Name und Stand
Wohnort oder
Eisenbahnstation
. . Fruchtart Vermehrungsstellen
ͤ Größe der
mit Drigi⸗
nalsaatgut
bestandenen
Fläche ha
Name und
Wohnort oder
Stand Vermehrungsstellen
Größe der
mit Drigi⸗
nalsaatgut
bestandenen
Fläche ha
Eisenbahnstation Fruchtart
Großherzogtum Sachsen⸗Weimar.
Heydenreich, H., Ritterguts⸗ Oberweimar i. Thür.
besitzer gutsbes.
Kijsche· Piffelboch
Domãänenrat
Vehra
Meyer, Ed., Domänenrat
Hoffmann, Bruno, Ritter- Silberfeld
Herzogtum Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Dom. Sundhausen
Weitere Haupt- wirtschaften:
Bretleben Schönermark
Trautzschen Schönau
Vermehrungsstellen för Ri
Rittergutsverwaltung Ingersleben
Thost, H., Schmochtitz
Kirchhof, H., Limbach
Morgeneier, M., Gangloff⸗ sömmern
Weymann, W., Droßdorf
Friedrichswerth und Neben⸗ wirischaften:
Neu Frankenroda Sonneborn und Metebach
Wangenheim
Vermehrungsstellen
Döllstädt (Gotha) und Groß Fahner
Schönwalde (Prov. Ost⸗ preußen, Kr. Friedland)
Zuckerfabrik Kl. Wanzleben mit Rebenwirtschaft
Drepper, Rittergutsbes., Schönow b. Deetz
Langlet, A., Rittmstr;. Groß Latzkow b. Plönzig
Oberweimar
Auma
Gotha
Straußfurt
Bretleben Prenzlau
Pegau
Leipzig⸗Plagwitz
Neudietendorf
Bautzen Chemnitz Straußfurt
Kieritzsch . Friedrichswerth
Friedrichswerth
Brüheim, Sonne—⸗ born, Friedrichs⸗ werth
Wangenheim, Friedrichswerth
für Nr. 2: Döllstädt
Kl. Wanzleben, Sceehausen, Eils⸗ leben, Dreileben, Drakenstedt
Chursdorf N. M.
Plönzig (Pommern)
c= — — ——
1. Unters chung fa hen.
Z. Aufgebote, Verlust und Fundsachen, Zustellungen u. dergl. . Verpachtungen, Verdingungen ꝛe.
3. Ver — 4. Verlosung ꝛc. bon Wertpapieren.
5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften. ;
—
(Pommern)
Weizen
Anzei reis für den Fanm etmer Rin herrn * anf den 2Mnneigenpreis ein
Roggen
Weizen
Weizen
Roggen Weizen Weizen Roggen Weizen Roggen Weizen Roggen
mierat
Weizen iich ; gutsbes.
Weizen Weizen Weizen
Weizen Weizen Roggen Gerste
27,20 20, 20 13,20 21,50 14, — 33,50 140,80
Weizen Roggen Gerste Weizen Roggen Gerste Geiste
Gerste 11, — Gerste 15, —
Berlin, den
—
ffentlicher Anzeiger.
Noch: Meyer, Ed.
Sperling, J., Geh. Oekono—
von Borries, H. H., Ritter—
Carstens, Saatgutzüchter
Matzen, Oberamtm., Marienwohldd Allendorf, A. u. W., Klepzig a. Dom. Dohndorf (An⸗
halt) . b. Gut Schönebeck c. Gut Sohlen
d. Dom. Gottesgnaden Boß & Co., Wolmirstedt, Rittergut Demker
Herzogtum Anhalt.
Buhlendorf b. Lindau
Vermehrungsstellen für Ni von Richter, Dehlitz g. S. Heike, F., Gutsbes., Mors⸗ leben Kalisch, Rittergutsbes. Nutha
Fürstentum Lippe. Eckendorf und Umgebung
Vermehrungsstellen für Nr. 1.
Rittergut Hovedissen
Rittergut Schackenburg W. König, Ehrdissen i. L. Meier zu Eißen, Berten b. Schötmar. W. Brand, Ehrdissen Fr. Hamaier, Uphof b. Währentruy A. Bolhöfer⸗Uebbentrup Treviranus, Kgl. Oberamt⸗ mann, Vahrenholz
Mölln i. Lbg. Gerste
Gerste
Gerste Gerste
Gerste Gerste
Gerlebogk
Schönebeck a. E. Dodendorf (Bez. Magdeburg) Kalbe, Saale⸗West Demker (Bez. Magdeburg)
Weizen
Güterglück Roggen
Weizen Weizen
Weizen
Dehlitz
Morsleben, Marien⸗ born
Güterglück
Weizen
Eckendorf i. Lipve . Gerste
Weizen Gerste Gerste Gerste Gerste
Gerste Gerste
Gerste Gerste
Eckendorf i. Lippe
Eckendorf i. Lippe Eckendorf i. Lippe Eckendorf i. Lippe
Eckendorf i. Lippe Eckendorf i. Lippe
Eckendorf i. Lippe Eckendorf i. Lippe
Fürstentum Lübeck.
Bad Schwartau
Vermehrungsstellen für Nr. 1
Stammer, dofbes., Rensefeld
Hildebrand, Hofbes Rensefeld Ehlers, Hofbes. Pohnsdorf
Schwartau Weizen
Weizen Gerste Weizen Weizen
Rensefeld
Rensefeld . Schwartau, Lübeck
Voß, Hofbes., Struckdorf Veröffentlicht.
3. August 1918.
Struckdorf, Lübeck Weizen
Direktorium der Reichsgetreidestelle.
Dr. Kleiner.
—
6. Erwerbt⸗ und 7. Niederlassung
9. Bankausweise.
——
Wirtschaftsgenossenschaften. 2c. von Rechtsanwälten.
8. UÜnfall⸗ und Invaliditäts- ꝛc. Versiche rung 16. Verschiedene Bekanntmachungen.
—
— —
9 Unterfuchungs. sachen.
lz065 29) Tahnenfluchta erklärung und Beschlagnah men nm fügung. In der n , gegen den Wehrmann Jobann Ewalb v. E s.⸗Bail Land v Instr. Regt. 28, geb. am 72. 11. 1879, wegen Fahnenflucht, wind auf Grund der 55 69 ff. des Müilttär⸗ gesesbuch! sowie der S§ 356, 360 der Militärstrafgerichtzordnung der Be⸗ schuldigle hierdurch für fabnenflüchtia er⸗ klärt und ein im Deutschen Reiche be⸗ fladliches Vermögen mit Beschlag belegt. Cöln den 21. Jun 1916 Gericht des Gouvernements. Der Gerlchtsberr: v. Zastrow, Generalleutnant und Gouverneur.
[305621 Fahnenfluchtserktlärung
und Beschlagnahmeverfügung.
In der Unterfuchungtsache gegen den Landsturmmann Georg Gutschre vom G. s. Batl. J⸗R. 19, geboren am 25. 8. 80 zu Berlin, wegta Fahnenflucht, wir quf Grund der S§ 68 ff. des M.-St. G -B. sowie der 38 356, 360 der M. ⸗ St. Gj. O. der Beschuldigte hierdurch für fahnen. flüchtig erklärt und sein im Deatschen . befindliches Vermözen mit Beschlag elegqt.
Glogau, den 25. Juli 1918 Kommanbanturgericht der Festung Glogau. Dienststelle Görlitz.
Der Geiichteheir: von Schultzendorff, Generalmajor u. Kommandant. Dr. Hul se, Militär hilfe richter.
Y) Aufgehote, Ver⸗ lust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.
30582 Zwangsversteigerung.
s um 1 der Aufhebung der Ge—⸗ melnschaft, die in Ansehung des in Berlin, An der Spandauerbrücke 7, belegenen, im Grundbuche von der Könlgstadt Band h Glatt Nr. 410 zur Zeit der Gintragung det Verstelgerungsvermerks auf den Namen deg Kaufmanns Julius Jolenberg einge — 166 Gtundstücks: Vorderwohn⸗ und Geschäfighauz mit rechtem und linkem Seltenflügel, Quergebüude und Hof, Ge⸗
markung Berlin, in dir Grundsteuer mutterrolle nickt nachgewlesen, Nutzungt⸗ wert 30 920 , Gebäudesteuerrolle Nr. 1837, Grundstãckz wert 570 000 M, besteht, soll dieses Hrundstück am ERG Dezember 1918, Vormittags 109 Uhr, durch dag unterzeichnete Herscht, an der Ge= richtsstelle, Berlin, Neue Friedrichstr. 13 14, driites Siockwert, Zimmer Nr. 113—116, derstelgert werden. Der Versteigerungs⸗ . t ., Juli 1918 in daß Grundbuch elngetragen.
Berlin, den 26. Juli 1918.
Königliches Amtsgericht Berlin Mitte.
Abteilung 87. S7. K. 75. 18.
(30583 Zwang snersteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll daz in Berlin belegene, im Grundbuche von Berlin⸗Wedding Band 51 Blatt Nr. 1166 zur Zelt der Eintragung des Versteigerungs⸗ bermerks auf den Namen des St ein⸗ druckers Albert Schmooch zu Berlin ein⸗ getragene Grundstück am 4. Ottober 1918, Vormittags EO Uhr, durch das unterzeichnete Gericht, an der Gerichtsstelle, Brunnenplatz, Zimmer 30, L Treppe, versteigert werden. Das in Berlin, Soldinerstraße 106ñ 107, Ecke Frelenwalderstraße 12, belegene Grund⸗ stück besteht auz dem Vordereckwohnhaut mit Hof, umjaßt die Parzelle Karten blatt 24 Nr. 19366113 von 65 a 68 m Größe und ist in der Grundsteuer⸗ mutterrolle und in der Gebäudesteuerrolle des Stadigemeindebezirktz Berlin unter Ar⸗= tikel Nr. 5785 eingetragen. Der jährliche Nutzungswert beträgt 19910 M4 Der Versteigerungsvermerk ist am 24. Juli 1915 in das Grundbuch eingeteagen.
Berlin N. 20, Brunnenplatz. 5. August 1918.
Königliches Amtsgericht Berlin ⸗Wedding. Abteilung C.
den
30478
Kgiufgebot und Zahlun gssherre.
Wirt Arnold Pille zu Dinklage, Ver ˖ treter: Mandatar J. A. Behnke zu Oldenburg i. Gr., hat das Aufgebot der Schuldperschrelbung Nr. O04 273 Fer Sldenburgischen Staattzelsenbahnanlethe von 1871 über 40 Taler zum Z vecke der Rraftlozerkldrung beantzagt. Ver In- haber der Urkunde wird aufgefg. dert, spätestens in dem auf den 12. März 1919, Mittags 12 Uhr, vor dem Amtsgerichte hierselbst, Zimmer 16, anbe⸗ raumsen Aufgebotgtermine selne Rechte anzumelden und die Urkunde borzulegen, wibrigenfallz die Kraftlogerklärung der Urkunde erfolgen wird. An den Aussteller sowle die in dem Paplere bezeichneten
Zahlstellen ergeht das Verbot, an den Inhaber des Papiers eine Leistung zu be⸗ wirken, ingbesonder: neue Zint⸗, Renten oder Gewinnanteilscheine oder einen Er⸗ neuerungtschein auszustellen. Oldenburg 1918, August 5. Geoßheizogliches Am ⸗Sgericht. Abt. JI.
(30588 Aufgebat.
Heinrich Neumann, Direktor a. D. zu Saarbrücken 17, Steinstraße 4, hat das Aufgebot der angeblich verloren gegangenen Aktien Nr. 89, 93 der Kalkwerke Blick⸗ weller, Altiengesellschaft, mit dem Sitze in Blickweller, vom Jahre 1904 über je 1000 M beantragt. Der Inhaber der Aktien wird aufgefordert, spätesteng in dem auf Freimag, ven 21. März 1919, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf gehots termine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfallo die Fraftloserklãrung der Aktlen erfolgen wird.
Blieskastel, den 25. Juli 1918.
Kgl. Amtsgericht.
(27h39 Aufgehot.
Die Grben des verstoebenen Oekonomen Hermann Kützing in Schönfeld, als: a. des Buchhändlers Paul Ehrlich in Hameln, b. der verehellchten Kaufmann Margarete Schäfer, geb. Wölfert, in Artern, & der verehelichten Kaufaann Jenny Krüger, geb. Wölfert, in Leipuig, vertreten durch ihren Bevollmächtigten Kaufmann Max Gleß in Artern, dleser wieder vertreten durch den Justizrat Wirth daselbst, haben vas Aufgebot des verloren gegangenen Pfandscheins biesigen Amtggerlchtz vom J. Mai 1873 über 6 600, — nehst Nach⸗ trag desselben vom 17. Mat 1885 über ebenfalls 600, — M — jusammen also
Grundbesitz des landwirtschaftlichen Ar⸗ beltertz Friedrich Johann Cäsar in Kalbs- rieth, Flurkarten Rr. 116, Hofreite und Reetgarfen auf dem Kiesberge. 5 T6 a, für den F Dekonom Hermann Kützing in Schönfeld eingetragen findet, beantragt. Der Inhaber dieser Urkunden wird guf⸗ gefordert, spätesteng in dem auf den 7. Fe⸗ bruar 1919, Bormittags 0 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anbe⸗ raumten Aufgebotgtermine seine Rechte anjumelden und die Urkünden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung dieser Urkunden erfolgen wird. Un stedt, den 13 Juli 1918. Großherzogl. Sächs. Amttgericht.
30590 Uufgebot. Her Husfenpächter Paul Radden auß Rleptzdorf, vertreten durch Rechttzanwalt
1200 M —, welche Summe sich gegen p
Fügner in Oldenburg i. Holst., hat das Aufgebot über den von der Oldenbargischen Landesbank Filtale Eutin unter Nr. 1832 am 15. Mai 1916 ausgestellten, abbanden gekommenen Depotschein über 15 009 A6 o/o Deutsche Reichsanleihe (III. Krtegz- anleihe) nämllch: Lit. A Nr. HI5 326 und H1h 327 ju je 000 4A, Lit. B Nr. 1714 492 und 1714493 zu je 2000 A und Lit. C Ne. 3 809 567 zu 1000 MM beantragt. Der Inhaber der Urkande wird aufgefordert, spätestens in dem auf den A8. Februar 1919, Vgrmittags RO Uhr, vor dem unter zeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebote termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloerklärung der Urkunde erfolgen wird. Vie Oldenburgische Landes bank darf an den Inhaber der Urkunde in⸗ jwischen nicht mehr leisten. Gatin, den 5 August 1918. Großherjogliches Amtsgerichm. Abtellung J.
130581
Das Aufgebot vom 11. Februar 1913, bekannt gemacht in den Nummern 4h, 46, 47.1913 des Reschzanieigers vom 20, 21, 22.2. 1913 Nr. 105685 zu 2. hinsichtlich der Osiprenßischen Pfandbriefe zu 3500 D Nr. 4359 über 500 M, F Nr. 2098 über 200 M, F Nr. 23 831 über 100 war trrtümlich erlafsen und wimid zurückgenommen.
RKönigsberr t. Pr., den 19. Juli 1918.
Königl. Amtagericht. Abt. 29.
30603
Das am 1. Mär 1918 auf Antrag des st. Flurbereinigung sg: ometers Max Og wald in München erlassene Aufgebot der auf den Postadjnnkten Friedrich Osmald in Landghut lautenden Lebengversicherungs⸗ olice der Hayerischen Hypotheken und Wechselbank in München A1 d Nr. 18652 vom 24. September 1898 über 5000 M. ist durch Antraggiurückaahme erledigt.
Münch en, g. August 1918.
X. Amtsgericht.
30586] Zahlmugsperre.
Auf Antrag des Oberbeamtnstellver⸗ trete s Karl Jaekel beim Ki⸗gsbekleldunge⸗ amt V. N. R. in Posen, Feldstr. 23, wird der Relchsschuldenderwaltung in Berlin betreffs der angeblich abhanden gekom⸗ menen Schuldyerschreibungen der 5 pro⸗ zetigen Anlelhe deg Veutschen Reichg von 1916 Lit. D Nen. 4 889 647 und 4 889 648 über . 500 4 und Lit. E Nr. 4518 456 über 200 SL verboten, an einen anderen Inhaber als den oben ge⸗ nannten Antragsteller eine Leistung zu be⸗
wirken, insbesondere neue Zinzschesne oder
einen Erneuerungsschein auszugeben. 84. F. 478. 18. Berlin, den 3. August 1918.
Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 84.
(z0b8 a]
der Nr. (64 vom 15. Jui 1918 wind dahi be richtiat, daß die mit Nr. 31 933 418 bezeichnete 5 ojo Reichsschuldverschreibung von 1915 nicht diese Nummer, sondern ole Nr. 3193418 und die mit Nr. 719 818 beieichnete 5o /o Reichtzschulz= verschrelbung ven 1916 nicht ziese Nummer, sondern die Nr. 7 191818 führt. Berlin, den 3. August 1918. Konigliches Amtsgericht Berlin. Mitte. Abt. 84. 84. F. 472. 1918.
305085) Zahlungssperre.
Auf Antrag der Frau Rebecka Brandt, geb. Hartje, in Bremen, Dangastr. 5, wird der Relchtschuwenberwaltung in Berlin betreffs der augeblich abhanden gekommenen Schuld verschrelbungen der 5 projentigen Anleihe deg Deuischen Reichs von 1916 Lit. B Nrn. 6 175 478 und 6175 479 über je 200 A416 verboten, an einen anderen Inhaber al die obengenannte Antragstellerin eine Lelstung zu bewirken, ,, neue Zingscheine oder elnen Grneuerungtsch:in augzugeben. — 84. F. hd. 18.
erlin, den 6. August 191.
Cönigliches , , . Berlin Mitte.
130786 Die 13 Diridendenscheinbogen des Lothringer Hütten· und Bergwerkg. Ver⸗ elns A. G. in Nilvingzen mit den Num mern 7277 big 7286, 7317, 7318 und 7332 wurden hier als abhanden gekommen gemeldet. Jeder Bogen enthält 10 Divi- dendenscheine. Die ersten mit 10 00 nor⸗ mlerten Dividendenscheine, deren Divi- dende, soweit dem Anzeigenden bekannt, im Herbst ds. Is. fällta sein soll, betreffen das Geschäftsjahr 1917‚!18 des genannten Vereins Mitteilungen erbeten zu Nr. VI 12134. Cööln, din 6. August 1918. Der Poltjeipräsident.
28774]
Ti von mir am 1. Jull 1913 im Reichganzeiger als verlustig gemeldete 5 o/ Deutsche Reichganleihe von 1916, 4. Kriegg⸗ anleihe O Nr. 7 274 660, ist wiedergefunden
worden. Frau Elly MWeize nau bet
ollatz, oßlerg hausen.
Die Zahlungtsperre unter 25 107 in
Deutscher Neichsanzeiger
und
Königlich Preußischer Staatsanzeiger.
. Ner Grnmgaprris beträgt virrtrljährlich O „. Alle Nostanstalten nehmen Kestellung an; für Kerlin
den Kostanstalten und Jeitungsuertrieben fur Kelbstabholer auch die Königliche Geschäftastrllt 8V. 48, Wilhelmstr. 32.
Einzelne Aummern kosten 25 Hf.
Anzeigenpreis für den FRanm einer h gespaltenen Einheitszeile
anhßer
6 189.
50 Ps., einer 8 gespalt. Einheltszelile H6 Pf. Anßer dem wird an den Anzeigenpreis ein Tenernugszuschlag von 20 v. S. erhaben.
Mnzeig en nim mt ans
vis Königliche Geschäftsftelle des Neichs⸗ und Gtaats zeiger
Berlin 8w A8, Wilhelmftraße Ne. 83.
J. ***
den 12. August, Abends. .
Berlin, Montag,
*
18918.
2 —
Inhalt des amtlichen Teiles: DOrdengverleihungen ꝛc.
— Deutsches Reich. Bekanntmachung, betreffend den Sitz des Reichsfinanzhofs. Bekanntm. der Reichogeireidestelle über Verteilung von Nähfäden, Strick⸗ und Stopfgarnen durch die Kommunalverbände. usführungsbestimmungen zur Bekanntmachung über Verteilung in ,,, und Stopfgarnen durch die Kommunal⸗ verbände. Unzeige, betr. Ausgabe der Nr. 107 des Reicha⸗Gesetzblatts.
Königreich Preußen. . Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und . ,, . ic achtrag zum Statut der Zentral⸗Landschaft für die Preußischen Staaten vom 21. Mai 1873. i. krentiich rlaß, betr. Verlängerung des dem Elektrizitätswerk Westfalen, A⸗G. in Bochum verllehenen Enteignungsrechts. preußische Verordnung über Bucheckern. ekannimachungen, beir. Aufhebungen von Zwangsverwaltungen.
handels verbote. Erste Beilage.
zelanntmochung, betreffend die für die Kriegszeit bestimmte Abänderung der Gebührenordnung für approbierte Aerzte und Zahnärzte vom 15 Mai 1896
sckinntmachung, betreffend das gemelndeabgabenpflichtige Rein= einlommen von fiskalischen BVomänen und Forstgrundstücke sür das laufende Steuerjahr.
——
.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Oberlehrer a D., Professor Strauch in Gleiwitz, em Ratasterkontrolleur a D., Steuerinspeklor Jünemann in dortheim, dem Eisenhahnbetn iebe ingenieur a. D., Rechnungs⸗ at Engel in Heime dorf, Kreis Niederbarnim, dem Oberzoll⸗ 'tretär a. D, Rechnungsrat Pagel in Stettin und dem isenbahnobersekretär a. D. Kroll in Saarbrücken den Roten dlerorden vierter Klasse, dem Geheimen Baurat Müller in Arenberg, Landkreis oblenz, hisherigem Mitgliede der Eisenbahndirektion in Essen, en Königlichen Kronenorden dritter Klasse, dem Oraanisten a. D., Königlichen Musikdirektor Graner Tann, Rhäöngeb., Kreis ge elch den Königlichen Kronen⸗ rden vierter Klasse, dem Oberbahnassistenten a D. Wos czyna in Liegnitz as Verdienstkreuz in Gold, . dem Markenkontrolleur Engelhardt in Hettstedt, Mans⸗ lder Gebirgstreis, das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzechens, dem Probenehmer Holzmann und dem Probekläuber serbst, beide in Helbra, Mansfelder Seekreis, dem Probe⸗ äuber Thurm in Ahlsdorf, Mansfelder Gebirgskreis, dem zorksuher Moos in Gerbstedt, Mane felder Seetreis, den äubern Peters in Eisleben, Chemnitz und Rothe in lostermans feld, Mansfelder Gebirgskreis, Müller in ettstedt und Zobel in Hergisdorf, beide in demselben eise, Gutter in Bichhofrode und Reichard in Bimmelburg sowie dem Häuer Rische in Wolferode, amtlich im Mansfelder Seekreise, dem Eisenbahnunter⸗ ssstenten a D. Doetsch in Lieser a. Mosel, Kreis Bern⸗ östel, dem Eisenbahngehilfen a. D. Neises in Serrig, Kreis Saarburg, dem Eisenbahnmaschinenaufseher a. D. ga gin enn Saarbrücken, dem Eisenbahnweichensteller erster Klasse a. D. otra ßen in Wasserliesch, Landtreis Trier, dem Eisenbahn⸗ leichensteller a. D. Fuhr in Poeblen, Kreis Saarlouis, dem jahnwärter a, D. Berg in Dörbach, Kreis Wittlich, den sherigen Eisenbahnvorschmieden Gräber in Güdingen, andkrels Saarbrücken, und Knapp in Hofeld, Kreis St. Bendel, und dem hisherigen Eisenbahnmodelsschreiner Brecher St. Wendel das i D. Ehrenzeichen sowie dem bisherigen Eisenbahnschreiner Schmitt in Alsfassen, . Wendel, das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze zu erleihen. .
Deutsches Reich. Bekanntmachung, betreffend den Sitz des Reichs finanzhofs.
Vom 8. August 1918.
Der Bundesrat hat auf Grund des 8 2 Abs. 1 des Ge⸗ ßes über die Errichsung eines Reichsfinanzhofe und über die keichsaufsicht für Zölle und Steuern vom 26. Juli 1918 a,,, Ihg9) beschlossen: .
Der Relchtfinanzhof hat seinen Sitz in München.
Berlin, den 8. August 191. Der Reichskanzler.
Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle
über Verteilung von Nähfäden, Strick- und Stopf⸗ garnen durch die Kommunalverbände.
Vom 10. August 1918.
Auf Grund der Bundesratsverordnung über Befugnisse der Reichsbekleidungsstelle vom 22 März 1917 in Fassung der Abänderungs verordnung vom 10. Januar 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. 1917 S. 257, 1918 S. 16) wird unter Aufhebung der Bekanntmachungen der Reichsbekleidungsstelle
a) über Verteilung von Baumwollnähfäden und Leinen⸗ nähzwirn an Kleinhändler, Verarbeiter und Anstalten vom 19. Januar 1918 (Reichsanzeiger Nr. 16),
b) jur Abänderung der unter a genannten Bekannt⸗ machung vom 2. März 1918 (Reichsanzeiger Nr. 58),
c) über Verteilung von Leinennähzwirn an Kleinhändler vom 20. April 1918 (Reichsanzeiger Nr. 93),
d) sowie der Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle Verwoltungsabteilung, betr. Kleinhandelspreise für Baumwollnähfäden und Leinennähzwirn, vom 1. Juni
1918 (Mitteilungen Nr. 22 S. 1565) fi die Verteilung von Nähfäden, Strick- und Stopfgarnen olgendes bestimmt:
E. Allgemeine Borschriften. § 1. Verteilungsgrundsatz.
„Die Verteilung der der Reichsbekleidungsstelle für Verbraucher, Kleinvera beiter und Anstalten mit Insassen (Bedarfsstellen, 5 2) zur Verfügung stehenden Mengen an, Naäbfaͤden, Strick und Stopbfgarnen erfolgt berechnungsmäßig durch die Kommunaglverbände, hingegen er—
folgt die Lieserung selbst duich Großhändler (Vermittlungsstellen, 5 5 und Kleinhändler , n f, F 59. ö 36.
§ 2. ö Bedarfsstellen. Bedarfestellen im Sinne dieser Bekannimachung sind:
1. Verbraucher: Das sind alle Personen und außerdem solche Betriebe, die die zu verteilenden Garne zur Instandhaltung von Haus-, Betiwäsche usw. und zu ihrer Aufrechterhaltung benötigen (z. B. Hotels, Pensionen usw.).
Nicht als Verbraucher anzusehen sind: Heereg⸗ und Marine— angehörige sowie Kriegsgefangene.
2. Kleinverarbeiter: Das sind Personen und Betriebe, die die in Frage kommenden Garne gegen Entgelt gewerbsmäßig ver—⸗ arbeiten und die am J. Dezember 1917 nicht mehr als 15 Arbeiter dauernd e nnen n mit Näharbeiten beschäftigt haben.
3. Anstalten mit Insassen “) (6. B. Krankenanstalten, Ge⸗ fängnisse usw.).
§ 3. Verteilungsstellen.
Verteilungsstellen im Sinne dieser Bekanntmachung sind die von jedem Kommunalverbande in seinem Bezirke bestimmten Kleinhändler.
zie Kommunalverbände dürsen nur solche Kleinhändler als Ver—⸗ ieilungsstellen bestimmen, in deren Händen schon bisher der Handel mit den in Frage kommenden Garnen gelegen hat (vergl. auch 5 11 Absatz 2). z
S 4.
Gemischte Betriebe.
Betriebe, die gleichzeitig Kleinhandel und Verarbeitung umfassen und die am 1. Dezember 1917 nicht mehr als 15 Arbeiter dauernd ,, mit Näharbeiten beschäftigt haben (gemischte Betriebe kieinen Umfanges), sind von den Kommunalverbänden bei der Verteilung für ihren Verarbeitungsbetrieb als Bedarfsstelle zu berücksichtigen. Sie tönnen auch für ihren Kleinhandelsbetrieb als Verteilungsstelle bestimmt werden. Die Kommunalverbände hahen eine strenge Trennung der für den Kleinhandelsbetrieb Verteilungsstelle) und der für den Verarbeitungs- betrieb (Bedarfsstelle) bestimmten Mengen anzuordnen und durch⸗ zuführen fvergl. S 23 Absatz 3 und 5 35 Betriebe, die gleichzeitig Kleinhandel und Verarbeitung umfassen und in deren Verambeitungsbetrieb am 1. Dezember 1917 mehr als 15 Arbeiter dauernd versicherungspflichtig mit Näharbeiten beschäftigt waren n . Betriebe größeren Umfanges), sind nicht als Be⸗ darfsstellen anzuerkennen, sie können jedoch als Verteilungsstelle bestimmt werden.
§ 5. Vermittlungsstellen.
Als Vermittlungsstellen im Sinne dieser Bekanntmachung, bei denen die Verteilungsstellen (Kleinhändler) die Bezugsberechtigungen (6 14 Absatz 2) zur Weitergabe an die Zentralverteilungsstelle einzu= reichen haben, sind die Großhändler anzusehen, die im letzten Ge⸗ schäftsjahre vor dem 1. Juli 1914 von der Art des Garns, ö. die die ihnen eingereichte Bezugsberechtigung lautet, für mindestens 10 000 S½V unmittelbar vom . bezogen und an von ihnen unabhängige Wiederverkäufer verkauft haben.
Streitigkeiten über die Zulassung als Vermittlungsstelle ent scheidet die Reichsbekleidungsstelle endgültig.
§ 6. Zentralverteilungsstellen.
Zentralverteilungsstellen im Sinne dieser Bekanntmachung sind die hom Zentralverbande des Deutschen Großhandels unter Aufsicht der Reichsbekleidungsstelle eingerichteten und verwalteten Stellen, die
) Der Bedarf der Anstalten ohne Insassen sowie der Behörden wird
Im Auftrage: Schiffer.
durch die zuständigen Landeszentralbehörden gedeckt.
die Zuteilung der Garne von den Fabrikantenvereinigungen an die Vermittlungsstellen vornehmen.
Diese , nn, , nnen werden von der Reichsbekleidungs stelle gleichzeitig mit der gemäß § 9 erfolgenden Bekanntgabe ver⸗ öffentlicht. 857
Fabrikantenvereinigungen.
SFabrikantenvereinigungen im Sinne dieser Bekanntmachung sind die Verbände der Fabrikanten, die die in Frage kommenden Garne herstellen und sie nach Weisung der Zentralverteilungsstelle zur Ab- lieserung hringen.
Die Fabritantenvereinigungen werden von der Reichsbekleidungs⸗ . . mit der gemäß 9 erfolgenden Bekanntgabe ver— öffentlicht.
II. Berechnungsmäßige Verteilung.
§ 8. Festsetzung der Verteilung durch die Reichsbekleidungsstelle.
Die Reichsbekleidungsstelle Verwaltungsabteilung (Abteilung O Garnabteilung) setzt am Anfang jedes Heer l ab che et fest. welche Mengen von den in Frage kommenden Garnen auf die einzelnen Kommunalverbände entfallen, den Zeitraum, für den sie bestimmt sind, sowie die Bedarfsstellen, denen sie zuzuführen sind; e setzt gleichzeitig fest, welche Gesamtmengen durch die betreffenden Zentral⸗ verteilungsstellen zur Verteilung kommen.
§ 9. Bekanntgabe an die Zentralverteilungsstellen, Kommunalverbände und Fabrikantenvereinigungen.
Die Reichsbekleidungsstelle gibt den Zentralverteilungsstellen, den Kommunalverbänden sowie den in Frage kommenden Fabrikanten vereinigungen die gemäß S 8 festgesetzten Verteilungsmengen für die Kommunalverbände und Zentralverteilungsstellen rechtzeitig bekannt.
§ 10. Verteilung auf die Bedarfsstellen.
Die Kommunalverbände haben unverzüglich nach Eingang der gemäß 8 9 erfolgten Bekanntgabe die auf 6 entfallenden Mengen ber in Frage kommenden Garne nach einem im Hinblick auf die wirtschaftliche und soziale Zusammensetzung ihres Bezirkes , Der nn n f, auf die Bedarfsstellen, die bei jeder Verteilung von der Reichsbekleidungsstelle noch besonders bekannt gegeben werden, berechnungsmäßig zu verteilen. . Sie haben ferner zu bestimmen, gegen welchen Ausweis oder unter welchen Bedingungen und bei welchen Verteilungsstellen die Belieferung der Bedarfsstellen erfolgt.
Die nach Absatz 1 und 2 getroffene Regelung, die den einzelnen Bedarfsstellen , . Mengen, die Beschaffenheit der Ausweise und die gengue Bezeichnung der Verteilungsstellen, den Zeitraum, ür den die Verteilung erfolgt, sowie die Frist, innerhalb der die Verteilungsstellen die Bezugsberechtigung einzureichen haben (5 14
Absatz 2), sind von den Kommunalverbänden zu veröffentlichen.
Die Kommunalverbände sollen sich zur Festsetzung der Verteilung innerhalb ihres Bezirkes eines Beirates bedienen, der sich aus Ver⸗ tretern der verschiedenen Interessentengruxpen ihres Bezirkes, ins⸗ besondere der Verbraucher, der Kleinverarbeiter, der Anstalten mit Insassen und der Kleinhändler, zusammensetzt.
§ 11. Verteilung auf die Verteilungsstellen.
Die Kommunalverbände haben unverzüglich nach Eingang der gemäß §z 9 erfolgten Bekanntgabe festzusetzen, welche Mengen der in Frage kommenden Garne auf jede der Verteilungsstellen entfällt.
Weniger als 20 Einheiten jeder Art der in Frage kommenden Garne dürsen einer Verteilungsstelle nicht zugeteilt werden.
; § 12. Verteilungsliste.
Die Kommunalverbände haben unverzüglich nach der gemäß § 11 erfolgten Verteilung der Zentralperteilungsstelle eine Verteilungsliste einzureichen. in der die einzelnen Verteilungsstellen mit Namen rng und genauer Anschrift anzuführen sind. Bei jeder Verteilungs⸗ telle ist anzugeben., welche Menge der in Frage kommenden Garne auf sie entsällt. Diese Angaben müssen mit den Angaben auf den Bezugsberechtigungen übereinstimmen. 5 jede Garnart sind die einzelnen Zahlen in jeder Verteilungsliste zusammenzuzählen. Die Verteilungsliste ist mit Dienststempel oder ⸗siegel sowie mit Ort und 3 . Ausstellung und Unterschrift des ausstellenden Beamten zu versehen.
Die Verteilungsliste ist vom Kommunalverbande spätestens 6 Wochen nach der gemäß 8 9 erfolgten Bekanntgabe bei der Zentral⸗ verteilungsstelle einzureichen.
Kommunalverbände, deren Verkeilungsliste bei der Zentralvertei lungsstelle bis zum Ablaufe dieser Frist nicht eingegangen ist, müssen für die laufende Verteilung ansgeschlossen werden; nur in ganz be⸗ sonderen Fällen kann durch Einholung einer Genehmigung bei der Reichs bekleidungestelle Verwaltungsahteilung (Garnabteilung) in . W. 30, Geisbergstraße 41, diese Einreichungsfrist verlängert
erden. § 13.
Bezugsberechtigungen: Ausfertigung und Vordrucke.
Die Kommunalverbände haben den einzelnen gemäß 3 be⸗ stimmten Verteilungsstellen Bezugsberechtigungen 2 ö n . . ö Namen (Firma) sowie Ort und genaue Anschrift, gegebenen falls auch Poststation der Arne m m n en me 2. die auf die Verteilungsstelle entfallenden Mengen der in . kommenden Garne (Zahlen in Ziffern und Buch
aben), ; 3. den Termin, bis zu dem, die Bezugsberechtigung bei der
Zentralverteilungsstelle einzureichen ist G 14 Ab atz h),