Cann n 572 sowie Ver⸗
und die RFomwunalverbände Stadt⸗ und reise gemein chaflheder
. * ö . ; einigungen von Stadi⸗ und Lauck isen zum 3 * ! 1. * 42 — — Durchführen g der Futttrmmelverso gang). lr, wm 1 EX. 2194 Qa⸗— 2 uständige Behörde im der Landrat 6 ö per, ] , In 10 tamlmann in Slalttie 9 1 x 1 5345 an, 23 Bett ks, aus 1e II die Lit en u 1 C * Gin Sckiederericht im Si der Provinzjialhauptstadt, in Hesf u für je Mentertur debe irt am Sitze jeder Landwirtschafiztar wer, in Hohen zellen am Sie der JZentralstelle des an dwulschaft und Sewerbe, eingesttzt. * — — * 7 1 2m Das Schieeggerich steht aus
ö einem Vorsitzenden unh vier Mitgliedern.
Den Vorsitzenden ernennt auf kammer der Peevinz (des Be, i ke) der und Hoberjollern :
gliedern außer dem Vorsitzenden.
Die Bezuge vereinigung der dentsch⸗n Sitzungen des Schierkgerchts zu benäéchrichtig mn. Vermeer obne Stimmetcht zu denselren zu ensenden.
Bei Entscheidungen des Schiersgerichtt über die Angemessenheit des Preises (5 7 Absatz 2) ist aussclleßlich der Gebal und die Be⸗ sch ffenenst ter Ware zur Zeit tes Sefahrüberganges maßgebend. Anschaffungspreis, Ziasen, Unkosten oder Gewinn bleiben außer Betracht.
Die gesetzlich bestimmten Erenzprtise gelten — auch soweit sie
nicht auscrücklich du ch eine h st umte Bescaffenhelt der Ware be⸗ dingt sind — als an emwessen fü (esunde Ware von mittl rer Ait und Güte felt Eiie habn wagen oer Sch ff Cech Wahl der Bezug vremnigaeg) Ve. larestelle les Se sitzere. Enisprich di Ware dieser Veroussegung nicht, so hat ein entsprechender Preisabschiag ein ut ren en. . Die Pre se stellen die Grerze dar, die bei den Entscheidungen nicht üpe schriten werden darf. Wird dem Besitzer dteser Preis gr⸗ boten, so ber arif es, zallt er gleichwebhl die F üß'tzung des Preises beamragt, vor der Entscheidung e ner fachlichen Nachprüfung nicht.
Vor ber Entsch idung ist die Bezugsvereinigung zu hören.
1
Die Lan den fut termitz . ißeh cd Geschäftec bteilung (Landes⸗Futter mittel. Gestllid alt m. b. O) und dr. Yrevinztal⸗ (Benrke⸗) Funer⸗ mittelstellen, Gesckätls brlungen, dürfen beim Absatz det ihnen ge⸗ lieferten Futterniitel Zusckläge je bis zu 1 vem Hundert des ihnen percchneltn Grundpressetß erheken. Entnwehen bet der Berteilung ter Futtermlttel durch die Provinzial⸗ (Bezirks) Futte mittelstellen, Ge—⸗ schäfts bir lungen, infolge besonderer berteuernder Umstände erhöhie Untosten, so darf hierfür mit Genehmigung des Könignch Preußischen Landetamtsz jür Futtermittel ein entsprechend höherer Zuschlag er— hoben werden.
Die Kommunalvearbände können Zuschläg⸗ eih ben, die erforderlich sind, um die tatsächlich entstndenen Uriosten der Futtermittel verteilung zu dicken. Die Prüfung und Restsetzung di ser Zuschläge bat derch die zuständige Predinzial⸗ (Beznte) Futtermittelstelle, Verwallungeahteilung, zu erfolgen. Zu dem Zwecke tst dieser von den Kommunalverbänden eine Sesamtberechnung ihrer Unkesten vor— uleg en.
; 1 Könkglich Preußische Landegamt für Futtermittel setzt durch Auaführungtanweisung an die Provinztal⸗ (wezirks,) Futtermittel stellen und Kommunglverbände dte für die Erhebung der Zuschläge der Probi jial⸗ (B zirfs⸗) Futtermsttistellen, G schäftsabteilungen, und der Kom munalverbände maßgetendea Grun sätze sest.
8 5
Diese Ausführungtbestimmurgen treten mit dem Tage dir Ver—⸗ öffentlichung im Pre ßischen Stansganzeiger in Kraft.
Berlin, den 1. März 1918.
Preußischer Staatskommissar für Volksernährung. von Waldow.
— —
Ministerium des Innern.
Auf Grund des § 4 Absatz 1 und 2 der Kreisordnung für die östlichen Provinzen vom 13. Dezember 1872 erkläre ich die Stadt Memel im Regierungsbezirk Könige berg vom 1. April 1918 ah für aus geschieden aus dem Verbande des Kreises Memel. Von diesem Tage ab bildet die Stadt Memel für sich einen Stadtkreis.
Berlin, den 2. März 1918. Der Minister des Innern. Drews.
Landwirte ist von din Sie ist befaet,
Justizministerium.
Der Amtsgerichtsrat Dr. Sandler in Tremessen ist nach Charlottenburg versttzt.
