ö 89441 7 s der Nerlündurg in Kraft.
Diese Verordnung tritt mit dem ; ungsants bestiam den
Der Staaissekretsr Tes Kii Zeitpuntt des Amßerkrafttretens. Berlin, den 6. Juni 1918. Der Reichskanzler. In Vertretung: von Waldow.
Bekanntmachung, betreffend Liquidation französischer und britischer
Unternehmungen sowie von Unternehmungen
landesflüchtiger Personen.
272) Auf Grund der Bekannimachungen, betreffend Liqui⸗ dation britischer Unternehmungen, vom 31. Juli 1916 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 871), betreffend Liquidation französischer Unter⸗ nehmungen, vom 14. März 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 227) und betreffend zwangsweise Verwaltung und Liquidation des inländischen Vermögens landeeflüchtiger Personen, vom 12 Juli 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 603) habe ich in Ergänzung meiner Bekannimachung Nr. 193 vom 27. März 1918 (Reichsanzeiger vom 30. März 1918 — Nr. 76 — auch die Liquidation der Beteiligung von Ausgebürgerten und britischen Staats angehörigen an den Kanimgarnspinnereien vormals Schwartz C Co. A-⸗G. in Mülhausen i. E. angeordnet (Liquidator: Justizrat Dr. Hochgesand in Mülhausen).
Berlin, den 4. Juni 1918.
Der Reichskanzler (Reichswirtschaftsamt). Im Auftrage: von Jonquiéëres.
§5 18. n Tage egS ern h
Bekanntmachung.
Auf die für das Jahr 1918 festzusetzende Dividende der Reichsbankanteile wird vom 15. d. M. ab eine erste halb⸗ jährliche Abschlagszahlung von ein und dreiviertel
Prozent oder .
52 Mark 50 Pfennig für jeden Anteil zu 3000 Mark und
17 Mark 50 Pfennig für jeden Anteil zu 1000 Mark gegen den Dioidendenschein Nr. 22 bezw. Nr. 25 bei der Reichsbankhauptkasse in Berlin, bei den Reichsbankhauptstellen, Reichsbankstellen, sowie bei sämtlichen Reich sbanknebenstellen mit Kasseneinrichtung erfolgen.
Berlin, den 4. Juni 1918.
Der Reichskanzler. In Vertretung: Freiherr von Stein.
Die am 2. Januar 1919 zur Rückzahlung gelangenden Gruppen der auslosbaren 41 zinsigen Schatzanweisungen von 1917 (6. und 7. Kriegsanleihe) werden am Freitag, den 5 Juli 1918, Vormittags 10 Unr, in unserem Dienstgebäude, Oranienstraße 92 94, vorn 1 Treppe, öffentlich durch das Los bestimmt werden.
Berlin, den 4. Juni 1918.
Reichsschuldenverwaltung.
Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle über Verbandwatte aus baumwollenen Spinnstoffen. Vom 30. Mai 1918.
Auf Grund der s5 1 und 2 der Bundesrats verordnung über Befugnisse der Reichsbekleidungssielle vom 22 März 1917 in Fasfung der Abänderun gsverordknung vom 2. Mai 1918 (Reiche⸗Gesetzbl. 1917 S. 257, 1918 S. 384) wird folgendes bestimmt:
84
Die Varsorgung der Kranknanstelten und der eine eigene Ver⸗ bandstoffnieden lege Unterkalteuden Feankenkafsen mit Verbandwatte aus baumwollenen Spinnstoffen erfolgt in gleicher Weise durch die Reiche belleidungsftebe wie rie Versor-ung mit baumwollenen ge— webten, gewirkien oder gestrickten Vert andsioffen.
5 2 Vie Reicht befleidur t stelle (Abteilung B für Anstalte versorgung) bestim mt, in welchem Un fange den Verbandwattefabnkanten sür be— sondere Zwecke Verbandaatte freigegeben wird.
8 8 Die Bekanntmachung der Reickebekleidungsstelle vom 1 Deiember 1917 über baumwollene Verban stoffe (Reichsanzeiger Nr. 285) sowie die feither ergangenen Ausführurge⸗, Ergäcjungt. und Abänderungẽ— bekanntmachungen finden duf Verbandwatte aus baumwollenen Spinn— ftofftn sinngemäße Anwendung.
4 Die Verforaung der Kran kenanstalten durch die Reichshekleidunge⸗ stelle und der Apotheken sowie der wie Apotheken zu beliefern en Kleinhändler und Greßperbraucher durch vie Hageda (Verteilung gaus⸗ schuß für kaumwoll'ene Verbandstoffe) mit Verbandwatte aus baum. wollenen Spinnstoffen beginnt mit dem 1. Oktober 1918. Im übrigen trilt diese Bekanntmachung am 9. Juni 18918 in Kraft.
