1918 / 71 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 23 Mar 1918 18:00:01 GMT) scan diff

Brombeer we ln, Rfrsch.

weln, Hlmbeerwein

Grdbeerweln X Rhabarberweln

weln gemlscht

X Heidelbeerwein Stache lber rweln

Apel. mst Hinein. Jobannizbeerwen,

Ipfelweln

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* X Blirnenweln

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J. beim Verkauf durch He steller an den Handel I) im Fässern oder offenen Gefäßen von 16 1 Jabalt und darüber.... ü 11 2) in offenen Gefäßen

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200 os a6 2.16 0 90

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3) in geschlossenen Rlaschen zu mint estens 0.7 1 Inbalt (Flasche ist frachtfrei zurck⸗

o. gy 100 165 185 1.95 216

unier 10 1. Inbelt it. 161 . oo J/οο 1,65

jugeben oder jum Einstan dẽ⸗ preis zu vergüten) für 1 Fl.

II. beim Verkauf durch Hersteller mit Ausnabme der Gastwirte an Ver⸗— braucher und beim Weiter⸗ verkaff im Gioß⸗ und Zwichenhandel:

1) in Fãssem und offenen / Gefsoßen von 161 Jobalt und darüber .. .. für 11 1,15 1,05 1, 10

2) in offenen Gejäfen / unt r 101 für 11 1,25 1,15 1,B20

3) in geichlossenen Rl ischen zu mindeste 8 0,71 Jrbalt (Flasche ist rachtfrei zurück. zugeben ot er zum E nstant s preis zu dergů en) für 151. 1,25

III. Sei der Ab abe an Verbraucher duich den Groß, Zwischen⸗ und Klein⸗ han? el

1m Fässern und offenen Gefeßen ven 10 1 Inbalt und darüber... fur 11

2) in rff nen Gefäßen unter 10 1 J halt für 11

3) in gesalossenen Fla. schen zu mindestens 0,7 1 Inhalt (F asch⸗ ist fraͤcht⸗ srei zurückzu. eben oder zum Einkausspeels zu vergüten)

für 1 Fl.

IT. bei der Abgabe an Verbraucher durch Gassl⸗ wirte:

1. sowelt diese selbst, auch gemäß § ? Absatz 3 der Vetors nung über die Verarheitung von Gemüse und Ohst von 23. Januar 1918, Hersteller der verab⸗ foigten Ob weine sind:

a im Ausschank, glasw ise oder in offenen Fiaschen ,,

b. in geschlossenen Flaschen zu min destene 0,? 1 In⸗ halt n l ,,.

)) soreit richt von ibnen hergestellte Obstweine ver⸗ ahfolgt werden:

a. im Ausschank, glas welse oder in offenen Flaschen ir ,,,

b. in geschlossenen Flaschen zu mindestens 0,7? 1 In⸗ halt für 1 Fl... . II, 45 1,35 1,40 2, 35 2, 50 2, 75 3, - 1, 30

Beim Verkauf in kleineren als 0.7 Liter fossenden Flaschen müssen die Preise dem Flaschentnhalt entsprechend ermäßigt werden. Beim Verkauf in solchen Flaschen oder im Ausschant darf der Preis auf 5 Piennig vach oben abgerundet werden.

Sämtliche Preise gelten für Hersteller ab Bohn⸗ oder Schlff— station des Heistellungsortz, für Händler ab Bahn oder Schiff— station deg Händlers, bei Läicferung am Herstellungs ort oder am Ort des Händlers für Hersteller und Däudler trei Haus des Käufers, so⸗ weit dies dem Ortga ebrauch entspricht. Der Flaͤscheypreis gilt ohne Flasche und obne Verpackung. Dtese dürfen nur in Höhe der Sel st— osten in Rechnung gistellt werden. Sonstige Zuschlaäͤge irgend welcher Att durfen nicht echoden werden.

Es wird darauf hingewiesen, daß nach 5 1 der Verordnung über den Handel mit Lebens. und Futtermitteln und jur Bekämpfung des Kettenhan dels vom 24. Juni 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 581) der Handel mit Obstwein nur von Personen betrieben werden darf, denen die Eclaubnis hierzu erteilt worden ist.

1,05

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. / 1.15 1.20

1,45 1535 1,40 2,390 2,50 2,75 1,30

8 2. Die Festietzung abweichender Preise für einzelne Gebiete dez , Antrag der Landesstellen fur Gemüse und Obst bleibt vorbehalten.

33.

Von Betrieben, die bei der ehemaligen Kriegegesellschaft für Weinobst⸗Finkauf und Verteilung G. m. b. H. nicht angemeldet worden siad, sowie den nichtgewerbemäßigen Herstellern, welche die ibn n oblegende Anmeldung bei diele! G sellschaft unterlassen haben, fen Obstweine des Jahrgangs 1917 nach wie por nicht ab— abgesetzt werden.

§ 4.

