Die Quad atmeterfläche wied virrechnet durch Feststehung der Paplerseltengiöße und der Gesamtiahl der Seiten (Umfang), die die Zeitung im Jahie 1915 gehabt hat.
Zeitungen, deren Quabratmeterfläche sich im Jahre 1915 gegen über dem Jahre 1913 verringert haf, erbalten, wenn die Minderung
1. xis ju 300 Quadratmeter benägt,
4 vom Hundert J
2. von 301 bis 450 Quadratmeter über diejenige Menge beträgt, 5 dom Hundert biaars, zu reren Bezug
8. von 451 bis 500 Quadratmeter s sie gemäß Ziffer 1 be— beträgt, 6 vom Hundert ᷣ rechtigt sind.
4. über 500 Quadratmeter beträgt,
7 dom Hundert
Zeitungen, deren Quadratmeterfläche sich im Jabie 1916 gegen über dem Jahre 1913 vermehrt bat, erhalten, wenn die Vermehrung
1. bis ju 50 Quadratmeter beträgt,
4 vom vundert
2 von 51 bis 75 Quadratmeter be⸗ trägt, 6 vom Hundert
3. von 76 bis 100 Quadratmeter be- träü t, 8S vom Hundert s
4. von 101 bis 125 .
unter derjenigen Menge, u deren Bezug sie gemäß Ziffer 1 berechtigt sind.
bet ägt, 10 vom Handert
8. über 125 Quadratmeter beträgt, 12,5 vom Hundert
2. Verleger und Drucker solcher auf maschinenglattem, boli—⸗ baltigem Druckpapier gedruckten Zenungen, dern Ausgaben in einer Woche nicht mehr als sichs Bogen zu je vier Seiten umfassen, unter⸗ liegen, sow eit sie vor dem 20. Junt 1917 erschtenen sind, keiner Ein⸗ schränkurg im Verbrauche von Drucpaxier der genannten Art; sie dürfen jedoch in der Zeit vom 1. Jult 1918 bis zum 30. September 1918 nicht mehr maschinenglattes, bolchaltiges Druchpapier beziehen, als der dieifachen Menge des Veibrauchs im Monat Juni 1918 entspricht.
Die Verleger dlefer Zeltungen haben der Kriegswirtschaftsstelle für das deutsche Zeitungs gewerbe auf thre Kosten ein Pflichtexmplar . Ausgabe burch die Post regelmäßig bestellgelbsrei zu über— welsen.
Die Befsimmungen rach Ziffer 2 Abs. 1 und 2 finden keine Anwendung auf Verleger und Diucker, in deren Verlag auch Zeltungen erscheiney, die den Vorschriften der Ziffer 1 unterliegen.
Bz. Zur Herßellung von Drudcwerken (Böcher, Sammelwerke, Ginjelwerfe, Jrgendschrifien usw), Meystkalten, Zeitschriftn und sonftigen perlodisch ersckeinenden Druck chifften dürfen deren Verleger und Drucker in der Zeit vom 1. Jult 1918 big zum 30. September 1998 60 vom Hundert derjenigen Menge Druchpapter beziehen und verbrauchen, die — ezrechnet auf einen Zeitraum von drei Monaten — im Jahte 1916 zu deren Herstellung veim endet worden ist.
4. Bei Festsetzung der Menge nach Ziffer 1 bis 3 werden vor— handene Bestände angerechnet.
B. Falls Verleger und Drucker von Druckwerken (Bücher, Sammelwerke, Einmelwerke, Jugendschriften usw.), Mustlalien, Zeit⸗ schriften und fonstigen periodisch erscheinenden Druckschriften das ihnen nach Ziffer 3 jzustehende Bezugsrecht in der Zeit vom 1. Juli 1918 bis zum 30. September 1918 nicht oder nichr vollständig aus— nutzer, erböht sich bei Festsetzung eines Bemugtrechts für die Zeit nach dem 1. Oktober 1918 dieses Bezugerecht um die im dristen Vierteljahr 1918 nicht bezegene Menge. Sie können diesen Aw spruch bit zum 10. Oktober 1918 bei der Kriegswirtschaftestelle für daß deutsche Zeitungegewerbe in Berlin geltend machen.
5§5 2 Mit Gesängnis bis iu sichK Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark wird bestraft:
1. wer dem 8 1 zuwmlder Druckpapier der im § 1 beieichneten Ait in größeren Mengen brtert oder verbraucht, als für ihn von der Kriegswtitschafiestelle für das deutsche Zeltungg— gewerbe festgesetzt wirb,
2. wer Druckpapier der im 5 1 beieichneten Art ohne Ge— nehmigung der Kriegswirtschaftsstelle für das deutsche Zeitungegemerbe verkauft oder liefert oder den von der Kriegswirtschaftestelle für das deutsche Zeitungsgewerbe an die Lieferung geknüpsten Bedingungen zuwiderhandelt.
§5 3 Dle Bestimmungen treten am 1. Jull 1918 in Krast. Berlin, den 19. Juni 1918. Der Reichskanzler. In Vertretung: Freiherr von Stein.
Bekanntmachung über Höchstpreise für Wollfett. Vom 19. Juni 1918.
Auf Grund des 8 4 der Bekanntmachung über den Ver— lehr mit Knochen, Knochenerzeugnissen, insbesondere Knochen⸗ fetten, und anderen fetthaltigen Stoffen vom 15. Februar 1917 (Reichtz⸗Gesetzbl. S. 137) wird folgendes bestimmt:
ö
Der Pretz für die nachstehend aufgeführten Fette und Fettläuren darf sür 100 Kilogramm Reingewicht, einschließlich Verpackung, frei Waggon Versandstatton nicht übersteigen:
bel wasser freiem Wollfett (Anbydrst) 525 M bei neut alem Wollfett und Wollfettsäurr .. 425 bei Rohwollfett
. . 5 Die Bestimmungen treten mit dem 1. Juli 1918 an die Stelle der Bekanntmachung über Höchsipreise für Wellfett vom 11. Juni 1917 (Reichs. Gesetzbl. S. 494). Berlin, den 19. Juni 1918.
