1918 / 147 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 25 Jun 1918 18:00:01 GMT) scan diff

,, . f im feindlicher . * Abãnd e Untersagung des Handelt mit Gegenfländ ö rti ungsbebörde de üigen persönlicken Wobnorts von betreffend Siguidation von im Besitz fein Rr. hö6 das Gefetz zur änderung des Ge gu n an O0 . K 3 . ö ui i , dn lee m r. * Staatsan gehöriger befindlichen, Attien der 2 treffend die Gewährung einer Entschädigung an die i u. 9 n. M77 get. ilten Ausfert gang des Schah bedarfesch ins der juftändigen Aus. tinent alen Rhederei Aktien Gesellschaft in Hamburg. des Reichstags, vom 21. Mai 1906, vom 22. Juni 11 eder ho a,,, fertigungsbe hörde des Familtenwoh n. ort Müteilang zu machen. Auf Grund der Bekanntmachungen Yom 23 uh 16 Berlin W. 9, den 24. Juni 1918. ; e ! ;

Zur Entscheidung über den 3 der Bewilligung sind allein Reiche. Sele ßen, K , 9 Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer. die bürgerlichen Ausferliaunasstellen zustãndig. Sie haben dabet die Gesetzbl. S. 223 . ,, 3659 3 pin *, 9 der Bestimmungen der Reichzstelle für Schuhbversorgung für die bürger⸗ dation der Aktien Ur. 37 ; ö. . liche Bevölkerung juarunde zu legen und sind an eine auf der Be; Continentalen Rhederei Aktien Gese . . scheinlgung von den Di zsplinarvorgesetzten eiwa bezeichnete Stückabl' burg angeordnet und auf Grund des 3 2 6 oder Iitenge nicht gebunden. Es findet also 4 der S- kanntmachung machung vom 15. November 1917 Neichs · Hesetzbl. 19 der Reiche ftelle für Schuhoersorgang vom 27. März 1818 über Schuh bestimmt, daß nach Ablauf einer Frist von 6 Wochen von dem bebarfescheine Anwendung Täge dieser Verößfentlichung an diese Aktien für kraftlos

II. Ma rineangehörige. erklärt werden fönnen und neue Aktienurkunden dafür aus— 87 gestellt werden.

Auf Grund des 8 2 der letztgenannten Bekannt⸗ machung und der Bekanntmachung des Senats vom 30. Nobember 1917 (Amtsblatt S. 2172) werden die In⸗ haber dieser , behufs U. ; i Re i Wochen vom

Ge verbetreibende dürfen an Marineangehörige Schubwaren nur un g . 1 6 , . für auf Gr end eins von der iu sändiden bürgerlichen Aus fertigun gsstelle . ig r d n uh ew dmke, hr tung fur aus gefertigten . , die Verwaltung lee,, e ,, unter

uubbedarfsscheine sin! fertigen für: Beachtung der folgenden Vorschriften anzumelden.

qe h , be , ür d ü lh ffn und Beamte der Die Anmeldung muß die Angabe enthalten, welchem

Marine, Staate der Inhaber der Altie angehört und wann er sie er⸗ worben hat. Ist sie nach dem 31. Juli 1914 erworben, so

2. Deckofft tere, Mustkmeister, Unterärnite, Offizler und Be⸗ . amtenstesspeitẽtter und sonstige Unteroifistere der Marine, sind außerdem die Vorbesitzer seit dem 1. August 1914 und

angehörlgen, die außerbals des derzeitigen persönlichen Wohnorts Nummer 8

nech einen Familienwobnott im Deutschen Reiche bahen, bat ferner eier ilg ungarn Ser Bericht. Wien, 24. Juni. (WB. T. B.) Amtlich wird verlautbart:

Die burch Hochwasser und Witterung sunbill ent⸗ standene Lage veranlaßte uns, den Montello und einige Abschnitte anderer auf dem rechten Pia ve⸗Ufer erkämpften Stellungen zu räumen. Der hierzu schon vor vier Tagen erteilte Befehl wurde trotz den mit dem User⸗ wechsel verbundenen Schwierigkeiten so durchgeführt, daß dem Gegner unsere Bewegungen völlig verborgen ge⸗ blieben sind. Mehrere ber bereits geräumten Linien waren gestern das Ziel starker italienischer Geschützwirkung, die sich stellenweise bis zum Trommelfeuer steigerte. Auch feindliche Infanterie ging gegen die von uns verlassenen Gräben zum Angriff vor; sie wurde durch unsere Ferinbatterien zutück⸗ getrieben. Der Chef des Generalstabes.

