1918 / 134 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 10 Jun 1918 18:00:01 GMT) scan diff

Aibeitekräste eine sock gen äcße Autfäbrung der Ausbesserungtarbelten afr äbrteinen. Oerrber isi die zutändige Panrwertekemmer gut— 1

achtlich zu hölen. ;

Wer Schabwaren aus besseri, carf bei Berechnung der Prelse für die Aausdtssung die von der Gäataterkem nissien ür Schubwarnn— preise gemäß 5 7 Sag J dir Bekanntmachung über Pieisheschän. turgen bet Ausbesserungen von Sckuhwaren vom 25. Januar 1917 (Reiche ⸗Gesetzbl. S. 75) aufgestellten Richtsätze für die Pieis⸗ beiechnung bet Ausbesserungen bon Schuhwaren nicht überschreirn.

8 3.

Der für den Sitz des Ausbesstrungsbettiebes justsndige Kem— munalverband kann agordnen, daz uher die erteilen Arbeitsaufträge Buch zu führen ist (Auftrage buck '. In tas Austrage buch sind die erieilsten Aufiräge in fortlaufender Reibenfolge einzutragen. Die Einragungen haben folgende Angaben zu enthalten:

1. den Tag und Monat des Arbeitsauftrages, 2. den Namen und Wohnort des Auftraggebers, 3. die Art der Auebesterung und des veiwendeien Materlals, die Materialkosten der Ausbesserung, den Arbeitslobn, 3. den Unkosten., und Gewignketrae, . den hirraus sich bercchaenden Preis für die Ausbesserung, . den Tag der Ablieferung der ausgebe sserten Schuhwaren. 5 4.

Die Ausbesserungeanbeiten 2m, grundistzlick, sove t die er⸗ forderlichen Rohstoffe vorhanden sind, in der Reihenfolge der erteilten Aufträge erledigt werden. Für eine Person soll gleichzeitig nur ein Paar Schuhe oder Stiefel zur Nushefserung angenommen werden.

5.

Für Segleitsch⸗ ine, 7 er Prelsberechnung und Prele— bestimmung durch das Schiedegericht gatten die Bestimmungen der Berg = im schunn über Preisbeschränkangen bei Ausbesserung vom X. Januar 1917.

Ser chaclis liegt dem Schledegtrichte ob, an Stelle der Gaät— echtertommisston sich auf Gisuchen der zuständigen Behörde üer die Angemessenhest der Prelse im Einzelfalle gutachtlih zu äußenn. Die Schiedsgerickte tönen die Vorprüfung der behördlichen An— fragen enem F chaasschuß übertracen, der aus 2 von der Hank werke kammer den Handwerlerkeeisen entrommenen Personen und elnem Schubwarem handler zu bilden ist.

Bei Kusbefserungen von Schuhwaren heschränkt sich die Zu= ständi gkeit der Gutachterkommisston auf dle Aufstellung allg: meiner Fichtsätze für die Preisberechnung.

Il. Herstel lung 3 Maßschubwerk.

Für die Maßscubmacherei ge ten die don der Gutachter kummis⸗ sion für Schuhwarenprelse aufgeftellten Richtsatzr, sie sind für die Preisberechnung einzuhalten.

Im Üb igen gelten die Bestimmungen der Bekanntmachung über Preieb scräntungen kei Verkäufen von Schuhwaren vom 28. Sex⸗ timber 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1077).

7 Verboten ist der rttiehd von Maßsckubwerk in L xugaut⸗ führung; als solckes gilt Schebwerk, dessen Schafiböße in mittlerer Größe (in der Milte an rer Selte des Schaftts viz zum Absatz ge messen) bei Lerrenstieteln. 1 6a n,. beit Machen und Kindersti feln. .. . in den übrtgen iößen die entsprechenden Abstr fangen noch oben oder unten überschreitet. Als Mtaßschuhwerk in Luxasautführung ailt nicht: 1. Berufe sckuhwerk, wie Rein, Wosserstiefel und dergleichen, 2. orthrväblsch s Schuhwerk für Personen, welcke durch amt. ärztlich: Bescheinigueg nackweis⸗n, daß sie infolge eterg er⸗ beblichen körp rlichea Leideng aaf orthopäpisches Maßschub⸗ werk angewfesen sind. III. Gemetnsame Bestimmungen.

ca. 13 em

88.

Für die Ausbefferung von Schuhwaren und die Abaahe hon Maßschuhwerk darf kelne antere Gegenlesstung als die gemäß 2 uad 6 ju berechnende Geldleistun assordert oder ar genommen werden.

§ 9.

Die juständige Bebörde kann den Betrieb untersagen, wenn Tat— sachen die ünmverfässt keit deg Unternehmers dartun. Vor der Uutersagung ist der Unternehmer ju bören.

Der Betrteb, der untersagt ird, it genau zu bejelchnen. Die Uäater sagung ist im Amtsblatt der Behörde bekannt zu geben und der Reichs relle für Schuhverforgung sofort mitzuteilen.

