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Das Material stebt mir nicht zui fügung, kann eine Antwort darauf nicht erteilen. Abg. Gothenn: Ich habe dieses Material sckon vor Wochen dem Kriegsministerium übergeben. Hört, bört!) General von Wrisberg: Ich habe nichts mehr hinzuzufügen. (Lärm linke f: Sind . 911
in Hamburg Ukraine so n vorhande it werden
en ffortschr. Volksp.) fragt an,
im den loyalen Verkehr zwischen
Reichs tagsabgeordneten, der von
sei, zu gewährleisten.
einem Vertreter
ein allgemeines
Heeres und Ab⸗
Reichstages in diesem Kriege nicht. Wenn Fälle von
wegen vorgekommen sind, so kann ihnen nur nach—
gegangen werden, wenn im Kriegsministerium nähere Angaben dar— über gemacht werden.
Abg. Dr. Mülsler stellt die Ergänzungsftage, ob in einzel nen Truppenteilen spezielle Verbote des Verkehrs zwiscken Militär und Abgeordneten beständen und nd welchen Rechtes sie besteben.
General von Wrisberg: Der Heeresverwaltung ist nicht bekannt, daß solche e bestehen.
Abg. Dr. f ur Ergänzung, ob dem Reichskanzler bekan a von Fällen in Briefen über die Androhung Verkehr geklagt werde.
General von W g enn der Heeresverwaltung solche Fälle mitgeteilt werden, wird sie sie prüfen. Wenn Bestrafungen vor— gekommen sind, so kann ihnen nur nachgegangen werden, wenn im Kriegsministerium nähere Angaben darüber gemacht werden. .
Abg. Stücklen (Soz) weist darauf hin, daß bei einer Reihe Gefangenen⸗Ueberwachungs-Bataillone die Gepflogenheit bestehe, den ganzen Mannschaften den Urlaub zu sperren, sobald Entweichungen don Gefangenen vorkommen, und fragt an, ob der Reichskanzler diese Härte beseltigen wolle.
Oberst von Fransecki: Fälle, in denen die Feststellung der Schuld am Entweichen von Kriegsgefangenen eine allgemeine Nach— lässigkeit der Bewachungsmannschaften ergibt, sind sehr wohl denkbar. In solchen Fällen ist gegen die vorübergehende Verschiebung des Ur— laubs zwecks Durchführung der Untersuchung nichts einzuwenden. Nicht gebilligt werden könnte es jedoch, wenn Urlaubszurücktellungen beim Entweichen Kriegsgefangener allgemein angeordnet würden, obwohl ein zwingender Grund, die Untersuchung der Angelegenheit auf alle Mann— schaften auszudehnen, nicht vorliegt. Sollten solche Fälle dem Kriegs— ministerium bekannt werden, so wird für die Beseitigung unbilliger Härten gesorgt werden.
Abg. Dr. von Schu ze⸗-Gävernitz (fortschr. Volksp.) fragt wegen der Anordnung des Bundesrats, daß die landwirtschaftlichen Brennereien ihre kupfernen Brennapparate zu Heereszwecken abliefern, oh der Reichskanzler dafür Sorge tragen wolle, daß im Inter⸗ esse der kleinen Obst- und Tresterbrenner den Gemeinden die unentbehr— liche Anzahl von Brennapparaten so lange belassen werde, bis Erfatz beschafft sei. .
Hauptmann von Specht: Das Kriegsministerium hat eine Ver⸗ öffentlichung an die Kommunalverbände erlassen, nach welcher in be— sonderen Fällen auf begründeten Antrag in jeder Gemeinde (in oder mehriete Brennkessel auf unbéstimmte Zeit zurückgestellt werden können. Diese Anträge sind von den Antragstellern an die Kommunalverbände zu richten und von diesen zur direkten Entscheidung an die Metall mobil machungsstelle des Kriegsministeriums zu leiten. Hierdurch sind
323 * 36 .
die Interessen der Obst⸗ und Tresterbrenner gewahrt.
Abg. Gunßer Gefangenenlöhnung der de
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ge
oder gewährt werden. Auch für die bürgerlichen Verpflichtungen der Offiziere in der Heimat, die sie mangels Privateinkommens nicht erfüllen könnten, Kerde gesorgt. Eine allgemeine Gewährung eines Teils des Offiziersgehalts bei Bedürftigkeit werde erwogen. Einer Erhöhung der dezeinbarten Sätze würden Verhandlungen mit den einzelnen Staaten vorausgehen müssen.
Abg. Ryssel (M. Soz.) fragt an, ob der Reichskanzler bereit sei, die Heeresverwaltung zu veranlassen, daß den deutschen Soldaten in der Ukraine ihre Bezüge nicht in österreichischer, sondern in deutscher Währung ausgezahlt werden, weil sie durch den Kurssturz der öster— reichischen Währung geschädigt werden.
Generalleutnant von Open: Der Generalguartiermeister hat unterm 18. März 1918 angeordnet, daß in der Ukraine in erster Linie in Russenrubel zu iahlen ist und, wenn diese nicht zur Verfügung stehen, in Mark oder Kronen. Diese Anordnung ist unterm 18. April 1918 dahin abgeändert worden, daß Kronen zu den Zahlungen nicht mehr zu verwenden sind. Wenn trotz dem nach diesem Zeitpunkte Auszahlung der Gebührnisse in Kronen erfolgt sein sollte, so kann sich das nur auf Einzelfälle beschränkt haben, in denen die deutschen Heereskassen in Ermangelung einer deutschen Empfangsstelle Kronen aus einer österreichischen Kaffe vor— schußweise entnehmen mußten.
Die Anfragen des Abg. Heckscher (fortschr. Volksp.) wegen Behandlung der deutschen Gefangenen in afrikanischen Kolonien Italiens und des Abg. Frhrn. von Richthofen wegen Wahrung der deutschen Interessen im Fürstentum Mo— naco werden vorläufig zurückgestellt, weil noch kein Vertreter des Auswärtigen Amts erschienen ist.
