1918 / 107 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 07 May 1918 18:00:01 GMT) scan diff

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Bekanntmachung.

Gemäß § 2 Abs. 2 der Bundesraftveroidnung kom 23. Sep- tember 1915 (RGEI. S. 603) über die Fernbaltung unsuverlässiger Persenen vom Handel babe ick dem Kausmann Wilbeim Voffer in Düsseldorf, Grupello traße 34 wohnhaft, die Wieder⸗ aufnabme des Handels wit Gegenständen des täglichen Bedarfs und des Kriegsbedarfs gestattet.

Düsseldorf, den 1. Mei 1918. Die Polimelderwaltung. Der Obeibürgermeister. J. V. Dr. Lehr.

Bekanntmachung.

Das am 15. Februar 1917 gegen die Firma Gustav Maier vnd Co. und deren Inbaber Gustav Maler, geboren am 3. Mär 1879 in Heidele heim, wohnbast in Frankfurt a. M., Merian straße 385, Geschastelotal Morgennernstréße 35, er lassene Verbot des Handels uit Werkzeugmaschlner, Treibriemen und Gegenstaͤnden des Kriegebedaifg ist aufgeboben.

Frankfurt a. M., den 4. Mal 1918.

Der Polijespraͤsident. J. A.: Frhr. von Schuckmann.

Bekanntmachung.

Der Reaieruntpräsident in Frankfurt a. S. hat durch Verfü— gung vem 13 April 1918 IL Eg 2162 11 das von der Polhei⸗ dern altung in Guben ausgesrrochene Verbot des Betriebes eines Abdecereiunternebmens rurch Wilbelm Rlppka und seine Sbefraun rom 8. Marz 1818 auf Grund der Ziff. 2 Abf. 1 der Aus übrunge bestimmungen vom 27. September 1915 ju der Bekannt⸗ machung über die Fern baltung unzuperlässiger Personen vom Fa mdel dom 23. Srpsember 19185 au fgeboben, da die Stadtgemeinde Guben den Af dedereib- trieb käuflich übernommen hat.

Guben, den 2. Mal 1918.

Die Polizeiverwaltung. Dr. Glücks mann.

Sekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachurg jur Fernbaltung unzuverläfsiaer PDersonen vom Handel vom 23. September 1515 (GBl. S. 605) babe ich dem Schantwirt Eduard Gronau in Chbarsotten? burg, Schloßstraße 3, duich Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des ig lichen Bedarsfg wegen Unjuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin Schöneberg, den 30 April 1918.

Der Polktjeipraͤsirent zu Berlin. Kerle er rn, 583 .! Dr. Falck.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernbaltung unzuverlässtaer rsonen vom Handel vom 23. Stpiember 1915 (RGBI S. 6635 abe ich dem Kaufmann Karl Köhn in Rerk tn, Indaliden—

Her. . n m n an . 564 den n elf nständen de 9 en edarfs we nzu der . keit in bezug auf diesen Handelebetrteb unters . . Berlin Schöneberg, den 4. Mal 1918. Der Polizpräsident zu Berlin. Kriegt wucher amt. J. V.: Dr. Falk.

—— Sekanntmachung.

Den Gesckwistern Theodor und Maria Holtmann in Habtnghorst, Käserst!aße 11, habe ich auf Grund der Bunde tz iate verordnung vem 23. Septen ber 1915 (RGB. S. 668) den Dandel mit Lebensmitteln und sonstigen Gegenftänden des täglichen Bedarfs wegen Ünzvverläsfigkeit bis auf weiteres untersagt.

Dortmund, den 3. Mai 1918.

Der Landrat. J. V.: Dr. Burchard.

Bekanntmachung.

Gemäß 5 1 Abs. J und 2 der Verordnung des Bundesrats vom 23. September 1915 (RGBlI. S. 663) über die Fernhaltung unzu⸗ ber lässiger Personen vom Hmdel babe sch dem Reisenden Bruno Gabriel, geberen am 3 November 1880 in Rerlir, ber, Heintich. straße 89, wohnhaft, die Ausübung jeden Handels mit Gegenständen des täglicch-n Bedarfs und ' deg Kriegs«— be darnfg, ins besondere mit Nahrung und Genußmitteln, für das ai samte Reichs eblet untersagt. .

Düsseldorf, den 1. Mal 1918. Die Polinelverwaltung. Der Obeikürgermeister. J. V.: Dr. Lehr.

Bekanntmachung.

Dem Händler Ernst Hahn, gekoren am 30. Dezmber 1885 kan Groß Bötentotf, Kreis Thorn, zurzeit unbekannten Aufentbalts, wird bardarch der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, inshesondere Nahrun gs. nnd Futtermitteln aller Art, ferner rohen Naturerjeugnissen, Herz- und Leucht. ftoffen sewte jegliche mitteltare ober unmitteibare Beteiligung

an einem selchen Haudel wegen Unjuverläͤssigkeit in bezug auf dieren

Gewerbebetrieb un tersagt. Frankfurt a. M., den 3. Mal 1918. Der Pollje präͤsident. J. V.: von Klenck.

—— Bekanntmachung.

Auf Grund der Bun degrots verordnung vom 23. September 1915, hetreffend die Fernbaltung unzuperlässter Peisonen Tom Handei (RS Bl. S. 603), ist dem Kaufmann Friedrich Kallwelt in Gumbinnen der Handel mit Lebens, und Futtermitteln u nter sa gt. Die Bekanntmachunagskosten hat der Betroffene zu tragen.

