Anträge nach 59 Abs. 2 sind keim Kommunalverband zu stellen und 22 diesemn mit einer autachtlichen Aeußerung an die böbere Verwaltongs * hörde weit nnn aeben. Die hör eren Ve waltungesbebönrden sind ermäch igi, über die se Ant äs, sowenn die Vetaußerung des selbst⸗ gebauten Saaigetceides nar innerdac'd des Besteks der böheren Ver— wallungeb börde erfolgen soll, nach Ac hbörung der Ver— trauens männer der Reichs getreidestelle zu entscheiden. Die Genehmigung ist jedech nur ausjzusprtechen, wenn ein dringend s wittschaftliches Bedürmnias nachgewisen ist. Will ein Lam dwit Saatgut über den Beirk der böberen Ver— waltungebehörde binaus verkaufen, so bat die böhere Verwaltung. kebötde nach Anhörung des Vertrauensmanns der Reichs⸗ getretdestelle zu dem vom Kommunalverband vorgeprüften Antrag Stellung zu nehmen und sha aledann der Reichsgeireidestelle zur Enischeidung vorzulegen.
Wirtschaften, denen nach 5 9 der Saatgutverkehrsverordnung der Verkauf von Saatgut gestattet wird, haben ordnungs mäßig Bücher nach anltegendem Peuster VIII) ju führen. Die Benutzung anderer Muster ißt unzulässig. Hierauf so wie auf die Pflicht, gemäß S7 Abs. 2 a. .O. die Abschnitte A der Saatkar ten inner⸗ valb einer Woche der Reichsgetreidestelle, Geschäfts⸗ abteilung, Abteilung Saatgutverkehr, einzusenden, ist bet Erteilung der Genehmigung besonders hbinzuweisen.
H. Zugelassene Händler.
Die zugelassenen Saatgurhändler sind verpflichtet. über alle Saat⸗ gutgeschäfte nach anliegenden Mustern VII und VIII) Buch ju führen. Die Benutzung anderer Muster ist unzulässig. Auch die Vermittlungsgeschäst- sind in diese Bücher elnjuttagen. Sowelt es
ch um Eigengeschäfte handelt, muß jeter Ausgange poften durch eine Saatkarte belegt sein. Auch den jugelassenen Händlern liegt die Pflicht ob, die Abschnitte A der Saatkarten gemäß 57 Abs. 2 der Saatgutverkehrsverordnung, sowle Durch⸗ schriften ihrer Ein- und Verkaufsbücher innerhalb einer Woche der Reichsgetreidestelle, Geschäftgabteilung, Ab⸗ teilung Saatgutverkehr, einzusenden.
J. Ständige Ueberwachung des Saat gutverkehrs durch den Kommunalverband und die Reichsgetreidestelle.
Die Ueberwachung des Saatgutverkehrs ist in erster Linie Aufgabe der bei den böheren Verwaltungsbe— börden tätigen Vertrauensleute und der ihnen unter stellten Ueberwachungs beamten der Reichsgetreidestelle. Die Kommunalverbände haben diese in jeder Weise zu unterstätzen. Dantben haben aber auch die Fommunalverbände die Pflicht, Saat⸗ gutwirischaften sowohl wie zugelafsene Händler auf das sorgfältigste zu überwachen. Die Kommunalverbänte haben das Recht, die Ge⸗ schältsbücher und die Läger nachzuprüfen. Verdächtig erscheinende Umstände sind sofort auszuk ären und zu verfolgen.
K. Schlußbestimmungen.
Ein Verkebr mit Hülsenfruchtsaatgut ist vorläufig nicht gestattet. Demnächst werden besondere An⸗ ordnungen über Hülsenfruchtsaatgut erlassen.
Berlin, den 2. Juli 1918.
Direktorium der Reichsgetreidestelle. Dr. Kleiner.
) Die Muster sind hier nicht abgedruckt.
Bekanntmachung der Reichs bekleidungsstelle zur weiteren Abänderung der Bekanntmachung über die Erteilung von Bezugsscheinen bei Abgabe ge⸗ brauchter Kleidung und Wäsche vom 13. Oktober 1917.
Vom 13. Juli 1918.
Auf Grund der Bundegrats verordnung über Befugnisse der Reichsbekleidungsstelle vom 22. März 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 257) wird folgendes bestimmt:
ö. §z 2 Absatz 5 Satz 1 der Bekanntmachung der Reichabekleidungs⸗
stele über die Erietlung von Bezugsscheinen bei Abgabe gebrauchier Kleidung und Wäsche vom 13. Oktober 1917 (Reicksanzeiger Nr. 244)
eihält folgende Faffung: ‚. ö „Bezugescheine auf Oberkleidung nach Absetz 1 dürfen für
dirselbe zu versorgende Pason vom 1. August 1918 bis
31. Juli 1919 nur erteilt werden big zu jwei Gegenstäaden
derselben Art.“
Diese Bekanntmachung tritt mit dem 1. August 1918 in Kraft. Berlin, den 13. Juli 19138. Reichs bekleidungsstelle. Geheimer Rat Dr. Beutler, Reichs kommissar für bürgerliche Kleidung.
