1918 / 81 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Apr 1918 18:00:01 GMT) scan diff

zac augegchentn Wert und Pakete mlt Wertan

2 ür Pakete auf Entfernungen (in geg; 8 ohn! is zum Geri

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bis 10 10 - 20 20 - 90 50-1 ies ich Zone 1 Zone 2 Zone 3 Zo

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je 1x . 0 PF. 10 Pf. 20 Pf. 30 Pf. 40 Sf. 80 9. Hierzu treten als Peichsabgabe folgende Zuschläge: L für Makete bis 5 kg a) auf Entfernungen innerhalb der Zone 1 5 Pf., b) auf alle weiteren Entfernungen... 10 . für Pakete über 5 Kg gMauf Entfermmngen innerhalb der Zone 1 19. p) auf alle weiteren Entfernungen... 20 ür nicht freigemachte Pakete bis kg einschießlich wird zrtozaschlag von 10 Vf. erhoben. Portopflichtige Dienst⸗ en unterliegen diesem Zuschlag nicht. die als Sperrgut zu behandelnden Pakete wird das

II.

F. Paketsenduugen.

PDerte Cäqht tet der Tertozuschlag und die Versicherungsgehüihr) rn die Hälfte erböbt. einer Ausdebnung 1, Lm, in einer an wiegen oder C. si

Gegenstãnden berlade

m überschreiten oder b. in einer Ausdehnung m überschreiten und dabei weniger als 10 kg Beschaffenheit nach nicht bequem mit anderen ass

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hältnismäßig großen Raum in Anspruch nehmen, oder die überbaupt

75 * r* besonders

eine bes sorgsame Behandlung erfordern, z. be Pflanzen und Gesträuchen, Käfige, leer oder mit lebenden Tieren, leere Zigarrenkisten in großen Bunzen, Hutschachteln oder Kartons in Soljgestellen, Möbel, Korbgeflechte (Blumentische, Kinderwagen usw.),

Spinnräder, Fahrräder und dergleichen, d. in ibren Gesantahmessungen

(Höhe, Breite und Lange) 165 m überschreiten und dabei 5 Kg oder weniger wiegen. Jedoch gelten Pakete bis 105 em Länge, deren Breite

Dice zusammengenommen nicht mehr als 40 mn beträgt, nur ann als Sperrgut, wenn sie lebende Tiere enthalten. Pakete mit lebenden Hummern, Austern, Muscheln, Krebsen u. dgl. Schaltieren sowie mit lebenden Blutegeln sind nur dann als jperrig zu tarxieren, wenn der Inbalt auf der Paketkarte oder auf der Sendung selbst als lebende Tisre angegeben ist, oder die Sendungen nach der Art ihrer

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fr 2 It Gyr . Alls Sxrerrgut gelten alle Parete, die a. in irgend

daher bei der Verladung einen under⸗—

B. Körbe mit

gebt nach Oeitn lanerhalb des Deutschen Reichzne

Eagchiets ssile nach Banern rid TKBnitermberg. BVerrackung einc besendere Behandlung während der Destbe eri erfordern. ttetun Die Pakeisendungen find tunlichft frei zu machen.

B. Fär Batete niit XDertaugabe wirs erhoben: ) Pakete chne Wertangabe zu entrichtende Vorto 7) Ver sicherun oder einen Teil von der Entfernung. .

G. De Einschreibung bei Privatpaketen ist bis auf weiter ausgeschlomsen. eiter

L. Fär Nachuahrepgfete (X. zulässig bis Spo ) wird an dem Porto erboben: 1) 10 25. Vorzeigegebühr, 2) in Falle der t löfung die Postanweisungsgebühr für Uebersendung des einge og. Nach nah mebetragẽ. , gern

E. Dringende Pakete müssen freigemacht sein. e dere Gebühr außer Porto und etwaigem Eilbestellgelde 1 A. e

F. Die Versendung mehrerer Pakete mit eiuer Pafeikarte n bis auf weiteres nicht gestattet. fie n

G. Es empfiehlt fich, in die Pakete obenauf ein Doppel der 1j schrift zu legen. . ö

2 daz fa ; Yen? (siehe unte 959e bühr gleich: naß 5 5j ö 4)

. s 8 ö 3 Y. für je 300 Mn, mindes: ens jedoch 10 Pf., ohne lt i ih

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H. Freigemachte Pakete im Gewichte bis 8 oz. 8 Ka (, Pofrvakete“) nach dem Auslande.

Allgemeines. Den Vakeren důrfen zurzeit allgemein Briefe oder briefliche Mitteilungen nicht beigefügt werden; auch dürfen sie außer einer Nechnung (Faktura) keine anderen Geschäfts-⸗ papiere enthalten. Wegen der in Fällen dringendsten Bedürfnisses zugelassenen Ausnahmen erteilen die Postanstalten Auskunft.