Hierauf setzt das Haus die zweite Berctung des Gesetz— entwurfs über das Brannmweinmoncpol fort. Es wird zunächst über 5 1, dessen Erörterung vorgestern bereits stattgefunden hat, die Abstimmung vorgenommen. Der Abänderungsantrag der äußersten Linken auf Einführung des Produktionsmonopols wird abgelehnt, 1 nach der Fassung des Ausschusses angenommen, ebenso die 38 2 bis 119 ohne Erörterung unter Ablehnung von sozialdemokratischen Abänderungsanträgen und Annahme von Kompromißanträgen der Abgg. Dr. Blunck (fortschr. Volksp.), Dr. Böhme (nl), Mumm Deutsche Fraktion) und Richter (Zentr. zu 8 100.
Bei 8 120, der den nicht von der Monopolverwaltung hergestellten Trinkbranntwein einer besonderen Abgabe von LM für das Liter belegt (Freigeld), gibt auf eine Anfrage des Referenten Abg. Dr. Blkunck ; Direktor im Reichsickatzemt Menschel Auskunft über die beab— sichtigte Ferm der Erhebung dieses Freigeldes durch Banderole.
S 132 handelt von der Verwertung des Branntweins, der zu ermäßigten Verkaufspreisen abgegeben wirb. Dazu gehört 1 Branntwein, der ausgeführt wird, 2 Branntwein, der zu
gewerblichen Zwecken zur Bereitung von Speiseessig oder zu Heiz-, Koch, oder Beleuchtungszwecken verwendet wizd. Der Bundesrat wird ermächtigt, auch für öffentliche Kranken, usw. Anstalten und für öffen liche Lehr- und Forschungsanstalten den Branntwein zu ermäßigten Preisen abzugeben.
Der Ausschuß hat dem 8§ 132 noch jolgenden Zu atz ge⸗ geben: Den Krankenkassen und Knappschaftskrankenkassen ist für jedes Mitglied und Jahr 1 66 als Rückvergütung aus der Monopelkasse zu zahlen. Der Reichskanzler erläßt die Ausführungsbeslimmungen. .
Die Abgg. Blunck, Dr. Böhme, Kreih (dtons.), Löscher (Deutsche Fraktion, Dr. Wendorff (fortschr. Volksp.), Dr: Zehnter (Jentr) wollen diesen letzten Absatz streichen und dafür in S 2652 b einen Zusatz einfügen, wonach 8 Millionen Mart zur Ermäßigung der Kosten der alkoholhaltigen Heil— mittel für die minderbemittelten Volkskreise, insbesondere die Mitglieder der Kranken- und Knaprschaftskassen, zur Ver— fügung gestellt werden.
Abg. Dr. Blunck tritt für diesen Antrag ein.
Abg. Becker⸗Arnsberg (Zentr.) bittet dringend um Ablehnung desselben und um Aufrechterhaltung des den Krankenkassen günstigen Ausschußbeschlusses. Jeder mit den Verhältnissen Vertraute findet, daß dieser Antrag gar nicht durchführbar sei und die Krankenkassen und somit die minderbemittelte Bevölkerung schwer schädigen muß.
Direkter Meuschel hält die Bedenken bezüglich der Durchführ⸗ barkeit des Antrags für nicht begründet. ;
Abg. Hoch (Sez) gibt dem Antrag des Ausschusses unbedingt den Vorzug; will man aber das Ziel auf dem anderen Wege erreichen, so müsse die Summe von 8 Millionen erhöht werden, da sie keines⸗ wegs ausreiche. Redner beantragt, statt 8 Millionen „bis zu 16 Millionen“ zu bewilligen. Daß die Ausgaben für die Krankenpflege sich auch durch das Monopol ganz außerordentlich verteuern würden, darüber bestehe doch nicht der mindeste Zweifel.
Abg. Kreth: Nicht bloß den Arbeitern, sondern auch den Kreisen des Mittelstandes müssen die Erleichterungen zuteil werden, die der Ausschuß für die Krankenkassen zu gewähren beabsichtigt. Di Angehörigen des Mittelstandes könne man doch aber nicht in die Krankenkassen zwingen. Für Heilzwecke seien vor dem Kriege 16009 Hektoliter verwendet worden; nehme man die Hälfte davon als Arzneialkohol an, so genüge die Supime von 8 Millionen durchaus. Stellt sich nach dem Kriege das Gegenteil heraus, so werde man nicht zögern, die Summe zu erhöhen.
Abg. Becker-Arnsberg: Es kommt nicht sowohl darauf an, dem Mitielstand zu helfen, als darauf, wie der Antrag in der Praxis durchgeführt werden soll, und darauf sind mir der Ministerialdirektor und der Vorredner eine auseichende Antwort schuldig gebliebem Der Antrag, dessen gute Absicht ich nicht berkenne, ist von Männern gestellt worden, die von der Praxis der Krankenkafsen keine Kenntnis
en.
Abg. Dr. Blunck: Für die Krankenkassen ist der Weg des Ausschusses ja sehr bequem, aber so kann doch der Reichstag nicht verfahren, der auch den Interessen der übrigen minderbemittelten Schichten der Bevölkerung gerecht werden soll. Durchführbar ist das eine wie das andere; der Bundesrat wird den Betrag der Be— lastung der Krankenkassen . ermitteln und danach die Vergütung zu bemessen haben. Eventuell könnte ich auch mit dem Antrag Hoch einverstanden sein.
Abg. Kreth: Wir werden auch für den Antrag Hoch stimmen.
Mit geringer Mehrheit wird der Ausschußworschlag ab⸗ gelehnt, der Antrag Blunck und Gen. gelangt mit dem An— trage Hoch zu großer Mehrheit.
