1918 / 102 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 May 1918 18:00:01 GMT) scan diff

Senatebibliothełk B erlin

Inhalt j .

GHezeichnung der G esellschaft . 2669 ; ü der Bekanntmachung

Berlin Aufgebot ö Aufgebote Off enburg Rechnungsabschluß lauen Umtausch v. Anteilsch. armen Verlosung

Cöln⸗ Dellbrück Rechnungsabschluß, Gewinnberteilung Siegen Dauptversammlung Cöln⸗Zollstock Ausg. neuer Gewinn- anteilscheinbogen Rechnunggabschluß, Aussichtsrat

Rechnungsabschluß Dortmund .

Saarbrücken 2 Hauptvers., Herab⸗ setzung des Grundver⸗ mögens, Gläub.⸗Auff. Hamm, Westf. Ausg. neuer Gewinn⸗ anteilscheinbogen Berlin Berichtigung zur Magdeburg

BVleboria zu Berlin Allg. Vers. Akt. Ges. .... Vin sentlus. Ver ln Offenburg Att. Ges. ... Vogtländische Bank..

Vorpommer che Glrktrlzitäts⸗ u. Mühlen werke A⸗G. MWalther & Cite. Att. ⸗Ges. 2

Waljengie ßerei vorm. Kölsch Cie. A. G. Welter Elektrizttäts. u. Hebezeug⸗ Werke . G...

Westböhmischer Bergbau. Att. Verein. We l deutsche Automobil. Att. Ges. K Wesideutsche Kalk- n. Cementwerke A. G....

Westfällsche Drahtlndustrie Wel preußlsche Klein bahnen Alt. Ges ....

Hauptversammlung Wilhelma in . Allg. Versich. Akt. Ges. . Württembergische Nebenbahnen Aft. Ges.. Stuttgart

Aufgebot Hauptversammlung Zentral ⸗Bank Akt. Ges.. ...... .... Hamburg ö Dr. Hermann Zickert, Akt. Ges. 3 Berlin Zimmermann Werke A⸗ G. w Chemnitz

Zoolollscher Garten Lelỹig

Gewinnvertellung Rechnungsahschluß Herabs. d. Grund per⸗ mögen, Gläubiger⸗

aufford.

Zuckerfabrlk Münsterberg A.⸗G. mi Te fn Schles.

Zuckerfabrik Nauen... Nauen

Zuckerfabrik Schottwitz J. G.... Schottwitz

Hauptversammlung Rechn. At schl., Gew. Vert , Aufsichtsr.

Hauptversammlung

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Norddentschen Buchdruckerei und Verlagg⸗Anstalt, Berlln 8W., Wilhelmstr. Nr.

Memel den Roten

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Noe Ab

. Minden dem EGifenbahnscha

, mm aa maren, nr, ne en,

1.

Deuntscher Neichsanzeiger

Königlich Preußis⸗

und

2

Ver Grzugspreis beträgt nirrtrljährlich G M 20 Mf. Akr Bostanstaltrn nehmen Gestellung an; für Cerlin aue

Nen Rostanstalten nnd Reitungzsnertrirbhen für Lelhslahh ele

uch die fiõniglicht G rschüstastellt 8 . 8. Wilhelm stn. SE.

Einzelne Anm mern kosten 2 Ef.

h

.

Iuhalt des amtlichen Teiles: Ordengverleihungen ꝛe.

D es Reich. Ernenmmgen ꝛe. .

Bekanntmachung über die Vornahme einer Mohnunga zahlunn.

Bekanntmachung über Erzeugerrichtpreise fur Irühgemse.

Bekanntmachung, betreffend Rquidation französischer Unter⸗ nehmungen.

Aufhebung eines Handels verbois.

snigreich Kreuß en.

Ernenmmgen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalvercnderungen.

Bekanntmachung, betr. Aufhebung einer Zwangsverwaltung.

J Verschriften über Krankheitserreger.

Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.

Aufhebung eines Handels verbot.

Amtliches.

