4. an den Leferer des Meldepflichtigen. Bestellt der Melde⸗ pflichtige bei mehreren Lieferer, so in an je en Lieserer eine besor dere Melde rarte zu rich ten. Bestellt er bet einem fe erer Giennhoffe aus mehreren Oerfunftsgetieten, so hat er die sem Leferer Jo viel. Karten etninreichen wie Hake nmiszebiet- in Frage kommen. Fur die von tinem im Acslagde wehenden Leferer ur mittelfar he zogenen böbmisch n Kohlen sind dle Meldetarten nicht an den aue ländischen Lieferer, sondern (sowett es sich um nicht m Königreich Bavern ge⸗ lege ne Cetriebe bandelt) an den Kohlenauangkich Oresren (siche 8 6,
ffer 7) zu fenden, und inar mit der Aufschrift: Auslands ffobler. ür Benrirbe, die im Königreich Bapern stegen, siad diese Melde⸗ larten mit derselben Aufschrift' an die Amtliche Verteilungastelle München (8 6, zu senden.
II. Außerdem haben Melder flichtige, deren Verbrauchsstelle im Absatzgebiet des Foblenfontirs liegt, eine besonder, nech 5 71 zu beschaffende Elnzelmeldetarte an den Kehltnausgleich Mannheim“ zu senden. . r
III. Sämtliche Meldekarten sind gleich'autend auszufüllen. Auch wenn mebreze Karten an verscktedene Amtliche Verteilusgsstellen oder veischiedene Li ferer zu richten sind, müßen sämiliche Karten in allen Leilen genau gleich lauten. Dies bericht si d auch auf ve Bezeich⸗ nang der Sorten und Mengen und die „amen der Lieferer.
IV. Für Gastoks ist die unter Absatz J, giffer 3 genannte, an die amtliche V rteilunesstelle zu richtende Meldekarte an die Adresse: Reich- kommiffer für die Kohlenverteilung, Abteilung V, Gaekokz, — in Berlin' zu senden.
S6. Amtliche Verteilungsstellen. Amtliche Verteilangsstellen sind: 1. BSüc Steinke *) aus Ober, und Niederschlesien: Amtliche Verteilunge sielle für schlesische Steinkohle in Berli W. 8, Unter den Linden 32.
2. Für Rubrkoble“*):
Das Ryheinisch. Westsällsche Kohlen⸗ Syndikat in Essen.
3. Für Stesmtohle *) aus dim Aachener Revier:
Antliche Rerteilungestelle für die Stelnkohlengruben des Aachener Reviers tu Kohlscheid (Bez. Aachen).
4. Für dte St in kohle) autz dem Szarrevier, Lothringen und der bey rischen Pfal.
Am lich Ve iellungsstelle für das Saarrevler in Saar brücken 2. .
5. Für die Braunkohle f) aus dem Gebiet rechtz der Elbe mlt Aut nahme von sächstscher Biaunk ble ):
Antliche Verteilungsstelle fur die Braunkohlenwerke rechtz der Elbe in Beilin NW. 7, Unter den Linden 39.
6. Für die mitteleeutsche Braunkohle ) (links der Elbe), mit Ausnahme der unter 7 genannten:
Amtliche Verleilungestelle für den mitteldeutfchen Braun— kohlenbergbau in alle a. d. S, Land wehrstr. Z.
7. Für Braurnkehle t) aus dem Ftönigreich Sachsen und dem Herjmgtum Sachse n ⸗Alientürg, sowie für Höh iche, nach Deuischland (außer Bayern) eingeführte Kohle und für sächsische Steinkoble“):
Koh enassgleich Dresen, Linienkommandantur F, Dresden.
8 Für rheintische Braunkohle H), FGuftao bei Det ingen und Biauntoble aus dem Villgebiet, dem Westerwald und det Großberzogtum Hessen:
Ainiliche Verteilangest lle für den tbein. Braunkohlenbergbau in Cöln, Unter Sächienhausen 5s7.
3. Für Sle n.“) und Braunkohle r) aus dem röchtt, rheinisch Bevern sohne G übe Hunev bei Deitingen) und sür bötßmt che, nach Dhein ei gefüh te Kohl **) *
Auftl che Vertet unge st le für den Kohlenbergbau im rechts. rbeintichen Bever, München, Ladw gsir. 16.
Fü Stem kohlen) des Deiste 8s und seiner Umgebung (Obern—
sa singhausen, Ir benbstten fa): Amiliche Verteilungsn lle jüt die Steinkoblengruhen des Den ers und seler Uagebung, Barstughausen a. Deiner. 11. Für Gaskets siehe 8 5, IV. S7. Art der Meldung.
1. Die Meldungen die mit reutichet Nameng unterschrift (Finmen⸗ unterschrist) des Melden fhchtigen ber hen lein mossen, durfen nur auf amilichen Julimeidetarten eist«ntet warden, die jeder Meld pflichtige bel der jzuständigen O ig, oder Bezuk - torlenstelle, eim Feblen eimer solchn bei der inftändigen Krieg wirtschaftsstelle, wenn auch dtese fehl, bet der zuständigen Kriegsamist Üe gegen etue Gebühr von O,. 20 6 für ein Het za 4 arten beziehen Finn. Auch die etwa noch weiter er— foiderlich'n Piel ekartn (siehe 5, 1, und „, § 5, 11 und § 9, *) su.d vort lür 0,05 H das Steck erhaltlich. ;
2 Hat ein Merldepflichtiger Bei iebe an verschledenen Orten oder in verscht denen Teilen Eis gleichen Ortes, so mussen für jeden Be— trieb die Meldungen gesondert erfolgen.
