1918 / 190 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 13 Aug 1918 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. Sepfember 1915 (RGBl. S. 603) zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Dandel wird den Walter Hackländer in Remscheid, Bigmarck— Utraße tz, der Handel mit Lebensmitteln und Gegenstän den des täglichen Bedarfs unter Auferlegung der Kosten der Ver— öffentlichung untersagt.

Remscheid, den 7. August 19138. Der Oberbürgermeister. J. V.: Gertenbach.

(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

Kriegonachrichten.

Berlin, 10. August 1918, Abends. (W. T. B.)

Ausdehnung der Schlacht von der Anere bis zur Oise. Angriffe des Feindes sind vor unseren Kampf— siellungen gescheitert.

Auch den zweiten Tag des großen Angriffs zwischen Anere und Avre leiteten die Engländer und Franzosen mit Tankangriffen ein. Allein die Panzergeschwader, durch die Verlunte des Vortages geschwächt, entwickelten nicht mehr die alte Stoßtraft. In dem Abwehrfeuer der deutschen Batterien, deren Einschläge in schwarzen Fontainen rings um die Panzertiere hochstiegen, wurde ihr Angriff unficher. Zahlreiche Panzerwagen wurden getroffen und brannten mit hoher, weithin leuchtender Stichflamme aus, andere kehrten um, die Janfanterie folgte nicht recht, der Angriff blieh liegen. Erst am Nachmittage vermochten die Eng⸗ länder unter Einsatz frischer Truppen einen neuen Angriff vorzutreiben. Auf der ganzen Front von Morlancourt his an die Avre brachen dichte, lief gegli:derte Sturmwellen vor, denen starke Panzerwagenabiteilungen voranfuhren und über deren Köpfe zahlreiche Fliegergeschwader heranbrausten, die durch einen Hagel von Maschinengewehrfeuer die deutschen Reihen zu erschütiern versuchten. Dag geschickte Ausweichen und Wiedervorstürmen der deinschen Infanterie ließ den Kampf hin und her wogen und brachte schließlich beiderseits der Somme und der großen Römerstraße die Engländer trotz starken Kräfteeinsatzes keinen Schrüt von wärts. Weiter südlich gewannen die englisch⸗französischen Angriffe in der Linie Rosieres Ar⸗ villers in dem für die Verteidigung überaus ungünstigen Gelände Boden, so daß infolgedessen auch das Kampffeld beiderseits der Somme freiwillig aufgegeben wurde, das die wütenden An⸗ griffe der Engländer nicht hatten erringen können. Je weiter le Deutschen zurückgehen, desto günstiger wird für sie das Gelände zur Verteiolgung, da sie damit in die rückwärtigen Linien des alten r wie, Verteidigungssystems kommen, während der Angreifer gezwungen ist, über die kahle, deckungs⸗

8.

lose Ebene anzurennen.

Die Ereignisse zwischen Ancre und Aore wachsen sich zu einer aroßen Operation aus. Unter Einsatz ftarker Reserven versucht die Entente eine Entscheidung herbeizuführen. Darauf deutet nicht nur der immer erneute rücksichtslose Einsatz frischer Truppen an der ursprünglichen Kampffront, die sich bereits über die Apre nach Süden verbreltert hat, sondern auch die heftig auflebende Gefechtstätigteit von der Yser his zur Ancre, wo ahlreiche starke Teilangriffe, die überall abgeschlagen wurden, und das Aufflammen der Artillerietätig⸗ kett zwischen Oise und Aisne. Die Deutschen befolgen auch an Ancre und Apre die gleiche Taktik, die sich zwischen Marne und Vesle so außerordentlich bemährt hat. Geländepunkte, die sich nur unter Opfern halten lassen, wurden rechtzeilig ge⸗ räumt. Dahurch wird der Gegner gezwungen, immer wieder gegen das Artilleriefeuer omie gegen den Ehenhagel geschickt im Gelände versteckter Maschinengewehre anzurennen. So wurde auch Montdidier vor einem drohenden um fassenden Angriff rechtzeitig aufgegeben. Nördlich und östlich der Stadt b achen die unvorsichtig vornürmenden französischen Sturmwellen im deutschen Maschinengewehrfeuer zusammen. Jetzt zeigt sich der gewaltige Vorteil der operativen Freihtit, weiche die deutsche Oberste Heeresleitung durch den großen Geländegewinn der Fiühjahrgoffensive errang. Ohne zu starrem Festhalten be⸗ himmter Gelände punkte gezwungen zu sein, vermag sie den Kumpf in ein Gelände zu verlegen, das den eigenen Ahsichten günstig erscheint und den Feind in ihm n Gelände zu verlustreichen Kämpfen verleitet, mithin das von der Deuischen Obersten Heeresleitung von Anfang an erstrebte Ziel: Die Zermürbung der feindlichen Streitkräfte bei größt⸗ möglicher Schonung der eigenen Tiuppen, der Verwu klichung näzer bringt.