Jeder Paketkarte sind Zollinhaltserklärungen für das Ausland sowie ein für die Darenderkehrsstatistik bestimmtes Doppel auf grünem Papier in deutscher Sprache beizufugen. In der unten angegebenen Zahl er erforderlichen Inhaltserklärungen sst das Doppel mit einbegriffen.

Außerdem ist zurzeit noch ein zweites Doppel der Irhalts— erklärung af grünem Papier beizufügen, (Für Pakete nach Luxem⸗ burg sind künftig zwei grüne Zollinbaltserklärungen erforderlich.) Die Ueber fchrift der beiden grünen Inhaltserklärungen muß in:

* nr, n,, (zum Zwecke der deutschen Zollabfertigung)“

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. von. ; die Post⸗ anstalten

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langen und, falls dies abgelehnt wird die Annahme des Pakets verweigern .

Zu jedem Patet miüssen vom Absender besondere Begtett⸗ papiere VHafetkarten, Zollinbhaltserklärungen usw. ausgestellt werden. Auf⸗ oder Einklebungen irgendwelcher Act därsen auf den Ab= schnitten der Vateitarten auf weiteres nicht angebracht werden. Das Verbot gilt auch für den Verkehr nach den mit Deutschland verbündeten Ländern und nach den besetzten feindlichen Gebieten.

Die Vorausbezahlung des Portos bildet die Regel. Pakete nach Luxemburg (ausschl. der Pakete mit Nachnahrne und der dringenden Pakete) können jedoch auch nicht freigemacht abgesandt werden. Für Nachnahmen (stets in Mark und Pf. anzugeben) mit nachstehenden Lusnahmen be— sondere Gebühr von 1B. für je 1 , mindestenz 20 Pf.; Postanweisungk⸗ gebühren werden nichl abgezogen. Für Nachnahmen nach Bosnien— Herzegowina, Desterreich mit Liechtenstein, Polen und. Ungern werden nur 10 PI. Vorzeigegebühr erhoben; Uebermittlung des eingezogenen Betrags erfol gt gegen die gephnliche Pestanreisungsgebübr. Zahlungsmittel, die auf ausländische Währung lauten, und Zablungs— mittel, Tie auf deutsche Reichswährung lauten, dürfen nach Lem Aus— land nicht in demselben Wertpakete bersandt werden. Als Zahlungs—

mittel gelten außer Geldforten, Papiergeld, Banknoten und dergleichen, auch Anuweifungen, Schecke und Wechsel. Vatet? mit Wertangabe nach dein Ausland, die Zahlungsmittel in aue ländischer Währung im Gesamtwerte von mehr als 50 * enthalten, werden nur an—

bis

Devisenstelle erworben sind, oder wenn eine Erklärung der J zur Absendung vorgelegt wird. Die als Devisenstellen b Banken und Firmen und die bei Feststellung des Gesa wendenden Umrechnungskurse sind bei den Postans

* 1M , 75.16 Wertangabe nach dem Auslan

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nur von der Reichsbank oder einer im die; gewerhsniitßzig n hende Bes

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genommen, der Nachwels gef wird, daß diese bei einer Der beizufügenden Zoll⸗Inh. Erllatungen Sarl Sxrache

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Bemerkungen IX = WDertangabe zulässig. R= Nachnahmt zulaͤsstz. E Eilbestellung zuläͤssig.

1) Belgien (nur nach bestimmten Orten im Gebict des General⸗ gouypernements in Belgien) 2) Soenien⸗Oerzegowina

a) aber Defterreih b) über Desterreich und

3) Sulgarien . J Dänemark mit Grönland... Luxemburg. ? . Niederlande . J 7 Norwegen über Dänemark oder Schweden 8) Desterreich mit Liechtenstein) . Sa) Volen (Generalgęurernementz Warschau und Lublin) 89 Gwen, ,. w 19 Türkei Bis auf weiters eingestellt). Hh tnsarenmn;;,,,, re,.

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) Der Pakewerkehr nach der Bukowina, nach Dalmatien, dem Küstenlande, Galizlen und nach Tirol ist bis auf weiteres Be⸗ schränkungen unterworfen, worüber die Postanstalten nähere Auskunft erteilen.

) Für Pakete nach Luxemburg sind zwei grüne Zollinbaltserklärungen (ehe Vorbemerkungen; Allgemeiner) erforderlich.

f Der Paket verkehr ift bis auf weiteres Beschrankungen unterrorfen. Nähere Auskunft erteilen die Postanstalten.

