mit allen Gegenständen des sie hat die Kosten des Versahrentz
Hotel International“, vom Handel betr., und der
mit allen Gegenständen des täglichen Bedarfs unter- sagtz si⸗ bat die Kosten des Verfahreng zu tragen.
Die am
1. Oftober 1918 zur Folge (Serie)
gelangende der auslosbaren
Rückzahlung — „prozentigen Schatz⸗ anmweisungen des Deutschen Relchs von 1914 (I. Kriegsanleihe) wird am Donnerstag, den 4. April 1918, Vormittags 10 Uhr, in unserem Dienstgebäude Oranienstraße 92 97, vorn 1 Treppe, öffentlich durch das Los bestimmt werden.
Berlin, den 13. März 1918.
Reichs schuldenver waltung.
Bekanntmachung.
Die Lig uidation der Fremden penfion Bethell in Garmisch (iehe „Reichs anzeiger“ Rr. I8 und 23/1917) ist beendet.
München, den 7. März 1918.
Königlich Bayerisches Staats ministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern.
J. A.: Dr. Schmidt, K. Ministerialrat.
Bekanntmachung.
Die auf Grund der Bundesratsverordnung vom 13. De⸗ ö 6 1917 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 1165) in Verbindung mit er. Bundegratsverordnung vom 25. November 1914 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 487). betreffend die zw angsweise Ver— waltung auslãndischer Unternehmungen, angeordnete Zwangs⸗ verwaltung über die Fa. Wertheim Export Company m. b. H. in Hamburg ist wieder aufgehoben. Hamburg, den 13. März 1918.
Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. trandes.
—— —
Bekanntmachung,
betreffend Liquidation französischer Unter— nehmung en.
Mit Zustimmung des Herrn Generalgouverneurs in Belgien habe ich gemäß den Verordnungen über bie Liquidationen feindlicher Unternehmungen vom 29. August 1918 und vom 15. April 1917 (Gesetz- und Verordnungsblatt für die okku⸗ pierten Gebiete Belgiens Nr. 2653 vom 13 September 1916 und Nr. 335 vom 19. April 1917) die Liquidation bes Antzils des Camille Fischer an der Füma Fischer Freres in Brüssel angeordnet. (Zum Liquidator ist Herr J. Welker in Brüssel, Rue des Fripiers 24, ernannt worden. Nähere Ausz⸗ kunft erteilt der Liquidator.
Brüssel, den 7. März 1918.
Der Chef der Abteilung für Handel und Gewerbe bei dem Generalgouverneur in Belgien. V.: von Borsig.
= .
Betanntmachung, betreffend die Liquidation britischer Unter⸗ nehm ungen.
Mit Zustimmung des Herrn Generalgouverneurs in Belgien hahe ich gemäß der Verordnung über die Liguidatlonen britischer Unternehmungen vom 29. August 1916 (veröffentlicht im Gesetz, und Verordnungsblatt für die okkupierten Gebiete Belgiens Nr. 263 vom 15. September 1916) die Liquidation L des in Belgien befindlichen Vermögens der Firma John Martin C Co, Antwerpen, ) des in Antwerpen, Everaert⸗ straße 105, belegenen gewerblichen Grundstücks des Engländer 361 Martin angeordnet. (Jum Liquidator ist Herr
r. Ochwadt in Antwerpen, Menpl. 14, ernannt worden.) Nähere Auskunft erteilt der Liquidator. .
Brüssel, den s. März 191. Der Chef der Abteilung für Handel und Gewerbe
bei dem Generalgouverneur in Belgien. J. V.: von Borsig.
—— —
ö Bekanntmachung.
Dem Kaufmann Adolf Rosen feld in Thalmässing (Kal. Bennksamts Hilpoltstein) wurde mit bejirkgamtlichem Y e g (en, 16. Februar 19518 wegen der von ihm. bekundeten Uruberlässigkest der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfz unter sagt.
Hilpoltstein, den 16. Februar 19183.
Königliches Benrksamt. J. V.: Dr. Schu ster.
e gl erg RGöGBl. S. ist dem Schuhmacher Jose 1 ter, Cöln, Venloerstraße 17 erh ö aller Art untersagt worden.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung un uverlässiger ersonen vom Handel vom 23. September 1915 ift der Schankwirtin una Therese verw. Bobe in Dresden ⸗ A., Chemnitzer Str. 12, der unmittelbare und mittelbare Handel mit Gegen ständen des täglichen Bedarfs mit Wirkung für das Reichs. gebiet unte rsagt worden. Dresden, den 12. Marz 1918.
Rat ju Dresden, Gewerbeamt B. Reichardt.
GSekanntmachung.
Der Hotelang⸗stellte Ling Seiser in Pforzheim, Hot tl International“, wird gemäß 8 1 der Bundes ratzberordm ung vom 25 September 1915, die Fernhaltung un zuhe lä si er Personen vom a Vandel betreffend, uad der Verordnung gleichen Betreffs deg Gr. u bad. Ministertums des Innern vom 14 Oktober s9oI5 der Handel täglichen Bedarfs untersagt; zu tragen.
Pforzheim, den 1. März 1918.
Großherzogliches Bezirkgamt.
Sekanntmachung.
