1918 / 78 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 03 Apr 1918 18:00:01 GMT) scan diff

Dle von heute ah zur Auagahe gelangenden Nummern 43 nd 44 des Reichs-Gesetzblatts enthalten Nummer 43 unter

Nr. 6278 das Gesetz, betreffend Aenderung des Posischeck⸗

gesetzes vom 26. März 1914, vom 26 März 1918, unter

Nr. 6279 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Postscheckordnung vom 232. Mai 1914, vom 25. März 1918, und unter

Nr. 6280 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Postordnung vom 28. Juli 1917, vom 25. März 1818.

Nummer 44 unter

Nr. 6281 eine Bekanntmachung über die Vorlegunggfrist . Zins⸗, Renten⸗ und Gewinnanteilscheinen, vom 28. März 1918 unter

Nr. 6282 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Mllitärtransportordnung, vom 27. März 1918, unter

Nr. 6283 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung des Militärtarifs für Eisenbahnen, vom 28. März 1918, unter

Nr. 6284 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung des Weingesetzes, vom 28. März 1918, unter

Nr. 6285 eine Bekanntmachung zur Abänderung der Bekannt⸗ machung vom 13 November 1917, betreffend weitere Bestim⸗ mungen zur Ausführung des 87 des Gesetzes über den vater⸗ ländischen Hilfsdienst, vom 28. März 1918 und unter

Nr. 6286 eine Bekanntmachung über Druckpapier, vom 28. März 1918.

Berlin W. 9, den 30. März 1918.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

sriegsnachrichten.

Berlin, 2. April, Abends. (W. T. B.)

erli Von dem Schlachtfelde in Frankreich nichts Neues.

——

Am 1. April versuchte der Feind zwischen Monididier und der Matz wiederholt in dichten Massen zum Angriff vorzugehen. Rechtzeitig einsetzendes deutsches Vernichtungsfeuer hielt seine Infanterie kurz nach Verlassen ihrer Ausgangsstellung nieder und zwang die auf der Straße vorfahrenden feindlichen Panzer⸗ wagen zu schleuniger Umkehr. Ein gegen 7 Uhr Abends wiederholter feindlicher Angriff wide unter besonders starken Feindverlusten abgewiesen. J

Fast sämtliche bisher in die große Schlacht im Westen geworfenen englischen Divisionen es sind bereits über 40 haben stark vermischte Verbände. Ohne Rücksicht auf Zu⸗ gehörigkeit zu Bataillonen, Brigaden usw. werden aus den Divisionsresten eiligst neue Formationen zusammengestellt, zu deren Versictkung bereits Rekrutendepots und Arbeiter— formationen herhalten müssen.

Berlin, 2. April. (W. T. B.) Die Festung Bou⸗ logne wurde von deutschen Fluggeschwa dern ausgiebig mit Bom hen belegt. In der Gegend von Arras brachte ein deutscher Jagdflieger 5 feindliche Fesselballone innerhalb 10 Minuten brennend zum Absturz. Ferner sind die Bahn höfe Compisgne und Soissons sowie Unterkünfte in dortiger (Gegend ausgiebig mit Bomben beleat worden. Der Zehe ge Complègne selbst und die Bahn Clermont Amiens liegen dane rnd unter schwerem deutschen Fernfener.

Berlin, 2. April. (W. T. B.) Die Kathedrale von Noyon, von den Franzosen in Brand geschossen, steht in hellen Flammen. Nach der Zerstörung der Kathedrale non St. Quentin und der im französischen Feuer dauernd zu⸗ nehmenden Beschädigung der Martinskirche von Laon wird nun auch diese alt⸗ehrwürdige Kirche ein Opfer franzöfischer Granaten.

Großes Hauptquartier, 3. April. (WB. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplatz.

zeitweilig lebhafter Feuerkampf bei und südlich von Lens.

An der Schlachtfront blieb tagsüber die Gefechtetätig⸗ keit auf Artilleriefeuer und Erkundungsgefechte beschränkt. Ein nächtlicher Vorstoß englischer Kompagnien gegen Ayette wurde im Gegenstoß abgewlesen. Mit stärkeren Kräften griff der Feind am Abend zwischen Marcelcave und dem Luce⸗ Bach an. Er wurde unter schweren Verlusten zurück⸗ geworfen Durch Handstreich setzten wir uns in den Besitz der Höhe südwesilich von Mereuil. .

Die Zerstörung von Laon durch französische Artillerie dauerte an. Vor Verdun und in den mittleren Vogesen lebte die Artillerietätigkeit auf. Südwestlich von Hirzbach hrachte ein erfolgreicher Vorstoß Gefangene ein.

Rittmeister Freiherr von Richthofen errang seinen 75. Luftsteg. . Von den anderen Kriegsschauplätzen nichts Neues.

Der EGrste Generalquartiermeister. Ludendorff.

Oe sterreichisch⸗ungarischer Bericht. Wien, 2. April. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:

Nichts zu melden. 6 Der Chef des Generalstabes.

——

Bulgarischer Bericht. Sofia, 1. April (W. T. B.) Generalstabsbericht vom

31. März.

Mazedonische Front: Zwischen Ohrid a⸗ und Prespg⸗ See führte unsere Artillerie einen erfolgreichen Feuerangriff aus. Bei dem Dorfe Dob romir im Cerna⸗Bogen kurze feindliche Artilleriestürme. In der Gegend der Moglenga und süblich von Houma war das Artilleriefeuer auf beiden Seiten zeitweilig lebhafter. Bei dem Dorfe Altschat⸗Mahle west⸗

lich des Wardar Patrouillengefechte. Nördlich von Ghewghelti!

n n , / / 3 7 7 7

warfen feindliche Flieger Bomben auf eines unserer Militär⸗ lazarette, obwohl es gut gekennzeichnet war. Dobrudscha⸗Front: Waffenstillstand.

