1918 / 108 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 08 May 1918 18:00:01 GMT) scan diff

Prensifcher Landtag. Haus der Abgeordneten 144. Gitzung vom 7. Mai 1918, Vormittags 109 Uhr.

(Bericht von Wolffs Telegraphenbüro.) Am Regierungstische: die Staatsminister Dr. Drews und 5 ; Präsident D um 1911 Uhr. Das Haus setzt wur fs, betreffend d und 99 der 1850, fort. Sich erungsanträö rung der Rechte der Kir Zweidrittelmehrheit sassungsurkunde, änderungen der R des Abg. Dr. Bredt drittelmehrheit für Verfa Abänderungen der ge zum Abgeordnetenhause wieder aufgenommen. Abg. Boisly (nl): nicht übersehen können, findet sich bei sp Siche rungsfrege zu rückko

r. Graf von Schwerin eröffnet die Sitzung

die zweite Beratung des Gesetzent⸗ ie Abänderung der Artikel 62 31. Januar sogenannten er die Wah⸗ führung der II der Ver⸗

Ver fassungsurkunde vom

Zunächst wird die Besprechung der

ge des Zentrum s üb che und Schule und die Ein für Abänderungen des Titels Rechten der Preußen“ und für Ab— einteilung, sowie des Antra ges eikons) auf Einführung der Zwei— gsänderungen überhaupt wie für gen über die Wahlen und zu den Gemeindevertretungen

n Bestimmun

Da wir die Tragweite der können wir für sie nich äterer Gelegenheit ein mmen kann.

Pachnicke Gortschr. und bedauern, daß dies g hineingeworfen worden ist.

Anträge jetzt es nicht stimmen. leich Zeitpunkt, wo man auf die

Volksp.): Wir lehnen die treitfrage nachträglich

Ein Blick auf das geschlegen wird, müßte doch auch die be— Dort liefert doch bie Zusammensetzung eser Anträge nicht besser seinem Nachfolger nicht solche ann ihren Wider— ie Auflösung me, daß die Minister Der Grundsatz,

Siche rungsantr in die Erörterun Herrenhaus, wi sorgtesten Gemüter ber solche Sicherungen, wie sie sich wünschen können. Ein Ster anlegen. Geben dae stand nicht auf, dann kommt ist unvermeidlich.

wie es jetzt vor die Freunde di

Herren um Herrn Lohm. em Wahlkampf. Die Annah e sie beleidigen. e einen Wahlkampf zu vermeiden, rhal ten. (Beifall

(Sehr richtigh zu ihren Worten steben, hieß während eines Krieges auf alle Fi äßt sich bei der Länge dieses Krieges nicht aufrechte Abg. Lüdicke ffreikon): wärtigen Verhältnissen die Ssche rungsantzräge setzen bei Ei daß die Verfassung k haft. (Sehr richtig! rechts.) tag, der sich ständig über weniger auf die Führen die Kommissionsbesckl r ng, dann habe ständigung auf Grund ag Bredt, der ohne unseren Wi (Beifall rechts.) Hirsch (Sog): Auch wir lehnen die für das gleiche müssen es uns z so, belastete Vorlage hier nur einen Druck Schuld für das Scheitern Das Zentrum will die Bor— aus religiösen als aus politischen Gründen t gekommen ist, wird eine Volksbewe Damm, den Sie durch. halten wird. Wer will das den Einzelland— en mitzusprechen? wir uns nicht mitverant⸗ stung des gleichen Wahlrechts. ist bedauerlich

Auch wir werden unter den gegen⸗ rungsanträge ablehnen. Die Siche— leichen Wahlrechts voraus, Das ist aber mehr als zweifel⸗ Hier ist der beste Bewels der Reichs eine Befugnisse himwregfe Sicherung als auf die B

nführung des g eobacktet wird.

Es kommt es, Parlamentes an. rständigung mit der

üsse zu keiner eck. Eine Ver.

n alle Sicherungen inen . des gleichen Wahlrechts lehnen wir ab. . llen gestellt ist, können wir

Der Prei r Wahlrecht zahlen Wuche rpreis. unter solchen ablehnen sollen. auf die Linke ausübe der Vorlage zuschieben zu können. rechte der Kirche weniger

Wenn die Zei o anschwellen, daß auch

Sicherungsanträge errichte Reichs tag verhindern, ein Ge tagen das Recht nimmt, stimmen gegen die Sicherungsantr lich machen wollen für diefe Bela

Abg. Ströbel (u. Soz):

Umständen as Zentrum n, um ihr dann däe

der künstliche n wollen, nicht

zur Auflösung des He Fraf Hertling sogar die Rechte a Ro mpromi pᷣwersuche sst bedenklich.

uses geschritten ist, nimiert hat, noch alle moö Auch die Haltung der

heute zwar erklärt, daß die aber er hat nicht Lesung tun werden. offen halten. i, er wird anscheinend end er in der Kom— Wahlrecht für das Abgeordneten— r die Gemeinde n Antrag, das

Herr Pachnicke Fortschrittler die Sicherungsanträg daß sie das auch in der dritten also immer noch alle ganze freikonservatlve t ernst genommen, denn währ

hinzugefügt, wollen sich alf Lüdicke ist nicht die in seiner Partei nich mission sagte, haus auch das gleiche stellte sein kürch die 3

daß nach dem gleichen Wahlrecht zarteifreund Bredt de weidrittelmehrheit fest Strömung gegen die Kirche eint anträge nicht; dann wird das Staate genommen.

gefallen lassen muß, Bestätigung durch de das Zentrum eigentlich

kommen müsse, Pluralwahlrecht zu verankern. Wenn einmal eine ritt, helfen auch diese Vermögen der Rirche Ein Beweis, was die Kirche si liegt darin, daß manche n Staat haben warten

