1918 / 93 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 20 Apr 1918 18:00:01 GMT) scan diff

ala Bedarfe stese anerkannt warer, nit zu berücksicktigen; die in ire

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Die Kommunalverba anerkannten Riri bändler li den Beim gsberechigung Beize chnung des stempel w der Sigel, ni

ste hende Best mmunz ist durch nrt ich n. Die er ssen vierf jah (Drug sacke Ne 5h be fleidur s8nehe ĩ Berlin W. 0, N Ven Romn be echti un ger gutung gewährt.

Bezugeberechtigungen: m, , . ; Die Kommunalperbände k juständigen Reznk KVezug * herechtigungen, die jahres, aut das sie lauten, bei

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Die Kommunalverkände berechtiungen ihter zu fänd einzureichen, und) genauer der Wickel

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Dir auf Hrund dieser Besimmungen verkausspreis⸗ werden für j⸗Tes Kale dervertel ah

bekleidungsftelle hekanntgegeben

unverzüglich zu veröffentlichen.

Verpflichtungen der Kleinhänbler. Jeder Kleinhändler darf Leinennäbimtrn nur an solche Verhrauche ür das entsprechende Kalenden viertels ahn in sesne Kunde

ahgebe liste inge tragen sind. Die NA lieferang des mit E versehenen Be anderer W

abhangig gemacht werden. Die der, für die der einzelne Gez

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Fordere oder Annehmen höherer veröffentlichten Preise

zustandigen Kommunalberbanb

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dürfen nur gegen gültige Bezugsberechiigungen

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bis zum Ablaufen d der zuständigen Bezirke st lu nicht

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ungsliste. mit den Beiugkt—⸗ t lle eine Verteilunganiste len mit Namen (zirme) lenden Mengen (Anzahl Men eg sind zu⸗ Diensistem vel oder enden Beamten zu dersehen.

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cktet, Bezugsberechtlaungen zurück 8 § 8 Absaß 2 nicht euisprechen.

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ihnen an den kosten (etnschli, ßlich 20. für Ver. Seztrtest llen ist em deutscheg die dem

Ilg nit angehörenden winnbetelligung heim einrtichen. Daß gleiche e Rücksicht darauf, ob sie dem ßhanrels angehs en oder nicht, Leinennähzwirn betreiben, nbetei tung beim Zenttel— ibm nach—

dels einreichen und

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tägt, auf den von ihnen an die Be

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hgahe darf nur erfolgen er hond schrlf licher

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5 15. Ueberwachung. Die Kommunalverbände haben die Durchfüheung der in S5§ 6 und 14 en haltenen sowie der auf Grund des z 6 Arsatz 3 von innen getroffe en Be stimmungen zu üte wachen. . ö ; n

Dle Kleinbandler baben die von den Verbraucbern gegen At gabe von Leinennäbz irn erhaltenen Bejugsausweise durch deutlichen Ver— merk Lochen oder dergleichen ungüliig zu machen, zu amm In und in gewtssen von dem Kommunalvertande zu benim menden Zeit⸗= absichnitlen an den Kommunalverband zur Nachprüfung einzureichen.

16. Strafbestimmungen.

Gemäß 5 3 der

Bun det rat, verordnung über Befugnisse der Reich- berletdungistese vom 22. Mar 1917/10. Januar 1918 wird mit Gefängnis die zu einem Jadt und mtt Heldstrafe bis zu 10 000 S mit einer dteser Strafen bestraft: 1. wer den Bentmmmungen der 55 4 Soötz 2, 11 Aësatz 3*12 Absatz 3, 13 Absatz 3 sowte des § 14 zuw derbandelt,

2. wer den auf Grurs z 6 Absatz 3 von den Ko nmunal⸗ derbänden getroffenen Bestimmungen zuwiderhandelt, wer Bezagsber oder Bezugsausweise wider⸗ rechtlich veränd it oder mißbräuchlich verwendet, sie int beson der auf andere Personen als die, auf die sie auts— genellt sind, übernägt, sowett nicht nach den allgemeinen Strafge etzen kin? verwirkt ist

oder

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e zuläsfigen St afen kann auf die im § 3 dieser gratsderordnang heze Rebenstrafen erkannt werden. Berlin, den 20. April 1918.

