1918 / 164 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 15 Jul 1918 18:00:01 GMT) scan diff

ö; e 8

3. an die unter Berücksichtigung der Herkunft der melder flichtizen Brennstoffe zußändtge Amtliche Verte ilurge elle (siebe 5 6). Senellt der Melder flichtige B engfoff aus den Gebieten mehrerer Amtlich Verteilungesstellen, so sind an alle diese Amtlichen Verteilungsstellen Meldekarten einjzusen den;

4. an den Lieferer des Meldepflichtigen. Bestellt der Melde- pflichtige bei mehreren Lieferern, so ist an jeden Lieferer eine besondere Vteldekarte ju richten. Bestellt er bei einem Lieferer Brennstoffe aus mehreren Herkunftsgebie ten, so bat er diesem Lieferer so viel Karten einzureichen wie Herkunntszebtete in Frage kommen. Für die von einem im Auslande wobnenden Lieferer unmittelbar bejogenen böbmt— schen Koblen sind die Meldekarten nicht an den aut ländischen Lieferer, sondern (soweit es sich um nicht im Königreich Bayern gelegene Be⸗ triebe handelt) an den Koblenausgleich Trezden (siehe § 6, Ziffer 7) zu senden, und mar mit der Aufschrist: uslandekoble“. Für Betriebe, dte im Königreich Bavern liegen, sind diese Melde— karten mit derselben Ausschrift an die Amiliche Verteilungsstelle München (5 6,3) ju senden.

II. Außerdem baben Meldepflichtige, deren Verbraucksselle im Absatzgebiet der Rbeinischen Koblenbandele. und Rerdertigesellschat liegt, eine besondere, nach 8 71 zu beschkaffende Einzelmelcekarte an den Kohlenauegleich, Mannheim“ zu jenden.

III. Sämtliche Meldekarten sind gleichlautend auszufüllen. Auch wenn mehrere Karten an verschledene Amiliche Verteilunga⸗ stellen oder verschiedene Lieferer ju richten sind, müssen sämtlich— Karten in allen Teilen gerau gleich lauten. Dies beziebt sich auch auf die Sejrichnung der Sorten und Mengen und die Namen der xieferer.

IV. Für Gaskoks ist die unter Tbsatz J, Ziffer 3 gerannte, en di⸗ Amtliche Verteilurgestelle zu rictende Meldekarte an di— Adresse: „Reiche kommissar für die Koh senverteilung, Abteilung V, Gaekoks, in Berlin“ zu senden.

§S 6. Amtliche Verteilungsstellen. Amtliche Verteilung ssiellen sind:

1. Für Steinkohle“) aus Ober und Niedenschlesien:

Amtliche Verteilungastelle für schlesische Steinkohle in Kerlin W. 8, Unter den Linden 32.

2. Für Ruhrkoble *)

Das Rheinisch,Westfälische Kohlen⸗ Syndikat in Essen.

3. Für Steinkohle“) aus dem Aachener Revier:

Amtliche Verteilungsstelle für die Steinkoblengruben des Aachener Reviers in Kohlscheid (Bez. Aschen). 4. Für die Steinkohle) aus dem Saarrevier, Lothringen und

der bayerischen Pfalz:

Amtliche Verteiluagestelle für das Saarrevier in Saar- brücken 2.

5. Für die Braunkohle ) aus dem Gebket rechts der Elbe mit Augnahme von sächsischer Braunkohle ):

Amtliche Verteilungsstelle für die Braunkoblenwerke rechts der Elbe in Berlin XW. 7, Unter den Linden 39.

6. Für dle mittel deutsche Braunkohle ') (links der Eibe), mit Ausnahme der unter 7 genannten:

Amtliche Verteilungsstelle für den mitteldeutschen Braun⸗ kohlenberabau in Halle a. d. S., Landwebrstr. 2.

7. Für Braunkohle f) aus dem Königreich Sac sen und dem Herzogtum Sachsen⸗Altenburg sowie für böhmische, nach Deutschland (außer Bayern) eingeführte Kohle und für sächsische Steinkohle *)

Kohlenausglelch Dres den, Linienkommandantur E, Dres den.

8. Für heinische Braunkohle f), Braunkohle) der Grube Gustab bei Dettingen und Braunkoble aus dem Dillgebiet, dem Wester wald und dem Großbersogtum Hessen:

Amtliche Verteilungsstelle für den rhein. Braunkohlen—⸗ bergbau in Cöln, Unter Sachsenhausen 5s7.

9. Für Stein⸗ “) urd Braunkohle) aus dem rechts rbeinischen Bavern (ohne Grube Gustay bei Dettingen) und für böhmische, nach Bayern eingeführte Kohle“):

Amtliche Verteilungsstelle für den Koblenbergbau im rechis— rhein. Boyern, München, Ludwigstr. 16.

10. Für Steinkohle“) des Deisters und seiner Umgebung (Obern⸗ kirchen, Baisingbausen, Zbbenbüren usw.):

Amtliche Verteilung sielle für die Steinkoblengruben det Deisters und seiner Umgebung, Barsinghausen a. Deister. 11. Für Gagzkoks siehe § 5, IV.

§S7. Art der Meldung.