Sofia, 2. April. (W. T. B.) Generalstabsbericht vom 1. April:

Mazedonische Front: In der Gegend von Bitolia brachte eine Patrouille des Regiments Sophia französische Gefangene ein. Im Cernabogen und östlich des Flusses bei Tarnowa beiderseits kurze Feuerüberfälle. Beiderseits des Wardar nahm die beiderseitige Artillerietätigkeit zu. Lebhafte beiderseitige . Wir schossen durch Ge⸗ schützfeuer ein feindliches Flugzeug ab, das südlich vom Doiransee niederfiel.

Dobrndscha⸗Front: Waffenstillstand.

Der Krieg zur See.

Berlin, 2. April. (W. T. B.) Neue U⸗Boots⸗ erfolge im Sperrgebiet um England: 19 000 Br.“ R.⸗To. Durch die Versenkungen wurde hauptsächlich der Kriegsmaterialtransport des Feindes im östlichen Teil des Aermelkanals betroffen. Vier tiefbeladene, bewaffnete Dampfer fielen dort einem unserer Unterseeboote, unter Führung des Kapitänleutnanis Waßner, zum Opfer. An der Ostküste Englands wurde ein armierter Fschdampfer, wahrscheinlich Bewachungsfahrzeug, von einem U⸗Boot im Artilleriegefecht in Brand geschossen.

Der Chef des Admiralstabes der Marine.

London, 2. April. (Reutermeldung.) Die beiden irischen Fischerboote „Geraldine“ und „St. Michan“ wurden von einem U⸗Boot versenkt. Fünf Personen von der Besatzung der „Geraldine“ werden vermißt.

Knunft und Wiffenschaft.

Im Gebäude der Frelen Secession“ (Kurfürsten⸗ damm 20s / 09) findet eine vom Kiegspreffeart veranstaltete, sehr sehengzwerte Ausstellung von Hlatgtentwürfen für die 8. Kriegsanleihe stast. Dlese Entwürfe stellen einen Teil des

Ercebnisses dar, das ein im Dezember vom Kriegerresseamt ver⸗

austalteieg Pretgausschrciben zeitigte, an dem sich nur Heeres angehörige beteiligen durften. Etwa 1969 Entwürfe waren aus dem Felde, aut Krankenhäusern und von Grsatztruppenteilen einge⸗ gangen. Die zur Schau gestellte Auelese macht einen ungewöhnlich siischen und anregenden Eindruck. Das ei fache Grundmottd Jtichnet Kriegganleihe! taucht in immer neuen Variationen auf. Gine Fülle von klugen und treffenden Formulterungen, von gelstreichen, packenden und ernsten Bisdideen brelet sich an den Wänden aut. Ver Krieger, der seine t au: gebildete Eigenart, Dinge und Geschebnisse in humorvoller Weise bezeichnen oder durch neue Wortprägungen ausdrücken zu können, fo oft bewiesen hat, soh sich hier vor eine ebenso schwierlge wie anregende Aufgabe gestellt. Und dieser scharfe, männliche Geist, diese srische, lebendige Auf⸗ faffung sind es vor allem, die der K den Hauptrenz ver⸗ leihen. Neben nalven Einfällen, die das Naheliegendste behandeln, findet man fein durchdachte Bildeinfälle, die auf eine schlagkräftige Formel gebracht worden sind. Die drohenden Gefahren im Falle eineg Nichlafsens unseres Muteß und unserer Zuversicht werden in einprägsamen Blldern vor Augen geführt. Man sieht als warnendes Behpsel das verwüstete Heidelberger Schloß und liest die Frage: „Soll es so wieder werden?“ oder man sieht Ahbtlrungen brennender französischer Städte. Die Opfer und Gefahren, die die Kämpfer m Felde zu erttagen haben, werden in ernsten Belspielen vor Augen geführt und andere wieder behandeln bildmäßig daz emnträchtige Zusammenwirken der Kämpfer an der Frent und der ÄÜrbeiter jeglichen Berufes und Standes in der Heimat. Zwischen Sinnbildern der Tapferfeit und deß Muteg taucht in vielen Fassungen die Friedengtaube mit dem Oelzweig auf. Von allnu spltzfiadigen Sym bolen hielt wan sich aber zum Glück fein; das einfache wird in einer klaren unb wirtsamen Art elnfach gestaltet. Neben den zahlreichen Plakaten, die einen belihrenden ober aufklärenden Inhalt haben, findet man dann solche, die weiter aichts als die bloße Aufforderung zum Zeichnen der Kriegsanleihe enthalten. Aber auch hier hberrscht keine Ginförmigteit oder Eedankenarmut. Vom wirkungꝑvollen Schriftplakat bis zum fefselnden Bilde sind alle Möglichkeiten 6 worden. Man sieht etwa einen Nachthimmel, der von riesigen Strahlengarben jweier Schein erfer erhellt wird, die Tie. Aufforderung in großen Buchstaben in die Wolken zeichnen. Was de rein künstlerisch? Gestaltung anbelangt, so sind alle Grade des Könnens und alle Stile vorhanden. Von der redlichen Arbeit des unternebmungslustigen Dilettanten an bis jzur ausgeriiften Schöpfung der Känstlertz von Beruf kann man anregende Studien machen. Der durchschntt' liche Stand ist bemerkenswert hoch; unsere bedeutende Platatkunst ver dem Krlege hat vorbildlich eingewirtt, ihre guten Leistungen haben die Anschauungswelse selbst des llemnsten Mafterteschners odxer Sieindrudker enischeldend beein⸗ flußt. Nur ein kleiner Teil der Einsendungen ist wenigstens am Tage der Vorbesichtigung war dieg der Fall mit Namen ver⸗ sehen. Aber nicht nur aus diesem Grunde muß man auf die Auf— zählung der wichtigsten Schöpfungen verzichten. Wollte man alle guten Leistungen namhaft machen, so würde die Liste ollzu umfang- reich werden. Es kommt ja auch nicht so sehr auf Einzelleistungen an, wichtiger ist die Fesistellung, daß der Gesamteindruck dieser HDerresleistung männlich, gerad, frisch und juversichỹich ist.

