1918 / 209 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Sep 1918 18:00:01 GMT) scan diff

Uebersicht über die Zahl der Hörer an den höheren Lehranstalten der landwirtschaftlichen und Forstverwaltung Preußens im Sommerh

Land⸗ und Forftiwirtschaft.

albjahr 1918

Hörer Bezeichnung aus Neu Zu

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Ven den Hörern zu A und B Von den Hörern Han ben sind eingeschrieben ꝛc. für zu G und B ab, Von 5. Hörern 1 geseben von den und F 6, Gasthörern Hu * un 33. chören an dem begb⸗ s. schaftlich⸗ keine geh i sichtigen in den

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Staats⸗ dienst zu treten .

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Provinzen

Von den Hörern stammen aus

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dem Aus⸗ lande

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Landwirtschaftliche Hochschule Berlin 366

*. * 2 1 1 2. 1 .

Landwirtschaft liche Akademie Bonn Poppelsdorf

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58 11 Beurlaubt und im stehend sind a

dierende der Hochschule. 65 Von den Hörern sind

A und B zusammen

Tier etliche Hochsckule Berlm 21 16 .

Tierärztliche Hochschule

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dem Heere eingereiht .. ; 76 n . in tãtig 6 m vaterländischen = dienst tätig... d 3. ( aus sonstigen Gründen be,. urlaubt .. 89

1jusammen I

162 56 1 2] . Vorlesungen find nicht gehalten.

C und D zusammen.

Forstakademie Eberswalde. Forstakademie Münden.

.

Wohlfahrtspflege.

Die Zentrale für private Fürsorge (e. V.), Berlin W. 35, Flottwellstraße 4, versendet jetzt , Tätigkeitsbericht über die Kriegsjahre 1916 1918. Der vom Vorsitzenden Dr. Albert Levy erstattete Hauptbericht und die Sonderherichte über die Tätig⸗ eit der einzelnen Abteilungen (Archiv der Wohlfahrtseinrichtungen, Kriegshinterbliebenen⸗ und Kriegsbeschädigtenfürsorge) geben ein an= schauliches Bild von dem Umfang, den Grundsätzen und Arbeits methoden der von der Zentrale geleisteten Fürsorgearbeit. Besonderes Interesse dürlte ber über die Abteilung „Kriegsbeschädigtenfürsorge“ von Dr. Walter Steegmüller erstattete Bericht mit seinen eingebenden programmatischen Ausfübrungen über die Auf—⸗ gaben und Ziele der Fürsorge für die Familien der Kriegsbeschädigten, namentlich uber das Verhältnis und die Abgrenzung dieses Fürsorge⸗ zweiges zur eigentlichen amtlichen Kriegsbeschädigtenfürsorge erwecken. Eine Abhandlung von Professor Dr. S. P. Altmann⸗Mannbeim über 4 und Menschenverschwendung“ gibt wertvolle Richtlinien für die künftige Ausgestaltung des Fürsorgewesens sowie des gesamten Wirtschaftslebens. Der Bericht gewinnt infolge der zablreichen in ibm enthaltenen Anregungen weit über das Gebiet Groß Berlin hingus Bedeutung, so daß er für alle kommunalen und privaten Fürsorgestellen wie insbesondere auch für sozial interessterte Einzel⸗ personen von Wert sein dürfte.

Theater und Mufik.

Im Königlichen Opernbause wird morgen, Mittwoch, RFödelio? mit den Damen Wildbrunn, Engell und den Herren Knürfer, Schwarz, Kirchner und Henke in den Hauptrollen aufgesührt. Mußikallsch leitet der Kapellmesster Urack als Gast das Werk.

Im Königlichen Schauspielhause werden mmorgen , und „Die Laune des Verliebten“ in der gewohnten Besetzung gegeben.

Das Schillertheater Charlottenburg bringt, vielfachen ihm aus den Vororten zugekommenen Wünschen entsprechend, am Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr, zum ersten Male eine Nachmittags⸗ vorstellung bon „Alt⸗-Heiselberg“. Den Karl Heinz spielt Alfred Braun.

Das Warschauer Ballett kann infolge anderweitiger Gast— svielverpflichtungen nur noch wenige Tage im Palasttheater am Zoo auftrelen. Von heute ab wird ein fast vollständig neues Pro— gramm gebracht.

