Königreich Prensßen.
Seine Majsestät der König haben Allergnädigst geruht:
den bisherigen Verwaltungs gerichts direktor Barggrafen
und Grafen zu Dohna-Schlovitten aus Liegnitz und den
bis herigen charakierisierten Geheimen Regierungsrat Paetow
in Potsdam zu Geheimen Regierungsräten und vort agenden Räten bei der Obertechnunge kammer zu ernennen sowie
dem Geheimen erpedierenden Sekretär und Kalkulator im
Ministertum für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Rohde
den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.
Seine Majsestät der König haben Allergnädigst geruht:
auf Grund des 8 28 des Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 (G-S. S 195) den Verwaltungsgerichittz⸗ direktor Schmaucks in Minden zum Mitgliede des Bezirks ausschusses in Steitin und zum Stelloertreter des Regierungs— präsidenten im Vorsitze diefer Behörde auf Lebenszeit zu er— nennen.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät
des Königs hat das Staatsministersum infolge der von der Stadtoero dnetenoersammlung in Wetzlar getroffenen Wahl den Reagierungsbaumeister a. D. Dr.Ing. Former in Königsberg i. Pr. als besoldeten Beigeordneten der Stadt Wetzlar für die gesetzliche Amtsdauer von zwölf Jahren und
infolge der von der Stadtoerordnetenversammlung in Süchteln getroffenen Wahl den Buchdruckerelbesitzer Thelen daselbst as unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Süchteln für die gesetzliche Amtsdauer von sechs Jahren bestätigt.
Den Röchling'schen Eisen- und Stahlwerken, Ge— sellschaft mit beschränkter Haftung, zu Völklingen
a. d. Saar wird guf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzlamml. S. 221) hiermit das Recht verliehen, in der Gemarkung Völklingen, Kreis Saarbrücken, Regierungsbezirk
Trier, gelegene Gruündstücke, die zur Erweiterung ihrer Fabrik⸗ anlagen zum Zwecke der Lagerung von Erzen und Koks er— forͤden lich sind, nötigenfalls im Wege der Enteignung zu er— werben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Be— schränkung zu belasten.
Berlin, den 14 März 1918. Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestãt des Königs. Das Staats ministerium. von Breitenbach. Sydow. Drews.
— — —
Der Deutschen Schiffspfandbriefbank (Aktien— gesellschaft) in Berlin wird unter der Voraussetzung ihrer Eint agung in das Handelsregister auf Grund der mit dieser Urkunde durch Schnur und Siegel verbundenen Satzung) ge⸗ mäß 8 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs unter folgenden Be⸗ dingungen die Genehmigung erteilt, Schul dverschrei⸗ bungen auf den Inhaber, in denen die Zahlung einer be⸗ stimmten Geldsumme versprochen wird, in den Verkehr zu bringen:
1) De Geschäfte tätigkeit der Bank und die Aut gabe von Schiffg⸗ pfandbetesen darf ur nich Maßgabe ber Besstmmungen der Satzung
Zwangs vermaltung angeordnet Richard Linke in Erfurt, Arnstädterstraße 252).
rat Dr. Bülowius in Hirschberg ist die nachgesuchte Dienst⸗
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ wveise Verwaltung britischer Unternehmungen, vom 26 November 1914 (RGGBl. S. 487) und 10. Februar 1916 (RG Bl. S S9) ist nach Zustimmung des Herrn Reichs kanzlere über die Firma Otto Teiwes, G m. b. H. in Ersurt die Verwalter: Direktor
Berlin, den 13 März 1918.
Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Neuhaus.
Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung amerikanischer Unternehmungen, vom 13 Dezember 1914 (RGBl. S 1105) in Verbindung mil den Verordnungen vom 26 November 1914 (RGBlI. S. 187) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers über die Amertkanische Tabular— Separatoren Werke G. m. b. H. in Harburg a. E. die Zwangsverwaltung angeordnet (Verwalter: Vizekonsul a. D. Ritter in Harburg).
Berlin, den 13. März 1918.
Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Neuhaus.
Ju stizministerium.
Dem Amtegerichtsrat, Geheimen Justizrat Dr. Schlüter in Hannodber und dem Ersten Staatsanwalt, Geheimen Justiz⸗
entlassung mit Ruhegehalt erteilt. J. Der Amisgerichtsrat Stahl in Tilsit ist als Landgerichts⸗ rat an das Landgericht daselbst versetzt.
und der nach den z 7, 11, 42 Ziff. 1— 3 zu erlaffenden Bestin m ingen über Beleihung, Weriermit (lang und Wen sich erung der Schiff- beiw. Schiff santeile und über die Belebung bon Wertpapieren erfolgen. Aender ngen der Satzungen und der vorgenannten Be stimmungen unterliegen unserer Genehmigung.
