Bekanntmachung,
betreffend Lignidation französischer Unter⸗
nehmungen.
Die über den auf Gemarkung Lörrach (Baden) belegenen Grundbesitz der Staats angehörigen Edmund Risler in Genf und der Brüder Eugen, Jacques und Gustas Risler angeordnete Liguidation (Bekanntmachung Nr. 74 vom 24. November 1917, Reichs anzeiger vom 28. November 1917 — Nr. 282 — habe ich aufgehoben.
Berlin, den 25. August 1918
Der Reichskanzler (Reichs wirtschafts amt). Im Auftrage: Brecht.
5— 9 213574 2 sfranzonschen
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBlI. S. 487) und vom 19. Fe⸗ bruar 1916 (RGBl. S. 89) ist für die folgenden Unter— nehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.
SIS Liste. Erbanteile: Di französi
1) Dollinger, )
Gewerbe, beide in Va
1 CT̊dilsèil
ö. 7 3 1877 am 29. Mai 1877 ver⸗
n am 12. Februar 1867 Zwangs verwalter: Rech
tober 1878 verstorbenen
Ghefrau Sovbi
Sob Dod?ne n
storbenen verstorbenen n anwalt Dr. Zeime in .
Straßburg, den 22. August 1918. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Inn J. A.: Dittmar.
Sohnes Sohnes 9
Bekanntmachung.
* Grund der Verordnung, betreffend die zwangsweise Verwaltung und die Liquidation des inländischen Vermögens ausgebürgerter Landesflüchtiger, vom 12. Juli 1917 (RGBl. S. 603) ist für die folgenden Unter⸗ nehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.
SIS. Liste.
GSesamtvermögen. Das im Inlande befindliche Vermögen der ausgebürgerten Landesflüchtigen Emma Wüst, Renimnerin, früher in Straßburg, jetzt in Frankreich (3wangsverwalter. Unter— staatssekretär 2. D. Exzellenz Mandel in Straßburg). Durch die Zwangsperwaltung nicht berührt wird der Grundbesitz, bezüglich dessen die Liquidation angeordnet ist.
Straßburg, den 26. August 1918. Ministerium für Elsaß Lothringen. Abtellung des Innern. J. A.: Dittm ar.
Die von heute ab zur Anagabe gelangende Nummer 115 des „Reichs⸗Gesetzblatts“ enthält unter
Nr. 6444 das Gesetz über die Zusammensetzung des Reichs⸗ tags und die Verhältniswahl in großen Reichstagswahlkreisen, vom 24. August 1918, unter
Nr. 6445 eine Bekanntmachung über Gummisauger, vom 27. August 1918, unter
Nr. 6446 eine Verordnung zur Abänderung der Ver⸗ ordnung über Kaffee⸗Ersatzmittel, vom 27. August 1918, und unter
Nr. 6447 eine Bekanntmachung über Ausdehnung der Versicherungspflicht in der Angestelltenversicherung, vom 28. August 1918.
Berlin W. 9, den 29. August 19183.
Kaiserliches Postzeitungs amt. Krüer.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Regierungsrat Friedrich Wilhelm 361 cher in Potsdam und den bisherigen Beigeordneten Alexander Prentzel in Koblenz zu Geheimen Regierungsräten und vor⸗ tragenden Räten im Staats ministerium (Staatskommissar für das Wohnungswesen) zu ernennen.
Finanzministerium.
Königlich Preußische Generallotteriedirektion.
Die Erneuerungslose sowie die Freilose zur 3. Klasse ber 12. ,, Süddeutschen (238. Königlich Preußischen) Klassenlotterie sind ö. den 88 5, 6 und 15 des Lotterieplans unter Vorlegung der entsprechenden Lose aus der 2. Klasse bis zum 4. September d. J., Abends 6 Uhr, bei Verlust des Anrechts einzulösen.
Die Ziehung der 3. Klasse dieser Lotterie wird am 10. September d. J., Morgens 81, Uhr, im Ziehungssaale des Lotteriegebäudes ihren Anfang nehmen.
Berlin, den 28. August 1918.
Königlich Preußische Generallotteriedirektion.
Ulrich. Gramms. Groß.
Ministerium der geistlichen und Unterrichtt⸗ angelegenheiten.
Der bigherige Privatdozent in der philosophischen und naturwissenschaftlichen Fakultat der Westfälischen Wilhelms⸗ Universität in Münster Professor Dr. Otto Braun ist zum k Professor in derselben Fakultät ernannt worden.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Versetzt sind: die Bergrevierbeamten Bergrat Trainer von Zellerfeld nach Wattenscheid, Bergrat Müller von Watten⸗ scheid nach Dortmund (für das Bergrevier Dortmund II) und Bergrat Weber von Dortmund nach Lünen (für das neue Bergrevier Lünen) sowie der Berginspektor Hackert vom Berg⸗ revier West⸗Recklinghausen an das Bergrevier Lünen.
Bekanntmachung
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangsweise Verwaltung amerikanischer Unternehmungen, vom 13. Dezember 1917 (RGBl. S. 1105) in Verbindung mit den Verordnungen vom 25 November 1914 (RGBl. S. 487) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers über die Firma Dungan Hood Co., Ledervertriebs gesellschaft m. b. H in Frankfurt a. M., Weser⸗ straße 40, die Zwangsverwaltung angeordnet (Ver— walter: PVrokurist Duo Heyer in Frankfurt a. M., Händelstraße 2.