Literatur.

Iön Svensson: Sonnentage. Rami Jugenderlebnlsse auf Jeland. Mit 16 Gildern. (Freiburg, Herdersche Verlage band lung. 3 60 S, in Pappe 4,80 S6.) Ramis Son entage bringen manches Ernsthafte,. Schilderungtn von kösen Gefahren, aber sie tragen doch ihren Namen mit Recht, denn die Sonne der Urschuld, der Lieke und kes Gottesglaubens duichstiahlt sie. Die schuüchte, , . des Buchet, seine freundlichen Gestalten erwärmen

as Gemüt.

Furze Anzeigen nen erschienener Schriften, deren , , ,, n, . bleibt. ,,, sind nur an die Redaktion, Wil belm⸗ st raße 32, zu richten. Nücksendung findet in keinem Falle statt. Kleines Pilikachb c. Für Kriegs und Friedenszeiten Anweisung zu sachgemäßer Behandlung und Zubereitung der Pilze im einsochen bürgerltchen Haushalt. Von Emma und Eugen ,,. 64 Seiten, Geheftet 0, 0 A6. Leipzig, Quelle u. eyer.

Im Verlag der Herderschen Verlagshandlung in Frei⸗ burg t. Br. sind erschienen: .

Der Märchengogel. Ein Buch neuer Märchen von Lauren; Küieggen. Mit 20 Bildern von Rolf Winkler. 8. (VI u. 185 S. . In Pappband 4.50 6.

mn, / ü

Spanten. Neisebilder von Johanneß Mayrhofer XV ,, mit 17 Bildern und einer Karte. 4, 20 SM; in . and 5,20

Die Rache des Herrn Ulrich und andere Geschichtlein. Von Heinrich Mohr. In Pappband 1.20 C6.

Be utsfche Bolksbücher. Heraut gegeben von Heinrich Mohr. 17. 1. Bändchen: Historie von der unschuldigen, bedrängten heiligen Pfaligräfin Genovesg 6 S), JI. Bändchen: Geschichte des ewigen Juden und Geschichte des Doktor Faustuß (74 S.), III. Bändchen: Der arme Heinrich und Historke von der wunderlichen Geduld der Gräfin Griseldis (16 S.). Jedez Bändchen stelf broschlert

1,20 4. Land⸗ und Forstwirtschaft.

M oorsiedlung.

Der Verein zur Förderung der Moorkultur im Deut⸗ schen Reiche, Sitz Benrlin (Vorsitzender , ,. Frelherr von Wangenheim, Klein Spiegel, im unermüdlich bestrebt, die Gin träglichkein der Moorstedlungen weiteren Kreisen vor Augen ju jüht en. Er hat 13 Versuchsbernke in , Württemberg, Meck lenburg⸗Schwerin und Mecklenburg⸗Stresitz engen ichtet, in denen er Beispi ir flächen jur Anst dlura und Bewirtschastung verpechtet oder säuflich ab äßt. Ris Ende 1917 waren nach Jeinem Tätigk itz. be richt für i917 (Berlin 1918 S. 168 ff.) 396 jolche Versuche durch geführt, einige allerdings abgebrochen worden. Sle hean prychten eine Gesam ifläch von 177 Hektaren. Die Mekrjahl dieser Versuche ent- fällt auf Oldenburg, nämlich solche auf 101 Hektaren.

Als recht erfolgreich kann man die Sledlungäbestrebungen auf den großen hannoberschen Mooren bezeichnen. Namentlich ist im Kreise Falling bostel die Ansiedlung in Form von Rentengütern und zwar ö als Gruppensiedlungen auf kultiviertem Oedland wie auch als Elnzelstedlung im Anschlaß an vorhandene Orischaften planmäßig in der Durchführung begriffen. Aus einem Bericht vom Freisbaumeister Utsch in den . Mitteilungen des Vereing zur Förderung der Moorkultur im Deutschen Reiche“ (1918, Nr. 6) set hier einigts, das für Nachahmungen einen Anhalt gibt, hervorgehoben: Daz Gebiet, rund 400 Morgen groß, das ju Beginn vet Lrleges noch eine zste, ertraglose Heideflaͤche war, hat jetzt ichon zwei Ernten Kubracht, und deren Erträgniffe ermöglichten es in Verbindung mit dem Arbeit. verdierst und der Kriegsrente, daß die Siedler bereits den ersten Spar⸗ groschen zurücklegen konnten. Im Wege der Einzelsidlung im Anschluß an vorhandene Ortschaften sind bisher 13 Stellen eingerichtet. Die Größe dez Grundbesitzes schwankt zwischen ? und 40 ag Zum Teil be⸗ absichtigen die Siedler, inter sien Gartenbau (Obst. und Gemüͤse⸗