In der Kaiser-⸗-Wilhelm-Gedächtniskirche veranstaltet der Organist Walter Fischer am kommenden Donnerstag, Nachmittags 6 Uhr, ein Srgeltonzert, bei dem Clara le Prétre (Sopran) und Martha Stapelfeldt (Alt) mitwirken. Auf der Vortragsordnung stehen Orgelwerke von Bach und Reger, außerdem Gesänge von Bach, Bruch, Georg Schumann und Hugo Wolf. Eintrittskarten zu 1. K und 0,50 6 sind bei Bote u. Bock, Wertheim und Abends am Fingang der Kirche zu haben.

Mannigfaltiges.

Bre tzlau, 2. September. (W. T. B.) Die Beisetz ung der sterblichen Hülle des nach 53 Luftsiegen am 9. August S. F.” ge⸗ fallenen Fliegeroberleutnants Erich Loewenhardt aus Breslau fand hier heute auf dem Salvator-Friedhof unter sehr starker Beteiligung statt, nachdem eine Trauerfeier in der Johanniskirche zorangegangen war. In Vertretung Seiner Majestät des Kaisers und Königs legte der Stellvertretende Kommandierende General, Freiherr von und zu Egloffste in, einen Kranz am Sarg; nieder, für das Stellvertretende Generalkommando des XI. Armeekorps der Generalleutnant Graf von Pfeil, für die Stadt Breslau der Bürgermeister Dr. Trentin. Ferner waren durch Ab— ordnungen und Kranzspenden u. a. vertreten der Kommandierende General der Luftstreitkräfte, die Inspektion der Fliegertruppe und die Jagdstaffel Loewenhardt.

Kiew, 1. September. (W. T. B.) Bei einer Explosion, die sich gestern in Odessa ereignete, sind dem Vernehmen nach eine Anzahl österreichischungarischer Offiziere und Mann? schaften umgekommen. . Der Sachschaden ist bedeutend. Ein Teil einer Vorstadt ist vernichtet.

Sandel und Gewerbe.

Unter Hb ng des bulgarischen Generalkonsuls und Mini—⸗ sterialchefs a. D. Herrn Manalow, als Vert: eter des bulgarischen Ministers für Handel, Industrie und Arbeit, traf laut W. T. B.“ gestern, von Leipzig kommend, eine offizielle Abordnung von Ver— tretern der bulgarischen Handels- und SIndustrie— kammern in Berlin ein. Für den dreitägigen Aufenthalt der Äb— ordnung in Berlin ist eine Reihe von dentschen und bulgarischen

Veranstaltungen geplant.

Von amtlicher Seite erfährt W. T. B.“, daß die Nach⸗ richten, in denen von verschiedenen Zeitungen eine allgemeine Er höhung der Eisen- und Stahlpreise, und zwar insbesondere mit Rücksicht auf die Kohlenpreiserhöhung, Warenumsatzsteuer, Frachten verteuerung, angekündigt wird, nicht zutreffen. Es ift lediglich ein. bereits seit längerem bevorstehende Neufest⸗ setzung der Roheisenpreise erfolgt. und auch hier nur für diejen gen Roheisensorten (Stahleisen und Gießereiroheisen), die hieher vol den Herstellern erheblich unter ihren Gekbflkesten en die welterverarbestendin Berke gellesert werden

mußten. Dagegen findet trotz des böheren Kohlenpreises und trotz der Warenumsatzsteuer eine Erhöhung der gesetzlichen Höchstpreise für die WBalzfabritate nicht statt, und zwar weder für die vem Stahl— werks verband bewirischafteten A-Produkte (Halbzeug, Formeisen, Qberbaumaterialh, noch für die b-Produkte (Stabeisen, Röhren, Bleche, Draht und deren Verfeinerung). Die Erhöhung der Preise für die oben genannten Roheisensorten bewirkt also nur einen Aus— gleich innerhalb der Eisenindustrie.

.— Die Vereinigten Gummiwarenfabriken Harburg— Wien verteilen laut W. T. B.“ 20 vH und aus dem Vortrag eine Sondeivergütung (Bonus) von 15 vH.