Für Apfel⸗ und Birnenwein früherer Jahrgänge erhöhen sich die in der Bekanntmachung der chemal igen Keegegesellichaft für Weinobst— Einkauf und Verteilung G'. m. b. H. über den Absatz von Apfel. und Hirnenwein vom 3. April 1917 festgesetzten Preise um j⸗ Oo, lo 4 für Liter und Flasche

Brerenweine sowie Klrsch⸗ und Rhabarberwein früherer Jabr⸗

ange dürfen nar zu Preisen abgesetzt werden, die hinter den in 3 1 estgesetzten Pleisen zurückbleiben.

§ 5.

Die vorstebenden Preishestimmungen gelten auch für den Absatz nicht g werrsmäßtger Hersteller, die im Jahre nicht meht als 30 Doppelzenmner Frischobst verarbeiten.

§ 6.

Zu herhandlungen gegen die vorstehenden Vorschriften werden gemäß 5 9 der Verordnung über die Verarbeitung von Gemüse und Dbst vom 23. Ja uar 1916 bestraft.

81. Dlese Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.

Die Bekanntmachung der ehemaligen Kriegtgesellschaft für Wein= obst Ginkauf und ⸗Verteilung G. m. b. H. ** den khn. von

Obstwein vom 10. Dejember 1917 tritt zu gleicher Zeit außer Geliung. Berlin, den 18. März 1918. Reichsstelle für Gemüse und Obst. Geschäftsabteilung. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Kohlmann. ppa. Härtel.

Bekanntmachung,

betreffend Liquidation französischer Unter— nehmungen.

Mit Genehmigung des Herrn Generalgouverneurs in Belgien habe ich gemäß den Verordnungen über die Liquidationen feindlicher Unternehmungen vom 29. August 1916 und vom 15. April 1917 (Gesetz⸗ und Verordnungsblatt für die okku⸗ pierten Gebiete Belgiens Nr. 253 vom 13 September 1916 und Nr. 335 vom 19. April 1917) die Liquidation des in Belgien befindlichen Vermögens der Witwe Niguet in Ant⸗ werpen (deren gewerbliches Eigentum) angeordnet. (Zum Liquidator ist Herr Dr. Ochwadt in Antwerpen, Meirplatz Nr. 14, ernannt worden) Nähere Auskunft erteilt der Liquidator.

Brüssel, den 15. März 1918. Der Chef der Abteilung für Handel und Gewerbe bei dem Generalgouverneur in Belgien. J. V.: von Borsig.

Bekanntmachung,

betreffend die Liquidation französischer Unter— nehm ungen.

Mit Zustimmung des Herrn Generalgouverneurs in Belgien habe ich gemäß den Verordnungen über die Liquidationen feindlicher Unternehmungen vom 29. August 1916 und vom 15. April 1917 (Gesetz⸗ und Verordnungsblatt für die okku⸗ pierten Gebiete Belgiens Nr. 253 vom 13. September 1916 und Nr. 335 vom 19. April 1917) die Liquidation des in Belgien befindlichen Vermögens der Firma Maison Erard de Paris, Blondel C Co. Sucec, Manufaciur de Pianos, Biüssel, an⸗ geordnet. (Zum Liquidator ist Herr Leutnant Maas, Brüssel, Rue des Fripiers 24, ernannt wor den.) Nähere Aus⸗ kunft erteilt der Liquidator.

Brüssel, den 19. März 1918.

Der Chef der Abteilung für Handel und Gewerbe bei dem Generalgouverneur in Belgien. J. V.: von Borfig.

Königreich Preußen. Ministerium für Handel und Gewerbe.

Die Liquidation des in Deutschland befindlichen Ver⸗ möaens der Ottenser Zwirngesellschaft Ltd. in Glasgow, ins⸗ besondere ihrer Niederlassung in Altona, ist beendet.

Berlin, den 20. März 1918.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Neuhaus.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwang s⸗ weise Verwaltung britischer Unternehmungen, vom 22. Dezember 1914 (RöGBl. S. 556) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers über die Firma Caribonum Company m. b. H. in Berlin, Unter den Linden 29, die Zwangsverwaltung angeordnet Verwalter: Kurs maklerstellvertreter Carl Lassen in Berlin⸗ Grunewald, Hohenzollerndamm 6566).

Berlin, den 17. März 1918.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Neuhaus.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Die Forstkassenrendantenstelle für die Ober⸗ förstereien Woidnig, Kuhbrück, Donnerswalde und Katholisch— en ir mit dem Amtssitz in Trebnitz im Regierungsbezirk

reslau ist zum 1. Juli 1918 zu ö Bewerbungen müssen bis zum 20. April eingehen.

Ministerium des Innern.

Der Stadtassistenzarzt Dr. Eb ner aus Kiel ist zum Kreig⸗ arzt in Falkenberg O. Schl. ernannt worden.

Evangelischer Oberkirchenrat.

Dem in die erste Pfarr⸗ und Ephoralstelle zu . werda berufenen Superintendenten Köhler, bisher in Giehren, ist das Ephoralamt der Diözese Hoyerswerda über— tragen worden.

Bekanntmachung.