S 135 der Ausschußvorschläge lautet: „Der Verkaufs— preis für Branntwein, der nach vollständiger Vergällung zur Bereitung von Speiseessig verwendet wird, wird unter Wah⸗ rung der Selbstkosten in den Grenzen festgesetzt, innerhalb deren die Herstellung von solchem Efsig aus Branntwein gegenüber der Herstellung von Essigsäure, die der Verbrauchs— abgabe unterliegt (8 146), wettbewerbsfähig bleibt.“
S8 146 bis 1496 betreffen die Essigsäure-Verbrauchs—
abgabe. S 145 lautet:
Essigsäure, die im Inland, in anderer Weise als durch Gärung gewonnen ist, unterliegt einer in die Reichskasse fließenden Verbrauchsabgabe, rie 160 Mark für den Doppelzen ner wasserfreier Säure beträgt. Die Verbrauchsabgabe ist durch Abfertigung festzu— stellen und vom Hersteller zu entrichten, sobald die Essigsäure die Erzeugungsstätte verläßt. Sz 1191 und 14986 sind vom Ausschuß neu eingefügt. Nach z 1492 sollen für Betriebe, in denen im Betriebsjahre 1913.14 zu Speisezwecken bestimmter Essig aus Branntwein hergestellt ist, Bezugsrechte gebildet werden, deren Ge— samibetrag 160 900 Hettoliter Weingeist nicht übersteigen darf. Der Verkaufspreis für das Kontingent übersteigenden Branntwein erhöht ich um 50 „Mt für das Hektollter Weingeist. Nach 8 149 werden ür Betriebe, die verbrauchsabgabepflichtige Essigsäure 1913,14 fabrizierten, Betriebsrechte gebildet, die von der Monopolverwal⸗ tung festgesetzt werden. Hier ist für diejenigen Mengen, welche über das Betriebsrecht hinaus in den freien Verkehr gebracht wer— den, eine Erhöhung der Verbrauchsabgabe um 85 Mark für den Doppelzentner wasserfreier Essigsäure vorgesehen.“
Die Abgg. Blunck, Böhme, Diez -Konstanz (Zentr.),
Mumm, Zehnter wollen in 8 149a die Bestimmung einfügen
„Der Bundesrat wir ermächtigt, aus Rücksichten der Billigkeit
für andere Betriebe der Gärungsessigindustrie Bezugsrechte bis zum Höchstbetrage von insgesamt 16050 Hektoliter zu gewähren. Die Bezugsrechte sollen unbeschränkt übertragbar sein und auf Antrag in Betriebsrechte umgerechnet werden.“
Abg. Wurm (U. Soz) beanstandet diefe Art Gesetz— gebung, die zugunsten der Gärungsindustrie die Fabrikation von Alkohol auf chemischem Wege unterdrücke, und befürworiet Abänderungen, die der chemischen Industrie im Interesse der Verbraucher die Bahn frei machen.
Die Ausschußanträge werden mit dem Antrage Blunck u. Gen. angenommen.
Nach 3 139 steht die Herstellung von Alkohol aus Zell— stoff und Kalziumkarbid ausschließlich dem Reiche zu. Iiach 8 140 der Ausschußvorschläge dürfen die Laugenbrennereien und die Reichsbetriebe zusammen in einem Betriebsjahre eine Branntweinmenge herstellen, die 10 3 der Gesamtbrannt— kö des vorhergegangenen Betriebsjahres ent— spricht. .
Abg. Wurm hält für dringend erforderlich, der neuen Industrie auf alle Weise die Wege zu ebnen, damit der Preis für das große Publikum herabgedrückt werden könne. Er beantzagt, die zuzulassende Höchstmenge auf 20 3 zu erhöhen.
Direktor Meuscchel tritt den Ausführungen des Abg. Wurm entgegen.
Referent Abg. Dr. Bl unck vertritt ebenfalls die An— schauung, daß man auf dem Wege der Ausschußvorschläge . der chemischen Erzeugung des Alkohols durchaus gerecht werde.
z 140 wird unverändert angenommen.
Jum 58 151 (Verkehrsbezeschnung für Kornbranntwein usw.) wird ein Antrag des Abg. Bärwinkel (nl.), wonach in der Bestimmung, daß Kornbranntweinverschnitt nicht in den Verkehr gebracht werden darf, der Ausdruck „Kornbrannt— weinverschnitt“ ersetzt werden soll durch den Ausdruck „Mischungen von Kornbranntwein mit weingeisthaltigen Er—
zeugnissen anderer Art“, durch Auszählung mit x Stimmen angenemmen. e m , ben h Nach dem von der Kommission beschlossenen 8 * 5 aus der Menopoleinnahme jährlich 4 Ylilt he e la Bekämpfung der Trunksucht und 2 Milli. fn Mia wissenschaftlichen Erforschung und yrattijchen 1. . 9 Kartoffelbaues und der Kartoffelverwertung ver e derun a Die 4 Millionen werden durch Aus aß lun bender wan 121 Stimmen, die 2 Millionen ohne heson mne gl biz genehmigt. 8 Absimm
Der Rest des Gesetzes wird ohne Erörterung ind missionsfassung angenommen. ig in der gyn
Es folgt die zweite Beratung des Gej . treffend Aenderung des Gefetzes üb ii b satz von Kali salzen.
Der Ausschuß hat die in der Regierun Svorl schlagenen Preiserhöhungen für Karnallit Rohr lage vor salze und Chlorkalium wieder etwas herabges et ber Teuerungtszulagen der Arbeiter von 350 , Ruh und ein Kindergeld von 6 6 monatli
/
Abg. von Brockhausen (okons.: Ick hal zestellt, die Reg erungsvorlage in bezug auf ö herzustellen, denn nad dem die Teuctungsfätze ö,, pon dem Ausschuß erhöht, worden sind, müffen anck ell der Werks, wieder, bingufgesetzt werden, damit sie in nähe h zu den Arbeiterlöhnen stehen. Im Interesse unseie: Ker und der Landwirtschaft muß der inländischen dand wir scheft nügende Menge ven Kali zur Verfügung geftellt werten?“ in das Ausland ist jetzt fortgefallen:; im Kriege muß die Landwirtschaft in erster Linie berüchichtigt werden. Pie an der Landwirtschaft an Kali sind teils wegen Arbeslerm wegen Waggonmangels bisher nicht erfüllt worden. Arbeiter im Kalibergbau sind im Verhält
9 lil
1
eine Hinausschiebung auf den & aung der L
M 0 . n ol z tra Gothein, daß . ö. ü er Beteiligungsziffer von 120 bis 1932 verschoben wird, weiten n stimmen. Voraussetzung für unsete Zustimmung zum ganjen Gen die Wiederherstellung der Regierungsvorlage inbezug auf die Prest Die Abgg. Herold (Zentr) und Genojsen ben tragen eine Entschließung, wonach die Abzüge, die der Hunt rat den Abnehmern größerer Mengen Kalisalze bestimm kann, für sämtliche Kalisalze entsprechend den gesteiger Kalipreisen zu erhöhen sind und die Ausführungsbestimmum zum Kaligesetz folgendermaßen zu ändern sind:
a. die Vorschriften über die Art der Prebeentnahmen s wesentlich zu vereinfacken. b. als Zeuge bei der Probeentnahme jeder zuzulassen, der — ohne selbst etwas von der Wart erhafth haben — nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung zeugen dernommen werden kann, wenn er mit den Bestimmungen iter; Probenahme bekannt gemacht ist, C. die für Mindergehalt zu gewizn den Vergütungen sind im Verhaltnis der in diesem Gesetz festzzshh Preise zu den früheren Preisen zu erhöhen.
