist zweckmäßig, denn es stehen wirtschaftliche Aufgaben bevor, daß es Handelskammern auf eine breitere Basis zu stellen.
bansverl age bedingi ing Aenderung in den Beratungskörpern des Mit dem Grundgedanken des Gesetz⸗ Handelskammerwesens zu beseitigen
Handels und der Industrie. entwurfs, die rsplitierung des ; und srößere leistungssähige Gebilde zu schaffen, sin
rxinverstanbefi. Die Mehrzahl der, jetzigen Handelsk
Jeistungsfähig genug, um ihre Tätigkeit, so aus zugest
die wirtschastlichen Bedürsnisse erforderlich wäre. Die Kompetenz des WMinisters über die Abgrenzung der Handelt kanmmerbezirke geht uns jedoch zu weit, die Kommission soll ie dafür sorgen, daß eine Zusammen« segung von Handelskammern im Zwangswege verhindert wird. Die Dreiteilung der Wahlgruppen, Inzustrie, Großhandel, Frleinhandel, Ribt eine (Gewähr für die richtige Vertretung ihrer einzelnen ige. In der Kommsffion wird die Ginbeziehung der kommunalen Betriebe
zu erwägen sein, den die Kom munalifierung des Gewerbes oreift 3. Ich hoffe, daß aus der Kommission ein ge—
immer weitet um sich. deihllches. Werk hewworgehen wird. (Beifall) Abg. Vorst er (freikons. : Meine Freunde stim vorlage ünhedin t zu; wir freuen nilich.⸗ eine desser Vertretung bekonnnen wird. Wir müsse
ählge Kammern haben und nicht die Jersplitterung. web lbe.
Abg. Meher-⸗Frankfurt (Vp): Ich erkenne an, daß die Vor⸗
lage dis Vertretung von Handel und Industrie bess
gestalten will. Der Krieg hat einem großen Teil des Handels und
itim e p- . 8 Wunden geschlagen, es
ö .
2 2 6 . . 3 . 4 9 . 6 einen kleineren Teil der Industrie schwere Wun
ist deshalb notwendig, daß rechtzeitig im Kriege alles geschieht, diesen 1st deshahdb ö 1g, ) . a n . ‚ 9
Berufen eins wirksame Vertretun— ihrer Interessen bim Uebergang f Rückhaltlos bil
zur Friedenswirtschaft zu ermöglichen.
Arge ehnung der Handelsfammerorganisation auf da
Handelskammern cin bestimmtes
8
kleinen für
alle
j . 1
gebiet; Nicht es gik * selche,
großer Bedeutung sind. Die ee en f des Ministers zur Abgrenzung ebergangszeit bestehen
ker Bezirke spllte man nur für eine
— * 1M *
1*1*
wisse Heräbsetzung des Kleinhandels.
gestaliét, werden, daß eine plutokratische Wirkung
Ghrundsätzlich eiwerstanden sind wir mit der Bildung von Klein⸗
handelsausschüssen und von Ausschüssen für die A Hantelskammern. Die letzteren Ausschüsse können
Wü Verhältnisses zwischen Untertehmern und Angestell ien
Nokrendig ist nech, daß die Industrie⸗ und Handels Rechte erhalten wie die Handelskammern in den H en znderen Bundesstaaten. Die Herabsetzung der des Handels in Herrenhause durch den Kommission nickt Juf recht erhalten. .
Abge Dr. Gränenber g (ent): Gesetze zu wenig berücksichtigt. den Mittelstand zu heben. ausschüsse Fo gestaltet werden, bendefs befriedigen.