Sicherungs⸗ he einfach vom ich vom Staate Bischöfe jahrelang auf müssen. Deshalb müßte Staat und Kirche ein— erständigungsfrieden eingetreten, frieden mit Rußland und der influß der Kirche n Lehrerschaft ist inheitsschule. keiten eine gemeinschaftliche cheiden soll, bringt das AÄb— Herrenhause, entrechtet affo dritter Lesung echt vollkommen ver⸗

für die Trennung von st ist für einen V das Zentrum hat aber den Gewalt Das Zentrum will ferner den E Die Mehrheit der deutsche konfessionelle Schule und für die E entrumsantrag, daß über Budgetstreitig itzung beider Häufer des Landtags ents geordnetenhaus in Abhän schließlich das Volk. gegen die Sicherungsantr

Ukraine gebilligt. auf die Schule erhalten. aber gegen die

gigkeit vom r E stimmen in zweiter und

Dr. Bell ⸗Essen Verständigung hinarbeiten Parteien eine brauchbare

im Zusammenwirken ahlreform zustande

zerbindung haben. gen gähnt ein Abgrund. Wir Lesung ein negatives gleiche Wahlrecht vollk llen Fragen das freie Aus den sehr entgegenkommenden E Ausführungen großer P

Zwischen diesen und unseren Anschauun bedauern, daß die Beschlüsse der zweiten Die Linke will das schenkt haben und in allen kulture Kräfte walten lassen.

der Regierung und den ö weh men zu sollen, daß der in der Kommissio Startvunkt für die dritte Lesung nich uns bei ieren Anträgen eine Tende Unsere nationale Gesinnung hat uns Nirgends verlangen wir etwas den gegenwärtigen Rechtezustand festgehalten wissen. bei den Freunden und Gegnern des gleichen W finden. Wir müssen für lange Zeit vor neuen bleiben, da wir alle unsere Kräfte zum W Krieg zerstörten Kräfte dringend brauch gen gewisse Sondertendenzen, die sich hinter einer Wahlreform verstecken, schon jetzt Front Lulturstaaten sind Verfassun

gehabt haben. ommen ge⸗

arteien glaube ich ent— n eingenommene ablehnende t beibehalten wird. Man schiebt ter, die gar nicht vorhanden zu unserem Vorgehen ver— für uns allein. Wir wollen Das sollte doch ahlrechtes Zustimmun Wahlkämpfen bewahr iederaufbau der durch den Außerdem müssen wir den Bestrebungen nach In fast allen werende Um⸗ ch zu einer magntz Bei einer Verständigung unkte opfern. punkt stellen. e Kreis- und ormbedürftigkeit des

gsänderungen unter ersch Wir wollen unsere Verfassung wirkli charta unseres Verfassungslebens machen. mnüssen natürlich beide Parteien etwas vom i e Bredt sollte sich deshalb auf unseren Stan emeindewahlen gilt, müßte dann auch für di Kommunalwahlen gelten. . (Hemeindewahlrechts läßt sich zudem doch nicht le

stände gestellt. hrem Stand

Nachdem der Abg. Bredk , seinen Antrag

ige des Zentrums Polen und der Ab— Kardorff abgelehnt. Artikel 1 der Kommissionsvorlage enthält die Bestimmun⸗ önigs, den Landtag zu berufen und

zurückgezogen, werden die Sicherungtzantr gegen die Stimmen denz Zentrums, der geordneten Dr. Arendt, Dr. Bredt und v.

gen über das Recht des zu zu schließen und das Abgeordnetenhaus aufzulösen.

Die Abgg. Aronsohn (fortschr. Volksy.) u. Gen. be⸗ antragen, daß auch die Erste Kammer aufgelöst werden kann.

Abg. Haenisch (Soz): Wir werden für den Antrag Aronsohn Herrenhaus muß in jeder Beziehung dem Abgeordneten

stimmen. Bas hause gleichgestellt werden.

Abg. Dr. Pachnicke s(fortschr. Volkep): Neck dem bisherigen Verlauf der Verhandlungen ist anzunehmen, daß die Mehrheit sowohl den Besckluß fassen wird. das Berufungsrecht der Krone ein- zuschränken wie das Herrenhaus für ungauffösbar zu erklären. Das

ist eine Verböserung, welcher unser Antrag vorbeugen will.

Abg. Dr. Ludewig (al): Meine Freunde werden gegen den Antrag stimmen. Das konstitutionelle Leben ist auf Komprrmisse

zngewiesen. In dem numerus elausus für die aus Allerhöchstem Vertrauen berufenen Mitglieder liegt schon eine genügende Sicherung. Abg. Dr. v. K rie s (ckons): Meine Freunde werden gegen den Antrag stimmen.

Abg. Dr. Bell Gentr.): Auck wir stimmen da

Minister des Innern Dr. Drews:

Die Königliche Staatsregierung hat in der Kommission und auch sckon in der ersten Lesung hier im Hause erklärt, daß sie, abgesehen von den Gründen, die von den Herren Vorrednern angeführt worden sind, auf dem Stan punkt steht, es müsse im Zusammenhange der Re form ein Herrenhaus geschaffen werden, dessen Beschlüsse nicht beisei be geschoben wellden können. Gerade weil wir ein außerordentlich demo⸗ kratisch gestal letes Abgeordnetenhaus vorgeschlagen haben, halten wir es für richtig, die Konstruftion des Herrenhanses so einzurichten, daß die Bescklüsse des Herrenhauses nicht auf irgendeine Weise einfach aus der Welt geschafft werden können. Wir sehen gerade in dieser Krüstruktion eine von denjenigen Bestimmungen, die geeignet sein können, die Bedenken, die bezüglich der von uns vorgeschlagenen Kon⸗ struktron des Abgeordnetenhauses bei vielen entstehen, deren Empfin⸗ dungen wir an sich durchaus würdügen, zu beseitigen.

Der Antrag Aronsohn wird abgelehnt, Artikel 1 unver— ändert angenommen.

Artikel 2 bestimmt über die budgetrechtliche Frage: Finanzgesetzentwürfe werden zuerst dem Abgeordnetenhaus vorgelegt, sie können von der Ersten Kammer nur im ganzen angenommen oder abgelehnt werden.