Abg. Gothęein (fortschr. Volksp.): Es ist allerdings möh die Preise für Robsalze noch etwas zu erhöhen, denn nach einer 6 des Kalisyndikats würden die vom Ausschuß vorgeschlagenen? ausrcichen, um die erhöhten Arbeitslöhrne zu decken. Vor allen Ing wird befürchtet, daß, wenn man die Preise für Rohsalje zu nedig stimmt, eine übermäßige Nachfrage nach Rohsalzen stattfinden n die bei deim Transportmangel nicht befrieds gt werden könrte.
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Steigerung der Förderung der Kaliwerke während des Kriegs 1
mehr Arbeiter erforderlich, ebenso wie auch die Kohlen ndustrie Arbeiter braucht. Zur Steigerung der Förderung würde e wenn die Neuordnung der Beteiligungsziffer bis 1922 hinauszesth wird. Im Ausschuß herrschte ziemlich Uebereinstimmung darüber ebenso wie die Arbeterlöhne auch die Gehälter der Beamten aß bessert werden müssen, und eine entsprechende Entschließung n empꝛĩohlen. Abg. Dr. Arendt (Deutsche Fraktion): Nachdem die Kommss eine weitere Erhöhung der Arbeitzlöhne vorgenommen hat, missen uns mit dem Abg. Brockhausen für die Wiederherstellung der Won in bezug auf die Kalisalzpreise erklären. Die Vorlage ist doch gen um unsere Kaliindustrie lebensfähig zu erhalten. Wir haben mme mal Lähne und Preise durch Geseß festgelegt und müssen m Folgen davon tragen, daß wir damit auf eine schiefe Ebene gelangt s Der Antrag, der de Jnteressen der Angestellten wahrnehmen pile ia durchaus sympathisch, aber um so bedenklicher ist es auf de deren Seits, den Kreis der von dieser Gesetzgebung erfaßten n gorien immer weiter zu ziehen. Direktor ir Reichsschatzumt Müller: Ich kann mich den w. führungen des Abg. Dr. Arendt nur anschließen und biste Sie nn gemäß die Vorlage gestalten zu wollen. Eine Lohnerhöhung in messenen Grenzen muß den Arbeitern werden. Nachdem der Aut die Erhöhung von 2.50 auf 3 M heraufgesetzt hat und eine weiet höhung der Ausgaben noch in den Anträgen in Aussicht genen nn wird die Lage einer Reihe von Werken ganz erheblich verschlt! wenn die Salzpreise, wie vorgeschlagen, ermäßigt werden, und zu befürchten, daß die Versorgung der Landwortschaft mit Dün ö. gefährdet wird. Ich bitte daher, die Vorlage mit den urspring i Sätzen für die Preise anzunehmen und damit ihre Verahschiedun⸗ in dieser Tagung zu eymöglichen. Gegen den die Angestelltn fenden Antrag würden die Verhündeten Regierungen im neten nichts einzuwenden haben! Bezüglich der Wünsche der Reso uit die Regierung bereit, mit dem Kalisyndikat in Verbindung z 1 Abg. Brey (Soz): Dem Antrage Gothein stimmen vir. Beamten müssen Teuerungszulagen gegeben werden, Nachten Interessenvereinigungen der Kaltindustrie abeelehnt haten, mt nn amtenorganäsationen Farüber zu verhandeln, bleibt nichts ibi ö die Beamten in das Gesetz einzubeziehen. Der Kollege Dr. Alen es, der in der Kommission die Anträge auf Ermäßigung der . stellt hat; jetzt dreht er seinem eigenen Kinde das Genick um; sich doch über die Lage der Industree besser informieren 9 ö. sckeint Werke zu geben, die bei den herabgesetzten reien hi n stehen können, und solche, die damit nicht zurecht kommen, Wir ö nicht, daß diese Industne übermäßige Gewinne macht, aber üist daß in Teil dadon zufammenbricki. Wir wollen ie zioestär , die Arbeiter nicht zurücknehmen, sie aber auch n cht ge bree g unn stimmen wir für die Wiederherstellung der Vorlage in ele n daß wir in Zukunft nicht mehr durch eine so verspätete Vor Novelle vor eine ähnliche Situation gestellt werden, getilhh Abg. Margquart (nl,) tritt lebhaft für y . lk tigung der ö der Angestellten der Lalin langen Abg. Albrecht (n. Soz) : J9l0 hat man unser 1. . ij
1
Kaliindustrie zum Reichs monopol zu machen, abgele 1 man ist diese immer wiederholte Novelle ngesetzgebung. Uns . m
nicht verantwortlich machen. Daß jetzt, die ,, beßs schuß nech weiter erhöht worden sind, ist nur zie 3 hm iltlst
1
letzten Erhöhungen ganz ungenügend gewesen sind. aus, im nn gestellten Preise genügen nach reine inf fans gn Hobel die größere Lohnerhöhnng zu tragen; die Anträge Are
auß eine Uns gestern gbend zugegangeng neuerlicke Ein:
en ü ge ie tee zurück. Dem Anlrage Gothen stimmen wir Hhiach dem Antrag von Brockhausen werden die höheren 9 . Vorlage für die Kalisalzpreise wieder hergestellt. 5 g . Verold gelangt zur Annahme, ebensfo der h 3 Gothein. ; . .