3. J der Melcepflchtige hat die für ihn in Frage kommende Veibrauchergruppe 1Vorderseine der Karte) durch Durchtreujen ken tlich u wachen. Falls ein Meld pflickitger nach der Art seines gewerblichen Beitlebes zu mehreren Verhréucher gruppen gehört, ist maßgebend, za weicher Verbrauchergruppe der wesentlichsse Teil eines Bet iebts gaebört. Ist ihm vom Reichzkoblentommissar eine Verbrauchergruppe angewiesen worden, so hat er diese zu durch⸗= kreusen. Es ist unzaläsig, mehrere Verbrauchergtuppen zu durch— kreuzen. ᷣ
§ S8 Meldung im Falle der Annahme verweigerung der Meldetarten durch Lieferer.
Wenn eln Melder flichtiger keinen Lieferer zur Annahme selner Meldetarte bereit findet, so hat er nehen der für den Neichefommissar in Berlin bestimmtkn Meldekarte auch die für den Lieferer bestimme dem Reichekommiffar in Berlin mu einem Begleiischteiben einzu— senden, in dem anzugeben ist, waram die Meldetarte nicht an einen Lieferer weitergegeben wurde, und welcher Lieserer vorgeschlagen wirs.
§5 9. Weitergabe der Meldungen durch die Lieferer.
1. Jeder Lieferer, dem eine Meldekarte zugegangen ist, hat in
dir dazu bestimmten Spaste der Bordersette der Karte die eigene Kirma und die Firma des Voclteferergs einzutragen und die Karte ohne Verzug seinem eigenen Lieferer weiteijugeben, bis sie zu dem „Pauptlieserer, gelangt. DYauptlieferer ist das liefernde Werk (Zeche, Korganstalt, Brikettfabril) cder, wern es einem Dettten (Verkaufe— kartell oder Handelt firma) den ÄAlleimvertiteb seiner Produktion über- lassin hat, dieser Dritte. 2. Fells cïn Liefertr (Händler) die in einer Meldekarte auf— geführten Brennstoff? von rüehreren Vorlieferern beziebt, so gibt er nicht die urschrist lie Meldekarte weiter, sondern verteilt deren Inhalt auf so viel gene Dteldetarten, wie Vorlieferer in Frage kommen. Letztere hat er an die entelnen Verlleferer weiterzugeben. Pie Mengen der neaen aufettellten Meldekarten dürfen zu— sammen nicht mehr ergenen, als die der uschriftlichen Karte. Jede neue Meldetarie hat: ; .
a) dle auf diese Karte entfallende Menge,
b) pie auf die anderen Karten vertellten Restmengen der ur— schtiftlichen Karte mit Nennung der Lieferer und der von jedem bezogenen Einzelmengen und Sorten zu enthalten. Die veuen Meldekarten sind mit dem Vermerk Auf⸗— geteilt? und dem Namen der aufteilenden Firma zu ver—⸗ seben. Vle urschriftliche Karte ist bis zum 1. Januar 1919 sorgfältig aufzubewahren.
3. Jeder TVeferer (Händler), der einem meldepflichtigen Ver— braucher Brennstoff abgegeben hat, obne daß eine ordnungs mäßige Meldekarte bei ihm emmgereicht und gemäß § 97 von ihm welter⸗
tuch .
. ö Auch Gr h fat tts. n, ,. nnd Kokz. )
Auch Braunkoßhlenbtkketts, Fare ie n snd (erb ctotz.
Braunkohle ) der Grube
gegeben worden ist, hat diese Lieferung zu melden. Die Art der Meldung witd durch besondere B kanntmachung geregelt.
4. Jeder Tiefer (pändlem), bir von einem im Auslande wobnendka Lieferer böbmische Koolen bemlebt, hat die befreffenden Meldet uten nicht an den aue ländischen Lieferer, Jon dein, fall es sich un Meldekarten bar delt, die von im Kö tareich Beven gelegenen Denritben btrtübrev, an die Amilicke Verte ilungsstelle Peünchen (8 6,3), andernfalls an den Kohlenausgleich Dresden (5 6) ju senden. Die Karten für solche aueländischen Lieserungen sind mit der Aasschrft . Auslandskoble zu versehen.
§ 10. Unzulässigkeit von Do vpelmeldungen. Meldungen derselben Bedarfemerge bei mehreren Lieferern sind
derboien. ; — §S1II. Wirkung unterlassener Meldung. ö Ein Meldepflichtiger, der seiner Melder flicht nicht odeh nicht fristgerecht genügt oder salsche oder unvollständige Angaben macht, bat neben der Bestrafuyg gemäß 5 14 zu gewöärtigen, daß ihn der Reich-kommissar oder die Amtlich: Berteilungsstelle don der Be— li ferung ausschli ßt. S 12. Anfragen und Anträge. Anfragen und Anttäge, die dirse Bekanntmachung betreffen, mit
Ausnabme des im § 2, gedachten Zweckes, sind an den Reicht kommissar für die Kohlenverteilung, Berlin, zu richten.
§S 13. Verwendung von gewerblichen Kohlen für andere Zwecke.
