1918 / 68 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 20 Mar 1918 18:00:01 GMT) scan diff

. = z solke Nor orm, . 1 Erklärung, an solche Verbraucher überhaupt micht bac. 8 K des Eigentumers oder Verfügungs er Zeit vom 1. April 1617 bis 21 ben, die wake ie v dem Kohlenhändler zur Abgabe übernommene 8 6 d * j . ö ü 5. r 191 2 , Zentner etre ae, 1 folenbriketts für Tie Kern; 1. Mär; 193 hren Köohlenmenge in Jentnern, getrennt fach Braunkohle ; . . . Parlaments bericht.“ *r * mage nil, ͤ s und Kohlen anderer Art, Hier dnn ner hlentarten ind nicht uvbert 1 auf M J 6 ,. 2 * 5 5 8 v rerbelbhli arten . 3 . * ö 1 119 Verbraucher, we schrift unter Angabe des Verbrauckers (Gehörde, An— a . , , Deutscher ere n. 91 1, Wel * Bra nkohlen . ]. * ö ( . Detriche es 2 *** t6 und iur z 9 icker Zwecken wendet deren e don Kohlen , , nens m,. I . ãĩ .. , . . , ; J Mz. . 31. i 33 1918 w . . m I. April eber ĩ 223 iese Bescheinigung zu benutzenden Vo or drucke ** 1 2 XVI2 94 821 Me bten an tile nur mil 1h 3 Sitzung 0m 9. M z 18917 ) DYVIitt 11H29 9 566 z 71 neer It, nu 8 71 Groß⸗ Ber in in Empf. ang 31 neh men einigung ist von dem Kohler binder ig aus 6n ugs schein Del Wen 1 6 nhändlers ut * rer m . ; Ma 8 8B dorgese chri ebenen Ein⸗ här ler auf *. ria 2 es * rb raucher ae . tieeme Ko . Die Abgal be und En ö. tnahme von Kohl en für ung darf di sche inigun 9 ü k 5 8 r 12 in ö 2 ; . 36. a 2 z 1, eine . 6. 1 Bezuges] schein se stge s etz te Ges amtkohlenn mer 1e len he übersteig mn Eintragung von 381. März 1. 9183 ind . n r nn gi 3 Ire ds Feststellung der Gesamtkol lenme nge haben die Verbra zung auszustellen, in der anzu auszustellen, ferner . elcke Braunkohlenbi rllettmen.z dem züständ igen , , an net,: vel Rohlenmenge s em 1. 1 pril 1918 zu ae des Meer lte rimengen fer ; Zei Abril 1917 bis 31. März 1918 bezogen haben hlenhändlers chein al ben sind j ö n mur den Be Dicse Angabe ist ver . durch gie, Erklärung zu bewirken. * ö ; . 66 ab* 8. 98 ; V. ; 4192 Müh ; 8436 1 a f Ausstellung des Bezugs— Däie fur diese Besche nigun 1. J zr des 49 haben ihren Angaben Beleg ge bei⸗

Kohlenste elle Groß⸗Berl in . fang zu ne n nen c ei der zufügen V . ; . ö. Sei erstmal igem 1 erfolgt die usste ell en cf, 6 3. zun eisen en Räumlichkeiten erst mach n in festgesetzte Gesamtkohlenmenge, scheinigung auf Grund . des Kol ing em J. April 1917 in Gebrauch ö . haben zwecks Fest jeden lohlenhändler zur Abgabe übernommene Kohlen— Wechsel . Srund der e x setzung der Gesamtkohlenn nen g eine Schãätz un 9 des 8 Jahresbe edarfs bei . . Kohlenhändlers, wobei die von den . döhlenhe n dem zustan digen Kommunalverband zu beantragen. Für die Schätzung. Die tigung zu benutzenden Vordrucke sind bei der 1. April 19 318 ab , Braunfohle . . 6 en em geeignete Unterlagen sind bei zufügen. stimm in Empfang zu nehmen, Die Bescheinigung der betr sfenten Kohlenhändler getre . . . n Untet Angabe e 6 8 s0. sorgfältig aufzubewahren. Fohlen hand dler darf ö. Beschein gung jene 65 . jn, Mer Die Gren en er sind d. derpflich tet, iber zon ihnen für jeden Bei, der Abgabe von Kohlen auf Gewerbekohlenkarten hat in dein Bezugsschein genannten Ver⸗ ertigung ausstellen. Die Beschein Erne sind . Aust ner Aus- zer im 8 49 genannten Verbraucher zwecks eizung abgegebenen Kohlenhändler in erster ine den Bedarf der Bäckerei der Bezugssch ein von de m bisherigen u numerieren und unter ihrer Nunn ner mit ö ö? ; Loöblenmengen laufend eine schrift tli che Nach ,, zu führen, aus der decken. Im übri gn ba 1. r. ö. eine möglichst gleich mäßige Ver Kommunalverband zur Vornahme einer brauchers, in eine Liste (in; ragen. . eie . bes Ver⸗ ö nachstehender Jꝛeihenfolge ersichtlich ist: der ihm zit, V nden Ted lehmeng en an die J 9 ö verpflichtet, die ihm ausgehandigte X schelni gun. n n. ̃ . der . Eintragung in den Bezugs sche Gewerbekohlenkarten * trage 3 der Verbraucher, 8 1 4Li 5 Die Abgabe und Entnahme von Kohlen für Zentralheizungen - ö ö die Nummer und der Ausste ungsort e. ö ; ö Betriebe. und Warmwasserbereitungsanl 6 a die in dem Be n,, bon ö ,,, 6 Kohlen dürfen zur Heizung von : rie im Bezugsschein festgesetz t dem Kommunalverband für die Anlage festgesetzte Gese ohlen⸗ alhelzung Kohlen nur insoweit berbrau⸗ , n . ĩ ) * ; ; : ; 3 . —1 3 . erat ur 180 Celsius nickt überstei J. 6 en, de die ., getrennt nach Braunkol . und Lohlen . 1 t l . n el sen! tri 6 dürfen Kohlen 66 gegen kaumes 15 m übe . dem Fuß dozen. 5. die . FKohlenhändle zur Abgabe übernommene Kohlen— m . t K . ö,,

