1918 / 91 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 18 Apr 1918 18:00:01 GMT) scan diff

Zweite Bei

eichsaßgaben im Vost⸗ u Telegrayhß ex verkehr. zungen, auf welche die auf Grundstücke bezů liche J 7 z D

ö . e 91 ürgerlichen Rechts Anwendung find r schtjften - 28 Nn 2 * * * . er Entwurf eines Gesetzes, betrefsend Aenderung des . ᷣw,,, 4 41 ; 97 n S* 6 r nt 640 5 24 229 ; zes über eine mit den Post⸗ Telegraphen⸗ 2. Von der Beste nommen: 1 ̃ , 11 ER . ehh = , J er. hr zu erhebende außerordentliche Reichs⸗ : a n ö. ä * . f . * vom 21 1916 bringt folgende Zus ? t 5 ande rel ein hun m 2.1 ; . u ; . 21. 9 9 Zusammer c Gl lein band ; g erlin G ] . 3 ; h 9. ö 9 9 ĩ * ; 2* 1* . 9 5 zer Reichsabga m Post⸗ und Telegraphenverkehr. . em Gesetze uad, n k . erlin, Vonnerstag, den 1 . e imnmt ist und die vom Ritt gd ; ö —— —— 2 . ; n Bi 33 . Sicherstellung der Herkun t oder der k undesrg

8 3 . . 85 2 5 335 1 63 Als Reichsabgabe wird ein zu treffenden Vorschtiften innegehalten werden. V. i n ö . , ,

Zuschlag zu den Pof und stimmt, inwieweit bei Umsãtzeu von Rohstoffen 39 rat Inland, o wie au. Sswischenscheine über Cin zahlungen au nicht mehr als 000 ½ de el ; . . . b dem Zollausland gleichstebenden Gebiete des nd diese Papiere als einmalige Abgabe 5 vom Nennwert. Zei Kapitals nicht übe 1 ele ige bühren 22 361 ö . w * . 63.3 2 6 8 1 . 5 ]

elegraphengebühren erhoben Verkehr des Zollin landes und, soweit es . J gand⸗ und Wasserfahrzeuge für Personenbeförderung, wenn si verzinslichen Schuldverschreibungen und Renten—

e Geg uscher Kraft angetrieben werden oder wenn sie nach ihrer verschreibun gen, die auf den Inhaber lauten, die von (hel. . 1

22 e , m

in Höhe von“ handelt, bejonders bezeichnete sonftige inl 143i land zu behandeln sind;

sa eure e eiche beträgt, Bereits ent. 1 S*. Kreditgemährungen und Umsätze von ; ; umt sind und das Entgelt für ihre Lieferung acht— ausgegeben sind, beträgt die Abgabe 5 v. T., bei anderen In; J

sind auf die Nachsteuer = sondere von Wechseln und Schecks sowie von? 6 überschreitet. Ueber die Zweckbestimmung ist aus— ländischen Schuldnern 2 , bei ausländischen Staats- und d i Cg ö.

2 ehr 6 ** ager wie d notoris . e , , ö. ; 5 nf 3 nb ; ; ; 5 ö ger wie daz mole zauart, Ausstattung] für Vergnügungs- oder sport⸗ inländischen Kommunen, Hypothekenbanken, Eisenbahnen usw.

9 heil (Bau l 6 .

lus der Steuer wird! Millionen er—⸗ rkeh von Gesel cha ten und sonstigen V , Berwalt nn gz wege , . . Eisenbahnobligationen 1 3, bei Obligationen anderer aus— um 30 v indert sein igs b m [. * 217 on - 1 33 ** S CRI I0ß6I IM 9 andtenpntrebhe v vo 5 for imm * * è * J 4 , 366. . 9. . J J,, , rechnet. J geld Und Geldsorten: he einschließl ich der Wandteppiche, für deren Lieferung ländischer Schuldner 215 69 vom Nennwert. Schuld⸗ und 6231 . und nicht mehr als 200 009 .

111 6

über 20 bis 250 Gramm . 16 3. Umsätze von inländischen amtlichen Wertioich reihundert Mark überschreitet; . w

2 k j 1 Ton Uüan he. 1 ) Vertzeich ; . zweihundert Meg [[ ö Mme erschreil ö. ,, ö. . ö. z onstigen Verkehr.... Barren und nach näherer Bestimmung dez Vun egit en Gen Gunner gelle zar Pelzwe it ientenverschreibungen des R ichs der Bundes sta aten mal bon ch aug f Bekleidungs e nd von diesen verwaltete Anstalten, sowie die auf Grund

Schafpelze son ie Bekle 8 J

Pel des Reichsgesetzes vom 8. Juni 1871 abgestempelten auslän⸗

5 . 1

D; M* 4 anz 3. . ; z Die Bestenernng der nicztalkoholischen Getränke. 4 ; metallen, die zu Prägezwecken oder zum Zwecke des 3 ) es ] dischen Inhaberpapiere mit Prämien sind von der Abgabe

In, dem Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Besteuerung . rr Orts und Nachbarorts⸗ erworben werden; wen winde aus oder unter

von Mineralwässern und künstlich bereiteten Getränken ö . ; . , f 8 ö ̃ a ö b. im sonstigen Verkehr. ... Berechtigungen, für welche die auf Srundstückt bejñ 1 „tzkiagen und Pelzfutter gel cht n befreit. Steuerscheine, die an Stelle erloschener n te int Aktien ausgegeben werden, zahlen 20 “b, alle übrigen inlän—

4. Verpachtungen und Vermietungen von Grundstü „nlichen Schaspelzes, owie die Erhöhung der 351 für Kaff Te , . 3 . . . gl ; n f 6h 1 d 1 . 1 e ee Te e. 3. Drucksachen schriften des bürgerlichen Rechts gelten, sowie bon stee i ob das Kakao und Sch okolade . heißt es in den Allgemeinen bis 50 Gramm rechten, die sich auf die N g 3. aatlichen Hol 57 . 6. . 36

. i, . ; . k echten, die ich auf die Nutzungen von Grund und Boden bey 25 ͤ dischen 5 des Wertes der Gegenleistung.