Dem Metzgermeister Emil Beckmann, Fisch'rtalerstraße 32, ift durch Verfügung ber Polttetbeiwaltung vom 4. Mär 1913 anf Grund der Verorbknung des Bundesrats vom 23. Sepiember 1915 jrder Handel mit Nahrungs, und Genußmitteln und mit sonsttgen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlärsigkelst un tersagt worden. Die Kosten diefer Be⸗ kanntmachung hat Beckmann zu tragen.

Barmen, den 20. März 1918.

Die Polizeiverwaltung. J. V.: Köhler.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesrats verordnung vom 23. September 1915, betreffend ie Fernbaltung unzuberläfsiger Personen vom Handel, wird er Ehefrau des P erbemetz «ers Hans Staltrop von hier, Armin— straße 13, der Handel mit Gegenständen des täglichen Berarfs untersagt, weil sie die fät Pferdefleisch sestgesetz ten Dächstpretse überschruten hat und dieserhalb vom Amtegericht Gelfen— kirchen (ine Gelestrafe ven 100 gegen ste fesigesetzt ist. Die Un— zuverlä si keit in bezug auf den Hand lebetrleb ist dadurch dargetan. Tie Kofsen dieser Bekanntmachung trägt Frau Stattrop.

Gelsenkirchey, den 19. März 1918.

Ver Oberbürgermeister. J. V.: von Wedelstaedt.

Interesse an den Namen ihrer Eltern

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 27. 8 betreffend die Fernhaltung enn un i fe. Ded ea nde r (RGBl. S. bg), habe ich der Witwe Margarete R hier, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mil Mwiow, fattur⸗ und Movewaren wegen Unzuverlaffigkeit un er. u ·

Herford, den 14. Mär 1918. lat.

Die Poliztiverwaltung. Werner.

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vom Handel

Sekanntmachung.

Auf Grund der Bundesrats verordnung vom 23. Septemp- betreff nd die Feinhaltung , er ker en bez⸗ (RGB. S. 603), hade ich dem Pfe ermũnzfabritanten Vandtl Hudde in Hersord. Rent termauenstraße 8, Kurch nnd bann bentigeg Tage den Handel mit Pfesfermün; neon dn lässtetelt in bezug auf diesen Handelsbetrieb unters agi.

Herford, den 18. März 1918.

Die Poltzeiperwaltung. Werner.

glb, niuder,

(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage

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Aichtamtliches. Dentsches gteich.

Breußen. Berlin, 23. März 1918.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundes rats für Zoll⸗ und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und für Jusli d sen hielten gestern eine Sitzung. .

Der Bundesrat hat durch Verordnung vom 21. März 1918, die im amtlichen Teile der heutigen Nummer d. Bl. ch— gedruckt ist, die Mengen an Brotgetreide, die die Selbst versorger zu ihrer Ernährung verwenden durfen jür den Kopf auf 6i kg monatlich festgesetzt. Während sie bisher Sie kg betrugen, entsprechen sie nunmehr der der versorgungsberechtigten Bevö kerung für den Kopf zu⸗ stehenden Menge. Wie durch „Wolffs Telegraphenbüro“ möt⸗ geteilt wird, waren sich die zuständigen Stellen hei Erlaß dieser Maßnahme bewußt, daß sie der landwirtschaftlichen Bevölkerung ein schweres Opfer auferlegt Sie war aber un— bedingt notwendig, um die Reichsgetreidestelle in den Besitz genügender Getreidemengen zu bringen, um die Gesamt— bevölkerung aus den Vorräten alter Ernte bis zum Eingang genügender Zufuhren aus den besetzten Gebieten und aus der Ukraine sowie bis zum Einsetzen des Frühd!uschs zu ver— sorgen. Die Maßnahme ist als eine voruͤben gehende gedacht. Erfüllen sich die Hoffnungen auf genügende Zufuhren, so wird die. Wiederherstellung der bisher geltenden Selbstoeisorger—= ration von 8 kg erfolgen. Damit eine derartige Wieder— herstellung, wenn es die Vorräte gestatten, unverzüglich vor— genommen werden kann, ist diese Maßnahme dem Reichs— kanzler (Staatssekretär des Kriegsernährungsamts) zur selb— ständigen Anordnung überlassen worden.

Um zu vermeiden, daß schwerarbeitende Landwirte gegen⸗ über den städtischen Schwerarbeitern durch die Herabsetzung der Selbstyersorgerration zurückgesetzt werden, hat die Reichs— getreidestelle Vorsorge getroffen, daß der schwerarheitenden Landbevölkerung während der Bestellzeit und während der Ernte Zulagen gewährt werden können. Hervorgehoben sei, daß die⸗= jenige Menge, die die Landwirte auf Grund der neuen Ver— ordnung abliefern, ihnen zu dem vor dem 1. März löls geltenden vollen Höchstpreise bezahlt werden wird, da sie insoweit selbstverständlich kein Verschulden wegen der verspäteten Ab⸗ lieferung trifft.