Es ist verboten, Brennstoff, die ür den Retrleb eines gewahb
lichen Verbrhuchers bezogen sind, one Genchtnigüurg des Heichz—
kommissars in den Hantel zu bringen oder für Hausbrandzwecke ab⸗
zuge ben. § 14. Strafen.
1. Zuwtizerbandlungen gegen diese Be kannt machung werden noch T7 der B. M. vom 28. Ferruar 1917 mit Gefängnis bis zu einem Jahr urd mit Geidsnnafe bis zu zehrtausend Mark oder mit einer dieser Strafen, bei Fabrlässigkeit gemäß 5 Ah. 2 der Verordnung ö Bundesrais vom 12. Juli 1917 mit Geldstrafe bis zu 3000 4 estratt.
2. Neben der Strafe kann im Falle des vorsätzlichen Zuwlder⸗ bandelns auf Ginziéhung der Brennsfoffe erkannt werden, auf die sich die Zuwiderbandlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter
gehören oder nicht. §5 15. Inkrafttreten. Diese Bekanntmachung itt am 1. Juli 1918 in Kraft.
Berlin, 10. Juni 1918.
Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung. Stutz.
Sekanntmachung.
Gemäß § 1 der Verordnung des Bundesrats zur Fernhaltung unzuverlässtger Personen vom Pandel vom 23. September 1915 (RG BI. S. 603) hate ich dem Kaufmann Paul Lerov in Metz, Goldschmiedstraße 52, wohnhaft, den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs untersagt und gemäß 5 28 der Ver— erdnung über den Verkebr mit Zucker vom 17. Oktober 1917 (RGGBl. S. 914) den Betrieb der Firma Leroy u. Mageukier in Metz, Esplanadenstraße 32, wegen Unzuverlässigkeit geschlosfer.
Metz, den 6. Juni 1918.
Der Polizeidirektor. Stadler.
— —
Bekanntmachung.
Gemäß §z 1 der Verordnung des Bundegratg jur Fernbaltung unjuyerlässlger Per onen vom Handel vom 23. September 1915 (RG Ri. S. 603) habe ich den derzettigen Leiterlnnen Ser Firma Goußsot & Thtery, den Frauen — Ei anade nraße 30, und Blanka Thlery, geb. Poffmann, Biichofst⸗ aße 32, beide in Metz wohnbaft, den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs untersagt und ar mäß § 298 der Perordnung über den Verkehr mit Zucker vom 17. Oktober 1917 (RGB. S. 91) den Betrieb der Firma Goussot K ö. f e . in Metz, Clplanadenstraße 30, wegen Unzuyerlässigkeit ge. schlossen.
Metz, den 6. Junk 1918.
Ver Polieidlrektor: Stadler.
Königreich Pren fen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Amtsgerichtssekretär Kretschm er in Goldberg (Schles.) den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Staatsministerium den Oberregierungsrat Geyer, Direktor des Oberversicherungdgamts in Hannover, zum Stellvertreter des 1. Mitgliedes des Bezirksausschusses in Hannover auf die Dauer seines Hauptamis am Sitze des Bezirksausschusses ernannt. .
Ministerium des Königlichen Hauses.
Dem Antiquar Isaak Rosenbaum in Frankfurt a. Main ist das Prädikat als Königlicher Hofantiquar verliehen worden.
Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.
Der bisherige Oberlehrer am Progymnasium in Werden Foerßner ist zum Kreisschulinspektor in Worbis, der bisherige Oberlehrer an dem in der Entwicklung begriffenen Real⸗ gymnasium nebst Realschule in Saarbrücken Dr. Lichthardt zum Kreisschulinspekior in Bernkastel ernannt worden.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Der Gewerbeassessor Schalk ist zum 1. Juli d J. nach Potsdam versetzt und mit der Unterstützung des dortigen Regierungs⸗ und Gewerberats beauftragt worden.
Sekanntmachung.
Dem Kaufmann Hermann Teknieype in Borken ist die Wiederaufnahme des Handels mit Welßwaren und Wäsche wieder gestattet worden.
Borken, den 6. Juni 1918.
Der Landrat. Graf von Spee.
— x 4 rere n,.
Johanna Hoffmann, geb. Georgin,
Bekanntmachung.
Auf Srund der Bundegratsverordnung vom l 1915, betreffend die Fern baltung unzuverlassier Personen vom Hantel (neichg-⸗Geserbl. S. oz), haben nir dem Wü Wilöbelm West doff in Do r tmund, Kö iaswall Nr 8, Posthorn, du ch Verf ng dom heutigen Tage ten Handel mit Lebensmttreln akte: Art, mebe sondere den geweibsmäßtigen Ankanf und die Abgabe von Nahrunggmisteln, wegen Unzuverlässigteit in bezug auf diesen Dandelsbetifeh untersagt. Die Untersogung wirkt süt dag Reiz. gebtet. — Die Kosten der amtlichen Bekanntmachung die ser Per, fügurg im Deutlchen Relchsanzeiger und im amtlichen Freizblan sind don dem Binoffenen zu tragen.
Dortmund, den 6. Juni 1918.
Lebensmittel⸗Polizeiamt. Tschackert.
GSekanntmachung.
