Artikel 17.
Zur Fesistellung der noch Aitikel 14 18 ju ersetzenden Schaden soll alebalb nech der Beftärlgung des Fit dengdertragg ete Rom. mission in Belm zusammentreien, die zu je einem Drittel aus Ver. rretern der beiden Teile und ntutralen Mitgliedern gebildet wird; un die Benichnung der neutrale? Minglieder, darunter des Vor⸗ — 62 wird der P äsident des Schweinerischen Bundesrats gebeten
den.
Die Kommisston stellt die für ihre Gaticheidungen maßgebenden Drundsétze auf; auch erläßt sie die sur Erledigung ibrer Aufgaben erferderliche G6 schäftgordaung und die Beftimmüungen über das dabei in nick! gende Verfab en. Ihre Entscheldung n erfolgen in Unter⸗ ommt sionen, die aus je einem Vertreier der Feiden Telle und einem meutcglen Obmann gebildet werden. Die von den Unterkommisstonen ehe he len Belräce sind innerhalb eines Monats nach der Fest⸗
stellung zu bezahlen.
; Slebentes Kapitel. Austausch der Kriegsgefangenen und Zivtlinternkerten. Artikel 18.
Die krlegsge fangenen Finnländer in Teutschland und die kriege Eéelar genen Deuischen in Finnland sollen tunlichst bald in bestimmten, ven einer deutsch⸗finnischen Kommlssion ju vereinbarenden 3-iträumen und unter Ersetz der für sie g fgewendeten Koflen auegetauscht Verden, soweit si⸗ ncht mit Zuftimmung des Aufenthalt ffaats in ö zu bleiben oder sich in ein anderes Land zu begeben vuͤnschen.
Die Koamlsston hat auch die welteren Elnzelbeiten des Aut, tar schs zu regeln und seine Durchtührung zu überwachen.
Artikel 19.
Die beiderseltigen verschickten oder internierten Jivilangebörlagen werden tunlichft bald unentgeltlich hehn befördert werden, sowett sie licht mit Zuntnmung des Auftnttaits fiaats in desfen Gebiete zu eiben oder sich in ein anderes Land zu begeben wäünschen. Die Regelung der Finsel beiten und die Ueberwachung ihrer Durchführung oll durch die im Artikel 18 erwähnte Kommissien erfolgen.
Dle Finntsche Regierung wird sich bemühen, von der Russiscken Regierung Tie Freilasung derjenigen Deutschen zu erlangen, die auf saantsch m Sebtete fessgenommen worden siad und sich zurzelt außer— halb Fiunlandz auf zussischem Gebiete befinden.
Artikel 20.
Die Angebörigen eints Teiles, die bei Kriegsausbruch in dem Bebiete des anderen Teiles ibren Wohn sttz oder eine gewerbliche oder Haadeleniedenl. ssung batten und sich nicht in diesem G-bie aufhalten, köansn dorthin zurücklebren, sobald sich der andere Teil nicht mehr im feriegszustande Cefinder. Die Rückkehr kann nur aus Gründen der inneren oxer äußeren Sicherheit des Staates versagt werden.
Als Ausweig genügt ein von den Behörden des Heimatstaats aurgestellter Paß, wonach der Inbaber zu den im Abfatz 1 bezeichneten Personen gehör; eln Sichtvermert auf dem Fasse ist nicht erforderlich.
Artikel 21.
Jtder vertragschließende Tell verpflichtet sich, die auf seinem Gebie le befindlichen Grabstätten der Hecretangebörtgen sowie der während der Internitrung oder Verschikung verflo: bern Angebörigen des anderen Teiles zu achten und zu unterhalten; auch können Re— austtagte die sez Teiles die Pflege und angemeßsene Aastchmückung der Grabftaͤtten im Einvernebmen mit den Landesbebörden besorgen. Die mit der Pflege der Grabftätlsen zusammenhängenden Einzelfragen blelben weiterer Verelnbarung vorbeheiten.
Achtes Kayltel. Am nestie.
Artikel 22.
Jeder veitras scksitkende Teil gewährt volle Siraffreiheit den dem anderen Teile angehöre den Kriegsgefangenen für alle von ibren begargenen Strafiaten, ferner den infernierten oder verschickten Zivil⸗ angebärlgen deg anderen Teiles sär die wäbrend der Internserung oder Veischickͤng begangenen Straftaten, endlich allen Aygtbörigen bes anderen Teils für bie zu defsen Gunssen begangenen Straftaten sowie für Verstöße gegen die zum Nachtell feindlicher Ausländer ergangenen A. gnahmegesetze.
Die Siraffreibett erstreckt sich nicht auf Handlungen, dle nach der Beftättgung des griebenvertiagt begaggen werden.
Artikel 23. Jeder Teil gewährt volle Snaffrelbelt fein 'n elgenen An— gehö igen in Ansehung der Arbelten, bie sie im Gebsene des anderen Telles als Kriegsgefangene, Ziotltuttrniert? oder Verschicke geletrstet
haben. Artikel 24.
Die vertraaschlie ßenden Teile behalten sich vor, weitere Verein karungen ju treffen, wonach jeder Tell wegen der zu selnen Uagunsten begangenen Handlungen Freiheit von Strafen und sonffigen Hiechts. vachtetlen gewahrt.
Neuntes Kapitel.
Behandlung der in Ste Gewalt des Gegners geratenen Kauffahrteischiffe und Schiffs la dungen. Artikel 25.
Kauffahrteischlffe eines vertragschli zendtn Telles, die bel Kriege⸗ audbruch in den Hälsen des anderen Teiles lagen, werden ebenso wie ihre Ladungen zurückgegehen oder, sowelt dies nicht möglich ist, in Geld ersetzt verden. Für die Benutzung solcher Embargoschiffe während des Kiieges ist die übliche Tageszelifracht zu vergäten.
Artikel 26.
