1918 / 79 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 04 Apr 1918 18:00:01 GMT) scan diff

den Rittmeister der Garde⸗Landwehr-Kavallerie, Ritterguts⸗ besitzer Erich von Wallenberg auf Mariahöschen, . a. D. Horst von Zitzewitz, z. Zt. im

Felde, ajor im Grenadierregiment König Friedrich III. (2. Schlesischen) Nr. 11 Friedrich Wilhelm von Klein, den Leutnant der Reserve des Luftschifferbataillons Nr. 1 Dr. phil. Hans⸗Hasso von Veltheim in Ostrau den Hauptmann der Landwehr a. D. Dr. phil. Richard Grätzel von Grätz in Dessau, den Rittmeister a. D. Wilhelm von Borries auf Mittel

den

den

hausen,

den n enn im Feldartillerieregiment Nr. 46 Freiherrn Fritz von Uslar⸗Gleichen,

den Rittmeister und Eskadronchef im Thüringischen Husaren⸗ regiment Nr. 12 Busso von Asseburg-⸗-Neindorf,

den Großherzoglich Sächsischen Kammerherrn, Rittergutsbe⸗ sitzer Freiherrn Hans von Hardenberg auf Ober— wiederstedt,

den Rittmeister und Eskadronchef im Husarenregiment Nr. 16

Tankred von Bongs,

auptmann und Kompagniechef im ,

graf Bose (1. Thüringischen) Nr. 31 Georg von

Hünen

den Kapitänleutnant Helmuth von Mücke in Kiel,

den Fregattenkapitän beim Kommando der Marinestation der Nordsee Kurt von Grumbkow,

den , Futuna Karl von Holleuffer in Bremer—

aven, den Amtsgerichtsrat Viktor von Frese in Weener a. d.

den

ms, Major im Oldenburgischen Dragonerregiment Nr. 19 Kurt von Lewinski, er ff eh, Oberleutnant der Reserve des Lauen⸗ burgischen Jägerbataillons Nr. 9 Franz von Hol⸗ leuffer in Geestemünde, Hauptmann im Füsilierregiment Generalfeldmarschall rinz Albrecht von Preußen (Hannoverschen) Nr. 73 onrad Balduin von Marses, Major und Lehrer am Militär⸗-Reitinstitut Lothar von Koenigsegg, Kapitänleutnant und Torpedoboots⸗Kommandanten Wedig von Keyserlingk, den Kapitänleutnant und Torpedoboots-Kommandanten Wolf non Trotha, den Oberstabsarzt im 1. Hannoverschen Infanterieregiment Nr. 74 Kurt von Bültzingslöwen, den eum gn im 2. Westfälischen Feldartillerieregiment r. 22 Carl von Bock und Polach, den Regierungsrat Lothar von Straußund Torney in Dortmund, den . im Infanterieregiment Nr. 13 Hanscarl von ose, den Hau tmann und Ordonnanzoffizier Sr. Durchlaucht des ö zur Lippe Leo von Gillhaußen den Regierungsassessor, Oberleutnant der Reserve bes usaren⸗ regiments von Zieten (Brandenburgischen) Nr. 3 Hans⸗ Heinrich Sander von Hoffmann, Zivilkommissar des Kreises Namur, den r a. D. und Amtmann Grafen Erich von Ritt⸗ erg, den Referendar a. D. Dr. jur. Eberhard von Treuenfeld, Zivilkommissar des Kreises Maaseck,

den

den

den

den

den

rovinz Limburg, den Hauptmann im 2. Rheinischen Feldartillerieregiment

r. 23 Herbert von Helmolt, den Oberst z. D. und stellvertretenden Vorstand des Artillerie⸗ depots in Erfurt Johannes von Lilienhoff⸗— wowitzki, ajor z. D. und Bezirksoffizier beim Landwehrbezirk

Saargemünd Alexander von Livonius, z. Zt.

Kreuznach,

den Korvettenkapitän z. D. Oscar von Görschen, Leiter einer Zweigstelle des Admiralstabes der Marine,

den Hauptmann im Generalstabe Hanswolf Goldammer,

den Regierungsrat, Rittmeister der Reserve des Ulanen— regiments Nr. 3. Alexander von Mechow in Koblenz,

den Rittmeister und Eskadronchef im Westfälischen Ulanen— regiment Nr. 5 Ludo von Müller

den Rittmeister im Husarenregiment König Wilhelm I. (l. Rheinischen Nr. 7 Freiherrn Bernhard von Schlotheim,

den Rittmeister im Westfälischen Ulanenregiment Nr. 5 Woldemar Rochus von Rochow,