Berlin, den 30. Mai 1918. Reichs bekleidungsstelle. Geheimer Rat Dr. Beutler, Reichskommissar für bürgerliche Kleidung.
Bekanntmachung der Reichsbektleidungsstelle
über Ausdehnung des Tischwäscheverbots in Gast— wirtschaften.
Vom 8. Juni 1918.
Auf Grund der Bundesratsverordnung über Befugnisse der Reichs bekleidungsstelle vom 22. März 1917 Reichs⸗Gesetzbl. S. 2657) wird folgendes bestimmt:
Artikel J.
Unter Aufhebung der einschrlnkenden Brlanntmachung der Reichebet leidunesftelle vom 25. August 1917 (Reschsanzeiger Nr. 202), betreffend Aenderung der Bekanntmachung der Meichsbekleldungoͤstelle über bie Verwendung von Wäsche in Gastwirischaften vom 14. Jul 1917 erhält der 5 1 diestr Bekanntmachung vom 14. Juli 1917 Reichsanzeiger Nr. 166) folgende neue Fassung:
8 *
In allen Betrieben, di: — wenn auch nur im Nebenbetriebe auf entgeltlich Ve abfolgung von Leben oder Genußmitteln irgend⸗ welcher Art jum Verjebr an. Qt und Stelle gerichtet sind, insbesondere Gasl-,, Schank⸗ und Speisewirtschaften, Cafes, Kon⸗ ditoreien, Erfrischungzräumern, Hotels, Pensionen, Logsehäusern sowle Giubs, Gesellschaften, Casinos, Kagitnen und Vereinen ist die
Web? Wilk. oder Strickwaren (Tischienge) um Bedecken der Tische, auf denen Sxpeisen oder Gettänke verabfolat n Beni baumernebmer, Personen nicht u ehr zur
verhältnisse den Versand von Brennstoffen zugunsten der Haus—⸗ brandversorgung tunlichst zu steigern, wird auf Grund der S8 1, 2 und 6 der Verordnung über die Regelung des Verkehre mit Kohle vom 24 Februar 1917 (RGBl. S. 167) und der §8 1 und 7 der Bekannimachung über die Bestellung eines Reiche⸗ kommissars für die Kohlenverteilung vom 28. Februar 1917 (RGBl. S. 183) bestimmt:
fahrten und Kotsanstalten haben vom 16. Juri big auf wette es den Landabsatz so einjuschränken, Wochen durchsch itt des Monats wenigstens 3 der fär Tauzsbrandzwicke machung über 30. März 1918) abgegebenen
gegen ein? von den Verjorgungsbenirken (vgl. S 5 der unter L ge⸗ nannten Belkann machung) abgestempelte dringendes Bedürfnis für den Brenusnoffbezjug vornegt, abgegeben werden.
für den Landabsatz üherhaupt die Beibringung von LZandabsatz einen vorgeschrleben in, bescheinigung nicht.
weder die Haupteisenbadn noch Schiste beaniprucht werden.
nabmeanträge sind durchlaufend bei den Anglichen Verteilungtstellen (vgl. S 4 der unter J genannten Bekanntmachung) an mich zu richten.
In solchen Benrieben dürfen ferner waschkare eder abwaschbare
werden, den Gästen vom sem en Vertreterr, Angestellten oder derglei en Benutzung überlassen werden.
Arti tel II.
Die Bekanntmachung tritt mit dem 1. Juli 1918 in Keaft. Berlin, den 8. Juni 1918.
Reichsbekleidungsstelle. Geheimer Rat Dr Beutler, Reichskommissar für bürgerliche Kleidung.
Bekanntmachung über die Einschränkung des Brennstoffbezuges im Landabsatz.
während der Zeit der günstigen Beförderungs—
Um
JI. Die Besitzer von Stein⸗ und Braunkohlenbergwer ken, Brlkeit⸗
das er in ider Woche hinter der im April 1918 abgegebenen Menge um (p9l. 5 ⁊ meiner Bekannt die Brennstoffber sorgung der Hausbaltungen usw. dom Landabsatzmenge zurückbleibt.
JI. Für Hausdrandzwecke dürfen Brennstoffe im Landabsatz nur
Bescheinigurg, daß ein
In der jenigen Bezirken, in denen laut besonderer Bekanntmachurg
genannten Dringlichkeite=
189 2
bedarf es der
III. Als Landabsatz gilt jede Abaabe von Brennstoffen, bei der
IV. Die Bestimmungen unter J1 und II gelten nicht: J. fãér Werke, die weder Hauptbahn nech Schiff anschluß haben,
fit Feputaifohlen der Berg⸗ und Hüttenarbelter (vgl. 8 31 der unter L genannten Bekanntmachung),
füt Gaskoks,
für Schlammkoblen,
für Robhbraun kohlen,
für Grudekoke, .
far Braunkohlennaßpreßsteine, für Kokslösche.