Der Molkereißesitzer August Algermissen aus Hasede bꝛt sich umjuverlässig erwtesen in Befolgung der Pflichten, die ibm duch rie Verordnung vom 20. Oftober 19165 (RG BI. S. 1055) auferlcat sind. Ich habe ihm daher auf Grund des 8 T3 Föeser Verordnung in Verbindung mit 5 1 der Bekanntmachung jur Fern. haltung umjuverlässiger Peisonen vom Handel vom 23. Ssptember 1915 den Käsereibetrieb geschlossen und ihm die An. fertigung und den Handel mät Käsereiprodutten untersagt.
Hildes beim, den 6. Juni 1918.
Der Landrat des Landkreises Hildesheim. J. V.: Of senkopp.
Bekanntmachung.
Dem Händler Hermann Bongers in Saalhoff (Kreis söre) ist wegen persönlicher Uuzuverlässigkeit der Handel mt allen Gegenständen des täglichsn Bedarfs untersagt worden. — Die Kosten dieser Veröffentlichung fallen dem Handel, trelbenden zur Last. * ; er J Mört, den 29. Mal 1918. Der Landrat. von Laer.
Bekanntmachung.
Grund der S, 1 und ? der Verordnung des Bundeerats vom 23. September 1915 zur Fernhaltung unzupeiläfsiger Personen, vom Hantel (RGBl. Seite 603) und der Aut führungsbest mmungen ju dieler Verordnung vom 27. September 1915 wird der Inhabe in des Schnitt und Kuriwarengeschäfts fowie Farberer Frl Klara Kerger, wohnhaft in Wongrowitz, das Heschäft
von sofort ab wegen grober Unzuverlässigkeit bis auf weiferes ge—
schlosse r,. — Die Kosten der Bekanntmachung trägt die Geschäftz. inhaberin Fil. Klara Kerger in Wongrotoftz. . Wongrowitz, den 4 Juni 1918. Der Landrat. Dürr.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 17 der Preußischen Gesetzsam mlung enthält unter Nr. 11 652 das Gesetz, betreffend den Bau eines Dampf⸗— kraftwerks bei ene, vom 17. Mai 1918, unter Ar, 11 653 das Gesetz über die Verlängerung der Legis— laturperiode des Hauses der Abgeordneten, vom 8. Juni 1918, und unter Nr. 11 654 einen Allerhöchsten Erlaß, betreffend die Ver— leihung des Charakters als Studienrat an Oberlehrer höherer Lehranstalten usw., vom 27. Januar 1918. Berlin W. 9, den 10. Junt 1918.
Königliches Gesetzlammlungsamt. Krüer.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrlft des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357 sind bekannt gemacht?:
1). der auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 16. August 1914 (Gesetzsamml. S. 1653) ergangene Grlaß des Staalsmintflertums vom 15. Apitl 1918, betreffend die Verlethung des Enteignungsrechis an die tadt Dortmund zum Neubau eines Sparkaffngebändes, durch das Amteblatt der Köntglichen Regierung in Arngteig Nr. 18 S. 55, ausgegeben am 4. Mat 1918;
2) der auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 16. August 1914 (Gesetzsamm!. S. 153) ergangene Erlaß des Staateministertums vom 20. Aprti 1918, betreffend die Verleihung des Enteignungsuchts an die Stadtg⸗metnde Treysa im Rreise Ziegen ban zam Schỹötze ihrer Wasserletung, durch das Amtsblaft der Köntelichen Regierküig in Cassel Nr. 20 S. 137, ausgegeben am 18 Mat 1918; ᷓ
3) der auf Giund Alerhöchster Ermächtigung vom 16, August 1914 (Gesetzsamm!. S. 133) ergangene Erlaß des Staatsministertums vom 25. April 1918, betreffend die Verleihung kit Enteign a nge⸗ rechts an die Ftrria F. Schichan in Elbing zur Sicherung der Tal— sperrenanlage mit Kraftwerk bei Groß Tromp und Hettelkau im Kreise Brauntberg, durch das Amtsblatt der Kntgl. Regierung in Köntgzberg Nr. 21 S. 146, ausgegeben am 25. Mai 19185
4) der auf rund Alierhöchster Eimächtfgung vom 16, Auust 1914 (Gesetzsamml. S. 153) ergangene Erlaß des Staate ministeriumg vom 24. April 1918, betreffend die Verleihung des Entesgnungt— rechts an das Veutsche Reich (Reichs. Mislltär] Fiekus) zur Aut— fährung öffentlicher Anlagen in den Gemarkungen Allbof und Neuhof, Niels Memel, durch das Amtsblatt der Könlglichen Regierung in Königsberg Nr. 20 S. 120, ausgegeben am 18. Mai 1918.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 11. Juni 1918.
Das Ergebnis der achten Krieggsanleihe siellt sich, wie „W. T B.“ meldet, nach Ablauf der Feldzeichnungsfrist (18. Mai) nunmehr auf 156001425400 6 Die bei der ersten Meldung ausgesprochene Erwartung einer weiteren Er⸗ höhung hat sich also durch Hinzukommen von rund einer Vientel⸗ milliarde Mark erfüllt.
Das Oberkommando in den Marken hat Veranlassung, nochmals darauf hinzuweisen, daß der Verkauf von alkohol⸗ haltigen Getränken aller Art an Kriegsgefangene sowie die Beschaffung derartiger Getränke für die Kriegs⸗ gefangenen auf deren Kosten oder in deren Auftrage sofern der Verkauf und die Beschaffung nicht ausdrücklich auf 6. der vom Krieggministerium erlassenen Anordnungen gef at, J durch Verfügung deü Oberkommandotz vom 19. 12.