Der Reichskanzler. In Vertretung: Freiherr von Stein.
Bekanntmachung, betreffend Liquidation französischer Unter— nehmungen.
Auf Grund der Bekanntmachung, betreffend Liquidation französischer Unternehmungen, vom 14. März 1917 (Reichtz⸗ Gesetzbl. S. 227 habe ich die Liquidation über den im Kreise Saarburg belegenen parzellierten ländlichen Grundbesitz der nachstehend aufgeführten französischen Staats angehörigen ange ordnet:
23 . ö 66 Pfarrer, 8 9
2 rau Berger Lebrault, Margareta Emma, Ehefrau Rober Edmund Steinheil, Ingenieur in ö . .
294) Beauvais, Jobann Josef Leo und Jultus, Emil in St. Dis,
295) Lorrain, Josef Heinrich Marla, Arzt in Parts,
296) Desfrärez, Klementin Marie Angela Rente, ohne Gewerhe in St. Dis, und Desfr res, Marte Kamillus Albert, Gerichts. . ö fa. ,, —
Thirv, Nikolaus Ludwig, Direktor der landwirtschaft Schule und Ehefrau , ,, Lulse, in kde m nr c eg nn
268) Thirv, Nitolaus Ladwig, Direktor der landwutschaftlichen Schule in Comblaine, und bir, Marte Antoinett; Katharina, ohne Gewerbe in ev St. Ghristophe, ia Eibengemeinschaft
(Eiquidater: Notariatzsetretät Mang!n in Lörchsngen).
Berlin, den 17. Juni 1918.
Der Reichstanzler (Reichawirtschafttzamh.
Bekanntmachung,
betreffend Liquidation französtscher Unter— nehmungen.
Gesetzbl. S. ; Unternehmungen usw. an geordnet:
Viarie Augustine (Liquidator:
August und
Diedenhofen),
X quidaior: Justirat vange in Straßburg), 301)
anwalt Oito Mayer ia Straßburg 1. E.),
französischen
befindliche Vermögen der de Langenhagen in
im Jaland 1 . Etablissement C. G.
ge sellschaft
Sitz Nancy, in
ibre zu Saarbuckenbelm gelegenen Grundstücke
Aktiengesellschaft in Saarbackenheim,
in Nancy, ins besondere ihre gelegenen Fabritaͤnwesen mit allem Zubehör (L quidatot: Notar Uhlhorn in Saarbuckenheim). Berlin, den 17. Juni 1918.
Der Reichskanzler (Reichswirtschaftsamt. Im Auftrage: Loth holz.
Beauftragte Sortierbetriebe.
von Lumpen und neuen Stoffabfällen für die
sie del, als beauftragter Sortierbetrieb zugelassen worden.
beauftragter Sortierbetrieb gelöscht worden. Berlin, den 13. Juni 1918.
Kriegs ministerium. — Kriegsamt. Kriegs-Rohstoff⸗Abteilung. Koeth.
Als Sammelstelle zur Annahme beschlagnahmter nicht aufbereiteter Torffasern gemäß 8 4 der Bekannt⸗ machung W. J. 4100/1. 17 KRA vom 14. April 1917, be- treffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von Torffasern (Blattscheiden von Eriophorum) ist noch nachstehende Firma zugelassen worden: Fürsorge⸗Erziehungtzanslalt, Johannetz burg b. Papenburg (Ems). Berlin, den 13. Juni 1918.
Kriegsministerium. Kriegsamt. Kriegs-Rohstoff-Abteilung. Koeth.
— — —
Bekanntmachung iy)
betreffend Meldung der Aushilfslieferungen von Kohle, Koks und Briketts durch die Lieferer.
Auf Grund der SF 1, 2 und 6 der Verordnung des Bundesrats über die Regelung des Verkehrs mit Kohle vom 24. Februar 1917 (RGBl. S. 167), der 88 1 und 7 der Bekanntmachung des Reichskanzlers über die Bestellung eines Reichskommissars für die Kohlenverteilung vom 28. Februar 1917 (RGBl. S. 193) und §S§ 1, 2 und 5 der Verordnung des Bundesrats über Auskunftspflicht vom 12. Juli 1917 (RGBl. S. 604) wird bestimmt:
§5 1.
Jeder Lieferer (Händler), der einem meldepflichtigen gewerblichen Verhraucher von Kohle, Koks und Briketts Brennstoffe abgegeben hat, ohne daß in Beziehung auf diese Brennstoffabgabe die vor— schristsmäßige Reichs Monatzmeldekarte bel ihm eingereicht und von ihm ordnungegemäß weitergegeben worden war, har diese Brenn⸗ stoffabgabe in der Zeit vom 1. bis b. des auf die Versendung folgenden Monats zu melden.“)
5 2. Dle Meldung geschlebt auf einem Meldeschein sür Aushilftz.
lieferung? der von den Amtlichen Vertellungsstellen für 5. Pfennig das Stuͤck zu bezirhen sst. 533
9.