Die Vorstandsmitglieder der Reichsstel le für Schuh— versorgung, die durch Bundegsratsverordnung vom 28. Fe— bruar 1918 errichtet wurde, sind, wie „Wolffs Telegraphen⸗ büro“ meldet, nunmehr ernannt, und zwar Kommerzienrat Eugen Wallerstein, Berlin, zum Vorsitzenden, der bereits den Vorsitz des Ueberwachungsausschusses der Schuhindustrie führt, und als sein Stellvertreter der Königlich Bahyerische Regierungsrat Dr. Gümbel, München.

Neue Geburtsscheine hat der Minister des Innern wiederholten Wünschen Folge gebend bei den preußischen Standesämtern eingeführt. Diese Geburts sch eine enthallen lediglich Namen, Geburtsdatum und Geburtsort der betr. ffel den Person, nicht die Namen der Eltern und daher keine An= gaben über die Abstammung, während whekanntlich die standes amtlichen Geburtzurkunden, selbst wo sie in abge⸗ , Form erteilt werden, diese Angaben dem gehn reglster gemäß enthalten müssen. Der Gehurtsschein wirt nur auf Antrag erteilt und im Gebrauche für Behörden nu, soweit seine Verwendung von der zuständigen B hör de zn lassen oder angeordnet ist. Da der Geschäftsverkehr der ei und Behörden beim Ausweis über eine Person vielfach n und an ihrer Ab⸗ stammung nimmt, andererseits es unerwünscht ist, die uneheliche Gburt einer Person ohne Not im Verkehr e n, ö lassen, so darf erwartet werden, daß von diesem 6 schein, der auch eine Verminderung des Schr i bwer e . sich schließt, möglichst vielseitig Gebrauch gemäht twee wird. Janwieweil dies in den einzelnen staagtlichen a waltungsgebieten auch seitens der Behörden geschehen ; . unterliegt zurzeit der Prüfung der einzelnen enth. behörden; entfprechende Anweisungen derselben an i ihnen unterstellten Behörden dürften in Kürze ergehen; . werden jedenfalls der Verwendung des Gehn te sg e ne , ihn lichst weltgehend entgegenkommen. Daß dabei nicht n st ehelich und unehelich Geborenen unterschieden werden wir . selbstverständlich, da anderenfalls der Zweck der 1. He richtung verfehlt werden würde. An dem Rechte . teiligten, wie bisher eine vollständige oder abgekürzte Ge urkunde aus dem Geburtsregister zu verlangen, wir Einführung des Geburtsscheines nichts geändert.

Bahern.

In der gestrigen Sitzung der Abgeordnetenkammen hegrindete der Abgeordnete Schmid⸗München 2 (Soz) eine znserpelsation, betreffend die geheime Ueberwachungs elle in München, die sich gegen jede Beobachtung sowöhl

Verfechter des Annexions sowie des Verzichtfriedens

Lut Bericht big „Woffschen Telegraphenbüroz führte der Jnterpellaut aus, d ß rach der kürgerlichen Prrsse die Berliner Dolijet in München eine Filiale erris tet habe, um 10te und schwarze ö zu reifelgen; Im Oktober 1517 betlagte der Finani— cusschuß, daß das Heinäifterium des An wärtigen sich as gane PVaßnesen habe er twin den lassen, daß dieseg in Beilin mil tarnch ken nt iert sei, und Daß kleine Leute lange auf die Aushändigung emez Passes von Berlin wa ten müßten. ie Berlir er Ei? bebengen könnten nur auf die E forschung der volltnchen Gesinnung und de sont igen Zuhberlässigkeit gerichtet ein. Die bavyertsche Polizem habe eine Emricht ng . 3. St.‘ (3 ntralffelle Lr. Streber), dse fpiondage— verdächtige Personen überwache, der Berlintr Haupfielle Auf lark päffe übermittele und Auskünfte über die polltiscke Zuversäsfgkeit des Antiagftellers gebe. Ver Redy er erfuchte um Auskunft überm as Wesen ker. 3. St“ und ihr Verbältnis zur Berliner Peßstelle. Ages Vertrauen zur Regierung müsse ver schwinden, wenn fie sich nicht ju reinigen wisse von dielem scheußlichen Treiben. Der Kriege mintfter von Hellingrath beaniwoyntete die Interpellation maß „Gs bestehzen gewiss- Einrichtungen, dle Kele deren Tätigkeit sich aber der Deffenslichkeit

zu faischen Deutungen Anlaß

9ben einzelnen nachzu⸗ ffeln, hat die Regierung nicht d tingsten Anlaß. Daß die 1 sche Ge sinnung der baperischen Bepölk⸗ ig durch eine her boyeri⸗ lerung nicht hekannte amtliche Organisation überwacht würre sst undenlbar, Ich kann irskesondere mu aller Bestlmmiheit er— klaren, daß die oberste Herresleitu j 1e (*

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* 1 sz. * . * stab in Berlin irgen 4 36. - 21 3 14 ; 61 J . der bay: kerung nicht getze .