Deutlche Kauffahrteischiffe und ihre Ladunger, die sich, abges⸗hen bon den Fällen des Atikel 25, bei der Unterzeichnung dieseg V= tra in. Machthrreich Finnlandz befinden oder später dorthin gelangen, sollen zurückgegeben werden, wenn sie bei Keiegsausbruch in eintin feindlichen Hafen lagen oder in neutralen Hoheltzgewässern von felndlichen Strettk. äften aufgebracht worden sind.
Artikel 27.
Ole im Machfferesch eines vertragschließenden Teles befindlichen, als Prien aufgeblachen Kaufrahrteisckiffe deg anderen Tetles soll'n, kenn sie vor der Bestätiqung des Frtedersverttagg durch iechte—⸗ k äfitges Usteil ines Piisengerichts kondemntert worden find und nit unter die Bestimmungen der Artikel 25, 26 fallen, alg endgültig eingerosen angesehen werden; im übrigen sind sie zurückzugeben der, sowett ste nicht mehr vorhanden sind, in Geld zu ersetzen.
Die Bestimmungen des Absoßtz j finden auf die als Prilsen auf— gräfochten Schiffglakungen von Ängehörigen der vertragschließen? en Telle entsprech nde Anwendung. Dich seslen Güter von Angehörigen ors einen Telleg, die auf Schiffen feindlicher Flagge in die Gewalt des anderen Teilts geraten find, in allen Fällen den Berechtigten berauzgegeben oder, sowelt dietz nicht wögllch ist, in Geld eifetzt
werden. Arti kel 28.
Die Turchführung der in den Artikeln 25 bis 27 enthaltenen Beltmmungen, insbesendere die Festsetzung der zu jahlenden Ent— schäbigungen, erfolgt durch elne gemischte Kommission, die aus je eirem Veitteter ber vertragschlis ßenden Teile und einem neutralen Ohmoenn besteht und hinnen drei Monaten nach der Bestätigung det Brie dentzvertrags in Stettin zusommentreten wird; um die . ung Pes Obmannz wird der Frästdent det Schwelzerischen Bundetztats
ge beta werden. Artikel 29.
Dle vertragschlleßenden Teile werden allen, wat in ihrer Macht legt, zun, damit bie nach Ariskel 25 bis 27 jurückzugebenden Kanf= sahrteischiffe nebst ihren Ladungen frei nach der Heimat zurück gelangen (önnen.
d
Auch werden belde Telle einander bel der Herstellung aeficherter Schlffahrtsroege für den durch den Krieg gestörten gegenseitigen Han⸗ delsperlehr jede Unterstützung zuteil werden lafsen. Zehntes Kapitel. Regelung der Aalandfrage—. Artikel 30. .
Dle vertraaschließenden Teile sind darüber einig, daß die auf den Aalandinseln 6 Berestigungen sobald als möglich zu ent⸗ einen und die dauernde Nichtbefestigung dieser Inseln, wie ihre ö Behandiung in milttäriscker und schiffah tstechnischer Higsicht durch; ein besonderes Abkon men zwischen. Deutschland, Finnsand, Ruf land und Schweden ju iegeln sind; hierzu werden auf Wunsch Deutschland auch andere Anliegerstacten der Ostser
inzuz: i . Elftes Kapitel. Schlußdestim mungen. Artikel 31.
Die ser Frie dene vertrag wird betätigt werden. Die Sestätigungt⸗ urkunden sollen tunlichst bald in Berlin auggetauscht werden.
Artikel 32.
Der Friedeng vertrag tritt, sowelt darin nicht ein anderes bestlmmt ist, mit seiner Bestätigung in Kraft.
Zur Erzänzung des Vertragtz werden binnen vier Monaten nach der Beflätigung Vertreter der vertragschließenden Teile in Berlin
usammentreten. . k dessen haben die belderseltigen Bevollmächtigten den
egenwärtigen Vertiag unterzelchnet und ihre Siegel belg drückt. 3 n rener in doppelter Uischtist in Berlin . . Va 96
*.
In dem zugleich mit dem Irledensvertrag zwischen Deutschland und Finnland abgeschlossenen Han dels⸗ und Schiffahrtsabkommen wird laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgendes bestimmt:
Die Angehörigen eines jeden der vertrag ch i⸗ßenden Teile ge nießen im Gebete deg anderen Teiles in bejug auf Handel und sonstige Gewerbe dieselben Rechte und Begünstigungen aller Art, welche den Jalaändern zustehnn oder zustehen werden. Atttengesellschaften, Gesell⸗ schaften mit hesch äntter Haftung und andere kommernelle, industrielle und figanzielle Gesellschaften mit Einschluß der Versicherungge esell schaften sollen auch in dem Gebiet des anderen Teiles als gesetz ich bestebend anerkannt werden und insbesondere des Recht haben, vor Gericht als Kläger und Beklagte aufzurreten. Die Zualaffung solcher Gesellschaften Um Gewerbe oder Geschäftsbetrieb sowie zum Erwerbe von Grundstäcken usw. in dem Sebiete des anderen Teiles bestimmt sich nach den dort geltenden Vo schriften, doch sollen die Gesellichasten S denfalls dieselten Rechte genießen, welche den gleichartigen Gef ll⸗ schaften irgendeines drütten Landes zustehen. Die Boden und Ge— werbserzeugnlsse sollen nach dem Grundsatz der Meistbegünnigung behandelt werden. Diese Bestim mungen bezieben sib indes richt auf die Begünstigungen des Grenzverkehis, ö. nicht auf die Be⸗ günstigungen, die einer der vertragschließenden Teile einem mit ihm zollgeeinten Lande oder Gebiete gewährt und auch nicht auf die, die Deutschland Oesterresch Ungarn oder einem anderen mit ihm duch