1918 / 55 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 05 Mar 1918 18:00:01 GMT) scan diff

Istdor, geb. 7. Jank 1997 in Mäsbausen, 3) Meyer, Menise Marteite, ged. 13. Februar 1910 in Mülhausen, 4) Mever, Sergiuz Alited Frank Fred, geb. 10. Ottober 1914 in Taasanne (Zwangt derwalte:: Bargermeisterstellde rr ter, Regierungsrat Zoevffel ia Mälbausen). Straßburg, den 24. Februar 1918. Ministerium für Elsaß Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.

Sekanntmachung.

Nach Beschluß des Kreisautschusses vom 25. Februar 1918 wurde der Metzger Ludwig Weller IV. von Wieseck wieder zum Handel mit Vieb, Fleisch und Fleischwaren zu— gelassen.

Gießen, den 27. Februar 1918.

Gꝛoßheriogllches Kreit amt Gießen.

J. V.: Langer mann.

Bekanntmachung.

Auf Veranlessarg des Kriegtwuckeramts Dresden sind die Ge⸗— schäüte von Martha Waltber (anbaber Eduard Vieirich), Dber⸗ markt, und Richard Da usmann (Inhaber Kut Hausmann), Petert— ftraßt, gemäß der Bekanntmachung vom 23. Sertember 1915 (Reicks⸗ Gesetzol. Nr. 129) wegen Uazuverlässigkeit der Inhaber dieser Ge⸗ schäfte geschlossen worden.

Freiberg, den 22. Februar 1918.

Der Stadtrat. Polizeiamt. J. A.: Helbig, Ratsassessor.

Bekanntmachung.

Der Milchbändlerin Anna Kunath in Frankenheim ist auf Grund der Bekanni machung des Reichskanzlers vom 23. September 1915 zur Fernballung uniuverlässter Personen vom Handel in Ver—⸗ bindung mit Ziffer 1 der Ausführung verord urg des Könialich sächsi chen Mini leriums des Intern bierju vom 9. Oktober 1915 der Oandel mit Milch für die Dauer von 3 Monaten untersagt worden.

Leipzig, am 4. Mär 1918.

Königliche Amtshauptwannschaft. Frhr. v. Fin ck.

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Ernst Moritz Brauer in Werdau ist auf Grund der Bundesrats rordnung vom 23. September 1915 in Ver— bindung mit der säcsiichen Ausführungsverordnung vom 9. Oktober 1915 der Handel mit Gegerständen des täglichen und des Kriegsbedarfs wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden.

Werdau, am 28. Februar 1918.

Der Stadtrat. Rudolph, Bürgermeister.

Sekanntmachung.

Auf Grund der Bundegrateverordnung über die Fern haltung unzuverlässiger Pasonen vom Hacdel vom 23. September 1915 wird hiermit 1) dem Cbemik'r Adolf Bellt aus Bad Hariburg, Dommesstraße 4, geb. 11. Juni 1884 zu Chemnitz, 2) seiner Ehefrau Anni geb. Poppert in Gad Harjburg, Dommesstraße 4, geb. am 13. Oktaber 1892 zu Einbeck, der gesam te Handel, auch für die Fitma Apolf Hellt⸗Sobn in Bad Harburg, untersagt.

Wolfenbüttel, den 19. Februar 1918.

Herzogliche Kreisdirekison. Floto.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 30 und 31 des Reichs-Gesetzblatts enthalten

Nummer 30 unter

Nr. 6254 eine Bekanntmachung zur Aenderung der Be⸗ kanntmachung über den Verkehr mit getragenen Kleidungs- und Wäschestücken vom 23 Dezember 1916 Reichs⸗Gesetzbl. S. 1427), vom 28. Februar 1918, unter

Nr. 6255 eine Bekanntmachung zur Aufhebung der Be⸗ kanntmachöng über Schuhwaren vom 23. Dezember 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1426), vom 28. Februar 1918, und unter

Nr. 6256 eine Bekanntmachung über die Errichtung einer Reichsstelle für Schuhversorgung, vom 28. Februar 1918.

Nummer 31 unter

Nr. 62657 eine Verordnung über die Einfuhr landwirt⸗ schaftlicher Sämereien, vom 1. März 1918, und unter

Nr. 62658 eine Verordnung üher die Einfuhr von Gemüse⸗ sämereien und Gewürzen, vom 1. März 1918.

Berlin W. g, den 4. März 1918.

Kaiserliches Postzeitungs amt. Krüer.

Königreich Preußen.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.

Der ordentliche Professor, Geheime Regierungsrat Dr. Kükenthal in Breslau ist in gleicher Eigenschaft in die philosoptzische Fakultät der Friedrich Wilhelms-Universität in Berlin versetzt worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Berginspektor Gottschalk vom Berarevier Watten— scheid ist nach Essen an das Bergrevier Essen II versetzt worden.