V. Die Bewilligung von Ausnahmen behalte ich mir vor. Aus-
Berlin, den 5. Juni 1918. Der Reichs kommissar sür die Kohlenverteilung. J. VW.: Keil.
Bekanntmachung,
betreffend die Liquidation britischer Unter— nehmungen.
Mit Zustimmung des Herrn Generalgouverneurs in Belgien habe ich gemäß der Verordnung über die Liqui⸗ dationen britischer Unternehmungen vom 29. August 1916 veröffentlicht im Gesetz⸗; und Verordnungsblatt für die okluplerten Gebiete Belgiens Nr. 253 vom 13. September 1916) die Liquidation des in Belgien befindlichen Vermögens der englischen Firma Phönix Glaß Works H. Bain C Cie, Spiegelglasschleiferei in Brüssel, angeordnet. Zum Liqui⸗ dator ist Herr Oberleutaant Coeler in Brüssel, Oude Kleer⸗ kooperstraat 24, ernannt worden. Nähere Auskunft erteilt der Liquidator. Brüssel, den 4. Juni 1918.
Der Chef der Abteilung für Handel und Gewerbe
bei dem Generalgouverneur in Belgien. Frhr. von Welser.
Bekannt m enn betreffend Liquidation französischer Unter⸗ nehmungen.
Mit Zustimmung des Herrn Generalgouverneurg in Belgien habe ich gemäß den Verordnungen über die Liquidationen feind⸗ licher Unternehmungen vom 29. August 1916 und vom 15. April 1917 (Gesetz und Verordnungsblatt für die okku⸗ pierten Gebiete Belgiens Nr. 253 vom 15. September und Nr. 535 vom 19. April 1917) die Liquidation des in Belgien befindlichen Vermögens der Firma S. A. d Arendonck, Pulverfabrik in Lüttich, angeordnet. Zum Liquidator ist Herr J. Welker in Brüssel, Sude Kleerkooperstraat 24, ernannt worden. Nähere Auskunft erteilt der Liquidator.
Brüssel, den 4. Juni 1918.
Der Chef der Abteilung für Handel und Gewerbe bei dem Generalgouverneur in Belgien. Frhr. von Welser.
Bekanntmachung.
Gemäß Beschluß des Kreisdusschusses vom 31. Mai 19818 wird der Gastwirt Ludwig
gelassen. Gießen, den 31. Mal 1918. Großherzoglicheß Kreisamt Gießen. J. V.: Langer me nn.
GSekanutmachung. Der Milchhändlerö Frieda Leicht, hier,
des Verfahrens zu tragen. Pforzheim, den 5. Jun! 1913.
Großherzoglichesß Bezirkzamt. Naumann.
J Klingler in Gießen (Hotel Schütz) wieder zum Handel mit Speisen und Eßwaren zu⸗
Holzgarten⸗ straßt ol, wird gemäß § 1 der Bundesratsverordnung vom 23. Sep⸗ tember 1915, 5 1 der Verordnung Gr. Ministeriums deg Innern vom 14 Oktober 1915 der Handel mit allen Gegenständen des täglichen Bedarfs untersagt. — Die Genannte hat die Kosten
Sekanntm achung.
Gemäß Beschluß des Kreisausschusses des Kreists Berebeim vom 23. J. M. Täarde der Friedrich Fatod Krämer Ehefrau Barbara get. Ferner, in Lorsch gemäß 8 1 der Belanntmachurg jur Fernhaltung unzuverlä siger Personen vom Handel vom 23. Ser tember 1915 kund der Bekanntmachung Großh. Ministerinmz3 dez Innern vom 28. September 1915 der Dandel mit Gegen ständen des täglichen Bedarfs, ire besondere mit Tebeng— und Futtermitteln, unter sagt.
Bensbrim, den 25. Mai 1918.
Gꝛroßherieglichss Kreitzamt Bensheim. Dr. Fucht.
Bekanntmachung.
Der Milckhändlein Anna Christine Sauter, Witwe hier, Gymrastumstraße 143, wird gemäß 5 1 der Bundezrats verordnung vom 23. September 1915, § 1 der Verordnung Großher glichen Minifleriums des Innern vom 14. Oktober 1916 der Handel mit ailen Gegenständen des täglichen Bedarfs untersagt. — Die Genannte hat die Kosten des Verfahrens ju tragen.