Ia /0o 142931 verboten sst. Ferner ist den Krlege—⸗
Besuch der Schankräume von Wirt—
ᷣ
rhole fe ö
2 Begleil
1 scheid age kommen
Nach der Belanntmachung vom 10. Juni im amtlichen l dieser Nummer des Reichsanzeigers ist die Gültigkeits—⸗ ver der Durchfuhrbewilligungen auf drei Mongte llängert worden.
Desterreich⸗ Ungarn.
Ter Kaiser hat den österreichisch⸗ungarischen Bot hafter Prinzen zu Hohenlohe in besonderer Audienz pfangen.
— Der Minister des Aeußern Graf Burian hat gestern ind die angekündigte Reise nach Berlin angetreten.
— Das Präsidium und der parlamentarische Ausschuß des blenklubs haben vorgestern, wie das K. K. Telegraphen⸗ trespondenzhüro meldet, in Anwesenheit detz polnischen nisterpräsidenten Steczkowski, des Staatssekretars des üißem im Warschauer Ministerium, Fürsten Radziwilk, ker weiterer Vertreter der polnischen Regierung und des mnsters für Galizien, Repandowski, eine Beratung abge— en, bei der zunächst Berichte über die Besprechungen des fsdiuns des Polenklubs mit dem Minister des Auswärtigen, zen Burian, dem Ministerpräsidenten Dr. von Seidler und
deuschen Abgeordneten erstattet wurden und dann eine esprache über allgemeine nationale Fragen folgte, ber auch Steczkoweki und Fürst Radziwill sich beteiligten. Bergung wird fortgesetzt. .
Am Sonnabend hat bei der Expositur des Feldgerichts 7. Generalkommandos in Marmaros Sziget die Haupt— handlung gegen die Angeklagten des aufgelösten nischen Hilfskorps begonnen. Obwohl nach der särstrafprozeßordnung die Hauptoerhandlung bei Verfahren Fede in der Regel nicht öffentlich ist, wurde auf Antrag der sadiger die Oeffentlichkeit der Hauptverhandlung verfügt. Anklage lautet obiger Quelle zufolge auf Verbrechen k die Kriegs macht desz Staates, begangen in Kriegszeiten n inverständnis mit dem Feinde durch unbedingte Werbung, situng eines Desertionsanschlags, Meuterei, Empörung, hhuahl und öffentliche Gewalttätigkeit.
Polen.
A Regentschaftsrat hat den Beschluß des Mnister— kt letreffend die Einberufung des Staatsrates, wie bis Telegraphenbüro“ meldet, genehmigt, so daß am mi die feierliche Eröffaung des Staatsrates statifinden ä, Der Entwurf der Landtagswahlordnung, der vom siserrat dem Regentschaftsrat zur Genehmigung vorgelegt seht das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Simm— hw mit gewissen Eigenschaften des Proportionalwahlrechtes „ Jeder Wahlkreis soll nämlich mehrere Abgeordnete slen, wobei die Abstimmung mit Hilfe von Listen erfolgt. ö aktioo Wahlrecht steht jedem Staatsbürger mit vollendetem Lebenzzjahr zu, das passive jedem über 30 Jahre. Der Ent— ff der Wahlordnung für den Senat (Oberhaus) bestimmt, die eine Hälfte der Mitglieder aus Wahlen, die andere s Einennung hervorgehen soll.
Großbritannien und Irland.
Die „Daily News“ berichtet, daß gestern in ganz Irland Frauen das Gelöbnis unterzeichnet haben, sich der enstpflicht zu widersetzen. In Dublin ging es dabei in ruhig zu. Die Frauen vernflichteten sich, keine Arbelten
Männern zu verrichten, die gewaltsam in die Armee ein—
iht würden. Rußzland.
Am 7. Juni fand in Moskau die Eröffnungssitzung tißten zussischen Kongresses der Friegskommisfsare ; Nach Wahl des Büros unter dem Vorsitz von Jureneff der Kongreß durch elne Rede des Volkekommissars für lrieg, Trotz ki, eröffnet. Er führie nach ber „Petershurger siltephenagentur“ aus:
Eö nehmen an einm Kongreß von ungewöhnlicher Bedeutung n müssen eine revolutionäre Armee bilden, deren be— s Merkmal in dem Gegensatz ju dem System der Zwaygs— iir besteßt, weiche rie ÜUtrmec des allen Regimes kennzeichnete. üsen ung an den Grunksatz gegenseitigen Vertrauens und an miele iner Reyvolutin halten, die aufbauend wͤken soll. U seie w lufgahe ist die Aufhebung der Klassenunterschlede innerbalb der ö wissen aus Erfahrung, daß die übrig gebliebenen Ein . alten Aimee nicht die Kraft hatten, sich der Gegen⸗ nud iu, wöidersetzen; dag J61igte zur Einrichtung von dentörpern autz Arbeiter, und Bauernelementen, die dann a ken, Reaktiorten ins Werk gesetzte Bewegung zer— n . aber der Augenblick kam, da es den Kampf . geen bie innere, son dern auch gegen die äußere , galt, versagten un sere Trupyen insolge ihres Mangels em Fer O rshbilebg. Da auf diese Weise ie Rexofutson von
.