ein Zollbündnis verbundenen Lande, das an Deutschland unmittelbar oder durch ein anderes mit ihm oder Oesterreick⸗Ungern zoll⸗ verbündeteg Laad mittelbar angrenzt, oder seinen etgenen Kolonten usw. etwa gewähren wird. Während des Bestehens dieses At kommens wird der sinnt lche Zolltartf nach dem Stande vom 1. Januar 1914 gegenüber Deutsckland in Anwendung kommen. Der Tarif kann während die ser Zeit Deutschland gegenüber weder erhöht noch darch Zölle aus bisher jollsr ie Waren erweitert werden. Auch bezüglich der Cen⸗= babnen und der Seeschiffah rt wird die Neistbegũr stigung vereinbart. Hin⸗ sichtlich des Schutzes des gewerblichen n r und dee Urbeberrechts gelten die Bestimmungen der reoldierten Parlser Uebe einkunft vom 2. Juni 1911 und der revidierten Berner Uebeieinkunst vom 123. November 1908. Ver Post. und Telegraphenvertkehr sol; nach den Bestlmmungen des Weltposiwvertrags und feiner Nebenal kommen aufgenommen werden. Die näheren Festsetzungen erfolgen durch Abkommen jwischen den beilderseitigen Verwaltungen. Schon jetzt wird vereinbart, daß die Telegramme bis auf weiteres über Schweden geleitet werben und daß die Wortgebühr für ein gewöhnliches Tele= gramm 25 Centimes betragen soll. Zur Regelung der Kon sular⸗ derbaälinis(se, der RNachlässe, des Rechitsschutzes und der Rechtshilfe in bürgerlichen Angelegenhelten sollen tunlichst bald Verträge, abgeschlossen werden, die den Anschauungen und Verhätmiffen der Gegenwart entsprechen. Bis dahin sollen der deuitsch · russtiche Konsularvertrag, das deutsch - russische Ab⸗ kon men von 1874, das Hasggtr Abkommen für den Zivilprozeß vom 17. Jalt 1905 usw. geiten. Ein Vertrag über die gegin⸗ seitige Autlieferung von Verbrechern und die Rechtshilfe in Sirafsachen soll auf neunitiger Grundlage abgeschloßsen werden. Jeder vertragichließende Teil wird die Zeitwanderung seiner Ange— hörigen in das Gebiet des anderen Teiles zur Beschäftigung in land⸗ wirischaftlichen Betrieben gessatten. Dieseg Abkommen soll jwei Wochen nach dem Austausch der Bestättgunggurkunden in Wirksam. keit treten. Eine Zusatzerklärung besagt, daß das Abkommen vorerst kelne Aenderung ber Vyorscheisten bewirken soll, die in bezuß auf Sesellscaften gewisser Art die finnische Staatgangehöꝛigkeit zur Be⸗ dingung mechen. Jedoch sollen auch in dieser Hinsicht die Ange= börtgen des Deutschen NRelchs den Finnländern tunkichst bald gleich⸗ gestellt werden.
Die Friedens verhandlungen in Bukarest.
. In der vorgestrigen und in der gestrigen Sitzung der Friedensberatung in Schloß Buftea wurde laut Meldung des Wiener „K. K. Tele araphenkorrespondenzburos“ im wesent⸗ lichen der Arbeitsplan festgesetzt. Es soll ein politischer, ein militärischer, ein rechtspolitischer und ein handelspolitischer Ausschuß gebildet werden. Dle Vertreter der Verbandsmächte werden in alphabetischer Reihenfolge den Vorsitz führen. Die Sitzungen werden fortan nicht mehr auf Schloß Buften, dessen Entfernung von Bukarest immerhin betiächtiich ist, sondern in dem in der Nähe von Bukarest gelegenen königlichen Schloß Cotroceni stattfinden.
riegonachrichten. Berlin, 7. März, Abends. (W. T. B.) Von den Kriegsschauplätzen nichts Neues.
m e.
Großes Hauptquartier, 8. März. (B. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.
Bei Durchführung erfolgreicher Erkundungen wurden oͤst⸗ lich von Merkem 30 Belgier, nordöstlich von Festubert 23. Engländer gefangen genommen. Der Artillerie und Mtnenwerferlampf lebte am Abend in einzelnen Kb, schnitten auf.
é. n, m,, Denutscher stronprinz. urmabteilungen brachten von einem Vorstoß östli n La Neuville (süblich von Berry⸗au⸗BFach ö. ag .
fangener Franzosen zurück. Im übrigen blieb die Gefe ier! au Störungsfeuer beschränkt, das sich auf dem 26 lichen Maas ufer vorübergehend fteigerte. .
Heeresgruppe Herzog Albrecht.
An der lothringischen Front entwickelte die zösische Artillerie zwischen Selle und Plaine rege 2
Von den anderen Krie gsschauplätzen nichts Neuen
te Generalqu . Ludendorff.
Desterreichisch⸗ un garischer Bericht. Wien, 7. März. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:
Keine besonderen Ereignisse. Der Chef des Generalftabea.
Bulgarischer Bericht.
Sofia, 7. März. (W. T. B.) Amtlicher Heeres bericht vom 6. März.
Mazedonische Front: Westlich von Bitolia hei Bratindol rückten gestern während der Nacht franzöfische Infanterieabteilungen nach längerer Jeuervorbereltung gegen unsere Stellungen vor. Sie wurden von unserem Sperrfeuer empfangen und gezwungen, in ihre Gräben urückzukehren. Westlich des Wardar versuchten nach heftigem e, mehrere griechische Abteilungen, fich unseren Posten zu nähern, wurden aber durch unser Feuer vertrieben. In der Ebene von Serres, westlich von Kopriva, zerstreuten unsere Posten eine verstärkte englische e ag l.
Dobrud scha⸗Front: Waffenstillstand.
Der Krieg zur See.
