1918 / 177 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 30 Jul 1918 18:00:01 GMT) scan diff

Radbauarten ferner diesenigen der Firma Schanbacher K Ebner, G m b. v. in Cannstatt a. federndes Ras, h. sedernder und auswechselbarer Radreifen bis auf weiteres zugelassen

worden. Beschreibung:

aA. Das Rad besteht aus einer auf die Nabe gezogenen eisernen Scheibe, an deren äußerem Rand beiderfeils eiserne Ringe befestigt sind. In die so entstehende Führung greift ein auf der Innenseite des eisernen Laufrings angeordneter breiter Grat hinein. Radiale Schraubenfedern verbinden die Innen⸗ seite des Laufrings mit der Radbscheibe beiderseits. Außen ist das Rad au beiden Seiten mit einem Schutzmantel versehen. b. Der Reifen besteht aus einem eisernen Felgenkranz und einem eisernen Laufkranz, die beide einander zugetehrte Flanschen haben und durch zahlreiche zu dreien nebeneinanderstehende Schraubenfedern verbunden sind. Am Laufkranz sind noch beiderseits eiserne Ringe befestigt, die über die Felgenflanschen lose hinübergreifen und innen einen ringförmigen Ansatz haben, auf den beim Zusammendrücken des Reifens die Felgenflanschen auftreffen. Berlin, den 25. Juli 1918.

Der Reichskanzler (Neichsamt des Innerm). Im Auftrage: Jung.

„Die Verteilungsstelle für die Kal iindustrie hat in ihrer Sitzung vom 2. Juli 1918 entschieden:

Der Gewerkschaft Neurode, Kalisalzbergwerk zu Heringen a. d. Werra wird für ihr Kaliwerk vom 1. Februar 1918 ab eine endgültige Beteiligungsziffer in Höhe von 5,4140 Tausendsteln unbeschadet der auf Grund des 818 des Kaligesetzes vorzunehmenden Aenderungen gewährt. Sie entspricht 83 vom Hundert der duichschnitilichen Beteiligungs⸗ ziffer aller Werke. Diese Beteiligungsziffer wird gemäß 5 12 Absatz 2 des Kaligesetzes für das fünfte Jahr seit Antreffen des Kalilagers, d. h. bis zum 30. April 1518, um zehn vom Hundert gekürzt.

Berlin, den 25. Juli 1918.

(Siegel.) Die Verteilungestelle für die Kaliindustrie. J. V.: Gante.

Vorstehende Entscheidung ist der Gewerkschaft Neu— rode, Kalisalzbergwerk in Herfa, Post Heringen (Werra) am 27. Juli 1918 zugestellt worden.

J. A.: Maenicke.

.

Bekanntmachung,

betreffend Liquidation französischer Unternehmungen. ö

Mit Zustimmung deg Herrn Generalgoumwerneurs in Belgien habe ich . den Verordnungen über die Liquidation feindlicher Unternehmungen vom 29. August 1916 und vom 15. April 1917 (Gesetz und Verordnungsblatt für die olku⸗ pierten Gebiete Belgiens Nr. 253 vom 13. September 1916 und Nr. 335 vom 19. April 1917) die Liquidation der französi⸗ schen Gasgesellschaft S. A. du Gaz de Namur in Namur angeordnet. Zum Liquidator ist Herr Rittmeister Heineken in Brüssel ernannt worden. Nähere Auskunft erteilt der Liquidator. Brüfsel, den 25. Juli 1918.

Der Chef der Ahteilung für Handel und Gewerbe bei dem Generalgouverneur in Belgien. Frhr. von Welser.

Bekanntmachung,

betreffend Liquidation französischer Unter— nehmungen.