. ie Abgabe und ntnahme, z n 1st fur ent ral⸗ Mar . en gleichen Sime a . Warm waßsen aus 3t . menge in Zentnenn, getrennt nach Braunkohlenbriketts und werden. heizungsanlager urch welche lediglich Fabrikräume gewenrhli ichen War . isserbereitungsanlagen an Werktagen von Mente le Kehle derer Art, n ) . . . kohlen anderer Ar . . 6 Theater, nur von i bis 9 Uhr Nack mitt a⸗ 8, am Sonnabend von f! ; . 3. bei Wechsel des Rohlenhändlers (6 56): die von allen unte ch H V l ö . ; 6 3. sich nach den Bestimmungen ben 38 bis 48 dieser Verordnung. be E 9 . 2 .

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2 . arm . ö . 5 Roar Für vlre ce 1 D 1 f t Und der d 92

recken ie lende Räume Treibhäh. 6 (. dgl., Muscen, , ö n 8 J 1. ö ; ; ö ö hn r 4 N mit 8 D r. 1 8 n ahn iche Ve 1Ianugungs stätten' behe 2463 , n. *. am Sonntag nur von 8 Ul * fril 5 . 8 Nac. . der gie eich. en Nummer ein tragenen nd in zwischen aus⸗ ie Koh ber telle Groß⸗ Berlin ür Fa⸗ mittags abgegeken werden. geschiedenen Kohlenhändlern seit dem 1. April 19518 auf . 8.63 er die auch währen ö s . M E35. Die Ab zabe von Wa ö. 14 2 1. . a auf e Pi . le . 2665 , M 3 Göoßlen . 1 1 egsamtsstelle in den Marken) D , . au zentralen Warmwasser bernommene Kohlenmenge (Ziffer ) abgegebenen Men Die Kohltnmengen, dier an Verhraucher Regen den Kohlen. solgekeffen merten . engetragen rn Vermerk ö . Ei, g, , Fee n ät , men : 2. zwar in Zentnein und Teilen vom Hink. ert der von . n bezugeschein für landwirtschaftlicke Zweckes abgegeben und von ihnen zeurlaubtensta , en , . 9 v 1 3 1. 5 8 ö 7 . fen 18 . M . 30d 8 . 44. ctuUulledublen] 1 . Un 6. n. *I 9. ter, Konzert ie le, . . . ,. ö eitung gilt nicht 1 ersten ausgeschie edenen Händler ur sprün)glich übernom: nenen ö men enen dürfer 1 sin n,, . n n den, der ö . Abg. & rgnügun ter is Genehmi⸗ I ö. ö ig i. ditunge em ag n, wenn. und soweit sie hienen. Menge, getrennt nach Braunkohlenbriketts und Kohlen verbände im Einvernehmen mit der Kohlenstelle Groß-Berlin fest— glischen ad ercial Department? ob r Pflege künst⸗ gewerbliche en K düchen; 6 Schul⸗ und Fabrikbähern sowie Kran anderer Art, zusetzen. , . ra . mn, ,,,, söherer Art änstalten und Erholungftätten, die umker bern ssarz lige Auf. Nie mnonatlich Auf den Bezugsschein abgegebene Fohlenmenge 66 3 73. : n, ß,, 291 niich . 8h, 2st o . . a , . vm rwriima h, n Betriek . al in. Zenknern, gefrennt nach Braun kohlenkrstetts' und Kohlen Die Ausstellung der e erfolgt durch die Kommunal— bei Für den trieb von Badeanstalten zur offentl ichen Me. andẽter Art. verbände.