1. Die Meldungen, die mit deutlicher rech s verbindlicher Nament⸗ unterschrift (Firmenunterschrift)j des Melgepflichtigen versehen sein müssen, dürfen uur auf amilichen Augustmeldekarten erstattet werden, die jeder Meldepflichtige bel der zuständigen Orts, oder Beitrke— kohlenstelle, beim Feblen einer solchen bei der zuständigen Kriege— wirtschafisstelle, wenn auch diese fehlt, bei der zuständigen FKrteaganst— stelle gegen eine Gebühr von O, 25 M füt ein Hest zu 4 Karten be— ziehen kann. Auch die etwa noch weiter erforderlichen Meld karten (siehe 8 5. 3 und “, S 5, 11 und § 9.) sind dort für 005 4 das Stück erhältlich.

2. Hat ein Meldepflichtiger Betriebe an verschiedenen Orten oder in verschiedenen Teilen des gleichen Ortes, so müssea für jeden Betrieb die Meldungen gesondert erfolgen.

3. Jeder Meldepflichtige hat die für ihn in Frage kommende Verhrauchergrupp⸗ (Vorde seite der Karte) durch Durchkreuzen kenntlich zu machen. Falls ein Meldepflichtiger nach der Art seines gewerb—= lichen Betriebes zu mehreren Verbrauchergruppen gehört, ist maß— gebend, zu welcher Verbrauchergruppe der wesentlichste Teil seines Betriebes gebört. Ist ihm vom Reichs kohlenkommiffar eine Ver— krauchergruppe angewiesen warden, so hat er diese zu durchkreuzen. Es ist unzulässt, mehrere Verbrauchergruppen zu durchkreuzen.

§S8. Meldung im Falle der Annahmeverweigerung der Meldekarten durch Lieferer.

Wenn ein Meldepflichtiger keinen Lieferer zur Annahme seiner Meldekarte hereit findet, so bat er neben der für den Reichskommifsar in Berlin bestimmten Meldekarte auch die für den Lieferer besimmte dem Reichskom missar in Berlin mit einem Begleirschreik en einzusenden, in dem anzugeben ist, warum die Meldekarte nicht an einen Lieferer weitergegeben wurde, und welcher Lieferer vorgeschlagen wird.

§ 9. Weitergabe der Meldungen durch die Lteferer.

1. Jeder Lieferer, dem eine Meldekarte zugegangen ist, hat in der dazu hestimmten Spalte der Vorderseite der Karte die eigene Firma und die Firma des Vorliefererg einzutragen und die Karte ohne Ver— zug seinem eigenen Lieferer wetterzugeben, his sie zu dem Haupt— lieferer gelangt. Hauptlieferer ist das liefer de Werk (Zeche, Kokg⸗ anstalt, Brikettfabrit) oder, wenn es elnem Dritten (Verkaufgkartel! oder Handelsfimma) den Alleinvertrieb seiner Produktion überlassen hat, dieser Dritte.

2. Falls ein Lieferer (Händler) die in einer Meldekarte auf— gefübrten Brennstoffe von mehreren Vorlieferern beiebt, so gibt er nicht die urschriftliche Meldekarte welter, sondern verteilt deren Inhalt auf so viel neue Meldetarten, wie Porlieferer in Frage kommen. Letztere hat er an die einzelnen Vorlieferer weiterzugeben. Die Mengen der neuen aufgeteilten Meldekarten dürfen u— sammen nicht mehr ergeben als die der urschttftlichen Karte. Jede neue Melde karte hat

a) die auf diese Karte entfallende Menge, b) die auf rie angeten Karten verteilten Restmengen der ur schrifrlichen Karte mil Nennung der Lieferer und der ron jedem bejogenen Einzelmen gen und Sorten zu enthalten. Die neuen Meldetarten sind mit dem Vermerk Aufgeteil' und dem Namen der aufteilenden Fiema ju versehen. Pie urschrtitliche Karte ist bis jum 1. Januar 1919 sorgfältig aufzubewahren.

Auch Steinkoblenbriketts, Schlammkohle und Kols. *) Auch Braunkohlenbriketts, Naßpreßsteine und Grudekoks.

3. Jeder Lleferer (Händler), der einem meldepflichtigen Ver— braucher Beennfioff abgegeben bat, obne daß eine ordnungsmäßlge Meldetarte be idm ein ereicht und gem üß S9, von ibm weitergegeben worden ift, bat di se Tteferung zu welten. Die Einzelbeiten die ser

du Bekanntmachung, betreffend Meldung der igen ven Koble, Koks und Brekens durch die Lieferer“, i 1918 (. R-ichsanijeiger Nr. 1409) geregelt. Tie seter q , der von einem im Aut lande wehr Mel um Meidetarten handelt, die von im Königreich Barern gelegenen Betrieben ber ben, an die Amtliche Verteilangs nelle Munchen (S 6, ), andernfalls an den Koblenauegleich Dresden (5 6, ) iu senden. Die Karten für solche ausländüchen Lieferungen sind mit der Auf— schrift Auslands kohle ju versehen. § 10. Unjulässigkeit von Doppelmeldungen.

Meldungen derselben Bedarfsmenge bei mehreren Lieferern siad

derboten. § 11. Wirkung unterlassener Meldung.

Ein Meldepflichtiger, der seiner Meldepflicht nicht oder nicht fristgerecht genügt oder falsche oder unvollständig Angaben macht, bat neben der Bestrafung gemäß § 14 zu gewärtigen, daß ihn der Reichskommissar oder die Amtliche Verteilungestelle von der Be⸗ lieferung ausschließt.

§ 12. Anfragen und Anträge.

Anfragen und Anträge, die diese Bekanntmachung betreffen, mit Ausnahme des im § 2, gedachten Zweckes, sind an den Reiche kom aifsar fät die Kohlenverteilung, Berlin, zu richten.