Abg. Le ine rt Kammerbezirke ünd da
1
. Ti
Fenigstens müssen
— —
otorsunnwereine eingefügt werde. Tie große Redeuiung gewonnen, daß sie eine eigene Hähibelskam mer bekemnien müßten. kammer nrißte von jeder W'illlür befreit werden, ndelsfanmermitgliedern überließe, könnten sie Wahlrecht, einfüh nn, das die keineten Betriebe
RMelicben der Handeklammern gestellt, sondern werden.
einfach aus, aber
sollen, denn die industrielle .
kleinere
I ** 60 6 2 ol che Vorlage 31
des Herrenhauses,
berufenen
Vandelskannmner eine Grenze vorschreiben,
Vertretung des Kleinhandels. ertte . — auf jeden Fall oblie Kleinhandelsausschusses errichten können, ist
. R; 356. ' No hp dn R. Nach einigen Richtungen müßte die Vorlage abgeändert
ihren plutekzatischen Charakter etwas beschneiben. Antrage auf Ueberweisung der Vorlage und des Antrages Hammer
notwendig
uns namentlich, daß die Industrie
Vezialgebiet von
tach einitzen Jahren nur noch die Verschiebung der Grenzen auf gesetz⸗ Jeberifche nt: Wege zulassen. Bei der Einteilung Ler Wahlgruppen, h— ich es nicht für richtig, die Gruppe des Kleinhandels auf die beiden niedrigsten Gewerbesteuerklassen zu beschränken, denn das ist eine ge⸗ é täb Das Wahlrecht muß so ans
Zahl der Ver
Der Kleinhandel ist im Hier wäre eine Möglichkeit
sie auch die Wünsche
Soz.) tritt dafür ein, daß die Abgrenzung . Wahlrecht für die Handelskammern dir (Bese kestimmt werken und daß eing nzue Wahlgruppe für d. Die Kensumvereine hätten eine so Vertrelung in Das Wahlrecht zur Handels-
V ölen g der Angestell tenausscküsse dirfe gleichfalls nicht in das
876
der Handelsper⸗ ] n Fräfm des Es ist dem od; im Kriege ie hat schꝛwer⸗ Industrie⸗ und
Mein zausschüsse wird ist in der Vor⸗ Handelt; Minder⸗ . die würfen mehr be— zwerggebilde von Handelskammern r zu bedenken ist eichter die Neber⸗ isenbe hnverkehrs⸗ fähig sind; des— Kammern zuzu⸗
erständigen, weil ich meine aber eantrage die V
die um 7 Mit⸗
; machen. Zusammenhange
Rörpeorscheften die Reform der Die Eile, mit ndung aus. Die
eingebracht. hat, der Keommission ist anzuerkennen, sserung bedeuten.
die man
fluß auf
al igeven; Rear 1 a Eat oV oder man könnte
t eine bestimmie ruppen für die ist zu begrüßen, l Die gatorisch gemacht der Mieinister
Handelskammern sehr
breitere Grund⸗
schließe ich mich n ganzen Staate
stehen der Der ZJeiipunkt uns so große it,. 6 Auch die Herten
d meine Freunde ammern ist nicht alten, wie es für
Zweige.
der Gyesetzes⸗
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e 19 1. der vielen kleinen
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ligen wir S ganze Stangts⸗ s überflüssig,
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ngestellten in der zur Verbesserung beitragen. kammern dieselben ansestädten und
Zbeschluß läßt sich
keit gegeben, 57
die Kleinhandels= des Klein⸗
.
2 C CC 72
wenn man er den ein plutokratis Ken einschließe. Die
gesetzlich bestimmt
Die Vorlage wird der um 7 Mitglieder zu verstärkenden Handels- und Gewerhekommission überwiesen.
Der Gesetzentwurs, betreffend die Verleihung der Rechts— fähigkeit an Niederlasfungen geistlicher Orben und orbens— ähnlicher Kongregationen der katholischen Kirche, wird auf An— trag des 3 rütt⸗Rendsburg lfreikons.) einer Kommis— sion von 14 Mitgliedern Üüberwiesen.
Es folgt die zweite Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend den Bau eines Dam pfkraft werkes bel Hannover, wofür 13 Millionen Mark vorgesehen sind.