Bestimmungen über den Gegen sta nd der Steuer . über 50 bis 100 Gramm. mit Ausnahme der Verpachtungen und Vermietungen en nee ct fir dis Lieserung je auszugehen, . nn, . . fan Nen 8 1. Gewerbsmã hig abgefüllte natürliche Mineralwässer, fe 6bher 19090 Gran Räume; gen eingerih nnn ö , ĩ Gewinnanteilschein⸗ und Iinsbogen , a.

ö 5 33 ff . ; . ö . 3 ; ö 2 3. ; . ö li Ir CGeminnants ssehg re ne n, gönn 6 a nwersungen

kůnst liche N ineraln sser. Lime na den und andere tünstlich bere chäftsy ö 5. Beförderungen im Sinne drs Gesetzes über die Bestenm . ͤ Gewinnanteilscheine inländischer Aktien, Von 9Yie .

Setranle sowie konzentrierte Kur linen aden unterliegen, olern z. vroben über 100 Gramm? des Personen- und Güterverkehrs vom 8. April 1917 Heicht g. wach der ĩ um nur zu einem Gesamt— inteilsche: Anteilen von Kolonialgesellsck

zum Verbrauch im Inland in verschlossenen Gefäßen in Verkehr ge— 3. M if ,, S. 329) mit Ausnahme der im 83 Nr. 4 und 5 dascs ks . Oele ö . 4 ie für solche ausländischen Aktien. deren B ; * hracht . i ct , 2 der , , ö n ö . ö ö ) ber im Ss Nr. Und 5 daselbst genannt meln e 3. ?. . . . 1 le süur solche Auslandischen A ten, deren * gen Aus der Bea ründ una ist

acht werden und nicht Gon au! Grund besonderer Gesetze steuer· J . von jeder Sendung 6. Umiätze der in Tar nummer h. des Reichdstempelgese 9. . gebend, daß für Gegenstände der gleichen Art Inland ausgegeben werden, 114 9, vom Nennwert der Wert— . e, . , , , . pflichtig sind, einer in die Nieichs kasse fließenden Steuer. Als künstlich bit wi 5 3. Juli 1913 (Reichs Gesetzbl. S. 639) genannten Gene ge ehe in . ] k zd , ,, , , K des gewaltigen Finanzbedarfs des Reich bereitete Getränke sind insbeson dere steuerpflichtig zuckerhaltige Ge—⸗ 23. Leitungen, für weiche Verglilu gen ö Degenstande; ll th e papiere, für Zinsbogen inländischzr Schuld⸗ und Renter ver⸗

z in denen die weinazsstsas Ga . der sesisñnna z . 2 , . 5 Sinne der In die z schreibungen 2, resp. 5 T. des Nennwertes der W ier ,, 98 46 j ö tränkz, in derten die wein geistige Särung Euech die Art der Herstesling „auf Entfernungen bis 76 nummer 3 des Reichssteẽmpelgefetzes gewährt werden? nne der Am r reis). schreibungen g resp. 5 v. d des Nennwertes der Wertpapiere ich her Zurücklagen notwendig erschlen, fo daß und Auftewabrung beschränkt oder verhindert wird, sowie Gerränke, Kilometer einschließlich .. Sa, Versicherungen im Sinne der Tarisnunmner 1 de Fel. pi zählen. Zingbogen von Schuld- und Rentenverschreibungen 60 25 des Mehrgewinnes gebildeten ei durch er gerne g . ; ü ere ten aug i , ter temp eg g,, J nmer es Neiz , g , agen des Reichs, der Bundesstaaten usw. sind hiervon befreit. unter bestimmten Voraussetzungen folgender Wir derentsernung des bei der Vergärung en istandenen Wein⸗ ,, k ͤ ö ͤ Wertpapierumsatzstempel herben ö 64 i, . Ye geistes, hergestellt sind. Der Bundes- ct wird ermächtigt, den Kreis II. beim Gewicht ber 5 Kilogramm 8 3. Von der Steuer sind befreit: Bel gan 6. ö . . 3 , nnn illi . a, h .. j 3.

s. 8; . 26 . ö k 50 5 f ö 5 . . 51 . x . Be auf U ? ) e et . landischer

Der steu 1pflichtigen Hetränte näter zu bestimmei. Susch Faiserliche a. auf Entfernungen bis 75 l. Reich und Bundesstaaten bezüglich des Post- und Tele Jioffen nicht nur S. Bei Kauf und , en ö D ,

Verordnung mit Zustimmung des Bnnzebrats kann Tie Stenerpflight Kilometer einschließlich .. und Fernfprechverkehrs fowie Beförderungsunterneh munen . . S 57 liegt Schu ldverschyei eiche . n bei inländischen, deren Beschäftsgewinn 25. einge⸗

unter Anordnung der erforderlichen Ueb : rwachungs maßnahmen auch b. auf alle weiteren Entfer—⸗ Leistungen für diesen Verkehr; . zenn die Geger ic tervergußerung ö chuld⸗ tentenverschreibungen zahlten Grund- oder Stammkapitals zuzi den . ( ! bor, M II iI rel [ . be 19 J J J . . * 2 99 . 2 , Sch Ft sz g Ry 2 womit osor 2144

) wb. Tr bei ausländischen Beginn des ersten Kriegsgeschäftssahrs ausge viesenen wirk⸗

n wor n wer

ö t Zinsenlaufs schafte 1 , . 2 mme er er,, a hIlumas chaften u. bekanntzumachenden Kurse an Zahlungs