den Major beim Stabe des Jägerbataillons Nr. 14 Joachim von Schäffer,

den Major im Niederrheinischen Füsilierregiment Nr. 39 Friedrich von Stephani,

den Landgerichtsdirektor, Präsidenten der Disziplinarkammer für elsaß⸗lothringische Beamte Hans von , n, in Straßburg im Elsaß,

den Hauptmann a. D. Grafen Woldemar von Uxkull⸗ Gyllenband in Berlin⸗Wilmersdorf,

den Königlich Württembergischen Kammerherrn besitzer Freiherrn Friedrich von und zu W Weiler, Oberamt Weinsberg,

den Rechtsanwalt in Heidelberg Iieiheren Oswald von Campenhausen, Dezernenten beim Polizeipräsidium Warschau, J . 3

den

von

Majorats⸗ e iler auf

den? Legationsrat Adolf von Maltz an Freiherrn. z u

Wartenberg und Penz (in / im Haag,

8 1 *

r n st o r ff auf

den, Rittmeister a. D. Grafen Ernst von Be Quadenschönfeld in Mecklenburg, Strelitz, Hauptmann und Distriktsoffizier in der Großherzoglich Se rn nn inn Gendarmerie Alfred von 3 a ven, den Rittmeister und Eskadronchef im 1. Großherzoglich Meck— lenburgischen Dragonerregiment Nr. I7 Hans von Bodecker, den Großherzoglich Mecklenburgischen Amtsverwalter, Ober— leutnant der Reserve des. Kürassierregiments Königin (Pommerschen) Nr. 2 Dr. jur. Detlof von Oertzen, auptmann der Reserve des Großherzoglich Mecklen⸗ urgisch⸗Schmerinschen k Nr. 60 Friedrich Wilhelm von Massow, den Oberleutnant der Landwehr a. D., Rittergutsbesitzer Hans Rabe von Pappenheim auf Stammen bei Trendelburg, .

den

den

den Hauptmann

apt F ; und g h 3 den Major im 2. Ra auischen Feldartillerieregiment Nr. 65

im i t, imenl i (2. vreghe e h Hessischen) Nr. 116, Kai

i Wilhelm nischen ranz von Hollyund Ponien

erlich Osma⸗ i e tz

Eberhard von Reckow

den Major z. D. und . beim Bezirks kommando II

Dresden Siegfried von Goephardt,

den Major im Königlich Sächsischen Schützenregiment „Prinz

Georg“ Nr. 108 Freiherrn Alfred Hodo von Hoden⸗ berg

den Leutnant der Reserve des ö Sächsischen Garde⸗

Reiterregiments Freiherrn Arthur von Burgk auf

Roßthal,

den Hauptmann im Königlich Sächsischen Schützenregiment

Prinz Georg“ Nr. 168 Grafen Otto Albrecht von

Mandels oh, .

den Major und Adjutanten der Königlich Sächsischen 2. In⸗ fanteriebrigade Horst von Wittern,

den n n , an der Amtshauptmannschaft Pirna Dr. jur. Walter von Meyer,

den k z. D. Conrad von Wuthenau, z. It.

anzig, J

den Oberstleutnant beim Stahe des Königlich Sächsischen

8. Feldartillerieregiments Nr. 78 Hans von Schön—⸗

e l 8 1 * * . *

den Oberst beim Stabe des Königlich Sächsischen 8. Infanterie= regiments Nr. 1097 Hans von Koppenfels,

den Rittmeister der Reserve des Köni 1 Sächsischen Garde⸗ Reiterregiments Arndt von olffersdorff auf Schwepnitz, Königreich Sachsen,

den Majoratsbesitzer Benno Georg von Watzdorf auf Störmthal, .

den Königlich Sächsischen Assessor Dr. jur. Job von Carlo⸗ witz-Hartitzsch in Heyda bei Fallenhain, Delegierter des Kaiserlichen Kommissars und Militärinspektors der freiwilligen Krankenpflege,

den Kenn h Sächsischen Hauptmann a. D., Bildhauer und

zrofessor Melchior von Hugo, .

kajor im Königlich Sächsischen 16. Infanterieregiment

Nr. 182 Freiherrn Albert von Gregory,

den Oberstleutnant von der Armee Freiherrn Colin von Halkett

den Königlich Bayerischen Forstmeister Edlen Alfred von

Braun zu Unterhausen,

den Major z. D., Fideikommißbesitzer Freiherrn Max von . auf Wonfurt und Sugen⸗ heim in Franken,

den

den Königlich Bayerischen Kammerjunker, Gutsbesitzer Frei⸗ herrn Ferdinand von Lotzbeck, Leutnant der Land⸗

