Ueberwachungsbeamten in zurückgegeben und mit der die polizeiliche
nur untersucht werden, müssen von dem ordnungemätzigem Zustande und guat veipeckt einem Anbänger oder Bekiebezeitel verseben werder, Untersuchung erkennen läßt.
Beschwerden und Ersatzansprüche wegen Oeffaung, Durch suchung und Beschlagnabme sind an die Uedeiwachungsstelle zu verwessen.
9. Unkerübrt bleiben die nach den allg-meinen Dienftvorschtiften und anweisungen den Eisenbahnbeamten übertragenen Be— fugnisse binsichtlich der Behandlung als verdächtig zu trachtender Sendungen.
1,
Die Koen für die in dieser A sführungztanwelfung vor- geschr ebenen Vordrucke und Paplere und für die zu ihrer vorschrifte⸗ mäßigen Yusfüllung erforderlichen Stempel und sonftigen Gin—W— richtungen haben die Geschäftsabteilungen der Landes; Prt vin jial⸗ und Beinkastellen zu tragen. Diese Kosten sind als allgemeine Vandlungsunkosten bei ibnen zu verrechnen.
Berlin, den 30. Mai 1918.
Reichsstelle für Gemüse und Obst, Vermaltungsabteilung. Der Vorsitzende: von Tilly.
Vorstehende Bestimmungen werden für den Bezirk der Staatlichen Verteilungsstelle für Groß Berlin veröffentlicht. Berlin, den 17. Juni 1918. Staatliche Verteilungsstelle für Groß Berlin. Bezirksstelle für Gemüse und Obst Groß Berlin. Der Vorsitzende: von Tilly.
Bekanntmachung der Reichsfaßstelle über die Organisation des zugelassenen Faßhandels und der Faßfabrikation sowie den Vertehr mit neuen und gebrauchten hölzernen heschlagnghmten Fässern, Kübeln, Bottichen und ähnlichen Gebinden.
Vom 22. Mai 1918.
In Zusammenfassung und Ergänzung der Bekannt⸗ machungen der Reiche faßstelle, betr. die Organisation des Faß⸗ handels und der Faßfabrikation vom 18. August 1917, über den Aufkauf der beschlagnahmten Fässer vom 26. Oktober 1917 und über den Absatz neuer hölzerner Fässer usw. vom 10. Januar 1918 (Mitteilungen der Reichsbekleidungsstelle, Reichsfaßstelle und Kriegswirtschafts-Aktiengesellschaft, Jahr⸗ gang 1917, Nr. 30 Seite 130 ff., Nr. 39 Seite 203 und Jahrgang 1918 Nr. 3 Seite 21 ff) wird auf Grund des Ss 2 der Verordnung des Bundesrats über den Verkehr mit Fässern vom 6. Imi 1917 (RGBl. S. 473), des 8 1 der Bekanntmachung des Reichskanzlers über die Einrichtung einer Reiche stelle für Faßbewirtschaftung. (Reichsfaßstelle] vom 28. Juni 1917 (RGöl. S. 575) und des § 8 der Bekannt⸗ machung des Reichskanzlers über die Beschlagnahme von Fässern vom 28. Juni 1917 (RGBl. S. 577) folgendes bestimmt:
1
Die Veräußerung urd der Erwerb ron gebrauchten und un—
, . höliernen Fässern, Köbeln, Botüichen und ähnlichen Ge— leden, die in 52 der Beitanntmachung des Reichskanzjllerg vber die
Geschlagnabme von Fässein vom 28. Junt 1917 (RGBl. S. 577) aufgeführt sind, bedarf der vorgängigen Grnebmigung des Reichs« kommissars für Faßbewhrtschaftung (Reich afaßste le). )
Wer ohne diese G-nehmi ung derartige Gebinde veräußert oder erwirbt, wird gemaß § 8 der Relchskanzfierbekanntmachung über die Ginrichtung einer Reiche stell fär Faß hewirtschastung ( Reichsfoßstelle) kom 25. Juni 1917 RSHBlI. S. 575) mit Gesängnie b zu einem Jahre und mit Glistr fe fis zu 10 009 (3 hntzusend) Maik oder mtt einer dieler Strafen best aft. Neben der Strafe tann auf Eln— fiehurg der Fässer erkannt werden, auf die sich die Zuwiderbandlung bezlebt, ohne Unterschted, ob sie dem Täter gehören oder nicht.
Die Fenebmigung des Reichs komm'ssarg für Faßbewirtschaftung
Reichgfaßstelle) ist allgemein für alle diejenigen Verußerungs, und!
twerbégeschäfte erteilt, die sich im Rahmen der von der Reschsfaß— stelle geregelten, nachstehend unter Ziffer 11 und III erörterten Be—= wirtschaftung bewegen. ö II.
Die Bewirtschaftung der gebrauchten, nach der R eichs kanzlerbekanntmachung vom 28. Tunit 1917 (RGBl. S. 577) beschlagnabmten böliernen Fässer usw erfolgt nach Maßgabe des von der G schäftsabteilung der Reiche faßstelle, der Keiegswirtschaftz⸗Aktiengesellschaft (K. W. d. G.) mit der Krie gg vereinigung deutscher Faßhändler G. m. b. H., Berlin W. 50, Aug tgburger Straße 44, abgeschlofsenen Ver⸗ trages vom 20. Jili 1917 und der einen wesentlichen Bestandtell fe fbr bildenden Vertaufsbedingungen, beide veröffentlicht in den Mittellungen der Reichsbekleidungt⸗ und Reichfaßstelle, 1917, Nr. 30 S. 130 ff.