Madrid, 6. März. (⸗Havas) Nach einer Meldung im „Impartial“ berichtet das Marinekommando in Teneriffa, daß der spanische Dampfer „Villa Nuena“ von einem deutschen Unterseeboot gezwungen worden sei, seine als Banngut angesprochene Ladung über Bord zu werfen, dann aber hahe weiter fahren dürfen.
Mannig faltiges.
London, 7. Mär. (W. T. B.) Maagbode“ zufolge schrelben die ‚Gvening Newge: Die Raucher in England werden ez sir die weitere Bauer des Krieges odne Zigarren, Zigaretten oder 8 aushalten müfsen. Es sei zwar noch für drei Morate Tabak vorhanden, dieser werde ader für die Soldaten und die Arbelter in den Kriegsbetrieben vorbehalten bleiben.
London, J. März. (W T. B.) Reuter meldet amtlich: In einer kleinen Werküätte der Regieiung im Süden von Lonbon ert ignete sich am 5. d. M. eine Gxpl⸗osion. Vier Personen wurden getötet, eine verletzt. Die Werknait wurde zersiört.
Christianka, 7. März. (W. T. B.) Laut Meldung den Ritzauschen Büros“ fanden am Nachmittag und Abend an ver⸗ sch edenen Stellen der Stadt Unruhen statt, an denen der Mob he⸗ teiligt war. Vorwiegend n. Personen drangen in Läden und Bäckgreien ein, L ünderten sie und z'rtrümmerten Fenfle⸗ scheiben. In der Karl Johannstraße wurde ein großer Bäcker laden gestürmt. Die Polizei nahm mehrere Verhaftungen vor.
(GJortietzung deg Nichtamtlichen in ker Ersten und welten
Beilage.) I
Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opernhaut. Mlttagt 12 Uhr: Symphoniemittagskonzert. (Programm wie am Abend.) — Abend 73 Uhr: VR I. Eymphoniekonzert der Königlichen Kapelle zum Besten ihres Witwen und Waisenfondg. Leiter: Herr General ⸗ musikdirektor Dr. Richard Strauß. gum Sym phonlemittags konzert sind Cinlaßkarten bei Bote u. Bock, Leipziger . 37 und . 7, am Konzerttage im Königlichen Dpernhane zu .
Schausplelhaus. Geschlossen. (Der Eintrittskarten ⸗Vorverlanf
findet jzur üblichen Zelt siatt.)
Sonntag: Opernbaug. 66. , , Dienft· und Fresplaͤtze sind aufgehoben. Rappelkopf. Berliner af von Alpenkönig und a, , , n, Oper in drel Luf⸗ fie, . 9 Raimund von Ptichard Batka. Mustk von Leo Blech. nfang t.
Schausplelhaug. 568. Dauerbezugsvorstelluna. Dierg . Frelplätze sind aufgehoben. Die Tante aus Sparta. Lustsp in bier Akten von Johannes Wiegand. Spielleltung: Hert Dr. von Naso. Anfang 7 Uhr.
Familiennachrichten.
Verlobt: Frl. Annemarie Caesar mit Hrn. Wllhelm Gdler won Daniels Syangenberg Minden).
Gestorben: Heriogl. Anhalt. Generalsuperlntendent und Hpf⸗ Prediger a. D. D. Fr. Winftid Schubart (3erbf). 9. Geheimer Mediunalrat, Proseffor Dr. Irnst Neumann (görigh⸗ b rg). — Fr Rittmeister . B. Gugen Frhr. von Massen Sibenburg). — Hr. Bogielar von Höellenthin (Herlin). = Fi
ommernienrat Clifabeih Roth, geb. Samarche dGaarbrückenh
m
Verantwortlicher Schriftleiter: Dlreltor Dr. Tyr o k, Charlottenbtet⸗
Verantwortli de m! teil: Der Vo der Geschaftsstel
1 . r ,,, lin. nr , , ö. ma nn,
Sechs Beilagen ü
s(einschließlich Warenzelchenbellage Nr. l, Ir. 18 lag dem 6. und r , , IJir. b bel
zum Deutschen Neichsanze 1 58.
Parlamentbbericht.)
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 12. Sitzung vom 6. März 1913.
Nachtrag.
Die Rede, die hei der Beratung des Haushalts— planes der Ansied lungskommisfion der Mi— nister der geistlichen und Unterrichtsan elegenheiten Dr. Schmidt gehalten hat, hatte folgenden Wortlaut:
Meine hochverehrten Herren! Der Herr Abgeordnete Winckler hat, wie ich höre, in meiner Abwesenheit — ich habe leider das Steno— gramm nicht erlangen können — die Erklärung, die ich wegen des Religionsunterrichts in polnischer Sprache in der Kommission ab— gegeben habe, nicht für befriedigend erachtet. Es ist mir darum von Wert, auf die Sache zurückzukommen.
Ich darf kürz zusammenfassen: mein Herr Amtsvorgänger hat am 23. Juni v. J. bestimmt, daß in der Provinz Posen der Religiont⸗ unterricht auf der Unterstufe dort, wo Kinder nur der polnischen Sprache mächtig sind, an diese Kinder in polnischer Sprache erteilt werden soll. Diese Maßregel, die keine sehr umfassende war, da der Religionsunterricht im größten Teil der Prodinz Posen bereits vorher auf der Unterftufe polnisch erteilt wurde, ist inzwischen in 130 Schulen durchgeführt worden. Ihre weitere Ausdehnung ist auf gewisse Schwierigkeiten gestoßen, zum Teil auch deswegen, weil die Schul— gemeinden selbst einen Wechsel nicht gewünscht haben. Ich habe mich indes für verpflichtet gehalten, loyal durchzuführen, was niein Herr Amtsvorgänger auf diesem Gebiete begonnen hatte.