. in Lindau i. B.,

den Königlich Bayerischen Oberleutnant der Reserve, Kammer⸗

junker und A . Erwin von Bary in München,

den Königlich Niederländischen Jagdjunker, Grundbesitzer Jonkheer Maximilian Jacob Théodore van de Poll in Schönfels, Großherzogtum Luxemburg,

den Kaiserlich Deutschen Vizekonsul, Bankdirektor Dr. jur. Baron Gustaaf Willem Hendrik van Im hoff zu Groningen,

den Notar Jonkheer Julius Burmaniavan Andringa de Kompenaer in Haren, Provinz Groningen,

den Bürgermeister Jonkheer Hermon de Jong van Beek en Don k in Beilen, Holland,

den Großgrundbesitzer, K. u. K. Landsturm⸗Oberleutnant im Ungarischen Honved⸗Husarenregiment Nr. 5 Samuel von Patayde Bay in Pand, Komitat Pest,

den Königlich Schwedischen Hauptmann Baron Krister von Stedingk in Sala,

den Königlich Schwedischen Kapitän, Rittergutsbesitzer auf Börstorp E. B. von Lilliehöök in Srebro,

den Oberst und Kommandeur des Königlich Schwedischen In⸗ fanterieregiments Nr. 20 („Wasterbotten“ Bengt Carl Arvid von Ribbing,

den Königlich Schwedischen Kammerjunker Freiherrn Harald Fleetwood in Stockholm,

den Königlich Schwedischen Hofmarschall Grafen Adam von Lewenhaupt in Stockholm,

den Grafen Claes von Lewenhaupt in Krämbohl bei Katrineholm, Schweden,

den Rittergutsbesitzer Grafen Axel Cronstedt auf Schloß Vielbynäs bei Nykoarn, Schweden,

den Rittergutsbesitzer Grafen Sten Bielke auf Schloß Yrtaholm, Flen, Schweden,

den Königlich Schwedischen Legationsrat Carl Gerhard von Heiden stam in Stockholm,

den Königlich Schwedischen Kammerherrn und Legationsrat Harald Knut Clarence von Bildt in Stockholm,

den ur e n Landesbevollmächtigten Freiherrn Alexander von Rahden in Mitau,

den Rittergutsbesitzer Dr. phil. . Gerhard von Campenhausen auf Quellenhof in Livland,

den Kreisdeputierten und Ritterguts⸗- und Fideikommißbesitzer Di rn Otto von Stackelberg auf Großenhoff in Sstland,

nach Prüfung derselben durch das Kapitel und auf Vorschlag

des Ordensstatthalters Grafen von Wartensleben, Exzellenz,

auf Carow, zu Ehrenrittern des Johanniterordens zu ernennen.

Die Allerhöchste Kabinettsorder datiert vom 25. Fe⸗ bruar 1918. ö ö K

Dentsches Reich. Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädbigst geruht:

dem Reichstagssekretär Boye den Charakter als Rechnungs⸗ rat zu verleihen. . Obermilitärintendantursekretär Ewald um Geheimen Rechnunggrevisor Butch Reichs ernannt worden.

Der bisherige Meyer aus Stuttgart ist bei dem Rechnungshofe des

Bei der Reichsbank ist ernannt: der Kaiserliche Re⸗ gierungsassessor im Reichswirtschaftsamt Dr. Vocke in Berlin zum Ständigen Hilfäarbeiter bes Reichsbankdirektoriums.

. gesetzes in der 9. S. S7) gewahlt

Bekanntmachung

einer Aenderung der Aus führungsbestimmungen zu der Verordnung über die Höchstpreise für Petroleum uswp. vom 1. Mai 1916. (Reichs Gesetzbl. S. 350.)

Vom 30. März 1918.

Auf Grund des 56 der Bekanntmachung über die Höchst⸗ preise für Petroleum und die Verteilung der Petroleumbestände vom 8. Juli 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 420) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Mai 1916 GReichs⸗Gesetzbt. S. 350) wird benimmt:

Der § 1 der Aussührungsbestimmungen zu der bezeich—= neten Bekanntmachung vom 1. Mai 1916 (Reicht⸗Gesetzbi. S. 350) erhält die Fassung:

Petroleum (5 5 der Bekanntmachung vom 8. Juli 1915 Reicht ⸗Gefetzbl. S. 420 darf bis einschlie ßlich 16. September 1918 zu Leuchtzwecken an Wiederverkäufer vom 15. April 1918 ab und an Verbraucher vom 1. Mat 1918 ab nicht mehr abgesetzt werden. Die Vorschrift des Abs. 1 findet kelne Anwendung auf den Absatz von Petroleum für Positlonglaternen sowie für die im Interesse der offentlichen Sicherheit polizeilich angeordnete Beleuchtung.