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hesinnung de . gen ann ich HMrioatpe spnen belderlei

igkeit oder aus

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icht inungen müssen mit allem Nachdruck betämyft

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0 erweck⸗ . au tlichen Auftrag. Daß die Jaßerteilung außen baverischen Behö den Gelegenheit zu un— muderlässiger Einflußnahme auf inner bayerlsche Angelegenhelten giot, entschieden ta Abrere siellen. Namens der bavptrischen iernng kann ich die Versicherung geben, daß wir die Hand n Eo sin nung fchwüffel lien nicht ieten, und koß die Rraikrung gen Versuch n, soslche Bestrebungen von ar ßen beremm ins Land i bringen, mit aller Schärfe entgegengetreten würde.“ Bezüglich der V'erwenr ung von Milstärpersonen, die der sozialdemokratischen rer un= abhäncien Patel angehören, er klärte der Meinister, daß allgemein eine sorgfältige Prüfung des zurzelt in Vertrauensstellungen befindlichen Deisonals und etne eingebende Prüfung bei jeder Neun ftellung an⸗ heoldnet set und daß Per sonen, deren Zuverlässiek it jweifelhafkl fei, aus Vertraünensstellungen entfernt werden. Er stehe nicht an, ju likläsen, daß em Leute, die sich als Anhänger der unabbär gigen soztäs= dewotratischen Partei betätigen, in Anbetracht der Stellung, wesche diese Pertet zu der Krlen führung einnehme, nicht für geelgnet balte, mne m litär'schtn Vertrauene stellungen verwendet zu werden. (Sehr tichtig) Was den angeblichen Geteimerlaß des Kri gem inistertums ketteffe, der Ten Soldaten ven bieter, mit Parlamentarlern in Ver= bindung zu treten, erklärte der Minister, er habe ein derarttg es Verbot nicht er lassen.

Darcuf beschloß das Haus, in die Besprechung der Inter— pellation einzutreten. .

Abg. Dr. Günther (6b) war mit der Beantwortung der Interpellatson durch den Kilegsminister im großen ganzen eln ver⸗ sander, münschte aber eine „treinfdchung bes Paßweseng. Whg. Dr. Süßen (Soz.) begrüßte die Abfertigung des Ängebertamß duch den Kriegsminifter. Aber das einseülge Vorscken Fer mils— säschen Gwalt gegen eine Partei mache böseß Blut. Durch den Erlaß des Kricgsministers auf Fernhaltung staaigieinblicher Mllisär— personen von Bertrauensstellungen werde dem Angebertum Lür und Tor (öffnet. Abg. Simon (n. Sor) verurfei re des Vorgehen

ine Ahg. Dr. von Pichler (Zentr.) erklärte seine

gung. über die Zusichern ngen des Kriegsministers,

inschte aber ebenfal v großen he⸗

lichli ten Kiagen bezügli Beckh (kons.) ber Mein Ellation über flüsig sel. äußerte sich der Mu ister des Innern Et, ben Brettreich äber ka Daßwesen, das durch reichsgesetzlicke Bestim mungen gerrgelt fef. Eine ein- hende Prüfung vor Ausstellung der Pässe set notwendig. Auf die Beschltunigung des Verfahrens be dit bavertsche Regierung wöiederhrli mil Nachdruck hingewirkt. Derteit ses ein Grund zu Klagen nickt mehr gegeben. Eine be— sonde e Stelle zur Ginhelung von Informationen set nicht geschaffen worten, und elne Bespitzelung der einheimischen Bevölkerung finde ich flott. Jetzt, wo die Truppen im schwersten Kampfe siün den, i Wecktigeres zu tun Er schlleße sich deshalb dem Appell des Abg. Dr. Pichler zur Einigkeit durchaus an.

Reusz j. X.

Seine Durchlaucht der Prinz Heinrich WXXVIIIL.,

ber enant im Kürassierregiment Königin (Fommeisches) 1 2 iweiter Sohn Sejner Durchlaucht des verstorbenen Prinzen He nrich des XXIII. Reuß und seiner Gemahlin, ge— borenen Herzogin Charlotte zu Mecklenburg, ist den „Mecklen⸗ urglshen Nachrichten“ zufolge im Kampfe an der Westfront veslglten.

ö Großbritannien und Irland. e mnunterh ause gab Lord Robert Cecil laut Melduna des ed olffschen Telegraphenbüros“ vom 22. 8. M. die Erklärung ab, . die britische und die verbündeten Regierungen e c losten haben, die holländischen Schiffe, die in 361 Häfen liegen, in Besitz zu nehmen. Sie anden ver sachen, mit den Reedern zu einer Vereinbarung n. die Zahlungen und Versicherungen zu kommen; sie rden am Ende des Krieges die Schiffe zurückgeben oder Elbe lor nen ersetzen; sie würden die Eigentümer für diese 9 die durch das Vorgehen des Feindes verursacht sei, kiälbhä igen Sie würden sich ferner verpflichten, daß hol— n hisch Schiffe die von heute ab holländische Häfen verlassen, vun ohne Vereinbarung der Verbündeten in Dienst gestellt häekbeng und sie würden endlich o 000 Tonnen Weigen oder Hefe p echende Menge Mehl in einem noꝛdamerikanischen al und die gleiche Menge in einem südamerlkanischen Hafen

wie möglich für Holland bereit stellen.