Ge ine Maßest ät der König haben Allergnäbigst geruht:

dem Landrat a. D., Geheimen Regierunggrat ECranz in lexor den zweiter Klasse mit Eichenlaub, dem Oberlehrer, Studienrat Hoene in Forst, Lausitz dem Geminaroberlehrer Jendruschke in Pr.⸗Cylau, dem Ober⸗ lehrer We . in Zehlendorf, streis Teltow, dem Bergwerks retär 9. O., Rechnungsrat Otto in Ueberlingen a. Bodensee, dem Oberstadtsekretär a. D. Herrmann in Cöln⸗ , und dem Vorschullehrer Zeese in Cottbus den erorden vierter Klasse, dem Oberpfarrer Neum ann in Naumburg a. S. und dem Pfarrer a. D. Knöll in Bad Homburg v. d. H. den Königlichen Kronenorden dritter Klasse, em Gemein derentmeister a. D. Elvert in Lechenich, Kreis Euskirchen, dem Haupitassierer Trösken in Herne und dem Postsekreiär Wagner in Posen den Königlichen Kronen⸗ orden vierter Külasse, dem Gemeindeschullehrer Sprockhoff in Berlin, den Lehrern a. D. Marquardt in Deutsch Eylau und Mühl⸗ berg in Großmonra, Kreis Eckartsberga, den Adler der In⸗ haber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern, dem Bahnhofsverwalter a D. Büttner in Freiburg, Gchlesien, das Verdienstkreuz in Gold, dem Rendanten Reininghaus in Menden, Landkreis Iserlohn, dem Chemtkerassistenten Nehring in Schönebeck, Kreis Calbe, dem Eisenbahnzugführer a D. Joecks in Stettin, des Eisenbahnlokomotivführern a. D. Kordecky in Pasewalk . arten in Stargard i. P᷑mm. das Verbienstkreuz in lber, dem Gemeindevorsteher Halup ka in Makoschau, Kreis dem ee, . a. D. Schuricht in Insterburg, er a. D Stegmann in Pasewalk und em Bahnwärter a. D. Großmann in Stolp i. Pomm. bas Kreuz des . Ehrenzeichens, den Gisenbahnschaffnern a. D. Aue in Angermünde und Winkler in Stralsund, dem Cisenbahnweichensteller a. D. Wollburg in Fürstenfelde, Kreis Königsberg Ji.⸗M. und dem

abrikschmiedemeister Welle in Schönebeck, Kreis Calbe, das

llgemeine Ehrenzeichen sowie dem Major Berg, dem Leutnant Kaiser, dem Sanitäts— Vizefeldwebel der Reserve Sal bert, dem Unteroffizier Pardes, dem Unteroffizier der Landwehr Bujara, den Gefreiten Buhren und Lange, dem Kangnier Schulz, den Mus ketieren F z Schütze und Kühn die Rettungsmedallle am Bande zu vnarleihen. .

Deuntsches Reich.

Seine Maßsestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Oberbahnhofsvorsteher von Einem in Metz und dem Eisenbahnobersekretär Laue in k bei dem . in den Ruhestand den Charakter als Rechnungsrat an verleihen.

Bei der Reichsbank treten mit dem 1. Mai d. J. fol⸗ gende Personalveränderungen ein: der Bankoorstand Pohl aus Pforzheim ist unter vor⸗

läußger Belassung in seinem Kommissorium im Reichsbank—

direttorium zum Bankossessor und Zweiten Vorstandsbeamten der Reichsbankstelle in Gera (Reuß) ernannt;

der Oberbuchhalter Dr. Nordhoff in Berlin ist unter

vorläufiger Belassung in seiner gegenwärligen Stellung als

Berlin. Mittwoch

benutzten und die leersteh nden, en ze

kern Quer gehandes.

den J. Mai, Ahends

, , . . der Statistischen Abteilung der eichs bank zum Bankassessor und Zweiten Vorstanbsbeamten

der Neichtz bankstelle in Bromberg ernannt.

BSetkanntm achung über die Vornahme einer Wohnungszählung. Vom 25. April 1918.

Der Bundesrat hat auf Grund des F 8 des Geseßzes über bie Ermächtigung des Bundesrats h. wirtschaftlichen Maß nahmen usw. vom 4. Auguft 1914 (Reichs⸗Cesetzbl. S. 327) folgende Verorbnung erlassen:

w In der gelt vom 12. Mai iols bis zum 81. Mat 1918 ist in alen Hundenstaaten, und jwar in allen Gemesnden, die nach der Volktsjählung vom b. Nezember 1917 fünftauserd und mehr givil⸗ ö. hatten, eine rn vorjunehmen. le ie n n,, n können bestimmen, daß die gal ki auf solche Remeinden von weniger als fünftaufend Zivllein⸗ wohnern erstreckt wied, welche a. in . llegen, p. sür bie efricbigung des Wohnbedürfnifseds der Personen in Betracht kommen, die in berachbarien, unter bf. 1 fallenden Gemeinden Beschäftigt ö. Sie können ferner beim Vorlleyen hbesonderer Verhaltnisse zu⸗ lassen, daß in Gemeinden ren nnn fred und mehr Zivile inwohnemn von der gählang abzesehen wirb.