Auf der Vorderselte dieses Möeldescheing ist die Aushilfelleferung in gleicher Weise zu melden, wie sie der betreffende Verbraucher in der Monatsmeldekarte ju melden hat. Der Meldeschein ist ein- geschrieben an denjenlgen Vorlleferer weltermmsenden, von dem der meldepfltcktige Lieferer den Brennstoff bezogen hat; auf der Rückseite 393 . ist dabei die Weitersendung nach Vordruck ju ermerken.
In gleicher Weise relchen der Vorlieferer und seine Vormänner den Meldeschetn weiter, bis er zum Haupilteferer kommt; dieser sendet ihn der Amtlichen Vertetlungestelle zu.
§ 4.
Wurde die auf einem Meldeschein gemeldete Brennstoff menge bei mehr als einem Vorlieferer bezogen, so ist der ursprüngliche Melde— schein an den Vorlieferer des größten Mengenanteils weitermuleiten. Jan dem für Bemerkungen“ auf der Rückseite vorgesehenen Raume ist einzutragen, in welcher Weise sich die Gesamtmenge auf die einzelnen Vorlieferer verteilt.
Je eine wortgetrene Abschrift dieses so behandelten Scheint ist an die Vollleferer der Restmengen abzusenden. Für die welfere Behand- lung dieser Abschriften sind die für den Meldtschein selbst geltenden Vorschriften maßgebend.
„ Diese Bekanntmachung ist die im 8 9e der Bekanntmachung, be— treffend Meldepflicht für gewerbliche Verbraucher von mindestens 10 Tonnen , Koks und Briketts monatlich (Reichsanzeiger vom 11. Jun? isis, eiwähnte. ) Diese Meldung entspricht der von dem Verbraucher rot zu unter— stteichenden Meldung über Aushilfsbezüge ssiehe 3 3a der Bekann! machung, betreffend Meldepflicht usw. vom 11. Juni 1918 a. 4. S); auf das Verbot der, Einreichung einer besonderen Meldekarte für die Aus
Im Auftrage: Loth holz.
vilfeliefernng wird aufmerksam gemacht.
Auf Grund der Bekanntmachung, betreffend Liquidation französischer Unternehmungen, vom 14. März 1917 Reichs⸗ 227) habe ich die Liquidation über folgende
299) den im Kretse Die den bofen-Ost belegenen parzelllerten länd⸗ lichen Grundbesitz der französischen Staaltzangehörigen Karger, Johann Justizrat Bitzau in
z300) den im Kreise Molehbeim belegenen parzelllerten ländilchen Grundbeßtz der sran zöstichen Staateangehörigen Fortweyger. Georg, Zuckabäcker, Witwe Julte geb. Wach, Rentnerin in Wasselnheim
die frar zösische Beteiliqunaꝗ au der Glsaß · Vothrinaischen Sprenghoöffaktiengesellschaft in Straßdurg i. E. (Liquidator: Rechte⸗
302) a das im Inland befiadlicke Vermögen des französischen Staatsangebörtgen Hemrich Ociave Ferdinand de Langeyhagen in Luné pille, inebesondere die unter rer Firma Octabe de Langenhagen zu Saar -⸗Buckenheim betrtehene Palm- und PVanamahutfabrtk, b. das Aftien⸗ d Naney, mmabesondere die unter der Firma C. G. de Langenhagen A.. G., Saar Buckenheim betriebene Zweignlederlassung, c. das im Inland befindliche Vermögen der französischen Staats. angehörigen Witwe C. G. de Langenhagen in Lunéville, insbesondere und Gebäude, d die französische Beteiligung an der Allgemeinen Hut, Indastrie⸗ C. das im Inland befindliche Vermögen der franjösischen Atriengesellschaft Gtablissements Coannet zu Saathuckenhem und Saaralben
Außer den in Nr. 83 des Deutschen Reichsanzeigers vom 9. April 1918 veröffentlichten beauftragten Sortierbetrieben ̃ wecke des Heeres und Marinebedarfs ist die Firma M. Dötsch, Wun⸗
Die Firma Nachmanssohn u. Co., Berlin NW., Alt Moabit 95/986 wergl. Nr. 92 des Verzeichnisses) ist als
*
§5 5. Lat ein Lieferer (Händle) in einem Monat? st⸗ anberen Lieferer (Dändler) abgegeben, an den . 4 3 an einen monat vorausgehenden Monat Hrennstoffe nicht abgegeben * diefer. hat er in den eisten 5 Tazen des auf die Abgabe fol gan g. so an die jür die abgegebegen Brennstoffe zuftaͤndigen n il lonat⸗ feilungestellen mit eingeschriebenem Brief eint Neldun den Ver. Worslauts zu machen: g folgenꝛen
, Brennsioffe au .
vothergehenden Monat nicht belleferte Hint! . dem eden;
(folgt Aufjählung der Namen und Adressen der Handien § 6.
Von her jn 5 5 vorgeschriebenen Meldung ist d a lleferer Abschrift durch eingeschriebenen Brief ö. R or. rie der Meldung zugrunde liegenden Brennstoffe hejogen . 36.
Der Empfänger einer solchen Meldung hat sie mit einem ihm rechtzverbindlich gejeichneien Welterleitungshermert durch 96 schrledenen Brief an denjenigen Vorlieferer zu senden, von . i, die der Meldung zugrunde liegenden Brennstoffe bezogen bat; . weiteren Lauf der Meldung gilt entsprechend 5 3 Abf. dieser 87 kanntmachung. ö. ; .
ö.
Zuwiderhandlungen gegen diese Bekanntmachung werden nach 37 der Bekanntmachung vom 28. Februar 1917 CRGBI. S. 193) init Gefängnis biz zu einem Jahr und mit Göesdstrafe bis iw jo Mo“ oder mit einer dieser Strafen, bet Fahrlässigkeit gemä 55 Ab. der Verordnung bes Bundesratg vom 12. Juli 1917 (RGBI. S. bot mit Geldstrafe bis zu 3000 K bestraft.