. Gpwse 7 nnen mer. ung der A ndsatz d
Elten alg
aßt immer
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Nach r thäfte d
jabinsk geräumt und sich bei Slatoust ges
dingt gerã ammelt. In den hel dieser Stadt ausgefochtenen 3 die schechischen , geschlagen worden. Cine andere Gruppe der hechischen Aufrührer steht dicht bei Samara, dessen Lage gefährdel sein soll. Eine dritte Gruppe Tschecho⸗Slovaken hat sich der sibicischen Magistrate von Nowo⸗Nlikolase ws bis zur Taigan bemächtigt. Der Zeitung „Nascha Rodiga“ zufolge le hen die ischecho slovakischen Truppen unter dem Schutze der 36 Ententz iggten England, Frankreich, Italien und Amerika, . an die Rats regierung die Forderung gestellt haben sollen, aß den tschecho slovakischen Truppen die Waffen belassen werden.
Niederlande.
Der „Nieuwe Courant“ veröffentli ichti Nieuwe icht eine Berichtigung zu der Rede, die der Minifter des Aeußeren Louvbon bei e n , 2 i n über die Kriegsgefangenen— gelegenheit am Sonnabend gehalten Danach he
Minister gesagt: geh .
Wenn Holland, das mitten zwischen den krleafl Lã
— ⸗ 1 c ꝛ aführenden Ländern
h und tas infelge des Krieges immer Entbehrungen zu erdulden at, sich nicht erlauben kann, durch mehr Gastfreundschaft in seinem Sa de zr vinderurg belzutragen, so mird man doch auf feine Bereit. willtakeit rechnen können, bes der Durchreise der auszuwechselnden Gefangenen j de Hilse und Vergünstigung zu gewähren.
Ukraine.
. Die Sitzungen der ukrainischen und großrussischen Friedensunterhändler sollten, wie Wolffs Telegraphen⸗ büro“ meldet, gestein wieder beginnen, falls bis dahin eine Einigung über die Grenzlinie erfolgt.
Die Handelskommission hat in ihrer letzten Sitzung unter dem Vorsitz von Gutniko beschlossen, die Anwendung der Zollsätze des deutsch⸗russischen Vertragstarifs von 1904 auf den Warenaustausch mit Großrußlamd vor— zuschlagen. Dafür kämen in Frage die den eigenen Bedarf übersteigenden Mengen von Eisen und Kohle, ferner eine geringe Getreidemenge, salls die deutschen Behörden ein— willigen. Die Kommission hat ferner beschlossen, in das ukrainische Wirtschaftsgebiet für Zollabgrenzung gegen Großrußland einzuschließen: das Gouvernement Kursk bis zur Stadt Kursk, die Bezirke Rostow, Taganrog und Alexandro— Gruschewek vom Dongebiet, schließlich auch die nördlichen Kreise des Gouvernements Tschernigscw und an der Norb— grenze das gesamte Gebiet bis Homel und Potschep. Die funf nördlichen Kreise des Gouvernements Tschernigow sind noch in der Hand der Bolschewiki.
. = In der Sitzung des Ministerrats am 8. d. M. ist die Fassung des neuen vorläufigen Landgesetzes genehmigt worden; die bekannten Grundzüge; Beschränkung privaten Land— erwerbs auf 25 Deßjatinen, sind am Sonnabend veröffentlicht worden.
Amerika.
Der Präsident Wil son hat im Weißen Hause eine Gruppe mexikanischer Journalisten empfangen. die die Ver⸗ einigten Staaten bereiste, und laut Meldung des „Reuterschen Büros“ in einer zwanglosen Ansprache ausgeführt:
„Die Haltung der Vereinigten Stagten gegenüter Mextko ist beseelt von dem ernsten Wunsche, dem Nachbar ju dienen. Meine eigene Pol tik gegn nüber Mexiko war sterg auf dos Peinzsp ge—⸗ gründet, daß die Regelung der inneren Angelegenhetten Mexikos dte Vereinigten Staaten nichts anginge. Als wir feinerjeit Truppen nach Mexiko sandten, wünschsen wir nur, Mxiko von einem Mann zu befrelen, der die Regelung der Angelegenbeiten Mexikos unmöglich machte. Jetzt betümmert es mich, daß Einflüsse deutschen Ulprunggs versuchen, die Absicht der Ver inigten Staaten überall in Mexiko zu verdächtigen sowle von den Greinissen elne falsche Dar⸗ stellung zu geber. Gestern berichtete elne Zeitung in Guadalajara, daß 13 Kriegssch ffe tüchlsch hersenkt worden seten, und fügte hinzu, as Martined partement der Verelnigten Staaten verbeimllche diese Versenkungen. Ke hauptungen dieser Art sins sicherlich auf Personen zurück⸗ zuführen, die jwischen den Vereinigten Staaten und Mextko Unfii-den stiften wollen. Der jetzige Ein fluß der Vereinigten Staaten in der Well politik beruht auf Lem aufrichtigen Wunsche der Vereinigten Staaten, selbstlose Prlitik zu treiben. Wir werden noch den Beweis liefen, daß wir in diesem Kriege nichts gewinnen, auch nichts gesch'nkt haben wollen. Ju den ergen drei Kreitgejabren war eä den Vereinigten Staaten schwer, die europälschen Vegierundgen zu überzeugen, daß Amerilaz Neutialttät selbsillog wäre, und daß, wenn die Vereinigten Staaten in den Krieg träten, sie meder nach Gebietserweiterung noch nach handelt politischen Vorteilen strebtey. Manche glaubten, diese Ve sicherungen glugen von einem Akademsker aus, der, ohne ringeweiht zu feta, fromme Ideale verkündet. Ich hoffe, daß jetzt alle missen, daß ich die Ziele des amertfantschen Volkeg ausspreche.