1918 / 192 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 15 Aug 1918 18:00:01 GMT) scan diff

Riechen an einer Blume. Der Zug vom Drachen- oder Riesentäter, der die Königstochter errettet. wie er im Zweibrüdermärchen vor— kommt, klingt schon in der Andromeda⸗Sage durch.. Sorann enthält das Märchen auch die Sage von den Blutsbrüdern. Beide Kinder sind zugleich und wunderbar geboren. Das Wahrzei bei ihrer Trennung, das in den Baum gestoßene Messer, entspricht den Goldbechern des Amicus und Amelius. Der eine nimmt des andern Stelle ein zu Haus und bei seiner Frau, doch trennt er ihr Lager durch das Schwert. Die Krankheit, die den einen befällt und ihn aus der Gesellschaft der Menschen treibt, ist hier der Zauber der Hexe, der zu Stein macht und welchen der andere wieder aufhebt.“ iese arische Theorie hat lange Zeit die Märchenforschung beherrscht und die wunderlichsten Auswüchse getrieben. Sie wurde rund ein halbes Jahrhundert nach dem Erscheinen des erslen Bandes der Grimmschen Sammlung von der indischen Theorie abgelöst. Im Jahre 1859 trat der Göttinger Sanskritforscher Theodor Benfey mit einer Behauptung auf, die einen vollkommenen Umschwung der Anschauungen verursachte. Er sprach dem deutschen Volksmärchen den Charakter eines selbständigen Erzeugnisset ab und erklärte es als Entlehnung aus dem Märchenschatz der Inder. Aus Indien seien die Märchen zur Zeit der Kreuzzüge und in den folgenden Jahrhunderten nach dem Abendland gewandert und hätten infolge ihrer Vortrefflich— i die wenigen einheimischen Geschichten, die etwa vor ihnen vor— anden gewesen seien, verdrängt. Benfeys Anschauung von Indien als der Urheimat der Märchen fand rasch Anklang. Das Neue in Benfeys Behauptungen gegenüber der Meinung Grimms war zunächst eine beträchtliche Herabsetzung des Alters der Maͤrchen. Während Grimm sie in der grauen Vorzeit entstanden glaubte und sie darum als einzigartige und um ihrer Einzigartigkeit willen überaus wertvolle, unersetzlich kostbare EGibstäcke des Geistes lebeng unferer Ahnen ansah, rückte Benfey ihren Ursprung in die geschichtliche Zeit herab. Er nahm ihnen damit gerade das, was ihnen in den

Augen der älteren Forscher ihren hohen Wert verlieb, und indem er

sie ihrer geheimnisvollen mystischen Hülle entlleidete, versetzte er fie in die nüchterne Wirklichklichkeit des Alltagslebens. . .. So liebgeworden die Vorstellungen auch waren, die Benfey zerstörte, die Märchenforschung mußte sich entschließen, sie aufzugeben, fobald die indische Theorie der Nachprüfung standhielt. Die großen Fort⸗ schritte, die die Völkerkunde vor allem unter der Führung von Adolf Bastian machte, erweiterten auch den Gesichtskreis der Märchenforscher. So stieß man bei den Griechen auf Märchen, die weit älter waren als die großen indischen ö und bis über das 2. Jahrhundert v. Chr. zurückreichten. Ferner kamen Märchen aus der Neuen Welt zu uns, die eine überraschende Übereinstimmung mit den indi⸗ schen Märchen zeigten. Vann lernte man auch die Märchen der afri⸗ fanischen und australischen Urvölker kennen und fand bei ihnen dieselbe starke Aehnlichkeit mit unseren Märchen. Wenn es schon für Grimms Behauptung vom Zusammenbang zwischen Mythus und Märchen, etwa des Hweibrüdermärchens mit der Sigurdsage, eine unüberwind⸗ liche Schwierigkeit bedeutete, daß das Märchen als Ganzes nicht nur seine Motive für sich, sondern auch ihre Verflechtung miteinander schon in Aegrpten um 1500 v. Chr. anzutreffen ist, so hätte man bei der Verwandtschaft, die man jetzt zwischen griechischen und indischen, zwischen australischen, afrikanischen und westeuropäischen Märchen entdeckte, eine Wanderung der Märchen von Indien nach Amerika und um die ganze Welt annehmen müßssen, um Benfeys indische Theorie zu retten. Waren aber beide Theorien mit der um— fassenderen Kenntnis des Weltmärchenschatzes nicht mehr vereinbar, so. mußte man eine neue Lösung suchen. Sie war ebenso einfach wie grundstürzend: weder die Inder noch das arische Urvolk haben das Märchen geschaffen; es hat überhaupt keine begrenzte Heimat; es ist überall entstanden. Literatur.

Kurze Anzeigen . neu erschienener Schriften, deren Besprechung vorbehalten bleibt. Cinsendungen sind nur an die e ff, helm str. 32, zu richten. Rücksendung findet in keinem Falle statt.

sch Im Verlage von Quelle C Meyer, Leipzig, sind er—

ienen: . .

ö . . Boberbahn. Roman von Kurt Felscher. Geh. 450 ,

geb; ; 5 Von Chr. J. Klumker. 150 46.

ö. ie Religion unserer Erzieher. Von W. Herrmann.