Belannt machung.
Die Zwangsverwaltung der xussischen Firma Dietrich Heydemann, Zweigniederlassung Hamburg, ist beendet. Hamburg, den 11. Juli 1918.
Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Strandes.
Belanntm achung.
Die Zwangsverwaltung des der französischen Staats⸗ angehörigen Frau Alice Aboucaya, geb. Emden, in Paris als Miterbin zustehenden Anteils an dem Nachlaß des verstorbenen Kaufmanns Jacob Emden, in Firma M. J. Emden Söhne in Hamburg, ist aufgehoben.
Hamburg, den 11. Juli 1918.
Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Strandes.
Bekanntmachung. Die Ueberwachung der Firma The Union Sulphur Company G. m. b. H, Hamburg, ist aufgehoben. Hamburg, den 12. Juli 1918.
Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Strandes.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Pfarrer an der Dreifaltigkeitskirche in Berlin, General⸗ superintendenten H. Lahusen unter Entbindung von seinem Amt als Generalsuperintendent zum geistlichen Vizepräsidenten des Evangelischen Oberkirchenrats unter Verleihung des Charakters als Wirklicher Geheimer Oberkonsistorialrat mit dem Range der Räte erster Klasse zu ernennen.
Perordnung, betreffend Vertagung des Landtags der Monarchie.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. 2. verordnen, auf Grund des Artikels 52 der Verfassungsurkunde mit der darin verordneten Zustimmung beider Häuser des Landtags der Monatchie, was folgt: § 1.
Die beiden Häuser des Landtags der Monarchie, das Herrenhaus und das Haus der Abgeordneten, werden vom I2. Juli bis 20. September 1918 mit der Maßgabe vertagt, daß auch während der Zeit der Vertagung die Verfassungs⸗ kommission des Herrenhauses zusammenreten und die Staats—⸗ haus halts kommission des Abgeordnetenhauses eine Besichtigungs⸗ reise nach Ostpreußen und angrenzenden Gebieten vornehmen
kann. — § 2.
Das Staats ministerium ist mit der Ausführung dieser Verordnung beauftragt.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Großes Hauptquartier, den 4 Juli 1918. Siegel) Wilhelm R.
Graf von Hertling. Friedberg. von Breitenbach. Sydow. von Stein. Graf von Roedern. von Waldow. Spahn. Drews. Schmidt. von Eisenhart-Rothe. Hergt. Wallraf.
NM inisterium für Handel und Gewerbe.
Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwang s⸗ weise Verwaltung amerikanischer Unternehmungen, vom 13. Dezember 1917 (RGBl. S. 1105) in Verbindung mit den Verordnungen vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers über die feindlichen Beteiligungen an der Firma „Hoka“ Elektrotechnische Fabrik, G. m. b. H. in Berlin, Kotibuser Ufer 39 40, die Zwangs⸗ verwaltung angeordnet (Verwalter: Justizrat Axster in Berlin, Wilhelmstraße 57/58).
Berlin, den 8. Juli 1918.
Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Huber.
Ministerium für Landwirtschaft, Do mänen und Forsten.
Bekanntmachung.
Die am 12. Mai 1917 für die im Weichbilde der Stadt Jülich gelegenen Ländereien des französischen Staatsangehörigen Julius Thobois in Merville angeordnete Liquidation ist beendet.
Berlin, den 7. Juli 1918.
Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. J. A.: Peltzer
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Es sind verliehen planmäßige Stellen:
für Mitglieder des Eisenbahhzentralamts und der Eisen⸗ bahndirektionen: dem Regierungsrat Dr. Scherler in Elber⸗ feld, den Bauräten Julius Dorpmüller in Saarbrücken und Otto Hoffmann in Cöln, den Regierungs- und Bauräten Liebetrau in Münster (Westf, Schmedes in Berlin, Albinus in Berlin und Oskar Mayer in Erfurt;
für Vorstände der Eisenbahnbetriebsämter: dem Regierungs⸗ baumeister des Eisenbahnbaufachs Türcke in Graudenz;
für Vorstände der Eisenbahnmaschinen⸗ usw ämter: den Regierungsbaumeistern des Maschinenbaufachs Georg Schulz in Flensburg und Rammels berg in Guben:
für Regierungshaumeister den Regierungsbaumeistern des Eisenbahnbaufaches Curtius und Dr.-Ing. Remy in Königs⸗ berg (Pr. und Blanck in Hannower.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Bei der heute öffentlich in Gegenwart eines Notars be—
wirkten Verlosung der Prioritätsobligationen
III. Serie,
III. Serie Lit. B und
III. Serie Lit. O 1. und 2. Emission der Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft sind die in der besonderen Beilage zu dieser Nummer des Bl. ver⸗ zeichneten Nummern gezogen worden.