Berlin, den 27. August 1918.
Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Neuhaus.
Bekanntmachung.
Metzgermeister Fritz Hofmann hier habe ich die deraufnahme des Betriebs der Metzgerei und den rkauf von Fleisch und Fleischwaren ab 2. September
J. wi eder gestattet. Corbach, den 20. August 19138. Der Landrat.
—
Bekanntmachung.
Gemäß § 1 der Bekanntmachung des Bundesrats zur Fern— haltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) ist der Frau Wwe. 9 ermann geumer, Viktoria geb. Wachte, in Cöõ ln, Krahnenhof 7 der Handel mit Web Wirk⸗ und Strickwaren und den aus diesen gefertigten Erzeugnissen aller Art unter⸗ sagt worden. — Die Kosten dieser Veröffentlichung hat Frau Wwe. Zeumer zu tragen. Cöln, den 22. August 1918.
—
Der Oberbürgermeister.
Klapp.
J. V.: Du. Best.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung zur Fernhaltung unzuver— ässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 haben wir der
ze 686, den Handel mit Lebensmitteln aller Art egen Unzuverlässigkeit in Bezug auf den Handelsbetrieb unter⸗ agt. — Die durch dieses Verfahren verursachten baren Auslagen hat ie Betroffene zu tragen. Schönebeck a. E., den 23. August 1918. Die Polizeiverwaltung. Dr Greverus.
Aichtamktliches.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 30. August 1918.
Seine Majestät der Kaiser und König traf gestern, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, in Nauheim zum Besuch bei Seiner Majestät dem König Ferdinand von Bulgarien, Allerhöchstwelcher dort zur Kur weilt, ein.
—
Der Reichskanzler Dr. Graf von Hertling mit dem Unterstaatssekretär von Radowitz und seiner Begleitung ist gestern fcüh aus dem Großen Hauptquartier nach Berlin zurückgekehrt.
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Rech⸗ nungswesen und für Eisenbahnen, Post und Telegraphen sowie die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und für Justizwesen hielten heute Sitzungen.
Oldenburg.
Ueber das Befinden Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs, der dieser Tage einen Automobilunfall erlitten hat, ist gestern folgender Bericht ausgegeben worden:
Das Befinden Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs ist heute morgen verhältnismäßig gut. Die Nacht brachte wenigstens
kurzen Schlaf. Obermedizinalrat Dr. Barnstedt.
Polen.
Der Direktor des polnischen Staatsdepartements Prinz Janusz Radziwill und der Berliner Ver⸗ treter der polnischen Regierung Graf Ronikier sind in Warschau eingetroffen. Nach dem ng Polski“ fand vorgestern nachmittag im Warschauer Königsschlosse ein Kronrat statt, an dem der polnische Regentschaftsrat., Erzbischof von Kakowski, Fürst Kubomiers ki, Ritter von Ostrows ki sowie sämtliche Minister außer dem Ministerpräsidenten Stecgzkomski, der noch in Krakau weilt, teilnahmen. Prinz Radziwill erstattete einen ausführlichen Bericht über seine Reise nach Wien, Budapest und Krakau, auf der er namens der Regierung die maßgebenden Stellen des öoͤsterreichisch⸗ ungarischen Staates uͤber die Verhältnisse und Stimmungen im Königreich Polen unterrichtete.
— Die Warschauer Presse veröffentlicht den Haus halts⸗ voranschlag des polnischen Staates für die Hit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1918, der von der Regierung in der nächsten Sitzungsperiode eingebracht wird. Der Vor— anschlag weist 4742 134 M6 Einnahmen und 58 306 750 (6 Ausgaben auf.
Frankreich.
Nach einem auf einen Bericht des Marine⸗ und des Blockadeministers sowie des Ministers des Aeußern hin aus⸗ gegebenen Erlaß wird einer Meldung der „Agence Havas“ zufolge jedes neutrale Fahrzeug, das sich unter feindliche Kontrolle stellt, indem es freies Geleit vom Feinde an⸗ nimmt, das von den Alliierten nicht anerkannt wird und im Gegensatz zur Ausübung ihrer Rechte als Kriegführende steht, vorbehaltlich des Beweises des Gegenteiles als im Interesse eines feindlichen Staates fahrend angesehen und unterliegt der Wegnahme und Beschlagnahme, ebenso wie Waren
feindlicher Herkunft oder Bestimmung, die seine Ladung bilden.
— Die ständige Kommission der Sozialistenpartei und der allgemeine Arbeiterbund hielten am V. d. M in Paris eine Zusammenkunft ab. Nachdem über Vie Briefe von Henderson und Bowen mann beraischlagt worden war, wurde, wie die „Daily News“ meldet, darauf ge— drungen, daß die Tagung in London abgehalten werden soll, wie ursprünglich geplant wurde. Dieser. Vorschlag wurde angenommen und es wurde beschlossen, nach Verabredung mit dem Arbeiterbund, Abgeordnete nach London zu senden. Die Kommission des allgemeinen Arbeiterbundez erklärte sich grundsätzlich für die Tagung, stellte aber die Be— dingung, daß die Grundlagen der Besprechungen und die Ein— ladungen an die Abgeordneten dieselben wie bei der inter— alliierten sozialistischen Tagung in London im Februar 1913 sein sollten. Das bedeutet, daß der allgemeine Arbeiterbund die seinerzeit gefaßten Beschlüsse gutheißt und darauf dringen wird, daß alle Parteirichtungen vertreten sind, damit die An— sichten aller Sozialisten in den alliierten Ländern zum Ausdruck
kommen. Rußland.