9 6hes 868 * 351 6 . n . Cd Abgabesatzes gegenüber der bisherigen Krie

!= i112 3189 *

5 or r3anf r ir OI B57 Borer kn eren 9I* 18a 0NCOIHLI ö 55 J 5 ö . . * J h n. 3 ö 1 92 auf Gerrãnle. der im Abs. . dezeich et n Art ausgedehnt werden, Dee ö ,,, 2. Reich, Bundesstaaten, Gemelnden oder Gemeindeberhin n derselben Beschaffenheit oder nach vorheriger Be- oder io v. ĩ 2 cha sis, 1386 nn,, ,,,, en dem Verbrauch zugeführt werden. Die 8. Briefe mit Wertan gabe wegen der Lieferungen von Leitungswaffer, Gas und eleltt t leitung, für eigene oder fremde Rechnung erworben werden und Staats- Kommunal-, Eisenbahn- usw. Papieren 7. v. T. lichen Reservekontenbeträge übersteigt, bereits, wenn er höher getroffenen Anordnungen sind dem Reichstag sofort oder, wenn er 4. auf Entsernungen bis 75 Kilo— Strome; n Sccherungsvorschriften des 8 15 genügt ist. Geldumsatzstei ist als 500 000 Set. Der Grundsatz, daß das Reich gewisser⸗ Fer 1iinelt is eL zelne 346 ? sa fro . 5] 5 1 6 * * Sor 25 8 57; 0ßI 3M z 25 ch 2 ; 2 , s ni . 131 5691 6 53n* 7 1m 1 2 6. 2 7 er,, J . ) icht Tersammnelt, it. bei einem nächsten Zuscunmentreten rnitzuteilen. meter einschließlich. .. 3. „Unternehmen, deren Zwecke ausschließlich gemeinnützige ch nden Fällen des z 7 ist auch die Lieferung von Gegenständen ö Se umsatzste ier . . maßen als stiller Teilhaber an dem Mehrgewinn eines Sie lind auger Kraft zu setzen, wenn der Reichstag ez verlangt. . b. auf alle weiteren Entfernungen wohltätige sind, joweit es sich nicht um solche Umsãtze dieser um der aus dem Ausland an eine zur Zeit der Lieferung im Inland Ung— über die im inländischen Betrieb eines Kriegsgeschäftsja zres in jede Gesellschaft eintritt wird dadurck

2 hand? 8 85 toe 8 po 5 . 8 RBof s * 5 2 4 Ww ry 81 ö 28 h 7 1 25 3 5 KR4*I . 61 . 4 . 175 4s * 5 . 5s I -K6t:; s ,, 3 G; 6 23 . * / D 6 e, * . ö i, 236 z 83 nn z ö 8 le bande lt d Höhe der S* uer. Sie beträgt für das Gefäß Postauftragsbriese . ** nehmungen handelt, die auf Gewinnerzielung gerichtet sind. O6 e oder gewöhnlich aufhaltsame Person steuerpflichtig, fobald bankmäs x ) le r des Geschäfts⸗ zum Ausdruck gebracht, daß die Abgabe in keinem Fall zu den

I) bei Mineralwaͤssern init einem Raumgebalt ver Gefäße von nicht Vostanweisungen Unternehmen als gemeinnützig oder wohliätig km Sinne dieler M6 f See sch ft i. . n, ,

. . . ; egenstände ins Inland gelangen, und zwar auch dann wenn es be! is Ha 13 , , , . 9. , ,, z nieh⸗ alt einem halben Liter Oe, „„, von mehr als einem e n ,,,, ; . schrift anzuerkennen ist, bessinmt die oberste Landesflnaazbehorde . ö zu den im §0 3 1 9 Personen gehört. ö 5 . ; w gerechnet und vom Geschäftsgewinn ahne, f . Elter bis , inen te ö t, don mehr als einem . über 100 Markt.. . ö von jeder Sendung undes at kann nähere Vorschriften über die Voraus ehungen di Bei Originalwerten der Malerei, der, Mastik und der Graphik . ge bis zu ö . . ssteuer der Gesellschaft— . 7 9. a, n en Tier oder Nruchtell eines Liter: C00 dd von iedem Worte, Anerkennung erlessen; . Untigujiten und hei sonstigen Gegenständen der im 7 Nr. 3 3 2 bei 3 Millonen? Mark und daruber J er Gesellschasften ha 2 ei Limonaden und anderen künstlich bereiteten Getränken mit mindestens 15 Pf. 4. Personen der im 5 1 Absatz 1 bezeichneten Ark, wem nten Art, sofern sie für die Geschichte, die Kulturgeschichte oder a. . , . ö nachdem vorläu 119g en Vera nlag ungserg ebnis einem Rtaumgehalte der Geiaße von nicht mehr als einem holben von jedem Tele⸗ Gesamtheit der Entgelte in einem Steuerabschnitte G12 16. Uigschichte der Pflanzen- und Tierwelt von Bedeutung sind, ist rhöht. im Jahresdurchschnitt der er sten drei Kriegs⸗ Liter G05 , von mehr als einem halben Liter bis ju einem Liter gramm. nicht inehr als zweitausend Mark beträgt; der Teil der Cntzeln, A * zwar jahre annähernd 400 Millionen Ma rere gen 6.12 ct, von mehr als einem 8 en bracht. Der Ertrag für das vierte Krie gsge⸗

ter für je ein Liter oder Biuchteil Die Äbsase wird auf die Entnghme aus dem eigenen Betriebe (8 1 Abs enn ' don te Wechf f ines Liters 0, 12 S; 3) bei kon entrierten Kunstlsmangader wi 7. erforderlichenfalls , ,, , 6 e Die Wechselstempelstener . . . . , , . * JInes Liters 0, 12 M 3) bei kententrierten Kunstlimonaden mst einem auf die . Ger bleibt außer Ansatz, wenn er nicht mehr als zwritausend Mr 4 Die Wechselstempelst ö schäftsjahr wird mit 600 Millionen Mark veranschlagt.