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M n d des Bezugs] 3 nes r erlin zu be— der Antra— ist für . dürfen Kohlen am Dienstag, Donnersl ag un Sonn: 3 § 5. ö . o n tor nam r 6 sns; a ne r rl - 9 9 Mer 91 2 bis eiter S yhr 8 ꝛ⸗ ö 8 . ] rt pꝛurm oi sondor 9 ; nen beate Konzertsäle. Lichtspiel hauser und atznlicke Ver jeden. Woche bis auf weiteres nicht verbraucht werden der Ken Die . CX wechiel des oh e nhsndlers und 28 Nachweisung Verbrauchern, wie treat ,,,, Bemühungen. cinen nesstätten nickt vor dem 1. Jun 8 zu stellen. on Schwimmbädern hat zu unterbleiben. eines 1 finden bei Vorhandensein von fe nbe zung auf Kohlenhändler zur Abgahe der ihnen auf landwirtschaftlichen Kohlen—

, inte ) nes ginn , bezugsschein , nn. Menge nicht gefunden haben, ist auf ihren An— ung wi c e l urdig Besondert Fälle tie im 8 genannten Verbraichet entspteckente Anwendung. ö . der Kohl lenstelle 3 , ein i , , nach⸗ ö rün dung des englischen Amtes t der Reichsleit an 1. w gobl be Vergnügungsstätten in 1 § 40. ; 8 57. . zuweifen. 26 det ernsteste Wach nit wir nickt z Kohlenhändler eine vom 1. August bis 30. toben 1918 nicht mehr als 30 v6. Behörden und ö Binnenschiffer. 8 735. ahl von At vom 1. Dezember 1918 bis 31. Ha e ol weiter Kohlen dürfen ohne Unterschied, ob Ofenh eizung Auf die eh lender sorgung don e nnenich ffern auf, Spree 3 , e en n n n, ler ff ö ehr als J oder Zentralheizung vorkiegt, zur Beheizung lähnen während ihres Aufenthalts innerhalb des Gebiets des Kohlen— zugoscheinß einen mit seiner Unt erschrift und mit Tagesan . in festgeschten Gefamtkohlenmenge 1. von Geschäftsräumen der Reichs, Staats, Gemeinde · n verbandes Clio Berlin , . die Ve t immungen der ss 1 bis 32 PHersehenen Vermerk über. die gelieferten, Teil mengen nen, 15 abgetrennten Ab- abgegeben 0 ver n ihnen Min om men J,, ö. Kirchen be hörd 88, . J Berufe genossenschaf: . und 79 bis 84 dieser Be anntimgchung Anwendung, insoweit sich nicht Her igsschein behält dann nur noch Gültigkeit für die Re stmenge. delt bis zum 15. eines An alle übrigen Verbraucher dürfen unbeschadet der Bestim— Krankenkassen sowie von Räumen ber , , ö., aus den Bestimmungen der S8 58 bis zl etwas anderes ergibt. n n ö. sen , ,. 6 , ü 86 Ge inf of , mm,, , . J und Krankenhäuser, der Vereinslazarette r watt nt. j § 38. zestätigung über die Teillieferung auszustellen. Gemeinde hat hierüber April bis 31. Int . nicht, mehr als... ö v. wie folgender Änsialten und ö der öffentlichen Die ,,, . von Pinnenschfffern darf, nur durch be— 83 ö. . an , nn, . e . , . . ö eh e rtehflegz: gemeinnütziger Speiseanstal ten Bolte i fe, von der Kohlenstelle Groß-Berlin hierzu ermächtigte Kohlen— ene! e n n,, ee . , 6. . me ö = , . Enisprechende An ö . , z 181 weitere 94 Mittelstand s, Beamten. Urn enkiichen Alters ersorgin händler erfolgen. gel lese J u,. erbraucher auf der Rüc 4 9 n artige k nl ganz? allo nicht ale . 8 anstalten Sospitäler, Siechenhau er, Waifen. und G6 8 59. den En pfang del Hesamtmenge zl bestã itigen und den Bezugsschein . dern . . , in, ,,. , nn Gee mtkehhleimendhe ziehung; anf itt n, LÄnstal len zur Heherker gung M en. Kohlen zürfen gn , nur gegen abgetrennte, mit dem dem Kohlenhändler auszuhändigen. e undenli ste. abgegeben un? bon ihnen entnommen werden. während der JItachtzeit (Asyle, Herbergen, Hospize, Sbrat Tiensts stempel der Ausgabestel 37 7

An Museen, Theater, gonzer äle, Lichtspielhäuser und ähnliche

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vnn Fohlson 90 ; . ; [ .. noß 3 hon Kohlen gegen 1m ganze! 21 w ö. meh