§ 13. Verwendung von gewerblichen Fohlen für andere Zwecke.

Es ist verhoten, Brennstoffe, die für den Betrieb eines gewerb⸗ lichen Verbrauchers bejogen sind, ohne Genehmigung des Reichs- kommtfsars in den Handel e bringen oder für Hausbrandzwecke abzugeben.

5§5 14. Strafen.

1. Zuwider handlungen gegen diese Bekannimach eng werden nach 8 7 der B. M. vom 28. Februar 1917 mit Gesängais bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark eder mit einer dieser Strafen, bet Fabrlässiekeit gemäß § 5, Abs. 2 der Verordnung des w vom 12. Juli 1917 mit Geldstrafe bis zu 3000 Mark hestraft.

2. Neben der Strafe kann im Falle des rorsätzlichen Zuwider⸗ handeln auf Einziehung der Brennstoffe erkannt werden, auf die sich die Zuwiderhandlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören

oder nicht. § 15. Inkrafttreten. Diese Bekanntmachung irltt am 1. August 1918 in Kieft. Berlin, 10. Juli 1918. Der n. für die Kohlenverteilung. Stutz.

Bekanntmachnng.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwang sweise Verwaltung und die Liquidation des inländischen Vermögens ausgebürgerter Landesflüchtiger, vom 12. Juli 1917 (RGBl. S. 603) ist für die folgenden Unter⸗ nehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

786. Ziste.

Gesamtvermögen: Das gesamte im Inlande befindlich Ver⸗ mögen des durch Erlaß vom 30. April 1918 ausgebürgerten landes flüchtigen Arotbekerg Marte Flarenz Gerhard Josef Kober aus Oberebhnheim (3wangsverwalter: Amtsgerichissekretär Tialor in Oberebnbeim). Durch die Zvangsverwaltung nicht berührt wird der Grundbesitz des Ausgebürgerten, für welchen die An= ordnung der Liquidation beantragt wird.

Straßburg, den 10. Juli 1918. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.

x Bekanntmachung

Gemäß Beschluß der Krelzausschufses vom 2. Juli 1918 wird Jakoh Hormel von Lollar wieder zum Handel mit He— gensgänden des täglichen Bedarfs zugelassen.

Gießen, den 3. Juli 1918.

Großh. Krelsamt Gießen. J. V.: Langermann.

Bekanntmachung.

Der Lebenemittelkleinhändlerin Ebefrau Gilbert Mater Klothild, geborene G gorges, in Albersch weiler, Jerrvstraß. Rr. 194, ist auf Grund der Verordnung des Bundesrate ur Fern haltung un zu— berlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 und der hierzu erlassenen Ausführungsbestimmungen dvurch Beschluß vom heutigen Tage der Handel mit Lebens misteln und Gegen. ständen des täglichen Bedarfs für das Reichsgebtet unter, sagt worden. Die Ehefrau Gilbert Matter bat die Kosten der Veröffentlichung zu tragen.

Saarburg i. E., den 2. Juli 19183.

Der Kaiserliche Kreisdirektor des Kreises Saarburg i. Lx. J. V.: Karcher.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Oberförster der Oberförsterei Haina⸗West im Kreise

ö Anthes in Laing den Titel Forstmeister zu verleihen.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.

Der Privatdozent in der philosophischen und naturwissen— schaftlichen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster Dr. Schmitz⸗-Kallenberg ist mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Königs zum ordent⸗ lichen Honorarprofessor in derselben Fakultät,

der Oberlehrer a. D. Professor Dr. Winkler in Breslau mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Königs zum ordentlichen Honorarprofessor in der philosophischen Fakultät der Universität Breslau ernannt worden.

Dem Privatdozenten in der medizinischen Fakultät der Universitãt in Göttingen Dr. med. Walter Fischer, 3 Zt. in Shangai, ist das Prädikat Professor beigelegt worden.

Just i zministeri um.

Dem Landgerichts präsidenten, Geheimen Oberjustizrat Münch in Posen, dem Amtggerichtsrat, Geheimen .

anwälte: Dr. Fritz Kalischer bei dem Kammergericht

Hennes in Trier und dem Amtsgerichtsrat Kittler; Hermsdorf u. K. ist die nachgesuchte Dienstentlassung m 3 n gehalt erteilt. g mit Ruhe= Versetzt sind: der Amtsgerichtsrat Dr. R Oels nach Hildesheim, der Amtsrichter Müll als Landrichter nach Königsberg 1. Pr., Amts Isenbart in Gräfenhainichen als Landrichter nach? burg a. S., der Amtsrichter von Prosch in Kembers num Grafenhainichen und der Amtsrichtẽt Wiegand Rinn nach Gardelegen. Allen stein In der Liste der Rechts anwälte sind gelöscht die Rechtz⸗ Thielke bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Steh Claußen bei dem Amtsgericht in Schönebeck und Dar nm bei dem Amtsgericht in Grimmen. J

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der frühere Amtsrichter Dr. Vallentin bei dem Kammernerzséet . * * ; ö gerichte

der Rechtsanwalt Claußen aus Schönebeck bei dem Amis gericht in Neuhaldensleben und der Gerichtsassessor Wllhein Engelhard bei dem Oberlandesgericht in Cassel. .

Berichtigung.