Reichsbekleidungsstelle.

Stadtrat Dr. Temper,

Stelloertreter des Reichskommissars für bürgerliche Kleidung.

. ,,

Unter Hinweis auf die seit Mai 1917 wiederholt ergangenen öffentlichen Aufto derungen an alle Schuh händler mit einem Friedene bezug von über 5000 1 zwecks Zuteilung von Schuh— wahlen ihren Friedensbezug bei uns anzumelden, geben wir bekannt:

Der Verteilungsplan ist nunmehr geschlossen; Schuhhär dler, die ihre Anmeldung unterlassen haben, können von uns küuftig nicht beliefert werden.

Berlin, den 19. April 1918. Hauptverteilunga ausschuß des Schuhhandels. Schimmer.

Bekanntmachung.

(Berichtigung zur Bekanntmachung in Nr. 91 des „RNeicht⸗ anzeigers“ vom 18. April d. J.)

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangsweise

Verwaltung französischer Unternehmungen, vom

26. Noyember 1914 (FziGBl. S. 487! und vom 410. Februar

1916 (RGBl. S. 87 ist für die folgenden Unternehmungen

die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

4 3 Liste.

Die auf den Grun stůcken und dem Berg verkzeigentum der Saline Duß X. * in, Ruß zugensten der Oëligatienäre der fran, zöstchen „Société anonyme des Aneciennes Säalines Do- muäniales d6 l'Est t. BDacis rubende Siche un gk ypethet ven 46 2 800 0 wird birrmit nach Maßg ebe der Verorrnuangen des Bundes cet dom 265. November 1914 und vom 10 Februar 19 6 unter Veç altan! gestellt und eg werd der Rechitzanwalt Justtzrat Tautsch in Metz hiermit zum Verwalter ernannt.

Straßburg, den 11. April 1918. Ministerium für Elsaß-Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dr. Schwalb.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnãdigst geruht:

dem Oberpräsidenten Dr. Prinzen von Ratibor und Corvey), Pinzen zu Hohenlohe⸗-S hillingsfürst in Münster den Charakter als Wirnklicher Geheimer Rat mit dem Prädikat Exzellenz,

dem Regiernngspräsidenten Freiherrn von Zedlitz und Veukirch in Köslin den Charakier als Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat mit dem R nge der Räte erster Klasse und em Haurat Horstmann in Berlin bei seinem Uebertriit in den Ruhestand den Charakter als Geheimer Baurat zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Beamten im Ministerium der öffent⸗ lichen Arbeiten, und zwar den Geheimen expedierenden Sekre— tären und Kalkulatoren Jahncke, Schrader, Müller und Heutelbach so wie dem Geheimen Revisor Wetzel, den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen. j

———

Verordnung über Er gänzung der Enteignungsnotverordnung vom 11. September 1914.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen usw.,

verordnen auf G und des Artikels 63 der Verfassungsurkunde

ür den Preußischen Staat vom 31. Januar 1850 (Gesetzsamml.

Srl? und auf den Antrog Unseres Staats ministeriums,

was folgt:

Artikel 1. Die Verordnung, betreffend ein vereinfachtes Enteignungs⸗ verfahren zur Beschaffung von Arbeite gelegenheit und zur Beschoftigung von Kriegsgefangenen, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159 und S. 174) in der Fassung der Ver— A dnungen vom 27. März 1915 (Gesetzlamml. S. 57 und S 115) und vom 25. Sentember 1915 (Gesetz amm. S. 141 und 1916 S. 9) wird dahin ergänzt, daß hinter 8 9 einzu— fügen ist: §8 9a. Ergeht eine Anordnung nach 8 1 Abs. 1 für einen Fall,

1 11414 H 9 sitcht vom Hezuge

n Menge als gilt, somie daß als der gemäß 5 13 Absetz 4 vom

Abgabe einer

nvasausweis zeweila ugz aus weis 16 w 114

ist verboten.

in dem ein Enteignungs verfahren nach den Bestimmungen der Ss§z 135 ff. des Allgemeinen Beragesetzes für die Preußischen Staaten vom 24 Junt 1865 (Hesetzsamml S. 705) in Ver⸗ bindung mit 5 150 Ats 2 des G setzes über die Zäständigkeit der Verwaltüngs⸗ und Verwaltungsgerichts behörden vom

S8 2, 4a und 8 mit der Maßaabe anzuwenden, da an Stelle des Regierungspräsidenten das Ober § 8 Abs. 1 an Stelle des Regierungspräsiden ten bergamt und der Regierungspräsident und im 8 Stelle des Ministers der öffentlichen Arbeiten 3 Handel und Gewerbe und der Domänen und Forsten treten.