38 85

3 ,, 94 Kehl e K i serbausm e und deren Melde— § * . gieschãfftẽfsi 3 . ,, ung don B raun 7 o hle nb 1F e tts 89 ö. ö. * 3 ö ee 1 . uch ö. ar uk (3 9 2 J dell 2 enk 3 ö iel. n), Sus lin gẽheinie Und nach 6 nm illigung der ste len) De rsebene Abschnitte bon gi. (G * 21) abge geben und ent Der K Koh hlenhändler hat er na lich, Und ziret sp te stens 5s bis um fügun 4 ist 1 64 ergangen. Ber ir . den i frage Yfenbrand ge gen K 9b len- oder Sonder 1 63 . ö. . ae brd von vorstehender Regelung sest, so ij Wohnsitzgemeinde und der Kohlenstelle Greß · Selin auch , . roerden. ö 13. jeden Monats, dem Kommu nalteiiba nde, der 85 Hezugeschein gründet sich auf ein Werbot allet Mit eilungen über and r Abs. Y) ist dee ger e nnim; achung vom 11. März! kstsetzung maßgebend. 3. der Kinderhorte (Kindergärten, Krippen) und der Rrieg⸗ Die abgetrennten Abschnitte sind nicht übertragbar. ausgestellt hat, die während des vorangegangenen Monats mit Be⸗ mit Verl anden wegen Abgabe von Alrbei . dung für die Riästun e Einrichtung von inden listen fg est ellte Kunden Die Kohb hend 4 r 15 hte t, . ; r ih f r fürsorgeheime, 8 60. stãtlgungsvermerk versehenen Bezugsscheine und ausge ftell ten Gegen⸗ indust rie unde über Maßtahmen, die der Reichsbe le dur 16stell zugrunde zu legen. Die Kehlenhändler sind verpflichtet, über die von ihnen ür 2. von Kirch ) J bestätigungen (56 7ö) postgeldfrei einzureichen. e,, , , , ien. Fiest; Nerat . s Grundstück, in welckem fich Haus— oder Stockwerkszentral⸗ B J r 8 Für jeden Kahn darf, ohne Rücksicht auf die Zahl der Schiffs— lte nr. J ohn r 6. dem roh len handler unt e Angabe der , , . . , , , ,,, . . sferbe re mn l 36. enen, gen Be zugsschein neh, f. zßgäbe der Bestimmungen de bewohner und Kaajüten, im Sommerhalbjahr ö. Kehlen nen e bon Der Kemmungl verband hat dem Kohlenhändlet unter Angabe de sst ergangen, wei e es e, die, r ing von Ir ist, daß solche n eben brih tts gegen zune . ö War . un . agen. befin n . ö S8 M bis abgegeben und von ihnen ö werden. y. nter, im bil r eine Kohlenmenge von i Zentner für gesamten auf diese Bezugs heine abgegebenen FKohlenmenge in Zentnein auch der? militärischen Befleidun?« , . n . a . nige ö Abgabestelle . . . . ; Ilie t ö. ö. ung“) zu führen, aus der Der Bezugssch ein ist nicht übertt tragbar. die Woche gewährt werden. Eine diesen Mengen entsp rechende Anzahl eine Quittung über die Zahl tg 6 Bez 396 scheine zu . handlungen und He, r 6. ö. ) 3 1 * * 1. 1 8 * 25 Do 1. 1 . ö , . 6 ,, rie, g ö. de ö, Für tie Kohlenbersort: un. der Kimche, Kapellen und Spnggegen bon, Abschnitten ist von den Ausgabestellen dem Schiffsführer per. reien. Die Best mmüngei des Ss Afatz 3 finden en sbtechende An belannt und, durch überstürzte

Eir stragun Bezugsschein, a 6 . tragung in den göschein 3 . sind besondere, von den Bezugsscheinen für Geschäftsräume der SFnlich gegen Vorzeigung des roten, für Binnenschiffer bestimmten J wendung. § 8. K durchkre ö werd 1 (

t Der Bezugsschein ist nicht übertragbar. Die auf Bezug schein te . r

V erbrauche telle, 50. handene Kohlenbestand anzurechnen. 9 . , ,, N kanzler u tun ö; . ihin zu wirken, daß den zogenen n nennen,, dürfen nur im eigenen Betriebe des Bezugs menf che en inwürdigen ij ir im nannten ö