In der in Nr. 158 des Staatsanzeigers am 8. d. M ver⸗ öffentlichten Bekanntmachung der Hauptverwaltung der Stanlg⸗ schulden vom 3. Juli 1918, betreffend die Verlofun] und ESinlösung von Köthen-Bernburger Eisenbahnaktien ist ein Druckfehler richtigzustellen. Die Erhebung der Kapitalbeträge erfolgt nicht bei der Staatsschuldentilgungs— kommission, sondern bei der Staatssa uldentilgungs kassebnm Berlin W. 8, Taubenstraße 29. ö

Sekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung un uperlassiger Per onen vom Handel vem 23. September 1815 (RGB. S. 563 babe ich der Frau Marie Goldberg, geb. Hintze, in Berlin Weißenburgerstraße 47 (Ekleinhandel mit Kurz. und Woll waren und Wasche), durch Verfügung vom heutigen Tage den Dandel mit Gegenständen des täglichen Bedarf wegen Mi; zuverlässigteit in bezug auf diesen Handel betrieb un tersagt.

Berlia⸗Schöneberg, den 7. Juli 1918.

Der Polizeipräsident zu Berlin. Kriegswucheramt. J. V.: Dr. Fal ck.

Sekanntmachung.

Auf Brund der Bundesrate verordnung vom 23. Splem ber 1915, betreffend die Fernhaltung untuverlässi ger Dersonen vom Handel, (R. G. Bl. S. 603), ist dem Kaff et haus pächter Robert Müseler und der IJnbaberin des Kaffee Krorprini, Frau Susanna Müseler, geb. Hahn, in Thorn, Brettestraße, wobn haft, jeder Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere jede Ab, gabe von Speisen und Getränken untersagt. Die von vorstehendem Verbot Betroffenen haben die Kosten dieser Bekannt- machung ju tragen.

Thorn, den 10. Jull 1918.

Die Polizeivzrwaltung. Stachowitz.

Aichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen, Berlin, 15. Juli 1918.

Von Seiner Majestät dem Kaiser und König stt, W. T. B.“ zufolge, dem Staatssekretär des Reichsschatzamts, Staatsminister Grafen von Roedern nachstehendes Tele⸗ gramm zugegangen:

Ibre Meldung von der Verabschiedung des Etats, der Be— willigung der Keiegskredite und dem Aoschluß des Steuerprogrammz durch den Reichziag hut Mich mit lebhafter Genugtuung erfült. Ich danke Ihaen für dir erfolgreiche Arbeit. Die Armee wild in dea Beschlüssen den Beweis dafür erblicken, daß die Heimat en— schloffen dinter un eren Waffen stebt, daß starker Wille und klarer Zufkunf e sinn hersscht. Deutschlans wird unüberwinolich setn, wenn es sich selbst seiner Stärke bewußt bleibt und sest auf Goit

vertra u. Wilhelm J. R.

Der Landtag der Livländischen Ritter- und Land schaft hat an Seine Majestät den Kaiser und König nach Meldung des „W. T. B.“ folgendes Telegramm gerichtet:

An dens Kaisers und Fönigs Majestät, Großes Hauptquartier. ; Allerdurchlauchtigster, Allergnädig'ter Herrscher! . Nad dem darch Eurer Maßsestä Machtspruch die nach Sibtijen verbannten Mitgli der der liviändischen Ritter. und Landschaft in bie Heimat zurückgekehrt sind, versammelt die Ritter und Land schaft sich um ersien Male nach der Befreiung des Landes wieder vollzählig zum ordentlichen Landtag. Das Gefühl ünerströmenden Dantes gegen Goit den Herrn, der uns alle aus allen Slürmen berar s gnädig geführt, der den unver(leichlichen dernschen Waffen den Sieg oeriieh ond zarzit auch für Lipland bie Befteiangsstunde schlagen ließ, verbtudet sich mit dem Empfinden, daß wir ur sert FKelitung nach dem Schutz des Allerhöchtten der huldvollen Grat Furer Maßtstät ju danken haben, ladem wir, auf Eurer Majessst Geheiß unter den mächtigen Schutz des deutschen Schwertes geftelll nunmehr wieder Ordnung und Ruhe in unser Land einjlehen sehen. Aber darüher hinaus öffnet sich uns der Ausblick in eine lichte Zukanft. Nackdem Eure Majtstät die Bitte unserts Landen 6 enge Angliederung an das große deutsche Vaterland gnädig en gegen zu nehmen geruht Vaben, hoffen wir vertrauensvoll, an zer wellhistorischen Aufgabe des deutschen Volks mitan betten und in im Kampfe für Recht und Ebre, Treue und Stttlich keit jus . treten jn därfen, und geloben feierlich, Gut und Blut für Deuts lands Größe und Ruhm freudig hingeben zu wollen. . Fott schütze Eure Majestät und lasse Deutschland gede hen alle Gwigkeit. Restdierender Landrat Baron Staffel berg. Landmarschall Baton Pilar von Pllchau.

Seine Majestät hat darauf nach derselben Quelle dem Landtag folgendes Antworttelegramm zugehen lassen. Große Hauptquartier, den 11. Jul 1818. Laudtag der libländischen Ritter und Lanoschaft. einten ar Huldigunasgruß und Treugelöbnis der zum Landtag ter e e, Vitter. und Landschaft sind Mir eine beriliche Freude 8

j ch Ich dereinige Mich mit dem Landtag im Dank gegen Gott, deß

und den siegreichen deutschen Maffen vergäsunt gäiwesen ist, sches Blut aus Verbannung und Todesgefahr zu erretten, alte fe ische stultur von drohendem Untercang zu bewahren und frele Zahn ju neuer Blüte zu schaffen. Unter dem starten Schutz und Gttrm des MNutterlandes wird, wie Ich zuversichtlich verkraue, emeinsame zãbe und zielbewußie Arbeit durch harte Zest zu heller, ir licher Zukunft führen. Wilhelm I. R.