Artikel 2. Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kr

; ,, aft. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhandigen Un zerschtif und beigedrucktem Königlichen Insiegel. J derschrist

5 im a eraamt, das Oher⸗ 8 Abf. 3 * der Min s⸗

; . w. . Inist Minister für Landwir

Gegeben Großes Hauptquartier, den 10. April 1918 Siegeh. Wilhelm k. Dr. Graf von Hertling Dr. Fried! ; . J. Friedherg. von Breitenbach. Sydow. don rein

Graf von Roedern. Waldow. Schmidt von Eisenhart-Rothe. Walsräf *,

Ju stizministerium.

Der Rechtsanwalt Gilow in Weißwasser ist zum Not für den Bezirk des Oberlandesgerichts in Breglan n, . weisung seines Amtssitzes in Weißwasser und .

der Gerichtsassessor Dr. Waller Klein in Cöln zum Nosar für den Bezirk des Oberlaudesgerichts in Dusseldorf mil An⸗ weisung seines Amtesitzes in Calcar ernannt worden. ;

Ministerium für Landwirtschaft, Dem nen und Forsten. Die Forstkassenrendantenstelle förste eien Mühlenbeck, Podejuch und Jütt in Altdamm im Regierunge bezirk Steltin 1918 zu besetzen. gehen.

für die Oher⸗ mit dem Amtes n ist zum 1 Augut Bewerbungen müssen bis zum 18. Mat en

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Dem Regierungshaumeister des Eisenbahnbaufaches Hammers in Osnabrück ist eine planmäßige Regierunge⸗ baumeisterstelle verliehen.

3 .

Auf Grund des Artikels 2 des Wohnungsgesetzeö vom 28 März 1918 (Gesetzsamml. S. 23 ff) wird hiermit die Enteignung der in dem bei iegenden Plan vom 27. Februar 1918 rot umränderten Flächen dinch die Stadtgemeinde Brandenburg zu Kleinhaussiedlungen für zulässig erklät.

Berlin, den 17. April 1918.

Der Minister der öffentlichen Arbeiten. von Breitenbach.

Bekanntmachung.

Auf Grund der durch Artikel VI der Allerhöchsten Kon— zessionsurkunde vom 28. Mai 1913 mir erteillen Ermãchtigung wird die Frist, welche der Stadt gemeinde Cöln für die Vollendung und Inbetriebnahme der RNebeneisen— bahn von Cöln-Ehrenfeld über Frechen nach Benzelrath mit einer Abzweigung von Brauntzfeld nach Cöin Jägerstraße gesetzt ist, zufonge eines begründeten Antrags der Stadtgemeinde Cöln weiter bis zum 31. Dezember 1921 ver längert.

Berlin, den 15. April 1918. Der Minister der öffentlichen Arbelten. J. V.: Stieger.

Ende März 1918 waren eingetragen: im preußischen Staatsschuldbuch 85 050 Konten im Ge— samtbetrage von Z 688 202 550 (, im Reichs schuld buch 1276078 Konten im Gesamtbettage von 14 050 342 900 . Berlin, den 16. April 1918. Hauptverwaltung der Staatsschulden und Reichsschuldenverwaltung.

Bekanntmachung.

Die Handelsuntersagung vom 20. De iember 1917, betieffend die Kleinhändleiin Ehbesrau res Reinhard Wesendonk, . geboren? Knehelange, Markistiaße Nr. 5, wird htermit zu tück genommen. Goch, den 8. prh 1918.

Dle Polizeiperwaltung. Der Bürgermelster: Dresch etz.

w

Sekanntmachung.

Auf Grund deg 8 1 der Bundegratsperordnung vom 26. Sw, tember 1915, betreffe nd Fern beltung unz werläfsiger Persegen d ö. n, kit ünterm 13. Aptsl 1918 der Roß ,,, FB. . C =. ö 3 s. 8 en ö. 2 I *

rau Rherese Jerzynsti, Berlin We cg ef sch ren

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Alle 130, der Handel mit Flersch und Fle— h wegen Unzuyerläfstakeit der Führung deer Han dele bei riebe u sagt und sind ihr glelchzetiig die Kosten des Verfahren au worden.

Berlin, den 13. April 1918.

Der kemmiss. Landrat des Krelses Niederb irn im. J. A.: v. Burkert roda, Regierunggzct.

Betlanntmachung.

Auf Grund der Bundegratz verordnung vom 23. Septembt⸗ . btref nd die Fernbaltung unzubersässigtr Perfonen vom , (RH Bl. S. 603), sowie der Ays führung besttmmungen 9 habe Verordnung vom 27. September 1915 und vom 2. Aiugust 1. mel⸗ ich dem Gemüsrkändler August Kringe, wen,, hend⸗ heuser Straße 38, die Ausübung des' Handels- mil Le des und Fottermirteln sewie fon stigen Gegenständen täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit un tersagt. Bochum, den 15. April 1918.

Der Landrat. Gerstein.

1. August 1883 (Gesetzsamml. S. 237) statifindet, so sind die

GSekanntmachung.

1915

des täg⸗

mitteln

11 h Le ucht⸗ sbedar 18 wegen

uverl

Der Poltjelpräsident. Wessel.

Bekanntmachung.

Auf Grund ber Bundegratsberordnung vom 23. September 1915 (fend dle Fern haltung unzuperlässiger Personen 55. S. 60s), haben wir der Händlerin Ehefrau Marja

Nr. 55, ten Handel

.

8 60 nin or imund, Kösselftraßze

nisehun sowie mit sonsitgen Gegen?

zebensmitteln aller Ait

den des täglichen Lebens bedarfs wegen Unmper lässt keit

beg auf diesen Handels bett leb unterfagt. Die Unter sa. lung für das Relchsaebtet. Die Hosten der amtlichen Betannt— rg dieser Verfügung im Reichsanzeiger und im amtlichen gölatt sind von der Betroffenen zu tragen. Vorimund, den 16. April 1918.

Lebengmittelpoltzelamt. J. V.: Schwarz.

Bekanntmachung. Gene . e'nber 1915 (RGBl. S. 603) Über die Fernhaltung un= zer Persenen vom Handel habe ich der Ww. gel, geboren am 2. September 1888 in Frankenstein i. Pjalz, Ka ser lautern, hier, Graf⸗Arolffiraße 80, wohnhaft, die Lug“ 1 ieden Handels mit allen Gegenständen des täg⸗ Bedarfs und des Kriegs bedar ö? und Genußmitteln, für ersag t Hüsseldorf, den 16. April 1918. polijelberwaltung. Der Oberbürgermeister. J. P.: Dr.

*

das mite

97 gesamte

Bekanntmachung.

Juf Grund der Bundesrat verordnung vom 23. September 1915 ich den Geschäftagetlfen Eri und Arthur Rosen bach ; leritaͤße 36, der Händlerin Ella Hellwig, Langenbeck⸗ e 19, der Ehefrau des Karl Bräunin g, Heinitzstraß⸗ 17, dändler Heinrich Krüm ann und dessen Tochter Mar! tthe Küm ann, Schwäanenkampstraß⸗ 11, dem Fräulein tia Vilatn, Schlenbossttaß 29), den Handel mit ent- und Futtermitteln aller Art und Gegen⸗ den des täglichen Bedarfs sowie die Vermtrnter⸗ lake it hieifür untersagt.

Estn, ben 13. April 1918.

Die Städtische Polizeiwerwaltung. J. V.: Rath.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Kunde ratz verordnung vom 23. September 1915 d der Eh frau des Franz Kezabold, hier, itendorfer— Ent, dem Lumpensammiler Theodor Hommen, hter, kelttaße 10, den Handel mit Lebens-⸗ und Futter⸗ seln aller Art und Gegentzänden des täglichen Be— fe sovir die Vermtttlertaätigkeit hierfür untersagt.

Essen, den 13. April 1917.

Die Staäͤbtische Polij⸗ioerwaltung. J. V.: 4

Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

Aichtamtliches.

Deutsches Reich.

Ereußen. Ber lin, 20. April 1918.

Ne vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll⸗

Steuerwesen, für Handel und Verkehr und für Gisen⸗ nen, Post und Telegraphen hielten heute eine Sitzung.

Ner Steg ö) 9 . * 2211 . Fer Stgate sekretär bes Auswärtigen Amts Dr. von himann hat sich, wie „W T. B.“ erfährt, auf der Rück⸗

tom Großen Hauptauartier eine Halsentzündung zuge⸗

nn, die ihn genötlgt hat, die für heute anberaumte Be⸗ tung mit den Fraktsong führern zu ver— eben und auf ärztlichen Rat für einige Tage das mmer zu hüten.

14 * . ) . 2 . Ver einstweilige diplomatische Vertreter der russischen sozia⸗

Adolf Abramomitsch

hen, föderativen Sowsetregierung sse ist gestern abend hier eingetroffen.

Das Ergebnis der 8. Kriegsanleihe beträgt, wie fs Telegraphenbüro meldet, nach den bisher vorliegenden

. ohne die zum Umtausch gemeldeten älteren Kriegs— lhen

U 14 Milliarden 559 Millionen Mark.

J Teilanzeigen sowie ein Teil der Feldzeichnungen, für he die Zeichnungsfrist erst am 18. Mai 1918 abläust, en noch aus, so daß das Ergebnis sich noch erhöhen wird.

4 unvergleichlichen Erfolgen unserer Heere gesellt sich „mine neue überwältigende Leistung der deutschen Geld⸗

sishast.

1 gewaltigen Ergebnisse ber früheren Anleihen noch

m, leat sie aller Welt Zeugnis ab von dem ö erten Entschlusse des deutschen Volkes, standzuhalten,

̃ . es nötig ist, und von seinem felsenfesten Vertrauen nen vollen und endgültigen Sieg.

söertigen Tage ist eine neue Bekanntmachung zar d. 18, g. R. AM, betr ' ffend Ze stan ds erhebung Eischuk-⸗ (Gummi) Billarddande in Krast ge—

auh frias⸗ ist alle gebrauch te und ungebrguchte ö vulkani⸗

ut. (Gummi-) ' Billardbande in

wn n 4 * Rücksicht darauf, ob sie

20. April 1918. Di

vom Sante!

1 . Telegraphenbüro“ * an 6 , 3 z

Falle des Bedürfnisses gewährt, und zwar

gezahlt Satz bis

bezüge der akliven Beamten hinausgegangen werden. Personen,

ß N ind 2 Neroidnun Mun . , j . 0 * h ö 3 z enäß 5 1 Ahs. 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats vom hilfen durch dle zuständigen Behörden von Amts wegen er—

Jacob

5, insbesondere mit Na 56, insbesonder mit Nah. Reichsgebiet ha an, ĩ

Lesung ohne Erörterung angenommen, nachdem die ein—

Versammlungen abgehalten

siertem und unvulkanisiertem Zustande, und zwar ohne Win ch iz ob sie in Billarden oder Teilen von Jill arden⸗ sich befindet oder nicht, an e Kautschu k⸗ Mel destelle, Berlin W. 3 (Potsdamer Straße 10711) zu melden. .

Maßgebend für die Meldepflicht ist der Bestand vom e Meldungen sind zu erstatten bis zum 1. Mai 19185 und müssen den in der Bekanntmachung näher

DJ S

bezeichneten Inhalt haben.

ö Der genaue Wortlaut der Bekanntmachung ist bei den Landratsämtern, Bürgermeisterämtern und Polizeibehörden ein⸗

zusehen.

; Zur Bewilligung laufender Kriegébeihilfen an Reichs beamte im Ruhestande und an Hinterbliebene

von Reichsbeamten und von Kuhegehaltsempfängern

löl sind im

é Reiche wie in Preußen vom ? 1. April 1918 ab Müttel, bereit gesiellt worden. Wie durch mitgeteilt wird, werden die Beihilfen zal ĩ im allgemeinen in Höhe don 50 oh desjenigen Betrages, der an Kriegsbeihil fen und riegsteuerungszulagen den enisprechenden aktiven Beamten wird. Aus besonderen Gründen kann über diesen zum V (100 vH) der Kriegsteuerungtzf⸗

er⸗

Malz . Wol 185

höhte

Vollsatze

die bereits Kriegsbeihilfen beziehen, brauchen einen neuen Antrag nicht zu stellen, da die Neufestsetzung der Bei—

folgen wird.

El sa⸗Lothringen.

Die Zweite Kammer des Landtags hat den Landes⸗

haushaltsplan für das 3 echnungsjahr 1918 in dritter

gehenden Beratung des Haushaltsplans, wie üblich, vorher im Ausschusse stattgefunden hatte.

Oefterreich⸗ Ungarn.

Der Kaiser empfing geslern den früheren Minister des Aeußern Grasen Czernin, der sich in den nächsten Tagen zur Erholung nach Abbazia begibt. Wie das „K. K. Tele— graphen⸗-Korrespondenzbüro“ meldet, überreichte der Kaiser dem Minster die Hrillanten zum Großkteuz des Stephanordens, dankte ihm mit wärmsten Worten für sein erfolgreiches und aafopferndes staatsmän isches Wirken und gah wiederholt dem Wunsche Ausdruck, daß Graf Czernin in Abbazia jene Er⸗ holung finden möge, die seine wertvolle Arbeitskraft auch in Zukunft der Dynaslie und der Monarchie sichern könne.

Der Minister des Aeußern Baron Burian hat laut Meldung des „Wolfsschen Telegraphenbüros“ an den Groß⸗ wesir Talagat Pascha ein Telegramm gerichtet, in dem er ihn seiner Ueherzeugung versichert, daß die Aufrechterhaltung und Fortentwicklung des engen Wündnisses zwischen Oesterreich⸗ Ungarn und der Türkei den Lebe sinteressen beider Länder enisp icht, und die Hoffnung ausdrückt, daß die Bemühungen des Großwesirs mit den seinigen darin übereinstimmen, diese Bande immer noch enger zu knüofen.

In einem Telegiamm an den bulgarischen Ministerpräsi⸗ denten Rad oslgwow versichert Baron Burian, daß er in der Pflege und der Wahrung det engen Bündnisses zwischen der Monarchie und Bulgarien eine seiner vornehmsten Aufgaben erblickt und zuversichtlich auf eine Fortsetzung des bereits in der Vergangenheit so vielfach erprobten vertrauensvollen Zu⸗ sammenwirkens mit Radoslawow hofft.

Vollen.

Der „Kurjer Warszamaki“ berichtet, daß die Mitglieder liste für den Staatsrat 45 Namen umfaßt; denn auß 45 im Staatsratsgesetz vorgesehenen Mitgliedern sind vom Regentschaftsrat noch zwei weitere zu ernennen infolge des

Ausfalls der Wahl im Lubliner Stahtrat und in der sechsten

* 1

Kmie ds Warschauer Stadtrates. Bei der Aufstellung der

Liste wurde als Grundlage die Vorschlagsliste der altivistischen Parteien angenommen.

Großbritannien und Irland.

Das in Kraft getretene Mann schaftsersatzgesetz bestimmt nach dem „Algemeen Handelsblad“, daß künftig alle von den Dienstpflichtgerichten vom Dienst befreiten Personen sich bei den Volunteers melden müssen, wenn sie nicht aus besonderen Gründen auch davon befreit sind. Nach der Ansicht Lord

Lansdownes erwartet man auf diese Weise eine Verteidigungs— armee

von 1 Million bilden zu können. Ferner wird die Regierung Moßnahmen treffen, um eine Anzahl verfügbarer

wiunger Leute unter 30 Jahren aus der Landwirtschaft wegzu⸗

je hmen und eine Anzahl junger Leute einzuberufen, die Eag— länder von Geburt oder ngturalisiert, aber nach Irland ge— gangen sind, um sich dem Dienste zu entziehen.

. Die Führer der Nationalisten und der Sinnfeiner— Partei haben vorgestern, wie der „Nieuwe Rotterdamsche Courant“ meldet, in Dublin unter dem Vorsitz des Lord⸗ mayors eine gemeinsame Beratung abgehalten, die in Irland tiefen Eindruck gemacht hat. Dillon, Healy, De Valera und O'Brien begaben sich nach Maynooth in der Grasschaft Kildare, um sich dort mit der hohen katholischen Geistlichkeit, die ebenfalls zu einer Beratung zusammengetreten war, zu he—⸗ sprechen. Die Bischöfe hatten inzwischen bereits beschlossen, daß am nächsten Sonntag in allen irischen Pfarrgemeinden werden sollen, deren Teilnehmer folgendes Gelöbnis ablegen sollen: „Wir verpflichten uns, jeder für sich und alle gemeinsam, uns mit den kräftigsten Mitteln, die uns zur Verfügung stehen, der Dienstpflicht zu widersetzen.“ In allen kaiholischen Kirchen Irlands werden am nächsten Sonntag Bittgottesdienste abgehalten werden, daß die Heimsuchung, von der Irland bedroht werde, von ihm abgewendet werden möge.

Frankreich. Der amerilanische militärische Vertreter beim Obersten

Krie sSrat teilte der französischen Regierung der, Agence Havas“

zufolge amtlich mit, daß er eine Depesche erhalten habe, wo— nach der Piäsident Wilson der Ernennung des Generals Foch zum Oberbefehlshaber der verbündeten Armeen in Frank⸗ reich zustimme.

Italien. In der Abgeordnetenkammer brachte der Min präsident Orlando eine Vorlage, betreffend Verlänger ung der gegenwärtigen, im nächsten Jahr ablaufenden Legis⸗ laturperiode um ein weiteres Jahr, und eine Vorlage, he— treffend Verleihung des Wahlrechts an alle die Heeresdienst geleistet haben, auch wenn sie noch nicht 21 Jahre alt sind. Eine vom Kammerpräsidenten

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zu ernennende

Kommission von 15 Mitgliedern wird die Vorlagen prüsen.

der vorgestrigen Eröffnung der Kammer erklärte

der Ministerpräsident nach einer Meldung der „Agentur 14M.

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* . 2.461 .. J 7rFi3ru Er glaube, zu Beglnn ber gegenwärtigen Session keine Erklärun

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abzeben zu müssen, um elge neue allgem ine He ĩ Dte Kammer solle in erster Linie den Blick auf die große Schlack lenfen, die au der feaunzösisch⸗englischen Front wüte, ; f scheid⸗nde Bedeutung für die Zukanft der Welt alle fühlte

Augenblick, wo der Kampf den Höbepuntt erreicht

ien Seite der Verbündeten nicht fehlen, vogleich

etz vorautzsichtlich selbst in das riesenbarte? werden würde. Ohne vor der Oeffentlichteit aus Einzelheiten über die inalienische Hilf« eingehen zu wollen, erklärte er, daß in kurzer Zeit die Fahnen italtenischer RKegimenter uf den Schlachrfel dern in der Pikardie und in Flandern en frar zösischer, englischen, amerikanischen, belgischen und poriu— giesischen Fahnen flattern würden.

Der Präsident der Kammer Marcora teilte datsniederlegung des Abgeordneten Bon accossa mit, gegen den zwei Anträge zur Ermächtigung auf Strafverfolgung in seiner Eigenschaft als Vorsitzender einer Seiden handels gesellschaft eingereicht worden sind. Der sozialistische Abge— ordnele Marangon beantragte eine Tagesordnang, die die Mandatsniederlegung BGonaccossas annimmt und eine voll⸗ ständige und gründliche Untersuchung über die politische Ver— antwortlichkeit für den Mangel an Aufsicht über den Ausfuhr⸗ handel in die Schweiz und über die Unzul inglichkeit der Täligkeit der Beamten verlangt, welche die Bestimmung der ausgeführten Waren zu prüfen haben. .

Dir Mein isterpräsident Orlando erhob Einwände gegen den zwetten Teil der Tagesordnung und ketonte, daß man nicht dus Anlaß des Rücktrit's Co oec-ssas eine Frage erörtern könne, über die die Kammer baldmöglichst bel der Eiörferung der beiden Inter⸗ pellaltonen und der emmgebrachten Gntschließung über diesen Gegen— stand sprechen werde. Bie Regierung habe vie Abücht, alle Ber⸗ antwortlich eiten festzustellen, die sich aus dieser schwierigen Frage herl. iter.