Zum Aufkauf der beschlagnahmten, gebrauchten bölzernen Fässer usw. find ausschließlich jene Faß— bändler (Mitglieder der Krleasverelnigung und deren Unt-rhepvoll— mächtigte) be rechtigt, die mit Auzwele karten und Berechtigunqe— ausweisen des Reich kommsssais für Faßbewirtschaftung in Sinne der Bekanntmachung vom 9. Jalt 1917 (Mitteilungen der Reichefaßstelle 1918 Nr. 1 S. 4) versehen sind. Wenn beschlaanahmte gebrauchte böljerne Fässer uw. an diese Faßhändler verkauft weden, ist eine besondere Genebmizung der Reichsfaßstelle hierzu nicht erforderlich. Dagegen ist diese vorgängige Genehmigung einzuholen, wenn be— schlagnahmte Gebinde an andere Personen verkauft beijw. von diesen gekauft werden wollen. Zuwiderhand— lungen sind, wie in Ilffer J dieser Bekanntmachung ausgeführt, strafbar, die bezüglicken rechtegeschästlichen Verfügungen außerdem nach 8 4 der Reickskan lerbekanntmachung vom 28. Juni 1917 (RGB. S. 577) nichtig. Ausnahmen sind nur in den in Abschnitt IV Z. 2 und 3b und in Atschnitt V Z. 2a Abs. 2 Schlußsatz der Aug⸗ fübrungsvorschriften der Reichsfaßsselle vom 1. August 1917 (Mit- teilungen der Reichsfaßstelle 1918 Nr. 1 S. 6) erwähnten Fällen zugelassen.
Die Kriegt vereinigung bat sich durch den Vertrag verpflichtet, im eigenen Namen sowie auf eigen⸗ Rechnung und Gefahr im Deutschen Hteiche alle beschlagnahmten höljernen Getinde durch ihre Mitglieber (die Faßhändler) oder deren Unkerbevollmächt gte auffaufen zu saffen und zur Verfügung der Kʒ W . G. zu halten. Die ju gelafsenen Faßbändler und Unterbevollmächtigten dürfen daher beschlagnahmte Gehinde nur för Rechnung der Krieggyhtreinigung dufkaufen. Zu einem Weiterverkauf sind sie nur nach Weisung bejw. Genehmigung der Kriegsvereinigung berechtigt. Auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung abaeschloffene, gebrauchte, beschlagnahmte hölzerne Grbinde betreffende Geschäfte der zugelassenen
aßhändler und Unterbevollmächtigten sind, soweit nicht der Reichs⸗ ommissar für Faß he wirtschaftung Auznahmen zuläßt, nichtig. Faßhändler und Unterbevollmächtigte, welche gegen diese Vorschriften verstoßen, baben Strafanzeige und gegebenenfallg die Eatztehung der Augwelt⸗ karte und des Berechtigungtzausweises zu gewärtigen.
Die Mitglieder der Krirgsverelnigung (zugelassene Faßbändler) weisen sich durch rote, ihre Unterbevollmächtigten durch blaue, von dem Reichtkommissar für Faßbewirtschaftung ausgestellte Aug weistkarten und Berechtigungsaugweise aus. Die Namen der zugelassenen Faß händler und deren Unterbevollmächtigte werden in den Mitteilungen der Reichsfaßstelle öffentlich bekanntgegeben lersteg Ver eichnis . in den Mitteilungen der Reichsbekleidungs, und
Jahrgang
Reichzfaßstelle 1917 Nr. 42 S. 218 ff, neues Verzelchnis folgt in pieser und in den nätsten Nummern der Mitteilungen der Reicht= faßftelle). Jr ale chr W ise wird die Gatztebung der Auftauft etlaubniͤ und der Ausschluß dom Faßbandel veröffentlicht.
Die Friegsvereinigung darf die aufgekauft n be— schlagnabmten Fässer nur auf Weisung der KW. A G. wetterverkaufenr. Diese Weisung wird buch die zu ständige Verteilung selle für Faßbewirtschaftung (s. Mitteilungen der Reichsfaßstelle 1918 Nr. 2 S 12) vermittelt.
Wer beschlagnabmte hbölierne Gebinde henötigt, bat sich an die zuständige Verteilungsstelle fär Faßbewirtschaftung ju wenden. Den Faßhändlern 1st verboten, ohne Ge- nehmigung der zuständigen Verteilungsstelle Fässer usw. ju verkaufen.
Für die durch die Verteilungestelle erteilte Genehmlaung der Reiche saßstelle zer Lieferung gebrauchter böljerner Fässer usw. ist an die KW. A. G. eine Gebübt von z. 3. 5 rom Hundert des Kauf⸗ preiseß za entrichten, welche von der Keiegßhereinigung in der Rechnung besonderg aufgeführt, von ihr erhoben und an die K. W. A. G. abgeführt wird.
Der Verkauf der heschlagnahmten bölz⸗rnen Gebinde durch dle Kriegeveretnigung erfolgt zu bestimmten Preisen, die von der K W. . G. festaesetzt siodhd. Der Preis verheht sich für gut auf— gebèticherte Fässer ab Versandstatson oder Lager. Die Lieferung er⸗ folgt gegen Borausbezahlung des Rechnungäbetrages. Die Beförderung geschieht auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Vie Abnahme erfolgt bei Ankunft am Be⸗ stimmungsort. Ste ist unverzüglich der K. W. . G. und der Kriegt⸗ vereinigung schristlich anzujeigen. Beanstandungen sind nur irnerhalb 3 Tagen nach Ankunft zulässig und sowohl der K. W. A. G. als der Kriege vereintgung sckriftlich oder telegraphisch mitzuteilen. Ueber Beanstandungen ker Fässer und sonstige Slreitigkesten wegen nicht gehöriger Erfüllung entscheidet, wenn eine Einigung nlcht zu— stande kommt, ein Schiedagericht, unter Augschluß des Rechitz— wege. Die Kosten des Schledsverfahtens trägt die unterliegende
artei. P III.
Die Hewirtschaftung der neuen höljernen Gebinde, oweit ste in 52 der Bek. des Reichskanilers über die
Beschlagnahme von Fässern vom 28. Zuni 1917 (RSBl. S. 577) aufgeführt sind, bemißt sich nach dem von der Krlegg⸗ wirtschaftg Akttengesellschaft mit dem Kriegs verbande der Faß⸗ und Faßholzlabrikanten QDeutschlands in Berlin am 11. Dezember 1917 abgeschlossenen Vertrage nebst den diesem Vertrag als Anlage beigegebenen Lieferungsbedingungen, die beide in Nr. 3 der Mitteilungen der Reichshekleidung« und Reichtfaßstelle, Jahrgang 1918 S. 21 ff, veröffentlicht sind.