Gumbinnen, den 18. April 1918.

Der Landiat. Penner.

Bekanntmachung.

Dem Bäcker August Vennbaus in Herdecke, Dortmunder straße Nr. 7, ist gen ß 5 1 der Verordnung des Bundegrats vom 235. September 1915 über die Fernhaltung unzuverlassiger Personen dem Handel, R BI. S. 603, und Ziffer 1 der Ausführungg- bestlmmungen zu dieser Verordnung vom 27. September 1915 die Ausübung des Handelsgewerhes mit Gegen“ ftänden des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs , Genuß und Futtermitteln aller Art, sowie roben Raturerzeugnifsen vorläufig während der Vauer beg Krieges untersagt.

Hager, den 29. Aprll 1918.

Der Landrat. von Trebra.

Sekanntmachung. Die Mollerel BSeinert in Kaukehmen ist wegen Unzuver— lässigkeit geschlossen worden. d z ; Beir ri Fewal he, den 17. Aprtl 1913. Ver Landrat:; Dt. Gelpke.

Bekanntmachung.

Dem Gostwirt Max Kröhnert in Prawten ist durch Ver— fügung vom heutigen Tage auf Grund der Verordnung des Bundes—⸗ alt zur Feinhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 25. September 1915 der Handel mit Lebensmitteln bis auf weiteres untersagt worden.

Könsgsbeig i. Pr., den 24. April 1918.

Der Landrat. J. V.: Dr. Tielsch.

Bekanntmachung.

Dem Bernhard Roozen in Mülheim a. d. Ruhr, Dicks. wall Nr. 3s5, ist unhbeschadet des Verkaufs der im eigenen Betriebe erzeugten landwirtschaftlichen Er. zengntsse nach Moßgabe der einschlägigen Beuimmungen auf Grund des § 1 der Bundegratzverordnung vom 23. Seyt ember 1915 (Reiche. Gesetzbl. S. 603) der Handel mit Lebens- und Futtermitteln untersagt worken.

Mülbeim a. d. Ruhr, den 4. Mai 1918.

Die Polljeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Schacht.

Bekanntmachung.

Die Frau Hermine Stegemann in Massow ist der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Üünzaverlässigkeit gen ß § 1 der Retanntmachang zur Feinhaliung umjuberlassiger Pei sonen vom Handel am 9. April 1918 untersagt worden.

Naugard, den 30. April 1918.

Der Landrat. von Zitz ewitz.

GSekanntmachung.

Dem Bäckerweister Theodor Landscheidt sowle dessen Ehe⸗ frau. Elisabeth geb. Kirschbaum, beide in Oüerfeld, Freuz— nraße 13 mwohnbaff, ist auf Grund der Bun deeratsverordnung vom 23. Scpten ber 1915 (RGB.. S. 603) und der Ausführungzonweisung vom 27. Scptember 1915 der Handel mit Lebensmitteln und sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Uc— zuver lässigtelt in beiug auf diesen Handelsbetrieb untersagt worden. Die Eheleute Lauischeint baben die durch das Verfahren ver- ursachten baren Auslagen, insbesondere die Gebübren für die im 81 der obengenannten Verordnung vorgeschriebene öffentliche Bekannt⸗ machang, zu eistatten.

Recklinghausen, den 3. Mai 1918.

Der Landrat. Bürgers.

GSekanntmachung.

Auf Grund der Bundegratzverordnung vom 23 September 1915 (Reichs Gesetzbl. S. 603) zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel wird dem Peter Hengst in Rem scheid, Geweibe⸗ schulstiaße, der Handel mit Lebensmitteln und Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs unter Auferlegung der Kosten der Veröffentlichung untersagt.

Remscheld, den 2. Mai 1918.

Der Oberbürgermelfler. Dr. Hartmann.

Bekanntmachung.

Dem Fleischermeister Fritz Anger in Wittenberg, Char⸗ lottenstraße 8, ist auf Grund vorgekommener Unregelmäßtgkeiten bei der Fleischabgabe auf Uarken der Handel mit Fleisch und Fleischwaren aller Art wegen Unzuverlässigkeit (5 1 der Bundes rate verordnung vom 23. September 1915, Ziffer 3 der Ausführungs⸗« anweisung zur Fleischversorgung vom 8. September 1916) un ter- sagt und der Fleincherelbetrieb gleichzeitig gesolosfsen. Tie Konen der Veröffentlichung der Verfügung sind ihm jur Last gelegt worden.

Wittenberg, den 3. Mai 1918. Die Polizeiverwaltung. Dr. Thelemaan.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 13 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter

Nr. 11644 das Gesetz, betreffend Abänderung des Gesetzes, betreffend die Landeskreditkasse zu Cassel, vom 16. April 1903 (Gesetzsamml. S. 82) vom 26. April 1918 und unter

Nr. 11645 das Gesetz, betreffend Abänderung des Gesetzes, betreffend die Landeabank in Wiesbaden, vom 16. April 1902 (Gesetzsamml. S. 90), vom 26. April 1918.

Berlin W. 9, den 6. Mai 1918. Königliches Gesetzsammlungsamt. Krüer.