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1 3 die - ĩ g. . Ver aue che die und der 1 Do s kein Die 9 6 den D e 2 . 2 ) 3 Do 2 118 abe⸗ 1. zhlen han d les nach Maßgabe der d ö 2 4. die Jummer er Ausstellung gert des ü Die in 8 49 Ziffer J genannten Verbraucher dürfen mit den ic Anzahl, der ausgegebenen Abschnitte ist von der Ausg scheininhabers und nur zu landwirtschaftlichen Zwecken verwendet e ener mn * 9. ,

ie Einrichtung von Kundenlisten vom“ etwaige Son derernerl auf dem Xe zug; ii pollen . a d festgesetzten Kohlenmengen dersorgt, emen fell auf dem koten Ausmeis J . . Die Abgabe der Kohlen an Tritte ist ö mit schriftlicher „die im Bezugsschein festgesetzte Ge . koh lenmen jedoch mit der , daß an diese Verbraucher in der Zeit 8.61. Einwilligung der im § 73 bezeichneten Stelle zulässig. . die dom e n n zur Abgabe übe ,. Kohlen⸗ dom 1. April bis 31. Jan 1915 nicht mehr als.... 40 vh. Die Ausgabe erfolgt bei vorbergehendem Aufenthalt der Kähne, ; wiederhelt un mit Nachdruck bei menge, vom 1. August bis 30. Nevember 1918 weitere . . . 40, ebe e, zum Löschen und Beladen, für Zeiträume von je einer ö .Schluß⸗ und Strafbestimmungen. 1 arauf gedrungen, daß das Lager geräumt z . , . . * . 8 74 2 83 ö . 6. ü 6 9. bei Wechsel des Kohlenhändlers (8 44): vom 1. Dezember 1918 bis 31. März 1919 weitere . . 20, Woche, bei 1 . Aufenthalt, insbesondere während des Ein⸗ 5 79. J insassen, soweit sie nicht dort bleiben sollten, Kohlen. oder S nderfar e un gege m Lushändi d . . die von . unter der gleichen Numme r eingetragenen der im Bezugsschein festgesetzten e snmtkoh len nene frierenz, für Zeikräume von je drei Wochen. J Kommunalyer bande im Sinne dieser Verordnun 3 sind die dergefübtt t würden. Die britische Regierung he en Wohnfitzgemci nde aus zust e Fin . ö. 9e und inzwischen ausge . enen Kehlenhändlern seit dem abgegeben und von ihnen entnommen werden dürfen. 8 62. Kohlenverband Groß-Berlin vereinigten Stadt- und Landkreif int ö. ien gzeigt, . . , . ö ; gung l April 1918 auf die ) ge 2 e ö ff ' te 6 ö en in? elt 8 80 eren Gesundheit 3 aden n 2 nach Kohlenstelle Groß ⸗KRerlin ihre uweifung an einen Kohlsnhtndte 1 Alhiil . bernemmene Ko zb lenmenge Siffer 7 . An die een S 49 Ziffer ? genannten Verbraucher dürfen in 6 Dien stwohnu ngen mit freier Heizung GEohle als . ) . . 80. , . a . , d. * e, ee, abgesebenen Mengen, und zwar in Zentnern und Teilen vom 1. August bis 30. Nopember 1918 nicht mehr als 3) 6b. Teil des Dienst lohn H. Die Kohlenstelle Groß Verl tlin, die Kommunalverbände und Ge tationen gebracht worden z k der Bek hung lber * UX der von dem eisten ausgeschiedenen Händler ursprüng— vom 1. Dezember 1918 bis oh, März 1919 weitere. 2 , 9 z 8 neinden sind berechtigt und verpflichtet, die Beobachtung dieser Ver— zeholde n ; t den ihr niögl der anntmachung über die e, , . Rohl 5. , Kohlen dürfen als Teil des Dienstlohnes nur nach Maßgabe der ; ö ö eh ö iz 1918 lich übernommenen enmenge, . ö im ganzen also nicht meh ala... J Bestin d Bern mac . en knommen . durch die deehlen ban er und Verbr . . i, . en m. . die monatlich auf diesen Bezuf— zesch; 1 abgegebene Kohlen⸗ der im De zug e hein i stgefetzten C famtkohlenmen ge 96. mungen Dt e n, mg ns p Ces un 9 n un ĩ Verftöße gegen Fiese Verordnung find der Kohlenstelle Groß. bald des, Lagers ein ge in, ger Kiatz. . gefellt worden 3 . . menge in Zentnern, getrennt nach Br aun b lenbriketts und gegebe d von ihnen entnemmen ö h a 6 e , es § 37 dieser Bekanntmachung wir Berlin zur weileren Bersolgun anzuzeigen. worauf . Fußball und Te i . , , , 6. dieser Verordunng finden Kohlen anderer Art. . der Bezugsschein durch Vermerk (G 41) den Kohlenbezuz eidurch nicht berührt 9831. ö auch woch Uli ich einme Anwendi . 1 erYibr l 1e, Y 2 5 dler 8 2 J . 1 9 2 ; 7 J lx 6 Big jpor Fo 6 inkohlem n ö n . geh mhh e, 1. ö e wel ö : , ahnweichend von vorstehender Regelung fest. so j 11. Gemmer te hbetrtehe. In besonderen Fällen kann die Kohlenstelle Groß-Berlin in lin h ,, w . ö k * ö März Bei Wechsel des Re hler nhänders darf an die Ste e. 9. nes aus⸗ Festsetzung maßgebend. e § 63. vernchmen mit dem. Vorstande des zuständigen 6. unalve band en idigungen des Lag ens. Die deut Kohlen⸗ scheide enden Kohl lenh and 96. nur ein neuer Kohl i dle treten. ;. 8 51. . S mn, N ur gegen G e wer b eko h lenka 1 t 6n dürfen Kohlen Ausnahmen von den Bestimmunge n die ser Vekann tmach ung é. Hierbei muß der Verbraucher dem neuen Koh e . nach⸗ Bei Vorhand ensein von 3 * ntralheizu ngen gde nnn bgegeben und entnommen werden: zu Zwecken gewe rblicher S 82. Kohlenhändler wasserbereitungsanl lagen finden die L stin mmungen der 8 bis K Ardeit in Gewerbebetrieben, deren Verbr auch monatlich weniger iese Veromenung tritt am ö 1. pril 1918 in Kraft