Der erste Teil der Tagesordnung Marangons wurde dur, Erheben von den Plätzen angenommen, der zweite Teil in namentlicher Abstimmung entsptechend dem Antrage Orlandos abgelehnt; die Sozialisten allein stimmten dafür.

9 . 1 * prechung zu

die Man⸗

urch

Vortugal. Die Zeitungs zensur, die von der jetzigen Regierung

8

seinerzeit aufgehoben wurde, ist nach einer Meldung des „Matin“ neuerdings eingeführt worden.

Türkei.

Das Amtsblalt veröffentlicht das am vorletzten Tage der letzten Parlamentssessien durch beide Häuser des Parlaments genehmigte und durch kaiseliches Irade besiätigte Gesetz, womit die Regierung ermächtigt wird, die am 12. März in Wien unterzeichneten 6sterreichisch- ungarischen— türkischen Rechtsverträge endgültig zu unterzeichnen und die Ratifikationen auszutauschen.

Griechenland.

Ja der Kammer erklärte der Minssterpräsident niselos, wie der „Nieuwe Rotterdamsche Courant“ meldet: Griechenland sei darch setne geographische Lage an die Entente 1ebunden. Vas östlicht Becken des Mittelmeereö werde nich dem Krieg sicher in den staken Händen bleiben, in denen es sid zam Wohle der Menschheit j tzt befinde. Außerdem selen Liej nigen, deren Interesse immer im Gegen satz zu benen Grtechenlanh? standen häfsen, im geduerischen iger. Grtichenland habe die P in dem Kampfe jwischen Temokratte und Miltfarte kiäften mittuhelfen. Vie Verbündeten würden Wänschen Griechtnlands Rechung tragen. Rechte, die schwachen Händen befinden, pfligten wenig grachtet zu werk aber eine Nanon, wie Griechenæ tand es während der Be getan habe, den Bewels für ihre Lebenskraft erbringt, dann ke beim Friedenskongreß mit Ae sprüchen auftreten, die sich nicht zu

We⸗

Rumänien.

Brofessor Constantin Stere ist, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, einstimmig zum Vorsitzenden des ssarabischen Landesrates gewählt worden.

Der rumänische Gesandte für Schweden und Dänemark, George Derusst, ist seines Postens enthoben und zur fügung gestellt worden.

M Nor VDel⸗

Ukraine.

Nach Erörterung der Frage über die Angliederung Bessarabiens durch Rumänien hat die Utkrainische Zentralrada in ihrer Sitzung am 16. April der „U. T. A.“ zufolge erklärt: .

I). Vie Ukrginische Volksrepublik erkennt den Beschluß Sphatul⸗ Zery' über die Aaqliederung Be ss nablens an daz Rum änisch- Könsg— reich nicht an, weil er dem freien Ausdruck der Wünsche aster Nationen, die das Gebiet Hessarableng bewohnen, nicht entip icht. Infolgede ssen verlangt die Utralnische Volkszepublik die Durch üh ung fer Freien Wunschtkundgebung und die Ausschaltung der jenigen Bessarabieng, welche ibrem Willen dabin Ausdruck geben Ukrainischen Volksrepublik vereint zu sein.

2) Vie Ukramische Zentraltara beauftragt de sich ag Rumänien wie auch an die Staaten d einer Einspeuchanote zu wenden gegen ein solches E drückung und Gewalttat den Völkern Bessarabiens gegenüber. Proklamation vom 9. April J. J. als nicht entscheidend k beauftragt die Utraintsche Zentralrada ihren Volksminister regeln zu treffen, die ihm zur Verfügung stehen, damit Zakunft das Schscksal Bessrabiens auf Grund cineg Finr nissetz der Ukraine schen Volfs epublik und nach dem Wiben der ganzen Bevölkerung Bessarabiens entschieden würd.

Der Volksministerrat der Ukrainischen Volks— republik hat in der Sitzung am 17. April obiger Quelle ʒu⸗ folge nachstehenden Beschluß über den Frieden mit Rußland gefaßt:

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des russischen Vollzrommissariaiz Feiedent verhandlun en mit der Utraine wird von der Regterung angenommen. Die Friedensberhandlungen werden in Proplnistadt deds Gouvernements Kurzk stattsinden.

Ein Spezialkurier wurde mit diesem Beschluß Moskau abkommandiert.

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