Pforzheim, den 5. Junt 1918. Großhertoglichez Kezirksamt. Naumann.
—
GSetanntmachung.
Gemäß Beslchluß dis Kreigausschufseßz vom 31. Mal 1918 wird die Händlerin Marg. Toth von Wteseck als unzuverlässige Person vom Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfz ausgejchlossen. Gießen, den 31. Mai 1918.
Großherzogliches Krelzamt Gießen. J. V.: Langermann.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 76
des Reich s⸗Gesetzhlatts enthält unter Nr. 6353 eine Verordnung über den Verkehr mit Stroh
und Häcksel aus der Einte 1918, vom 6. Juni 1918. Berlin W. 9, den 7. Juni 1918. Kaiserliches Postzeitungs amt. Krüer.
Königreich Prenßen.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Staatsministerium infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Kreuznach getroffenen Wahlen den Weingutsbesitzer Johann Winckler und den Kaufmann Franz Potthoff daselbst als unbesoldete Beigeord= nete der Stadt Kreuznach auf fernere sechs Jahre bestätigt.
Ministerium der geistlichen und Unterrichts- angelegenheiten.
Zum Rektor der Technischen Hochschule in Breslau für die Amtszeit vom 1 Juli 1918 bis Ende Juni 1920 ist der ordentliche Professor, Geheime Regierungsrat Dr. Semmler ernannt worden.
Der bisherige Privatdozent in der medizinischen Fakultät und Abteilungsvorsteher am Physiologischen Institut der Friedrich Wilhelms⸗Universität in Berlin Professor Dr. Martin Gildemerster ist zum außerordentlichen Professor in der— selben Fakultät ernannt und dem Privatdozenten in Universität in Königsberg Dr. Professor beigelegt worden. Dem Stiftsgutpächter Paul Wandrey in Neudorf. Kreis Oststernberg, ist der Charakter als Königlicher Oberamtmann beigelegt worden.
der medizinischen Fakultät de Adolf Stein das Prädikat
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Bekanntmachung.
Bei dem Berggewerbegerlcht in Beuthen O. S. ist der Berginspektor, Bergrat Koch in Kattowitz zum Stellvertreter des Voisitzenden ernannt und ihm gleichzeitig der Vorsitz der Kammer Nord⸗Kattowitz und die Stellvertretung im Vorsitz der Kammer Süd-⸗Kattowitz dieses Gerichts übertragen worden
Bei dem genannten Gericht ist ferner der Berginspellor, Bergrat Brunnar unter Belaffung in dem Amt als Stel, vertreter des Vorsitzenden und als ständiger Stellvertreter im Vorsitz der Kammer Süd⸗Kattowitz mit dem stellvertrelenden Vorsitz der Kammer Nord⸗Kattowitz betraut worden.
Berlin, den 4. Juni 1918.
Der Minister für Handel und Gewerhe. J. A.: Voelkel.
Ministerium des Innern.
Der Arzt Dr. Eberhard Margulies in Kolberg ist zum Kreisarzt in Kolberg ernannt worden.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung, betreffend die zwangz= weise Verwaltung britischer Üünternehmungen, vom 22. Dezember 1914 (Reichsgesetzbl. S. Höß) ist das im Ge⸗ meindebezirk Seegefeld gelegene, dem englischen Staats an gehör gen James Weier gehörende Grundstück zwangsweise unter Verwaltung gestellt. (3Zwangsverwalter: expedierender Se⸗ kretär und Kalkulator Amandus Hoschke in Seegefeld.)
Berlin, den 5. Juni 1918. Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. 3. Peltzer.
J. A.:
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Es sind verliehen planmäßige Stellen: für Mitglieder 39 Eisenbahndirektionen dem Regierungs⸗ und Baurat (en Nordhausen in Danzig und für Vorstände der oisenh eh, betriebsämter dem Regierungsbaumeister des Eisenbahnbaufa Krab be in Essen.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
ᷣ ; 'zrioritätz—⸗ Die am 1. Januar 1919 zu tilgenden Ir rr Len
obligationen Il Serie, III. Serie Lit. B und ] fe. Lit, G J. und 3. Gmiffion der Berg ich M ar tif ch n E);
Barrelchang von Mundtüchern aus Web-, Wirk- oder Sttickwaten verboten.
bahn-Gesellschaft werden am Mittwoch, den
mmittags 11½ Uhr, in unserm Dienstaebö
ls em n! n s Trenne i . Dienstgebäude,
Bran ienstraße 92 94, vorn 1 Treppe, in Gegenwart einez Notars fffentlich verlost.