Als Tat achen, welche dle Unzuverlässigk-tt dartun, gelten ine⸗ besondere Z widerhandlungen gegen rie Hestimmungen dieser Be= kanntmachung, wie Uberschteitun gen der Richtyvreise oder wiederholte willkürliche Bebderru zung eintelaer Besteller bei Erledigung von Rus— besserungearbtiten 1 der un achgemé ße Autführung der Tuskesserungt—= arbejten infolg⸗ mangelnder Fachkenntnlsse, unzweckmäßige Verwendung von Rohstoffen und dergleichen.

5 10.

Tie Untersfagung des Betri ves wirkt für das Reichsgebiet.

Die Behörde, die gen KRetrteb untersagt bat, kann sesne Wieder aufnabme geftatten, wenn seit der Umersagurg minzestenk 3 Mongie vn flossen sia Tie Wiedeijulaffung des Betriebes ist im Ant“ blatt der Bebörze bekannt zu geben und der Reichsstelle für Schuh— versorgung sofort nitz teilen. 9

Gegen die Untersagung des Het iebes ist nur Veschwerde r— läͤssig; sie hat keine aufschiebende Wirkung.

3664 Die Landeszentralbebörden erlassen die Bestimmurngen zur Aus— führung dieser Bekanntmachung. Die Polizeibehörden sind befugt, en. die ESeschäfteräume zu betreten und Glüsicht in die Ge— chäftsbücher zu nehmen. gs

Wer den Bestimmurgen der 1, 2, 6, 7 und 8 iuwiderhandelt, wird nach 5 5 der Hundegratsverordnung ührr dit Errichtung elner Reichsstelle für Schubversorgung vom 28. Februar 1918 mit Ge— fängntg biz ju ein'm Jahr und mit Gelostraje bis zu 18 000 A oder mit einer dieser Strafen bestraft. ö

Neben der Geldstrafe kann auf Ginziehung der Gegenstände er—⸗ kannt werdey, auf welche sich die sltalbate Handlung bezieht, ohne Ur tetsch len, od sir dem Täter gebören oder nscht.

5 14.

Diese Bekanntn achurg triti an 15. Junt 1918, hi-sichtlich 5 1 am 1. Jult 1918 in rant.

Die nach 5 1 Abs. 11 juständige Bebörde kann weitergehende Uebergangebestimmungen für die iur Schließung gelangenden Be— triebe zwocks Aufarbeitung der vorhandenen Rohnatertalten erlassen.

Berlin, den 8. Juni 1918.

Reichsstelle für Schuhversorgung. Der Vorstand. Wallerstein. Dr. Gümbel.

*

Bekanntmachung über die Zuteilung von Leder, Lederabfällen und Grsatzstoffen an ,, tätten. Auf Grund der Bundegsratsverordnung über die Errichtun iner Reichsstelle für Schuhversorgung vom 28. Februar 191 Reichs⸗Gesetzbl. S. 100 wird folgendes angeordnet:

l. Allgemelnet.

84. Weblfabite. Jus besserun ge wert sirten sind solche W rkstätten, die von Gemeiden, Gemelndeverkänden erer von gemeliprlgzusen Unser⸗ rebmungen für dte werkiatige otec minderbemittelte Sevölt-rung sowie voa staatlicken oder peidat vitischaf lichen Unteinehmungen für ihr- Angestell en und Arbeiter jrtcks Ausführung von Aus- beserongen an Straßen, und Beruftschuhwerk für eigne Rechnung eingerichtet und betrieben werden.

§ 2. . Die Woblfabrtzausbesserung? werkstätten eibalten nach Maßeabe der verfügbaren Bestände das benötigte Autbtsserungsmatertal iu— geteilt.

der Lettunz einer mit der Ver⸗

eigner Werkslätte ftatifindet und J fachmännisch ausgebildeten

arbeitung von Bodenleder verirauten, ,, 6 ö teitere Voraussetzungen sind:

1. , Unternehmungen: eine Befsätigung der

waatlichen Aufsichtzbebörde oder, wenn das Unten nehmen

kriner staatlichen Aufsichtsbeböcde unterstebt, eine Be⸗

statiguna der höheren Verwaltungebehörde ihreg Betriesk«

stßzes, die die Gemeinnützigteit des Unternehmens an

ertennt. Lehrwerkstärten dürfen vur dann als gemeinnützig

anerkannt werden, wenn in ihnen ausschließlich Kriege beschädigte ausgebildet werden; ;

für privatwirtschaftliche Unternehmungen: eine Bestätigung

ker zuftaͤndigen Kriegzsamtsstelle, durch die dag Unternehmen

als „‚kriegswichtiger Betrteb“ anerkannt wird.

§ 3. .