Zu dieser jetzt geltenden Bestimmung hat die Regierung folgenden Zusatz vorgeschlagen:

„Wenn das Abgeordnétenhaus gegen den Widerspruch der Staatsregierung einen Ausgabeposten, der bisker unter den ordent⸗ lichen Ausgaben im Staatshaushabtsetat enthalten war, entweder überhaupt nicht oder micht in der zuletzt vorgesehenen oder nicht in der von der Regierung neu vorgeschlagenen geringeren Summe be— willigt, so hat die Erste Kammer über diesen Posten vor der Ab— timmung über den Gesamthaushalt vorweg Beschluß zu fassen. Tritt die Erste Kammer dem Beschlusse des Abgeorbnetenhaufes nicht bei, so hat diese nach doraufgegangener Beratung in einem aus Mitgliedern beider Häuser gebildeten Verständigungsausschusse über den Posten erneut zu beschhießen. Erst nach diefer endgültigen Beschlußfassung findet die Abstimmung der Ersten Kammer üker den Gesamthaushalt ftatt.“

Die Kommission hat diesem Vorschlag zugestimmt.

Die Abgg. Dr. Porsch Zentr.) und Genofsen beantragen statt dessen folgende Fassung:

. Aritt die Erste Kammer dem Beschlusse der Zweiten nicht bei, so findet nach voraufgegangener Beratung in einem aus Mit— gliedern beider Kammern gebildeten Verständigungsausschusse die für beide Kammern bindende Abstimmung über den Posten in einer bereinigten Sitzung beider Kammern statt. Nach dieser endgültigen Beschlußfassung wird in jeder der beiden Kammern über den Gesamt⸗ haushalt abgestimmt.“

Die Abgg. Braun (Soz.) und Genossen beantragen folgenden Zusatz:

z

ung dieses Antrages beantragen in der Vorlage über die Zusammen-? zXerrenhauses die Bestimmung zu streichen, welche Ter vom König aus besonderem Vertrauen berufenen Personen auf 159 beschränktt. Diesen letzteren Antrag haben auch die Abgeordneten Aron sohn (fortschr. Volksp.) und Genossen gestellt. Abg. Dr. Bell-CEssen Zentr.):; Durch den Antrag Braun

rerd. das. Herrenhaus in feinen Rechten so beschränkt, wie

in keinem Lande der Fall ist. Wir wollen das Herren—⸗ haus umgekehrt in seinen Rechten in gewissen Grenzen noch erwertern. Wir stimmen deshalb Legen den Antrag Braun. Mit unserem Antrag wollen wir das bei uns gesetzlich einführen, was längst in anderen Verfassungsstaaten gilt, denen man eine demokra⸗ tische Verfassungs form nicht abstreiten kann. Auch deutsche Bundes. a4ten, wie Bayern, Sachsen, Württemberg, Baben haben dieselben Bestimmungen, die wir beantragen. In allen diesen Verfassungen sind der Ersten Kemmer größere Rechte eingeräumt, als es bisber in Preußen der Fall war.‘ Tie Regierung ist mit ihrem Vorschlag eines Verstandigungsausschusses auf halbem Wege stehen geblieben, denn danach hat wiederum die Zweite Kammer allein die Entscheidung zu treffen. Das jetzige Recht des Herrenhauses, den Etat nur im ganzen anzunehmen oder abzulebnen, ist nur ein Scheinrecht. Wir wollen den Vorschlag der Regierung so erweitern, daß auch die Erste Kammer bei der Entscheidung in einer vereinigten Sitzung beider Häuser mit— wirkt. So weit wie andere Vorschläge, das Bud getrecht der Ersten Kammer ebenso weit zu erstrecken wie das der Zweiten Kammer, haben wir nicht gehen können. . Antrag geht einen Mittelweg, der das Budgetrecht der Zweiten Kammer sichert und dasjenige der Ersten Kammer in angemessener Weise erweitert. .

Hierauf nimmt der Finanzminister Hergt das Wort, dessen Rehe wegen verspäteten Eingangs des Stenogramms in der nächsten Nummer d. Bl. im Wortlaute wie ergegeben

1

werden wird.

Abg. Hirsch (Soz.): Wir beantragen, daß ein in zwei aufeinanderfolgenden Tagungen des Abgeordnetenhauses ange⸗ nommener Gesetzentwurf unabhängig von dem Widerspruch des Herrenhauses Gesetz werden muß. Da wir mit 'der? A lehnung däeses Antrages rechnen, fo beantragen wir für die sen Fall die Beseitigung des numerus cläusus für das Herrenhaus. Nach en hier gefaßten ee n ist das Herrenhaus so reaktionär zu⸗ ammengesetzt daß keine Rede davon sein kann, daß einmal zur Durch⸗ Rringung reaktionärer Gesetze ein Palréschub notwendig ist. Wir

Nüssen aber eine Sicherung dagegen schaffen, daß eine fortschrittlich. Gesetzesborlage durch den Widerspruch der Ersten Kammer vereitelt

wird. Wir . die Rechte des Abgeordnetenhauses erweite um so mehr, als seine Bedeutung durch Tie Annahme der Sichetunn anträge sckon sohr breinträchtigf ist. Darum lehngn wir den trumsantrag ab. ö

Abg. Ströbel (u. Spz): Den soʒialdemokratischen Ant der den Träger der Krone ermächtigen wil in unbeschränkter 3 Mitglieder des Herrenhaufes zu berufen, lehnen wir ab. Wir Was Prinzip nicht zugunsten eingebildete Vorteile durchlöchern lase Die Vertrauensleute der Kron? werden siche rlich keine Vertraue ne

e des Volks sein. 3.

Dr. Ludewig (nl. ):: Meine Freunde stehen .

2s Zentrums antrages, für gewisse Fragen

beider Häuser herbeizuführen, sy Durchführung des Antrages ist aber akt nicht möglich, solange Die Zahl ker Herrenhausmitgliẽder o wesentlich die der Mitglieder des Abgeordnetenhauses überschreitet wie es jetzt der Fall ist. Die fortschrittlihen und soʒialdemokratischn Anträge auf Streichung des numeérus clausus lehnen wir ab. ebenso wie den Antrag Braun, der Gesetzes vorlagen unter Umständen auch gegen den Widerspruch des Herrenhaufes als angenommen gelten lassen will. Durch die Annahme diefer Anträge würde die Bedeutung

der Eisten Kammer zu sehr herabgemindert werden.