Der Gewerbereferendar Kreis ist zum Gewerbeassessor ernannt und der Gewerbeinspektion Berlin 8sW. als Hilfs— arbeiter überwiesen worden.

Bekanntmachung.

Gemäß 8 20 der Ausführungsanweisung zu der Aller⸗ höchsten Verordnung vom 26. März 1965 (GS. S. 173) über die Errichtung eines Landesgewerbeamts und eines ständigen Beirats für das gewerbliche Unterrichtswesen und die Gewerbeförderung (H.⸗M.-Bl. für 1905 S. 83 ff.) habe ich eine Fachabteilung für Handwerk und Genossen— schaftswesen im ständigen Beirat des Landesgewerbeamts errichtet

Berlin, den 2. März 1918.

Der Mmister für Handel und Gewerbe. Sydow.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26 November 1914 (RGBl. S. 487) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist nach Zustimmung des Herrn Reichs⸗ kanzlers über die französische Beteiligung an dem Nachlaß des in Bonn verstorbenen Ritimeisters Karl Frank die Zwangs⸗ verwaltung angeordnet (Verwalter: Justizrat Meyer in Bonn).

Berlin, den 28. Februar 1918.

Der Minister für Handel und Gewerbe.

J. A.: von Flotow.

Ministerium des Innern.

Das Diphtherie⸗Heilserum mit der Kontroll— nummer 253, buchstäblich: „Zweihundertdreiundfünfzig“, aus dem Sächsischen Serumwerk in Dresden ist wegen Abschwächung zur Einziehung bestimmt.

Evangelischer Oberkirchenrat.

Der Geheime FKonsistorialrat, Professor Lic. theol. Schultze, bisher bei dem Königlichen Konsistorium in Danzig, ist in gleicher Eigenschaft an das Königliche Konsistorium in Berlin versetzt worden.

Königliche Technische Hochschule in Breslau.

Abteilung für Maschineningenteurwesen und Elektrotechnik, Abteilung für Chemie und Hüttenkunde, Arteilung für Allgemelne Wissenschaften.

Die Studierenden der Technischen Hochschule sind berechtigt, an den Vorlesungen und Uebungen der Unweisität t'iliunehmen. Das Programm kann vom Geschäftsiimmer der Hechschule gegen Ein— sendung vo 60 (Ausland 1 Æ) einschl. Perto bejogen werden. Die Einschreihungen für daß Sommerbhalbjiabr 1918 erfolgen vom 1. März bis 21. Aprll. Beginn der Vorlesungen Mitte April.

Beslau, den 28. Februar 1918.

Der Rektor: Heinel.

Königliche Technische Hochschule in Hannover.

Die Vortäge und Nebungen werden im Semmerhalbjahr 1918 Dienstag, den 16. April 1918, beginnen. Einschreibungen dazu erfolgen vom 1. bls 214 April 1918. Programme werden vom Stk etariar gegen Einsentung von 1,10 in Briefmarken der Deutschen Reichpost oder auf Wunsch gegen Nachnahme zugesandt.

Hannover, im März 1918.

Der Rektor der Technischen Hochschule. Tros ke.

Bekanntmachung.

Der Ghefrau des Ludwig Lagier in Mettmann ist vom heutigen Tage ab die Augsübung des Handels mit Lebens mitteln wieder gestattet worden.

Vohninkel, 27. Februar 1918.

Der Landrat. J. V.: Dr. Apfel baum, Gerlchlsassessor.

Bekanntmachung.

Der Ehefrau dis Josef Timmes in Bochum, Rott straße 39, ist auf Grund der Bundesrataverordnung vom 23. Sep⸗ tember 1915, hetr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel R GBl. S. 603 —, der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfg, insbesondetre mit Lebensmitteln aller Art, wegen Unzuverlaͤssigleit untersagt worden.

Bochum, den 1. März 1918.

Die Stattpoltzeiverwaltung. J. A.: Wolf.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsberordnung vom 23. September 1918, betreff nd die Fernhaliung urnjuverlässiger Personen vom Handel, wird dem Bäckermeister Heinrich Bosch von hier, Grillostr. 26, der Dandel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs unter— sagt, weil er nach seinem eigenen Geständnis bis jetzt Hroischeine für 15 Sack Mebl gekauft hat. Die Unzuverlässigkeit in bejug auf den Handelsbeirteb ist dadurch dargetan. Die Kosten dieser Be⸗ kanntmachung tliägt Bosch.

Gelsenkirchen, den 22. Februar 1918.

Der Oberbürgermeister. J. V.: von Wedelstaedt.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundegratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, wird der Frau Milchhändler Neumann von hier, Viktortastr. 38, der Dandel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs unter. sagt, weil festgestellt worden ist, daß sie in ihrem Geschäft Speck daz Pfund ju 17, A6 verkauft hat. Die Unzuverlässigkrit in bezug auf den Handelabetrteb ist dadurch dargetan. Vie Kesten dieser Bekanntmachung trägt Frau Neumann.