Zur Deckung deg Bebaifs dieser Werlstätten an Leder, Leder- abfällen und Ersatzstoffen stellt die Reichsstelle für Schuhversorgung zur Verfügung: ;

1. neueg Bodenleder nach dem allgemeinen Vertejlungsplan der Komrollstelle für freigegebents Leder für die Gruppe Kleinverkehr n, ö

emen bestimmten Antell der für Schuhausbesserung geeie⸗ neten Anfälle der Ersatzsohlen⸗Gesellschaft an neuen Leder⸗ ab äll⸗n,

dle Ar fälle der Kriegs wirtschafls⸗Attiengesellschast an alten Lederobfällen (Flickmat-rial), sowie die aus Altleder von der Kriegt wirischasts. Aktien zesellschaft hergestellten Halb- erzeugulff', namlich ;

a Gisatzsohlen (ganz oder tellweise aus Leder), ö Abaßfl cke, e) Soblenschoner, ; . 4. ble von der Grsatzsohlengesellsckaft bewirtschasteten Ersatz.˖ soblen aus Leder, Holz oder Ersatzstoffen.

2. Zuteilung von neuem Bodenleder und von neuen Lederab fällen.

5 4.

Neues Bodenleder und reue Lederabfälle (Boden und Oberleder) wird den anerkannten Wohlsabrtswerkstätten nach den Bestimmungen der Kontrollstelle far freigegebenes Leder für die Gruppe ‚Kleln= verkehr auf Bodenlederkarte zugeteilt. ö

Gemeindlich? Werknätten sowie slaatliche, gemelnvützige und prlvatwirtschaftliche Uaternehmungen, die voch keine Bodenlevberkatte besitzen, haben sich unter Benutzung des von der Kontrollstelle für freigegebenes Leber vorgeschri⸗henen Forwmblantes bit einem Lederllein⸗ bänbler oder einer NRohstoffgenossenschaft ihreg Bezirkes in die Kundeneinschreiburgzlisten einzutragen und bie KAuskellung elner Bodenlederkarte ju beantragen. Gemeinnützige und privatwirtschaft⸗ liche Uniernehmurgen haben mit dem Annag gleichteitig dte Be⸗ staͤtigungen nach 5 2 Absatz IL vorzalegen. .

Die Lederkarfe wird nach der Zahl der in der Weikstätte be—⸗ schästigten Arbeitskräfte durch die Kontrollstelle für freigegebmnes Leder ausgefertigt. Hterbet dürsen nur die mit der Vera beitung von Bodenleder beschaͤftigten, fachmännisch ausgebildeten Arbeitekrätte be⸗ räcksichtlgt werden. Arbeitskräfte, die für den eigenen Betrieb bereits im Besitz eiaer Lederkarte sind, dürfen von gemelnnützigen und privat⸗ wirtschafillchen Uaternehmungen nicht in die Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte eingrrechnet werden.

Der Zeitpunkt der einzelnen Zuteilungen und die Höhe der auf dle eingeschrichenen Arbettskräfte treffenden Lederimenge wird in den Mitteilungen der Reichsstellc für Schuhversorgung jewells öffentlich bekaunt . Vie Abgabe der zugeictlten Menge erfolgt alsdann gcgen Vorlage der Lederkarfe bei denjenigen Lederkieinbändlern oder Robstoffgenrssenschaften, in deren Kundenemnschreibungelisten die Aut besserungswerkstätten zum Lederbezuge eingettagen sind.

3. Zuteilung von Ersatzsohlen der E. S. G.

§ 5.

Die von der Ersatzsoblengesellsckaft bewirtschafteten Ersatzlohlen aus Leder, Holz oder Grsatzstoffen sind unmittelbar bel dieser Gesell. schaft anzufordern und werden den Bestelletrn unmtitelbar von dieser Gesellschajt geliefert.

4. Zuteilung von sonstigem Ausbesserungsmaterial.

§ 6.

Das von der Krtegswirtschafi. Altiengesellschaft hewirtschaft-te Flickmaierial auf Rhleder und die ven ihr hergestellten Halb⸗ triseugnisse werden Autdessrungswerkstästen von der Reichestelle für Schahversorgung auf Grund belondertr Bedarfganmeldung von Fall zu Fall zugeleilt.

Die Reichs telle fär Schuhversorgung behält sich vor, im Falle dringenden Bedarfg auch neue Lederabfälle veben der allgemeinen Verteilung (5 4) auf Grund besonderer Bebarftanmeldurg juzuterlen.

§ 7. Zur Bedarftanmeldung (5 6) ist der von der Reichtsielle für Schubversorgung voargeschtiebene Vordruck zu virwenden. Bei der Ausfüllung und Bebandlung der Bedarfzanmeldungen siad der Voi—⸗ druck und die beiefügten Bemerkungen geran zu beachten. Die Verdrucke ind von den Buchdräckerelen J. S. Preuß, Berlin S. 14, Dresdener Sir. 43, GC. Paber, München, Schö - feldstraße 12, ö W. Koblbammer, Stuttgart, Urbanstraße 14116, käuflich ju belieben (Bezelchnung: Bevarfsanmeldung fär Wohlfahrt. Werkftaͤtten). 8. Die Anforderungen sind zu ftellen: 1. für gemeindliche Augbesserungawerlstätten: duich die Ge— meigden oder Gämetndeverbände, 2. für staatliche Ausbefferurngswerkstätten: durch die Behörde, ver die Ausbe sserunggwerkstätte angegliedert ist, für Auebesserunaswertstätten gemeinnütziger Urternt hmunzen durch die b. treffende Woblfahrtzanstalt, sür Augbtsserungswerkßätten privatwirtschaftlicher Unter⸗ nehmungen. durch die Betrit bgunternehmer.