Abg. Graef Ckonzf ): Ich stimme für die Kom . fassung. Auch wir sehen darm keine unbedingt au Sickerung für das Zuftandekommen des Staats haushal ter und wir stehen deshalb auch der vom Zentrum bec ut Durchßählung beider Häuser in gewissem Sime srntparh segenüber. Voraussetzung dafür ist aber, daß der Mitglieder bestand beider Häuser nicht fo weit voneinander es jetzt nach den Kommissionsbeschlüssen der Fall ist. gehende Bestimmung möchten wir auch nicht treffen, wissen, wie das Abgeordnetenhaus aussehen wird Darum werden wir zunächst den Zentrumsantrag ablehnen, behalten uns aber vor, auf den Gedanken diefes Antrages zurückzukommen im Sinne einer star keren staatsrechtlichen Gleick tellung beider Häuser. Die soialdemo⸗ kigtischen Anträge lehnen wir ebenso wie den Antrag Aronfohn aß. Wenn wir gegen die Streichung des numerus ciausus sind, so liegt darin keine Beeinträchtigung der Rechte der Krone, denn deren Be⸗ rufungsrecht wird durch die Zahl pon 150 ausreichend gewahrt.

Abg. Meyer fortschr. Volksp): Wir wollen keim Einschraͤnkung, sondern eine Vermehrung, der Rechte Abgeordneten hauses. Wir sehen eine solche Ginschränkung scho⸗ in der Regierungeborlage und den Kommissionsbeschlüssen. D Zentrumsantrag würde aber noch mehr die Rechte des Abgeordnelen— dauses zugunsten des Herrenhauses beschränken. Darum lehnen wir ihn ab. Dem Grundgebanken des sozialdemokratischen Antrages stim⸗ men wir zu, aber er geht etwas zu weit in der Einschränkung der bis. herigen Rechte des Herrenhaufes. Wir bitten um Annahme unserez Antrages auf Streichung der geschlossenen Zahl. Diesem Antrag müßte auch die äußerste Linke zustimmen, denn der Pairsschub solf doch nur dazu dienen, eine vom Bolkswillen getragene Regierungt⸗ vorlage durchzusetzen.

Abg. Lüdicke (freikons): Wir lehnen die Anträge ab und stimmen mit dem Minifter des Innern in der Beurteilung der Sttei⸗ chung des nume rus eiausus überein. Che wi? uns über den Antrag

Zentrums entscheiden können, müssen wir erst wissen, wie die

n Häuser des Landtags zusammengesetzt sind.

Die Anträge Braun werden egen die Stimmen der Anstag, steller abgelehnt, ebenfo der Antrag des Zentrums; der Antrag Aron. sohn wird gegen die Stimmen der Antragsteller und der Sozlaldemo⸗ kraten ö. nt. Artikel 2 gelangt unverändert in der Kommissione⸗ fassung zur Annahme. Artskel [(„der von der Kommission in die Vorlage eingefügt ist, überträgt die Entscheidung über Einsprücke gegen die Gültigkeit der Wahlen zum Abgeordnetenhause dem Ober. verwaltungsgericht. Das Verfahren sol durch Königliche Verorh, nung geregelt werden.

Abg. Dr. Lu de wig (n!) beantragt, daß das Oberve waltung gericht im Beschlußberfahren enscheldet und daß es dabei auf die Nach prüfung der Einspruchgründe beschränkt ist.

Der Abg. Reinhard Gentt.) beantragt gleichfalls, das R schlußverfahren zu bestimmen, sowie borzuschreiben, daß das Qer— derwaltungsgericht den Eingang eines Einspruchs unverzuͤglich der Kammer anguzeigen bat. Ferner soll das Obe rverwal tun ee richt bei seiner Entscheidung auf die Nachprüfung der Einspruchsgründe sew⸗ der Gründe eines etwaigen Gegeneinspruchs beschränkt sein. Abg. Dr. Ludewig Ink): Meine Freunde sind in der überwiegenden Mehrheit der Ansicht, daß die Prüfung der Wablen einer richterlichen Instanʒ übertragen werden Y soll, und stimmen heute für die Vorlage, aber sie behalten sich eine nochmalige Prüfung dieser grundsätzlichen Frage vor. Das pro zessuale Verfahren soll nach de? Vorlage durch Königliche Verordnung geregelt werden; ich beantrage dafür zu bestimmen, 34 das Ver⸗ fabren das Beschlußwerfahten, also nicht das Verwaltungz—⸗

streitverfahren sein soll. Es gibt allerdings . denken, daß für diese

neue Aufgabe die Zahl der Nichter vermebrt werden muß. Der Antrag Reinhard macht mit Recht darauf aufmerksam, daß das Ver⸗ waltungsgericht auch von den Gründen in Gegeneinsprüchen Kenntnis nehmen muß und daß es den Eingang eines solchen Einspruches under züglich dem Abgeordneten ause anzeigen muß. Es empflehlt fich, die Anträge heute anzunehmen, aber bis zur dritten Lesung noch Aenderungen an dem Antrag zu erwägen.

Abg. Dr. Bell-Essen (Zentr. : ir sind ganz entschieden gegen die Uebertragung der Wahlprüfungen auf das Pher— berwaltungsgericht. Die Wahlprüfung ist eines der wichtigsten Rechte des Parlaments. Dis Uebertragung an das Gericht derschiebt das Verhältnis zwischen dem Abgeordnetenhaus und der Regierung zuungunsten?' des ersteren und zugunsten Ter Regierung. Gegen den Vorwurf der Parteiung muß ich unsere Wahlprüfungskommüssion in Schutz nehmen. Das Parlament stellt sich ein Armutszeugnis aus, wenn es nicht zur objektiven Prüfung der Wahlen fähig sein will. Wegen mancher unerquicklicher Er— örterungen über Wahlprüfungen in diesem Hause und im Reichstag darf man nicht das Kind mit dem Bade ausschütten. Die vraktischen Erfahrungen mit der richterlichen Wahlprüfung in Elfaß⸗Lothringen reizen nicht zur Nachahmung. Wir wollen das Gericht nicht pelitisch machen. Politisch Lied, Tin garstig Lied; ebenso kann nian agen: Politisch Gericht, ein arstig Gericht.! Ju diesen grundfätzlichen Erwägungen komme? nh, praktische Er⸗ wägnngen. Die Regierung hat in der Kommission dicsem Vorschla zugestimmt, aber wie denkt fie sich die Ausführung? Diese wichtige Sache darf man nicht einfach der Regelung Lurch Königliche Veron ung überlassen. Wir wollen mindestens wissen, wie die Sache win. Daß DOberverwaltungsgericht ist so überlastet, daß Hilfsfenate einᷣ gerichtet werden müssen? Desbalb oll es sich mit den Wahlprüfungen nicht allgemein, sondern nur bann befassen, wenn ein Einspruch gegen eine Wahl erhoben ist. U