Raumgebalte der Gefäße von nicht mehr als einem halben Liter f ägt und die Ces it der t fünf s ah k n nnen, din wen ale inthetrage der Ab-⸗ F trägt und die Kesamtheit der Entgelte fünfzehntausend Mart n Ausland I V ir ' ‚— ; . . 9.60 9 von mehr als cinem halben Lter bls zu einem Liter 1,26 is, kJ nber schrerten 9 z att ö ; Die gesetz liche Regelung der neuen ben mehr als cinen Liter für je ein Liter der Bruchteis eines Literg, ende, durch. fün Die Steuerbefreiungsvorschrift in find 5 die Liesen l e e, eredi ena jjw G y i , ,. , . . . fün die Steuerbefreiungsvorschrift in Nr. 4 findet auf die Lesen ell ier durchau ine starke Verteuerung z rien ĩ L-20 a6, Für Linionaden und andere künsilich bereitete Getrãnke, . ahl . der in 5 J , 1 .. ö ; mne B itpapier durchaus. Um eine starke wert ler ung den Kredits Kriegssteuer für Einzelpersonen deren Weingeistgekalt die vem Bundes rate feslgesetzte Gre 3e über; oben oder unten 34 Wird bei Abwich p h m fan,. in in H zu bernteiden, und um nicht etwa durch Belastung der für den wird zweckmäßiger bis zu einem späteren Zeitpunkt, an dem sich schreitzt, sind die doppelten Steuerfätze des Abs 1 Ziffer 3* j abgerundet ie its, Wird bei Abwicklung m eh rergrum fatzgeschäft aöischenstaatlichen Zahlungsverkehr wichtigen Warenwechsel das Ende des Krieges hoffentli bseh läßt fzu⸗ . n,, . stbriöefeund Rohr— die zwischen verschiedenen Personen über dieselben Gegänstände n ö (Remboursej das Wechfelgeschäft Ins Ausland zu ra be⸗ das; Ende des Krieges hoffentlich absehen läßt, a uff zu ind NR oh . . l (Ren bourse) das Wechse geschäft ins Auslan zu drängen, s ch i e ben sein. Die Abgabe wird sich dann unter Verwer—⸗

entrichten. Konzentrierte Kunstlimongden unterliegen der Steuer . 0 ö 3 ö ö 5 6

8 v9 6 J ö 3 66 2 ö 7 . 353 x 8 n s s her Ar gesch er mi 49 * k M s

ohne Räcksicht auf die Art der unmittelbaren Umschließung, in der . 2 86 . von jeder Sendung äber Gegenstände gleicher Ar: abgeschlossen, sind, ker unmiit gnügt sich der Entwurf unter entsprechender Aenderung der tung der Erfahrungen, die bei der Veranlagung der alten nl ean ern Sr 85 6 e, n , ,. e, ,

; : ) zesitz an dem Gegenstand nur einmal Übertragen, fo ist nur Die Reichsstempelabgaben . ; . , 9

ie in Verkehr gebracht werden. sch Besitz . dein Gegenstand In ma gen, o ist nnn D teich npelabgaben. , n . , . ö n , . , n, , h. ; . .

gur n , . ft Kerpen, beer Vorgrt s, oder 8ezrtts? Umfatzgeschäft desjenigen steuerpflichtig, der den unmittelbaren gl 3. . 9 . des Peichs. Steugtstuen bis 1h00 Wechselsumme mit einer , Hing Kriegssteuer gemacht worden sind, noch besfer und ergiebiger

steue pflicht (. , . . 6 ö. wer k ov. von jeder Pcusch. überträgt. Der Entwurf eines Gesetzes zur Aenderung des Reichs- der Abgahe von 0.5 v. T. auf 0,5 v. T. Somit erhält Ar⸗ ausbauen lassen. Jedenfalls würde, da als Stichtag fir wis Erl ( ) eln . 3 2. 110 Der 2 h . 2 1 . 2 L , d * 9 ) nwo soosokoA. Sz Fal 2nhom (So r* s 8 . SG sin k 576 ,,, 1 82 Holfto no s o 5 1 F 2 s 14 z 4 ö ? 5. 3 * *

* ö. ,, fan. 6 ö e et me ö . ober Grundgebühr Bei Lieferungen durch Konnossement, Ladeschein oder Lage lgesetz es t die folgenden Steuersätze vor: Es sind zu tile 153 Absatz 1 des Wechselstempelgesetzes vom 15. Juli mittlung des Enzvermögens Fein' früherer Zeitpunkt als der iv L v 1 . ) O . 1 !DIUIUI 10M 141 8 *. 9. 3 32 2 ( . E 2 18 3 ö f J o 9 1*y586 909 ** 1 716 5n 9 z 9 8 5151 neo 6 f 9 w 9 2 2 . 2 licher Mineralwässer auf Gefäße gilt als Herste lung. Bis Sten er. gespräche von Teil- st nur diejenige durch den ersten inländilchen Inhaber dei Fi trtundungen von 1909 solgende Fassung: ö . 1. . Dezember 1918 möglich ist, die Kriegssteuern der Einzel- pflicht tritt cin für inländische Erzeuzniff, fobald fir an Abfiehne? méranschlüßsen ge— steuerpflichti. ; . Gesellschafts vertragen Die beträgt, Lon einzx Summe Lon 250 e und personen erst im Jahre 1519 veranlagt werden können. geli ert oder innerhalb des, Herstellungs betrieb getrunken werden; gen, Grundgebühr, Ge— 5. Bei Lieferungen sind die Beträge, die vom Veräußeret s Beschlüssen über Errichtung und K Hzitalserhöhungen in- weniger (15 A, über 259 bis 500 M O, 30 S, über 500 bis 50 , Es ließen sich aus ihr noch keine Einnahmen für das Rech⸗ die Steuer wird fällig am lehten des folgenden Monatz. Von der äche im Vorort sver die Versendung und Versicherung in Rechnung gestellt werde nn n eh über Errichtung und Kapitalserhöhnu ge (CMA5 d, über 750 bis 1000 s 0,60 d und von jeden ferneren 1000 41 nungsjahr 1918 erzielen, da der erste Zahlungstermin schon