5 L. Viese Bekanntmachung tritt am 1. Jull 1918 in Kraft.
Berlin, den 21. Juni 1918.
Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung. J. V.: Keil.
Bekanntmachung.
Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. Novemher 1914 (RGGBl. S. 487) und vom 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist für die folgende Unternehmung die Zwangsverwaltung angeordnet worden:
771. Liste.
Der Hälfteelgentumsantell der frayzösischen Staattangehörigen Gbe— frau Ludwig Ammel, Rentner, Emma geb. Diemer, in Nitza an dem Pause Gemarkung Straßburg, Flur 49 Nr. 12, Welßturm. straße 27, mit 15,93 ar (3wangsverwalter: Exzellen. Mandel, Unterstaatssekretär a. D. in Straßburg).
Straßburg, den 14. Juni 1918. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und vom 10. Fe⸗ bruar 1916 (RGBl. S. 89) ist für die folgenden Unier⸗ nehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden:
⁊7 7 2. Ziste. Erbanteile: Die Erbanteile der französischen Staatsangehörkgen Johann und Peter Zäber in . am Nachlaß des am L. Februar 1917 verstorbenen Rentners Eugen Bercer aus Mülhausen (3wangsverwalter: Notar Justijtat Bleyler in Můlhausen). . Straßburg, den 14. Juni 1918.
Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.
Die von heute ab zur Ausgahe gelangende Nummer 581 des Reich s⸗Gesetzblatts enthält unter .
Nr. 6362 eine Bekanntmachung über Druckpapier, vom 19. Juni 1918, und unter
Nr. 6363 eine Bekanntmachung über Höchstpreise für Wollfett, vom 19. Juni 1918. Berlin W. 9, den 21. Juni 1918.
Kaiserlicheg Postzeitungs amt. Krüer.
Königreich Preußen.
Preußische Ausführungsbestimmungen
zur Verordnung über den Verkehr mit Stroh und
Häcksel auäs der Ernte 1918 vom 6. Juni 1918. (Reich⸗Gesetzbl. S. 475.)
86 Zuständige Behörde im Sinne des 83 Absotz 2 der Ver⸗ ordnung ist der Landrat (Oberamtmann), in Stadtkteisen der Gemeindevorstand.
82 Als besondere Stelle für die Aufbringung des Strohs gemäß 8 6 der Verordnung wird das Landesamt für Futter⸗= mittel bestimmt.
§ 3. . Die im 8 8 der har h g gegebene Befugnit, Be⸗ schränkungen des Verkehrs mit Stroh und Häcksel anzuordnen, wird für die Landkreise den Landräten (Oberamtmännerm), für die Stadtkreise den Gemeindevorständen übertragen, lter Das Landesamt für Futtermittel wird ermächtigt, we 6. gehende Anordnungen über den Verkehr mit Stroh und Hä ꝛ sowie nähere Bestimmungen über die Verkehrsbeschränkunge zu treffen. t 4.
Die gemäß § 13 Absc 4 anzuordnende Eigen n, übertragung an Stroh der in 3 11 ö. 1 genannten ,, arten erfolgt in Landkreisen durch die Landräte ( amtmänner), in Stadtkreisen durch die Gemeinde vorstände.
. § 65. — Diese Ausführungsbestimmungen treten mit dem ,
ihrer Veröffentlichung im Preußischen Staatsanzeiger in Kro Berlin, den 19. Juni 1918.
Preußischer Staatskommlssar für Vollsernährung. von Waldow.
err .
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwang Sweise
ꝓPinisterium für Handel und Gewerbe.
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangsweise ar , britischer Unternehmungen, a , 1 nber 1914 (RG Bl. S. Hö) und 10. Februar 1916 ch Il. hz ist nach Zustimmung des Herrn Reichs kanzlerg Über 9 n Deutschland befindliche Vermögen des britischen Staat ⸗ naehörigen Emil L. Wertheimer in London die Zwäangs— unt tung angeordnet (Verwalter: Rentner Friedrich
Ile in Bad Homburg v. d. Höhe).
Ninisterium der öffentlichen Arbeiten.
Es sind verliehen planmäßige Stellen: für Mitglieder der Csenbahndirektionen dem Regierungs- unb Baurat Alfred miller in ,,, für Vorstände der Elsenbahn— naschinenümter dem eglerungsbaumeister des Maschinen⸗ haufachs Haverz in Duigburg und für Regierungsbaumeister dem Reglerunge haumeister des Maschinenbaufachs Walther hehmann in Elberfeld.
Bekanntmachung.
Dag gegen den Koblenbändler Südmersen in Vlotho er— sassene Handel sverbot mir Heizsteffen alle Art (hohlen, Kekg, Filets vom 16. Febrrar 1918 wird hiermit au faehob en. = Die Kosten der amtlichen Befanntmechung dieser Perkügung im siechzanzejger und im htesigen Kieisblait sind von dem Betroffenen ltagen.
Herford, den 17. Juni 1918.
Der Landrat. J. J.: Grote, Rechte anwalt.
— —
Bekanntmachung.
uf Grund der Belannr tmachung jur Fernhaltung unzuverlässiger hason -n vom Handel vom 23. Stvtember 1915 (J4GB.I. S. 603) nabe ich dem Königlichen Lek motipführer Fulius Roth, Berlin Yöh, Nordufer 2, durch Vartügung vom heutigen Tage den Hande! alt Gegenständen des täglichen Gedarfs und des Kriegt. . a Unzuverlässtekelt in bezug auf dlesen Handeisbeinitd mnterfagt.