20 s. J . Die Sedimentärgeschiebe des norddeutschen Flach⸗—

landes. Von Kurt Hucke. Geh. 3, 30 A4, geb. 4 60 SJ.

; k Von D. Dr. G. von Nohden. Geh. 4. 20 z,

ge . 6b.

Die französische Schule und der Weltkrieg. Von

. Rühlmann. 220 .

Wild gem üseVe, Wild früchte, Wild te e. Anweisung

zu sachgemäßer Behandlun und Verwertung und Anleitung zum

Bestimmen der wichtigften hierher gehörigen Gewächse. Von Eugen

Gramberg. 1.20 .. .

Land⸗ und Forstwirtschaft. Sanatenstand in Dänemark.

Ueber den Stand der Saaten vom 1. August wurde unterm 5. August folgendes veröffentlicht:

Die Lage hat sich seit der letzten Berichterstattung im allge⸗ meinen wiederum zum Teil gebessert: , . auf den JInseln: 1, . , 1 8.

642 4

z

Dr.

. in Jütland: Kornfrüchte: 1 h. 8. 1.7. 165.7. Weizen..

Roggen. : Gerste⸗· Hafer 6 Mengkorn.

Hülsenfrüchte —— 3,

Die Wintersaat wird nun als gute Mittelernte beurteilt, das⸗ selbe ist mit der Gerste in Jütland der Fall, die übrigen Kornfrüchte nähern sich stark einer Mittelernte. .

Buchweizen, der nicht mit in die Statistik aufgenommen ist, verspricht eiwas unter Mittelernte zu werden.

Wurzel⸗ auf den Inseln: früchte: 1 Kartoffeln. Mohrrüben . Runkelrüben Kohlrüben . Turnips. Jucker rüben .

Der Regen und das mildere Wetter sind den Wurzelftüchten zu gute gekommen, zumal für dieselben ja noch Entwicklungsmöglichkeiten bestehen. Die Kartoffeln versprechen über Mittelernte, nament⸗ lich in Jütland, die Mohrrüb en versprechen fast Mittelernte, die Runkelrüben stellen etwas über Mittelernte auf den Inseln und etwas unter Mittelernte in Jütland in Aussicht. Am schlechtesten stellen sich die Aussichten für Kohlñrü ben und Turnips.

Wiesenu. Gras⸗ auf den Inseln: in Jütland; ländereten: 15. 5. 1. 7. 165.7. 1. 8. 165. 6, 1.7. 15.7. 1. 8.

Mengenertrag von Ackerheu Wiesenhen ... Weiden

, ., von MM erhen⸗ Wiesenhen ...

3. 3. 3

* ö 9 3 3,

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5.

in Jütland: 15. 6.

D N C 0 0

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1

22 2.8 1,9

2,0 2.9 2, 0/

4,4 J 35 4, 1 3,3

2,1 3. 20

leitung, Wil

Qualitäts bezeichnungen: 6 vorzüglich gut, 8 eiwas über Mittelernte, 4 Mittelernte, 3 etwas unter Mittelernte, 2. mäßig, aber nicht schlecht, 1 schlecht. ;

2 des Kaiserlichen Generalkonsulats in Kopenhagen vom 6. August d. J.)

Theater und Musik.

Das Warschguer Ballett von der Großen, früheren Kaiser⸗ lichen, Oper in Warschau beginnt ein turzes Gastspiel am Sonn⸗ abend, den 24. August am Palastthegter am Zoo. Unter den Mitwirkenden befinden sich der erste Solotänzer Piotr Zaylich und die erste Solotänzerin der früheren Kaiserlichen Oper Valeria

Gnatowska. Mannigfaltiges.

Seine Majestät der Kaiser und Köni e n W. T. B.“ mitteilt, an die Mutter des an der Westfront tödlich verunglückten , , , Oberleutnants Loewen hardt nachstehendes Beileidstelegramm: .

„Zu Meiner großen Betrübnis erhalte Ich die Meldung von dem Tode Ihres Heldensohnes, des tapferen Führers der Jagd⸗ staffel 9 vom Geschwader Richthofen. Als schneidiger und taten⸗ froher Fliegeroffizier war es ihm vergönnt, Hervorragendes zu leisten. Gott tröste Sie in Ihrem großen Schmerze. Wil helm J. R.“

Auf Einladung der deutschen Regierung haben Vertreter des Groß grundbesißes und des mittleren Grundbesitzes der Ukraine in den letzten beiden Wochen eine Reise zum Studium der deutschen Landwirischaft durch Deutschland gemacht. . Auf dieser Reise besuchten die Großgrundbesitzer, wie W. T. B. be⸗ richtet, insbesondere das bei Staßfurt gelegene Kaliberg⸗ werk und verschiedene groß. Güter in der Näbe von Qued-⸗ linburg, Goslar, Poppenhurg und die landwirt— schaftliche Hochschule in Bonn. Die Vertreter des mittleren Grund⸗ besitzes besichtigten Bauerngüter im Oderbruch sowie genossen⸗ schaltliche Güter und Gestüte in Neustadt an der Dosse, ferner Zuchtanstalten im Kreise Leer und Emden und bei Bonn. Gestern abend hat im hiesigen Hotel Esplanade zu Ehren der Gäste aus der Ukraine eine kleine Abschiedsfeier stattgefunden, bei der sich die Reiseteilnehmer über die gewonnenen Eindrücke mit größter Be⸗ friedigung aussprachen.