Berlin, den 14. Juni 1918.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Die am n 1919 , tilgenden burger Eisenhahnaktien werden am Mittwoch, 3 Jult 1s, Vor mittags 1112 Uhr, in ö gebäude, Oranienstraße M94, vorn 1 Treppe, in Gegenwart eines Notars öffentlich verlost. ;
Berlin, den 4. Juni 1918.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Köthen⸗Bern—
Die in der Nr. 101 des „Deutschen Reichs- und Köniali Preußischen Staatsanzeigers“ vom Ib. Are g d. 3. i sihte. Betäontmachmng, der Königlichen. Provin nalsseisch ii betreffend Aufhebung und Neufassung der Hekannt? machungen vom 13. Februar 1917 und vom 27. Dezember 1916 über Verbot des Stall- und Nampenhandels fowie die Vorlage polizeilicher Besche inigung en usw, hat infolge eines Druckfehlers fälschlich das Datum des 25. April erhalten. Die Bekanntmachung trägt vielmehr das Daum vom 29. April 1918. Dies wird zum Zwecke der BVerichti⸗ gung hiermit bekannt gemacht.
Berlin, den 6. Juni 1918.
Königlich preußische Provinzialfleischstelle. Der Vorsitzende: Gos lin j
Bekanntmachung.
Die dlesseitige Verfügung vom 2 März 1918, vi 2 unter sagung der Weiterführung des ö geschäfts für die Ehefrau Kar! Vrautzburg in Buer j. K üässeaerstt. 103, wird hiermit zurückgejogen. — Die Bekannt machunge kosten hat die Frau Drautz burg zu tragen. .
Buer J. W., den 29. Mai 1918. Die Polizelverwaltung. Ruhr, Bürgermelster.
— Bekanntmachung.
Meine Anordnung vom 6. November 19 der Verkäuferin Antonte Krüsemann in Ickern, i n . der Handel mit Lebengmitteln und sonssigen Gegenfländen bes lag⸗ lichen Bedarfs untersagt worden ist, he be ich hierdurch wie der auf. Dortmund, den 31. Mal 1918.
Der Landrat. J. V.: Dr. Burchard.
Bekanntmachung.
Meine Anordnung vom 30. Oktober 1917, w , W . dige, in Ker nge fr (6 6b, der Handel mit Lebensm s , ensmötteln untersagt wurde, Dortmund, den 1. Juni 1918.
Der Königliche Landrat. J. V.: Dr. Burchard.
— — —
Bekanntmachung.
Dem Händler 8. Frist von bier, Friedrichstraße 10, is
. r X. F ĩ n 1 ; , st die
, des Handels mit allen Gegenständen des täg-
. die iber durch Ker fn ung vom 15. Dezember 1917 ; vorden war, wieder gestalret worden. — Frist ha
sosten der Belannt machung zu fragen. . Wittenberge, den 30. Mal 1913.
Die Polizeiverwaltung. Dr. Bocksch.
— Sekanntm ach ung.
Der Gbefrau Adolf Win dg assen, hier, Ritters hauser ffraße 23 hh an ist auf Grund der Bundesrgtgverordnung ö. 25. Sey⸗ 566 1915 durch Verfügung der Polszeiberwaltung vom 13. Mat ö wegen Unzuverlässigkelt leder Handel mit Nahrungg. und I ,
untersagt worden. — Die Kosten dieser Bekannt- machung hat Frau Wr nr en ju tragen. n , Barmen, den 5. Juni 1918.
Vie Poltzeiperwaltung. J. V.: Evertsbhusch.
GSetkanntmachung.
Gemäß 5 1“ der Bundesrats berordnung unde zur Fernhaltung unzu⸗ Ihle nn gersgnen vonn nel en e, Höch üe nbi Hckhem 5j 3e äist dem Händler Ic kob Denker, CölnLindenihal, slener se affe 2öß, der Handel mit Nahrungsmitteln aller n n, . aber die Herstell ung und der Vertrieb von , ien. die i e, , , . von Spesseeis,
worden. — e
etch dl. tener d hagen e Kosten dieser Veröffentlichung hat Cöln, den 31. Mai 1915.
Der Oberbürgermelster. J. V.: Dr. Best.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 1 der Reicht kanzler bekar ntmachun ji zur Fern⸗ nf, uniuverlässiger Personen vom Handel vom n g tee e: , , Vertreter August Endter in Eifurt, Weimarische ae r Hr weh beh., der denn g e. , , egen nachgewir sener Unzuper t auf diesen Handelzbetrieb h renn! arent n wann
Erfurt, den 4. Juni 1918. Die Polie verwaltung. J. V.: Lüddeckens.