Vas Unterhaus vertagte fich bis zum 9. April.

worden.

Frankreich.

„Der Aus schuß der radikalen und xadikal-sozi⸗ alistischen Partei wurde vorgestern, wie die „Agence Havas“

meldet, von den Mininern des Auswärtigen und des Blockade⸗

wesens empfangen und legte der Regierung nahe, die Initiative ** Land gemacht hat, zeigt, wie dringend Und gebt ter sch die

u ergreifen, um den Verbündeten ein enges wirtschaft— liches Uebere inkommen vorzuschlagen,

fahr ein Gegengewicht zu bieten. Italien.

ein zommando an der Front zu übernehmen, und dringens auf seinem Wunsch bestand, hat der Ministerpräsident dem König vorgeschlagen, daß von Alfieri eingereichte Entlassungs⸗ gesuch anzunehmen. Durch Erlaß vom 20. März wird der Senator, General Vattrio Zuppeili zum Kriegsminister ernannt.

4 Wie „Giornale d Italia“ meldet, findet im April eine neue Beratung der Verbündeten in Jtalien statt.

Spanien.

Nach einer Meldung der „Agence Ha vas“ ist die Regierung olgenden maßen zusammengesetzt: Maura, Ministerprãsident, a to Außen minister, Romanone s Justiz, Prieto Inneres, Besada Finanzen, General Marina Krieg, General Pidal Marine, Alba Unterricht, Cam bo öffentliche Arheiten.

Im Gegensatz hierzu meldet Reuter, daß Maura es ab— gelehnt habe, die Kabinettsbildung vorzunehmen. La Cierva habe sich geweigert, in ein Kabinett Maura ein— zutreten, da er den Posten des Kriegsminlsters behalten wollte, den ihm Maura nicht geben wolle

—Maurg hat eine Note veröffentlicht, in der er mitteilte, daß die Bildung eines Konzentrationskabinetts gegen seine Ueberzeugung sei, daß ihm zur Bildung eines völlig gleich— artigen Kabinetts die : Mitwirking verweigert

14875 . notwendige

worden sei und daß er dee halb den Auftrag zur Kabineitg⸗

bildung abweise, weil er es für ungesetzlich halte, das Parla— ment aufzulösen. Niederlande.

In der Ersten Kammer teilte der Minister der aus— wärtigen Angelegenheiten Loudon gestern mit, daß er auch von dem Gesandten aus Washington die Mitteilung erhalten habe, daß die amerikanische Regierung die Beschlag— nahme der holländischen Schiffe beschlossen und diesen BVeschluß bereits zur Ausführung gebracht hahe. Der genaue Text der Proklamation Wilsons sei ihm noch nicht bekannt. Ohne einen Schein von Recht sei man zu dieser Maßregel übergegangen. Ein energischer Einspruch der Regierung gegen dieses Vorgehen werde in beiden Kammern und im ganzen Lande Widerhall finden. Wenn das Volk die Prüfungen, die unzweifelhaft die Folgen dieses Ereignisses sein würden, über— standen hahen würde, werde es der Reglerung nicht vorwerfen können, daß sie nicht alles getan habe, dem Volk diese Prüfung zu ersparen.

Im Laufe der Besprechung fragte der Abgeordnete Colyn, was für Schritte die Regierung in der jetzigen Lage zu unter— nehmen gedenke. Holland sehe sich der arößten Rechtsverletzung gegenüber, die es jemals erlebt habe. Er frage die Regierung, ob sie die Absicht habe, nochmals vor aller Welt energisch und offiziell Einspruch zu erheben. Der Minister Lo udon ant— wortete:

Es gewähre der Regierung außerordentliche Befriedigung, daß ihre Entiüstung auch von dieser Kemmer geteilt we de. Sie habe sich den Vorwurf erspartn wollen, daß sie nit alles aufgeboten habe, um das Volk ror großem Unglück zu bewahren. Die niederlänkische Antwort sel in der Nocht vom Sonnabend zum Sonntag ahgeschickt Die Regierung werde, wenn sie fich wieter vor eine so ernste Frage atsenit sehe, auch mit der Eisten Kammer Fühlung nehmen. Sie werde gegen die geschehene Vergewaltigung so⸗— fort Einspruch erheben. Wag sie sorst nech für Schritte

werde, tönne er jetzt noch nicht sagen, er werde aber die Generalstaaten intz Vertrauen zitben. (Beifall.) Sodann trat der Minister gegen die Be bar ptung in der Giklärung Wilsons anf, Faß die niederländischen Schiffe zweck oz und untätig in den Häfen gelegen hätten. Taß dies unrlchtig sei, gehe schen aus den Bestimmmungen des vorläufigen Abtrmweng herrxor. Außerdem selen rege lmäßlge Fahrten iwischen den westa rikanischen Häfen und Sndien sowie den eugli'ch n und portugitsischen Häfen gemacht worden. Auch für das belgijche Husekemstee seten Schiffe iur Verfügung genellt worden, sobald man sicher gewesen sei, Faß sie nicht von Fränktelch festgehalten werden würden.