Der Krteasberbaud der Faß und Faßihollfabrikanten Deutschlands bat sich unterdessen mit dem Verbande deuitscher , zu dem Verband der deutschen Faßfabriken, G. m. b. H. in Berlin W. 62, Luther⸗Straße 29 (Abteilung A, Schwerfaßindustrle), und Berlin 8. 42, Luisenufer 34 (Abteilung B, Leichtfaßindustrie), vereinigt. Der jwischen der KW. 4. G. und dem Kriegsverbande ab— geschlossene Vertrag ist mit dem neuen Verbande unter dem 22. Marz 1918 erneuert worden, jedoch mit folgenden Aenderungen:
1. Hie Absaäͤtze 7 und 4 detäz 4 kommen in Wegfall.
2. 5 16 ist gegenstandslos geworden und altz erledigt anzusehen.
3. Für die Lieferungen an die Heeregverwaltungen und die Marineverwaltung sind hesondere Lteferungsbedingungen maßgebend (5 6 Ab. 2 des Vertrages).
Wer neue bölserne Gebinde benötigt, hat sich an die Küilegtwirtschaftg. Aktiengesellschaft Berlin W. 50, Nörnbergerplatz 1, zu wenden und dabei genau die Zahl, Art und Größe der Gebinde und gegebenenfall den Hersteller anzugebey, von dem er die Gebinde zu beziehen wünscht.
Pie F. W A. G. gibt bie Bedarfganmeldung dem Verband der deuischen Faßtfabriken zur Ausfuhrung welter. Der Preis wird von Fall zu Fall durch den Verband im Einvernehmen mit ker K. W M. G. festg:setz. Der Preis versteht sich bet Waggonbezug in der Regel fret Waggon Berladestation, sonst ab Rabrik bew. Werk ätte. Die Lieferung erfolgt gegen Borgusbejablung des Rechnungsbetrages an den Hersteller, die Ar nahme, falls nicht anderts vereintart ist, bei Ankunjt am Bestimmungzorte. Vie erfolgie Ahnahme oder etwaige Beanstandungen sind unver üglich binnen 3 Tagen dem Verbande und dem Hersteller schristlich oder telegraphisch anjujelgen. Die Gefahr der Sendung geht mit der Verladung auf den Empfänger über. Ueber BGeanstandungen entscheldet unter Aus⸗ schluß des Rechitzweges ein Schiedggericht, falls eine gütliche Eint⸗ gung nicht zustande kommt.
Pte Genehmiaung der Reichsfaßstelle, die für die Veräußerung und den Erwerb neuer (ungebrauchter), ihrer Art nech heschlagnahmter Gebinde einzuholen ist (3 ffer 1), in allgemein für alle Geschäfte erteilt, die nach Maßgahe des Ver⸗ trageg mit dem Veibande der deutschen Faßfabriken erfolgen. Es wird für die Genehmigung jeweils eine Gebühr von zurzeit 3 vom Hundert des Kaufpreises erhoben, dle durch den Verband dem Käufer gesoadert in Rechnung gestellt und eingezogen wird.
Hersteller höljserner Gebinde, die dem Verband nicht angehßren, hedürfen zum Absatze ibrer der Zwangsbewirtschaftung unterworfenen Erjeugnifse in jedem einzelnen Falle der vocherlgen Genehmigung der Reichsfaßstelle, die gleichfall von Entrichtung einer Gebühr von zuritit 3 vom Hundert bes Werkauftpreises abhängig gemacht wird. Sle haben ju diesem Behufe die beabsichtigte Ver, zußerung der Geschäftsahteilung dir Reichsfaßstelle, der Kriegewirt. schaftz⸗Akttengesellschaft in Berlin W 50, Mürnbergerplatz 1, unter Angabe der Zahl, Art und Größe der Gebinde und des Verkaufs⸗ preiss mitzuteilen. Die Erwerber der neuen Gebinde haben sich zu dergewissern, Faß den Herstellein die Veräußerungtsaenehmigung der Reichs faßstelle erteilt ist, anbernfalls sie sich durch den Erwerb strafhar machen würden. Vas gleiche gilt für den Verkauf bezw. den Erwerb ungehrauchter beschlagnahmter Gebinde durch bejw. seileng auderer Personen als Hersteller.
Berlin, den 22. Mai 1918.
Der Reichskommissar für Faßbewirtschaftung. J. V.: Stöhsel, Kgl. Ministerialrat.
Königreich Preußen.
Bekanntmachung.
In Neubearbeitung sind fertiggestellt und an die amt⸗ lichen Verkaufsstellen von Kartenwerken der Königlich Preußischen Landesaufnahme übergeben worden: A. Meßtischblätter 1: 25 000 Nr. 724 Giesewen.
Alle Bestellungen auf Karten sind an diejenige amtliche Verkaufsstelle von Kartenwerken der Könialsch Preußischen ,, zu richten, in deren Bezirk sich der Besteller
efindet.
Berlin, den 7. Juni 1918.
Königlich Preußische Landesaufnahme.
Der Chef des Stabes: Pfeiffer, Major im Generalstabe.
Bekanntmachung.
Dem Scharkwirt Frygnz Vela, Zelterstrake 2. bahe ich n Witeveraunfnahme bes dorch Werfügurg vom 7. Stpiember 191 (Reichsan ziger Nr. 225, Amtsblott Siück 38) u nta rsa g rer Dandels mit Gegenftanden des jäglichen Berarfe auf Grund 9. 8 2 Ab. 2 Fer. Bundegratspeiodnung vom 23 Sepien ber 1915, 1RGcBlI. S. bos) durch Verfügung vom heutigen Tage gestattt! Berlin⸗Schöneberg, den 15. Juni 1918. Der Polijeipräsident zu Berlin. Kriegtzwucheramt. J. V.: Dr. Falch.
GSekanntmachung.
Die gegen die Ghefrau Max Wehn es, Kaiser Wilbelm— Straße 2, er lassene Hanzelzuntersagungs verfügung vorn 30. Januar d. J. ist aufgehoben worden.
Hilden, den 15. Juni 1918.
Die Polijelverwaltung. Der Oberhůrgermeister. Heitland.
— —
Sekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverläsi zer Personen vom Handel vom 23. Sepiember 1815 (RGI. S. 603) habe ich dem Ohst⸗ und Gemüsehändler Johann Jacob Feindt der Obi und Gemüsehändlerin Agnes Feindt, geb. Tepinsky, heide in Berlin, Weißenburger Straße 5, dem Geschästz ihrer Alfred Tiemer eb en da, durch Verfügung vom beutgen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Hedarfz wegen Uniuverlaäͤssigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrleb untersagt.