Berlin, den 30. März 1918. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Dr. Göppert.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs— weise Verwaltung und die Liguidation des inlän— dischen Vermögens ausgebürgerter Landesflüchtiger vom 12. Juli 1917 (RGBl. S. 603) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

7 33. Liste.

Gesamtvermögen. Das gesamte im Inlande besindliche Ver. mögen der durch Erlaß vom 7. September 1916 ausgebürgeiten Landesflüchtigen Sautser, Eugen, geb. 2. Januar 18653 zu Enstz. heim, Fabrikant, und Ehefrau, Marie geb. Rohr, sowie Johanna Sautter, geb. J. Auquft 1885 zu Ensisheim, ohne Gewerbe, alle zuletzt in Ensisheim (Zwangsveiwalter: Bürgermelster Geb.

JZufitzrat Diefenbach in Colmar), Durch die Zwangsverwaltung nicht berührt wird der Grundbesiöz der Ausgebürgerten, für welchen die Anordnung der Liquidation beantragt wird. Feryer sind von der Zwangsverwaltung ausgenommen die Geschäfte⸗ anteile der Ausgebürgerten an der Firma Sautier & Cie., Kom—⸗ mauditgesellschaft in Ensisheim.

Straßburg, den 25. März 1918. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern.

J. A.: Dittmar.

ur Ausgabe gelangenden Nummern

Die von heute ab esetz blatts enthalten

45 und 46 des Reich s⸗

Nummer 45 unter Nr. 6287 das Gesetz, betreffend die vorläufige Regelung des Reichshaushalts für das Rechnungsjahr 1918, vom 28. März 1918, unter Nr. 6288 das Gesetz, betreffend die vorläufige Regelung

des Haushalts der Schutzgebiete für das Rechnungsjahr 19168,

vom 28. März 1918, und unter

Nr. 6289 das Gesetz, betreffend die Feststellung eines fünften Nachtrags zum Reichshaushaltsplan fuͤr das Rechnungs— jahr 1917, vom 28. März 1918.

Nummer 46 unter

Nr. 6290 eine Bekanntmachung über Erhaltung von An— wartschaften und Antragsrechten in der Invalidenversicherung, vom 28. März 1918, unter

Nr. 6291 eine Bekanntmachung über Verlängerung von . in der Angestelltenversicherung, vom 28. März 1918, und unter

Nr. 6292 eine Verordnung zur Abänderung der Verord—⸗ i. über die Kartoffelversorgung vom 9. Oktober 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 647), vom 30. März 1918.

Berlin W. 9, den 2. April 1918. Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den bisherigen Oberlehrer an dem städtischen Oberlyzeum in Aachen Dr. Mundt zum Seminardirektor zu ernennen.

——

Fer ordy unn

betreffend die Verlängerung der Amtsdauer der für Bergwerke ,, Sicherheitsmänner und Arbeiterausschußmitglieder.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen usw. , verordnen auf Grund des Artikels 63 der Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat vom 31. Januar 1850 n nnn S. 17] und auf den Antrag Unseres Staatgministeriums, was folgt: 96

Der Minkster für Handel und Gewerbe wird ermächtigt, die Anisedauer der auf Grund der S5 80 ff. des Allgemelnen Ber ssung des Gesetzeß vom 28. Juli 1900 57 samml S. 577 en, gegenwärtig. im Amt befindlichen Sicher belt, gener und Arbelterausschußmitglieder his um Schlusse des sechsten onats des Kalenderjahres, daz dem Jahre folgt, in dem der Krleg beendet ist, zu verlängern. 52 Diese Verordnung tiltt am 1. April 1918 in Kraft.

Urkundlich unter Unserer Hächsteigenhändigen Unterschrist und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Großes Hauptquartier, den 28. März 1918. (Siegeh. Wilhelm k.

Dr. Graf von Hertling. ,.

Dr. yon Breitenbach. Dr. Sydow. Gr

von Waldow. Dr. Spahn. Dr. Drews. Dr. Schmidt. von Eisenhart-⸗Rothe. Hergt. Wallraf.

bberversicherunggamts gilt er ,,, auch dann, wenn der in ts⸗Oberversicherungs amt unterstellten Be⸗

9

af von Roed ern

.

Der Eisenwerk und Masch inenbau⸗Aktiengesell⸗ deerdt wird auf Grund des Ge— . je 221) hiermit das echt verliehen, die im Kreise Düffeldorf, Gemar ing 6 Fartenblatt 16 Parzelle Nr. 679/91, 702/70 2c. und G3 / 9 ꝛc. geplan rot angelegten Grundstücke,

schaft zu Düsseldorf⸗ h vom 11. Jun 1874 (Gesetzsaͤmml. S.

helegenen, im Crweiterung ihrer Jabrikanlagen im sorderlich sind, mit Autnahme der Teile,

Privatanschlußgleises dienen, nötigenfalls eignung zu erwerben oder, dauernden Beschränkung zu belasten.