2) Der rach 5 50 der Satzung zu bestellende Staatskommissar ist zu den Stzungen der Verwaltunçtzorgane der Bank, namenilich des Aufsicht rals und der Gevecal berfammlung, richtzeitig unter Mit. tei ung der T gesordnung einzuladen. Er in beiechligt, an ihnen teilunehmen und die Rechte der sta ulichen Aursicht in ihnen gelten d ju machen; er ist auch befagt, die Agoeraumung von Sipungen der gedachten Art sowie die Ankündigung von Gegenständen z'r Re— schlußfass ng zu verlangen and die Ausfübrung vn Beschlässen oder Anordnungen zu urtersagen, die gegen gefetzlsche B simmungen, die Satzung oder die in ihrer Ausführung eris ssenen Bestimmungen derstoßen.
3) Der Staat kommissar ist befugt, e nenn unter Zu⸗ ji'hung eineg oder mehrerer von d m' Pinisser far Handel und Gewerbe zu best len der banktechni chr oder sonstiger Sach⸗ verstän z iger j denzeit die Bücher und Schriften der Bank einzasehen, sich an ordentlichen oder außen ordentlichen Piü⸗ fungen oder Rewpsstiogen der Kass', der Bestände der Wert⸗ paptere oder der B schaff uheit, der Pfandobsette zu be— teiligen oder solch! Rediston⸗n oder Prüfungen vorjunebmen oder durch Sach oernändise der gedachten Art zu deranlassen. Er ist berechtigt, von den Verwaltangsbrganen der Bank Auskunft über alle Geschäftzangeltgenhelten zu verlangen.
4) Besendere durch obig⸗ Maßnahmen entstebende Koen (Reise⸗ kostin, Sachwerwändigenge bühren n. a. sind durch die Kant zu er⸗ setz in. Bei Meinungsverschtedenhelten über die Ersatzpflicht oder die Vöhe des iu erstattenden Hetiagez entscheidet der Mininer für Handel und Gewerbe.
) Die aus zu gebenden Schuldverschrei bungen sind in allen Urkunden, V röffen tlichun zen und Bekannt mach un en, namenilich auch in etwaigen der Zul ssung zut Hörse ditnenden Ptofperten sowie im gesamten mündlichen und schriftlichen Verkebr ber Bank unter Vermeldung der Benennung als „Pfandbriefe aut drücklich als Schiff pfandbrie fe in bezeichnen.
siraße 7, hahe ich die Wiederaufnahme des Har dels mit Leben- und Futtermitteln und Gegenstanken des täglichen Bedarftz gestattet.
pbember 1912, Weberei, Strickerei, Fabrik halbwollener der weitere Kahrktk— Wirkung vom 1. April 1918 ab aufgehoben.
6) Diese Genehmigung ist jederzeit widerruflich; ihre Bedingungen können j derzeit abgeär der oder ergänzt weiden. Berlin, den 13. März 1918. (Siegel.) Der Minister für Handel und Gewerbe. Sydow.
Der Finanzminister. Hergt.
) Vie Satzung ist hier nicht mit abgedruckt.
Ministerium der geistlichen und Unterricht angelegenheiten.
betr fend Fernbaltung unzuverlãssiger
g. , an 7 er, Belle Alltanceplatz 13, durch Verfügung vo t
den Handel mit ö * ,,, ö
des täglichen Bedarfs wegen Unzuperläsfigkelt in b f dandeleh cle 6 n racer fr. wesen Unmerlasfigttlt in bezug auf die en
Per sonen vom Hon del rom
Den Beginn der nächsten im Königlichen Institut für Kirchenmusik in Charlottenburg, Hardenbergstr. 36 abzuhaltenden Prüfung für Gesanglehrer und lehrerknnen an höheren Lehranstalten in Preußen habe ich auf den 17. Juni 1918 festgesetzt.
Berlin, den 6. März 1918. Ver Minister der geistlichen und Untertichtsangelegenhelten. J. A.: Nentwig.
babe ich dem Kaufmann Emanuel Wrong und Franz Wrona, beide in Charlottenburg, Joachlmethalerstr. 9, duch Verfügung vom heuntgen Tage den Handel mit' Gegen?“ ständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bejug auf die sen Hand leber seb
In der Liste der Rechte anwälte sind gelöscht die Rechts— anwälte; Justizrat Dr. Schreiner bei dem Landgericht in Cöln, Dr. Platz bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Cöln und Dr. Kolle bei dem Amtsgericht in Harburg.
In die Liste der Rechtsanwälte sind eingelragen: ) der frühere Rechtsanwalt Meyn bei dem Amtsgericht in Werder a. H. und der frühere Gerichtsassessor Krom m bei dem Amts⸗ gericht in Johannisburg.
Bekanntm achung.