Berlin⸗Schöneberg, den 15. Juni 1918. Der Poltzeipräsident zu Berlin. Kriegswucheramt. J. V.: Dr. Fald.
/
Bekanntmachung.
Der Schlachtereigewerbebetrieb des Schlachtermeisters und Vieh— händlerg Johann Beckmann in Achterwehr ist am 4. Junk d. Is. auf Grund der Bekanntmachung des Stell vertteters des Reichskanzlers, betreffend Fernhaltung unzuperlässiger Personen vom Handel, vom 23. September 1915 — R HBI. S. 603, — ge schlossen worden. Die Untersagung des Handels und Gewerkbe⸗ betriebes wirkt für das Reichsgeblet.
Bordesholm, den 7. Junt 1918. Der Vorsitzend: des Kreisaus schusses.
—
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachang zur Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGB. S. 603) habe ich der Frau Bongers, Katharina geborene Küpperg, und deren Sohn, dem Pferdemetzger Hetnrich Bongers, beide Duisburg, Wertbauserstraße 237, den Handel mit Lebens ö wegen Unzuverlässigkeit in diesem Handelsbetrteb unter
agt. ;
Dult burg, den 11. Jun 1918.
Der Oberbürgermelfler. Dr. Jarres.
— Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundegratgsverorbnung vom 23. Septemher 1915 (RD Bl. S. 603), betreffend Fernbaltung unzuverlässiger Pe sogen
von Heintze.
Allee 87a, durch Beschluß der zur Entscheidung über die Erteilung und Entzlehung der Erlaubnis fo nie über die Untersagung des Handeltz erricht'te Stelle vom 23. Mai 1918 der Handel mit Gegen. ständen des täglichen Bedarfs, inebesondere der Handel mt Lebengmitteln, vom Tage der Zustellung dieses Beschlusseß ah auf die Dauer von 4 Wochen wegen Unzuverlässigkeit in besug auf diesen Handelsbetrieb untersagt worden. — Pie durch das Ven— fahren verursachten baren Auslagen, ingbesondere die Gehühren für die vorgeschrlebene öffentliche Bekanntmachung, sind ven dem Ge— nannten zu erstatten. Spandau, den 14. Juni 1913.
Die Pollzeiverwaltung. Koeltz e.
Aichtamtliches.
Dents ches NMNeich.
Breußen. Berlin, 20. Juni 1918.
Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Voll— sitzung; vorher hielten der Ausschuß für Handel und Vertehr und die, vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Justizwesen Sitzungen.
Der schweizerische Gesandte Dr. Mercier ist rach Berlin zurückget hrt und hat die Leitung der Gesandischaft wieder übernommen.
Nach den ,,, Vereinbarungen en
über Gefangenenfragen sollen die vor dem 15. April 1918 in der Schweiz untergebrachten deutschen Kriegz⸗ gefangenen in die Heimat zurückgeführt werden. Ebenso sind sämtliche in der Schweiz internierte Ziwilyerso en freizulassen. Die Ausführung dieser Bestimmungen i W. T. B.“ zufolge nunmehr begonnen. Gestern ha ber erste Zug mit deutschen Internierten die schweijerisch Grenze überschritten und sst in Konstanz eingetroffen. Leider haben bahntechnische Schwierigkeiten den Beginn Ie r Trangporte verzögert, doch sollen sie nun in rege maß g Zugfolge laufen, und in eiẽmg 14. Wochen beendet fein. werden etwa 200 deutschen Offizieren, 6000 Kriegsgefangene und 1000 Zivilinternierten die Heimat wiedergeben. ö.
Im Alnschluß an die Räumung der Schweiz beginnt 23 aussichtlich im August die Unterbringung der özueht pie 18 Monate kriegsgefangenen Offiziere in der Schweiz un . Entlassung der mehr als 18 Pionate kriegggefangenen int offiziere und Mannschaften, sewie der Zivilinternierlz. ng Heimat. Voraussetzung ist allerdings, daß die fran zõsische gierung bis dahin eine entsprechende Anzahl von e, ringern herausgegeben hat, für deren Zurückhaltung . neben 1000 Geiseln aus dem besetzten Frankreich nach Holzm zur⸗ und Wilna verbracht worden waren; hierüber schweben ö zeit noch Verhandlungen. .
vom Handel, ist den Hoffmann schen Eheleuten hier, Nonnentamm
Bayern.
In der gestrigen Sitzung der Abgeordnetenkammer sshtt Finanzminister van Breunig bei der Beratung über ö hesetzentwürfe zur Abänderung der direkten Steuern, e L. T. B.“ aus München gemeldet wird, u. a. aus;
e Has erste Ziel, di. Stellung der haverischen Regterung auf dem chin der dirertten Besteuerung angesichts der Besteuerung im Reich sthein, sei kurch die neue Vorlagt in hohem Maße errescht. Ünich ; bäayerischen Regierung vorbehaltenen Steuern verstehr er das „chiet der Firetten Steuern, d. h, der fortlaufend zur Erhebung langenden Cinkommensteuer, der Ertrags= und Vermögens steuer in . hiäbecigen bundeestaatlichen Ordnung. Giner Ge änjung und en weiteren Augban der Grbschaftsstener, des Weh kerle, der ʒinacho te ner sowte der Krieresteuer durch das Reich, ohne daß dabei nan Hebiet der direklen Steuern der Bunderstaagten eingegriffen mn, werde aber unter den gegenwärtigen Verhältnissen schwer mit ig rnigegen get reien werden könn en. Er hoffe aber, daß weiter⸗ Leöernlffe dez Reichs auf ein Gebiet, das, wie bei der geplanten Michtelokommensteuer und iger Abgabe vnn den arößeren Vermögen engtr Bente hung zur direkten bundesstaatlichen Besteuerung gehoͤrt, sitinflig unterbleiben.
Württemberg.