Zu Händelsrichtern sind ernannt: der Kaufmann Josef van Endert in Neuß bei dem Landgericht in Düsseldorf wiederernannt: der Fabrikant Adolf Kohler in Berlin bei dem Landgericht J in Berlin und der Brauereidirektor Hans Harrer und der Kaufmann Wilhelm Brenken in Bochum.
Zu siellvertretenden Handelsrichtern sind ernannt: der Direklor Karl Hyacinth Schippert in Berlin-Marienfelde bei dem Landgerichte IJ in Berlin und der Kaufmann Heinrich Meyer in Düsseldorf, wiederernannt: der Bankier Dabid Katz in Berlin⸗Wilmersdorf und der Apothekenbesitzer Dr. phil. Wilhelm Wartenberg in Berlin bei dem Landgericht JI in Berlin, der Syndikalsdirektor Emil Sohn in Bochum und der Kaufmann Robert Terfloth in Münster.
In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: der Rechte⸗ anwalt Saudoigny bei dem Amtsgericht in Brilon und der Rechtsanwalt Brüfer bei dem Amisgericht in Schleusingen.
In die Lste her Rechtsanwälte sind eingetragen: der Rechtsanwalt Dr. Schröher aus Elmshorn bei dem Amts— ge icht m Renbek der Rechtsaawalt Dr. Groening aus Strasburg (Westpr.) bei dem Amtsgericht in Salzwedel, der Rechtsanwalt Kittel aus Ucruhstadt bei dem Amtsgericht in Bentschen, der Gerichtsassessor Dr. Julius Simson wei dem Landgericht in Halle a. S. und der frühere Gerichtsassessor Hans Partitel bei dem Amtsgericht in Rastenburg.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Gekannt machung.
Auf Grund der Bekanntmacheng, betreffend die zwangs- weise Verwaltung amerikanischer Unternehmungen, vom 13 Dezember 1917 (Reichs Gesetzbl. S. 1105 ist das der amerikanischen Staatsangehörigen Frau Lilly Busch gehörige, in Hohenstein hei Langenschwalbach gelegene land- und forst— wirtschaftliche Besistum zwangsweise unter Verwaltung gestellt und der Königliche Regierungsrat Ulriei in Wies— baden zum Verwaller bestellt worden.
Berlin den 21. Februar 1918.
Der Minister für Landwirtschaͤst, Domänen und Forsien. J. A.: Wesener.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Versetzt sind: der Regierungsrat Dr. Fabian, bisher in als Mitglied des Eisenbahnzentralamts nach und der Eisenbahnbauptkassenrendant, Rechnungsrat Gauger, bisher in Königsberg (Pr.). nach Altona unter Uebertragung der Stellung des Hauptkassenrendanten dei der
Eisenbahndirektion daselbst.
Frankfurt (Main),
Berlin
Bekanntmachung. Dir Kolorialwaren händlerin Agnes Wolff, Dü
ten z 1 2 sz 11 —*11 3M. nkes r De * der Verordnun 9 des under rats
platz 5, ift auf Grund : ;. Han! uber die Fernhaltung lä sger Personen vom Handel vom ungen zu dieser
25. September 19815 und da lu⸗ nge Verordaung vom 27. Septen 3 6 tagi ichen c5 ed insbesondere Nahrung, und Furtermitteln aller Art, sowie der rohen Naturerjeugnifse, Hein und Leuch stoffe oder mit Gegenständen des Kriegsbedarfs unter sagt worden. Düren, den 25. Februar 1918. Die Polizeiwerwaltung. Ter Oberbürgermeister.
Bekanntmachung.
Dem Metzger Franz Hilgers, Düren, Keiszrplaßz 6a, ist Hrund des 5 L der Verordnung dez Bundeerns über die Hein⸗ tung ur zuver lässiger Personen vom Handel vom 23. September 15 und der Aus fübrungebestimmungen zu dit ser Viordnung vom Sept-mber 19815 de Vaadel mir Gegenst änden bes täg⸗
n, Didli
R: Kern
3 *.
Düren, den 25. Februar 1918. Die Poltzeiper waltung. Der Oberhürgermeister. J. V.: Kern.
— —
GSekanntmachung.
Dem Photograph Walter Ru dolpht, geboren am 1. Janzar 1888 in Kltentamp auf Rügen, wehnhajt in Frantfurt 9. Mt., Meofelstraße 20, wird hierdurch der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, tnabesondere Nahrun. s und RFutter⸗ mitteln aller Art, ferrer rohen Naturerzeugnsissen, Hei- und Leucht⸗ stoffen sewie jegliche mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem solchen Handel wegen Umuperlassigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrtteb untersagt.
Frankfurt a. M., den 26. Februar 1918.
Der Poltzeipräsident. J. V.: von Klenck.
Aichtamtliches.
Dent sches Reich. Preußen. Berlin 4. März 1918.
Seine Majestät der Kaiser und König haben aus Anlaß des Friedeneschlusses mit Rußland, wie „Wolffs Tele— graphenbüro“ meldet, an den Reichskanzler Grafen von Hert— ling folgendes Telegramm gesandt:
Großetäz Hauptquartier, 3 März 1918.