Steuer werden befreit: I) Erzeugnisse, weiche unter Stereraufsicht eh im Beỹirks per Lebz6. 31. insoweit nicht als Teil des Entgelts anzuseben, als duch sie U tt ie 9 [I schaßten oder 3 om⸗ der Summe gh „6s mehr, dergestalt, daß jedes angefangene Tausend in das Rechnungs ahr 1919 fallen ,, ausgeführt werden; 2) Erzeugnisse. der im 8 2 Abj. 1 Ziffer 3 ke⸗ ehrundim Fernverkehr von der Gebühr für Auslagen des Veräußerers für die Versendung und Versicherun g nditgese Il sch aften au Mütien H do des Grund⸗ für voll gerechnet wird. n das Rech g5sJahr 1413 fal Urde. zeiãhneten Art, wenn sie gemäß näberer Besrimmung des Bundesraiz . ; K ö, . ett werden. Die Kosten für die ,,,, . des Betrags. der zuzüglich Der Mehrertrag aus der Erhöhung des Wechsel— unter Steueraufsicht an andere zur gewerbsrmäßigen Serftelsan, teuer⸗ 2. Vernsprech⸗-Nebenanschlüsseß bon der Gebühr für eil des Entgests auch dann, wenn der Veräußerer fich bepflth mmissionsagios der Aktien. Bei Kapitalserhöhungen im en ls ie bisherigen Tahregeinnahn ; der ö. . : ? x zur gen erbermäßigen Herstellung steuer ss 5 Te tge . ag ö. hohung stempels kann, da die bisherigen Jahreseinnahmen sich auf der Der Entwurf eines Gesetzes gegen die Steuerflucht lautet, wie folgt:

icht; ; 1 s e 8 8 55 jeden N enans luß haf Sia mn 9 . R. zan ing y sitinm to era . h 6 z 2. 9 3, 9 pflichtige. Getränke, abgegeben werden. Die Steuerpflicht fär aus , hat, die Un ließung gegen Gewährung einer bestimmten Vergüm simmenhang mit einer Kapitalsherabsetzung zur Beseiti— Pöhe von etwa 20 Millionen Mark gehalten haben, auf etwa zurückzunehmen. tat l einer Unterbilanz werden nur 3, erhoben. Die Exrich— Millonen Hart ane . . Her aul chneschf e . ls Entzel ( er ante g , n,, , ; Millionen Mark angenommen werden. ö ! ; 9 ö Bei Tauschgeschäften gilt jede der Lieferungen als Entzelt s h. von Ges. m. b. 8 Stammkapitalserhöhungen und . 8 ö ; 89. ,,. des n . , , zei dauernden Aufenthalt im Inland aufgeben, bis z Schluss e

dem Ausland. eingeführte EGrzeugnisse tritt ein mit des Grenzüber⸗ Anmerkungen: f

schreitung; die Steuer wird fällig, sobald die Erzeugnisse zum freien J. Ermäßigungen. Zu Nr. 14. Für bringende Gespräche Je . die andere; bei Hingabe an Zahlungs Statt wird das Geschäst , ; . , ,,

n g ; außeinforderungen wird bei 300 000 Ss und darüber . de 1 . ö, 1

driegsstener der Ge sellschaften. fünften Jahres nach Ablauf,. desjenigen Fahres, in dem der Krieg mit

allen Großmächten beendet ist, der inlaͤndischen Steuerpflicht in Be—

Verfehr abgefertigt sind. ist die Reichsabzabe nur in She der hackt sertnge ; dd e m de, ,, r in Höhe der Abgabe für nicht dringende ö hint . , . ich . ,. Steller ganz oder zum Teil espräche zu erheben. auschgeschäft behandelt. ö

znterzieht oder einen ihm nicht gebäbrenden Steuervorteil erschleicht, II. Befre N j ; §z 6. Die Steuer beträgt ) Tausend dez fürn *

; 6 . K ö , g gn. Von der Reichsabgab ei: sz G6. Die Steuer beträgt fünf vom Tausend des f 3 ) K z .: ö s h, n. 8 . . . wird wegen Steęuerhinterz ie hu ng mit einer Geldstrafe a. Sendungen die an in e hörn des ö. ,, . teueryflichtige Leistung vereinnahmten Entgells. 2 Der En eines Gesetzes über die Kriegssteuer der ziehung auf Personglsteuern unterworfen. Diese Vorschrift erstreckt bestraft, die das Vierfache der Steuerverkürzung oder des Steuer⸗ richtet sind oder von ihnen herrühren 66 sie Poro⸗ ö Ge⸗ Pfennigbeträge, die nicht durch zehn teilbar sind, werden n esellschafte das vierte Kriegsjahr besagt in der Haupt— sich sowohl auf die Besteuerung durch das Reich, als auch, unheschadet vorte ls min desten; abzt. 3) (, Heträgt. hültenbergün tigung genief cn. L. Sendur gen in Wrrhebr' t Eat volle än Penn nach ob ab end bisheriger weitergehender oder etwa künftiger anderer len dee gesetzli ber . 14. Der Ver such de; Steuerhinterziehung ist strafßar; die Ausland, * fon et Verträge mit anderen Staate ente egenstehen. Ausländäische Werte sind nach näherer Bestimmung det But . Inländische Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Vorschriften. auf, die He tenerung durch die Bundesstagien. Die für die vollendete Tat ang drohte Strafe gilt auch sür den Versuch. E. Gewöhnliche Pakete, die nur Zeitungen oder Zeitschriften entharten rats umzurechnen. n Grundstü Aktien, Berggewerkschaften und andere Bergbau treibende Vereini- bundesstaatlichen Steuern sind im doppelten Betrage zu erheben; die