Die württembergische Abgeordnetenkammer nahm, pie „B. T.. 3.“ meldet, folgenden, von dem zuständigen lueschuß gehilligten Antrag Haußmann dehattenlos entgegen:
Die Königliche Regitrung zu ersuchen, dahin zu wirken, paß kl der Handhabung, der Jensuar, inebesondere auch in' An barg, der öffentlichen Resprechung der staa ts rechtlichen Herbältnisse der Reichs lande elne gleichartige Behandlung änrtlt. Deg weiteren sind einige auf die künftige Gestal“ ung der östlichen Länder hezügllche Fregen kurz erörtert vondtn. Dabei ist in Ueber lnstin mung mit dem Minister⸗ histrenten der, Ansicht von ver schledenen Seiten Aushruc gegeben ef daß . der ,, , . Länder vom würtiem— haglschen Stan punkt gutz keine Eynatischen, sondern ny meine ui Interessen in Betracht , . al , zt antsendung deg baverischen Ministerpräsidenlen a. VB. Grafen von hoden ils als havertsch n Vertreters zu din Frit dens verhand lungen in htest⸗ Citomt k hesprochen. Der Finanzausschuß war mit dem Minister⸗ pisidenten darin einig, deß ein in den Jahren 187071 abge⸗ stiasenes Ucbtreta kommen ziotschen Peeusen Umd Kapern, daz ber then. das Mecht etner besendeien Pertretung bei! Friedenz, hahandlungen einräu ne, kein deutschet Reichsrecht begründen würht. Enattiechtlich betz achtet, wäre ja auch der Deutsche Katser niht in n ragt, sein ausschlit slicheg Recht, Fiiehen zu schließen (Artikel 1] n Reichsberfafsung), ganz (der tet welle an die Bundes staaten ab⸗ sirtten. Doch mag dte Soche auf sich beruhen, da eine wellere herttetung eine baperischen Senderrechts nicht erfolgt, vielmthr die sEttsendung deg Grafen von Podewilg mehr als Höfl ichkeite⸗ 6 betrachtet worden ju sein scheint. Ez ift die Froge er⸗ Ibn werden, oh ein (letcher Höflichtestzakt nicht gewünscht aden solle., Gine solche Entsendung elnes sachkundigen Batreterg, beispteltzwesse bei besonderen wirtschaftlichen Fragen, wäre seffellos mit den deutschen Gesamttnterefsen wohl verelnbat, und es nf angenommen werden, daß grundsätzlich dagegen auch in Berlin the Hedenten beständen. Im übrigen wird auf ein einbeittich nach ien geschlossenes Auftreten der Vertreter deg Deutschen Reicht n besonderes Gewlcht zu legen sein. Gine Sorge in dieser Etztung ist unbegründet, aber eg war gut, auch das bestehende
icht sestzulegen. Samburg.
Gestern abend traf der Staarssekretär des Auswärtigen Ints von Kühlmann in Hamburg ein. Der Stagts⸗ sltttit ist ‚⸗. T. B.“ zufolge begleitel von den Herren: Ge⸗ sdten von Rosenberg, Gesandten Grafen von Wedel, Geheimen Eintzensrat Schüler, Legationsrat von Stumm und Dr. Wichert um Autzwärtigen Amt. Heute findet im Rathause eine Be— sntchung über die Neugestaltung des deutschen Aus⸗ nds dien stes statt, an der Vertreter der Senate von Ham⸗— ung, Lübeck und Bremen sowie der Handelskreise der drei dmnsesädte teilnehmen. Abends gedenkt der Staatssekretär nit seinen Begleitern Hamburg wieber zu verlassen.
Oesterreich⸗ Nn garn. halach einer Meldung des „Wiener K. K. TelegräKorr— Frros, wir durch eine vorgestern erlassene Verordnung die zenirtschaftung der neuen Ernte ehenso wie Deuschen Reiche und künftig auch in Ungarn im mine einer straffen staatlichen Bewirtschaftung geregelt. Der im für die Getreideaufbringung geht von der Tatsache aus, va Desterreich ohne irgend welche Vorräte in das neue miesahr eintritt und, daher danach getrachtet werden muß, sölicht rasch in den Vesiß der erforderlichen Getreid?— rden zu gelangen. Die Erfassung der Ernte wird sich in aceitlich aufeinanderfolgenden Abschnitten vollziehen: in der sihdruschau sbringung, in der Aufbringung des vorläufigen mtingentz und in der Ueberprüfung sowie der endgültigen fung aller Ueberschüsse. Für die Aufbringung des vor— hen Kontingents, werden die Kronlaͤnder in Auf— muungszebiete und die politischen Bezirke in Auf— föungssprengel eingeteilt. Für jeden Sprengel wird ‚ Aufbringung kommission ' eingesetzt. Die Auf⸗ ung des vorläufigen Kontingents, die bis Ende September ichlossen sein muß, erfolgt schon von der Dreschmaschine 6. worauf das Getreide unverzüglich in Mühlen oder Lager— 1 übergeführt wird. Den Behörden stehen Zwangsmittel che g entging des Druschetz zu Gebote. Bei der indi⸗ n en Aufnahme, die nach Ablauf der Feldbestellungsarbeiten nan auß zu Haus durch dieselben Kommissionen durchgeführt n für alle Landwirte die Menge der abzuliefernden Ihüsse endgültig festgestellt un der Angelegenheit der Verkürzung der Brot— hen faßte der Wiener Arbeite rrat vorgeftern Beschlüsse, hun n „W. T. B.“ zufolge die Wiederherstellung der vollen o mn und, solange dies nicht möglich ist, Ersatz für Brot nnen wird. Welter werden eine Erhöhung der Arbeitslöhne iin ige der Unterernährung Arbeitserleichterungen, Ver⸗ ngo er Arbeitszeit und Einschränkung der Nachtarbeit ae n, Der Arbelterrat fordert, daß die österreichisch⸗ungarische sizenen! bereit sei, jederzeit in Verhandlungen über einen lhet hi g Frieden ohne Annexionen und Kontributionen sowie ltheiter jründung einer Liga der Nationen einzutreten. Der verlangt weiter die sofortige Einberufung des der 3 und betont, daß im Interesse der Lebensmittel⸗ hen ö die Cisenbahner, Her kehtarheller und Arbeiter der d llindustrie alles vermeiden mögen, was den Verkehr telerzeugung flören könnte. Er fordert endlich chaft auf, Ruhe zu bewahren und alle Zusammen— er Straße zu vermeiden.