Mit Zustimmung des Herrn Generalgouverneurs in Belgien habe ich gemäß den Verordnungen über die Liquidation feind⸗ licher Unternehmungen vom 29. August 1916 und vom 15. April 1917 (Gesetz⸗ und Verordnungsblatt für die okku⸗ pierten Gebiete Belgiens Nr 263 vom 13. September 1916 und Nr. 335 vom 19. April 1917) die Liquidation des in Belgien befindlichen Vermögens der französischen Gasgesell⸗ schaft, Socicté du Gaz Franco⸗Belge, Robert Lesage K Co., (Paris) in Nivelles, angeordnet. Zum Liquidator ist Herr Rittmeister Heineken in Brüssel ernannt worden. Nähere Äus⸗ kunft erteilt der Liquidator.

Brüssel, den 25. Juli 1918.

Der Chef der Abteilung für Handel und Gewerbe dei dem Generalgouverneur in Belgien. Frhr. von Welser.

Bekanntmachung,

betreffend Liquidation französischer Unter⸗ nehmungen.

Mit Zustimmung des Herrn Generalgouverneurs in Belgien habe ich gemäß den Verordnungen uͤber die Liqui⸗ dation feindlicher Unternehmungen vom 29. August 1916 und vom 15. April 1917 (Gesetz und Verordnungsblatt für die okkunierten Gebiete Belgiens Nr. 253 vom 13. September 1916 und Nr. 335 vom 19. April 1917) die Liguidatio8n des in Belgien befindlichen Vermögens der französischen Gas— Gesellschaft Compagnie Générale pour LEclairage et le Chauffage par le Gaz, S. A. in Brüssel, angeordnet. Zum Liguidator ist Herr Rittmeister Heineken, Brüssel, er— nannt worden. Nähere Auskunft erteilt der Liquidator.

Brüssel, den 25. Juli 1918. Der Chef der Abteilung für Handel und Gewerbe

bei dem Generalgouverneur in Belgien. Frhr. von Welser.

Bekanntmachung

betreffend Liquidation französischer Unter⸗ nehmungen.

Mit Zustimmung des Herrn Generalgouverneurs in Belgien habe ich gemäß den Verordnungen über die Liquidation felnd— licher Unternehmungen vom 29. August 1916 und vom 15. April 1917 ( Gesetz und nn,, für die okkupierten Gebiete

19. April 1917) die Liquidation der französischen Gas- und Elektrizitalszgesellschaft Société de Gaz et d' Klectricits du Haiaut, Société Angnyme in Brüssel augsordnet. Zum Läquidator ist Herr Rittmeister Heineken in Brüssel ernannt worden. Nähere Auskunft erteilt der Liquidator. Brüssel, den 25. Juli 1918. Der Chef der Abteilung für Handel und Gewerbe bei dem Generalgouverneur in Belgien. Frhr. von Welser.

/ Bekanntmachung.

Die Königliche Amtshauptmannschaft Dresden⸗-Neustadt hat die Verfügung vom 21. März 1918, betreffend die Schließung des Fleischereigewerbebetriebs des Alwin Riemer in Radeberg, Güterbahnhofstraße 4, aufgehoben und ihm die Wiederauf“ . seines Gewerbebetriebs vom 5. August 1918 ab ge—

attet.

Dresden⸗Neustadt, am 25. Juli 1918.

Die Königliche Amtshauptmannschaft. J. A.: Dr. von Sch impff.

Bekanntmachung.

; Die Königliche Amtshauptmannschaft Dresden⸗Neustadt hat die

Verfügung vom 12. April 1218, betreffend Un tersagung des Ver— kehrs mit Fleisch und Fleischwaren in der Gastwirtschaft zur Heide— mühle bei Langebrück, Inh.: Franz Riemer, aufgehoben und ihm den Verkehr mit Fleisch und Fleischwaren in seiner Gastwirtschaft vom 5. August 1918 ab wieder gestattet.

Dresden⸗Neustadt, am 25. Juli 1918.

Die Königliche Amtshauptmannschaft. J. A.: Dr. von Schimpff.

Bekanntmachung.

Die Königliche Amtshauptmannschaft Dresden-Neustadt hat die Verfügung voin 12. April 1915, beireffend die Schließung des Fleischereigewerbebetriebes der Frau Ida Bertha Schmieder in Weißig bei Dresden, aufgehoben und ihr die Wiederauf— . ihres Gewerbebetriebs vom 5H. August 1918 ab ge⸗

attet.

Dresden⸗-Neustadt, am 25. Juli 1918. Die Königliche Amishauptmannschaft. J. A.: Dr. von S chimpff.

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Georg Holzinger in München wurde der Handel mit Gegenständen des Kriegs bedarfs vom stellp. Generalkommando J. bayer. A. K. für, sich oder andere, felbständig oder als Angestellter unt ersagt. Die Kosten der Veröffentlichung hat Holzinger zu tragen.

München, den 27. Juli 1918.

Der Kommandierende General. von der Tann.

Bekanntmachung.

Dem Händler . um blatt, Pleicherkirchgasse I in Würz— burg, wird mit sosortiger Wirksamkeit der Hande! mit Fellen aller Art für das Reichsgebiet untersagt.

Würzburg, den 5. Juli 1918. Stadtmagistrat. Grieser, J. Bürgermeister.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 93 und 96 des Reich s-Gesetzblatts enthalten:

Nummer 93 unter:

Nr. 6394 das Gesetz, betreffend die Feststellung des

Reichshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1918 25. Juli 1918, . f ö ö

3

Rr. G395' das Gesetz, betreffend Aenderung des Kriegs⸗ steuergesetzes vom 21. Juni 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 561), vom 9. ö . . .

Nr. 6 das Gesetz, betreffend die Feststellung des Haus—⸗ halts der Schutzgebiete für das Rechnungsjahr 1918, vom 25. Juli 1918 und unter f J

Nr. 6397 das Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushaltsplune für Rechnungsjahr 1918, vom 25. Juli 1918.

Nummer 96 unter:

Nr. 6400 das Gesetz zur Aenderung des Reichs stempel⸗ gesetzes, vom 26. Juli 1918 und unter

Nr. 6401 das Gesetz zur Aenderung des Wechselstempel— gesetzss, vom 26. Juli dig 3 chselstemp

Berlin W. 9, den 29. Juli 1918. Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

Ktriegsnachrichten. Berlin, 29. Juli, Abends. (W. T. B.)

An unseren neuen Linien westlich Fsre⸗en-Tardenois sind schwere Angriffe des Feindes blutig gescheitert.

Die in der Nacht vom 26. zum 27. Juli nach sorgfältiger Vorbereitung durchgeführte, vom Feind zunächst unbemerkte Verlegung unseres Kampfgeländes in die Gegend bei Färe⸗ en⸗Tardenois und Ville⸗en-Tardenois erfolgte erst nach gründlicher Zerstörung aller dem Feinde nutzbringenden Anlagen. Die Pieldung, daß ost- und westpreußische Regimenter, die bereits seit Wochen auf den Höhen nordwestlich Cha teau⸗ Thierry eingesetzt waren, am 28. Juli hervorragenden Anteil bei der siegreichen Abwehr starker feindlicher Teilangriffe bei und südöstlich Fere⸗-en⸗Tardenois hatten. zeigt am deutlichsten die Lügenhaftigkeit der französischen Meldungen Über die' an⸗ geblich ungeheuren deutschen Verlufte. Dlese französischen Er— findungen verfolgen lediglich den Zweck, die eigene Oeffentlich⸗ keit über die infolge des rücksichtslosen Masseneinsarn es selbst erlittenen außergewöhnlich hohen Opfer hinwegzutäuschen und die eigene, über das Ausbleiben des entscheidenden Erfolges beunruhigte Volkastimmung zu beschwichtigen.

Dem in der Nacht vom 27. zum 28. Juli in Gegend des Kemmelgebiets vorübergehend gesteigerten feindlichen Artilleriefeuer folgten mehrere vergebliche Vorstöße feindlicher Abtellungen. Ebenso wurden Patrouillen des Gegners bei St. Julien, an der Straße Ypern Zonnebeke und am ser⸗

Belgienz Nr. 253 vom 13. September 1916 und Nr. 335 vom

brachten mehrfach Gefangene ein. Bei O f ö . ; J ö pt heftigem Artilleriefeuer gleichfalls ein eri seind Vorstoß. Feindliche Bombenabwürfe auf Douai . en

beträchttichen Häuserschaden an und fo Zipilbevõiterung. ö forderten Opfer unte! der

cheiterte na

Großes Hauptquartier, 30. Juli. (W. T. 5)

Westlicher Kriegsschauplatz.

w. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. Rege nächtliche Crkundungstätigleit. Teil länder in Gegend Merris (nördlich der 5 6 von Ayette (süblich von Arras) wurden abgewiesen. tsti

ö ö Deutscher Kronprinz. An der Kampffront griff der Feind unsere ; nördlich des Ourcq und unsere ö 1 höhen südwestlich von Reims mit starken Kräften n Franzosen, Engländer und Amerikaner wurden ö schwersten Verlusten für den Feind auf ihrer gan ö. , . zen er Schwerpunkt des feindlichen Angriffs die Front Harte nnes Fsre en Te re e ener fer. Hier stürmten dichte Angriffswellen des Gegners am Vor⸗ und Nachmittage immer wieder von neuem au 9 und an unseren Linien, teilweise in unseren enn stößen, brach ihr Ansturm zusammen. . Vachmittage dehnte der Feind seine Angriffe über Fre en Tardenols nach Osten bis zum Walde von Menniare aus. Sie hatten ebenso wenlg Erfolg? wie Teilangtiff die er am Morgen im Walde von Menniere, in ben Rl. stunden in breiter Front westlich von Ville en Tardenoit führte. Südwestlich von Reims wiederholte der Feind zwischen Chambrecy und Vrigny an einzelnen Stellen hi⸗ zu funf Malen seine Angeiffe und setzte sie bis zum spaten Abend in heftigen Teilangriffen fort. Er wurde überall blutig abgewiesen. In der Champagne vertrieben wir südlich vom Fichtel⸗ berge den Feind aus Gräben, die er seit seinem Vorstoß am 27. Juli noch besetzt hielt, und nahmen einen feindlichen Stlz⸗ punkt nordöstlich von Pert hes.

Leutnant Loewenhardt errang seinen 46. Luftsieg.

Der Erste Generalquartlermeister. Ludendorff

Oesterreichisch-ungarischer Bericht. Wien, 29. Juli. (IB. T. B.) Amtlich wird gemeldet: t ö der italienischen Front Geschütztampf und Ge plänkel.

In Albanien wurde der durch unsere Vorstöße auggeliste Gegendruck des Feindes stärker. Unsere . . Semeni⸗Knie waren fünfmal das Ziel heftiger Angriffe, die donk der tapferen Haltung der von der Arullerie kräftig unterstützten Verteidiger durchweg blutig zusammenbrachen. Auch im Gebirge Mali Silo wa griff der Feind viermal vergebens an; er wurde zum Teil durch Feuer, zum Teil in

Gegenstoß zurückgetrieben. Der Chef des Generalstabez.

Bulgarischer Bericht.

So fia, 29. Juli. (W. T. B.) Heeresbericht vom 28. Jul. Mazedonische Front. Zwischen Ohr ida- und Pres pa⸗ see zerstreuten unsere Posten durch Feuer eine verslärkte fran zösische Abteilung. Die feindliche Artillerie beschoß unsere Stellungen im Süden von Hu ma heftig. Bei Siran war die beiderseitige Feuertatigkeit zeitweise lebhafter. In der Gegend vor den Stellungen nördlich des Tahinos⸗Sees pernichtete eine unserer Infanterlegruppen eine griechische Cr kundungsabteilung. In der Gegend von Bitolka wurde nach

Luftkampf ein feindliches Flugzeug brennend hinter unseren Linien abgeschossen.

Der Krieg zur See.

Berlin, 29. Juli. (W. T. B. m Sperr gebiet um England wurden 15600 . 1

Der Chef des Admiralstabes der Marine.

London, 29. Juli. (Reuter) Ein englischer und ein belgischer Fischda mpfer find von einem ü⸗-goöot verfenht worden. Ein Teil der Besatzung wurde gerettet.

Saag, 29. Juli. (Korrespondenzbüro.) Gestern abend ist

ein Fischlonger mit den Ueberlebenden des Loggers „Scheve⸗

nin gen 1357“ angekommen, der durch eine .

6 uuf geflogen ist. Faͤnf Mann der Befatzung find um—⸗ en.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage) x ·ᷣ·ᷣ·¶ᷣ· / e i ᷣᷣ·· Q 2 Q Q 2 ,

Jamiliennachrichten.

Geboren: Eine Tochter: rn. Major Fritz-Leo von Schwerdtner (. Zt. Kolberg). . Hrn. Sberleutnant Adalbert von Rosenberg-Gruszynsti (Läneburg'. ; Gestzorben: Hr. Oberst a. D. Curt von Niebelschütz (BGerlin⸗ vᷣichterfelde). Frau Gräfin Paula von Bredow, geb. Moeller Friedenau⸗ß. Frau Generalmajor Mathilde von Blanckensee⸗ geb. von Krause (Ballenstedt).

n.

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenbutg Verantwortlich für den Anzeigenteil; Der Vorsteher der Geschiftestell J. V.: Rechnungsrat Rey her in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle J. V. Reyhemn in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags anstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32.

Sechs Beilagen

kanal abgewiesen. Erfolgreiche eigene Streifabteilungen

leinschließlich Warenzeichenbeilage Nr. 69)

w Erste Beilage J zum Deutschen Rieichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiget 1918.

Berlin, Tienstag, den 30. Juli

Amtliches

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Staats- und Jusslizminister Dr. Spahn in Berlin n Gemäßheit des 8 3 Nr. 3 der Verordnung vom 12. Of⸗ pbber 18564 zum Mitglied des Herrenhauses auf Lebenszeit zu berufen und zugleich zum Kronsyndikus zu bestelien.

4417

Seine Majestät der König haben Allergnäbigst geruht: dem bisherigen Direktor des Rheinisch⸗Westfälischen Kohlen— ndilats, Bergrat Graßmann in Essen und dem General— srektor der Kattowitzer Aktiengesellschaft für Bergbau und ssenhüttenbetrieb, Bergrat Dr.-Ing. Williger in Kattowitz rn Charakter als Geheimer Bergrat sowie den Bergwerks direktoren, Bergassessor a. D. Eckert in len Weißstein, Kreis Waldenburg i. Schl., Berginspektor D. Rie del in Carlshof, Kreis Tarnowitz, und Berg assessor D. Besser in Gieschewald, Kreis Kattowitz, den Charakter 6 Bergrat zu verleihen.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät hes Königs hat das Staate ministerium den Geheimen Re⸗

setungsrat Steinbrück bei der Ministerial-Milttär- und Hhankommifsion in Berlin zum Stellvertreter des zweiten Mit-

liedes der II. Ahteilung des Bezirkgausschusses in Berlin auf

je Dauer seines Hauptamtes am Sitze des Bezirksausschusses mannt.

Der Stadtgemeinde Dortmund wird zur Errichtung ffentlicher Anlagen hierdurch das Recht zur Entziehung her Beschränkung der in den Gemeinden Brackel und Asseln flegenen, auf den überreichten Plänen (Anlage 1 und 3) grün ngelegten, in der beiliegenden Nachweisung (Anlage Y) nach saasternummern und Flächengrößen bezeichneten Grundstücke meiner Gesamtgröße von 323 ha 20 5 m nach Maß— be des Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. l) verliehen.

Berlin, den 7. Februar 1918.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs.

Das Staats ministerium. Zugleich für den Minister des Innern: von Breitenbach.

Finanzministerium.

Bei der Preußischen Cent ral⸗Genossenschafts-Kasse iind n n für Bürobeamte J. Klasse (BGürovorsteherstellen) perliehen: .

dem Buchhalter, Rechnungsrat Orezykowski, den Buch⸗ kelten Helbing, Menge, Ginnow, dem ezpedierenden Sekretär und Kalkulator Winnen und dem Buchhalter Schotte.

Ferner sind unter Ernennung zu Buchhaltern planmäßig mngestellt die Diätare: Richter, Fleischer, Demant, Seller und Mörstedt.

Ninisterium der geistlichen und Unterrichts⸗

angelegenheiten. Im Anschluß an den Runderlaß vom 2. Juli 1914.

Das Uebereinkommen mit dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg wegen gegenseitiger Anerkennung der Befähigungszeugnisse für Kindergärtnerinnen pird auf die Zeugnisse ausgedehnt, bie in Hamburg auf Grund der staatlichen Prüfungsordnung für Kindergärtnerinnen vom März 1914 an dem Kindergärtnerinnensem mar der Gewerbe— shule für Mädchen in Hamburg erworben sind. . Ferner habe ich mit dem Senat der Freien und Hanse⸗ aht Hamburg ein Uebereinkommen getroffen wegen gegen⸗ itiger Anerkennung der Befähigungszeugnisse für dortnerinnen, die in stagtlich anerkannten Seminaren vor— gebildet sind und die staatliche Prüfung abgelegt haben. Berlin, den 15. Juli 1918. Der Minsster der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten. J. V.: von Chappuis.

An die Königlichen Provinzialschulkollegien und die König— lichen Regierungen.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwan gs⸗ veise Verwaltung amerikanischer Uaternehmungen, bom 13. Dezember 1917 (RGBl. S. 1105) in Verbindung mit den Verordnungen vom 25. November 1914 (RGBl. S. 487) md 10. Februar 1916 (RGBl. S. 809) ist nach Zustimmung es Herrn Reichskanzlers über das in Deutschland befindliche

ermögen der Firma Geo. Borgfeldt in New York die

vangsverwaltung angeordnet (Verwalter; Kommerzien⸗ nt Richard Dyhrenfurth, hier W. 56, Oberwallstraße 204). Berlin, den 22. Juli 1918. Der Minister für Handel und Gewerbe.

J. A: von Flotow.

m 2 1916 l inzler

Betroffenen zu tragen.

angeordnet (Verwalter: Stadtrat Justiztat Dr. Milch in Breslau, Landsbergstraße H. Berlin, den 23. Juli 1918. Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: von Flotow.

Die am 29. Januar d. J. für das in Deutschland befind⸗ liche Vermögen des British Charity Fund angeordnete Z3wangs— verwaltung ist aufgeho ben.

Berlin, den 26. Juli 1918.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: von Flotow.

Ministerium für Landwirtschaft, Do mänen und Forsten.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung, betreffend zwangs—⸗ weise Verwaltung amerikanischer Unternehmungen, vom 13 Dezember 1917 (Reichsgesetzbl. S. 1105) sind mit Zustimmung des Reichskanzlers die der amerikanischen Staats⸗ angehörigen Margarete Spreckels, geborenen Ehlon, in Brooklyn gehörigen Grundstücke Zeven Bd. 1 Bl. 22 zwangsweise unter Verwaltung gestellt, und ist der Rentier Hinrich Spreckels in Jeven mit der Verwaltung beauftragt.

Berlin, den 26. Juli 1918.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. J. A.: Dr. Krause.

Evangelischer Oberkirchenrat.

Der hisherige Gerichtsassessor Richard Spieß ist zum Konsistorialassessor ernannt und dem Königlichen Konsistorium der Rheinprovinz überwiesen worden.

Bekanntmachung.

Der Ehefrau Lisettz Lange, hierselbst, Huyssenallee 45, habe ich die Wiederaufnahme des Handels mit Seife und an deren Waschmitteln, Lebens- und Futtermitteln aller Art wieder gestatret.

Essen, den 23. Juli 1918.

Die Städtische Polizeiverwaltung. J. V.: Rath.

Bekanntmachung.

Der Ehefrau des Wil helm Buscher, hierselbst, Donnerstraße Nr, 194, habe ich die Wiederaufnahme des Handels mit Lebens, und Futtermitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs wieder gestattet.

Essen, den 25. Juli 1918.

Die Städtische Polizeiverwaltung. J. V.: Rath.

Bekanntmachung.

Das unterm 16. Februar 1917 gegen die Ehefrau des Josef Westerfeld hier, Benninghoferstraße Nr. 76, erlassene Verbot des Handels mit Backwaren und Mehl wird hiermit auf— gehoben. Tie Bekanntmachungskosten hat Frau Westerfeld zu tragen.

Hörde, den 25. Juli 1918.

Die Polizeiverwaltung. Der Erste Bürgermeister: Schmidt.

D amn mg ng nl Durch Verfügung des Herrn Landrats zu Iserlohn vom 15. Juli d. J. ist das Handelsverbot gegen den Händler Ernst Gronnenberg, hier, Gartenstraße 9, aufgehoben. Hohenlimburg, den 24. Juli 1918. Die Polizeiverwaltung. Menzel.

Bekanntmachung. .

Der Ehefrau des Wilhelm Kelb und ihrer Tochter Mar— garete Kelb, beide hier, Zeughausstraße 67, wohnhaft, habe ich durch Verfügung vom 15. Juli dieses Jahres auf Grund der Ver— ordnung des Bundesrats vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, jeden en e mit Nahrungs- und Genußmitteln und sonstigen Gegen— ständen des täglichen Bedarfs wegen y ,. un ter⸗ sagt. Die Kosten der Veröffentlichung dieses Verbots haben die

Barmen, den 25. Juli 1918. Die Polizeiverwaltung. J. V.: Evertsbusch.

——

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, vom 23. September 1915 (RGBl. S. 69053) habe ich der Gemüsehändlerin Frau Therese Petzold, Berlin, Buchholzerstraße Nr. 8, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin-Schöneberg, den 26. Juli 1918.

Der Polizeipräsident zu Berlin (Kriegswucheramt). J. V.: Dr. Pokrantz.

Bekanntmachung.

Dem Vorkosthändler Anton Michanowski, hier, Bahnhof⸗ straße 4, wohnhaft, ist auf Grund der Bekanntmachung zur Fern— haltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 der Han del mit Lebensmitteln und Gegen ständen des täglichen Bedarfs untersagt worden.

Brandenburg, den 22. Juli 1913.

Die Polizeiverwaltung. Schleusener.

Bekanntmachung. Der unverehelichten Anna Sperling, hier, Gr. Oder

Bedarfs, insbesondere mit Nahrungs- und Futtermitteln aller Art sowie rohen Naturerzeugnissen, wegen Unzuverlässig⸗ keit untersagt worden. Frankfurt a. Oder, den 25. Juli 1918.

Die Polizeiverwaltung. Dr. Trautmann.

Bekanntmachung.

Der Handelsfrau Ernestine Sperling, geb. Rex, hier, Gr. Odeistraße Nr. 38, ist auf Grund der Bundes ratsverordnung vom 23. September 1915 der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art, sowie rohen Naturerzeugnissen, wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden.

Frankfurt a. Oder, den 25. Juli 1913.

Die Polizeiverwaltung. Dr. Trautmann.

t

Bekanntmachung.