Ante Antrag von roch gusen wird die Vorlage alsbald auch in dritter Lesung ohne Erörterung endgültig verabschiedet.
Darauf geht das Haus zu den vorhin zurückgestellten heiden Anfragen zuriick.
Abg. Dr. Heckscher (fortschr. Volksp.) erbittet Aus— tunft Uher. die Schritte, die zur Ueberführung der deutschen Hefangenen aus den afrikanischen Kolonien Italiens, wo sie in hoöchft ungünstigen Verxhältnissen sich befinden, nach Italien unternommen worden sind. .
Direktor im Auswärtigen Amt Dr. Kriege: In Asmara in Ter italienischen Kolonie Eritrea. befinden sich die BVesatzungen der dort beschlagnahmten deutschen, Handelsschlffe in
nem vergleichsweise günstigen Klima, aber sie wünschen, solange sich ie, Entläsffung in die imat nicht ermöglichen läßt, wenigstens ihre licberführnng, nach Italien. Die deutsche Regie rüng, hat daher in ker Verstandigung über Gefangenenfragen mit Italien bestimmen fassn, Taß die deutscken Zipilpersonen in den itallenischen Kolonien 1 ihren Wunsch nach Italien zu debringen sind. Diese Verständi⸗ zung ist bisher nicht in Kraft getreten, weil die italienische Regierung . nicht verpflichtet, von weiterer Liquidation deutschen Cigentums, owie von Eingriffen in den Besitz deutscher wissenschaftlicher Institute n Italien abzusehen. Sobald die Verständigung in Kraft tritt, ward die deutsce Regierung für die Verbringung der Deutschen nach Italien Sorge trager.
Abg. Frhr. von Richthofen fragt nach dem Schutze der deutschken Interessen im, r fte im Monaco.
Direktor im Auswärtigen Amt Dr. Kriege: Eine Anzahl Deutscher sind aus Monacg ausgewiesen worden und die Regierung. von Monaco macht Deutschen die Fortführung ihres Geschäftsbetriebs unmöglich und trägt für die Erhaltung des deutschen Eigentums keine Torge. Die Reichsleitung hat den Schutz der deutschen Interessen verlangt. Da die Antwort nicht genügte, ist von der Regierung in Menaco die grundsätzliche Anerkennung ihrer Verpflichtung zum Eisatz solcher rechtswidrigen Schäden verlangt worden, mit kurzbemessener Frist zur Beantwortung. Sollte keine befriedigende Antwort ergeben, werden wir zur Sicherung der deutschen Forkerungen zur Beschlag— nahme des in unserer Machtsphäre befindlichen monogassifchen Eigentums, inebesondere desjenigen des Fürsten, schreiten.
Es folgt die dritte Lesung der Vorlage über die Zu⸗ ,,, ung des Reichstages und die Ver⸗ ee , ,, n in großen Reichstagswahl—
reéis en.
Ein Antrag Dr. Junck⸗-Kuckhosf⸗-Dr. Müller-Meiningen will in 8 Ha vor dem Worte „Einwohner“ einschalten: „Reichs— deutsche“, damit klargestellt werde, daß die zermehrung der Setlenzahl in den bezüglichen Großstädten auf 306 000 und die darauf gegründete Vermehrung um einen Abgeordneten nur die reichsdeutschen Einwohner umfassen, die nichtreichs— deutschen Einwohner aber ausschließen soll.
Mit dieser Aenderung werden die Beschlüsse zweiter Lesung angenommen und in dieser Fassung der Gesetzentwurf
im ganzen endgültig genehmigt.
Die Resolution des 23. Ausschusses betreffend Er näh— rungs ragen und die Anträge des Ausschuses für Han— del und Gewerbes betreffend Kohlenförderung und Kohlenversorgung und zu den Petitionen betreffend
die Tätigkeit der Reichsbekleidungsstelle werden
angenommen mit Ausnahme der Nummer 5j der Reselution zu ben Ernährungsfragen, den Anbau der Oelsaaten zum Zwecke der Oelversorgung betreffend.
Namens des Haushaltsausschusses berichtet Abg. Göothe ine über die Papierbelieferung der Zeitungen. Die Papierpreise seien ganz außerordentlich gestiegen, die Papiernot sei so groß geworden, daß eine Kontingentierung der Zeitungen habe eintrẽten müssen. Es habe sich die Nof— wendigkeit ergeben, den Zeitungen Zuschüsse aus der Reichs— kasse und seitens der Einzelstaaten zu leisten. Zum 1. Juli habe das Reich und hätten auch die Einzelstaaten diese Zu— schüsse in Wegfall bringen wollen. Dieser Wegfall oder eine Unterscheidung zwischen redaktionellem und Inseratenteil unter diesem Gesichispunkt würde zu den größten Unzuträglichkeiten führen. Der Ausschuß habe sich daher einstimmig auf folgende Rejolution geeinigt: „Die Verbündeten Regierungen zu er— suchen, die bisherigen Zuschüsse zu den Kosten der Papier— helieferung der Zeitungen unvermindert fortzuzahlen und diese Zuschüsse auch auf Wochen- und Monatsblätter auszudehnen, solar ge die durch den Krieg herbeigeführten Ursachen der Pa— pierverteuerung fortdauern.“ Die Vérhältnisse würden sich in absehbarer Zeit nicht ändern.
Die Resolution gelangt einstimmig zur Annahme.
Abg. Graf 3 (deutschkons.) kommt auf die Ab⸗ stimmung über die Respolutionen zur Ernährungsfrage zurück. e f des Lärmes und der großen Unruhe im Hause fei die Fragestellung auf verschiedenen Seiten des Hause nicht ver— sianden worden, Redner bittet, die Abstimmung über Num— mer 5 zu wiederholen.
Abg. Haase (U. Soz.) widerspricht der Wiederholung.
Es bleibt bei den verkündeten Abstimmungsresultaten, wonach auch Nummer 4 als abgelehnt verkündet worden ist.