Berlin ⸗Schtne berg, den 11. Juni 1918.
Der Polizespräsident ju Berlin. Kriegs wucheramt. J. V.: Dr. Falck.
— — — Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur sfernbaltung un zuverlaäͤ siger sasenen vom Handel vom 25 Ser tember 1915 (RG BI. S. 663) sibe ich dem Ingenieur Wilhelm Adolph, Berlin N. 20, hsersttahe 6, durch Verfügung vem heutigen Tage den Handei ut Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Ünzuver— siscklit in bejug auf diesen Handelsbenieb untersagt.
Berlin⸗Schöneberg, den 11. Juni 1918.
Ver Polljeipräsident zu Berlin. KRitertwuchtramt. J. V.: Di. Falch.
— —
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernbaltung unzuverlässiger hasonen om Kandel vom 23. Scpiember 915 RG, BI. S. 663) e ich dem Bäckerei. und Konditoreibesttzer Moritz Dobrin, herltn, Altxandeistraße 14, durch Verfügung vom heutigen Tage la Handel mit Gegenständen des täglichen Sed Te kern Un zuven lässigkeit untersagt. Zugleich tst auf Grund des öt9 der Reichegetreideordnung vom 21. Junt 1517 (RGBI. S. So) h voltieiliche Schließung des Bäckerei, und gon? nitoreibe triebez angeordnet.
Birlin⸗ Schöneberg, den 18. Juni 1918. Ver Polijejpräsident zu Berlin. Kriegs wucheramt. V.: Dr. Falck.
—— —— GSelanntmachung.
Arf Grund der Bundesrats verordnung vom 23. September 1915 hie sch der H bemme Chefrau Auguf Fiefewetier, tmetlaustraße 3, dem Kaufmann und Schausteher Tillmann Hiller, Brandstiaße 12, dem Händler Theodor Reinold, edlstraße g, der Händierin Witwe Franz Teipel, Stein metzU nße 36, Hen Handel mit Lebeng- und Futtermitteln aller In und Gegenstänxen des täglichen Be darfg sowie die Ver. ntttlertärtgkeit hierfür unterfagt.
Essen, den 17. Junk 1918. Dle Städnsche Pelüeiverwalturg. J. V.: Rath.
Bekanntmachung.
uf Grund der Bunde rsftverord nung vom 23. September 1916 ä Fernhalung unzuptrlässiger Personen vom Halldel (Reichs- beseztl. S 603) ist dem Händler Johann Wollny von hler nch Versügung vom IJ6. tat b. J rer Handel mit Lebeng. ; Futtermitteln sowie Heiiftoffen wegen Unzuverlässigkeit mbeaig auf diesen Hankelzbesrieb' untersagk worden.
Krtulbung O. S., den 11. Junt 1918.
Poltzeiverwallung. R eche.
—
Sekanntmachung.
. Auf Grund der Bekanntmachung jur gern g gn un zuverlãsß ger hen vom Handel vom 23. September 1915 haben wtr dem nö Otto Werner hier, Wilhelmftr. 25, den Handel mit gern gsm issn aller Art wegen Unzuverlässtgkeit in bema auf 11 Dandel sbetrleß unterfagt.“ — Die duich dieses Verfahren m achten Koften hat der Betroffene ju tragen. Sckönebeck, G, den 18. Juni 1915.
Dle Pollze verwaltung. Dr. Greverus.
— —
(Fortfetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)
——
Nichtamtliches.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 22. Juni 1918.
Die vereir ü ür Zoll— r teinigten Nusschüsse des Bundesrats für Zo d ie uerneser und für n sowie der Ausschuß für und Steuerwesen hiellen heute Sitzungen.
—
Der Bberstaatsanwalt hei dem Kammergericht, General⸗— staatszanwalt Plaschke hat Berlin mit Urlaub verlassen.
Desterreich⸗ Ungarn.
Nach Meldung des „Wiener K. K. Telegr-Korresp—⸗ Büros“ hat der Kaiser Karl, der sich vor einigen Tagen zur n , i der Offensive gegen Jialien in Begleitung des Feldmarscha s Erzherzogs Friedrich, des Chefs des General stabes Freiherrn von Arz und des deutschen Militärbevoll— mächtigten, Generalmajors von Cramon auf den südwest⸗ lichen Kriegsschauplaß begab, die Heeresgruppen und alle Armeekommandos sowse einige Korpskommandos besucht und zahlreiche Truppen besichtigt.
Das dreißigjährige Regierungs jubiläum Kaiser Wilhelms wurde auch bei Kaiser Karl im Felde einfach und würdig begangen. Beim Abendessen brachte der Kaiser fol— genden Trinkspruch aus:
Ich erhebe mein Glas auf das Wehl meines lieben Freundetz und ireuen Bundeggenossen, Seiner Mäjeßät des Raiseiz Wiheim, welcher heute, dem Einst der Zeit entsprechead, nur in kleinem Kreise ohne westere Förmlschkeiten sein dreißigsäb iges Reglerun gt jubiläum feiert. Ich wünsch⸗ Seiner Majestat herzlichst noch eine lange Reihe mit Gortes Hllfe nach siegteicher Beendigung dieses Krieges dauernd friedlicher Jahre segengreicher Herrscherbetätigung. Seine Majestät Kaiser Wilhelm lebe hoch, hoch, hoch!“
. Im ungarischen Abgeordnetenhause ergriff, wie , . meldet, im weiteren Verlauf der Verhandlung der Graf Julius Andrassy das Wort und erklärte, auch er verurteile die Agitation gegen das deutsche Bündnis, doch bedauere er die vom Ministerpräsidenten in Aussicht gestellten er ehmen, denn es sei vollkommen überflüssig Märtyrer zu
affen.