Infolge der Verordnung des Herrn Staatgsekretärs des Kriegsernährungsamts vom 15. Marz d J über die Preise von Schlachtrindern wird unsere Bekanntmachung vom 1. Juli 1917 unter J folgendermaßen abgeändert:
Fůr ho kg ö. Lebend gewicht A. Für 1. ausgemäͤstete oder vollfleischige Ochsen bis zu ??7 Jahren, t 2. augzen aäͤstete oder vollfleischige Kühe bls zu 7 Jahren, 3. ausgemästete oder vol fleischige Bullen bis zu 5 Jahren, 1. ausgemaästete oder vollfleischige Lärsen .. B. Für 1. ausgemästete oder vollfleischtae Ochsen über 7 Jahren, 2. quggrmästete oder vol fleischige Kühe über über
7 Jahren, Bullen und
0 .
3. ausge maͤstete oder vollfleischige Bullen 5 Jahren, 4. angefleischte Ochsen, Kühe, Färsen jeden Alters“, 5. angefl ischte Fesser, ohne Rücksicht auf ein böherez oder ge— ringeres Gewicht der Tiere, ,,,, (Eine Klaffe B 1I gibt es also nicht mebr) C. Für gering genährte Rinder einschließlich nicht an JJ 55 Diese Gekanntmachung tritt mit dem heutigen Tage in Krast. Berlin, den 18 März 1918.
Brandenburg⸗Berliner Der
50 4
d Viehhandelsverband. Vorsitzende. Golin g, Regierungsrat.
Sekanntmachun dg. Dem Kaufmann Karl Schwanke bierselbst, Drellinden⸗
Essen, den 14. März 1918. Tie Städnsche Polizeiverwaltung. J. V.: Rath.
Bekanntmachung.
Die im „Reichsanzeiger' abgedruckte Verfügung vom H. No⸗ durch welche der Firma J. Engeiardt K Co., Faͤrberei und Spinnerei, Kanstwollfabrtk und Waren in Dingel städt sowte ihren Inhabern und Handelt betrleb unter sagt wurde, wird mit
Helligenstadt, den 14. März 1918. Der Landiat. von Christen.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesretgperordnurg vom 23. September 1916, ersonen vom Handel (RSB. dem Ingenieur Friedrich Oz wald Krieger,
Gegenständen det Kriegsbedarfs und
Berlin, den 16. März 1918. Der Polizeipräsident. J. V.: von Rönne.
Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fern haltung umuyerlässiger 23. September 1916 (RGBI. S. 653) dem Kaufmann
unterfagt. Berliu⸗Schöneberg, den 12. März 1918. Ver Polizei präsident zu Berli Krieg zronchetamt. J. V. Machals ug.
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Sekanntmachung.
Auf Grund des § 1 der Hundes rats verordnung temter 1915, betreffend Fernbeltung unzuverlassiger Rer. ist . 24 ?. 1918
aphael in Berlin, Weißen see, Berlin ö Dandel mit Mebl und Bacwaren wegen leer if H, der Fübrung dieses Handelebetrie beg untersagt und sie⸗ lei eten der jeit g die Koln des Verfahrens auferlegt worden.“! n allt.
Berlin, den 15. Marz 1918.
Der kommissartschee Landrat des Kreis.s Nieder J. A.: Frhr. von Zedlitz und Neukirch, deer n
e, g. dem Back trmessier kon
sssor.
Sekanntmachung.
Auf Grund der Bundegrate verorduung vom 23. e betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Per sonen ,, b, S. 603), und den § 6 der Verordnung dea Rete ausschus l 18. April 1916 über die Satz ung fär den Flelschoerkand C. Land babe ich mit tem 1. Abrsi'igls dein Sciach era d, in Brackwede, Ni derstr. 44, den Verkauf y Fleischwaren untersagt.
Bielefeld, den 16. März 1918. Der Landrat. Dr. Beckh au tz.
Bekanntmachung.
Dem Koblenhändler Mathias Jordan, Köntgs 9 . e ,,,, . in . habe ich . etz un e u offen wegen Unzuverlaäͤs — Die Kosten dleses Verfahren treffen . un ter agi Crefeld, den 11. März 1918.
Dle Poltzelverwaltung. Der Oberbũrgermeister. J. V. Printzen
GSekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsderordnung vom 23. Sept 9) betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen , He bi S. Ch beben it der Bäder Cem? 's. geb. Voß, in Dortmund, Burgbolnstraße Nr. 15, den Hande mit Lebene« und Futtermitteln? alter rt sowle mit sonstigen Gegenständen des täglichen Lebensbedarfg wegen Unjuher. lässigkeit in bezug auf bi- sen Handelsbetrieb untersagt. — Ne Kosten der amtlichen Befanntmachung dteser Ver ü gung un Rescht⸗ ig ger und im amtlichen Kreisblatt sind von der Benoffenen u ragen.
Dortmund, den 13. März 1918.
debene mittelpolizeiamt. Tschackert.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernbaltung umuverlaj Personen vom Handel vom 23. September 1915 c W, habe ich dem Kaufmann Friedrich Falt in Duisburg, Ptinlen⸗ se ße . 76, n r, mn, vom i m r. 1918 den Handel m ungemitteln wegen Unzuver eit in hezu e Handels betrieb un ter sagt. . f ,
Duie burg, den 11. Mär 1918.