§ 9.

ie Bedarfegnmeldungen sigd zu prüfen bet Anforderungen:

1. von privatwirtschaftlichen Unternehmungen: durch Tie zu- sländige Kriegs amtsstelle,

7. . . Behörden: duich die vorgesetzte Dienst⸗

ehörde,

3. von gemelndlichen Behörden und Wohlfahrtsansialten, die einer staatlich⸗n Aufsichts behörde unterstehen: durch die staatliche Aufsichtsbehsrde,

4. von Wohlfahrt anstalten, die einer staatlichen Aufsichta— be de untensteben: durch die höhere Verwaltunggbehtrde des Betrlebesitzes.

Die Prüfungestellen senden die ausgefüllten Vordrucke unmittel.

bar an die Reichgstelle für Schuhversorgung ein.

Allgemeine Voraussetzung der Zuteilung ist, daß der Betrieb in

81g. 1

Dee Reichzstele für Schubdersorgung bestimmt Löbe urd 7rt der einselgen Zarrilungen und keiufiract mit der Ausführung rer Zuteilungen tie Rr iegm irtschaf ig. Attienge ella aft biw. im Falle des 3 6 Ab. II die Grfatzsoblen⸗Gesellschast. Diese benachtichtte die an fordernde Stelle (6 83) von Zrit, Art und Umfang der bawibignn Zuteilung. Vie anfordernden Stellen haben sich auf diese Min. ieilung din der Kriege wjrtschafis, Aktien gesellichaft zw. der Eisatz, soblen-Gefellschaft gegeuüber in verblndlicher Weise über die Annahme der bewilligten Zuteilungen zu erklären.

§ 11.

Dle Lieferung geschieht durch die Kriegswörtschafti?. Aktiengesell= schaft unmittelbar an die enferdernden Stillen. Piese haben den Nechnungsbetrag im voraus an die Kriegs wirischafté⸗Aftienges llschaft einzusenden; die Waren werden eist nah Gingang des NRechnungt= betiages für Rechnung und Gefabr des Gr yfä gers versandt.

Werden neue L derabfälle ausnabamsweise auf Grund besonderer Bedaifgan meldung jugtteilt (5 6 Absotz I), so erfolgt die Lieserung im Auftrage der Ersatzsoh en Gesellichaft durch dir jenigen Leder. Rleinhäͤndler, in deren Listen die Ausbess-rungtzwerkstätien um Leer. bezug⸗ eirgesragen sind. Dirse baben den Eingang er Waie sofort den Ausbesserungt werknätleg mitzuteilen. Bon der Ahsendung dieser Mitteilung ab steht die Ware 1m Verfügung der Artbess⸗tunge= werkstaͤtten. Wird sie nicht wätesterg innerbelb 14 Tagen beiahlt, so haben die Leder- ckleinbandler der E satzsohlen⸗Telellschaft Meldung zu erstattrn. Die Etatzsobln Desellschast verfügt über die Waie fär Rechnung der anfordernden Ausb sseiungewerksiaiten.

5. Schlußbestim mungen. 5 12.

Zur Kontrolle darüber, daß die zugeteilten Materialien auch tatsächlich für diejenigen Beböskerungekreise verwendet werden, für die Wohlfahrte⸗Ausbesserunge werkslätten brftimmt sind, haben diese über sämtliche ausgeführten Arbeiten ein Verseichnts ju führen, in das mindestens Name, Stand und Wobnort der Auftraggeber bew. bei wirischaftlich unselbliändigen Personen der Haushaltungsvorsände einzutragen sind. .

Die Verzeichnifse find geordnet zur Nachprüfung aufzubtwaß ren.

5 13. ; . ; Vorstehende Bestimmungen treten mlt ihrer Veröffentlichung in Reichsan zeiger in Kraft.

5 14. Anfragen, die den Vollzug dteser Bekanntmachung betreffen, sind autschlteßlich zu richten, soweih es sich bandelt 1. um die Ausfertigung mit Bodenlederkarfen und um die

Belteserung von Bodenleder; an die Konttzollstelle far frei⸗ gzege e ies Leder, 2. um die Zuteilung und Belieferung mit Ersatzsohlen der G. S. G.: an die Ersatzsohl en. Gesellichaft m. b. , 3. um Zutellungen anderer Art: an die Reichtstellt für Schu hversorgung, 4. um die Belieserung mit Altleder und Halberzeugnissen aus Altleder: an die Kriegs wirtschastg. Attiengesellschait, 5. um die Belleferung mit neuen Lederabsällen: an die Ersatz⸗ soblen · r lellschaft m. b. H. Berlin, den 8. Juni 1918. Reichsstelle für Schuhversorgung. Der Vorstand. Wallerste in. Dr. Güm bel.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangsweise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGGBl. S. 487) und vom 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89 ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden:

7 67. Liste.