Dat Bündnis mit Deutschland, so fubr der Redner fort, sei absolut notwendig und natürlich; insbesondere vom Gesichtzpunkte Ungarng aus set ez unmöglich, qute ungarisch⸗nationale Politit zu machen, wenn sich again in Gegen satz flelle zu der einzigen Welimacht, die Jateneffe daran kat, daß ein starkes ungarisches Reich bestehe. Diese Macht dürft man sich nicht durch Nadelsische entfremden. Er (ber Redner) sti auch für ein, Eiwelterung des Bundnißses, welches auf der gegen— seitigen Verteidigung beruhen und bie großte Sicherheit für den zu— künstigen Fri den ieien solle. Wa die wirischastliche Seite an lange, so hege er volleg Verttautn, doch müsse man enreht sein, eine Lösung zu finden, bei der die Entwickluyg der ungarischen Induftrte und der Fortbt stand seines Absatzgebleis gesichert werden. Betteffs der Volen⸗ srage bedauere er, daß die diesbezüglichen Verhandlungen sich in die Länge ziehen; nur die Vereinigung Polens mit Galsjten sei auch eine Polen befriedigende Lösung. Die Schaffung eines ein—
heitlichen suüdslavischen Staates könne Ungarn unter keinen Umftänden gestatten. Hieiauf ergriff der Ministeryrästdent Dr. Wekerlie daß Wort. Er erklärte, er nebme den Stand—
punkt ein, daß sich die öffentliche Meinung sowobl in der Presse wie in Versammlungen frei kundgeben solle, er wünsche auch keine heschränkenden Maßnahmen ju teeffen. Wenn aber die gegen die Verbündeten gerlchteten planmäßigen Angriffe derart augarieten, wie dies in den letzten Tagen der Fall gewesen set, so sebe er sich ge— r6tigt, nach zwei Richtungen hin zu verfügen: eisteng, daß derartige Heterrien, sofern sie gegen das Gesetz veistoßen, nicht ungeghr det blicken, ferner, daß daartige Versammlangen aufgelsst würden. (Lebbafter Heifall.. Dr. Wekerle fuhr sort: Was die Vertiefung des Verhältnisses zu Deuschland betrifft, so habe ich wie der holt ertlärt, daß wir dasselbe unter Wahrung unserer wirtschaft⸗ lichen Interessen enger geflalten wollen. Wir wollen das Buudes⸗ verhältnis mit dem Deutschen Relche auf längere Zett festlegen in einer Weise, daß eg vom Gesichtspunkte der Verteidigung eine be- sondere Ergänzung und Befestigung erfährt und auch wittschaftlich möglschft eng autszgestaltet wird, um so mehr, als über 70 / unserer augwärtigen Handelsbeniehungen auf wirtschastlichem und inan fiellem Gebiete auf daz Verhältnis jum Veutschen Reiche entfallen. Natürlich soll, wenn einmal, hoffentlich in möglichst naher Zeit, die Friedengbedingungen fesigestellt werden, auch die Regelung der Handelsbeziehungen in vollem Ginvernebmen erfolgen. Ich habe bereitz hervorgehoben, daß wir bei Gireschung aller dieser Ziele unser Selbstverfüg angarecht und unsere Souperänfiät nach jeder Richtung hin aufrechterhalten wollen. Uasere Pit— duktiongverhältnisse müssen unbedingt ge sichert werden. Auch werken die Verträge, die wir schlleßen, kein Hinderntg sein, unser Ver hältnig mit anderen Staaten aufrechtzuerhalten oder zu vertiefen Für die Herstellung normaler Verbältnesse und die Bekämpfung rer Teuerung bildet jedenfalls eine Vortedingung, daß die Zölle nach Miöglichteit ermäßigt werden. Wo unsere wirt schaftlichen Interessen nicht unbedingt eine Auftechterbaltung der Zölle erfordern, soll der fteie Leiteht auch über die Zollgrenzen binaus ohne Zollbeichtänkung aufttchterhalten werden. Dleje Gesich spuntte leuen uns bei unseren
Verhandlungen mit Deuischland, die sich jedoch bieher eist im Stande der Vorbereitung befinden. Ich bin überzeugt, wenn es uns gelingt, enisprechend dlesen Griupdlägen ein engeres wirtschastliches Bündnis zustande zu bringen, so wid dieg
nicht bloß unseren wütschafilichen Juteressen dienen, sontern auch unsene hiermit eng verbundene politlsche Kraft bedeutend stärken. Was die in der Vebatte erwähnten Aeußerungen dis deutschen Vizekanzler betilfft, so hat der deutsche Staate mann sie nicht in amtlicher Gigen= schast gemacht, sondern anläßlich eines Interviews. Ich fasse diese Acußerungen bloß als Ausdruck gewiffer grundsätzlicher Ansckaunungen auf. Aan kann nicht behaupten, daß darin itgendwelch: Gefahr ent⸗ hallen ist. Bebe Teile neten ja unter Beachtung sibier eigenen Interefsen in Verhandlungen ein. Ver amtliche Standpunkt Deutsch⸗ lands ist une noch gar nicht mitgeteilt worden. Wenn er uns mite— teilt wird, wird er bis zu der Grenze beröücksichtigt und cnaenommen werden, welche die Regle rung sich für te Verhandlungen vorge zeichnen hat. Die ges tzgebende Körperschast wird nlcht vor ein fait accompli gestellt werdtn. Der Minifterpraͤsigent besprach sodann die Schwiern esten der Ernährung verhältaisse in Ungarn und sagte: Auch hel ung gibt es viele Schwieriatelten. Es bedarf der größten Selbstbeschrän« kung, mit so verringerten Lebensmitteln auszukommen. Daju kommen dite in Oefsterteich eingetretenen Zustände. Diese machen es unerläßlich, aß wir, wenn möglich sofort, jedenfalls aber nach der neun Ernte, die bei uns früher ift als in Oesterreich, zur Kesestigung oder wenlgfterß Linderung der Schwierlgteiten Oesterreichs mit allem, wag menschenmöglich ift, zu Hilfe kommen. Wir bieten hes mögliche auf, spwohl mit Rücksicht auf die Menschlicht⸗it als auch im Intertfse Fer Krieg ⸗ führung. Ich lage dies nichl nur für unt, ich spreche auch zu Oester⸗ reich, wo man immer klagt, daß Ungarn nicht alles tue. Wag man fetzt in Oesterreich zu essen hat, sammt ja auch aus Ungarn. Nicht bloß Brotfrüchte, sondern auch Gemüse, Obft und aboliches wurte von unt geliefert. Ver Ministerpräsident erfuchte schlirßlich um Ablehnung der eingebrachten Beschluß anträge wegen Einsetzung eines Sonderautzschufses zur Vorberaiung der mit Veutschland zu ver— handelnden Fragen.