Der Hotelangestellten Martha Seiser in Pforzbeim,
wird gemäß 8 1 der Bundegratz verordnung vom 25. September 1915, die Fernhaltung unzuverlässiger Personen Verordnung gleichen Betreffs des Gr. bad. Ministeriumz des Innern vom 14. Oktober 1915 der Handel
Dr. Göler.
Pforzheim, den 1. Märj 1918.
Großherjogliches Bezirksamt. Dr. Göler.
bedarf m. b. H. in Gummi und
der Fiima Union⸗ G ö k 7 e sellschast für Alfred Wolter in R
Bundesrats verordnung vom 23. September 1915 der
betreffend (RGB. S. 66033. haben in Dortmund, Westen bellweg Nr. 62, und dem Kaufinann Hang
Bekleid
und im amtlichen Kreteblatt sind von den Betroffenen zu tragen.
des Reichs⸗Gesetzblatis enthält unter
stücke von Grundstücken, vom 10. März 1918. Berlin W. 9, den 15. März 1918. Kaiserliches Postzeitungs amt. Krüer.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 36
Nr. 62656 eine Bekanntmachung über den Verkehr mit landwirtschaftlichen Grundstücken, vom 15. März 1918, und unter Nr 6266 eine Bekanntmachung, betreffend Auszahlung des Uebernahmepreises für enteignete Bestandteile und Zubehör—
Sekanntmachung.
Lus Grund dg HBelanntmachung deg Bundesrats vom 23 2 tember 1910 zur Fernhaltung unzuberlässiger Personen rem d
des Minisiers fär Handel und Gewebe vom 77 (Mintsterialblatt für Handel und Gewerbe S. 26) Abdeckgreibetrieb des Wilhelm Rivpka und fein frau, Marie geb. Riemann, hier, Hinter dem Turnpla 1. April 1918 ab geschlossen.
Guben, den 8. März 1918.
Dle Polizeiverwaltung. Dr. Glücksmann.
Tönigreich Preußen.
Kiel e der Universität in Greifswald, den bisherigen
Regierungs⸗ und Schulrat und
zum Seminardirektor zu ernennen.
Au sführungsbest im mungen zur Bekanntmachung
15. März 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 123). Auf Grund des 8
stehenden
Aus führungsbestim mungen erlassen:
das Grundstück ganz oder zum Teil li⸗gt.
(Gürgermetster) erteilt werden, Grundstücks belegen ist. Regierunge praͤsidenten,
wirtschaft, Domänen und Foesien anzurufen.
Oberlandegsgerichte als Ftdeikommihaufsichtsbehsrder.
in Keoft. Berlin, den 16. März 1918.
Der Staatskommissar für Volksernährung. A.: von Eynern.
Der Justizminister. Der Minister des Innern. Spahn. J. A.: Freund. Der Minister für Landwirtschaft, Der Domänen und Forsten. Finanzminister. von Eisenhart-Rothe. Hergt.
Ministerium der geistlichen und Unterricht i⸗ angelegenheiten.
Der Regierungs- und Schulrat Dr. Steffens ist der Regierung in Osnabrück überwiesen worden. ;
Dem Seminardirektor Dr. Knauer ist das Direktorat des Lehrerseminars in Exin verllehen worden.
Dem Prioaldozenten in der medizinischen Fakultät der Friedrich Wilhelms-Universität in Berlin Sr. R ngleb und dem Direktor der höheren Handelsschule in Barmen Dr. Kuemmel ift das Prädikat Professor beigelegt worden.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
. Geheime Oberbaurat Saal ist von dem Amt als ständiger Kommissar des Ministers der öffentlichen Arbeiten für die Teilnahme an den bei der Technischen Hochschule in Charlottenhurg, Abteilung für Aichitektur, stattfindenden
Diplomprüfungen entbunden. Als Rachfolger' ist der Gehei Oberbaurat Saran bestellt. chfolger ist der Geheime
Bekanntmachung.
Gewäß 81 der Bekanntmachung des Bundesrafs zur Fernhaltung ersonen vom Handel vom 23. September 1915
der Handel mit Schuhwaren
Cöln, den 6. März 1918. Der Oberbürgermeister. J. V.: Pr. Geft.
— — —
Bekanntmachung.
Phönir!, Gesellschaft für Indusßtrle— Rodenkirchen b. Cöln; der Firma she st G. m. b. H. in Rod entirchen b. Cöln; Bergwerk und Hütten. b. Cöln; dem Kaufmann oden kirchen b. Cöln ist auf Grund der
andel mit
llen Gegen ständen des t ntersagt worden. n des täglichen und des Krsegsbedarfs
Cöln, den 11. März 19183. Der Landrat des Kreises Cöln⸗ Land. Minten.
Sekanntmachung.
Auf Grund der Bundegratg verordnung vom 23. September 1915, die Fernhaltung unzaverlässigrr Personen vom Har del wir dem Kaufmann Otto Kurow'stky
Der Firma
n Rodenkirchen
ße Nr. 25 wohnhaft,
Hettlage & Co. in Dort.
. ßen⸗Ecke, den Handel mit Art wegen Unzuverlässiakeit in
b untersagt. Die dosten der
chung dieser Verfügung im Neichgan zeiger
Dortmund, den 12. März 19183. Lebengmlttelpoltzelamt. TEschackert.