Nachlaß nassen: Die Nacklaßmasse der am 26. Oktober 1917 ver— siotbenen Ebefrau Gugen Thomas, geb. Bourson (3wangk— verwalter: Rechtsanwalt Hoeppe in Metz.

Straßburg, den 5. Juni 1918. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Bickel.

BSelaunntmachunng. 768. Liste.

Dle Betelligurg der französischen Staatzangebörigen Pierre Andre Tachard, , , in Pari, und Abert Pierre Tachnd, Fabrikant in Paris, an den 240 den vier Kindern der Theleuie Albert Tachard und Wilbelmine, geb. Grun eltue, in Mitetgen- tum gehorenden Namentakrten ker Brauerel Lutterbach Th. Boch u. Co. . G. in Latterbach J. Cis. wird hiermit nach Maßgabe der Verordnung des Bundesratß vom 26. November 1914 unter MNerwallung gestellf, und es nird der Ged. Juhniztat Barg in Mülvaufen hiermit zum Vecwalier ernannt.

Straßburg, den 5. Juni 1918. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Schwalb.

T önigreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Gewerberat Remertz, bisher in Montabaur, jetzt in Halle a. S., bei seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienst den Charakter als Geheimer Gewerberat zu verleihen.

Gesetz über die Verlängerung der Legislaturperiode des Hauses der Abgeordneten. Vom 8. Juni 1918. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛe., verordnen, mit Zustimmung der beiden Hänser des Landtags der Monarchie, was folgt: Einziger Paragraph. Die Legislaturperiode des am 3. Juni 1913 gewählten Hauses der Abgeordneten wird um ein Jahr verlängert. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Großes Hauptquartier, den 8. Juni 1918. Siegel.) Wilhelm.

Graf von Hertling. Friedberg. von Breitenbach.

Sydow. von Stein. Graf von Röedern. von Waldow.

Spahn. Drews. Schmidt. von Gisenh art⸗Rothe. Hergt. Wallraf.

scaftliche Verbesserung der Güter gewährleisten, erhält als

Her bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Han⸗

Dat unteim 16. Mat d. J. gegen die Ghefrau des Metzgeis . mit Fleisch und Fleischwaren wid hiermit auf—

Nachtrag

den reglemen

J. Für den 38 6 26 9 t. 1 i ,,. a n. vom 12. Mai 1877 solgendes bestimmt: imm n!!

Dle Haupt⸗ Geschäfle Bo hei Fen 9 Forlehns Und. er! t alem, itte schafts⸗Direkionen oꝛer Muterschafte. Kollegien regle— nen n , ist, wird dit se Tätigkeit auch fernerhin Lom gi ert en Ritterschastz⸗-Kolltglum wahrgenommen.

3. ersorderlichen Autführungevorschriften erläßt die Haupt- Schaft? Dtrektton. . e . z mittels Allerhöchsten Erlasses vom 28. Februar 1910 S. 43) landesherrlich genehmigte Regulatio, betreffend Fergãbe von Darlehen an die Eigentümer der vom Kur— Neumärkischen Rüterschaftlichen Kredit⸗Institut bepfand— ar er gur Herstellung von Anlagen, die eine dauernde

Ritterschaftlichen

ber Mittelmärtischen Ruten schafts⸗ Di etmjon.

folgenden Zusatz: ! In brsonderen Autnahmesällen kann rach Grmessen der Haupt— ncasts. Direktton ein Darlehn aud denn gewährt werden, wenn Escherstellurg nech. 5 2 und 3 sich ols unmöglich erwein, das sitn aber snnerkalb ers Gatewerts nach einer riiterschaftlichen siegt oker 5c des nach dem Bonitierungs-Regusatsv vom hrilf 1614 orer nech tem Grundstentn-Regulanip von 6. Februar JI. April 1914 auf das Gut zulassigen Pfan btiesdarlthns nicht ent und in nerhalb dieser Grenze zur Ehn tigzung gelangt. Vie saaungen, unter denen ein solck es Var le bn gewährt wird, sind sürj den Hen Fall von ber Haupt- Rinten schafts. Dir eit: on nach eingebender na der ötilichen Vn hälinisse festmustt len. Dte Tilgung des Barlehnz ml mindestens So /o jährlich erfolgen.“

¶Dienstsiegel r Kur- und Neumärkischen Haupt⸗Ritterschafts⸗-Direktion.)

Darslehender Nachirag zu den reglementarischen Bestim⸗ hren des Kur- und Neumärkischen Riterschastlichen Kredit⸗ nls wird hierdurch genehmigt. Perlin, den 15. Mai 1918. Anf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs. Das Staats ministerium. Spahn. von Eisenhart-Rothe.

snisterium der geistlichen und Unterrichts- angelegenheiten.

der bisherige Privatdozent in der philosophischen Fakultät hniyeisiät in Greifswald Dr. Wolf von Unwerth ist tußerordentlichen Professor in derselben Fatultät ernannt zen.