Dreimal habe ich bisber Gelegenheit gehabt, mich über diese Frage auszusprechen: einmal im Herrenhause — ich habe leider das Protokoll darüber nicht erlangen können — einmal bei der Erörte— rung des Ansiedlungsgesetzes in der Kommission dieses hohen Hauses, das dritte Mal bei der Beratung des Etats meines Ministeriums in der Staatshaushaltskommission. Jedesmal handelte es sich in der Hauptsache um die spezielle Frage der Ausdehnung des polnischen Religionsunterrichts auf Oberschlesien.
Nun, meine Herren, habe ich diese Frage zunächst rein sachlich geprüft und mir gesagt, daß sie in erster Linie eine Erziehungsfrage ist. Ich habe mich gefragt, ob den Kindern, die Wasserpolnisch als WMuttersprache sprechen, der Religionsunterricht in deutscher Sprache erteilt werden soll. Dabei lasse ich dahingestellt, ob und inwieweit das Wasserpolnische Abweichungen vom Hochpolnischen enthält. Man lann sagen, daß ähnliche Schwierigkeiten auch bei Plattdeutsch sprechenden Kindern vorliegen, wenn sie Hochdeutsch lernen. (Sehr richtig! link) Zweifellos ist, daß bei Kindern in diesem Alter die religiösen Begriffe zum großen Teil noch fehlen; im Wasserpolnischen sind auch Bezeichnungen für solche Begriffe nicht vorhanden. Es fragt sich, wie weit daraus Folgen für die Erziehung in der Schule herzuleiten sind. In dieser Frage muß ich mich auf Sachverständige verlassen, die ich in weitem Umfange gehört habe, und ich kann ver— sichern, daß alle einstimmig der Ansicht sind, es sei unrichtig, das Kind, das so unzureichend sprachlich und begrifflich vorgebildet ist, erst zum Hochpolnischen und dann zum Deutschen anzuleiten. Dadurch würde der gesamte Unterricht der Schule leiden. Das Kind selbst würde die Folgen tragen müssen. An der Hand dessen habe ich bereits in der Kommission die Ueberzeugung vertreten, es sei richtig, den Religions— unterricht in deutscher Sprache zu erteilen. Da ich die Frage rein sach⸗ lich beurteile, habe ich mich auch den Gegengründen nicht verschließen wollen, und ich bekenne, daß ich es als bedrückend empfinden würde, wenn es richtig wäre, was von seiten eines Teils der Geistlichen gesagt worden ist, daß dadurch die Kinder in ihrer religiösen Entwicklung zu— rückgehalten würden, wenn sie die ersten zwei Schuljahre gewissermaßen für ihre religiöse Entwicklung verlören. Nach den Gutachten, die mir vorliegen, habe ich indes keinen Grund, das anzunehmen, und sage in⸗ sofern unbedenklich: ich halte es nicht für richtig, eine andere Sprach— politik einzuführen, als sie bisher gehandhabt worden ist. Ich habe aber auch aussprechen dürfen, daß die Frage der Erteilung des Re⸗— ligiongunterrichts in deutscher oder polnischer Sprache keine Frage der Politik, sondern der Erziehung sei und nicht geeignet sei, als Konzession in polnischen Fragen zu dienen. Diese Auffassung allein gibt meiner Haltung die Festigkeit und Ruhe, der die Volksschule bedarf. Wir sind dies der Zukunft unsres Volkes schuldig. Vom Standpunkt der konfessionellen Volksschule ist der Staat verpflichtet, die Kinder zu guten Christen und zu guten Staatsbürgern zu erziehen, und ich möchte diese Verpflichtung in vollem Maße erfüllen. (Bravo! rechts.)
Auf die Frage, ob und wieweit in der Provinz Posen polnischer Religionsunterricht auf der Mittelstufe etwa einzuführen wäre, muß aus Erziehungsgründen beurteilt und verneint werden. Die Heran— ziehung von Geistlichen, die der Herr Abg. Fuhrmann berührt hat, ist eine Notwendigkeit, soweit andere Sprachkundige nicht vorhanden sind. Ich erkläre aber gern, daß es sich dabei um vorläufige Maßnahmen handelt.
Nun darf ich nicht verschweigen — auch das geht aus meinen Erklärungen in der Kommission hervor — daß auch politische Gründe bei dieser Entscheidung mitsprechen. Die Art und Weise, wie das Entgegenkommen meines Herrn Amtsborgängers in der polnischen Presse behandelt worden ist, konnte für das Unterrichtsministerium nur tief verstimmend sein. Wenn man von minimalen Zugeständnissen richt, dann versteht man die Wichtigkeit der Fragen nicht. Ich habe art Schluß meiner Erklärung am 19. Februar nach dem Protokoll zusdrücklich gesagt: Ich habe Bedenken gegen die Weiterführung der Maßnahmen. Ich sei der Meinung, daß, wenn die Forderungen, die der Abg. Korfanty aufgestellt habe, von einem wesentlichen Teil der polnischen Bevblterung geteilt würden, dann jedes weitere Ent⸗= Fegenlomnien der Staattregierung als Schwäche ausgelegt werden
. Ohne Gewähr,. mi Reden der Minifter und Stuhl Bemabr mit 6 . ede 6.
Erste Beilage
Berlin, Freitag, den
iger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
1918.
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S. Mrz
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könne. Meine Herren, wir wissen leider zu genau, daß die Auf— fassungen des Herrn Abg. Korfanty nicht von ihm allein vertrete werden. Ich habe mich also bereits in der Kommission genügend klar aus gesprochen, daß ich auch politische Bedenken gegen die weitere Einführung des polnischen Religionsunterrichts hege. Ich will aber gern wiederholt zum Ausdruck bringen, daß sowohl sachliche wie politische Bedenken es nicht ratsam erscheinen lassen, weiter zu gehen. (Bravol rechts.)
—
123. Sitzung vom 7. März 1918, Vormittags 11 Uhr. (Gericht von Wolffs Telegraphenbüro)
Am Regierungstische: der Minister der offentlichen Arbeiten von Breitenbach.
Präsident Dr. Graf von Schwerin eröffnet die Sitzung um 111 Uhr.