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9e scheh en . her Ser ne 2 des (xigentiliners oder sonst Verfü ügungsberech⸗ . Meß rds r e, ,,

. . tigten des . undftůcks nebft desfen an, n Kirchengemeinden und Behörden getrennte, Bezugsscheine auszustellen. Autweises auszuhändigen. Hierbei ist der nach dem Ausweis vor— ,,, * chtigt, die durch die . . Ucks nebs Wohnung,

die Kundenliste einn

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zraucher zu überwachen. angenen ihre Lage zu erlei chtern.

1 ö ler weisen, welche Mengen auf die von dem . ren übernommenen und pon diesem in den. Bezugs schein ei ae bragenęn entsprechende Anwendung. ö als 19 t Ch Zentner) beträgt, und ohne Rücksicht auf die Höhe des endmmen bleiben die Besti mmungen über Küchen- und Ofen— ö. Kohlenmengen bis zun ö itt des Wechsels Deen, sind. Zu 3 monatlichen Verbrauchs in Viicken teien, Schlächtereien, Dede in tal n f bis 3h und S5 31 Äbfatßz 2 bis 377. Diefe treten am

1 ei ngen und War Er⸗ J . 8 6 1 8 8 e, ds, Main I . ,, ö . ö i. n Zweck hat j 9e ö nde Kohlenhändler auf dem Bezug ẽ⸗ Bei Von handensein von Ofen heizung sind für den Bez ugt und ähnlichen Betrieben, soweit sie dem täglichen Bedarf der Bevöl⸗ lgis in Kraft. . 1. 1 168 9 *. 14 * 91 2 8 C 06 2 6 * 1 3. D * 291 6 chein die bis zum? e sels auf die urspr nin lich eingetragene schein die Bestimmungen der 58 53 bis 56 maßgebend. Die He kerung dienen, sowie zu Küchenzwecken der Gastwirtschaften, Gasthöfe 8 83. verbündeten Ländern ent

kanzler zu tun gedenkt, um den Rei seberke ahr . ke nnen, Een 23 Reiche und Deste rrelch Ungarn so 31 J des Krieges den engen wirtschaftlicher

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; un e, ö. tnommen werden. ö. . e . J ü 3 ,, .

Bezugsschein ist nur mit schriftliche mwilligung des aud hienge abge ö menge zu vermerken, und zwar in Zentnern stlmmungen de des 5 33 Äbsatz? und 3 finden entsprechende Anwem um und? fig. Hun . April 1918 werden alle vor diesem Zeitpunkt in Kraf i

den Kemmunghverbarmes übertragbar yen, . r ung renen aoblenme nge 33. Fim 'lbcake, und Entnahme von, Kehlen zur Beheizung setrelcgen Veron: nungen und Bekanntmachungen dẽs Kobhlendemb Wien au

8 . 2 = 8 mw z 8 . P * z F

*. auf den un zschein bezogen Kohlenmengen dürfen von , . onhandler hat sich. unter der gleichen Numner und Der Bezugeschein ist von dem Kommunalverband a auszustellen 1 erb behrichen erfolgt bei Ofenheizung gegen 66 ö 'Hros Verlin aufgehoben. hingewir zlich fene ;