Gelsentirchen, den 27. Febꝛuar 18918.

Der Oberbürgermeister. J. V.: von Wedelstaedt.

Sekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverorznung vom 23. Seplember 1914, betreffend die Fernbaltung unzuverlässiger personen vom Handel, wird dem Kaufmann Karl Windmüller von hier, Babnhosstr. 35, der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs unter sagt, weil er Juckerschlehungen vorgenommen hat. Die Unzuver— lässt, keit in beiug auf den Handelsbetrieb ist dadurch dargetan. Die Kosten dieser Bekanntmachung trägt Windmüller.

Gelsenkirchen, den 27. Februar 1918.

Der Oberbürgermeister. J. V.: von Wedelstaedt.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung zur Fernhaltung un⸗ zuberlässiger Personen hom Handel vom 25. September 1915 (RGBl. S. 603), baben wir den Handelsmann Ernst Hteronymus, hier, Hohe straße 5, den Handel mit Milch wegen Unjuver— lässigteit in bezug auf ciesen Handelsbetrieb untersagt. Er brachte Vollmilch in den Verkebr, der er Leimungawasser jugesetzt hatte. Dle haren A lagen, inshesondere die Hebübren für die im 8 1 der Be— fanntmachung vom 23. September 1915 vorgeschriebene öffentliche Bekenntmachung, werden dem Betroffenen zur Grsattung au erlegt. Görlitz, den 25. Februar 1918.

Die Poltzeiverwaltung. Snaga.

Bekanntmachung.

Der Handelt frau Marte Rottdorf, geb. Zeugner, kir Landwebrstioße 20, ist auf Grund der Bundesrats ptrotdn ung rom 23. Spien ber 1915, betreffend die Fern haltung unmwvrlässiger Personen vom Handel, die Ausübung des Oande lg mitn geben.

und Futtermitteln untersagt worden. Die Koßea dieser Bekanntmachung bat Frau Rottdorf ju tragen. Halle, den 25 Februer 1918. Die Polizeiverwaltung. J. A.: Wurm.

Bekanntmachung.

Gemäß 51 der Verordnung des Reichs kanilers vom 23. September 1915 untersage ich dem Händler Robert Eichner bierselbst, Helnrichstraße 18, mit dem 1. H. Mig. wegen Unzuverlässiakeit j glichen Handel mit Lebeng, und Futtermitteln und Gegen— ständen des täglichen Bedarfs sowie jede Vermittler; tätigkeit bieriu. Die durch das Veifabren verursachten Kosten, insbesondere die Gebühren für die vorgeschriebene öffentliche Bekannt- machung, hat der von der Anordnung Betroffene zu tragen.

Hamborn am Rhein, den 22. Februar 1918.

Der Dberbürgermeister. Schrecker.

Sekanntmachung.

Auf G und des § 1 der Bundegratsverorknung vom 23. Ser- tember 1915, betr. die Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, babe ich dem Händler Moritz Aue in Ahrbergen den Handel mit Lebens- und Futtermitteln untersagt.

Hildesheim, den 23. Februar 1918..

Der Landrat des Landkreises Hildeshelm. J. V.: Ossen kopp.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnung vom 23. Sexy. tember 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, habe ich dem Händler Heinrich Voges in Oesselse den Dande!l mit Lebens⸗ und Fuitermitteln untersagt. Ferner ist ihm die Erlaubnis zum Handel mit Eiern entzogen.

Hildesheim, den 27. Februar 1918.

Der Landrat des Landkrelses Hlldes heim.

Sekanntmachung.

Dem Kolonialwaren⸗ und Kartoffelhandler Hermann Fisbeck in Oberhausen⸗Alstaden, Kaisernr. 168, it gemäß Verfügung vom 23. Februar 1918 der Handel mit Lebens- und Futter⸗ mitteln aller Art sowie mit sonstigen Gegenständen dez täglichen Bedarfs wegen Unjuprrlässtzkeit in bejug auf Fährung der Kundenlisten auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 und den dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen vom 27. September 1915 unter Auferlegung der Kosten des Verfahrens mit Wirkung vom 3. Mär d. J. unter sagt.

Oberhausen, den 23 Februar 1918.

Die Städtische Poltzeiverwaltung. Der Oberbargermeister. J. V.: Dr. Neikeg.

Heye.

Bekanntmachung.

Der Ida Küllmer in Hüls, Römerstraße 91, sowie deren Vater Johann Küllmer, ebenfalls doet wohnbaft, ist auf Grund der Bundegsratsderordnung vom 23. Sept⸗mber 1915 (RGBl. S. 603) und der Ausführungsanweisung vom 27. S ptember 1915 der Handel mit Lebensmitteln und sonstigen G-genständen des täg— lichen Bedarfs wegen Uazuverlässigteit in bejug auf diesen Handelse bettieb untersagt worden. Ida und Johann Kullmer haben die durch das Verfahren verursachten baren Auslagen, insbesondere die Gebühren für die im § 1 der obengenannten Verordnung vorge⸗ schriebene Bekanntmachung, zu erstatten.