Sie werden den Besitzern zum 1. Januar 1919 mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgelosten Nummern ver⸗ schriebenen Kapltalbeträge
vom 2. Januar 1919 ab
gegen Quittung und Rückgabe der Obligationen bei der Staats⸗ schulden⸗Tilgungskasse in Berlin W. 8, Taubenstraße 29, zu erheben. Dabei sind a. mit den Obligatio nen III. Serie die Zinsscheine Reihe VII Nr. 5 bis 20,
Zinsscheine Reihe VI Nr. 14 bis 20, c. mit den Obligationen III. Serie Lit. G 1. und 2. Emission die Zinsscheine Reihe V Nr. 17 bis 20 9 nebst Erneuerungsscheinen für die nächsten Zinsscheinreihen un⸗ entgeltlich mitabzuliefern.
Die Staatsschul den⸗Tilgungskasse ist werktãglich von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags geöffnet.
Die Einlösung geschieht auch bei den Regierunashaupt⸗ kassen und in Frankfurt a. M. bei der Kreiskasse J; die Wert⸗ papiere können schon vom 1. Dezember 1918 ab einer dieser Kassen eingereicht werden, die sie der Staatsschulden⸗Tilgungs⸗ kasse zur Prüfung vorzulegen und nach erfolgter Festslellung die Auszahlung vom 2. Januar 1919 ab zu bewirken hat.
Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapital zurückbehalten. Mit dem Ablauf des 31. De⸗ zember d. J. hört die Verzinsung der verlosten Obligationen auf.
Zugleich werden die bereits früher ausgelosten, auf der Beilage verzeichneten, noch rückständigen Obligattonen wiederholt
——
und mit dem Bemerken aufgerufen, daß ihre Verzinsung mit
b. mit den Obligationen III. Serie Lit. B die
dem 31. Dezember des Jahres ihrer Verlosung aufgehört und daß jeder Anspruch aus ihnen erlischt, wenn sie 103 at lang alljährlich einmal öffentlich aufgerufen und de sennn gen h nicht spätestens binnen Jahresfrist nach dem letzten öffent . Aufruf zur Einlösung vorgelegt sein werden. fentlichen Vordrucke zu den Qu ttungen werden von sämtlichen oh genannten Kassen unentgeltlich verabfolgt. .
Berlin, den 3. Juli 1918. Hauptverwaltung der Staatsschulden.
1
Sekanntmachung.
Den Eheleuten Hugo Becker, Wipperfürt wird . der 3 mit . nrg ern, wieder gestattet. n Wipperfürth, den 29. Juni 1918. Der c. Landrat. Dr. Bödiker.
Bekanntmachung.
Dem Bäcker Keil in Hindenburg, Adolfstraße 4, habe ch wegen Uniuvgrlässigkeit den Handel mit Gegenständen dez tägltchen Bedarfs, (rsbesondere mit Backwaren, und bie Ausübung der Hausbäckerei untersagt. — Keil hat die Kosten der Bekanntmachung zu tragen.
Hindenburg O. S., den 5. Jali 1918. Der Landrat. J. V.: Kuhnt.
Sekanntmachung.
Dem Händler Lazarz aus Ortelsgburg ist wegen Ueberschreitung der Höckstpreise beim Verkauf von Fischen bis auf weltertz de Handel mit Fischen untersagt worden.
Orteleburg, den 9. Juli 1918.
Der Landrat und Voisitzende des Kreisausschufsegz. vo nm Poser.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 1 der Verordnung zur Fern baltung unmmher— lässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. bo3) sst der verw. Frau Grete Köhn, geb. Decker, in Stettin, Gustad Adolsstr. 47, der Handel mit Gegenständen des täa— lichen Bedarfs, insbesondere mit Nahrungs⸗ und Genuß— mitteln und mit Setfe untersagt.
Stettin, den 9. Juli 1918. Der Polüeipräsident. v. Bötticher.
*
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung jur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 25. September 1915 (RGBl. S. 66s) habe jch dem Kaufman Anders Johannsen Carstensen in Norder Seiergleff durch Verfügung vom heutigen Tage den Oandel mit Lebens- und Genußmitteln jeder Art wegen Ünzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter sagt.