Budapest, 2. September. (W. T. B.) Die außerordentliche Generalversammlung der Ungarischen Bank. und Handelsaktiengesell—⸗ schaft beschloß unter Hinweis auf, die inzwischen erschienene Regie— rungäverordnung, wonach die Kapitalserhöoͤhungen von Aktiengesell⸗ schaften an die vorherige Genehmigung der Regierung gebunden sind, die in der Direktionssitzung beschlossene Kapitalserhöhnng um 40 Mil lionen Kronen einstwellen nur im Ausmaße von 29 Millionen vorzu— nehmen. Die Erlaubnig zur Durchführung der Erhöhung um die weiteren 20 Millionen Kronen wird nachgesucht werden. Es werden demnach vorerst 50 000 Stück neue Aktien zum Nennwert von 460 Kronen dergestalt den alten Aktionären zum Bezuge angeboten, daß auf fünf alte Attien eine neue zu 800 Kronen bejogen werden kann.

Bu dapest, 2. September. (W. T. B.) Die Reg erung hat eine Verordnung erlassen, wonach Aktiengesellschaften nach Inkraft— treten dieser Verordnung ihr Kapitak nur unter vorheriger und in begründetem Falle ausnahmsweife erteilter Er? laubnis erh 6h en dürfen. Die Wirksamkeit diefer Verordnung erstreckt sich auf jede Art Kapitalgzerböhung, also nicht nur auf die durch Bareinzahlung durchgeführten Kapitalzerhöhungen, sondern auch auf Gratisaktien sowie auf Umgestaltung des Reservekapitals oder eines Teiles desselben zum Aktienkapital.

Brüässe September, (W. T. B.) Augzweis des Noten⸗ dexartements der So ci sts GSnsérale de Belgique vom 2. September (in Klammern vom 22 August) Unterlagen. Metall= bestand. und deutsches Geld 106 685 08 (168 2356 1323) Fr., Gut- haben im Auslande 961 798 2387 (61 807 295) Fr., Darlehen gegen Guthaben im Auslande 9 517 879 (99 765 82 Fr, Darlehen gegen Schatzscheine der belgischen Provinzen gemãß Artikel 6 Ziffer 7 der Vorschriften) 4890 690 060 (186 000 G00) Fr., Wechsel und Schecks auf belgische Plätze d98 949 632 (965 gi7 483) Fr., Darlehen gegen inländische Wertpapiere 2 351 856 (2 352 S86) Fr., sonstige Anlagen 36 609 807 (35 604 992) Fr., zusammen 1754 316 185

780 151 172] Fr. Verbind lichkeiten. Betrag der umlaufenden

Iten 1 406 289 325 (1 408 223 954 Fr., Giroguthaben 334 415340

(328 ol? 397 Fr, sonstige Verpflichtungen 44 611 785 (44 516 311) Fr., zusammen 1 784 316 483 (1780 751 772) Fr.

Börse in Berlin (Notierungen des Börsenvorstanbes)

vom 3. September vom 2. September für Geld Brief Geld Brief ö . i. olland 100 Gulden 309 309 ànemarł Schweden Norwegen ö chwelz Wien⸗ Budapest Bulgarien Konstanti⸗

100 Kronen 188 ; ? 188 160 Kronen 2124 ö. 100 Kronen 188 ö. 188 100 Kronen 76 ö 76 100 Franken 1461 ö 147

100 Kronen 58, 45 8. 58 166 Lepa 75 0 nopel

100 Piaster 20, 30 Madrid und s . Barcelona 100 Pesetag 129 129

——

. Die Meldung, daß die Erhöhung der Eisenpreise nicht in ein— heitlicher Weise vollzogen ist, hat an 'der heutigen Börse eine gewiffe Enttäuschung hervorgerufen und eine Abschwächung zur Folge gehabt. Im spätern Verlaufe befestigte sich die Haltung etwas, besonders für elektrische Werte. Der Schluß war unennheitlich.

Kursbetichte von auswärtigen Wertpapier märkten.