und auch hier find schon recht gute Erfolge ju verzeichnen. Zwei Stellen wurden an Kriegerwirwen ausgegeben, die durch Nebenarbeit, Welterpermteten und Aufnabme von Sommeftlschlern für sich und ibre Kmder augkömmliche Versorgung gefunden haben. Fuͤr dlese Sltellen wurden geschenkweise duich Staat und Probinz Beshilfen bis zu 950 S gemacht. Der Preis siellte sich auf 6000 bis 15 000, z, je nach Größe des Grundbesitzes und Umfang der Ge— bäude. Bellehen sind die Einzelssedlungen zu 43 0so duich die Sparkasse in Fallingbostel, und jwar bis gur vollen Höhe der enlstandenen Kosten, abzüglich der Anjablung, die aus Ersparnissen oder kapitallsterter Kriegsjulage big zu 2300 4 geleistet wurden. Für die über J des Wertes hinauggehende Summe hat der Keeiz die Bürgschast üöhernommen. Die Einjelsied lung dürfte nach dem Kriege die erfolgreich ste sein; denn sie kann bel gutem Willen in jedem FKreise und in jeder Gemeinde durchgeführt werden, während die Ge uppenstedlung doch nur unter gewissen Voraugsetzungen möglich ist. Bei, der Finzelsiedlung können auch die einzelnen Ge menndtn ihrer Ehrenpflichi genügen, indem sie durch Hergabe von Land und Baubolj und Leistung von Baufuhren zu angem ssenen Prelsen ihren Kriegsbeschädigten ein Leben im eigenen Hemm grünben elfen. Jedoch kann guch die Gruppensiedlung da, wo die Möglichkeit argehen ist, unbedenklich ausgesührt werden; denn die oft gehörte Ansicht, daß fich die Kriegsbeschädigten in gemeinsamer An. fledlung durch gegenseitiges Klagen das Leben verbittern würden, hat sich in der 8 Cordingen, Kreis Fallmngbostel, keineswegs bewahrheitet, vielmehr herrscht dort ein guter Geist; jeder steht hoffnungsvoll in die Zukunft und geht fröhlich und zufrieden seiner Arbeit nach.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage) ö

Theater.

Königliche Schansptele. Donnerst. Oyernhaug. 87. Dauer . bezugsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Carmen, Dper in vier Akten von Georges Bizet. 64 von Henry a und Ludoble Halsvy nach einer Novelle des Prosper Merimöe Mustkalische Leitung: Herr Generalmustkdirektor Blech. Spiel, leitung: Herr Bachmann. Ballett: Herr Ballettmelster Graeb. Chöre; Herr Professor Rüdel. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 89. Dauerbezugsvorstellung. Dienst⸗ und Frelplätze find aufgehohen. Die Journalisten. Lustsplel in vier Aufzügen von Gustat Freytag. Spielleitung: Herr Oberspielleiter Patiy. Anfang 7 Uhr.

Freltag: Overnhaus. 38. Dauerbezuggvorstellung. VDienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Aida. Dyer in vier Akten 9 Bildern) von G. Verdi. Tert von Antonto Ghislanzont, 64 ö. deutsche Bühne bearbeitet von Julius Schanz. Anfang

z.

Schauspielhaug. 90. Dauerbezugsvorstellung Vienst⸗ un e lit. find aufgehoben. Zum eisten Male: Das hohe Ziel.

rama in vier Akten von Georg Hirschfeld. Spielleitung: Herz Dr. Bruck. Anfang 73 Uhr.

Familiennachrichten.

Verlobt: Anna Frelin von Nagell. Gartrox mit Hrn. Frltz vo Arnim ⸗Groß Fredenwalde (Sckloß Gar roy). Irl. Ellen Schütte mit Hrn. Dr. jur. Waldemar Grabg von Haugt dor (Iserlohn = Berlin Wilmersdorf). Frl. Anne Marie Prats mit Hrn. Leutnant Helmut von Studnitz (Jamm, O. S.. 4

Geboren: Gine Toch ter: Hrn. Reglerungrat Carl-Friedrl von Scheller (Gern).

Gestorh enz, Or. Oberstleutnant z. D. Heinrich Frhr. von Secen dorff (Villingen) Fr. Anng vom Rath, geb. Jung (Berlin). Fr. Bertha Gräfin von der Schulenburg, geb. Gräfin von dei Schulenburg a. d. H. Wolftzburg (Beetzendor)).

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Derr worticher Schi tletter; Dlretter Yi. Tr, , Ctbaclsttenbmn

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Verlan der Geschäftsstele (Men ger in g in Berlin. , mstraße J. 46

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Acht Beilagen.

zucht) einzurichten, andere legen besonderen Weit auf Geflügelzucht,

erntet ch i re nnen, Oe, weg gn. Geschaftoste in e in.

ö . . . I 1

Grste Beilage

zum Deutschen Neichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

Nmtliches.

Deutsches Reich. Bekanntmachung

über die , der Haus⸗ haltungen, der Landwirtschaft und des Kleingewerbes.

Auf Grund der 88 1, 2 und 6 der Verordnung Über Regelung des Verkehrs mit Kohle vom 24. Februar 1917 Hl. S. 167) und der 51 und? ber Bekanntmachung über die Bestellung eines Reichskommissars für die Kohlenverteilung vom XB. Februar 1917 (GBl. S. 193) sowie der Verordnung über Auskunftspflicht vom 12. Juli 1917 (RGBl. S. 604) wird bestimmt:

A. Allgemeines. 851. Brennstoffe im Sinne dieser Bekanntmachung sind: Stein— loblen, Anthrazit, Ste inkohlenbriketts aller Art, Brauntoblen, Preß⸗ cine, Braunl ohlenbriketts aller Art und Koks jeder Art, ei mechließlich ker geringwertigen Sorten, wie z. B. Schlammkohle, Kos grus.

