Fur bestiimmte Aufgaben löanen die Zwelgwlitesch ftzstellen Ortzaugtschüsse bilden.
§ 13.
Die Tatigkeit al Mit lied der Vertteterversammlangen und der Aue shüsse bei den Wu schaftsstellen ist edrenamilich Die 13 währung von Reiselosten und angtm ssenen Tagegeldern ist zul sig.
§ 14.
Zur Deckung des entstebenden GYeschäftsaufwandes sind die Reich * stelle für Textil wirischaft und die Reichs wirtschartg ttellen berecht gi, Gebühren und Abgaden ö. ö Ein bei Aufl fung verbleibenden Urbersch ß fällt der Re chakasse zu.
Die ge en eifolgt auf Ersuchen des Vorsitzenden der R eichsstelle für Texriilwirschaft order din Au sschusses der Relchtg⸗ wirischafisstelle noch 5 landes gesetzlichen Vorschtiften über die Bei⸗ treibung öffentlicher Ab aber. .
; ö , . Geschäfts führung der Relchsstelle für Textil⸗ wirtschaft können durch die Reichsstelle auf die Recha wirtschafts siellen umgelegt werden.
§ 15. ͤ
Der Reichgkaniler und die Reichgstelle für Tertilwirtschaft sind befugt, sich in den Sitzungen der Reichzwirtschaftestellen und ihrer Organe durch Kommifsare vertreten zu Lassen,.
Jeder Kemasssar bat das Recht, die Beschlüsse und Maßnahmen der Reicht wirtrschafsest llen wegen Verletzung der Gesetze oder wesent⸗· cher znentsicher Jr t ressen zi heanstanden. Die Augfübrung der beanffandeten Beschlüfse und Maßnahmen hat ju unten bleiben. Ueber die Aufrechterhaltung der Branstandung enisckeidet der Reichskanzler nach Anbörung der Reich-stelle für Tertilwirtichaft.
Wird „ine von den Reiche wlrtschartsstellen getroffene oder beab⸗ sichtigte Maßnabme beanstandet oder unterbleibt ene von einem Kön missar zur Veibütung der Verletzung der Gesetze oder wesent · licher offentlicher Interessen verlangte Maßnahme, so kann der Reicht kanzler, falls inn erkalb angemessener Frist eine von ihm gebilliu te Maßrahme nicht ersoltt, seinen seint entsprechende Maßnahmen treffen.
Die Bundetzreglerungen sind befugt, an den Sltzungen der Reicht sselle für Texitlwirischaft sowle der R icht wirischastastellen und ihrer Organe mit beratender Stimme teiliunehmen.
§ 16. . Peisonen, welche der Reiche st lle oder einer Landesstelle für Textüwatschast, de Watschartsstellen oder ibren Organen ange hören, jowie zugerogene Vertrauengmänner und Sacher nändige sind, vor⸗ behaltlich der bien filichen Berichterstan ung und der Anzelse von Gesetz· widris keiten, verpflichtet, üben die Einrichtungen und heschärtg ver häli⸗ nifse, die durch ibre Tätikelt ju ibrer Kenn inis kommen, Ver⸗ sch viegenbest zu beobachten und sich der Mitt ilung oder Verwertung ber Geschäftz⸗ oder Berriebsgehelmniffe zu enthalten.
§ 17.
Die Bekannimachung allgemein verbindlicher Anordnungen der Relcks stehe für Textilwirischast und der Reich⸗wirischarts ellen erfolgt durch Velöffentlich ng im. Deutschen Reicht, und Könlglich Preußischen Staatsanzeiger).
§ 18. ö
Der Reichskanzler erlaßt die Bestlmmungen zur Autzfũhrung
dieser Verordnung, lo weit nicht nach den SS 5, 12 tie Landes en tral·
bebörden jzuständin sind. Er kann Ausnahmen von den Vorschꝛift n
diefer Verordnung und von den auf Grund dieser Verordnung er⸗ lafsenen Anordnungen zulassen.
§19.
Mit Gefängnis bis zu einem Jabre und mit Geldstrafe bis zu fünfiehntausend Mtark oder mit einer dieser Strafen wind bestiaft, wer den auf Grü d dieser Verordnung erlafsenen An ordnungen oder Ausführungebehimmungen zuwlderhandtlt. Die Sꝛrasver solgung fit nur auf Antrag derjenigen Stelle ein, die die Anordnung oder Aus führun gobestmmung n. hat.
Bee gleiche Strasè 1rifft den jenigen, der den Voischriften des S 16 zu rider Verschwiegenbeit nicht beobachtet oder ber Mitteilung oder Verwertung von Geschä ts. garer Betriebag / heimnissen sich nicht enthält. Die Stiafverfolgung trltt nur auf Antrag ein.
§ 20. J Die Verordnung tiitt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Bundesrat bestimmt nach Anbörung der Reichsstelle für Taxiil⸗ wirtschast, wann und inwieweit die Verordnung auß ez Kraft trut Die Aushebung der Verordnung sür ein eintlnes Rehstoffgebiet kann von der zustän igen Wirischaftsstelle beantragt werden.
Berlin, den 27. Juni 1918.
er Reichskanzler. In Vertretung: Freiherr von Ste in
Bekanntmachung, betreffend Liquidation britischer Unternehmungen.
3807) Auf Grund der Verordnung, betreffend Liquidation britischer Unternehmungen, vom 31. Juli 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S S871 habe ich die Liguidation der in den Gemarkungen Attendorn und Heggen gelegenen, dem englischen Staatsange⸗ hörigen Williamson gehörenden Grundstücke angeo rdnet (Eiquidator: Auktionator Keespe in Attendorn).
Berlin, den 27. Juni 1918
Der Reichskanzler (Reichswirtschafts amt. Im Auftrage: von Jonquisres.
—
Bekanntmachung,
betreffend Liquidation britischer und französischer Unternehmungen.
808) Auf Grund der Verordnungen, betreffend Liquidation britischer Unternehmungen, vom 31. Juli 1916 (Reichg⸗Gesetzbl. S. 871), und betreffend Liquidation französischer Unternehmungen, vom 14. März 1917 (Reichs- Gesetzbl. S. 227), habe ich die Liquidation des feindlichen Aktienbesitzes an der Continen⸗ talen Rhederei A⸗G, Hamburg, ange ordnet (Liquidator: . Robert Lühdorff in Hamburg, Heinrich Hertz⸗
raße 9.
Berlin, den N. Juni 1918.
Der Reichskanzler (Reichswirtschafts amt. Im Auftrage: von Jonquisres.
Bekanntmachung,
betreffend Liquidation französischer und britischer Unternehmungen.
313) Auf Grund der Verordnungen, betreffend Liquidation französischer Unternehmungen, vom 14 März 1917 (Reichs ⸗ Gesetzbl. S. 227), und betreffend Liquidation britischer Unter⸗ nehmungen, vom 31. Juli 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 87), habe ich in Ergänzung meiner Bekanntmachung Nr. 107 vom 11. Januar 1918 („Reichzanzuiger“ vom 18. Januar 1918 — Rr. 15 — auch die Liquidation des englischen Aktien⸗ besitzes an der Kollnauer Baum wollspinnerei und Weberei in Kollnau (Baden) angeordnet (Liqůuidator: Bankdirektor Richard Betz in Karlsruhe).
Berlin, den 27. Juni 1918.
Der Reiche kanzler (Reichswirtschaftsamtz.
betreffend Liqui
dalion französischer
lichen Kommissionslager der und der Firma Elie Grosgo
mar in Pforzheim).
Der Reichskanzler Im Auftrage:
Bekann
Untern
feindlicher Unternehmungen
15. April 1917 (Gesetz⸗ und pierten Gebiete Belgiens Nr. Nr. 335 vom 19. April 1917) befindlichen Vermögens der
an geordnet.
der Liquidator.
viereinhalbprozentigen
viereinhalbprozentigen siebenten Kriegsan für je 100 6 Nennwert werden von der Reichs schul bekannt gegeben werden.
entfallenden Zinsenbetrags, am 1. Juli 1918 fälligen
Nennwert Prüfung,
; Bekanatmachung,
Unternehmungen. 314) Auf Grund der Bekanntmachung, betreffend Liquk⸗ Unternehmungen, vom 14. März 1917 Reichs Heseßbl. S. 227) habe ich die Liguidation Über die bei dem Edelsteinhändler Ludwig
reich angeordnet (Liquidator:
Berlin, den 27. Juni 1918.
—
betreffend Liquidation französischer
Mit Zustimmung des Herrn Generalgouverneurs in Belgien habe ich gemäß den Verordnungen über die Liquidation
253 vom 13. September 1916 und
Engrais de Selzgete S. A., Chemische Zum Liquidator Bruͤssel, Militärschule, ernannt worden.
Brüssel, den 26. Juni 1918. Der Chef der Abteilung für Handel und Gewerbe bei dem Generalgouverneur in Belgien. Freiherr von Welser.
—
Am 5. Juli 1918 findet die zweite Auslosung der Reichsschatzanweisungen sechsten Kriegsanleihe und die erste Auslosung der
leih ; hur Zurückzahlung mit 110 6 talt.
Bei Entrichtung der Kriegs abgabe werden die prozentigen auslosbaren Reichsschatzanweisungen nur zum Nenn⸗ wert unter Abzug des auf bis zum Beginn des Zinsenlaufs der mitübergebenen
vom 1. Juli 1918 ab) mithin nur zu 95,50 S6 für je 100 c
von den Annahmestellen angenommen. ob die Stücke bereits ausgelost sind oder nicht, kann bei den Annahmestellen nicht erfolgen. darauf aufmerksam gemacht, daß die Besitzer solcher Schatz⸗ anweifungen vor der Entrichtung der Kriegzabgabe zu průfen haben, od ihre Stücke aus gelost sind, da sie sonst der Aus⸗ losungsprämie verlustig gehen würden.
dation französischer
Mayer in Pforzheim befind⸗ Firma L. Landsmann in Paris geat Succ. in Lamoura (Frank⸗ Edelsteinhändler Emil Koll⸗
(Reichs wirtschafts amt).
von Jonquiéres.
t machung,
ehm ungen.
vom 29. August 1916 und vom Verordnungsblatt für die okku⸗
die Liquidation des in Belgien fran zösischen Firma Osséine et Fabrik in Selzaete, err Dr. Lepsius in
is ähere Auskunft erteilt
der Reichsschatzanweisungen der
Die ausgelosten Gruppen denverwaltung im Reichsanzeiger
viereinhalb⸗
die Zeit vom 1. Juli 1917 insscheine Schatzanweisungen ohne den
Zinsschein (also mit Zinsenlauf Eine Es wird deshalb
Die von heute ab zur des Reichs⸗Gesetzblatts Nr. 6365 das Gesetz,
27. Juni 1918 und unter
25. Juni 1918.
Regelung des Reichshaushalts und des Haushalts der Schußz= gebiete für das Rechnungsjahr 1918, vam 28. Juni 1918, unter Nr. 6366 eine Bekanntmachung, Zahlungen usw. nach Finnland, vom 26. J ᷣ Nr 6367 eine Verordnung über wirtschaftliche Maßnahmen für die Uebergangswirtschaft auf dem Textilgebiete, vom
Nr. 6368 eine Bekanntmachung über die Einreihung von Orten in andere Klassen des Wohnungsgeldzuschußtarlfs, vom
Berlin W. 9, den 29. Juni 1918. Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
Ausgabe gelangende Nummer 83 enthält unter betreffend die weitere vorläufige
betreffend Zulassung von uni 1918, unter
Königre Seine Majestät der K
Geheimen Oberfinanzrat, den Regierungsrat Dr.
den Regierungsrat Gr Oberregierungsrat,
Landrat und
Seehandlungsrat mit dem ernennen sowie
auf Grund des § 28
direktor von Bergen
zu ernennen.
dem Geheimen Regist . Bartel bei
Im Auftrage: von Jon quiòres.
Senatsbibliotheꝶ Berlin
den Oberpräsidialtat Dr. Momm in Koblenz zum Prä—⸗ sidenten der Regierung in Trier, ; den Geheimen Seehandlungsrat Thieme in Berlin zum
Gehelmen Finanzrat und vortragenden Rat im Finanzministerium,
den Regierungsrat Dr. Kretschmar in Berleburg zum den Seehandlungsassessor Dr. Kißler in Berlin zum
den Rechnungsräten bei dem Ministerium der geistlichen und Unterrichts angelegenheiten Pott und Boss den Charakter
als Geheimer Rechnungsrat und dem Geheimen Kanzleiinspektor Aßmann ebenda den
Charakter als Kanzleirat zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
30. Juli 1883 (Gesetzlamml S. 195) den Verwaltungsgerichts⸗ in Merseburg zum Mitgliede des Be⸗
zirksausschuffes in Minden und zum Steller treter des Re⸗ gierungspläsidenten im Vorsitze Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
einem Ausscheiden aus dienste den Charakter als Geheimer Rechnungsrat zu verleihen.
ich Preußen. önig haben Allergnädigst geruht:
Richard Hoffmann in Berlin zum eeske in Königsberg i. Pr. zum
Range der Räte IV. Klasse zu
—
des Landes verwaltungsgesetzes vom
dieser Behörde auf Lebenszeit
rator im Finanzministerium, Rech⸗ dem Staats⸗
Seine Majesiät der König haben Allergnä digst geruht:
die Wahl des Vorstehers eines Akademischen Meister⸗ ateliers für Bildhauerei Professor Manzel zum Piäsidenten der Akademie der Künste für das Jahr vom 1. Oktober 1918 bis dahin 1919 zu bestätigen.
r
Staatsministerium.
Der Bürobilfsarbeiter Regierungssekretär Rietdorf ist zum Geheimen Registrator im Büro des Staats ministeriums
ernannt worden. Kanzleisekretär Paul Gier schner
Der bisherige Geheime . ist als Registrator bei dem Geheimen Staatsarchiv in Berlin
angestellt worden.
Finanzministerium.
Der Regierungsrat Ernst von der Oberzolldirektion in Cöln ist in eine Mitgliedstelle der Oberzolldirektion Berlin
ge, ; . em Regierunggassessor Ansorge in Münster i. W. ist die Stelle eines Vorstands bei dem Stempel⸗ und Erbschafts⸗ steueramt in Münster . W. verliehen. 4 ö
Der Stenersekretär Cirsovius ist zum Geheimen Re⸗ gistrator im Finanzministerium ernannt.
Das Katasteramt Crefeld ist zu besetzen.
Ministerium der geistlichen und Unterricht s⸗ angelegenheiten.
Die Wahl des Vorstehers einer Alademischen Meister⸗ schule für musikalische Komposition Professor Dr. Schu mann um Stellvertreter des Präsidenten der Akademie der ünste in das Jahr vom 1. Oktober 1918 bis dahin 1919 ist vom Minister der geistlichen und Unterrichts angelegenheiten bestätigt
worden. Ministerium des Innern.
Dem Landrat Dr. Kretschmar ist das Landratsamt im Kreise Wittgenstein uͤbertragen worden.
Ju st iz ministeriu m.
Dem Landgerichts direktor, Geheimen Justizrat Jost in Duisburg und dem Amtsgerichtsrat hg hn Frankfurt a. M. ist die nachgesuchte Dlenstentlassung mit Ruhegehalt erteilt. Der . , . en in Kastrop ist nach Menden (Kr. Iserlohn) versetzt.
Hi Handelsrichter bei dem Landgericht in Berlin ist ernannt: der Fahrikbesitzer Werner Wildt in Charlottenburg, wiederernannt? der Kaufmann Moritz Kristel ler in Berlin, Zum stellvertretenden Handelsrichter bei dem Landgericht in Berlin ist der Kaufmann Msaac Hirsch in Charlottenburg
rnannt. ; ang der Liste der Rechtsanwälte sind ge ch die Rechts⸗ anwälte: Meseritz und Albert Simon bel dem Landgericht
Amisgericht und dem Landgericht in Saarbrücken, Stanietz bei dem Amtsgericht in Peis⸗ kretscham, Cornely bei dem Amtsgericht in Eupen, Pung e bel dem Amtsgericht in Kastrop und Woeste bei dem Amts⸗ gericht in Kamen.
In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen die Ge⸗ richtsassessoren: Dr. Manfred Herzfeld bei dem Amtsgericht und dem! Landgericht in Hannover, Völler bei dem Amts⸗ gericht in Filehne, die früheren Gerichtsassessoren: Rixen bei dem Landgericht J in Berlin, Woschet kei dem Landgericht in Gleiwitz und Dr. Fus bahn bei dem Amtsgericht und dem
Landgericht in Düsseldorf.
in Berlin, Schmitt bei dem
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung, betreffend die zwang s⸗ weise Verwaltung britischer ünterneh mungen, vom 22. Dezember 1914 (Reichs Gesetzhl. S. 5b) ist das im Frundbuche von Dahlwitz Bb. LY Bl, S7 verzeichnete, den Erben des verstorbenen Trainers John Charles Daley, u. z.
I) der verwitweten Florer e Velena Maler, geb. Long, 2) der unverchelichten Alice Mans Marr Valty, 3) John Charles Gbward Frank Dalty, 4) Charles Daley als Borerben und
1) der verehelichten Florence Faraone, geb. Daley, 2) der unver- chellchten Ulle. Maud Mary Daly, 3) John Charles Edward Frank Daley, 4 Gharles Daley, o) der underehelichten Garoline Daley als Nacherben, ᷓ
Verwaltung
ehörende Grundstück zwangsweife unter . h (Hwang z verwalter: Prioatier Eduard Micha in a w tz ö . ;
Berlin, den 27. Juni 1918. Der Minlster für Landwirtschaft, Domänen und Forsien. J. A.: Wes ener.
2 . m t .
Bekanntmachung,
betreffend die Diplom prüfung für den mittleren ! Bibliotheksdienst ufw.
Die nächste Prüfung findet Montag, den 23. September 1918, 1 n solgenden Tagen in der Königlichen Blblioihek ju erlin statt. ;
Gesuche um Zulassung sind nebst den er forderlichen Paxieren (Minsssersalerlaß dom 24. März 1916 8 5) spätest ens am 26 August j918 dem unterzeichneten Vorsitzenden der Prüfungskommissien, Ber lin NW. 7, Unter den Linden z8, einmureicken. In den Gesuchen ist auch anzugeben, auf welcher Art von Schrelbmaschir en der Kewer ber eingeübt H. Für die Prüfung la Maschlgen schretben kör nen nur Mäschinen der Systeme Adler, J eal und Smi Pen ier jur Ver⸗ fügung gestellt wer dem. Dtejentgen e , die tine and re . benutzen wollen, Haben sich diese auf ihre Kosten selbst iu
E 9 en. * * .
Pie Prüfung erfolgt nach dem Mintsterlslerkaß vom 4 Mär 1916, doch werden auch solche Bewerber zugelafsen, die den He dingungen in 8 4 des Grlasses rom 10. August 19809 genügen.
Berlin, den 2. Juni 1918.
Der Vorsitzende der Prüfungzkommlssion. Paalow.
h .
An. und Verkauf von Bieß jeder Art folie der Rn. und.
Bei der am 3 d. M. in Geger l önigli
3 d. M. egenwart eines K
ö stottgehabten Auslosung 69 vormals ..
. ö , , n ,
it. g das Rechnungsj⸗ i ie
folgenden Nummern gezogen . ö 497, 663 über je
Nr. 75, 161, 178, 233, 333 19090 Taler Gold und
Nr. 7, „h, Ss, gig, Hö, 1040. 1195, 1211, 123 gi 1625, 16689, 1771, 10537 über e 55 Taler
Diese werden den Besitzern hierdurch auf den 2. Ja⸗
nuar 1919 zur baren Rückjahlung' gekündigt Die Kapitalbetrãge werden . . ndr d. J. ab gegen Quittung und portofreie Einlieferung der Schuld⸗ per che n gen nebst den zugehörigen Erneuerungesscheinen und 3 nach dem 2. Januar 1919 fälligen Zinsscheinen (Reihe X T Pbis 10) an den Geschäftstagen bei der Regierungs— ; ir gf ö ee d, von 98 bis 12 Uhr Vormittags ? it de 5 ört i = ie . m Dezember 1918 hört ihre Ver⸗— Die Schuldverschreibungen können auch bei sämtlichen übrigen Regierungshauptkassen, . der . ar den lg ung taff⸗ in Berlin sowie bei der Kretis⸗ . kasse L in Frankfurt a. M. eingeläst werden. Zu dem ö Zwecke sind die Schuldverschreibungen nebst Zubehör schon vom 1. Dezember d. J. ab bei einer dieser Kassen . ö Hannover, den 7. Juni 1918. ö Der Regierungtzpräsident. . J. V.: Meyer.
Bekanntmachung.
Dem Kaufmann H. H. Gsser in B ĩ e Nr 6h. st beute bie Bie dererhffnuna , Retz — 5 h en g n sntz gestaitet worden, da durch eine amtliche , , . 6 n ,, angenommene übermäßige Prels⸗ n k 2 ; kosten hat der Betreffende 6 , . . i , , unn Buer 1. W., den 25. Juni 1918.
Die Polizeiverwalturg. Ruhr, Bürgermtistet.
Bekanntmachung.
Dem Manufakturwarenhändler Wil helm Corall und se ftau, Anna geb. Bacher, in 6 ern ist wegen be d er auf Grund der Verordnung zur Fern haltung unguderläsfiger Per sonen vom Handel vom 23. Septembtr 1915 R S. 603) jeglicher Fandel mit Manufatturwaren un ter sagt worden. — Sie Kosten der Veröffentlichung tragen die Betroffenen.
Crefeld, den 17. Jani 1918. Der Voꝛsitzende des Kreigautschusseg: G ich ho rn, Landrat.
— Bekanntmachung.
Der Ehefrau diß Kaufmanns Karl Sm iel hierselbst g'b. Ulmitz, hier, Martt 10 wohnhaft, wird . . 5 * mit Gegenständen des täglichen Bedarfs gemäß der ,, vom 23. Sept mber 1915 (RGBI. S. 327) agt.
Finfterwalde, den 28. Juni 1918. ir Magistrat. De. Nottebohm.
— —
GSekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung des Stellvertreters . lan lers zur Fernhaltung unzuverlässt ler vel. 3 . 25. September 1915 (RGB. S 603) wird dem Viehkändler und Eigentümer Otto Schultz-UAsedom und esfen Ehefrau Ter
5 Verkauf von Fleisch biermit unter sag f. die Betroffenen.
Swinemünde, den 20. Zuni 1918. Der Landrat. J. V.: von voebell, Regterunggassessor.
und Fleischwaren und Felle Die Kosten dieser , n , f
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Num der n , , e l unter . . 58 das S un 1 198 un ie tzungsamtsgesetz, vom 8. Juni 1918 r. 11 659 das Gesetz zur Förd sche dem T Hesetz zur Förderung der Stadtschaften, Berlin W. 9, den 29. Juni 1918.
Königliches Gesetzsammlungsamt. Krüer.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 1. Juli 1918.
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll⸗ und für Justizwesen hielten gehn .
Die Verkehrsminister der Deutschen Bundes— 1 mit Eisenbahbesitz waren G T. B. zufolge ; 369 2 und 29. Juni in Wiesbaden zusammengetreten, d. n, , vorzubereiten, die weitergehende einheitliche
. — 8 und Maßnahmen auf dem Gebiet des Betriebs . ö. erkehrs der Eisenbahnen sowie die Ausschaltung jeglichen . ewerbs auf den Staatseisenbahnen zum Ziele haben.
e Verhandlungen, welche unter dem Zeichen bundeg—
reundlichen Entgegenkom ö i he , , . geführt wurden, sollen alsbald
—
Am 26. Juni ist, wie bereits kurz gemeldet wurde, i i Kaiserliche Wirkliche Geheime Rat Dr. von * 6 5 im 65. Lebensjahre verschieden. Georg von . ist gu geben preutzischen Justizdienst hervorgegangen und im Jahie 1882 in den Auswärtigen Dienst eingetrelen, dem er mit einer Unterbrechung von 1887 1891, während deren er in der Reichs⸗ kanzlei tätig war, angehört hai. 1891 win de er Vortragender Rat in Auswärtigen Amt, in dem er bis zum Jahre 1913 verblieb, und zwar seit 190. als Direktor der Perfonallen— abteilung. 1913 wurde er aus gesundheitlichen Gründen unter
dem Prädikat Exzellenz in den erbetenen Ruhestand
at Er n der . id versetzt. Mit dem Verblichenen ist ein Stück . . lieferung dahingegangen. Mit aus gesprochener persönlicher Verehrung hing Exzellenz von Schwartzkoppen an seinem ersen Fhef. im Auswärtigen Dlenst. Allezeit pflegte er mit besonderer Vorliebe die Erinnerungen, die ihn mit ihm verbanden. Seine eigenen persönlichen Verdienste liegen auf einem Gebiet, das sich der größeren Oeffentlichkeit zumeist entzleht. In seiner Stellung als Personalienrat für das Konsulats wesen und als Direktor der Personalienabteilung hat er es verstanden, mit seltenem Takt die Härten zu mildern, die gerade un Auslands dienst immer wieder zwischen den Forderungen des Staats⸗ interesses und den persönlichen Rückfichten entstehen. Aber ihm stand bei dieser schwierigen Aufgabe die ihn auszeichnende überlegene, welterfahrene Heiterkeit zur Seite, die niemals Gegensätze oder Schroffheiten entstehen ließ. Und aus seinem feinen Humor sprach steis auch für den, dem er einen Wunsch nicht zu erfüllen vermochte, versöhnlich die Wärme eines offenen menschlichen Interesses. Das Andenken an seine vornehme und liebenswürdige, hilfsbereite Persönlichkeit wird im Auswärtigen Amt in hohen Ehren gehalten werden.
Die Gefahr der feindlichen Spionage wird im
noch unterschätzt und oft in ihrer schlau hebe h fl . auch nicht ertaunt. Darum hat sie leider auch Erfolge erzielt bie bei größerer Vorsicht und Aufmertsamkeit deutscherseits hätten verhindert werden köanen. Zum Beispiel find die Briefe der Kriegsgefangenen dem Feinde eine dauernde Quelle der Information. Die Namen der deutschen Kriegs⸗ gefangenen mißbrauchend, betreibt der Feind einen aug⸗ gedehnten Schriftwechsel mit vielen deutschen Adressen und auch einen Teil des echten Gefangenenbrief— wechsels hat er durch Zwang und List seinen Spionage⸗ zwecken dienstbar gemacht. Nächst Erlangung von Kenntnis von wichtigen militärischen, industriellen und technischen Ein— richtungen in Deutschland ist sein Bestreben auf Verhetzung und Aufceizung des deutschen Volkes gerichtet. Ebenso liegt ihm daran, sich in den Besitz von echten Firmenbogen mit Ori⸗ ginalunterschtisten und Siempeln zu setzen zur Herstellung falscher Ausweispapiere für seine Agenten. Es ist daher unbe= dingt notwendig, daß auf irgendwie verdächtige Gefangenen⸗ . k 3 . . ö 63 wird und daß die Empsäager olcher Briefe sie sofort dem zuständigen Stell
neralkommando übersenden. ? .
Der in Litauisch⸗Brest zwischen Rußland und den Ver⸗
bündeten abgeschlossene ö sieht im Artikel V vor, daß die rufsischen Kriegsschiffe entweder in russische Häsen gebracht und dort bis zum allgemeinen diner bleiben oder, falls sie russische Häfen nicht erreichen können, in, fremden Häfen entwaffnet imd unbeweglich gemacht werden müssen. Einzelne Teile der Schwarzmeerflotte setzten sich, wie ‚„W. T. B.“ mitteilt, über diese Bestimmung hinweg und kreuzten auch nach dem Friedensschluß weiter im Schwarzen Meer und im Asowschen Meer. Nach und nach nahmen sie . eine feindselige Haltung gegen die ver⸗ bündeten Streitkräfte an und zwangen dadurch diese mehrfach zu bewaffnetem Einschreiten. Im Verlauf des Frühjahrs wurde es immer klarer, daß der Einfluß der Mozkauer Regie⸗ rung auf einzelne Teile der Schwarzmeeiflotte gleich Null war, und daß diese Flottenteile vielmehr selbständig den Krieg fort⸗ setzende Freischaren auf dem Wasser darstellten, die man auch mit dem Ausdruck Piraten bezeichnen könnte. Erst mit der Be⸗ setzung der Halbinsel Krim und des Kriegshafens Sewastopol wurde Ende April der größte Teil der ehemaligen russtschen Schwarzmeerflotte an weiteren Verstößen gegen den Brester Frieden verhindert. Die wichtigsten und neuesten Einheiten der ehemaligen Schwarzmeerflotte hatten sich jedoch entgegen der in Brest vereinbarten Regel nach Noworossist begeben und verweigerten die Rückkehr nach ihrem Ausgaugghafen. Für die verworrenen Verhälinisse an Bord dieser Schiffe ist es be⸗ zeichnend, daß sie in wenigen Tagen mehrfach die Staatt⸗ e riger. wechselten und nacheinander die rote Bolschewisten⸗ lagge, dann die rot-goldene Flagge der neugegründeten russischen Republik, dann die blau gelbe ukrainische Flagge und neuerdings wieder die weiß⸗blaue Andreasflagge des n Kaiserreichs setzten. Neben den Besatzungen bevölkerten auch Frauen, Kinder und Zwilisten diese Kriegs schiffe. Nach den Erzählungen russischer Seeoffizlere und Matrosen, die sich diesen unklaren Verhältnissen durch Abreise entzogen, müssen unter den Besatzungen dieser Schiffe weitgehende Mei⸗ nungsverschiedenheiten geherrscht haben. Im Verlauf dieser Streitigkeiten ist Mitte Juni das Großkampfschiff „Swobot⸗ naja⸗Rossija«, früher „Jekaterina II“ genannt, durch einen Torpedoschuß des rufsischen Torpedoboolszerslörers „Kertsch“ dersenkt worden. Auch einige Torpedobootszerstörer fielen diesen Kämpfen zum Opfer und sind nach Angabe der er⸗ wähnten russischen Offiziere an der Ostküste des Schwarzen Meeres versenkt oder auf den Strand gesetzt worden. Das Großkampfschiff ‚Wolja“, früher Imperator Alerander III.“ genannt, sowie mehrere moderne Torpedobootszerstörer kehrten am 19, Juni nach Sewastopol zurück, wo sich nunmehr die gesamte für Kriegszwecke noch brauchbare ehemalige russische Schwarzmeerflotte unter deutscher Kon⸗ trolle befindet.
Braunschweig.
Die Landesversammlung nahm, „W. T. B“ zufolge, ein Gese t an, durch dag die Polizeibehörden J werden, im Falle einer Wohnungsknappheit leerstehende Wohnungen und zu Wohnzwecken geeignete Räume zu beschlag nahm en; ferner genehmigte die Landesversamm⸗ lung den Abänderungsantrag der Wahlrechtskommission. Dieser Kommissionsantrag bestimmt, daß unter gleich— zeiligem Schutz der bestehenden Bestimmungen über das kommunale Wahlrecht und den tonfessionellen Charakter der Gemeindewahlen durch ein Gesetz die Zahl der Abgeordneten auf 58 festgesetzt wird, von denen 2 aus allgemeinen und 29 aus Sonterwahlen der Berufs⸗ stände und öffentlichen Körperschaften heroorgehen, wobei die allgemeinen Wahlen in den Städten nach dem Grundsatz der Verhältniswahl stattfinden und die Wahspflicht eingeführt wird. Auf dieser Grundlage arbeiten Regierung und Kommission gemeinsam einen neuen Gesetzentwurf aus, der dem Hause im Herbst zugehen wird.
ö Verleihung des Charakters als Wirklicher Geheimer Rat mit
Nrieganachrichten. Berlin, 29. Juni, Abends. (W. T. B.) Von den Kampffronten nichts Neues.
Großes Hauptquartier, 30. Juni. (B. T. B.) Westlicher Kriegs schauplatz.
In den Kampfabschnitten nördlich der Lys und sädlich der Aisne hielt tagsüber erhöhte Ariillerietatigteit an. Am Abend lebte sie auch au der übrigen Front zwischen Mer und Marne auf. Kleinere Infanteriegefechte. Bei härteren Bor⸗ stößen des Feindes südlich des Ourcg und hei erfolgreicher eigener Unternehmung am Hartmannsweiler kopf machten wir Gefangene.
Leutnant Udet errang seinen 36, Leutnant Läwenhardt seinen 31, Luftsieg. Leumant Jakobs schoß in den letzten Tagen seinen 20., 21. und 22. Gegner ab. Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.
—
Berlin, 30. Juni, Abend. (W. T. B) Von den Kampffronten nichts Neues.
Großes Hauptquartier, den 1. Juli. Westlicher Kriegsschauplatz.
. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. Die Gefechtstätigkeit lebte am Abend an vielen Stellen der Front auf. Lebhafte Erkundungstätigkeit hält an. Englische Teilangriffe nördlich von Albert wutven ab⸗ gewiesen.
; Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.
Zwischen Aigne und Marne rege Tätigkeit des Feindes. Mehrfach stieß Infamerie zu starken Etkundungen vor. Hei und südlich von St. Pierre⸗Aigle griff der Franzofe⸗ gegen Mitiag nach hestiger Feuer vorbereitung an. Er wurde 3 . Edenso scheiterten hier nächtliche Vorstöße des Feindes.
(W. T. B.)
Leutnant Löwenhardt errang seinen 32. Luftsieg.
w ———
Nach Abschluß der Prüfungen beträgt die Zahl der seit Beginn unserer Angriffsschlachten 21. März 1918 — bisher über unsere Sammelsellen abgeführten Gefangenen (aue⸗ schließlich der durch die Krankenanstalten zurückgeführten Ver⸗ wundeten):
191 454. Davon haben die
Engländer 94 939 Gefangene, darunter 4 Generale und etwa 3100 Offiziere,
die Franzosen S) 099 Gefangene, darunter 2 Generale und etwa 3100 Offiziere, verloren. Der Yeest verteilt sich auf an,. a. ,,,,
Von den achifeldern wurden bisher 476 Geschütze und 15 02 Maschinengewehre in die ö
zurũckgeführt. Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.
Oesterreichisch⸗ un gar lscher Bericht Wien, 29. Juni. (W. T. B.) Amtlich wird verlautbart:
Bei Zenson und Noventa di Piave versuchten feind⸗ liche Eikundungtzabteilungen den Fluß zu übersetzen. Sonst überall Artilleriekampf wechselnder Stärke.
Der Chef des Generalstabes.
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Wien, 30. Juni. (W. T. B) Amtlich wird verlautbart:
Unsere Stellungen auf der Hochfläche der Sieben Ge⸗ meinden lagen gestein seit 3 Uhr früh unter dem schwersten feindlichen Artilleriefeuer, dem einige Stunden später starke Angriffe gegen den Col del Rosso und den Monte di Bal Bella folgten. Während die gegen den Col del Rosso gerichteten Anstürme von Haus aus erfolglos blieben, vermochte auf dem Monte di Val Bella der Italiener nach erbitterten Nahkämpfen in unsere erste Linie einzu brechen. Doch wurde er durch Bataillone des ungarischen Infanterieregiments Nr. 131 und des Warastiner Regiments Nr. 16 im Gegenstoß wieder hinaus geworfen. Weitere Angriffsversuche sowie Teile vorstöße gegen den Sisem ol und bei Asiago erstickten in unserem Geschützfeuer.
Sonst überall Artilleriekampf wechselnder Stäh ke. Der Chef des Generalstab es.
Bulgarischer Bericht.
ö 8 3 28. Juni. (B. T. B) Generalstabgbericht vom Maze donische Front:! Im Cernabogen versuchten nach einer langen und heftigen Feuervorbereltung . 6 liche Stur mabteilungen in unsere vorgeschobenen Gräben auf der Höhe 10650 und bei Matkomo einzudringen. Sie wurden blutig abgewiesen. Destlich der Cerna, sfüdlich von Huma und auf dem westlichen Wardaiufer war das Artilleriefeuer belder⸗ seits zeitweilig heftiger. Im Wardartale beiderseits lebhafte ,,. Oe . * . feindliche Flieger Bomben auf eines unserer Lazarette, obwohl es di i
Zeichen deutlich erkennen ö. . r k
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. . ö 29. Juni. (W. T. B.) Generalstabsbericht vom Mazedonische Front: Westlich des Ochridasees zer⸗ streuten wir durch Feuer mehrere verstärkte f kr kundungsabteilungen. Im Cernabogen und zu beiden Seilen deös Wardar war das beiderseitige Artilleriefeuer zeil weise heftiger. Oestlich des Wardar schoß eine unserer Batterien ein Moßes feindliches Munuionslager in Brand. An mehreren Stellen zwischen Wardnr und Dojran see Patrouillenzusammen⸗ fiöße, in deren Verlauf wir englische Gefangene machlen. West⸗
lich des Wardar schossen wir ein feindliches F frre h r, n des Fudteng ab, fia
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