. unggrischen Abgeorduetenhause ergriff bei
482 Millioren
Welterhin wurde die Frage
r. über den vorldufigen Staats haushaltsen wurf er oppositionellen Karolyi-⸗Partei der Graf Theodor!
Batthyani das Wort. Er bes ästigte sich nach Melbung des ,. — meist mit Mitteleuropa.
'r ihebner führte aus, daß diese Schöpfung ine Gefährdun der politischen und wirltschaftlichen Geb en rr , Ungar s n würde, Er wandte sich gegen die Aeußerungen des Bijefanzlerg don Paver, die, wie er sagte, aut völlige Ver inheit lichung des VYlutschen Reichs mit der öst rreichisch⸗ungarischen Monarchie binaus- lie en. Nach pieser Mitteilung dez Vütkanzleis sei es diingende Pflicht deg Abgeordnetenhaufet geworden, zur Frage des be⸗ blichtigten wirtschaftlichen, politischen und militärischen Bünd⸗ nistes Stellung zu neben. Er brantage die Ginsetzung eines parlamentartschen Autschusses von 30 Mißgliedern, der dem Ab— geordagtenhguse wegen der mit kem Feutschen Heich, den! neun nördlichen Staatggebilden, mit Polen, Bulgarten, der Türkei und Rumänten ju regelnden polstischen, wirtscha klich-n' und nmilttätiscken Fragen noch Zutiehung von Interessenten und Sachverständtgen Vo schläge machen solle. Gleichzeitig solle daz Miner ium aufgefordert werden, solange der Bericht des Ausschuffes nicht vorliegt, an krinen bie e wähnten zracen beireffenden BHerbandlungen teilung hmen und. tein rlet bindet nden Vereinbarungen belsutreten.
Groszbritannien und Irland.
6g. Bonar Lam brachte im Unterhause eine Vorlage . einen Kredit von 500 Millionen Pfund Ster— g ein.
Kr erinnen te, wie Reuter bericht t, daran, daß am 7. März ein sreetiä vor 606 Millionen Pfund, benilsigt werden ses. Gine liebersicht über die Ausgaben für pte 6h Rage blitz zum 3. Jun! zeige, da die reranschlagten Autzgaen für die sen Zeitabschnitt ö „en. Pfund betrügen, rrährend die tatfächlichen Au- (aben auf 472 500 909 Pfund kämen, diso unt ,.5 Millonen hir ter der. Schäßung. zarückblicen. Pie tagischen Ausgaben seien“ auf 86286 9009 Pfund geschätzt; gewesen, latsächlich betrügen sie s Sas 900 Pfank also 138 000 Pfund weniger. Stwohl man nicht ür kaß ganze Jahr mit solchen Cirsparniffen recknen könne, seien die Zahlen boch einigermaßen kennzeichnend für die allgemeine Lage. Große Abweichungen selen kaum. wahrscheinlich, da die Er⸗ zergung in gland den möallchen Höhepunkt nahejn erreicht babe; tine große Steigerung sel kaum noch möglich. Für 69 Tage betrage der Unterschler jwiichen den tatsicht chen Ausgaben und dein Voranschlog fäür Heer, Flotte, Munitienswesen und Flug- dien ft. 19 290 000 Pfund, davon 3 300 0600 für Rechnurg der Admiralität. Zehn Millsonen Pfund von kiefer Ersparnis entfielen aaf Augqahen für Candessschlff. Im Munition g— wesen betrage der Unterschied sechs Million⸗n. Die Autgahen für den Flugdienst blieben in diesem Z'itabschnitt wahrschehnssch auch hinter dem Jahres durchschnitt zurck, augenblicklich urn bier Mültonen Pfund. Bel den Ausgaben für dig Heer ses der Roranschlag um 5 Millionen überschritten, um sechg Millionen infolge Erhöhung der Heereeffärke. Die Darleben an die Verbludeien und die Dominiong, blieben hinter dem Voranschlag für ven er— wähnten Zeitraum um 16160 000 Pfund zurück Tie Ge- samtschusd der Rerbündeten betrage 1370 Million, die der Dominions 206 Milllonen Pfund. Bona Law gab kann einen Ueberblick über vie allgemeine age. Ber legte Abschnitt in die sem großen Kampfe, sagte er, ist der österreichische An⸗ griff tn Italien. Er ift ein Tell der gewaltigen Offensiwe, die an der gamen Schlachtfront durchgeführt worden ist. Unfere Feinde hahen recht, wenn sie denken, daß feder gef Erfolg an dieser Front weitreicende und sogar entscheiden de Ergebnfsse für die ganje Schlacht ⸗ sront in Frankreich haben würde. Deshalb glaube ich, Fah der Antrieb zu diesem Angriff eher von Berlin al von Wien autging. Dieler Angriff wurde am 15. Juni auf einer sehr groß n Front begonnen. Gin sehr große Anjahl Hsterreichisch⸗-ungarischer Vipisionen, erheblich mebt als die Hälfte aller ihrer Truppen an biese: Front nahmen an dem Angriff teil. Bg jetzt ist der Angriff nach drei Tagen Rampf gescheilerz. Unsere Nachrichten vom italteniscken Hauptquartier gehen pahin, daß rer Feind nach drel Tagen Kampf nicht die Ziele erreicht hat, bie er am ersten Tage erreichen wollte. Keine Off⸗nsive von biesem Umfang während deg ganjen Krieges hatte einen so geringen Anfangserfolg wie diele. Das Oberkommando bat k ine Befürchtungen über den Ausgang. Ez wäre verfrüht, zu behaupten, baß die Gefahr vorüber sei, aber ez ist nicht voreilig, wenn ich im Namen des Unterhaufetz unseren Dank für den Anteil unserer italkenischen Verbündeten an diesem Kriege ausspreche. Die Lage in . st in Ihren Giuadzügen alltn Abgeordneten bekannt. Der deutsche Angriff be⸗ gann am 21. März. Bevor er begann, wußte unsere Heereslettung und die unserer Verbündeten, daß ein deutscher Angriff vorbereitet wurde. Trotzdem war es sowobl unserem G⸗neralstab wie dem französischen ein wenlg iweifel haft, ob der Angriff bevorstände, weil nach ihter Ansicht die deutschen Truppen