D Tie Lange elned Tarwerttz ist sestgeetzt arf 15 Suchstaden Sei Ffiener Sprache eder i190 Such steben bet veraredeter Sprache ober auf J Ziffern. Windestbetrag für ein gewöhnliche? Telegramm im Stadtverkehr M Pf., im 6brigen Inlands verkehr und nach äuremburg und Oe sierre ich 0 Yi, nach Boanien⸗Herzegowina und Ungarn 70 Pf., nach Volen Und Rußland 1 N. 0 Bf, nach Lem übrigen Auslande 50 ES. Durch 5 nicht teilbare PFfennitz⸗ deträge der Telegrammgeꝛbnhr (ohne die Reichsabgabe) find auf solche zu erhöhen. Die Böertiazen gelten fur den billigsten oder fur den gebräuchlichsten Beg, für andere Wege find sie dei den Telegrarhendatern zu eriragen.

Y Satzzeichen, Bindest eiche und Aus lazzeichen werden im inneren deutschen Verkehr, einzeln angewandt, kostenfrei mitbesördert. Im Auslands verkehr werben fie nur auf Verlangen des Absenders mittelegrapbiert und dann auch kariert. Punkte, Beiftriche, Dozpelpuntte, Bindesiriche und Bruchstriche, zur Bildung von Zahlen benutzt, gelten als je eine Ziffer.

h Für dringende Telegramme wird die Bortgebühr breifach, die Reichsabgabe jedoch nur einfach berechnet.

weber die Besßzränkungen im Telegrammverkehr mit dem nicht feindlichen Ausland geben die vei den Sertehrsanstalten ausge⸗ hängten Bekanntmachungen Auskunft.

4) Im Verkehr innerhalb Teutschlaͤnbvs sowie nach Bosnien⸗Herzegowina, DOefterreich und Ungarn wird für das vorauszubezahlende Antwortz⸗ vLelegramm —B?b— die Gebühr eines gewöhnlichen Telegramms von 10 Wörtern Lerechner. Wird eine dringende Antwort verlangt, so ift RI D- zu sezen. Soll die Gebühr für eine Antwort von mebr als 10 Körtern vorausbezahlt werden, so ist dies besonders anzugeben, z B. hb 20— oder RPIl2- . Im Vertehr mit dem übrigen Ausland ist die Zazl der für vas Antworttelegramm voraus⸗— bezahlten Vörter in jedein Fall anzugeben, z. S. FP -= over —RPD1I0-.

5p Für die Vergleichung eines Telegramms TC— wird ein Viertel der Gebühr ohne die Reichs abgabe für ein gewöhnliches Telegramm von gleicher Wortzahl erhoben.

Ce. Telegramme.

G Rr tetegrartßische Smzfengdanzeige —FC-— (f die Gedihr göelh ber

eines gewöhnlichem Telegramms von 5 Boͤrtern für denselben Ort und denselven Weg; für dringende tele graphische Empfangsanzeige F090 erhöht sich diese Gebühr auf bas Dreizgche. Für brtefliche Empfang sanzeige —FChb— find im Verkehr mit dem Auslande bf im voraus zu entrichten. Für vrieiliche Emp sangs⸗ anzeigen des inneren deutjchen Bertehrs wird ieine besondere Gebühr erhoben. Telegram nt !. Hin fifan gsa eνꝘ Hes af eus iter es ü . zelasgen. ö D Bei ter Aufgabe eines auf Berlangen des Abjenders nachzu⸗ sendenden Telegramms FE-— ist nur die auf die erfte Beförderungsftrecke entjallende Gebühr zu entrichten; die Nachsendungsgebllhren hat der Empfänger zu bezahlen Telegramme, die auf erlangen des Empfängers nachgesandt werden, find mit „NRachgesandt von“ (Rüernedis 8 zu bezeichnen. Der Antragsteller ist zur Nach⸗ za9lung der Gebühren verpflichtet, wenn sie am Bestimmungsorte nicht eingezogen werden tönnen

) Telegramme mit der Bezeichnung „telegraphenlagernd TR -— ober „postlagernb“ G6P— sind zulässig. Die mit dem Vermerke „Tages“ (Jour) versebenen Telegramme werden nicht während der Nacht (in Deutschland nicht von 10 Uhr Abends dis 6 Uhr Morgens) bestest; eine Verpstichtung, die während der Nacht aufgenorimenen Telegramme sofort zu bestellen, besteht nur, wenn sie den Vermer? „Aachts“ (Ruit) tragen ober die Ankunstsanstalt zu erkennen vermag, daß sie wirtlich d licher Natur sit. d. Telegramme, bie von der Veftimmungstelegraphenanftalt als cinzeschriebene Briefe zur Post gegeben werden sollen, sind mit dem Vermerte FRE— oder, sofern es sich zugleich um posllagernde Telegramme handelt, mit dem Vermerke —GFRH— zu versehen; für die Einschreibung hat der Apjender innerhals Dentschlands 2) Pf. zu entrichten. Zür Tele⸗ gramme, die durch die Poft nach einem anderen als vem telegraphischen Seftimmungs lande weiterzubefsrdern sind, beträgt die vom Absender vorauszubezahlende Gebühr, je nachdem die Anschrist die Angabe „Post“ (Weitersendung als gewöhnlicher Brief) oder die Angabe FE enthält, 20 oder 40 Pf.