Recklinghausen, den 26. Februar 1918. Der Landrat. Bürgers.

Bekanntmachung. .

Auf Grund der Bekanntmachung jur Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) ist: a. dem Metzgermeister Richard Zell, Dablenerstraße 29h, b. dem Metzgermeister Wilhelm Buscheljot, Hauptstraße 150, c. der Ehefrau des Fritz Junkers, Wilhelmine geb Schiifers, Schloßstraße 102, durch Verfügung vom 11. Februar 1918 der Handel mit Lebensmitteln bei a und b Fleisch und Vieh, bei C Back- und Konditorwaren untersagt worden. Die von der Anordnung Betroffenen haben die Kosten der B kanntmachung zu tragen.

Rheydt, den 25. Februar 1918.

Die Polizelverwaltung. Der Oberbürgermelster. J. V.: Dr. Graemer.

Q **

GSekanntmachung.

Auf Grund der Bundegrateverorbnung vom 23. September 1916, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Peisonen vem Handel MReichs⸗Gesetzbl. 1918 Seite 603), habe ich dem Händler Hermann Allermann in Ahausen Nr. 70 duich Verfügung vom beutigen Tage den Aufkauf von Giern wegen Unzuverlaͤssiakeit in bꝛjug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Rotenburg, den 18. Februar 1918.

Der Königllche Landrat.

von Müller.

Bekanntmachung.

Der Händlerin Witwe Elise Jobann aus Völklingen, Saar, hahe ich auf Grund der Bunde zratsverorl nina vom 23. Scy⸗ tember 1915 (GBl. S. Ho3) den Handel mit Lebensmitteln jeglicher At und sonstigen Ge4enständen deg täglichen Verbrauchs wegen Unzuverlässigkeit bis auf welteres unter sagt. Die Veröffentlichͤng geschleht auf Koften der An— geschuldlgten.

Saarbrücken, den 23. Februar 1918.

Der Landrat. von Halfern.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 1 der Verordnung zur Ferinhaltung un— zuv'rlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1515 (Reichs Gesetzbl. S. 603) ist dem Maler Franz Zacholowsty, bier Fort Preußen 7, der Handel mit allen Gegenständen des täglichen Bedarfs untersagt.

Siettin, den 28. Februar 1918.

Der Poltzeipräsident. von Bötticher.

GSekanntmachung.

Auf Grund der Bun degratsvergrdnung bom 23. September 191 zur Fernbaltung un zuverlä siger r vom Hantel (RGB.. S. 603) ist der Pa siengtnhaberin Katinka Sch auf fler, Zeppot Roonstraße 2, der Pensionsinbaberin Marie Steinvorff, Zoppot / Ha khiraße 16/18, der Pen sio sinbaberin Alina Preuß, Zepboi, Haff nerstraße 15, und der Penstonsinhaberin Emma e fer Jeppot, Hiemasckstü. 28, wohn bäast, der Handel mit Segen. stän den des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkelt bis auf welteres un ter sagt worden.

Zoppot, den 25. Februar 1918.

Die Polizeiverwaltung. Dr. Laue.

(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage)

Aichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 5. März 1918.

Seine Majestät der Kaiser und König hat an den Oberbefehlshaber Ost, Seine Königliche Hoheit den Generalfeld⸗ marschall Prinzen Leopold von Bayern, wie „Wohßffs Telegraphenbüro“ meldet, folgendes Schrei ben gericht:

In dreieinhalbjährigem Ringen hatte die deunsche Armee im Veresn mit unseren treuen Verbündeten den in erdrückender Ueber⸗ macht unser Land bedrobenden russischen Heeren Halt geboten. In gewaltigen Schlachten wurde der Feind geschlagen und in das Innere seines Lant eg zurückgeworfen. Die Schlä.e der verbündeten Peere führten die Zersetzung des russtschen Reiches herbei. Am Ende vorigen Jahres serkse der ernst mächtige Gegner im Osten zum ersten Male die Waffen. Aber noch einmal mußte Ich Mein igpferes Osihzer zum Kampfe rufen, um den von der russsschen Regierung auf dein Wege zer Verhandlungen verweigerten Frieden mlt dem Schwert zu erkämpfen. Unter Peiner Führung haben Melne unheigleichlichen Truppen in wenigen Tagen ihre Aufgabe glänzend gelöst. Ee weht der alte Angriffegeist in ihnen! Truppen aller denischen Stämme wetteiferten an Zähigkeit und an KAug— dauer. In unaufhaltsamen Tage tmaͤrschen, auf schlechten Wegen, in Eis und Schnee gaßen sie ihr Aeußeistes her. Der vier ehn⸗ tägige Siegeszug im Osten, reich an großen Anstrenaungen' und Gnibehrungen, aber auch reich an E solgen, wird ein Ruhmetzblatt hn der Geschickte des deutschen Heeres bleiten. Allen Führern und allen Truppen spreche Ich Meinen und des Vaterlandes Dank aus. Gott helfe weiter! Wil he lm JI. R.