Im Verlag von Hesse und Becker in Leipzig ist ein Taschen⸗ buch für Pilzsammler von Professor Ernst Walther mit 50 Bildern in 1 und 40 Federzeichnungen von Kunstmaler Arno Grimm erschienen (1,56 4 Das Büchlein enthält das Wichtigste, über Bau und Leben der Pilze, über ihre Formen, Ausführungen über die Bedeutung der Pilie im Haughalt der Natur und des Menschen, praktische Anweisungen zum Sammeln und zur Zubereitung der Pilze sowie Beschreibungen der wichtigsten ebzbaren und giftigen bezw. ungenieß⸗ baren Pilze unter Gegenüberstellung der Doppelgänger. Der sach⸗ kundige Text wird durch die guten Abbildungen aufs beste unierstützt. Das Taschenbuch wird seinen Benutzern in der bevorstehenden Haupt⸗ sammelzeit der Pilze treffliche Dienste leisten.

Die Spaxkasse der Stadt Berlin⸗Schöneberg. hat am 3. August dieseß Jahres 125 Millionen Mark Einlage⸗ bestand erreicht. Das ist während eines Zeitraumes von nur ie Monaten ein Zuwachs von abermals 5 Millionen Mark. Der Depositen; und Kontokorrentverkehr hat mit einem Bestande von 1816. Millionen Mart ebenfalls eine Zunahme von 1 Million im gleichen Zeitraum ergeben.

Mannheim, 13. August. (B. T. B) Wie die Neue Badische Landeszeitung? meldet, ist der Fliegerleutnant Hans Pippart aus Mannheim, Sieger in 21 Luftkampfen, gefallen.

Ham burg, 13. August. (W. T. B.) ig . Ueberfahrens des Haltesignais der Jugmeldestelle Weser Elbbrücke ist am 13. August, Nachts 2 Uhr, der von Harburg nach Wilhelmsburg fahrende Güterzug 9387 auf den im Gleis haltenden Arbeits bug. 19919 auigefahren. Vom Zugbegleitpersonal wurde die ia , Meta Schluntz aus . getötet, der

ugführer Becker, der Schaff ner Deckert jowie die Silfsschaffnerinnen Peters und Seewald sind leicht verletzt. Die Personenzuggleise . infolge des Unfalles auf etwa 12 Stunden gesperrt. Der Verkehr wird durch Umleiten der Züge über die Gütergleise aufrechterhalten. Die Untersuchung ist eingeleitet worden. .

Wien, 13. August. (W. T. ö. In der jüngst abgehaltenen Hauptversammlung des Reichsbundes deut scher Eisen— bahner wurde, wie die Blätter melden, eine Entschließung angenommen, die besagt, daß die deutschen Eisenbahner Oesterreichs jede Störung im Eisenbahnbetrieb als Angriff gegen den Rücken der Front, gegen das Leben der kämpfenden Brüder, gegen die helden⸗ hafte Wehr des deutschen Volkes an der Front und im Hinterlande hetrachten. Jeder Vertrauensmann und jedes Mitglied des Neichs⸗ bundes, beißt es in der Entschließung, ist verpflichtet, jeder Störung des Eisenbahnbetriebes rücksichtslos entgegenzutreten.

Wien, 14. August. (W. T. B.) Wie die „Politische Korre⸗ spondenz erfährt, wurde dem Berner Hilfskomitee für serbische Kriegsgefangene“ hon den Schweizer Delegierten, Oberst Noyer und Hauptmann Nichans, über die Zustände in den Lagern der serbischen und montenegrinischen Kriegsgefangenen und Zivilinternierten in Oester— reich- Ungarn ein sehr günstiger Bericht erstattet. Der Bericht bebt hervor, daß die Baracken große Ausdehnung haben, daß die ffiziere lvohnungen besser ausgestattet sind als die anderen und daß auch Erholungsstätten, Räume für Gymnastil und Leseläle bestehen. Der Gesundheitszustand ist überall gut, die Sanziätseinrichtungen sind achtunggebietend, überall herrscht vollkommene Reinlichkeit. In jedem Lager sind einheimische Aerzie tätig, von internierten serbischen und italienischen Militärärzten unter⸗ stützt. Dank der Tätigkeit der Lagerkommandanten und der Aerzte sind die Seuchen geschwunden. Im Groediger Spital richtete ein serbischer Offizier an die Delegierten die Bilte, der Welt folgendes mitzuteilen: Die Feinde behandeln uns mit Sorgfalt, wie man nur einen Freund behandelt.

Kiew, 13. August. (W. T. B.) In Sim fexopol ist die Gründung einer Untversität für die Krim erfolgt, die ihre Tätigkeit in wenigen Tagen beginnt.

Kopenhagen, 12. August. (W. T. B.) Hier haben stürmische Kundgebungen der Syndikalisten stattgefunden, wobei es zu recht bösartigen Kämpfen mit der Polizei kam.