Tondern, den 9. Juli 1918. Der Landrat. Böhme.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fenn haltung urzu verläͤssiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RSB. S. 603) habe ich dem Händler Julius Fischer hierselbst, Ech Nr. Hö, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegen— ständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungt. und Futtermitteln aller Art, wegen Unzuverlässigkeit in bejug auf diesen Handelsbetrieb auf dite Dauer von drei Monaten untersagt, und zwar unter Tragung der dutch dieses Verfahren entstandenen
Kosten. Wermelt kirchen, den 6. Juli 1918. Der Bürgermeister. Grell.
— — GSektanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 25. September 1919 (RSGl. S. 6063) habe ich der Händlerin Ehefrau Julius Fischer hierselbst = Eich 55 — durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Hegenständen des täglichen Bedarft, insbesondere Nah⸗ rungtz und Futtermitteln aller Art, wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diefen Handelsbetrieb auf die Dauer von drel Monaten untersagt, und zwar unter Tragung der durch dieses Verfahren entstandenen Kosten. .
Wermelskirchen, den 6. Juli 1918.
Der Bürgermeister. Grell.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiget Personen vom Handel vom 23. September 1515 (RGB. S. hös) babe ich dem Händler Hugo Theiß, hierselbst, Telegtaphen straße Nr. 45, durch Verfügung vom heutigen Tage den . mit Gegenständen des tägltchen Bedarfs, int beson ö Nabrungt und Futtermitteln aller Ait, wegen nniunen if fh keit in bezug auf diesen Handelsbetrieb auf die Dauer 51 6. Monaten unterfagt, und zwar unter Tragung der durch die
Verfahren entstandenen Kosten. Wermelskirchen, den 6. Juli 1918.
Der Bürgermeister. Grell.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlã ssiget Personen vom Handel vom 23. September 1915 (GBl. ö habe lch dem Händler Hugo Förster, bi erselbst, Schwanen 3. durch Verfügung vom beuttgen Tage den Handel mit Geg 1 ständen des täglichen Bedarfs, insbesondere n, und Futtermtt keln aller Art, wegen Unjuverlässigkelt in ö a uf diesen Handelsbetrieb auf dle Dauer von drei Monaten . fagt, uad zwar unter Tragung der durch dieses Verfahren standenen Kosten.
Wermelskirchen, den 6. Jult 1918.
Der Bürgermelster. Grell.
nd Abgereist: Seine Exzellenz der Staatsminister n Minifter der öffentlichen Ärbelten von Greitenbach uf Dienstreisen.
(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage)
—— —
Nichtamtliches.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 15. Juli 1918.
u. K. österreichisch⸗ ungarische Botschafter Prin . e ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die 3
e G f wieder übernommen.
zie „W. T. B. meldet, sind gestern im Auswärtigen unt chen dem türkischen Botschafter Hakky . uud dem Bevollmächtigten Vertreter der Russischen Sozialisti— chen Föderativen Sowjet: Repuhlił Herrn Joffe die Ratifi⸗ ation surkun den zu dem Frieden gvertrag von Brest-Titowst zom 3. März 1918 und zu dem türkisch⸗russischen Zusatzvertrag zu diesem Vertrage ausgetauscht worden.
Am 13 Juli 1918 ist eine Bekanntmachung (Nr. W. IV.
e007. 18. K. R. A.), betreffend Beschlagnahme und Höchst⸗
eise für Papierrundgarnabfälle erschienen. Durch ger ö werden sämtliche vorhandenen und . anfallenden Papierrundgarnabfälle, welche bei der Her⸗ sellung oder Verarbeitung von Papierrundgarn anfallen, has aus Spinnpapier allein oder unter Mitverwendung von Faser— soffen hergestelli ist, beschlagnah mt. Die beschlan— nahmten Gegenstände dürfen nur noch an die Kriegs⸗ Hadern-Altiengesellschaft in Berlin oder an die von dieser hesellschaft bezeichneten Stellen veräußert und geliefert werden. Ebenso ist eine Verarbeitung der Gegenstände nur noch durch die Kriegs-Hadern-A1ttiengesellschaft und in deten Auftrag gestattet. Die Bekanntmachung setzt auch Höchst— zreise sür die beschlagnahmten Papierrundgarnabfälle sest und nönet eine Lagerbuchführung über sie an. Gleichzeitig ist eine Nachtragsbekanntmachung (Rr. W. M. 160,7“ 18. J. R. A). zu der Bekanntmachung vom 20. November 1916 Rr. V. M. 312/19. 16, K. R. A., betreffend Bestandaerhebung gon Natron⸗ (Sulfat,) Zellstoff usw., erschienen, durch welche ane Meldepflicht für die Papierrundgarnabfälie, ssern die Vorräte 1000 kg übersieigen, angeordnet wird. Die ere Meldung ist über die am 1. August 1918 vorhandenen Porräte bis zum 5. August zu erstatten. Der Wortlaut der beiden Bekanntmachungen ist bei den Landratsämtern, Bürger— neisterämtern und Polizeibehörden einzusehen.