Es folgt die dritte Beratung der 12 Steuer- poöorlagen. Auf Vorschlag des Präsidenten wird die Spczialdiskusion zunächst über die Vorlage betreffend die außerordentliche Kriegsabgabe eröffnet.
LL. Keil (Soz); Der Reichslag hat sich bei dieser überhasteten Hesetzjebung als ein gewissenhafterer Wahrnehmer des Reichsfinanzinter⸗ es eipiesen als die Reichsregierung; aber auch er hat immer noch viel zu wenig bewilligt. Nur ein Bruchteil des im Glat für 1915 nach— Ew iesenen Fehlbetrages sei mit den Regierungsvorlagen bewilligt. Feünzt es, mit den vom Reichstage darüber hinaus bewilligten 1250
lillionen den Tehlbehiag zu decken, so könne man darüber nur be⸗ riedigt ein. Die Finanzwirtschaft des Reiches auch während des
nleges auf wirklich solide Füße zu stellen, würde eine weitere Steige⸗ säng der Tinnahmen un Mihigrden beigits im Gtatsjahre 1518 ers
. Es seien auch Vorfchläge gemacht worden; die äußerste Linke öde den Ausbau der Grhschaftsfteust und eins an emeine Vermögens⸗ Abgabe verlangt. Im Ausschuß Babe man diese Forderung abgelehnt, 293 . fit das Plenum von anderer Seite wiederholt. In feinen . Tande Guropas würden die Erbschaften steuerlich so ge⸗
tont wie in Deutschland. Man halte die Erbschaftssteuer in Re—
„m sie später als Gegenleistung für neue große Verbrauchs—
urn zu verwerten; dabei lasse man sich jährlich viele Hunderte von
ionen entgehen und ignoriere die fritischs Stimmung die sich
3 im Volke mehr und mehr zur Geltung bringe. Das Per— kun eint allge:neinen Vermögengabgabe zum Zwecke der Ab zür⸗
rieasschulden sei im Grundgedanken durchaus berechtigt.
e Abgabe werde schließlich unabwendbar sein. Sie wende am, besten am Schlusse des Krieges erboben, wenn sich der Be—=
wersehen lasse. Die Giweiterung der Besitzsteuer, die der
—
Reichstag gegen die einzelstaatlichen Tinanzminister kurchgesetz: babe, ei, einc greße Erxungenschaft, aber es sei leider nicht gesungen, bie außerordentliche Abgabe uber das Mehreintommen hinaus auf as keguläre Einkommen auszudehnen. Eine dauernde Schonung des Be⸗ sißss und eine dauernde Ueberlastung des Verbraucks, des Verkehrs asse sich das deutsche Volk nicht gefallen. Die sozialktemokratssche Partei nehme die reinen Finanzgesetze an, auch die Erhöhung der Schaummeinsteuer, die übrigen Verbreuchs⸗- und Verkehrsstenern lebue sie ab, die Umsatzstener auch teshalb, weil für zusammengesetzte Be⸗ triebe eine unheilvolle Deppelbesteuerung noch in fetzter Stunte ke— chlossen worden sei. Bei der künftigen Steuergesetzgebung müsse der Grundsatz der steuerlichen Gerechtigkeit festgehalten werden.
Staatssekretär des Reichschatzamts, Staatsminister Graf von Roedern:
Meine Herten! Aus einer Zeitung, die dem Herrn Vorredner nicht ganz feinsteht, hat man mir bei Beginn unferer Steuemrverhandlungen zugerufen:
In den Ozean schifft mit tausend Masten der Jüngling, Heim, auf gerettetem Kahn, kehrt in den Hafen der Greis.
Meine Herren, wenn ich mir die Beratung der zweiten Lesung hier ansehe, dann, glaube ich, kann ich doch auch ietzt noch mit Freude auf die Takelage und Ausrüstung des Schiffes blicken, mit dem ich hinausgefahren bin. Sie ist im wesentlichen in Ordnung und nicht allzu verändert gegenüber dem, was wir Ihnen vorge— schlagen haben. Und wenn ich mir die Ladung ansehe, so hat sie sich nicht ganz unwesentlich vermehrt. Auf, diese Vermehrung bitte ich denn zunächst mit einigen Worten eingehen zu dürfen.
Die zwölf Steuergesetze, die die verbündeten Regierungen Ihnen vor drei Monaten vorlegten, sind im wesentlichen in der zweiten Lesung wieder angenommen worden. Sie haben ihnen ein wichtiges neues Gesetz hinzugefügt, Sie haben ein weiteres Gesetz erheblich er⸗ weitert. Sie haben zunächst die ihnen vorgelegten Bestimmungen über die Kriegkabgabe ausgedehnt auf eine Kriegéabgabe für die physischen Personen für das Jahr 1918 und Sie glauben aus diesem Gesetzesvorschlage dem Reiche eine Einnahme von etwa 1200 Millionen Mark einmalig zuführen zu können.
Meine Herren, die Gründe, die die verbündeten Regierungen — das glaube ich heute schon aussprechen zu dürten — bestimmen werden, diesem Ihrem Vorschlage zuzustimmen, möchte ich kurz darlegen. Es unterliegt keinem Zweifel — das habe ich auch schon bei Begründung der Steuervorlage in der ersten Lesung bier ausgeführt —, daß die Verbrauchtzabgaben, die wir beschließen, in dem ersten Jahre nicht voll laufen werden. Es unterliegt auch keinem Zweifel, daß die Weltereignisse uns nicht erlauben, mit einer absehbaren Dauer des Krieges für die nächste Zeit zu rechnen. Es ist daher zweifellos für die Reichsfinanzverwaltung ein sehr erwünschtes Geschenk, wenn Sie die Einnahmen des Jahres 1918 um einen erheblichen Betrag vermehren. Sowohl der Mehreinkommensteuer als auch der Abgabe von Vermögen werden die verbündeten Regierungen ihre Zustimmung nicht versagen. Wir glauben, daß in der Mehrelnkommensteuer tatsächlich eine Idee, die ich schon bei der ersten Lesung als doch sehr erwägenswert bezeichnet habe, zum Autdruck kommt, die Idee, auch den Verschwender bei der Kriegégewinnsteuer zu fassen und nicht nur das Mehrvermögen heran— zuziehen. Ich freue mich, daß die Herren Finanzminister der Bundes⸗ staaten die naheliegenden grundsätzlichen Bedenken gegen diesen Ein— griff in ein Gebiet, das ihnen bisher vorbehalten war, zurückgestellt haben und diese Bedenken nicht aufrecht erhalten haben.