2 ,,,. mur für die zentrale Heizungsanlage des in dem 1. . a . deeser Nummer ursprünglich einge⸗ in Dessen e die zu beheizenden Räumlichkeiten belegen sind. 68 en 3 i S8 17 bis 37) bei Zentralheizung n Veʒugss ö. Mit dem gleiche n Tage werden die vom Oberbefehlshaber in den treffen den osterteichise , ., n e angewiesen ten Grundstücks verwendet werden ö Da ö 99. dem Bez . in einzutragen. In den Bezugsschein ist einzutragen: ee ic 18. Hingegen dürfen Kohlen zur Beh eizung . ö Marken ur Regelung der Ko n . lung in Gr toß⸗Berli er m Fchiedene Auen ö und Erleichterungen eintveten zu hle, durch den Verbraucher, darf der szeins „en gemäß 38 Absatz 4 vom KVerhrgucher aii zustellende Be⸗ a) von dem Kommunalverband . mit fe nchei ung deren Sin ie em ig lassenen Bekannt inach ungen und Veronnungen vom 6.. Juli nf Reise verkehr zug ie emu Außerdem wurden 61 gegen Aushändigung einer schriftlichen 6 i ,. 1 . Koblenhändlors auch diejenigen die laufende Nummer des Bezugsscheins, ; eh ban der Kohlenabteilung ders i een tstl. in den Marlen h. Juli g9I7 und 9. Lugust 1917 außer Kraf c gesetzt mit Wu nahme leichterungen in Aussicht gestellt. Db dies de berech tigten en ig ö Verb auchers abgeben, aus welcher hervorgeht, für Mengen . alten, z eit dem ; April 1918 von allen Unter der Der Verbrauch ber (Behörde, Kirche usw., Hl. 5 49, . n bellt , nur gegen Genverbekohlen arte abgegeben und ent⸗ ed 8351 13 und 15 bis 2A der Verbr dnung vom 6. Juli 1917, die der deutschen , . Ge ür leistet, unter lche Verbrauchsstelle die Kohle bestimmt ist. . 9 ich n Nu nner e! nagen n ih nen nzwischen ausgeschi iedenen 3. die c stgesetzte Gefamtkohlenmenge in , er ge tren en werden. ; am 3 3 1918 außer Kraft treten. der r fille deutschen Stellen. . oh enh q ern auf die ursprünglich eingetragene Kohlenmenge cb— nach rann kohlenbt jet und Kohlen anderer Art, 8 66 ert eko hlen⸗ In Kraft bleiben: . Dr. He g sche rtschr. 4. zuasschein ist von dem Kommunalverband auszustellen, in Kegeken nnd. 4. Ort und Tag der Ausftellung ert . rhlenmengen, die an Werkraucker gegen ö ö . 1. xi Diisborschrift über die Ginschränkung des Verbrauchs zlẽr dalüber Auskunft ertellen kann, ic, Ungen 1ulle . ausz ö ; ö ö 0 s s ' J e e. ] das Grundstück belegen ist. en, . 45. . 5. der ausstestenbe Kommunalverband (Unterschrift und Die 4 ehen und von ihnen entnommen weiden ir 6 ö. elektrischer Arbeit vom 12. Dezember 1912, In rr der Bundethräsident der Swe mee Bezugsschein ist ein utraden . cker, dies trotz nichgew iesenen Bemühungen bis, zum stempel), ö. eunstelle Groß „Wöerlin unter Zugrundel gung zes . e . 2. 5. Allgemeine. Anordnung über Sammelheizungs⸗ . durch vertrauliche Mittelung an ö . fen 66 san? ü

d n den Rom! ö. r ö. ore! zen Kehlenhäht ker zut bg ker ibhhen zuftz Ken tzn b) von dein Kohlenhändher der Zeit vom J. April 1616 bis zt. März 151 festauste Warmwasserbersorgungsanlagen in Mieträumen vom 21. De- höͤckften Vea mien eines n . Sia ate Cb Leg ne Herrlich

* m 1 1 SG YC LO ö bor 5 66 . D h) i r r . . verle ö! die koufe nd Nummer des a 13 e k rereitgefunden haben, haben hiervon der Kohlenstelle 6. die unmme der Eintragung, § 65. ö. . . zember 1917, und zwar Deutschland gegenüber, schwer verl hat.

9 das Grundstück auf dem die ih . 6 n . . a . J, , der im B r en festgesetzten Ge⸗ '. der Tag der Emntr ragung, . Die Gewerbekohlen karten werden von der Kohlenstelle Groß⸗ 3. die Bekanntmachung über die Einrichtung von Kundenlisten Unterstaatssekretär von dem Bussche: ld ze ersten M 6 ö . ; 3 ler l d. Age sic befindet, sowie der samtkol . n , d r Kohlenhändler, we ihnen än der Jeit 8. gam und. Abresse des Kohlenhändlers, nene Berlin, und zwar vierteljährlich, ausge stellt. vom 11. 273 1918. ;. . 4 dungen über eine angeblich neutralitätswidri ge und die Interessen e, 3 den , . ö om 1. Dreh 1917 bis 31. März 1918 Gehlen abgehen haben, 9. die von dem Kohllenhändler zur Abgabe üernem . 366. Bis zum 13. Mai 1118 bleiben Rig vom Rohl ende tband KHreß Hentralmächte peil hende Handlung des Bundesrats Äror in