S Ingerhald Deutschlands kann der Absender die Wei terbeförderung

Sꝛrronnischer Vorschrifteuber eich:

Guroyäischer Vorschriftendereich:

**. e nm n In der Sxalte dedeutet: d. deutsch, e. englisch,

f. = sranzösstjch, h. holländisch, o. oder; d. h. es ist dem Abfender

sreigestellt, ob er dle eine oder die andere Sprache anwenden will.

. , . d=, , ., r, , , . m m.

I Schriftliche Mitteilungen auf den Pakettarten find unzuläsfig; N big soo 4.

9) W unbezre

ES) W bis goo M*.

4 W unbegrenzt; R bit Seo er, ausgenommen nach Grönland. elbfr: dringende Patete zuläsfig; E nach Postorten.

s) Fär ben Grenzverkehr (1. Jone) nur 45 Pi. N. unbegrengt; N bis seo ; E. Tringende Baker und Sinschreibpakete zulässig. Sinschreibgebühr 0 H.

6) W hit So es; K bis soy) ds; Lz. s

V unbegrenzt; R bis so) ; K nach best. Orten.

6) W unbegrenzt mit . der örtlichen Besckränkungen; N biz sah tz, k ausgenommen nach der Bukowina. Tringende Valete, bie in leiner Richtung nch als 69 c ανeε fen, zulässig, ausgenommen nach der Butc wing, Dalmatten und bi Fierreichischen Inseln im Adriatiscken Meere. Nach einer Anzahl Orte in Talmatg, im Küstenlande und Tirol sind schriftltche Litteilungen auf den Paterrarten unzuläs,

Schriftliche Miteilungen auf den Pakettarten find unzulässig. N ditz M0 . Mr Palete sind im Generalgouvernement Warschau von ber Be iti mm ungeponnanne gegen eine Gebühr von 19 Rt. auf Grund von Benachrichtigungschttllen azsuholen. . ;

6) MV unbegrenzt; R bis sco Æ; dringende Palete zuässiz; E nur nach rhstth

mit BGeftelldienst.

W unbegrenzt; R bis sog K; E.

Rur nach best. Drten; W his 4 Æ, R dis 90 -K. Schriftliche Wittellmeg

auf den RVatetfarten find unzulässig. Bis auf weiteres darf ein Absender tusltz

höchstens X) Vakete einliesern.

19) W , , N bi 80 S. Dringende alete nicht zul⸗ 7g. Sch riftllche Nittelluz unzulässsg.

* 2 * „Sd rache

Schriftliche Mitteilungen auf ben Vaketkarten find urzulkffz. Nur nach Tlnrnin

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durch ilboten h- one Räckstcz: auf die Entternung mit 40 Pf. für ledes ch gramm voransbezahlen. Dieselbe Gebühr hat der Absender eines Telegramm nt bezahlter Antwort fur die Eunvestellung des Antworrs telegramms vorau szubernhf⸗ RXP—. Bird der Eilvotenlohn sowohl flir das Ursprungsielegramm als auch n das Antwortstelegramm vorausbezahlt, so hat der Bermert b— RxEb-— zu laute Hat der Absender nichts voraus bezahlt, so werden die wirklich erwachsenden Aublaet vom Empfänger oder, falls dleser nicht zu ermtttein ift oder die Zahlung ö Die Kosten fur die Keiterketh

egel der Empft nz

.

den haben, fuld, n ö be zahlt

In diesem Falle erhalt das Telegramm vor der Anschrift 10 Das zu vervielfältigen de Telegramm TMx— Wortzahl einbezogen, als ein einziges Telegramm berechnet. ; werden für jede einzelne Vervielfältigung für je 160 Wörter oder einen 40 Pf. erhoben Fär dringende Telegramme erhöht sich dieser Jetrag auf o Rs. zu 1) Tie Vernerte H= F s, =, Tages usw. zählen als und sind vor die Anschrift zu setzen. al 12 Eine Qutttung Uber entrichtete Gebltren wird gegen Zahlung don 10 z.: Telegraphendeten in schlag erhoben.

Wortta⸗

uropäischer Vorschriftenbereich: .

Deutschlandd .