82

Für bie Fäßblung find Haugtisten zu verwenden. Für jedes Hantrrundfläck mit wir defleng einer Webnung ist eine Haus liste gäsfustellen, in die alle Wehnungen, die bewohnten, die anderwelt

la einzut a gen sind.

Vie Haußllste muß folgeabe . enthalten:

Ege der Wohnung (ob Ua mg, Hinterhauz, Selten. Stodwerk (ob Keller,

untergeschoß, r Treyde fw. ntergesckoß. Gideeschoß, elne

8, Name des Wohnungsirhabers (Haushelfunggvorstanbes); leerßtebende und anderwest benutzte Wohn ungen Fnd ö. solche ö bezeichnen, auch ist anzugeben, seiw wann ie leerslehen oder anderweit benugt werden.

4. Hahl der Wohnräume (helzbare oder nicht heikate Zimmer und fam mern).

5. Qb außerdem eine eigene Kücke vorhanden ist.

6. , . Jahretmfetpress der Wohnung.

. Falls fich der Möietpres auf Wohnung und zuathörigen Ge— werberaum bezieht, bie Art des Gewerberaumng (ob Laden, Konhor, Werksiait usw. ).

t. Zahl sämtlicher Bewohner elnschließlich der Kinder, Dienst⸗ baten, Scha feãnger usw.

S. Ob in der Wohnung außer der . oder der Haut halt.

fäbrenden eine verhelrgrete oder heiwstwete Frau fich aufhält, die zur eit keine elcene Wohnung hat und nach dem Krie e mit ihrem hemann ober ihren Kindern oder allein eine be so dere Wohnung

berlebm wirb. Wenn ja, in welcher Gemth de der Chem ann dieser

, oder verwitweten Frau zuletzt gewohnt har (Gemeinde, rei).

Lie Landeszentralbehörden sind befugt, weitere Angaben zu fordern od er zuzulassen.

53 Pie Hause entümer oder ih e Stellvertreter sind verpflichtet, die Dautlifte auszufüllen. Die Haughastungsvorffäude oder ihre Sie- dertreter sind verpflichtet, dem Haugelger tümer alle zur Üuzfüllung der Hauttiste erforderlichen Angaben zu machen.

5§5 4 Dle Zäblung soll unter Leitung und Verantwortlickkeit der Ge— meindebebörden vorgenommen werden. Dle Land gzentralbe börden können andere Behörden mit der Autzührung der Fählung beaustiagen.

5§5 5 Vie Lanbegzentralbebörden erlessen ie zur Aue führung der Zaͤhlung erforderlichen Anweisangen.

6 Der Reichskanzler besiimmt, welche Nackwelsungen die Landes- jentralbebötden dem Katser lichen Statistischen Amte einzusenden bahen, und setzt die Ginsendungefttsten fesn. Er bestimmt, welche Nach= weisungen für das Reich zu veröffentlichen sind.

57 Für die Costen der Beschaff ing und Versendung der Drucksachen und sür die Aasstellung der 6 trägt dag Reich den Be—⸗ trag von dreihunderttaufend Mark bei. Er wird auf die Bundeg⸗ , nach Maßgabe der am Zaͤhlungstag ermittelten Wohnungen berteilt.

58 .

Wer sich weigert, die auf Grund ditser Verordnung vorge⸗ schriebenen Angahen in machen oder in die Hausllste einzutragen, oder wer vnrsätzlich wahrhetittzwidrige Angaben macht, wird mit Geld⸗ strafe biß zu eintausendfünfhundert Mark bestraft.

Berlin, den 25. April 1918.

Der Reichskanzler. In Vertretung: Freiherr von Stein.

Bekanntmachung über Erzeugerrichtpreise für Frühgemüse.

Giemäß 8 4 und 8 der Verordnung nher Gemüse, Obst und Südfrüchle vom 3. April 1917 (Reiche gese blatt Seite 307)

cher Staatsanzeiger.

. ze igenpreis für den Ran einer S gespaltenen Ern hett z eile ü XI. einer nespalt. Giahritszetle S Pf. Außerdem wird a'ns den Kinzeigenpreis ein Teuerung zuschlag bon ) U. G., erhaben,

Anzeigen nimmt an

die stöntgitce geschäftéftelle des Reichs und Staatsanzeiger s

Berlin an 48. gZhitheliftrafe ver. 82.