1 A 9 e 6 e . ö 2 we Se 86. don 4 . R 2663 . I ; . hle Die ö . 87 66 5 ? * . 29* 1* * ö. 18 r II 111 ö. 8 1 . 1 ge sestge Hesamtkohlenmenge in ,, 2 16 . Kohlenhändler abgegebenen Mengen bis Kohlenmenge in Jentnern, getrennt nach Braunk ie Ausgabe der Gewerbe kohlenkarlen erfolgt Berlin über Küchen- und n n erlassenen Vorschriften in Kraft. Schwelzer Presse eischienen waren, ist der 3. ric Gefand e Tag der Ausstellung, . üitteilung zu machen. briketts und Kohlen anderer Art, a) für 26 Gebiet der Stadtkreise Ser lin. Charlottenburg, 5 94. Bern zur Berichterstattung aufge for bert word Wie er me der ausstellende Kommunalverband (Unt. rschrift und Dienst— 8 46. 10. Unterschrift des Kohlenhändlers. Ben sbsceiñ nlsöll n, Berlin Schöneberg, Her d zichtenberg, Berlin⸗ Zuwizerhandlungen gegen ke Bestimmungen. digser Verordnung scheint Herr Ador, dessen geringe Sympa ih en c. Deutschland stempel); ö, d Dien n, , r. velche die jeweils freigegeben e Teilmenge an ihre Der Kohlenhändler hat seine Eintragung in den B e, Wil mer dorf weden mit Gef fängnis bis zu einem Jahr und mit Gesdst rafe bis zum feine Berbünde ken allgemein bekannt sind, in ciner inter red ung b) von dem Eigent . . Eimti ichen ,, abgegeben haben, sind deryflichtet dies der zu verweigern, wenn die in Ziffer 1 bis 5 ga rggef hrt enen! . ad durch die Kohlenstelle Groß-Berlin und durch die 19 Ho oder mil einer dieser Strafen beit raft. Auch kann auf Ein ben italicnischen Gesandten. n. Bern über die im vergangenen He e, . sentümer oder sonst Verfügungs, Kohlenstelle Groß Berkin under glich sch riftlich anzuzeigen. nicht ordnungsmäßig gemacht sint. Dem Rohlenhand ler is * von dieser für einzelne. Gruphen' von Verbrauchern be⸗ zie hung der Kohlen erkannt werden, auß die sich die Juwiderhandlung beleben e ulsch· vster reich scke Sffensivs gegen Ilalien allerdir 6 l a. 8 47. a, erfolgter Eintragung von dem Verbraucher eine Bes⸗ 1 shnd eh bee nen Ausgabestellen, bez iek⸗ ohne Unterschiek ch ig dem Täter gehören oder nicht. sprochen zu haben. Der Bundesrat. habe jedoch nach eingehende uf dem im G . miep ie 6. trale Pesung⸗ sohlenhändler dürfen für Haus⸗ oder ät al⸗- gung auszustellen, in der anzugeben ist: im (Gcbieh der Landfreise Teftom und Niederbarnim . we Kohlenstelle Groß Berlin kann, Kohlen händlern, die Zeyen . ber Angelegenheit bekanntgegeben, daß Herr Mor ssch e n , . ö glich . ! beizungen oder Warmwasserbereitungzanlagen, alt * 9 r . der Name bes einge agenen Kohlenhändlers, ösckenn, für Tie Gemeinden über 15 0665 Ginwohner durch Liese Verorknung verstoßen, den Fortbetrich des Handels untersagen. Inlorrcktheit habe zuschulren kommen sassen. e . ich Fal ni umme ge⸗ lende Kohlen anderer Art, Braunkohlenbrik.« 2. die Nummer und der Ort der Ausstellung des Meg ug z in diese, 10009 Ginwehne Berlin, den 18. März 1918. ,, 9 . ir di ein is zu 1900) winwehnern ö ; . . 3 Theater, Konze rifäle, Lichtswielhanfer! und' aähn— Vordrucke fit diese ; mrletts und len für die Ge Einen bis h , * Der Kohlenverband Groß-Berlin. ) Qhne Gewähr, mit Ausnahme der Reden der Minister und ,,,, . 2 Worb rüqe, fur ie e Nachweisungen sind bei der Kohlenstelle Groß— Zentnern, getrennk nach Graunkohlenbri durch den Fommunalber dan? ober durch die von ziesem Wermut h Slaatẽ sekretãre Sstalten beheizt werden, Berlin, Berlin W. 9, dankt. ) erhälllich. anderer Art, bezeichneten Stellen. ; . . ; a, ]

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3 n dienende inn! T häuse ! . 3 namen . . , reibl auf er n. hl. 3. die in dem Bezuges⸗ chein festges etz te Gesamt kkohler Ro