8 9

J 2. J. Von dieser Bekanntmachung werden betroffen:

I) der gesgmte Hausbrand, einschließlich des Bedarfs der Be— hörden und . .

2 der Bedarf der Landwirtschaft, einschließlich der landwirt- schaftlichen Nebenbetriebe, 3 .

I der darf der Gewerbebetriebe, die monatlich weniger als 10 Tonnen (eine Tonne 10) Kilogramm) verbrauchen oder nach ben kon dem Reichskommissgr für die Kohlemerteilung erlassenen Be— kam tmachungen, betr. die Meldepflicht für gewerbliche Verbraucher, che Rücksicht auf die Höhe des Verhrauchs nicht zu den melde— pflichtigen gewerblichen Ver hrauche n gehören (Schlachthöfe, Gast⸗ wirtschaften, Bar eanstalten, Warenhäniser, Ladengesckäfle, Kranken⸗ härter, Strafanstalten und ähnliche Betriebe, ferner Bäckereien und Schlächtereien, soweit sie dem Bedarf der in der Gemeinde wohnenden oder sich vorüber chend aufhaltenden Bevölkerung dienen.)

Zweifel darüber, ob ein Betrieb als meldepflichtiger gewerblicher Betrieb anzusehen ist, entscheidet die für den Sitz des Betriebes zu— ständige Kriegsamtsstelle. Der Reichskommissar für die Kohlen— verteilung kann alaveichend von der Bestimmung der Kriegsamtsftelle enkscheĩden.

II. Heeresbedarf, der durch die Intendanturen beschafft wirb, fallt nicht unter diese Bekanntmachung, auch wenn er den in Abf. 1 unter Nr. 1 his 3 bezeichneten Zwecken dient.

III. Der Reichskommissar für die Kohlenberteilung behält sich dor, über die Versorgung von Kriegeorganisationen besondere An⸗ pro nmungen zu treffen.

f. „Hausbrand“ im Sinne dieser Bekanntmachung ist der ge⸗ samte in Abf. JI unter Nr. I bis 3 bezeichne te Brennstoffbebarf.

. 3 K ,

Die Abgake von Brennstoffen, die als Hausbrandlieferungen be= zoßen sind, und ihre Inanspruchnahme gemäß ss 29 und 30 zu anderen Iwaken, als im 5 2 Abf. I unter Nr. I-83 angegeben, ift verboten.

4. .

Amtliche Verteilungastellen 5 Reichskommissars für die Kohlen⸗ verteilung sind:

I) Für Steinkohle aus Ober- und Niederschlesien:

Amtliche Verteilungsstelle für schlesische Steinkohle in Berlin W. 8, Unter ben Linden 2. Y Für Nuhrkohle: . Das Rheinisch⸗Westfälische Kohlensyndikat in Gssen. 3) Für Steintohle aus dem Aachener Revier: Amtliche Verteilungestelle für die Steinkohlengruben des Aachener Reviers in Kohlscheid (Bezirk Aachen). ö. 9 K aus dem Saarrevier, Lothringen und der baverischen Pfalz: Amtlich. Verteilungsstelle für das Saarrevier in Saar— brücken 2 Königliche Bergwerkedirektiom.

) Für Braunkohle aus dem Gebiet rechts der Elbe mit Aus nahme ron fächsischer Braunkohle:

Amtliche Verteilungsstelle für die Braunkohlenwerke rechts er FIlbe in Berlin NW. 7, Reichstagsufer 19.

ß) Für mitteldeutsche Braunkohle (links der Elbe) mit Aus nahme der unter 7 genannten:

Amtliche Verteilungsstelle für den mitteldeutschen Braun kohlenbergbau in Halle a. S., Landwehrstr. 2.

2 Für Braunkohle aus dem Königreich Sachsen und dem Herzog⸗ nn Sachsen⸗-Altenburg sowie für böhmische, nach Deutschland (außer Bayern) eingeführte Kohle und für sächsische Steinkohle;

„Kohlenausgleich Dresden, Linienkommandantur E, Dresden. Ds Für röeinische Braunkohle, Brgunkohle der Grube Guftzd bei Teitingen und Braunkohle aus dem Dillgebiet, dem Westerwald und dem , . Sessen: ;

Amtliche Verteilungsstelle für den rheinischen Braunkohlen—⸗ = PFVergbau in Cöln, Unter Sachsenhausen 5s7.

O) Fir Stern- und Braunkehse aus dem rechtsrheinischen Bayern sohne Grube Gustav bei Dettingen) und für böhmische, nach Bayern eingeführte Kohle: ;

Amtliche Verteilungsstelle für den Kohlenbergbau im rechts Theiniscken Bayern, München, Ludwigstr. 16.

10) Für Steinkohle des Deisters und seiner Umgebung (Obern⸗ kirchen, Wzrsinghausen, Ibbenbüren usmw);

Amtliche e n gssren. für die Steinkohlengruben des Deisters und seiner Umgebung, Barsinghausen a. Deister.

55. I. Versorgungeohezirke im Sinne dieser Bekanntmachung sind: 1 Die Gemeinden mit mehr als 10 009 Ginwohnern, 3. ö. e . die ö . . II.. Die zurzeit geltende Abgrenzung der Versorgungsbeztrke wird dadurch nicht verändert, daß die . en n m. über 19009 steigt oder unter 19 06 sinkt. . ö HI. DYle dee entralbe hörden können im Cimernehmen mit n Reichskommissar für die Kohlenverteilung die Versorgungsbezirke Taders abgrenzen als im Abs. J bestimmt oder mehrere Versorgungs—= v'zirke Fisammenlegen.