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) ift betannt gemacht: h ö . der auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 16. August 1814 (Gesetzsamml. S. 163) eraangene Erlaß des Staats. mintsteriumß vom 3. April 1918, betreffend die Verleihung des Enteignungsrschts an die Ficma Adolf Deichsel, Drabt⸗ werke und Sellfabriken in Hindenburg O. Schl., jur Anlage einer Drabtselbahn, elner Drahtzu 8 und enir neuen Ver— Unkerei, dach das Amteblatt der Köntellchen Regierung in Oppeln Nr. I7 S. 114, ausgegeben am 27. Aprtl 1918.

rem m e , e 0 O Q , , O Q s mmm mm, meer, me e, Aichtamtliches.

Dentsches Reich.

Preußen. Berlin, 7. Mai 1918.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Justcj⸗ wesen und für Handel und Verkehr hielten heute eine Sitzung.

Die aus Amsterdam verbreitete Meldung englischer Blätter, wonach ein Holländer im Auftrage des Staais— sekretärs des Auswärtigen Amts von Kühlmann einer hoch— gestellten Persönlichkeit der englischen Regierung bestimmte Friedensvorschläge gemacht habe, beruht laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ auf völlig freier Er

in dung. Die an die Meldung geknüpften Schlußfolgerungen er englischen Presse erledigen sich dadurch von selbst.

antwortete vorgestern, wie das

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Der Oberbefehlshaber in den Marken, Generaloberst von Kessel hat auf Grund des § 96 des Gesetzes über den Belagerungszustand für das Gebiet der Stadt Berlin und der Provinz Brandenburg nachstehende Verordnung, be⸗ treffend Schrotmühlen, erlassen:

1. Als Schroimmuhle im Sinne dieser Verordnung gilt obne Rücksicht auf die Bezeichnung jede nicht gewerblich betrieben? Mühle und sonstige Vorrschtung, die zum Mablen, Schroten oder Quetschen von Getreide, Hülsenfrüchten oder Mais geeignet ist, mag sie für . pp für Krafibetrieb eingerichtet, beweglich oder sest ein⸗ gerichtet sein. .

§z 2. Die Benutzung von Schrotmühlen zur Zerkleinerung von Getrelde, Hülsensrüchten und Mais zu Spelse, oder Futterzweck'n ist untersagt. Falls die Herstellung wirtschaitlich notwendigen Futter= schrotö in einer en,. betriebenen Mühle für den Unternehmer eines Betriehes mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist, kann die untere Verwaltungs behörde (Landrat, Polieipräsigent) für ke= stimmte Mengen von Getrelde, Lüllenfrüchtlen orker Mals, die der Unternehmer zur Fütterung des im Betriebe gehaltenen Viebg ver wenden darf, die Verarbeitung mittels Schrotmüble gessatten. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn die hom Kommural⸗ verband auf Grund der Reichsgeneldeordnung zur Ueberwachung der Selbstversorger erlassenen Anordnungen innegehalten st⸗d. Dte Geltungsdauer der Erlaubnis darf nicht weiter als einen Monat vom Tage ihrer Erteilung an erstreckt werden. Die Erlaubnis ist in der Regel an die Bediagung zu knüpfen, daß der Betrteb während der 3 it der Benutzung polizeilich becufsicht wird. Die Erlaubnis muß schriftlich erteilt werden. Der Erlaubnisschein muß den Namen dis Unternehmers, die Menge Früchte sowie den Zeitpunkt enthalten, bis zu dem die Eillautnig gilt; er nit nach Adlauf der Fr der aug— siellenden Bebörde zurückjzugetben und ron dieser aufzubewahren.

Ide entgeltliche oder unentgeltliche, dauernde oder vor übergehende Nederlassung von Schiotmühlen oder Teilen von Sch ot— mühlen an ar dere tst unte sagt. Das gleiche gilt für Vert äge, duch die eine Ven pflichtung zu solcher Ueberlassung begründet wird (auf- verträge und ahnliche). Die untere Verwaltungsbebörde kann Aut, nahmen von der Voischrift im Abs. 1 zulassen.

§3 4. Die Heistellung von Schrotmüblen und von Tellen von Schiotmüblen ist urtersagt. Tie Reich getreidesttlle kann Aut⸗ nahmen von der Voörschrist in Abs. 1 zu affen.

§ 5. Es tst untersagt, sich in perlosnchn Druckschriften oder in sonß igen Mitteilungen, Ti. für elnen größeren Kreis von Personen bestimmt sind, jum Erwerb oder zur Veräußerung von Schrot mühlen oder don Teilen von Schrotmühlen zu eibieten. Eine Prüfungt— pflicht dabia, ob Anzeigen dem Verbote im Satz 1 zuwsden laufen, liegt den Verlegern sowie den bei der Herstellung und Verbreitung der Druckschriften i en Personen nicht ob.

S 6; Uaternthmer von Mühlen und senstigen Vorrichtungen der im 5 1 bezelchneten Ait, die nach dem 1. Januar 1916 ihren Gewerbedetrieb angemeldet haben, bedürfen einer Bescheinigung der unteren Verwaltungsbehörde, daß die Anmeldung des Hewerbe⸗ betriebes nicht zur Umgebung der Vorschriften über die nichtgewerb= lichen Sch otmüblen erfolgt ist. Andernfalls finden aus sie Uie Vor⸗ schriften dieser Verordnung Anwendung.