Sandel und Gewerbe.

feste Haltung. 9 Nachfrage äußerte sich für eine Anzahl In⸗ dustriewerte, u. a. für Oberschlesische Eisen-Industrieaktien, ebenso für Russische Bankaktien. die Börse fest und blieb es bis zum Schluß. .

Der heutige K eine ruhige, vorwiegend

Im Veilquf war .

richtete, wie

1

Börse in Berlin (Notierungen des Börsenvorstandes)

vom 14. August vom 13. Angull fũr Geld Brief Geld Brief 100 Gulden

MS M ö 33 309 309 309 309 100 Kronen 1883

188 188 185

100 Kronen . 21 21 2121

100 Kronen 188 189 188 189

ö 100 Franken 151 191 1651 1611 ien⸗

Budapest loo Kronen 5a, 98 69 05 59 95 Bulgarien 100 Leva 79 79 79

Konstanti⸗ nopel 100 Piaster Barcelona 100 Pesetas

.

änemark Schweden Norwegen

799 21, 15 115

21,20 115

21,10 114

21,05

adrid und Madrid un un

Kutsberichte von auswärtigen Wertpapiermärkten. Wien, 13. August. (W. T. B.) An der heutigen Börse herrschte im Einklang mit Berichten von dem Budapester und dem Berliner Markt Zurückhaltung, wobei sich die Kurse zunächst noch ut behaupteten. Als aber im weiteren Verlaufe Abgaben jür ider en Rechnung erfolgten, trat ein e n, der leitenden Kulissenpapiere um 4 bis 8 Kronen ein; im Schranken blieb die Stimmung jedoch vorwiegend 6 Gefragt waren insbesondere Spinnerei⸗ und Kraftwagenwerte sowie bosntsche Eisenaktien. Dagegen waren die schweren Eisenaktien und Elbschiffabrtswerte schwaͤcher. Der Anlagemarkt war ruhig. ö Wien, 13. August. (W. T. W.) Amtliche Notierungen der Devisenzentrale. Berlin 165,80 G., 166,0 B., Amsterdam 513,85 G., 514,25 B., Zürich 250 650 G., 251350 Br. Kopenhagen 312,50 G, 313,50 B., Stockholm 352, 00 G., 353, 9 B., Christiania 315,00 G., 314.00 B., Konstantinopel 34 50 G., 35,25 B., Mark- noten 165,80 G., 166,29 B. . ö London, 12. August. (W. T. B.). 24 ½ Englische Konsols 57. 5 o / Argentinier von 1886 4 0sos 3 von 1889 60, 4 oo Japaner von 1899 3 o½9 Portugiesen 57, 5 0/4 Russen von 1966 614. 40/0 Russen von 1909 52, Baltimore and Obio Canadian Pacific —, Erie —, National Railways of Mexico 6, Penn sylvania ( —. Southern Pacifie —— Union Pacifie ——* United States Steel Corporation 115, Anaconda Copper —, Rio Tinto 69, Chartered 175, De Beers def. 155i, Goldfields 1119, Randmines z, 5 oo Kriegsanleihe 9451. 4 0o Kriegsanleihe 1023, 38 0 ο Kriegsanleibe 89. Privatdiskont 31/4, Silber n. ; Paris, 13. August. (W. T. B.) 5 oo Französische nleshe S7, 65, 3 o / ge elite Rente 61,95, 4 0/0 Span. äußere Anleibe 4 . b So Russen von 1906 64, 00, 3 69 Russen von 1896 39,10, 4 50 Türken unif. 64, 00, Suezkanal Rio Tinto 198090. Am sterdam,., 15. August. (B. T. B.) Fest, sah. nommen. Schiffahrtsweite. Wechlel auf Berlin 32.39, Wechsel auf Wien 1885. Wechsel auf Schweiz 48,0, Wechsel nuf Kopenhagen 60,38. Wechsel auf Stockholm 68, 90. Wechse auf New York 194,00, Wechsel auf London 9,24, Wechsel auf Paris 34, 534. 44 o Niederländische Stagtsanleihe 914, Ob. 3ogg Niederl, W. S. 68, Königl. Niederländ. Petroleum 5g, Holland⸗Amerika⸗Linie 397, Niederländisch⸗Indische Handelsbank 165. Atchison, Toveka Santa F 794, Rock Island Southern Pacifie 76, Southern Railway 203, Union ef. 3 Anaconda ng

12986, United States Steel Corp. 908, Französisch⸗Englische An-= leihe —, Hamburg⸗Amerika⸗Linie —. .

Kopenhagen, 13. August. (W. T. B.) Sichtwechsel auf Hamburg 53, 5), do. auf Amsterdam 166,28, do. auf London 15,18, do. auf Paris 56, 50. ; bear n ,, ,

Stecdholm, 13. August. M. T. B) Sichtwechsel auf Berlin 47, 25, do. auf Antsterdam 146.00. do. auf schweizer. Pläße 71,10, do. auf London 13,35, do. auf Paris 49, ).