Minister des Innern Dr. Dre ws:

Meine Herren! Ueber die Zweckmäßigkeit der Ueberlragun der Wahlprüfungen an das Oberve rwaltungsgericht gahen die Meinun· gen ziemlich stark auseinander, wie die Ausführungen der Herren Vor⸗ redaer gezeigt haben. Die Königliche Staatsregierung hat sich schon eit mit diesem Gedanken beschäftigt. Sie hat aber einen derartigen Vorschleg im Zusammenhange müt der Wahlrechtsvorlage nicht ge macht, heraus aus dem Gefühle, baß darin vielleicht eine Kundgebum des Mißtrauens gegen die Unparteilichkeit des Abgeordnetenhaus gefunden werden könnte ssehr richtig! linke), und das wollteVn wit unter allen Umständen vermeiden.

Schluß in der Zweiten Beilage])

zum Deutschen Reichsanzeiger und Kÿniglich

3weite Beirg

8 F, .

.

, 16s. (Schluß aus der Ersten Beilage.)

Nun Llarbe ich, daß die Herren, welche den Antrag auf Ueber⸗ ung der Wahlprüfungen an das Oberverwaltumgsgericht gestellt ö hrerseits himmelweit davon entfernt sind, damit dem cecidnetenhaus als solchem irgendwie ein Mißtrauen kundgeben ,, sie haben, wie ich die Sache auffasse, aus dem Gefühl aus gehandelt, daß es gut und zweckmäßig wäre, wenn nach außen⸗ auch nur der Anschein vermieden würde, als ob ein Abgeordneten- Rs, das in eigener Sache urteilt, in diesem seinem Urteile von ttäpolitistzen Ansichten beeinflußt sein könnte. Daß derartiges und wieder mehr oder weniger offen tatsächlich in der Deffent⸗ Fieit geäußert worden ist, darüber besteht eben kein Zweifel, und es dielleicht eine richtige Politik, allen derartigen Reden von vorn sän die Spitze abzubrechen und jeden etwa möglichen Grund zu hnen, indem man sagt: schön, wir wollen in Zukunft nicht mehr in hner Sache Richter sein, sondern das einem unparteiischen Gerichts⸗ ibertragen. Aus diesem Gedanken heraus hat sich die Staatsregierung in der mmission bamit einverstanden erklärt, daß eine derartige Be⸗ mung, wenn sie die Zustimmung des hohen Hauses fände, Gesetz

Daß das Oberverwaltungsgericht an sich eine Stelle von ötorität ist, die mit Erfolg Trägerin derartiger Entschei ffenklichkeit gegenüber sein kann, unterli ch Clzube auch, daß, wenn es für nützli

wermaltngsgericht diese Aufgabe übernimmt, es si be in der festen Zuversicht und in

n, baß sein Ansehen und seine U cum kerartiger Entscheldungen nicht leiden wird; dazu steht das

ewerwaltungsgericht Gott sei Dank und er öh konstatieren können, so hoch in der 6 nartige Nachteile für das Oberverwaltung

egt für mich keinem Zweifel. ch befunden wird, daß das ch dieser Auf⸗ dem Bewußtsein unterziehen nparteilichkeit durch die Ueber—

freulicherweise, wie wir ffentlichen Meinung, daß gericht nicht zu befürchten

hnte, habe ich den Herrn fu einer Aeußerung darüber ebernahme halten würde, und inung nach erforderlich sein gkeit vom politischen Stand⸗ ihn nur um eine sachliche ür den Präsidenten des höchsten Meinung nach durchaus richtig ist. Er hat sachlicher Beziehung erklärt, daß er glaubte, daß das Oberverwal— aöhericht unter zwei Bedingungen die Prüfung und Entscheidung set Frage würde übernehmen können. Einmal, me s Verfahren nicht das Verwaltungsstreitverf fangreich und zeitraubend sei, sondern das Be ube, das wird man ihm ohne weiteres zugebe lusperfahren können, wie i

Wie der Herr Berichterstatter erwä— sisdenten des Obewwerwaltungèsgerichts Runlaßt, was er von einer derartigen U iche näheren Vorschriften seiner Me inen. Ueber die Frage der Zweckmäßi nkt aus hat er sich, da ich icht habe, nicht geäußert, was auch f erichtaß᷑ßofs meiner

ine Herren, daß ahren sei, das recht schlußverfahren.

ch ausdrücklich konstatieren möchte, natür⸗ imtliche Beteiligte geladen und gehört werden, und es Schaffung der sachgemäßen Unterlagen für

Zweitens hielt er es für notwendig, schluß über die Gültigkeit oder gehen habe auf diejenigen Tat⸗

hrbedingungen für die Entscheidung gegeben. Oberverwaltungsgericht in dem Be gültigkeit einer Wahl lediglich einzu Hen, welche von einem der Beteiligten ihm zur Entscheidung unter⸗ ttet werden, daß es nicht veppflichtet sein solle, die gesamten Wahl⸗ ginge seinerseits nachzuprüfen daraufhin, ob in kadium des Verfahrens etwa ein Verst fften vorgekommen sei.

irgendeinem gegen die geltenden Vor— Ich halte diesen Standpunkt des Ober— altungsgerichts für richtig. Ein Gerichtshof, der mit einer der— Gründlichkeit zu arbeiten gewohnt ist, wie das Oberverwal— wenn man ihm die Durchprüfung der gesamten ß die Akten jeder einzelnen Wahl Stöße bilden, lehrt, wie der Herr Vorredner gesagt hat, das Zimmer der Wahlprüfungskommission eine so ihm nicht zumuten könnten;

osgericht, würde dorgänge zumuten wollte da

geheure Belastung erfahren, wie wir sie F halte ich für durchaus zutreffend.