S§7. Zuwiderham dlungen gegen diese Verordnung werden mit Gefängnis bs zu einem Jahle bestraft. Beim Vorliegen mi idernder Umstände kann auf Haft oder auf Geldstrafe bis zu eintausend ünf⸗ hundert Mark erkannt werden.

8 8. Dtese Bekanataachung tritt mit dem 13. Mal 1818 In Kraft. Am gleichen Tage tit t meine Vererdnung vom 2. Oktober 1917 O.Nr. 207 791 außer Kraft.

Barzerrꝛ.

Der türkische Botschafter in Berlin Hat ki Pascha traf mit Gefolge gestern abend in München ein, um Ihren Majestäten dem König und der Königin die ihnen von . Majestät dem Sultan verliehenen Orden zu über⸗ reichen.

Oesterreich⸗ Un garn.

Der österreichische Landesverteidigungsminister Czapp be⸗ „K. K. Telegraphen⸗KMor⸗ respondenzbüro“ meldet, eine Anf rage eines deutschnationalen Abgeordneten, betreffend das Verhalten der Schützen⸗ rr 8 und 28 in der 11. Isonzoschlacht. Er erklärte:

Wie das Armeeohberkommando mitteilt, haben eingehende Fest= stellungen über den Beginn der 11. Isonjoschlacht erwiꝑesen, daß die n detz gelungenen tialiensschen Flußübergangz und nach— olgenden Durchbruchs un serer Front im Raume Lo, ae moreko in dim überwällgenden Arnll rie, und Minenwerferfeuer ju sachen ist.

lerduich wurde jede Sicht im Isonzotal latole Rauch, und taubentwicklung unmöglich, die vorderste Fampfstellaug ein⸗ geebnet, di. Besatzung kampfunfählig genacht urd der Raum hinter der Front derart unter Fruer gebalten, doß dit heran= g'fübrten Reserven schon auf große Entfernung namhafte Verluste erlitter. Ucber die Eimzelvorgänge bei den in vorderster Lnte ge—⸗ standenen Schützen des Regiments Nr. 28 sst nicht genaues be kannt. Nach bim Schützenregiment Nr. 7 gepflogenen Gabebungen ent. spricht die in der Anfrage erwähnte Darffellung, kaß dat linke Flügelbatalllon ves Schötzturegiments Nr. 7 mit Band. gtaaaten aus den Kavernen geirkeben werben mußte, nicht den Tatsachen. Soweit feststellbar, hielten sich von der Flügel⸗ kompagntie noch acht Mann, der letzte Rest, fübrerlos in einem Unterstand deg Kampfgrabers auf, als eine tleine Ab⸗ tellung des Nachbarbataillonß vom Schätzenregiment N.. 7 dort eischlen und Nachschau hielt. Daz jurägst in Reseive befindliche Schützente iment Ne. 8 litt bereitg betm Vorrücken stark durch das feindliche Arlilleriefruer, wodurch die geschlofsenen Verbände berie— trächtigt und der Zeltpankt des Eingrelseg deczögert wude, so daß die Jiallener sich mittlerweile bereits auf den Ranthböhen dez lateaus festzusttzen beimochten. Aus Gründen der Gerechtig⸗ eit muß hinsictlich des späteren Verbdaltens belder Re— gimer ter gesagt, werden, Laß sie in den Novemberkämpfen auf der Vockfläcke von Astago fowie bei der Erstürmung des Monte Sasemol durch zus Anerkennengwertes leisteten und daß sich die . Folgen der vorangegangenen Retablierung und Ge— fechtdausb ldung und Hisnplinierung erfreulicherweise fühlbar machten. Allertings fügt der Kommandant des dritten Korpg bei, daß dat Schutz ntegiment Nr. 8 in selt Anfang November währenden Kärnpfen von allen Regimentern der 21. Schützen ipision am wen igflen engagtert war, das Einsetzen des Regiments vom Schützendibistonz— lom mando nur allmahlich verfügt wurde und elne gewisse Vorsicht im Hinblick auf die Vorkommmnssse frühtrer Zellen am Ylatze var.

In Beantwortung einer Anfrage, betreffend hochver⸗ räterische an die tschechischen Soldaten der Süd— westfront gerichtete Aufrufe, führte der Minister aus:

Nach Mirteilurg⸗n deg Arn erobertomman: og laßt der unter Leilung Masaryke sthende tschechisch lpwaltsche Nattonairat nach wie vor Auftufe ergehen, die unsere Soldaten slawischer Nattonalttaͤt . Hochverrat zeglicher Art zu verleiten irachten und im Wege eindlicher Flieger oder durch andere T uppen dig Fein bes in den Frontherr ich . Dle in der Anfrage wiedergegebenen Flug- til sind tatsächlich in un sere Line gelangt. Die Untersuchung gegen alle diese Verrat reien wird mit der größten Sorgfalt gefuhrt, und eg wird gegen die Schuldighbefundenen st der gar zen Strer ge des Ge setzes Lotgegaugen werden.

und Art der zu verarbeitenden

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amm volllommen verwirklicht werde.

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men n ; 6 Regierung, wie sehr ich

Das ungarische Amtsblatt veröffentlicht nachstehendes hnigliches Han dsch reiben:

arijchen nationalen Staateß und der Wahrung seiner Interessen ob.