New Hort, 12. August. (W. T. B.) 6 luß) Nach nicht einheitlichem Beginn fanden an der Fondsbörse lebhafte Käufe in Eisenbahnzn statt im Zusammenhang mit ren n ,. die man an den baldigen Abschluß der Vertraͤge mit der Regierung knüpft. Am Markte der Spezialwerte nahmen die Spekulantengruppen die Käufe wieder auf. Steels unterlagen jedoch stärkerem Abgabedruck. Der Schluß gestaltete sich unregelmäßig. Aktienmsatz 420 069 Stück. Geld: Fest. Geld auf 24 Stunden Durchschnistssatz ot, Geld auf 24 Stunden letztes Darlehen 6, Wechsel auf London (60 Tage) 473,00, Cable Transfers 477, 5, Wechsel auf Paris auf Sicht b, S9, 09, Silber in Barren 9g98, 3 υη Northern Pacifie Bonds 683, 4 o o Vereĩn. Staaten Bonds 1925 166, Atchison, Topeka u. Santa Fs S4z, Baltimore u. Ohio bb, Canadian Pacifie 1558, Chesapeake u. Ohio 57, Chicago, Milwaukee u. St. Paul 474, Denver u. Rio Grande 4, Illinois Central 97, Louisville u. Nasbpille 1143, New York Central 735, Norfolt u. Western 104, Pennsylvania 445, Reading 90, Southern Paeifie 4, Union Pacifie 1235, Anaconda enn, ki gina 664, United Staates Steel Corporation 11IIt, o. pref. 110. . ;

Kursberichte von auswärtigen Waren märkten. London, 12. August. (W. T. B.) Kupfer prompt 122. Bradford, 12. August. (W. T. B. Wollmarkt. Der

Handel mit Waren für bürgerliche Zwecke ist äußerst gering. New Jort, 12. August. (W. T. B.) (Schluß) Baumwoll loko n 32445, do. für August 29,43, do. für September 29 53. do. für Oktober 29,53. New Orleans loko middling 29, 265, Petroleum refined lin Cases)7 18,79, do. Stand. white in New Jork 16,50, do, in Tanks 8,25, do. Credit Palances et Oil City 405. Schmiglz prime Western 27,0, do. Rohe K Brothers * 86, . . Zentrifugal 6, 0b5, Weizen Winter 2373, Mehl Spring⸗Wheat clears 1130 —- 1150, Getreidefracht nach Liverpool nom. Kaffee Rio Nr.? loko 83, do. für September S, 34, do. für Ottober 8,46, do. für Dezember 8, 67. ö

Familiennachrichten.

Verlobt: Frl. Auguste Freiin von Schönau⸗Wehr mit Hrn. Re⸗ e ff, Oberleutnant d. Res. Ferdinand Frhr. von Lünmnck

Freiburg i. Br.). Vzrehelicht: Hr. Landrat a. D. Siegfried Frhr. von Richthofen Gäbersdorf mit Frau verw. Hedwig 6. von held J

Freiin von Rotenhan (Ober Faulbräch. t Geboren: Ein Sohn: Hrn. Oberleutnant Hang Klaug von Werder . Eine Tochter: Hrn. a ,, m General. tabe Hans Albert von Viebahn (Potsdam. ö Gestorben; Frau Clisabeth von Nasfau, geb. Hen

lottenburg). k k ,,

3 Schriftleiter: Direktor Dr. Tytol, Charlottenburg.

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle

Rechnungsrat R engering in 6

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin

Druck der Nordzzutschen Buchdruckerei und Verlageanst alt.

Berlin, Wilhelmstraße 32. . Zwei Beilagen: 2

8 5 , 5 . a 6 3

o os

Deutscher Neichsanzeiger

Und

Königlich Preußischer Staatsanzeiger.

Aer Reyngapreia beträgt vierteljährlich O .

Alt Rostanstalten nehmen gesiellung an; sür gerlin außer den Rostanstalten nnd Jeitungzurrtrieben für Relbstabholer auch die Königliche Geschästasteln Sw. 18, Wi he lẽmstr. 32.

Einzelne Aummern ko sten 28 R.

Mn 50

eigenpreis für den Ran einer 8 gespaltenen iaheitsgetle Le einer 8 gejpalt. Etuheits z cil- O 3. den Anzeigenpreis ein Tenernugsznuschlag von Bb b. D. erde en,.

erden wird anf

Anzeigen nimmt anz

vis Räantaliche Geschäftsstetle des Reichs. and Staatsaazezsers

192.

Jnhalt des amtlichen Teiles. DOrdengverleihungen ꝛc.

Deutsches Reich. mennungen ꝛc.

Belanntmychungen, hetr. Liquidation britischer und französischer Unternehmungen und von Unternehmungen Landesflüchtiger.

Bekanntmachung, betreffend Meldepflicht für gewerbliche Ver⸗ braucher von mindestens 19 t Kohle, Koks und Briketts monatlich im September 1918.

Betanntmachungen, benrgffend Zwangsverwaltung amerilanischer, englischer und französischer Unternehmmugen sowie Zwange⸗ verwaltung und Liquidation des Vermögens Landes fiüchtiger. dandels verbt i

SErste und Zweite Beilage:

heschluß, betreffend Auabürgerungen.

Sönigreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveranderungen. . 46. . bekannimachung, hetr. Erzeugerhöchstpreise für Gemüse und Obst. lufhebung eines Handelsverbots. Handels verbote.