Meine Herren, der zweite Punkt, den Sie in einem neuen Ge— setz in den Vorlagen der verbündeten Regierungen hinzugefügt haben, bezieht sich auf einen Reichsfinanzhof, auf ein oberstes Steuergericht. Es unterlag keinem Zweifel auch für die verbündeten Regierungen, daß bei der Vermehrung der Reichsgesetzgebung auf dem Gebiete der Steuern am Schlusse des Krieges ein derartiges Gericht nicht mehr abzuweisen sein würde. Wir halten es deshalb für richtig, den Vorschlägen, die Sie nach dieser Richtung jetzt gemacht haben, auch jetzt schon zuzustimmen. Meine Herren, ich möchte dabei meiner Freude Ausdruck geben, daß gerade auch von süddeutscher Seite die Notwendigkeit dieser einheitlichen Rechtsprechung, dieses Aufbaues von Reichseinrichtungen ganz besonders betont worden ist, denn ich glaube, daß in Zukunft gerade diesen Institut ganz besonders große Aufgaben bevorstehen werden. (Sehr richtigh)
Meine Herren, Sie haben die Frage, wo dieser Gerichtshof bin⸗ kommen soll, noch offen gelassen, Sie haben sie der Entscheidung des Bundesrats überlassen, aber ich kann heute schon die Erklärung abgeben, daß dieser Gerichtshof, weil mündliche Verhandlungen ja nicht er— forderlich sein werden, nicht in die Reichshauptstadt, sondern wahr⸗ scheinlich nach Süddeutschland verlegt werden wird. (Bravo!)
Meine Herren, ich möchte mit wenigen Worten noch auf das eingehen, was der Herr Abg. Keil vorhin hier ausgeführt. Der Herr Abgeordnete hat zunächst darauf hingewiesen, daß die Zeit für die Beratung dieser wichtigen Steuervorlagen zu kurz gewesen sei. Nun, meine Herren, das muß man bei dem Umfang dieser Steuervorlagen ohne weiteres anerkennen, daß drei Monate keine völlig ausreichende Zeit waren. Aber, meine Herren, wir leben im Kriege, und wir müssen zurzeit auch in den Reichsämtern etwas schneller in der Entscheidung arbeiten. als wir das im Frieden tun können. Wenn ich auf die Tätigkeit in den Kommissionen zurückblicke, so kann ich nur die Erklärung ab⸗ geben, daß nicht oberflächlich gearbeitet, sondern dort die ernsteste Arbeit in Verbindung mit der Regierung geleistet worden ist, und für diese ernste Arbeit möchte ich schon heute den Dank der ver— bündeten Regierungen aussprechen.
Meine Herren, der Herr Abg. Keil hat ausgeführt, weshalb er einem Teil der Steuervorlagen zustimmen zu können glaubt und weshalb er einem anderen Teile, und zwar dem größeren Teile, materiell und formell seine Zustimmung verweigern müsse. Ich kann nur an das anknüpfen, was neulich der Herr Vize⸗ kanzler über die Nichtgenehmigung des Etats seitens der Fraktion des Herrn Vorredners hier ausgeführt hat. Ich halte es für bedauerlich, wenn sich die Fraktion des Herrn Vorredners den Erwägungen, die die verbündeten Negicrungen und die Mehrheit dieses hohen Hauses füt diesen Teil des Gesetzes⸗ werks bestimmt haben, völlig verschließt. Ich lann nur an das anknüpfen, was ich bei der ersten Lesung gesagt habe: einen Teil der späteren großen Finanzreform hätten die jetzt vorliegenden Gesetze unter allen Umständen bilden müssen. Es ist undenkbar — und ich glaube, das wird auch der Hert Vorredner, der sich mit Steuerfragen so ein gehend beschäftigt bat, mir zugeben — daß der Bedarf, vor dem wir stehen, später ausschließlich durch direkte Steuer aufgebracht werden kann.
(Sehr richtig! linlg.) Dazu rechne ich auch die (erbschaftesteuer. Des halb war es einfach erforderlich, wenn wir schen an dieses Schiet berangehen, jetzt ganze Arbeit zu machen und dieses Getränkesteuer⸗ gebiet abschließend zu bearbeiten. Das haben wir getan, und dafür, daß Sie diesem Gedanken der verbündeten Negierungen gefolgt sind, haben wir Ihnen unseren Dank auszusprechen. .
Der Herr Abg. Keil ist dann auch auf die Frage des Umsatz— steuergesetzes zu sprechen gekommen und hat insbesondere einen Be— schluß bemängelt, den das hohe Haus zu 8 63 gefaßt hat. Die berbündeten Regierungen sind nicht der Ansicht, daß die Fassung, die Sie dem s 6a gegeben haben, die volkewirtschastlichen Nachteile berbeiführen wird, von denen der Herr Abg. Keil ge— sprochen hat. Insbesondere möchte ich noch die Behaup— iung zurückweisen, daß der Bundesrat diesen Paragraphen einseitig fiskalisch auslegen mird. Im Bundesrat werden die verbündeten Regierungen doch nicht leLiglich durch die Herren Finanzminister vertreten. Im Bundesrat sind auch vertreten die Ressorts, die sich der Volkswirtschaft der einzelnen Bundesstaaten be⸗ sonders annehmen müssen. Ich halte es deshalb für selbstverständlich, daß diese, wie ich zugebe, sehr intrikate Bestimmung vorsichtig aut—⸗ gelegt wird. Durch die Fristbestimmung, die Sie dem Inkrafttreten dieses Paragraphen gegeben haben, haben Sie uns ermöglicht, die vorliegenden Grundlagen dieser Bestimmung zunächst einer eingehenden Prüfung zu unterziehen, und ich kaan Ihnen die Versicherung geben, daß dies geschehen wird. Wir werden vorsichtig vorgehen und wir werden insbesondere die Ausführungsanweisungen für diese Paragraphen noch nicht sofort hinausgehen lassen, sondern erst, wenn wir das Inkiafttreten der Bestimmung absehen können. Wir werden aber auch weiter von dem Ermächtigungs« recht, das Sie uns gegeben haben, in umfangreichem Maße Gebrauch machen. Ich glaube infolgedessen zusagen zu können, daß diese schwerwiegende Bestimmung, über die wir uns im Ausschuß sehr eingehend unterhalten haben, nicht zu den Nachteilen führen wird, von denen der Herr Abg. Keil gesprochen hat.