Dem Priogtdozenten in der medizinischen Fakultät der persiit in Franksurt a. M. Tr. Rießer ist das Prädikat fesser beigelegt worden.

Ministerium des Fnnern.

Der Geheime Regierungsrat Berger in Dortmund ist Mitgliebe des der Regierung in Arnsberg angegliederten weisicherungs amts in Dortmund ernannt worden.

Ju stizministerium. Den Landgerichts direktoren. Geheimen Justszräten Kluse— bei dem Landgerichte III in Berlin, Woermann in feld und Rademacher in Dortmund ist die nachgesuchte stentlassung mit Ruhegehalt erteilt. Der Rechtsanwalt Böning ist in der Liste der Rechte— ö bei dem Amte gericht und dem Landgericht in Breslau

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen die Rechts⸗ tte: Justizrat Hahn aus Göttingen bei dem Amtsgericht ltebenstein, Erich Böhm vom Landgericht J bei dem Land— slII in Berlin mit dem Wohnsitz in Charlottenburg und pbolte bei dem Amitzgericht in Neuenhaus mit dem sik in Nordhorn, sowie die früheren Gerichtsassessoren: Beschke bei dem Landgerichte iI 'in Berlin, Dr. Walther

Dr. Heinrich Zimmermann bei dem Amte gericht und Landgericht in Bonn und Dr. Alfred Wiener bei dem gericht und dem Landgericht in Thorn. *

ist'rium für Landwirtschaft, Do mänen und Forsten.

der Kreistierarzt, Veterinärrat Hübner in Wandsbek ist Kreistierarztstelle in Ilfeld versetzt worden.

S ekanntmachung.

iSHörde, Hintenburgstraße. erlassene Verbot des

höide, den 7. Juni 19i. Der Eiste Bürgermelster. Schmidt.

Bekanntmachung.

* Ehefrau Mathies Weck, Maria gib. Lünger, in idr Dberstrake 155, babe ich den Handel mit Nahrung gs 19 Ermitteln wegen Unzuverlässiekeit unt ersagt. Die Lätses Verfahrens treffen Ghef an Wec.

krefeld, den 6. Juri 1913

elineideiwaltung. Ver Obeibürgermeister. J. V.: Printzen.

GSekanntmachunung.

egen Unjuvenlassp

gkeit ift dem Kaufmann H. H. Esser, 1 Vochstraße 50, auf Grund der Bundegsrate verordnung, ng s n. unzuverlässiger Personen vom Hande“, die Weiter⸗ Bel df me Sutn, Wäsche. und Schirmgeschäfts sowie kee hig an dermmtizen Vendciegeschäste nn terfagt . 1. Bekanntmachungokosten hat der Betroffene ju tragen.

W, den 6. Jun 191.

Vie Holiteiverwallung. Ruhr, Bürgermeister.

tarischen Bestimmungen des Kur- und Kredit⸗Instituts.

Distrikt der Mittelmark wird in Abänderung des Kredit⸗Reglements vom 15. Juni 1777 Abs. 2 des Nachtrags zu den reglementarischen

Ritterschafte⸗Direktion übernimmt vom 1. Jul 1918

stzu s der Pfandbrief axe oder des zulässigen Psand ˖ Wahlen eine Mitwirtung oder Anbötung der

Sekanntmachung.

Dem Kaufmann Alfred Tum! . ; n man ; aer in Culm ist der Handel Hi nn, n , . Bedar /s, inabt son dere mit en, wegen Unzuverlässtakeit unter! M Kosten des Verfahrens find thům anserlegi . 36

Culm, den 8. Juni 1918. Der Landiat.

——

(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage)

Lobi.

Aichtamlliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 10. Juni 1918.

Nach Nachrichten aus Holland sollen mehrere Leute der Besatzung des holländischen Dampfers „nn,, Regentes“ behauptet haben, daß das Schiff to rpediert sei. Nach den mit Holland von der deutschen Regierung für die sichere Ueber— fahrt der Autztanschdampfer getroffenen Vereinbarungen und den demgemäß den Umnterseebogten erteilten Anordnungen ist eg, wie durch „Wolffsz Telegraphenbüro“ mitgeteilt wird, voll kommen ausgeschlossen, daß die „Koningin Regentes“ von einem deutschen Unterseeboot angegriffen und beschossen worden ist. Daher muß die übrigens im Widerspruch zu den Aus—⸗ lassungen anderer Beobachter stehende Verdächtigung in einem Teil der holländischen Presse, als ob ein deutsches U-Boot Schuld an dem Verlust des Dampfers und mehrerer Menschen— leben sei, auf das nach drücklichste zurückgewie sen werden.