Die neutralen Staaten haben nach Meldungen von „Golos Kiewa“ der Sowjetregierung anläßlich der Massen⸗ verhaftungen von Offizieren in Moskau und Peters burg unter Androhung der Aufhebung des Asylrechts sür die bolsche—= wistischen Vertreter in den neutralen Landern eine Einspruch— note überreicht.
— Einer Reutermeldung aus Archangelsk zufolge ist dort unter dem Namen „Oberste Verwaltung der nörd— lichen Gebiete“ eine vorläufige Regierung gebildet worden, die u. a. aus Mitgliedern der konstituierenden Ver— sammlung besteht, die im vergangenen Winter von den Bolschewiki auseinandergetrieben wurde. Die Bauern be— stehen darauf, daß die Freiheiten, die durch die Revolution vom Februar 1917 gewonnen wurden, beibehalten werden, und fordern, daß über die endgültige Form der russischen Re⸗ gierung von der konstituierenden Versammlung beschlossen wird, sobald diese zusammentreten kann. Die Bevölkerung ist gegen eine aufgezwungene Mobilisation und gegen den Krieg. Deshalb sind die Marine⸗ und Landstreitkräfte beschränkt, und die Oberste Verwaltung ist abhängig von der Unterstützung der Alliierten, bis die Bevölkerung eine endgültige Regierung mindestens für die nördlichen Gebiete gebildet haben wird. Die Alliierten, die einen Teil dieser Gebiete besetzt haben, können sich nicht zurückziehen, solange die Bolschewili in der Lage sind, durch die roten Garden und die lettischen Bataillone die Herrschaft ausüben zu lassen, wie vor kurzem in Jaroslau.
— Die Petersburger Telegraphenagentur veröffentlicht folgende Meldungen über die Kampflage:;
In Tur kestan, an der Front von Aschabad, haben wir wiederum einen großen Sieg davongetragen. Bei Merw hat der Feind durch unsere Truppen bedeutende Verluste erlitten und über 2000 Mann verloren. Die desorganisierten Ueber⸗ reste der geschlagenen gegenrevolutionären Banden sind auf Aschabad zurückgewichen. Bei der Verfolgung treffen unsere Truppen auf zahlreiche zurückbleibende Feinde. Nachdem unsere Truppen auf dieser Front die Stadt Tedschen genommen haben, stoßen sie auf ihrem weiteren Vormarsch auf keinerlei Widerstand von Seiten des Feindes. Wir haben die Oype= rationen zur Vereinigung mit Kaschka begonnen. Nach Meinung des Hauptquartiers wird dieser Tage die Einnahme Aschabads erwartet, was die Liquidierung des gegenrevolutionären Aufstands bedeuten würde. An der Front Trans kaspien halten wir die von uns eingenommenen Punkte besetzt und entwickeln einen weiteren Vormarsch. Die Stimmung in den Abteilungen der weißgardistischen Truppen ist gedrückt, da auf allen ihren Fronten ,, nötig sind und ihre Kräfte nicht genügen. In der Richtung auf Alansjewsk besetzten wir das Dorf Monarstyrskoje. In der Gegend des Dorfes Stachogorinskaja schlugen wir einen Angriff der Kosaken zurück. Bei Manasch in der Richtung auf Kraßneufimsk wurden die Dörfer Tokarewo und Ost von uns genommen. In der Gegend von Kasan wird erbittert gekämpft. Der Gegner sucht durch Rückeroberung der Stellungen auf dem Hohen Berge seine Lage wiederherzustellen. Zu diesem 3 unternimmt er ununterbrochen Angriffe auf diese Stellungen und beschießt sie mit Gewehr⸗ und Artilleriefeuer. Am letzten Tage griff der Gegner die Stellungen auf dem Hohen Berge zweimal an, wurde jedoch beide Male zurück= geschlagen. Bei unseren Gegenangriffen nahmen wir die Dörfer Loschtschakoff und Kindara. Von dem in wilder Panik flüchtenden Gegner eroberten wir zwei Kampfautomobile, ein Maschinengewehr und zusammengeschofsene Geschütze. Die Sowjettruppen auf dem rechten Ufer der Wolga besetzten das Dorf Klutschischtsche, in der Gegend von Kasan. Die Versuche des Gegners, auf dem südlichen Teil der Front Turawka und Podkalednoffka zu besetzen, führten dazu, daß er hier vier Maschinengewehre und 56 Gewehre verlor und mehr als 200 Tote hatte, Die Stellung hielten wir.