Seine Majestät der Kaiser hat in Vertretung des abwesenden Reichstagspräsidenten von dem Vigzepräsidenten, Geheimen Justizrat Do ve, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitleilt, folgendes Telegramm erhalten:

Eure Katserliche und Königliche Majestät bitte ich im Namen des Reichstag der hoben Freude Ausdruck geben zu dürfen, daß Nuich den Fitedensschluß mit der Russischen Republik nun auf der Ostfront der Friede wieder hergestellt ist. Burch die unvergleich= lichen Waffentaten unserer. Brüder im Felde und ihrer Verbündeten, durch das Gente ihrer Führer und durch den Opfer muß des ganzen Volkes ist die deutsche Kultur vor der Vernichtung bewahrt worden, welche ihr durch den Ansturm der im Zar nresch vereinten Völkermassen drohte. Eure Majtstät haben das jur Verteidigung des Valer— landes gezückte Schwert mit dem Lorbeer des Stigetz umwumden. Dankbar für das Gireichte und erischlofsen auszuparrey, big der Vernschtun twille ouch der anderen Feinde durch die Kraft der deutschen Waffen gebrrchen ist, eihofft mit dem ganzen Volke der Dentsche Reicht tag, daß urs bald der allgemeine (h envolle Friede beschert sem möge, der unz freie Bahn gikt, in frier lickem Weit- kewerb, mit den Bolten unter dem ruhmreichen Szepter Eurer Majestät der Macht und Herilichkeit dez Vottrlandes uns zu freuen, die Wurden, die der Krieg geschlagen, zu hellen, für die Freiheit und Wohlfahrt des Volkes zu anbeiten.

Dem Reichskanzler Dr. Grafen von Hertling ist von Seiner Majestät dem König von Sachsen 'solgendes Telegramm zugegangen:

Der höochbedeutende geschichtliche Augenblick, in dem wir mit der ersten seindlichen Großmacht zum Frieden gelangt sind, bietet mir willkommene Gelegenheit, Euer Gxijellenz meinen herzlichsten Glückwunsch und begeifterte, aus überquellendem deutschen Heizen stammende Freude auszusprechen.

Friedrich August.

Der Ministerpräsident der ukrainischen Republik Holubo—

witsch hat gelegentlich seiner Anwesenheit in Brest-Litowsk am

Mörz an den Reichskanzler Grafen von Hertling, wie

y f Telegraphenbüro“ meldet, folgendes Telegramm gerichtet:

Ich benutze diese Gelegenheit eines eintägigen Besuches in Brest bel dem Oberbefehlshaber der deutschen Truppen des Oste ns, um Euerer Gxiellenz voller Freude mitzuteilen, daß die Truppen un serer Rada wi der ln Kiem, unserer alten und unserer neuen Hauptstadt, eingejogen und von der Bevölkerung begeistert begrüßt worden sind. Die Be— srelung unserer Stab und unseres Landes ist zum großen Telle auch dim Beistande zuzuschreiben, den wir bei Guerer Exsellenz Regterung erbeten und den die siegreschen deutscken Truppen un agen die Truppen und Banden Nordrußlands geleistet haben. Im Namen des ukrainischen Volkes und feiner Keglerung danke ich Euerer Exjellenz von Herzen für die ung gewährte Hife und bin glücklich, daß nunmehr der Aufnohme des freundichaftlschen Verkehrs . e er Regierungen, sondern auch der Völker nichts mehr im

ege steht.

Hierauf ist folgende Antwort des Reichskanzlers ergangen: .

Mit aufrichliger Freude babe ick die Kunde ron der Be— frelung des asten ehrwürdigen Kiew, der Hauptstadt der Ukraine, bernommen. Ich beglückürsche Sie und die junge ußraginische

rmee zu dem schnellen Erfolge und weiß mich elns mit dem Deutschen Volke in der Genuçküung, daß deuische Truppen an der Befreiung deg ukrasnischen Volkeg mstwör ken konnten. Möge ibm guf imm r die Freiheit und vie Macht Feschieden fein, nach eigenem Recht und eigener Gestttung in Frieden zu leben. Noch ftehben die dentschen Truppen in Ihrem Lan de. Ich darf Ihren Müßessungen entgegensehen, sobajd Sie glauben, daß daz Werk der deutschen Trupßen vollendet ist und der Befehl zu ihrer Zurückttehnng un— bedenklich gegeben werden kann.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Handel und Verkehr, für Justizwesen und für ih und Steuerwesen sowie die vereinigten Ausschüsse für Justizwesen und für

Handel und Veckehr hielten heute Sitzungen.