Berlin, den 25. März 1918. Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner des Königs. Das Staats ministerium. von Breitenbach. Sydow.

Ministerium der geistlichen und angelegenheiten.

Dem Oberassistenten am Kaiser Wilhelm⸗Institut für Liesche ist bas Prädikat

Chemie in Berlin⸗Dahlem Dr. phil. Professor beigelegt worden.

Dem Seminardirektor Dr. Lehreiseminars in Paderborn verliehen worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

6 . . e) bestimme au Grund des 8 63 Abs. 3, 8 113 der , n Ergänzung der Bestimmungen vom 19. Februar 1915

Ueber die Zuständigkeit des Kna versicherung samts in Halle

1lI012, III 830 folgendes:

Die unter J, 2 (Unfallversicherung) der vorstehend bezeich— neten Bestimmungen geregelte Zusländigkelt . , bberversicherungsamts gilt abweichend von § 1677 Abs. 1 dann, wenn der i fnem dem Fnappschafts⸗-Oberversicherungsamt urter fe nt Betriebe verletzte Versicherte zur Zeit der Erhebung der Be⸗ im Bezirke des Knappschafts⸗Oberversiche⸗

der Reichs versicherungs ordnung auch

ufung nicht mehr ungsamts wohnt oder beschäftigt ist. Berlin, den 26 März 1918. Der Minister für Handel und Gewerbe. Sy dow.

Ueber die Zuständigkeit des

Ergänjung der Bestimmungen vom 13.

nb, Mr Io ner,! Dem ber

Die unter J, 2 (Unfallversicherung) der vorst rn Bestimmungen . uslandi tei . gilt abweichend 167 Abs. 1 der Reichs versicherungs ordnung . . ö der in einem dem Knayppschafts⸗Oberversicherunggz amt unter⸗ ĩ Erhebung d Herufung nicht mehr im Bezirk des find pschajtz Her fi

hhafts⸗Oberversicherungsamts

selten Betriebe verletzte Verficherte zur Zeit der

mmgsamts wohnt oder beschäftigt ist. Berlin, den 26. März 1918. Der Minister für Handel und Gewerbe. Syd ow.

Ueber die Zuständigkeit des Kna afts⸗Oberver⸗ herungsamts in Dortmund . 1 auf Grund n 8 63 Abs. 3 der Reichsversicherun gsordnung in Ergänzung

ht Bestimmungen vom 13. J . folgendes: lten Bestimneungen geregelte

Dezember 1915

abweichend von § 16

nem dem Knappscha Ebe verletzte Versicherte zur icht mehr im Bezirke des wohnt oder beschäftigt ist.

Berlin, den 26. März 1918. Der Minister für Handel und Gewerbe. Sy dow.

Zeit der Erhebung der

Ueber bie

Zestimmungen vom 13. Dezember 1913 1 10 9366 folgendes: .

Die unter 1, 2 (Unfallversicherung) der vorstehend be⸗ chneten Bestimmungen geregelte Zuständigkeit ö. Knapy⸗ samts gilt abweichend von 8 1677 icherungs ordnung auch dann, wenn schafts⸗Oberversicherungs amt unter⸗ ersicherte zur Zeit der Erhebung der Oberver⸗

yfts⸗Oberverficherun

il der Reichgver

in einem dem Knap

lten Betriebe verletzte

trufung nicht mehr im

therungsamts wohnt oder beschäftigt ist. Berlin, den 26. März 1918.

Der Minister für Handel und Gewerbe. Sydow.

Bezirke des Knappschafts

ü Grund der Verordnung 1 , Veror 7 zem J. ö . . ö 5 ö 6 (RGB. S. 556) und 10. er die britische Beteiligüng an dem Nachlaß des 3. 9. 1 rn . die ungeordnet (Verwalter: tizrat Berlin M 66, Wilhelmstraße 46/47). ö Berlin, den 28. März 1918. Der Minister für Handel und Jewerbe.

J. A. : Neu haut.

inisterium für Landwirtschaft, Dom men

und Forsten.

Der Forstmeister He lmecke in Johannisburg

u Pudagla Oberförsterel Pudagla) versetzt worden.

h

ee m din, er⸗ 1 welche dem Betrieb s zu der Attien Gesellschaft der Remyschen Werke fahr Be ͤ im Wege der Ent⸗ soweit dies ausreicht, mit einer

Drews.