Wien, 2. September. (W. T. B.) Unterstützt durch anre ende Berliner Berichte, eröffnete die Börse mit einer neuerlichen . steigerung vornehmlich in Gisenaktien; ferner waren türkische Werte und leitende Bankpapiere rege gefragt. Die Kurserhöh ungen dieser Werte bewegten sich zwischen 6 und 17 Kronen. Als jedoch das Ge— schäͤft nachließ trat elne Abschwächung der Tendenz ein, und ez *r. 666 schließlich im Kulissenperkehr Gewinnrealisationen. Im Schranken herrschte vorübergehend Begehr für Petroleum Und Elektrizitätsmaschinen⸗Aktien sowie für Kohlenpapier?. Der Anlage⸗ ,,, ö c

en, 2. September. (W. T. B.) Amtliche Notterun Devisenzentrale. Berlin 170 65 G., To, 35 B., , söb e ö, endö B-, Zürich, T6 39 G. döl Ber, genen fen, 320,50 G., 32150 B., Stockbolm 361,75 G. 262,75 B. Chriftiania 2210 G, aer 60 B., Kenstantinopel 35 6 G, 335

B. * * naten 17hos G., 175,13 4. 8, Narf

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Am sterdam, 2. September. (W. T. 4 Gut, behaupte Wechsel auf Berlin 30,974, Wechsel auf Wien 16,0, echsel an

Schweiz gh, 6,4. Wechlel auf Kopenhagen 60. 30 Wechsel auf Stoch 6740, Wechsel auf New Jork 199 50, Wechsel auf London .

Wechsel auf Paris 36 75. 490,0 Viederländische Staatsanleihe Obl. 3 Yo. Niederländische W. Sz; h 7E, Königl. Niederlänzij Petroleum 572, Holland Amerika⸗Linie 4123. Niederländ. Indis Dandelsbank 170, Atchison. Topeka u. Santa 32, Fin Island Southern Pacifie Southern Railway, 236, Uni Pacifie 119. Anaconda 131, United States Steel Cory. Ih Französisch⸗Englische Anleihe Hamburg ⸗Amerika⸗Linie -

Fopenhagen, 2. September. W. T. B.) Sichtwechsel n Han burg 5lr50, do. auf Amsterdam 165, 00, do. auf London löh do. auf Paris 60,25. .

Stockholm, 2. September. (W. T. 9 Sichtwechsel an Berlin 46.50, do. auf Amsterdam 149,90, do. auf schweizerische Ml 68, 50, do. auf London 14,10, do. auf Paris 4, 50.

Kursberichte von auswärtigen Waren märlten.

Leipzig, 2. September. (W. T. B) Die nächste Gam börse in Leipzig findet nicht, wie ursprünglich sestgesetzt wa Freitag, den 13. September, sondern, um eine n. Gelegenheit geben die Deutsche Faserstoffausstellung besuchen zu fönnen am Montag, den 185. September, Mittag von 10 bis 1 Uhr, stat

Liverpool, 24. August. (WB. T. B.) Baumwoll, Wochen bericht. Wochenumsatz 12 280, do. von amerikanischer Baumwoll 1920. Gesamte Ausfuhr —,—. do. Einfuhr 32751, do. do von amerikanischer Baumwolle 26 05. Gesamter Vorrat Mhh do. do. von ameritkanischer Baumwolle 84 230, do. do. vn ägyptischer Baumwolle 15550.

Rie de Janeiro, 30. August. (W. T. B.) Kaffee. gn fuhren: In Rio 5000 Sack, in Santos 39 000 Sack.

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——

Theater.

Küniglithe Schauspiele. Mittwoch: Opernhauz. 177. Dun bezugsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Fidello Oper in zwei Akten von Ludwig van Beethoven. Text nach den Free en von Ferdinand Treitschke. Zu Anfang: „Ouvertür ö Fidelisg⸗“. Vor der letzten Verwandlung: „Ouvertir deonore (Nr. )“. Musikalische Leitung: Herr Kap llmeil Urack als Gast. Spielleitung: Herr Holy. Chöre: Herr Profest Rüdel. Anfang 73 Uhr.

Schauspielhaus. 178. Dauerbezugsvorstellung. Dienst⸗ in Freiplätze sind n, , Stella. Ein Trauerspiel in füf

kten von Goethe. Spielleitung: Herr Dr. Bruck. Vierguf: Die Laune des Verliebten. Ein Schäfer pi in Versen und einem Akt von Goethe. Spielleitung: Hen Dr. von Naso. Anfang 73 Uhr.