Ein möglichst umfangreicher Anbau von Früh— kartoffeln in allen Gegenden, die sich dazu eignen, ist, wie vom FKriegsernährungsamt mitgeteilt wirb, auch in dlesem Jahre ganz besonders geboten. Wie im vergangenen Jahre werden die frühesten Sorten, die in Misibeeten, Treibhäufern und garter mäßigen Kulturen gezogen sind, von der Feßsetzung eines ein heitlichen Höchstpreises für das Reichsgebiet und von der öffent⸗ lichen Bemirischaftung, und zwar bis zum 30 Juni, ausgenommen bleiben Mit dem 1. Juli muß jedoch mit Rücksicht auf die Lage der Vorräte die öffentliche Bewirtschaftung der Früh— kartoffeln einsetzen. Wie bereits früher mitgeteilt, ist damit zu rechnen, daß im Monat Juli der Höchsipreis für Früh⸗ kartoffeln nirgends unter 8 ½ für den Zentner festgesetzt werden wird. Um den gioßen Verschieden heiten ü nerhalb der, einzelnen Anbaugebiete in der Ergiebigkeit und in der Reifezeit der Frühkartoffeln gerecht zu werden, ist in Aus— sicht genommen, die Landes? und Probinzialkartoffelssellen wiederum zu ermächtigen, je nach den Verhältnissen in ihrem Amtebereiche mit Genehmigung der Neichs kartoffel⸗

zur zulässigen Höchstgrenze von 10 S6 vorzunehmen und schon jetzt bekanntzugeben. In gleicher Weise soll vom 1. Auaust ab durch die Vorstände der Landes- und Provinzialkartoffelstellen, in denen Erzeuger, Verbraucher und Händler vertreten sind (mit Genehmigung der Reichs kartoffelstelle, unter Berück⸗ sichtigung der örilichen Verhältnisse der Abbau der Kartoffel— preise mit der Maßgabe vorgenommen werden, daß der Preis für Herbstkartoffeln am 15. September erreicht ist.

Die nach dem Stande vom 1. Januar 1918 neubearbeitete Zusammenstellung von Gesetzen, Bekanntmachungen und Verfügungen, betreffend Kriegsrohstoffe, nebst deren Nachträgen, Ausführungs bestimmungen und Erläuterungen ist erschienen und gegen Einsendung von 1, S6 bei den zuständigen Kriegsamtstellen (mit Aus nahme von Metz, Düssel— dorf und der Kriegsamtnebenstellen) erhältlich. Aus dieser Zusammenstellung ist ersichtlich, welche Bekanntmachungen usw. für die einzelnen Rohstoffe, die zur Sicherstellung des Kriegs— bedarfs erforderlich sind Geltung haben. Sie enthält auch die Angaben, von welcher Stelle Abdrucke von erlassenen Bekannt— machungen usw. angefordert werden können.

Zu dieser Zusammenstellung werden, im Laufe des Jahres 1918 in Zwischenräumen von 2 zu 2 Monaten, Er gänzun gs— blätter herausgegeben, deren Erscheinen jeweils besonders bekannt gegeben wird. Diese Blätter werden den Beziehern

Kriegsamtstellen kostenfrei nachgeliefert.

Für behördliche Dienststellen können wie bisher besondere Abdrucke für den Diensigebrauch kostenlos bei der Vordruck— verwaltung der Kriegs-Rohstoff-Abteilung Berlin SW. 48 Verl. Hedemannstraße 10 angefordert werden.

Bahern.

Die gestrige Sitzung der Abgeordneten kammer er— öffnete der Präsident von Fuchs mit einer Ansprache, in der er des Friedensschlusses mit Rußland gedachte, welch außerordentlicher Erfolg der glänzenden Führung und der helden— haften Tapferkeit unserer und der verbündeten Heere zu danken sei. Weiter gab er der Hoffnung Ausdruck, daß uns die Zu⸗ kunft bald einen ehrenvollen Frieden mit den übrigen Feinden bringen werde. Sach sen.

Wie die Sächsische Staatszeitung meldet, empfing Seine Majestät der König gestern den Staatssekretär des Reichs— justizamts Dr. von Krause in Audienz.

Mecklenburg⸗Strelitz.