Die verstärkte Staatshaushaltskommission beantragt die Annahme der Vorlage fowie mehrerer Entschließungen: wegen Ausarbeitung eines Stromverteilungssystems mit Ein— heitsspannung und einer Mindestspannung von 160 900 Volt für die großen Durchgangsladungen und Bildung eines Lan⸗ desbeirats und von Bezirksbeiräten für eine systematische Ver— sorgung des Landes mit Elektrizität und Gas; ferner soll ein Gegensatz zwischen staatlichen und anderen Elektrizitätswerken rerjaieden werden; die Entwicklung bestehender leistungs— fähiger Elektrizitütswerke soll durch die staatlichen Maßnahmen nicht beeinträchtigt werden, insbesondere nicht durch elne Kon— zessionsptlicht; vor Errichtung neuer stagtlicher Elektrizitäts— werke soll genrüft werden, ob nicht bestehende ,, das Bedürfnis bereits befriedigen oder mit Staatshilfe als gemischtwirischaftliche Unternehmungen erweitert werben 6nnen; die staatlichen Werke sollen nach kaufmännischen Grundsätzen verwaltet werden; die staatlichen Werte sollen im allgemeinen den elektrischen Strom nur im größen erzeugen; die Kommunalyerbände sollen volle Zuständigkeit hinsichtlich der Zuführung des Stromes an die Berbraucher haben und nicht zur Unterverteilung der Kraft gezwungen werben. Brütt⸗Rendeburg CEreikons)
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Abg. Dr. Grunenberg Gentr): Mir stimmen der Vorlage u, bitten aber um die Vorlegung einer Rentabilitätsberechnung für die neuen staatlichen Werke.
Abg. Mathirxes (nl) spricht sich für die Mitarbeit seiner Freunde für die Vorlage aus; der kleinere Teil derselben habe dagegen Be— denken.
Minister der „fentlichen Arbeiten von Breitenbach:
Meine Herren! Die Verhandlungen in der Staatshaushalts— kommission haben zu meiner großen Freude die Sachlage in einem
e aufgeklärt, daß die Kommission in der Lage war, der Vorlage der Königlichen Staateregierung einmütig zuzustimmen (Wideispruch) — einmütig, ich habe nicht gesagt: einstimmig⸗ — und sich auch im großen und ganzen zu den Leitsätzen zu bekennen, die die Königliche Staatsregierung bei Einbringung des Gesetzes durch mich unt gegeben hat. Es sind nun in der Kommission eine Reihe von Wünschen ge— äußert worden, die sich zu Anträgen verdichtet haben, es sind auch Be⸗ mängelungen erfelgt. Der Herr Abgeordnele Grunenberg hat heute einigen dieser Wünsche Ausdruck gegeben. Er hat betont, daß es not— wendig sci, auch später bei weiteren Vorlagen das Haus und die Staatshaushaltskommission in die Lage zu setzen, von den Rentabili— tätsberechnungen Kenntnis zu nehmen. Dies wird geschehen, wenn es auch für die Zukunft vermieden werden soll, diese Rentabilitätsbe rech- nungen in die Begründungen einzufügen. Aus dieser Einfügung haben sich zum mindesten Unbequemlichkeiten ergeben. (Sehr richtig!
Ferner hat der Herr Abge Grunenberg gewünscht, daß die großen Elektrizitätsberriebe, beispielsweise das Rheinisch⸗-Westfälische Elektrizitätswerk oder auch die großen oberschlesischen Betriebe, den kommunalen Betrieben gleichgestellt werden mögen. Diesen Wunsch halte ich sür berechtigt und bestätige ihn unter der Voraussetzung, daß diese Betriebe ebenso unter gemeinnützigen Gesichlspunkien betrieben
solchen Maße
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werden wie die kommunalen.
Was die Bemängelung der Ertragsberechnung betrifft, so darf ich seststellen, daß die Berechnung von meinen ersten Sachverständigen aufgestellt und nachgeprüft worden ist und trotz der Bemängelung im wesentlichen auch heute noch als zutreffend in Anspruch genommen wird. Es sind zweifellos bedingt durch die Kriegszeilen und unter Be— rücksichtigung dessen, was uns die Uebergangszeit bringen wird, eine Reihe von unsicheren Faktoren in der Rechnung; wie weit sie gehen, ist ungeheuer schwer zu sagen. Wir haben geglaubt, vorsichtigerweise mit einem Zuschlage von 40 2 zu rechnen, und ich meine, man kann es der Königlichen Staatsregierung doch wahrlich nicht verdenken, wenn sie ihrerseits vorsichtig ist in der Bemessung der Zuschläge, die uns die Uebergangswirtschaft und die Zeit nach dem Friedensschluß auferlegen werden, Ich meine, es ist zutreffender und richtiger, als gleich ins Ungemessene zu gehen und mit S0. oder 100 prozentigen
mit höberen Baukofsten,
kosten rechnen.