StadttelegramGmhe .. Zu der Worttaxe wird ausgenommen bei den Presse⸗ felegrammen elne Reichsabgabe von 2 Pf. von jedein Wort, mindestens 10 pf. von jedem Telegramme erhoben. Bei Berechnung der Reichs abgabe sich er⸗ gebende, die Mindestgeblihr von 10 Pf. übersteigende Beträge find, wenn sie auf 2 und 6 endigen, nach unten, wenn sie auf 4 und 8 endigen, nach oben auf

die nächste durch 5y teilbare Zahl abzurunden. Belgien (nur nach Brüssel, Lüttich und Vervterg und deren Ver- und Nachbarorten sowie nach Antwerpen, Halle (Belgien), Hassclt, Huy, Löwen, Mecheln, Namur, Tieney, Sint Truiden, Tongern und Welken⸗ raedt. Nur offene deutsche Sprache ö ö Bosnien⸗Kerzegowtna (äber Verkehrsbeschränkungen erteilen die Telegraphenanstalten Auskunft) .. Gulgarten . 2. Dane, ffũr XP v. Abs. 76 Pf.): gewöhnliche Tel. Pressete s . grid * rf (Verkehr bis auf weiteres eingestellt). Luxemburg (nur offene deutsche Sprache zulässig)⸗ Rieder landel für XP- v. Abs. S Pf.: gewöhnliche Tel. eee, . / 1 Einschließlich der Reichsabgabe die 2 Pf. von kedem

vie ein , s. untet 1) der Vorbemerkungen.

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5 Rorwenen: gewöhnllche Telegranune . 0

Oeterreich mit Liechtenstein (ber Verkehrtbeschrän⸗

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kungen erteilen die Telegraphenanstalten Auskunft) feroehnliche leg Pressetelegramme . . 1 . K .

Polen, Gebiet des Generalgouvernemzents

Warschau (nur nach Alexandrowo, Bendzin, Brze⸗ ziny, Ciechanom, Ciechocinek, Czenstochau, Garweolin, Gombin, Gostynin, Grejewo, Gredzisk, Erojee, Kalisch, Kolno Kolo, Konin, Kutno, Lenezve's, Tipno, Lodz, Lomza, Lowiez, Lukow, Makom, Mazowieck, Minsk Mazowiecki, Mlawa, Nasielst, Ostrolenka, Dstrow (Gouvy. Som ze), Dzorkow, Pabianice, Veisern Pysdry), Plock, Plongt. Yrzaenvsz, Wultut Nadzymin, Rawa, Foran, Rypin, Siedlee, Sieradz, Sierpe, Skierniewice, Slupca, Sochaczew, Soko⸗ low, Setnowice, Szezuczvn, Tluszez, Tomaszow (Kr. Brzeziny), Turek, Warschau, Wengrow, Wielun, Wloclawek, Wyszkow, Wyszogrod, Zanbrewo, Zawiercie, Zdunzka Wola, Zhierz, Zyrardow. (Nur

Sprache zulässig) .

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offene deutsche . J Zu der Worttare wird elne Reichsabgabe von

Mort, nindestens 10 Pf. von idem Telegramm beträgt. Wegen der Abrunbting der Reichsabgabe s. unter Deulschland, wegen

2 Pf. von ledem Wort, mindestens 10 Pf. von jedem Telegramm erhoben.

Rutzland, Postgebiet des Oberbefehlshaber Ost a nech Augustow, Bausk, Bialowies, Bialystok, Bielsk, Brzostowica Wielka, Dombrowo, Goldingen, Grodno, Hasenyoth, Janow, Kalwarja, Knveszyn, Kowno, Liban, Rida, Lunno, Mariamxol, Mitaun, Qlita, Poniewiez, Riga. Rossienie, Russ. rrot⸗ tingen., Schaulen, Sein, Slemiathyeze, Skaudwile, Sokolka Suwal i. Swoisl ocz. Talssen. Telsze, Tuckum, NTilkomierz, Wilkewischkt, Wilna, Windau, Wiadis⸗ r Wolkowysk. Nur offene deutsche Sprache zu⸗ . 9 1 1 8 1 1 2 6 1 1 1 1 * * 14 Zu der Worttaxe wird eine Reichs abgabe von 2 Pf. von jedem Wort, mind. 19 Pf. von jedem Telegr. erhoben.

Schweden: gewöhnliche Telegramme... ö

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Türkei, europãische und m ,

Ungarn (über Verkehrsheschränkungen erteilen die Telegravhenanstelten Auskunft): gewöhnliche Tel. nne,

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6 4 1 Verlag der Reniglichen Geschaftsstelle des Deutschen Neichsameigerg und Kal. Preuß. Staataan;elgers (Mengering). Druck der Norddennschen Buchdruckerck und Nerlasz mn falt, Bersin Sm. 48, Rina

* tsiatsanzeiger.

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Der Gezugspreis beträgt vierteljährlich 8 M 30 Pf. Alle Nostanstalten nehmen Gestellnng an; sur Kerlin außer den Jostanstalten und eitungzuertriehen fur Kelbstabholrz

auch die öniglicht Geschästastelle 8m. 18, Wilhelmstr. 2.