Die Landeszeitung für beide Mecklenburg veröffentlicht folgende Erklärung:

Um den im Zusammenhange mit dem Ableben Seiner Königlichen Hobeit des Großherzogs Adolf Friedzich umlaufenden falschen Gerüchten entgegenzutiesen, sieht sich das unter— zeichnete Ministerium des Großherzoglichen Hauses zu folgender Fest⸗ stellung veranlaßt:

Stine Königliche Hoheit der Großherzog beabsichtigte, sich in allernächster Ztit nit elner Prinzessin eines deutschen Fürftenhauses zu virloben, deren Anmut und Ltebieiz tiefen Eindruck auf ihn ge— macht hatte. Ehe der Großherzog diesen seiner Nelaung und seinen Herrschenpflichten entsprechenden Schritt unternehmen konnte, mußten zunächst Hindernisse keseitigt werden, die in einer früher beabsichtigten Verbindung, deren Verwirklichung aber wegen der Ebenhürtigketts— frage nicht möglich mar, ihren Ursprung hatten. Die zur Lösung jener Verbin lichkeiten gepflogenen Verhandlungen, die längere 3 it in Anspruch nahmen und weltaus schwierger waren als er— wartet werdin konnte, drückten start auf dog Gemüt des überauß gewlssenhaften und feinföhlenden hohen Herrn. Und als schlseßlich in jenen Verhan lungen tine Wenn ung eintrat, die den Großherzog bie erboffte günstige Lösung für stark gefährdet ansehen lisß, bemächtigte sich seiner eine derartige Ver— zweiflung über die Gestaltong seiner Zukunft, daß seine klare Mteils— kraft getrübt und sein Gemüt verwirrt wurde. Au diesem Zustand geistiger Verwirrung ist allein der unglückselige Schritt zu erklären. Alle anderen umlaufenden Gerüchte sind gänzlich unbegründet.

Neustrelitz, den 4. März 1918. Ministerlum des Großberjoglichen Hauses. Bossart.

Großbritannien und Irland. Nach einer Meldung der „Daily Mail“ finden zwischen England, Frankreich, Italien und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Lage in Sibirien Verhandlungen statt, an denen Japan nicht teilnimmt.

Frankreich. Nach einer „Havas“⸗ Meldung veröffentlicht der Temps“ solgende Note: Informationen aus Washlngton besagen, daß die Regierung der Vereinigten Staaten, ohne den Wunsch zu besitzen, selbst mit Japan über vie Intervention zu unterhandeln, welche dies Land vielleicht in Sibirien durchzusübren bealsichtigt, wie die Verbündeten in Europa

der Zusammenstellung ohne weitere Anforderung von den!

stelle eine Erhöhung des Julipreifes wie im Vorjahre bis

der Washingtoner Regierung aufrecht ju erbalten, welche unmittelbar daran snteressiert ist, za verhindern, daß der deutsche Einfluß ich bis an den Stillen Ocan autbrette.

Rußland.

Der geschäftsführende Hauptausschuß der Sowjets hat sür den 12. März nach Moskau eine außerordentliche Ver— sammlung der Sowjets und der Kosakenabgeorbneten einberufen zur Beratung der mit dem Friedensschluß zu⸗ sammenhängenden Fragen.

Italien.

Der Pap st hat der „Agenzia Stefani“ zufolge am Sonn⸗

abend eine finnische Abordnung in Audienz empfangen und eine Adresse entgegengenommen, in welcher um Auf⸗ nahme unmiltelbarer Beziehungen zum heiligen Stuhl ersucht wird. Die finnländischen Abgeordneten wurden auch vom Minister des Aeußern Sonnino empfangen und teilten ihm die Verkündung der Unabhängigkeit Finnlands mit. Der Schatzminister Nitti erklärte im Senate, daß sich die allgemeinen Ausgaben Italiens vom 1. AÄugust 1914 bis 31. Dezember 1917 auf M, 478 Milliarden belaufen, und sagte, obiger Quelle zufolge:

Die Ausgaben für 1918 kirgen von den Kriegzerelgnissen 2h. Wenn der Krieg noch lange andaure, wüärteg di⸗ Schmterig⸗ keiten täglich größer werden. Bie Milttärhebörden urd die Fron k—

offizlere müßten ihn, Nit ti, bei der Verwirklichung ven nssen unteistützen. Jede für den Krieg nicht nolwendige Re müsse fetzt virmieden werden. In Beantwortung einer Aeußerang Rusfinit

erklärte der Minister, Amerika habe Italien freigicbtg au sgeholsen und Köapitalien jum Zinsfuß von 3 vH hergeliehen. Die vort— Ceschlag⸗ ne Erhöhung des Zins fußeß auf 5 vH bedeute nur eine gleiche Behandlung mit den Bürgern der Verein sgten Staaten. Datz

——

nationale Wechselinstitut werde alsbald in Kraft treten. Gs müsse ein allzu rasches Fallen des Wechselkursetz vermieden werden.

Echweden.