Es ist nun von dem die Regierung praktisch ein derartiges Ver Bezüglich des Verfahrens ist in dem von FRommission angenommenen Antrage ja ziemlich wenig gesagt Ich stimme den Ausführungen des Herrn Berichterstatters

daß eine wirklich befriedigende Lösung in dieser Hinsicht

von ihm auf Veranlassung der Staatsregierung gestellte noch auch der Antrag des Zentrums ergibt. Es kommt meiner nnung nach in dem Verfahren auf folgendes an. nsprüche, die aus dem Publikum kommen, e das auch jetzt schon bei dem jetzigen Verfahren würden wir nie zu einer Sicherstellung der Abgeord—= Innerhalb einer bestimmten Frist muß also heraus Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl Damit ist der Streit um das Mandat Es muß ferner dafür Sorge daß, wenn gegen eine Wahl Einspruch erhoben aus dem Kreise aller sonstigen Beteiligten weiteres

Beurteilung der Gültigkeit oder Ungültigkeit der er zur Enischeidung berufenen Stelle mit der Wirkung unter⸗ daß die zur Entscheidung berufene Stelle auch spruch und nach Ablauf der Einspruchsfrist ihr gefochtene Wahl vorgelegte Material durchprüfen fen muß. Ich glaube, das ist auch wohl der Zentrumsantrage verfolgt wird, wenn da von einem Rede ist. Das Wort „Gegeneinspruch“ ist viel⸗ t. Wenn gegen eine Wahl Einspruch Gegeneinspruch: das könnte ein Einspruch erhoben wird, damit die erklckrt wird. Gemeint ist aber ich glaube, dar nig daß, wenn Ginspruch erhoben worden ist, Gül tigkeit dieser Wahl auch nach Abschlus der CGin⸗

Herrn Vorredner die Frage gestellt worden, fahren als möglich d durchführbar denke.

Einmal muß für eine bestimmte Frist sellt werden, wi Fall ist; sonst kenmandate kom g dem Publikum hoben werden können.

rissermaßen rechtshängig tagen werden den ist, auch aterial für die

werden kann

ug auf die an n und durchprü beck, der in dem weneinspruche di zt nicht ganz glü . 6 so wird sie an

hin auslegen, d öl für gültig . ö find wir

cklich gewähl

Ker g N ittngch zen 8 Mai

spruchsfrist von allen Beteiligten weiteres Material betrauten Stelle zur Kognition unterbreitet werden kann. Das muß

zweifellos festgestellt werden. Als beteiligt würden anzusehen sein

einmal derjenige, dessen Wahl angefochten wird, zweitens aber auch

die Wähler, denn sie sind direkt daran beteiligt, ob derjenige, den

sie gewählt haben, als ein rechtsgültig gewählter Abgeordneter an— erkannt werden soll oder nicht. Durch eine solche Bestimmung

würden die Rechte der Wähler als solche meiner Meinung nach aus- reichend gewahrt sein. Nun kommen aber nach den Rechten der Wähler auch die Rechte hinzu, die das Abgeordnetenhaus und das Interesse, das das Abgeordnetenhaus daran hat, daß seine Mit— glieder tatsächlich in einer den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Weise gewählt werden. In dem Zentrumsantrage ist in dieser Hinsicht ja schon vorgesehen, daß jeder Einspruch ich würde das noch weiter fassen: das gesamte Material, das im Anschluß an diesen erhobenen Einspruch dem Oberverwaltungsgericht zu⸗ gegangen ist auch dem Abgeordnetenhause mitgeteilt wird, damit es in der Lage ist, seinerseits Stellung zu nehmen. Daß das Abgeordnetenhaus mit diesen Dingen befaßt wird, das ist, wem ich recht verstehe, die Voraussetzung für Absatz 2 des Artikels 7 in der Form, die die Kommission angenommen hat. Da heißt es:

Das Abgeordnetenhaus kann jederzeit das Obewerwaltungs— gericht ersuchen, über die Zweifel zu entscheiden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Mitgliedschaft eines Abgeordneten vorhanden sind.

Wenn beim Abgeordneten hause Zweifel darüber entstehen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Mitgliedschaßt vorhanden sind, so muß sich das Abgeordnetenhaus doch irgendwie mit der Tatsache der Wahl befaßt haben; denn sonst, wenn es sich nicht damit befaßt hat, können solche Zweifel gar nicht entstehen. Es ist also meiner Meinung nach in den Kommissionsbeschlüssen stillschweigend Voraussetzung gewesen, daß im Abgeordnetenhause sagen wir mal eine Vorprüfung der Legitimation der Mitglieder in irgendeiner Weise eintritt; denn nur, wenn solche Vorprüfung eintritt, können Zweifel entstehen, zu deren Entscheidung, wenn man sich auf den Boden der Anträge stellt, nicht mehr das Abgeordnetenhaus wie bisher, sondern eine dritte Stelle, das Obewerwaltungsgericht, zuständig sein soll. Es würde also das involvieren, daß dem Abgeordnetenhause auch von der Wahl unter Vorlegung der über die Wahl entstandenen Vorgänge Mittei⸗ lung gemacht wird und daß das Abegordnetenhaus selbst in der Lage ist, unabhängig dawon, ob ein fristgemäßer Einspruch erhoben wonden ist oder nicht, wenn ihm bei der Durchprüfung der Vorgänge Be⸗ denken aufstoßen, eine Enkscheidung derjenigen Stelle zu provozieren, die in Zukunft über die Gültigkeit oder Ungültigkeit einer Wahl entscheiden soll. Wird das Verfahren in dieser Weise geregelt, so ist meiner Meinung nach ausreichende Vorsorge getroffen, daß solche rechtlichen Anstände gegen die Wahl, welche von einem der Betei⸗ ligten aus dem Publikum nicht bemerkt worden sind, gegen die daher kein Einspruch erhoben worden ist, bei der Vorprüfung, die im Abge⸗ ordnetenhause vorgenommen wird, herausgeschält und zur Kangnition der in Zukunft zur endgültigen Entscheidung befugten Stelle gebracht wird. Es würde dann möglich sein, was der Herr Präsident des Ober- verwaltungsgerichts für eine Voraussetzung erklärt hat, daß das Ober⸗ verwaltungsgericht die Awbeit noch übernehmen könnte, daß nämlich nicht die Nachprüfung des Verfahrens in allen Einzel beiten und unter Durcharbeitung aller vorhandenen Akten vom Obere rwal jungsgericht vorgenommen würde, sondern daß das Oberverwaltungsgeticht sich be⸗ schränken könnte auf töejenigen Punkte, die, sei es aus dem Publikum heraus, sei es vom Abgeordnetenhause gemäß Absatz 2 des 5 genommenen Artikels 7 angefochten worden sind. In . ö. gestaltung würde ich das Verfahren vor dem J für durchführbar und für möglich halten. Ich gebe aber voll ö zu, wie der Herr Berichterstatter meint, daß es zur glarstellung 266 Verfahrens einer genaueren Formulierung des Artikels in ö . wärtigen Mantelgesetz bedürfen würde. Würde das Haus der Ueber