Das deutsche Schwert haf, geführt von großen Herrfübrern, den Frieden mit Rußland gebracht. Mit tiefer Dankbarkein gegen Gott, der mit uns gewesen ist, erfüllt Mich stolze Frende über die Taten Meiner Armee, über die zähe Ausdauer Meines Voltes. Daß deuisches Blut und deutsche Kuliur kat gerettet werden können, ist Mir eme besogdete Befriedigung Empfangen auch Ste für Ihre treue stark- Mitwirkung am großen Wake Meinen warmen Dank. Wilhelm JI. R.
Bahern.
kurzer Anfragen ist nach einer
Die Einführung Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ vom Ausschuß für die Geschäftsordnung der Kammer der Ahgeordneten beschlossen worden. Der Ausschuß schlägt dem Plenum vor, zu beichließen, in die Geschäftsordnung einen neuen Abschnitt einzu— fügen, wonach die Miglieder der Kammer kurze Anfragen an
die Staatsregierung stellen können. Die Anfragen, die beim Büro der Kammer schriftlich einzureichen sind, müssen von mindestens fünf Mitgliedern unterzeichnet sein.
— In eingehenden Besprechungen des Strombeirates des Rhein-Donau-Stromverbandes in Nürnberg am 27. und 28 Februar, an denen außer bayerischen Ministerial⸗ beamten Vertreter des Reichswirtschafis⸗ und des Reichsschatzamtes, der badischen Regierung, der bayerischen Städte und Handels—⸗ kammern, der Städte Offenbach, Frankfurt am Main, Mainz, Cöln, Düsseldorf, der rheinischen Schiffahrt usw. teilnahmen, sind, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, die seit Sommer 1917 nachdrücklich betriebenen staatlichen Vorarbeiten für die Großschiffahrtsstraße Aschaffenburg— Nürnberg — Passau für 1200 Tonnen-Schiffe behandelt worden; in der allgemeinen Aussprache über die Vorträge des bayerischen Verkehrsministeriums trat namentlich das Interesse des Nieder— rheins an möglichster Abkürzung der Linie hervor Die in dem Verbande vereinigten weiten Wirtschaftskreise werden in einem technischen und einem wirtschaftlichen Ausschusse zu⸗ sammen arbeiten; die hayerische Bau⸗ und Verkehrsverwaltung stellt die hauptsächlichsten Unterlagen dem Verbande zur Ver⸗ fügung. Der technische Ausschuß wird schon in nächster Zeit in München zusammentreten.
Mecklenburg⸗Strelitz.
Vorgestern nachmittag fand in der Schloßkirche in Neu Strelitz die Trauerfeierlichkeit für den entschlafenen Landesherrn statt. Um den Katafalk saßen die nächsten Angehörigen des hohen Verblichenen, Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin Elisabeth, Ihre Hoheit die Herzogin Marie mit ihrem Gemahl, Seiner Durchlaucht dem Prinzen Julius Ernst zur Lippe, Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin von Mecklenburg-Schwerin und der Vertreter Seiner Majestät des Kaisers Prinz Friedrich Wilhelm von Preußen, Ihre Hoheiten die Herzöge Johann Albrecht und Adolf Friedrich zu Mecklenburg, der Stell— vertretende kommandierende General von Falk sowie die Ge⸗ sandten verschiedener Bundesstaaten. Der Gedächtnisrede des Landes superintendenten Tolzien lag das Schriftwort 1. Petrus 1, 24— 25: „Alles Fleisch ist wie Gras und alle Herrlichkeit des Menschen wie des Grases Blume“ zugrunde. Die Beisetzung der Leiche fand gestern nachmittag auf der Schloß— insel Mirow statt.
Samburg.
Die hamburgische Staatshaushaltsrechnung fur das Jahr schließt, wie „Wolffs Telegraphenburo“ meldet, nach des Ergebnisses mit einem Fehlbetrag von 1836 Millonen Mark ab. Die Einnahmen, die auf 16144 Mil⸗ sonen Malk veranschlagt waren, betragen 206,1 Millionen Mark, während die Ausgaben, die auf 219,7 Millionen fest⸗ gesetzt waren, sich auf 3837 Millionen erhöhten.
1817 Schätzung
Die Friedens verhandlungen in Brest⸗Litowsk und Bukarest.
Die neuen Friedensverhandlungen des Vier— bundes mit Rußland wurden vorgestern vormittag in einer Volloersammlung unter dem Vorsitz des Gesandten von Rosen— berg eröffnet. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, schlug der Vorsitzende vor, zur Regelung der politischen Fragen einen gemeinsamen Veitrag der vier Verbündeten mit Rußland abzuschließen, die wittschaftlichen Abmachungen und die rechtlichen Fragen teils in Anlagen zum Haupt— vertrag, teils in Zusatzoerträgen für jeden einzelnen der Ver— bündeten getrennt zu erledigen. Herr Sokolnikow, der Führer der zussischen Abordnung, erklärte sich hiermit ein⸗ verstanden, worauf in die sachlichen Verhandlungen eingetreten wurde.
Der Vorsitzende übergab Herrn Sokolnikow einen von den Verbündeten gemeinsam aufgestellten Entwurf des politischen Hauptvertrags unter eingehender Darlegung der einzelnen vertraglichen Bestimmungen. Ebenso wurden der russischen Abordnung von den Vertretern der vier verbündeten Machte Entwürfe für die wirtschaftlichen und rechtlichen Ab—⸗ machungen mit entsprechender Erläuterung mitgeteilt. Die tussische Awordnung behielt sich ihre Stellungnahme zu den einzelnen Punkten vor, bis ihr das Material in seiner Gesamt— heit vorgelegt sei. Nachmittags nahmen die Verhandlungen ihren Fortgang.