Bayern.
Im Hofe der Prinz Arnulf⸗Kaserne fand gestern vormittag me Truppenvereidigung statt, welcher Seine Majestät der König und die Generalität beiwohnten. Nach einer markigen Ansprache des Majors Stury, die in Hurrarufen auf den König ausklang, und der Vereidigung der Truppen richtete Seine Majestät eine Ansprache an die Trupyen, in der er B. T. ö zufolge darauf hinwies, daß in der gegen⸗ pärtigen Zeit, wo es heiße. das Wohlergehen und die Entwicklung des eigenen Volkes, des eigenen Vaterlandes gegen eine Welt, von Feinden zu schützen, es eine doppelte shte sei, Soldat zu sein. „Wir alle haben den Krieg iht gewollt und waren jederzeit bereit zu einem ehrenvollen eden. Unsere Feinde aber haben die wahrhaftig sehr be— denen Anträge mit Hohn zurückgewiesen. Es bleibt uns duler nichts anderes übrig, als weiter zu kämpfen und weiter n legen, bis unsere Feinde einsehen, daß ihre Anstrengungen soglos bleiben. Wir wollen einen Frieden, der unsere Zu⸗ mf sichert, der verhindert, daß wir wieder von der ganzen Welt überfallen werden, der uns freie Bahn schafft zu Wasser und zu Lande, so daß jeder Deutsche, wo er sich befindet, sich scher fühlt. Zum Schluß sprach der König den Truppen ie besten Wünsche und die Hoffnung aus, daß sie gleich ihren heldenhaft kämpfenden Kameraden neuen Ruhm um ihre Fahnen
pinden werden.
J Sachsen.
ie, Sächsische Staatszeitung“ teilt mit: Zeitungsnachrichten moge wird behauptet, daß die sächsische . dem Hundesrate eine ausführlich begründete Denkschrift überreicht Ute damit dieser die Vereinigung Litauens mlt s en durch Personalunion unterstütze. Diese Nachricht ist Ehummen erfunden. Weder ist eine solche Denischrift sitens der sächsischen Regierung dem Bundesrat üben geben . 9 . . n nene, Ministerium l gen Angelegenheiten eine solche Denkschrift irgend aner Reichs behörde zugehen lassen. . .
=. Oesterreich⸗ Ungarn. his nzungarischen Abgeordneten hause entspann sich ꝛi der Einzelberatung der Wahlrechtsvorlage eine lebhafte ötterung über den § 2, der die allgemeinen Erfordernisse . Wahlberechtigung aufstellt. Die ursprüngliche Vorlage . das Wahlrecht an das Erfordernis der Abfolvierung der ö te cu tigffe geknüpft, ferner das Wahlrecht allen Soldaten, ü hrer Dien styflicht genügt haben, und allen Inhabern des Karl⸗ [igen rene und der goldenen und silbernen Tapferkeits⸗ he e verliehen. Der Augschuß hatte die Bestimmungen m mkgeändert, daß die Äbsoldierung der 6. Vollsschust affe ö 3 und die geleistete Militärdienstpflicht und Inbaherschaft . ar. Truppen · Freuzes gestrichen wurde. In der Vollsitzung — n Ministerpräsiden? Dr. Wekerle, daß der ursprüng⸗ lesehnt ert wieder hergestells werde. Dies wurde jedoch ab ingen Der Paragraph. wurde in der Fassung des Ausschusses der n n mit dem Unterschied, daß auch die Inhaberschaft . Medaille als Wahlrechtsgrundlage dienen soll. Mimnisterpräsident Dr. Wekerke bean iragte folgenden d phen: Das Reichs tagsmahlrecht hat jede Frau, Hedi n er en allgemeinen Erfordernissen eine der folgenden ngen erfüllt: 1) erfolgreich vier Bürgerschul⸗ oder vier n, hh 2. Frau i. i. eines leichwert a ie höchste Klasse einer Mittelschule oder einer n en Anstalt , ,, hat, 3. ö. landwirt⸗ und wen industriellen ober kaufmännischen Beruf ausübt
Bstens 100 Kronen direlte Staatssteuern zahlt.