—— —— —— 2 2 nn

AAuitliches.

elne Ma sestät der Könlg haben Allergnädigst geruht: dem Major Fange den Orden pour le mérite,

dem Generallenmngnt Neugebauer den Stern zum Roten

ldlerorden zwelter fKtlasse mit Eichenlaub und Schwertern, dem Generalmajor von Jena den Roten Adleror den veiler Klasse mlt Schwerlern, . 2 den , . Graf Jorck von Waxtenburg ad Stab er am, dem Major von der Armee Je ben s, dem major . D. Müller, den Hauptleuten Kuntze, Cun ze, [,,, und Meinardus, dem Hauptmann eserne Fraese; den Hauptleuten der Landwehr kaspe und Rühr, den Rutmeistern Poel und Finter, dem NMitmelster der Reserve Poll, den Ober⸗ eutnantsz Scharsen, Wosch und Thesing, den Ober— tnants der Neserve Dahm s, Hellmuih, Pfeifer nd Plü macher, den Leutnants Keul, Pohlmann, Gotzner, 'hreisig, Koch, Busse, Schlottmann, Kinzel und on Boetticher, den Leutnants der Reserve Simon, 'umplun, ,, Sellte, Morgenroth, Märtens, angauf, Keil, Söhlein und Schappacher und den seutnants der Landwehr Hein und Em ter das Kreuz der bitter des Königlichen Hausordens von Hohenzollern mit Schwertern soniii!⸗- den Offizier stellver tretern, n,, Baumgart und hefeldwebeln Maetschke, Schopp und Kambach, den dizefeldwebeln Krzikalla, Schütte, Nonnemann, stuschert, Grebendarf, Kwieczinski, Laubner, kramer, Lünenschloß, Pieper und Kirchenkamp, PVizefeldwebeln der Referve Zipfel, Schmidt, Rottsch, eck, Metzger, Sonnenberg und Fischer, dem Vize⸗ zachtmelfter Hauer, den Sergeanten der Reserve Bolanz, ugustin, Steiche, Przybylak und Franke, den Unter⸗ sfiteren Kahre, Otter und Fricke, den Gefreiten Rode nd Böhmer und dem Gefreiten der Reserve Niew el das

Militär⸗Verdienfltrenz zu verlelhen.

Deu nsches Reich. Der Bankvorstand Dr. Mül ler aus Duls burg⸗Meiberich.

. Bankassessor und Zweiten Vorstands beamten der Reichs⸗ aankstelle in Landberg a. W. ernannt wo den.

= Bekanntmachung, etreffend Ligulbation britischer Unternehmung en. Auf Grund der Verordnung, betreffend Liquidation . AUnternehmimgen. vom 31. Juli 1916 (Reichs⸗ Beseßbl. S. 871) habe ich die Siguidation der Parten—

teiligungen folgender brltischer Firmen angeordnet; —ᷣ Seed & er nue, an dem Dampfer

11 . arper K Co, Cardiff, an dem Dampfer

3 und. ö Armour, Glasgow, an dem Dampfer

2 Paula gimnderg! gul'l 6h. Themas W. Luise Leonhard . Wiquldator: Kaufmann C. Hermann Dammeyer, amburg, Brande twiete, Dovenhof 82a). Derlin, den 12 August 19188 Der Neichslangler (Reichs wirtschaftsamtz. Im Auftrage: Brecht.

Derlin Kw A3, Twiih eh ne ah nme d'.

Berlin, Donnerstag,

den 15. August, Abends.

1918.

Bekanntmachung,

betreffend Liquidation französischer Unter⸗ nehmung en.

358] Auf Grund der Bekanntmachung, betreffend Liquidation

e,, , Unternehmungen, vom 14. März 1917 (Reichs⸗

setzbl. S. 227) habe ich die L quidation der französischen

ö e fare n n, bei ö , . n iquidator: endireklor a. D.

in St. Martinsbanm). 9 K

Berlin, den 12. August 1918.

Der Reiche kanzler (Reichs wirtschafts amt. Im Auftrage: Brecht.

Bekanntmachung,

betreffend Liquidation französischer Unter— nehmungen und von Unternehmungen landesflüchtiger Personen.

24 Auf Grund der Bekanntmachungen, betreffend Liqui⸗ dation französischer Unternehmungen, vom 14. Pöärz 1917 Reichs- Gesetzbl. S. x27) und (betreffend zwangsweise Verwal⸗ tung und Liquidation des inländischen Vermögens landes⸗ flüchtiger Personen vom 12. Juli 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 60653) habe ich in Ergänzung meiner Bekanntmachung Nr. 313 vom N. Juni 1918 (Reichs anzeiger vom 1. Juli 1918 Nr. 152 auch die Liquidation der Beieiligung von Ausgebürgerten an der Kollnauer Baumwollspinnerei und ⸗weberei in Kollnau angeordnet (Liguidator: Bankoirektor Richard Betz in Karlruhe).

Berlin, den 12. August 1918.

Der Reichs Reich wi zamty. . 8 , , nn my).

Bekanntmachung,

betreffend Meldepflicht für gewerbliche Verbraucher von mindestens 19 t Kohle, Koks und Briketts monatlich im September 1918.