Der Friede mit Rußland ist gesteru 5 Utzr Nach⸗ mittags unterzeichnet worden.
Der politische Hauptvertralg lautet, dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge: Frieden gz vertrag
zwischen Deutschland, Oesterreick-Ungarn, Bulgarien und der Türkei etnerseits und Rußland andererseits.
Da Deutschland, Oester eich⸗Ungarn, Balgarten und die Tü kei einerscits und Rußland andererseits übereingekommen sind, den Kriegszustand zu beenden und die Friedensverdbändlungen möglichst rasch zum Ziele zu führen, wurden ju Bevollmächtigten ernannt:
Von der Kaiserlich Veuischtn Reglerung: der Staate sekretät det Ars värtigen Amte, Kaiserlicher Wirtlicher Geheimer Rat von Kühlmann, der Kaiserliche Gesandte und bevollmächtigte Minister Dr. von Rosenberg, der Königlich Preuß scke Generalmajor Hoffmann, Chef des Genetalstabes des Oberbesehlshabers Ot, der Kapttän zur See Porn.
Von der K. u. K. Gemeinsamen Oesterreich⸗Ungarischen Re— gierung: der Minister des Kais. und Königl. Vauses und des Aeußern, Seiner K. u. K. Apostolischen Majeßät Geheimer Rat Ottokar Graf Czernin von und zu Chudenntz, der außerordentliche und b-vollmächtigte Botschaster Seiner K. u. K. Apostolischen Maje'stät Gehetmer Rat Kajetan Merey von Kapos-mere, er General Fer Infanterie Seiner K. u. K. Apostolischen Majestät Geheimer Rat Par milian Csteserkes von Bacsany. .
Von der Köntelich Bulgarischen Rerierung; der Königliche außerordentliche Gesandte und bevollwächtigte Mintister in Wten, Anden Toscheff, der Oberst im Generalstabe, Königlich Bulgariscker VMilitärbevollmächtigter bei Setner Majestät dem Deutschen Kaiser und Flügelatiutant Seiner Malestät des Königs der- Bulgaren P ter Gantschew, der Königlich Bulgarische ersie Legationssekretär Di. Theodor Anastafsoff. .
Von der Kaiserlich Ogmanischen Reglerung; Seine Hoheit Ibrahim Hakti Pascha, ehemaliger Großwesir, Mitalied des Sttomanischen Senats, bevollmächttgter Botschafter Seiner Me stät des Sultans in Berlta, Seine Exzellenz General der Kavallerie, Generala jutant Seine: Maj stät des Sultans bei Seiner Majestat dem D eutschen Kaiser Zeki Pascha. ;
Von der Russischen förerativön Sewjeté-Republik: Grigori Jakowlewltch Sotolnikow, Mitglied des Zentralexekuttv⸗ ausschusses der Räte der Arbelter⸗, Sol daten- und Bauerndeputlert en, ew Michailowiisch Karachan, Münglied des Zentralexekuti⸗ ausschusses der Räte der Arbeiter-, Soldaten, und Bauerndeyutierten, Georgt Wassiliewitsch Tschitscherin, Gehilfe des Volkatommtssars für auswärtige Angelegenh lten, Grigort Iwanowitsch Petrowsky, Volkakommissar für innere Augelegenhelten.
Die Bevollmächtigten sind in Brest-Litomsk zu den Früedeng— verhandlangen zusammengetreten und haben sich nach Vorlegung ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten über folgende Bestimmungen geeinigt:
yt tet
Deutschland, Oesterrelch⸗ Ungarn, Bulgarien und die Tütkei eineiseitg und Rußland andererseits erklären, daß der Kriegs— zustand zwischen ihnen beendet ist. Sie sind enischlossen, foclan in Friebe und Freundschaft miteinander zu leben. ꝛ
Artikel II.
Die vertragschließenden Teile werden ede Agitation oder Propaganda geen die R gierung oder die Staate, und Heertsein= richtungen deg anderen Teiles unterlassen. Die Verpflichtung gilt, sowelt sie Rußland obliegt, auch für bie von den Mächten des Vier bundes besetzten Gebiete.
Artikel III.
Die Gehicte, die westlich der zwischen den vertraglchließenden Teilen vereinbarten Linte liegen und ju Rußland gehöit haben, werden der rusfischen Staatsbobeit nicht mehr unter stehen; die ver inharte Linie ergitt sich aus der diesem Friedent— vernag als wesentlicher Bestandteil beigesügtea Karte. (Anlage 1.) *)
Die genaue Festlegung der Linie wird durch eine deutsch⸗-russische Kommission erfolgén. Din in Rede stehenden Gebieten werden autz der ehemaligen Zugebörfgkeit zu Rußland keiner e. Verpflichtungen gegenüber Rußland erwachsen. Rußland vazschtet auf jede Einmischung in die inneren Veihältnisse dteser Gebl'te. Deusschland und Desterresch⸗ Ungarn biabsich tigen, das künftige Schicksal dieser Geblete im Benehmen mit deren Bwwölkerung
zu bestimmen. Artikel 1.
Deutschland ist bereit, sob eld der allzemelne Frlede ge schlossen und die russisch Demobtlmach ing vollkommen duichgefürrt ii, das Gebtet östlich der tn AUittkel 111 Absitz 1 bezeich- neten Linie za räumen, sowelt nicht Artikel sechs anders best mt. .