—— . 2 2 ö 2 ; . 84. 19er 8 e U . . . ) ö, 6. . . . . 3433 4 1909 z * J eln g* 11 . 3 1D UdIILUUI 2 86 = * 1 21 25653 J 16 3 ßbor 2641 , 5 . Bei dem Versuch ist die Strafe nach der Steuerverkürzung oder venn die Zeitungen bder Zeitschriften vom Verleger an ander Steuerbeträge, die im Steuerabschnitte zehn Mark nicht il H gungen, letzter sof Fe. Hälfte dieses Betrages ist nach näherer Bestimmung der Landes- ;

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ö. . ; . re sofern sie die Rechte juristischer Personen haben, Ge— 3 . 63 dem Steuervorteile zu bemes e Vollendur T j 35 ; 6 ü 354 m, ichs 2 h , ; e , din, ,. gierung für die Gemeinden (Ge deverb⸗ d Sch ind dem Steuervorteile zu bemessen, die bei Vollendung der Tat ein⸗ Zeitungsverleger oder an Personen verschickt werden, dle sich nicht schreiten, werden nicht erhoben. th sellschaften mit beschränkter Haftung und eingetragene Genossenschaften 1 , ö . ,

und haben zugunsten des Reichs von dem im werten Kriegsgeschäftsjähr zus verwenden; soweit in. Gebietsteilen einzelner Bundesstaaten eine . . ya besondere Gemeindeverfassung nicht vorhanden ist, werden die bundes-

getreten wären. generb3 a. dz mit d . ö 6. p ; J . * ; lewerbsa äh n. Vertriebe dieser Zeitungen oder Zest⸗ ĩ Numm 5, 81 3 Barter 3 in. , weer Sei unge er Sei K 8 . 1st . . . 34 3 5 fol . an n 1, 63, 64 und 65 des Zolltarifs erhalten schrif: en hefassen. Die Postanstalten sind berechtigt, zum Zwecke IE. Erhöhte Steuer auf Luxusgegenstände. ute itz 2 rzielten Mehrgewinn eine außerordentliche K eg 7 ,,, , . 4. ] ö. Kaff ö. Prüfung des Paketinhaltz, die. Heffniniz“ der Pakete „. Die Steuer erhöht sich bei der Lieferung der solzent zu „utzichten, wobei als abgabepflichtiger Mehrgewinn der staa bien ga fh des Abs. llt auch ; 6 assee 9 sch en: an mis t e Er de seJ st 9 25 j . . 2 . . 6. ĩ h ö 6 n nie s ) ' 9 2 . 8 . J 3 Hijed 23m schen p T iede 169gewinr D 9 9 5 V 9) 8 * j L Ek 6. ö ö 1 Kaffe, auch Kafferschalen ; ö . . zu verlangen oder abt zvorzunehmen. Die Gegenstände im Kreinbandel, und mar hej den unter Nr. gn ellschaften uns Geselkfchaftén des bürger— e e den e r de, ö . j. ehema ige Angehörige des Deutschen Reichs, die nach dem t ; . n , nnn, n,. werden durch die Postordnung erlassen. auf zwanzig und bei den unter Nr. 2 bis 9 genannten auf tl Rechts, die Erwerbszwecken dienen, Erwerb s? iegsg ; zahie erziel ge , n ĩ f gi ö . 9 ö. 1. Auguft. 1514 eine fre be Staatschef t'ä' or en, 'cppelzentner r' telegrammme, daß sind an Zeitungen, Zeilschriften Sder Näach⸗ dom Hundert: ssd irt schaftsgenossenschaften, deren Ge, z el . ö war r en , . , 2 nicht reichsangehörige Personen, die auch eine fremde Staats— . ) R 1 ; —stbetrieb über ihren Mi jliederkreis hinausgeht, zahlen des Wöegssteuergesetze J ze! angehörigkeit nicht besitzen, wenn sie seit dem J. Auquft 1514 in einem auch gemahlen); Kaffeepulver, ge Inhalt auz polltischen, Handels, oder anderen Nachrichten von all— ö , , ö n, . is edtber ihren „Mitgliederkreis hinausgeht, zahle Die Sonderrücklage und die Kriegssteuer dürfen von dem Ge angehörigke . , r, Gang, . mischi mit Jucker; Ftaffeceffenz; gemeiner Bedeutung besteht, die zur Veröffentlichung ö Zeitungen Idelsteine sowie Siegenstünde aus oder in ,,, hen mindestens aber 20 S6, des Wertes der das Gefell— häftsgewinne nicht algesetzt werden. Beträge einer freigewordenen deutschen Bundesstaat ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt 2 J ö . Sellunge Stoffe inschlie nl it E 9 ) en Geßenlili ermögen B 3 n S5 9 8 . ius einem frübersn Kriss fpäftärak— ] J eh en. 3 Ftoffen, einschließlich, der mit Edelmetallen doublierten Gg rmögen bildenden Einlagen abzüglich der Schulden, Fönderrücklage ans eineni früheren Kriegsgeschäftsjahre, die den gehaht . Reichssteuern als Personalsteuern im Sinne des 51 Bilanzgewinn erhöht haben, sind vom Geschäftsgewinne für die Y. Welche hteichssteuern als bersonalsteuern i inne des §1 zu gelt