1 s⸗ . produktiven Tätn. felt ür wünschene wert, daß die Aut hnung d

in fortwähren er Rufcrunng b ; je ö. in eigem Stine vawatlickt werde, wie ich

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des Kriegts zu vermeiden wänsche, daß Sie im

ͤ der Sicherung der Wahlrechtsfrage und des Peosramms , zu Neuwahlen schreiten können. Auf dieser Grund.

ge ernenne i

ch Sie neuerdlngs ju meinem ungarischen Mlutsten. brjiebungsweise bestätige ich Sie in Ihrer bisher tune

chöblen Ste llung und erarte Ihre Vorschläge betreffs Neublldang

Baden,

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Karl, m. p.

Nach Blättermeldungen werden in dem umgestalteten habinett Wekerle der Finanzminister Dr. Popowies, der honvedminister Baron Szurmay. der Ackerbauminister Graf eren, der Handelsminister Sztoranyi, der Minister am oflager Graf Aladar Zichy, fürst Windischgrätz und der Minister für Kroatien Dr. Unkel—⸗ äuser ihre Portefeuilles behalten, hingegen werden der Justiz⸗ inister Vazsonyf,

und der . der selben Platt

We Reuter“ meldet, ermabnte Dillon die Jren, ste sollten mn nech jwei Monate einig sein, dann würden sie ber die Dienst⸗ flicht, die nach selner Ueberzeugung jum Sturz der Regte ung führen beide, dn Sieg davontragen. Wenn sie ihren inneren Zwist nicht uben litßen, würden si ͤ llon betonte, daß die katholtsche Kirch: sich an die Spltze der Be⸗ gung stellen müssl. De war die Nationalisten in ihrer Opposition gegen die Olenstpflicht

It werden sollte, wte

nter Mengen ohne Ktontzolle nebrite fich zee irrnng, sosort, da, sie threr wohlkefan nuten Auffah ing ben

nt Reglerung.

5. Mal 1918. Wekerle, m. p.

der Volksernährungsminister

der Kultusminister Graf Apponyi, der es Innern von Toth und ebenso die beiden Minister

hne Portefeuille Graf Moriz Esterhazy und Bela Foeldes hwesche dn.

Großbritannien und Irland.

ner Protestversammlung in East Mayo gegen hrung der Dienstpflicht, der 15 000 Menschen sprachen der Führer der irischen Nationalisten Dillon innfeinpartei De Valera von der⸗

orm.

e nur dem Militär in die Hände a beiten. Valera erklärte, daß seine Anhänger

aber deswegen doch den Kampf gegen den nattonalisischen in den Grsatzwahlen in Gast Caban nicht aufgeben

sütdtn. Die Sinnfeinpartel erkenne nur die Stimme der Wähler an. In Limerick und Waterford fanden am Sonntag Arbeiter⸗ undgebungen gegen die Dienstpflicht statt, ausende von Menschen beiwohnten.

denen

Niederlande. ö

KDer Zweiten und der Ersten Kammer ist am Sonnabend lättemeldungen zufolge in später Abendstunde nachstehende Hriftliche Mitteilung des Ministers des Auswärtigen

ber die Beilegung der zwischen Deutschland, and entstandenen Schwierigkeiten zugegangen:

Vie Spannung, die in dem Berbältuis zwischen Holland und Nutschland eine Z iülang bestanden hbante, ift behoben. Vie deutsche . 1. perlgugte von der hollän dlschen Reg'erung einige Maß .

die in ihrer urixränglichtn Form nur tetlwelse für die Be⸗

Betra ht kamen.

langte eistent die Wiederaufnahme der seit dem 15. No⸗ ein gestellten Du uch fuhr von Veutschland nach Belgien

den niederländ schen Wasser wegen pon Sand, Kies und teinschlag, ohne auf die Bedingung der holländtschen Me=

igehen, daß zurächst durch elne Koemmissiam von Sach—

in Belglen eine Ur tersuck an darüber ange⸗ daß fiüher durchgeführte Material berartigte Darchfuhr unbe⸗

G gien eine h boll in dische

wurde.

alttatspflichten wider sprochen haben würhe. Vie deutsche

gierung nannte darauf selbst eine HSöchftzitter für die zu gestattendin engen, nämlich 1 500 000 Tonnfs jährlich. Damit entfielen für tolläͤndische Regierung bie prinsipiel en Bedenken, die sie geäußert lte; denn die von leb unter dem Moximum, dag sie in ihrem ken Generarstaat n

der keutschen Regterung genannte Ziffer

Schrlfiwechsel ais für die gewöhnliche Unterhaltung

, Reparatur der hbelgtichen Straßen notwendig be— chret batte. Dle hollaͤndisch⸗ Regierung tonrte Tarum c ohne große Schwlerigkeit die ron ihe in Letzter Instan

dichselnden

Fellte Bedingung fallen Üissen, daß eine Kentrollkemmisston in elcien jugelassen werden solle, ehe die Durchfubr weder aufge⸗ dmnmmen werden fönne, eine Bedingung, die die deutsche Regierung ht für unannehmtar erklärt hatte. Pie bolländische Reglerung hat sese Meg lung un so eher annebmen iöanen, ra auf thr Gesuchen die usch: Reglerung sich bereit erklärte, die Nichtverwendung der durch— pihr-nden Maßersatien fär militärische Iwecke ig ten augkhu—

Noten augdrücklich feftzusetzen.