Donnerstag: Opernhaus. 178. Dauerbezugsvorstellung. Dient und Freiplätze sind aufgehoben. Hoffmanns Erzählungen. Pha tastische Oper in drei Akten, einem Prolog und einem Epilog ban J. Barbier. Musik von J. Offenbach. Anfang 73 Uhr.

Schauspielhauß. 179. Dauerbezugsvorstellung. Dienst, un Freiplätze sind aufgehoben. Die Quitzoms. Vater ländisches Dun in vier ufs en von Srnst von Wildenbruch. Spielleitung: Hin Dr. Bruck. Anfang 7 Uhr.

Familiennachrichten.

Verlobt: Frl. Hertha Roeßler mit Hrn. Hauptmann Ferdinah Frasemann (Göttingen). Frl. Hanna Wemhöner mit or Berichtsassessor J. Eckard (Charlottenburg). Fil; , a , 6 Regierungsassessor Bodo Lehmann (Rumme urg i. P᷑mm.).

Verghelicht: Hr. Oberleutnant Horst Graf von der Groeben ü Trl. Irmela von der Lancken Galenbeck'⸗. Hr. Cdgar Damnitz mit Frl. Inez von Flotow (Breslau). Hr. r ar Leopold von Lücken mit Frl. Dagmar Hever ( Wrthet agen).

Geberen. Ein Sohn: Hrn. Grafen Groeben, Pongrien 3. Königsberg i. Pr.). ö Hrn. Karl von Boddien⸗Leissieet (Leif Leer

m.

Verantwortlicher Schriftleiter: J. V.: Weber in Herlin. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftest Rechnungsrat Mengeri ng in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengering in Berlin. Druck der Nordbeutschen Buchdruckerei und Verlags anstalt⸗ Berlin, Wilhelmstraße 32.

Bier Beilagen. (einschließ lich Warenzeichen beilage Nr. 69).

.

Err Grzugspreis hrträgt vierteljãhrlich 9 Alle Nostanstalten nehmen Gestellung an; für gerlin außer den Rostanstalten nnd Teitungsuertrirben für Kelbstahholer auch dir Königlicht Geschüstastelle 8. 18, Wilhelmstr. 22.

Einzelne Unmmern ko sten 6 RPf.

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1918

Inhalt des amtkichen Teiles: Ordens verleihungen ꝛc.

Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc.

Gesez zur Abänderung des §1 Abs. 1 des Gesetzes, betreffend Bürgschaften des Reichs zur Förderung des Baues von Fleinwohnungen für Reichs- und Militärbedienstete, vom 10. Juni 1914.

Verordnung zur Aenderung der Verordnung über Wein.

Verordnung über Saatkartoffeln aus der Ernte 1918.

Verordnung über Kartoffeln.

Verordnung über Verfüttzrung von Mais unb Lupinen.

Bekanntmachungen, betreffend Liguidation britischer und fran⸗ zösischer Unternehmungen.

,, betreffend die Allgemeine Krankenkasse in

tona.

Anzeige, betreffend Ausgabe der Nummer 118 des Neichs⸗

Gesetzblatis. Erste Beilage.

Berichtigung und Nachträge zum Verzeichnig der Original⸗

züchter und Vermehrungszstellen von Winitersaatgetreide. Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standetzerhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Bekanntmachung, betreffend Anwendung des vereinfachten Ent⸗ eignungsverfahrens bei Grweiterungsbauten des Erftwerkes in Grevenbroich.

Bekanntmachung, betreffend den kommunalahgabepflichtigen Reinertrag der preußischen Strecke der Ahaus⸗Enscheder Eisenhahn.

Handeltzverbote.

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Amtliches.

Seine Majsestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Landrat a. D., Rittergut sbesitzer Freiherrn von Richt⸗ hofen auf Gäbersdorf, Kreis Striegau, den Roten Adlerorden dritter Klasse mit der Schleife,

dem Pfarrer Gielen in Lehnin, Kreis Zauch⸗Belzig, dem Fisenbahnoben gütervorsteher, Rechnungsrat Gärtner in Bres⸗ lau, dein Eisenbahnhauptkassenkossierer a. D., Rechnungsrat Müffelmann in Hannover und dem Lanbesohersekttetär Mählmann in Kiel den Roten Adlerorden vierter Klasse,

dem orbentlichen Professor in der philosophlschen Fakultät der Universität in Berlin und Direkto- der Vorderasiatischen Abteilung der Königlichen Museen im Nebenamt daselbst. Ge— heimen Regierungsrat Dr. Delitzsch den Königlichen Kronen⸗ orden zweiter Klasse, .

dem Deichhauptmann, Gutsbesitzer Vollerthun in i ge n, Elbing, den Königlichen Kronenorden ritter Klasse, .

den Oberbahnassistenten a. D. Kam lott in Bremen, Luhne in Halle a. S. und Müller in Sanderszleben das Verdienstkreuz in Gold, Oel . . ö in Vielguth, Kreis

eltz, das Verdienslkreuz in Silber,

dem Bahnwärter a. D. Hoppensack in Amsdorf, Mans⸗ felder Seckreis, das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,

dem Eisenbahnschaffner a. . Heimnädt in Halle a. S, dem Essenbahnrangiermeister a. D. Lehm in Flnsterwalde, Kreis Luckau, den Eisenbahnweichenstellzrn a. D Schumann in Burgkemnitz, Kreis Bitterfeld, und Wel ge in Hemelingen, Kreitz Achim, dem Gisenbahnmaggzinaufseher a. D. Mlel ke in Minden i. W.ů, den Eisenbahn otten führern a. D. Kleine in Merseburg und Tosch in Frankendorf, Kreis Luckau, den Bahn— wärtern a. D. Boke loh in Veltheim, Kreis Minden, und Leifeld in Oelde, Kreis Beckum, dem Eisenbahnhilfslademeister a. D. Grothe in Luckenwalde, bem , Pohle in Halle a. S, dem bisherigen Eifenbahnstations⸗ schlosser Bergsiek in Neesen, Kreis Minden, den bisherigen Eisenbahntischlern Hur kuck in Hannover-Herrenhausen und Lehne in Hannover, dem bls herigen Eisenbahnmaschinenputzer Bergmann in Lehrte, Kreis Burgdorf, und dem bisherigen ,, Walter in Iüterbog das All— gemeine Ehrenzeichen sowie . .

den en Elsenbahnschrankenwãrtern Hauck in Niederbeuna, Kreis Merseburg, und Sernow in Dennewltz, reis Jüterbog Luckenwalhz, bas Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze zu verleihen.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Katser und König haben Aller— gnädigst geruht: . dl die Oberpostinspekloren Heinecke in Potsdam und Gindler in Aachen zu Posträten zu ernennen.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den nach zenannten Beamten der Reichseisenbahnverwaltung:

dem Obergütervorsteher Conrad, dem Rechnunggreoisor Dzialkows ki, dem Betriebsmaschinenkontrolleur S chumann, den Eisenbahnobersekretären Heckmann, Heidel, Lorenz, Lüpke, Rinck, Schäfer, Schüller, Steppat, Timmer— mann, Wagener, sämtlich in Straßburg (Eiß.), und Engers in Metz sowie dem Oberbahnhofsvarsteher Füsser in Hagenau, serner

„ben Obersekretären Laubis und Karoß beim Reichs— militärgericht den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.

Der Hilfsmarinelntendanturassessor, preußlscher Gerichts⸗ assessor Dr. Cart Eg gert ist zum Marineintendanturassessor ernannt worden. .

Gesetz zur Abänderung des 81 Abs. 1 bes Gesetzes, be— treffend Bürgschaften des Reichs zur Förderung des Baues von Kleinwohnungen für Reichs- und Militärbedienstete, vom 10. Juni 1914.

Vom 24 August 1918.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deuischer Kaiser, König von Preußen ꝛͤ. verordnen im Namen des Neichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrals und des Reichstags, was folgt: Artikel 1

Im § 1 Abs. 1 des Gesetzes, betreffend Bürgschaften des Reichs zur Förderung des Baues von Kleinwohnungen für Reichs, und Militärbedienstete, vom 10. Juni 1914 (Reichs -Gesetzbl. S. 219) sind, hinter „Militärverwaltungen? die Werte sowie für Kriegs beschädigte und Witwen der im Kriege Gefallenen“ einzufügen.

Artikel II

Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Krast.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhandigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.

Gegeben Großes Hauptquartier, den 4. August 1918.

Siegel Wilhelm. Dr. Graf von Hertling.

——

Verordnung zur Aenderung der Verordnung über Wein.

Vom 31. August 1918.

Auf Grund der Verordnung 1 ,,, . S 2 . Aal ( el 8⸗ Sicherung der Volksernährung vom 6 Wugust r Hieichs⸗

Gesetz t S Loh 6. Gese bl S. S235) wird verordnet: Artikel 1

§ 3 der Verordnung über Wein vom 31. August 1917 (Reichs- Gesetzbl. S. 751) erhält folgende Fassung: . .

„Kaufverträge über noch nicht vom Stock getrennte Weintrauben sowie über Traubenmaische, Traubenmost oder Wein neuer Ernie dürfen bis zu dem Tage, an dem die amtliche Bekanntgabe des Beginn der Lese in der Gemgtkung ergeht, in der der Wein wächst, nicht e e h werden. Die Landeszentralbehörden können Be—⸗ stimmungen über die amtliche Bekanntgabe des Beginns der Lese

treffen. h r Diese Verordnung tritt mit dem 4. September 1918 in Kraft. Verträge der im Artikel 1 bezeichneten Art, die vor dem In— krafttreten dieser Verordnung abgeschlossen sind, sind nichtig. Berlin, den 31. August 1918. Der Stagtssekretär des Kriegsernährungsamts. In Vertretung: Edler von Braun.

Verordnung über Saatkartoffeln aus der Ernte 1918.

Vom 2. September 1918.

Der Bundesrat hat auf Grund des 83 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu mirtschaftlichen Maß— nahmen usw. vom 4. August 1914 Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordaung erlassen: .

51

Saatkartoffeln dürfen nur an Kommunalverbände, landwirt⸗ schaftliche Berussvertretungen oder an solche Personen , werden, die sie selbst zur Aussaat verwenden wollen. Der Absatz darf nur durch den Erzeuger, durch Kommunalverbände oder durch landwirt— schaftliche Berufsvertretungen erfolgen.

Landwirtschaftliche Vereinigungen, Händler oder Genossenschaften können als Vermittler zugezogen werden.

82 Saatkartoffeln dürfen aus einem Kommunalvecband in einen andern nur geliefert werden, wenn die Lieferung auf Grund eines

schriftlich abgeschlossenen und von dem Kommunalverband, aug dessen Bezirk die Kartoffeln geliefert werden, gemäß 3 genehmigten Vertrags erfolgt.

Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn der Vertrag bis zum 15 November 1918 einschließlich abgeschlossen ist und seitens der Erwerber, sofern nicht la? r fich, Berufs vertretungen oder Kommunalverbände die Erwerber sind, eine Bescheinigung des Kom- munalverbandes, in dem die Kartoffeln zur Aussaat verwendet werden sollen, beigebracht wird, daß die Lieferung zur Deckung des Saatgut⸗ bedarss des Erwerbers erforderlich ist. Ist eine landwirtschaftliche Berufsvertretung der Erwerber, so hat sie entsprechende, für die einzelen Besteller ausgefertigte Bescheinigungen des Kommunal- verbandes vorzulegen. Ist ein Kommunalverband der Erwerber, so tritt an Stelle der Bescheinigung des Kommunalverbandes eine solche der ihm übergeordneten Vermittlungsstelle (8 6 der Verordnung über die Kartoffelversorgung vom 18. Juli 1918 Reichs⸗Gesetzbl. S. 738 —). Die Reichskartoffelstelle kann nähere Bestimmungen über die Voraussetzungen der Erteilung der Bescheinigung und ihren Inhalt treffen.

Der Antrag auf Genehmigung ist alsbald nach Abschuß des Ver⸗ trags, spätestens bis zum 265. November 1918, zu stellen.

Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die im 51, S3 Abs. 1,2 bezeichneten Voraussetzungen vorliegen und die von der zuständigen Stelle festgesetzten Richtpreise (5 6 Abs. 2) nicht überschritten sind. Sie kann trotz Vorliegens dieser Voraussetzungen versagt und, sofern sie bereits erteilt ist, widerrufen werden, wenn bei Erfüllung des Vertrags der ö mehr als die Hälfte der in der Wirtschafts⸗ karte errechneten ahlieferungspflichtigen Menge als Saatkartoffeln liefern würde. Die Genehmigung kann ferner versagt oder widerrufen werden, wenn die Landeszentralbehörde der Versagung oder dem Wider rufe zustimmt.

Der Kommunalverband, in dessen Bezirk die Kartoffeln zur Aus= saat verwendet werden sollen, ist von der erteilten Genehmigung ö einem Widerrufe der Genehmigung unverzüglich in Kenntnis zu

etzen.

5 4

Die Kommunalverbände haben bis zum 1. Dezember 1918 der Reichskartoffelstelle eine Uebersicht der von ihnen genehmigten Ver⸗ träge einzureichen.

Die Reichskartoffelstelle hat die auf Grund der genehmigten Verträge zu liefernden Kartoffeln dem Kommunalverband auf die gemäß der Verordnung über die Karioffelpersorgung vom 18. Juli 1918 Reichs-⸗Gesetzbl. S. 738) aus seinem Bezirke zu liefernden Kartoffeln anzurechnen. Dem Kommunalverband, in dessen Bezirk zu liefern ist, sind die Mengen entsprechend anzurechnen.

8§8 5

Kartoffeln, die als Saatkartoffeln erworben sind, dürfen nur mit Genehmigung des Kommunalverbandes und, wenn ein Kommunal- verband der Erwerber ist, nur mit Genehmigung der höheren Ver⸗ waltungsbehörde zu anderen als zu Saatzwecken verwendet werden. Macht die Beschaffenheit der von einem Kommunalverband erworbenen Kartoffeln einen sofortigen Verbrauch erforderlich, so bedarf es dieser Genehmigung nicht; der Kommunalverband hat in diesem Falle der höheren Verwaltungsbehörde unverzüglich von der anderweiten Ver— wendung Anzeige zu erstatten.

56

Die Vorschriften im §8 2 der Verordnung über die Preise für Hülsen', Hack- und Oelfrüchte vom 9. März 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 119) gelten nicht für Saatkartoffeln.

Die landwirtschaftlichen Berufspertretungen können für die in ihren Bezirten gewachsenen Saatkarioffeln Richtpreise festsetzen, deren Höhe der Genehmigung der Landeszentralbehörde oder der von ihr bestimmten Behörde bedarf. Soweit die landwirtschaftlichen Berufs. vertretungen von dieser Befugnis keinen Gebrauch machen, hat die Festsetzung von Richtpreisen durch die Landeszentralbehörde oder die von ihr bestimmte Behörde zu erfolgen.

2

§5 7 Verträge über Saatkartoffeln, die vom Ausschuß für Pflanz- kartoffeln der landwirtschaftlichen Körperichaften Deutschlands als Original züchtungen oder Staudenauslese (Eigenbau) erklärt sind, sind an die im 53 Abs. 1 Satz 1. Abs. 2 bestimmten Fristen nicht ge⸗ bunden; auf jolche Verträge finden die Vorschriften im 5 3 Abs. 3 Satz 2 und 3, § 4 teine Anwendung.

58

Die Tandeszentralbehörden erlassen die Bestimmungen zur Aus—⸗ führung dieser Verordnung. Sie bestimmen, wer als Kommunal. verband, als höhere Verwaltungsbehörde und als landwirtschaftliche Berufsvertretung im Sinne dieser Verordnung anzusehen ist. Sie können bestimmen, daß an Stelle des Kommunalverbandes dessen Vorstand tritt.

Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts kann Ausnahmen von den Vorschrisften dieser Verordnung zulassen.

589 Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntgusend Mark oder mit einer diefer Strafen wird bestraft, wer den Vorschriften in den 1, 2 zuwiderhandelt oder der Vorschrift im S 5 zuwiter Kartoffeln, die von ihm als Saatkartoffeln erworben sind, ohne die erforderliche Genehmigung zu anderen als zu Saat—⸗

zwecken verwendet.

Neben der Strafe kann auf Einziehung der Vorräte, auf die sich die straf are Handlung bezieht, erkannt werden, ohne Ünterschied,

ob sie dem Täter gehören oder nicht.

; 5810 Diese Perordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpuntt des Außerkrafttretenz.

Beilin, den 2 September 1918. Der Reichskanzler. Ja Vertretung: von Waldow.

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