Es wird die zweite Beratung des Haushaltsplans der Eisenbahnverw alt ung fortgesetzt und die allge— meine . der ö und finanztechnischen Seite und aller übrigen Fragen des Haushalts, mit Ausnahme der Tariffragen und der Beumten- und Arbeiterfragen, wieder aufgenommen.
Abg. Lippmamn (fortschr. Volksp.): Der Minister hat in sehr wirkungsvollen Worten sein volles Vertrauen zu seiner Be— amtenschaft und zu seiner Arbeiterschaft ausgesprochen. Es ist ein ehrenvolles Zeugnis für seine Verwaltung wie für die Beamten und Arbeiter, daß dieses Pertrauensvotum hier abgegeben worden ist und einen einmütigen Widerhall gefunden hat. Aber „der Geist ist willig, aber dei Körper ist schwach“, oder er wird doch schwach. Die Beamten und Arbeiter der Eisenbahmverwaltung sind unzweifelhaft stark überlastet und müssen das ertragen zu einer Zeit, wo ihnen die Verhaälinisse, nicht gestatten, die Mehrarbeit durch eine zureichende und rechtzeitige Ernährung wett zu machen. Die Arbeits, und Ruhe— zeiten, die vor dem Kriege galien, konnten im Kriege nicht mehr innegehalten werden; man hat auf die Arbeits- und Ruhezelfen von 198 zurückgreifen müssen, und der Minister mußte ertlären, daß diese Zeiten sogar recht oft nicht innegehalten werden können. Unsere Beamtenschaft und unsere Arbeiterschaft muß unter diesen Ausnahmezuständen ganz erheblich leiden, und es ist kein Zufall, daß die Unfallziffern steigen. Der Betrieb als solcher erscheint dadurch gefährdet. Die großen schweren Zusammenstöße der letzten Zeit sind durch Naturereignisse allein nicht zu erklären. Bei allem Optimismus, bei aller Anerkennung der Bexeitwilligkeit unserer Angestellten müßte doch so viel als irgend möglich 6 gesorgt werden, daß das Fahr⸗ und Arbeiterpersonal mehr Ruhe erhält. Wir Ritten um Auskunft, was hinsichtlich der zureichenden Ernährung des
ahrpersonals geschehen ist und geschehen kann. Bei solchen Er— chwerungen ö natürlich auch die 9. der Pensionierungen an⸗ wach sen, und damit wird. die Beamtenschaft doppelt schwer getroffen, weil sie zu früherer Zeit und damit zu geringeren Sätzen in die ᷣᷣ geht. Sollen Veranstaltungen getroffen werden, die Beamten vor diesem Nachteil ihres anstrengenderen n mn schützen⸗ Die Beamtenkreise werden weitzrhin beunruhigt, durch die besonderen Entbehrungen und Kraftanstrengungen, die, ihnen die. Abkomman— dierung in den Felddienst zumutét. Auch hier treten die Pensionie— rungen frühzeitiger ein, und die invalide gewordenen Beamten stehen sich dann ungünstiger, da die Grundsätze der Zivil⸗Unfallfürsorge hier nicht in Anwendung kommen. — Die Verlängerung des. ö abkommens um zwei Jahre nehmen auch wir an. Zurzeit erfüllt dieses Abkommen nur noch kheoretisch die Wünsche des Hauses, die bei dem Abschluß dahin gingen, die Einkünfte der Eisenbahn zu teilen wischen Staats- und Eisenbahnverwaltung derart, daß der ersteren 2, l9 v. H. des statistischen ö der Eisenbabn zu allge— meinen Zwecken überwiesen werden sollte, während die Eisenbahn einen bestimmten Prozentsatz zu Erneuerungen verwenden sollte. Dieses Abkommen kann nur in einer Zeit guter Konjunktur wirken. So bleibt jetzt ein Defizit von 159 Millionen Mark. Trotzdem müssen wir dieses Abkommen aufrechterhalten, damit nicht in den Zeiten der Finanznot der Staat zu viel von den Einnahmen t Cisenbahn fortnimmt. Allerdings muß später dieses starre Vertei⸗ lungsfystem geändert werden. Die Erweiterung des Güterderkehrs im Taufe des Krieges hat die Einschränkung im Personenverkehr be⸗ wirkt. Wie diese hat man aber auch noch andere Aenderungen hin⸗ genommen, wie die Erhöhung der Eisenbahntarife, die in IFriedens⸗ zeiten einen Sturm hervorgerufen haben würde. Die Verdoppelung der Tarife zl nun in anderer Form noch erweitert werden. Die Tarife für Personenzüge sollen um 25 v. H; erhöht werden, ohne daß das Haus sich darüber äußern kann. Die Eisenbahnverwaltung braucht allerdings nur bei einer Erhöhung der Gütertarife das Haus zu befragen, es entspricht aber dem guten Einvernehmen özwischen er⸗ waltung und. Abgeordnetenhaus und wohl auch der Sachlichkeit und Würde des Hauses, wenn derartig einschneidende Maßregeln vorher zur Kenntnis des Hauses gebracht werden. Wenn auch die Unzu—ö länglichkeit im jetzigen Personenperkehr auf die kriegerischen Verhält⸗ nisse , ist, so könnten doch manche Erschwerungen fort⸗ fallen. Die Verwaltung darf sich nicht auf den Stanzpunkt stellen, lem Publikum das Reisen überhaupt, zu verekeln. Da die Ein—⸗ en n b, des Personenverkehrs durch die Konkurrenz mit dem Güter— verkehr bedingt ist, so könnte man vielleicht dem Gedanken 8, Gin. führning besonderer Güterbahnen nahetreten. Vielleicht ist der Minister jetzt darüber anderer Meinung. Bei den hohen Kosten einst allgemeinen Durchführung könnte man hier vielleicht stückweise dor gehen. Während des Krieges ö. 0909 Güterwggen entstanden. Auch die