Großes Hauptquartier, 11. August. (Amtlich.) Westlicher Krieg sschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.

Zwischen Mser und Ancre ließ die erhöhte Gefechts⸗ tätigteit 1ageüber nach, am Ahend lebte sie vielfach wieder

auf. Störkere Vorstöße des Feindetz beiderseits der Lys wurden abgewiesen.

An der Schlachtfront hat der Feind seine Angriffe bis zur Oise ausgedehnt. Zwischen Ancre und Som me brachen sie vor unseren Linien zusammen. Dicht südlich der Somme blieb die feindliche Infanterie nach ihren Mißerfolgen am 9. August untätig. Starke Teilangriffe des Gegners bei Raine⸗ caurt und gegen Lihons scheiterten in unserem Feuer und im Gegenstoß. Die Hauptkraft der gestrigen Angriffe war gegen unsere Front zwischen Lihons und der Avre gerichtet. Oestlich von Rozieres und beiderseits der Straße Amiens und Roye schlugen wir die mehrfach wiederholten feindlichen Angriffe ab. In dem beweglichen Kampf gegen feindliche Uebermacht und gegen den Massen⸗ einsatz von Panzerwagen kam auch hier wiederum die unerschütterliche Angriffskraft unserer In⸗ fanterie voll zur Geltung. Vielfach brach der Ansturm des Feindes schon im Feuer unserer Artillerie zu⸗ sammen. Vor einem Divisions abschnitt liegen allein mehr als vierzig zerstörte Panzerwagen. Zwischen Apvre und Oise setzte der Feind nach hefiiger Artellerievorbereitung zu starken Argiiffen gegen unsere asten Stellungen von Montdidier bie Autheuil an. Er vermochte unsere gestern gemeldeten neuen Kampflinien östlich von Montdidter nicht zu erreichen. Unsere Nachhuten empfingen den Feind in unseren alten

Stellungen mit starkem Feuer und wlchen darauf kämpsend über die Linie Laboissière Hain villers —Ricquebourg Marest aus.

Sehr rege Fliegertätigkeit über dem Schlachtfelde. Wir schossen wiederum 23 feindliche Flugzeuge und einen Fesselballon ab. Leutnant Kroll errang seinen 33., Leut⸗ nant Veltjens seinen 24. und 25., Leutnant Laum ann seinen 21., 22. und 23., Leutnant Auf fart seinen 21. Luftsieg.

Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.

An der Vesle wurden Angriffe des Feindes zwischen Fismes und Courlandon abgewiesen. In der Cham⸗ pagne westlich der Straße Somme Py Souain Teil⸗ kämpfe, in denen wir Gefangene machten.

Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

Berlin, 11. August, Abends. (W. T. B.) An der Schlachtfront zwischen Anere und Oise sind heftige Angriffe des Feindes gescheitert.

Am dritten Tage ihrer en. sind die Franzosen zum frontalen Angriff auf die deutsche Front zwischen Mont⸗ didier und der Matz geschritten. Da es auch hier sich um kein festes Stellungssystem, sondern nur um eine ,, Verteidigungsanlage handelt, sind die deutschen Hauptkräfte in ein günstigeres Kampfgelände zurückgenommen. Die fran⸗ zösischen Angriffstruppen, die nach starker Artillerievorbereitung unter Begleitung von Tanks vorbrachen, stießen lediglich auf Nachhuten, deren Maschinengewehre jedoch dem Gegner so empfindliche Verluste zufügten, daß seine Angriffe üherall zum Stehen kamen. Nach blutigster Abwehr der französischen Anstürme, die unter schwersten Verlusten schon vor unseren Nachhutlinien zusammenbrachen, konnten sich die deutschen Nachhuten wohlgeordnet mit ganz geringen Verlusten und ohne Einbuße an Material vom Feinde lösen und über die im Heeresbericht genannte Linie zurückziehen. Nördlich der Aore setzten die Engländer und Franzosen rück⸗ sichtslos stärkste Kräfte ein, um nach Süden zu den sich zwischen Apre und Matz neugruppierenden deutschen Truppen doch noch in den Rücken zu kommen und um nach Norden u durch Zertrümmerung des deutschen Widerstandes zwischen eben und der Somme die deutsche Ancrefront aufzu⸗ Schwerste Menschenopfer sowie massenhafter Verlust von Tanks, die zu Dutzenden zerschossen und, verbrannt vor den deutschen Linien liegen, brachten die Entente⸗ truppen ihrem Ziele nicht näher. Die gegenwärtig zwischen Anere und Maß entbrannten Kämpfe sind nicht nach dem augenblicklichen Geländegewinn oder ⸗Verlust zu werten, sondern es handelt sich um eine Bewegungsschlacht größten Stils, die infolge der deutschen menschensparenden Kampfes weise schwer ersetzbare Lücken in die besten Kampftruppen der Entente reißt, die deutschen Truppen dagegen zu künftigen Aufgaben kampf⸗ kräftig erhält.