Zwelteng verlangte die deutsche Reglerung die unbehinderte ut ßuhr von Kieg aus Holland na öchstbetrage von 250 000 Tonnen mongllid. Es war nämlich in. 'lge deg bierjulgnde selt kurzer Zeit besebenden Verfuhrverboteg le sonst free Auzfuahr von Sand und Kieß sehr erschwert. Auch gen die Bewslllgung diefer Forderung, die ein Produkt des jolländischen Bodeng betiaf, dat

kegt, hatte die holländische Jiegierung len, prinzipiilen Bedenker.

Drittenz wurde die Wiederaufrahme des seit Beginn deß K leges on. der deutschen Regierung selbft ein gestellten Güͤterrerlebrg fur die isenbahn zjwischen Berigien und Veutschland über Ro— tond verlangt. Dagegen kannten von niederläadtscher Stite keine Re— . erboben werben, da sie nach dem Beitrage mit Veunchtand vom ¶„MNoven ber 874 berpflichtet hf, di fen Bahapent- br ju irn hglichen, pie Teutsche Reglerurg verlangte die freie Härchfuhr oller Güter init henabme von Fluaglenger, Waffen und harten war nicht die Rere. kutst, abrr wegen des in Ärtik- 2 ibrer Neutralitärgerklarung qu

Belgien bis zu einem

keinem Außfuhrverbot unter⸗

Muntfton. Von Trappen⸗ De holländische Regierung

EE ausge fofochen en voölterr-chtliche n Grundsatze Keint Yurchf br

KLegierung. fang fur

xrutsche Regi uichf

ischen Ne

n Heeres proviant gessarten.

Ste teilte desbalb der deutschen mit, daß diese vierte Augnabme eine unbedingte Voraug. die Zalässtatctt der Durchfuhr üker Land bidde. Die egterung hat jetzt erklärt, daß stie dlesen Bedingungen für

ubr justimmt, und hat sich auch mil der von der bollän—

*

der alle zur Bewaffnung und Augrüstung notwendigen Gegenstände um fassen soll, elnverstanden erklärt. ö.

Vlertens wurde die Vereinfachung und Beschleunlgung der von der bolländischen Reglerung erlaffenen ,, ur Ab⸗ wehr der unerlaubten Ausfuhr an Bord der durch. und ausfahrenden Rheinschiffe, die nach der Ansicht der deutschen Regierung die durch den Rhein jchiffahrtsoertrag garantterte freie Fahrt sebr behinderten, verlangt. Vie holländ sche Regierung, die dies selbst erwünscht fand, hat es auf sich genommen, alles zu unternehmen, um die beanstandeten Behinderungen aus dem Wege zu räumen, und zwar durch Ver. stegelung, beim Verladen in Deuischland unter Aufficht' eines bolländischen Beamten, durch Bewachung an Bord und durch rasche Aufklarlerung, die ses alles, obne im geringsten auf bas ihr vertragz. naäßig lustebende Recht auf Kontrolle zu verzichten. Die holländische Regierung steht in dieser Frage noch mit der Berliner Regierung in Gedankenaustausch.

Schließlich ift die deutsche Regierung auf Ansuchen der bollä dicken Regierung von ihren anfängilchen Beschwerden gegen die Vorschriften abgegangen, die durch die niederländische Reglerung den hollaͤndischen Beamten in Helglen erteilt worden sind und nach enen für aus Belgien ausiuführende Waren die Erklärung, daß sie nicht milltärssche Voriäte, Kriegsbeute? oder requtrierte Waren find, nicht abgegeben werden darf, wenn es sich um Güter bandelt, die Requtfitionen unterworfen sind. Die deutsche Regierung gab ju, daß diese Brrichriften krinen Anlaß ur Heichwerte gäben. Beim Rainn der nächsten Woche werden die milttärischen Urlaube wi der ert'tlt und den Truppen wiid auch die sonst ubliche Bewegungz⸗ stethett wieder zugestanden werden.

Echweiz.

In Ergänzung und teilweiser Abänderung früherer Be— schlüfs⸗ und Vorschtiften hat der Bundesrat laut Meldung der „Schweizerischen Depeschenagentur“ beschlossen, daß fremde Deserteure und Refraktäre, die die Schweizer Grenze überschreiten wollen, daran zu verhindern und zurückzuweisen sind. Gelingt es ihnen dennoch, die Grenze zu überschreiten, und werden sie im Landesinnern getroffen, so sind sie dahin zurück— zuführen, woher sie gekommen sind. Ausnahmgweise kann fremden Deserteuren und Refraktären der Eintritt in das Land gestattet werden, wenn besondere Umstände dies rechtfertigen, so namentlich, wenn der Betreffende schon vor Ausbruch des Krieges in der Schweiz ansässig war, oder wenn er in der Schweiz Familie oder ein Geschäft hat Zum Vollzug der Landesverweisung sind die fremden Deserteure und Refraktäge, wenn möglich, nach demjenigen Land zu verbringen, das sie selbst bezeichnen. Ist es nicht möglich, sie nach demjenigen Land zu verbringen, das sie selbst bezeichnen, so erfolgt die Abschiebung nach dem Heimaistaat. Eine Uebergabe an die Behörden des Staates, nach welchem die Abschiebung erfolgt, soll nicht stattfinden. Erweist sich die Vollsiehung der Aus— weisung zurzeit als undurchführbar, so ift der betreffende Flücht⸗ ling in einer geeigneten Anstalt unterzubringen.

Asien.