— —
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den bisherigen Privatdozenten, Professor Dr. Hoehne in zum ordentlichen Professor in der medizinischen Fakultät
Kreisschulinspektor und Regierungs⸗ und Schulrat im Nebenamt Dr. Steffens in Allenstemn zum
den bisherigen Prorektor Dr. Knauer, zurzeit in Erin,
des Reichskanzlers über den Verkehr mit landwirtschaftlichen Grundstücken vom
8 der Bekanntmachung des Reichs— kanzlers über den Verkehr mit landwirtschaftlichen Grundstücken vom 15. März 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 123) werden die nach
1. Zuständige Behßrde im Sinne der Bekanntmachung ist der Landrat — in Stadttreisen der Bürgermeister — det Kreises, in dem Liegt das Grundstück in mehreren Kretsen, so soll die Genehmigung nur von dem Landrat in dessen Kreis der größte Teil des
In Zweifelsfaͤllen ist die Enischeidung des bei perschtedenen Regierur gabezrk⸗n bes Dher⸗ präsidenten, bet verschiedenen Propinzen des Miahlsserg für Landwirt.
2. Verwaltungsbehörde im Sinne der Bekanntmachung (82 Nr. 3) sind die Minister, die Propimmialverwaltunge behörden und dle
3. Die 5§ 1—7 der Bekanntmachung treien am 18. März 1918
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter Nr. 11 626 einen Allerhöchsten Erlaß, betreffend die einheitlichung des Strafvollzuges, vom unter Nr. 11 627 einen Allerhöchsten Erlaß,
Tierärzte, vom 11. Februar 1918, unter Nr. 11628 einen Erlaß des Staatsministeriums, betr Anwendung des vereinfachten Enteignungs verfahrens h Enteignung von Grundeigentum in der G für die Farbenfabriken vormals Friedrich Bayer Leverkusen, vom 15. Februar 1918, unter
Bau einer Hochspannungsleitung von FPiesterltz
Lichtenberg) zu errichtenden Reichsfiskus, vom 17. Februar 1918, und unter
Nr. 11 630 eine Bekanntmachung über die Genehmigung der Notverordnung zur Ergänzung der Verordnung vom 14. September 1916, betreffend den Erwerb von Reichs kriege⸗ anleihe für Stiftungen, standesherrliche Hausgüter, Famillen⸗ fideikommisse, Lehen und Stammgüter (Gesetzsamml. S. 129), vom 39. August 1917 durch die beiden Häufer des Landtagt, vom 25. Februar 1918.
Berlin W. 9, den 15. März 1918. Königliches Gesetzlammlungsamt. Krüer.
(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.) e / .
Aichtamtliches
Dentsches Reich.
Preußen. Berlin, 16. März 1918.
Eine Abordnung des kurländischen Landesrats, bestehend aus dem Landesbevollmächtigten Baron Rahden, vem Gemeindeältesten Weschneek, dem Rechtsanwalt Mel dille und dem Generalsuperintendenten Berne witz, ist gestern bei dem Reichskanzler Grafen von Hertling erschienen, um ihm den Beschluß des Landesrots vom 8. März zu überreichen und eine Antwort Seiner Majestät des Katjers darauf zu erbitten. Der Reichskanzler empfing die Abordnung im Gartensaal des Reichskanzlerpalgis und sprach in seiner Be— grüßung die Hoffnung aus, daß der gestrige geschichtliche Vor⸗ gang für Kurland und für das Deuische Reich in gleichem Maße gute Früchte zeitigen werde. Als Sprecher der Ab⸗ gidnung verlas dann Aaron Rahden den Bejchluß des Landesrats, der laut Meldung des „Wolffschen Telegraphen— büros“ folgenden Wortlaut hat: Nachdem bereus die ÄAugemeine Landesversammlung vom 21. Sepiember 1917 den Schuß und Schtim Seiner Meojchtät des Deuischen Kaisers und des mächtigen Deuischen Reichs erbeten bat, it nunmehr in Gemäßheit des Art 3 des am 3. Ylär, d. J. jw ischen Deutschland und Rußiand abgeschlossenen Frtedengdertrags Kärsand endgültig der Staaisgoheit Rußlands entjogen und bie Benimmung selnes künftigen Schichals in die Hände Deuischlandz im Benehmen mit der Bevölkerung Kurlands gel-gt worden. Freudtg hewegt von dieser glücklichen Wendung und voll liefer Danlbarkeit für Fie großen Opfer, welche von rem deutschen Volt zur Befreiung der baltischen Lande gebracht worden sind, hat der Landes at, gestützt auf dasz ihm dutch Kaiserliche Gnade gewährte Peecht, an der Beratung der staatgzrechtlichen Neugestaltung Kurlands teilnehmen zu dürfen, beschlofsen, die nachsteben den Wünsche als die Willensmeinung des Landes der Staatsregierung zu unterbrelten und für sie die Allerhöchste Genehmigung zu erbitten:
1) De sicherste Gewähr für die Wohlfahrt, Rube und ftiedliche Fortentwicklung des Landes in elnem monsrchtsch kon stitullonellen Staatgwesen unter dem Siepter Sin r Majestät des Dentschen Kaisers und Königs von Preußen erblickend, wast eä der Land iat, dte alleruntertäntgste Bitte aus usprechen: Seine Katserliche und Köntg⸗ liche Majestät wolle Allergnädigst geruhen, für sich und seine Nach⸗ folger bie Herzogskrone Kurtkandg genelgtest anzunehmen.