“ Wilson führte als Beisptel eint Aeußerung über Rußland in feiner Rebe vor der Roten⸗Kreuj⸗Versammlung an. „Ich wollte nicht über Ruß⸗ lend sprecher, aber die KLemerkund, daß wir Rußland ebenso helfen wollten, wie Englanꝰ und Frankreich, erregte unerwartete Begeiste⸗ rung. Naz ist das Herz der Vereinigien Sia aten. Wir sind auch kereit, Mexlko duich freundscaftliche Beweise unsere wahre Ge⸗ sinnung ju bejeugen. Ich boffe, Sie können, nachdem Sie bei Ihcem Besuche ersahten haben, was wir tun und warum wir ez tun, Besserea als Worte und Veisicherungen nach Hause bringen. Ich schlug ror kuztm in panamerikani— sches Abkommen vor. Vie Monroedoktrin war ohne Zustimmung der Staaten Mit lamerikaßz und Südamerlkas angenommen worden und schützte diese iwaOr ver An⸗ griffen über See, aber sie schützte sie nicht vor elnem Angi von ung. habe wiederholt geseben, daß Vertreter ker mittel und sudamerikanischen Staaten menten, aß der von uns gufgedrungene Schutz jwar in unserem Interesfe, aber nicht m J liert sse unserer Nachbarn sel. Dtswegen schlug ich ein Ab— fommen vor, bi dem alle Staaten Amerikas eine Giklärung der polstischen Unabbängigkelt und teiritorialen Unversebrtheit zeichnen sollten. Wenn elner von uns, einschli⸗ßlich der Vereinigten Staaten, die xolttische Unabhängigkeit oder territoriale Unver⸗ schrtbeit irgend emes der anderen verletzt, so werden sich alle anderen auf ihn stürjen. Diese Art Abkemmen wird die Geundlage des fün'tigen Lebeng der Nationen der Welt sein. Dle ganze Familte der Natiol en ward feder Nalten dafür bürgen müssen, daß kefne andere shre politische Unabhängigkeit orer ihre teiritoriale Sccherbeit verl'tzt. Paz tst die rinzig denkbare Grundlage für den fünftiann Fiic zen der Welt, und ich muß (estthn, mein Ehrgein war eg, daß die Sigaten der beiden amcritansschen Erdteile der übrigen Welt egen sollten, wie man den Grund zum Frientn legen müsse. Ver Friede kaun nur urch Perlfrauen kommtn. Solange Perdächtigungen bestehrn, werden Pe fhbersländ. ssse nicht ausblelb n. Solange Mißberftär dniffe möglich find, werden sie Unfrieden zur Folge baben. Wenn einmal eine Lage geschaffen Isfi, in der Vertrauen herrscht, dann haben wir den Fautrnden Frieden. Deswegen schelnt es mir die politische Pflicht sebeß einlesnen gigenßher selnem Lande ju fein, te Saat des Ver. jraueng ausjusäzen, ansfatt der Saat der Verdächtigung und des Jaferessengegensatzes. Des wegen sid, Se mir so willkornmen. Per Verdacht Und daz. Mißperständnis Mertkog brtümmern tar, mehrt, als uns die gleiche Gesinnung weiter ent sernter Staaten befümmern rde. enn Ste bedenken, wie „eich an Schftzen Merlko if. s Hängen Sie scher, pie sehr
Ihre Zatunst auf zein Srigden perten mi, damit femand eg aut.
beute. Sie beruht auf den Beiichungtn Mex kes ju allen Nationen und den Bürgern aller Nationen, denn sobard sein eigenes Kapstal mit dem Kapital Let Welt die Reichtün er dis Landes im freien Gebrauche austtutzt, wird etz ein der reichsten und (luck ichsten Länder der Welt werden, und wenn dr Grund zu einm festen Ordnung g legt und die Welt wieder zu Verkand gejommen ist, werden wir, so hoffe ich, die besten Hesiebungen haben, die urg allen dauernde Her · lichkett und Freundschaft sichern werden. 3
ufrita.
Einer Reutermeldung zufolge hat ber General Botha in Escourt (Natal) eine Rede gehalten, in der er sagte: Südastika wäre sesset freien Verfassung nicht wert, wenn et dem Ruf nach Hilfe für die Sache der Verbtndeten nicht Folge leisten würde. Heute kämpfen die Verbündeten gegen elne ÜUebermacht. Aber ich glaube an Gott, und er wird- niemals zugeben, daß zie ger(chte Sache unterllegt. Selbst wenn Päriß Fele, würden wir nicht aufhören, well wir uner- Treue und unjeie , . vrcht piesggeber. (Belfall General Botha erhob dann Sie deln gende Forderung, poß jcder geelgnete Mann sich sofort ęmteihen lafst, und beton ie das günstige Ergebnis, dag die letzten Aussten gungen zur Erhaltung von Mannschaftsersatz ernelten. . 1 .
gtriegsnachrichten.