Wie R Großbritannien und Irland. entwurf nn meldet, wurde im Unterhause der Gesetz= leugn sserdem Jnnshamt das Jlecht gibt, Raturalisierungs= n den Fallen unzuverlässigen Verhaltens und ernster
9 ö. 2 Derghhen gegen das Strafgesetz und in den Fällen, in denen as Zeugnis durch Fe rug erlangt wurde oder der Inhaber 9m schlechter Mensch ist, rückgängig zu machen, in zweiter desung angenommen,. In dem Gesetz wird dem Innenamt k ale ,, , n, , , die seit
es ausge ; achprüf
6. ö 9 gegeben wurden, einer Nachprüfung Im Laufe der Beratung fand die Politik der Regierun allgemeine Zustimmung. Der in,, Lloyd . o unter Hinweis auf, die tiefe Erregung der öffentlichen einung, diese sei lediglich den Deutschen zuzuschrelben, und sprach wieder einmal von ihren angeblichen Gewalttaten gegen Hospitalschiffe und gegen hilflose Gefangene. Die Ausländer müßten aufs genaueste ausfindig gemacht werden. Mit Deutsch⸗ lands Mangel an Menschlichkeit, Gerechtigkeit und Billigkeürg⸗
sinn könne England nicht in Wettbewerb treten.“ ;
= Von dem ir ischen Notschrei, den die aus Fü
D Von. Nots ö Führern en Sinnfeiner, der Nationalistenpartei und der irischen Arbeiterschaft bestehende Dubliner Mansionhouse Conference unlängst gu. den Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika Wil son richtete, veröffentlichte „Daily News“ am amer ikanischen Unabhängigkeitstage einen Auszug, der, wie⸗ wohl er offenbar von der Zensur stark beeinflußt wurde, die eindringliche Natur des Appells und den scharf anklagenden Charakter der Uckunde genügend erkennen läßt. Die Adresse beginnt mit folgender Begründung:
Als vor anderthalb Jahrhunderten die amerikanischen Kolonien auf dem alten Grundsatz bestanden, daß die Untertanen nicht ohne Zuftlmmung ihrer Vertreter besltuert werden dürften, sirebte Eng⸗ land an, = zu zermalmen; heute droht England, das irische Volt zu ikrwalmen, wenn es nicht gegen den Ginspruch seiner Ver— ue g die Süieuer nicht in Geid, sondern in Blut entrichte. Während ber emerikanischen Revolution wandttn sich die Vor⸗ fan dfer eurer Freiheiten an das irische Parlament gegen die britische Acgression uad baten um die wohlwollende Beurteilung ihres Vor⸗ gehens, und die Geschschte lehrt, wag dag Verdikt war. Heute ist es an uns, das am erikanische Volk anzurufen. Die Adresse, die bei⸗ äufig der schändlichen Abschaffung deg irischin Parlamenis ge— gent, führt eiter aus, daß im vierten Jahre eines vor- geblich zer. Verteidigung der kleinen Nassonen begonnenen Kiieges Irland unter der Nichtachtung der Wünsche des ir ischen Volkes gegen den Ginspruch der irtschen Parlamentsvertreter dan einem übrigens unkonsiitutione llen Parlament die Wehr ⸗ pflicht auferleg werde, woduich gegen den Erundsagtz des Se. bst— bestimmungzrechts verstoßen werde. — Eg handle sich jetzt darum, ob sortan tas gesamie winschaftliche, soztale und polttische eben Irlank gs der selbstherrlichen Verfügung einer anderen Rasse überlassen hleiben dürfe, deren Recht, für Irland gültige Gesetze ju erlassen, . Stand punkie aus lediglich auf Gewalt und Betrug Ein kurzer Absatz gedenkt der früheren englischen Mißherrschaft über Irland; es heißt darin: Wir übergehen hier die i nt Zerstõrung unserer Industrien, der künstlich herbeigeführten Hungers⸗ nöle, der Anzeitelung von Aufständen, der zahlreichen Unterdrückungg⸗ akte, die in dem durch Utkundensälschung herbeigeführten dauernden RNepressiontakt gipsetten, der daz Jubtläumt jahr der Königin Victoria verherilichte Auf unserer Insel sind die Auf⸗ bebung der Habeat corpus, Akie, die Unterdrückung des freten Wortes, Hängen, Erschteßen, Bajonettieren pte allergewöhn— lichsten Greignisse. Pie Gingabe erinnert daran, daß vor 0 Jahren das irische Volk acht Millionen zahlte, normolerwesse heute sechtehn zählen sollie, tat ächlich auf biereiubalb Mill onen iurückgegangen ist. Während 750 Jahre der Fremdherrschaft, heißt es weiter, kar das kische Volk niemals Gelegenheit gehabt, eine einnge seltstlose, hochberzige Tat der Henrscher zu bewill⸗ kommnen. Dte Union brachte England eine Zunahme an Reich⸗ tum der Bevölkerung und Macht, Icland höhere Steuern, ver⸗ krüppelie Industrte, an schwellende Augwanderung, harthernige Be⸗ amtenwirtschaft. Die Adresse übt kann Kritik an der von der bisti— schen Veiwaltung begünsttzten Ulster⸗Agitat on, bezeichnet die BVer— äche Lloyd Georgeg zu einem irischen Auggleich als unaufiichtige Mandder und weist rarauf hin, daß die Parlamente Austrassenz und Südafitkas die Wehrpflicht abgelehnt haben. Ste bemerkt, daß das brirische Auswärnge Am ju veihigdern versucht babe, daß der Präsident der verbündeien Vereinigten Staaten aus erfter Vand Mütteilungen über Irlands Wwerstand gegen die Wehr— pflicht erhalte, und betont: Zuversichtlich richten wir die Blicke auf Sie und Amerika, ür dessen Befretung die Iren viel auf das Spiel gesetzt haben. Wir hoffen, daß Sie Ihr Ohr und Ansehen unserem Gebeie lien werden, daß kein welieres unverschuldetes Unrecht gegen die Schotzlolen dieses schlimme Jahrhundert beflecken möchte. Bie Eingabe schließt: In jeder Generanton wird die irische Nation herausgefordert, erneut ihre Beschwerden vormuhringen. Gegenüber der jeßigen Herausforderung erfolgt die Antwort vor keinem kleinen Forum, sondera vor dem Gerichtshofe der Welt. Mit unserer Antwort legen wir, wie einst Amerika, unsere Sache vor die tugendbaft und menschlich Gesinnlen? und zugleich demütig vor den Richterstuhl Gottez.