Am Vormitiag des dritten Angriffstages beschränkten sich die Engländer zwischen Ancre und Are auf Teil⸗ angriffe nördlich der Somme sowie östlich und südöstlich von Rozieres. An heiden Stellen wurden ste abgewiesen. Ihre um 11 Uhr 30 aus Morlancourt vorbrechenden Sturmwellen mußten wieder zurückgehen, die in den Waldstücken nördlich der Somme bereltgestellten englischen Reserven wurden von der deutschen Artillerie zusammengeschossen. Am Nachmittag griffen die Engländer von der Römerstraße bis an die Avre mit starken Krästen unter Einsatz zahlreicher Tanks an. Bis in die Abendstunden wiederholte der Engländer immer wieder von neuem seine Annriffe, die teilweise im Ahwehrfeuer, teilweise im Gegenstoß zurückgeschlagen wurden. Um 7 Uhr 30 gingen die Engländer auch nördlich der Somme von neuem zum Angriff über. Mit größter Erbitterung suchten sie hier immer wieder von neuem eine Entscheidung zu erzwingen. Doch ver⸗ geblich fuhren ihre Tankgeschwader vor, um der Insanterie den Weg zu bahnen. Der größte Teil wurde zusammen⸗ geschossen, die übrigen kehrten um. Um 1 Uhr 30 Nachts versuchten es die Eagländer beiderseits der Straße Bray Corbie abermals mit einem Tankangriff, der jedoch wiederum abgewiesen wurde.

rollen.

Großes Hauptquartier, 12. August. (WB. T. V.)

Westlicher Kriegsschauplatz.

Zwischen Mser und Anecre scheiterten mehrfach Teilvor— stöße des Feindetz. Nörd ich der Lys schlugen wir einen stärkeren englischen Angriff zurück.

An der Schlachtfront führte der Feind am frühen Morgen heftige Angriffe nördli der Somme und zwischen Somme und Lihons. Sie wurden meist im Feuer, teilweise im Gegenstoß abgewiesen. Bei den Kämpfen um Lihons stieß der Feind über den Ort hinaus nach Osten vor. Unser Gegenangriff warf ihn bis an den Nord⸗ und Ostrand des Dorfes wieder zurück.

eftige Teilkämpfe zwischen Lihons und der Aore.

Südwmestlich von Chaulnes griffen wir den Feind an und nahmen Hallu. Beiderseits der Straße Amiens Roye wiesen wir feindliche Angriffe ab. Zwischen Avre und Oise dauerten starke Angriffe des Feindes bis zur Dunkelheit an. Sie sind völlig gescheite rt. Besonders schwere Verluste erlitt der Franzose bei Tilloloy. Durch nahes Heranhalten seiner Artillerie, die den Panzerwagen dicht auffolgte, suchte er hier den Durchbruch zu erzwingen. In⸗ fanterie und Artillerie schossen den Feind vor unse ren Linien zusammen.

Gestern wurden 17 feindliche Flugzeuge und 4 Fesselballone abgeschossen. Leutnant Udet errang seinen 49., 50, 51. und 52., Leutnant Freiherr von Richt⸗ hofen seinen 38., Leutnant Veltjens seinen 26., N. und 28. Luftsieg.

Im Juli wurden an den deutschen Fronten 518 feind⸗ liche Flugzeuge, davon 69 durch unsere Flugabwehrgeschütze, und 36 Fesselballone ahgeschossen. Hiervon sind 239 Flugzeuge in unserem Besitz. Der Rest ist jenselts der gegnerischen Stellungen erkennbar abgestürzt.

Wir haben im Kampf 129 Flugzeuge und 63 Fessel⸗ ballone verloren. r

Der Erste Generalquartiermeister. Luden dorff.

Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht. Wien, 10. August. (W. T. B) Amtlich wirb gemeldet: Italienischer Kriegsschauplatz.

An der venetianischen Gebirgsfrent kam es gesiern wieder zu großeren Infanteriekämpfen. Zwischen Cano ve und ᷓ1sk g! gingen in den frühesten Morgenstunden Entente⸗ truppen nach einem gewaltigen Feuerschlag in dichten Wellen zum Angriff über. Die feindlichen Sturmkolonnen wurden üherall unter schweren Verlusten geworfen. Wo es ihnen vorübergehend gelang, in unseren Linien Fuß zu fassen, trieben wir sie im Gegenstoß zurück. 3

Ebenso scheiterten alle Versuche des Feindes, sich im Asolonegebiet auszubreiten, an dem tapferen Widerftand unserer Truppon. An den anderen Frontteilen Artillerle⸗ und Patrouillengeplänkel. .

: Keine besonderen Ereignisse. . Albanien: Keine beso r eh fe Generalstabes.

Wien, 11. August. (W. T. . Amtlich wird gemeldet:; Auf der Hochfläche der Sleben Gemeinden wieder⸗ holten die Enlentetruppen gestern früh ihre schlagartigen An⸗ griffe. Das Kampffeld dehnte fich von Canove bis in den Kaum des Col del Rosso aus. Der Feind wurde nach erbittertem Ringen überall zurückgeworfen und erlitt fehr schwere Verluste. Es wurden Engländer, Franzosen und Jialiener gefangen. Unter den tapferen Verteidigern falt den ungarischen Regimentern 82, 101 und 138 besonderer An— teil am Erfolge zu. Sonst weder an der italienischen Front

in Albanien Eielgnisse von Belang. noch in 4 banien eign sse Der Ehn per Generalstabes.

Bulgarischer Bericht. * Sofia, 10. August. (B. T. B.) Amtlicher Bericht vom

9. August. 3 .

Mazedonische Front: Bei den Skum biguellen zer⸗ streufen unsere Posten mehrmals durch Bomben feindliche Erkundunggsabteilungen. Nördlich von Bitolia und in der Moglena⸗Gegend war das beiderseitlge Artilleriefeuer zeü⸗ weise heftiger. Nördlich von Doj ran kurze Feuerüberfälle des . auf das Vorgelände. Südlich des Unterlaufes der Strum a zerstreute unsere Artillerie mehrere grlechlsche

Infanterleabteilungen.

rkischer Bericht. ö .

Konstantinopel, 9. August. (W. T. B.) Tagesbericht. Palästinafront: An der Eisenbahn Luff Tul Kerm wurbe eine starke feindliche Aufklärungsabteilung blutig abge⸗

wiesen. Bei geringem AÄrtilleriefeuer lebhafte Fliegertätigkeit . der ganzen Front. Aufständische, die sich im Rücken

unferer im Hedschas kämpfenden Truppen festgesetzt hatten,

wurden nach hartem Kampf in die Flucht geschlagen. Ostfront: Südlich des Urmiasees haben wir Mijan⸗ duab besetzt. . Auf den übrigen Fronten ist die Lage unverändert.

Konstantinopel, 10. August. (W. T. B.). Tages bericht. gt ne 3 , n, Artillerle⸗ und Flieger⸗ tätigkeit geringer Stärke. ben wi na . Kampfe eine starke Abteilung Aufständischer. Ein feindlicher Einsitzer wurde . Luftkampf bei Aneß zur Landung gezwungen. Am 7. August eröffneten Rebellen ein starkes Maschinengewehr⸗ und Geh aßen auf unsere Stellungen südlich Madno. Ihr beabsichtigter Angriff kam in unsetem Abwehrfeuer nicht zur Entwicklung. Bei Bir el Masch vorfühlende feindliche Kamelreiter zogen sich vor unserem Ariilleriefeuer zurück. Ein zwischen Tebut und Hadsie gegen die Hedschas bahn gerichteter feindlicher Vorstoß wurde durch unsere wachsamen Postierungen abgewiesen. Ostfront: Unsere Bewegungen südlich des Urmiasees nehmen den geplanten Verlauf. K An den übrigen Fronten nichts Neues.

Der Krieg zur See.

10. August. (B. T. B) X an der Ostküste Englands versenkten unsere aus stark gesicherten Geleitzügen

Berlin Kanals unb U⸗Boote, zum Teil 15 000 Br.⸗R.⸗ T. ; Der Chef des Admiralstabes der Marine.

Berlin, 11. August. (B. T. B) Amtlich. Neue U⸗Bootserfolge im Mittelmeer. 4 bewaffnete Dampfer von zusam men etwa 17 000 Br. R.⸗T. ;

Der Chef des Admiralstabes der Marine. ;

Nr. b des . Amtsblatts des Reichspostam ts. hat folgenden Inhalt: Verfügungen: Neue Postagenturen im Postgebiet Ob. Ost; Telegrammperkehr mit DOesterieich; Aenderung des Um—⸗ rechnungsverhältnisses für Postanweisungen nach der Türkei; Umsatz⸗ steuergesetz; Vertaufspreis der Aniwortscheine für das Augland. Nachrichten. .

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage)

2 *

Familiennachrichten.

Verlobt: Frl. Elisabeth Fürstner mit Hrn Hauptmann im Generalstabe Joachim Leder (Nieder Peilau, SchlösselhoN. Verehelicht: Hr. Major Kurt Roberi⸗Tornow mit Frl. Glsela Freiin von Schlichting (Wierzbiczany). . Geboren: Cin Sehn: Hrn. Hauptmann von ling Gestorben: Frau Camilla Bumm, geb. Engelhard Frau Sophie Kundt, geb. Andreae Berlin).

*

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charloltenbu rn. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle,

Rechnungsrat Mengering in Berlin

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering in Berlin. Druck der ö Buchdruckerei und Verlagsanstalt. . Berlin, Wilhelmstraße 32. 6 ö Fünf Beilagen. *

5 . 3

Bei Maan vertrieben wir

Westlich des

Deutscher Neichsanzeiger

und

Königlich Preußischer Staatsanzeiger.

Aer Bejngspreis beträgt vierteljährlich 9 „. Alle Rostanstalten nehmen Bestellung an; für gerlin anßer den Rostanstalten und Feitungsuertrieben fur Kelbstabholer auch dir Königliche Geschäftastellr sw. 48, Wilhelnistr. 82.

Einzelne um mern kosten 25 KHf.

Anzeigenpreis für den ganm einer h gespaltenen inheitszeile

310.

SO Bf., einer a gespalt. Einheits zeile 95 Pf. MHAnßzerdem wird anf den Muzeigenpreis ein Tenernugszuschlag von 20 v. G. erhoben.

Anzeigen nimmt anz

dis Räöntaliche Geschäftsftelle des Reichs⸗ und Staatsanzeiger s

Berlin 8w 48, Wilyhelmstraße Nr. Sz.

Berlin, Dienstag,

m :

Inhalt des autlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛc.

Dentsches Reich. nennungen ꝛc.

Hesetz zur Herauziehung von Heeresunfähigen zum mililärischen

Aibeitsdienste.

e ,, betreffend die Fassung des Schaumweinsteuer⸗ gesetzes. Bekanntmachung, betreffend Ergänzung des 8 9 des Bundes⸗

rats beschlusses vom 256. März 1914.

,, betreffend Anleihen der Bayerischen Vereins⸗ ank, der Bayerischen Handelsbank und der Bayerischen ypotheken⸗ und Wechselbank in München.

slushebung eines Handels verbots. Handelsverbose. llnzeige, betreffend die Ausgabe der Nummern 109 und 110 des Reicht Gesetzblatts.

Erste Beilage:

lebersicht der Prägungen von Reichzz]ünzen in den deutschen Münzstätten bis Ende Juli 1918.

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakternerleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. . . lufhebung von Handelsverbolen. Handelsverbot.

8

. Amtliches.

ein . König haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen Reurat Kickton, vortragendem Rat im ministerum der öffent ichen Arbeiten, den Roten Adlerorden ritter Klasse mit der Schleife, dem Rentmeister, Rechnungsrat Wol fowsky in Saar⸗ ouls, dem Eisenbahnobersefretär a. D., Rechnunggrat Mertz a n Tilsit, dem , rennt 9. D.. Rechnungsrat ichtherz in Wiesbaden, dem Oberstadisekretär a. D. Sternberg in Düssetdorf und dem Kriminalpoltzeiinspekior 6 effler in Königsberg i. Pr. den Roten Adlerorden vierter asse, dem Hofbaurat Bohne in Potsdam den Königlichen üronenorden zweiter Klasse, dem Landgerichtsdirektor a. D., Geheimen Justizrat Dr. Pusch in Oybin, Könlgreich Sachsen, und dem Rent⸗ eister a. D.. Rechnungsrat Scholtz in Münsterberg den stöniglichen Kronenorden drüter Klasse, dem Lehrer Fries in Westerlaud auf Sylt den Adler r Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern. dem Marinewerkführer a. D. Schmidt in Kiel Ellerbeck nd dem Reichsbankgeldzähler a. D Rabe in Münchingen, ürttemberg, das Verdienstkreuz in Silber, dem Waffenmeister a. D. Adler in Hannover das Kreuz z Allgemeinen Ehrenzeichens, dem Kirchenkassenrendanten und Standesbeamten Walther Schwemsal, Kreis Bitterfeld, dem Aufsebher a. D. Thäsier Weißstein, Kreis Waldenburg, dem Hofmeister Kühne in Froß Quenstedt, Landkreis Halberstadt, dem Puddelmeister Feldmann in Allenbach, Kreis Sirgen, dem Hauer Pätzold Langwaltersdorf, Kreis Waldenburg, und dem Bergin validen , in Waldenburg i. Schlef. das Allgemeine Ehren⸗ ichen, dem bigherigen Winkelschmied Witzleben in Kiel⸗ haarden, dem bisherigen Schmiedevorarbeiter Da beler, dem isherigen Schmied Hagenow, dem bisherigen Modelltischler ybreyer und dem bisherigen Hobler Doofe, sämtlich in sistringen, Oldenburg, und dem bisherigen Tischler ,, in Danzig das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze hwie dem Leutnant von der Osten, den Leutnants der Reserve sckermann und Holländer, dem Leutnant der Landwehr andm ann, dem Gefreiten der Reserve Berte, dem Land⸗ dehrmann Schulz, dem Kanonier Winheller, dem Krast⸗ nhrer Looft, dem Lotsenkommandeur Leppert in Memel, em Brandmeister Diplomingenieur Dobbert, dem Ober⸗ kuerwehrmann Let te und dem Feuerwehrgefreiten Rodats, imtlich in Posen, und dem Hadchalter Gerhardt in Cassel ie Rettungsmedaille am Bande zu verleihen.

Seine Majest at der König haben Allergnädigst geruht: dem Königlich sächsischen Generalmajor For tmüller die n n, Krone zum Roten Adlerorden zweiter Klasse mit ochwertern, . .

dem Königlich bayerischen Kriegsgerichtsrat von Oel—⸗ afen den Roten Ablerorden vierter Klasse am schwarz— eißen Bande,

dem Königlich württembergischen Staats minister des en Dr. von Köhler den Königlichen Kronenorden erster

n

dem Königlich bayerischen Generalmajor Held den König—⸗ lichen Kronenorden zweiter Klasse mit dem Stern und Schwertern, dem Königlich bayerischen Obersten rn und dem Königlich würtlembergischen Obersten Nick den Königlichen Kronenorden zweiter Klasse mit Schwertern sowie dem Königlich sächsischen Oberstleutnant z. D. Boden, dem Königlich bayerischen Major Stollberg er, dem König— lich sächsischen Major Stengel, den Koͤniglich württem— bergischen Majoren Baumann und Eberhard, den Köniag—⸗ lich bayerischen Haupilenten Ehrenreich, Fischach und Koller, den Könsglich württembergischen Hauptleuten Preu, Goßrau, Krengel und Oppermann, dem Königlich württembergischen Hauptmann der Reserve Schlipf, dem Könialich ,. Oberleutnant Buhle und dem Königlich württembergischen Oberleutnant der Reserve Stolch das Kreuz der Ritter des Königlichen Hausordens von Hohen— zollern mit Schwertern zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Staatsminister und Minister des Innern Dr. Drews

die Erlaubnis zur Anlegung des von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zur Lippe ihm verliehenen Kriegeverdtenstkreuzes am weißen Bande zu erteilen.

Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht:

dem Geheimen Regierungsrat Dr. Arnol di, vortragendem Rat im Reicheschaftzamt, und dem Rechnungerat Pfannen stiel daselbst die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtyreußischen Orden zu erteilen, und zwar ersterem: des Offizterkreuzes des Kaiserlich Oesterreichischen Franz Joseph— ordeng, letzterem: des Großherrlich Türkischen Ssmants⸗ ordens vierter Klasse. 1

Deutsches Reich.

Der Kaufmann Adolf Altorfer, der Kaufmann Georg Boeckel, der Bierbrauereidirektor Paul Burger, der Bank⸗ direktor, Kommerzienrat Karl Engelhorn, der Getreide⸗ händler Edmund Isrgel, der Fabrikant, Diplomingenieur Eugen Jacoby, der Direktor des Elektrizitätswerks Alfred Loewe, der Kaufmann Josef Mennrath, der Salinendirektor Dr. Julius Schaller, der Kaufmann Renatus Woehrlin, sämtlich in Straßburg, sind zu Handelsrichtern bei dem Land⸗ gericht in Straßburg sür die Zeit vom 1. Oktober 1918 bis Ende September 1921 ernannt worden.

Ge setz zur Heranziehung von Heeretsunfähigen zum l garn schen Arbeits dienste. Vom 1. August 1918.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2e. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrais und des Reichstags, was solgt:

§1 Während des jetzigen Krieges können Wehipflichtige, die infolge eines strafgerichtlichen Urteils zum Dienste im Heere und in der Marine unfähig sind, zum militärischen Arbeitsdienst in besonderen Verbänden herangezogen werden. Auf sie finden die für die Personen der zweiten Kasse des Soldatenstandes geltenden gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. 9

§ 2 Die Ausführungsbestimmungen werden vom Kaiser erlassen.

§8 3 Das Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft und kommt in Bayern nach näherer Bestimmung des Bündnisvertrags ,. 23. November 1870 (Bundes⸗Gesetzbl. 1871 S. 9) zur An⸗ wendung.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.

Gegeben Großes Hauptquartier, den 1. August 1918. (Siegel.) Wil h el m. Dr. Graf von Hertling.

Bekanntmachung, betreffend die Fassung des Schaumweinsteuergesetzes.

Vom 8. August 1918.

Auf Grund des Artikel 9 des Gesetzes vom 26. Juli 1918 zur Aenderung des Schaumweinsteuergesetzes (Reichs⸗-Gesetzbl. S. 847) wird die Fassung des Schaumweinsteuergesetzes nach⸗ siehend bekannt gemacht.

Berlin, den 8. August 1918.

Der Reichskanzler.

Im Auftrage: Schiffer.

für Fehlmengen ist abzusehen,

T

Schaum weinsteuergesetz Vom 26. Juli 1918

§1

Schaumwein aus Traubenwein, aus Obst⸗ oder Beerenwein (Fruchtwein) sowie alle schaumweinähnlichen Getränke unterliegen, sofern sie zum Verbrguch im Inland bestimmt sind, einer in die Reichskasse fließenden Verbrauchsabgabe (Schaumweinsteuer).

Schaumwein im Sinne dieses Gesetzes sind alle der Schaum— weinsteuer unterliegenden Getränke.

Die Schaumweinsteuer beträgt:

a) für Schaumwein, der aus Fruchtwein ohne Zusatz von

Traubenwein hergestellt ist, sechzig Pfennig für jede Flasche, b) für anderen Schaumwein und schaumweinähnliche Getränke drei Mark für jede Flasche.

Für jede halbe Flasche ist die Hälfte und für jede kleinere Flasche ein Viertel der auf die Flasche entfallenden Steuer zu entrichten.

Als ganze Flaschen werden alle Schaumwein enthaltenden Um— schliehungen mit Raumgehalt über 425 bis 850 Kubikzentimeter be— handelt; Umschließungen mit Raumgehalt über 230 bis 425 Kubik— zentimeter gelten als halbe Flaschen. Der Bundesrat ist ermächtigt, sür Umjchließungen mit Raumgehalt über 850 oder unter 120 Kubik— zentimeter besondere Steuersätze unter Zugrundelegung der Einheitssätze des Abs. 1 festzusetzen. 83

Die Schaumweinsteuer ist vom Hersteller des Schaumweins mittels Anbringung eines Steuerzeichens an der Umschließung zu ent⸗ richten, bevor der fertige Schaumwein aus der Erzeugungsstätte ent sernt oder innerhalb derselben getrunken wird. Für den aus dem Ausland eingehenden Schaumwein ist die Steuer neben dem Ein gangszoll und zugleich mit diesem vom Einbringer zu entrichten. Die näheren Bestimmungen über die Form, die Anfertigung, den Vertrieb und die Art der Verwendung der Steuerzeichen trifft der Bundesrat. Er stellt die Voraussetzungen fest, unter welchen für verwendete Steuerzeichen ein unentgeltlicher Ersatz und für noch nicht verwendete Steuerzeichen ein unentgeltlicher Umtausch oder eine Rückzahlung ge— währt werden darf. Steuerzeichen, welche nicht in der vorgeschriebenen Weise verwendet worden sind, werden als nicht vorhanden angesehen.

Der Bundesrat kann im Falle des Bedürfnisses die Versteuerung noch den Sätzen des 52 unter Befreiung von der Verwendung von Steuerzeichen auf Grund einer besenderen Buchführung und der sonst erforderlichen Sicherungsmaßnahmen gestatten.

Die Anbringung eines Steuerzeichens ist nicht erforderlich, wenn der Schaumwein vor der Entnahme aus der Erzeugungsstätte zur Ausfuhr unter amtlicher kostenfreier Kontrolle angemendet wird.

Gegen Sicherheitsbestellung ist die Schaumweinsteuer für eine lt von wenigstens neun Monaten zu stunden. Für eine Frist is zu drei Monaten kann sie aach ohne Sicherheitsbestellung gestundet werden. ;

§ 4 Der Bundesrat kann darüber Bestimmung treffen, daß auf in das Ausland geführten deutschen Schaumwein eine entsprechende Vergütung gewährt wird für verauslagten Zoll auf zur Herstellung dieses Schaumweins verwendeten ausländischen Rohwein.

§8 5 Für versteuerten Schaumwein, der als Probe unentgeltlich ab⸗ gegeben oder der dem Hersteller vom Empfänger als unbrauchbar zur Verfügung gestellt wird, erhält der Hersteller nach näherer Bestim— mung des Bundesrats eine Vergütung der Steuer. §6 Ansprüche auf Zahlung und Erstattung von Schaumweinsteuer verjähren in zwei Jahren von dem Tage des Eintritts der Sieuer— pflicht oder der Steuerentrichtung. Der Anspruch auf Nachzahlung hinterzogener Steuer verjährt in drei Jahren. 587 Wer Schaumwein herstellen will, hat vor der Eröffnung des Betriebs der Steuerbehörde einen Grundriß und eine Beschreibung der Betriebs- und Lageriäume sowie der damit in Verbindung stehenden oder unmittelbar daran angrenzenden Räume vorzulegen. Diejenigen Räume, welche zur Lagerung von fertigem unver⸗ steuerten Schaumwein dienen sollen, bedürfen der Genehmigung der

Steuerbehörde.

Räume, in denen der Ausschank oder der Verkauf von Schaum- wein in einzelnen Flaschen betrieben wird, müssen auf Verlangen der Steuerbehörde von den Lagerräumen für fertigen unversteuerten Schaumwein derartig getrennt sein, daß Schaumwein nicht anders als auf offener Straße in sie übergeführt werden kann.

588 Jeder Wechsel im Besitz einer Schaumweinfabrik ist der Steuer— behörde binnen einer Woche vom neuen Besitzer anzuzeigen. Gesellschaften, welche Schaumwein herstellen, und Inhaber von Schaumweinfabriken, die den Betrieb nicht selbst leiten, haben der Steuerbehörde diejenige Person zu bezeichnen, welche als Betriebs- leiter in ihrem Namen und Auftrag handelt.

§ 9

Fertiger unversteuerter Schaumwein darf nur in den dazu ge⸗ nehmigten Lagerräumen gelagert, behandelt und vemackt werden. Ueber Zu! und Abgang desselben sind nach näherer Anordnung des Bundesrats Anschreibungen zu führen, welche der Beftimmung' der Steuerbehörde entsprechend aufzubewahren und den Beamten zugänglich zu halten srnd,

Die Bestände sind von Zeit zu Zeit amtlich festzustellen und mit den Anschreibungen zu vergleichen. Von der Erhebung der Steuer ü in, wenn und soweit dargetan wird, daß eine Steuerhinterziehung nicht stattgefunden hat, sondern daß die Fehlmengen auf andere, eine Steuerschuld nicht begründende nean lr zurückzuführen sind.