Großbritannien und Irland.
Im Unterhaus brachte, wie „Reuter“ meldet, bei der zweiten Lesung der Bill über die konsolidierte Staatsschuld der Pazifist Morrell folgenden Zusatzantrag ein:
„Das Volt wönscht von der Regierung dte Zusicherung zu et— halten, daß sie kette (Ce legenheit, die Krtegtprobieme au biholomant. schem Wege durch Ueberxeinkünfte ju lösen, vorübergehen lassen wind,
und gibt fe ner der Melnun! Autruck, daß die Gehelmverträg⸗ mit den all irren Rezierun den einer Rey sion unterzogen werden saͤllten, da sie in ihrer geen wärtigen Gestalt mitt den Zit len underein hn siab, für rie Gagland in den riseg eingetreten ist, und da sie desbalb eiʒn Hindernis für einen demoktatischen Frieren bilden. Morrtll fäbrt: bei Begründung seineg Antrags aus, cas Volk fei Lurch die Enwick lung der Dinge besorgt und sei berechtiht, von er Re ier ung ine er⸗ neute Darstellung ihrer Keiegsz'ele und ibeet Anschauungen über die Autsichten, sie zu verwi etlichen, zu verlangen. In allen ketegführenden Ländern sel eine immer ftiärker werdende Bewegung zugunsten von ver⸗ nünstigen Friedens bedingungen vorh nden, um em strieg ein Gabe zu machen. Philipp Snowoen unterstützte dn Aut ag.
Im welteren Verlauf der Sitzung führte Balfour, anf dle Reden Mor ells und Snowrentz eingehend, aug: Seowden habe ge⸗ fragt, waz mit dem Aagttuck Friedengosfenstve gemeigt sei. Ge meme dami j den Bersech, duich eine Rede oder auf an zere Wense nter dem Vorwend) des Kzunschts nach emer ehrenvollen Brend gung deg Kriegen in den Kaa vf der Allnerten für die große Sache der Freiberi Zai'stracht zu b ingen und die ein elnen Ptitgüeder der Alliam ju ertmaͤtigen. Die Rede Snowteng set ela der kassischen Bei plele dafür. Jedermann wänsche die ehrenvolle Beendigung detz Krieg s, niemand wünsche den Krteg wegen itaeubwelcher untergeord= neter ründe foꝛtjusetzen. Snowden babe eine Uebersicht über bir Friesensonrschläge gegeben, dle von 3eit iu Zeit von den AUtittelm ächten aur gingen. Sei aber einer davon so gewesen, kaß ihn en veznünftig denkender Politiker alg annebi bare F ledensgrundlaa— härte betrachten könnsn? Gebe es irgendwelche Anzeichen rafür, daß Voischläge wie der Brlef des Kalsers von Oesserreich oder irgend⸗ welche anderen Vorscläge in der Absiat gemacht wurder, einen Fricden ju erhalten, den selbst eln Mann wie Snoaden als annehm⸗— baren Fiitten betrachten würde? Gogland babe memass trgend— melche Vorschläge zurückgertesen, die seiner Metaung nach auch nur iz gerinasfe Aussicht auf einen Frieder, wie 1hn alle wünschten, gr währt hätten. Ez sei gar kein Aazelchen dafür vorhanden, daß die deutsche Yterterung etz mit cinem Jolchen Friedenzangehot jemalg ernft gemelnt habe. Habe die deutsche Regierung jemals offen und deutlich ia einer ibrer Urkunden oder körer Neben ertlätz, daß Belgten auf- gegeben, wiederbergtstellt und wieder in eine Lage völlsger wirtschaft⸗ licher und volittscher Unat hängigkeit versetzt werden würde Sr kenne keine solche Grklä ung. ann bätrten es die dent chen Staatt-⸗ männer so dargestellt, als oh sie den engitlchen Staatsmännern annehmbate Frieden gzbeoingungen arg boten bätten und als cb die
englischen Staatsmänner darauf beftänden, den Krieg Ffoit⸗ zuletzen. Was immer die Abstchten Snowdeng sein mächten,
jein Verballen im Hause sei dana cuge tan, die Allilerten und ihre Freunde ju entmutigen und dle Mlitelmächte und ire Ferunde zu ermutigen. (Beisall) Dies lei eine jämmerliche Leiftung. Saomden scheine iu glauben, daß die Allierten in diesen Puntten mit Wiuson nicht über insimmten. Sopitl er wisse, kestehr keine Meinunggoerschte denhelt jwischen den Alllierten und Wilson über bie Krbegsitele. Snowven habe auch nicht recht, wenn er annthme, daß die Geheim verträge, die er erwähnt habe, dem Frieden bim erlich seien. Es set em Irrtum, anzunehmen, daß der Vertrag mit Italien dem Frieden im Wege stehe. Die Alliierten seien bereit, in ihrer Ge—⸗ samtheit auf alle vernünftigen Potsckläat jun böten. Aber Großn= britannten sei entschlofsen, seine Veiträge zu halten. Es sei jezt in erfter Linle die Aifgabr der Allnerten, den deutschösterreich schen Anftrengungen im Westen Widerstand zu leisten und alles