Der Oberbürgermeister. Dr. Jarres.
Bekanntmachung.
Dem Kaulsmann Otto Wisniewski, hier, Wagnerstraße z, ist durch Verfügung vom heustgen Tage auf Grund der Verordnurg des Bundegnats ur Fern baltung unzuverlassiger Per sonen Hom Hanh vom 23. September 1915 der Handel mit Lebengmitteln und sonstigen Gegenständen dez täglichen Bedarft und des Kriegsbedarfs unterfagt worden.
Köntgsberg, den 11 Mä igls.
Der Polizeipräsident. von Wehrg.
GSekanntmachung.
Dem Kaufmann Gustav Belgard, hier, Lizentstraße b, sst durch Ve fügung vom heutigen Tage auf Grund der Verordnung di Bundesrats jur Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 der Handel mit Brennnoffen aller ö einschließlich der Verfrachtung von Brennstoffen untersagt worden.
Königsberg, den 12. Mär 1918.
Der Polizeipräͤsikent. von Wehr.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bun desratgverordnung jur Fernboltung unn, verlässiger Per sonen vom Handel vom 23. Sept⸗niber 1915 und der dꝛzu erlasssnen Aus suührungzan weisungen des Hern Miinisterg für Vandel und Gewerbe vom 27. September 1915 wird der Firma Stmon Löb — Inbakerin Marta Gentner — in Kreuznach der Handel mit Segen ständen des täglichen Gedarfs, inkt= besondere mit Schub waren und Zubehzr, unte rfagt. Die Geschäftsräume Mannheimersttcße Rr. 7 sidd zu schließen. — Frau lein Gentner hat die Koffen der Bekanntmachung zu tragen.
Kreumach, den 15. März 19183. U Die Poltzetverwaltung. J. V.: Brunn.
Bekanntmachung.
Der Witwe Schlachtermeister Friederike Hannemann in Minden, Greisenbruch lraße Rr. 17, ist hzute von uns auf Gtund des 5 1 dez Gesetzeg vom 23. Sept⸗mber 1915 und der ro31 er. gangenen Augführun geöhestimmungen vom 27. September 1915 ur Handel mit Gegenständen des täglichen? Bedarfs, int besondere mit Artikeln aller Art des Schlachtere igewerbet, wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb unter sagt worden. — Die duch das Verfahren derursachten Autlagen, insbesondere die Gebühren fur die im s 1 der Ve ordnung vot— geschriebenen öffentlichen Bekanntwiachungen, hat die Witwe Hannt— mann zu tragen.
Minden, den 9 März 1918. Die Poltzeiverwaltung. Dr. Dieckmann.
Sekanntmachung.
Auf Grun der Bundegratt verordnung vom 25. Ee ten hh 6 hetreff nd Fernbaltung unzuherlässiger Personen vom Handel . Heletzbl. S. 603), in Verbindung' mlt Iiffer 1ẽ und 3 der . fübrunggbestimmüngen deg Herrn Ministers für Handel und 9 pom '. September 1915 baben wir der Firma Pu go 9. slhier in Prenzlau (Inhaberin Rofa Jacobsohn, Geschã . Naumann Jachbsohy) durch Verfugung vom heutigen Tag i; Dandel mit Gegenständen des Kröiegsbedarfs und täglichen Sedarfg, insbesondere Nahrung und . Yi ö owe ie. , n auf diesen un euchtstoffen, wegen Unzuverlässigke n
. vom 18. März d. J. ab 3 ble Dauer des ilegch untersagt.
Prenzlau, den 186. März 19138.
Lie Poltzeipnn waltung. Vt. Schtetber.
— — —
Bekanntmachung.
agt worde
März 1918.
—— 5
er stellpertretende Landrat. Werther.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich. Prens en. Berlin, 19. März 1918.
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Handel und Verkehr, für das Seewesen und für Rechnungswesen sowle se vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und fü die vereinigten Aus chüsse Verkehr und für Justtzwesen hielten heute Sitzungen.
Der tussische Volks kommissär für auswärtige Angelegenheiten hat, wie „Wolffs Telegrophenbüro“ meldet, an bie auswärtigen Aemter in Berlin und Wien folgenden Fun kspruch gerichtet;
Am 16. März 1918 bat der außerordentliche Allrussische Kongreß der Sowjets der A beiter, Solde ten Bauern⸗ und Kosakendeputierten in der Stadt Metzkau den Friedensvertrag, den Rafland am 2. März dieses Jahres in Brest Litowsk mit den Mächten des Vierbundes geschlossen hatte, ratifiziert.
Die Reichs bekleidungsstelle hat, wie „Wolffs Tele— graphenbüro“ mitteilt, die Bezugescheinausfentigungestellen angewiesen, von jetzt ab Bezugsscheine auf Schuhwaren nur in dringendsten Notföllen (5. B. vollsändiger Verlust sämtlichen Schuhwerks, nicht aber Konfinmamion, Totes sall und dergl.) auszufertigen, da vom 1. April dieses Jahres ab durch die von da an zuständige Reick stelle sür Schuhver
sorgung eine Neuregt lung des Bezugsverfahrens für Schuh-
waren erfolgt, durch das Schuhwaren in weitem Umfange, insbesondere sogenanntes Ersatz⸗ und Kriegeschuhwerk, bezuge— scheinfrei werden sollen.
Der Oberbesehlt haber in den Marken, Generaloberst von Kessel, gibt bekannt, daß die folgenden von ihm er— lassenen Verordnungen und Bekanntmachungen außer Kraft treten, und zwar mit dem 20. März dieses Jahres:
die Verordnung, betreffend Antrtihen ven Lweidenzweigen, vom
I5. Januar 1918 (O. Nr. 217 870, und mit dem 1. April d. J.:
I) die Vaordnung, betreffend die Regelung der Koblenvertellung in G oß Berlin, vom 6. Jull 1917 (0. Nr. 190 150) mit Autnabme der 55 12, 13 und 18 — 21, deren Außerkraästtieien mit dem 15. Mat 1918 erfolgt, die Bekanntmachung zur Sich rurg der Versergung der Be— völkerung Groß Herlins mit Braunkohlenbrikeits, vom 31. Juli
ini e gin oh zäh; — 83) die Betanntn achung, hetreffend Keblenperteilung in Groß
Beilin, vom 9. August 1917 (09. ir. 197 353.
Heft 3.4 des 16. Jahrgangs der Veröffentlichungen des Kaiserlichen Aufsichtsamts für Privatversiche— rung nebst einem Anhang, in dem weitere, auf dem Ge— biete des Versicherungswesens ergangene gerichtliche Enischei⸗ dungen abgedruckt sind, ist soeben erschienen. Es ist von der Verlagen nchbandlung J. Gutientag G. m. b. H. in Berlin W. 35, Genthiner Straße Is, zu beziehen.
. Reußz ä. L. Seine Hoch fürstliche Durchlaucht der Fürst vollendet morgen sein 40. Lebensjahr.
Elsañ⸗Lothringen.
Der Kaiserliche Staithalter Dr. von Dallwitz hat sich in Vegleitung des Staaissekretärs von Tschammer sür einige Tage nach Berlin begeben. Wie Wolffs Telegraphenbüro von juständiger Seite mitgeteilt wird, ist die Reise durch finanz— politische Fragen veranlaßt worden, nicht durch landes⸗ politische, wie von anderer Seite gemeldet worden ist.
Oesterreich⸗ Ungarn.
Der Wahlrechts ausschuß des ungarxischen Ab⸗ geordnetenhauses hat die Reformvorlage nach einer Meldung des „Wolfsschen Telegrophenbüros“ im allgemeinen mit allen gegen eine Stimme angenommen.
Großbritannien und Irland.
sab Unter dem Vorsitz des Premierministers Lloyd George aben am wichtige Besprechungen siattgefüunden,' an denen als Ver— lreter Frankreichs die Minister Clemenceau, Pichon, ducheür, Leygues, Elaveil le und die Generale Foch ad lähgand, als, Vertreter Jallens bie Minister Orlando, Bissorati und Bianchi und als Vertreter der Vereinigten Staaten der General Bliß teilnahmen. Nach einer Meldung des „Daily Chroniele“ ist der. Leiter der Schifsbanfirma Har lanh und ddolff in Belfsaf, Lord Pirrie, lum Kontrolleur für den Ban von Handelsschiffen ernannt wolden. Er wird der Admiralität untersiehen, aber im großen Umfang zum selbsiändigen Auftr ten bevollmächtigt sein.
. Der neue Führer der Nationalisten Dillon hat am 68. Min Juniskillen in seiner ersten Erklärung, wie „Reuter eldet nachdrücklich darauf hingewiesen, daß es Zeit sei, daß . srische Konvention zur Regelung der irischen Frage ihre i beiten aufnehme. Wenn sie sich nicht einigte, würde die che Frage hald einen größeren Umfang als je annehmen. gaht den Sinnfeinern, die eine icische Republik gründen mit ten, dringend, ihre gefährliche Illusion aufzugehen und sich ein hren Landes genossen auf die Forderung nach Homernle zu zen, die fie jezt durchsetzen knnen.
Donnerstag und Freitag voriger Woche in London
Finnland.
Nach einer Depesche aus Wasa hat der General
Mannerheim, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, die allgemeine Offensive angesetzt, durch die bisher glänzende Eifolge erzielt wurden. Das nommen, wobei etwa 3000 Rotgardisten gefangen genommen Die Bewegung schreitet auf der ganzen Front erfolg 1 1 * nn 1 l J Verfügung stelle oder nur den in Amerika befindlichen
Küuchdorf Heinola wurde ge— wurden. reich
Vorwärts.