Mi beut

Ueber die Einstellung von Anwärtern für die ö. Seeoffizierlaufbahn sowie von Referve— vffizie ranwärtern des Seeoffizierkorps sind nach— an , Kabinettsorders an den Staatssekretär des Reiche narineamts erlassen worden: .

h Die Anmärter für die, aktive Seeoffizierlaufbahn sind forth wieder als Seelgdetten, zu beseichnen.

An der bisherigen Art ihrer Einstellung und Ein kleidung sowie an ihren Gebührnissen wird während des Krieges dadurch nichts geändert

2 Für die Dauer des Krieges können junge Leute der

Dꝛndbeyßllerung, welche Bie Jeife fin pier Unterprimm

eur ben haben, im B: bar se fall ech sosche nin ker r.

rechtigung zum Einjährig⸗-Freiwilligendienst, zur Aus—

bildung als Reservesffizieranwärter des Seeoffizlerkorps

Meiner Marine zugelassen werden. Sie sind als „Kriectz—=

Reserve⸗ Seeoffizier⸗ Anwärter“ zu bezeichnen. Sie haben die

veiteren Bestimmungen wegen der Ausbildung zu treffen.

Die Einstellung von Reserveoffizieranwärtern nach den

bisherigen Vorschriften bleibt daneben bestehen.

Meldungen von Seekadettenanwärtern sind wie bisher zu nichten an die Seekadetten Annahme⸗Kommission in Flens burg— Mürwik; Meldungen der „Kriegs⸗Reserve⸗Seeoffizier⸗Anwärter“ gehen an die Inspektion des Bildungswesens (KWriege-Reserve⸗ Zeeoffizier, Anwärter⸗-Abteilung) in Kiel, die den Zeitpunkt für die Einstellung bekannt geben wird.

Das Kriegsministerium hat eine „Mannschaftsver⸗ sorgungs- und Fürsorgeübersicht“ herausgegeben, die das Wesentlichste auf diesem Gebiete in gedrängter Kürze und gemein verständlicher Form enthält. Sie wird nicht nur eine iichtge erschöpfende und sachgemäße Belehrung der zur Entlassung kommenden Mannschaften gemäß Ziffer 35 der Pensionierungsvorschrift für das Heer D. V. E. Nr. Ia gewährleisten, sondern auch den schon entlassenen Mann⸗ schaften ein willkommener Wegweiser sein und dazu bei— tragen, in der Oeffentlichkeit aufklärend zu wirken und manche irrige Auffassung zu beseitigen. Die Schrift erscheint im Ver— ge von Mittler u. Sohn, Berlin 8W., Kochstraße 68/71; sie st sowohl beim Verlage selbst wie im Buchhandel zum Preise von 2 3 zu haben. Den Versorgungtämtern geht die von den stellvertretenden Generalkommandos angemeldete Anzahl hefte unentgeltlich zu. Im übrigen kann der für den Dienst— sebrauch im Heimatgebiet erforderliche Bedarf aus amtlichen Nittem beschafft werden.

Die aus feindlicher Gewalt zurücklebrenden Angehörigen dez Sanitätspersongls dürfen, wie W. T. B.“ erinnert, nach den geltenden völkerrechtlichen Abmachungen als solche nbeschränkt, als' auch an der Kampffront, wieder verwendet nden, weil sie lediglich zur Fortsetzung ihrer durch die Ge⸗ wnennahme unterbrochenen Tätigkeit ausgewechselt wurden. Mitzteile können dem Einzelnen für den Fall erneuter Gefangen⸗ ahne umsoweniger erwachsen, weil mit den Regierungen der kigführenden feindlichen Staaten noch besondere Abmachungen n dieser Beziehung getroffen sind.

Die großen Verbände des Einfuhr- und Binnenhandels mn Fischen und Heringen und der Fischindustrie haben für die deraiung der, Fragen der Uebergangswirtschaft und der lommenden Friedenswirtschaft in Berlin eine „Jentralstelle der Verbände für Einfuhr und Verwertung von sischen und Heringen“ gegründet. Das Arbeits el der Jentralstelle ist die ausreichende und preiswerte Versorgung der deutschen Bevölkerung mit Fischen und Heringen. Das i, 4 ,, befindet sich in Berlin G. 18, Elisabeth⸗

Oesterreich⸗ Un garn. i W. T. B.“ meldet aus Wien, daß die Regierung in ützester Frist dem Reichsrat den Entwurf eines Finanz⸗ ide für das Verwaltungsjahr 1918/19 vorlegen werde. nsmelsen solle für die Führung des Staatshaushaltes durch ö. Budgetprovisorium Vorsorge getroffen werden. Der . rt sei auf die Dauer von sechs Monaten aufge— . Sein Inhalt, decke sich mit dem letzten, derzeit s enden Budgetpravisorium. Ausgehend von dem wahr⸗ einlichen Kreditbedarf der nächsten sechs Monate, spreche die , . die Ermächtigung an, die Mittel für die durch z verursachten außerordentlichen Ausgaben durch ö speratignen bis zum Betrage von zwölftausend Millionen ) 3 zu beschaffen. Da für das Verwaltungsjahr 1917,18 ö nnanzgesetz nicht zustande kam, muß nachträglich die recht. nr hrunph age für den Rechnungsabschluß dieses Verwaltungs⸗ n geschaffen werden. Diesem Zwecke werde eine durch a; ung des Gesamtministerlums zu erlassende Aufstellung g ü Sausgaben und Staatseinnah men dienen, die sich auf w 1 wurf des Staatsvoranschlages samt den Nachträgen erwaltungs jahres aufbauen solle.