Einer vom „Svenska Telegrambyran“ verbreiteten amt— lichen Mitteilung zufolge hat der deutsche Gesandte in Stockholm auf Befehl seiner Regierung dem Minister des Auswärtigen zur Kenntnis gebracht, daß Deutschland die Absicht habe auf Verlangen der finn ländischen Regierung Truppen nach Finnland zu entsenden, um die dort herrschenden Unruhen zu unterdücken, und daß diese Truppen mit Zustimmung Finnlands sich im Verlauf ihrer Operationen auch der Alandsinseln bedienen würden. Um die Erfüllung der humanitären Aufgabe, die Schweden be— züglich der Alandsinseln übernommen habe, nicht zu beein— trächtigen würde Deutschland sich indessen darauf heschränken diese Inseln zu benutzen, um dort eine Etappe einzurichten, die für die militärische Expedition notwendig sei. Es wurde ferner versichert, daß Deutschland keinerlei territoriales Interesse an den Inseln habe, und daß die Frage der Alandsinseln mit Rücksicht auf die Lebensinteressen Schwedens an diesen Inseln in engem Einvernehmen mit diesem Lande geregelt werden soll. Indem sie von diesen im Namen der deutschen Regierung abgegebenen Erklärungen Kenntnis nahm, ha die schwedische Regierung, die ihre ernsten Einwendungen gegen eine etwaige Benutzung der Alandsinseln geltend machte, durch die die Inseln in den Bereich der kriegerischen Operationen gezogen oder die Erfüllung der humanitären Aufgabe Schwedens zum Schutze der Be⸗ völkerung der Inseln verhindert werden könnte, es als ihre Pflicht betrachtet, hervorzuheben, daß nach ihrer Meinung selbst eine begrenzte Benutzung der Alandinseln, die gemäß der ge⸗ machten Mitteilung stattfände, Schwierigkeiten mit sich hringen könnte für eine den gehegten Absichten entsprechende Verwirk— lichung der humanitären Ziele Schwedens auf den Alands⸗ inseln. Der Kommandeur des schwedischen Ueberwachungskorps auf den Alandsinseln ist von der geplanten Ankunft der deutschen Expedition sowie von den mit Bezug hierauf gemachten deutschen Erklärungen benachrichtigt worden.

Finnland.

Aus dem Hauptquartier liegt vom 3. d. M. laut Mel⸗ dung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ nachstehender Bericht vor:

Die Weißen Garden nahmen Lavia nach heftigem Kampf und eroberten zwei Maschinengewehre. Heftiger Kampf dauert fort bet Manki an der Tavastlandfront. An der Karelenfront nahmen wir nach erbtttertem achtstündigen Kampf gegen russische Marinesolkaten und Huligans das Dotf Määtelä. Bei Pellinge hält die Weiße Garde von Borga seit anderthalb Wochen noch ihre Stellung trotz der Ueberlegenheit den Feindes. Der Feind verlor bisher an Toten 200 Mann, die Weißen Garden halten nur 6 Tote und 30 Verwundete.

Norwegen,

Die norwegische Regierung hat nach einer Meldung des „Ritzauschen Büros“ ihren Londoner Gesandten beauftragt, bei der britischen Regierung wegen der Aufbringung des deutschen Hampfers „Düsseldorf“ eneraischen Einspruch zu erheben. Die „Düsseldorf! war von Narwik mit einer Erzladung unterwegs und wurde am 27. Februar, ie Uhr Vormittags, vor Folla von einem englischen Hilfs— kreuzer aufgebracht. Die Aufbringung fand auf zweisellos norwegischem Seegebiet statt. Die norwegische Regierung verlangt Freigabe des Schiffes, der Ladung und der Mann⸗ schaft, behält sich Schadenersatzansprüche vor und spricht die Hoffnung aus, daß die britische Regierung das Bedauern über den Vorfall aussprechen und Vorkehrungen zur Vermeidung der Wiederholung einer solchen Kränkung des norwegischen Seegebietes treffen werde.

Amerika.

Wie die „Agence Havas“ meldet, wurde Rodriguez Alves

zum Präsidenten und Delfin Moreira zum Vizepräsidenten der brasilianischen Republik gewählt.

Kriegsnachrichten. Die Erstürmung des Forts de la Pompelle. Die im Heeresbericht vom 2. März erwähnte Er⸗

Vaständnie für den legitimen und dringenden Charakter dieser Maß nahme besitzt. Es sind daher die Verbündeten in Curopa und ins be, sontere daß Japan verbündete Großbritannien, denen es zukommt, der j vanischen Reglerung Genugtunng zu gewäbren, die mit Recht wünschen, daß die Art und die Folgen ihrer Intervention in einem aemeinsamen Abkemmen festgeltgt werden. Aber es versteht sich von selbst, daß die Verbündeten in Guropa beständig Sorge tragen

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werden, die engste Gemelnschaft der Gesichtspunkte zwlschen sich und

stürmung des Forts de la Pompelle stellt sich als eine glänzende militaͤrische Leistung dar. Gründliche Vor—⸗ bereitung durch eine umsichtige Führung, programm— mäßiges Zusammenwirken aller Waffen und ein über alles Lob erhabenes Draufgängertum der Truppe erwirkten ge⸗ melnsam einen vollen Erfolg. Das Fort de la Pompelle ist ein südöstlich Reims gelegenes, in das feindliche Graben—