„Mögen die Beratungen des Staatarafs, so drabtete Giaf ven Hertling, von dem selden Persreuen zu den Mettelmächten ge— leitet sein, welch“ sir dem polnischen Bolte gegenüber durch die Prollamai on des 5. Nopemter zeigtan. Graf Burian versicherte, daß er nach Kräften den Ausbau des polniscken Staates zu unter- stützen sich bemühe trotz der verschiedenen, durch die Verhälintsse des gegenwärtigen. Augenblicks hervorgerufenen Schwieriakelten. Ich habe die begründete Voff aung, so schließt das Telegramm, daß gleich zeitig mit den Arbeiten des Staatgiatz, welche den toneren Aufbau eines freien Polens zum Zlel haben, infolge der zwischen den Re— sierungen Ocesterreich Ungarng und des Deutschen Reicheg im Gang befindlichen Verhandlungen eine Grundlage geschaffen wird, auf der das polnische Volk selbst über die Zukunft Polens wird entscheiden 3 in einer Weise, welche stine Größe und sein Wohlergehen

Bekanntmachung.

Dle Grünwarenhändlerin Frau Dorothee Bilgenroth Flvers, Wöllmerstraße Ne. 13, hier, ist zum ; i affie ln wieder zugelassen. zum Han del mii

Harbuig, ben 19. Juni 1918.

Die Pollzeidirektion. Tile mann.

e. GSekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernbaltung unzuvenlg peisonen vom Handel vom 23. September 1915 e S. 83 hahe ich dem Schanlwirt Hans Martins in Berlin- Sch zue⸗ berg, Wöhaber der Schankaitischaft Zum Schlemmerkelrer“, Herlin, Jägerstraße 13, durch Verfügung vom heusigen Tage den handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfz wegen siajuperlässigkett in bezug, auf dlesen Handelsbetried unterfagt. Gleichjeltig habe ich di: Schließung der Schankwirtschaft . , . . 8 . Hetkannt · nachung ur nschränkung de⸗ eisch⸗ un ettheibtau 8. Oklober 1915 (RGBlI. S. 714 angeordnet. ö

Berlin⸗Schöneberg, den 19. Juni 1918.

Der Polijeipräsident zu Berlin.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnaädigst geruht:

den vortragenden Rat in Allerhöchstihrem Zivilkabinett, ren Regierungsrat Dr. Dry an,, Geheimen Oberregierungsrat zu ernennen. m

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

auf Grund des 5 28 des Landesverwaltungsgesetzes vom

30. Juli 1883 (GesetzSamml. S. 195) den Regierungtzrat

Dr. Loesener in Merseburg zum Mitglied des Bezirkzaus—

schußes in Merseburg und zum Stellvertreter des Regierungg—=

präsidenten im Vorsitz dieser Behörde mit dem Titel Ver waltungsgerichtsdirektor auf Lebenszeit zu ernennen.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Maßjestät

Dem Staatsrate wurden zur Beratung vorgelegt ein Gesetz, betreffend den polnischen Landtag und Wahl⸗ ordnungen dazu, ein Wehrgesetz, Gesetze betreffend die Ein⸗ , ö 3 , n, .

ein Gesetz, betreffend die Leiter von Bauarbeiten. Die 2 e icht. zur Behandlung aller dieser Gesetze im Staatsrat nach der J en, . 2 Septemberverordnung erforderliche ö der Oklupationt⸗ Sofia, 22. Juni. (W. T. B.) Heer es bericht.

Mazedonische Front: An mehreren Stellen der Frent,

mächte ist, laut W. T. B.“, erteilt, die Entwürfe waren aber . den Oktupatlonsmächten fo spät vorgelegt, daß die sachliche besonders zwischen dem Ochrida⸗ und dem Prespa⸗See, in der Moglenagegend und nahe der Strumamündung, war die Feuer⸗

Prüfung nicht mehr möglich war. Die Geltendmachung von tätigkeit auf beiden Seiten zeitweise lebhafter. In der Moglena⸗

Einwendungen wurde daher deutscherseits für den Lauf der J Beratungen ausdrücklich vorbehalten. Bezüglich des Gesetzes gegend und östlich des Wardar zerstreuten unsere Vorposten durch Feuer feindliche Sturmabteilungen.

über den polnischen Landtag und die Wahlordnung brachte der Generalgouverneur besonders zum Ausdruck, daß die Entwürfe in ihrer vorliegenden Form die über das ganze Land ver⸗

J.

Dle Versoraung der Angehörigen der deutschen Marine sopwie derlenigen Angehü igen verbü deter Marinen, die sich in dienstlicher Gigenschaft im Suland aufhalten, erfolgt durch die bürgerlichen Aus⸗ sertigungsstellen nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.

die für Beschaffung ihrer Dienstbekleidung selbst zu sorgen

haben.

Die Ausfertigung des Schuhbedarftscheins setzt voraus, daß den

Marinean gehörigen von dem Diizipltnatvorgesetzten eine Bescheinigung Über die Notwendigkeit der Beschaff ng ausgestellt wird. Viese Be⸗ schelnigung bat folgende Angaben zu enthalten; ;

1. Dlenstarad, Name und Truppenteil des Inbabers,

2. Amt und Menge des als notwendig anerkannten Schuhwerks,

3. Ort der Ausstellung,

4. interschrift des Di ziplinarvorgesetzten sowie Stempel des

Truppenteils oder der milttärischen Behörde. Die bürgerlichen Ausfertigungsstellen sind an die Art und Menge

dez als notwendig bezeichneten Schuhwerks gebunden. Eine Nach⸗ prüfung des Bedarfs findet nicht statt.

10.

Die Schuhbedarfsschelne können sowohl von der für den perssn— lichen Wohnort zuftändigen bürgerlichen Augfertigungestelle aus⸗ efertigt werden, wie auch von derjenigen, die für den derjettigen in⸗ Andischen Liegebafen des Schiffes, auf dem der Marineangehörige Vienst tut, zuffändig ist. Wenn ein persönlicher Wohnort im Deutschen Reicke oder ein inländischer Liegehafen des Schiffeg nicht vorhanden ist, oder wenn besonders auf der Bescheinigung des Disttpltrarvorgesetzt'n als dringend anerkannte Ausnahmefälle vor⸗ liegen, so werden die Schahbedarftschelne von jeder bürgerlichen Aug fertigun gostelle auegefertlgt.

Wegen der Verständigung der Ausfertigungsbebörden des Famillen⸗ wohnorts und des derzestigen persönlichen Wohnorfä fiaden die Bestimmungen des 5 6 Abs. I eatsprechende Anwendung.

III. Kriegsgefangene.

3

Für Angehörige des deutschen Heeres und der deutschtn Marine, die sich in feindlicher Gefangenschaft befinden oder im neutralen Aus. land interniert sind, dürfen Schuhbedarfsschelne nicht ausgefertigt werden. Antragsteller sind an die zustaͤndigen Grsatztruppenttile oder Stammarineteile zu verweisen. .

Für die in Deutschland untergebrachten Krlezs⸗ und Zivil— gefangenen feindlicher Länder (auch für Offiniere uud Beamie im Dfftziergrange) därfen Schuhhbedarftzscheine nicht ausgefertigt werden, solange die Gefangenen den Milttärbehörden unterstehen. Die An. tragstrller sind an das zuständige Gefangenenlager zu verwessen. Das gilt auch für die Kisegg- und Ziwilgefangenen solcher Länder, mit denen der Frieden geschlossen ist.

§ 13.

Solchen in Deutschland befiablichen Kriegsgefangenen, die zu den sogen. DeutschRufsen' gehören, können Schuhbedarfsscheine von jeder Ausfertigungsstelle ausgefertigt werden, wenn die Notwendigkeit der Beschaffuag durch die Kommandanmsun des Stammlogers he— scheinigt und in der Bescheinigung auwdrücklich vermerkt ist, daß sie „für einen einjeln untergebrachten drutsch⸗ussischen Kriegs⸗ gefangenen“ gilt.

§14. Zivilgefangene, die zur freien Arbeit entlassen sind und demnach nicht mehr der Mtlitätveiwaltung unterstehey, sind nach den Vor⸗ schriften für die bürgerliche Bevölkerung zu behandeln.

§ 15. Dlese Bekanntmachung tritt mit dem 1. Juli 1918 in Kraft. 5§5 16.

Die früheren Anordnungen ber Reichgbekleldungsstelle und der Reichtstelle für Schuhversorgung über die Versorgung der An. gehörtgen des Heeretz und der Marine mit Schuhwaren treten hiermit außer Kraft.

Anmerkung: Nach 5 3 der Bundesratsverordnung über die Er— richtung einer Relchsstelle für Schuhversorgung vom 28. Februar 1913 wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 15 g00 oder mit einer dieser Strafen bestraft, wer der Bekanntmachung über die Versorgung der Heeres und Marineangehörigen sowie der Kriegs- und int n genen mit Schubwaren zuwiderhandelt.

Neben der Geldstrafe kann auf Einziehung der Gegenstände erkannt werden, auf welche sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht.

Berlin, Kronenstraße 50 / 2, den 20. Juni 1918. Reichsstelle für Schuhoersorgung. Wallerstein. Dr. Gümbel.

Beliagnntm achung,

betreffend die Ausgabe von Schuldyerschreibungen der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank in München auf den Inhaber.

Der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank in München wurde die Genehmigung erteilt, innerhalb der esetzlichen und satzungsmäßigen Umlaufsgrenze nachstehende auf en Inhaber lautende Schuldverschreibungen in den Verkehr zu bringen: Stücke 4 0½ige unverlosbare Pfandbriefe: b 200 Lit. GG zu M6 5000 Nr. 11601— 11800 1000000, 3000 Lit. HH zu M 2000 Nr. 58001 - 61000 6 900000, 5000 Lit J zu M6 1000 Nr. 134001 139000 5 000 000, 3600 Lit. KR zu G 500 Nr. 100401 - 104000 1800000, 4000 Lit LL. zu C6 200 Nr. 111001 —- 115000 Soo 000, 4000 Lit. MM zu MS 100 Nr. 96001 100000 400 000,

19800 Stucke zusammen S6 15 000 066. München, 19. Juni 1918.

Königlich bayerisches Staatsmintsterium des Innern. . A.: von Völk, K. Ministerialdirektor.

vorhandenen Beweisstücke sind beizufügen. Die Staatsange⸗ hörigkeit der Besitzer und Vorbesitzer ist auf Erfordern durch öffentliche Urkunden nachzuweisen. .

Die Entscheidung darüber, ob auf die Anmeldung die Kraftlosserklärung der Aktien unterbleiben soll ader wie sonst mit diesen Aktienrechten zu verfahren ist, trifft die Deputation

für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Hamburg, den 21. Juni 1918.

Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Strandes.

——

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangsweise Verwaltung und die Liquidation des in ländischen Vermögens ausgebürgerter Landesflüchtiger, vom I2. Jult 1917 (RGBl. S. 608) ist für die folgende Unter⸗ nehmung die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

774. Liste.

Gesamtvermögen: Das gesamte im Inlande befindliche Ver- mögen des durch Erlaß vom 16. Juni 1916 ausgebürgerten landesflüchtigen Emil Hippolyt Fullus Viktor Masson, geb. 6. Januar 1877 ju Chatean-Saling, zuletzt in Chateau, Salins (Zwangs verwalter: Amtgerichtssekretär Ebethart in Mörchingem).

Straßburg, den 17. Juni 1918.

Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J A.: Bi ckell.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangt⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (NGBl. S. 487) und vom 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

775. Liste.

Besondere Vermögenswerte: Die Forderung von 25 168, 20 4K nebst Ho / a Zinsen seit 1. April 1913 der franjösischen Staatg⸗ angehörigen Ehefrau Famill Bernhelm, Kaufmann, Karoline Johanng Kamilla geb. See, in . und Dr. med. Eugen Franz Karl See, Assistenzarzt, zuletzt in Mülhausen, jützt ohne bekannten Wohn und Aufenthaltsort, gegen Johann Franz Karl Gutbrod, Zabnarzt, früher in Schlettstadt, jetzt in Butnos Atres, und Ehefrau Emma Odilie geb. Waibel. Jur i reg dieser Forderung ist auf Blatt 1128 des Eigentumsbuchs von Schleti⸗ stadt elne Hypothek eingetragen (3wangtverwalter: Rechisbeistand Eckel in Schlettstadt).

Straßburg, den 17. Juni 1918. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Bickel.

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Paul Reinhard Matthes, jetzt hier, Kalser⸗ Friedrichstr 42, wird gestatter, den durch unsere Verfügung vom 24 Marz 1917 gemäß § 1 der Bundegratzverordnung vom 23. Stp- tember 1915 untersagten Handel mit Gegenständen des täg— lichen Bedarfs, ins besondere mit Waschmitteln jeder Art, Bleich⸗ und Stärkeersatzmitteln, Schmiertran und Fischtran, wieder auszun ben.

Leipzig, am 17. Juni 1918.

Der Rat der Stadt Lelpzig.

—— Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundegratsverordnung vom 23. September 1915, betr. die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGGl. S. 603), haben wit dem Dr. Rosen feld, Ari in Tambach, und seiner Ehefrau den Betrieh der gewerbsmäßigen Ver— pflegung von Fremden und die Lugübung der Speise« wirtschaft untersagt. Die Verfügung tritt mtt dem 1. Jult 1918 in Craft.

Ohrdruf, den 10. Junt 1918.

Herzoglich Sächsisches Landratgzamt. Dr. Weidner.

Dr. Weber.

GSekanntmachung.

Wegen Unzuverlässigkeit habe ich gemäß 5 1 der Verordnung det Bunde rats zur Fernhaltung unzuyerlässiger , vom Venen vom 23. September 1915 (RGöBl. S. 603) dem Speiereihändler Nikolaug Ries in Metz, Brunnenstraße 5 wohnhaft, den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs untersagt und gemäß § 29 der Verordnung über den Verkehr mit Zucker vom 17. Oltober 1917 (RGI. S. 914) den Betrieb seines Spezerelgeschäftg,

Biunnenstraße 9, hier, geschlossen.

Metz, den 22. Junt 1918.

Der Polizeidirektor. Stadler.

deren Staatsangehörigkeit anzugeben. Die über den Erwerb

des Königs hat das Staatsministerium den Regierunggrat Dr. von Mantey in Frankfurt a. O. zum Stellvertreter den Regierungspräsidenten im Bezirksausschusse in Frankfurt a. O. abgesehen vom Vorsitze, auf die Dauer seines Hauptamts am Sitze des Bezirksausschusses ernannt.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts—⸗ angelegenheiten.

Dem Privatdozenten in der philosophischen Fakultät der Universität in Breslau, Oberlehrer Dr. Hil ka ist das Prädikat Professor beigelegt worden.

wischen der Königlich preußischen Regierung und der Regierung des Großherzogtums Mecklenburg— . ist nachstehende Vereinbarung abgeschlossen worden:

Die Reifezeugnisse und die Versetzungszeugnisse der gymnasiglen Studienanstalt in Rostock sind als gleichwertig mit den entsprechenden Reifezeugnissen und le m nnn n der preußischen Studienanstalten gymnasialer Richtung anzu⸗ sehen. Demgegenüber . die entsprechenden Zeugnisse der preußischen Studienanstalten als gleichwertig im Großherzogtum Mecklenburg⸗Schwerin.

Berlin, den 15. Juni 1918.

Der Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten. Schmidt.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Gewerbeassessor Möbius in Erfurt ist zum 1. August d. Is. nach Brieg versetzt und mit der vorübergehenden Ver⸗

worden.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung italienischer Unternehmungen, vom 24. November 1916 (RGBl. S. 1289) in Verbindung mit den Verordnungen vom 26. November 1914 (RGBlI. S. 187) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist nach Zustimmung des

rrn Reichskanzlers über die Beteiligung der italienischen Staatsangehörigen Margarete Sinibaldi in Capri an dem in Berlin, Markusstraße 22, Ecke Blumenstraße 71, belegenen Grundstück die Zwangsverwaltung angeordnet GVer⸗ walter: Kaufmann W. Regenberg, hier W. 30, Hohenstaufen⸗ straße 37). Berlin, den 17. Juni 1918.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Neuhaus.

t

Die durch Erlaß vom 18. August 1916 angeordnete hen , nne ge über das den minderjährigen russischen taatsangehörigen Alexel und Manuela von Basiner in Bonn aus dem Nachlaß der Witwe des Geheimen Regierungsrats Dr. Bücheler zugefallene Vermächmis ist aufgehoben. Berlin, den 19. Juni 1918.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Neuhaus.

Bekanntmachung.

In Neubearbeitung sind fertiggestellt und an die amtlichen Verkaufsstellen von Kartenwerken der Königlich Preußischen Landesaufnahme übergeben worden:

A. Meßtischblätter 1: 25 00.

Nr. 723 Kabienen. tich

Alle Bestellungen auf Karten sind an diejenige amlliche Verkauft stelle von Karlenwerken der Königlich Preußischen , zu richten, in deren Bezirk 96 der Besteller efindet.

Berlin, den 15. Juni 1918.

Königlich Preußische Landes aufnahme. Der Chef des Eichen . n ö. Generalstabe.

Bekanntmachung.

Das gegen den Kaufmann Fri ein 1, Hügelstraße 3 am 53. November 1917 erlaffene Sin ,, ich, bis anf den, Handel mit Rahrung s. und Genußmitteln ku rückgengmm en. Der Handel mit diesen Gegenständen Heinz auch fernerhin verboten. Barmen, den 20. Juni 1918.

Die Polhzeiperwaltung. J. V.: Köhler.

waltung der dortigen Könlglichen Gewerbeinspektion beauftragt

Kriegswucheramt. J. V.: Dr. Falck.

**

Bekanntmachung.

Gemäß S 1 der Bundesratsverordnung zur Fernhaltung unzuver⸗ sisfiger Personen vom Handel vom 253. September 1915 (RGB. S. S03) ist dem Händler Eparisto Gerarduiit, Cö5ln, Krefelder. sraße ⁊ᷓ, der Handel mit Nahrung mitteln aller Art, namentlich aber die Herstellung und der Vertrieb von Speiseein sovle die Führung von Verkanfsstellen für Speiseeig untersagt worden. Die Kosten dieser Veröffentlichung hat Gerar⸗ unt zu tragen.

Göln, den 19. Juni 19183.

Der Oberbürgermelster. J. V.: Dr. Best.

Gekanntmachung.

Dem Mllchbändler Fosef Hanke in Habinghorst, Hugo⸗ sraße Nr. 21, habe ich auf Grund der n . 23. Seytember 1915 (RGBl. S. 603) den Handel mit Milch nigen Unzuverlässigkeit bis auf weiteres untersagt.

Dortmund, den 18. Juni 1918.

Der Landrat. J. V.: Dr. Bu iicha id.

Sekanntmachung.

Dem Händler Michael Kasickhe, hier, Eddilbüttelftraße Nr. 38, haben wir heute auf Grund der Bekanntmachung jur Fernhaltung unjuyerlässiger Personen vom Handel vom 23. September 19185 den handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs unter sagt.

Harburg, den 19. Junk 1918.

Die Polizeidirektion. Tilemann.

(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

Nichtamtliches. Dentsches Reich.

Preußen. Berlin, 25. Juni 1918.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll⸗ ind Steuerwesen und für Justizwesen hielten heute eine Sitzung.

Der deutsche Gläubiger⸗Schutzverein für das feindliche Ausland, Berlin W. 15, Kaiserallee 205, ist nach dem deutsch⸗russischen Friedensvertrag zur Abwickelung der Außenstände und sonstigen privatrechtlichen Verbindlichkeiten gegenüber russischen Schuldnern besonders berufen. Er ist in der Lage, deutschen Gläubigern im Inland befindliche Vermögenswerte ihrer russischen Schuldner nachzuweisen, damit sie dlese zur Befriedigung ihrer Forde⸗ rungen heranziehen können. Mit Rücksicht auf ein rasches und einheitliches Vorgehen wird, wie „W. T. B.“ milteilt, daher deutschen Gläubigern empfohlen, sich baldigst an den genannten Gläubigerschutzuerein zu wenden. Bei Anfragen an den Verein sind im Interesse beschleunigter Beantwortung die Namen der russischen Schuldner in streng alphabetischer Reihen⸗ solge aufzuführen.

Sach sen⸗Coburg⸗Gotha.

Am 21. Juni sandte Seine Königliche 366 der ßerzog Karl Eduard, laut Meldung des „W. T. B.“, solgendes Telegramm an Seine Majestät den Kaiser: Anläßlich der 100. Wiederkehr bes Geburtstages Herzog Ernfl II. gedachten wir detz wellhlickenden Fördererg deutscher Cinhelt heute in einer Feler an seinem Denkmal. Bei diesem n. ich begeisterten Herzens mit meinen Coburgern und Gothaern Guerer PMtajestät daz Gelsbnis unerschütterlicher Dundestreue. Karl Edu ard.

Hierauf ist aus dem Großen Hauptquartier folgende Antwort Seiner Majestät des Kalsers eingetroffen: Für Dein und Deiner Coburger und Gothaer treueg Gedenken danke ich on Herjen. Leben und Arbeit Herzog Ernste II. waren der Einlqung Heutschlandz gewidmet. Da wird al undergäng⸗ liches Verdienff unvergeffen sein. Welche relchen . dle Gr reichung die seg Zieles getragen hat, hat die jetzige Jeit de Kriegeg * unsere Existen; geieigt. Wir werden si? mi Gottes Hilfe chaupten zu floljer wuͤrbiger Zukunft. Wilhelm J. R.

An tat

Handels minister

streute deutschstämmige Bevölkerung Polens von jeder

parlamentarischen Vertretung augschließen würden, und doß er

deshalb erwarte, daß es im Einvernehmen mit der polnischen Regierung und dem Staatsrat möglich sein werde, in den kommenden Beratungen die Entwürfe so umzugestalten, daß auch der deutschstämmigen Minderheit in Polen eine par⸗ lamentarische Vertretung gesetzlich gewährleistet wird.

Rußland.

Die Ententevertreter antworteten laut Meldung des „W. T. B.“ aus Moskau auf die Note Tschitscherins, daß sie ihre Schiffe aus den russischen Häfen nicht entfernen könnten, da sie zum Schutz der Ententetruppen und der Kriegs⸗ geräte, die vor dem Brester Frieden gelandet wurden, dort verbleiben müßten.

Die neue sibirische Regierung soll sich mit der Bitte um Unterslützung an China gewandt, jedoch eine abschlägige Antwort erhalten haben.

Nach Meldung der „Petersburger Telegraphen⸗Agentur“ ist Sys ran von Tschechen und weißer Garde besetzt worden. Die tschechischen Truppen und Kosaken rückten auf Kusnezk und Pensa vor. Zwischen Tahil und Newojanski⸗ werken habe ein . Kampf stattgefunden.

Orenburg soll von Kosaken umzingelt sein.

Bulgarien.

Die enbgültige Zusammensetzung des Kabinetts Malinoff weist, wie ‚W. T. B.“ aus Sofia gemeldet wird, folgende Ministerliste auf:

Ministerpräsident und Minister des Aeußern Alexander Maltnoff, Minister des Innern Takeff, Finanzminister Liaptscheff, Justizminister , Unterrichts minister Kosturko ff, Kriegsminister Generalleuinant Sava rng.

Professor Danailoff, Ackerbauminister Madjaroff, Bautenminister Muschan off, Eisenbahnminister

Wolloff. Ukraine.

Der Stab der gegen den Don-Aufst and gesandten Sowjettruppen befindet sich, wie die Kiewer Presse meldet, in Alexikomo an der Bahn Borissoglebsk Zarizyn, die Truppen gehen auf Ujurpina vor. Die bei Zarizyn kämpfenden Truppen werden von einem Reisenden auf über 10 000 auf jeder Seite geschätzt. Ja Stawropol befindet sich eine zusammengesetzte Matrosen⸗ und Rote⸗Armer⸗Abteilung zum Kampf gegen Denitin, dessen Vortrupps am Kalausfluß, östlich Stawropol, stehen.

Die östlichen Schwarzmeerhäfen Sotschi, Gudaut und Adler sind in der Hand der Bolschewiti.

Die Wahl des Metropoliten Antoni ist laut „W. T. B.“ vom Konzil bestätigt worden. Der ukrainische Kultutz⸗ minister sagte auf dem Konzil, daß die Regierung gegen die Person des Metropoliten nichts einzuwenden habe und ihn be— stätigen werde. Die Bestätigung Antonis durch den Moskauer Patriarchen trotz Ersuchens der ukrainischen Regierung um Auf⸗ schiebung bis zum Spruch des Konzils sei eine Beleidigung der ukrainischen Regierung gewesen. .

Victor Lanin wurde zum Sekretär der ukrainischen Ge— fanbtschaft in Berlin ernannt.

riegsnachrichten. Berlin, 24. Juni, Abends. (W. T. B.) Von den Kampffronten nichts Neues.

Großes Hauptquartier, den 25. Juni. (W. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.

Das tagsüber mäßige Artilleriefeuer wurde am Abend in einzelnen Abschnitten lebhafter. Die Erkundungstätigkeit blieb regé Südlich der Scarpe und auf dem westlichen Avre⸗ i r machten wir Gefangene.

Heeresgruppe Deutscher Kronprinz. Nach starker Feuerwirkung griff der Feind mit mehreren Kompagnien auf dem Nordufer der Aisne an. Im Ge genstoß wurde der Angriff abgewiesen.

Heeresgruppe Herzog Albrecht.

Die Zahl der gestern früh von brandenburgischer und aer, n. r östlich von Badonviller eingebrachten gefangenen Amerikaner und Franzosen hat sich auf mehr als 60 erhöht. .

Leutnant Billik errang seinen 20. Luftfieg. Der Grste Generalquartiermeister. Ln dendorff.

Tür kischer Bericht.

Konstantinopel, 24. Juni. (W. T. B) Tagesbericht. Paläßstina front: Von der Küste bis zum Jordan stellen⸗ weise lebhafte Artilleriekämpfe. Feindliche Lager und Be⸗ wegungen im Jordanbecken und bei Jericho wurden von unserer Artillerie mit beobachteter guter Wirkung beschossen. Die rege Fliegertätigkeit hält an. Nebellen, welche die Hedschasbahn nördlich Kalats el Hesa in , wurden durch unseren Gegenstoß zurückgeworfen. Ssten: Dilman am Urmiasee wurde von uns im Kampf mit von unseren Feinden unter⸗ siützten Banden besetzt. Auf den übrigen Fronten ist die Lage unverändert.

Der Krieg zur See.

Berlin, 24. Juni. Amtlich. . T. B.). Unsere Unter⸗ seeboote haben auf dem nördlichen Kriegsschauplat, vorwiegend im Kanal, wiederum 17 500 Br.⸗R.⸗T. feindlichen Handelsschiffsraums vernichtet.

Der Chef des Admiralstabes der Marine.

Parlamentarlsche Nachrichten.

In der Sitzung des Hauptausschusses des Reich s⸗ tags hlelt der Staatssekretär Dr. von Kühlm ann bei Re ratung des ru mänischen Friedensvertrages laut „R. T. B.“ folgende Rede:

In meien Darlegengen zur allgemeinen polltischen Selte des Berdfungzstoffes kann ich mich wobl kurz fassen, da bterüber in der Seffentlichkett schen ein sehr reger Meinungzaustausch ftattgefunden bat. Vle schwierigstön Fragen deg Fiiedengschlufses waren die territorialen Fragen. Desterreich⸗ Ungarn konnte als ohne Kriegt⸗ erklärung überfallener Nachbar auf eine Grenngestaltung dringen, weiche derartige Vorgänge sü⸗ die Zukunft ausschloß. Bulgaren haue den vollberechligten Anspruch darauf, etnesteils alles das wier er zuge winnen, was. Rumänten durch ven heimtückischen Neberfal im zweiten Balkankriege ibm entrissen hatte, und drüber bin. aug, in Erfüllung alter nationaler Wünsche, nicht nur diesen Teil ver Dobrudscha, se,. auch die Norddobrudscha mit dem Mutterlande zu verelnigen, in welchem zahlreiche bulgarssche Kolonien von langer Band ber den bülgarischen Gedanfen gepflegt und prepaglert hatten. Für die Wiedergtwianung des an Rumänten verlorenen Gebies hatten dle Zentralaächte Galgarten Ein e gn gegeben, für die Norddohrudscha war das nicht in dem gleichen Maße der Fall; abet alle dirt Verbündeten hielten es einstimmig für billig und gerecht, die von den verbündeten Ciuppen besetzte Norch⸗ bohrudscha später gleichfalls an Bulgarien fallen zu lassen. Da dieses Gebiet aher gemeinsam bon Deutschland, Bulgarien und der Türkei erobert worden war, schien eg billig und kas wurde auch im Piinziy von allen Seiten anerkannt daß der Ueber gang diese Gehletz an Bulgarien erst nach einer Außelnandersetz ung unter den Bundesgenossen erfolgen sollte. Die Ausetnardersetzungen mit den bet en Zentralmèschten boten keine Schwlergkelten. Z vischen Balgarten und Deuischland beztehungzweise Oesierreich schwebten einige laufende Fragen ronomischer Natur, deren Grledisung keines. wegä große, unüberbrückbare Schwierigkelten bietet. Anders lag es zwischken Bulgarlen und der Türkei. Die Türkel hatte sich an der Geyberung der Dobrudscha mit erheblichen Truppenmengen btt⸗sligt und hierbei durch Krankheit und Gefechte viele Leute legen lassen, milhin bierfür erhebliche Opfer an Gut und Ilut gebracht. Vie Turkei; suchie blerfür Kompensationen auf dem Ge⸗ biete, das unmittelbar vor dem Eintritt Bulgariens in den RKrteg von der Türkei an Bulgaritn an ver Maritza ab⸗ getreten war. Ditse damals in ziemlicher Haft durchgi führten Ronzessionen haben in der Tat eine böchst unerwünsckte Grenze ge= schaffen. Namertlich ist die Vorstadt Karggatsch von Adrianopel an Bulgarien übergegangen. Jedem objektiv Betrachtenden war es an- jwelfelbaft, daß hier etwas gescheben sei, wag auf die Dauer nicht bessehen könnte, vnd doß bierüber freundschaftliche AuLelnandersetzungen und Klarstellungen ein Gebot der Notwendigkeit selen. Lelder bestehen jwischen unseren beiden Perbürdeten nech auß den Halkankriegen gemiffe gefühlgmäßige Nuß immigkeiten, welche die Bebandlung der so keiten Grennfragen dornig erscheinen laßsen. Deutschland und Oefler⸗ reich haben scch biz heute nach Kräften Femübt, einen Ausgleich zu schaffen, welcher den beiderlelftgen Wünschen vnd Interessen entspricht. Je eber ein solcher Ausgleich erfolgt, je eber dur endgültige Uebergang der Rorddobrudscha an Bulgarien vor sich gehen kann, desto besser für das Interesse des gesamten Büändnissegß. Der Voischlag des Kondominsums ist von der Türkel und von Bulgarjen autgegangen, die gleichzeitig mit einer Reibe von Aiternativdorschlägen an ung herangetreten sind; unter diesen war der einge, auf dem beide sich einigen konnten, der eines Konzomintumz. In dlesem Sinne ist dann auch beschlossen worden. Die Einrichtung des Kondomirlumt wird einer gründlichen Beratung jwischen den Verbündeten bedürfen, und es wäre sehr erfreulich, wenn eine Einigung jwlschen Bulgarien und Türkei ung dieser Aufgabe entheben würde. Dle österreich isch= ungarischen Grenzregulicrungen haben in der dentschen Oeffentlich⸗ kei kaum eine Krit erfahren. Der rumänische Friede ift ein Tell des gesamten Offfciedensg. In BrestLitowsk hat Oesferreiqh⸗ Ungarn die deutsche Polltik in ungigennützigster und lryalster Weise unterftützt, obgleich die dortigen Verhandlungen in territortaler Hinsicht öfterrrichisch-unggrische Interessen nur sehr wenig berührten. Deshalb war eg nur selbstverstänndlich, daß wir hier unseren Bundeg. genofsen bei dea Grenzfragen in den Karpalhen gleichfalls loval unterftüßgten. Die gan genaue Gräße des abgetreteneg Grenifttei feng wltd fich eist angehen fassen, wenn eine endgältige Festsetzung erfalgt ist. Das Bestreben, auch das Bestreben ö welche von