Räßland wird alleg in seinen Kräften Stehende tun, um die alsbalbsge Räumung der ostanatoltschen Provinzen und (hre ordnungsmäßige Rückgabe an vte Turkei sichermastellen.
) Hier nicht mitabgedrudt.
Tie Seiirke Erdehan, Karg und Bat um werden gleich- fall? ohn⸗ Verzug. Hon denn ru slilchen Truypen ger5 um) Ruhland ird lich in die Neuordnung der staats recht. ichen und polter rechtlichen Verbältnisse dieser Benne nicht einmischen, soadern sberlãßt es der Bevölteruag die ser Benrke, die Neuordnung im Ginbernehmen mit den Nachbarstaaten, namen'lich ber Türkei, durch.
jufübꝛen. Artikel v.
Rußland wird die völlige Demobtlmachung seines Seerts einsch licßlich der von der jetzigen Regierung neugebildeten Heerszteile , . durchfũhren. Ferner wild Rußland selne Kriege, schir e entweder in zu sisch⸗ Däfen überführen und dort bie zum een cinen Frleden i chluß be lassen oder sofort beearmieren. Krtegs⸗ schiffe der mlt den Mächten des Verbundes im Küsegszustand var. kleibenden Staat n nrerden, soweit sie sich im russischen Machtbereich bie den, wee russische Kriegeschiffe behandelt werden.
Dag Sperrgebiet im Gi meer bleiht bis zum allgtmeln en Fiiedeng—
Ju der Ostser und, sowert die russische Macht Ieich́ i Schwarjen Meer wird sofort mit der Weg räum ung den hr inen begonnen. Die Dandeleschiffahrt in diesen Seegebteten ist srcl und wird sofort wieder aufgenommen. Zur Fenlegung der näheren Bestimmungen, namentlich zur Bekanttgabe der g-fah. sosen Wege für die Handelsschiffe, werden gemischte Kommissionen elagesetzt. Vie Schiffahrtzwege sind dauernd von treibenden Miren
elzuhalten. sceijuh Artikel vl.
Rußland verpflichtet sich, sofort Frieden mit de uktatntichen VBoksrepublik zu schließen und den i n. hernag zwischen diesem Staate und den Mächten des Vierbunde gz anznerk nnen. Dag ukraint che Gebiet wird unverzüglich von den mussiichen Truppen Und der rußssischin Roten Garde geräumt. Rußland stellt jede Apgtfatsion oder Prepoganda gegen bie Re— ger oder die öffentlichen Ginrichturgen der ukrainischen Volk 1(pu ik ein.
. Estland und Livland werden gleichfalls ohne Verzug von den russischen Truppen und der rufsischen Roten Garde geräumt. Vie Ostgrenze von Eftland läuft im allgemeinen dem Rarwa—⸗ Flusse entlang, die Ostarenze bon L vland verläuft im allgemeinen urch den Peipus-See und Ylkoroschen See bis zu dessen Südwer. fc, kann über den Lubanscken See in Richtung, Livenhef an ker Düng. Estland und Lipland werden von einer reutschen Pol zei⸗ macht besetzt, bis dort die Sich rbeit durch eigene n d geinnich un en genäbrselstet und die siaatliche Ordnung hergestellz ift. Rußland wid alle verkasteten oder verschleypten Bewohner Estlands und' Lin jands sofort frrilassen und gewährleistet die sichere Rücksendung aller pꝛrschlepyten Estiänder und Lioläader. 2
Auch Finnland und die Alandinseln werden alk. hald von den xrussischen Truppen und der russischen Roten Garde, die finnischen Häfen von der russischen Flotte und den russischen Seestreitktäften geräumt. Solange das Eis die Ueber— führung der Kriegsschiffe in zussische Häsen aueschließt, werden auf den Küegeschiffen nur schwache Kommandos zurückbleiben. Rußland stellt jede Agitation oder Propzganda gegen die Regierung oder die öffentlichen Einrichtungen Finnlands esn.
Die guf den Alandinseln angelegten Befestigungen sind sohald Als möglich ju entfernen. Uher die dauernde Nichtbefestigung dieser Irseln sowie über ihre sonstige Behandlung in milttärischer und sch ffahrtstechnischer Hinsicht ist ein besonderes Abkommen zwischen Duischland, Finnland, Rußland und Schweden zu neffen; es bestebt Elnverständnis darüber, daß hierzu auf Wunsch Deutschlands auch andert Anllegerstaaten der Sstsee hinzuzuztehen sein würden.
Artikel VII.
Von der Tatsache ausgebend, daß Persien und Afghanltstan freie und unabhängige Saaten sind, verpflichten sich die verirag⸗ schlltßenden Teile, die polltische und wirischaftliche Unabhängigkeit und die territoriale Unversehriheit dieser Staaten zu achten.
; Artikel VIII. „Die beiderseitigen Kriegsgefangenen werden in ihre Vlmat entlafsen. Die Regelung der hiermit zusammenhängenden Fragen eifolgt durch die im Artitel ll vorgesehr nen Etnzelverträge. ; Artikel IX.
Die vertragschließenden Teile verzichten gegenseitig auf den Ersatz dier Kriegs kosten, d. h. der staaillchen Aufwendungen für die Kriegführung, sowis auf den Eisctz der Kriegs schäden, d. h. der⸗ je igen Schäden, die ibren und ihren Angebörtgen in den Kriegs— Tbleten durch milstärische Maßnahmen mit Ginschluß aller in Feindesland vorgenommenen Req'usttionen entstanden sind.
Artikel X.
Tie diplomatischen und kon sularischen Beziehungen wischen den vertiagschließenden Teilen werden sofort nach der Rui— sikotion des Friedent vertrages wirder aufgenommen. Wegen Zu— lafsung der besterseltigen Konsuln bleiben besondere Verelnbarungen
vorbehalten. Artikel XI.
z ür (die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Mächt n des Vierbunbes und Rußland sind die in den Anlagen 2 bis Hu) entbaltenen Bestimmungen maßgebend, und zwar Anlage? für die deutsch⸗ russischen, Anlage 3 sür die öster reichisch⸗ ungarisch⸗russischen, Anlage 4 für die bulgarisch rufsischey, Anlage 5 sür die türkisch— russischen Beziehungen.
Artikel XII.
Vie Herstellung der 5ffentlichen und privaten Rechts— betiebungen, der Austausch der Kriegsgefangenen und der Iwil⸗ intern tertön, dte Amneßtefrage sowie die Frage der Behandlung der in die Gewalt deg Gegnergz geratenen Bandelsschlffe werden in
inielverträgen mit Rußland geregelt, welche einen wesentlichen Bel andteil des gegenwärtigen Frltdens vertrages bilden und, soweit tunlich, gleichseitig mit diesem in Kraft treten.
Artikel XIII.
Bei der Autzlegung dieses Vertrages sind für die Be— behungen zwischen Deatschland und Rußland der deutsche und der usische Tert, für die Beztehungen jwischen Oesterreich Ungarn und ußland der deutsche, der ungarssche ung der 1ussische Text, für die reh n gen jwischen Bulgarien und Rußland der bulgarische und erussische Text und für die Beftebungen jwischen der Türkei und
Rußland der lülkische und der russische Lert maßgebend.
Artikel XIV.
ö Der gegenwärtige Friedensvertrag wird ratifiziert werden; i Ratifikattonsurkunden sollen tunlichst kalb in Berlin aus- et escht werden. Die russische Regterung venpflichtet sich, den Aus⸗ zusch der Ratffikatrontz erkunden auf Wunsch einer der Mächte des Vierbun dez innerbalb von zwei Wachen vorzunehmen. Der Friedens—⸗ n tritt, sow it nicht seine Artikel, seine Anlagen oder dle Zusatz= erträge anders bessimmen, mit feiner Ratifikation in Kraft. — Zur Urkund deffen haben die Bepollmächt gten diesen Vertrag n ,. 1 net. 9
usgtfertigt in fünffacher Urschrift in Brest-⸗Litowsk am 3. März I19l6. ö Unterschrifren.) scrr
Die handelspolitischen Fragen, auf die sich ( XI bezieht, sind, wie . Telegraphen⸗ ülo meldet, nach den Forderungen des deutschen Ultimaiums und anglog dem ukrainischen Vertrage geordnet. Was die rechtspolitischen Vereinbarungen angeht, so enisprechen sie im wesentlichen den Vorschlägen, die auf Grund des Ulti⸗
matums von . ̃ worden sinb. deutscher Geite in der ersten Sitzung unterbreitet — ——
) Hier nicht mitabgedrudkt.
—
schluß b steben.
892 z ant ieldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ vom b Ui, haben sich die Rumänen auf ben Boden der vom Hierhunde vorgeschlagenen Verhanblungsgrundlage agestellt und merden Vertreter zur Beratung über den Friedens— schluß entsenden.
Kriegsnachrichten.
2 9 —
3 ,., Februar haben die Mittelmächte, wie eöolffs Telegrayhenbürg. meldet, über 1066 Offiziere und mehr als 39994 Gefangene gemacht. Hierzu kommen noch, verschiedene höhere Stäbe und 2 rufsische Regimenter. An Beute wurden 1353 Geschütze, 254 Maschinengewehre eingebracht. Außerdem fielen in Minsk den Den ischen . Gewehre und während des bisherigen Vormarsches 104 Lotomoiiven, 3 - 6006 Fahrzeuge und 2348 Eisenbahn—⸗ wagen in die Hände, von denen 764 voll beladen waren.
—
Berlin, 2. März, Abends. (W. T. B) Von den Kriegsschauplätzen nichts Neues.
Die lebhafte Gefechtstätigkeit deutscherseits am 1. März an der Wen front brachie uns gefangene Engländer, Franzosen, AUmeritaner und reiche Beute ein. Bei Hollebeke und südlich St. Quentin drangen wir in die feindlichen Gräben ein, sprengten Unterstände und brachten Maschinengewehre und Gefangene mit zurück. Die Franzosen setzten unseren Stoßtrupps, die bei Cor— beny und Juvincourt in die feindlichen Gräben eingedrungen waren, heftigen Widerstand entgegen. Sie unterlagen im erbitterten Nahkampf und mußten uns mehrere Gefangene überlassen. Unsere Unternehmungen in Gegend von Reim wurden während des Tages durch kräftiges Artilleriefeuer vorbereitet. Am späten Abend traten unsere Abteilungen zum Sturm an, konnten überall in die feindlichen Gräben eindringen und kehrten nach Erfüllung ihrer Aufträge planmäßig in die Ausgangsstellung zurück. Im Fort de la Pompelle, das von uns genommen war, hatten sie reichlich Zeit, die feindlichen Verteidigungsanlagen vorher ausgiebig zu zersiören. Die blutigen Verluste des Feindes waren hier besonders schwer. An Gefangenen konnten aus diesen Vor⸗ stößen vier Offiziere und 1657 Mann zurückgeführt werden. Der Vorstoß südlich Tahure hatte ebenfalls vollen Erfolg Die gesteckten Angriffeziele wurden überall erreicht und der lokale Geländegewinn der Franzosen vom vorigen Monat wieder ausgeglichen. Sofort nach Wiedereroberung der dortigen Gräben durch unsere Truppen setzten französische Gegenstöße ein, denen um 11 Uhr Vormittags ein stärkerer Gegenangriff folgte. Unter schweren Verlusten brachen alle Angriffsoersuche der Franzosen zusammen. Weitere Bereitstellungen des Gegners zu neuen Angriffen wurden durch unser Vernichtungs— feuer zerstreut. Im ganzen büßte der Feind an Gefangenen vier Offiziere und 201 Mann ein.
Auf dem westlichen Maasufer führte der gemeldete Vorstoß bei Hancourt unsere Sturmtruppen auf etwa 1 Kilometer Breite bis zum 2. feindlichen Graben vor. Trotz starker Gegenwirkung eroberten wir hier 2 Stützpunkte und wiesen in ihnen den bald darauf einsetzenden feindlichen Gegenstoß blutig ab. Am anderen Morgen kehrten unsere Stoßtrupps plan— mäßig mit 30 Gefangenen und 2 erbeuteten Maschinengewehren in die eigenen Gräben zurück
Gegen die Amerikaner errangen Teile eines Sturm⸗ bataillons nordöstlich Seicheprey vollen Erfolg. Sie drangen hier nach starker kurzer Feuervorbereitung his zu 500 m Tiefe in die feindliche Stellung ein, brachen schnell den amerikanischen Widerstand und kehrten mit 12 Gefangenen und 2 Maschinen— gewehren zurück. Uebereinstimmend wurde festgestellt, daß die Verluste der Amerikaner bei der kurzen artilleristischen Feuer⸗ vorbereitung außerordentlich hoch waren.
.
Großes Hauptquartier, 3. März. (WB. T. B.) Westlicher Kriegsschauplaßz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.
Südwestlich von Lom bardsijde nahmen wir eine Anzahl Belgier gefangen. Brandenburgische Sturmtrupps brachten von einem Vorstoß bei Neune-Chapelle 66 Portugiesen, darunter 3 Offiziere, gefangen zurück.
Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.
Französische Kompagnien griffen am Abend nach mehr— stündiger Feuervorbereitung unsere Stellungen bei Corbeny an; sie wurden im Gegenstoß zurückgeworfen. In der Champaane lebte die Gefechtstätigkeit in den Kampfabschnitten vom 1. März zeitweilig auf.
Oestlicher Kriegsschauplatz. Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern.
Die nach Ablauf des Waffenstillstandsvertrags eingeleiteten Operationen haben zu großen Erfolgen geführt. Die Truppen des Generalobersten Grafen Kirchbach haben Livland und Estland zur Unterstützung der bedrängten Bewohner im Siegeszuge durcheilt, begleitet durch Teile der über den zugefrorenen Moonsund vorgehenden Besatzung der baltischen Inseln und durch estnische Regimenter. Reval und Dorpat wurden genommen. Unsere Truppen stehen vor Narwa.
Die Armeen des Generalobersten von Kirchbach und
des Generalfeldmarschalls von Eichhorn haben in unaufhalt—
samem Vordringen über Dünaburg und Minsk nach hartem Kampf Pleskau, sowie Polozk und Borissow ge— nommen. In Bobruisk wurde die Vereinigung mit polnischen Divisionen erzielt.
Teile der Heeresgruppe Linsingen haben in Ueber— einstimmung mit der ukrainischen Regierung den Eisenbahnweg von Luniniek über Rjetschiza am Dujepr bis Gomel nach mehrfachem Kampf geöffnet. Andere Divisionen unter Führung des Generals von Knoerzer haben feindlichen Widerstand brechend die auf Kiew führenden Bahnen und die Bahn⸗ linie Kiew — Shmerinka vom Feinde gesäubert. Am 1. März wurde Kiew im Verein mit Utrainern ge⸗ nommen; deutiche und österreichisch- ungarische Truppen sind in Shmerinka eingerückt.
Die dem Feinde abgenommene Beute ist auch nicht an⸗ nähernd zahlenmäßig festzustellen. liegen, sind in unserem Besitz:
Soweit Meldungen vor—
6800 Offiziere und 57000 Mann.
An Gefangenen 0009 Maschinen
An Beute 2400 Geschütze, gewehre, viele tausfend Fahrjzeuge, darunter uber 00 Krafiwagen und 11 Panzerautos, über 2 Millionen Schuß Artilleriemunition und 128000 Gewehre, S800 Lokomotiven und 8O090 Eisenbahnwagen. Hierzu kommt die Beute von Reval mit 13 Offizieren, 500 Mann, 220 Geschützen, 22 Flugzeugen und viel rollendem Material.
über
Heeresgruppe Mackensen.
Der Waffenstillstand mit Rumänien ist gestern gekündigt worden. Darauf hat sich die rumänische Re⸗ gierung bereit erklärt, in neue Verhandlungen über einen weiteren Waffenstillstand auf Grund der von den Mittelmächten gestellten Bedingungen einzutreten. An diese Waffenstillstandsverhandlungen sollen sich Friedensverhand— lungen anschließen.
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Von den anderen Kriegsschauplätzen nichts Neues. Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.
Berlin, 3. März, Abends. (W. T. B.)
Infolge der Unterzeichnung des Friedensvertrags mit Nußland sind die militärischen Bewegungen in Groß— Rußland eingestellt.
Von den anderen Kriegsschauplätzen nichts Neues.
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Den vielen erfolgreichen deutschen Unternehmungen an der Westf ront am gestrigen Tage sind auch am 2. März weitere vollgeglückte Vorstöße der Deutschen gefolgt In der Nacht vom 2. zum 3. März wurden bei dem Vorstoß südlich Lombartande außer einem Offizier und 9 Belgiern für uns wichtige Beutestücke und ein Maschinengewehr zurückgebracht. In Gegend Mannekengveer brachte ein weiterer Patrouillengang die gewünschten Er— gebnisse. Den Vorstoß bei Neuvechayelle machte eine hranden⸗ burgische Sturmabteilung, die im Vertrauen auf die Führung ihrer Offiziere und in altgewohnter Siegeszuversicht trotz heftiger Gegenwirkung der feindlichen Artillerie in die feind⸗ lichen Stellungen eindrang, die Verteidigungsanlagen zerstörte und mehrere Unterstände sprengte. Außer 3 Offizieren und 63 Portugiesen brachte diese Sturmabteilung bei geringen eigenen Verlusten eine gefüllte Kriegskasse zurück. Die Fran⸗ zosen melden in ihrem Funkspruch vom 2. März 4 Uhr Nach⸗ mittags, sie hätten in Gegend von Vaux⸗les-Palameir deutsche Gefangene eingebracht. Diese Meldung ist wiederum frei er— funden.
Die aus dem Osten gemeldete ungeheure Beute an Tausenden von Geschützen, an vielen Tausenden Maschinen⸗ gewehren, an Kraftwagen, Panzerautos, Fahrzeugen aller Art, an mehreren Millionen Schuß von Artilleriemunttion und die gewaltigen Ziffern an erbeuteten Lokomotiven und Eisenbahn⸗ wagen sind ein großer Kräftezuwachs für die deutsche Armee
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und Industrie.
Großes Hauptquartier, 4. März. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppen Kronprinz Rupprecht und Deutscher Kronprinz.
Eine eigene Sturmabteilung drang an der Yser in die feindlichen Linien und nahm eine Anzahl Belgier gefangen. Starkem Feuer folgten an mehreren Stellen der flandrischen Front englische Vorstöße; sie wurden abgewiesen.
Im übrigen blieb die Gefechtstätigkeit auf Artillerie⸗ und Minenwerferkämpfe in einzelnen Abschnitten beschränkt.
Heeresgruppe Herzog Albrecht. Auf den östlichen Maashöhen waren französische Artillerie und Minenwerfer zeitweilig lebhaft. Bei kleineren Unternehmungen nördlich vom Rhein— Marne⸗Kanal, westlich von Blamont und südlich von Metzeral wurden 27 Gefangene eingebracht.
Oestlicher Kriegsschauplatz. Infolge Unterzeichnung des Friedensvertrages mit Ruß⸗ land wurden gestern die militärischen Bewegungen in Groß⸗Rußland ein gestellt.
Von den anderen Kriegsschauplätzen nichts Neues. Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.
Desterreichisch⸗ungarischer Bericht. Wien, 2. März. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: . An der italienischen Front keine besonderen Er— eignisse.
In Podolien verlaufen die Operationen planmäßig. Unsere Truppen haben Lachowey, Proskurow und Lip⸗ kany erreicht.
Bei der Besetzung von Chotin und Kamieniec — Po⸗ dolski ergaben sich zwei russische Korps- und drei In— fanterie⸗Divisionskommandos.
An Beute fielen bisher über 300 Geschütze, 200 Fahrküchen, mehrere hundert Fuhrwerke, eine komplette Radiostation sowie große Mengen an Munition, sonstigem
Kriegsmaterial und an Verpflegunggvorräten in unsere Haͤnde.
Der Chef des Generalstaves.
Wien, 3. März. (B. T. B.) Amtlich wird gemeldet:
An der Piave mehrere Feuerüberfälle. Im Gebirge . starke Schneefälle seit gestern mittag jede Gefechts⸗ ätigkeit.
In Podolien haben österreichischungarische Vortruppen Zmerinka nach kurzem Kampf besetzt. Bei der Einnahme von Gorodok ergaben sich ein sibirisches Korps⸗ und ein Infanterie⸗Divisions kam mando.
Der Waffenstillstand mit gestern gekündigt. Die rumänische Regierung erklärte sich daraufhin zu neuen Waffenstillstandsverhand—⸗ lungen mit anschließenden Friedens verhandlungen auf Grund der von den Mittelmächten gestellten Bedingungen bereit.
Der Chef des Generalstabes.
Rumänien wurde