Die einleitenden Ver⸗
gruppe für unab hn gig zu erklären. Regierung haben
handlungen für die Wahl einer eigenen bereits begonnen.
Nußland.
Der vom Kongreß der Sowjets gefaßte Beschluß über die Ratifizierung des Friedensvertrages mit Deutsch land billigt, wie das „Reutersche Büro“ berichtet, die Haltung des Nals der Volkskommissare bei der zeichnung des schmerzlichen, Rußland durch ein Ultimatum unh durch Gewalt aufgezwungenen Friedens und erklärt es als
des Landes gegen imperialistische Angriffe zu errichten, zu welchem Zwecke alle Personen heiderlei Geschlechts eine mili— tärische Ausbildung erhalten sollen.
w Preobraschensky⸗Garderegiment ist obiger Quelle zufolge wegen Verdachts gegenrevolutionärer Be⸗ sirebungen von Roten Truppen entwaffnet und festgenommen worden.
Chanien.
Der Ministerrat hielt gestern eine Sitzung ab. In den Kammern, die vorübergehend wieder zusammengetreten sind, erklärte der Ministerpräsident Gareia Prieto, die Regierung sei willens, die Ordnung im Lande wieder herzustellen.
Niederlande.
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten Loudon gab gistern in der Zweiten Kammer eine Erklärung über den Standpunkt der niederländischen Regterung zu der Forderung der Regierungen der Entente ab, die nach dem „Haager Korrespondenzbüro“ lautet:
Mein Herr Voisitzenden! ö
Aus der Note, die ich Ihnen am 11. März zukommen ließ, ist der Kammer bekannt geworden, daß die Regierung in Erwartung des verjögerten Abschlusses einer endgültig, n wirtschaftlichen Regelung mit den alltierten Regterungen diese litztere um einen Vorsch-ß von 100 0900 Weizen von den 400 000 t, welche den Nieder landen bei einer endgültigen Regelung im gtabmen der London basis Ik agreement zugesichert werden sellten, eifucht hat. Vie alltierien Reaterungen stimmten dem zu, jedoch unter der Bedingung, daß dann auch vorläufig der Teil unserez Sch ffsraumz, der bei der endgültigen Regelung jur Veifügung der alltierten Länder gestellt werden sollte, schon umathind für diesen Zweck abgetreten werde. Im Hinblick auf eine Zusommenkunft der Vertreter der alliterten Länder in London em 18. März wurde ich ersucht, die Ent— scheidung niederländischen Regitrung vor di sem Tage mit— zuteilen. In Erwägung der Interessen der Lebensmitte lbeschaffung für unser Volk war die Regierung schon im Begtiff, auf die porläͤufige Vereinbarung einzugehen, als von seiten der alliierten Regie run en plötzlich die Forde ung gesttllt wurde, doß der oten eiwahnie Schiffs. raum auch in der soge nannten gefährdeten Zone verwendet werden sollte. Daß die Schiffe außerhalb der gefährdeten Zone fahren sollten, war von niederländischer Seite schen lange als grunk⸗ sätzliché Bedingung für den Ahschluß einer Vereinbarung auf— gestell worden und von allllerier Seite hatte man sich mit der Annahme dieser Bedingung tinverstanden erk. ät. Die Be⸗ weggründe, welche zur Aufstellung der Forderung der alltierten Regierungen gesfübrt haben mögen, lass- ich dahingestellt. Die Recht . mäßigfeit einer solchen Forderung karn die nlederländische Regie rung nicht anerkennen. Auch stimmt etz in keiner Weise mit der in einigen Ländern jetzt gehegten Auffassung überein, alg ob einer der Krieg⸗ führenden, wenn setne Schiffsnot übermsßig steige, völker—⸗ 1echtlich befutt sein würde, neutrale Schiffe, und zumal durch Gewalt, ju zwingen, austschlitßlich in seinem Interesse Dienst ju tun. Das Völkerrecht ertennt diese Befugthtit nur in größten Ausnahmefällen on, nämlich, wenn es sich um die Erreichung i gend eincg unmittelharen notwendigen sirategischen Zweckez handelt. Pie nieder ländische Regis rung teilte nach reiflicher Üeberlegung den alliierten Regierungen mit, daß sie sowehl aus polltischen wie aus wirtschaftlichen Ge sich spun kten die einstesten Bedenken gegen die ge⸗ stellte Forderung hahe, schob jedoch lhre endgültige Beantwortung auf. Da sie mit der Weijennot, die unserem Lande im