* 4 z da . 91 siar ins⸗

In der Zweiten Kammer, die gestern einstimmig den Gesetzentwurf, betreffend die Trockentegung der Zuidersee angenommen hat, erklärte der Minister Cort van der Linden anstatt des durch Unwohlsein verhinderten Ministers des Auswärtigen, bezüglich der Haltung der Regierung in der Schiffahrts frage:

Die Regierung sei beftrebt gewesen, die Hollands zu berücksich igen. Ein Ultimatum set nicht gestellt worden, ebensowentg habe die Regierung unter deutschem Druck gehandelt, sie habe sich leviglich durch den Notzustand beeinflussen lassen und versucht, die beste Lösung zu finden. Jetzt sei datz alltgß vorbti. Es gehe Augenblicke im Lehen eines Staatsmann, in denen er den Gesühlen seineg Herzeng freien Lauf lafsen müfse. Der Minister uhr fort: Mas niederländische Volt ist einig ohne Unterschied von Rang, Partei oder Religlon. Noch nie sind wir so einig gewesen wie jetzt. Ich boffe, daß meine Stimme welt über die Grenze gthört wird, wenn ich gegen das Umecht und den Zrang flammenden Einspruch (inlege. Unsere Selbständigkeit und unser Recht sind uns liebes als Brot. Wir werden bis an den Beltelstab getreulich daran fesihalten. (Lebhafter Belfall und

Braborufe.) Griechenland.

Die „Agence Hellenique“ verbreitet aus Athen eine Meldung der „Tribuna“, nach der die Klassen 1905. 1910 in den Provinzen Attika, Thessalien, Eurytanien, den Inseln Ostgriechenlands und zweier Militärdistrikte im Nordpeloponnes einberufen werden.

hitalen Inter ssen

Rumänien.

Der neue Ministerpräsident Marghiloman hat in Bukarester und Jassyer Zeitungen nachstehende Kundgebung veroffentlicht: ;

„Noch Rücktrltt ber von General Averegcu gelriteten Regierung wurbe ich von Seiner Masestät dem König mit der Blldung des Kabsnetis betraut. Vie erfte Rufgabe, die das neue Ministerium zu erfüllen haben wird, wind die sein, innerhalb der uns gegebenen Frist Frieden zu schlleßen, dessen Grundlagen durch den am h. März nenen Stils unterzeichneten Vorfrleden sestgelegt wurden. Vie Bediagungen deg Vorrfritdenz wurden bereitz zum Teil aufgeführt. Zur , dieser schweren Aufgabe wird die Regierung ihre ganze Kraft und ihr ganzes Ansehen einsetzen müssen,

allen Gebieten des Staatswesenẽ.

es. das es schon jetzt rmög iche, der in der Stunde des Friedeneschlusses von seiten der Mittesmächte drahenden politischen und wirtschaftlichen Ge⸗

damit die Opfer, die dem Vaterland auferlegt werden, desse schaftliche und politische Macht möglichst wenig schwächen.

Die jweite Aufgabe, die wir zu erfüllen haben, ist da? depyelt? Werk der moralischen Wiedergeburt und der Reorganisation auf Die schmeriliche Grfa

die ser Aufgaben ist.

In diesem Sinne macht die Negierrng aus und klugen Lösung der Agrairage wie auch aus Perun Massen dis Volkes zum politischen Leben jwei wesenllich⸗ tyres Arbeitsprogrammęs.“

Zu Vertretern für die Friedens verhandlungen sind au rumänischer Seite der Minister des Aeußern Arion, G

einer v

Da Krieggminister Alfieri den Wunsch geäußert hat, Lupescu und Oberst Mircesen ernannt worden.

Jassyer Zeitungen melden, daß das h Parlament aufgelöst wird und Neuwahlen ausgeschrieben werden.

Ukraine.

Der österreichisch ungarische Gesandte Graf mit einer Kommission von 35 Mitgliedern am 19. ztiew eingetroffen.

Der Kommissar des Gouvernements Kiew hat la Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ beim ukräinischen Ministerium des Innern die schleunige Entwaffnung der Bauern, die sogar Artillerie haben, beantragt, da sonst der Kampf gegen die Anarchie aussichtslos sei. Der Kommissar lehnt für die Tätigkeit des Gouvernementskommandanien die Verant— wortung ab.

Das System der Vorgesetztenwahl wird abgeschafft und sämtliche Komitees werben aufgelöst. Im Handel ministerium ausgearbeitete Satzungen für die Landkomitees sehen eine vermehrte Hinzuziehung von kulturellen und agrarischen Kräften, Lehrern usw. in die Komitees vor. Wahl soll guf breitere Grundlage gestellt werden. Hauptauf gabe: Durchführung der Bodenreform.

Für die nächsten Tage wird die Eröffnung Schiffahrt auf dem Dnjepr angekündigt. Ein Befehl d Kriegsministeriums ordnet völlige Demobilisierung Sch warzmeerflotte an.

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Amerika.