durch dir Vioisionen von der russischen Front einige Wochen später in viel g= waltgerem Maßstabe veistähkt werden konnten, alt es den Allilerten möglsch war. Der Angriff kam und war so erfolgreich, daß er alltemein die größte Besorgnts erregte. Drei Monate find sritdem vergangen, und obwohl die Schlacht fortdauert, kann man auf die Eceigntfse mit einigem Vertrauen zuzückolicken. In dem ganzen Heling hatten die Veutschen drei große strategische Ziele vor sich. Das erste war. Parig, das andere: die Kanalbäfen, das dritte: nicht nur die Niederlage der Armern der Verbündeten, fondern die Durch— schneldung der Verbindungen zwischen den englischen und französischen Trurpen. Obwohl vie Verbündeten fehr viel HKeslände veriosen haben, bleiht es doch wahr, daß keins dieser firétegischen Ziele bis jetzt während dies s großen Kampfes erreicht worden ift. Wenn wir bei Ei— öffnung des Angriffs hätten vorautzsthen können, wir dle Lage nach drei Monaten setn würde, wären wir vfel weniger . ge wesen, als wir tatsächlich wanen. Der erfte Angriff am 21. März, der Angriff auf St. Quentin, kann anz die ersse große Schlacht betrachtet werden und war ein unzweifelhafter Erfolg für den Feind. Auch der erfte Abschnitt ver Schlacht an der Lys war ein großer deutscher Erfolg. Andtrerseilz war der mächtige Angriff an der Arragfront auch tine große Schlacht, bei der ki englischen Truppen die Steger waren. Das gleiche gilt von dem spateren AÄbschnitt der Schlacht an der Lye. Die Peutschen mußten etz aufgeben, unsere strateglschen Stellungen zu nehmen, und auch Ties dürfen wir mit Recht alz einen Sieg unserer Truppen anseben. Jeder, der dem Kampfe gefolgt ist, wird anerkenren, daß rte Er—= gebnisse es gerechtferitdzt haben, Faß der Dreibefehl vereinhettlicht worden lsst. Gine lang andauernde Quelle der Reserven der Verbürdeten ist Amerika. Gs war umweifel⸗ baft eln Teil des deutschen Plang, die meserven der Verbündeten ju verbrauchen, bevor sie von un seren Verhündeten in Amerska perstärkt werden konnten. Ich wünschte, es wäre möglich, dem Hause die Anjabl der Verstärkangen, dier aus England an die Front abgegangen sind, mitiute len. Aber die Hauplquelle der Re— serven der Verbündeten bleibt Amerika. Der Zwang der Not hat daa Unmögliche möglich gemacht. Die amertfantschen Trur pen kemmen nicht erst, sondern sind (kommen. Ich kann Ihnen keine Zahlen angeben, aber ich werde Ihnen einen Ausiug dus dem Situngz« bercht des Obetsten Krlezgrats geben: Talk dem raschen Gingrelfen des Piäsidenten der Vereinigten Staaten weiden die Arordnungen für die Besörderung der ameilkantschen Truppen eg dem Feinde unmöglich machen, den Slg darch Eecschöpfung der Reserben der Verbündeten zu erringen, bevor seine eige nen eischöpft sind.“ Bonar Law besprach sodann die Lelftungen der englischen Flieger und die 9 ⸗Bootgefahr und sagte: Pie l- Bootgefabr besteht noch und wird vermutlich der engliscken Be— völkerung nech Schaden zufügen. Aber nach „menschlicher Vorautsicht befsebt nicht die geringste Utsache, daß England nurch Auskungerurg ur Unterwerfung gejwungen merden könnte. Als die Deutschen den un beschränkten - Bootkrieg beqanner,
waren sie überteugt, daß Amerika unter keinen Umstanden selge
Pilssmtitel für den Kampf nutzbar machen könne, um das
Fröebig ernstlich ju beelnflufs'n. Sle hahen sich getäuscht. Die Anzahl der Truppen, die in dies 'm Monat berũhergetommen sst und weite hn feren Monat herüberkommen wird, ist so aruß, dagz wir sie noch or 1—2 Monaten für vßllig unmöglich gehalten hätten. Das Maß der amerikanischen Mitwirkung auf den Schlechtfeldern in Frankreich wind nicht durch dte Frage der Beförderung, sondern darch die Anzahl der geübten Leute, bie für den Kampf oer sügbat sein lönnen, begrenzt. Dies ist die große Tatsache dleses Jah:etz, und es soll die entscheidende Latsache kes ganzen Krieges sein. Mit Bezug auf die gegenwärtige militärische Lage bemerkte Bonar Law. Augenblidlich ist eine Pause tingetreten. Aher eg wird bald ein neuer Schlag ersolgen. Es liegt ln der Notur ver Sache, daß es unmöglich ist, mit irgend welcher Stchaheit voraugzusagen, welchen Teil unserer Front der Schlag freffen wird. Die Obeifte Heeregleitung der französischen, amerika= n schen und englischen Tiuppen ift auf ihn vorbereitet und sieht ihm nicht nur hoffnungsvoll, sondern mit Vertrauen entgegen. Die Moral unstrer Truppen war nie höher als jetzt. Ver Autzgang ist noch mmer un⸗ gewiß. In den nächsten vaar Mongien wird die höchfte Entschetoung in diesem Kampfe fallen. Wenn die Deutschen innerhalb der nächten brei Monate keines der drei strateglschen Ziele erreicht haben, werden sie rotz ihrer Stege den Feldzug verloren haben. Die Zukunft un seres Landes und der Welt hängt von den nächten paar Wochen ab. Sie bäagt vor allem von unseren Soldaten und den Soldaten ber Ver= bündeten ab. Diese werden uns nicht im Stich lassen. Aber sie hängt uch von den Leuten in der Heimat ab. Wir müssen wee unsere Soldaien die unt auferlegten Lasften tragen. Wir werden sir nit Vertrauen, Mut und Hoffnung tragen. (Lauter Beifall.)