Was nun die Beschlüsse betrifft, die die Fommission gefaßt hat, statters dem hohen Hause zur stellen, daß der Antrag 3,
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und die von seiten des Herren Berichterstat Annahme empfohlen werden, so darf ich sestste . der eigentlich das Wesentlichste und das Materielle Ihrer Wünsche bringt, von seiten der Königlichen Staatsregierung im allgemeinen akzeptiert wird. Er bestätigt und wiederholt eigentlich nur tie Leit sätze, die die Königliche Staatsregierung selbst für sich als maßgebend ausgestellt hat. Ich darf nochmals wiederholen, daß die Staats⸗ regierung keinesfalls die Absicht hat, Konkurrenzunternehmungen ins Werk zu setzen; das liegt ihr völlig fern. Sie will eben nur die ge—⸗ wal ligen Kräfte, die die Elektrizität darbietet, dem ganzen Lande zugänglich machen, sie will über dasjenige, was die Privatwirtschaft, was Kommunen oder Kommunalverbände schafsen können, hinaus— gehen und will es der Allgemeinheit, d. h. den Landesteilen, zur Ver— fügung stellen, die heute an den großen Vorteilen der elcktrischer Versorgung noch nicht teilnehmen können. Aber auf Konkurrenz— unternehmungen will sich die Staatsregierung nicht einlassen.
Was die Frage der Beiräte betrifft, so bedarf sie näherer Exr— wägung. Ich bin davon durchdrungen, daß wir uns in einer nütz⸗ lichen und verständigen Regelung zuschnmenfinden werden. Ob sie nun kongruent sein wird, genau angepaßt demjenigen, was für die Staatkeisenbahnen oder die Wasseiwirtschaft gilt in Gestalt der Be⸗ zirkseisenbahnräte und des Landeseisenbahmats oder der Wasser— straßenbeiräte, lasse ich dahingestellt; aber dem Grundgedanken ward Rechnung getragen werden.
Ein Gleiches gilt ven dem Antrag 2, ber im wesentlicken darauf abzielt, daß ein Stromrerteilungssystem ausgearbeitet werbe, und zwar mit Durchgangsleitungen, die auf einer Mindestspannung von 100000 Velt beruhen.
Auch diese Frage bedarf noch sorgfältiger Nachprüfung. Ich glaube aber, daß man dem Grundgedanken auch wird folgen können.