Unterricht s⸗

Mundt ist das Direktorat des

Kna afts⸗ * bersicher ung s am ts in Claugthal n fre rf bes 8 63 Abs. 3, 8 113 der Reichs ver sicherungsordnung in

unter 1, 2 (Unfallversicherung) der vorstehend bezeich⸗ Zuständigkeit des Knappschaftz— 77 Abs. 1

Zuständigkeit des Knappschafts-Ober— ichtzungg amt in Bonn bestimn. ich u ich n des Abs 3 der Reichsversicherungtzornung in Ergänzung

die zur

Majestät

. 2 1

Der Forstschrelber Ewert in S ͤ : reibt in Schenkendorf ist zum Forst— kafsenrendanten in Halle a. S., er, ,. . i n,

Kaukehmen zum Forstfast —ᷣ ; n zum Forsttassenre e 2 worden. stkassenrendanten in Benkheim ernannt

——

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung, betreff r ; n chung, effend die zwangs—⸗ 2 Verwaltung britischer , vom 3 zember . GReichs⸗Gesetzbl. S. Höh] find die in den . Attendorn und Heggen gelegenen Ländereien ber englischen Staatsangehörigen Hedwig Williamson, Purley zwangs weise unter Verwaltung gestellt (Zwang? verwalter ist der Auktionator Josef Keespe in Attendorn).

Berlin, den 30. März 1918.

Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. J. A.: Wesener.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

6 i ,, „Aus. Grund der durch Artikel VII der Allerhöchsten . feen ran vom 21. April 1915 mir erteilten e g gen, 6. die Fnist, welche der Aktiengesellschaft der Czln? , Kreisbahnen in Cöln für den Umbau der eon geb r sha hn Cöln Bo nn, die Aenderung der Ver— , nn n Vochem-Brühl We sfeling und die Vollen⸗ ung und Inbetriebnahme der Bahn von Her mülheim 6 ö. ran n. . if. zufolge eines begründeten An—

gs der iengesellschaft der Cöln-Bonner Krei i zum 31. Dezember 1921 verlängert. H

Berlin, den 27. März 1918. Der Minister der öffentlichen Arbeiten. *

Preußische Staatsbank (Königliche Seehandlung).

Bei der Preußischen Staatsbank (Königliche Seehandlung) sind ernannt: die Kassensekretäre a , The Gert hn Buchhaltern, die Bürodiätare Meißner, Gustav Schulze Menzel und Rie be zu Kassensekretären.

1913

18270,

Berufung

Knappschaftsoberversicherungsamtts 1

betreffend Fernhaltung unjuversäff . RöGhBl. S. 603 9 zjuverlässiger Personen vom Handel

J s

des täglichen Bedarfs

habe ich dem Kaufmann Konrad Ueberntickel, Berlin, Schlesische⸗ stiaße 33/34, durch Verfügung vom heutigen Tage den 69 ö. Gegenständen n bezug auf diesen Handelsbetrieb

Oberrechnungskammer.

Der bisherige Regierungssekretär Marzilger in Potedam st zum Geheimen Rechnungzreyifor bei den Königli = rechnungskammer ernannt worden. ö

Sekanntmaäachung.

Dem Materlalwarenhändler Heinrich Kabel, hier, Berliner Straße 25/26, habe ich auf Grund des 52 Abs. 2 der Bundegratz— betanntmachung vom 29. September 1915 Gl. S. 503 * die Wie dera fn ah me deg burch meine Verfügung vom 35. Dttoher 1917 17 8232 untersagten Handels mit Gegenständen gestatiet.

Magdeburg, den 27. März 1918.

Der Polizeipräsident. J. A.: Pr. Quenstedt.

20 Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiae Personen vom Handel vom 25. September 1915 e 8* 665

Um t Bedarfs wegen Unzuwverläͤssigkeit untersfagt.

Berlin⸗Schöneberg, den 30. März 1918. Der Pollzeipräsident zu Berlin. Kriegswucheramt. J. V.: Machatius.

des täglichen

Sekanntmachung.

; Dem Fräulein Laura Wiebecke in Bochum, Feldstraße ?, st auf Grund der Bundegrate verordnung vom 23. September 1916,

der Handel mtt Gegenständen des täg— ichen Bedarfs, inzbesondere mit Lebens nrtern aller 6 owie die Vermittlertätigteit hierfür untersagt worden.

Bochum, den 30. März 1918. Vie Stadtpolizelt erwaltung. J. A.: Wolf.