ju tun, waz möglich sei, um Raßland wtederhrriustellen, damit et wieder 1m Bewußtsein feiner rationalen Würde komme. Wenn Denschland irgendelnem Mitelted der Entente
vortenlbaffe Friedensbedingungen anböte, dann würde dieses Land tsoltert dafteben, kenn nur jo lange eien alle Bungetgengssen sftaik, wie sie zusammenbalten. Balsour schloß: „Wir alle a unschen ein hrenbolleg Ende des Krieges. Niemend wünscht einen Krseden zu schließen, der nut ein W. ffenftillftand sein würde. Di Wünsche aller Völter müss en befciediat werder, und die Frieder gbedingungen müssen dergestalt sein, daß sie die ewigen Ursachen und Retbungen beseiligen. Vadurch wird eine größere Sicherhelt erjeagt als durch dle hesten Vert är. Um aber dtese Sich, rheit zu erlangen, ist bie Gründung eintg Völkerbundes notwendig. Gänen solchen Frieden, wie ich ihn eben slüziert habe, werden wir niemaltz kekommen, roenn wir Snowdenz Rafschlägen folgen. Ich bin übersengt, daß dieser Frieden nur erreicht werden kann, wenn nit hbitz zum Ende aushaiten, ramit das üebal, unter dem die ganze Welt jetzt leidet, fich nicht mehr wiederholen kann.“
Der Zusatzantrag Morrell wurde im Unterhause abgelehnt.
— Im Oberhaus wurde über bie Lage in Irland ver⸗ handelt. Hierbei führte Lord Curzon u. a. aus:
Zwei Binge von großer Bedeuiung haben sich ereis net. Daz erste war die im Mat eisolgte Entdedung der unseligen und furcht⸗ bäaen Verschwörung der Sinnfeinführer mit dem Feinde. Dat andere areß: Ereignntg, vas die Lagt änderte, war das Vorgehen der zömtich⸗farpeliscken Geinlick kein, dte gemtinsam den Wiverstand genen die Tiensipflint antiet. Das war eine titekte Herassforderung der Obe ⸗hebril des Reiches in Angelegenheiten, in denen es noch nie in Frage gejogen worden war, baß das Rieichtparlament die böchste Macht habe. Unter diesen Umstaͤnden war es die Pflicht der Re— gierung, mit den Tatsachen zu rechnen und ihre Politik danach ein zmiichten. Die Persönlichkeiten, die jwangt weise verschikt worden sind, konnten nicht vor den Richter gebracht werden, ohne dem Femde die Wege anzugeben, auf denen die Regierung ihrem Vergeben auf die Spar gekommen war. Aber wenn eiager von ihnen unschuldig war, so hatte er das Recht, Berusurg einjulegen. Diese zwangt⸗ weisen Verschlckungen haben die Lage imiIrland wesentlich erleig tert, und soaar die nationalistischen Abzcordnetin teilen dieses Gefühl der
Erleichterung. MNnußland.
Die Erhebung der Tschecho⸗Slowaken dauert an und erschwert die Verbindung auf den sibirischen Eisenbahnen und die Versorgung der Industriezentren mit Lebensmitteln. Die Lage in Pensa ist laut Meldung der „Petersburger Telegraphen⸗ Agentur“ ernst geworden, da sich die Stadt in der Gewalt der Aufständischen befindet, die im Besitz von Panzerautomobilen und Artillerie sind. Ein ernster Kampf hat sich zwischen den Sowjettruppen und den Tschecho⸗Slowaken entwickelt. Ver⸗ siärkungen werden von allen Seiten nach den bedrohten Punkten entsandt. Gegenwärtig find die Tschecho Slowaken Herren der Städte Mias, Kojnetsk, Tscheljabinst und der Verbindungszo linien. Das Ende der Erhebung lasse sich für die nächsten Tage dank der Ergebenheit der tschecho⸗slowakischen Truppen gegen die Sowjets voraussehen, da alle Zwischenfälle nur durch ihre Offiziere und gegenrevolutionäre russische Elemente her⸗ vorgerufen worden seien.
Nach Meldungen der Moskauer Presse gehen die tschecho⸗slowakischen Truppen auf der Linie Tscheljabinst — Ufa vor. Bei Kischtym haben schwere Kämpfe stattgefunden, in denen die Sowjettruppen siegreich waren.
Nach einer amtlichen Mitteilung ist der Großfürst Michael Alexandrowitsch aus Perm entflohen.
Litauen.
Der litauische Nationalrat hat „W. T. B.“ zufolge die nachstehende n ,,, erlassen:
Nachdem der litauische Nattonaltat von Fer Grkläcurg der ellllterten Reglerunzen vom 3. Juni in Verlaihg Kerrtnig genommen hat und indein er dte Gerechtigkeit der Wiedeiberstellung Polenz ia den wirklich ethnographischen Grenzen arerkennt, stellt er fest: