erfolgen wird. An alle, welke Auskunft äber Tod oder Leben des Berschollenen ju erteilen vermögen, ergehn die Aufforderung, estens in Aufgebotstermine dem Gerlich! zeige ju machen. Vasen, den 30. Juli 1918. Riönlagliches Amtegericht.
12353] Oeffentliche Zustellung.
Der Schloffer Marx ron der Mühlen in Kiel ⸗ waar den, Hosstraße 16111, Kläger, Pro eßbevollmächti. ter: Rechigan walt Daeseler in Kiel, tlagt gegen seime Ehefrau Franzteka von der Mühlen, geb. Hein« richzmeyer, jetzt unbekannten Aufenthalte, Beklagte, auf Grund des 5 1567, Absotz 2. B. G. B., mi dem Antrag‘ auf Scheidung der Ghe. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung deg Rechts. streits vor die Zbllkammer O des König—⸗ lichen Landg richte in Kiel auf den 14 Na vember 1918. Vormittags 10 Uhr, mlt der Aufforderung, einen bei dem ge—⸗ * ten Gerichte zugelafsenen Anwalt zu
ellen. Zum Zwecke der Bffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage belannt gemacht.
Kiel, den 31. Juli 19183.
Der Gerichts schreiber des Köantglichen Landgerichts.
129631]
Die Ehesrau des Relsenden Hermann Reiibach, Latse geb. Klehr, zu Mann— heim, Prozeßbevollmächtigter: Rechttan— walt Dr. Nauen in Mannheim, klagt gegen ihren Ehemann, früher zu Mannheim, auf! Scheidung der am 21. 11 1913 za Frank⸗ furt a. M. geschlofsenen Ehe aus Ver— schulden des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ bandlung des Rechtsstreitz vor die J. Zwil⸗ kammer des Großh. Landgerichts zu Mann—⸗ beim auf Mitwoch, den 27 No- vember 19418, Vormittags EO Utzr, mit der Aufforderung, einen bei dem Ge 1ichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Mannheim, den 27. Juli 1918. Gerichtsschteiber des Großh. Landgerichts.
l29632] Oeffentliche Zustellung. Marie Beck, Luhogr- phen frau in Nürn⸗ berg, handelnd für sich und auf Grund Vollmacht für Aran Konrad, Voraibekter, Softe Konrad. Vorarheiters ral, und Auguft Beck, Ltthograph, alle in Nürn⸗ berg, haben gegen den Speile⸗ishändler Gutseppe Tosennt, zuletzt in Närnbera, Lorenzerstraß 97/111, wohnbart, nun in Ilallen unbekernnten Aufenthalts, Klage wegen Forderung von Mietzins für ein— Wertfstätt und eine Remise zum K. Amts. gericht: Nürnberg erhoben mit dem An— trage, den Beklagten zur Zablung von 186 M 31 3 nebst 40ᷣ9 Zissen vom 1. April lJ13 und zur Traaung der Kosten zi verurteilen und das Urteil fur voll. streckbar zu erklären.“ Das Fal. Amts gericht Nürnberg hat die öffentliche Zu— stellung bewilligt und vnt-r Giklärunq der Sache als Feriensache Termin zur münd—⸗ lichen Verhandlung üzer den Reckta. str⸗it anberaumt auf Freitag, den 20 Seytember EOI8, Vormittags s Uhr. im Zimmer Nr. 191 des Justiz. gebaäͤuorg an der Fürtherstraße in Närn⸗ berg. Zu diesem Termin wird der Be— klogte⸗ hiermit geladen. Der Gerichtsschreiber des K. Amtsgerichts.
L29633] Oeffentliche Zustellung.
Der Gutsbesitzer Heinrich Schelte zur . in Gut Kuhlendabl bei Nexiges, Kläger z, Prozeß devollmäch iger: Jusit rat M yer in Werß, kla t gegen den Landwirt Wihelm Schy le zur ejhe gt. Rüther, ftüher in Scheidingen, Beklagten, unter der Behauptung, daß der KReflagte ihm aug der im Grundbuhe von Werl, Band 33 Blatt Nr. 244 Abt. II Nr. 2 ein= getragenen Hypothek von 19 500 S½ rück. ständsne Zinsen verschulde, im Urkunden proz ss mit dem Antrade auf Zahlung von 600 S Teiliinsen für die Zeit sen dem 14 März 1914 und auf Duldung der Zwanggvollstetckung sowohl' in das ver pländete Grundstück Flur 2 Nr. 91 der Gemeinde Werl und in die nach 5§5 1120, 1123 B. G. B. mit verhafteten Gegen⸗ slände als auch in sein sonstiges Vermögen sowte auch auf vorlaͤufi ge Vollstreckbarkeltg. eiklärung des Uiteils. Zur mündlichen PRerhandlung dez Rechisstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amts. gericht, hler, auf den 2. Ottober E9AS, Vormittags 9 Utzr, celaden.
Werl, den 31. FJalt 1913.
Strathmann, Gerichtsschreiber des
Königlichen Amisgerichts.
(29635 Bekanntmachung. Die nachstehend aufgeführten Aus⸗ einandersetzun gasachen: I) Ablösungesache von Stadt Danzlg, Kreis Danzig Stadt, 2) Rentengutssache Börlerehöhe, Stadt⸗
kreiz Graudenz, Rothsürben,
3) Rentenguisache Kreis Br⸗slau,
4) Rentengutssache von Neukirch, Bl. 27, und Stabelwltz, Bl. 122, 123, Kieij Bꝛeglau,
5) Rentengutssache von Prausnitz, Kreis Militsch,
6) Reallastenablösung von Gaffron, Kreis Steinau a. Oder,
7) Rentengutg sache von Leschnltz, Krels Groß Strehlttz,
werden hierdurch jur Ermittelung unbe⸗ kannter Teilnehmer und Feststellung der Lezittmation mit Bezug auf die 88 11 bis 15 des Ausgführungsgesttzes vom 7. Juni 1821, 55 25 bis 27 der Verordnung vom 30. Jum 834 und des 5 109 des Ah— lösun egesetzes vom 2. März 1850 öffent. lich bekannt gemacht, und es wird allen denjenigen, die hieihei ein Intetesse zu
hon
haben Hermelnen, überlafsen, sich spätesteng bes zu dem auf den 28. Oftober 1918 Varmlttags A Uhr. im Amt gedä de (Prästdta büro) der unterzeichneten Behörde anberaumten Termin zu melden. Breslau 13, den 1. August 1918.
C harlojten jraße 25 — am Höichenplatz — Königliche General kommisston für Schlesien.
(29456 Oeffentliche Wekanntmachung. In der Prssensache, betr. den norwegischen Dampfer „Tiger“ — Pr.⸗G. 1296 wird die Reklamattonsftist bis 10 ober 1918 einschließlich verlängert. Hamburg. den 2. August 1918. Das Kalserliche Prisengerlcht.
2ga65] . Zur Festsetzung des NUebernahmeyrelses für die angehlich der Firma Kron & Cie. in Pont d' Essey⸗Nanch gehörigen, enteigh eten S0 Kollt (K X C) Stahl (4630 kg) soll am 24. Okiober A8E8, Bor- mittags A0 Utz, vor dem Reichsschteng⸗ gericht für Krlegswirtschaft in Werlin 3W. 61, Gitschinersir. 97, II. Oher⸗ geschoß, verhandelt werden. Der unke⸗ kannte Eigentümer bezw. die Flima Kign & Cie. wird hiervon henachrichtigt. In dem Termin wird verbandelt ünd ent. schieden, auch wenn sie nicht vertreten sein sollte. Relchsschieds gericht fsir Kriegswittschaft.
(29454
Zur Festsetzung des Uebernahmeyr seg für die vermuslich der Firma Kron C Cie. in Pont d' Gssey⸗Nar ey gehörige, bei der Flema J. M. Böhm in gübeck ent- ejangte J gie (K. & C. 4039) Feilen, 37 kg, soll am ETZ. Ortober A9ES Gorwmittugs ELI Utzr, vor dem Reich. schiedr erich für CKriegswirtschefi in Ger lin 8 W. 61, GSitschlnerstr. 97. II. Ober
Otl⸗
geichoß, verhandelt werben. imme Ron & Cie. in Pont d' Essey · Naney wir? hiervon benachrichtigt. Za dein Termin wird verhandelt und entschirden, auch wenn sie nicht vertreten sein solle.
Reicht schieoggericht fur Krlegawiritschaft
DI Verlaufe, Veryachtungen, Ver⸗ dingungen ꝛc.
(19181 Liguid ation fan zößsch n Grurdheßsltzes.
Auf Grugd ec Bmorgratgoerorynunng vem 14. Mirz 1917 hat der Har Reich? « kanzler die Limndatton bes in den Sieur gemeinden Geihal und FKrankeneck, K. bayer. Bezirttamts Neustast a. H. (Rhein—⸗ vfalt) gelegenen farst⸗ uad landwint⸗ schasllichen Grundbisitzes des Grafen De Rrlon in Karts angeordnet.
Vom K. baper. Staatgministerium det Innern warde der Unterfertigte als Liqui⸗ dator bestellt.
Ver Gruntbesitz wird alg Ganzes ver⸗ wertet. Er befteht aus 675 710 ha Wald mit Ve ladeplatz an der Station Kethal und aus dem Gaͤt Gattelmühle zu 10 801 ha.
Kausltebhaber werden ersucht, ihre An⸗ gebote vis lang stens A5. Juli 1918, Adbruds 6 Ue, an mich gelangen ju lasser. Die Gebote, welche in einem ver⸗ schlossenen, nur mit einem Kennwort ver⸗ sehenen Umschlage einzureichen sind, werden erst nach Ahlauf der Ge hoisfrist geöffnet. Später eialaufende Gebote und Nach—⸗ gebote werden nicht herücksichtigt
Als Käufer kommen nur Personlichkeiten in Frage, Ne für eine ordaungémäßige pfl gliche Waldbewirischaftung Gewähr letsten. Von dem Käufer wird allenfalls die grundhuch mäßig sicherzustellende Ver⸗ pflichtung verlangt, jeden Eleschlag det Waldes, sowelt er der pfleglichen Wald- bewirtschaftung und den im allgemeinen bei der Staatsforstverwaltung in Frieden tz⸗ zriten maßgebenden Waldnutzungsgrund⸗ sätzen zu widerläuft, zu unterlassen.
Die gegenwärtigen Angestellten müssen von dem Käufer übernommen werden.
Di- Eatscheldung über den Zuschlag erfolgt durch dag K. Staatgministerium des Fanern.
Naͤhere Autkunft über den Besitz, die auf demselben lasten den Forst⸗ und sonstigen echte und über die Vr kaufsbedingungen wird auf Wunsch erteilt.
Lam br'echf, 12. Zuni 1918
Der 2 iquidator! Bindewald, Kgl. Forstmelster.
29405] Bekanntmachung 6474.
Die Ginkaufekamatisston der Bulg. Staats isendahnen vergibt freihändig die Lirferung von Glas nach Lisien 46 und 47. Tag der Offertyerhandlung tst der 13. UAugust I8. Jutertssenten er= ar das Nähere im Biro, Köthener traße 46, Berlin W. 9. ; (27 347]! .
Die Torpedowerkstast braucht rund 335 000 m kleferne Küistenbretter verschie⸗ dener Stärke und rund 10 000 m preußische Stammdt⸗len 4,2 em stark.
Bedingungen liegen bei dem Beschaf— fungsbestrk zur GEinsichtnahme aug und werden gegen 1, — M in bar (keine Brylef⸗ marken) von der Torpedowerkstatt abge—⸗ geben. Angebote sind, portofrei und mit entsprechender Aufschrift versehen, bis zum 12. Uugust 1918, Vormittags 1H Uhr, einzus enden. Zuschlagef ist 3 Wochen.
Kaiserliche Torpedomerkstatt
Friedrichsort bei Kiel.
Die Firma
29622]
n ggegebenen
946 1090 19095 1219 1265 1333 1702 1724 1770 1820 1824 1879 1910 1914 1921 1953 2001 2003 2051 2058 2080 2208 2211 2259 2528 2329 2330 2376 2439 2441 2704 2706 2717
z143 3159 3314 3446 3511 33h zo 5 36g rn rz 3397 35632 87 3554 Is gh i645 4049 414 Iis3 A181 1191 1365 4367 4373
5. Nr. 28
1056 10968 1997 1287 1304 1306 1420 1441 1465 1597 1609 1797 2048 2141 2205 2285 2301 2433 2749 2762 2770 2905 2920 2922 3123 3115 3166 3387 3476 3479 3704 3714 37656 3843 3929 3987 4143 4171 41765 4452 4464 4498 14805 4821 4845 oo9l 500 5lls 5271 5312 5363 5499 5522 5566 5707 5760 577 5982 6090.
6166 6228 6242 6417 6445 6466 65H81 6628 6692 6920 6950 7035 366 7406 7454 Ih84 7628 7656 7872 7877 7912 S030 S0h9 8072 S275 8298 8301 sh0? 8518 8521 S821 8829 8861 9117 9176 9196 9351 9358 9389 9h48 914 9616
h gert
——
1153 1411 1802 1887 1922 2004 2094 eh, 2339 2629 2720
3271 3577 3713 3833 3395 4152 4192 4405
des
Amtsgerichts Dresden. straße 1 — Gingang Ziegelstraße —, auf Anordnung des Königlichen Amtsgerlchis Dresden und auf Antrag des Grubenvor—⸗ stands der Gewirkschaft Steinberg, Ge⸗ schäftastelle Dreg nen,
der Kurschein Ur. 706
üher 10 Kure — Nr. 265 - 274 — der in tauntend Ksuxe eingeteilten
Gewerkschaft Steinberg, Sann. Mũ aden. Brauntohlen und Tonwerk. unter den allgemeinen gesetzlichen Bebin— gungen öffentlich uerteigert werden. Der Gerichtgooll umher des Königlichen Amtsgerichts Dresden.
Dannerstaaga den zz Mugust E918, Bormitiags 10 Uhr, soll in der Wer⸗
steige run a halle säni glichen
Lothringer
1157 1575 1303 1909 1932 2005 2147 2296 2349) 2641
3272 3589 3714 3842 3968 4167 4227
Vusgabe.
1153 1307 1474 1924 2240 258 2773 3018 3181 3526 3770 4066 4227 4540 4959 5120 5367 5600 5828
6253 6518 6730 7052 7493 7663 7951 8081 8308 Shh2 8865 9214 9405 92643
1197 1313 1491 1925 2260 2617 2778 3021 3195 3539 3817 4075 4243 4604 4990 5144 5426 5617 5845
p. Reihe R0, Stncke zu Nr. 6017 6020 6074 6082
6305 6519 5748 7178 7495 7685 8007 S089 512 8590 S968 9249 9442 9645
1158 1618 1804 1902 1933 2047 2162 2302 2344 2642
3111 3280 3611 3761 3848 4042 4172 4327
1208 1393 19520 1926 2269 2641 2894 3072 3241 3563 3826 4090 4261 4661 5007 5166 5475 5625 5882
ung ꝛt. von Wertpapieren.
9380] Auslosung für A918. Betanntmachung, bet e ffend 4 ; Auslosung von Rheinproninz.
anleihesche inen. Von den auf Grund der Allerhöchsten Privilrgten vom 5. April 1880, 9. No= dember 1389 und 13 Dezember A886 Na li i heschetnen zi zeinpravinz Z. und 5 bis 7. Aus- gabe sind planmäßig folgende Stücke ausgelgst worden: A. 3LSο½ige Aaleihscheine T Uusgade.
Aa. Neiße 5, Stücke au 500 „.C Nr. 15 161718 21 33 34 111 179 184 208 250 255 268 316 318 320 322 346 349 352 353 400 4901 4063 423 427 474 475 479 480 497 499 543 560 570 578 550 679 708 745 762 768 789
Der
935 1216 16519 1306 1903 1935 2048 2205 2305 2360 2644
h. Reih G. Sincke zu 1000 . Rr. 30065 3033 3081 3693
3112 3424 3616 276 3865 4946 4178 4357
116. 8 Moige Mule ihescheiue
A. Reihe 9, Stucke zu 500 M. 54 67 121 142 166 192 288 339 462 469 472 509 547 5h3 557 576 577 578 597 609 627 634 687 697 728 754 756 762 799 832 850
702 1012 1246 1418 1573 1927 2284 2671 2895 3121 3328 3615 3831 4095 4342 4694 5090 5231 5489 5670 5970
1090 1.
6083 6309 6553 6805 7242 7544 7846 8016 8156 8363
S697
9032 9271 9463 9663
6126 6355 6580 6877 7304 7566 7848 8018 8263 8478 8706 9103 9295 9541 9761
9777 9799 9867 g883 9953 10008 10027 10079 10153 10157 10166 10167 10273 10312 10363 10364 10366 10378 10400 10425 10426 10443 10490 10503 106504 10569 10604 10638 10644 10732 10744 10869 10908 10944 10947 10975 10976. C. Meihe RHI. Stücke zu 5000 A. Nr. 11026 11105 11132 11217 11246 11251 11319 11365 11374 11382. C. ZI ige Aaleitze scheine 68. Ausgabe.
Kn. Reihe 12, Etücke zu 5 00 . Nr. 38 48 77 86 123 126 186 206
10185 10376 109484 10621 10505
244 266 275 2357 3i3 447 457 553 555 did 6s Hos 56 634d 6s 686 637 734 or s dhe il 1638 100 i263 1964 1567 1359 1395 1389 1425 14535 ies
1531 160 1617 1618 1712 1774 1844 1846 1858 1877 1925 1926 1979 1997. bv. Neihe A3. Stücke zu E000 „.
Nr. 2021 2025 2057 2062 2121 2155 2185 2210 2254 2276 2283 2291 2292 2299 2402 2550 2594 2606 2648 2681 2714 2718 2733 2749 2806 2813 2907 2932 3010 3048 3059 3117 3120 3178 3207 3278 3299 3419 3524 3562 3659 3666 3753 3807 3922 3962 4011 4042 4046 4059 4062 4082 4141 4147 4274 4276 4273 4321 4337 4347 4382 4394 4426 4432 4433 4492 4507 4527 4532 4657 4668 4681 4710 4741 4755 4766 4791 4799 4853 4890 4898 4918 4961 4997 5118 5292 5368 5380 5383 5460 54657 5490 5562 5571 5619 5631 5699 5704 5741 5758 5777 5794 5802 5804 5816 5819 5872 5904 5914 5939 5999 6017 6076 6117 6209 6223 6241 6286 6299 6496 6463 6464 6495 6531 6532 6558 6583 6603 6612 6648 6664 6699 6709 6874 6879 6890 6953 6994 6998.
C. Meihe L 4, Stück zu 5 000 4.
Nr. 7089 7104 7105 7120 7124 7140 7141 7180 7199 7213 7312 7318 7347 7436 7441 7530 76548 7610 7630 7633 7641.
D. Bo ige Anleihescheine, T7. Ausgabe. a. Reihe 15. Stücke zu 500 .
Nr. 77 84 120 151 170 175 185 249 284 285 295 376 467 520 587 629 639 674 723 727 731 769 844 860 875 891 907 942 984 1005 1024 1053 1109 1165 1188 1300 1316 1322 1442 1458 1500 1524 1527 1549 1563 1695 1668 1736 1839 1881 1892 1901.
b. Reihr 6. Stücke zud E090 .
Nr. 2001 2050 2090 2102 2110 21390 2250 2315 2410 2530 2606 2523 2641 2643 2656 2672 26998 2816 2826 2845 2907 2931 3031 3128 3157 3207 3204 3224 3266 3268 3311 3323 3353 3391 3413 3442 3465 3495 3533 3545 3549 3578 3764 3776 3820 3897 3919 3927 3937 3961 4046 4083 4113 4130 4199 4216 4219 4237 4265 4291 4469 4476 4484 4502 4634 4680 4827 4828 4865 4867 4869 4891 4917 4955 4993 5064 5081 5135 5142 5144 5162 5167 5241 5262 5430 5485 5486 5489 5492 5493 560? 5669 5731 5740 5762 5783 5901 5906 5957 5972 5981 6006 6007 6182 6190 6194 6245 6266 6284 6298 6426 6456 6495 6501 6581 6623 6624 6709 6751 6773 6776 6805 6856 6869 6922 6995 6998.
c. Reihe LL T7. Stücke zu 5000 M.
Nr. 7005 7092 7177 7186 7208 7209 7340 7342 7416 7444 7479 7497 7500 7523 7530 7608 7610 7626 7634 7781.
Die voꝛbezeichneten Anleihescheine werden den Inhabern mit dem Bemerken hierdurch gekündigt, daß die Auszahlung des Kapitals nach dem Nennwerte der Anlelhescheln⸗ und gegen Rückgahe derselben nebst den Anwelsungen bezw. Eineuerungsscheinen und den noch nicht fälligen Zirgscheinen nom I. Oltober dieses Jahres ah durch die Landesbank der Rhein⸗ provinz in Düfsseldorf stattfindet.
Der Betrag der etwa fehlenden, noch nicht fällig'n Ilnsscheine wird am Kapital gekürst. Mit dem 1. Oftober dieseg Jahres hört die Verzinsung der duich die augoelosten Anleihescheine verschrlebenen
Kayltalbeträge auf. Werden dlese Anleibescheine binnen
30 Jahren nach dem Zahluegstermin nicht zur Einlssung vorgelegt oder ist deren
Aufgebot und Kraftlozerkläcung innerhalb dieser Lr nicht beantragt worden, so werden dieselben nach Ablauf des gedachten Frit zum . der Rheinprobir alz etilgt angesehen. ; Von den in früheren Jahren ausgelosten Anlelhescheinen der Rheinprovinz sind folgende Stücke noch 1ück nändig: a. von den vorbezelchneien Ausgaben: 3. Ausgabe. Relhe 5 Nr. 1808 1809 zu 500 n, ausgelost in 1917. 5. Ausgabe. . Relhe 9 Nr. 1216 2003 2532 2730 3950 4063 4286 4296 zu 500 M, aus⸗ elost in 1917. ! htl 10 Ne. 6127 7379 9018 19086 10385 zu 1000 M, auegelost in 1917. Reihe 9 Nr. 3266 561 zu b60 „, autsgelost in 1916. 6. Ausgabe. Reihe 12 Nr. 323 ju 500 M6, ausgelost in 1917. Reihe 12 Nr. 1272 1273 zu 500 4M, Reibe 13 Nr. 3544 zu 1000 4, ausgelont
in 1916. 7. Ausgabe.
Reihe 15 Nr. 115 ju so0 S, Reihe 16 Nr. 2346 2361 4811 6665 zu 1000 4A, ausgelost in 1917. pb. von den Anleihescheinen anderer Ausgaben
und anderer Ilnttermine: 11. Ausgabe. Reihe 30 Nr. 7873 zu 1000 A, aus-
gelost in 1916. .
Die Inhaber dieser Anleihescheine werden auf die bezüglichen Bekannt⸗ machungen bom 7. Februar 1916, 6. Mai 1916 und 23. Mai 1917 verwielen.
Bejüglich der 3 igen Anleihescheine 9. Ausgahe, der 340 / oigen Anleibescheine 4. 24. bis 27. Ausgabe, der 340 /o igen Anleihe scheine 22. und 23. Ausgabe und der 40,05 igen Anleihescheine 32. und 38. Auz⸗ gabe wird bemerkt, daß ju deren plan⸗ mäßigen Tilgung für das Jahr 1918 folgeade Summen angekauft worden sind:
von den 390m igen Anleihescheinen 4. Ausgabe 123 000 4,
Anleiheschelnen
von den 30 o igen 9. Ausgabe 108 000 ,
Anlelhescheinen Anleihescheinen
von den 3 oo igen 22. Auggabe 130 200 A6,
Anleihesche inen Anlelhescheinen
von den 31 0/0 kgen
23. Ausgabe 129 400 A, von den 3 o/ igen
24. Ausgabe 113 000 A6,
von den 33 0 igen 25. Ausgabe 192 000 M,
von den 34 o,o tgen Anlelheschein en 26. Ausgabe 254 500 M,
. den 9 . . Anleiheschelnen 27. Ausgabe 245 Mt,
von . 40/9 igen Anleihesch: inen 32. Ausgabe 2050 500 A,
von den 40; igen Anlelhesche inen 38. Ausgabe 225 000 .
(eine Kuslosung zum Zwecke der Tilgung findet somtt bezüglich dieser Ausgahen von Rhetrnprovmjanleihescheinen in diesem Jahre nicht statt.
Die Landesbant verwahrt und verwaltet dle ithetaprohlnjanleihescheine vollständig gebührenfrei; sie trennt hei Verfall die Zinsscheine und sendet ihren Wert den Gmpfangasberechtigten ohne weiteres zu. Důäffelborf, den 29. April 1918. Der Direktor der Landesbank der Nheinnroninz: Dr. Lohe, Geheimer Regierungzrat.
ö
28457 zogen wo den: 1918
auf.
sowie bei ken sonstinen Zahlstellen. Bernburg, 2. August 1918.
W. Gieversleben Co., G. i. Fabrik landw. Maschinen und Eisengießer ei.
Bet der in Gegenwart eines Notars im Jult stattaefundenen Anslosung
der gemäß unserer Anleihebedingungen zum 2. . gelangenden Aᷓ0ᷓ9 igen Teilschulbnerschreibungen sind folgende Nummern ge⸗
Januar 1919 zur Rückzahlung
Lit. A: 33 104 105 123 138 262 272 276 277 zu S 1909, — Lit. R: 303 330 z35 336 387 432 449 486 487 zu M 500, —. Die Verzinsung dteser Schuldverschreibungen hört mit dem 31. Dejember
Dle Auszablung det Nennwert⸗r der aasgelosten Stücke nebst einem Zaschlag von 30, ertolgt vam 2. Januar 1919 bei der Gesellschaftstaffe in Bern burg oder bei der Filiale der Anhalt ⸗Vessauischen Landesbhaut in Bernburg
b. H.
X
) Rommandit ge ell schaften auf Aktien u Aktiengesellschaften
29470]
Wir bringen hiermit zur Kenntnis, daß Heir Rechtsanwalt Leopold Geißmar in Mannheim infolge Ablebens aus dem Auffich s rat unserer Gesellschaft ausge⸗ schieden jj.
, ,,, den 31. Juli
Badische Lederwerke. Willstätter. Hecker.
Urs
Unter Hinweig auf den zwlschen uns und der Vereinsbranerei der Hamburg Altonger Gastwire in Hambu g ab⸗ n, , am 7. August 1914 im andelgregister zu Altona eingetragenen Fustensvertrag, wonach bag Vei⸗ mögen der Vereinsbraueret als Ganzez ohne Lquldation duf ung übergegangen ist, fordern wir hierdurch die Giäg—« higer der Vereinsbrauerel auf, thre Ansp üche bet uns anzumelden. Ultona, beg 31. Fuli 1918.
Solsten⸗ Brauerei.
29g 77 2. RNheinisches Elektriritütswerk im Brannhahlenreyier Aktien-
gesellschaft.
Von der AJo/9 Anleihe unserer Ge—⸗ sellschaft vom Jahre 1910 in Höhe von MS 2 000 0900, — haben wir gemäß § 6 des An leihe bertrage; durch Rückkauf 46 80 090, — Teil schuldverschreibungen eingelöst. Die Tenich Idperschreiungen wurden durch einen Notar vernichtet.
Cöln, den 1. August 1918.
Der BVoꝛ stand. Schreiber. Mertz.
logos e Kunstanstalt (ormauls Gnstan W.
Seitz) A. G. Mandsbeh · hamburg.
Die 28 ordentliche Hauptver⸗ sammlung fiedet am 30. August, 9 Wand sber, Langestraße öh,
att.
Tagesordnung: Vorlage der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung. Aussich grats wahl.
Nach § 16 Ahsetz 3 des Statutg sind
nur diejenigen Atti oräre stimmberechitgt, die lhre kiten bis 27. Mu gqust bei der
Geselschaft hinterlegt hahen. . Der Bor stand.
wund den Eisenbahnzugführemn a. D. Jagd feld in Stolberz— Atsch und r, zugführern Ja gd feld in Stolberg
Drdensverleihungen ꝛc.
‚. Bekanntm. über den Absatz von Muttersäften und Fruchtsirupen. Bekanntmachungen, betreffend Zwangtzuerwaltungen feindlicher
AU.zzige, bett. die Ausgabe der Nr. 1065 des Reichs-Gesetzblatts.
künstlich bereiteten Getränken sowie die Erhöhung der Zölle
. glerungsrat on Behr, beide in Potsdam, dem Vorstand des wbahnghersekretär a. D. Rechnungsrat Möhring in Cöln⸗
; Klasse,
Wämh nelt in aZaB. D. Roe der in Wiebelstirchen, Kreis Ottweiler, das Ver⸗ ddienstkreuz in Gold,
mühl das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,
. Böllberg bei Halle a. S., d iserib *. Nolle in Uebigau, , , n ,, ]. Schneidemühl,
Balz in Großbeeren, Krels
Deutscher
und
*
95 7 ( s *. ö
. 232. .
646.
—— —— — 5 — — — —
teichsanzeiger
niglich Preußischer Staatsanzeiger.
2
Aer Kehugspreis heträgt viertelsährlich 9 . den Kostanstalten und Teitungsuertrieben für Kelbstabholer
9. 7 . ꝛ 8 Anzeigenpreis für den o Alle Postanstalten nehmen Kestellung an; für Kerlin außer . 2 * S0 Bs., einer 8 gespalt. ier, n, 6 * fear .
auch die Königliche Geschüftsstellt 8᷑. 18, Wilhelmstr. 22.
Einzelne Nummern kosten 25 Pf.
den Auzeigenyreig ein Teuerung szuschlag von O v. S. erhsben.
Anzeigen aim mt an;
dia Känigliche Geschäftastelle des Reichs, und Staat g zeiger
1834.
*
Inhalt des amtlichen Teiles.
Deutsches Reich. Ernennungen ꝛe. Weinsteuergesetz. Gesetz zur Aenderung des Schaumweinsteuergesetzes. Bekanntmachung, betreffend Verkehr mit Branntwein aus Klein⸗ und Obstbrennereien.
Unternehmungen. Handelsverbote.
Erste Beilage: Gesetz, betreffend die Besteuerung von Mineralwässern und
für Kaffee und Tee.
Königreich Preuszen. Erste Beilage:
Amtliches.
Seine Maßestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Regierungs⸗ und Baurat Wichmann und dem Re⸗
Meliorationsbauamts daselbst; Baurat Müller, dem Gisen⸗
Dellbrück und dem Obermilitärintendanturregistrator a. D., Nechnungsrat Gebhardt in Berlin⸗Steglitz den Roten Adler⸗ orden vierter Klasse,
dem bisherigen städtischen Verwaltungsdirektor in Berlin Diesener in Berlin⸗-Lichterfelde und dem Regierungssekretär, Rechnungsrat Alt daselbst den Königlichen Kronenorden dritter
dem Elsenbahnbetriebssekretär a. D. Grathwohl in Voppard, Kieis St. Goar, dem Oberbahnassistenten a. D. Homberg, Kreis Mörs, und dem Hegemeister
den Eisenbahnlokomotivführern a. D. Brall in Rheydt, Jakubke in Neusalz a. O. und Müske in Halle a. S
en in Koblenz das Verdienstkreuz in Silber, dem Eisenbahnschaffner a. D. Wohlfeil in Schneide—
dem Auszügler und Kirchvater Pilot in Kuhngu, Kreis Kreuzburg, dem bisherigen slädtischen Aufseher Blanken— burg in Liepgarten, Kreitz Ueckermünde, dem Eisenbahnpack⸗ meister a. D Birnbaum in Aachen, den Eisenbahnrangier⸗ meistern a. D. Jöbges in Cöln⸗-Ehrenfeld und Busch in
i cise h i , . und ö e em enbahnstationsschaffner a. D. Becker in Wahn, Landkreis Mülheim a. Rhein, dem Eisenbahn— unterassistenten a. D Schiemann in Bromberg, den Eisen⸗ bahngehilfen a. De Leyendecker in Brohl, Kreis Ahrweiler, dem Eisenbahnweichensteller erster Klasse a. D. Schmitz in Spich, Siegkreis, den Eisenbahnweichenstelern a. D. Breuer in Kalterherberg, Kreis Montjoie, . in Spich, Siegkreis, Kurtenbach in Cöln⸗Kalk, Janlck in Krieschom, Land⸗ krels Cottbus, und Wolber in Bonn, rottenführern a. D. Dutschm ann in Hoyerswerda und Kittel in Herbesthal, Kreis Eupen, den Bahnwärtern a. D. Platen in Crefeld⸗Dppum und Träger in Erdeborn, Mang— felder Seekreis, den bisherigen Eisenbahnschrankenwärtern i. Teltow, und Grüneberg in Woltersdorf, Kreis Jüterbog⸗-Luckenwalde, dem bisherigen Eisenbahnvorklempner Hoffmann in Cottbus, bem bis herigen Eisenbahnvorschmied Wendt in Leipzig⸗Eutritzsch, dem bis⸗ herigen Eisenbahnrottenarbeiter Krämer in Hönningen, Kreis Neuwied, dem bisherigen Bahnhoftzarbeiter Kußäther in Leipzig Möckern, dem bisherigen Eisenbahnwerkhelfer Brandt in Schleusengu, Landkreis Bromberg, dem bisherigen Holz— schleifer Rudolph in Rudelstadt, Kreis Bolkenhain, und den
den Eisenbahn⸗
5 z 3 . , n, ,. 36 83 R . .
Berlin 8 V 48, TWilhelmstraße Rr. 872.
1918.
Rix in Lobberich, Kreis Kempen-Rhein, das Allgemeine Ehrenzeichen,
den dienfituenden Maschinisten Klünder, Benthien und Käding, dem Magazinangestellten Wächter und dem Ober— feuerwehrmann Wiese, sämtlich von der Werft in Kiel, dem bisherigen Kesselschmied Miltz und dem bisherigen Klempner Hoffmann, beide in Kiel, dem bisherigen Matrosen Brums— hagen in Bohlenberge, Oldenburg, dem bisherigen Schiff— bauer Neese und dem bisherigen Bootsteuerer Neiden, beide in Wilhelmshaven, dem bisherigen Werfthelfer Claaßen in Danzig und den bisherigen Eisenbahnrottenarbeitern Hecken⸗ bach in Linz, Kreis Neuwied, und Krüger in Rheinbach das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze,
dem Militärintendantursekretär Modrow bei der stell⸗ vertretenden Intendantur des JII. Armeekorps die Rettungs⸗ medaille am Bande sowie
dem Fräulein Eleonore Nottebohm in Breslau das Frauenverdlensikreuz in Silber zu verleihen.
Dentsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:
den ordentlichen Professor an der Universität Greifswald Dr, Gelzer zum ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Kaiser⸗Wilhelms⸗Universität Straßburg zu ernennen.
— —
Im Reichswirtschafisamt ist der Geheime Rechnungsrat Feder zum Bürodirektor ernannt . ö
Wein steuergesetz.
Konig von Preußen ꝛc.,
verorbnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmun des Bundesrats und des Reichstags, was fahl . ;
E. Abschnitt.
Allgemeine Vorschriften. Gegenstand und Höhe der Weinsteuer. 31
8 Wein und Traubenmost, ferner dem Weine ähnliche Getränke unterliegen, wenn sie zum Verbrauch im Inland bestimmt sind, einer in die RNeichskasse fließenden Abgabe (Weinsteuer) in Höhe von zwanzig vom Hundert des steueipflichtigen Wertes. Der Bundesrat ist ermächtigt und auf Verlangen des Reichstags verpflichtet, nach Beendigung des Krieges den Steuersgtz für Weine im steuerpflichtigen Werte von nicht mehr als zwei Mark für das Liter auf fünfzehn vom
Hundert des Wertes herabzusetzen. Wo in diesem Gesetze von Wein ohne nähere Bezeichnung die Rede ist, sind darunter die im Abs. 1 aufgeführten ,, zu
verstehen. Steuerpflichtige.
§8 2 Zur Entrichtung der Steuer ist verpflichtet, wer Wein an einen Verbraucher abgibt, serner wer unversteuerten Wein dem Verbrauch im eigenen Haushalt oder Betriebe zuführt, und wer als Verbraucher Wein aus dem Ausland bezieht.
Als Verbraucher ist anzusehen, wer Wein bezieht, ohne Her— steller oder Händler zu sein. Als Hersteller oder Händler im Sinne dieses Gesetzes gilt nur, wer seinen Betrieb gemäß § 15 angemeldet hat. Solche Wirte und Kleinverkäufer, die lediglich inländischen Wein vom Faß verschänken, sind als Verbraucher im Sinne dieses Gesetzes anzusehen. ;
§83 Wer Wein an einen Verbraucher abgibt, ist verpflichtet, dem Verbraucher den Steuerbetrag besonders zu berechnen. Der Ver⸗ braucher hat die Zahlung an den Abgeber zu leisten. Eine Berufung darauf, daß die Steuer gemäß § 13 dem Abgeber gestundet sei, ist
unzuläassig. Eintritt der Steuerpflicht.
— 84 Die Steuerpflicht tritt ein bei Wein, der an einen Verbraucher abgegeben wird, mit dem Zeitpunkt der Absendung oder, wenn eine solche nicht stattfindet, mit dem Zeitpunkt der Aushändigung an diesen, bei unversteuertem Weine, der zum Verbrauch im eigenen Haushalt oder Betriebe bestimmt wird, mit dem Zeitpunkt der Ent⸗ nahme aus den Lagervorräten, und bei Wein, den ein Verbraucher aus dem Ausland bezieht, mit dem Zeitpankt des Ueberganges über die Zollgrenze. . Wer Wein gegen Entgelt im Inland an einen Verbraucher ab— it hat diesem eine Rechnung auszustellen, aus der Name und V . des Abgebenden und des Beziehers, der Tag der Abgabe, die Art, Bezeichnung und Menge des Weines sowie dessen steuer⸗ , Wert (S 5) und der Steuerbetrag ersichtlich sind. Der undesrat kann Erleichterungen zulassen. Der steuerpflichtige Wein baftet ohne Rücksicht auf die Rechte Dritter für den Betrag der darauf ruhenden Abgabe und kann, fo⸗ lange deren Entrichtung nicht erfolgt ist, von der Steuerbehörde mit Beschlag belegt werden.
Steuerpflichtiger Wert.
Fabrikwebern Heinrich Rix, Leonhard Rix und Martin
ö 8.5 Als steueipflichtiger Wert gilt bei Wein, der gegen Entgelt an einen Veibraucher abgegeben wird, der diesem in . gestellte
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kalser,
Preis, wobei Rabatt, Zinsvergütungen, Zahlungsabzüge und der⸗ gleichen unberücksichtigt bleiben. Zum steuerpflichtigen Werte ge⸗ hören nicht der Wert der unmittelbaren ÜUmschließungen, soweit diefe gesondert und zu angemessenen Beträgen in Rechnung gestellt werden, und der Wert der äußeren Verpackungsmittel. Die ki zum Zeit⸗ punkt der Lieferung entstandenen Nebenkosten für Lagerung, Behand—⸗ lung, Abfüllung, Ausstattung, Fracht, Versicherung, Kommission und dergleichen sind in den steuerpflichtigen Wert einzürechnen.
Wein, der unentgeltlich an Verbraucher abgegeben oder der dem Verbrauch im eigenen Haushalt oder Betriebe zugeführt wird, ist nach dem Werte zu versteuern, der sich zurzeit der Abgabe oder Zu—⸗ führung für gleiche oder gleichartige Weine für den Fall ihrer Ab— gabe gegen Entgelt nach Abs. J ergeben würde.
6. die Bewertung von Wein, der von einem Verbraucher aus dem Ausland eingeführt wird, gelten die Grundsätze des Abf. 1 mit der Maßgabe, daß in den steuerpstichtigen Wert der Eingangszoll wie die bis zum Uebergang über die Zollgrenze entstandenen Fracht-, Versicherungs⸗, Löschungs, Einlagerungs. und sonstigen Spesen ein⸗ gerechnet werden.
Fälligkeit.
§ 6
Die Steuer für Wein, der von einem Verbraucher aus dem Ausland bezogen wird, ist gleichzeitig mit dem Eingangszolle zu ent richten. Im übrigen wird die Steuer für die in einem Monat steuer⸗ pflichtig gewordenen Weinmengen (EA Abs. I) am letzten Tage dieses Monats fällig und ist nh fen am fünfzehnten Tage des nächst⸗ folgenden Monats bei der Hebestelle einzuzahlen.
Wird die Zahlungsfrist wiederholt versäumt oder liegen Gründe vor, die den Eingang der Steuer gefährdet erscheinen lassen, so kann die Steuerbehörde die Bezahlung oder Sicherstellung der Steuer bei Eintritt der Steuerpflicht sordern.
Vebengehühren, insbesondere für Quittungen und Bescheinigungen der Steuerbehörden, werden nicht erhoben. .
Anmeldung und Feststellung der Steuerbeträge. 5§57
Der Steuerpflichtige bat spätestens am siebenten Werktag eines Monats, die um vorhergegangenen Monat steuerpflichtig ge⸗ wordenen Weinmengen nach näherer Bestimmung des Bunderats schriftlich bei der Hebestelle durch eine Erklärung anzumelden, in der der steuerpflichtige Wert jeder einzelnen Weinabgabe oder Wein⸗ entnahme in Uebereinstimmung mit den . Büchern er⸗ . zu machen ist. Für Wein, der von einem Verbraucher aus em Ausland eingeführt wird, ist der steuerpflichtige Wert bei der Zollabfertigung anzumelden.
Für, Fälle des Bedürfnisses, insbesondere für kleine Her- stellungsbetriebe, ferner für den Weinabsatz in Schankwirtschasten oder im Kleinverkaufe, kann der Bundesrat abweichende Anordnungen
treffen.
Der Steuerbetrag wird für jede Anmeldung in einer Gesamt⸗ summe festgestellt. Pfennigbeträge werden nur insoweit erhoben, als sie duich funf teilbar sind.
Entscheidung über die Zulänglichkeit der Wertanmeldungen. § 8
Zweifel der Hebestellen an der Zulänglichkeit der Wert anmeldungen sind, wenn sie nicht durch Prüfung der Geschäftsbücher behoben werden können, von einem Prüfungsamte für Weinbewertung zu entscheiden, das mindestens zu zwei Dritteln mit Sachwverständigen der beieiligten Erwerbskreise besetzt ist. Im Einvernehmen mit den Landeszentralbehörden bestimmt der, Reichskanzler die Zahl der Prüfungsämter, deren Sitz, Zuständigkeit, Besetzung und Geschäfts— ordnung und beruft nach Anhörung von Vertretungen des Gewerbes die Sachverständigen, von denen tunlichst zwei Drittel ihre Tätigkeit als Ehrenamt ausüben sollen. Die Hebestellen, welche die Entscheidung des Prüfungsamts an⸗ rufen, haben ihm mit der Wertanmeldung und ihren Unterlagen eine Probe des zu prüfenden Weins zu übersenden. Jeder Inhaber von Wein ist verpflichtet, der Steuerbehörde die Entnahme einer Probe zum Zwecke der Prüfung zu gestaiten. Für die entnommene Probe ist Vergütung nach dem angemeldeten Werte zu leisten. Das Prüfungsamt ist ju Erhebungen aller Art berechtigt, ins« besondere zu örtlichen Besichtigungen und zur schriftlichen oder per⸗ sönlichen Befragung des Abgebers und Verbrauchers über die näheren Umstände des Geschäfisabschlusses. Das Prüfungsamt ist auch be— jugt, sich für seine Ermittlungen der Handels- oder Landwirtschafig⸗ kammern oder der von diesen vorzuschlagenden Sachverftändigen zu bedienen. z ;
9
Das Prüfungsamt setzt den der Steuerberechnung zugrunde zu legenden Wert fest und teilt ihn der Hebestelle mit. 2 Ent⸗ scheidung des Prüfungsamts ist endgültig.
Absatzbeschränkung für Weintrauben und Traubenmaische. § 10. Weintrauben, die zur Herstellung von Wein dienen sollen, und
Traubenmaische dürfen nur an Hersteller oder Händler abgegeben und nur von solchen eiworben oder aus dem Ausland eingeführt werden . ; * ür Gegenden, in denen der Bezug der Weintrauben oder gien nh. dure Verbraucher zur Selbstkelterung landesüblich ist, können nach näherer Bestimmung des Bundesrats Äusnahmen zugelassen werden. Steuerbefreiungen. § 11
ve Nach näherer Bestimmung des Bundesrats ist von der Steuer efreit: ; 1. Traubenmost oder Traubenwein, hergestellt aus selbst⸗ (wonnenen Trauben oder aus Trauben oder Traubenmaische, die einbergebesitzer zugekauft haben, sowie selbstgekelterte weinäbnliche Getränke, zum Verbrauch im eigenen Haushalt und zur Verabreichung