In der norwegischen Presse ist vor kurzem eine größere Anzahl sehr gehässiger Artikel erschienen, die unsere H-Bootskriegführüng angreifen, weil im vergangenen Monat mehrere Fischerfahrzeuge an der Murmanküste versenkt worden sind. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mit— teilt, wird darauf amtlicherseits erwidert:

. Bekanntlich ist durch ben Frsedene vertrag von Brest. Lltowe? die stinerzeit von ung erfolgte Ertlärung eines Sperrgeblets im nörd= lichen Gisḿeer nicht aulgt hoben. Um der norwegischen Regierung entgegenzukommen, wurben im vorigen Sommer bestimmte Teil: dies Gebleitz den norweglschen Fischern für Porsch. und Robbenfang freigegeten. Auf Grund der jetzt bier vorllegenden Berichte eraitt sich cinwandsfret, daß ri. Versenkung der Ftlcherfahrztuge in dem nicht freigegebenen Teil des Sperigeblets stattgetunden hat. Die norwegischen Fischer haben sih ihr Miß— g'schick daher selbst zuzuschreiben. Di⸗ Fischerfahtjeuge wurden is der üblichen Welise durch Warnschüfse angebalten, wobel kein Fahrieug getroffen wurde. Die PVersenkung erfolgte erst, nachdem dle Besatzun gen von Bord gegangen waren. Die B satzun zen bon zwei Filchersabrzengen, eie außer Sichtweite vom Lanz versenkt find, würden au, einig anderen Fischer fahrzeug zur Beförderung nach dem Peimatshafen elagesch fft. Alle übrigen Versenkungen erfolgten in nächster Nähe der Küste, so daß es den Besatzungen möglich war, mit ibren Borten in kurjer Zeit des Lind ju (rieichen. Dte Rehaupteng der noiwenischen Press-, daß die Versenkungen ohne Räckst ht auf das Leben bert Be— satzun gen erfolgt seien, ist daher unwahr. Es wäre hne weiteres moglich gewesen, nich eiwa 30 Fischerfabr zeuge, die im Speirgebiet im Eise fensaßen, zu ve senten. Mit Rücksicht auf die Besatzungen ist dieg jedech unter blteben. Ein grözerer Dampfer warde in der Waida⸗ Becht, die gleichfalls im Sperrgebiet liegt, dirch Artillerie verserkt. Vte von norwegiscker Seite gehrachte Meldung, daß die Rettungsboote dieses Dampfers beschossen seten, ist eifanden.

Sachsen⸗ Weimar.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog vollendet heute sein 42. Lebensjahr.

Kriegsnachrichten.

Durch die Erfolge der siegreichen Armee des Deutschen Kronprinzen ist die Beute aus den großen Kämpfen im Westen seit dem 21. März nunmehr auf 185 000 Gefangene, über 2250 Geschütze und viele Tausende von Maschinengewehren angewachsen. Die Einbuße an nicht annähernd zu schätzendem Kriegsmaterial und Gerät aller Art hat die Entente ungeheure Werle gelostet.

Berlin, 8. Juni, Abends. (W. T. B.) An der Schlachtfront ist die Lage unveändert.

Großes Hauptguartier, H. Juni. (W. T. B.)

Westlicher Kriegsschanplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. Der Artilleriekampf lebte am Abend vielfach auf und nahm heute früh im Kemmelgebiet, südlich von der Somme und an der Apre an Stärke zu. Teilangriffe der Franzosen südlich von Ypern, der Engländer nördlich von Beau— mont Hamel wurden blutig abgewiesen.

Heeresgruppe Deutscher Kronprinz. An der Oise lehte die Gefechtstätigkeit auf. Oertliche Angriffe der Franzosen auf dem Südufer der Aisne und südlich des Ourcg scheiterten. Eigener Vorstoß östlich von Cutry hrachte 45 Gesangene ein. Amerikaner, die nordwestlich von Chäteau-Thierry erneut anzugrelfen ver— suchten, wurden unter schweren Verlusten und unter Ein⸗ buße von Gefangenen über ihre Ausgangestellungen hinaus zurückgeworfen. Heeresgruppe Herzog Albrecht Bei erfolgreicher Unternehmung auf dem Ostufer der Mosel machten wir Gefangene. Leutnant Kroll errang seinen 24. und 25., Feldwebel Ru mey seinen 23. Luftsieg. Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

Berlin, 9. Juni, Abends. (B. T. B.)

Westlich der Oise nahmen wir die Höhe von Gury und die anschließenden feindlichen Linen.

Großes Hauptquartier, 10. Juni. (WB. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. Zwischen Arras und Albert, südlich der Som me und an der Avre lehte der Artilleriekampf auf. Rege Ertu dungs— tätigkeit hielt an.

Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.

In kräftigem Angriff brachen wir gestern in das Höhen⸗ gelände südwestlich von Noyon ein.

Westlich der Matz nahmen wir die französischen Stellungen bei Mortemer und Orvillers und stießen über Cuvilly— Riequebourg hinaus vor. Oestlich der Matz wurden die Höhen von Gu ry erohert. Trotz zähen feindlichen Widerstandes er— kämpfte Infanterie den Weg durch die Wälder von Ricquebourg und Lamotte und warf den Feind über Bourmont— Mareuil zurück. Südlich und südöstlich von Lassigny drangen wir weit in den Wald von Thiescourt ein. Heftige Gegenangriffe der Franzosen wurden abgewiesen. Wir machten etwa 8000 Gefangene und erbeuteten Geschütze.