So wünsche ich und gebe der bestimmten Heffnung Ausdruck, daß das hohe Haus der Vorlage der Königlichen Staatsregierung, die vor— bildlich sein wird für alles dasjenige, was der Staat auf dem Ge— biete der elektrischen Versorgung des Landes in Zukunft in Aussicht nimmt, zustimmen wird. Der Staat ist in der Lage, erheblich einzu¶ greifen, odet, wie der Beschluß Ihrer Kemmission es ausdrückt, mit= zuwirken, einmal, weil er üder die Wasserkräfte des Landes maßgebend verfügt, weil er Eigentümer ist von Steinkohlengruben, neuerdings auch von Braunkohlengruben, von Torfmeoren, weil er Eigentümer ist großer Flächen des Landes, auf denen mit Nutzen die Fernleitungen geführt werden können. Als Eigentinner der Wasserkräfte hat er eir ausgesprochenes und eminentes Interesse daran, biese Kräfte zu er⸗ gänzen durch die Verkuppelung von Dampfkraftwerken, weil, wie jg von anderer Seite bestätigt worden ist, die Wasserkräfte nur dann bis zum äußerslen ausgenutzt werden können, wenn sie mit Dampfkraft⸗ werken zusammenarbeiten. Auch ditser Vorlage liegt der Gedanke zugrunde, daß das Dampfkraftwerk Hannover eine Ergänzung der staatlichen Wasserkraftwerke sein soll. Aber danüt ift bie innere Be gründung der Vorlage nicht erschöpft. Diese liegt vielmehr darin, daß der Staat durchdrungen ist von der Ueberzeugung, er müsse die gewaltigen Kraftquellen, die die Elektrizität darbietet, nutzbar machen für das ganze Land und, wie ich nochmals betone, gerade für diejenigen
andesteile, die heute ungenügend versorgt sind oder mit teurem elettrischem Strom arbeiten, weil die Verteilung der Krafiwerke ein unbefriedigende ist, die Konkurrenz zu stark ist, kurz und gut, weil unwirtschaftlich vorgegangen ift. Wenn es dem Staate gelingt, auf diesem Gebiete so forizuschreiten, wie ich es erwarte, so glaube ich, daß nicht zuletzt für unseve weiten östlichen Landesteile ganz außer— ordentliche wirischaftliche Vorteile sich ergeben werden. Wenn das hohe Haus der Staatsregierung dazu verhilft, wird es sich ein großes ind bleibendes Verdienst erwerben. (Bravo)
Dr. von Woyna ffreikons ) Ob die ständigenbeiräte für diese Aufgabe gerigntt sein werden. möc ich bezwejfeln. Wir haben schon eins Fülle solcher Beiräte, und schließlich sitzen darin immer die Interessenten. Finanzie kann der Staat so in Anspruch genommen werben,
rerden, daß wir sebr vorsichtig sein müssen. Wir, wissen nicht, wie die positische . samriensetzung dieses Hauses in s
s Zukunft sein wird, und wir müssen um so mehr dafür sorgen, daß der preußische
Sache r⸗
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Abg.
Fiskus in seiner alten Kraft erhalten bleibt. Aber der Slaat muß an der Versorgung des Landes mit Elektrizität mitwirken und deshalb gebührt dem Mi—
nister Dank für die Vorlage. Abg. Leinert (Soz.) erklärt, daß wesentlichen in der
die Vorlage im der
eien, macht ber noch darauf aufmerlsam, daß der Kreis Neustadt in Hannerer ansckheinend schadlos. gehalten werden soll für cine verfehlte Spekulaimon. Der Kreis habe sein Elektrizitätswerk in größerem Maßstabe angelegt, weil er auf den Anschluß des Bahnhofs Hannover rechnete. Dieser Anschluß koẽmmie nicht mehr in Betracht, und nun sehe es so aus, als ob durch diese Vorlage dem Landrat des Kreises Neustadt die Sorge dadurch ab— genommen werden solle, daß die Stromleitung des Kreises vom Staate übernommen werde. Redner sricht sich gegen die Be— schränkung der staatlichen Elektrizitätsversorgung er die Rücksicht auf Privatunternehmungen aus, wie sie in den Rommissionsanträgen gewünscht werde, und befürwortet die Verstaatlichung der Elertrizi—⸗ tätserzeugung überhaupt, die ebenso wichtig sei wie die Verstaat— lichung der Eisenbahnen.
Ministeriasdipektor pon Nympher wibderspricht der Auf— fassung, daß der Kreis Neustadt mit Hilfe dieser Vorlage sariert werden soll.
Abg. Freiherr von Maltz ahn (fons.) bemerkt, daß der Ab⸗ geordnese von Woyna fiskalischer nicht nur als der Minister der offen ⸗ lichen Arbej ten, sondern selbst als der Finanzminister sei. Hierauf wird die Verlage in der zweiten und in der sich sosert anschließenden dritten Beratung underändert angenonnnen. Tie Entschließungen der Kommissien werden angenommen.
Schluß 412 Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag, 1L1. Urs Haushaltspläne der Justizverwaltung, des Me dizinalwesens und der Bergverwaltung.
seine Bedenken gegen Kommission beseingt
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Zuschlägen zu rechnen. Es geht uns ganz gleichartig bei den viel um—