schei über die Gültigkeit der Wahl an das Ober- e, n, , fan m so würde ich mit dem verwaltungsgericht im Prinzip zustimmen, 0 ,, . ichterstatter Ihnen vorschlagen, den Artikel? in der jetzigen Herrn Berichterstatter Ihnen vorschlagen den . der durch den einen der beiden Anträge abgeändert, für heu e . 2 dritten Lesung sich über eine neue Formulie— anzunehmen und in der dri en J rung schlüssig zu machen, zu deren Ausarbeitung i ö. . dem Herrn ö ö Herren, die

ür interessieren, gern bereit bin. ö ,, Gentr.): Unser ,, ö . Eventualantrag für den 5666 daß die Mehrheit des Ha ö assung, also für die Verweisung der

ü i issions . j Ki i . Oberverwaltungsgericht, entscheidet. In

iesem e müssen die bewährten Grundsätze der Wahl—

, . Anwendung kommen, damit eine .

. Prüfung der en, n, , , n ,,, trag Ludewig wir Wer

3 . ö. Her n, , 9 das Oberverwaltungsgericht eine so

ründliche Prüfung, wie sie unser Antrag verlangt, nicht vornehmen

3 dann sollte man es lieber beim alten lassen.

Abg. Lüdicke (freikons); Es handelt sich hier a, eine Reihe . k ö. den Verhältnissen nicht fern, genug, eden bor g, ein von Parteirücksichten gänzlich unbeeinflußte unt 29 . Mit dem ersten Satz des Antrags n, ö

anden, nicht aber mit dem zweiten Satz. Der 3 . ist uns sympathisch, weil er die ,, n fn. JI

i udewig hinein 1 9. . e n, des Kommjssionsantrages bilden.

Abg. Graef (kons : Die Begeisterung des Abgeordneten Bell für das Wahlprüfungsrecht der Parlamente vermögen wir nicht zu teilen. ie Wahlprüfungen sollten dem Streit er Varteien entrückt und dem Oberverwaltungggericht zugewiesen werden.

ir werden in dieser Lesung gegen die Anträge Ludewig und den . e , behalten uns aber vor, in der dritten Defung auf ihrer Grundlage Verbesserungen der Kommifsionsfaffungen

vorzunehmen. . Gos); Das Hreiklasenparlament hatt bit ˖ 2 Gin re il wr its. r fe , ri.

Komm ssionsantfräge stim

eine andere Mehrheit für dieses Haus befürchtet, will sie dem kommen—

den Parlamente des gleichen Wahl rechts Tat Wahlprüfungsrecht neh— men. Das Herrenhaus soll es behalten, da iegt e ne Degradation des Abgeordnetenhauset und ein Fräsumtihes ? sitrauensvotum gegen as Parlament des el Wahlrechts. Das machen meine Freunde nicht mit.

Abg. Dr. Le win (eortse Hol kep.): Wenn wir nicht für die

men, so bestimmen uns dazu rein sach liche Gründe. Wir wollen das bestehende Recht nick: erschlechtern. Warum soll an dem Grundrecht des Abgeordnetenhauses, seibst die Wahlen zu rüfen, gerüttelt werden, während dem Herrenhaus dieses Recht ge— lassen wird? Dieses Mißtrauensvotum gegen das Abgeordnetenhaus machen wir nicht mit.

Abg. Boisly (nl): Ein großer Teil meiner Freunde ist An⸗ hänger der Uebertragung der Wahlprüfungen an das O erverwaltungs⸗ gericht. Wir erwarten davon elne unparteiische, vor allem auch schnellere Prüfung. Ein anderer Teil mesner Freunde wird der Kom⸗ missionsfassung zustimmen, wenn dazu der Antrag Ludewig angenom⸗ men wird.

Abg. Lüdicke (freikons.:; Der Beschluß der Fommission ist keine Degradation des Abgeordnetenhauses. In der ersten Lesung der Komission wollte man alle Wahlprüfungen dem Oberverwaltungs⸗ gericht, übertragen, in der zweisen Lefung kam man davon zurück und überwies nur die Einsprüche dem Gericht zur Entscheidung. Dem Herrenhaus haben wir überlassen wollen, selbst zu bestimmen, wie es die Berechtigung seiner Mitglieder prüfen will.

Unter Ablehnung der Anträge wird die Kommissions⸗ fassung unverändert angenommen? Der Rest des Gesetzes wird ohne Erörterung in der Kommissionsfassung angenommen.