kommenden Sommer dight, und mit der Wahrischehnlichkgeit. daß eine Weigerung die Abschneitung aller überserischen Zufuhr zur Folge baben würde, zu rechmn karte, bielt sie es nämlich für ihre Pflicht, sich vorber zu vergewissern, ob in di sem Falle Biolgetreide von den Mittelmächten zu bekommen sein würde. Sie ijrandie sich an die deutsch: Regierung mit der. Frage, ob auf die Lieferung von 109 9000 4 Wetzen binnen zwei Monaten grrechnet werden lönnte. Die Antwort war entschieden verneinen ?. Die deutsche Regierung erklärte, daß sie, so gern sie auch bereit sei, den Niederlanden zu helfey, doch mit Rücksicht auf den Bedarf einiger ihrer Bundesgenossen nicht imstande em würde, unserem Verlangen zu entsprechev, während sogar hinsichtlich einer sväteren Abgabe mer kleineren Menge keinetlel Sicherheit gegeben werden konnt. Unter diesen Umständen glaubte die Regie ung sich gezwungen, dte Forde⸗ rund, die ven den alltterten Regierungen mit der Lütferung von 1000900 t Weißen für die in derlä́ dische Berölkerung vom 19. April veitaüpft wurde, anjunehmen. Ste hat jedoch ihre Zusttm⸗ mung von folgenden Bedingungen abhängig gemocht: An erster Stelle muß f ststehen., daß die Niederlande guf die Verteilung des nir der⸗ ländiscken Schiffsraums oder auf die Veiso'gung des Landeg nach dem in der London Basis of agreement angegebenen Maßstabe, über welchen tie Regierung jtzt auch ihren endgültigen Vorschlag den alliterten Regierungen in den Grundzügen mitgeiellt bat, rechnen könne. Ach muß wohl verstanden werden, daß Bunkerkohle fur die Anfuhr der für Jie Niederlande entsprechend der eben ermäbnten Versergung jur Räationterung hestimmtön Güter an die dafür anzuweisenden ntederländischen Schiffe gegtben wird sowie daß ferner in der ge⸗ sährdeten Zone von ken alltierten Regierungen folgendes gewähr— leiftet werden muß: 1) daß die Schiffe keine Truppen oder Kriege material transportieren, 2) zaß sie uicht bewaffnet werden, 3) daß etz den Bemannungen vollkommen freigestellt bleibt, an den Fahrten teilzunehmen oder nicht, und endlich 4) daß die eventuell vernichteten Schiffe sofort nach dem Kriege durch andere trsetzt werden. Soweit glaubt die Regierung gehen zu müssen. Sie hat sich daun mit Rücksicht auf die Not nicht nur hier im Lande, son dern auch in den Kolonien genötigt gefühlt, während sie sich auß idem wenigsteng einen bedeutenden Teil unserer Flotte, der für die Gegen⸗ wart und die Zukunft unserts Velleö von größter Bedeutung ist, sichert. Weiter kann und darf die Regleruog nicht gehen.
Nach der Erklärung des Ministers Loudon schlug der Vor— fitzende vor, die Erörterung bis nach dem Empfang der Ani⸗ wort zu verschieben. Der Abgeordnete Lohmgnn wollte nur Aufschub biz heute, da, wenn das nie derländische Voll anders denke, als die Regierung, es von Wichtigkeit sein könne, daß
der
die verbündeten Regierungen das erführen. Der Abgeordnete
. I, , 2 einigen Worten Einspruch gegen die Handlungsweise genannten Beschützer der kleinen Nationen. Es wur
Haag gemeldet wird, sind sich die leitenden Kreis
=. Wie die sinnischen Blätter melden, trägt sich bie Be⸗ völkerung der Alandsinseln mit dem Gedanken, die Jnsel⸗ zwischen der deutschen und Unter⸗
Pflicht der arbeitenden Klassen, eine Millz zur Verteidigung
J . t . Nolens war derselben Meinung und erhob jetzt schon
Der
1 5792 au
schlossen, die Erörterung his heute aufzuschieben.
Parlaments im unklaren darüber, ob Loudon in Rede die ganze holländische Tonnage den Verbüudeten
Echweiz.
Laut Mitteilung des Politischen Departements haben der französische Botschafter und der Kaiserlich deutsche Gesandte mit Noten vom 16. März dem Bundespräsidenten mingeteilt, daß ihre Regierungen den im Verlauf der in Bern gepflogenen Verhandlungen aufgestellten Entwurf einer Vereinbarung ü der französischen Regierung über die Kriegsgefangenen genehmigt haben. Diese Ver einbarung ist demnach in Kraft getreten.
Türkei.