— Bekanntmachung.
nung hom 23. Stptember 1915,
Fernbaltung unjuverlässtger Perfonen vom Handel, 5H 1 enden Julius Kelncke von hier. Ringstr 9, der Ia Gegenständen des täglichen Bedarfs unter- ufer abnes Honey ien Gele epulver und dergl. an Wieder ver⸗ Er auer Kt hat, ohne im Befitz der, vorgeschriebenen behördlichen deshalb n n Pande! mit Lebengmitteln gewesen zu sein. Er ist einer ebf Strafkammer des Königlichen Landgerichtö in Effen zu derlãssig keit ö von 150 ½ verurtellt worden. Die Unzu⸗ getan e . n 36 , n, 1. ae,. 6 den ‚ n der Veroffentlichung dieser Bekanntmachung
e dorg,schriebenen amtlichen Hlaättern irägt Pein cke
Gelsenkirchen. den 3. Junt 1918.
83 . bett !
der letzten Tage wieder lebhaftere Infanterietätigkeit bei. An
der unteren Piave, bei Oue ro und Mori und auf dem Tonale wurden italienische Abteilungen zurückgewiesen. dem Monte Spinuchia verbesserten wir durch ein Sturm⸗
Bekanntmachung.
u n, . . Ai 2 der Bandes telgpererdnung vom 23. Sip-
. ö 66 (Re , Selt⸗ 603) babe ich dem Händler Karl
— , , Nr. 27 duich Verfügung vom beuitgen
Tikerte Binn bl Kit eb fusmit ein wesen kb rn ähiger Preis.
sotderrng beim Verfauf von Himbeerstrup hiermit untersagt. Minen, den 31. Mai 158. —
Der Landrat. J. B.: von Sondern.
x ———
(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage)
Aichtamtliches.
Dent sches Reich. Preußen. 8erlin, 8. Juni 1918.
Seine Majestät d daf .
; ne AMagestät der Kaiser und König hat dem , , ,, ; g des „Wolffschen Telegraphenbüros“ Mit⸗ teilung zugehen ' sosfen. ö. ln, ,
z ist Mir elne bohe Freude, daß die Sammlung zur Luden , Mir den äußeren Aulaß gut, e er: wãrmssen dee ö . ßroßen Aufgaben der Kriegsbeichadigtenfürsorge
lit Stolt und Dankbarkeit sehe Ich täglich di ö , , eit 8 J gewaltigen . Meiner Truppen, die dem deutschen Namen für . ! . . werden. Ich sebe aber auch tiefergriffen die 2 en, dle der dentsche Soldat männlich und stark auf sich nt sehe ain blüten und sterben, für kes Vaterlandes . ße und Etre. Ich nehme Einblick in daz Seelenleben ts her wund ten Kämpfers und Ich bin Mir bewußt, daß unstr Volk an inen im Dienste der großen Sache erkrankten .. beistümmelten Söhnen eine große Dantetschusd zu lösen hat. Hherih att es in erster Linie An elegenheit des Reichs, seine in ibrer Arbeitskraft geschwaächten Verteidiger vor Not und wor sozalem Abstieg zu bewahren, gewiß hat uaser Feld sanitãtt. . won der freiwilligen Krankenpflege unferftützt, seinen 99 Ruf hohen ärztlichen Könneng und warmherziger lach tenliebe glänzend bewahrt. Aber es gibt noch weit're Aufgaben, die das Reich und selne Bebörden nicht voll ju lösen vermögen. Dlese liegen in Ausbildung zu neuem Beruf, in Peilsürsorge, in Zamillen⸗ uad Wohnungepflege, in der Nutzbar⸗ machung der in unseren Kranken und Veistümmellen ruhenden wertvollen Kräste für die Wiederaufrichtung unserer heimsschen Wirtschaft, bor allen Dingen in der Stärkung des Lebensmut 69 . e n Hlerzu brauchen wir die tatkräftige, er Dankbatttit und warmer getr M . e . Liebe getragene Mimwirkung
Die iu Meiner Genugtuung in vollem Nangt befindliche Arheit, deren Spitze der Reichgausschuß für rn ge e e e fürsorge ist, beglelte Ich wit Metnen innigsten Segentzwünschen. Ich bin überzeugt, daß bie jetzt eingeleitete Geldsammlung, die an den Namen Ludendorff geknüpft ist, einen Namen, der selr Beginn . 66. ,, und den jeder Deutsche mit Bank und Verehrung nennt, alle Schichten der . fre ö ö hich der Beoölkerung freudig
Ich lasse dem Reichgausschuß gleschzeitig 500 000 M in Gr gk anuleiheschs nen als Meinen Beitrag . und ersuche, Mir über den Fortgang der Mir besonders am Herjen liegenden Sache regelmäßig zu berichten.