alUlnter Führung von Mit = gliedern der deutschen gewerk Hic ereinigung des Abgeordnetenhauses sprachen Ver—⸗ eutschen Arbeiterver bände und der deutsch—⸗ Arbeitergewerkschaften beim Minister⸗ ö v 3 der ir n . (ö, B- noch der Eisenbahnminister Bannhans, der lg n l iser Wieser, der Minister Paul und der Sefliong⸗ Vertretung des Finanzministers tell. Im Ver⸗ ratung, die Ernährungsfragen galt, sagte der 9 . zu, daß er die Verstaallichung sämtlicher Lebens⸗ 5 n * und deren Umwandlung in Unterstellen des ister olsernähsung in kürzester Frist durchführen werde. . fanden beim Mintsterpräsidenten Dr. von vertrauliche Besprechungen mit den Sbmännern i nh denen an se und 1 K j er den voraussichtlichen Verlauf der Reichs⸗

zung Klarheit schaffen 6e fc 2

Die Blätter melden aus Prag: Am Freitag hat die Gründungssitzung des tschewischen Nationalaus schusses stattgefunden, in der Kramarcz zum Präsidenten gemählt wurde. Der Nationalausschuß beschloß, einen Auf⸗ 26. 9 das tschechisch⸗slowakische Volk zu richten, in dem

eißt:

Die Aufgabe des ischecho. slowakischen Volks liegt in der Arbest zur Erretchung des Selbstbenimmongerechts in einem selbstaͤndigen, demokrat schen, t schecho flowartifchen' Staate mit eigener Ver— waltung im tigenen Hause und unter eigener Ober errschast.

Die „Wiener Sozialdemokratische Korrespondenz“ meldet: Unter Führung des Abg. Sever sprach am Freitag eine Ab— ordnung des Verbaubes der Hilfs gruppen der An— gehörigen von russischen Kriegsgefangenen beim Kriegsminister von Stoeger-Steiner vor und üher reichte ihm eine in einer Versammlung einstimmig heschlossene Entschließung unter Bekanntgabe der Wünsche und Beschwerden der Angehörigen der Kriegsgefangenen. Der Kriegsminister erklärte, daß er mit ganzem Herzen an der Heimbe förderung der Gefangenen Anteil nehme, alle Vorgänge in Rußland auft genaueste verfolge und nichts unversucht lasse, die Zurückführung so rasch als möglich zu be werkstelligen. Allerdings sei zu berücksichtigen, daß die noch in Gefangenschaft Befindlichen zum großen Teil in Sibirien seien, von wo eine regelrechte Jurückbeförderung infolge der noch nicht geklärten Zustände in Rußland derzeit unmöglich fei. Es befinde sich aber eine Abordnung des Kriegsministeriums in Rußland, deren Aufgabe es sei, die Gefangenen mit Geld zu unterstützen und ihre Rückförderung raschestens zu bewerk— stelligen. Diese Abordnung habe die volle Unterstützung der russischen Regierung gefunden.

Großbritannien und Irland.

Der Vorstand des englischen Reichshandelsrats nahm, nach einer Neutermeldung, eine Entschließung an, in der er mit Rücksicht auf den Wert der wirtschaftlichen Waffen als Mittel, um England und seine Verbündeten während des Krieges wie auch nach dem Kriege beizustehen, die Vorschlãge der Reichskonferenz zu dieser Frage willkommen heißt und die Regierung ersucht, sobald als möglich ihre Zustimmung dazu zu erklären.

Sir Walter Raleigh rügte in einer in Millhill am 3. Juli gehaltenen Rede, daß die englischen Zeitungen über deutsche Greueltaten schrieben, als ob sie die Regel, nicht die Auanahme seien.

Ist es zu glauben, saate der Redner laut. W. T. B.“, . daß unser Volk nur unter der Bedingung seine pattiotische Pflicht tat, daß man ihm elnredet, wir fämpsten gegen Orang, Utans? Der Redner fübrie weiter aus, es sei höchst bedauerlich, daß man nscht die Wahrbeit üher die Niederlagen zu erfahren belomme, noch die volle Wahrheit über das Verhalten der Feinde. Man könne zu— verlässige Nachrichten darüber nur von britischen Soldaten enhalten. Niemand könne dem einfachen deutschen Soldaten, der für sein Land tämpfe, Vornehmheit absprechen. Man habe surchthare Geschichten über deutsche Behandlung von Kriegsgefangenen gebört und England habe fianlcg eine große Rechnung graen Deutschland. Aber die duschschnittliche Behandlung hritischer Offiziere fei anständig, und in der Mehrzahl der Fälle würden die Kriegsgefangenen ans'ändig be—

bandelt. Frankreich.

„Tempz“ zufolge beläuft sich das Erträgnis der in— direkten Steuern und Monopole Frankreichs im Juni 1918 auf 357 040 700 Franken. Es bleibt hinter dem Voranschlag um 39 063 700, hinter dem Erträgnis des Jahres 1917 um 48309509 zurück und stellt gegenüber dem letzten Friedensjahr einen Mehrertrag von 42 806 600 dar.