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richtenburegus gerichtete Tel z . S . ; ö . vie ht ius grichtete Telegramme in offener S rache, wenn ihr 1. Edelmetalle, Perlen, Edelsteine, einschließlich spntbens th

nicht zh (J. B. gebrannt sęeröstet), diese

Auszug von rohen Kaffeeschalen und Zeitschriften bestimmt sind. Die näheren Befst z ö ss . . . alen, Sent cri ? Tie näheren Bestinmungen werden FibM e ; ; ; en Stoffen in ] * j = * ö J z 1 ĩ 8611 211 Mer (Rehomw*o 180 9 1 e 850 ; ö. ö ö ‚. 96 . ) w 1 . fatapbenordnung er lassen . 3 sund . ö Bestand ell hasten des bürgerlichen Rechts und, Erwerbs- und Ry ü ] 1 bzuzieh en haben, bestimmt der Bundesrat 856 ö ö. 34 / 3 an n Stoffen; mengese ind der wert da, . ttschafts gen ossensch af , . , Zwecke der Kriegssteuerberechnung abzuziehen. . 16. J . J Kakaobohnen: ö d ö. ö ß Teilnehmer ist in für den Steuersatz r e e Der erböhten Stener une un e sensfchaften, . mel he ie n,, ö e r, , , nn . bilanz in das vierte Welche bundesstaatlichen Steuern als Personalsteuern im Sinne roh, auch Bruch 0 4M . . scfit en bens fach dem Inkrafttreten die ses Gesetzes nicht Taschenuhren mit fölbernen Gehäußfen und vertsilherte in 9 aft zutreffen, nur 5 6. Ge legenh eg ts gesell⸗ Kriegs geschäftssahr eingetreten, so können die zur Befeitigung. der des &. zu gelten haben, bestinnrt die Landesregierung. h an rh un,, . Lnschluß mit einmonatiger Frist zu kündigen. Silber plattierte Gegenstände: ferner nicht Edelmetalle sowie . 6 en entrichten 10 6. Mit , , sind Verträge über k inz erforderlichen Beträge von dem Geschäftsgewinhe diefe §z 3. Gläubiger der bundesstantlichen Steuern ist, unbeschadet der . el zentn ( ö 9 * * 84 1 3 8. 6 91 IU . faß Stein j 34 53 29 4 6 J 21 9 568 Nl L 0 U BeLIIICbX X 19 ) 6 U I, . 9 2 7 3 . . gebrannt (geröstet): J * . , I'll, am J. Ottober in, Krast beten. . tände aus oder in Verbindung mit Edelmetallen unz gefaßte 9 er Untritt neuer Gesellschaften; Verträge oder Beschlüsse Se carte hre gh f werden Vorschrist des 8 3 des Dovpelstenergefeßeß vom 22. Mr 1965 ungeschh itt.) 70 M far Milli en'zee k rtetird ein jäbrlscher Nzehtert: g von 1352 e f Cel kaff r diefe Gegenftände zu technischen geh sncinlageerhöhungen, fowie Beitrittserklärungen zu, ä- Gescöit ahh Geschäftsgewinne der früheren Kriegsgeschäftsiahre im (Veichs-Gesetzzn. S. zz2) der Bund zstaat, in, dem der Steuer. 9e * 1 R c 1 * t 14. 8 11 . Inse 9 6 9 2 f z ö . 11 . ( ; . j / 8e 8 , . . , . 2 1. ö der 66 5 9 58 ö an nn, bestimmt sind; . me weiterer Anteile bei offenen Gesamtergebnisse hinter dem entsprächen den Betrage des Friedens- Pflichtige vor Aufgabe des dauernden Aufenthalts im Inland seinen zurück Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnfitzes den gewöhnlichen

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ppelzentner . ze samis Kopien un haften. und Uebernal geschält, auch Bruch ne, Ben ke der Plastik, Maserei und Grayhil eric ee , i hesellschaften, Kommanditgesellschaften, Erwerbs- gewinns zurückgeblieben, so darf der Mindergewinn von dem Mehr— Wel ö Doppelzentne: Die Umsatzbesteuerung. Vervielss tigungen solcher Werke, sofern das i, er unte nen dienenden Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und gewinne des vierten Kriegsgeschäftsjahrs ab , werden, w,, he e nne , . Kakaoschalen, auch gebrannt 25 46 für Der Entwurf eines Umso ßsteuergesetzes hlt g,. ,, . . raphll im Wirtschaftsgenossenschaften zu verstempeln. Von . , . er , . vom ga en,, ö ,, . ,, 76 P 3 . h ö ; . ö z ĩ . d er sto ena 66 8 9 5 Vun d . 6h S8. 2 Df96 16 IIe 9 h ** , , n 2 24 5 7 . 2e ; = 1 Doppelzentner I. Allgemeine Steuer auf Lieferungen und sonstige Zeistimgen Rünstler, die unmittelbar von dem Kunstler 3 , Gltem oder indische Gefellschast , nn. 8. , i pe . t 0, Cbb g, aber. iich 300 oh 1. ider steigt. der enn ei einem Ver tn, . e he wem e , . igen Anmerkung. Tee zur Herstellun 3 ̃ . rn. von seinem Ehegatten seinen Abkömmlingen oder seir urltitz:n Lichen un enlch ten und Genoffenschaften b e reit, Mehrgewinne von nichl mehr als 1 000 000 6.der Geschäftsgewinn 6G 3 Sicherheit zu leisten, Die Vorschrift, der S, des Gescheß 335 . , ! § 1. Der Umsatzsteuer unterliegen die im Inland gegen Entgelt durch Verkaufs⸗ oder Ausstellungs verbände von Künstlern bell sinhcen unter bestimmten Voraussetzungen * inländische des vietten Kriegsgeschäftsahrs 25 vom Hundert des eingezahlten i , , ö. , r vom 9. April 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 351) bleibt unberührt.