Gott fördere alle treue Arbelt um Segen unseres herrlichen, kampferprobten Volteg und der großen Aufgaben, die ihm noch nach innen und außen zu lösen bestlmmt sind.
Großtg Haupiquartier, 4. Zuni 1918. Wil helm, I. R.
Der Geschäfts bericht des Reichsversicherungs amts für das Jahr 1917 ist dem Reichstag zugegangen. Der Be⸗ richt ist in Nr. Z der Amtlichen Nachrichten des R.⸗V.⸗A. 1918 (Verlag von Behrend u. Co., Berlin) veröffentlicht.
Baden.
In der gestrigen Sitzung der Zweiten Kammer wurde, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, der Antrag der Kom mission auf Einführung der Verhältniswahl zur Zweiten Kammer mit 27 Stimmen der Linken gegen 24 der Rechten angenommen. In der Ersten Kam mer wurde der Antrag auf Minderung der Adelsvertreter mit 27 Stimmen (Linken) gegen 24 Stimmen (Rechten) und der Antrag auf Einführung von Arbeitervertretern in die Erste Kammer einstimmig angenommen. Der Antrag Muser auf Einführung des Frauenstimmrechts wurde abgelehnt.
sriegsnachrichten.
Berlin, 7. Juni, Abends. (W. T. B.)
An der Schlachtfront ist die Lage unverändert.
—— Großes Hauptquartier, 8. Juni. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.
Zeitweilig auflebender Artilleriekampf und Erkundungs⸗ gefechte. Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.
Erneute Angriffe des Feindes nordwestlich von Chäteau— Thierry und Gegenangriffe zur Wiedernahme der verlorenen Linien an der Ardre brachten ihm nur unbedeutenden Gelände⸗ gewinn. Mehrfacher Ansturm französischer, amerikanischer und englischer Regimenter scheiterte unter schweren Verlusten.
Im übrigen ist die Lage unverändert
Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.
Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht. Wien, 7. Juni. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Im Südwesten gesellte sich gestern den Geschützkämpfen
Auf
Der Dberbürgermelster. J. V.: von Wevdelstaedt.
truppunternehmen unsere Stellungen.
Sisemol wurde der Angriff eines Bataillons im Gegenstoß abgeschlagen. Bei Asiago scheiterten zwei feindliche Vorstbße
in unserem Feuer. Der Chef des Generalstabes.
Bulgarischer Bericht.
Sofia, 6. Juni. (W. T. B.) Generalstabsbericht. Mazedonische Front: Westlich von Bito lia, an mehreren Stellen im Cernabogen und auf beiden Seiten des Dobropolje verstärkte sich die beiderseitige Feuertätigkeit zeitweilig. Oestlich vom Wardar versuchten englische An⸗ ariffe abteilungen wiederholt, sich unseren Feldwachen bei dem Dorfe Krastali zu nähern. Sie wurden jedoch durch Feuer . . * 6 1 das feindliche Artillerie⸗ ier; ig lebhafter. Im Wardartale beidersei hafte Tätigkeit in der Luft. .
Türkischer Bericht.
Konstantinopel, 7. Juni. (WB. T. B.) Tagesberscht. Palästinafront: Zwischen Küste und Jordan nahm unsere Artillerie an verschiedenen Stellen lohnende Ziele des Feindes unter wirksames Feuer. Oestlich des Jordan wurden 6 ,, . abgewiesen. Ein feindliches lugzeug wurde von unserem Abwehrfeuer ergriff ür hinte den feindlichen Linien ab. . ö Von den übrigen Fronten nichts Neues.
Der Krieg zur See.
Lon don, 7. Juni. (Reuter) Aus New York wird der „Dall Mail“ gemeldet, daß im ganzen 14 rf meist Füstenschoner, von deutschen U-Booten an der atlantischen Küste versenkt wurden. Gestein wurde bei Kap Virginia der Schoner „Desauß“ als Wrack treibend gefunden. Man weiß nicht, was aus der Besatzung geworden ist.
Berlin, 7. Juni. (W. T. B.) Durch die Tätigke unserer U⸗Boote im ö um ö Azoren a. an der ,, Küste wurden neuerdings wiederum rund 21 900 B.⸗R.T. vernichtet. Unter den versenkten Schiffen befanden sich der bewaffnete eng lische Dampfer „Santa Isabeil“ von 2023 B.R.X. und der englische, als G Boots Falle dienende Hilfs— heuzer „Benbala“ von 3314 B⸗R.⸗T., der mit einem 12 em und., zwei 105 9m. Geschützen bewaffnet war. Ferner der bewaffnete italienische Dampfer „Enrichett a“ von 5011 B-⸗R-⸗T., der italienische Segler „Alessandra“ von 2432 B.⸗R.-T. und der französische Segler „Mich elet“ von 2636 B⸗RN⸗T. Der japanische Dampfer „Kawachi Maru“ von 5749 B⸗R T., wurde vor Freetown schwer be⸗ schädigt. Außerdem wurde die französische F. T. Station und ein kleines liberianisches Kriegsfahrzeug in . . . ele . ö. 9 . . den versenkten L efanden sich, sowett festgestellt werden konnte, v allem Weizen und Mehl. nn n,, Kohlen. .