1 8270,

rbmumgen, betreffend die zwang s ng hritischer Unt erneh mu , .

hen, f ist nach Zustimmung des Herrn Reichs anzlers am 5. Fe⸗

wangs⸗ r. Koffka

ist nach

an, wie seinem - schäßtzddlich en Aushung erungsversuch das an, wie schändlichen Aushuing erungs versuch s ng , , nn, ,,.

Geheimnisvolle unüberwindliche Kraft war

es, die man der englischen Flotte nachsagte; unbesiegbar sollten Schiffe und Besjatzungen sein. Mit diesem Blendwer k hatte unser Erzfeind alle Welt in seinen Bannkreis gewungen. So traten wir in den Seekrieg ein. Am Stagerraktage jerriß der Schleier. Die Cäuschung wurde offenbar. Schadenfreude selbst bei seinen Bundesgenossen bezeichnet Englands Abstur). Sorgfältig mied der Brite den zweiten Waffengang; er sah es mit

dentsche U-Boot entgegentrat. Die Flotte wurde zum Handgriff, das U⸗Boot zur Klinge des Schwertes, das auf die britische Brust zeigt. Tag für Tag brechen aus dem künstlichen Bauwerk britischer Bormacht die Blöcke. Noch wollen englische Staatsmänner unser Reich schmälern, unser Volk des täglichen Brotes berauben. Wir Seeleute wissen es, der Cag ist nicht mehr fern, wo England sein spätes Zugeständnis bereut. Bis dahin heißt es, alle Hände gerührt, alle Kräfte gesammelt, alles dem Kaiser, alles dem Baterland!

. *

XV

J 1 . 5 . . ö d = 3 * . ö. X 3 D ö : . . ö . J I . ; ; * ö ö . k * ? 11 z ö ö 22 : V,, 6 . arm m men wan n m m,

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Jahres klassen berwelgerten,

Aichtamtliches.

Deut sches Reich. Brenßen. Berlin, 4. April 19138.

Das Königliche Staatsministerium trat heute zu einer Sitzung zusammen.

Da sich die Notwendigkeit herausgestellt hat, das Rauch⸗ verbot auf das gesamte Gebiet feuergefährlicher Betriehe aus⸗ zudehnen und die Zulässigkeit der Bewilligung von Autznahmen aufzuheben, hestimmt dir Oberbefehlshaber in den Marken, Generaloherst von Kessel im Interesse der öffenilichen Sicherheit für das Gebiet der Stadt Berlin und der Provinz Brandenburg auf Grund des 8 9h des Gesetzes über den Be—⸗ lagerungszustand vom 4. Juni 1851 (Ges.Sammlg. S. 451) solgendes: .

I. Das Rauchen, Feuermachen und Mithringen von Feuerzeug insoweit es zum Betrtebe nicht unbedingt erforderlich ist ist verboten:

I) guf dem gesamten umzäunten oder sonst abgegreniten Ge— lände aller Betriebe, in benen Sprengstoffe hergenellt, ge⸗ lagert, perarbritet oder verwendet werden, einschließlich der staatlichen Insthute; augenommen sind die besonders abge⸗ grenzten Verwaltungtgebäupe, und jwar bei ffaatlichen Jäftituten unhedingt, bei privaten Unternehmungen soweit die Orts- polizelbehsrde es zuläßt,

Y in allen Werkstätten, Lagerräumen und Höfen, in denen leicht entzündbare Gegenstaͤnd⸗ wie Holf, Papier, Baumwolle, Lack, Spiritus, Petroleum, Oꝑel ustb. hergeffellt, gelagert oder ver“ arheltet werden,

3) auf dem gesamten Gelände des Berliner Osthafens.

II., Diese Bekanntmachung ist in allen zu 1 genannten Stellen in deutlich lesbarer und in die Augen fallender Weise anzuschlagen. Ebenso sind in allen Räumen, für welche bieses Verbot gut, Schilder mit der Aufschrift Rauchen bei Straf⸗ verboten anzubringen. Die Anschläge sind während der ganzen Dauer bes Kriegsjustandes zu unterhalten und erforderlichen fas zu erne ern.

III. Diese Verordnung tritt am 10. April 1918 in Kraft. Am gleichen Toge trut meine Verotrhnung bom 31. Juli 1917 O. Nr. 188 887 außer Kraft.

Oesterreich⸗ Ungarn.

Die „Wiener Zeitung“ veröffentlicht ein Kaiserlich es Handschreiben an den Justizminister, worin e in Ausführung seines bei der Geburt seines jüngsten Sohnes ausgesprochenen Wunsches nach einer Amnestie anordnet, daß allen Personen, die wegen Majestätsheleidigung oder Beleidi⸗ gung eines Mitglieds des Kaiserlichen Hauses rechtskräftig verurteilt wurden, die Freiheitsstrafen nachgesehen werden. Ferner wird allen Personen, die vor dem 2. April von einem bürgerlichen Strafgericht zu einer 1 Monat nicht übersteigenden Freiheitsstrafe oder zu einer 500 Kronen nicht übersteigenden Geldstrafe rechtskräftig verurteilt wurden, diese Strafe samt Rechtsfolgen nachgesehen.