Ciuzelne Nummern ko sten 28 Hf.

An zeig enpreis für den Ranm einer 55 gespalterern Einheitszeile 59 Pf., einer R gespalt. Einheits zeile v5 Bf. Auserdem kaird anf den Anzeigendreis ein Teuernngszuschlag von 20 v. H. erhob en.

An zetgen utmmt an:

die Köntgliche Geschäftsstelle des Reichs« und Ttaats anzeiger

81.

Inhalt bes amtlichen Teiles. DPrhens verleihungen ꝛc. Deutsches Ieich. EFrnennungen ꝛc.

Belanntmachungen, betreffend Liquidatlon französischer Unter⸗ nehmungen bezw. von Unternehmungen ausgebürgerter oder landesflüchtiger Personen.

Bekanntmachung, betreffend das Schiedsgerlcht bei Streitig⸗ ö. . ( m der Gemüsekonseroen · Kriegsgesellschaft in Braunschweig.

heran ntmachung, betreffend Zwangsverwaltung franzöfischer Unternehmungen.

handels verbot.

ö. eee, mn Preußen. Ernenmngen, Charatterverleihungen, Standeserhähnngen mib sonstige Personalnerãnderungen. ; . Erlaß, betreffend Verlängerung der Ermächtigung zur wider⸗ iin zinslosen Stundung forstfiskallscher Pacht- und etzinsen. Helanntmachung, betreffend das Felix Mendelasohn⸗Bartholdy⸗ Staalsstipendium für Musiker. ölen e unh betreffend die Erteilung einer Markscheider⸗ onzession. lufhebungen von Handelgverboten. Hemdelsverbafe Inzelge, betreffend die Ausgabe der Nummer 10 der Preußischen

esetzammlung. Grste Beilage: Velanntmachung der in der Woche vom 24. bis 30. März d. J.

zu striege wohlfahrtszwecken genehmigten öffentlichen Samm⸗ lungen und Vertriebe von Gegenständen.

Amtliches.

Seine Masestät der König haben Alergnädigst geruht: dem Königlichen Konzertmelfier a. D., Professor Dessau n Charlottenburg den Roten Adlerorden vierter Klasse, dem Geheimen Oberjuftizrat Gutsche, bisher Mitglled des Oberlandeskulturgerichts in Berlin, den Königlichen Kronen⸗ orden zweiter Klasse, dem Amtsgerichtsrat a. D. Dr. Schwartzkopff in li ten r , , den Königlichen Krouenorden dritter

dem Eiienbahnkassenvorsteher a. D. Oschatz in Rostock, dem Cisenbahngütervor sieher a. D. Steinderg in . nd dem enn n, a. D. Si mon in Hochheim bei Erfurt den Königlichen Kronenorden vierter Klasse

dem Lehrer a. D. Gerlach in Geihsborf, Kreis Lauban, , der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohen⸗

dem Oherbahnassistenten a. D. Höpfner in Delitzsch und m Zollassistenten a D. Krautwalb in Berlin-Pankow das Derdlenstkreuz in Gold,

dem Eisenbahnloksmotivführer a. D. Dwornik in Forst,

Lauft, das Verdienstkreuz in Silber,

ö en Gaftwirt Fürböter in Techor, Kreis Oftprignltz, ö dem Königlichen Schloßdiener 4. D. Koh se in Eiche, reis Osthapelland, das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, dem städtischen Haschinen führer a. D. Schumacher in erh. dem Eisenbahnweichensteller a. D Pluta in Preilack, dun dlrei Kottbus, dem Cisenbahnhilfswerkführer a. D. Sitte n aner mefda dem Eisenbahnhilfspförtner a. D. Zschuppe 8 obrilugk Kreis Luckau, den Eisenbahnschrantenwärtern äadndöntice in Dietrichsborf, Kreis Wittenberg, und Leh . n Schönwalde, Kreis Luckau, und dem bisherigen gen ahnbetrieba arbeiter Spielau in Dessau das Allgemeine n, sowie

am bisherigen Bahnhofsarbelter Schubert in Leipzig des Asigemeine Chren el hen ln Bronze zu verleihen.

=

Dentsches Reich.

Seine Masestät der Kalser haben Allergnädigft geruht:

dem Geheimen expedlerenden Setretär und Kalkulator im

R nil g eee Innern Henze den Charakter als Rechnungsrat

.

Gerlin Sr 28, Wilthelmstraße Nr. 32.

6. Ahril

2

Abends

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Kaisers hat der Reichskanzler zu Mitgliedern der . lichen Disziplinarkammern:

in Königsberg i. Pr. den Königlich preußischen Milittär⸗ Intendanturrat, Geheimen Kriegsrat Nerlich daseibst,

in Potsdam den Königlich preußischen Landgerichtsrat von König daselbst auf die Dauer der von ihnen bekleldeten Staate m ter sowie

in Schleswig bie Königlich preußischen Landgerichtsdirek— toren, Geheimen Justizräte Mensching und Boefe in Altona für die Dauer des Krieges ernannt.