. § 6.

ini Als Händler im Sinne dieser Hekanntmachung gelten auch Ver— nigungen von Verbrauchenn, die sich mit dem Verkrieh von Haus— randkohlg Fefassen, z. B. Konfumwe rci ne und landnmyirtschaftliche Ge⸗ nossenschaften.

. ; . ; §57. hee e Ce ihlli⸗ rer? im Sinne dieser Bekanntmachung ist das . * . 9 me, Ko lfansteltz Brikettfabril) oder, wenn es 6 litten er kaufe ar tel oder Handelsfirma) den Nilei wertrieb 1 ar uktien über lassen hgt. dis er Dritte. . vie m i Fir böhmische, nach Deutschlanz eingeführke Kohlen haben e in S 4 unter Nr. und genannten Amtsichen Verteilungsstellen

ab venpflichtet, den Frachtbrief oder das Schiffspapier mit der Auf⸗

Berlin, Mittwoch, den 3. April

= E. Oberverteilung. , 5 8. Der Re chene n ff ae ,, . ; J

9 . Der Reichekommissar die Kohlemerteilung setzt für jeden Ver sorgunge bez 1k sest, bis zu welche? Höhe innerhalb eines Lieferungs— zeitraumeg der Bezug von Hausbrand gestattet ist. 11 Die Juméisung begreift nicht die in Wege des Landabsatzes bezog nen Tohlen wal. 3 23. Wegen des Gaskoks vgl. 8 27. . Gin, Rechts an spruch auf Lieferung der vom deichskommissar festgesetzten Menge besteht nicht. .

89.

L-. Der, Reichs kommissar übersendet den Versorgungsbezirken in Höhe der für sie festgesetzten Zuweisung Bezugsscheine.

14. Die Bezugssche lige lan en unf se einn Cifenbahnwagen oder auf größere Mengen. Gine Gisenbahn wagenladung wird mit durch⸗ schnittlich 15 Tonnen angenommen; Abweichungen nach oben oder unten bleiben als sich ausgleichend außer Betracht.

. . § 19.

1. Der Reiche kemmisfar behaͤlt sich vor, die Bezugsscheine für einen Lieferungszeitraum den Versertzungebezirken nicht nüt einen! Male endern in Teilmengen zuzüfenden und die Bezugsscheine der ver schiedenen Teilmengen durch verschiedene Farben zu kennzeichnen. II.. In diesem Falle barf ein Hauptlieferer 8 7). Bezugsschei ne eimer später ausgegebenen Farbe erst beliefern, nachdem er die Bezugsd⸗ schrne der frührren Farbe beliefert hat. zlusnahmen sind nur zu ässig, wenn die. Belieferung der noch übrigen Bezugsscheine Fer früheren ? infolge besonderer Umstände, z. B. Streckensperre, nicht möglich ist, oder wenn die Amtliche Verteilungsstelle die Aus— nahme genehmigt.

C. Bezugs regelung.

.

J. Hausbrandkohle darf vom 1. Mai 1918 nur auf Grund von Hehn ic nen bezogen und geliefert werden.

II.. Die nach dem, bisherigen Verfahren ahgestempelten Bestell⸗ scheine verlieren mit diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit. 10.

. * ö 8 * 5 88 ö. Die, Verforgungebeirke haben, die Bezugsscheine mit, ihrem Fiempel su dersehen und an diejenigen Handler und unmittelbaren Bezieher auszuhändigen, welche Hausbrandkohle in den Bezirk ein⸗ führen. .

. . ö 8 13. ;

13. Die Bezieher haben die Bezmhgsscheine mit der Bestellung an ihre Lieferer weiterzugeben, die Lieferer an ihre Vorlieferer bis zu

53 *I z s h 6 8 9 j sᷣ ,

orgungs bezirk die Hausbrandkohle bestimmt ist.

II. Der Hauptlieferer hat die Bezugsscheine zu entwerten und tordnet aufbewahren. Es sind Einrichtungen zu treffen, die eine sachprüfung der Belieferung der Bezigsscheine ermöglichen.

II. Werden von einem Besteller Hauchrandkohlen für Ver—

braucher verschiedener Versorgungsbezirke bestellt, fo hat er der Be— stellung Bezugsscheine von jede m Versorgungsbezirk über die für den

*

einzelnen Bezirk bestimmten Mengen beiprfligen.

scheine mindestens in der Höhe entgegenzunehmen und an seine

des Vorjahres. Hausbrandkohlen für den Ver orgungsbezirk geliefert hat. Gutsprechendes gilt für orlieferer und Erzeuger.

; II. Jeder Lieferer ist verpflichtet, Bezugsscheine, die er bei seinem N j 2 ; z ) . ; .

Vorlieferer nicht unterbringen kann, schleunigst an den Versorgungs—⸗ bezirk zurückztsenden. Der Versorgungshezick kann solche Bezugs— 5 an die Amtliche Verteilungsstelle, aus deren Bezirk die ieferung verlangt wird, einsenden, damit von dort aus Lieferungös— smeisung erteilt wird. Soweit die Amtliche Verteilungsftelle die Lieferung nicht weranlassen kann, hat sie sich an den Reichskommiffar zu wenden. 815.