n unter Zellsicherung frei ausge ührten Lie sonfti : 9 1 9 k 8 efüh ten Leer 9 ] 42 DerIiBonz 3 9 . ö 45 è Fluten siefctunggn and senstihss Leistungen joscher Pä'so ien, werden, Die Frist von fünf Jähren wird vom Diese Vorschrift gilt auch für den gesetzlichen Vertreter hinsicht⸗

s h 1. sah⸗ senhah e ö ; J . . use jũh cferun en ; e nden Abschluß des n gh m ehngzselischaften bei denen das- Reich, Bundesstagten, Grund⸗ oder Stammkapitals zuzüglich der bei Beginn des; ersten 21 1 21e (Uin mern 2 U 86 Und 204 treten folgende Vor⸗ wel he cine au] die Erzielung von Einnahmen aus den Leistungen geschäftg über das Werk ab gerechnet: -. enstindt, r . Uusw. beteiligt sind. K Die Verträge zu U *. ber ö Kriegsgeschäftsjahrs ausgewiesenen wirklichen Reservekontenbeträge 1 Vie] 9 . 2 * * ö . n: . . Erichtete selbständige Zeschätliche. oder berufliche lng! Antiquitäten, cinschließlich alter Drucke, und e hom ung von R echten an dem Gesellschafts vermögen nicht über teigt, . . lich des seiner Verwaltung unterliegenden Vermögens; die Sicherheit Kakaomafse; Kakaopulver; alaoschalen, Tätigkeit 3asüben, Die Sieuerpflicht wird nicht dadurch berührt, wie sie aus Liebhaberei von Sammlern erworben ben g, . m mit 5 v. T., wie bei offenen Handelsgefellschaften um 29 vom Hundert, seines Betrags, wenn der Mehrgewinn ist aus letzterem k ' ; ö JJ daß die Leistunz auf. Grund gefetz licher oder behördlicher 7Ainordnung diefe Gegenstänbe nt ht vorwiegend zu wissenschaftlichen Im nmanditgesellfsc J des er eg der 200 060 6, aber nicht 360 00h „6 überstelgt, oder wenn bei einem 35. Das Vermögen (3 4) ist, auf den Zeitpunkt der Aufgabe . 1 Doppelzentner bewirkt wird oder kraft gesetzlicher Vorschrift als bewirkt gilt. sammelt zu werden pflegen; eile und Hhenleistung ,, . n . ö (. * Mehrgewinne von nicht mehr als 1000 Q000ã 16 der Geschäftsgewinn des. dauernden Aufenthalls 6. Inland nach 44 er ren ö Schokolade und Schokoladeersatz mittel „Die Sleuer wird arch erhsben, wenn die im ÄArstki bezeichneten 1. photographische Handapparate sowie deren Bestandteüe sh mit Persoder der überlassenen Rechte besteuert, soweit sie err Hundert dieses Kapitals nicht übersteigt, Besizsteuergl letze vom z. Jui lz i , n, , a sowie Waren dararg Kafaonraren; Per sonen Gegenstande, in deren Herstellung oder Lieferung ihre ge⸗ Zubehörftücke ,, 9 di kt Erh rsonen abgeschlossen werden, die von der Zahlung um 30 vom Hundert seines Betrags, wenn der Mehrgewinn ermitteln. Dem nach diesen Vorschriften festgestellten Vermögen sind ,, . . shästlicke . besteht, gus deim igen?! Betrien ente n, , h gl fel Klapsere und Harmonien, für deren eie . 1 stestßuer befreit sind. 100000 M, aber nicht 200 000 AM übersteigt, oder wenn bei einem hinzuzurechnen Beträge, die seit dem 1. August 1914 in ausländischen ,, berge tc 140 , fir l: an erh ihrer e ich Tang keit fiegenden Im eder u . fen, . über schrestet, und mecha nisch g s solgen dann die Bestimmungen über Besteuerung von Mehrgewinne von nicht mehr als 101 9009 „„ der Geschäftsgewinn 66 nder , n g. ö . hen. . P86 brauchen oder zu verbrauchen: e 8 I Ren 6 f ndere Volt, . H vom Hundert dieses Kapitals nicht üb ei ie se n 1. Lug vl4 zum Erwerbe von Gegenständen 1 JJ . ö ö,, K rauchen; dabei gilt ale Entgelt der Betrag der ,, Pianzigẽ, i ann. ae ztkh⸗ . Wertpapieren. ; ö 3 K . , der Mehrgewinn iel M len. . Edelsteinen ö von e. , e, , , . . , ,, ö Lieferungen, die auf Grund einer Versteigerung erfolgen, sind . ö ö 4 Utrichtet werden auf Kur se und Kursscheine; 59 Ohh A, aber nicht 165 C60 4 lbersteigk. oder wenn bei Etnem Mehr oder Lurusgegenständen sowie ven Sammlungen aller Ark aufge— getr. ie,, i. n . ö. . ue er . ehen Se l cz de Ver eig es . , z ,, ö Bestandtelle und gubehõrstĩck um öh 3 bei Einzahlungen auf Kurse, die nicht . gewinne von nicht mehr. als oho 000 S der Geschäftsgewinn 10 vom wendet worden ind hie, der ,, für den ein zelnen Tlammer, *rner bie Worte. Auszug (Extrakt) bon rohen Kaffe , i f stzuerpflichtig, wenn der Auftraggeber eine feib⸗ Handfeuerwaffen bestimmte Munition; iges, lere triebs verlusten dienen, (n deg Cinzahlungs. Hundert k . g, wenn Der Mehren, . hh ,,, . ö ö 3 . , . e ,, , ,. e uicht aus bt ,! e ch il ü . fein tell iner auf aus ländisch . Altien und um 50 vom Dundert ines Betrags, wenn 66 Mehrgewinn . , drige ö egen ö. e . . ö ann gebranntem Z. ,. . öh. ie rte ig zung im Wege der Zwangs vollstreckung, für die . SPM 1 len Geilage n, scheine bei Veräußerung, Verpfändung usw. im 1 50 000 nicht übersteigt, oder wenn bei einem Mehrgewinne von ! darüber beträgt. Die Pinzurechnung findet nur statt, wenn die be⸗

J Verstetgerung unter Miterben zum Zwegt der. Teilung eines Itach- / GCSchluß in zer Zweiten

trag der Steuer wird auf 51 Millionen Mat geschätzt. lasses sowie für die Versteigerung von Grundstücken 3 don Berech⸗

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