——

Bekanntmachung,

betreffend Liquidation französischer Unter— nehmungen.

198) Auf Grund der Bekanntmachung, betreffend Liquidation französischer Unternehmungen, vom 14. März 1917 Reichs- Gesetzbl S. 227) habe ich die Lignidation des im Inland befindlichen Vermögens der französischen Champagnerkellerei Vlx⸗Bara fils & Co. in Avize (Frankreich), insbesondere der unter der Füma Vix⸗Bara Sohn und Genossen betriebenen Zweigniederlassung zu Schiltigheim bei Straßburg i. E., an— geordnet (Liquidator: Justizrat Reis in Straßburg i. G).

Berlin, den 3. April 1918.

Der Reichskanzler (Reichs wirtschaftgamh. Im Auftrage: von Jonquisres.

Belanntmachung,

betreffend Liquidation französischer Unternehmungen bezw. von Unternehmungen aus gebürgerter Personen.

Auf Grund der Bekanntmachung, betreffend Liquidatlon französischer Unternehmungen vom 14. März 1917 (Reichs—⸗ Gesetzbl. S. 227), und betreffend zwang sweise Verwaltung und Liquidation des inländischen Vermögens landesflüchtiger Per⸗ . vom 12. Juli 1917 (Reichs⸗-Gesetzbl. S. 603), habe ich

ie Elqu i dat on folgender Unternehmungen usw. angeordnet:

199) des parzellieren Landbtsibeg im Krelse Tiedenhofen⸗Ost der ranzösschen Staatzangehörigen Glise Mahn, ohne Gewerke in

onguy, und Gatineau, Alfons Augrstin Heinrich, Shefrau, Marie geb. Ptahn, in Amlsenz, in Eibengememschaft des alten Riechts (Liquidator: Justlne: Fitzau in Diedendofen), ;

200) der jranzösischen Beteiligung an der Firma Gedr. Köchlin I. G. zu Mülhausen i. G. (Liquidator: Justiziat Dr. Hochgesand in Mülhaufen i. E.),

201) der französtschen Betelligung en ber Steinzutfabrik Nieber⸗ weiler A.-G. zu Niederweiler t. X. (Liquibator: RNechtzanwalt Dr. Pännel in Saarburg i. C), .

202) der im strelse Straßbura⸗Staht belegenen, der auß gebürgerten Landesflächtigen Witwe Mathilde Meyer, geb. North, zuletzt in Straßourg, und der französischen Staarsangehörtgen Gbefrau Marte Tiabltz, geb North, in Loon im Mheigentum je 1ur Hälfte ee hörfgen . (Liguidator: Unterstaatssektetär a. D. Mandel in Straß⸗ burg 5. E.),

gez) der französtscken Beteiligung an der Kommanditgese lischaft auf Altten L. Schaal Co. Schokolaze, und af Werke in Stiaß⸗ bug 4. E. (Aquidaror: Jasttzrat Dr. Jarels in Sugßburg i G), 204) des im Kielse Molsheim belegenen parzellterten Besttzes der französischen Staatzangebörigean Ehefrau Andreas Joessel, Alice eb. 43 in Beauvais ( iquitator: Justtitat Lange in Straß urg l. E.), 9h) des in Straßburg Ruprechtsan, Mühegsfse 11, belegznen Grundbesttzß der Eiben der Huchhaltenin Julie Schott, Stiaßburg Wiquidaior: Cxzellenß Mandel, Unttrstaatssekretaͤr a. D. in Siiaß- urg i. E), . . ; 25g) der französischen Beteiligung an der Aklienkom manditgesell⸗ schaft Blech . Cie. in Martiich (Liqutzater: Rechtsanwalt Cramer in Schleitsiad̃).

Berlin, den 2. April 1918.

Der Reichskanzler (Reichs wirtschaftsamh. Im Auftrage: von Jonquisres.

Bekanntmachung, betreffend Liguidatisn von Unternehmungen landes flüchtiger Personen.

Auf Grund der Verordnung vom 12. Juli 1917 (Relchs⸗ Gesetzbl. S. 608) über zwangsweise Verwaltung und Liquidation des inländischen Vermögens lan desflüchtiger Personen habe ich die Liquidation über folgenden Grundbesitz angeordnet:

4) den im Kreise Molsheim beltgenen perz'llierten ländlichen Giundbesitz des ausgebürgerten landerflachtigen Anselm Laugel, Euts⸗ besitzer, juletzt in St. Leonhardt (Liquidator: Justlzrat Lange in Straß burg i. G.),

5) den siäbttschen Grunkbesitz in Mülhausen und den parzelllerten Grunsbesitz im Kieise Mülhgufen, sowelt er bisher nicht gewerblichen Zweckün diente, der auzgebürgerien Land tzflüchtigen Alfred Vogor, Fibr kant, un Ehrftau Amalie Frieder ke geb. Thie np, zuletzt in Mülhausen (qu indator: für den stärtischen Hautb sitz: Burger⸗ metsterstel veorzreter Negterungerct Zoevffel in Müälbausen i. F. und für den Landbesitz: Notar Blevler in Mäihausen).