Nach Bonar Law sprach Acqu ih. Gr sagie nach derselben Qlell u. a.. Im Hause und im Lande gewinne allmählich das Gefühl an Hoden, daß es im Inter fse her Sache der Veibündeten und der erfolgteicken Forisetzung des Krieges sei, wenn stäadtg im Parlament und, sowelt sich das mit der militärischen Notwendigkeit verrinhoren lasse, von Zeit ju Zeit dem Lande amtliche und möngtzichst vollnäudige Ausschlüss⸗ über den Verlauf der Kriegs handlungen und über dir allgemeine Kriegalog- gegeben würden. Tretz aller ermutigender Erwägungen, die der Schatztanzler mit eller Mecht vorgeirazen habe, kade er (Aequsth) dock as Czefühl, doß bie Lage etre der hbeyrohlichsten seit Beginn detz Krieges sei. Nachdem Ardnith von der Ueberlegtnheit der Luftfteinkräfte der Ver= bündeten und der Abnahme der L. Bootgefahr sowie von dem wachsenden Strom ber Amerikantr gesprochen und dem Vertrauen ju Foch Autzdruck gegeben batte, sagte er jum Schluß: Jedes Mitalted dis Hauses sehe angesichtz der Erfahrungen der letzten sechß Wochen und der Möglichkeit noch ernsterer ju= künft'g'r Ereigniffe, daß eg die Pflicht jedes vaterlanda- liebenden Mannes sei, alles, waz in seiner Macht liege, auch durch dag Erteilen von Ratschlägen und Kritik zur Kriegführang belzuttagen. Die erste Pflickt des Hauses sei eg, jitzt der Rezterung . Ratschläge zu geben und ihre Standhaftigkeit zu unter⸗= stützen.
Dos Unterhaus nahm den Kredit von 50h Millionen Pfund Sterling einstimmig an.
Rußland.
Die Peteraburger Presse vom 16. d. M. meldet über eine Note Tschitscherins an die Gntentevertreter:
Folgende Note wurde dem englischen Geschäftsträger übergeben: Nachdem Rußlend aug der Reihr der kämpfenden Stagten aut. g'schieden ift, zögerte die russische Regierung anfangs noch nit der Forderung, daß die enaltschen Kriegsschiffe die nördlicken Päfen in verlafsen haken. Später wies der fellvertretende Kommissar für aug. wärtige Angelegerhetten mehrmals auf die Notwendigkeit hin, daß die Aglischen Schiff- die nördlichen Häfen verlafsen. Der Versuch, Truppen zu landen, würde energische Gegenmaßnahmen der russischen Regterung hervorrufen. Aber auch gegen das Verbleiben von Kriegtz. schiffen krlegführender Staaten in den nördlichen Päfen und Ge— wässern erheht der Volkékommissar für auzwärtige Angelegenheiten nachdrücklich Ginspruch.
Am selben Tage noch wurde eine Note gleichen Inhalta dem amerikanischen und französischen Generalkonsul in Moskan überreicht.
Italien.
Wie „W. T. B.“ aus Bern erfährt, ist die Ginberufung , italienischen Senats auf den 2. d. M. verschoben worden.
Niederlande.
Auf eine Frage des Abgeordneten Nierstraß, warum . wo keine Kohlen aus Deutschland kommen, nicht Verhand- lungen mit England eröffnet würden, hat der Minister des Aeußern dem „Korrespondenzbüro“ zufolge geantwortet:
Ge werden lelnt Kohlen aug England eiggeführt, weil kein Ab— kommen jum Bezug von Ssetakoblen aus diesem Lande besteht. Gegrnübet den bei den Uaieihandlungen ia London fift= gisetzten Gtundlagen für eine wiitschafillche Regelung wor für die Sufuhr von Stel kohlenvech vorgesorgt. Durch di Besch aznahme der niederländischen Schiffe in Häfen der Verbündeten ist biese Regelung nicht zustande getommen. Einer Wir derausnahme der Verhandlungen kann erft dann entgegengeseben werden, wer n die britlsche Regierung sich berrit erklart, bie Ausfubrerlaubris zu er— teilen. Sie hat die Giklärung, 7) sie zur Verschiffung gewifser Waren bereit srin würde, von dem Zustandekommen einer allgeinemen wirtschaftlichen Regelung abhängig gemacht. Wegen Führung der« artiger Unte handlungen stehe der Minister mit der genannten Re—= gierung in Verbindung.
Schweden. ;
Seit Dezember 1917 find Verhandlungen über ein Han— deltzabtommen zwischen Schweden einerseits, Groß⸗ britannien, Frankreich, Italien und den Ver— einigten Staaten andererseits geführt worden.
Diese Verhandlungen haben, wie ‚W. T. B.“ aus Stock⸗ holm gemeldet wird, jetzt zu dem Ergebnis . daß die genannten Staaten sich verpflichtet haben, für Schweden die allmähliche Zufuhr einer unter den vorhandenen Umständen ausreichenden Menge von notwendigen Waren zu erleichtern, wie Brotgetreide, Futtermittel, Steinkohlen, Oele verschiedener Art, Rohgummi, Gummifabrikate, Baumwolle, Baumwoll— waren, Wolle, Wollwaren, andere Webwaren, Häute, Leder, Gerbstoffe, Kaffee, Tabak, Kupfer, Eisenlegierungen, Zinn, Weißblech, Salpeter, Phosphot, Schwefel sowie die Mehrzahl . für das Wirtschaftsleben Schwedens notwendiger Waren.
Als Gegenleistung für dieses Entgegenkommen haben sich die Verbündeten hauptsächlich ausbedungen, teils auf die Dauer des Abkommens schwedische Schiffe mit insgesamt 100 900 Tonnen befrachten zu dürfen, davon 200 900 Tonnen für die Fahrt durch die Gefahrzone, teils die Zusicherung eines gewissen Anteils an der Eisenerzausfuhr aus Schweden an dle Ententemächte, teils hinreichende Kredite in Schweden für den Ein⸗ kauf schwedischer Waren, jolange das Verhältnis zwischen dem britischen Pfund und der schwedischen Krone das jetzige außer⸗ gewöhnliche bleibt. Das Abkommen gilt teils an dafür, daß im Zusammenhang mit der obenerwähnten Zufuhr nach Schweden gewisse Maßnahmen getroffen werden, um die Aug— fuhr der genannten Waren wie auch solcher, die mit ihnen aleichgestellt werden können, aus diesem Lande zu verhindern.