An der Front von der Oise his Reims ist die Lage unverändert. Oertliche Kämpfe nördlich der Aisne, norb— westlich von Chateau⸗Thierry und bei Vrigny brachten Gefangene ein.

Gestern wurden 7 feindliche Flugzeuge und 6 Fessel⸗ ballone abgeschossen. Leuinant Kroll errang seinen 27. und 28., Leutnant Udet seinen 27., Leutnant Kirstein seinen 23. Luftsieg.

Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

Desterreichisch⸗ungarischer Bericht. Wien, 8. Juni. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Zwischen Asiago und der Brenta setzte der Feind seine Erkundungsvorstöße mit starken Abteilungen fort. Er wurde zum Teil durch Feuer, zum Teil im Handgemenge abgeschlagen. Der Artilleriekampf ist an der ganzen Süuͤdwestfront an—

dauernd rege. Der Chef des Generalstabes.

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Wien, 9. Juni. (WB. T. B.) Amtlich wird gemelbet: Die italienische Erkundungstätigkeit erfuhr gestern eine weitere Steigerung; sie blieb überall erfolglos.

In den Judikarien und bei Asiago trieb der Feind Abteilungen von Bataillonsstärke gegen unsere Stellungen; sie wurden durch Feuer abgewiesen.

Sehr erbitterte Kämpfe entwickelten sich aus den wiederholten Angrffen auf den Monte Pertica. Der Feind stieß hier nach heftigem, um Mittag zu größter Kraft anwachsenden Geschützseuer in ein Kilometer Frontbreite vor. Seine Anstürme schei⸗ terten an der teefflichen Wirkur unserer Ar⸗ tillerie und an der Tapferkeit der Kämpfer im Schützen⸗ graben In stark gelichteten Reihen flüchtete der Angreifer auf seine Linien zurück. Gefangene und Kriegsmittel blieben in unserer Hand. Besondere Anführung rerdient das bewährte rn gen r Feldjägerbataillon Nr. 19; es hat den Hauptanteil am Erfolg.

Auch an der Pia vemündung scheiterten alle Eikundungs⸗

versuche des Gegners. Der Chef des Generalstabes.

Bulgarischer Bericht.

er 8. Juni. (W. T. B.) Generalstabsbericht vom .

Mazedonische Front: An veischiedenen Stellen der Front, besonders in der Moglena⸗Gegend und südlich von Dojran, war die beiderseitige Feuertätigkeit zeitweilig leb⸗ hafter. Südlich von Gevgheli, östlich vom Wardar bei den Dörfern Matschukowo und Krastali sowie an der Strumamündung versuchten feindliche Erkundungsabteilungen unsere Vorposten zu erreichen, wurden jedoch durch Feuer zerstreut.

So fia, 9. Juni. 8. Juni.

Mazedonische Front: Westlich vom Ohridasee haben wir durch Feuer mehrere feindliche Erkundungsabte lungen zer— streuk. Im Cernabogen zeitweilig lebhaftes feindliches Artilleriefeuer. Oestlich von der Tscherna drangen unsere An⸗ griffsabteilungen in die feindlichen Stellungen ein und kehrten mit serbischen Gefangenen zurück. Südlich von Gradeschnitza und hei Tarnowa kurzes feindliches Trommelfeuer, dem unsere Artillerie mit Erfolg antwortete. Südlich von Huma lebhafte Feuertaätigkeit auf beiden Seiten.

(W. T. B.) Generalstabsbericht vom

Türkischer Bericht.

Konstantinopel, 3. Juni. (W. T. B.) Tages bericht.

Von den Kampffronten nichts Neues.

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Amtlicher

Der Krieg zur See.

Berlin, 8. Juni. (W. T. B.) Durch die Tätigkeit unserer U⸗Boote wurden im Sperrgebiet um England wiederum 10500 Br⸗R. T. Handelsschiffs raum ver⸗ nichtet. Unter den versenkten Schiffen befand sich ein tief— beladener mittelgroßer Frachtdampfer, der aus einem siaik ge— sicherten Geleitzug herausgeschossen wurde.

Der Chef des Admiralstabes der Marine.

New York, 8. Juni. (Reuter. ) Ein U-Boot versenkte am Freitag morgen den norwegischen Dampfer „Vin⸗ ,, B. RT.) Ungefähr 19 Ueberlebende wurden gelandet.

Berlin, 9. Juni. (W. T. B. Neue U-Bootserfolge lauf dem nördlichen Kriegsschauplatz: 11500 Br. R. T. en de n n , Unter anderem wurde ein mittelgroßer frantzösischer Dampfer aus einem durch vier Zer⸗ störer gesicherten Geleitzug herausgeschossen.

Der 9h des Admiralstabes der Marine.