Berlin, den 2. April 1918.

Der Reichskanzler (Reichswirtschaftsamh. Im Auftrage: von Jonquiéres.

Bekanntmachung. Auf Grund der Verordnung über die Verarbeitung von Gemüse und Obst vom 28. Januar 1918 (Reicha⸗ Gesetzbl. S. 46 folgende) wird bestimmt:

§ 1.

Bei allen Streltigkeiten, die sich aug einer mit Genebml⸗ gung der Gemülekonserben, Krlegsgesellschaft in Braunschweig er⸗ folgten Lieferung von G müfekonserben im Sinnt der Verornn ung dom 23. Januat 1918 (Reichs⸗Fesegtl. S. 46) jwischen Herstellern und Ahnebmern creeben, enticheide; unter Nusschluß deg erdent⸗ lichen Rechtgwegg ein bei dir Reiche stelle für Gemüte und Obst ju eritchten det Schiedsgericht nach Maßgahe der S5 2 bis 12 der für die Obstkor server⸗ und Mammelade n industrie gul igen Schiedt.= ,, vom 24. Januar 1918 (Reicheanzeiger 29 vom 2. Fe⸗ tuar 1918).

Diet Zulammensetzung und Berufung des Schieds⸗— gericht eifolgt dach folgenden Bestimwungen:

Die ReichssteLe für Gemüse und Obst, Geschäftsabteilung, in Berlin ernennt für alle Schledgaerickt⸗ einen oder mehrere stä dige Sesczäfttführer und einen oder mehrere Vertreter der Geichäftz⸗ führer. Sie ersrcht ferner die Handelzkammern in Berlin und Braunsckweig um Aufstellung einer Liste von je sechs Ge— müst konserver händlern und die Gemüselonserven K iegsgese Uschaft um Aufstellung einer List: von zuölf Gemüsekon serven— fabrlkanten, die geneigt und bereit, als Schiedirichter tätig zu seia. Das Sciedt gericht entscheibet in der Besetzung von fünf Mitgliedern. Ein Mülglied ist der Geschäftsführer ozer sein Siell⸗ bertreter. Die vter anderen Niiglleder werten von dem Geschäfts. . zu Schiehsrichtern bestellt, und zwar derart, daß er aus ken Listen der Händler und Fahrikanzen je zwei Schiedsrichter beruft, und zwar möglichst der Reihen folge nach.

Fin den mehrere Schtergerichte an einem Tage siatt, so sind tunllchst dieselhen Schiedarichler zu bestellen.

3 2.

Der Abneßmer kann nur Minderung deß Kauspreiset rerlancen. Alle sonstigen Anspräche (auf Wandiung, Ersatzlieferung, Schaden⸗ ersatz wegen Richtertüllung und derglrichen) sind ausgeschlossen.

Braunschweig, den 30. März 1918.

Gemüsekonserven⸗Kriegsgesellschaft m. b. H.

Dr. Kanter.

Bekanntm achnung.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs weise Verwaltung französischer Unternehmungen vom 26. November 1914 (RGGBl. S. 487) und vom 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwallung angeordnet worden.

⁊7 85. Liste. Kreis Diedenhofen⸗Ost.

Besondere Vermögenswerte: JI. Das dem französtschen Staass. angehörigen Jultus Wärth, Beamter in . usiehende Miteigentum zu einem Drittel an dem Haufe DVieden⸗ 1 Blamartstraze 34 (Turmstraße 31). II. Die der fian. zäsischen Staatsangebörigen Ehefrau Alfred Moses Arnold, Mare Susanne, geb. Würth, in St. Denis zastehende Hypo the fen forderung von 12400 M gegen die Ebeleute Julius Levy in Dledenhofen, belasted das denselben gehörigen / M tigen. tum ar dern A„wesen Diedenhofen, Bis marksiraße 34 (Turm- sraße 31). Zroangsverwalter: Bürgermelster Berkenheter in Diedenh fen.

Straßburg, den 21. März 1918.

Ministerium für Elsaß-⸗Lothringen. Abteilung bes Innern. J. A.: Dittmar.

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kann, wenn er nur will, auch noch hundert oder einige fundert Mark mehr zeichnen. Wenn jeder der 8. Kriegsanleihe um eine volle Milliarde

Deiner Absicht lag.