Der Geschäftsinhaberin Theda Belessen in Wanne, Hinden—— burgstraße Nr. 115, habe ich auf Grund der Verordnung des Bundes- rats vom 23. September 1915 (Reichs-Gesetzblatt Seite 93), und der dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen des Herrn Ministers fuͤr Handel und Gewerbe vom 27. Septembor 1915 den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs auf die Dauer von 3 Monaten wegen Unzuverläfsigteit in bezug auf diesen Handels— betrieb J

Gelfenkirchen, den 21. Juli 1918.

Der Königliche Landrat. J. V.: Schröer.

Bekannt machung.

Dem Karl Brüse in Wanne, Moltkestraße 6, habe ich auf Grund der Verordnung des Bundesrats vom 25. September 1915 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 693) und der dazu ergangenen Ausführungs— bestimmungen des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 27. September 1915 den Handel mit Lebens- und, Fut ter- mitt eln aller Art bis auf weiteres wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Gelsenkirchen, den 27. Juli 1918.

Der Königliche Landrat. J. V.: Schröer.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 19195 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel ist von uns heute der Ehefrau Anna Heckmann, geborenen Müller, hier, Kampstraße 1, wohnhaft, welche hierselbst, Hohnstraße 1, ein Obst, Gemüse⸗ und Delikateßwarengeschäft unterhält, der Handel mit Lebens- und Futtermitteln aller Art wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf die Handelsbetrieb (Höchstpreisüberschreitung) un ter⸗ sagt worden. Zur Tragung der durch das Verfahren verurfachten baren Auslagen, insbesondere der Gebühren für die Veröffentlichung der Untersagung, ist die Heckmann verpflichtet.

Minden, den 23. Juli 1918.

Die Polizeiverwaltung. Dr. Dieckmann.

——

Serkan tt n achun g.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel ist heute von uns der Ehefrau Bäckermeister Wilhelmine Meyerbröker hier, Obstraße , der Handel mit Lebens- und Futtermitteln aller Art, insbesondere mit Gegenständen des Bäckergi— gewerbes und mit Milch, untersagt. worden. Die Meyerhröter ist zur Tragung der durch das Verfahren entstandenen baren Auslagen, insbesondere der Gebühren für die Veröffentlichung der Untersagung, verpflichtet.

Minden, den 25. Juli 1918.

Die Polizeiverwaltung. Dr. Dieckmann.

Bekanntmachung.

Gemäß S1 der Bundesratsverordnung über die Fernhaltung un— zuverlässiger Personen vom Handel vom 25. September 1915 (RGB. S. 603) ist dem Bäcker Johs. Tange in Goltoft der Handel mit Backwaren und der Weiterbetrieb der Bäckerei wegen Unzuverlässigkeit un tersagt worden. Die Gebühren für die Ver— öffentlichung trägt Tange.

Schleswig, den 24. Juli 1918.

Der Königl. Landrat. J. V.: Werther.

Bekanntmachung.

Personen vom Handel vom 25. September 1915 (RGBI. S. 663) ist dem Zimmermann August Laisermann in Neustadt, hiesigen Kreises, durch Verfügung vom heutigen Tage der Sandel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Nahrungs- und Futtermitteln, wegen Unzuverlässigkeit unter⸗ sagt worden. Springe, den 23. Juli 1918. Der Landrat. v. Laer.

Bekanntmachung.

Der Witwe des August Brunsmann, Luise geb. Gold lüke, in Lengerich i. W. ist der Handel mit Saatgut und Sämereien guf Grund des 5 1 der Bekanntmachung des Bundes rats vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuver⸗ lässiger Personen vom Handel, untersagt worden.

Tecklenburg, den 15. Juli 1918.

Der Landrat. Belli.

Bekanntmachung.

Der Metzgereibetrieb des Louis Philippi in Usingen ist wegen Unzuverlässigkeit des Inhabers bis 1. Okttober 1918 ef gf en worden. Die Kosten dieser Veröffentlichung trägt der Betroffene.

Usingen, den 24. Juli 1918.

Der Landrat. von Bezold.

straße Nr. s8, ist auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. Sep⸗ tember 1919 der Handel mit Gegenständen des täglichen

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger

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