In dem, Auftrage an die Stelle, welche die Verladung besorgen soll, muß bei jeder Bestellung angegeben werden, für welchen Ver— , die Lieferung bestimmt ist. Im Falle des 8 13 Abs. III hat der Auftrag gesondert für jeden Versorgungsbezirk zu lauten, z. B.:

Händler H. für Stadt Breslau ...... 5690 t Händler H. für Landkreis Breslau ..... 30 t

. I. Wer Hausbrandlieferungen verfrachtet, ist vom 1. Mai 1915

schrift (Aufdruch: „Gg sh rnnd fir zu versehen und die Be⸗ zeichnung des Versorgungsbezirks einzurücken, z. B.: „Hausbrand für Stadt Breslau“ oder „Hausbrand für Land— kreis Breslau“. II. Bei, Schiffsladungen, die teils Hausbrandlieferungen, teils , 5 6 568 ! . , . ö h Lieferungen für gewerbliche Verbraucher enthalten, ist in den Schiffs— Papieren anzugeben, in welchen Mengen und für welche Versorgungs⸗ bezirke Hausbrandlieferungen in der Ladung enthalten sind.

III.. Wird ,, in Eisenbahnwagen umgeschlagen, so sind die Frachtbriefe über Hausbrandfendungen don demjenigen, der das Umschlagen besorgt, mit der im Abs. J angegebenen Aufschrift (Aufdruck) zu versehen. x 817. Händler und Verfrachter haben buchmäßig den Nachweis über die ausgeführten Lieferungen und Versendungen von Hausbrand zu führen.

. 18. I. Der Empfänger des Frachtbriefs oder Schiffspapiers hat dem Versorgungsbezirk sofort nach Ankunft einer Hausbrand sendung Anzeige von dem Eingange unter Angabe von Menge und Sorte zu machen. II. Im Falle des 8 16 Abs. IJ (Umschlag) hat der Empfänger des Eisenbahnfrachtbriefs die erforderliche Anzeige zu erstatten.

; 8 19.

J. Dic Versorgungsbezirfke haben darüber zu wachen, welche Haus⸗ brandmengen zum Verbrauch innerhalb ihres Bezirks durch unmittelbar beziehende Verbraucher oder durch Händler eingeführt werden. lich gh. Sie haben Nachweisungen zu führen, aus welchen ersicht⸗ lich ist:

L die Höhe der Zuweisung durch den Reichskommissar,

2) an wen und für welche Mengen Bezugsscheine abgegeben worden

sind 3 welche Mengen Hausbrandkohle, nach Art. (6 1) und Her⸗ kunftsgebieten getrennt, in dem Versorgungäbezirk einge gangen sind. , III. Sie haben dem Reiche kommissar nach seiner näheren Be⸗ stimmung auf den von ihm herausgegebenen Vordrucken laufende Be— richte über die Hausbrandeingänge zu erstatten.

§ 20.

1. Verbraucher. Händler ünd amtsiche Stellen sind verpflichtet, den Beauftragten des Reichskommissars für die Kohlenverteilung auf Ver— langen üher den von dieset Bökanntmachung betroffenen Brennstoffver— lehr Auskunft zu geben, Geschäftsbüchtr, Urkunden und sonstige Schrift= stücke vorzulegen und Brennstoffbestänse vorzuweisen.

IJ. Die Beauftragten des . sind zur Ver⸗ schwiegenheit gemäß 8 4 der Verordnung des Bundesrats über Aus—

än diser Bekanntmachung den Hauptlieferern auferlegten V . ĩ ung de Hanptlieserern auferlegten Ver

ieserer weiterzugeben, als er in dem entsprechenden Lieferungözeitraum

1818.

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D. Lieferungen eines Platzhändlers in mehrere Versorgungsbezirke. 8 21. I. Platzhändler eines Versovgungsbezirks därfen die Verbraucher eines anderen Versprgungsbezirks nur dann mit Hausbrand beliefern, wenn ihnem von dem anderen Versorgungsbezirk Bezugsscheine über Haushrandlieferungen ausgehändigt worden sind (6 13 Ws. IID.

II. Es ist nicht erforderlich, daß die Händler die Eingänge für dis einzelnen Versorgungsbezirke auf getrennte Tager nehmen. Jedoch haben sie die einzelnen Versorgungsbezirke so u beliefern, wie es dem Ver⸗ hältnis der Eingänge für die einzelnen Bezirke entsprich;. Abweichende Vexeinbarungen der beteiligten Versorgungsbezirke sind für die Hängler maßgebend.

4 ; Platzhändler, welche von mehreren Versorgungebezirken Bezugs⸗ scheine erhalten haben, haben durch ihre Buchführung ersichtlich zu machen, ; für welche Versorgungsbezirke und in welcher Höhe ihnen Be⸗ zugsscheine von den verschiedenen Versorgungsbezirken aus⸗ gehändigt sind, 2) wann und an welche Vorlieferer sie die Bezugsscheine weiter⸗ gegeben haben, . 3) welche Mengen nach den Frachthriefvermerken für die ein⸗ zelnen Versorgungsbezirke eingegangen sind, . welche Mengen in die einzelnen Versorgungsbäzirke ab⸗— gegeben worden sind. 5 23 )

J. Platzhändler, die in mehrere Versor gungsbezirke liefern, müssen auf Grund der Frachtbriefvermerke G H Ab I dem Versorgungsbezzitk, in dem sie ihren Sitz haben, jeden Cingang don, Hausbrandsendungen melden. Sie müssen ferner diejenigen Hauäbrandeingange, dis für die Verbraucher anderer Versorgungsbezirke bestimmt sind, diesen Ver⸗ sorgungsbezirken melden.

II. Die Frachtbriefe über Hausbrandeingänge sind nach Ver⸗= sorgungöbezirken gesondert aufzubewahren. 2 qi.

Platzhändler, die die Verbraucher mehrerer Versorgungsbezrke be⸗ liefern, müssen das nach 3 22 zu führende Buch und die Frachtbriefa den beteiligten Bersorgungsbezirken (der den von diesen mit Aaswelt versehenen Personen auf Verlangen vorlegen.

§ 25.

Wenn Platzhändler an Verbraucher mehre rer Ver sorgungthezirke liefern, so sind die beteiligten Versorgiingähzirke bezüglich diesen n, ler zur gegenseitigen Ausfunftserteilung über ken von dieser Befannt⸗

1a cGrfsria Hbetroffo: R en, ,, . . . machung betroffenen Brennstoffwerkehr verpflichtet. In Streitfällen entscheidet der Reichs Lommissar.

E. Landabsatz. § 26. . J. Händler und Verbraucher, die Hausbnandkohle fuhrenweise ozer sonst im Kleinverkauf unmittelbar von Erzeugungsstätten (Landderkaufs⸗ stellen der Gruben, Brikettfabriken, Koksanstalten, Gasanstalten) be⸗

nicht. Sie find jedech an die von dem Versorgungsbezirk erlafft nen Votschrifien über die Unterverteilung und Ucherwachung gebunden. Die Lardrerkaussstellen haben den Versorgunge be zirken auf Verlangen Aus. lunft über die an den einzelnen Versorgungsdezirk abgegebenen Mengen u geben.

. aj. Der Reichskommissar behält sich vor, durch allgemeine oder besondere Anerdnungen die Abgabe von Brennstoffen durch die Land- verkaufsstellen zu regeln.

. . J. Jeder Händler ist verpflichtet, die ihm i n . ziehen, bedürfen eines vom Reichs kommissar ausgestellten Bezugsscheines

F. Gaskoks.

§ 27.

J. Gaskoks fällt, auch wenn er fuhrenweise oder in nech kleineren Mengen für Hausbrandzwecke abgegeben wird, unter die von dem Reichs⸗ lommssar festgesetzte Zuweisung. Der Versorgungsbezirk, für welchen der Gaskoks abzegeben wird, hat der Gasanstalt Bezugsscheine in der Menge auszuhändigen, wie Koks zum Verbrauche innerhalb des Ver sorgungsbezirks für Hausbrandzwecke abgesetzt wird. Die Gasanstalt darf in einen Versorgungsbezirk nur so viel Koks abgeben, wie durch Bezugsscheine dieses Versorgungsbezirks gedeckt ist.

II. Der Reichskommissar behält sich vor, für einzelne Lief tung. zeiträume, z. B. für den Sbmmer, anderweitige Vorschriften über die Anrechnung von Gaskoks uf die Zuweisung zu erlassen.

G. Unterverteilung. 8 28. . J. Die Versorgungsbezirke haben Grundsätze für die Untewerieilung der Hausbrandkohle an die Verbraucher sestzusetzen. II. Der Reichskommissar behält sich vor, da, wo keine oder unge—⸗ nügende Grundsätze aufgestellt sind, Anordnungen zu treffen.

H. Inanspruchnahme von Brennstoßfen.

§ 29. J. Die Platzhändler sind auf Verlangen des Vorstands des Ver sorgungsbezirks verpflichiet, die bei ihnen lagernden und für sie ein⸗ gehenden Hausbrandkohlen zur Verfühung des Versorgungsbezrks zu halten, an von ihm bestimmte Personen oder Stellen zu überlassen und zur Uebergabe erforderliche Handlungen vorzunehmen. Dies gilt nicht bon Hausbrandkohlen, die im Durchgangsverkehr auf Bahnhöfen und Umschlagsplätzen eingehen oder lagern. 1II. Bei solchen Platzhändlern, welche für Verbraucher ver⸗ schiedener Bezirke beziehen, übt der Versorgungebezirk, in dem das Lager des Händlers liegt, die Befugnisse gemaiß Abs. J aus. Er hat Ersuchen der anderen beteiligten Bezirke in demjenigen Verhältnis zu entsprechen, in welchem der Händler für den betreffenden Bezirk Hausbrandkohlen empfangen hat. Im Streitfall entscheidet der

Reichskommissar für die Kohlenverteilung. 5 30.

Verbraucher, welche Hausbrandkohlen über die von dem Ver⸗ sorgungsbezirk für den einzelnen Verbraucher . sestgesetzte Menge hinaus besitzen, sind auf. Verlangen des Versorgungsbezirkes, vers pflichtet, die das festgesetzie Maß übersteigenden 9 ur Ver fügung des Versorgungsbezirkes zu halten und nach Anweisung des Versorgungsbezirkes abzugeben. Wegen der Entschädigung vgl. Be⸗ kanntmachung vom 2. Februar 1918 (Deutscher Reichsanzeiger Rr. 31).

J. Hausbrandliesfe zungen von Arbeitgebern an Arbeitnehmer.

§ 31. J. Soweit Haushrandlieferungen der Brennstofferzeuger an ißre Berg und Hüttenarbeiter und Angestellten bisher üblich gewesen sind (Dexutatkohle), bleiben sie auch weiterhin gestatiet. Sie unterliegen den Verteilungsvporschriften der Versorgungébezirke nicht. Der Brenn—⸗ stofferzeuger hat ein Verzeichnis der Deputahkehlenbezieher den zu= ständigen Versorgungsbezirken einzureichen. Solchen . darf ein awerweitiger Hauebrandbezug vorn Versorgungsbezirk nicht ge— stattet werden. ö ö ; II. HYausbrandlieferungen sonstiger gewerblicher Unternehmer an ihre Arbeiter und Angestellten sind nur nach Maßgabe der Vor—

kunftépflicht vom 18. Juli 1917 (RGB. S. 604) verpflichtet.

be,. der Versorgungsbezirte gestattet, in welchen die Arbeitnehmer wohnen. J . 61.