Der Sieg des Deutschen Kronprinzen, der einen weiteren bedeutenden Teil der Kampfkraft und Kampfmittel der Entente zertrümmerie, hat zugleich die Auflöfung und oölltge Zersplitterung der Fochschen Man ß hr sergrmee Het bei⸗ geführt. Zu Beginn der Schlacht an der Aisne standen am XT. Mai im ganzen 8 feindliche Divistonen an der Front. Durch die Ausdehnung des Angriffs wurden in kurzer Zeit weitere Stellungadivisionen in die Schlacht mit hinein gezshen. Die von Tag zu Tag wachsenden Eifolge führ ten schließlich dazu haß der französische Führer aufs neue 5 Divisinen an die Kampffront werfen mußte. Im ganzen sind also 50 feindliche Divisionen an der von der 6 Führung gewollten Front in kürzester Zeit zum Einfatz gezwungen. Die infolge der englischen Niederlagen nötig gewordene Abgabe von fran⸗ zösischen Verbänden an die Front beiderselts der Somme und in Flandern entblößten die französische Front in ge—⸗ fährlichster Weise und sind schuld sowohl an der schweren Niederlage, die die Franzosen zwischen der Alsne ünd der Marne Tag für Tag erlitten, sowie an der neuen Nieder⸗ lage, die am 9. Juni wiederum den Franzosen auf der Front von Montdidier bis Noyon zugefügt wurde. Der ungeheure Materialverlust, den die Entente auf den autz⸗ gedehnten Flonten zwischen Ypern und Noyon und zwischen Noyon und Reims erlitten hat, wird nur schwer zu en sein, vor allem, da die breiten Lücken der Ententeheere durch vermehrten Einsatz aus der Heimat ergänzt werden müssen. Die Hoffnung der Entente auf ein entscheidendes Eingreifen der großen Manöyvrierarmee ist endgültig gescheitert. Die stolze Reservearmee, die der Kriegsrat von Versailles bei seinem Beschluß zur Fortsetzung des Krieges als Trumpf augzspielte, besteht als solche nicht mehr. ; (W. T. B)
Berlin, 10. Juni, Abends. (W. T. B)
Südwestlich von Noyon machten wir im Kampf mit neu herangeführten französischen Kräften Fortschritte.
Süidwestlich von Noyon wurde der Feind am 9. Juni erneut angegriffen. Nach starker zusammengefaßter Artillerie⸗ vorbereitung in der Nacht vom 8 zum 9. trat die Infantexie in den ganzen Linien zwischen Montdidier und Noöyon zum Sturme an. Nach kurzem Kampf war Orvillers genommen und Mortemer erstürmt. Die feindliche Artillerie antwortete nach unserer Feüerdorbereisüng nür schwach. Von allen Seiten her treffen Meldungen ein, Stafetten und Autos kommen und gehen. Flieger und Brieftauben befördern die Meldungen. Hald treffen die ersten Kolonnen der Gefangenen ein. Es sind etwa 500 Mann der 125. französischen Division, alle vom Regiment 113. Sie gaben an, daß man den Angriff erwartet habe, trotzdem sei fast ihr ganzes Regiment aufge⸗ riehen oder gefangen. Allmählich hüllt dichter Staub und Rauch die ganze Gegend in einen undurchdringlichen Schleier. Von rückwärts traben die Munitionskolonnen auf den Straßen in südlicher Richtung. Die gesamte erste feind⸗ liche Stellung ist in unserer Hand. Das von vielen Fluß— läufen und Tälern durchzogene Gelände ähnelt dem am Chemin des Dames. Um 8 Uhr Vormittags ist Biermont genommen. Um die Mittagszeit wird bereits reiche Beute, darunter Geschütze, gemeldet. Ueber Mortemer und Orvillers geht der Stoß hinaus. Cuvill) und Ricauebourg sind in unserer Hand, auch östlich der Matz wurde die erste feindliche Stellung genommen, und die Höhen von Gury, Moreuil und Thiescourt wurden erstürmt.
Großes Hauptquartier, 11. Juni. (WB. T. G.) Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.
Die tagsüber mäßige Gefechtstätigkeit lebte nur beider⸗ seits der Somme auf. Nach starker Feuersteigerung griff der Feind am Abend zwischen Ancre und Somme an. Oertlicher Einbruch des Feindes an der Straße Corbie — Bray wurde durch Gegenstoß zum Stehen gebracht. Vor der übrigen Front brach der Angriff blutig zusammen.
Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.
In zwei Kampftagen hat der Angriff der Armee des Generals von Hutier zu dem beabsichtigten Erfolge geführt und uns in den Besiz des Höhengeländes süd⸗ westlich von Noyon gebracht. Der Stoß traf einen auf unseren Angriff vorbereiteten tief gegliederten Feind in flärkster Stellung. Die französischen Divisionen konnten trotzdem der ungestümen Angriffskraft unserer Truppe nicht widerstehen. Auch die zu einheitlichen Gegenangriffen herangeführten Divisionen der französischen Heeresreser ve wurden gestern in erbitterten . zurückgeschlagen.
Auf rechtem Angriffe flügel, behaupteten Truppen des Generals von Oetinger die südlich von Assainvillers genommenen , . Linien gegen heftige Gegenangtiffe.
Die Truppen bes Generals von Webern stehen im Kampf bei Courcelles und Mery. GBeideiselta der großen Straße Roye = Estrees⸗St Denis eroberten sie den Höhenrücken östlich von Mer, durchstießen die