Schluß 3 Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch 11 Uhr. (Haushalt der Forstverwaltung und der Domãänenverwaltung; kleinere Vorlagen; 3

Parlamentarische Nachrichten. Im Verlaufe der genrigen Beratungen des Hauptaus—

schusses des Reichstags über die östlichen Fragen

führte der Stellvertreter des Reiche kan zlers, Wirklicher Ge— heimer Rat von Payer laut Bericht des „Wolffschen Tele⸗ graphenbureaus“ aus:

Unjese Hergtungeg hasen einen solchen Umfang und einen so hechpoliischen Charakter angenommen, daß er gewiß ju bedzuein ist, daß der Staatss kretär de Auswärtigen Amts aba efend it. Daz int nun elnmal nicht ju ändern. Der Friedengschluß mit Ram ten und die Fragen, die mit dem rl'den zusammenba gen oder anlsßlich des Friedel um Austra gebracht werden, haben elne folch ze rutung, daß Ar Siaaissekr tär von sühlmann wie Ler seitende österreichschr Sia ttsutann bes Tiesen Beratungen nicht ent⸗ behri werden nen. Urbrigeng kon nse ni mond voraus Lehen, daß wir bter in olch, G örterus gen hintingeraten würden. Im Veitelpuntt er Berotangen hat das Verla, gen geüÿguten, daß unsere gesamte Ostpoltet elgheitlich geregest werden müßte. Aus dielem G ranken heraus wurde auch der Räcktrlit des Fromm jsszart für di. Oger ere beda iert, da er als eine Art Reyräsen tant res Einbeilsgedanfent aujuseben gewesen sei. Das il ir ig. Mit Poten hatte diesez Fomm ssar arerbaupt ie etwas zu tun. Im ubrigen hal ich erausgmstellt, daß etne einene Stelle, nicht Fieß ein ver onlicher stommissar des Reichskanzers geschiff'n werden muß, um die Ra dstaatten in geordnete Regierunge« unk. Kerwal ungszufläs de über uleiten, Zunächst wat die Aksickt, ent⸗ veder, emen veuen. Staatz etr fr ober eise Stelle von ähnlicher staatg ch 1cher B dertung fär diese Aufgahr 31 schaffen, bet näherer Hetzachtung hat sich aber h taunus geirellt, daß gegen die Schaffung einer weieren Rei r tsteile er heoliche Bedenken hestanden. O- ghrntz joll eine Sielle erricht⸗t werden, bie an eine b teht⸗ de Re mcheste ke ang gliedert oder ihr eingeglierert wird. Graf Keyserltngk, der bisherigt Tom ssat für die Onnd biete, glaunte, daß diele neue Sirlle nicht der Hedeutung seiner bie herigen Stellung enispräch., und it des halb zurück etreten Die Prat an gen, vbrr die n , Oeganisaͤtion werden in der nächten Zet roll ändig ab⸗ eschl. ssen werden können, und dann wild man auch an die praftischen A beiten mit mehr Klarheit und Bestimmiheit heran⸗ treten können. In etuer 2 eiteht volle uns den , n nen D unsere⸗ Politik

Zusanm nenbruch Ruß⸗

gelèst und sich auf eigene

ist, mit In Friede und Freund-

schaft zu leben. Uns uad ihnen wird etz gut belommen, wenn wir ung vollttich, winrtschaftlich, keitatell soweit es aagängig st, aich militär sch nähern liegt nicht nur im Irterefse dieser Ranzftgafen, sondern auch in unserernm tenen Interesse, wenn wir e kult rellen und wünchaftlich a Verhältalße in di en Sigrten heben. Namentlich bhoeffeg wir Vort ile bezüglich der Sich rstell ung unserer Frnährnn und dessen, was man unt? en allgem inen Namen Kolnnifation zufammenfassen kann. Her Anschloß dieser Staaten soll und maß uns elge miltsärische Sicherung unsel'r Geenzen R gland gegenüber erschaffen, auf die wir nicht verzichten iönnen. Ihe mand kann die En wicklung in R Fiand vorausseh n, niemand kann wissen, ob wir nicht svät⸗r einmal wieder in Ertegert: e Her wicklungen mit R ßland hin- inerogen werden. Vanrden spirl aber auch eine nattengte Synpithie mit den Heutschen in j den Gebieten mit, dle um ihr Hunchtam seit Jahlen einen schweren Tampf gefübrt und es sich erhalten haben. Das hit namentlich far rie baltische Bevölkerung. Auch eln gewsss g mmenschliches Epft aden hat ihn unsere Politik mit hmeingpiilt jenrn Vössern gegen üßer, die auch noch noch threr Lortösung von Meßland in die alla -mein· Not und Unruhe mit hbineingeiogen wonden sind. Auch über den Weg, den ige eb betiliche Dupelttk ein zuschlagen har, best⸗ht iwischen dem Reichstag und ung U herein · stlamung. Etz ist der Weg der Verstän digung mit diese Staaten, nicht der Weg der Vergewaltigung. Die Dinde in ken ern z (loen Staaten liegen aber so urichteden, daß es unmöglich ist, all= glich⸗ mäßig. zu b handeln. Min muß die Verschiedenh ken ke— Verhaͤlt⸗· nisse berücksich igen. urch eme schablonenheft= Hebanrylung wäre man zu faschen Resultaten kommen. Vergle chen Sie bessplels weise die, Verhälsn sse von Polen mlt denen in Estland und violand. Polen ist schen ein anerkannter großer Staat. Lie Pol nik ibm aäeäenüber maß gan andertz sein wie gegenüber den auderen belden Staaten. Ueber Polen können Dentschlind und Polen richt allein enischeiden, da hat auch Oestereich-⸗Uagarn mtereden. Aehnlich liegt eg bei der Ukraine. Hier i auf den benechbarten St aer Oesterreich U zarn die aroßte Käcksich zu nehmen. Vie Sebantlung muß auch richleden sein ac der Größe der Srealen, noch hrer wirschaftlichen und politischen Kercutung und tbrer Cey— raphischen ge, ob eine direkie Verbindung mii ihnen möglich ist. Die hinorische Suniwicklung jedeg eigzelnen Sragteg ist ju berücksichtigen, auch die Frage, wie weit schon elne Tteglerung vorhmntca ist. Varauz ergibt