Der Vollzugsausschuß der sozialistisch⸗ radikalen Partei empfing Kerenski, der nach dem Bericht des „Agence Havas“ erklärte, er betrachte Rußland als noch immer im Kriegszustand mit Deutschland befindlich. Er fordere alle Völker der Entente auf. Rußland zu helfen, ihm eine kleine Anzahl von Truppen zu senden, und vor allem ihm Schießbedarf zukommen zu lassen. Nur so könne das Land aus seiner peinlichen Lage gerettet werden. Doch heiße es eilen. In drei Monaten werde es vielleicht zu spät sein.

Rußland.

Die Moskauer Presse meldet, daß nach einem Tele⸗ gramm aus Petrosawodsk die Befehlshaber der Ententetruppen an der Murmanküste: der englische Admiral Kemp, der Franzose de Lagoveraut und der Kommandeur der amerikanischen Streitkräfte, gemeinsam mit den Gebietssowjets Kundgebungen erlassen haben, in denen die Besetzung des Gebiets durch Ententetruppen mit der Notwendigkeit des Schutzes des Ententeeigenlums gegen Deutsche und Finnen, mit der Bitte der Einwohner um Hilfe gegen finnische Angriffe und mit der Absicht, die Eismeer⸗ gebiete dem zurzeit ohnmächtigen Rußland zu erhalten, begründet wird. In der Kundgebung wird die Murmanküste als Gebiet der Sowjets, das unter dem Schutz der Entente stehe und jede Aktion gegen diese als feindlicher Akt gegen die Entente erklärt. j

Pressemeldungen zufolge sollen englisch-⸗ameri⸗ kanische Truppen den ganzen nördlichen Teil der Murmanbahn einschließlich Kem besetzt haben und versuchen, bis zur Station Soroki vorzurücken.

Nach Meldung der „Petersburger Telegraphen⸗Agentur“ hat das Kommissariat für die Auswärtigen Ängelegen⸗ heiten an den Vertreter Groß-Britanniens in Moskau eine Note gerichtet, in der die unverzügliche Zurück⸗ ziehung der englischen Abteilung verlangt wird, die in Murmansk gelandet ist. Gleichzeitig erneuert das Kommissariat seinen Einspruch gegen den Aufenthalt englischer Kriegsschiffe in Murman.

„Daily Mail“ erfährt aus Charbin vom 12. Juli, daß der russische General Horvet zum Provinzial vorstand von Sibirien ernannt worden ist mit dem Auf— trag, die Verträge der Entente wieder in Geltung zu bringen, eine geordnete Armee dort zu errichten und die Eigentumsver⸗ hältnisse wieder herzustellen.

Der Aufstand der Sozialrevolutionäre in Petersburg ist beendet. Einzelne Gebäude haben schwere Beschädigungen durch Artilleriefeuer erlitten.

Italien.

Laut Meldung der „Agenzia Stefani“ wurden die Generale Cadorna, Porro und Cappello zur Digposition gestellt und ihres Grades und ihrer Pension verlustig erklärt. Der General Diaz erhielt in besonderer Anerkennung seiner mili⸗

tärischen und organisatorischen Verdienste seit Uebernahme des Oberkommandos die höchste Auszeichnunz des milltärischen

Savoyenordent. Niederlande.

Die Königin hat am Sonnabend, wie das „Korrespondenz⸗ büro“ aus dem Haag meldet, den Monsignore Dr. W. H. Nolens, Mitglieb der Zweiten Kammer der Generalstaaten, mit der Bildung eines neuen Ministeriums beauftragt.

Das „Korrespondenzbüro“ meldet ferner, daß in der Versammlung der niederländischen Vereinigung für inter⸗ nationales Recht am Sonnabend ein Antrag eingebracht wurde, in dem der Vireinigung der Auftrag erteilt wird, bei der niederländlschen und anderen neutralen Regierungen darauf zu dringen, daß schon jetzt Schritte zur Wieder gutmachung des von Neutralen im Kriege erlittenen Unrechts getan werden, und den Präsidenten der Vereinigten Staaten sowie die Regierungen der anderen Seemächte zu ersuchen, daß die Ab⸗ schließung der See für Neutrale so rasch wie möglich aufgehoben werde, ferner die dafür in Betracht kommenden Mächse zu ersuchen, die Hindernisse für den Seeverkehr mit den Kolonien und mit anderen Neutralen aufzuheben. Der Antrag wurde der Leitung der Vereinigung zu eingehenderem Studium der F age über⸗ wiesin.

Belgien.

Der im März 1918 zusammengetretene besondere Aus⸗ schuß zur Verteidigung Walloniens nimmt laut W. T. B.“ in einer Erklärung die jüngste Kundgebung des Rates von Flandern zum Anlaß, um auch vom walloni⸗ schen Standpunkte aus erneut die Notwendigkeit zu be⸗ ionen, zwischen Flandern und Wallonien eine weitgehende kulturelle und poölitische Scheidung durchzuführen. Unter dem Hinweis auf die gegenseilige Abhängigkeit, ins⸗ besondere wirtschaftlicher Art, müsse aber das Ergebnis der Trennung nicht die Schaffung zweier völlig voneinander losge⸗ löster Staaten, sondern die Bildung eines Föderatiy⸗ staates sein. In internationaler Beziehung hätten Wallonien und Flandern das gleiche Interesse daran, den Gedanken an den Wirtschaftskrieg nach dem Kriege zurückzuweisen.