Zahl der Lokomotiven hat sich so gesteigert, daß, während Tausende von Lokomotiven in den okkupierten Gebielen uns für unsere Verbündeten fätig waren, bei uns im Lande nur 699 Lokomotiven en er fahren als im Frieden. Trotz des schlechten Aussehens ist das Material in Wirklichkeit . schlecht. Wir können deshalb hoffen, daß die GFisenbahn auch nach dem Kriege ihren Aufgaben voll gerecht. werden wind. ge Aufgabe der Eisenhahnen wird eine sehr vielgestaltige sein, handelt es sich doch um den Wiederaufbau unseres Wirtschaftslebens. Es darf dit nicht wieder wie früher vorkommen, daß die Eisenbahn mit Tarifen arbeitet, die es den Wasserstraßen unmöglich macht, em. tabel betrieben zu werden. Die Eisenhahnverwaltung hat hoffentlich während des Krieges gelernt, daß ,, nicht Feinde des Gisenbahnverkehrs e sind, sondern äußerste Reserven im Falle der Not. In finanzleller Beziehung verläuft der diesmalige Gtat nicht günstig. Wie wir gber gehört haben, sind noch erhebliche Einnahmereste vor, handen. So solt die Abrechnung mit zer. Militaͤrwerwaltung noch recht erhebliche Posten einbringen. Hoffentlich erfahren wir noch heute vom Minister, wie hoch sich 6. Summen etwa belaufen. Der jetzt be— willigte 15prozentige 36 ag bedeutet ja auch einen hübschen Ein⸗ nahmeposten für die Zukunft. , sollen in Zukunft weitere nscht unerhebliche Ersparnisse erzielt werden durch Einführung einer neuen Bremse und von eißbampflokomotiven. Auch durch die Zusammenlegung der, Klassen. sollen, Erswarnisse. gemacht werken. Dem wage ich var anf gn nicht zu widersprechen. Rur weiß ich nicht, ob nicht ein Zurüchdrängen der ersten Klasse mehr Nachteil als Vorteil, erbringen wird, denn viele Reisende müssen die lange Fahrt zu geistiger Arbeit ausnützen.
Wenn das Bild den känsügen Einnahmen der Cie nbahnen nich ungünftig ist, so möchte ich die Legende zerstören, als ob nach dem Kriege ungeheure Mittel nötig sein würden, um die Eisenbahnen wieder in den alten etriebsfählgen Zustand zu versetzen. Man fagt. es müßten mehrere Milliarden dafür angelegt werden. Wir haben aber noch, verfügbare Einnahmereste für Neubauten; in diesem Jahre haben wir dafür allein über anderthalb Milliarden eingestellt. Fs sind schon fast drei Milliarden für die Wiederherstellung des Wagenparks vorhanden. Wir können der finanziellen Ent wicklung der Eisenbahnen mit Ruhe entgegensehen. Die Eisenbahn wird ihren beiden Zwecken: der große wirtschaftliche Verkehrsfaktor zu sein und als Einnahmequelle das Rückgrad unserer Finanzen zu bilden, gerecht werden. Graf von der Groeben ,. die Ver längerung des Finanzabkommens damit, daß man angesichts der neuer demokratischen Welle nicht wisse, was gus den Eisendahneinnahmen werden könnte. Dieses Mißtrauen ist durch nichis gerechtfertigt. (Sehr xichtig! links Auf dem Eisenbahngebiet sind bisher alle Pan⸗ teien einig gewesen, das Finanzabkommen ist vom 5e. einstimmig gebilligt worden. Herr von Wohyna befürchtete, daß die Bedeutung des preußischen Fiskus gefährdet werde und dh Fiskus nur noch als Gebe⸗ tante angesehen werden könnte. Ich glaube, man kann den . eher als eine unangenehme Nehmetanke ansehen. Herr von Wong meinte ferner, unter einem parlamentarischen Minister würde das Bild des Eisenhahnetats ganz anders werden, weil ein solcher Mi nister den Wünschen seiner Freunde folgen müßte. . von Woyna kenn seine Erfahrungen in dieser Hinsicht nur an Ministern von der Rechten gemacht haben. (Sehr richtig! links,. Sein Mißtrauen Tegen parlamentarische Minister in der Jetztzeit ist nicht begründet. Die Gewissenhaftigkeit eines Ministers Lon der Linken ist nicht ge= ringer als die eines Ministers von der Rechten. Auch ein Tropfen sozialen Oels hat unserem Eisenbahnminister bisher nicht gefehlt. 3 wünsche dem Minister, daß er noch lange im Amte bleibe, aber wenn er ersetzt werden müßte, würde ich lieber einen Minister von der Linken als von der Fechten sehen. Beifall links)
Abg. Macco (ul): Im Kriege sird die Leistungen der Cisenbahn. von Jahr zu Jahr mehr aàngejpannt worden, der Betrieb hat, sich gegen die Friedenszeit mehr als ver⸗ doppelt. Mabei ist die He fen fh geringer als im Frieden. In Zukunft werden der Gisenbahnverwaltung ö. größe te wirtschaftliche Aufgaben obliegen, die eine noch höhete 2 mn ihrer Kräfte nötig machen werden. Wir fühlen uns vetpflicktet, den Eisenbahnbeamten unseren Dank für ihre Leistungen zum Ausdruck ö Aus dem Betriebsbericht für 1917 ersehen wir, daß die Wirtschaftlickkeit unserer Eisenbahnverwaltung während des Krieges Eine gute gewesen ist. Der Etat für 1918 weist nach Abz er Zinsen und der gesetzlichen Tilgung und Abschteibungen tir d gere! Üäberschuß von 340,1 Millionen Mark auf. Wenn ein wirtschaftliches Institut nach so vielen Kriegsjahren noch einen derartigen Ucherschuß bringt und dann noch ein Extraordingrium speist, das man als Ab= schrebung