— Nach „Nieume Rotterdamsche Courant“ geben die englischen Blätter die britischen Gesamtverluste im Juni, soweit sie veröffentlicht wuden, mit 4406 Offizieren und 135 729 Mann an. Dazu kommen noch 40 Offiziere und 204 Mann von der Flotte. Für die drei Monate April, Mai und Juni stellen sich die Verlustziffern auf 21 097 Offiziere und 337 918 Mann.
Nuszland. .
Am 8. Juli 1918 wurde, wie „W. T. B.“ meldet, folgende von der kommunistischen Fraktion beantragte Ent⸗ schließung vom Sowjetkongreß mit erdrückender Mehrheit angenommen:
Die fünste Landes versammlung der Arbelter und Soldaten billigt vollständig die innere und äußrre Polltik des Rats der Voltg— kommissare und bekrästiat von neuem ben unerschütterlichen Willen der Arbeiter und Soldaten, das Land nicht in einen neuen Krieg hineinzieben zu lassen. Das Rußland der Sowjets wid jedem Angriffsversuch gegen das russische Gebiet von seiten jedweder tmpertalinischen Regierung tatkräftig Widerstand leisten. Das Rußland der Sowjetz wird unerbittlich gegen die Volke feinde verfahren, die das Vaierland zugunsten der Nationalisien ber einen oder ber anderen Koalltten verraten. Die Landegversammlung billigt gleicherweise die Ernährunggpolilik und Schaffung von Ausschüssen armer Bauern, welche nicht die Arbeit der anderen ausbeuten. Der Zeitraum, der sich bis zur neuen Ernte erstreckt, ist der bärteste für die Arbeite bevölkerung der Städhte. Die tatkräftigsten Maßnahmen werden zur Bekämpfung der bürgerlichen Gegenrevoluttonäre und ihrer Sendlinge ergriffen werden, die aus der augenblicklichen Lage Nutzen zu zieben versuchen. Die Landesver— sammlung ruft alle Arbeiter und Bauern auf, einmüng fur die Sowjets einzustehen.
Die Moskauer Presse meldet, daß in St. Petersburg ein Kriegsrevolutionsausschuß unter Urnitzky die Ooliegenheiten des bisherigen Sowjets der Kommissare für die nördliche Kommune des St Petersburger Bezirks übernommen und die nicht bolschemistischen Kommissare abgesetzt hat. Der Re⸗
volutionsausschuß hat strenge Aufsicht des Verkehrs in den
Straßen befohlen und das Waffentragen und Ansammeln des Publikums verboten, sowie die Entwaffnung aller Kampf— druschinen der Sozialrevolutionäre angeordnet.
Niederlande. Algemeen Handelshblad“ meldet, daß auch von nieder⸗ sändischer Seite der von der niederländischen Regierung mit England üher die Aussendung eines Geleitzuges nach Indien geführte Schristwechsel in einem Weißbuch ver⸗ öͤffentlicht werden wird.
ö Griechenland.
Nach Meldung des, W. T. B.“ ist der französische General
Gramat zum Generalstabschef der griechischen Armee er— nannt worden. „Petit Parisien“ meldet aus Saloniki: In Cozzani wurden griechische Offiziere und Unteroffiziere, die angeklagt waren, eine militärische Meuterei in Cervia angezettelt zu haben, standrechtlich erschossen. Sie sollen sich gefälschter Urkunden bedient haben, um einen Aufstand hervorzurufen.
Rumänien.