Nach Meldungen der „Times“ hat der Kosakenführer Semenow, der in Sibirien gegen die Bolschewikt kämpft, seine Vorposten bis nach Kharanor an der Eisenbahnlinie nach Charbin vorgeschoben. Aus Transbaikalien wird eine weitverzweigte Bewegung zugunsten Semenows gemeldet. Man hält es nicht für wahrscheinlich, daß ein Zusammenstoß zwischen den Semenowschen Kosaken und den Bolschewiki un—

0.

über den Onon⸗Fluß besetzt. Das Hauptquartier Semenows befindet sich immer noch in der Mandschurei. Die Bolschewiki erblicken in Semenow eine Gefahr für ihre Herrschaft in Sibirien und werden ihm mit allen Mitteln, die allerdings nicht sehr bedeutend sind, Widerstand leisten.

gtriegsnachrichten.

Berlin, 6. Mai, Abends. (W. T. B.) Von den Kriegsschauplätzen nichts Neues.

durch beleuchtet, daß auf den Schlachtfeldern der Somme und in Flandern General Foch gezwungen wurde, den größten Teil seiner Heeresreserven zur Unterstützung der geschlagenen Eng⸗ länder einzusetzen. Es wurden bereits 44 Infanteriedivisionen, darunter 3 zum zweiten Male, und außerdem 5 Kavallerie— divisionen in den Kampf geworfen, in Summa also 52 fran— zösische Divisionen infolge der englischen Niederlagen ein⸗ gesetzt. Jede dieser Divisionen hat während der deutschen Offensive und ebenso im Laufe der zahlreichen, stets vergeb⸗ lichen französischen Gegenangriffe aufs schwerste bluten müssen. Wie nötig die französische Hilfe für die Engländer war, geht daraus hervor, daß von den gesamten 59 englischen Infanterie divisionen in Frankreich bereits 535 an den Großkampffronten und von diesen 23 zweimal und 2 Divisionen sogar dreimal eingesetzt werden mußten. Im ganzen also hat England S0 Divlsionen während der kurzen deutschen Offensive in den Kampf geworfen. England und Frankreich haben im ganzen bereits 132 Divisionen an der von der deutschen Führung er— zwundenen Front in die Schlacht geführt. Die belgischen, portugiesischen und amerikanischen Truppen sind hierbei nicht

mit eingerechnet.

Großes Hauptquartier, 7. Mai. (WB. T. B.)

Westlicher Krieagsschauplatz.

An den Kampffronten war die Artillerietätigkeit in den Morgenstunden lebhaft. Tagsüber blieb sie meist gering.

Auf dem Nordufer der Lys schelterten Vorstöße englischer Kompagnien. Zwischen Ancre und Sam me setzte der Feind Australier zu nächtlichem Angriss an. Beiderseits der Straße Corbie - Bray konnten sie unsere vordere Linie erreichen; im; übrigen brach ihr zweimaliger Ansturm schon vor unseren Posten verlustreich zusammen. Der Artilleriekampf hielt hier bis Tagesanbruch in großer Stärke an.

Südlich vom Brimont stießen Sturmabteilungen über den Aisne⸗Kan al in die feindlichen Stellungen bei Courey vor und brachten Gefangene zurück. I

An der übrigen Front vereinzelte Vorfeldkämpfe.

Osten.

In den in , von Mariupol wurden wir durch

nierung arwünschten inschtelbung detz Begriffes „Wasfen ;,! russische Schiffe beschossen.

mittelbar bevorsteht. Die letzteren haben eine wichtige Brücke

Die Größe der deutschen Erfolge wird wirksam dba⸗

Mazedonische Front. Starke englische Abteilungen griffen gestern abenb bulgarische Stellungen südlich vom Dojran-See an. Sie wurden abgewiesen.

Asiatischer Kriegsschauplatz. Der Vorstoß englischer Brigaden von Jericho aus über den Jordan nach Osten und Nordosten ist zum Scheitern gebracht worden. Nach er⸗ bitterten fünftägigen Kämpfen seine Ausgangsstellungen zurückgeworfen. Teile deutscher Truppen haben sich hierbei an Seite ihrer türkischen Kameraden hervorgetan. Die den Engländern abgenommene Beute ist

erheblich. Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

Desterreichisch⸗ un garischer Bericht. Wien, 6. Mai. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Südwestlicher Kriegsschauplatz.

Rege Artillerietä igkeit. Der Chef des Ceneralftabes.

Bulgarischer Gericht.

Sofia, 6. Mai. (W. T. B.) Heeresbericht vom 4. Mai.

Mazedonische Front: Nördlich Bitolia erfolgte ein kurzer Feuerüberfall seitens des Feindes. Auf beiden Selten des Dohropolie und südlich der Struma beiderseitiges Artilleriefeuer, das in der Gegend der Moglena heftiger war. Oestlich des Wardar zerstreuten wir englische und serbische Erkundungsabteilungen buch Feuer. Auf der ganzen Front beiderseits lebhafte Lufttätigkeié. Im Cernabogen schoß ein deutsches Luftgeschwader einen feindlichen Appardt ab. Er fiel vor unseren Linien nieder und wurde durch unser Artillerie⸗ feuer zerstört.

Dobrudschafront: Waffenruhe.