Der Präsident Wilson hat in Verbindung Erlaß, der das Marinedepartement ermächtigt, Sch dem niederländischen Schiifsregister in nischen Territorialgewässern zum Gebrauch währ des Krieges zu übernehmen und alle diejeni . zu benutzen, die für wichtige Zwecke im ge ge Deutschen notwendig sind, wie das Reutersche Bürs folgende Er klärung erlassen:

Selt elnigen Monaten baben die Vereinizten S Lie Verbündeten dr Entente mit der niederlänziscke Perhandlungen gesührt, um ein allgememes Han on

schließen. Der riederländische Mirister des Aeußern hat am 12. März im niederländtschen Parlamert einn sihr klaren Hericht über den Charakter dieser Verhandlungen gegeben. Wle aus ditesem hervorgeht, bewegte sich die Besprechung euf der Grundlage zweier grundlegender Vorschläge. Es sollten nämlich die Vereinigten Staaten und ibie Verbündeten die Ginfubr von T möteln und anderen für die Aufrechterhaltung des niederländ schen Wirtschaftszlebens geforderten Waren nach den Niederlanden erleichtern, und außerhem sollten die Niederlande ihre Handelt flotte der gewöhn— lichen Tätigrelt zurückgeben. Es war Aufgabe der Ven han de lußen, die btsondere Anwindung der Vorschläge auszuarbeiten, die für die be⸗ teiltgten Regitrungen annehmbar sein würden. Anfang Jar uar 1918 gelangten die Unterbändler zu einer Verständigung, di in dem vor— läufigen Abkommen zum ATucdruck gebracht wurde, dag den be⸗ teiligten Regiezurgtn ur terbreitet wurde zu dem Zweck, es, fell annehmbar set, zu ratifi ieren, on dern falls einen Ge er vorsckl mechen. Die

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Tie Veihandlungen zogen sich in die Länge. Die schen Abgeordneten mackten Voischläge in dem Sinne, Schiffe cher gegen Bezablung in Birnst genommen werden und daß der in ameritanischen Gewäßssern stilliegende holländische

raum mit gewiffen Autznebmen un vert üglich von den Vereintett

für Heitraͤume, die 90 Tage nicht überlchritten, gechartert:

Die ser Vorschlag wurde von der Regierung der Vereinigten ongenommen und am 25. Januar 1918 überrelckte der nien ländische Gesandte in Washington dem Staattsekretär der Bereinigt Staaten eine Note, die die Bedingungen des Abkomment jeltweilige Charterurg und deren Annahme durch jene Regie enthielt. Diesetz Abkommen sah u. a. vor, daß 150 000 holländischen Schifffrauns nach Belleben ker Vereinlgten Staaten zum Tei in Dienßen des belgischen Hilfswerks und jum Teil führ die Schwelz unter sicherem Gelest nach Ceite (Frankreich) re w werden sodlten, und daß für jetes rach Helland im fe des belgischen Hilfswerks entsandte Schiff ein entsprechen des Ech ff auß Holland nach den Verelnigten Staaten abgehen solle. Zwet holländische Schiffe, dir mit Ladungen von Lbentmitteln in amenlkanifchen Häfen liegen, sollten nach Holland gehen, und der ent⸗ sprechende Schiffsraum sollte staäit dssen von Holland vach den Ver— einigten Staaten gesandt werden, um wie die anderen holländischen Schiffe in amertitanischen Häfen gechartert ju werden. Ves At kommen hatte einen autsgesrrocen Forübergebenden Charatter und da es auf die Lage des Augenblicka zugeichnitten war, so war seine se

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Ver erste vie bas Abkemmen

war, Reeder fürchte tan, daß ihre letzten Schiffe von deutschen U-Borten zeistärt werden würden, obwohl es sich um eine Tat der Barmberziekeit Fam elle und obwohl sie kein von der deutlchen Regierung proklamterte Sxerrgebiet zu durchfahren haften. Daß dlese Furcht nicht völlig vn— begründet war, hatte sich bedauerlicherwtise gezeigt, da die deuntsch Regierung kürzlich das spanische Schiff Sordinero' außerhalb Speirgeblets persenken Itiß, das eine Ladung Gettelde

Schweiz führte, und nachdem der Kommandant bes U. Boot durch Besichtigung des Schlffes diese Tatsache festgestellt hatte.

Das „Reutersche Büro“ teilt entgegen seiner gestrigen Meldung mit, daß die Kapitäne der niederländischen Schiffe die amerikanischen Offiziere, die die Beschlagnahme vornahmen, auf den Eintrag im Loggbuch aufmerksam mochten, daß sie den Befehl über ihr Schiff unter Protest aufgäben.

Das Gesetz, betreffend die Regierungskontrolle über die Eisenbahnen, ist obiger Quelle zufolge vom Präfi— denten Wilson unterzeichnet worden. ;

Der Marineausschuß des Repräsentanten— hauses hat über den Marineetat, der zur Ausgabe von etwa 1 327 600 000 Dollar für das am 1. Juli 1918 beginnende Rechnungsjahr ermächtigt, einen günstigen Bericht an das Haus

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