Der Chef des Admiralstabes der Marine.
Kopenhagen, 7. Juni. (W. T. B.) Nach einer Mit⸗ leilung des Ministeriums des Aeußern ist die dänische Schonerbrigg „Argus“ am 2. Juni im Atlantischen Ozean versenkt, die Besatzung in Galway gelandet worden.
Washington, 7. Juni. (Reuter. ) Das Schiffahrtsamt meldet: Der eng lische Dampfer ö (4588 Brä⸗R. T.) wurde am Mittwoch torpediert und sank. Die Besatzung ist gerettet.
Barlamentarische Nachrichten.
Dem Reichstag sind die mit Rumänien abge⸗ schlossenen Verträge nebst einer erläuternden Denkschrift zugegangen.
Kunst und Wissenschaft.
Die Königlich preußische Akademie der Wissen« schaften hielt am 30. Mai unter dem Vorsitz ihres Gang: Derrn von Waldeyer-⸗Hartz eine Ge samisitzung ab, in der Herr Segel über die neuerworbene Volumenhandschrift der Berliner Königlichen GBibliotbek sprach. Im Zusammen⸗ hang der Quellea« und Lteraturgeschichte des 12. und 13. Jahr- hunderts wurde ber Inbalt des cod. Berolin Lat. fol. Szas, einer glossitrten Handschrijt des Volumen (Teil V des Corpus iuris civilils) von ganz eigenariigem Gehalt, erörtert. Zur Glofsatoren« lit ratur bringt Lie Se. unter anderem eine Reibe bisher unbekannter Unika: von Pillus den Apparatus Feudorum und die Summa Feudorum, von Accursius die eiste Fafsung des Apparatez zu den Institutiontn und, wie es scheint, die erste Fassung des Apparats ju den Tres libri und zum Autenticum. endlich — weniger bedeutsam — von namenlosen Verfassern jwet Reihen Casus ju den Tres libri und eine Lectura Autentici. — Herr Dielg legte im Namen des Herrn Morf eint Abhandlung de Herrn W. von Wart burg in Zürich zur Benennung des Schafeg in den romantschen Sprachen, einen Belirag jur Frage der vro— pintiellen Olfftren terung deg spätern Latetng, vor. Das Problem, wie die lokalen Verschtedenbeiten des Lateins der Kalserjeit und die heutige Vertellung des latelnischen Sprachschatzes über die Romania in gegenseitige Beziehung zu setzen find und einander aufhellen können, wird hier an einem konkrete Beispiel erörtert. Es wird gezeigt, wie und warum vis, dte lateintsche Beleichnung des Mutterschafeg, vor stärkeren Konkurrenten welchen mußte, vor pecora im größten Teil Italleng, vor feta im Alpengebtet und in Oufcandreich, vor oviculs (frani. ougille) in Westfrankreich und auf der Pyrenäen« halbinsel, und wie schlieblich in Nordfrankreich seit dem Mürtelalter als dritte Schicht das brunge brebis aufkam. Serr Niels legte ferner eine Abhandlung des Herrn Ohberlehrerz Dr. G. Wenkebach in Charlottenbutg über das Prosmium Galeng ju den FGotdemlten des Hippoktates vor. Ver Verfasser bewzift die Echtheit der Einleitung zu dem Epidemien kommentaz Galeng, welche die hlvpokratische Unteischeidung der Arten und Ursachen der Krantheiten und insbesondere die hippofratische Lehre von der Abhängigkeit der körperlichen Zäistände deg Menschen von klimatischen Einfluͤfsen behandelt. Freilich ur sere gufechssche Ueberlleferung, die aus einem verlorenen, durch Bl ttoerlust und andere Schä pen verstümmelten Archeippus (etwa dez 14 Jatrbunderte) ie mmt, ist wie die lateinische Uebersetzung des Arites Nie. Maechellugß aut Medeng (in der Juntina 1850), die auf dieselbe Ueberlieferung zurückgeht, tnterpollert, wie die 6 Ueber, r.
Auf dem Monte
stzung deg Arzteg Hungin ibn Ishäq bewelst, die Her Pfaff im Auftrage der akademischen Kommission r dau 3