Sofia, 6. Mai. (W. T. B.) Heereshericht vom 5. Mai. Mazedonische Front. Westlich von Bitolia und im Ternabogen verjagten unsere vorgeschobenen Einheiten zwei französische Infanterieabteilungen. In der Moglenagegend und südlich Dojran war die beiderseitige Feuertätigkeit zeit⸗ weise lebhafter. Im Strumatal zerstreuten wir mehrere feindliche Infanse le⸗ und Kaness rieabteilungen durch Feuer.

Dobrudschafron 1. n. he.

Der strieg zur See.

Berlin, 6. Mai. (W. T. B) An der Westküste Englands neuerdings versenkt: 16500 B. R.⸗T. Sämiliche Schiffe waren tiefbeladen, einer der Dampfer wurde aus stark gesichertem Geleitzug herausgeschossen.

Der Chef des Admiralstabes der Marine.

Etatistik und Volkswirtschaft.

Die Verbreltung der eingetragenen Genossenschaften in den preußischen Landesteilen vor dem Kriege.

In den Mitteilungen zur deutschen Genossenschaftestatistif für 1913 und 1914, die jetzt als 45. Erganzungshest zur Zeltschrlft des Köiglich preußischen Stat stischen Lan degamts“ erschienen sind, ist auch eine Nachwelsung enthallen, in der die eingetragentn enrssen⸗ schaften in Preußen nach dem Staade vom 1. Januar 1913 nach Peoptnzen, Regiernngsbestrken und Kreisen gegliedert sind. Die darin festgestelten Grundjahlen haben dem Staltstischen Landegamt alt Unterlagen für eme zusammenfassende Bearbeltung gedtenf, deren Er- gebnssse hmsichtlich der Verteilung der eingetragenen enossenschaften auf, die preußiscken Kreise in Stast, Yroplnzen und Regierung bejtziken etz in der . Stat. Korr.“ veröffentlicht.

Danach bestanden am 1. Januar 1913 in Preußen 18 350 einge⸗

tragene Genoffenschaften mit 3 351 469 Mitgliedern. Von ihnen entfielen

Genofsenschafiten mit Mitglledern auf üderhaupt vH überhaupt vo ,, mit un be schraͤnkier Laftpflicht. . . 10181 bh. 1277 244 38. 3. Genossenschas len mi unbe⸗ ichränktec Na t schuß pflicht 133 O, 23776 0, n Genossen schaften mit be⸗ schiänfter Hastpflicht ... 8036 43, 2030 4149 606. Vie Gesamtzjahl der eingetragenen Genossen schaften und (ihrer Mitglieder verteilte sich ln folgender Wetse auf die einzelnen Landez. teile. Es bettug die Gesamtjahl der in Genossenschasten Mitglieder

ühberbaupt vp üserhaupt vH

der Pov. Osspretußen ... 720 3, 2 160 866 4, n . Wi stpetußen . .. 695 3.79 11902 3,

dem Starttree Kerlin .. 2277 1,26 130951 3, oz der Prov. Brandenburg .. 1400 7,0 203 282 6, 10 ' 3 h nern,, 1312 715 130 hoh 3, aa

. . 1182 6.1 228199 6, *

. enn, . 2 550 13,70 421 603 12, es

e, 1678 916 294 292 8 31

. Schleg tg ⸗Volstein 1 055 5,76 132 853 3, a0

(. ö. annover .... 1981 10,80 310146 9, aj

. ö fen.. 1406 T, 6s 297 198 S, oa

Dessen⸗Nassau .. 1262 . s 286792 8, 6

MRhelnptovinz. ..... 2 833 15, 609 199 18,0

den Hoher zollernschen Landen 69 O. 83 6 645 O, o.

Bet Verteilung der Gesamtjahl der eingetragenen Genossen⸗ schaften in Preußen nach dem Stande vom 1. Januar 1913 auf die Stadt, und Landtreise eraibt sib, daß nur 83 Kreise (13 0 vp) nicht miadesteng 1090 Genrsstnschaften, 358 Kreise (59, vp) zmwischen 10 und 49 Gnofs nichaften und 156 Kresse (26,13 bo) uͤber 40 Ge⸗ nossenschaflen besoßen. Ja der Provinz Ostpreußen und den Voben⸗ zollernschen Lanren gab (s keinen Kreiz mit mehr als 40 Genossen—⸗ schaften; in Westpreußen übersch uten auch nur 2, in Posen und Hessen⸗Nassau je 7 Kreise diese il. In der Provinz Westfalen wartn schon 11 Kreise mit mehr als 40 Genossenschaften in Branden burg und Schlet wig Holsteln je 13, in P3&s+TJsacmTund Hannover se 15, in Sachsen 18, in Schlesien 25 und ia ber Rbelnpronin; 29 solch Kreise vorhanden. Im ganzen Staatsgeblete gab es nur 21 Kreise, die rickt mehr als 5 Genoffsenschafleu aufzuweisen hatten.

Mit Augnahme von jwelen (Ilfeld und Lüneburg) find diese Kreise mit den niedrigsten Genossenschafts ah len Stadttreise. Zwei von ihnen, Gberzwalde und Cielben, besaßen nur je 1 Genossen. K* Oörde, Hamborn und Rhevdt deren auch nur je 2 und

erlin Lichtenberg, Herlin⸗Wilmersdorf, Ilfeld, Lüneburg Land, Hamm sowse Hanau 1e 3 Genoflenschaften. Umgekehrt gab eg auch 21 Rreise

in Preußen, deren Gens ssenschaftenlffer noch die Zahl 70 kberschrät.

wurde der 66 ö e