Aus Jassy wird amtlich gemeldet: Im Laufe der vor⸗ gestrigen Kammersitzung verlas der Abgeordnete Stroici einen parlamentarischen Initiativantrag auf Anklageerhebung gegen die früheren Minister Jonel Bratianu, Vintila Bra—⸗ tianu, Emil Costinescu. Alexandru Constantinescu, Vasile Mortzun, Doktor Anghelescu und Take Jonegcu, gemäß dem Gesetz über die ministerielle Verantwortlichkeit. Der Antrag ist begleitet von den Anklagepunkten gegen die Regierung, die Rumänien in den unheilvollen Krieg verwickelte. Der Antrag war Gegenstand lebhaften Beifalls. Gemäß der Kammer— ordnung und dem Gesetz über die Ministerverantwortlichkeit wurde der Antrag den Büros der Versammlung überwiesen, die schnell die nötigen Förmlichkeiten erledigen sollen.
Der Abg. Stoian geißelte in derselben Sitzung das ver⸗ abscheuungswürdige Attentat gegen den Grafen Mirbach und lenkte gleichzeitig die Aufmerksamkeit der Regierung auf die auf rumänischem Boden befindlichen russischen Sendlinge. Kammerpräsident Meißner erklärte, daß die Kammer sich den Aeußerungen des Abscheus des Abgeordneten Stoian anschließe und der deutschen Regierung ihr lebhaftes Bedauern zum Ausdruck bringe Der Minister des Aeußern erklärte seinerseits, daß die Regierung das Attentat bereits scharf verurteilt hätte und bezüglich der fremden Agenten ver— stehen würde, ihre Pflicht zu tun.
Asien.
Der Bericht aus Washington, daß Japan beschlossen habe, das Ersuchen der Ententemächte, unter allen Umständen in Sibirien vorzugehen, zurückzuweisen, wird, nach einer Reutermeldung, amllich für unrichtig erklärt. In Japans Haltung sei keine Aenderung eingetreten. Amerikas Antwort über die Angelegenheit werde abgewartet. Außerhalb der amtlichen Kreise sei man sich in Japan jetzt ziemlich einig darüber, daß es augenblicklich nicht notwendig sei, Truppen nach Sibirien zu schicken.
Kriegsnachrichten. Berlin, 12. Jali, Abends. (W. T. B.)
Oertliche Kämpfe südwestlich Bailleul und auf dem Westufer der Avre.
Großes Hauptquartier, 13. Juli. (W. T. B.)
Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.
Südwestlich von Bailleul wurden mehrfache An⸗— griffe starker englischer Abteilungen abgewiesen. Ebenso scheiterten nächtliche Vorstöße des Feindes nördlich von Albert. Heftigem Feuerkampf auf dem West⸗ ufer der Apre folgten zwischen Castel und Mailly Teilangriffe der Franzosen, die der Feind am Nach⸗ mittage bei Mailly, am Abend in dem ganzen Kampf⸗ abschnitt nach erneuter stärkster Artillerievorbereitung wieder⸗ holte. In Castel und im Gehöfte Anchin setzte sich der Feind fest. Oestlich dieser Linie brachen feine An—
griffe in unserem Gegenstoß zusammen.
Heeresgruppe Deutscher Kronprinz. Zwischen Oise und Marne blieb die Gefechtstätigkeit rege. Erneute Vorstöße des Feindes nördlich von Long— pont und südlich des OGurcg wurden abgewiesen.
Heeresgruppe Herzog Albrecht.
In den mittleren Vogesen und am Hartmanns— weilerkopf lebte die Gefechtstätigkeit auf. Nordöstlich von Pont⸗à⸗Mousson und im Fave⸗-Grunde scheiterten nächtliche Vorstöße des Feindes.
Im Juni wurden an den deutschen Fronten 468 feindliche Flug zeuge, davon 92 durch unsere Flugabwehrgeschütze, und 62 Fesselballone abgeschossen. Hiervon sind 217 Flugzeuge in unserem Besitz; der Rest ist jenseits der gegnerischen Stellungen erkennbar abgestürzt. ;
Wir haben im Kampfe 1653 Flugzeuge und 51 Fessel— ballone verloren.
Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.
Oesterreichisch⸗-ungarischer Bericht.
Wien, 12. Juli. (W. T. B.) Amtlich wird verlautbart:
Nirgends größere Kampfhandlungen. Der Chef des Generalstabes.
Bulgarischer Bericht.
Sofia, 11. Juli. (W. T. B) Generalstabsbericht vom 10. Jali.
Mazedonische Front: An mehreren Frontstellen, be⸗ sonders in der Gegend von Bitolia, im Cernabogen und auf beiden Seiten des Wardar, war die Feuertätigkeit beiderseits ziemlich heftig. Bei Altschakmahle und Matschokowo zerstreuten unsere vorgeschobenen Einheiten durch Feuer feindliche Er⸗ kundungsabteilungen. Im Wardaitale lebhafte Lufttãtigkeit auf seiten des Feindes.