Da das Parlament die Kriegs gewinnsteuer nicht mehr rechtzeitig erledigen kann, hat die Regierung in der Kammer ein Gesetz eingebracht, das die Anwendung der Steuer vor— bereiten soll. Wie „W Telegraphenbüro“ meldet, ver⸗ pflichtet das Gesetz alle Aktiengesellschaften und Genossenschaften, welche in der Türkei Geschäfte betreiben, vor Verteilung Gewinne vom 14. Dezember 1917 an Spezialfonds bilden, die zur späteren Zahlung der Kriegsgeminnsteuer dienen sollen. Die Gesellschaften werden nur eine Divihende von höchstens 9 Prozent, ferner 5 Prozent für den Reserve⸗ fonds sowie die satzungs mäßigen Zuwendungen für Kriegszwecke und für Personal jurückbehalten. lech
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Der Rest wird für Rechnung der betreffenden Gesellschaften bei einer von der tür kischen Regierung genehmigten Bank hinterlegt. Die Direktoren, Verwaltungsräte und leitenden Beamten der Gesellschaften werden für die Einhaltung dieser Bestimmungen verantwortlich gemacht, deren Nichtbeachtung mit Gefängnis bestraft wird. Die mit der Beratung des Gesetzentwurfs gegen die Spekulation mit Lebensmitteln und Bedarfs— artikeln beauftragte Sonderkommission der Kammer hat, obiger Quelle zufolge, einen neuen Gesetzentwurf ausgearbeitet, wonach ein besonderes Wirtschaftsministerium gebildet werden soll, das mit dem Ankauf und der Verteilung aller der Ernährung dienenden Erzeugnisse und anderer Bedarfgartitel, ferner mit der Ein- und der Nutzbarmachung der Transportmittel, der Ausdehnung der Produktion, der Ver— folgung der Spekulation sowie mit dem Studium und der Vorbereitung der nach dem Kriege notwendigen vo lichen Maßnahmen betraut werden soll. Für sämt werden Höchstpreise nach Maßgabe der Gestehungsko der Marktlage festgesetzt werden. Ueber die Vorlage w der Kammer unverzüglich beraten werden.
ISI; Is FfIuH Ausfuhr,
Amerika.
Der Präsident Wilson hat den niederländischen Ge— sandten, der eine Aenderung des Beschlusses über die Be⸗ nutzung der niederländischen Schiffe befürwortete, in Audienz empfangen und sich der „Times“ zufolge geweigert, unter den gegebenen Verhältnissen seine Haltung zu ändern. 460 000 t niederländischen Schiffsraumes sind unmittelbar für den trans⸗ atlantischen Verkehr verfügbar. Der niederländische Dampfer „Nieuw Amsterdam“ wird trotzdem ausfahren können, da er unter der Bedingung freier Rückfahrt nach Amerika ge⸗ kommen ist.
— Die „New York Times“ berichtet, daß die Arbeiter⸗ schaft von New York entschieden für Wilsons Programm „kein Frieden ohne Sieg“ eintritt. Der Vorschlag, die Gewerkschaften der Vereinigten Staaten sollten eine Bewegung für die Beendigung des Krieges unternützen, wurde unter lärmenden Einsprüchen niedergeschrien. Man beschloß, die eng— lischen Gewerkschaften wissen zu lassen, daß es Amerikas ernster und aufrichtiger Entschluß sei, den Krieg mit aller Kraft fortzusetzen und so zu beenden, daß er für immer eine Bürgschaft für die Demokratie aller Völker bedeute. Man sei entschlossen, daß es keine Umtehr und keinen vorzeitigen Frieden geben solle. Die organisierte Gewerkschafts bewegung in den Vereinigten Staaten halte von Grund auf treu zu dem Grundsatze eines siegreichen Krieges gegen die Autokratie, wie sie von den Zentralmächten Europas repräsentiert werde.
Kriegsnachrichten. Berlin, 18. März, Abends. (W. T. B.) Von den Kriegsschauplätzen nichts Neues.
Großes Hauptquartier, 18. März. (W. T. B. Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.
Sturmtruppen preußischer, bayerischer und sächsischer Divi— sionen führten in Flandern erfolgreiche Erkundungen aus und nahmen dabei mehr als 300 Belgier gefangen.
Von der Küste bis zum La Bassée⸗-Kanal war Feuerkampf am Abend gesteigert, an der übrigen Fr blieb er in mäßigen Grenzen.
Heeresgruppen Deutscher Kronprinz und Gallwitz.
Bei Jubincourt holten brandenburgische Stoßtrupps nach hartem Kampf 20 Gefangene aus den feindlichen Gräben. Das Artilleriefeuer lebte beiderseits von Reims und in der Champagne zeitweilig auf; an der Nordfront von Verdun nohm es an Stärke zu. Wir setzten unsere Erkundungen fort. Sächsische Abteilungen brachten auf dem Ostufer der Maas
561 Gefangene ein.
Heeresgruppe Herzog Albrecht.
An vielen Stellen der lothringischen Fro nt, in den Vogesen und im Sundgau rege Tätigkeit der Franzosen.
Wir schossen gestern im Luftkampf und von der Erde aus 23 feindliche Flugzeuge und 2 Fesselballone ab.
Von den anderen Kriegsschauplätzen nichts Neuee
Der Erste Generalquartiermesster. Ludendorff.
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