ansehen kann, so ist das kein ungünstiges Resultat, und wir können damit zufrieden sein. (Sehr richtig). Wenn man noch 2.1 25 für die allgemeine Verwaltung verrechnet, so wird damit ein künslliãhwr Fehlbelrag von 43 Millionen erzeugt. Wir müsfen ung darüber klar sein, . dieser Fehlbetrag künstlich ist. (Sehr richtigh Der Etat beruht auf einer großen Unsicherheit in der Berechnung der persönlichen um sachlichen , Für ein wärtschaftzliches Unter⸗ nehmen liegt aber eine große Gefahr darin, wenn nicht völlige Klar= heit über alle Ausgaben und Einnahmen herrscht. Das A ommen mit der Finanzverwaltung wird von meinen politischen Freunden mit . . Gefühlen aufgenommen. Wir haben uns zwar ent schlossen, seiner Verlängerung zuzustimmen, aber es kommt uns dabei lediglich auf das Prinzip an, eine baldige Festlegung der Be ziehungen der Eisenbahn zu den Finanzen des Staates herbei zuführén. Keineswegs bedeutet unsere Stellungnahme eine erkennung der Einzelheiten des bisherigen Abkommens. Ein solches Abkommen muß unbedingte Sicherheit bieten für die volle Befriedigung aller Bedürfnisse der Eisenbahwerwaltung. Die Eisen. bahnen müssen absolut unabhängig von den allgemeinen Staats ausgaben sein, sie müssen sich entwickeln nach den Bedürfnissen des Landes. (Sehr richtig) Die persönlichen sachlichen Ausgaben der Eisenbhahnen werden in der nächsten Zeit eine gewaltige Steige⸗ rung erfahren müssen. Durch die vielfach jetzt im Lande hervor tretende Tätigkeit von Leuten, die Einfluß auf die unteren Beamten und Arbeiter gewinnen, ist eine ungeheure Unruhe in diese Kreise des Eisenbahnpersonals hineingetragen worden. Die Eisenbahwerwal- tung ist bemüht, den Bedürfnissen dieser Schichten nn,, soweit es ihr möglich ist. Der Einfluß gewissenloser Agitatoren schädigt aber die Arbeitsfreudigkeit im Lande und beeinflußt danüt ungünstig auch die Tätigkeit unserer Eisenbahnbeamten. enn der Minister betonte, die Essenbahn habe in vollem Umfange das getan, was bei Gründung der Staatseisenbahnen versprochen wurde, so muß ich dem leider in einer Richtung widersprechen. Bei der Gründung der Staatseisenbahnen wurden sie lediglich als eine Maßnahme zur wirtschaftlichen Hebung des Landes hingestellt. Es sind der Eisen⸗ bahnverwaltung aher dennoch erhebliche Mittel entzogen worden, um den ganzen Staatshaushalt ins Gleichgewicht zu bringen. Das sollte unterbleiben. Die Kriegsjahre haben gelehrt, daß die leitenden Stellen mit Leuten besetzt werden müssen, die über genügende Er- fahrungen im Dienst verfügen. Die Einschränkungen im Personen⸗ verkehr sollten für die großen durchgehenden Linien möglichst weg- fallen. Es sollte mehr Rücksicht genommen werden auf das rege Ge⸗ schäftsleben, das zur Wiedergesundung unseres Wirtschaftslebens nun inmal erforderlich ist. Mit Neuerungen, die im Interesse des Wirt⸗ schaftslebens liegen, sollte die Eisenbahn nicht so lange zögern. Für. unsere Beamten und Arbeiter wollen wir möglichst Sorge tragen. Am schärfsten werden unsere Lokomotiven mitgenommen. Da ist mir Auffällig, daß die Verwaltung eine Erfindung, die auf diesem Gebiete gemacht worden ist und die eine gleichmäßige Erwärmung des ganzen ,, ermöglicht und das Anfetzen von 5 verhindert, nicht in der notwendigen Weise ausgenutzt hat, obaro gerade . die Ungleichmäßigkeit der Erwärmung und die Bildun don Kesselstein die i n Schäden an den Lokomotiven angerichte werden. Ich habe mich in meinem Betrjeö von der großen Bedeut⸗ samkeit diefer Erfindung als Techniker selbst überzeugt. Der Einwand, datz es nicht angängig sei, während des Krieges solche Neuerungen zu prüfen, trifft hier nicht zu, weil die Vorrichtung so einfach ist, daß eder Maschinist sie ausführen und kontroslieren kann, weil sie keine Erschwerung des Betriebes bildet und Re Leistungsfähigkeit der Loko. motibe ganz wesentlich erhöhen kann. Auch ein Risiko ist dabei nicht vorhanden, denn im Verhältnis zu den sonstigen Ausgaben der Eisen⸗ bahnverwaltung spielen 500 00 „S keine Rolle. Ich kann nur be—= dauern, daß die maßgebende Stelle der Erfindung nicht sofort näher. etreten ist und daß wit uns weiter mit dem minderwertigen Material n müssen. Im Anschluß an eine von mir schon früher hier ge⸗ machte Aeußerung, der der Minister der öffentlichen Arbeiten damals entgegentraf, wiederhole ich, daß sämtliche höheren administrativen Cisenbahnbeamten auch von den volkswirtschaftlichen Aufgaben der Eisenbahnen durchdrungen sein und diesen ohne bürokrafische Am⸗ wondlung gerecht werden müssen. Viele der wichtigsten Fortschritte auf dem Gebiete der Eisenbabnen sind durch Anregungen veranlaßt worden, die aus anderen als Eisenbahnkreisen gegesen wurden.
dem gewaltigen Ringen der Völker müssen alle Mittel ausgenutzt werden. Das Verfahren, welches unsere Eisenbahnderwaltung in diesem Punkte gegenüber dem fast aller anderen Länder einschlägt, erz