Schweiz.

Nach Meldung der „Schweizerischen Depeschen⸗Agentur“ ist zwischen Italien und der Schweiz ein Ueberein⸗ kommen getroffen worden, demzufolge die italie nische Regierung sich damit einverstanden erklärt hat, daß in teilweiser Abweichung vom Gotthardvertrage die gegenwärtigen für den Verkehr zwischen Italien und der Schweiz über die Gotthard⸗ linie für Reisende und Gepäck geltenden Tarife um dieselben vorübergehenden Taxzuschläge erhöht werden, die von den schweizerischen Bundesbahnen im inneren schweizerischen Ver⸗ kehr erhoben werden. Die Festsetzungen gelten bis ein Jahr nach dem Friedensschluß. Von diesem ö an treten wieder die früheren Bestimmungen in Kraft.

Griechenland.

Um Auflehnungsversuchen unter den Truppen vorzubeugen und rückschrittliche Elemente zu unterdrücken, haben, wie die „Agence Havas“ aus Athen meldet, die Minister beschlossen, eine gründliche Reinigung der Zivilbevölkerung durch⸗ zuführen und alle verdächtigen und unerwünschten Elemente zwangsteise nach den Inseln abführen zu lassen.

Rumänien.

Wie bereits kurz gemeldet wurde, hat in der rumänischen Kammer der Deputierte Stroici am Freitag unter stürmischem Beifall den aus der Entschließung des Parlaments hervor⸗ gegangenen Antrag auf Erhebung der Anklage gegen die Regierung verlesen, die Rumänien in den unheilvollen Krieg verwickelt habe. Der Antrag ist von 20 Abgeordneten unterzeichnet und wurde gemäß dem Gesetz über die Minister⸗ verantwortlichkeit und den Kestimmungen der Geschäftsordnung den Abteilungen der Kammer überwiesen. Dem Gesetz ent⸗ sprechend wird die Anklage nach 5 Tagen, also am kommenden Mittwoch, auf die Tagesordnung der Kammer gesetzt werden. - .

Die Anklage stützt sich, wie ‚W. T. B.“ meldet, auf die Verletzung des Artikels 122 der Verfassung und auf die Artikel 1—4 des Gesetzes über die Ministerverantwortlichkeit. Sie wurde erhoben gegen den ehemaligen Ministerpräsidenten Jonel Bratianu, der vor Ausbruch des Krieges gleichzeitig Kriegsminister und später Minister des Aeußern war, sowie gegen die Minister Vintila Bratianu, Emil Costinescu, Alexandru Constantineszcu, V. G. Mortzun, Victor Anionescu, Dr. C. Anghelescu und den ehemaligen Vizepräsidenten des Ministerrats Take Jonetzcu.

Die Anklagepunkte sind folgende:

I) Verfassungswldrig wurde der Ginmarsch russischer Truppen . Staategeblet obne Zustimmung der Volkt vertretung esiattet.

] 2) Die Regierung hat schuldhafterweise die Vorbereitung der Armee vernachlässigt, wrotzdem ihr reichlich Zeit und Geld zur Ver⸗ fügung stand.

3) Die Armee war in Unordnung, weil die vorbereitenden Arbeiten nur wenigen unfäbigen Händen anvertraut waren und der General stab und die anderen gesetzlichen Dienststellen ordnung widrig aut geschaltet waren.

4) Oeffentliche Interessen wurden dadurch geschädigt, daß ge—⸗ wissen Personen Auesuhrermächtigungen für Getreide, Bennn usw. jur Erzielung unberechtigter Gewinne und zum Schaden des Staateg bewilligt wurden.

5) Unges tzlicherweise wurden der Staatsschatz, Depoig von Pribaten sowte öff niliche Urkunden und Archive ins Rusland geschafft.

6) Eisenbahnzüge und Transponmitiel wurden mißbräuchlich zur Rettung ber peisönllchen Habe der Metnister und Günstlinge anstatt zur Beförderung von Ve wundeten, Truppen und Munten verwandt. Aus diesem Grunde ging ein großer Teil des Kriegaberarfs und »Gerätz im besetzten Gebset verloren.

7) Bel der Räumung des päler besetzten Gebiets wurden miß— bräuchlich Knaben von 15 —= 38 Jabren mitgeschleypt, von denen eine Uößece Zabl infolge Fabrlässigkeit und vollständlgen Mangels an Fürsorge gesto hen ist.

8) Em großer Teil des öffentlichen und privaten Vermögens wurde auf B febl der Regierung durch Brandstiftung und andere Mirtel jeistoct, ohne daß dies zur nationalen Verteidigung erforder- lich gewesen wäre.

9). Miglieder deß Parlaments wurden durch Bestechung veran—⸗ laßt, ihr Recht nicht ausjuüben. Vie Volksvertretung wurde über die wirtlich' Lage der Staatzangelegenbeiten getäuscht. Einzelne für Führang der Staaisgeschäfte unerläßliche Anstalten wurden unzu= lässiarrweise ins Ausland verlegt und öffentliche Beamte durch un⸗ gesetzliche Drobungen zur Durchsührung dirser Besehle gezwungen.

10) Die Regleung bat, ohne die Zustlmmung der Volrzvertretung einzuholen, gesstzwidrtgetwelse die rumänische Flolte rem 1ussichen Staat abgel reten, der sie unter seinet Flagge vꝛrwandt hat.

-

—— ——