Auf Grund der 1, 2, H der Verordnung über Regelung des Verkehrs mit Kohle vom 24. Februar 1917, der S8 1, 2, 3 und 5 der Verordnung über Aue kun fterflicht vom 12. Juli 1917 und der S5 17 der Bekanntmachung über die Bestellung eines Reichskommissars für die Kohlenverteilung vom 28. Fe⸗ bruar 1917 wird bestimmt:

S1. Zeitpunkt der Meldung.

1. Meldungen über Kohlenverbrauch und -bedarf sind in der Zeit

vom 1. 9 spätestens 5. September erneut zu erstatten. Siehe 11. .

. In jedem Monat darf nur eine einzige Meldung erfolgen; wegen der Meldung von Aushilfslieferungen siehe 5 zan.

§. 2. Meldepflichtige Personen.

1. Zur allmonatlichen Meldung verpflichtet find alle gewerb⸗ lichen Verbraucher (natürliche und juristijche Personen), welche im Jahres⸗ durchschnitt oder bei nicht dauernd mit Kohle usw. arbeitenden Betrieben im Durchschnitt der Betriebsmonate mindestens 10t4 (16t 1000 kg 20 Ztr) monatlich verbrauchen, auch wenn sie im Landabsatz be⸗ ziehen. Meldepflichtig sind auch Betriebe, denen die Brennstoffzufubr gesperrt ist oder die infolge von Kürzung oder freiwilliger Einschräntung ihrer Brennstoffzufuhr zurzeit weniger als 196 monatlich verbrauchen, im Duichschnitt des Jahres 1. Juli 1916 bis 30. Juni 1917 aber mindestens 109 t monatlich verbraucht haben (ssiehe 5 35). Auch die Betriebe des Reiches. der VBundesstaaten, Kommunen, öffentlich⸗ rechtlichen Körperschaften und Verbände (z. B. Gaganstalten, Gewehr⸗ fabriten, Werften, Straßenbahnen) sind meldepflichtig. .

2. Der Meldepflicht unterliegen nicht, und zwar ohne Rücksicht auf die Höhe des Verbrauchs:

a) die Staatseisenbahnen;

b) die Kaiserl, Marine für ihre Bunkerkohlen;

0 3h r senlehe, soweit der Bedarf durch Intendanturen eschafft wird; t

4) ö für ihren Bedarf an Bunkerkohle sow ie Schiff sraumheizungskohle );

e) Zechenbesitzer, soweit sie selbst erzeugte Kohlen, Koks und Briketts als Deputatkohle und an Aufrecht⸗ erhaltung ihres Grubenbetriedes (echenselbstverbrauch oder zum Betriebe eigener Kotereien mit oder ohne Nebenproduttenanlagen“, Teerdestillationen, Gene⸗ ratorgas⸗ und sonstiger Gasanstalten oder Brikettfabriken veiwenden (verkoken, brikettieren), wenn diese Werke in un⸗ . ang n ö ; . mn Zechenbesitzer ge⸗ börige Zechenanlage errichtet sind;

s) die Ei e gen, Nebenbetriebe, d. h. solche Be⸗ triebe, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einem land wirtschaftlichen Betriebe von dessen Inhaber geführt werden, soweit sie nicht Gegenstand eines felbflãndigen ge⸗ werblichen Unternehmens sind; /

g) Schlachthöfe, Gastwirtschaften. Gasthöfe, Badeanstalten, Warenhãu ser, Ladengeschäfte, Kranken häuser, Strafanstalten und ähnliche Betriebe, sernet. Bäckereien, Schlächtereien, soweit sie dem Bedarf der in der Gemeinde wohnenden oder sich vorübergehend aufhaltenden Bevölkerung dienen.

) Die Meldeyflicht

ficht gegenüber der zuständigen Bunkerkohlenstelle wird hierdurch nicht berührt. ; ;

3. Ob hiernach ein. Verbraucher meldepflichtig ist, bestimmt im Zweiselsfalle zunächst die für den Sitz des Betriebes zuständige Kriegsamtstelle. Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung tann über die Meldepflicht abweichend von dieser Bestimmung entscheiden.

§ 3.ů Inhalt der Meldung.

1. Die Angaben haben in Tonnen 1000 kg zu er— folgen und sind unter genauer Adressenangabe des Lieferers oder der Lieferer nach Art (Steinkohle, Steinkohlenbriketts, Braunkohle, Braunkohlenbriketis. Zechenkoks und Gaskoks), Herkunft nach Ge⸗ bieten der Amtlichen Verteilungsstellen, mit der genauen Bezeichnung gemäß S6 (z. B. Gebiete rechts der Elbe, Sachsen, Ruhrgebiet usw.) und Sorten (Fett-; Mager⸗, Förder⸗ Stück, Nuß, Staub, Schlammkohle bzw. Grob-, Nuß⸗, Perlkoks, Koksgrieß usw.) zu trennen. Weiter sind zu melden:

a) . der im Vormonat bezogenen Mengen lsiehs 22 b) Bestand am Anfang des Vormonats, c) Zufuhr im Vormonat, d) Bestand zu Beginn des laufenden Monats, e) Verbrauch im Vormonat, f Bedarf für den laufenden Monat (siehe Abs. 3), . g 6 Bedarf für den folgenden Monat lsiehe Abs 2. Die Trantportart ist in Spalte 3a zu melden durch die * R,, in Anführungszeichen angegebenen Abkürzungen, ei Bezug fuhrenwelse ab Zeche: „Landabsatz“; durch Fuhrwerk vom Platzhändler oder dem Aushelfenden:

Platz; mit der Vollbahn ab Zeche: „Bahn“; mit der Klein- oder Straßenbahn: „Kleinbahn“; mit der Vollbahn ab Schiff: ‚Umschlag“; auf der Vollbabn mittels eigener Wagen: „Pendel wagen“; mit dein Schiff bzw. Schiff und Kleinbahn: „Schiff; I durch Ketten⸗, Seilbahn, Verbindungsgleis und sonstige eigene Transportanlagen unmittelbar ab Grube: „Eigentt.“.

Erfolgte die Lieferung auf verschiedene Transportarten, so ist dies für die betr. Teilmengen getrennt anzugeben.

3. Als Mo natsbedarf (Sxalten 8 und 9 der Meldekarte) ist an⸗ zugeben die an sich zur Führung des Betriebs in dem angegebenen Monat benötigte Brennstoffmenge, gleichgültig, ob dieselbe aus dem etwa vorhandenen Bestand oder aus neuen Lieferungen gedeckt werden soll. Etwaige Lieferrückstände dürfen nicht in die Bedarssanmeidung eingestellt werden. Betriebe, die laut amtlicher Verfügung von der Belieferung ganz ausgeschlossen sind, haben als Bedarf Null anzu⸗ geben; solche, die von der Belieferung über eine bestimmte Brennstoff⸗ menge oder ⸗quote hinaus 5 sind, haben nur diese als Bedarf anzumelden.

4. Der Bestand ist nicht nur auf Grund buchmäßiger Errechnung, sondern taisächlicher Feststellung zu melden.

§ 3a. Aushilfslieferungen.

1. Wenn Brennstoff im Vormonat von einem Lieferer bezogen wurde, der in der vorigen Meldekarte als Lieferer dieses Brenn« stosfs nicht angegeben worden war, so ist diese Lieferung in der ordnungsmäßigen Meldekarte des laufenden Monats rot zu unter⸗ streichen. . Meldekarten für die Aushilfslieferungen sind nicht zulässig.

2. Wenn ein Verbraucher im Vormonat aus Bestand oder Zu⸗ fuhr Brennstoffe abgegeben hat, ohne sie im gleichen Monat zurück⸗ zuerhalten, so sind die nicht ,,,, Mengen, sosern sie ins⸗ gesamt 109 1 oder mehr betragen, in den Spalten am Fuße der Karte zu melden. Die Mengen dürfen nicht etwa vorweg abgesetzt oder als Verbrauch verrechnet werden. Diese Meldung bezieht sich auch auf die Rückgabe entliehener Brennstoffe.

3. Der Empfänger oder Rückempsänger der in 5 3a behandelten Lieferungen hat diese gemäß 5 za im Hauptteil der Karte rot unter⸗ strichen zu melden.

§S 4. Nachprüfung der Angaben.

Der Meldepflichtige hat fortlanfend über Zufuhr und Verhrauch an Brennstoffen nach Art, Heikunzisgebiet und Sorte in solcher Weise Buch zu führen, daß ein Vergleich der Buchungen mit den Beständen

jederzeit möglich ist. §5 5. Meldestellen.

I. Die Meldungen sind zu erstatten:

1. an den Reichskommissar für die Kohlenverteilung in Berlin;

2. an die für den Betriebsort des Meldepflichtigen zuständige Kriegsamtstelle;

3. an die unter Berücksichtigung der Herkunft der meldepflichtigen Brennstoffe zuständige Amtliche Verteilungsstelle (siehe 5 6). Be⸗ stellt der Meldepflichtige Brennstoffe aus den Gebieten mehrerer Amtlicher Verteilungsstellen, so sind an alle diese Amtlichen Ver—= teilungsstellen Meldekarten einzusenden;

4. an den Lieferer des Meldepflichtigen. Bestellt der Melde⸗ pflichtige bei mehreren Lieferern, so ist an jeden Lieferer eine be— sondere Meldekarte zu richten. Bestellt er bei einem Lieferer Brenn= stoffe aus mehreren Herkunftsgebieten, so hat er diesem Lieferer so viel Karten einzureichen, wie Herkunftsgebiete in Frage kommen. Für die pon einem im Auslande wohnenden Lieferer unmittelbar be⸗ zogenen böhmischen Kohlen sind die Meldekarten nicht an den auslänki—⸗ schen Lieferer, sondern (soweit es sich um nicht im Königreich Bayern gelegene Betriebe handelt) an den Kohlenausgleich Dresden (siehe 8 6. Ziffer 7) zu senden, und zwar mit der Aufschrift: ‚Auslandskohle“. Für Betriebe, die im Königreich Bayern liegen, sind diese Melde—⸗ farten wit derselben Aufschrift an die Amtliche Verteilungsftelle München 6“) zu senden.

II. Außerdem haben Meldepflichtige, deren Verbrauchsstelle im Absatzgebiet der Rbeinischen Kohlenhandels⸗ und Reedereigesellichaft liegt, eine besondere, nach 5 71 zu beschaffende Cinzelmeldekarte an den ‚Kohlenausgleich, Mannheim“ zu senden.