Ebenso sind die Angriffe des Gegners auf die Stellungen der nordkaukasischen Front bei Leketoffka und Sarapul mit großen Verlusten für ihn zurückgeschlagen worden. Auf dem nordöstlichen Teil in der Gegend von Berezla an der Dwina sind erbitterte Kämpfe im Gange. Die Operationen unserer Truppen gegen Simbirsk rufen großen Schrecken unter der örtlichen Bourgeosie und den Weißgardisten hervor. Die Bourgeosie von Sysvany bereitet sich zur Uebergabe der Stadt vor und vergräbt ihre Besitztimer. Im Süden verbessert sic unsere Lage zusehends. Unsere Truppen haben die Stadt Jekaterindar und die Station Ticheretzkaja besetzt. = Ein Heeresbefehl des Atamans Kraßnow stellt die fast völlige Befreiung des Dongebiets fest und weist auf die Notwendigkeit hin, die Grenzen des Dongebiets vor neuen Ueberfällen zu sichern durch Besetzung einzelner wichtiger benachbarter Eisenbahnknotenpunkte und Städte, wie Zarizin, Kamyschin, Balaschow, Borisoglebsk, Nowochopersl, Bogutschar.
Italien. — Die Blätter kündigen den Zusammentritt der Kammer für den 25. September an. Die Arbeiten des Parlament follen in ungefähr zehn Sitzungen erledigt und das Parlament auf Ende November, Anfang Dezember vertagt werden. Für die kommende Session werden Regierungserklaͤrungen betreff der Nationalitätenpolitik erwartet.
Der Durchschnitt der monatlichen Kriegsausgaben Italien⸗
sst von 661 Millionen 1915,16 auf 1242 1916,17. und 39
1L86 191718 gestiegen. Selt Ausbruch des Weltkrieges h
Italien für Rüstung und Krieg szwecke 66 Milliarden Lire ausgegeben.
Niederlande.
Das „Haager Korrespondenzbüro“ meldet, daß die Königin
Ini sichen Kommissar in Limburg Jontheer R n h! rebrou c den Auftrag erteilt hat, ein Kabinett zu hen. Jonkheer Nuys hat sich Bedenkzeit aus bebungen.
Rumänien.
n der vorgestrigen Sitzung der Abgeordneten— ö verlas der Justizminister Mitilineu eine Ver- Lnng, nach der der Minister des Aleußern Arlon während n Urlanhs des Finanzministers Seulescu mit der vorüber— chenden Führung des Finanzministeriums beauftragt wird. RMinter Arion, machte, bei die er Gelegenheil Niitleilungen ar die fin anziel len Pläne die er durchzuführen gedenkt, sagte laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“: Die fnanzielle Lags des andes git schlecht. Ich denke an die amstklichung einer größeren inneren Anleihe, die uns die Möglich. geben wird, enshh bereut, Sum ze Paiiergelres dem Verkehr entziehen, wodunch der Wert, des Lei gehoben wird. Ich werde em, fir den, imlauf der. Nabel in Wößarabien deraklitze Ver— ungen zu erlassen, daß die Flut bon Rubeln von jenseits des ct, die uns große Ungnnehmlichkeiten bereitet, aufhört. Der Enter fündigte ferner Gesetzesporlggen über die Besteuerung der niahserwinne, üg, en dan del mit den gegen den Willen der Eitümer nach Rußland geschickten Wertpapieren sowie über eine suhgtaiting det Nationalbank ang die wie er sagte, ausschließ ich je Staatzeinrichtung werden und nicht mehr den Parteiintereffen
nen soll. . Finnland.
Aus Anlaß der Verletzung des finnischen Gebietes urch englische Flieger hat die finnische Regierung durch se Gesandichaft Englands und der übrigen Ententemächte nshruch erhoben unb Aufklärung und Bestrafung der Schul— n sowie Schadenersatz für die Verletzten gefordert.
Ukraine.
Die ‚Naoma Rada“ bemerkt zu dem neuen Agrargesetz, sß es die Entstehung neuen Großgrundbesitzes ausschließe, ür in keiner Weise den Uebergang des bestehenden Grund bites in bäuerliche Hände fördere. Daher müsse bei Ver— sihung von Zwanggenteignung die progressive Besteuerong G her ein bestimmtes Maß hinausgehenden Großegrumd— witze eingeführt werden, um den Besitzer zum Verkauf zu lamlassen. Der Verkauf an russische und polnische Bauern üise verhindert werden.
— Anläßlich des Zusammienschlusses der Parteien zum tio nalbunde ukrainischer Parteien führt das Blatt surodng Djelo“ aus, daß diese Gründung nicht als Beginn ß allgemeinen Burgfriedens aufgefaßt werden dürfe, ndern daß dieser Natlonalbund lediglich die auf dem den des Brester Vertrages und der ukrainischen Selbständig⸗ tz stehenden national⸗ukrainischen Parteien vereinige.
Amerika.
Einer Reutermeldung aus Washington zufolge ist das hrenzpostengefecht bei Nogales abgeflaut. General— ir Holbrook ist mit dem Grenzschutz betraut worden und t auzreichende Instruktionen erhalten.
— Die von der Regierung von Uruguay beschlag—⸗ 1hnten deut schen Dampfer „Wigand“, „Silvig“, „Harz sup„, „Bahia“, „Mera“, „Polynesia“, „Salatis“, „Thuringia“ ihten jezi neue Namen und zwar „Artigas“, „Rivera“, Sälh“, „Paysandu“, „Rio Negro“, „Colonia“, „Treinta y re, „Maldonado“. An Bord des zuerst wiederhergestellten hrenet Dampfers „Wigand“ wurde am 18. Juni die nord⸗ merilanische Flagge gesetzt. Wenige Tage später machte auch n Dampfer „Thuringia“ der Hamburg⸗-Amerika⸗Linie, jetzt Maldonado, mit Erfolg die erste Probefahrt nach der Wieder— itelung der von den deutschen Schiffsmannschaften vorge— bnmenen Zerstörung der Maschinen.
Alien.
Das „Reutersche Büro“ verbreitet die amtliche Meldung 6 TolloG, daß Kalmikows Abteilung, bie in der Nähe i Ausonsske stand, am 20. August durch eine überlegene liche Macht angegriffen wurde und sich zurückzog. Die hechen wurden gleichfalls gezwungen, sich zurückzuziehen. mn japanische Abteilung nahm in der Nähe von Sutyagina Zinückweichenden auf, worauf Kalmikom mit Hilfe der mmnzosen und Tschechen Sutyag ing einnahm. Die Japaner
sitten einige Verluste bei der Deckung des Rückzugs.
Die neuen deutsch⸗russischen Ergänzungsverträge.
Als Ergebnis der seit mehreren Monaten in Verlin ge— sten deuisch⸗russichen Verhandlungen sind, wie be= K gemeldet wurde, am 27. d. M. drei Verträge, näm—⸗ hen Ergänzungsoertrag zum Brester Friedensvertrag sowte. nanablammen und ein Privatrechts abkommen zur Er⸗ nn des deutsch⸗russischen Zufatznertrags, durch den Staats . von Hintze und den Ministerialdirektor Kriege auf er und den diplomatischen Vertreter Rußlands, Herrn les auf xussischer Seite unterzeichnet worden. Ueber den her . Verträge, die sowohl auf deutscher wie auf russi⸗
eite zunächst noch der Ratifikation bedürfen, wird schon enn der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ folgendes
Der Crgänzunggvertrag ist dazu bestimmt, eine Reihe politischer mütter ö . die im Anschluß an den . Er b ttrag, und , in der Hauptfache dadurch entstanden, daß mbsgbungen Rußlands zu den selbständig gewordenen oder nach digte ringenden Randvölkern noch ungeregelt sind. Es ist tan ö. betannt — wenn auch die Ententepropagandg diesen Tat⸗ ( Zimmer wieder zu verwischen fucht — daß die Vierbundmächte uizickinne der Brester Friedensperhandlungen nur für die Unab⸗ e. derjenigen Randflaaten eintraten, die bereits im Laufe der m Hen e n f vom Zarenjoch, befreit worden,. waren. sung d der Brester Verhandlungen inachte aber der Prozeß der Logs tgierun er Nandvölker, mächtig gefördert durch den von der Sowjets gien Berkündeten Grundfgtz des Selbstbestimmungsrechts, unauf— luer. ortschritte. Der Vierbund konnte sein Interesse den jungen
⸗ vesen nicht, versagen, die ihm als erste die Friedenshand boten; hrest urde schließlich in dem Friedensvertrag, der am 3. März in kuhn Unterzeichnung kam, der Kreis der in der einen oder sprün eile berücksichtigten Randstaaten weiter gezogen, als ile ilch vorgesehen war. Indes war die Loslösungsbewegung, llstand anders erwartet werden konnte, damit keineswegs zum Doll gekommen; hierbei handelte es sich teilweise um gegen⸗ er hear ane Bestrebungen mit dem offenkundigen Zweck, den Sturz
tregierung zum Rutzen der Entente herbeizuführen, teilweise
handelte es sich um Völkergrupxen, die ehrlich für ihre Selbständig— leit tümpften und Anschluß an Deut schland . een . Alle diese Vorgänge erforderten eine offene und klare Aus einandersetzung zwischen Deutichland und Rußland, eine Auseinander— setzung, Jün die der Brester Friede die Grundlage bot, die aber im einzelnen die inzwischen eingetretenen Tatsachen und Verhättnisse zu berucksichtigen hatte. Dabei wußte sich die deutsche Regierung eins mit dem deutschen Velke in dem Grundsatz, eine gewallsame Ab—= trennung bisher russischen Gebietes weder zu veranlassen noch zu unterstützen. Dieser Grundsatz, der in dem Ergänzungsvertrag aus⸗ drücklich niedergelegt worden ift, sichert Rußland auch für die Zu— kunft die Möglichkeit, seine inneren Angelegenheiten — soweit nicht die Entente mit militärischem Aufgebot dazwischentritt — selbst zu gionen und erscheint so als ein Fundament, auf dem jede russische Regierung, die nicht den Krieg mit Deutschland will, bauen kann und . zn
„AUnter den Randstaaten, die sich schöon vor Abschluß des Brester Sriedens an Deutschland um Hilse gewandt rm len,, . d und Livland durch ihr nachkarliche Lage wie durch die altüber— leert Kulturgemeinf aft im Vordergrund des deutschen Interesses. Der Brester Friede hatte bekanntlich vorgesehen, daß diefe Länder durch eine deutsche Polizeimacht kesetzt werden, biß dort die Sicherheit durch eigene Landeseinrichtungen gewährleistet und die staatliche Ordnung hergestellt sein werde Die Erreichung dieses Zieles ver— longte aber, wie sich bald erwits, eine Klärung des Verhältnisses der Jän der zu Rußland, wobei der schon in der Aera Kerenski zum Ausdruck gelangte Wunsch der Loslösung nicht übergangen werden konnte. Für Rußland kam es dabei hauptsächlich darauf an, seinen wirtschaftlichen Ausgang zur Ostsee nicht zu verlieren, und so ergab sich die im Ergänzungsbertrag vereinbarte Lösung, welche die Selbst⸗ ständigkeit der baltischen Länder besiegelt, aber der russischen Volls— wirtschaft durch Sicherungen von Handelswegen und Einräumung von Freihäfen die Tür nach der Ostses für alle' Zukunft offen halt. Es bersteht sich, daß damit für die Gestaltung des Schicksals diefer Länder zunächst nur die internationale Grundlage gegehen ist, während nn enn, een ne me, Frggen insbesondere das Verhältnis dieser Länder zu ihren anderen Ne rstaa in der er n ge, 3 lachbarstaaten, in der Unter den im Brester Frieden noch nicht berücksichtigten staat— lichen Neubildungen an der Peripherie Rußlands hat Georgien auf dem Wege zur inneren Festigung bemerkenswerte Fortschritte gemacht. Da die Vorgänge bei der Wiedererstehung dieses Staatswesens auch den extrem demokratischen Grundsätzen entsprechen, womit die gegen— wärtige russische Regierung das von ihr verkündigte Selbstbestimmungs— recht interpretiert, ist es gelungen, Rußlands Zustimmung zu der von diesem Staate begehrten Anerkennung zu erlangen.
Was die übriglen Stagtenbildungen im Kaukasus an— langt, so waren für diese ähnliche Zugeständnisse, wie für Georgien, von Rußland in dem Vertrag nicht zu erlangen. Die russische Re— gierung ihrerseits legte auf die Sicherung des Bakugebiets mit seinen reichen Naphthaquellen den allergrößten Wert; ihrem Wunsche konnte sich Deutschland, soviel an ihm liegt, um so weniger entziehen, als Rußland seinerseits die Verpflichtung übernahm, einen Teil der Naphthaausbeute für den Bedarf Deutschlands und seiner Verbündeten zur Verfügung zu stellen.
Neben den politischen Fragen, welche die Entwicklung des Rand— staatenproblems seit dem Brester Friedensschluß aufgeworfen hatte, galt es auch, die militärische Lage zu klären, die dadurch entstanden war, daß einzelne Randstaaten in dem Ringen um die Behauptung ihrer staatlichen sOrdnung deutsche Truppen gegen die drohende innere Zersetzung zu Hilfe gerufen, und daß russische Land- und Seestreit⸗ kräfte im Widerspruch mit den Weisungen der offiziellen russischen Regierung Feindseligkeiten gegen diese deutschen Truppen begangen hatten. Der Ergänzungevertrag sieht eine Liquidterung dieser Kon— . im Geiste wechselseitigen Entgegenkommens vor und gewährt Nußland darüber hinaus wertvolle Erleichterungen der militärischen Bedingungen des Friedenspertrags,. Was insbesondere das gegen— wärtige deuische Okkupationsgebiet östlich der Ukraine anlangt, jo ist hier für die Dauer der Okkupation den wirtschaftlichen Bedürfnissen Großrußlands durch besondere Bestimmungen Rechnung getragen. In dem Finanzabkom men werden die finanziellen Verpflich- tungen Deutschlands und Rußlands aus dem deutsch- ruffischen Zusatzvertrag, die Herausgabe der beiderseitigen Bankdepots und Bankguthaben sowie der Ausgleich gewisser Verschiedenheiten der beiderseitigen Wirtschaftssysteme geregelt.
Die wichtigsten gegenseitigen finanziellen Vewpflichtungen Deutschlands und Rußlands aus dem Zusatzvertrag sollen durch Zahlung von Pauschalsummen abgegolten werden. Auf Grund dieser Pauschalierung hat Rußland unter Anrechnung der entsprechenden deutschen Verpflichtungen n Deutschland noch einen Betrag von 6 Milliarden Mark zu zahlen, wovon indes 1 Milliarde voraussicht— lich von der Ukraine und Finnland werden übernommen werden. Die Pauschalierung beruht auf einer sorgfältigen — in Deutschland bereits seit Jahren vorbereiteten — Festlegung der in den beiden Ländern den Angehörigen des anderen Teiles erwachsenen Schäden; sie schließt insbesondere auch die Vergütung für die Verluste in sich, die Deutsche durch die von der russischen Revolutionsgesetzgebung bis zum 1. Juli 1918 angeordneten Enteignungsmaßnahmen erlitten haben. Auch da, wo die Berechnung der Schäden nur schätzungsweise erfolgen konnte, standen ausreichende, von beiden Seiten nachge— prüfte Unterlagen zur Verfügung, die eine annähernde Genauigkeit der Schätzung ermöglichten. Der große Vorteil, den die vereinbarte Pauschalierung für beide Teile bedeutet, liegt auf der Hand; denn alle Weiterungen, die naturgemäß mit der internationalen Erledi— gung der einzelnen Schadensfälle verbunden gewesen wären, sind nunmehr zum Nutzen der Beziehungen zwischen den beiden Ländern ein für allemal ausgeschaltet. Va ferner das in dem Brester Zu— satzvertrag zur Feststellung der Schäden vorgesehene internationale Kommissionsverfahren schon wegen der Verkehrsschwierigteiten in den meisten Fällen lange Zeit in Anspruch nehmen würde, gelangen die betroffenen Deutschen auch sehr viel früher, als sie es sonst erwarten konnten, in den Besitz der zum Wiederaufbau ihrer wirtschaftlichen Existenz erforderlichen Mittel. Anderseits hat die Pauschalierung zu— fei ten Rußlands die Gewährung von Zahlungsbedingungen ermög— icht, die mit den gegenwärtigen Finanz- und Wirt chaftsverhälinissen des Landes im Einklang stehen.
Für die Herausgabe der beiderseitigen Bankdepots und Bankgut— haben ist eine besondere Regelung vorgesehen worden, weil die all— gemeinen Bestimmungen des deutsch⸗russischen Zusatzvertrags über die Behandlung derartiger Vermögenswerte nicht ausreichend erschienen, um eine baldige und reibungslose Durchführung einer solchen Heraus— gabe zu gewährleisten. Die zurzeit noch schwierigen Verkehrsverhält⸗ nisse n den beiden Ländern sowie die durch die Nationalisierung der russischen Privatbanken herbeigeführte Umwälzung im russischen Bankwesen würden es den ö einstweilen kaum gestatten, die gewünschten Verfügungen über ihre Depots und Guthaben auf rein privatem Wege zu treffen. In Uebereinstimmung mit den Vorschlägen der in erster Linie beteiligten Kreise ist daher die Abhebung der Depots und Guthaben zunächst zwei Staatskommissaren übertragen worden, welche die Anträge der Berechtigten und sodann die ein— gezogenen Vermögenswerte an bestimmten Terminen austauschen
sollen.
Die weiteren Bestimmungen des Finanzabkommens verfolgen den Zweck, gewisse Verschiedenheiten, die infolge der russischen Re— volutionsgesetzgebung zwischen den beiderseitigen Wirtschaftssystemen entstanden sind, tunlichst auszugleichen. Es handelt sich dabei zunächst um die von der xussischen run, eingeleitete sozialistische Enteignungsgesetzgebung. Obwohl nicht zu ver⸗ kennen ist, daß diese Gesetzgebung, insbesondere die Ver— staatlichung des Grund und Bodens sowie aller größeren Handels- und Industrieunternehmungen, einen schweren Eingriff in die deutsche wirtschaftliche Betätigung in Rußland be—
deutet, war davon auszugehen, daß Rußland freie Hand in der Ge⸗!
staltung feiner inneren wirtschaftlichen Verhältnisse beanspruchen kann
gemein anerkannten Grundsätzen des Völkerrechts ergeben
Danach tann deutscherseits nur gefordert werden, daß jede Ausnahmegesetzgebung
zu ungunsten Deutschlands
ung von Vermögenswerten in Rußland grundsätzlich unter
der Voraussetzung anerkannt, daß sie allen In- und Ausländern gegen—⸗ über gleichmäßig durchgeführt und aufrecht erhalten wird, und daß die deutschen Berechtigten in jedem einzelnen Falle sofort eine durch eine unxarteiische Instanz festzusetzende Entschädigung erhalten. Es besteht mithin keine Gefahr, daß etwa die wirtschaftliche Betätigung von Deutschen in Rußland ausgeschastet wird, während eine solche Betätigung den Angehörigen dritter Länder ermöglicht bleibt. Ein zweiter Punkt, in dem die sozialistischen Maßnahmen der russischen Regierung mit wichtigen deutschen Interessen in Widerstreit zu ge raten drohten, liegt in der allgemeinen Beschränkung, die allen russischen Staatsangehörigen in der Verfügung über ihre in Ruß⸗ land hefindlichen Bankguthaben auferlegt worden ist; denn diese Be— schtänkung müßte in zahlreichen Fällen dazu führen, daß russische Schuldner zur Erfüllung ihrer fälligen Verbindlichkeiten gegenüber deutschen Gläubigern außerstande sind. Es ist deshalb vereinbart worden, daß die Beschränkung insoweit nicht Platz greift, als das Bant⸗ guthaben zur Befriedigung einer einwandfrei festgestellten, vor dem L Juli 1918 entstandenen deutichen Forderung verwendet werden soll. Schließlich waren in diesem Zusammenhang noch die Anordnungen der russischen Regierung zu beruͤcksichtigen, die auf eine teilweise Auf— hebung des Erbrechts hinauslaufen. Um auch auf diesem Gebiet einen billigen Ausgleich zwischen den beiderseitigen Interessen herbei zuführen, ist vorgesehen, daß die mit der Ratifizierung des Friedens⸗ vertrag wieder in Kraft getretene deutsch⸗russische Nachlaßkonvention vom Jahre 1874 jedenfalls so lange in Geltung bleiben soll, als die erwähnten erbrechtlichen Anordnungen der rujsischen Regierung in Kraft bleiben, und daß diese Konvention auch nicht etwa auf dem Umweg einer Nachlaßsteuer illusorisch gemacht werden kann.
Das Privatrechtsabtommen behandelt zunächst einige Rechtsmaterien, deren Regelung in dem Zusatzvertrag ausdrücklich vorbehalten worden war, ünd zwar Rechtsverhältnisse aus Wechseln und Schecks, Valutageschäfle, gewerbliche Schutzrechte und Ver— jährungsfristen. Daneben hat aber eine Frage ihre Lösung gefunden, die eine über das rein privatrechtliche Interesse hinausgehende Be deutung besitzt. Es ist nämlich für alle wichtigen vor Kriegsausbruch begründeten Privatrechtsverhälinisse zwischen Deutschen und Russen eine internationale Gerichtsbarkeit vereinbart worden, die den Zweck hat, Streitigkeiten aus diesen Rechtsverhältnissen möglichst rasch zu entscheiden und zugleich die dabei auftauchenden schwierigen Fragen des internationalen Rechtes nach einheitlichen Grundsätzen zu lösen. Diese Gerichtsbarkeit soll durch zwei internationale Gerichte mit Sitz in Berlin und Moskau ausgeübt werden, die sich aus je einem dänischen Präsidenten sowie je einem deutschen und einem russischen Richter zusammensetzen und in erster und letzter Instanz entscheiden. Eine solche Einrichtung, die einem dringenden Wunsche der beteiligten Kreise entspricht, wird sicherlich dazu beitragen, den Rechtsverkehr zwischen beiden Ländern sicherzustellen und dadurch auch die An— bahnung normaler Geschäftsbeziehungen zu sördern.
( J
Kriegsõnachrichten. Berlin, 29. August, Abends. (W. T. B.)
Südöstlich von Arras haben sich am Nachmittage neue Kämpfe entwickelt. PVorfeldgefechte vor unseren neuen Linien: östlich Bapaume — Péronne — östlich Noyon. Infanterie⸗ kämpfe an der Ailette. Zwischen Ailette und Ais ne sind be⸗ sonders starke Angriffe von Franzosen und Ameri⸗ tkanern unter schwersten Verlusten für den Feind völlig gescheitert. Bisher sind mehr als 50 zerschossene Panzerwagen gemeldet.
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Die große Schlacht im Westen dauert mit unver— minderter Heftigkeit an und zwingt den Feind tagtäglich, seine durch die blutigen Kämpfe gelichteten Verbände frisch auf⸗ zufüllen. Den Engländern brachte auch der achte Großkampf— tag trotz ihrer Massenangriffe an keiner Stelle einen nennens⸗ werten Erfolg.
Die Eigenart der Kämpfe bringt es mit sich. daß die Eng— länder nie wissen, ob die Deutschen gewillt sind, ihre An⸗ griffe anzunehmen oder kampflos taklisch wertloses Gelände preiszugeben. In längst von den Deutschen aufgegebenen Abschnitten fühlen die Eagländer nur vorsichtig nach und lassen sich halbe Tage lang von schwachen deutschen Pa⸗ trouillen mit wenigen Maschinengewehren aufhalten. An⸗ dererseits prallen sie mit Kolonnen gegen vorbereitete deutsche Stellungen und erleiden im Feuer der Maschinen⸗ gewehre und Lauerbatterien schwere Verluste. Das wenige, was die Deutschen in der Sommewildnis während ihres letzten Durchmarsches neu gebaut hatten, wird planmäßig zerstört. Die Kunsibauten der Bahnen und Straßen werden aleich den Unterständen gesprengt. Die Hauptlast der Kämpfe um diese für uns bedeutungslose Einöde tragen nach wie vor die australischen Dipisionen. Sie alle sind zwischen der Somme und Chaulnes oft sogar zum zweiten oder dritten Male einge— setzt. Südlich Chaulnes mußten bereits Franzosen die Eng— länder ablösen. Ebensowenig Ersolg wie die britischen Truppen hatten am 28. August die mit Unterstützung der Amerikaner angreifenden Franzosen nördlich der Alsne.
Der Masseneinsatz der in Serien von Hunderten während des vergangenen Jahres fertiggestellten Panzerwagen sollte die Erfolge sichern. Es zeigt sich jetzt daß die auf die Tanks ge⸗ setzten großen Hoffnungen sich nicht erfüllen. Die deutsche Verteidigung wird der Sturmwagen säglich besser Herr. In⸗ fanterie, Tankabwehrgeschüte und Kraftwagenflak haben sich in der Abwehr und Erledigung des neuen feindlichen Kampf⸗ mittels zusehends vervollkommnet.
Großes Hauptquartier, 30. August. Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppen Kronprinz Rupprecht und Boehn.
Voꝛfeldkämpfe beiderfeits der Lys und nördlich der Scarpe.
Südöstlich von Arras wurden Jafanterie und Panzer— wagen des Feindes beim Anmarsch auf das Schlachtfeld von Artillerie und Schlachtfliegern wirksam gefaßt. Gegen Mittag nahm der Feind seine Angriffe wieder guf. Ihr Schwerpunkt lag gestern südlich der Straße Arras — Cambrai. Den aus Cherisy und Fontaine heraus und gegen Hendecourt mehrfach anstürmenden Feind schlugen wir in hartem Kampfe zurück. Weiter südlich drang der Engländer in Bullecgurt und Riencourt ein. In dem Grabengewirr und Trichterfeld früherer Schlachten spielten sich kr erbitterte Kämpfe ab. Riencourt wurde dem Feinde wieder entrissen, auch der Ostteil von Bullecgurt wiedergenommen. Am Nachmittag dehnte der
(W. T. B.)
und dabei nur jolchen Beschränkungen unterliegt, die sich aus all. Feind seine Angriffe bis nordöstlich von Ba paume aus. Sie