Der tschechische Verband hat der „Slavischen orrespondenz“ zufolge an den Obmann des Ausschusses des Aeußern der sterreichischen Delegation Baernreitber ein Schreiben gerichtet, worin unter Hinweis auf die jüngste Rede des Ministers des Aeußern Grafen Czernin die un verzüg⸗ liche Einberufung des Ausschusses des Aeußern der o terre ich ische n Delegation verlangt wird. Der Obmann des tschechischen Verbandes Stanek und der Geschäftsführer Tusar erschienen gestern nachmittag beim Ministerpräsidenten, um gegen die Abgabe der Erklärungen des Ministers des Aeußern über die abgeschlossenen drei Frieden vor einem nicht zuständigen Forum Einspruch zu, erheben und die sofortige Einberufung des Ausschusses für äußere Angelegenheiten der österreichischen Delegation zu erbitten. Polen. Wie der „Kurjer Warsawski“ erfährt, haben die deutschen und die österreichisch⸗ungarischen Besetzungsbehörden der vor⸗

geschlagenen Kandidatur Steczkowskis für den Posten als Ministerpräsident ihre Bestätigung erteilt. rf

Frankreich.

In der Kammersitzung am vergangenen Freitag wurde Berichten Lyoner Blätter zufolge der Antrag ö, wonach die brachliegenden Ländereien durch die Kommunal? verbände bestellt werden müssen. Auf Ersuchen des Finanz⸗ ministers wurde sodann einem Antrag zugestimmt, nach dem die Ausfuhr von Kapitalien, Fonds und Rententiteln aus Frankreich sowie die Einfuhr ausländischer Werttitel verboten wird; ferner wurde ein Kredit von 744 Milllonen an Ver— bündete und befreundete Nationen gewährt. Sodann ging die Kammer zur Erörterung der Vorlage über die Einberufung der Jahresklasse 1919 über. Ueber den Verlauf der Verhandlung liegt folgender Bericht vor:

Der Untersiaaigsetretär Abrami erhat namens der Regierun die Zurückztehung sjämtlicher Zusatz ant äge und enklaͤrre, daß die Regierung bas Versprechen auf Freilassung der alten Jahresklassen, Fa mllienväter usw. sobald wie möglich erfüllen werde, augenblicklich sei jedoch nicht daran zu denken. Verschiedene Abgeordnete zogen denn auch die Zufatzanträge zurück, da angesichlg det deutschen BVormaischeg nicht, der Augenblick se, die Ginberufung zu ber= zögern. Namens der Minderhengsozlallsten gab der Abgeordnete Pressemane folgende Erklärung ab: Wir verweigerten bisher die Einberufung neuer Klassen, werden aber der heutigen Vorlage zuftimmen, nicht etwa, weil wir auf unsere Ideen vernichten, sondern weil die Umstände die Einigkett aller Partrien notwendig machen. Als wir die Einberufung früherer en hatten die Veibündeten im Verhältnis ju ung ungenügende Opfer gebracht. . , uns über die rtun e allgemeine Kriegfübru hatte nicht unsers Billigung. Damals waren die Fronten . 4 verrückbar, heute seht der Feind vor unserer Tür. Der Augenblick für Erörterungen über Kriegführung und Friedengziele ift verstrichen. Wir wollen nicht, daß diej migen, dle für dea brutalsten Imperialismus gegen uns kaͤmpfen, auch nur einen Augenblick denken könnten, daß wir auf Grund unserer Spaltungen und Zwistigkelten kapitulteren müßten. Wir bedauern die früher befolgie Polit. 1914 schlossen wir ung der Regierungepolitik nur an, well es sich um einen Verteldigungskrteg handelte, der keinen imperlallnischen Charafter hatte. Unsere Besorgnis begann 1916, als man von einern Aus⸗ rottungskrteg gegen Deutschland zu sprechen begann. Wir versuchten, unserem schwechen Enspruch Gebör zu verschaffen. Hierauß entstand die Minderheitsbewegung. Als von Fom und New Nori aug Appelle entönten, antwortete unsere Regierung stets mit einen brutalen Nein. Wir glaubten an eine einfache Wahnstnngpolttit; bie Verdffentlichung

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der Gebeimverträge zeigte jedoch, daß die französische Reateru immer nur eine Befr. betrieben haite. ö