2) Es entspricht ferner unseren Am schlüungen und Wünschen, deß im Wege diz Abscklesset von Konventionen, betreffend das Militär, Zoll., Verkehr., Maß., Mänz. und Gewichitzwessn, sowie durch anzerweitige Verträre eine möglichst enge ö. bindung Kurland mit dem Peutschen' Reiche in an , scher und wirtschaftlicher Beziehung angestrebt und verfaffungsmößtg sichergenellt werde. .
3) Unsere lehnlichen Hoffnungen sind darauf gerichtet, daß 9 durch seine vielbundertjäbrige Geschickte und durch so manche . Schicksaltschläge zusammengeschweißte Baltenland nicht an der Schwell: elner glückverbeiß nden Zakän ft auge nandergeiissen, vielmehr zu einer staatlichen Einbeit in einheltlicher Veiwaltungé. und Verfassungtform
fan fiengefast dem Deutschen Reiche dauernd angegliedert werden möge.
Die Begründung des Beschlusses sagt:
„Seit Jahrhunderten an die monarchische Staatoform ger und ihr stets aufrichtig ergeben, vermögen sich die fiaatgtreuen . wohner Kurland keine andere staatliche Gestaltung borzustellen, 3 gleich der erblichen Monarchle unabhängig von vorübergehenden a stiömungen und Partesungen und erhaßen über allen een . Interessengegensotzen mit fester und gerechter Hand das Staate zu führen und jedem das Seine zu gewähren imstande wär? ö Nur unter monarchistischer Leitung und einer kraftvollen Xe. ö im engsten Anschlufse an dag Beutsche Reich dürfen wir Kur 6. ene Heilung der durch den Weltkrieg unserer Heimat geschla teen schwercn Wanden und ein erneuteg Aufblühen aller ihrer ,, . bältnisse erhoffen. Das uns vor Augen siehende Beisplel der I wah! sinnigen Anarchle ausgearfeten russischen Demokratie kann in nserer schon vorhandenen monarchsschen Gefinnnng nur ö . festigen und krästigen. Die von ung ersehnte Per fonalunlon 9. * ruhmrelchen Hause Hohenzollern gibt ung die keste, gin dl hf g. währ für Sicherheit, Wohlfahrt und inneren Frieden unseres
und für einen dauernden Anschluß an das Veutsche Reich.
Deb⸗ (NG Bl. S. 603) und der dazu ergangtnen Alus ät un, gebessmmmn enn Se ytember 1915 wird der er G he.
67, vom
Nummer h
Ver⸗ 14. Dezember 1917,
betreffend den Ran der bei den Haupt⸗ und Landaestüten planmäßig ange ne
effend ei der emeinde Worringen u. Co. in
Ne 11 629 einen Erlaß des Staats ministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungsversahrens bei dem
z im Kreise Wittenberg nach dem bei Rummelsburg (Stadtkreis Berlin⸗
Umspannungswert durch den
stland verbinden uns nicht nur die bisherigen 2 . 664 die gemelnsamen Leiden und Erlebnlsse ae dieser n . auch die Gemetuschast unsres religlssen . rer wertvollsten Güter einer im Grunde gieich⸗ tuiss⸗ um a ick ung. Auch das gefamte, humch rie v kerper⸗ an beringte und gefö derte Wutschafisleben läßt die ec e, Oil celänder so tnelnan der der flochten sein, daß essen d hiefer Fäden nicht ohne tiefen Schmerz und em pfind⸗ en 3 erfolgen könnte. Geographisch und geschichtlich ge⸗ Ein . und sturland zusammen und es erscheint dem Lid⸗ w!uscht wenn schon möglichst bald eine Etnheitlich ftung und Verfassung geschaffen werden würde, wobei et ine ter Wunrsch nach einer völligen Trennung des neuen je er ide pon ültauen zum Ausdruck gebracht wird. hilt n Sprecher der Abordnung überreichte nunmehr den ö, des Landes rats dem Reichskanzler, der seine Antwort Een, Unterstaatssekretär von Radowitz verlesen ließ. ur
Die Antwort lautete: Selne ntwoit au seiner tiefgef
.
t iu Veiwa
das Huldigungetslegtamm des karländischen Landes als a de n, Freude über den Beschluß vom 8. Mätz hen und geruhten mich nunmehr ju beautiragen, Ihnen,
lum u. gere erschienenen Vertretern des kurländischen Landeerais,
— außsichten deß gewrrbt mäßigen Grundsiückshanvels. Majellät der Kaiser und stönlg haben bereits durch selne
den brut k für das in dem Beschluß zum Ausdruck gebrachte p imsten Ben e n e.
Veitrauen gin er F eude und Rührung kaben Seine Majestät von ,, Bitte Kenntuig genommen, die Herzogzz⸗
Selne Maß slät erblickt bie in ein ,, . Zeichen des unerschünerlichen Vertraueng Kurlands zu 9 *.
der an inen gnlands anzunehmen.
er Hei on und dem Hause Hohenzollern sowie jum Peutschen
ich und Preußer. eln Anh tung — dem Landegrat mitgeteslt werden. Mit ferrer eisehen, da bindung
ii wen der kurländische Landesrat bereits im Sepfember v. J.
den jetzigen Beschluß erneut den Wellen zur Wiedererrichtung . e nn ,. Kurland, ausgesprochen, und vachdem unswischen die bisherlgtn staatlichen Verbindungen Kurlands gelsst
worden sind,
ß der Wensch des Lendegrats auf eine enge Ver—
ge. Seine Mejestt haben mich. Allerhöchst beauitragt, ö. ,,, ö Reiches das wirdererrich teie heriogtum Kugland als freie? und ung hänciges Oer— „ogtum anzuerkennen, ihm den Schutz und Beinaud des Din en Riches bei der Einrichtung seines Staanswesens und beim Auf— ban seiger Verfassung, die auch eine L. ntesperireiuig Kauf breiter Frundlege vorsehen inuß, zuzusichein und wegen der Festit gung und game lierung der vom Landesrat heschloss nen engen Verbindung mit hem Deutschea Reich das weitere zu veranlassen. Eine formelle U— unde über die Anerkennung Kurlands wird dem Landesrat noch ju—
ehen. . 56 ajeftät haben mich schließllch bezuftragt, den Landesrat ö . doß die Antetlnahme Seiner Majestäͤt und des Deutschen Reicheg an dem Schicksal der ührigen baltischen Gebiete bereits in dem lürzlich abgeschlassenen deuisch iu siscken File deng⸗ ertrag jum A gdrack getommen ist, un? dem Landesrat ju ver, sihern, deß die Gestaltung der Verhältnisse in da sen Hebie ten guch welteihla von der wärmsten Anteilnahme Seiner Majestät des Kaiserg und König geträgen suin wird.“ , Der Reichskanzler zog hierauf die Mitalieder der Ab— irdnung in ein Gespräch, im Verlauf dessen er seiner Freude iber die Einmütigkeit des deutschen und lettischen Elements aussprach, die in dem eben verlesenen Dolnument anen so schönen Willensausdruck gefunden habe. Ma Worten det Dankes verabschiedeten sich sodann die Herren der Abordnung.
Der Reichskanzler Dr. Graf von Hertling empfing vor⸗ gesiern, wie die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ meldet, den Präsidenten des finnländischen Senats Soinhufud und den hiesigen finnländischen Gesandten Staatsrat Dr. Hielt. Gestern nachmittag empfing der Reichskanzler die Vorstands⸗ mitglieder der neu gegründeten Vereinigung jüdischer Organi⸗ btionen. Deutschlands zur Wahrung der Rechte der Juden des Lsters, Sr. James Simon und Geheimen Justis at Dr. Cassel, die ihin wie Wolffs Telegraphenbüro, mitteilt, die Wünsche der deutschen Juden wegen einer Regelung der rumänischen Judenfrage im Zusommenhang mit den Friedensner handlungen in Bukarest vortrugen. Nach Anhörung der eingehenden Darlegungen der Herren erklärte der Reichts⸗ lanzler, daß die Kaiserliche Regierung an einer befriedigenden Niegelung der rumänischen Judenfrage Interesse nehme und sie bereits zum Gegenstand von Besprechungen im Rahmen der in Bukarest stattfindenden Friedensverhandlungen gemacht habe.
Die vereinigten Aueschüsse des Bundes rats für Zoll⸗ und Eine e ft für Handel und Verkehr und für Justizwesen hielten heute eine Sitzung.
Dem Entwurf der vom Bundesrat genehmigten, in der Air. 35 des Reichs gesetzblatts sowie im amtlichen Teil der heutigen Nummer d. Bl. veröffentlichten Verordnung über den Verkehr mit landwirtschaftlichen Grundstücken war folgende Begründung beigegeben: ; ö
In neue ei Zeit mehren sich die Falle, wo Landgüter in n Desitz don Personen übergehen, die dem landwütschaftlichen Gewer ö biber serngesignden haben. Burch ben Krieg reich gewordene Tute ätreben den Erwerb von Lantbefltz, teils un ihre gesellschaftliche Stellung zu heben, teilg weil ihnen diefe Anlage don Kapltal unter den heutigen Verhaͤltnissen besonders vortenhaft erscheint, teils auch um die Gifassung von Kriegsgewinnen durch die Krleggsteuer zu er— chweren. Vielfach machen auch die Schwierigkeiten der Ernährung aher e fir eigenen Landwirtschast zur besseren Versorgung mit
zungemitteln begehrungewert. -.
Vie Folgen e, , V erschiebungen stehen im ber e,, mit, den Zlelen eben foseßr der Kricggernährungspol tik wie der Lo z pirtstaft iberkaupt. Für die Bauer des Krieges und für die Jahre 6 Ulebergangawir i schaft kommt alles darauf an, dem Boden so oiele Gijeugnisfe Koje nur irgend möglich abzuringen, um die Ernährung
Die Allerböchsfte Gntscheidung Seiner Maßsestät der zur Mitwh kung berufenen Stellen getroffen
jebhafter Freude und Genugtuung haben Seine Majestät
des Herjogtumg Kurland mit dem Deuischen Reich ge⸗ sitzes an
sseht der Ausfäbrung diests Wunschez nichtgz mehr
des deutschen Volkes sichtrjuftellen. Wenn in größerem Umfang dle altelnagtsessenen Landwirte durch Angehäotige anderer Rernfe klaffen ver. draͤngt werden, denen die nötigen lan dwirischastlichen Herufskennin sse abgehen und fär die andere Ziele als gure sachmäun ische Ber ieb⸗ welse und Rentablluät an erster Stelle si ben, so liegt die Gesahr rahe, daß. die landwirtschaftliche Erzeugung dauernd oder für lange Zeit verschlechtert wird. . . Nehen dem Uebergange landwlrtschaftlichen Besitzes in die Hände pon Nichtlandwirten, kauptsaͤchlich durch Kauf oder Pacht, wird auch beobachtet, daß selbliäntige Besitzungen zusammengekauft und zu einem emeiaschaftlichen Betriebe vecesnigt oder, aß benachbarte Bauern⸗ siellen einem größeren Betriebe zugelegt werden. Eine derartige Versckmel zung und Aussaugung kest-hender Wittschaften steht mit den Beslrebungen zur Förderung der inneren Ftolonisation, deren Ziel es ist, den kleinen und mütleren landwirtschastlichen Besitz ju vermehren und in seinem Hestande zu erhalten, nicht im Elntlarg. Die greße Nachfrage vach landwirtschaftlichem Besitze führt ju steigenden Bederprtisen vermehrt die Gewinn⸗ Damit här len sich die Zerschlagung⸗n landwirtschaftlicher Bestzungen. Die Gütrrhändler baben um so leichteres Spiel, als viele Landwirtscha ts. betrtebe durch den Tod ihrer Besitzer im Kriege verwalst find, Die Zaschlaqung heginnt messt damn, daß das jetzt hr wertvolle und jast unersetz liche landwirtschaftlich Inventar meistbietetend ver teigert wird. Son bie durch allem werden mijunter Gewinne erzielt, die dem Werte des Geund und Borken nahekom men. Dann folgt die Zer⸗ schlagzung der Landstelle selost, wobei die Rücsicht'n auf einen möglichsf hohen Gewinn an erster Stelle stehen, genie mwirischaftliche Interefsen aber keine oder nur unzurtichende Beachtung finden. Oft bleiben auch die von Inventar entbläößten Landstellen unbewirt— schaftet liegen. 436 — : Ver vorliegende Entwurf will als Krieg maßeegel diesen mit den Folgen des Köiegeäz isammenbängenden Meißsänden begegnen. Auch in anderen Staaten sind anläßlich des Keieges Anordnungen über den Berkehr mit ländlichen Grundftücken erlassen worden, So hat bie Oesterreichische Reglerung durch Vexordnung vom 93. Augast 1915 die U-bertragung land. und forstwirischafilichen He⸗ eine behördliche Zusttmmung gebunden; tbenso orie ür garlsche Regierung durch Rerordnung, vom 27. Oftoher ö, Baden hat ein Gesetz über den Veitehr mit Grundstücken in der Kriegs- und Uebe gangezeit vom 5. Juli 1217 erlassen. 3n den Provinzen Schlegwig⸗Holstein, Sachsen un) Brgudenbuig (. die ssellpertretenden kommandiert nden Generale auf Grund des h dez Gesetzeg über den Relagerungezuffsand vom 4. Jun , . Gesetzsamml. S. 451 — /I. Vejember 1915 — ö S. Si3 — die Zerichlaaung landwirtschaftlicher Grumbstücke un. die Veräußerung landwirischaftlichen Inventars von der Genehmi= gung der Verwaltungsbthörden ahhängig gemacht. Vie ser Wes . für bte weltergest'ckten Ziele des vorliegenden Entwurfs nicht ge wahlt werden, weil der 3 8b dez Gejttzes über den Helagtrungezustand eine autrelchende und sichere Reg tegrundlage für ein wirlsam s Vat gehen bietet, und weil die M ßiegel nscht nur für die Zeit des Be⸗ stehens des Belacerungszuß an deg, son dern auch darüber hinaus für rie U beraanetziah e noch Friedensschluß wird Geltung haben müsseꝝ. Aach die Baverische Reglerung hat den Erlaß einer Verordnung des Bunder rate mit jum Teil ähnlichem Inhalt angeregt. h Das Preußische Haug der Abgordneten bat am 1 Dejember 1917 die Annahme eines Antrags seiger verstärkten Staatshaushalte.« kommission beschlossen, wonach die Staote regierung um Frier gmaß/ nahmen in der Richtung, wie sie der Entwurf im Auge hat, ersucht wird. (Sitzungbbericht vom 1. Dejember 1917 und Vrucsache Nr. 674 Antrag A I 5.)
und
Zu S1. . ö te Vorscheift erklärt als Cenehmigungepflichtig Grundstücks— v *) sowohl ditnglicher als auch schulerechtlicher Art, 1 . Kauf, Tausch, Pacht, Nießb ' auch. Ver Kreis der genthmigungs pflicht gen Rectegeschäfte darf schen deshalb nickt zu er g eie en werden, Vell den zu e wartenden zablte chen Versuchen, die Vorsqriften . rdnung zu umgehen, vor ebeugt werden muß. Von der Gent bm gang bängt ie Wuksamkeit des Geschäfts ab; solarge die ö, nicht erfolgt, ist es unwirksam. Die Vero dnung will h/ all · gemeinen vur Grundstücke über 5 ha Größe treffen. H wür rar die Grwälung. maßtaeber d, daß eintsetis, die, Miß. srände, denen die Verordnung abhelfen will, bei , . Gru dstäcken seltener und auch für die Allgemein heit weniger schäßhllch sind, somte daß andenrseitz eine ütermäßige Belastung des Grundstückzverkehre und der Kedörten hach Mäögtichket veimleden werden foll. Da aber bie wirtschaftlichen Verbäitnisse im ö Reiche und selbst in den elnielnen Bundesstgaten nicht überall. gleich sind, gibt 8 8 die Möglichkeit, die Grundstückegröße anderwett ju bemessen. . Ver Begriff ‚Grundstück“ ist im wirtschaftlichen Sinne zu ver⸗ a be eta erf a gf gelten daher auch mehrere bist er zu⸗ sammen bewirtschaftete, elne wirtschaftliche Einhelt bildende Grund ⸗ ti, t ĩ ei u Ge⸗ iter Umsiänden wird es geboten sein, die Erteilung der 6 , an die Erfüllung bessimmter Auflagen iu i . 9. daß ein biaher al Ackerland genutztes Grundstück nicht , werte (5 3 Nr. I), oer daß ein hezber einheitlich ö Frundftück nicht in Tennstücke jerschlagen werde (5 3 Nr. . . Nschtersüllang der Auflage würde zwar die Nlchnakeit de . ns. geschäftz nicht zur Folge haben; indes würde site di Bestrafung nich 87 Nr. 2 nach sich ziehey, so. daß auf, diesem Wege dle Gr⸗ reichung der Ziele der Verordnung sichergeflellt werden kann. u 8 2 tundstũck⸗ hörden us der Eiwägurg, den Grunꝛstũc ben ler und die Behörde near n we, zu belosten, sicht 2 eine Reibe von , n, , unbedenklich Geschöfte vor. Bie persönlichen oder sachl chin ot⸗ ausfetzungen, die die se Geschäfte von der Genehmigung befreiyn, fi wenn sie für das Grundbuchamt nicht ohne welteretz erkennbar sind durch öffentliche Uikunten, insbesondere durch amtliche Auskünfte sen. uod ne , „1 bezieht sich auf Geschäfte, bei denen das Nelch eln Bundesstaat, eine Gemetnde usw. akriv oder vassib, also i. S. . Bertänfer ster als Käufer, beteiligt. itt. Nr. 3 betrifft ee, geschäfte, die hereltz nach anderen Vorschriften — sel es auf gesetz licher dder auch z. B. bel Stiftungen, Famtlienfizeikommifsen oder Vereinen auf satzungsmäßlger Grundlage — der Genehmigung des . herrn bder ele er Vtrwaltunggbehörde be dürfen. En in selhstverst 1d ch, dau diefe Ver waltungsbehörde sich bel Erteilung ihrer Sen nm g nicht ju den Zielen dieser Verordnung in Gegensatz setzen darf. ö. Ausführunge vorschriften werden dag Erforderliche hierüber ö e⸗ siimmen haben. Die Beschetnigung in Nr. 4 ist für den Fall vor⸗ gesehen, daß ein Grundbuchamt ein Rechtsgeschäst für genehmigung⸗ pfüchtig hält, die juständige Behörde dagegen nicht.
5§ 3
einer
jzufüdrt.
dom = * 9 schaflung durch den Nicktiandwirt für die Dann. een mn lit die Zerschlagung det & zar fia in,
gröbiich verletzt werden cder da? Käufer von vornherein gefährdet ist.
daß ein unwürtskaftlich en sckattteneg, don Gebäuden überlastetes Restarundftück ührig geschlagen oder zur Abboljung veiäutzert, die
durch die Rechtgänderung
Vo rschrtst wind Bedeutung ꝛ ! . Gr nde em die Gen hmigungsbedärstigkeit des Geschästs
bii der Eintragung nicht ersehen konnte — 3.
s ug den die Genebmigung nicht nach freiem Ermessen, sondern nur a Gründen des S 3 versagt werden dark.
vor, wenn der 2 * tie Erzeugung wichtiger Nabrangsmittel berintrã ian Her tebe re ih re dt, so wenn er statt des bisherigen — Weid w irischaft berreibt oder Acker und Weele sornlicher Hen . Die Vorschtift zu Nr. 2 will a n,, i wi lschaftlichen Beisitzes an Nichtlandwirte nicht n . schließen. Sie setzw aber unter anderm die ö 26 und inwiefern nach den Ver hãltnissen H, ,, Standpunkt der Bolkzernährung , . 8 an — Sinne der B Ruͤcksichten der Landes fultur wirnchafiliche Fortkommen der Häufig werden auch ws. . * 9 5 — 8389 7 1 f und wertvollsten Landstücke und das irre, em,, * bleibt; Wald wud ni, der- abgeholzten ß n leiben unaufgeforstet; Ansiedler werden auf Stellen angesent, d 4 Größe ö. Bodenarten unzweckmäß g na amm gen t. fo ech außgestattẽt und mit Schulen übeilauet sind. - 327 J. vielfach hervorgetret⸗nen Bedürsnis Rechnung nee 26 * . Frieg in eine wirtschaftliche Notlage geratene ev , sächlich mit landwirtschartlichem, klein und mittelbauer lich m G bestz, vor wucherischer Ausbeutung dieser Notlage ju schüßzen. Zu 5 4 n . . Da die Nawirksamkeit Les nicht genehmigten Recht ge d cn auf Grund dis Geschäfttö erfolgte Sinmnagnng ö im Grandbuch nicht geheilt wird, . 2 dag Grundbuch durch die Eintragung — 1. X. auf . 6 genehamsgten Auflaffung oder Nießbrauch beftellung a , 2. 8 §z 54 Aps. 1 der Reicht grundbuchordnung bat das Dran j n. diese Falle, fofern die Eintragung unter Verletzung gese 2 Vorschelften vorgenommen ift, von Amis wegen . er zutragen. 5 4 läßt diese Verpflichtung des , ö. . ö. brrührt, gibi aber dageben auch noch der zuständigen . Recht, threrseltz die Eintragung eines , , zu 1a . wenn nach ihrem Ermessen auf Grund eines nich . . Rechttgeschäfis ju Uatecht eine Eiatragung erfolgt . U gewinnen namentlich in den Fällen, in
Der Fall der Nr. I Liegt z. B.
Bestimmung ju Nr. 38, wenn z.
B. weil ein über 5H ha die auf ver ist — oder Grundbuch
; — 5 ha roßes Grunbstäck in Teilen von je weniger als 5. ha, a Geundhuchblaͤttern eingetragen sind, aufgelaffen in denen die olebaldige Feststellun g der Unrichtigkeit beim amt auf Schwierigkeitmn nioßt. ö
3* 3 )J. ö s ür di 3, daß die Ver. Vorautsetzung für die Anwendung des 8 6 ist, daß ö y Entiernung von Javentar die ,, Genn stack⸗ zum Scharen der Volke ernährung K . wird hbauptsächlich der Fall sein, wenn das ganze ; err , Teile davon der n ,, . gen, wenn es sich um einzelne Inventaistücke h . i Ting der dossh r auf einzelne Inventarftücke en e l sich ober mit Rücksicht darauf, daß sie sonst leicht umgangen werten . Die zustandige Behörde wind von Fallen, in denen ihr Ginschteiten geboten ist, Uu. a. vielfach auf Geund der zahlreichen aus den . eisich lichen Peröffenilichungen von Angeboten und Veꝛsteigerung von Inventar unschwer Kenntnis erlangen.
3a 88.
88 trögt dem Umstand Rechnung, daß manche ö ibrem Gebiete den von der Ve ordnung hebandelten ö 99 dleser oder j ner Richtung berelis durch Getz geregelt an, 6 faͤr die IJmkrafisetzung der entspretchenden Bestimmungen , 5 eronun. kem Bedärfnis vorliegt. Er win ferner unter . j 9 (e. der Verschiedenartikeit der Berbältnisse in den . . Reichz den Bundes ssaaten bei der Aus führung e,, lassen. Die Linderzentralbeß öden sind demnoch auch in, . Hrundstücke größe aicht nur allgemrin zu ändern, sondern au 3 n 3 Beschtnkung auf Fälle, fen . k , . setzungen persönlicher eder sachli er At g . le ö
e stimmen, daß die Vorichriften der Verordnung au i de o , Berechli ungen, . B. Erbpachtrechte, erftreckt werden. z 1d
3u . ö se Verordaung ist als Krirgsmaßregel mit Geltung für kie Hark 1 ir, und die darauf folgenden Uebergang jahre gedacht.
Der Ministerialdirektor z. D. Dr. Graf von Keyser⸗ lin ak ist der nen ne . Allgemeinen Zeitung zufolge zum Kommissar des Reichskanzlers sür die Bearbeitung
ngelegenheiten von Litauen, Kurland und der übrigen . mit Ausnahme von Polen , Graf Keysertingk soll alle politischen Angelegenheiten, ö, der Entwicklung dieser Länder, deren zukünftiger Gesta 363. und ihrem Verhältnis zu Deutschland zusammenhän . er der direkten Verantwortlichkeit des Reichs kanzlers bear ö Seine Majestät der Kaiser hat dem k Keyserling für die Dauer seines Artes das Prädikat Exzellenz verliehen.
ie Tätigkeit ker deutschen Restegerichte in Polen ,, zu lassen, wie hier und da befürchtet voꝛrden war, ist laut Mitteilung des „Wolffschen Telegraphenbüros nicht beabsichtigt. Die deutschen Bezirksgerichte haben noch etwa 1809 Zivilprozesse zu erledigen; das Obergericht hat . wärtig noch eiwa 500 Berufungssachen, zu denen sich . zu erwartender Berufungen schätzungsweise 200 big 300 gesellen werden, zu bearbeiten. Demnach ist der Arbeitsstoff vorläufig noch so reichlich, daß mit einer baldigen Auflösung der be⸗ stehenden deutschen Restegerichte nicht zu rechnen ist.
aut Bekanntmachung des Königlich bulgarischen ö sollen die in Deutschland sich aufhaltenden, dem 43. Nabor (Jahrgang) angehörenden Bulgaren sich nicht zur Musterung vor der Naborna Kommissia melden, sondern sie sollen zu dem Zeitpunkt, zu dem auch ihre Altersgenossen daheim vor den örtlichen Militärkommissionen sich zu stellen haben, nach ihren Heimats⸗ gemeinden sich begeben und dort vor den lokalen Kommissionen
Zu 8 3. ö ö der Ziele der Verordnung genügt eg und im gut f rr enn, 5 Grundstücksbertehrtz ist es geboten, daß
erscheinen.
ö