Wohlfahrtõpflege.
Die Wohlfahrtsanstalten der Reichs-Post- und Tele— raphenverwaltung, die mit Hilfe von Zuschuͤssen und sonstigen Verwaltungserleichterungen den Beamten und Angestellten die ser Verkehrs⸗ betriebe zugute kommen, haben sich, wie man den Uebersichten entnehmen kann, auch im Jahre 1917 günstig entwickelt. Die Postunterstützungs⸗ kasse hatte im Rechnungsjahre 1917 eine Einnahme von 1 668 849 und eine Ausgabe von 1269 888 M zu verzeichnen, so daß ein Bestand von 398 ö! verblieben ist. Aus der Kasse wurden an 13 183 Personen (im Vorjahr 11499) insgesamt 912 184 gegenüber 677 153 ½ im Vorjahr als lauf⸗nde und außerordentliche Unkerstützungen, Erziehungs—⸗ gelder, Ruhegehälter für Postillone gezahlt. Das Vermögen der Unterstützungskasse stellte sich am 1. April 1918 auf 1 348 181 und hatte einen Zuwachs um 349 929 ½ in einem Jahre aufzuweisen. Die Kaiser Wilhelm-Stiftung hatte eine Einnahme von 45 107 4 und eine Ausgabe von 37538 ½4. Das Vermögen der Stiftung belief sich auf 06 850 ½ und hatte im Jahre 1917 einen Zuwachs von 26 900 . Der Sterbekassenverein hatte am Ende des Berichts— jahres 9126 Mitglieder mit 7 943 700 νο Versicherungssumme; dle 41 Spar⸗ und Darlehnsvereine zählten 236 485 Mitglieder mit einem Sparguthaben von 65 932 358 „ und die 41 Postkrankenkassen hatten im Jahre 1917 eine Reinausgabe von 7456 678 M gegenüber O Odh 382 1 im Vorjahr. (Sozial⸗Korr.)
Kunst und Wissenschaft.
Eine württembergische Akademie der Wissenschaften“ ist, wie die Frankfurter Wochenschrift „Umschau“ mitteilt, vor kurzem in Stuttgart gegrändet worden. Die Gesellschaft soll wissenschaftliche Untersuchungen jeder Art, Forschungen, Reisen und Vecöffentlichungen durch Geldbeiträge unterstüͤtzen, ohne Rücksicht darauf, ob Probleme der reinen oder der angewandten Wissenschaft einschließlich der Technik behandelt werden. Eine örtliche Begrenzung ist nur insofern geplant, als solche Unternehmungen bevorzugt werden sollen, die mit der Uni— versität Tübingen im Zusammenhang stehen. Seine Majestät der König von Württemberg hat die Schirmherrschaft über die neue Ge— sellschaft übernommen.
Professor Heinrich Wölfflin⸗München wird demnächst eine neue Veröffentlichung erscheinen lassen. Das auf Kosten der Königlich hayerischen Akademie der Wissenschaften gedruckte Werk bringt zum ersten Male in naturgroßen Lichtdrucken ein bedeutsames Denkmal frühmittelalterlicher Miniaturmalerei, auf das Wölfflin damit die Aufmartsamkeit der Gelehrten und Kunstwelt lenkt, die Bamberger Apokalvpse. Es ist eine Bilderhandschrift, die auf der Insel Reichenau entstand, als Geschenk des Kaisers Heinrich 1I. an das Stist St. Stephan in Bamberg kam und jetzt in der dortigen Konig= lichen Bibliothek liegt. Unter seinen Zeitgenossen ragt das Werk durch einen besonders monumentalen Stil hervor, und es ist merkwürdig, wie er sich in gewissen Dingen mit moderner Kunst berührt. In der Einleitung seiner Veröffentlichung, die im G. Franz'schen Verlage in München erscheinen wird, kennzeichnet Wölfflin das Wesen dieser Kunst.
Anfang September wird, wie die „Bulgarische Telegr.⸗Agentur“ meldet, in So fia eine Ausstellung bulgarischer Kunst er— öffnet werden, für die gegenwärtig große Vorbereitungen getroffen werden. Die von der Berliner ien e für deutsche Kun st in Bulgarien veranstaltete Ausstellung wird ungefähr 400 Bemälde und 40 Werke der Bildhauerkunst der besten deutschen Künstler aus den letzten hundert Jahren umfassen; sie wird also an Zahl und Be— deutung der ausgestellten Werke die größte Veranstaltung dieser Art
in Sofia sein. Literatur.
— Aus Anlaß des 100. Geburtstages Ragiffeisens hat der Generalverband der Deutschen Raiffeisen Genossenschaften als Fest⸗ gabe eine Schrift „Aus dem Leben Friedrich Wilhelm Raiffeisens“ herausgegeben, die von dem Vorsteher der literarischen und volkswirtschaftlich-statistischen Abteilung der genannten Genossen⸗ schaften Dr. Willy Krebs verfaßt ist. In der mit dem Bildnisse Raiffeisens geschmückten Schrift wird auf 150 Seiten ein mit warm⸗ herzigem Verständnis für die Persönlichkeit und dasz Werk des Begtünders des ländlichen Genossenschaftswesens entworfenes Lebenz— bild Raiffeisens geboten. Dem Verfasser standen zu seiner Schrift neben Akten und Briesschaften auch mündliche und schriftliche Mit⸗ teilungen von Zeitgenossen Raiffeisens zur Verfügung. Erinnerungen aus meiner Kriegsgefangenschaft. Von A. J. LévSque. (Berlag der Boltzeschen Buchhandlung in Gebweiler; z „.) Der Verfasser dieses Büchleins, der bei Kriegs—⸗ ausbruch als Lehrer im Dorf Harimannsweiler wirkte, gehört zu den zahlreichen Elsässern, die unter Verletzung des Völkerrechts in franzö— sische Kriegsgefangenschaft geschleppt und in Frankreich über 2 Jahre fest⸗ gehalten wurden. Die trüben Erfahrungen, die die verschleppten Glsässer im Lande ihrer „Befreier“ machen mußten, die Willkür der Behörden, die rohen Beleidigungen und tätlichen Angriffe, denen sie seitens der verhetzten Bevölkerung dort vielfach ausgesetzt waren, sind durch zahlreiche Mitteilungen in der Presse, bekannt ge— worden. Der Verfasser dieser Schrift hat dieselben Er— fahrungen in n, ö seine Mitteilungen bieten alfo sachlich an sich nichts Neues. Es ist aber von Wert, den Leidensweg eines derart Verschleppten ausführlich und zusammen— hängend dargestellt zu sehen. Die schlichte Darstellung trägt den Stempel der Wahrhaftigkeit. Die Wirkung der Schilderungen wird dadurch noch erhöht, daß sie unter dem unmittelbaren Eindruck des Erlebten niedergeschrieben wurden.
— Von Sven Hedins Werk „Jerusalem“ (Verlag von Brockhaus in Leipzig, 10 M, geb. 12), das bei seiner Ausgabe an dieser Stelle gewürdigt wurde, ist eine gekürzte Fel dpostausgabe von 160 Seiten Text mit 25 Abbildungen und 1 Karte zum een von 1,50 6 herausgegeben.
— Von der Pieußischen Geschichte von Rudolf Herzog (Verlag von Quelle und Meyer in Leipzig; 6,60 „Æ ) ist eine neue Auflage erschienen.
Technik.
Ausnutzung von Fischabfällen. „Nationaltidende“ vom 31. Juli berichtet über eine dänische Erfindung folgendes: Vor etwa 1 Jahren gelang es dem Abteilungsleiter Walbom am Staatlichen Seruminstitut nach zahlreichen Versuchen nachzuweisen, daß aus kleinen Fischen und Fischabfall zwei besonders wert- volle Stoffe gewonnen werden können, Fibrin und Cornimit, serner ein Abfallerzeugnis: Fischguand. Zur Ausbeutung der Er— findung. die in Dänemark. und Schweden patentiert wurde, bildete sich eine Aftiengesellschaft (. Cornimit“), die in einer eigens dafür erbauten Fabrik die letzten, abschließenden Versuche mit der Herstellung der neuen Erzeugnisse vornahm. Der erstgenannte Stoff, das Fibrin, ist in diesen Zeiten besonders wertvoll als Material für Maler. In einer Mischung mit nur 10 v. H. Firnis löst es alle Farben auf und trocknet außerordentlich schnell. Das Cornimit, das durch eine chemisch⸗technische Behandlung des Fibrins gewonnen wird, dient als Abschließnngsmittel bei elektrischen Anlagen und zur Her— stellung von Kämmen, Knöpfen usw. Es ähnelt dem Galalith, ist in
J
Theater und Musik.
Die neue Spieljeit der Königlichen Theater beginnt am Sonnabend, den 17. August. Als erste Vorstellungen werden gegeben: im Königlichen pernhause „Die Meistersinger von Nürnberg! und im Königlichen Schauspielhguse Gustav Freytags Lustspiel ‚Die Journalisten!. Der Vorverkauf der Eintritts⸗ karten für die an den Anschlagsäulen bekanntgegebenen Vor— stellungen der ersten Woche beginnt am Sonntag, den 11. d. M;
Im Theater in der i , Straße tritt Erika Glaeßner jetzt wieder in der Rolle der Cordula in Brun Franks Schauspiel „Die Schwestern und der Fremde“ auf; die Rolle der Judith wird von Rose Liechtenstein dargestellt. ; .
Im Deutschen Opernhause wird am nächsten Sonntag „Carmen“ in folgender Besetzung der Hauptrollen gegeben: Carmen: Erna Vilmar, Frasquita: Adelheide Pickert, Mercedes; Lotte Stein, Micgela: Elvira Herz, Don José: Paul Hansen, Zuniga: Hermann Wucherpfennig, Escamillo: Julius Roether, Dancgiro: Czwin Heyer, Remendado: Gustav Werner. Die musikalische Leitung hat Cduard Mörike. Die Vorstellung beginnt um ? Uhr.
2
Mannigfaltiges.
Die Deutsche Kolonialgesellschaft veröffentlicht W. T. B.“ zufolge nachstehende Ertlärung: In den nächsten Wochen finden in ganz Deutschland unter dem Namen „Kolonial—⸗ kriegerspen de“ Sammlungen zugunsten der geschädigten Kolonial⸗ deutschen statt. Die Veranstaltung fällt in eine Zeit, in der England lauter denn je seinen Willen verkündet, niemals in die Rückgabe der Kolonien an uns willigen zu wollen. Unbeschadet der Ueberzeugung, daß das Schicksal unserer Kolonien allein auf den Schlachtfeldern des Westens entschieden wird und nicht in der englischen Hetzpresse und in englischen Ver— sammlungen, fordern wir unsere Mitbürger auf, jeder an seinem Teil für ein reiches Ergebnis der Kolonialkriegerspende einzutreten, um so der englischen Anmaßung eine träftige Antwort entgegenzusetzen. Je deutlicher sie ausfällt, umso mehr wird man in England erkennen müssen, daß unser Wille zum Festhalten an unserer Kolonialpolitik unerschütterlich ist und bleiben wird.
Fahrpreisermäßigung beider Fahrt zur Nessel⸗ samm lung. Durch eine Verfügung des Ministeriums der öffent⸗ lichen Arbeiten haben, wie W. T. B.“ mitteilt, Schulkinder bei der Preußisch⸗Hessischen Staatseisenbahn nur den halben Fahrpreis 3. Kiasse zu zahlen, auch wenn weniger als 10 Schulkinder an einer Fahrt teilnehmen. Die erforderlichen Ausweise werden die Obmänner der N. A. G. erteilen. Es ist zu erwarten, daß diese behö:dliche Verfügung dazu beiträgt, daß die großen Bestände an Brennesseln auch wirklich hereingebtacht werden und so der Textilnot abge⸗ holfen wird.
Konstantinopel, 6. August. (W. T. B.) Heute nachmittag erfolgte die Beisetzung der Leiche des Botschafters 96 i Pascha. Nachdem durch den Imam in der Moschee in
eschiktasch die Tofengebete verrichtet worden waren, setzte sich der Leichenzug in Bewegung. In den Straßen bildete eine große Menschenmenge Reihe, eine Truppenabteilung eröffnete den Zug, dann folgten Derwische. Den Sarg bedeckte eine rot-weiße Schleife, die in Berlin auf den Sarg gelegt worden war und die In⸗ . trug: „Letzte Grüße Seiner Hobeit Hakti Pascha, Bot⸗ schafter in Berlin. Hinter dem Sarge schritten der erste Kammer—⸗ herr als Vertreter des Sultans, der erste Sekretär und die Flügeladjutanten des Sultans; ferner der Flügeladjutant des Thronfolgers, der Großwesir, der Scheich ül Islam, die ehemaligen Großwestre Tewfik Pascha und. Said Halim Pascha, jämtliche Minister, die Botschafter Deutschlands, Oesterreich⸗Ungarns und Persiens, die Gesandten Bulgariens, Spaniens, Schwedens und Däne⸗ maiks mit ihrem Personal, eine von dem Deutschen Kaiser enisandte Abordnung, Senatoren und Abgeordnete, die kaukasischen Abgesandten, militärische und zivile Würdenträger, die Direktoren verschiedener Anstalten und zahlreiche sonstige Trauergäste. Nachdem der Zug bei dem Mausoleum Jahig Effendi angelangt war, wurde der Sarg an dem ihm gewidmelen Platze beigesetzt. Mit Absingung von Koran— versen schloß die Feier.
Sandel und Gewerbe. im ö ts amt zusam men „Nachrichten für Handel, Industrie und Landwirtschaft“ ) Schweden.
Zollbefreiung für Fischrogen. Eine Königliche Kund— machung vom 11. Juli 1918 verordnet: Unbeschadet der Bestimmungen unter Nr. 144 des Zolltarifs soll Fischrogen in Fässern bis auf weiteres zollfrei sein. (Svensk Författningssamling.)
(AuRs den gestellten
Rumänien.
Ausfuhrverbot für Seife. Eine Verordnung des Ober⸗ kommandos der Heeresgruppe von Mackensen vom 8. Juni 1918, Nr. 265, lautet: § 1. Die Ausfuhr von Seife aus dem besetzten Gebiet von Rumänien ohne Genehmigung des O. K. M. wird verboten. S 2. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis oder Geldstrafe bis zu 20 000 , allein oder in Verbindung miteinander, bestraft. Versuch und Beihilfe werden wie die vollendete Tat bestraft. Die Seife wird , §z Z. Zuständig sind die deutschen Militärgerichte und Militärbefehlshaber. S 4. ie Verordnungen Nr. 28 vom 7. März 1917, betreffend Verbot der Herstellung von Seife, und Nr. 50 vom 13. August 1917, betreffend Verbot des Handels mit Seife, werden aufgehoben. (Verordnungsblatt des Oberkommandos der Heeresgruppe von Mackensen Nr. 15 vom 14. Juni 1918.)
— In der auf den 2. September d. J. einberufenen ordent⸗ lichen Generalversammlung der Braunkohlen⸗-Industrie⸗ Aktiengesellschaft Zutunft soll auch der Beschluß über die Eingehung einer Interessengemeinschaft mit anderen Braunkohlenunternehmen und über die Erhöhung des Grundkapitals bis zu 5 Millionen Mark je zur Hälfte durch Ausgabe von Vorzugsaktien und Stammaktien gefaßt weiden. Laut „W. T. B.“ aus Cöln handelt es sich um die Interessengemeinschaft mit der markscheidenden Braunkohlengewerkschaft Eschweiler, die ihr Braunkohlenseld demnächst mittels Tagebaues aufzuschließen und eine Elektrizitätszentrale zu errichten gedenkt. Die Interessengemeinschaft hezweckt, einen Wettbewerb der neuen Zentrale mit derjenigen des Kraftwerkes in Zulunft zu vermeiden, die beiderseitigen Anlagen gegenseitig als Rückstellung dienen zu lassen und die Stromlieferung durch Ausgleich und Austausch zweckmäßiger zu gestalten. Auch ist an eine Beteiligung des einen Unternehmens an dem anderen gedacht. Die Kapitalerhöhung soll neben der Durch⸗
⸗
Börse in Berlin (Notierungen des Börsenvorstandes)
vom 9. August Geld Brief 166 M6 309 309 188 188 212 2121 188 189 191
1514 60, 20
vom 8. Geld M6 309 1881 2121 188 151
60, 20 79
21,05) 113
fũr
Holland 100 Gulden Dänemark 100 Kronen Schweden 100 Kronen Norwegen 100 Kronen Schwe 100 Franken Wien 55
Budapest 100 Kronen 60, 30 Bulgarien 100 Leva 79
791 Konstanti⸗ 100 Piaster 21, 05 21.15 Barcelona 100 Pesetas 113
114
Die heutige Börse zeigte bei Eröffnung ein schwächeres Aus— sehen. Auf den meisten Gebieten überwogen die Verkäufe und drückten auf den Preisstand, u. a. waren S hiffahrtsaktien schwächer. Später befestigte sich die Haltung ein wenig. Schluß ruhig.
Kursberichte von ausländischen Wertpapiermärkten.
Wien, 8. August. (W. T. B.) Nach der lebhaften Kurssteige⸗ rung der letzten Tage machte sich an der heutigen Börse Ent— lastungsneigung geltend, doch ging die freundliche rundstimmung des Marktes nicht verloren. Kulissenwerte . anfangs 3 bis 4 Kronen nach und brachten diese Einbußen im Verlaufe des Verkehrs wieder ein. Kanonenjabriksaktien erhöhten sich um 10 Kronen. Ungarische Kohlenwerte, Kraftwagen⸗- und Versicherungsaktien waren andauernd gefragt. Böhmische Kohlenwerte, Staatseisenbahn⸗, Elektrizitäts‘, rzeder⸗, Holz⸗ und Spinnereiaktien erlitten Kurseinbußen, ohne daß es in diefen Werten zu größeren Abgaben gekommen wäre. Der Anlage⸗ markt war - sehr still.
Wien, 8. August. (W. T. B.) Amtliche Notierungen der Devisen zentrale. Berlin 165,80 G., 166, 10 B., Amsterdam 513 25 G., 514,25 B., Zürich 265050 G., 251,50 B.. Kopenhagen 312,50 G., 313556 B., Stockholm Sö2 C6 Ge. Zbz, o B., Chrifliania 31d 00 G., 3 * Konstantinopel —— G., — — B., Martnoten 1665,80 G., 166, 20 B. —
To ndon, 7. August. (W. T. B) 24 0lͥ Englische Konsols 57, 5 o / Argentinier von 1886 996, 4 60 Brasilianer von 1889 4 50 Japaner von 1899 — Z og Portugiesen —, 50 /g Russen von 1966 556, 43 0lo ö von 1909 48, Baltimore and Ohio * Canadian Pacifie 1595. Erie — National Railways 9. Mexico 6t, Pennspylvania = — Southern Pacifie * — Unien Pacifie — *. United States Steel Corporation 116, Anaconda Copper —, Rio Tinto 683, Chartered 178, De Beers def. 19313 Goldfields 11619, Randmines 38, 5. o/o Kriegsgnleihe 945. 40/0 Kriegsanleihe 1023, 34 osCo Kriegsanleihe 8). — Privatdiskont 3usa⸗, Silber 48111.
Am sterdam, S8. August. (W. T. B.) W — Wechsel auf Berlin 32,36, echsel auf Wien 1995, Wechsel auf Schweiz 48,723, Wechsel auf Kopenhagen 60. 30 Wechsel auf Stockholm 68,70, Wechsel auf New Jort 19060, er auf London 9,98, Wechfel auf Paris 3355. 430 /0 Viederländische Staagtsanleihe 91, Obl. 3 0/9 Niederländische W. S. 683, Königl. Niederländische ᷣ— 5653, Holland⸗Amerika⸗Linie 402, iederländ. Indische
andelsbank 156, Atchison, Topeka u. Santa Fs . Rock gland — Southern Pacifie —, Southern Railway 203, Union acifie 1173, Anaconda 130, United States Steel Corp. 893 ranzösisch⸗Englische Anleihe —, ,, —. : Kopenhagen, 8. August. (W. T. B.) Sichtwechsel auf Hamburg b3, 85, do. auf Amsterdam 166,50, do. auf London 18,04, do. auf Paris 56, 756. Stockholm, 8. August. (W. T. B.) Sichtwechsel auf Berlin 47,50, do. auf ,,, 146, 00, do. auf schweizer. Plätze . do. rf London 13,25, do. auf Paris 49,00.
e w an der Fondsbörse hielt sich auch heute wieder in mäßigen Grenzen. Nach einheitlicher Eröffnung stellte sich Liquidationsneigung ein, von der einige Spezialpapiere betroffen wurden. Um die, Peůitagsftunde vermochte sich eine Erholung durchzusetzen, die auf Käufe am Eisen⸗ bahnaktienmarkte zurückzusühren war. Schließlich gewann aber wieder eine unregelmäßige Haltung die Oberhand. Aktienmsatz 150 009 Stück. Geld: Sehr fest. Geld auf 24 Stunden Turchschnittssatz 5, Geld auf 24 Stunden letztes Darlehen 6, Wechsel auf London (69 Tage) 472, 50, Cahle Transfers 476,45, Wechsel auf Paris auf 3. b,„70,75, Silber in Barren 98, 3 o Northern Pacifie Bonds 594, 400 Verein. Staaten Bonds 1925 106, Atchison, Topeka u. Santa Fö 853, Baltimore u. Ohlo 533, Canadian Pacifie 1523, Chesapeake u. Ohio 5g, Chicago, Milwaukee u. St. Paul 14 Denver u. Rio Grande 4, Illinois Central 96, Louisville u. Nasbville 112. New Jort Central 72, Norfolt u. Western 193, Pennsylpgnia 4533. Reading 88, Southern Pacifie 845, Union Paelfie 121, Anaconda Copper Mining 70, United Staates Steel Corporation 109, do. pref. 110.
Kursberichte von auswärtigen Waren märkten.
Liverpool, 7. August. (W. T. B.) Baumwolle. 1 1000 Ballen, Einfuhr sJb00 Ballen, davon gh00 Ballen ameri- kanische Baumwolle. — Für August 21,94, für September 21,58. — . Texas 70— 71, Biasilianische 123, Indische 67 - 68
unkte höher.
New Jork, 7. August. (W. T. B.) (Schluß.) Baumwolle loko middling 31,45, do. für August 27,96, do. für September 28. 05. do. für Dinh fer 29, il, New Orlegns loko middling 28, 75, Petroleum refined (in Cases) 18,75, do. Stand. white in New Jork 16,60, do. in Tanks 8,25, do. Credit Balances et Oil City 400, Schmg prime Western 27, 2, do. Rohe K Brothers 27,0, ucker Zentrifugal 60bh, Weizen Winter 2375, Mehl Spring- Wheat clears 1130-1150, Getreidefracht nach Liverpool nom. Kaffee Rio Nr. 7 loko 88, do. sür September 8,47, do. für Ottober 8,57, do. für Dezember 8, 76.
Rio de Janeiro, 6. August. (W. T. 3 Kaffee. Zu⸗ fuhren: in Rio 4000 Sack, in Santos 19 000 Sack.
Jamiliennachrichten.
Verehelicht: Hr. Amtsrichter und Oberleutnant d. R. Frege mit Frl. Eva Reitzenstein (Berlin⸗Grunewald).
Gestor ben: Hr. Landgerichtsrat a. D. Max Deegen ö — Frau Margarethe von Bülow, geb. von der Lühe (Rostoch.
o rk, 6. August. (W. T. B.) (Schluß.) Das Geschäft
Erste Beilage
zum Deutschen Jieichsanzeiger und Königlich Breußijchen Stagtsanzeiger.
Berlin, Freitag, den 9. Augnst
—
Königreich Preußen. Genehmigung. Der Beschluß des Engeren Ausschusses der Pommer chen Landschaft vom 17. Dezember 1917 über die Fest— stellung der Neufassung der Landschaftsordnung wird genehmigt. Berlin, den 27. April 1918. Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs. Das Staatsministerium.
Spahn. von Eisenhart-⸗Rothe.
Beschlüsse des Engeren Ausschusses der Pommerschen Landschaft vom 17. Dezember 1917. Nr. 1 bis 8 pp. Nr. 9. n . III wurde der in der Anlage A dieser Ver— andlung beigefügte Abzug vorgelegt. Dieser ist den Mit— gliedern des Engeren Ausschusses schon vor einiger Zeit zugestellt worden. Auf Vorlesung wurde deshalb verzichtet. Herr Generallandschaftssyndikus von Köller berichtete über Ten Inhalt und über die vom Generallandtag des Jahres 1947 zur damaligen Vorlage VII gefaßten Beschlüsse. Der Engere Ausschuß faßte einstimmig den Beschluß: »die in der Anlage A dieser Verhandlung beigefügte Fassung der Landschaftsord“ nung wird als die jetzt maßgebliche aner- kannt und festgesterlt.“
Land schaftsordnung ; der Pammerschen Landschaft vom Jahre 1781
unter Berücksichtigung der Allerhöchst genehmigten Aenderungen und Eygänzungen.
Diefe Pommersche Landschaft, eine durch das Allerhöchste Privi— legium vom 13. März 1781 Festätigte und mit Korporationsrechten ausgestzattete Kreditanstalt, hät den Zweck:
den Besitzern fämtlicher bepfandbriefungsfähiger Güter in Pommenn (Landschaftsmitgliedern) durch Bewilligung von Pfandbriefen einen dauernden und besoslders gewährleisteten Realkredit zu gewähren.
Anmerkung: In Neuvorpommern und Rügen gehören dem Verbande der Pommierschen Landschaft nur die wirklich landschaftlich beliehrnen Güter an. Die Güter der Kreise Dramburg und Schivelbein, welche süher zur Maih, gehörten, sind in Kreditverbande der Reumäkischen Ritterschaft verblieben.
Kapitel I.
Von den Pfandbriefen im allgemeinen.
— 5 Abs. J. Pemmersche Pfandbriefe sind Verschreibungen, welche von zer Pohmmerschen Landschaft durch die zu ihrer Vertretung und zur Regelung des Schuldverhältnisses bestellten Kollegien gegen
Hyrothekenbestellung pommerscher bepfamebriefungsfähiger Güter ausgefertigt werden.
Abf. 2. Sie sind auf den Inhaber gestellt, von diesem nicht kündbar, von der Lardschaft nur unter den in dieser Landschafts⸗ eidnung vorgesehenen Bedingungen zu kündigen und sowohl in An— sebung der Sicherheit des Kapitals als der richtigen Verzinsung nach den Bestimmungen dieser Landschaftsordnung gewährleistet.
3
Abs. 1. Sie lauten auf Geldbeträge nach dem gesetzlichen Münzfuß und über den, dem Inhaber halbjährlich nachträglich zu entrichtenden Zinssuß. Von dem Besitzer des bepfandbrieften Gutes sind der dom schaft gegenüber die Pfandbriefe, soweit sie auf 3 v. H. Zinsen lauten, mit 4 v. H. und im übrigen nach demjenigen Fuß zu verzinsen, der den an den Pfandbriefsinhaber zu gewährenden um v. H. übersteigt. Ueberdies ist der Gutebesitzer erforderlichenfalls * 303 Abs. 2) zur Erlegung des sogenannten Quittungsgroschens von is v. H. verbunden.
„. Abf. 2. Die Bestimmung der jeweilig zur Ausgabe verstatteten Pfandbrieftar ten versckiedenen Zinsfußes steht dem Engeren Aus⸗ schusse zu. Die Zulassung höher als mit 45 v. H. verzinelicher
Pfandbriefe bederf der Genehmigung des vorgesetzten Ministers. Abs. 3. Eine Anleihe in Pfandbriefen höheren Zinsfußes, als solche jeweilig von der Pommerschen Landschaft ausgegeben werden, darf
auch in landschaftlichen Zentralpfandbriefen nicht bewilligt werden. Gen. Ldtgs. ., von 1869, best. d. Allerh. Erl. v. 18. Okt. 1869.
G. S. S. 1151. . JJ
Gen. Lotg;z. . von 1871, best. d. Allerh. Erl. v. 23. Juli 1871. S. S. 315.
Gen. Ldtgäa. Beschl. von 1879, best. d. Allerh. Erl. v. 15. März 1880.
G. S. S. 263
G. S. S Gen. Söioỹ Bech. v. 1917, best. d. Erl. d. Staats ministeriums v. 10. März 1917. G. S. S. 72.
83 ; ͤ
Abs. J. Dem Pfandbriefsinhaber zahlt die Landschaft unbedingt und unmittelbar Kapital und Zinsen nach Maßgabe dieser Landschafts— ordnung, ohne daß derselbe mit dem Gutsbesitzer in ein persönliches Schuldverhältnis tritt. . Abs. 2. Für die Pfandbriefe haften, außer dem in dem Pfandbriefe eiwa benannten zur ersten Stelle besonders verpfändeten Gute, alle be⸗ pfandbriefungsfähigen, in Neuporpommern, und Rügen alle bepfand= brieften Güter innerhalb der Landschaft, ihre sämtlichen Forderungs— chte gegen ihre eigenen Schuldner G 162) sowie ihr gesamtes übriges Vermögen.
Abs. 3. Alle Pfandbriefe haben gleiche Vorrechte.
. § 4. Die Gesamtsunime der auf ein Gut zu hewilligenden Pfandbriefe if niemals zwei Drittel des nach den Grundsätzen der landschaftlichen Beleihungstzre ermittelten Gutswertes, bei Lehngütern auch nicht zwei Drittel des Lehnstaxwertes überschreiten. Vgl. wegen der Lehnstaren § 143 Abs. 3 und die Anmerkung II zu diesem Paragraphen.
*
*
Feuersgefahr versichert werden. Von der Staatsaufsicht, dem Königlichen Kommissar und den land⸗
wesens und der in der gegenwärtigen Grundsätze gehört, steht unter der Oberaufsicht des Landwirtschaft, Domänen und Forsten und der besonderen Alufssicht eines . Kommissars, dessen Ernennung Sr. Königlichen Majestät Al
hörden worgese Un g Landschaftsordnung und den Grundsätzen des Kreditwesens verfahren
Vorrang vor allem auf dem Gute haftenden erwähnten Eintragungen beschaffen, ehe Pfandbriefe für ihn ausgefertigt werden können. § 7. (Fortgefallen.) Gen. Ldtgs. Beschl, von 1917, best. d. Eil. d. Staatsministeriums v. 10. März 1917. G. S. S. 72. . Vergleiche hierzu: Artikel 176 d. Einf -G. z. B. 8. B. Artikel 13 d. Pr. Ausf.G. z. B. G. B. Ministerialanordnung v. 15. Dezember 1899. Verf. der Generaldirektion v. 19. Mai 1910. ö Kapitel II. ; . Von den Personen und Gütern, welche zur Aufnahme von Pfandbriesen geeignet sind.
§88.
Abt. 1. Auf alle Güter, welche zu PoæJmmern gehören oder bis zum Jahre 18165 gehört haben, und welche nach den vor dem Erscheinen des Besetzes vom 2. Janugr 1849 gültig gewesenen Gesetzen unter der Real⸗ gexichtsbarkeit eines Obergerichts gestanden haben oder stehen würden, falls sie nicht etwa dem landschaftlichen Kreditverbande einer andern Provinz noch angeschlossen sind, und auf diejenigen Güter in Neuvor— pommern und Rügen, welche, wenn sie bis zur Geltung der neuen Kreisordnung zu einer Virilstimme auf den Kreistagen berechtigt waren, einen Grundsteuerreinertrag von mindestens fünfzehnhundert Mark oder, wenn jenes nicht der Fall war, einen Grundsteuerreinertrag von min— destens dreitausend Mark haben, können Pommersche Pfandbriefe ausge— fertigt werden.
Abs. 2. Von Rittergütern in Alt⸗, Vor⸗ und Hinterpommern ab gezweigte Trennstücke, welche vor dem Erscheinen des Gesetzes vom 2. Januar 1849 noch kein eigenes Blatt im Grundbuche des Ober— gerichts hatten, sind nur bepfandbriefungsfähig, wenn sie entweder zwei⸗ hundert und fünfzig Hektar groß sind oder dreitausend Mark Grund⸗ steuerreinertrag gewähren. ;
Abs. 3. Güter, welche nicht mindestens fünfzehnhundert Mark Grundsteuerreinertrag besitzen, sind, sobald sie nicht bepfandbrieft sind, fortan nicht mehr bepfandbriefungsfähig. Werden bepfandbriefte ober bepfandbriefungsfähige Güter durch Abverkauf soweit verkleinert, daß sie nicht mehr fünfzehnhundert Mark Grundsteuerreinertrag behalten, oder werden bereits bepfandbriefte Güter, die von vornherein nicht fuünf— zehnhundert Mark Reinertrag hatten, durch Abverkauf von Trennstäcken weiter verkleinert, so scheiden dieselben aus und werden in dem land— schaftlichen Güterverzeichnis gelöscht mit der Wirkung, daß sie zu neuen Pfandbriefsdarlehen, zu welchen Umwandlungen in niedriger verzinsliche nicht zu rechnen sind, nicht mehr verstattet werden können.
Gen. Ldtgs. Beschl. v. 19. April 1895, hest. d. Allerh. Erlaß vom 4. Dezember 1893. G. S. 1894 S. 9.
Abs. 4. Ueber die bepfandbriefungsfähigen Güter wird in jedem Landschaftsbezirk fortlaufend ein Güterverzeichnis geführt.
Abs. 5. Entsteht bei Aufnahme neuer Güter eine Meinungs⸗ verschiedenheit zwischen dem Landschaftsbezirkskollegium und der Heneraldirektion, so entscheidet der Engere Ausschuß beziehentlich der Generallandtag.
Ges. v. 17. August 1825. G. S. S. 213. Gef. v. 25. April 1835. G. S. S 5öl. Gen. Ldtgs. Besch, von 1850, Prop. J. Prot. A. ⸗ Gen. Ldtgs. Beschl. von 1367, Prop. VIII, best. d. Minist. Reser. 11. November 1857. tgs. Beschl. von 1811, best. d. Allerh. Erl. v. 23. Juli 1871. 9
—
B. S. S 315. — !. Gen. Ldtas. Beschl. von 1874, best. d. Allerh. Erl. v. 17. Sept. 1875. G. S. S. 614.
89. .
Abs. 1. Nur diejenigen Besitzer, welche den Gesetzen nach gültige Darlehnsverträge zu schließen befugt sind, können Pfand⸗ briefe auf ihre Güter nehmen, . =
Abs. 2. Von der Bepfandhriefung sind alle Güter ausgeschlossen, bei denen eine Verpfändung rechtsgültig untersagt ist.
Abs. 2à.. Ergibt das Grundbüchblatt, daß das zu bepfandhriefende Gut ein Fideikommiß oder Lehn ist, so ist bei Prüfung der Be⸗ dingungen der Zulässigkeit einer Bepfandbriefung alles maßgebend, was die Stiftungsurkunde, die provinziellen Lehnsgesetze und die allge⸗ meinen Landesgesetze zu einer rechtsgültigen Verpfändung solcher Güter vorschreiben. , ö J
Abs. 4. Güter, welche pfandweise besessen werden, können, in= soweit dadurch nicht der J , nach der landschaft⸗ lichen Taxe überstiegen wird, bis zu drei Viertel des Pfandveräuße⸗ rungspreises auf den Antrag des Pfandinhabers beliehen werden, jedoch nur mit Einwilligung des Pfandgebers oder dessen gesetzlich ausgewiesenen Erben oder Rechtsnachfolgers und bei Lehngütern be⸗ ziehentlich der Agnaten. . = Abs. 5. Zu der Bepfandbriefung derjenigen Güter, welche moralischen Personen gehören, ist die Einwilligung derjenigen Be⸗ hörden und Personen notwendig, ohne deren Zustimmung dieselben nicht rechtsgültig verpfändet werden dürfen.
§ 10.
Abs. 1. Die Gebäude auf bepfandbrieften Gütern müssen gegen Feuer angemessen bei der betreffenden Provinzial⸗Feuersozietät ver⸗ sichert sein; die Landräte haben von jedem Feuerschaden auf denselben sowie von dem Austritt eines Gutes aus der Feuersozietät der be—⸗ treffenden Landschaftsbezirksdirektion Nachricht zu geben.
Abs. 2. Die Generaldirektion ist jedoch ermächtigt, auf Antrag der zuständigen Landschaftsbezirksdirektion in Fällen, wo die Versiche⸗ rung bei der Provinzial⸗Feuersozietät versagt wird oder wesentliche Härten für den Besitzer zur Folge haben würde, zu gestatten, daß das Gut mit seinen Gebäuden ganz oder teilweise aus der Provinzial Feuersozietät ausscheide, und daß die betpeffenden Gebäude bei einer anderen auf Gegenseitigkeit gegründeten Versicherungsgesellschaft gegen
Gen. Ldgts. Beschl. von 1893. Best. d. Allerb. Erl. v. 4. Dez. 1893. G. S. 1894 S. 9. Kapitel III. schaftlichen Behörden. § 11 des landschaftlichen Kredit⸗
Alles, was zur Aufrechterbaltun . estellten inisters für
lerhöchstselbst vorbehalten bleibt.
12. . Der Königliche gemmi fer d den sämtlichen landschaftlichen Be⸗ 6 und hat darüber zu wachen, daß übevall nach der
1918.
. § 15. . Abs. 1. Unter dem Königlichen Kommissar werden die Geschäfte der Landschaft besorgt:
a) von den vier Landschaftsbezirksdirektionen und den Land- schaftsbezirkskollegien, b) von der General-Landschaftsdirektion, 6) vom Engeren Ausschusse, 4) von dem Generallandtage.
.Abs. . 2. Diese sämtlichen Behörden bilden öffentliche Kollegien mit den im Allgemeinen Landrecht 5§ 114 ff. Teil II. Titel 10 an—⸗ gegebenen Rechten.
Abs. 3. Die innerhalb ihres Geschäftskreises von ihnen aas , n. Urkunden haben die Eigenschaft und Gültigkeit öffentlicher
rt unden.
Abs. 4. Gegen die innerhalb ihrer verfassungs mäßigen Befug—⸗ nisse ergangenen Entscheidungen derselben findet der Rechtsweg
nicht statt. .
Abs. H. Die Beschwerde von der Entscheidung der Landschafts= bezirksdirektionen und der k eht an die Generaldirektion, gegen deren Entscheidung wiederum Berufung an den Engeren Ausschuß beziehentlich Generallandtag, sofern ein solcher vor dem Engeren Ausschuß gusammentritt, offen steht.
. . FS 15a.
Die Beschlüsse des Generallandtages (88 125 9. und des Engeren Ausschusses (G8 1153 ff) bedürfen der Allerhöchften Bestäti= ung, sofern sie Abweichungen won dieser Landschaftsordnung oder enderungen derselben betreffen oder aber den Landschaftsmitgliedern neue Verbindlichkeiten auferlegen. An Stelle der Allerhöchften Ge—⸗ nehmigung genügt die Genehmigung des vorgesetzten Ministers, wenn die, Beschlüsse lediglich eine Abänderung oder Ergänzung der Ab- schätzungsgrundsätze oder des Abschätzun gsverfahrens zum Gegenstande haben. Beschlüsse des Generallandtages oder des Engeren Ausschusses, die andere als in der Landschaftsordnung vorgesehene Verfügungen über den Bestand oder die Einkünfte der landschaftlichen Gigenver—= mögen betreffen (6 28a), bedürfen der Genehmigung des vorgesetzten Ministers.
Gen. Ldtgs. Beschl. von 1911, best. d. Allerh. Erl. v. 25. Novbr. 1911. G. S. 1912 S. 14.
Kapitel JV. Von den Landschaftsbezirksdirektionen und Landschaftsbezirkskollegien. . § 16. Abs. 1. . Die Provinz Pommern zerfällt in landschaftlicher Be⸗ ziehung in vier Landschaftsbezirke, und werden selbige aus nachstehen= den Kreisen gebildet, wobei die im Jahre 1, bestandene Kreisein-= teilung maßgebend ift:
a) der Anklamer oder Vorpommersche Landschaftsbezirk aus den
Kreisen: Randow mit ÜUckermünde, Demmin, Anklam, Use⸗ dom⸗Wollin, Franzburg, Grimmen, Greifswald und Rügen;
Zusatz. Der politische Kreis Ückermünde bildet fortan einen besonderen landschaftlichen Kreis Ackermünde des Anklamer Landschaftsbezirks, für welchen ein Deputierter und ein Hilfs- deputierter aus den Landschaftsmitgliedern des Kreises nach Vorschrift dieser Landschaftsordnung zu wählen sind.
Gen. Ldtas. Beschl. von 1899, best. d. Allerb. Erl. v. 27. Dezbr. 1899. G. S. 1900 S. 45.
b) der Stargarder Landschaftsbezirk aus den Kreisen: Greifen hagen, Pyritz, dem vereinigten SaatzigWedell, dem ver⸗ einigten Naugard Dewitz und Borken;
c) der Treptower Landschaftsébezirk aus den Kreifen: Osten, . Flemming, Fütstentum, Belgard und Neu⸗
ettin;
d) der Stolper Landschaftsbezirk aus den Kreisen Stolp, Rum⸗ melsburg, Schlawe und Lauenburg⸗Bütow.
Abs. 2. Vorstehende Reihenfolge begründet übrigens keinen Vor= zug der Landschaftsbezirke untereinander, indem dieselben wöällig gleiche Berechtigungen und Verpflichtungen haben.
Gen. Tian e h von 1871, best. d. Allerh. Erl. v. 23. Juli 1871.
S. 515.
G. ; ö. § 17. . ; Die aus jedem der vorbemerkten zu einem Landschaftsbezirk ver. einigten Kreise gewählten Deputierten vertreten den Landschaftsbezirk . bilden mit der Landschaftsbezirksdirektion das Landschaftsbezirks-= ollegium.
18. Die gan scaftcbe cin kiöhn besteht aus einem Direktor, gwei Landschaftsräten und einem Syndikus und ist mit den nötigen mitt- leren Beamten und Unterbeamten versehen. Der Syndikus als Mi glied der Direktion hat jedoch nur beratende Stimme. .
A. Von der Wahl und dem Amte des Landschaflsdirektors.
§ 19.
Abs. 1. .Der Direktor des Landschaftsbezirks wird in den zum Landschaftsbezirk gehörigen Kreisen von den Besitzern sämtlicher be⸗ pfandbriefungsfähiger, in Neuvorpommern und Rügen aber bepfand⸗ briefter Güter durch Mehrheit der Stimmen unter rbk lt der Be⸗ stätigung Sr. Majestät gewählt. . Gen. Ldtgs. Beschl. von 1871, best. d. Allerh. Erl. v. 23. Juli 1871
G. S. S. 315. =
Abs. 2. Erfolgt eine Wiederwahl (8 29, welche an die abge= laufene Amtszeit unmittelbar anschließt, so bedarf es der Königlichen Bestätigung nicht. Gen. Ldtgs. Beschl. von 1911, best. d. Allerh. Erl. v. 25. Novbr. 1911 G. S. 1912 S. 14.
ö S§ 20. . Der Gewählte ist verbunden, der Wahl zu folgen, wenn ihm nicht ein gültiger Entschuldigungsgrund zur Seite steht.
ö. 33. Als gültige Entschuldigungsgründe werden nur solche angesehen, welche nach a . , von der Übernahme einer Vor- mundschaft entbinden, sowie daß der Crwählte bereits sechs Jahre als landschaftlicher Beamter tätig gewesen ist.
§ X. Abs. J. Wenn die Stelle eines Direktors erledigt ist so werden die Landschaftsdeputierten zur Veranstaltung einer neuen Wahl durch die Direktion aufgefordert. Die Deputierten erlassen sofort an sämt= liche Wahlberechtigte eine Aufforderung, ihre Wahsstimmen schriftlich in einem von ihnen unterschriebenen und mit der Aufschrift „Wahl⸗
zettel! versehenen Schriftstücke abzugeben und dieses verschlossen bis zu einem bestimmten Termine entweder an den Deputierten des be⸗
treffenden Kreises oder an die Landschaftsbezirksdirektion einzusemden
unter der Verwarnung, daß andernfalls sie sich der Abstimmung der
kö. zu unterwerfen haben. Abs. 2. Diese Aufforderung wird entweder durch Rundschreiben vermittelst eines zuverlässigen Boten, welcher dasselbe auf dem Gute des Wahlberechtigten ohne Rücksicht darauf, ob derselbe daselbst wohnt oder anwesend ist, zustellt und die Zustellung bescheinigt, erlaffen oder in die zu amtlichen Bekanntmachungen von der landrätlichen Kreig- behörde benutzten Blätter zweimal, und zwar das erstemal mindestens dierzehn Tage vor dem bestimmten Termine, eingerückt. Den De⸗ putierten bleibt überlassen, außerdem noch andere geeignete Blätter zur ai rt en g nn ,. 3
.. Uber die Gültigkeit der Zustellung beziehentlich Bekannt- machung entscheidet die Landschaftsbezirksversammlung 536 ö
.
85 . Abs. .. Andere Hypothekenkapitalien können den Pfandbriefen in! werde. Hrundbuche nicht vorftehen, ebensowenig Eintragungen über Lebtags— 8 hte, Sicherheiten, Widersprüchz oder andere Verpflichtungen, we4che Auf dem ö freie Verfügung über das Gut selbst oder dessen Einkünfte de⸗ Engeren Ausschusse führt er den. linken. — nrg, abgesehen von den in Abs. 2. Auf die Rentenbank übernommene Leistungen werden den Fällen, eine
, Gutsabgaben zugerechnet.
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staatlichen Versuchsanstalten eiprobt und widersteht 25 — 35 000 Volt.
Aus dem Abfall dieser Erzeugnisse wird das Fischguano gewonnen. ührung des vorstehenden planes in der Hauptsache zur
Tilgung der rund drei Millionen Mark betragenden Bank— schuld und zur Ausgestaltung des Gruben- und Abraumbetriebs dienen. Für das abgelaufene Geschäftsjahr, das mit einem kleinen Ueberschuß abschließt, konnte ein Gewinnanteil nicht ausgeschüttet werden. Den bisherigen Aktionären soll auf die ohne Vorzugsrechte auszugebenden neuen Attien ein Bezugsrecht in der Art eingeräumt werden, daß auf je drei alte Aktien eine neue Aktie entfällt.
Verantwortlicher Schriftleiter: Direllor Dr. Tyrol, Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelln. J. V.: Rechnungsrat Reyher in Berlin.
Verlag der Geschäftsstelle (J. V.: Reyher) in Berlin. Druck zer Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt,
Berlin, Wilhel mstraße 32. . 86 Sieben Beilagen 9 r Pfandbriefe aufnehmen will, muß daher die Ablöfung der
e . e is di e ten
leinschließlich Maremeschenheslage Nr 69. . k , r
15
und dem alljährlich stattfindenden en Vorsitz, ohne jedoch in diesen Ver⸗ den S5 116 und 135 vorgesehenen tkimme zu haben. In Behinderungsfällen wird er nach Maßgabe der Bestimmungen der S§ 116, 127 vertreten.
§ 14. r jederzeit Bericht zu n, und überall, wo er es
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ masregeln.
Nach einer Meldung der „Agence Hellénique“ tritt die spanische Grippe auch in Griechen land auf und fordert zahlreiche Opfer. Gleichzeitig scheint sich auch der Typhus weiter auszubreiten.
und Rechnungsprü
Er ist befug nötig findet, 2
t ind ngen anzuordnen und dabei gegenwärtig zu sein. h
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