= h. .

und 8 4 des Normalvertrages der Reichsstelle für Gemüse und Obst über Frühgemüse gebe ich nachstehend die Erzeuger⸗ richtpreise für Gurken und Kürbis bekannt: 1) Für ersiklasstge han zelgübliche Freilandgurken, von denen 60 Stück riwa 16 Pfund wiegen. 8 Pf. je Stũd. 60 Siück ͤtwa 23 Piund wiegen ... 10 Pf. je Stäck, s60 Stück eima 32 Pfund wiegen.. 12 P.f. je Stud, 60 Stück etwa 35 Dion wiegen 14 . je Stück für Ware, wie sie in Süddeutschland handelt üblich ist, je naq; Größe, und zwar: nicht unter G em micht unter 6 em ? nicht unter 8 gie . 4 Pf. je Stück, nickt unter 10 om w 7 je Stuck, Württemberger sogenannte Gssiaarrken. 1 Pp. je Stud. Die Landes⸗, Piovinzlal., und Bein kzstellen für Gemüse und Obst werden ermaͤchtigt, fr Krüppeigurken Grjeugerpreise fest⸗

zusetzen. 2) Für Kürktz... 8 Pf. je Pfund.

uglelch werden die Erieugerrichtpreise für die übrigen Früh emüsesorten (Bekarntmschung der Relchtstelle für Gemüse und bft vom 18. Mar 1918, Reichganzeiger 70 vom 22. März 1815)

wiederholt bekanatgegeben: Preise je Pfund in Plennigen Gemũsesorte Mirischafte gebiet B 0 D E

Spargel:

1) unsortint .. 55 55 55 2) sortiert 1 . 89 809 89 3) so t ert IL und II.. 55 655 55 4) Suppenspargel 25 25 26 habar ber 13 189 12

530 30 30

35 35 35

1) grüne Bohnen (Stangen⸗ Huf ö 32 8389 32

usch⸗) . ö 2) Wach und Perlbohnen 3 40 40 40 3) Huff⸗ (Bau,) Bohnen 20 20 20 Möhren und länglich⸗ Karotten mit Kraut (vom 1. Junt 1918 ab) 14 1 49 ohue Kraut (vom 1. Zuni 1918 ab) ' 22 20 22 Veatrüben ohne Kraut. . 12 Karotten: runde klelne mit Kraut. 20 20 20 ohne graut - l s5 30 35 Kohlrabi . 10. Jani 1918 ab) 25 26 26 Frühwelßkohl (pom 20. Junt 1918 ab) 16 16 16

) J

Frübwirsing und Frührotkohl .. 20 20 20 Frübzwiebeln mit Kraurr. 30 3090 39 Tomaten i 35 35 356.

Die Richipreise gelten für die anf Grund von Lieferungs vertagen gelseferten Walen als Vertragspreise bis zu dem Zenvunkte, an welchem bie jür die Griengerorte zuständigen Preiskommisstonen der Landen, Pꝛohinzial⸗ und Benrksstellen für Gemüse und Obft die maßgebenden Vertraggpreise mit Gerehmigung der Reichsstelle für Hemüse und Obst, Berwaltunggabtellung, veiöffentlichen. Hemäß S 5 der Verordnang vom 3. Avrll 1917 derf nach der Aberntung auch das nicht durch Lieiserungsberträgr gebundene Gemüs- nicht zu höheren Preisen oꝛer günstigeren Heoingungen abgesetzt wenden.

Berlin, den 27. April 1918.

Reichsstelle für Gemüse und Obst. von Tilly.

Bekanntmachung,

betreffend Liquidation französischer Unter⸗ nehm ungen.

Mit Zustimmung des Herrn Generalgouverneurs in Belgien habe ich . den Verordnungen über die Liquidation feindlicher Unternehmungen vom 29. August 1915 und vom 15. April 1917 (Gesetze und Verordnungsblatt für die okku⸗ pierten Gebiete Belgiens Nr. 253 vom 13. September 1916 und Nr. 335 vom 19. April 1917) die Liqui dation des in Belgien befindlichen Vermögens der Firma Sociéts Foncière Lyon- naise S. A. in Paris angeordnet. um Liquidator ist err Dr. Ochwadt, Antwerpen, Meirpl. Id, ernannt worden. ähere Auskunft erteilt der Liquidator.

Brüssel, den 25. April 1918. Der Chef der Abteilung für Handel und Gewerbe

bei dem Generalgouverneur in Belgien. J. V.: Rohrer.

Bekanntmachung.

Dag von mir unterm 30. Novemker 1917 gegen den Bäcker= melster Vieger in Herlisbeim O. G. auf Grund der Bekannt- machung zur Fernbaltung vom Handel vom 23 Seytember 1915 er= laßene Verbot des Handels mat Lebensmitteln aller Art, insbesandere mit Brot und Backwaren sowie Mehl, bebe ich mit Wakung vem 1. Mai d. J. auf Grund des 52 Abs. 4. a. D. wieder auf.

Golmar, den 26. JZyril 1918. Ver Freisrirtttor. Cronav.