Meine Herren, das sind die Bemerkungen, die ich zunächst in der Generaldebatte machen wollte. Es wird mir voraussichtlich nachher schon Gelegenheit gegeben werden, zu dem einen oder anderen Punkt zu sprechen.
Abg. Bernst ein (U. Soz.): Wir müssen dabei bleiben, daß dieser Beschluß zur Umsatzsteuer ein ganz verfehlter Schritt uur Mittelstande⸗ tetterei gewesen ist. Wenn der Staatssekretär meinte, es werde später ganz unmöglich sein, die endgültigen Kriegslasten durch direkte Steuern zu decken, und man habe deshalb schon jetzt mit den Getränkesteuern ganze Arbeit machen wollen, so ist für uns diese Schlußfolgerung hin— fällig, denn wir können nicht einsehen warum die Verbrauchsbelastung vorweg, genommen, der Besitz aber geschont werden mußte. Kriegsabgabe vom Vermögen und vom Mehreinkommen stimmen wir zu, die Steuern auf Verkehr und Verbrauch lehnen wir ab. Eine Aus— nahme machen wir nur bei dem Reichsstempel für die Erhöhung der Tantiemesteuer und bei der Besteuerung der Geldumsätze. Außerdem werden wir der Luxusbesteuerung in dem Umsatzsteuergesetz zu⸗ stimmen. Eine sehr große Einnahme läßt sich das Reich entgehen, indem es die Erbschaftssteuer nicht stärker heranzieht. Eine einbeit⸗ liche Reichserbschaftssteuer mit einer gewissen Beteiligung der Einzel⸗ staaten ist ein durchaus berechtigter Gedanke und ein Fortschritt der Steuergesetzgebung Deutschlands überhaupt. Man lehnt diesen Ge⸗ danken zurzeit noch für die Erbschaftssteuer ab, während man diesen Weg bel der Umsatzsteuer schon gegangen ist.
Damit schließt die Generaldiskussion. Der Präsident teilt mit, daß zu den sämtlichen Steuergesetzen Wortmeldun— gen nicht vorliegen. Das Haus stimmt der Enbloc-⸗Annahme der Gesetze mit Ausnahme des Reichsstempelgesetzes zu. Abg. Bernstein erklärt, auf Sonderabstimmungen verzichten zu wollen. 6
Hierauf wird das Gesetz über die außerordentliche Kriegs—⸗ abgabe endgültig en bloc einstimmig genehmigt.
Die Resolution Albrecht, betreffend Erbschaftssteuer und Vermögensabgabe, erhält auch die Stimmen der beiden sozialdemokratischen Fraktionen. Die eingegangenen Petitionen werden für erledigt erklärt. —
Das Biersteuergesetz wird gegen die Soz. und U. Soz, endgültig angenommen, ebenso das Gesetz, betreffend den Bierzoll, und das Gesetz über Bierste uer-⸗-Aus⸗ ei e tt g ferner das Weinsteuergesetz. Die lovelle zum Weinsteuergesetz gelangt beinahe einstimmig zur endgültigen Annahme.
Gegen, das Gesetz, betreffend die Herstellung der MineralwässFeer und künstlich bereiteten Getränke sowie die Erhöhung der Zölle für Kaffee und Tee, stimmen bei der endgültigen Verabschiedung nur die beiden sozialdemokratischen Fraktionen. Mit derselben Mehrheit wird die endgültige Genehmigung der Novelle zum Gesetz, betreffend eine mit den Post- und Telegraphengebühren zu erhebende außerordentliche Reichsabgabe, erteilt.
In der dritten Lesung des Gesetzes zur Aenderung des Reichsstempelgesetzes liegt ein Antrag Ebert (Soz) u. Gen. vor auf Einschaltung eines Artikels 7a, betreffend die Erhebung einer Abgabe von 10 auf die Einnahmen aus Fideikommissen. . ;
Staatssekretär des Reichsschatzamts, Staatsminister Graf von Roedern:
Meine Herren! Der Antrag, über den namentliche Abstimmung beantragt worden ist, bat uns bereits in der Kommission beschäftigt. Ich habe in der Kommission bereits zum Ausdruck gebracht, daß die verbündeten Regierungen einein derartigen Antrag nicht zustimmen würden.
Meine Herren, der Grund unserer Bedenken liegt, glaube ich, klar auf der Hand. Wenn Sie eine derartige Bestimmung, die die Besteue⸗ rung des Einkommens aus Fideikommissen betrifft, in ein Börsen.« steuergesetz hineinnehmen, (Zurufe von links: Stempelsteuergesetz) dann können Sie meiner Ansicht nach jedes Einkommensteuergesetz in das Börsensleuergesetz einarbeiten. Nun ist mir vorhin zuge⸗ rufen worden, die Tantiemesteuer bedeute nichts anderes. M. H., die bedeutet entschieden etwas anderes. Sie wird erhoben bei Gefell⸗ schaften und nicht bei dem einzelnen nach Maßgabe seines Gesamt— einkommens. Eine derartige Besteuerung der Fidelkommisse würde für die meisten Fideikommißbesitzer nichts anderes sein, als die Be= steuerung ihres nackten Einkommens. Die verbündeten Regierungen halten es nicht für richtig, eine derartige Bestimmung in ein Gese hineinzubringen, das eine völlig andere Materie behandelt. z
Ich möchte mich auf diese formalen Gesichtepunlte beschränken, aber auch betonen, daß die verbündeten Regierungen aus materiellen Gesichtspunkten einer derart gen Bestimmung ihre Zustimmung nicht
geben können.
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